|
Durchführungsverordnung (EU) 2026/400 der Kommission vom 18. Februar 2026 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "CHLOROCRESOL BASED PRODUCTS-CID Lines NV" gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2026/400 vom 27.02.2026)
| Ergänzende Informationen |
| Liste zur (Nicht-)Erteilung einer Unionszulassung (gestützt auf die VO (EU) 528/2012) |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten 1, insbesondere auf Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 25. Juli 2018 reichte die CID LINES NV bei der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden "Agentur") gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 einen Antrag auf eine Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie mit der Bezeichnung "CHLOROCRESOL BASED PRODUCTS-CID Lines NV" der Produktarten 2 und 3 gemäß Anhang V der genannten Verordnung ein und legte eine schriftliche Bestätigung dafür vor, dass die zuständige Behörde Frankreichs der Bewertung des Antrags zugestimmt hatte. Der Antrag wurde mit der Nummer BC-RF039183-42 in das Register für Biozidprodukte eingetragen.
(2) "CHLOROCRESOL BASED PRODUCTS-CID Lines NV" enthält den Wirkstoff Chlorkresol, der in der Unionsliste genehmigter Wirkstoffe gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 für die Produktarten 2 und 3 aufgeführt ist.
(3) Am 7. Januar 2022 übermittelte die bewertende zuständige Behörde der Agentur gemäß Artikel 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 einen Bewertungsbericht und die Schlussfolgerungen zu ihrer Bewertung.
(4) Am 18. November 2022 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 ihre Stellungnahme 2, den Entwurf einer Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts für "CHLOROCRESOL BASED PRODUCTS-CID Lines NV" und den endgültigen Bewertungsbericht für die Biozidproduktfamilie.
(5) In der Stellungnahme wird der Schluss gezogen, dass die Biozidproduktfamilie "CHLOROCRESOL BASED PRODUCTS-CID Lines NV" bei Übereinstimmung mit der vorgeschlagenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften die Bedingungen des Artikels 19 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 erfüllt, und die Zulassung der Biozidproduktfamilie für die in Abschnitt 2.1 der Stellungnahme beschriebenen Verwendungszwecke vorgeschlagen. In Bezug auf eine der Verwendungen (Verwendung Nr. 7.7 gemäß der Auflistung in der Stellungnahme der Agentur) als konzentriertes Desinfektionsmittel zur Anwendung am Tier ( Produktart 3) zum Aufsprühen auf die Haut durch berufsmäßige Verwender wurde in der Stellungnahme der Agentur aufgrund laufender Beratungen auf regulatorischer Ebene über die Folgen einer Überschreitung der Rückstandshöchstgehalte kein Schluss gezogen.
(6) Am 7. Dezember 2022 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 den Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften in allen Amtssprachen der Union.
(7) In Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer iii der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 ist als Voraussetzung für die Zulassung festgelegt, dass das Biozidprodukt weder selbst noch aufgrund seiner Rückstände sofortige oder verzögerte unannehmbare Wirkungen auf die Gesundheit von Tieren, weder direkt noch über das Trinkwasser, über Lebens- oder Futtermittel oder über die Luft, noch durch andere indirekte Effekte hat. Gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 sind Biozidprodukte zuzulassen, sofern gegebenenfalls Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Lebens- und für Futtermittel, spezifische Migrationsgrenzwerte oder Grenzwerte für den Rückstandsgehalt in Lebensmittelkontakt-Materialien im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften der Union festgelegt wurden.
(8) Gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 gilt für Pestizidrückstände in Produkten, für die in den Anhängen II und III der genannten Verordnung kein spezifischer RHG festgelegt wurde, ein Standard-RHG von 0,01 mg/kg. Gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sind Pestizidrückstände jedoch Rückstände, auch von derzeit oder früher in Pflanzenschutzmitteln im Sinne von Artikel 2 Nummer 1 der Richtlinie 91/414/EWG des Rates 4 verwendeten Wirkstoffen und ihren Stoffwechsel- und/oder Abbau- bzw. Reaktionsprodukten, die in oder auf den unter Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 fallenden Erzeugnissen vorhanden sind, darunter auch insbesondere die Rückstände, die von der Verwendung im Pflanzenschutz, in der Veterinärmedizin und als Biozidprodukt herrühren können. Die Bewertung hat ergeben, dass Chlorkresol weder nach der Richtlinie 91/414/EWG noch nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates 5 jemals als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln verwendet wurde. Da es keinen Beleg dafür gibt, dass Chlorkresol derzeit in Pflanzenschutzmitteln verwendet wird oder zu einem früheren Zeitpunkt in diesen verwendet wurde, zieht die Kommission den Schluss, dass Chlorkresol nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 fällt und dass der in Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b der genannten Verordnung festgelegte Standard-RHG von 0,01 mg/kg keine Anwendung auf den bioziden Wirkstoff Chlorkresol findet.
(9) Für die Verwendung Nr. 7.7 von "CHLOROCRESOL BASED PRODUCTS-CID Lines NV" wurde in der Stellungnahme der Agentur ein Fall festgestellt, in dem Rückstände von Chlorkresol in Erzeugnissen tierischen Ursprungs den Wert von 0,01 mg/kg überschritten, es wurden jedoch keine Risiken für die menschliche Gesundheit spezifiziert. Insbesondere wurden keine sofortigen oder verzögerten unannehmbare Wirkungen von Chlorkresol selbst oder von seinen Rückständen auf die Gesundheit von Menschen, einschließlich gefährdeter Gruppen, oder Tieren weder direkt noch über das Trinkwasser, über Lebens- oder Futtermittel oder über die Luft noch durch andere indirekte Effekte festgestellt.
(10) Der Wirkstoff Chlorkresol wurde im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 des Rates 6, die durch die Verordnung (EG) Nr. 470/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates 7 ersetzt wurde, auch vom Ausschuss für Tierarzneimittel bewertet, und dieser kam zu dem Schluss, dass es nicht erforderlich ist, für Chlorkresol einen RHG bezüglich aller zur Lebensmittelerzeugung genutzter Arten festzulegen, da Chlorkresol nur als gering toxisch gilt, schnell verstoffwechselt und ausgeschieden wird, sich nicht in Geweben anreichern kann und seit vielen Jahren sicher in der Humanmedizin eingesetzt wird. 8
(11) Die Kommission ist daher der Auffassung, dass für die Verwendung Nr. 7.7 die Bedingungen des Artikels 19 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer iii der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 erfüllt sind, da die Verwendung des Produkts für die Verbraucher kein Risiko der ernährungsbedingten Aufnahme birgt und die Verbraucherexposition die vertretbare Tagesdosis nicht übersteigt. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass die Voraussetzung gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 erfüllt ist, da Chlorkresol gemäß der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 der Kommission 9 als Wirkstoff eingestuft ist, für den kein RHG erforderlich ist, und es auch nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 fällt.
(12) Da der Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften, den die Agentur der Kommission vorgelegt hat, die Verwendung Nr. 7.7 nicht enthielt, ersuchte die Kommission die Agentur am 22. August 2024 um einen überarbeiteten Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften, einschließlich der Verwendung Nr. 7.7 und der Verwendungsbedingungen, sowie um einen aktualisierten Produktbewertungsbericht und eine überarbeitete Stellungnahme der Agentur gemäß Artikel 75 Absatz 1 Buchstabe g der Verordnung (EU) Nr. 528/2012.
(13) Am 6. März 2025 übermittelte die Agentur der Kommission ihre überarbeitete Stellungnahme 10 (im Folgenden "überarbeitete Stellungnahme der Agentur") sowie einen aktualisierten Produktbewertungsbericht. Der überarbeitete Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften enthielt zusätzliche redaktionelle Änderungen sowie eine Korrektur; die Verwendung Nr. 7.4 (gemäß der Auflistung in der überarbeiteten Stellungnahme der Agentur) als konzentriertes Desinfektionsmittel zur Anwendung auf Instrumenten/Geräten durch Tierärzte ( Produktart 2) zum Aufsprühen oder Eintauchen wird aufgrund von Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die bereits bei der Erstbewertung festgestellt wurden, nicht zur Zulassung vorgeschlagen.
(14) Die Kommission schließt sich der überarbeiteten Stellungnahme der Agentur an und ist der Auffassung, dass für "CHLOROCRESOL BASED PRODUCTS-CID Lines NV" für die in den Gesamtschlussfolgerungen der überarbeiteten Stellungnahme der Agentur vorgeschlagenen Verwendungszwecke und gemäß der überarbeiteten Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften eine Unionszulassung erteilt werden sollte.
(15) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte
- hat folgende Verordnung erlassen:
CID LINES NV erhält hiermit eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0029989-0000 für das Inverkehrbringen und die Verwendung der Biozidproduktfamilie "CHLOROCRESOL BASED PRODUCTS-CID Lines NV" gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts.
Die Unionszulassung gilt vom 19. März 2026 bis zum 29. Februar 2036.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 18. Februar 2026
2) Stellungnahme des Ausschusses für Biozidprodukte der ECHA vom 16. September 2022 zur Unionszulassung für "CHLOROCRESOL BASED PRODUCTS-CID Lines NV" (ECHA/BPC/362/2022).
3) Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates (ABl. L 70 vom 16.03.2005 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2005/396/oj).
4) Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (ABl. L 230 vom 19.08.1991 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1991/414/oj).
5) Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates (ABl. L 309 vom 24.11.2009 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2009/1107/oj).
6) Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 des Rates vom 26. Juni 1990 zur Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchstmengen für Tierarzneimittelrückstände in Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs (ABl. L 224 vom 18.08.1990 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1990/2377/oj).
7) Verordnung (EG) Nr. 470/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchstmengen für Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe in Lebensmitteln tierischen Ursprungs, zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 des Rates und zur Änderung der Richtlinie 2001/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 152 vom 16.06.2009 S. 11, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2009/470/oj).
8) Ausschuss für Tierarzneimittel der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln, zusammenfassender Bericht zu Chlorkresol, EMEA/MRL/074/96-FINAL, vom März 1996, https://www.ema.europa.eu/en/documents/mrl-report/chlorocresol-4-chloro-3-methylphenol-summary-report-committee-veterinary-medicinal-products_en.pdf.
9) Verordnung (EU) Nr. 37/2010 der Kommission vom 22. Dezember 2009 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs (ABl. L 15 vom 20.01.2010 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2010/37(1)/oj).
10) Stellungnahme des Ausschusses für Biozidprodukte der ECHA vom 28. Februar 2025 zur Unionszulassung für "CHLOROCRESOL BASED PRODUCTS-CID Lines NV".
https://echa.europa.eu/de/opinions-on-union-authorisation.
| Zusammenfassung der Eigenschaften einer Biozidproduktfamilie | Anhang |
CHLOROCRESOL BASED PRODUCTS
Produktart(en)
PT03: Hygiene im Veterinärbereich
PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind
Zulassungsnummer EU-0029989-0000
R4BP-Assetnummer EU-0029989-0000
Teil I
Erste Informationsebene
Kapitel 1
Administrative Informationen
1.1. Familienname
| Name | CHLOROCRESOL BASED PRODUCTS |
1.2. Produktart(en)
| Produktart(en) | PT03: Hygiene im Veterinärbereich PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind |
1.3. Zulassungsinhaber
| Name und Anschrift des Zulassungsinhabers | Name | CID LINES NV |
| Anschrift | Waterpoortstraat 2 8900 Ieper BE | |
| Zulassungsnummer | EU-0029989-0000 | |
| R4BP-Assetnummer | EU-0029989-0000 | |
| Datum der Zulassung | 19. März 2026 | |
| Ablauf der Zulassung | 29. Februar 2036 |
1.4. Hersteller des Produkts
| Name des Herstellers | CID LINES NV |
| Anschrift des Herstellers | Waterpoortstraat 2 8900 Ieper Belgien |
| Standort der Produktionsstätten | CID LINES NV site 1 Waterpoortstraat 2 8900 Ieper Belgien |
1.5. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe
| Wirkstoff | Chlorokresol |
| Name des Herstellers | Lanxess Deutschland GmbH |
| Anschrift des Herstellers | Kennedyplatz 1 50569 Köln Deutschland |
| Standort der Produktionsstätten | Lanxess Deutschland GmbH site 1 Chempark D-47829 Krefeld Deutschland |
Kapitel 2
Zusammensetzung und Formulierung der Produktfamilie
2.1. Informationen zur qualitativen und quantitativen Zusammensetzung der Produktfamilie
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| Chlorokresol | Wirkstoff | 59-50-7 | 200-431-6 | 0,49 - 24,9 % (w/w) | |
| 2-Propanol | 2-Propanol | Nicht wirksamer Stoff | 67-63-0 | 200-661-7 | 0 - 12 % (w/w) |
| Pinienöl | Pinienöl | Nicht wirksamer Stoff | 94266-48-5 | 304-455-9 | 0 - 8 % (w/w) |
| Aceton | Aceton | Nicht wirksamer Stoff | 67-64-1 | 200-662-2 | 0 - 10 % (w/w) |
| Dimethylether | Dimethylether | Nicht wirksamer Stoff | 115-10-6 | 204-065-8 | 0 - 50 % (w/w) |
| Propan-1-ol | Propan-1-ol | Nicht wirksamer Stoff | 71-23-8 | 200-746-9 | 0 - 23 % (w/w) |
| Ameisensäure | Ameisensäure | Nicht wirksamer Stoff | 64-18-6 | 200-579-1 | 0 - 11 % (w/w) |
| Phosphorsäure | Phosphorsäure | Nicht wirksamer Stoff | 7664-38-2 | 231-633-2 | 0 - 25 % (w/w) |
| Salicylsäure | Salicylsäure | Nicht wirksamer Stoff | 69-72-7 | 200-712-3 | 0 - 8 % (w/w) |
| Propionsäure | Propionsäure | Nicht wirksamer Stoff | 79-09-4 | 201-176-3 | 0 - 37 % (w/w) |
2.2. Art(en) der Formulierung
| Formulierungsart(en) | SL Lösliches Konzentrat |
Teil II
Zweite Informationsebene META-SPC(S)
Kapitel 1
META-SPC 1 Administrative Informationen
1.1. META-SPC 1 Identifikator
| Identifikator | Meta SPC: Meta SPC 1 |
1.2. Kürzel zur Zulassungsnummer
| Nummer | 1-1 |
1.3. Produktart(en)
| Produktart(en) | PT03: Hygiene im Veterinärbereich |
Kapitel 2
META-SPC-Zusammensetzung 1
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 1
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| Chlorokresol | Wirkstoff | 59-50-7 | 200-431-6 | 24 - 24 % (w/w) | |
| Propan-1-ol | Propan-1-ol | Nicht wirksamer Stoff | 71-23-8 | 200-746-9 | 10 - 10 % (w/w) |
2.2. Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 1
| Formulierungsart(en) | SL Lösliches Konzentrat |
Kapitel 3
Gefahren- und Sicherheitshinweise der META-SPC 1
| Gefahrenhinweise | H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H335: Kann die Atemwege reizen. H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
| Sicherheitshinweise | P260: Dampf nicht einatmen. P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P272: Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P280: Schutzhandschuhe tragen. P264: Nach der Handhabung kontaminierten Körperbereich gründlich waschen. P301 + P330 + P331: BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P363: Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. P321: Besondere Behandlung (siehe Anweisung auf diesem Kennzeichnungsetikett). P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P403 + P233: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P405: Unter Verschluss aufbewahren. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P501: Inhalt entsprechend den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen. P501: Behälter entsprechend den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen. P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P280: Schutzkleidung tragen. P280: Augenschutz tragen. P280: Gesichtsschutz tragen. P260: Aerosol nicht einatmen. P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P310: Sofort Arzt anrufen. P333 + P313: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztliche(n) Rat hinzuziehen. P333 + P313: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztliche(n) Hilfe hinzuziehen. |
Kapitel 4
Zugelassene Verwendung(en) der META-SPC
4.1. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 1: Konzentrierte Desinfektionsmittel für nicht poröse Oberflächen und Ausrüstung im Veterinärbereich basierend auf Chlorokresol
| Produktart | PT03: Hygiene im Veterinärbereich |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Hefen Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Pilze Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Viren Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Endoparasiten: parasitische Protozoen Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Helmintheneier Entwicklungsstadium: Eier |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung Veterinärbereich Konzentriertes Oberflächendesinfektionsmittel für nicht poröse Oberflächen und Ausrüstung im Veterinärbereich für Geflügel-, Schweine- und Rinderställe |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Automatisiertes und manuelles Sprühen Detaillierte Beschreibung: - |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 250 ml/m2 Verdünnung (%): 1 Vol.-%, 2 Vol.-% oder 4 Vol.-% (je nach Zielorganismus) Häufigkeit: 2 bis 13 Mal pro Jahr Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:
|
| Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | 1100 L oder 1-1100 kg in Behälter aus HDPE (Polyethylen hoher Dichte) |
4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
-
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
-
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
-
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
-
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
-
Kapitel 5
Allgemeine Anweisungen für die Verwendung der META-SPC 1
5.1. Gebrauchsanweisung
Der Zulassungsinhaber sollte auf dem Etikett Angaben zur Anwendung der Produkts machen (Verdünnung, auf Oberflächen aufgetragene Menge usw...), um die sichere und wirksame Verwendung des Produkts während seiner Anwendung zu garantieren. Das Volumen des zu verdünnenden Produkts und das spezifizierte Volumen an Wasser sollte auf dem Etikett klar angegeben sein.
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
Dies ist unbeschadet der Anwendung von Ratsrichtlinie 98/24/EG und weiterer Unionsgesetzgebung im Bereich von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
Allgemeine RMM:
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
NACH HAUTKONTAKT: Haut sofort mit viel Wasser spülen, beschmutzte Kleidungsstücke ausziehen. Haut für weitere 15 Minuten mit Wasser spülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. (Kleidung vor Wiederverwendung waschen).
NACH AUGENKONTAKT: Sofort einige Minuten mit Wasser spülen, ggf. Kontaktlinsen entfernen. 15 Minuten mit Wasser weiter spülen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.
NACH EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position für ungehinderte Atmung lagern.
Bei Symptomen: Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.
Ohne Symptome: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
NACH VERSCHLUCKEN: Sofort Mund ausspülen. Der exponierten Person etwas zu trinken geben, falls sie in der Lage ist zu schlucken. KEIN Erbrechen herbeiführen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Haltbarkeit: 3 Jahre
Außerhalb der Reichweite von Kindern und Nichtzieltieren aufbewahren.
Kapitel 6
Sonstige Angaben
Die vollständigen Titel der in Abschnitten "Spezifische Risikominderungsmaßnahmen anwenden" referenzierten EN-Standards sind:
EN 374 - Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen
EN 14605 - Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien
EN 166 - Augenschutz
Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 131 vom 05.05.1998 S. 11).
Hinweis zu den "Verwenderkategorien": Berufsmäßiger Verwender (einschließlich industrieller Verwender) bezeichnet einen geschulten berufsmäßige Verwender, wenn dies nach nationalem Recht erforderlich ist.
Kapitel 7
Dritte Informationsebene:
Einzelne Produkte in der META-SPC 1
7.1. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
| Handelsname(n) | KC 5000 | Absatzmarkt: EU | |||||
| MS Ascar Cocci Des | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Q Farm Endo Des | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Stalldes Spezial | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Zulassungsnummer | EU-0029989-0001 1-1 | ||||||
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) | ||
| Chlorokresol | Wirkstoff | 59-50-7 | 200-431-6 | 24 % (w/w) | |||
| Propan-1-ol | Propan-1-ol | Nicht wirksamer Stoff | 71-23-8 | 200-746-9 | 10 % (w/w) | ||
Kapitel 1
META-SPC 2 Administrative Informationen
1.1. META-SPC 2 Identifikator
| Identifikator | Meta SPC: Meta SPC 2 |
1.2. Kürzel zur Zulassungsnummer
| Nummer | 1-2 |
1.3. Produktart(en)
| Produktart(en) | PT03: Hygiene im Veterinärbereich |
Kapitel 2
META-SPC-Zusammensetzung 2
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 2
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| Chlorokresol | Wirkstoff | 59-50-7 | 200-431-6 | 24,9 - 24,9 % (w/w) | |
| Phosphorsäure | Phosphorsäure | Nicht wirksamer Stoff | 7664-38-2 | 231-633-2 | 25 - 25 % (w/w) |
| Propionsäure | Propionsäure | Nicht wirksamer Stoff | 79-09-4 | 201-176-3 | 37 - 37 % (w/w) |
2.2. Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 2
| Formulierungsart(en) | SL Lösliches Konzentrat |
Kapitel 3
Gefahren- und Sicherheitshinweise der META-SPC 2
| Gefahrenhinweise | H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H335: Kann die Atemwege reizen. H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
| Sicherheitshinweise | P260: Dampf nicht einatmen. P264: Nach der Handhabung kontaminierten Körperbereich gründlich waschen. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P272: Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P280: Schutzhandschuhe tragen. P301 + P330 + P331: BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P333 + P313: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztliche(n) Rat hinzuziehen. P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P363: Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. P321: Besondere Behandlung (siehe Anweisung auf diesem Kennzeichnungsetikett). P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P403 + P233: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P405: Unter Verschluss aufbewahren. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P501: Inhalt entsprechend den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen. P501: Behälter entsprechend den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen. P234: Nur im Originalbehälter aufbewahren. P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P260: Aerosol nicht einatmen. P280: Schutzkleidung tragen. P280: Augenschutz tragen. P280: Gesichtsschutz tragen. P312: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. P312: Bei Unwohlsein Arzt anrufen. P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P333 + P313: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztliche(n) Hilfe hinzuziehen. P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P310: Sofort Arzt anrufen. |
Kapitel 4
Zugelassene Verwendung(en) der META-SPC
4.1. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 1: Konzentrierte Desinfektionsmittel für nicht poröse Oberflächen und Ausrüstung im Veterinärbereich basierend auf Chlorokresol
| Produktart | PT03: Hygiene im Veterinärbereich |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Hefen Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Viren Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Endoparasiten: parasitische Protozoen Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Helmintheneier Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung Veterinärbereich Konzentriertes Oberflächendesinfektionsmittel für nicht poröse Oberflächen und Ausrüstung im Veterinärbereich für Geflügel-, Schweine- und Rinderställe. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Automatisiertes und manuelles Sprühen Detaillierte Beschreibung: - |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 250 ml/m2 Verdünnung (%): 1,5 Vol.-%, 2 Vol.-%, 3,5 Vol.-% oder 4 Vol.-% (je nach Zielorganismus) Häufigkeit: 2 bis 13 Mal pro Jahr Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:
|
| Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | 1-1100 L oder 1-1100 kg in HDPE-Behälter |
4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
-
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
-
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
-
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
-
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
-
Kapitel 5
Allgemeine Anweisungen für die Verwendung der META-SPC 2
5.1. Gebrauchsanweisung
Der Zulassungsinhaber sollte auf dem Etikett Angaben zur Anwendung der Produkts machen (Verdünnung, auf Oberflächen aufgetragene Menge usw...), um die sichere und wirksame Verwendung des Produkts während seiner Anwendung zu garantieren. Das Volumen des zu verdünnenden Produkts und das spezifizierte Volumen an Wasser sollte auf dem Etikett klar angegeben sein.
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
Dies ist unbeschadet der Anwendung von Ratsrichtlinie 98/24/EG und weiterer Unionsgesetzgebung im Bereich von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
Allgemeine RMM:
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
NACH HAUTKONTAKT: Haut sofort mit viel Wasser spülen, beschmutzte Kleidungsstücke ausziehen. Haut für weitere 15 Minuten mit Wasser spülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. (Kleidung vor Wiederverwendung waschen).
NACH AUGENKONTAKT: Sofort einige Minuten mit Wasser spülen, ggf. Kontaktlinsen entfernen. 15 Minuten mit Wasser weiter spülen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.
NACH EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position für ungehinderte Atmung lagern.
Bei Symptomen: Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.
Ohne Symptome: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
NACH VERSCHLUCKEN: Sofort Mund ausspülen. Der exponierten Person etwas zu trinken geben, falls sie in der Lage ist zu schlucken. KEIN Erbrechen herbeiführen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Haltbarkeit: 2 Jahre
Außerhalb der Reichweite von Kindern und Nichtzieltieren aufbewahren.
Kapitel 6
Sonstige Angaben
Die vollständigen Titel der in Abschnitten "Spezifische Risikominderungsmaßnahmen anwenden" referenzierten EN-Standards sind:
EN 374 - Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen
EN 14605 - Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien
EN 166 - Augenschutz
Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 131 vom 05.05.1998 S. 11).
Hinweis zu den "Verwenderkategorien": Berufsmäßiger Verwender (einschließlich industrieller Verwender) bezeichnet einen geschulten berufsmäßige Verwender, wenn dies nach nationalem Recht erforderlich ist.
Kapitel 7
Dritte Informationsebene:
Einzelne Produkte in der META-SPC 2
7.1. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
| Handelsname(n) | KC 6000 | Absatzmarkt: EU | |||||
| Zulassungsnummer | EU-0029989-0002 1-2 | ||||||
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) | ||
| Chlorokresol | Wirkstoff | 59-50-7 | 200-431-6 | 24,9 % (w/w) | |||
| Phosphorsäure | Phosphorsäure | Nicht wirksamer Stoff | 7664-38-2 | 231-633-2 | 25 % (w/w) | ||
| Propionsäure | Propionsäure | Nicht wirksamer Stoff | 79-09-4 | 201-176-3 | 37 % (w/w) | ||
Kapitel 1
META-SPC 3 Administrative Informationen
1.1. META-SPC 3 Identifikator
| Identifikator | Meta SPC: Meta SPC 3 |
1.2. Kürzel zur Zulassungsnummer
| Nummer | 1-3 |
1.3. Produktart(en)
| Produktart(en) | PT03: Hygiene im Veterinärbereich |
Kapitel 2
META-SPC-Zusammensetzung 3
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 3
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| Chlorokresol | Wirkstoff | 59-50-7 | 200-431-6 | 24,9 - 24,9 % (w/w) | |
| 2-Propanol | 2-Propanol | Nicht wirksamer Stoff | 67-63-0 | 200-661-7 | 12 - 12 % (w/w) |
| Propan-1-ol | Propan-1-ol | Nicht wirksamer Stoff | 71-23-8 | 200-746-9 | 20 - 20 % (w/w) |
| Salicylsäure | Salicylsäure | Nicht wirksamer Stoff | 69-72-7 | 200-712-3 | 8 - 8 % (w/w) |
2.2. Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 3
| Formulierungsart(en) | SL Lösliches Konzentrat |
Kapitel 3
Gefahren- und Sicherheitshinweise der META-SPC 3
| Gefahrenhinweise | H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H335: Kann die Atemwege reizen. H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H361d: Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. |
| Sicherheitshinweise | P201: Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202: Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P272: Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P280: Schutzhandschuhe tragen. P264: Nach der Handhabung kontaminierten Körperbereich gründlich waschen. P308 + P313: BEI Exposition oder falls betroffen: ärztlichen Rat hinzuziehen. P301 + P330 + P331: BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P333 + P313: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztliche(n) Rat hinzuziehen. P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P363: Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. P321: Besondere Behandlung (siehe Anweisung auf diesem Kennzeichnungsetikett). P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P403 + P233: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P405: Unter Verschluss aufbewahren. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P501: Inhalt entsprechend den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen. P501: Behälter entsprechend den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen. P234: Nur im Originalbehälter aufbewahren. P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P280: Schutzkleidung tragen. P280: Augenschutz tragen. P280: Gesichtsschutz tragen. P308 + P313: BEI Exposition oder falls betroffen: ärztlichen Hilfe hinzuziehen. P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P337 + P313: Bei anhaltender Augenreizung: Hilfe. P310: Sofort Arzt anrufen. P333 + P313: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztliche(n) Hilfe hinzuziehen. P260: Staub nicht einatmen. P260: Rauch nicht einatmen. P260: Gas nicht einatmen. P260: Nebel nicht einatmen. P260: Dampf nicht einatmen. P260: Aerosol nicht einatmen. |
Kapitel 4
Zugelassene Verwendung(en) der META-SPC
4.1. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 1: Konzentrierte Desinfektionsmittel für nicht poröse Oberflächen und Ausrüstung im Veterinärbereich basierend auf Chlorokresol
| Produktart | PT03: Hygiene im Veterinärbereich |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Hefen Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Viren Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Endoparasiten: parasitische Protozoen Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Helmintheneier Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung Veterinärbereich Konzentriertes Oberflächendesinfektionsmittel für nicht poröse Oberflächen und Ausrüstung im Veterinärbereich für Geflügel-, Schweine- und Rinderställe. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Automatisiertes und manuelles Sprühen Detaillierte Beschreibung: - |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 250 ml/m2 Verdünnung (%): 1 %, 2 %, 3,5 % oder 4 % (je nach Zielorganismus) Häufigkeit: 2 bis 13 Mal pro Jahr Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:
|
| Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | 1-1100 L oder 1-1100 kg in HDPE-Behälter |
4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
-
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
-
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
-
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
-
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
-
Kapitel 5
Allgemeine Anweisungen für die Verwendung der META-SPC 3
5.1. Gebrauchsanweisung
Der Zulassungsinhaber sollte auf dem Etikett Angaben zur Anwendung der Produkts machen (Verdünnung, auf Oberflächen aufgetragene Menge usw...), um die sichere und wirksame Verwendung des Produkts während seiner Anwendung zu garantieren. Das Volumen des zu verdünnenden Produkts und das spezifizierte Volumen an Wasser sollte auf dem Etikett klar angegeben sein
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
Dies ist unbeschadet der Anwendung von Ratsrichtlinie 98/24/EG und weiterer Unionsgesetzgebung im Bereich von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
NACH HAUTKONTAKT: Haut sofort mit viel Wasser spülen, beschmutzte Kleidungsstücke ausziehen. Haut für weitere 15 Minuten mit Wasser spülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. (Kleidung vor Wiederverwendung waschen).
NACH AUGENKONTAKT: Sofort einige Minuten mit Wasser spülen, ggf. Kontaktlinsen entfernen. 15 Minuten mit Wasser weiter spülen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.
NACH EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position für ungehinderte Atmung lagern.
Bei Symptomen: Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.
Ohne Symptome: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
NACH VERSCHLUCKEN: Sofort Mund ausspülen. Der exponierten Person etwas zu trinken geben, falls sie in der Lage ist zu schlucken. KEIN Erbrechen herbeiführen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Haltbarkeit: 2 Jahre
Außerhalb der Reichweite von Kindern und Nichtzieltieren aufbewahren
Kapitel 6
Sonstige Angaben
Die vollständigen Titel der in Abschnitten "Spezifische Risikominderungsmaßnahmen anwenden" referenzierten EN-Standards sind:
EN 374 - Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen
EN 14605 - Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien
EN 166 - Augenschutz
Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 131 vom 05.05.1998 S. 11).
Hinweis zu den "Verwenderkategorien": Berufsmäßiger Verwender (einschließlich industrieller Verwender) bezeichnet einen geschulten berufsmäßige Verwender, wenn dies nach nationalem Recht erforderlich ist.
Kapitel 7
Dritte Informationsebene:
Einzelne Produkte in der META-SPC 3
7.1. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
| Handelsname(n) | KC 8000 | Absatzmarkt: EU | |||||
| Zulassungsnummer | EU-0029989-0003 1-3 | ||||||
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) | ||
| Chlorokresol | Wirkstoff | 59-50-7 | 200-431-6 | 24,9 % (w/w) | |||
| 2-Propanol | 2-Propanol | Nicht wirksamer Stoff | 67-63-0 | 200-661-7 | 12 % (w/w) | ||
| Propan-1-ol | Propan-1-ol | Nicht wirksamer Stoff | 71-23-8 | 200-746-9 | 20 % (w/w) | ||
| Salicylsäure | Salicylsäure | Nicht wirksamer Stoff | 69-72-7 | 200-712-3 | 8 % (w/w) | ||
Kapitel 1
META-SPC 4 Administrative Informationen
1.1. META-SPC 4 Identifikator
| Identifikator | Meta SPC: Meta SPC 4 |
1.2. Kürzel zur Zulassungsnummer
| Nummer | 1-4 |
1.3. Produktart(en)
| Produktart(en) | PT03: Hygiene im Veterinärbereich |
Kapitel 2
META-SPC-Zusammensetzung 4
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 4
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| Chlorokresol | Wirkstoff | 59-50-7 | 200-431-6 | 24,9 - 24,9 % (w/w) | |
| Propan-1-ol | Propan-1-ol | Nicht wirksamer Stoff | 71-23-8 | 200-746-9 | 23 - 23 % (w/w) |
| Ameisensäure | Ameisensäure | Nicht wirksamer Stoff | 64-18-6 | 200-579-1 | 11 - 11 % (w/w) |
2.2. Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 4
| Formulierungsart(en) | SL Lösliches Konzentrat |
Kapitel 3
Gefahren- und Sicherheitshinweise der META-SPC 4
| Gefahrenhinweise | H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H335: Kann die Atemwege reizen. H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. |
| Sicherheitshinweise | P260: Dampf nicht einatmen. P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P272: Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P280: Schutzhandschuhe tragen. P264: Nach der Handhabung kontaminierten Körperbereich gründlich waschen. P301 + P330 + P331: BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P333 + P313: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztliche(n) Rat hinzuziehen. P362 + P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P363: Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. P321: Besondere Behandlung (siehe Anweisung auf diesem Kennzeichnungsetikett). P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P403 + P233: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P405: Unter Verschluss aufbewahren. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P501: Inhalt entsprechend den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen. P234: Nur im Originalbehälter aufbewahren. P501: Behälter gemäß lokalen Vorschriften anzugeben zuführen. P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P260: Aerosol nicht einatmen. P280: Schutzkleidung tragen. P280: Augenschutz tragen. P280: Gesichtsschutz tragen. P333 + P313: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztliche(n) Hilfe hinzuziehen. P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P310: Sofort Arzt anrufen. |
Kapitel 4
Zugelassene Verwendung(en) der META-SPC
4.1. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 1: Konzentrierte Desinfektionsmittel für nicht poröse Oberflächen und Ausrüstung im Veterinärbereich basierend auf Chlorokresol
| Produktart | PT03: Hygiene im Veterinärbereich |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Hefen Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Pilze Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Viren Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Endoparasiten: parasitische Protozoen Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Helmintheneier Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung Veterinärbereich Konzentriertes Desinfektionsmittel für nicht poröse Oberflächen für Oberflächen und Ausrüstung im Veterinärbereich für Geflügel-, Schweine- und Rinderställe |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Automatisiertes und manuelles Sprühen Detaillierte Beschreibung: - |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 250 ml/m2 Verdünnung (%): 0,75 %, 2 %, 3,5 % oder 4 % (je nach Zielorganismus) Häufigkeit: 2 bis 13 Mal pro Jahr Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:
|
| Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | 1-1100 L oder 1-1100 kg in HDPE-Behälter |
4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
-
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
-
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
-
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
-
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
-
Kapitel 5
Allgemeine Anweisungen für die Verwendung der META-SPC 4
5.1. Gebrauchsanweisung
Der Zulassungsinhaber sollte auf dem Etikett Angaben zur Anwendung der Produkts machen (Verdünnung, auf Oberflächen aufgetragene Menge usw...), um die sichere und wirksame Verwendung des Produkts während seiner Anwendung zu garantieren. Das Volumen des zu verdünnenden Produkts und das spezifizierte Volumen an Wasser sollte auf dem Etikett klar angegeben sein.
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
Allgemeine RMM:
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
NACH HAUTKONTAKT: Haut sofort mit viel Wasser spülen, beschmutzte Kleidungsstücke ausziehen. Haut für weitere 15 Minuten mit Wasser spülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. (Kleidung vor Wiederverwendung waschen).
NACH AUGENKONTAKT: Sofort einige Minuten mit Wasser spülen, ggf. Kontaktlinsen entfernen. 15 Minuten mit Wasser weiter spülen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.
NACH EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position für ungehinderte Atmung lagern.
Bei Symptomen: Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.
Ohne Symptome: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
NACH VERSCHLUCKEN: Sofort Mund ausspülen. Der exponierten Person etwas zu trinken geben, falls sie in der Lage ist zu schlucken. KEIN Erbrechen herbeiführen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Haltbarkeit: 2 Jahre
Außerhalb der Reichweite von Kindern und Nichtzieltieren aufbewahren.
Kapitel 6
Sonstige Angaben
Die vollständigen Titel der in Abschnitten "Spezifische Risikominderungsmaßnahmen anwenden" referenzierten EN-Standards sind:
EN 374 - Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen
EN 14605 - Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien
EN 166 - Augenschutz
Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 131 vom 05.05.1998 S. 11).
Hinweis zu den "Verwenderkategorien": Berufsmäßiger Verwender (einschließlich industrieller Verwender) bezeichnet einen geschulten berufsmäßige Verwender, wenn dies nach nationalem Recht erforderlich ist.
Kapitel 7
Dritte Informationsebene:
Einzelne Produkte in der META-SPC 4
7.1. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
| Handelsname(n) | KC 9000 | Absatzmarkt: EU | |||||
| Zulassungsnummer | EU-0029989-0004 1-4 | ||||||
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) | ||
| Chlorokresol | Wirkstoff | 59-50-7 | 200-431-6 | 24,9 % (w/w) | |||
| Propan-1-ol | Propan-1-ol | Nicht wirksamer Stoff | 71-23-8 | 200-746-9 | 23 % (w/w) | ||
| Ameisensäure | Ameisensäure | Nicht wirksamer Stoff | 64-18-6 | 200-579-1 | 11 % (w/w) | ||
Kapitel 1
META-SPC 5 Administrative Informationen
1.1. META-SPC 5 Identifikator
| Identifikator | Meta SPC: Meta SPC 7 |
1.2. Kürzel zur Zulassungsnummer
| Nummer | 1-5 |
1.3. Produktart(en)
| Produktart(en) | PT03: Hygiene im Veterinärbereich PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind |
Kapitel 2
META-SPC-Zusammensetzung 5
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 5
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| Chlorokresol | Wirkstoff | 59-50-7 | 200-431-6 | 4,5 - 4,5 % (w/w) | |
| 2-Propanol | 2-Propanol | Nicht wirksamer Stoff | 67-63-0 | 200-661-7 | 10 - 10 % (w/w) |
| Pinienöl | Pinienöl | Nicht wirksamer Stoff | 94266-48-5 | 304-455-9 | 8 - 8 % (w/w) |
2.2. Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 5
| Formulierungsart(en) | SL Lösliches Konzentrat |
Kapitel 3
Gefahren- und Sicherheitshinweise der META-SPC 5
| Gefahrenhinweise | H315: Verursacht Hautreizungen. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318: Verursacht schwere Augenschäden. H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
| Sicherheitshinweise | P261: Einatmen von Dampf vermeiden. P272: Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P280: Schutzhandschuhe tragen. P264: Nach der Handhabung kontaminierten Körperbereich gründlich waschen. P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P312: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. P302 + P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser Wasser. P333 + P313: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztliche(n) Rat hinzuziehen. P321: Besondere Behandlung (siehe Anweisung auf diesem Kennzeichnungsetikett). P362 + P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P403 + P233: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P405: Unter Verschluss aufbewahren. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P501: Inhalt entsprechend den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen. P501: Behälter entsprechend den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen. P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103: Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese. P261: Einatmen von Aerosol vermeiden. P280: Schutzkleidung tragen. P280: Gesichtsschutz tragen. P280: Augenschutz tragen. P312: Bei Unwohlsein Arzt anrufen. P310: Sofort Arzt anrufen. P333 + P313: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztliche(n) Hilfe hinzuziehen. |
Kapitel 4
Zugelassene Verwendung(en) der META-SPC
4.1. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 1: Konzentrierte Hautdesinfektionsmittel für Tiere
| Produktart | PT03: Hygiene im Veterinärbereich |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Trivialname:
Bakterien Trivialname: Hefen |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung Außenverwendung Veterinärbereich Konzentrierte Hautdesinfektionsmittel für Tiere |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Sprühen Detaillierte Beschreibung: - |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge:
Um die zu desinfizierende Fläche vollständig zu benetzen Verdünnung (%): 8 Vol.-% Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Zwingend vorgeschriebene Zielorganismen: Desinfektion der Hufhaut unter schmutzigen Bedingungen:
|
| Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | 0,5-25 L-Behälter aus HDPE |
4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Durch Aufsprühen auf die Haut der Tiere für eine topische Desinfektion anwenden:
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
-
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
-
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
-
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
-
4.2. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 2: Konzentrierte Desinfektionsmittel für nicht poröse Oberflächen zur Untersuchung und Behandlung von Tieren
| Produktart | PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Hefen Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung Außenverwendung Veterinärbereich Konzentrierte Desinfektionsmittel für nicht poröse Oberflächen zur Untersuchung und Behandlung von Tieren |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Sprühen Detaillierte Beschreibung: Durch Sprühen (ausschließlich Handsprühflasche) |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 250 ml/m2 Verdünnung (%): 5 Vol.-% Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Zwingend vorgeschriebene Zielorganismen: Bakterien und Hefen 5 Vol.-% Verdünnung des Produkts, 5 Minuten, Raumtemperatur Häufigkeit: täglich |
| Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | 0,5-25 L-Behälter aus HDPE |
4.2.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
4.2.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
4.2.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
-
4.2.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
-
4.2.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
-
4.3. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 3: Konzentrierte Desinfektionsmittel zur Verwendung in Bereichen, in denen Haustiere leben (nicht poröse Oberflächen)
| Produktart | PT03: Hygiene im Veterinärbereich |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Hefen Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung Veterinärbereich Konzentriertes Desinfektionsmittel zur Verwendung in Bereichen, in denen Haustiere leben |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Sprühen Detaillierte Beschreibung: Durch Sprühen (ausschließlich Handsprühflasche) |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 250 ml/m2 Verdünnung (%): 5 Vol.-% Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Zwingend vorgeschriebene Zielorganismen: Bakterien und Hefen 5 Vol.-% Verdünnung des Produkts, 15 Minuten Häufigkeit: täglich |
| Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender Breite Öffentlichkeit (nicht-berufsmäßige Verwender) |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | 0,5-25 L-Behälter aus HDPE |
4.3.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
4.3.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
4.3.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
4.3.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
-
4.3.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
4.4. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 4: Konzentrierte Desinfektionsmittel für nicht poröse Oberflächen (Desinfektion von Tierkäfigen durch Tierärzte oder deren Assistenten)
| Produktart | PT03: Hygiene im Veterinärbereich |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Hefen Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung Veterinärbereich Konzentrierte Desinfektionsmittel für nicht poröse Oberflächen (einschließlich Desinfektion von Tierkäfigen durch Tierärzte oder deren Assistenten) |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Sprühen Detaillierte Beschreibung: Durch Sprühen (ausschließlich Handsprühflasche) |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 250 ml/m2 Verdünnung (%): 5 Vol.-% Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Zwingend vorgeschriebene Zielorganismen: Bakterien und Hefen: 5 Vol.-% Verdünnung des Produkts, 15 Minuten Häufigkeit: täglich |
| Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender Breite Öffentlichkeit (nicht-berufsmäßige Verwender) |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | 0,5-25 L-Behälter aus HDPE |
4.4.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
4.4.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
4.4.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
4.4.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
-
4.4.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
4.5. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 5: Konzentrierte Allzweck-Desinfektionsmittel für nicht poröse Oberflächen im Haus durch Abwischen, basierend auf Chlorkresol
| Produktart | PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Hefen Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung Oberflächendesinfektion Konzentriertes Desinfektionsmittel für nicht poröse Oberflächen im Haus |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Durch einen Mopp oder ein Tuch Detaillierte Beschreibung: Durch einen Mopp oder ein Tuch ohne mechanische Einwirkung |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 250 ml/m2 Verdünnung (%): 2,5 Vol.-% Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Zwingend vorgeschriebene Zielorganismen: Bakterien: 2,5 Vol.-% Verdünnung des Produkts, 15 Minuten, Raumtemperatur Weitere Zielorganismen: Hefen: 2,5 Vol.-% Verdünnung des Produkts, 15 Minuten, Raumtemperatur Häufigkeit: täglich |
| Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | 0,5-25 L-Behälter aus HDPE |
4.5.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
4.5.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
4.5.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
-
4.5.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
-
4.5.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
-
Kapitel 5
Allgemeine Anweisungen für die Verwendung der META-SPC 5
5.1. Gebrauchsanweisung
Der Zulassungsinhaber sollte auf dem Etikett Angaben zur Anwendung der Produkts machen (Verdünnung, auf Oberflächen aufgetragene Menge usw...), um die sichere und wirksame Verwendung des Produkts während seiner Anwendung zu garantieren. Das Volumen des zu verdünnenden Produkts und das spezifizierte Volumen an Wasser sollte auf dem Etikett klar angegeben sein.
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
Dies ist unbeschadet der Anwendung von Ratsrichtlinie 98/24/EG und weiterer Unionsgesetzgebung im Bereich von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
NACH HAUTKONTAKT: Beschmutzte Kleidungsstücke ausziehen. Haut mit Wasser spülen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen. (Kleidung vor Wiederverwendung waschen).
NACH AUGENKONTAKT: Sofort einige Minuten mit Wasser spülen, ggf. Kontaktlinsen entfernen. 15 Minuten mit Wasser weiter spülen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.
NACH VERSCHLUCKEN: Sofort Mund ausspülen. Der exponierten Person etwas zu trinken geben, falls sie in der Lage ist zu schlucken. KEIN Erbrechen herbeiführen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.
Nach EINATMEN: Bei Symptomen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Haltbarkeit: 2 Jahre
Kapitel 6
Sonstige Angaben
Die vollständigen Titel der in Abschnitten "Spezifische Risikominderungsmaßnahmen anwenden" referenzierten EN-Standards sind:
EN 374 - Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen
Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 131 vom 05.05.1998 S. 11).
Hinweis zu den "Verwenderkategorien": Berufsmäßiger Verwender (einschließlich industrieller Verwender) bezeichnet einen geschulten berufsmäßige Verwender, wenn dies nach nationalem Recht erforderlich ist.
Kapitel 7
Dritte Informationsebene:
Einzelne Produkte in der META-SPC 5
7.1. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
| Handelsname(n) | Virolux 45 | Absatzmarkt: EU | |||||
| Zulassungsnummer | EU-0029989-0005 1-5 | ||||||
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) | ||
| Chlorokresol | Wirkstoff | 59-50-7 | 200-431-6 | 4,5 % (w/w) | |||
| 2-Propanol | 2-Propanol | Nicht wirksamer Stoff | 67-63-0 | 200-661-7 | 10 % (w/w) | ||
| Pinienöl | Pinienöl | Nicht wirksamer Stoff | 94266-48-5 | 304-455-9 | 8 % (w/w) | ||
Kapitel 1
META-SPC 6 Administrative Informationen
1.1. META-SPC 6 Identifikator
| Identifikator | Meta SPC: Meta SPC 8 |
1.2. Kürzel zur Zulassungsnummer
| Nummer | 1-6 |
1.3. Produktart(en)
| Produktart(en) | PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind |
Kapitel 2
META-SPC-Zusammensetzung 6
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 6
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| Chlorokresol | Wirkstoff | 59-50-7 | 200-431-6 | 2,9 - 2,9 % (w/w) | |
| 2-Propanol | 2-Propanol | Nicht wirksamer Stoff | 67-63-0 | 200-661-7 | 6,5 - 6,5 % (w/w) |
| Pinienöl | Pinienöl | Nicht wirksamer Stoff | 94266-48-5 | 304-455-9 | 5,2 - 5,2 % (w/w) |
2.2. Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 6
| Formulierungsart(en) | SL Lösliches Konzentrat |
Kapitel 3
Gefahren- und Sicherheitshinweise der META-SPC 6
| Gefahrenhinweise | H315: Verursacht Hautreizungen. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
| Sicherheitshinweise | P264: Nach der Handhabung kontaminierten Körperbereich gründlich waschen. P272: Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P280: Schutzhandschuhe tragen. P302 + P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser Wasser. P333 + P313: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztliche(n) Rat hinzuziehen. P362 + P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337 + P313: Bei anhaltender Augenreizung: Rat. P321: Besondere Behandlung (siehe Anweisung auf diesem Kennzeichnungsetikett). P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P501: Inhalt entsprechend den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen. P501: Behälter entsprechend den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen. P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103: Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese. P261: Einatmen von Dampf vermeiden. P261: Einatmen von Aerosol vermeiden. P280: Schutzkleidung tragen. P280: Augenschutz tragen. P280: Gesichtsschutz tragen. P333 + P313: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztliche(n) Hilfe hinzuziehen. P337 + P313: Bei anhaltender Augenreizung: Hilfe. |
Kapitel 4
Zugelassene Verwendung(en) der META-SPC
4.1. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 1: Konzentrierte Allzweck-Desinfektionsmittel durch Abwischen für nicht poröse Oberflächen basierend auf Chlorokresol
| Produktart | PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Hefen Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung Oberflächendesinfektion Konzentriertes Desinfektionsmittel für nicht poröse Oberflächen im Haus. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Wischen mit einem Tuch oder einem Mopp Detaillierte Beschreibung: - |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 250 ml/m2 Verdünnung (%): 4 Vol.-% Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Zwingend vorgeschriebene Zielorganismen: Bakterien: 4 Vol.-% Verdünnung des Produkts, 15 Minuten, Raumtemperatur Weitere Zielorganismen: Hefen 4 Vol.-% 15 Minuten, Raumtemperatur Häufigkeit: täglich |
| Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | 0,5-2 L-Flasche aus HDPE |
4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Dies ist unbeschadet der Anwendung von Ratsrichtlinie 98/24/EG und weiterer Unionsgesetzgebung im Bereich von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
-
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
-
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
-
4.2. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 2: Konzentrierte Desinfektionsmittel für Toilettenschüsseln basierend auf Chlorokresol
| Produktart | PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Hefen Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung Toilettenschüsseldesinfektion Konzentriertes Desinfektionsmittel für Toilettenschüsseln |
| Anwendungsmethode(n) | Methode:
Durch Gießen Detaillierte Beschreibung: - |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 30 ml Produkt in der Toilettenschüssel - gebrauchsfertig Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Zwingend vorgeschriebene Zielorganismen: Bakterien: 15 Minuten, Raumtemperatur Weitere Zielorganismen: Hefen: 15 Minuten, Raumtemperatur Häufigkeit: einmal pro Tag |
| Anwenderkategorie(n) | Breite Öffentlichkeit (nicht-berufsmäßige Verwender) |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | 0,5-3 L-Behälter aus HDPE für nicht berufsmäßige Verwender |
4.2.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
4.2.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
4.2.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
4.2.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
-
4.2.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Kapitel 5
Allgemeine Anweisungen für die Verwendung der META-SPC 6
5.1. Gebrauchsanweisung
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
NACH HAUTKONTAKT: Beschmutzte Kleidungsstücke ausziehen. Haut mit Wasser spülen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen. (Kleidung vor Wiederverwendung waschen).
NACH AUGENKONTAKT: Mit Wasser spülen, ggf. Kontaktlinsen entfernen. 5 Minuten mit Wasser weiter spülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
NACH VERSCHLUCKEN: Sofort Mund ausspülen. Der exponierten Person etwas zu trinken geben, falls sie in der Lage ist zu schlucken. KEIN Erbrechen herbeiführen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.
NACH EINATMEN: Bei Symptomen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Haltbarkeit: 2 Jahre
Kapitel 6
Sonstige Angaben
Die vollständigen Titel der in Abschnitten "Spezifische Risikominderungsmaßnahmen anwenden" referenzierten EN-Standards sind:
EN 374 - Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen
Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 131 vom 05.05.1998 S. 11).
Hinweis zu den "Verwenderkategorien": Berufsmäßiger Verwender (einschließlich industrieller Verwender) bezeichnet einen geschulten berufsmäßige Verwender, wenn dies nach nationalem Recht erforderlich ist.
Kapitel 7
Dritte Informationsebene:
Einzelne Produkte in der META-SPC 6
7.1. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
| Handelsname(n) | Virolux 30 | Absatzmarkt: EU | |||||
| Zulassungsnummer | EU-0029989-0006 1-6 | ||||||
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) | ||
| Chlorokresol | Wirkstoff | 59-50-7 | 200-431-6 | 2,9 % (w/w) | |||
| 2-Propanol | 2-Propanol | Nicht wirksamer Stoff | 67-63-0 | 200-661-7 | 6,5 % (w/w) | ||
| Pinienöl | Pinienöl | Nicht wirksamer Stoff | 94266-48-5 | 304-455-9 | 5,2 % (w/w) | ||
| ENDE | |