Beschluss (GASP) 2026/254 des Rates vom 29. Januar 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2135 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben
(ABl. L 2026/254 vom 29.01.2026)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 9. Oktober 2023 den Beschluss (GASP) 2023/2135 1 angenommen.
(2) Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat am 27. November 2023 eine Erklärung im Namen der Union abgegeben, in der die Union und ihre Mitgliedstaaten die anhaltenden Kämpfe zwischen den sudanesischen Streitkräften (Sudanese Armed Forces, SAF) und den Rapid Support Forces (RSF) sowie den jeweils angeschlossenen Milizen erneut aufs Schärfste verurteilt haben. In der Erklärung werden ferner die dramatische Eskalation der Gewalt und die nicht wiedergutzumachenden Verluste an Menschenleben in Darfur und im ganzen Land sowie die Verstöße gegen die internationalen Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht beklagt.
(3) Am 28. Oktober 2025 gab die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik eine gemeinsame Erklärung mit Kommissionsmitglied Lahbib zur Einnahme der Stadt El Fasher ab. In der Erklärung wurde betont, dass die Einnahme der Hauptstadt Darfurs durch die RSF einen gefährlichen Wendepunkt im Krieg darstellt und sich die bereits katastrophale humanitäre Lage weiter zu verschlechtern droht. Darüber hinaus wird in der Erklärung auch darauf hingewiesen, dass die Tatsache, dass Zivilisten aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit ins Visier genommen werden, die Brutalität der RSF unterstreicht.
(4) Angesichts der sehr ernsten Lage sollten sieben weitere Personen in die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/2135 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen werden.
(5) Der Beschluss (GASP) 2023/2135 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/2135 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 29. Januar 2026.
| Anhang |
Im Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/2135 werden unter Abschnitt " A. Liste der natürlichen Personen nach Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1" die folgenden Einträge angefügt:
Personen
| Bezeichnung | Angaben zur Identifizierung | Gründe | Datum der Aufnahme in die Liste | |
| "14. | Algony Hamdan DAGALO MUSA alias Algoney Hamdan Daglo Musa Musa Ahmed | Geburtsort:
Nayala North, Sudan Geburtsdatum: 9.8.1990 Staatsangehörigkeit: sudanesisch Geschlecht: männlich Funktion: Major in den RSF Verbundene Organisationen: RSF, Tradive General Trading Co, GSK ADVANCE COMPANY LTD Reisepass-Nr.: B00017334 (Sudan), altern. Reisepass B00024943 (Sudan), gültig bis 27. September 2031 (individuell) [SUDAN-EO14098] | Algoney Hamdan Dagalo Musa ist ein Major in den RSF und der Bruder von Mohammad Hamdan Dagalo (Hemedti), dem Befehlshaber der RSF. Algoney Hamdan Dagalo Musa ist er an der Beschaffung von Waffen für die RSF beteiligt. Algoney Hamdan Dagalo Musa gründete hat die Unternehmen Tradive General Trading Co und GSK ADVANCE COMPANY LTD, zwei Organisationen, die aufgrund ihrer Beteiligung an den Beschaffungsverfahren der RSF restriktiven Maßnahmen der Union unterliegen. Er steht daher mit Organisationen in Verbindung, die Handlungen der RSF unterstützen, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Sudans bedrohen. Algoney Hamdan Dagalo Musa ist daher für die Planung von Handlungen in Sudan verantwortlich, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße oder Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen. Er ist ferner für Handlungen verantwortlich, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Sudans bedrohen. | 29.1.2026 |
| 15. | Elfateh Abdullah Idris ADAM alias Abu Lulu | Staatsangehörigkeit: sudanesisch Geschlecht: männlich Funktion: Brigadegeneral/ Befehlshaber der RSF Verbundene Organisationen: RSF | Elfateh Abdullah Idris Adam ist ein Brigadegeneral und Befehlshaber der RSF. Er wurde als einer der Haupttäter der von der RSF im Oktober 2025 in El Fasher begangenen Gräueltaten identifiziert.
Bei diesem Vorfall richtete er Zivilisten hin und ordnete die Tötung mehrerer unschuldiger Menschen, darunter Kinder, an. Elfateh Abdullah Idris Adam ist daher für die Steuerung und Begehung von Handlungen in Sudan verantwortlich, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße sowie Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen. Er ist ferner für Handlungen verantwortlich, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Sudans bedrohen. | 29.1.2026 |
| 16. | Edris KAFUTI | Staatsangehörigkeit: sudanesisch Geschlecht: männlich Funktion: Feldkommandeur der RSF Verbundene Organisationen: RSF | Edris Kafuti ist ein Feldkommandeur der RSF. Er wurde als einer der Haupttäter der von der RSF im Oktober 2025 in El Fasher begangenen Gräueltaten identifiziert.
Bei diesem Vorfall schikanierte er inhaftierte Personen. Edris Kafuti ist daher für die Begehung von Handlungen in Sudan verantwortlich, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße sowie Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen. Er ist ferner für Handlungen verantwortlich, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Sudans bedrohen. | 29.1.2026 |
| 17. | Tijani Ibrahim Moussa MOHAMED | Staatsangehörigkeit: sudanesisch Geschlecht: männlich Funktion: Feldkommandeur der RSF Verbundene Organisationen: RSF | Tijani Ibrahim Moussa Mohamed ist ein Feldkommandeur der RSF. Er wurde als einer der Haupttäter der von der RSF im Oktober 2025 in El Fasher begangenen Gräueltaten identifiziert.
Bei diesem Vorfall schikanierte er inhaftierte Personen. Tijani Ibrahim Moussa Mohamed ist daher für die Begehung von Handlungen in Sudan verantwortlich, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße sowie Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen. Er ist ferner für Handlungen verantwortlich, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Sudans bedrohen. | 29.1.2026 |
| 18. | Gedo HAMDAN alias Abu Nushuk Gedo Hamdan Ahmed Abnashuk Jido Hamdan Ahmed Abunshuk Jadu Hamdan | Staatsangehörigkeit: sudanesisch Geschlecht: männlich Funktion: regionaler Befehlshaber der Sektion Nord-Darfur, Brigadegeneral der RSF Verbundene Organisationen: RSF | Gedo Hamdan ist ein regionaler Befehlshaber der Gruppe Nord-Darfur und Brigadegeneral der RSF. Er wurde als einer der Haupttäter der von der RSF im Oktober 2025 in El Fasher begangenen Gräueltaten identifiziert. Gedo Hamdan ist daher für die Begehung von Handlungen in Sudan verantwortlich, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße sowie Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen. Er ist ferner für Handlungen verantwortlich, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Sudans bedrohen. | 29.1.2026 |
| 19. | Abu Zaid Talha AL-MISBAH | Staatsangehörigkeit: sudanesisch Geschlecht: männlich Funktion: Befehlshaber des Bataillons Baraa bin Malik (BBMB) Verbundene Organisationen: SAF, Bataillon Baraa bin Malik (BBMB) | Abu Zaid Talha Al-Misbah ist der Befehlshaber des Bataillons Baraa bin Malik (BBMB), einer islamistischen Miliz, die im seit dem 15. April 2023 andauernden Konflikt zwischen den sudanesischen Streitkräften (Sudanese Armed Forces - SAF), den Rapid Support Forces (RSF) und ihren verbündeten bewaffneten Gruppen an der Seite der SAF kämpft. Abu Zaid Talha Al-Misbah war an der Verteidigung der Basis der Panzertruppe in Süd-Khartum von Juni bis August 2023 beteiligt. Er leitete auch die Kämpfer des Bataillons Baraa bin Malik, die im März 2025 den Präsidentenpalast in Khartum stürmten. Abu Zaid Talha Al-Misbah ist daher aktiv an den Kriegsanstrengungen der SAF beteiligt, die die Bemühungen um eine Wiederaufnahme des politischen Übergangs in Sudan behindern und untergraben. Abu Zaid Talha Al-Misbah trägt die Befehlsverantwortung für die summarischen Hinrichtungen von Zivilisten durch das Bataillon Baraa bin Malik im September 2024 in Nord-Khartum und im Januar 2025 in Gezirah, die schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen, wie unter anderem aus dem Bericht der unabhängigen internationalen Ermittlungsmission für Sudan des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vom Dezember 2025 und dem Bericht von Human Rights Watch vom Februar 2025 hervorgeht. Abu Zaid Talha Al-Misbah war daher unmittelbar an der Begehung von Handlungen durch das Bataillon Baraa bin Malik, die schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen, beteiligt und ist auch für die Untergrabung der Bemühungen um eine Wiederaufnahme des politischen Übergangs in Sudan verantwortlich. | 29.1.2026 |
| 20. | Al-Tayyib AL-IMAM JODA | Staatsangehörigkeit: sudanesisch Geschlecht: männlich Funktion: Emir des Nafeidiya-Clans des Kawahla-Stamms aus dem Gebiet Sarhan westlich von Gezirah Verbundene Organisationen: SAF, Sudan Shield Forces, Kawahla-Stamm, Nafeidiya-Clan | Al-Tayyib Al-Imam Joda ist der Emir des Nafeidiya-Clans des Kawahla-Stamms aus dem Gebiet Sarhan westlich von Gezirah.
Er gehörte zu den Anführern von Gemeinschaften, die die sudanesischen Streitkräfte (Sudanese Armed Forces - SAF) und ihre verbündeten Milizen, insbesondere die Sudan Shield Forces, bei der Rekrutierung und der Organisation der Kampagne gezielter Angriffe auf landwirtschaftliche Gemeinschaften der KanABl in den Bundesstaaten Gezirah und Sennar - die auch Massenverhaftungen, Massentötungen, Massengräber und die Verbrennung von Dörfern umfassten - unterstützten, vor allem vor und nach der Rückeroberung von Wad Madani durch die SAF und ihre Verbündeten im Januar 2025. Al-Tayyib Al-Imam Joda brachte seine uneingeschränkte Unterstützung für die Sudan Shield Forces zum Ausdruck, eine paramilitärische, mit den SAF verbündete Gruppe unter der Leitung von Abu Aqla Mohamed Kaikal, die im Bundesstaat Gezirah schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben. Al-Tayyib Al-Imam Joda forderte wiederholt die Bewaffnung der Zivilbevölkerung, hat Kombattanten im Namen der SAF und der Sudan Shield Forces rekrutiert und zu Gewalt gegen die Gemeinschaften der KanABl angestiftet, indem er sie beschuldigt, an der Seite der Rapid Support Forces (RSF) zu stehen. Al-Tayyib Al-Imam Joda war daher an der Planung, Steuerung und Begehung von Handlungen in Sudan beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen und die Bemühungen um eine Wiederaufnahme des politischen Übergangs in Sudan unmittelbar untergraben. | 29.1.2026" |
| ENDE |