Durchführungsbeschluss (EU) 2026/448 der Kommission vom 27. Februar 2026 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2323 in Bezug auf Aktualisierungen der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2026/448 vom 02.03.2026)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG 1, insbesondere auf Artikel 16 Absatz 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 stellen die Schiffseigner sicher, dass zum Recycling bestimmte Schiffe nur in Abwrackeinrichtungen recycelt werden, die in der gemäß Artikel 16 Absatz 2 der genannten Verordnung veröffentlichten europäischen Liste der Abwrackeinrichtungen (im Folgenden "europäische Liste") aufgeführt sind.
(2) Die europäische Liste ist im Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 der Kommission 2 festgelegt.
(3) Die Aufnahme von UAB APK, einer in Litauen ansässigen Abwrackeinrichtung, war bis zum 12. März 2025 befristet. Die zuständigen Behörden Litauens haben der Kommission mitgeteilt, dass die dieser Einrichtung erteilte Zulassung zum Recycling von Schiffen gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 vor ihrem Ablauf um einen Zeitraum von fünf Jahren erneuert wurde. Die zuständigen Behörden haben auch neue Höchstmaße von Schiffen mitgeteilt, die in der Einrichtung angenommen werden können. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diesen Änderungen Rechnung zu tragen.
(4) Die Aufnahme von DDR VESSELS XXI, S.L., einer in Spanien ansässigen Abwrackeinrichtung, war bis zum 28. Juli 2025 befristet. Die zuständigen Behörden Spaniens haben der Kommission mitgeteilt, dass die dieser Einrichtung erteilte Zulassung zum Recycling von Schiffen gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 um einen Zeitraum von fünf Jahren erneuert wurde. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um dieser Änderung Rechnung zu tragen.
(5) Die Aufnahme von Metruna OÜ, einer in Estland ansässigen Abwrackeinrichtung, ist bis zum 15. Februar 2026 befristet. Die zuständigen Behörden Estlands haben der Kommission mitgeteilt, dass die dieser Einrichtung erteilte Zulassung zum Recycling von Schiffen gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 vor ihrem Ablauf um einen Zeitraum von fünf Jahren erneuert wurde. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um dieser Änderung Rechnung zu tragen.
(6) Die Aufnahme von Smedegaarden A/S, einer in Dänemark ansässigen Abwrackeinrichtung, ist bis zum 11. März 2026 befristet. Die zuständigen Behörden Dänemarks haben der Kommission mitgeteilt, dass die dieser Einrichtung erteilte Zulassung zum Recycling von Schiffen gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 vor ihrem Ablauf um einen Zeitraum von fünf Jahren erneuert wurde. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um dieser Änderung Rechnung zu tragen.
(7) Die zuständigen Behörden Deutschlands haben der Kommission mitgeteilt, dass die in Deutschland ansässige neue Abwrackeinrichtung EWD Benli Recycling GmbH & Co. KG gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 zugelassen wurde. Die zuständigen Behörden haben der Kommission alle Informationen zur Verfügung gestellt, die zur Aufnahme dieser Einrichtung in die europäische Liste erforderlich sind. Die EWD Benli Recycling GmbH & Co. KG sollte daher in die europäische Liste aufgenommen werden.
(8) Die Aufnahme von Harland and Wolff (Belfast) Ltd, einer in Nordirland ansässigen Abwrackeinrichtung, war bis zum 16. Juni 2025 befristet. Die zuständigen Behörden des Vereinigten Königreichs - Nordirland haben der Kommission mitgeteilt, dass bei dieser Abwrackeinrichtung ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat. Angaben zur Erneuerung der Zulassung gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 sind bei der Kommission jedoch nicht eingegangen. Harland and Wolff (Belfast) Ltd sollte daher von der europäischen Liste gestrichen werden.
(9) Die Aufnahme von Turun Korjaustelakka Oy (Turku Repair Yard Ltd), einer in Finnland ansässigen Abwrackeinrichtung, war bis zum 14. Dezember 2025 befristet. Die zuständigen Behörden Finnlands haben der Kommission mitgeteilt, dass die Zulassung auf Antrag der Einrichtung nicht verlängert werden wird. Turun Korjaustelakka Oy (Turku Repair Yard Ltd) sollte daher von der europäischen Liste gestrichen werden.
(10) Die Aufnahme von Avsar Gemi Söküm San. Dis Tic. Ltd. Şti., einer in der Türkei ansässigen Abwrackeinrichtung, in die Europäische Liste war bis zum 2. Dezember 2025 befristet. Diese Einrichtung hat der Kommission mitgeteilt, dass sie ihre Aufnahme in die europäische Liste gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 erneuern möchte. Nach Bewertung der Informationen und Belege, die gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 auch im Rahmen einer Kontrolle beigebracht und eingeholt wurden, ist die Kommission der Auffassung, dass die Einrichtung die in Artikel 13 der Verordnung festgelegten Anforderungen erfüllt, um das Recycling von Schiffen durchzuführen und in die europäische Liste aufgenommen zu werden. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um dieser Änderung Rechnung zu tragen.
(11) Die Kommission hat gemäß Artikel 15 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 eine Überprüfung der in der Türkei ansässigen Abwrackeinrichtung Dortel Gemi Söküm Demir Celik Sanayi Ve Tic Ltd. Şti. durchgeführt, mit der nicht bestätigt werden konnte, dass die betreffende Einrichtung weiterhin die einschlägigen Anforderungen des Artikels 13 Absatz 1, insbesondere des Buchstabens g, der genannten Verordnung erfüllt. In der Einrichtung wurde der Hauptschiffskörper ohne Einsatz eines Schlackensammlers am Ufer zerschnitten, wo kein undurchlässiger Boden vorhanden war. Des Weiteren ergriff die Einrichtung keine ausreichenden Maßnahmen, um alle während des Vorgangs des Schiffsrecyclings anfallenden Abfallstoffe zu sammeln und abzusondern, um ihren Austritt ins Meer und in die Umgebung zu verhindern. Dortel Gemi Söküm Demir Celik Sanayi Ve Tic Ltd. Şti. sollte daher von der europäischen Liste gestrichen werden.
(12) Der Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 sollte daher entsprechend geändert werden.
(13) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 eingesetzten Ausschusses
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2323 erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.
Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 27. Februar 2026
2) Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 der Kommission vom 19. Dezember 2016 zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen (ABl. L 345 vom 20.12.2016 S. 119, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2016/2323/oj).
| Anhang |
"Anhang
Europäische Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Teil A
In einem Mitgliedstaat ansässige Abwrackeinrichtungen
| Name der Einrichtung | Recycling-Methode | Art und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden können | Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, einschließlich solcher in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall | Einzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde 1 | Jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden 2 | Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste 3 | ||||||||
Tel.: +32 92512521 | Längsseits (Wasserliegeplatz), Rampe | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 366 Meter Breite: 49 Meter Tiefgang: 14,5 Meter | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen | 34.000 4 | 31. März 2030 | |||||||||
www.fayard.dk | Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 415 Meter Breite: 90 Meter Tiefgang: 7,8 Meter | Die Abwrackeinrichtung wird im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften und den Bedingungen gemäß der von der Gemeinde Kerteminde erteilten Umweltgenehmigung vom 7. November 2018 geregelt. Die Umweltgenehmigung umfasst Bedingungen für die Betriebszeiten, spezielle Betriebsbedingungen, die Handhabung und Lagerung von Abfällen sowie die Bedingung, dass die Arbeiten im Trockendock durchgeführt werden müssen. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen | 916,34 5 | 22. Mai 2028 | ||||||||
www.fornaes.com | Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 150 Meter Breite: 25 Meter Tiefgang: 7 Meter BRZ: 10.000 | Die Gemeinde Norddjurs ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen | 30.000 6 | 12. Mai 2026 | ||||||||
www.jatob.dk | Längsseits, Slipanlage | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 150 Meter Breite: 30 Meter Tiefgang: 6 Meter | Handhabung und Lagerung von Abfallfraktionen erfolgen mit Umweltgenehmigung. Gefährlicher Abfall darf bis zu einem Jahr in der Anlage zwischengelagert werden. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen | 20.000 7 | 16. September 2029 | ||||||||
www.modernamericanrecyclingservices.com/ | Slipanlage | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 400 Meter Breite: 90 Meter Tiefgang: 14 Meter | Die Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung sind in der von der Gemeinde Frederikshavn erteilten Umweltgenehmigung vom 9. März 2018 und dem Addendum zur Umweltgenehmigung vom 12. Juli 2022 festgelegt. Die Gemeinde Frederikshavn ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen. Die Abwrackeinrichtung darf gefährlichen Abfall nicht länger als ein Jahr lagern. | Stillschweigende Zulassung mit Überprüfungsfrist von 14 Tagen | 60.000 8 | 27. Januar 2028 | ||||||||
www.smedegaarden.net | Längsseits, Slipanlage | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 200 Meter* Breite: 48 Meter Tiefgang: 7,5 Meter (* Bei Länge > 170 Meter Genehmigung von der Gemeinde Esbjerg erforderlich) | Die Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung sind in der Umweltgenehmigung vom 4. Juni 2015 festgelegt. Die Gemeinde Esbjerg ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen | 20.000 9 | 1. November 2030 | ||||||||
Tel.: +372 6102933 | Schwimmend am Kai und im Schwimmdock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 197 Meter Breite: 32 Meter Tiefgang: 9,6 Meter | Abfallgenehmigung Nr. KL-511809. Genehmigung zur Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall Nr. 0546. Vorschriften des Hafens Vene-Balti, Manual on Ships Recycling MSR-Refonda.
Umweltmanagementsystem, Abfallbewirtschaftung EP 4.4.6-1-13 Die Einrichtung darf nur die gefährlichen Materialien recyceln, für die ihr eine Genehmigung erteilt wurde. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen | 0 10 | 10. August 2030 | ||||||||
Tel.: +34 944971552 | Längsseits, Abwrackrampe | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 120 Meter Breite: 20 Meter Tiefgang: 6 Meter | Die Auflagen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben. | Stillschweigende Zulassung. Zuständig für die Zulassung ist die Umweltbehörde der autonomen Gemeinschaft, in der sich die Einrichtung befindet. | 2.086 11 | 3. März 2026 | ||||||||
Tel.: +34 630144416 | Längsseits, Abwrackrampe | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 169,9 Meter Breite: 25 Meter | Die Auflagen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben. | Stillschweigende Zulassung. Zuständig für die Zulassung ist die Umweltbehörde der autonomen Gemeinschaft, in der sich die Einrichtung befindet. | 3.600 12 | 19. August 2030 | ||||||||
Tel.: +33 769791280 | Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 140 Meter Breite: 25 Meter Tiefgang: 5 Meter | Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. | 1.500 13 | 21. September 2027 | ||||||||
Tel.: +33 235951634 | Schwimmanleger und Slipanlage | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 150 Meter Breite: 18 Meter Tiefgang: 7 Meter LDT: 7.000 | Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. | 7.730 14 | 29. Dezember 2026 | ||||||||
Tel.: +33 556905800 | Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 240 Meter Breite: 37 Meter Tiefgang: 17 Meter | Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. | 9.000 15 | 27. September 2026 | ||||||||
Tel.: +33 298032998 | Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 220 Meter Breite: 24 Meter Tiefgang: 10 Meter | Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. | 15.000 16 | 24. Mai 2026 | ||||||||
Tel.: +49 4921850 | Längsseits, Schwimmanleger und Trockendock:
Vorbereitende Maßnahmen (Entfernung gefährlicher Stoffe, Entfernung von Flüssigkeiten, Entkernen, Entfernung von Ersatzteilen) Schwimmanleger und Trockendock: Vorschreddern An Land: Verschrottung | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 260 Meter Breite: 30 Meter Tiefgang: 8,5 Meter BRZ: 40.000 | Zulassung nach dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ( BImSchG) vom 30.04.2025. (Az. OL24-162-01) in Verbindung mit der Zulassung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, ausgestellt am 3.11.2025 (Az.: 36-62807/0/070-0003) | Ausdrückliche Zulassung | 0 17 | 2. November 2030 | ||||||||
Tel.: +39 10251561 | Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 350 Meter Breite: 75 Meter Tiefgang: 16 Meter BRZ: 130.000 | Die Auflagen und Einschränkungen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung | 38.564 18 | 6. Juni 2028 | ||||||||
Tel.: +370.671 11652; +370.698 71077 | Längsseits (Wasserliegeplatz) | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 80 Meter Breite: 16 Meter Tiefgang: 5 Meter BRZ: 2.000 | Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-15/2015 | Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen | 1.500 19 | 12. März 2030 | ||||||||
Tel.: +370 68532607 | Längsseits (Wasserliegeplatz) | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 80 Meter Breite: 16 Meter Tiefgang: 5 Meter BRZ: 1.500 | Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-51/2017 | Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen | 3.910 20 | 12. April 2027 | ||||||||
Tel.: +31 181234353 | Vorbereitende Arbeiten am Kai, zur Verschrottung ins Trockendock verlegt | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 400 Meter Breite: 90 Meter Tiefgang: 12 Meter Höhe: 90 Meter | Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb. | Ausdrückliche Zulassung | 0 21 | 21. Mai 2026 | ||||||||
Tel.: +31 235581937 | Vorbereitende Arbeiten am Kai, zur Verschrottung an Land gehoben | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 240 Meter Breite: 50 Meter Tiefgang: 9 Meter | Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb. | Ausdrückliche Zulassung | 17.500 22 | 5. Oktober 2026 | ||||||||
Tel.: +31 113352510 | Vorbereitende Arbeiten am Kai, zur Verschrottung an Land gehoben | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 175 Meter Breite: 40 Meter Tiefgang: 10 Meter | Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb. | Ausdrückliche Zulassung | 30.000 23 | 26. Januar 2026 | ||||||||
Tel.: +31 113351710 | Vorbereitende Arbeiten am Kai, zur Verschrottung an Land gehoben | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 120 Meter Breite: 20 Meter Tiefgang: 6 Meter | Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb. | Ausdrückliche Zulassung | 15.000 24 | 27. September 2029 | ||||||||
Büroanschrift:
https://adrs.no/ | Längsseits, Slipanlage, Trockendock/Hafenbecken | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 360 Meter Breite: keine Beschränkung Tiefgang: keine Beschränkung | Siehe nationale Genehmigung Nr. 2019.0501.T | Ausdrückliche Zulassung | 0 25 | 20. Juli 2029 | ||||||||
https://afgruppen.com/Decommissioning | Längsseits, am Kai | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 500 Meter Breite: keine Beschränkung Tiefgang: keine Beschränkung | Siehe nationale Genehmigung Nr. 2005.0038.T | Ausdrückliche Zulassung | 31.000 26 | 10. Dezember 2028 27 | ||||||||
Tel.: +47 90098185 | Trockendock (in einer Halle), Slipanlage | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 230 Meter Breite: 25 Meter Tiefgang: 20 Meter | Siehe nationale Genehmigung Nr. 2018.0833.T Größere Demontagearbeiten sind in Innenräumen durchzuführen. Die einzigen Demontage- und Schneidearbeiten, die im Außenbereich stattfinden dürfen, sind kleinere Arbeiten, die notwendig sind, damit die Schiffe in die Halle passen. Weitere Einzelheiten sind der Genehmigung zu entnehmen. | Ausdrückliche Zulassung | 30.000 28 | 10. Dezember 2028 29 | ||||||||
www.kleven.no | Längsseits, Slipanlage | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 170 Meter Breite: 35 Meter Tiefgang: keine Beschränkung | Siehe nationale Genehmigung Nr. 2021.0011.T | Ausdrückliche Zulassung | 0 30 | 9. April 2026 | ||||||||
Tel.: +47 40039479 | Längsseits | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von schwimmenden Plattformen oder Schiffen zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen Höchstmaße von Schiffen: Länge: 150 Meter Breite: 20 Meter Tiefgang: 7 Meter | Siehe nationale Genehmigung Nr. 2006.0250.T | Ausdrückliche Zulassung | 8.000 31 | 10. Dezember 2028 32 | ||||||||
www.kvaerner.com | Längsseits (Wasserliegeplatz), Slipanlage | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 230 Meter Breite: keine Beschränkung Tiefgang: keine Beschränkung | Siehe nationale Genehmigung Nr. 2013.0111.T | Ausdrückliche Zulassung | 60.000 33 | 10. Dezember 2028 34 | ||||||||
www.norscrap.no | Schwimmende Slipanlage; zusätzliche Optionen je nach Komplexität: 1. Demontage am Kai und anschließende Verschrottung auf undurchlässigen Böden mit wirksamen Dränagesystemen, 2. Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 150 Meter Breite: 34 Meter Tiefgang: 5 Meter/je nach Recyclingmethode größere Abmessungen möglich | Siehe nationale Genehmigung Nr. 2017.0864.T Höchstens 8.000 LDT auf schwimmender Slipanlage. Schiffe mit über 8.000 LDT müssen nach einem anderen Recyclingverfahren demontiert werden. | Ausdrückliche Zulassung | 25.000 35 | 10. Dezember 2028 36 | ||||||||
| 1) Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.
2) Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013. 3) Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste entspricht dem Zeitpunkt, zu dem die Genehmigung oder Zulassung der Einrichtung in dem Mitgliedstaat abläuft. 4) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50.000 LDT pro Jahr. 5) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 30.000 LDT pro Jahr. 6) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50.000 LDT pro Jahr. 7) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 30.000 LDT pro Jahr. 8) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 200.000 LDT pro Jahr. 9) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 30.000 LDT pro Jahr. 10) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 36.000 LDT pro Jahr. 11) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 6.000 LDT pro Jahr. 12) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60.000 LDT pro Jahr. 13) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15.000 LDT pro Jahr. 14) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 12.000 LDT pro Jahr. 15) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 23.000 LDT pro Jahr. 16) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 25.000 LDT pro Jahr. 17) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60.000 LDT pro Jahr. 18) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60.000 LDT pro Jahr. 19) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 12.000 LDT pro Jahr zugelassen. 20) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 6.000 LDT pro Jahr zugelassen. 21) Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100.000 LDT pro Jahr. 22) Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 47.500 LDT pro Jahr. 23) Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100.000 LDT pro Jahr. 24) Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 25.000 LDT pro Jahr. 25) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 75.000 LDT pro Jahr zugelassen. 26) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 75.000 LDT pro Jahr zugelassen. 27) Dieses Ablaufdatum wird auf einen Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses festgesetzt. 28) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 30.000 LDT pro Jahr zugelassen. 29) Dieses Ablaufdatum wird auf einen Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses festgesetzt. 30) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 30.000 LDT pro Jahr zugelassen. 31) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 10.000 LDT pro Jahr zugelassen. 32) Dieses Ablaufdatum wird auf einen Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses festgesetzt. 33) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 85.000 LDT pro Jahr zugelassen. 34) Dieses Ablaufdatum wird auf einen Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses festgesetzt. 35) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 85.000 LDT pro Jahr zugelassen. 36) Dieses Ablaufdatum wird auf einen Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses festgesetzt. | ||||||||||||||
Teil B
In einem Drittstaat ansässige Abwrackeinrichtungen
| Name der Einrichtung | Recycling-Methode | Art und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden können | Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, einschließlich solcher in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall | Einzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde 1 | Jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden 2 | Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste 3 | ||||||
Tel.: +90 23261821 07-08-09 | Anlandung | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von schwimmenden Plattformen Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 50 Meter Tiefgang: 15 Meter | Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. | Ausdrückliche Zulassung durch das Ministerium für Verkehr | 51.408 4 | 5. März 2031 | ||||||
Tel.: +90 2326182102 | Anlandung | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013. Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 50 Meter Tiefgang: 12 Meter | Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 111.823 5 | 17. August 2028 | ||||||
Tel.: +90 2326182220 | Anlandung | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von schwimmenden Plattformen Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 49 Meter Tiefgang: 10 Meter | Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 37.132 6 | 17. August 2028 | ||||||
Tel.: +90 2326182011 | Anlandung | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von schwimmenden Plattformen Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 49 Meter Tiefgang: 25 Meter | Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 34.986 7 | 20. Juli 2029 | ||||||
Tel.: +90 2326182030 | Anlandung | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 100 Meter Tiefgang: 15 Meter | Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 64.815 8 | 10. Dezember 2028 | ||||||
Tel.: +90 2326182065 | Anlandung | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 63 Meter Tiefgang: 15 Meter | Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 57.275 9 | 10. Dezember 2028 | ||||||
Tel.: +90 2326182217 | Anlandung | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von schwimmenden Plattformen Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 49 Meter Tiefgang: 15 Meter | Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 16.711 10 | 17. August 2028 | ||||||
Tel.: +90 2326182105 | Anlandung | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 70 Meter Tiefgang: 15 Meter | Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 62.471 11 | 22. Februar 2030 | ||||||
Tel.: +90 2326182092 | Anlandung | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 90 Meter Tiefgang: 15 Meter | Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 74.996 12 | 22. Februar 2030 | ||||||
Tel.: +90 2326182113 | Anlandung | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von schwimmenden Plattformen Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 49 Meter Tiefgang: 12 Meter | Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 12.340 13 | 22. Februar 2030 | ||||||
Tel.: +44 1314543380; +44 7834658588 | Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von schwimmenden Plattformen Höchstmaße von Schiffen: Länge: 165 Meter Breite: 20 Meter Tiefgang: 7,7 Meter | Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung zur Bewirtschaftung von Abfällen (Az.: WML/L/1157331), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Betreiber der Einrichtung enthält. | Ausdrückliche Zulassung | 5.019 14 | 22. Mai 2027 | ||||||
Tel.: +44 1397773840 | Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 160 Meter Breite: 160 Meter Tiefgang: 13,8 Meter LDT: 26.448 | Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung zur Bewirtschaftung von Abfällen (Az.: "WML/L/1175043 Modification 02" und "SEPA Variation MODIF3"), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Betreiber der Einrichtung enthält. | Ausdrückliche Zulassung | 11.436 15 | 22. Mai 2027 | ||||||
Tel.: +1 9568312299 | Längsseits (Wasserliegeplatz), Rampe | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 366 Meter Breite: 48 Meter Tiefgang: 9 Meter | Die Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung sind in Genehmigungen, Bescheinigungen und Bewilligungen festgelegt, die der Einrichtung von der Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency), der Kommission für Umweltqualität Texas (Texas Commission on Environmental Quality), dem Liegenschaftsamt Texas (Texas General Land Office) und der US-Küstenwache erteilt werden. Das amerikanische Gesetz über die Kontrolle giftiger chemischer Stoffe (U.S. Toxic Substances Control Act) verbietet es, Schiffe unter ausländischer Flagge, die einen PCB-Gehalt von mehr als 50 ppm aufweisen, in die USA einzuführen. Die Einrichtung hat zwei Anlegestellen mit Rampen für das endgültige Schiffsrecycling (Ostanleger und Westanleger). Schiffe unter der Flagge von EU-Mitgliedstaaten werden ausschließlich auf der Rampe des Ostanlegers recycelt. | Derzeit gibt es nach US-amerikanischem Recht kein Verfahren für die Zulassung von Schiffsrecyclingplänen. | 120.000 16 | 10. Dezember 2028 | ||||||
| 1) Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.
2) Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013. 3) Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen gilt die Aufnahme einer in einem Drittland ansässigen Abwrackeinrichtung für Schiffe in die europäische Liste für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens des Durchführungsbeschlusses der Kommission, der die Aufnahme dieser Einrichtung vorsieht. 4) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 60.000 LDT pro Jahr. 5) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 120.000 LDT pro Jahr. 6) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 75.000 LDT pro Jahr. 7) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 70.000 LDT pro Jahr. 8) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 80.000 LDT pro Jahr. 9) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 70.000 LDT pro Jahr. 10) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 30.000 LDT pro Jahr. 11) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 90.000 LDT pro Jahr. 12) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 150.000 LDT pro Jahr. 13) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 70.000 LDT pro Jahr. 14) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 7.275 LDT pro Jahr zugelassen. 15) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 38.148 LDT pro Jahr zugelassen. 16) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 120.000 LDT pro Jahr." | ||||||||||||
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