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Empfehlung (EU) 2026/537 der Kommission vom 10. März 2026 zur Mobilisierung privater Investitionen in Energieeffizienz
(ABl. L 2026/537 vom 11.03.2026)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) In ihrer Mitteilung vom 17. September 2020 mit dem Titel "Mehr Ehrgeiz für das Klimaziel Europas bis 2030 - In eine klimaneutrale Zukunft zum Wohl der Menschen investieren" (im Folgenden "Klimazielplan") 1 schlug die Kommission vor, das klimabezogene Ambitionsniveau der Union anzuheben und die Zielvorgabe für die Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 auf mindestens 55 % zu erhöhen. Mit dem Vorschlag wurde der in der Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel "Der europäische Grüne Deal" 2 eingegangenen Verpflichtung nachgekommen, einen umfassenden Plan zur verantwortungsvollen Anhebung des Ziels der Union für 2030 auf 55 % vorzulegen. Die Folgenabschätzung zum Klimazielplan hat ergeben, dass erhebliche Energieeffizienzverbesserungen über den Wert von 32,5 % hinaus erforderlich sind, damit die ehrgeizigeren Klimaziele erreicht werden können.
(2) Mit der Richtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 zur Energieeffizienz (im Folgenden "Neufassung der EED"), die am 10. Oktober 2023 in Kraft trat, wurde das verbindliche Ziel der EU eingeführt, den Primär- und Endenergieverbrauch bis 2030 um 11,7 % zu senken, wodurch das Ambitionsniveau für 2030, auch in Bezug auf die Finanzierung im Bereich der Energieeffizienz, erheblich angehoben und die Anwendung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" bei Politik-, Planungs- und Investitionsentscheidungen in diesem Bereich gemäß den Rechtsvorschriften verstärkt wurde.
(3) Der Aktionsplan für erschwingliche Energie 4, der am 26. Februar 2025 im Rahmen des Deals für eine saubere Industrie 5 angenommen wurde, umfasst zentrale Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten für Haushalte und Unternehmen und zur Schaffung einer echten Energieunion, die Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit, Dekarbonisierung und einen gerechten Übergang fördert. Der Aktionsplan stützt sich auf vier Säulen und acht zentrale Maßnahmen, darunter eine spezielle Maßnahme zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Erzielung von Energieeinsparungen, wobei die Rolle der Energieeffizienz als Schlüsselfaktor für erschwingliche Energie, Dekarbonisierung und industrielle Wettbewerbsfähigkeit hervorgehoben wird. Um die Energieeffizienz zu fördern, wird die Europäische Kommission Marktteilnehmer und Finanzinstitute bei der Förderung eines Binnenmarkts für Energieeffizienz unterstützen.
(4) In der Mitteilung der Kommission vom 14. Oktober 2020 mit dem Titel "Eine Renovierungswelle für Europa" 6 wird der Gebäudesektor als zentral für die Verwirklichung der Energieeffizienzziele für 2030 und die Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 genannt. Dies ist auf die Bedeutung von Gebäuden zurückzuführen, auf die etwa 40 % des Gesamtenergieverbrauchs der Union und 36 % ihrer Treibhausgasemissionen entfallen.
(5) Die Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates 7 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (im Folgenden "Neufassung der EPBD") trat am 28. Mai 2024 in Kraft und zielt darauf ab, die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden strukturell zu steigern, wobei der Schwerpunkt darauf liegt, die Renovierung der Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz zu unterstützen, Energiearmut durch die Priorisierung schutzbedürftiger Haushalte zu bekämpfen und bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen.
(6) In der Mitteilung über den REPowerEU-Plan vom Mai 2022 8, auf den der Fahrplan zur Beendigung der Energieeinfuhren aus Russland 9 und der Vorschlag für eine Verordnung zur Einstellung der Einfuhren von russischem Erdgas und zur Verbesserung der Überwachung potenzieller Energieabhängigkeiten 10 folgten, werden Energieeffizienz und Energieeinsparungsbemühungen als zentrale Säulen der Ziele der EU im Bereich der Energieversorgungssicherheit genannt, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland erheblich zu verringern und die Energiewende zu beschleunigen.
(7) Im Bericht "World Energy Investment 2025" der Internationalen Energieagentur (IEA) 11 wird betont, dass das Ziel, das Tempo der Verbesserungen der Energieeffizienz zu verdoppeln, höhere zusätzliche Investitionen erfordert. Während die Investitionen in die Energieeffizienz zwischen 2015 und 2022 stetig gestiegen sind, hat die IEA festgestellt, dass die politische und finanzielle Unterstützung ab 2023 zurückgegangen ist, und dieser Trend hat sich 2024 bestätigt. Insbesondere gingen in der Europäischen Union die Investitionen in Energieeffizienz und Elektrifizierung um 2 % zurück, was in erster Linie auf die geringere politische Unterstützung auf einigen Märkten und die Verlangsamung des Absatzes von Wärmepumpen zurückzuführen ist. Insgesamt hat die IEA erklärt, dass die derzeitige jährliche Investitionsrate in Energieeffizienz und Elektrifizierung verdreifacht werden muss, um die Steigerungsrate bei der Energieeffizienz zu verdoppeln.
(8) In dem Bericht von Mario Draghi mit dem Titel "Eine Strategie für die Wettbewerbsfähigkeit Europas" wurde auf den massiven Finanzierungsbedarf der Union zur Erreichung ihrer politischen Ziele hingewiesen, der sich auf zusätzliche Investitionen in Höhe von mindestens 750 bis 800 Mrd. EUR pro Jahr beläuft, sowie darauf, dass die öffentlichen Mittel der EU wirksam eingesetzt werden müssen, um private Investitionen anzuregen. Um die Mobilisierung privater Investitionen zu unterstützen, wurde im Bericht von Draghi auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Kapitalmarktunion zu vollenden, die Finanzierungskapazität des Bankensektors zu erhöhen, was die Wiederbelebung von Verbriefungen und die Bewertung der derzeitigen Aufsichtsvorschriften umfassen würde, und den EU-Haushalt zu reformieren, um ihn gezielter auszurichten und effizienter zu gestalten, sowie die Mobilisierung privater Investitionen zu verbessern.
(9) Die Mobilisierung von Investitionen in Energieeffizienz und die Mobilisierung zusätzlicher privater Finanzmittel durch gezielte politische und finanzielle Maßnahmen sind in der Tat von entscheidender Bedeutung, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, die Energieeffizienzziele für 2030 zu erreichen, bis 2050 auf kosteneffiziente Weise Klimaneutralität zu erreichen, den Übergang zu einem integrierten Energiesystem zu erleichtern, das erschwingliche und saubere Energie für alle bereitstellt, den Druck auf die Energienachfrage und damit auf die Energiepreise zu verringern und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der EU-Wirtschaft zu verbessern und zur Verringerung der Abhängigkeit der EU von Energieeinfuhren beizutragen.
(10) In Artikel 30 der Neufassung der EED (Richtlinie (EU) 2023/1791) wird die Notwendigkeit anerkannt, angemessene finanzielle und technische Unterstützung für Energieeffizienzmaßnahmen bereitzustellen und gezielte politische Maßnahmen zu entwickeln, die die Mobilisierung privater Investitionen in Energieeffizienz ermöglichen.
(11) Finanzinstitute und Akteure des Energieeffizienzmarktes wie Energiedienstleistungsunternehmen, Energiegemeinschaften, Energieversorgungsunternehmen und Verteilernetzbetreiber, Fernwärme- und Fernkältenetze, Immobilienunternehmen und Anbieter von Energieeffizienz- und Netto-Null-Technologien sollten eine Schlüsselrolle bei der Mobilisierung privater Investitionen in Energieeffizienz spielen, indem sie die wirtschaftlichen Vorteile von Energieeffizienzverbesserungen in Form von Energiekosteneinsparungen nutzen und so die Rentabilität von Energieeffizienzmaßnahmen verbessern.
(12) Um die Beteiligung von Finanzinstituten zu fördern und weitere private Investitionen in die Energieeffizienz zu mobilisieren, schuf die Kommission im Jahr 2024 das europäische Bündnis zur Energieeffizienzfinanzierung (im Folgenden "Bündnis"), in dem die EU-Mitgliedstaaten, Finanzinstitute und einschlägige Interessenträger als Gründungsmitglieder zusammenkamen, um konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der privaten Finanzierung der Energieeffizienz zu ermitteln. Ziel des Bündnisses ist es, ein günstiges Marktumfeld für Investitionen in die Energieeffizienz zu schaffen und die private Finanzierung aufzustocken, die erforderlich ist, um die Verwirklichung der Energie- und Klimaziele der EU für 2030 und 2050 zu unterstützen.
(13) Im gemeinsamen Bericht mit dem Titel "Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen in Europa - Eine Bewertung der öffentlichen Ausgaben für Energieeffizienz und die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" 12 werden im Einklang mit den Bestimmungen von Artikel 30 Absatz 17 der Neufassung der EED (Richtlinie (EU) 2023/1791) und Artikel 9 Absatz 8 der Neufassung der EPBD (Richtlinie (EU) 2024/1275) der aktuelle Stand und die Wirksamkeit der Unterstützung aus öffentlichen Mitteln in Europa zur Mobilisierung zusätzlicher privater Investitionen bewertet. In dem gemeinsamen Bericht wird festgestellt, dass sich die Investitionen, die erforderlich sind, um die Energieeffizienzziele für 2030 zu erreichen, für den Zeitraum 2021-2030 auf 370 Mrd. EUR pro Jahr belaufen und dass die prognostizierte Investitionslücke zur Erreichung der Energieeffizienzziele rund 170 Mrd. EUR pro Jahr beträgt 13. Die EU-Haushaltsmittel für Energieeffizienz wurden im Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 im Vergleich zum Zeitraum 2014-2020 um 62 % und unter Berücksichtigung des Beitrags von NextGenerationEU um 491 % von 26,5 Mrd. EUR auf 156,6 Mrd. EUR aufgestockt. Der überwiegende Teil dieser Aufstockung stammt aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF). Der gemeinsame Bericht kommt zu dem Schluss, dass die öffentlichen Haushaltsmittel der EU und der Mitgliedstaaten für Energieeffizienz von grundlegender Bedeutung sind, obwohl sie nur einen begrenzten Anteil ausmachen, der etwa 14,4 % des Investitionsbedarfs entspricht. Ferner wird der Schluss gezogen, dass die Katalysatorwirkung der öffentlichen Finanzierung umfassend und weiter ausgeschöpft werden sollte, indem die Wirksamkeit und Effizienz der Unterstützung aus dem öffentlichen Haushalt erhöht wird, um größere Energieeinsparungen zu erzielen und weiteres privates Kapital anzuziehen.
(14) Angesichts der begrenzten Verfügbarkeit öffentlicher Mittel sollte ihr Einsatz darauf ausgerichtet sein, die Rentabilität von Energieeffizienzmaßnahmen zu verbessern und so Marktversagen zu beheben, das die Mobilisierung privater Investitionen in Energieeffizienz behindert. Gleichzeitig sollte der Schwerpunkt auf der Unterstützung schutzbedürftiger Gruppen liegen, damit diese die hohen Vorlaufkosten bewältigen können. Darüber hinaus stellt die begrenzte Standardisierung von Energieeffizienzinvestitionen ein entscheidendes Hindernis für die großmaßstäbliche Entwicklung spezieller Finanzierungsangebote und Finanzierungsinstrumente für Energieeffizienz dar, weshalb keine privaten Kapitalinvestoren und Marktteilnehmer angezogen werden. Daher ist es nach wie vor von entscheidender Bedeutung, die Aggregierung, die Unterstützung bei der Projektentwicklung und gemeinsame Methoden zur Entwicklung, Aggregierung und Bewertung von Energieeffizienzinvestitionen zu unterstützen, um vermehrt privates Kapital zu mobilisieren.
(15) Da es Haushalten, die von Energiearmut betroffen sind, an eigenen Mitteln fehlt und sie nur begrenzten Zugang zu kommerziellen Darlehen haben, stoßen sie beim Zugang zu Finanzmitteln für Investitionen auf Hindernisse. Solche Haushalte benötigen daher innovative öffentliche Finanzierungsinstrumente, bei denen verschiedene Finanzierungsformen kombiniert werden, die den Zugang zu Finanzmitteln in Form von zinslosen bis zinsverbilligten Darlehen, kostenloser leistungsbasierter Finanzierung - wie Energieleistungsverträge und Finanzierung über Rechnung -, welche es Haushalten erlauben, eine finanzielle Vorabhilfe in Anspruch zu nehmen und die Investition bei gleichzeitig geringeren Energiekosten zurückzuzahlen, sowie in Form von anderen innovativen Finanzierungsformen ermöglichen. Energiegemeinschaften können außerdem eine Rolle dabei spielen, private Investitionen in Energieeffizienzlösungen so zu bündeln, dass sie für Bürgerinnen und Bürger, lokale Behörden, KMU und schutzbedürftige Haushalte leichter zugänglich und erschwinglicher sind.
(16) Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten und zur Verringerung von Energiearmut sowie Maßnahmen zur Unterstützung der Renovierung von Gebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz und zur Berücksichtigung der Bedürfnisse schutzbedürftiger Verbraucher dürften einen positiven Beitrag zum Ziel der Kommission leisten, das Angebot an und den Zugang zu erschwinglichem Wohnraum zu erhöhen.
(17) Insbesondere im Gebäudesektor ist die beobachtete durchschnittliche Renovierungsquote in den EU-Mitgliedstaaten derzeit zu niedrig (d. h. unter 1 %), um eine rechtzeitige Dekarbonisierung des Gebäudebestands zu gewährleisten. Die Förderung höherer Renovierungsquoten und der Einführung von Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen, auch durch Regulierungsmaßnahmen, wird private Investoren und Marktteilnehmer dazu anregen, sich an der Entwicklung eines florierenden Marktes für Energieeffizienzinvestitionen zu beteiligen.
(18) Um private Investitionen in Energieeffizienz zu erhöhen, müssen die bestehenden Unterschiede zwischen den Energieeffizienzmärkten, Finanzierungspraktiken sowie Regulierungs- und Unterstützungsrahmen der Mitgliedstaaten anerkannt werden. Da festgestellt wurde, dass unterschiedliche Herausforderungen auf nationaler und regionaler Ebene unterschiedliche politische Ansätze erfordern, wird das auf Unionsebene eingerichtete Bündnis durch spezielle nationale Zentren in den Mitgliedstaaten ergänzt. Ziel ist es, dass sich jedes Zentrum auf einen bestimmten marktorientierten Ansatz konzentriert, um Energieeffizienz zu erreichen. Die nationalen Zentren des Bündnisses sollten die Einführung von Finanzierungslösungen auf nationaler Ebene vorantreiben, indem sie die richtigen Interessenträger, einschließlich Behörden und Finanzinstitute, zusammenbringen und den Behörden der Mitgliedstaaten kontinuierliche technische Unterstützung bieten, um ihnen zu helfen, Finanzierungslösungen für Energieeffizienz im Einklang mit ihren politischen Zielen und Ambitionen zu entwickeln. Ebenso sollte die vorliegende Empfehlung zur Mobilisierung privater Investitionen in die Energieeffizienz auf die spezifischen nationalen Märkte und Finanzierungspraktiken zugeschnitten sein.
(19) Im Frühjahr 2024 berief die Kommission ein europäisches Bürgerforum zur Energieeffizienz ein, an dem 150 europäische Bürgerinnen und Bürger teilnahmen, um die Herausforderungen und Vorteile der Energieeffizienz zu erörtern, die für sie am wichtigsten sind. Als Ergebnis ihrer Beratungen legten die Bürgerinnen und Bürger eine Liste konkreter Empfehlungen vor, die in künftige Initiativen der Kommission einfließen sollen, wobei in ihren Empfehlungen die bedeutende Rolle der Unterstützung der Finanzierung für Energieeffizienz hervorgehoben wird 14.
(20) Gemäß Artikel 30 Absatz 10 der Neufassung der EED (Richtlinie (EU) 2023/1791) muss die Kommission den Mitgliedstaaten und Marktteilnehmern Leitlinien zur Mobilisierung privater Investitionen in die Energieeffizienz vorlegen. Die Leitlinien sollten den Mitgliedstaaten und den Marktteilnehmern helfen, ihre Energieeffizienzinvestitionen sowohl innerhalb als auch außerhalb der verschiedenen Unionsprogramme zu entwickeln und umzusetzen, und in ihnen sollten geeignete Finanzierungsmechanismen und innovative Finanzierungslösungen mit einer Kombination aus Finanzhilfen, Finanzierungsinstrumenten und Projektentwicklungsunterstützung vorgeschlagen werden, um bestehende Initiativen auszuweiten und die Unionsprogramme als Katalysator zur Hebelung und Mobilisierung privater Finanzmittel zu nutzen.
(21) Dieser Empfehlung ist ein detaillierter Anhang mit Beispielen für spezifische Aktionen, Maßnahmen und Leitlinien für die Umsetzung durch die Einrichtung von Finanzierungssystemen beigefügt, mit denen private Investitionen in die Energieeffizienz mobilisiert werden können
- hat folgende Empfehlung abgegeben:
Die Mitgliedstaaten und die Marktteilnehmer sollten:
Die Marktteilnehmer sollten
Die Marktteilnehmer sollten
Die Marktteilnehmer sollten
Bei der Umsetzung dieser Empfehlung sollten die Mitgliedstaaten und die Marktteilnehmer dem Anhang dieser Empfehlung gebührend berücksichtigen, der detaillierte Leitlinien zu spezifischen politischen und finanziellen Maßnahmen zur Mobilisierung privater Investitionen in Energieeffizienz enthält, darunter konkrete empfohlene Maßnahmen, begründete Hintergrundinformationen und Beispiele für erfolgreiche Anwendungsfälle.
Brüssel, den 10. März 2026
2) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel "Der europäische Grüne Deal" (COM(2019) 640 final), https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52019DC0640.
3) Richtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 (ABl. L 231 vom 20.09.2023 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2023/1791/oj).
4) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel "Aktionsplan für erschwingliche Energie - Erschließung des wahren Werts unserer Energieunion zur Sicherstellung einer erschwinglichen, effizienten und sauberen Energieversorgung für alle Europäer" (COM(2025) 79 final), https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:52025DC0079.
5) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel "Der Deal für eine saubere Industrie: Ein gemeinsamer Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung" (COM(2025) 85 final), https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:52025DC0085.
6) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel "Eine Renovierungswelle für Europa - umweltfreundlichere Gebäude, mehr Arbeitsplätze und bessere Lebensbedingungen" (COM(2020) 662 final), https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:52020DC0662.
7) Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (ABl. L, 2024/1275, 8.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1275/oj).
8) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel "REPowerEU-Plan" (COM(2022) 230 final), https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM%3A2022%3A230%3AFIN&qid=1653033742483.
9) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel "Roadmap towards ending Russian energy imports" (COM(2025) 440 final/2), https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52025DC0440R%2801%29&qid=1747125158211.
10) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einstellung der Einfuhren von russischem Erdgas, zur Verbesserung der Überwachung potenzieller Energieabhängigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1938 (COM(2025) 828 final, 2025/0180(COD)), https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52025PC0828&qid=1750669110360.
11) Bericht der IEA, "World Energy Investment 2025", https://iea.blob.core.windows.net/assets/1c136349-1c31-4201-9ed7-1a7d532e4306/WorldEnergyInvestment2025.pdf.
12) Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel "Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen in Europa - Eine Bewertung der öffentlichen Ausgaben für Energieeffizienz und die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" (COM(2026) 118).
13) Energieeffizienzbericht 2024 der IEA, https://iea.blob.core.windows.net/assets/f304f2ba-e9a2-4e6d-b529-fb67cd13f646/EnergyEfficiency2024.pdf, und Bruegel, How to finance the European Union's building decarbonisation plan, Quelle: PB 12 2024.pdf.
14) Abschließende Empfehlungen, Europäisches Bürgerforum zur Energieeffizienz, https://citizens.ec.europa.eu/document/download/52a3608d-662c-4b0e-b463-684a9dbef302_de?filename=Final%20recommendations%20European%20Citizens`%20Panel%20on%20Energy%20Efficiency.pdf.
| Anhang |
1. Einleitung
Der vorliegende Anhang der Empfehlung der Kommission zur Mobilisierung privater Investitionen in Energieeffizienz (im Folgenden "Empfehlung") enthält Einzelheiten zu spezifischen politischen und finanziellen Maßnahmen zur Mobilisierung privater Energieeffizienzinvestitionen. In dem Anhang werden die wichtigsten Schritte aufgezeigt und erfolgreiche Beispiele angeführt, um die Mitgliedstaaten bei der Festlegung konkreter Maßnahmen und Finanzierungssysteme zu unterstützen.
Diese Maßnahmen sind gemäß den beiden miteinander verknüpften Triebkräften zur Mobilisierung privater Investitionen in zwei Abschnitte gegliedert:
1) Aktivierung und Bündelung der Nachfrage nach Energieeffizienzinvestitionen;
2) Verbesserung des Angebots an Finanzierungsmöglichkeiten für Energieeffizienzmaßnahmen, Risikominderung bei Investitionen und Refinanzierungsmöglichkeiten.
Der erste Abschnitt bezieht sich auf die Empfehlungen 2 bis 6 des Haupttextes, der zweite Abschnitt auf die Empfehlungen 7 bis 12. Die erste Empfehlung zur Schaffung eines Rahmens für die langfristige öffentliche Unterstützung der Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen ist eine Voraussetzung für die Entwicklung zusätzlicher Maßnahmen, mit denen weitere private Investitionen mobilisiert werden können, und generell für die Rentabilität von Energieeffizienzmaßnahmen.
Angesichts der bestehenden Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf Regulierung und Governance und ihrer unterschiedlichen Finanzierungspraxis für Energieeffizienz und die Entwicklung privater Energieeffizienz-Finanzierungsangebote müssen die Empfehlungen in diesem Anhang auf den spezifischen nationalen und regionalen Energieeffizienz- und Governance-Rahmen jedes Mitgliedstaats zugeschnitten werden.
Zur Ausarbeitung der Empfehlung und als Teil des damit verbundenen gemeinsamen Berichts über die Energieeffizienzfinanzierung in Europa - einer Bewertung der öffentlichen Ausgaben für Energieeffizienz - ermittelte und bewertete die Kommission mit Unterstützung der nationalen Behörden mehr als 400 öffentliche Finanzierungsprogramme zur Förderung von Energieeffizienzinvestitionen in den 27 EU-Mitgliedstaaten, darunter auch von der EU kofinanzierte Programme 1. Dem gemeinsamen Bericht zufolge nutzen die Mitgliedstaaten in erster Linie nicht rückzahlbare Finanzierungsformen zur Förderung der Energieeffizienz. Alternative Lösungen mit rückzahlbaren Finanzierungsformen, die für private Investitionen attraktiver sind, sind weniger verbreitet. In dem gemeinsamen Bericht wird festgehalten, dass im Zeitraum 2021-2030 Investitionen in Höhe von 370 Mrd. EUR pro Jahr erforderlich sind, um die Energieeffizienzziele für 2030 zu erreichen, und dass sich die prognostizierte Investitionslücke für die Erreichung der Energieeffizienzziele auf rund 170 Mrd. EUR pro Jahr beläuft. Dies ist im Zusammenhang damit zu sehen, dass die EU-Haushaltsmittel für Energieeffizienz im mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 im Vergleich zum Zeitraum 2014-2020 um 491 % aufgestockt wurden, d. h. von 26,5 Mrd. EUR auf 156,6 Mrd. EUR, wobei der Großteil dieser Erhöhung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) stammt. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass öffentliche Haushaltsmittel der EU und der Mitgliedstaaten für Energieeffizienz von grundlegender Bedeutung sind, aber nur einen begrenzten Anteil (14,4 %) der Investitionslücke decken können. Daher sollte der Katalysatoreffekt der öffentlichen Förderung so umfassend wie möglich ausgeschöpft werden, indem ihre Wirksamkeit und Effizienz gesteigert wird, damit höhere Energieeinsparungen erzielt werden können und weiteres privates Kapital angezogen wird.
2. Aktivierung und Bündelung der Nachfrage nach Energieeffizienzinvestitionen
Die Aktivierung und Bündelung der Nachfrage nach Investitionen ist der wichtigste Schritt zur Mobilisierung privater Finanzmittel für Investitionen in die Energieeffizienz. Daher müssen solide Investitionspipelines entwickelt und die Nachfrage nach Energieeffizienz angeregt werden, um solche Instrumente für private Investoren attraktiver zu machen. Den EU-Mitgliedstaaten kommt eine Schlüsselrolle bei der Aktivierung und Bündelung der Nachfrage nach Investitionen in die Energieeffizienz zu. Das folgende Kapitel bezieht sich auf die Empfehlungen 2 bis 6 des Haupttextes.
2.1. Empfehlung 2: Einrichtung oder Stärkung des nationalen Energieeffizienzfonds oder gleichwertiger Fazilitäten
Die Bündelung verschiedener Finanzierungsströme sowie technischer und finanzieller Hilfen in einem nationalen Energieeffizienzfonds oder einer gleichwertigen Fazilität, z.B. einer nationalen Förderbank, ist von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen zu unterstützen und die Beiträge der Mitgliedstaaten zu den Energieeffizienzzielen der EU für 2030 zu verwirklichen. Ein solcher Fonds kann dazu beitragen, die nationale Koordinierung und zentralisierte finanzielle Unterstützung zu verbessern, Fachwissen über die Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen zusammenzuführen, die Kombination von verschiedenen Finanzierungssystemen und Quellen öffentlicher Förderung zu erleichtern und die Investitionspipelines besser zu bündeln, indem die Regeln für Förderfähigkeit, Überwachung und Überprüfung angeglichen werden.
Die Rolle des nationalen Energieeffizienzfonds als Beitrag zu den Energieeffizienzzielen der EU ist in Artikel 30 der Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie (Energy Efficiency Directive - EED) festgelegt 2. Artikel 30 der EED sieht auch die Möglichkeit vor, einige der Energieeffizienzanforderungen durch einen finanziellen Beitrag zum nationalen Energieeffizienzfonds zu erfüllen 3.
Im Jahr 2024 verfügten 16 von 27 Mitgliedstaaten über einen nationalen Energieeffizienzfonds oder eine ähnliche Einrichtung 4. Diese nationalen Finanzierungsfazilitäten unterscheiden sich jedoch stark in Bezug auf das Finanzierungsvolumen und die Art der bereitgestellten finanziellen Unterstützung, wobei viele offenbar ruhen oder nicht voll ausgeschöpft werden.
Die Errichtung oder Wiedereinführung eines nationalen Energieeffizienzfonds oder einer ähnlichen Einrichtung ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des nationalen Finanzierungsrahmens und zur Mobilisierung privater Investitionen in Energieeffizienz. Ein solches spezielles Instrument kann die Koordinierung und Bündelung von Finanzierungsinstrumenten und -mechanismen verbessern, indem öffentliche Mittel zusammengeführt und Mischfinanzierungslösungen eingesetzt werden, sodass die Kombination von Finanzhilfen und Darlehen genutzt wird. Darüber hinaus kann ein solcher Fonds durch die Bündelung von technischem und finanziellem Fachwissen technische Unterstützung für groß angelegte Energieeffizienzprojekte und Pilotprojekte für innovative Finanzierungslösungen für Energieeffizienz leisten.
Ein wesentliches Hindernis für den Einsatz von Mischfinanzierungen für Energieeffizienz ist die mangelnde Koordinierung zwischen Finanzhilfeprogrammen und Finanzierungsinstrumenten wie günstigen Darlehen, öffentlichen Garantien oder anderen Lösungen zur Risikominderung. Finanzhilfen verdrängen häufig andere Finanzierungsinstrumente, insbesondere wenn die Grenzen zwischen nicht rückzahlbaren und rückzahlbaren Unterstützungsmechanismen nicht klar definiert sind. Die Zusammenführung von Ressourcen und Fachwissen in einer neuen oder bereits bestehenden Stelle auf nationaler Ebene kann eine bessere Koordinierung zwischen den verschiedenen Finanzierungsströmen ermöglichen, unter anderem durch die Angleichung der Regeln und Verfahren für die Bewertung der Förderfähigkeit von Maßnahmen, für die Überwachung und für die Überprüfung der erzielten Energieeinsparungen. Vielfach können durch eine Verbesserung und Vereinfachung der nationalen Unterstützungsrahmen für Energieeffizienzinvestitionen die Transaktionskosten gesenkt und die Transparenz erhöht werden, und Interessenträger aus der Industrie und Finanzinstitute erhalten auf dem nationalen Energieeffizienzmarkt langfristig Sichtbarkeit, wodurch Energieeffizienz als Geschäftsmodell attraktiver wird.
Darüber hinaus kann die Bündelung von Fachwissen im Bereich der Energieeffizienzfinanzierung in einem nationalen Energieeffizienzfonds die Koordinierung der Datenerhebung zu Energieeffizienzinvestitionen und die Zusammenarbeit mit privaten Finanzinstituten verbessern. Auch ermöglicht sie, dass den politischen Entscheidungsträgern auf nationaler und europäischer Ebene gezielte Rückmeldungen zur Aufstockung von Investitionen in die Energieeffizienz gegeben werden. Die Rolle des nationalen Energieeffizienzfonds bezüglich Koordinierung und Informationsgewinnung geht Hand in Hand mit der Förderung von Partnerschaften auf nationaler Ebene zwischen Behörden, Finanzinstituten und der Energieeffizienzindustrie, um öffentliche Anreize und Förderregelungen besser mit privaten Finanzierungslösungen koordinieren zu können. Solche Partnerschaften können auch im Rahmen der nationalen Zentren geschlossen werden, die im Rahmen des europäischen Bündnisses zur Energieeffizienzfinanzierung 5 eingerichtet wurden.
Vor diesem Hintergrund sind die wichtigsten Maßnahmen zur Unterstützung der Bündelung von Finanzierungsströmen für Energieeffizienz und von Finanzierungskompetenz folgende:
Erfolgreiche Beispiele für nationale Energieeffizienzfonds sind das Unternehmen ALTUM 6 in Lettland, das finanzielle Unterstützung und Fachwissen bezüglich Energieeffizienz innerhalb einer bestehenden nationalen Fazilität bündelt, sowie der spanische nationale Energieeffizienzfonds 7, der errichtet wurde, um nationale Energieeinsparverpflichtungen zu erfüllen und zugleich diesbezügliche Tätigkeiten auszuweiten.
2.2. Empfehlung 3: Ausbau von langfristigen Finanzierungsinstrumenten und Mischfinanzierungslösungen
Im Rahmen des Berichts über die Energieeffizienzfinanzierung in Europa untersuchte die Kommission den Umfang der Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in den Mitgliedstaaten der EU-27 und bewertete bestehende Energieeffizienzfinanzierungssysteme, die sowohl aus EU-Mitteln als auch aus nationalen Mitteln finanziert werden. Von den 426 im Zeitraum 2014-2024 in den 27 Mitgliedstaaten der EU ermittelten Finanzierungssystemen für Energieeffizienzmaßnahmen setzten nur 25 % Finanzierungsinstrumente ein, darunter auch Mischfinanzierungslösungen, bei denen Finanzhilfen und Darlehen in einem einzigen Vorhaben kombiniert waren. Bei den verbleibenden 75 % handelte es sich um nicht rückzahlbare Regelungen wie Finanzhilfen und Steuergutschriften. Nur in einer Handvoll Mitgliedstaaten machten Finanzierungsinstrumente und Mischfinanzierungslösungen mehr als 30 % der öffentlichen Förderung für Energieeffizienz aus.
Zwar verhindern Regelungen auf der Grundlage von Finanzhilfen, Steuergutschriften und andere Formen nicht rückzahlbarer Subventionen nicht unbedingt die Mobilisierung privater Investitionen, doch haben sie im Vergleich zu Finanzierungsinstrumenten und Mischfinanzierungslösungen häufig eine geringere Hebelwirkung und eine höhere Finanzhilfeintensität. Dies kann dazu führen, dass privates Kapital aus der Energieeffizienzfinanzierung verdrängt wird. Darüber hinaus können Finanzhilfe- und Subventionsprogramme, die in hohem Maße von der Fiskalkapazität der Mitgliedstaaten und den Beiträgen aus dem EU-Haushalt abhängen, zu einem "Stop-and-go "Ansatz führen, der die Entwicklung eines florierenden Energieeffizienzmarkts behindert. Ferner besitzen finanzhilfebasierte Programme und Steuergutschriften im Vergleich zu Finanzierungsinstrumenten und Mischfinanzierungslösungen keine Hebelwirkung auf die Kapitalmärkte und die Beteiligung privater Investoren, sondern stützen sich häufig ausschließlich auf eine private Kofinanzierung aus den Eigenmitteln und Ersparnissen der Begünstigten der Finanzhilfen. Paradoxerweise stellt die nicht rückzahlbare Finanzierungsform ein Zugangshindernis für diejenigen dar, die nicht über ausreichende Eigenmittel zur Deckung der erforderlichen Kofinanzierung verfügen oder - im Falle von Steuergutschriften - nicht über ein ausreichend hohes zu versteuerndes Einkommen, um die Regelung in Anspruch nehmen zu können. Dies kann steuerpolitisch regressive Auswirkungen haben, da der Zugang zu öffentlichen Subventionen mit dem zu versteuernden Einkommen steigt.
Gleichzeitig werden Investitionen in die Energieeffizienz häufig durch das hohe Risiko und den schwierigen Zugang zu Finanzmitteln behindert. Dies kann für bestimmte Marktsegmente wie Haushalte mit niedrigem Einkommen, Gebäude mit mehreren Wohnungen oder KMU oder bei ehrgeizigeren Investitionen für Energieeinsparungen oder beim Einsatz neuer Technologien der Fall sein. Die Nutzung von Finanzhilfen in Kombination mit Darlehen kann - zusammen mit anderen Risikominderungsmaßnahmen wie öffentlichen Garantien - die entsprechenden Risiken verringern.
Um mehr privates Kapital für Energieeffizienz zu mobilisieren und gleichzeitig einen breiten Zugang zu langfristiger finanzieller Unterstützung zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten daher in großem Maßstab Finanzierungsinstrumente einsetzen, insbesondere groß angelegte Mischfinanzierungssysteme, bei denen Finanzhilfen und Finanzierungsinstrumente, einschließlich Darlehen und öffentlicher Garantien, kombiniert werden. Dies kann durch die Einrichtung langfristiger nationaler Finanzierungsinstrumente für Energieeffizienz erreicht werden, um langfristige Finanzierungsmöglichkeiten zu bieten, unter anderem durch den Einsatz von Umlauffonds und die Anpassung der Förderung durch Finanzhilfen an die Bedürfnisse der Zielgruppe der Begünstigten.
Die großmaßstäbliche Einführung langfristiger Finanzierungsinstrumente würde auch die Zusammenarbeit mit Marktteilnehmern - Finanzinstituten, Energiedienstleistungsunternehmen, Drittfinanzierern und Projektentwicklern - ermöglichen und so eine stabile und langfristige Perspektive für eine möglichst umfassende Kombination öffentlicher und privater Beiträge bieten. Diese Instrumente sollten für verschiedene Sektoren zur Verfügung stehen und können als Umlauffonds fungieren, die regelmäßig aus öffentlichen Mitteln refinanziert werden.
Diese Instrumente sollten auch mit gezielter technischer Hilfe kombiniert werden, um spezifische Finanzvehikel für Energieeffizienz zu schaffen, die wiederum private Finanzinstitute und Energiedienstleistungsunternehmen zur Beteiligung anregen, und um innovative Finanzierungslösungen zu entwickeln, z.B. Energieleistungsverträge und Energieeffizienz als Dienstleistung.
Um Finanzierungsinstrumente für Energieeffizienz wirksam auszubauen, sollten rückzahlbare und günstige Darlehen sowie öffentliche Garantien mit gezielten Finanzhilfen kombiniert werden, die auf spezifische Kriterien zugeschnitten sind, etwa den Umfang der Energieeffizienzverbesserung, die Zielgruppe in der Bevölkerung oder die Art des betreffenden Vermögenswerts (z.B. Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz und Renovierungen von Gebäuden mit mehreren Wohnungen). Die Priorität sollte darin bestehen, kombinierte Finanzierungslösungen zu schaffen, die öffentliche Finanzhilfen mobilisieren, um den Zugang zu Finanzmitteln zu gewährleisten, und die bei ehrgeizigeren Investitionen das Risiko mindern. Nationalen Energieeffizienzfonds oder ähnliche Einrichtungen sind gut aufgestellt, um solche langfristigen Finanzierungsinstrumente einzusetzen, bei denen Darlehen oder Garantien mit Finanzhilfekomponenten in einem einzigen Energieeffizienzvorhaben kombiniert werden.
Beispielsweise haben die Kommission und die Fi-Compass-Beratungsplattform der Europäischen Investitionsbank (EIB) 8 im Rahmen der Fonds der Kohäsionspolitik ein bewährtes Modell eines Energieeffizienz-Finanzierungsinstruments mit einer Finanzhilfekomponente entwickelt, bei dem die Stelle, die das Finanzierungsinstrument einsetzt, sowohl die Darlehens als auch die Finanzhilfekomponente des Finanzierungsinstruments bereitstellt.
Ein wesentlicher Mehrwert von Finanzierungsinstrumenten, bei denen Darlehen, Garantien, Finanzhilfen und technische Hilfe kombiniert werden, ist ihr Potenzial als Umlauffonds und ihre Langzeitperspektive. Die verstärkte Nutzung solcher Finanzierungsinstrumente sorgt für Stabilität und Berechenbarkeit, wodurch die Entwicklung eines florierenden Marktes für Energieeffizienz unterstützt wird. Sie ermöglicht es der Finanzbehörde, die die Finanzierungsinstrumente verwaltet, den rückzahlbaren Betrag - abzüglich der Finanzhilfen und anderer Risikominderungsmaßnahmen - in neue Energieeffizienzinvestitionen zu reinvestieren. Obwohl der öffentliche Fonds, aus dem Mittel für die Finanzierungsinstrumente bereitgestellt werden, eine regelmäßige Rekapitalisierung erfordert, kann er kontinuierlich in neue Energieeffizienzmaßnahmen reinvestieren, was Umlauffonds zu einem vielversprechenden Modell für die Mobilisierung privater Investitionen macht.
Vor diesem Hintergrund sind die wichtigsten Maßnahmen zur Unterstützung des Einsatzes von Finanzierungsinstrumenten und Mischfinanzierungslösungen für Energieeffizienz folgende:
Erhebliche Ausweitung des Einsatzes öffentlicher Finanzierungsinstrumente zur Finanzierung von Energieeffizienzinvestitionen als Teil des nationalen Finanzierungsrahmens und im Rahmen des nationalen Energieeffizienzfonds oder einer gleichwertigen Fazilität, um den Akteuren der nationalen Wertschöpfungskette im Bereich der Energieeffizienz und den potenziellen Begünstigten eine langfristige Investitionsperspektive zu bieten.
Einführung von Mischfinanzierungslösungen, bei denen Darlehen, öffentliche Garantien und Finanzhilfen in einem einzigen Vorhaben kombiniert werden. Abbau von Hindernissen für den Zugang zu finanzieller Unterstützung für Energieeffizienz, entweder durch die Einrichtung von Finanzierungsinstrumenten mit einer Finanzhilfekomponente oder durch die Ermöglichung der Kombination verschiedener Finanzierungsströme, mit denen Darlehen, öffentliche Garantien und Finanzhilfen für dieselbe Energieeffizienzinvestition bereitgestellt werden.
Anpassung der kombinierten Unterstützung in Form von Finanzhilfen, um das Risiko und die Hindernisse beim Zugang zu Finanzmitteln aufgrund von Faktoren wie der Höhe des Haushaltseinkommens, dem Wert der Vermögenswerte oder dem Umfang der Investition zu verringern. So können beispielsweise die kombinierte Unterstützung in Form von Finanzhilfen für Investitionen erhöht werden, die auf Haushalte mit niedrigem Einkommen und schutzbedürftige Haushalte, Gebäude mit sehr schlechter Gesamtenergieeffizienz, Kleinstunternehmen und KMU ausgerichtet sind, oder für Investitionen, die auf umfassende energetische Renovierungen von Gebäuden mit sehr schlechter Gesamtenergieeffizienz abzielen, oder für groß angelegte Energieeffizienz-Investitionsprogramme, die zu erheblichen Energieeinsparungen führen sollen.
Stärkung des Umlauffondscharakters von Energieeffizienz-Finanzierungsinstrumenten mit einer kombinierten Finanzhilfekomponente. Anfängliche öffentliche Kapitalzuführung und Ermöglichung der Reinvestition der Rückzahlungen in weitere Energieeffizienzmaßnahmen zu sehr geringen oder ohne weitere Kosten für den öffentlichen Haushalt, wobei die Finanzierungsfazilität eine Langzeitperspektive erhält.
Unterstützung der Entwicklung spezifischer Finanzvehikel für Energieeffizienz, wobei auf der Zusammenarbeit zwischen dem Markt für Energiedienstleistungsunternehmen, Finanzinstituten und Eigentümern großer Vermögenswerte wie Behörden, öffentlichen Unternehmen, einschließlich Anbietern von Sozialwohnungen, und großen Immobilienunternehmen aufgebaut wird.
Überprüfung des bestehenden nationalen Finanzierungsrahmens und Maßnahmen, damit Finanzhilfen, Darlehen und öffentliche Garantien aus verschiedenen Finanzierungsströmen zu einer einzigen Investition in Energieeffizienz kombiniert werden können. Dadurch werden bestehende Finanzierungshindernisse beseitigt, wie z.B. die parallel bestehenden unterschiedlichen Vorschriften zu Förderfähigkeit und Zahlungen sowie die geringe interne Koordinierung bei der Umsetzung von Energieeffizienzförderprogrammen.
Maximierung der Nutzung von EU-Haushaltsmitteln und -Programmen, um Finanzierungsinstrumente in großem Maßstab einzusetzen. Dazu sollte die Nutzung des Klima-Sozialfonds und der nationalen Einnahmen aus dem EU-Emissionshandelssystem (sowohl des bestehenden EHS1 als auch des künftigen EHS2) in Erwägung gezogen werden.
2.3. Empfehlung 4: Einrichtung von Fazilitäten für die Projektentwicklungsunterstützung und Unterstützung der Entwicklung von "Aggregatoren" für Energieeffizienzprojekte
Ein wesentliches Hindernis für die Anziehung privater Kapitalinvestitionen in Energieeffizienz ist die oft begrenzte Attraktivität der Investitionspipeline. Aufgrund des relativ geringen Volumens und des fragmentierten Charakters von Investitionen in Energieeffizienz sind diese im Vergleich zu anderen Investitionen komplexer und für private Investoren weniger attraktiv.
Um weitere private Kapitalinvestitionen zu mobilisieren, ist es von entscheidender Bedeutung, die Investitionsnachfrage zu erhöhen und die Qualität der Investitionspipeline im Bereich der Energieeffizienz zu verbessern. Die Mitgliedstaaten sollten Folgendes unterstützen: i) technische Hilfe für die Gestaltung von Finanzierungsinstrumenten, mit denen kleine Energieeffizienzprojekte und energetische Renovierungen gebündelt werden, und ii) spezielle Hilfe bei der Projektentwicklung, um Eigentümern von Vermögenswerten, lokalen Behörden, öffentlichen Unternehmen und Gewerbeimmobilienunternehmen bei der Gestaltung großer Investitionsprojekte zu helfen.
Die Zentralisierung der technischen Hilfe birgt ein erhebliches Potenzial, um Investitionen in Energieeffizienz zu bündeln und die Erhebung spezifischer Daten über deren Energie- und Finanzleistung zu standardisieren. Dadurch könnten Energieeffizienzprojekte für private Investoren attraktiver werden, und es könnten darüber hinaus Anreize für die Refinanzierung und Verbriefung auf dem Sekundärmarkt geschaffen werden.
Das Renommee von Fazilitäten für Projektentwicklung und technische Hilfe spielt eine Schlüsselrolle bei der Mobilisierung von privatem Kapital und trägt dazu bei, dass private Investoren mehr Vertrauen in die Kreditwürdigkeit von Energieeffizienzinvestitionen haben. Diese Fazilitäten in Kombination mit zentralen Anlaufstellen könnten als Botschafter für Energieeffizienzinvestitionen vor Ort fungieren und die Ursachen für die geringe Investitionsnachfrage angehen. Sie könnten mit Behörden und lokalen Unternehmen zusammenarbeiten, um die Finanzierung von Energieeffizienzinvestitionen und die Kombination verschiedener Finanzierungsströme zu spezifischen Investitionen voranzubringen. Darüber hinaus könnten sie dazu beitragen, die von privaten Investoren wahrgenommenen Investitionsrisiken bei der Kofinanzierung von Energieeffizienzprojekten zu beseitigen, und zwar dank des vermittelten Vertrauens und des Ansehens der an der Projektvorbereitung beteiligten Fazilität für technische Hilfe. Auf nationaler Ebene können spezialisierte Finanzierungseinrichtungen für Energieeffizienz, wie z.B. nationale Energieeffizienzfonds oder ähnliche Einrichtungen, eine wichtige Rolle dabei spielen, die Bonitätseinstufung von Investitionsprojekten zu verbessern, das Vertrauen der Investoren zu stärken und grenzüberschreitend tätige und spezialisierte Investoren anzuziehen.
Die Schlüsselrolle der Fazilitäten für technische Hilfe und Projektentwicklungsunterstützung wird auch in Artikel 30 Absatz 2 der Neufassung der EED erwähnt, wonach die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Einrichtung von Fazilitäten für die Projektentwicklungsunterstützung unterstützen muss, mit denen die Investitionspipeline im Bereich der Energieeffizienz erweitert und das Vertrauen privater Investoren in Energieeffizienzinvestitionen sowie deren Attraktivität gesteigert werden können. Die Kommission leistet derartige Unterstützung über:
das Europäische Finanzierungsinstrument für nachhaltige Energieprojekte von Städten und Regionen (ELENA) 9, das von der EIB im Namen der Kommission durchgeführt wird und mit dem die Mitgliedstaaten bei der Einrichtung ihrer Fazilitäten für technische Hilfe auf nationaler und regionaler Ebene nach dem ELENA-Modell unterstützt werden;
das LIFE-Teilprogramm "Energiewende", das öffentlichen und privaten Projektentwicklern technische Projektentwicklungsunterstützung bietet, um technisches, wirtschaftliches und rechtliches Fachwissen dafür aufzubauen, nachhaltige Pipelines für groß angelegte Energieinvestitionen auf den Weg zu bringen;
das Programm "Cohesion for Transitions" (C4T) 10, das den EU-Mitgliedstaaten, Regionen und lokalen Behörden fachliche Unterstützung bei der Umsetzung von kohäsionspolitischen Investitionen gemäß dem politischen Ziel 2, darunter auch Investitionen mit Schwerpunkt auf Energieeffizienz, bietet. Diese Unterstützung umfasst die Entwicklung von Strategien, die Verbesserung der Überwachung, die Einbeziehung von Interessenträgern, die Ermittlung von Finanzierungsmöglichkeiten, Hilfe bei der Vorbereitung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und den Aufbau von Kapazitäten;
die Fi-Compass-Plattform 11, die Verwaltungsbehörden technische Hilfe bei der Durchführung von Machbarkeitsstudien, Ex-ante-Bewertungen, Fallstudien und anderen vorbereitenden Arbeiten, die für die Einrichtung von Finanzierungsinstrumenten erforderlich sind, bietet;
die InvestEU-Beratungsplattform 12 und Initiativen wie Jaspers 13, die (öffentlichen und privaten) Projektträgern technische Hilfe bei der Entwicklung bankfähiger Renovierungsprojekte bietet.
Ebenso könnten zentrale Anlaufstellen für die Renovierung von Wohngebäuden und die Energieeffizienz in KMU eine entscheidende Rolle für die Steigerung der Nachfrage nach Energieeffizienzinvestitionen spielen. Sie bieten Einzelpersonen und Unternehmen technische, administrative und finanzielle Beratung und unterstützen sie bei der Entwicklung von Energieeffizienz-Investitionsprojekten, insbesondere bei energetischen Renovierungen. Gemäß Artikel 22 Absatz 6 der Neufassung der EED und Artikel 18 Absatz 1 der Neufassung der EPBD müssen die Mitgliedstaaten zentrale Anlaufstellen einrichten, um Endkunden und Endnutzer, insbesondere Haushalte, öffentliche Einrichtungen, KMU und Kleinstunternehmen, bei Energieeffizienz- und Gebäuderenovierungsprojekten zu unterstützen. Um die Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht zu unterstützen, gibt die Kommission eine Empfehlung mit praktischen Leitlinien für die Einrichtung und den Betrieb zentraler Anlaufstellen 14 heraus.
Vor diesem Hintergrund sind die wichtigsten Maßnahmen zur Förderung der Nutzung von Projektentwicklungsunterstützung zur Aktivierung der Investitionspipeline folgende:
2.4. Empfehlung 5: Proaktive Beteiligung am europäischen Bündnis zur Energieeffizienzfinanzierung, um eine engere und wirksame Zusammenarbeit mit Finanzinstituten zu fördern
Die geringe Koordinierung entlang der Wertschöpfungskette der Energieeffizienzfinanzierung zwischen Behörden, Finanzinstituten, Energiedienstleistungsunternehmen und Anbietern von Energieeffizienztechnologien ist ein wesentliches Hindernis für die Mobilisierung privater Investitionen in Energieeffizienz. In den letzten Jahren hat die Kommission verschiedene Initiativen unterstützt, um diese mangelnde Koordinierung zu beheben, u. a. im Rahmen des Forums für Investitionen in nachhaltige Energien, des Programms "Horizont 2020" und des LIFE-Teilprogramms "Energiewende", mit denen Foren für nationale Finanzierungsprojekte finanziert wurden.
Um diese Bemühungen zu bündeln und einen gemeinsamen Rahmen für die Zusammenarbeit zu schaffen, hat die Europäische Kommission das europäische Bündnis zur Energieeffizienzfinanzierung 16 ins Leben gerufen. Ziel dieses Bündnisses ist es, ein günstiges Marktumfeld zu fördern, in dem mehr in Energieeffizienz investiert wird, private Finanzmittel mobilisiert werden und Finanzinstitute eingebunden werden. Es stimmt sich mit Finanzinstituten und anderen Marktteilnehmern ab, um die Haushaltsmittel der EU und der Mitgliedstaaten wirksam zu nutzen, die Umsetzung von Finanzierungsinstrumenten im Bereich der Energieeffizienz zu erleichtern und als Katalysator für die Mobilisierung privater Investitionen zu wirken. Am 20. Mai 2025 hat das Bündnis auf seiner ersten Generalversammlung das Arbeitsprogramm für 2025 angenommen 17.
Die in den Mitgliedstaaten einzurichtenden nationalen Zentren werden die ausführenden Stellen des Bündnisses sein. Die Ziele und Tätigkeiten dieser Zentren werden von den nationalen Behörden festgelegt. Auf diese Weise sollen Synergien zwischen nationalen Finanzierungsverfahren und der Energieeffizienz- und Energiedienstleistungsbranche geschaffen werden, um die Finanzierungsverfahren für Energieeffizienzmaßnahmen zu verbessern und private Investitionen zu mobilisieren.
Derzeit wird Energieeffizienz als eigenständige Priorität häufig außer Acht gelassen und als Teil des umfassenderen Konzepts einer nachhaltigen Finanzierung behandelt. Die Chance, in viele potenzielle Energiesparprojekte zu investieren, wird wegen der mangelnden Transparenz bei Finanzinstituten, bei der Unternehmenskommunikation und bei Sorgfaltsprüfungsverfahren häufig verpasst. Bei Regulierungsrahmen wie der EU-Taxonomie wurde Nachhaltigkeit zu einem der Ziele erklärt, aber Finanzierungen und Investitionen werden durch die geringe Nachfrage, die Komplexität der Projekte und die mangelnde Standardisierung im Bereich der Energieeffizienz ausgebremst.
Ziel des Bündnisses ist es, die Zusammenarbeit mit Finanzinstituten zu stärken, um Energieeffizienzinvestitionen Vorrang einzuräumen. Die Zusammenarbeit sollte sich auf die Beseitigung regulatorischer und finanzieller Hindernisse konzentrieren, um private Investitionen in Energieeffizienz anzukurbeln. Auch sollten Finanzinstitute dazu ermutigt werden, maßgeschneiderte Finanzprodukte wie Energieeffizienz-Hypotheken und Renovierungsdarlehen anzubieten, bei denen die Vorteile von Energieeinsparungen deutlich gemacht werden.
Geschäftsbanken können davon profitieren, auf dem Energieeffizienzmarkt eine größere Rolle zu spielen, indem sie den Zugang zu breit verfügbaren und diskriminierungsfreien Kreditprodukten im Bereich Energieeffizienz sicherstellen, bei denen das Energieeinsparpotenzial bei der Bewertung des Kreditrisikos berücksichtigt wird. Indem sie ihre Beziehungen zu Privatkunden nutzen, können Banken ihr Angebot im Bereich Energieeffizienz erweitern. Einige Banken haben bereits Energieeffizienz-Kreditlinien eingerichtet, häufig mit Unterstützung von Institutionen wie der EIB, der EBWE oder nationalen Förderbanken. Allerdings ist ein stärkeres Engagement der Finanzinstitute erforderlich, um wahrgenommene Risiken zu mindern und die Transaktionskosten zu senken. Erreicht werden kann dies durch die Entwicklung von internem Fachwissen, durch die Erstellung spezieller Produkte, die den Vorteilen von Energieeinsparungen Rechnung tragen, und durch die Standardisierung von Projektbewertungen und Darlehensverfahren, um dem Energieeffizienzmarkt besser gerecht zu werden.
Behörden sowohl auf EU-Ebene als auch in mehreren Mitgliedstaaten stellen Garantieinstrumente, staatlich besicherte Kreditlinien und technische Hilfe bereit, um Geschäftsbanken dabei zu helfen, ihre Transaktionskosten zu senken, das Risiko von Energieeffizienzinvestitionen zu mindern und die Bündelung kleinerer Projekte zur Finanzierung durch grüne Anleihen zu unterstützen.
Vor diesem Hintergrund sind die wichtigsten Maßnahmen zur Förderung einer engen Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden und Finanzinstituten bei der Energieeffizienzfinanzierung folgende:
Aktive Beteiligung am europäischen Bündnis zur Energieeffizienzfinanzierung und Aufforderung nationaler Zentren, spezifische Maßnahmen zur Bewerbung von Energieeffizienz-Finanzierungslösungen und -strategien zur Mobilisierung privater Investitionen festzulegen.
Zusammenarbeit zur Verbesserung des EU-Rahmens für Energieeffizienzfinanzierung, u. a. durch i) Verbesserung der Programme und Finanzierungsinstrumente der EU und der Mitgliedstaaten, um die Ausweitung der privaten Investitionen besser zu unterstützen, und ii) Verbesserung des Finanzregulierungsrahmens, um Finanzinstitute zu ermutigen, in Energieeffizienz zu investieren.
Aufbau von Partnerschaften, um Geschäftsbanken dabei zu helfen, die finanziellen positiven Nebeneffekte von Energieeffizienzinvestitionen, z.B. Energiekosteneinsparungen und höhere Vermögenswerte, im Rahmen von Kreditrisikobewertungen besser zu nutzen. Dazu gehört auch die Bereitstellung spezieller technischer Hilfe für Finanzinstitute, die staatlich besicherte Finanzierungsinstrumente für Energieeffizienz verwalten.
Unterstützung und Aufforderung von Finanzinstituten, kundenfreundliche Finanzierungsoptionen für Energieeffizienzprojekte anzubieten, indem verfügbare öffentliche Finanzierungsunterstützung in Anspruch genommen und ein breiter, diskriminierungsfreier Zugang zu Kreditprodukten im Bereich Energieeffizienz gewährleistet wird.
2.5. Empfehlung 6: Bestmögliche Nutzung steuerlicher Anreize zur Mobilisierung privater Investitionen in Energieeffizienz
Klima- und energiepolitische Instrumente wie Energieeinsparverpflichtungen, CO2-Steuern und Kraftfahrzeugsteuern können, wenn sie sorgfältig konzipiert sind, nationale Finanzierungsstrategien im Bereich Energieeffizienz unterstützen, Verhaltensänderungen begünstigen und Anreize für die Energiewende und für Energieeffizienzinvestitionen schaffen.
Das Steuersystem und steuerliche Anreize können eine Schlüsselrolle bei der Förderung von Energieeffizienzinvestitionen spielen, indem Steuervorteile und steuerliche Sanktionen eingeführt werden. Steuern und Steuervorteile werden zunehmend genutzt, um den ökologischen Wandel und die Energiewende zu unterstützen, doch ein Gleichgewicht zwischen ihrer Wirksamkeit und den umfassenderen politischen Auswirkungen zu finden, stellt nach wie vor eine Herausforderung dar. Schädliche steuerliche Anreize und Maßnahmen können sich negativ auf Energieeffizienzinvestitionen auswirken, z.B. durch die Bindung an auf fossilen Brennstoffen basierende und nicht energieeffiziente Technologien, durch Negativanreize für eine Senkung des Energieverbrauchs oder durch die Aufhebung positiver wirtschaftlicher Nebeneffekte von Energieeffizienzverbesserungen.
Zu den gängigen Steueranreizen zugunsten von mehr Energieeffizienz gehören Steuervergünstigungen (Verringerung des zu versteuernden Einkommens) oder Steuergutschriften (Verringerung der fälligen Abgaben) auf das Einkommen oder die Körperschaftsteuer für Einzelpersonen oder Unternehmen, die in Energieeffizienzverbesserungen oder den Erwerb effizienter Energietechnologien investieren. Während Steuervergünstigungen und Steuergutschriften für den Unternehmenssektor vorteilhaft sind, sind sie für Privatpersonen, insbesondere für Bürgerinnen und Bürger mit niedrigem Einkommen, möglicherweise weniger attraktiv, da ihre Steuerlast zu niedrig ist, als dass sie von solchen steuerlichen Anreizen spürbar profitieren würden.
Vor diesem Hintergrund sind die wichtigsten Maßnahmen zur optimalen Nutzung steuerlicher Anreize für die Mobilisierung von Investitionen in die Energieeffizienz folgende:
3. Verbesserung des Angebots an Finanzierungsmöglichkeiten für Energieeffizienzmaßnahmen, Risikominderung bei Investitionen und Refinanzierungsmöglichkeiten
Um privates Kapital für Investitionen in Energieeffizienz zu mobilisieren, ist es ausschlaggebend, private Angebote der Energieeffizienzfinanzierung für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen attraktiver zu machen. Um die Attraktivität privater Kapitalinvestitionen in Energieeffizienz zu erhöhen, ist es darüber hinaus von entscheidender Bedeutung, die übermäßige Marktfragmentierung und die geringe Standardisierung von Investitionsprojekten anzugehen und die Investitionspipeline und die Portfolioaggregation zu verbessern, um eine größere Skalierbarkeit und Reproduzierbarkeit zu ermöglichen. Die Behörden der Mitgliedstaaten können eine Schlüsselrolle dabei spielen, den Markt zur Entwicklung und zur Einführung eines breiten Spektrums privater Finanzierungsprodukte und -dienstleistungen für Energieeffizienz anzuregen, sodass Energieeffizienzinvestitionen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen wirtschaftlich attraktiver und weniger aufwendig werden. Sieht man von Eigenmitteln/Einsparungen ab, kann Energieeffizienz mit privatem Kapital entweder durch Kreditverträge - besicherte oder unbesicherte Darlehen - oder durch Dienstleistungsvereinbarungen und Drittfinanzierungen - insbesondere Energieeffizienzdienstleistungen und Leasing von Energieanlagen - finanziert werden.
Für eine maximale Mobilisierung privater Mittel für Energieeffizienzmaßnahmen müssen auch die Möglichkeiten für Finanzinstitute und Drittinvestoren, Kapital in Energieeffizienz zu investieren, verbessert werden, und Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen muss es ermöglicht werden, die nötigen Aufsichtsanforderungen zu erfüllen, um Zugang zu privaten Finanzmitteln zu erhalten und ihre Projekte zu finanzieren. Dies kann erreicht werden, indem das mit Energieeffizienzinvestitionen verbundene Risiko verringert, die Kreditfähigkeit von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen erhöht und die Refinanzierungsbedingungen für Investoren im Bereich Energieeffizienz verbessert werden. Das folgende Kapitel bezieht sich auf die Empfehlungen 7 bis 12 des Haupttextes.
3.1. Empfehlung 7: Förderung der Entwicklung und Nutzung spezieller Kreditprodukte im Bereich Energieeffizienz und privater Finanzierung über Kreditverträge
Um die Mobilisierung privaten Kapitals für Energieeffizienzinvestitionen zu erhöhen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Behörden der Mitgliedstaaten die Finanzinstitute bei der Entwicklung des Marktes und der Förderung der Inanspruchnahme spezieller Kreditprodukte im Bereich Energieeffizienz unterstützen. Laut Artikel 30 Absatz 3 der Neufassung der EED müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen erlassen, mit denen Kreditprodukte im Bereich Energieeffizienz, z.B. grüne Hypotheken und grüne Darlehen, unterstützt werden und sichergestellt wird, dass diese von Finanzinstituten umfassend und diskriminierungsfrei angeboten werden und für die Verbraucher sichtbar und zugänglich sind 18.
Kreditprodukte im Bereich Energieeffizienz sind Darlehen, die die anfänglichen Investitionskosten von Energieeffizienzmaßnahmen decken und dazu beitragen, das Hindernis begrenzter Finanzmittel zu überwinden. Zu diesen Produkten gehören Standarddarlehen für Energieeffizienzmaßnahmen, Energieeffizienzhypotheken, grüne Verbraucherkredite und Renovierungsdarlehen. Sie können mit öffentlichen Anreizen zur Kofinanzierung der Investitionen, zur Senkung der Zinssätze und zur Verbesserung der Bonität der Kreditnehmer kombiniert werden.
Energieeffizienzdarlehen können bereitgestellt werden über 1) Kreditlinien, die von Banken oder anderen Finanzinstituten zur Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen angeboten werden, und über 2) zweckgebundene Fonds mit einem spezifischen Mandat für Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen, deren Schwerpunkt häufig auf bestimmten Sektoren wie Gebäuden oder Industrie liegt. In der EU bieten verschiedene Geschäftsbanken grüne Verbraucherkredite und grüne Hypotheken an und verfügen über Strategien und Ziele für ausgewählte grüne Kreditportfolios. Der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde zufolge machen grüne Darlehen derzeit jedoch nur einen kleinen Teil der Gesamtbilanzen der Kreditinstitute aus, nämlich durchschnittlich 4,5 % aller Darlehen 19. Der Anteil grüner Darlehen ist in den Portfolios privater Haushalte etwas höher (11 %) und in den nicht zum Einzelhandel gehörenden Segmenten von KMU und NFC 20 niedriger (rund 2 %). Kreditinstitute nutzen verschiedene Optionen, um grüne Darlehen zu definieren, darunter interne Standards, die EU-Taxonomie, die Grundsätze der Loan Market Association für grüne Darlehen und das von der Energy Efficient Mortgage Initiative entwickelte Siegel für Energieeffizienz-Hypotheken 21.
Die EU-Mitgliedstaaten sollten bewährte Verfahren und Erkenntnisse aus Energieeffizienz-Finanzierungsprogrammen, die auf Gebäude ausgerichtet sind, ermitteln und nutzen und sie ausweiten. Die erfolgreichsten Programme in der EU 22 haben auf bestehenden Hypothekenprogrammen aufgebaut und diese mit starken steuerlichen Anreizen oder Finanzhilfen für Energieeffizienzverbesserungen kombiniert. Diese Programme sind für Gebäudeeigentümer zugänglich, die bereits Investitionen planen, und stellen sicher, dass ihre Investitionsentscheidungen Verbesserungen der Energieeffizienz umfassen.
Vor diesem Hintergrund sind die wichtigsten Maßnahmen zur Förderung der Inanspruchnahme von Energieeffizienzdarlehen folgende:
3.2. Empfehlung 8: Schaffung des erforderlichen Rechtsrahmens und Unterstützung innovativer Finanzierungssysteme wie Finanzierung über Steuern und über Rechnung (On-Bill-Modelle)
Eigentumsbasierte Finanzierungssysteme wie Finanzierung über Steuern und über Rechnung bieten zahlreiche Vorteile, wenn es darum geht, Investitionen in Energieeffizienz zu erleichtern und privates Kapital anzuziehen. Sie bieten einen doppelten Vorteil: Sie nutzen alternative Rückzahlungskanäle wie Energierechnungen und Grundsteuern, um die Transaktionskosten im Zusammenhang mit Darlehen für Energieeffizienzverbesserungen zu senken, und sie ermöglichen eine Trennung zwischen Finanzierung und Eigentum, wodurch die Herausforderung, langfristig Investitionsrenditen bieten zu können, angegangen wird.
Dieser Ansatz kann dazu beitragen, das Hindernis geringer finanzieller Ressourcen, insbesondere für Haushalte und einnahmenschwache KMU, zu überwinden, indem die Probleme begrenzter kurzfristiger finanzieller Renditen und langer Amortisationszeiten für Energieeffizienzverbesserungen angegangen werden. Obwohl in den EU-Mitgliedstaaten einige Pilotprogramme zur Finanzierung über Steuern und über Rechnung entwickelt wurden, fehlt es häufig am erforderlichen Rechtsrahmen. Nach Artikel 30 Absatz 3 der Neufassung der EED sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, in ihren nationalen Rahmen Maßnahmen zu erlassen, um die Umsetzung von On-Bill-Modellen 25 oder Programmen zur Finanzierung über Steuern zu erleichtern.
On-Bill-Modelle können attraktive Bedingungen wie niedrige Zinssätze und lange Laufzeiten bieten und allgemein zugänglich sein, sofern eine solide Risikoanalyse sowie Risikominderungsmaßnahmen durchgeführt werden 26. Um diese Systeme zu ermöglichen und umzusetzen, können die nationalen Behörden den im Rahmen des RenOnBill-Projekts entwickelten Fahrplan für die Einführung von On-Bill-Modellen 27 nutzen.
Vor diesem Hintergrund sind die wichtigsten Maßnahmen in Bezug auf On-Bill-Modelle folgende:
Bei Programmen zur Finanzierung über Steuern können Haushalte oder Unternehmen ein Darlehen aufnehmen, um die Kosten für die Renovierung von Wohn- oder Geschäftsgebäuden, die Anschaffung energieeffizienter Anlagen oder Geräte oder andere energetische Verbesserungen zu decken, wobei bestimmte Steuern und/oder andere mit der Immobilie verbundene Abgaben als Rückzahlungsinstrument dienen. Programme zur Finanzierung über Steuern beinhalten Mechanismen, die es ermöglichen, die Verbindlichkeiten von den vorherigen Immobilieneigentümern an die nächsten weiterzugeben, ohne dass die Verbindlichkeiten zwangsläufig getilgt werden müssen. Damit wird ein einfacher Mechanismus für die Übertragung von Verbindlichkeiten geschaffen, damit Immobilieneigentümer nicht vor Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen mit einer langen Amortisationszeit zurückschrecken. Programme zur Finanzierung über Steuern ermöglichen es Immobilieneigentümern, ohne umfangreiche Vorauszahlungen Verbesserungen vorzunehmen (in einigen Fällen erfolgt eine 100%ige Finanzierung der anfänglichen Investitionskosten) und die Kosten über einen Zeitraum von zehn oder 20 Jahren über Grundsteuern oder andere steuerliche gebäudebezogene Abgaben zurückzuzahlen. Sie können entweder aus öffentlichen Quellen, beispielsweise von Gemeindeverwaltungen, oder aus privaten Mitteln bereitgestellt werden.
Beispiele für Programme zur Finanzierung über Steuern sind das Projekt EuroPACE in Spanien 28 und das Projekt FITHOME 29, mit dem der EuroPACE-Ansatz in den Niederlanden in Zusammenarbeit mit lokalen Behörden und Finanzinstituten ausgeweitet wurde.
Vor diesem Hintergrund sind die wichtigsten Maßnahmen in Bezug auf Programme zur Finanzierung über Steuern folgende:
3.3. Empfehlung 9: Beseitigung von Hindernissen und Ausbau der Energieeffizienzfinanzierung über Dienstleistungsvereinbarungen sowie Förderung eines Marktes für Energiedienstleistungen
Der Energiedienstleistungsmarkt ist, insbesondere durch Energieleistungsverträge, ein zentrales Ökosystem für die Mobilisierung privater Finanzmittel für Energieeffizienzmaßnahmen und für die Förderung der Rentabilität solcher Maßnahmen. Der Markt für Energiedienstleistungsunternehmen stützt sich bei der Finanzierung von Energieeffizienzinvestitionen auf Dienstleistungs- und Leasingvereinbarungen, bei denen die Investitionskosten von den Kapitalausgaben auf die Betriebsausgaben verlagert werden und eine nachhaltige kontinuierliche Energieeffizienz Vorrang erhält.
Um den Abschluss von Energieleistungsverträgen und das Wachstum des Marktes für Energiedienstleistungsunternehmen zu begünstigen, ist es wichtig, große Energieeffizienzprogramme einzuführen, mit denen Investitionspipelines standardisiert und gebündelt werden können, insbesondere für öffentliche und gewerbliche Gebäude und KMU. Im Industrie- und im KMU-Sektor können Energiedienstleistungsunternehmen 30 komplexe Energieprojekte durchführen, indem sie technisches Fachwissen und Finanzmittel in Bereichen bereitstellen, die nicht zum Kerngeschäft der jeweiligen Industrie gehören (z.B. Abwärmerückgewinnung und -wiederverwendung).
Energieleistungsverträge kommen zum Einsatz, wenn sich eine Vertragspartei (z.B. ein Energiedienstleistungsunternehmen) verpflichtet, erforderliche Ausrüstung zu installieren, und eine bestimmte Energieeinsparleistung garantiert. Der Energieleistungsvertrag legt die Vorauszahlungsbedingungen und die Tranchen der laufenden Zahlungen fest, die geringer sein sollen als die finanziellen Einsparungen, die durch die Energieeinsparungen des Projekts erzielt werden. Der Energieleistungsvertrag bietet dem Kunden eine Komplettlösung mit einem einzigen Vertrag, bei dem er während der gesamten Laufzeit nur einen Vertragspartner hat. Die Anbieter von Energieleistungsverträgen steuern zudem die Leistungsrisiken und garantieren die Einsparungen. Energieleistungsverträge sind jedoch auch mit höheren Transaktionskosten verbunden und erfordern ein hohes Kapital zur Gewährleistung der Betriebskontinuität, da Energiedienstleistungsunternehmen mit kleinen langfristigen Tranchen refinanziert werden; darüber hinaus fehlen ein standardisierter Rahmen und Muster für die Überwachung und Überprüfung der Einsparungen. Ohne besondere Garantieregelungen oder andere Formen der Unterstützung durch die öffentliche Hand führen diese Umstände häufig zu kostenoptimalen Energieeffizienzmaßnahmen, die auf kurze Amortisationszeiten ausgerichtet sind, da die Anbieter von Energieleistungsverträgen nicht bereit sind, langfristige Risiken zu tragen.
Energieleistungsverträge eignen sich besonders für Energieeffizienzverbesserungen im öffentlichen Sektor, wo das umfassende Fachwissen und die Leistungsgarantie der Dienstleister die Wirksamkeit der Investitionen gewährleisten. Das technische Risiko im Zusammenhang mit der Erzielung von Energieeinsparungen liegt während der gesamten Vertragslaufzeit beim Dienstleister. Die Finanzierung durch Dritte, bei der die anfänglichen Investitionskosten durch die eingesparten Energiekosten zurückerstattet werden, ermöglicht es, Projekte auch dann durchzuführen, wenn die öffentlichen Mittel nicht ausreichen, und die Möglichkeit einer außerbilanziellen Behandlung von Energieleistungsverträgen sorgt dafür, dass die öffentlichen Haushalte im Gleichgewicht bleiben. Öffentlichen Auftraggebern wird empfohlen, bei der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen, die in erheblichem Maße energieverbrauchsrelevant sind (z.B. Wärmeversorgung), zu prüfen, ob langfristige Energieleistungsverträge geschlossen werden können, die langfristige Energieeinsparungen bewirken. Um die Nutzung von Energieleistungsverträgen für Investitionen des öffentlichen und des privaten Sektors zu erleichtern und administrative Hindernisse zu beseitigen, sollten die Mitgliedstaaten Standardvertragsmodelle bereitstellen, die für den öffentlichen Sektor dem Eurostat-Leitfaden zur außerbilanziellen Behandlung von Energieleistungsverträgen im öffentlichen Rechnungswesen entsprechen müssen.
Private Mittel für Energieeffizienzverbesserungen können aus Eigenmitteln der Energiedienstleistungsunternehmen stammen oder über Drittfinanzierungen unter Einbeziehung von Kreditinstituten oder anderen privaten Investoren, häufig in Form von Fremdkapitalfinanzierungen, bereitgestellt werden. Bei der ersten Option nehmen die Energiedienstleistungsunternehmen Finanzmittel auf, die für die Projektdurchführung erforderlich sind. Bei der zweiten Option nimmt der Energieverbraucher/Kunde bei einem Finanzinstitut ein Darlehen auf, das durch eine Garantievereinbarung für Energieeinsparungen des Energiedienstleistungsunternehmens abgesichert ist. Die Energieeinsparungsgarantie verringert das durch die Bank wahrgenommene Risiko, da sie zeigt, dass das Projekt einen positiven Cashflow generieren wird, d. h. dass die erzielten Einsparungen auf jeden Fall die Kreditrückzahlung abdecken werden, was sich positiv auf die ausgehandelten Zinssätze auswirkt.
Während Energieleistungsverträge und der Markt für Energiedienstleistungsunternehmen für gewerbliche und öffentliche Gebäude bereits existieren und genutzt werden, besteht für die Industrie, insbesondere für KMU und deren Fertigungsprozesse, sowie für die Renovierung privater Wohngebäude ein Expansionspotenzial. Um Energiedienstleistungsunternehmen bei der Durchdringung dieser Märkte zu unterstützen, ist es von entscheidender Bedeutung, die Risiken und Unsicherheiten in Bezug auf die Fähigkeit der Kunden zur Rückzahlung von Vorabfinanzierungen zu verringern und die Energiedienstleistungsunternehmen vor Zahlungsausfällen von Kunden zu schützen. Hierfür können speziell für die Finanzierung von Energieleistungsverträgen und Energiedienstleistungsunternehmen vorgesehene öffentliche Garantiefonds von Vorteil sein. Gleichzeitig hängen die bestehenden Hindernisse für den Ausbau des Marktes für Energiedienstleistungsunternehmen und der privaten Finanzierung nicht nur mit dem Risikoprofil der potenziellen Kunden zusammen, sondern auch mit der Kapitalliquidität der Energiedienstleistungsunternehmen selbst und ihrer Fähigkeit, ihre Risikoübernahmekapazität zu erhöhen und somit neue Geschäfte abzuschließen. Aus diesen Gründen sind Refinanzierungsmechanismen wie Factoring-Fonds und spezifische Energieeffizienz-Finanzvehikel, die Forderungen von Energiedienstleistungsunternehmen für die Verbriefung auf dem Sekundärmarkt erwerben, ein wichtiger Weg zur Ausweitung der Tätigkeit von Energiedienstleistungsunternehmen.
Das Projekt "FinEERGo-Dom" 31 ist ein überzeugendes Beispiel dafür, wie Energieleistungsverträge und Energiedienstleistungsunternehmen wirksam genutzt werden können.
Vor diesem Hintergrund sind die wichtigsten Maßnahmen zum Ausbau des Marktes für Energieeffizienzdienstleistungen und für Finanzierungen für Energiedienstleistungsunternehmen folgende:
3.4. Empfehlung 10: Einsatz von öffentlichen Garantien und anderen Instrumenten zur Risikominderung, um den Zugang zu privaten Finanzmitteln für Energieeffizienz zu verbessern
In Marktsegmenten wie Haushalten mit niedrigem Einkommen und KMU wird die Entwicklung von Energieeffizienzinvestitionen häufig durch das hohe Risiko und den schwierigen Zugang zu Finanzmitteln behindert. Private Finanzierungen, die durch öffentliche Garantien oder Darlehen abgesichert sind, können jedoch einen wirksamen Kanal darstellen, um diese Segmente zu erreichen. Instrumente zur Risikominderung wie öffentliche Garantien, die nachhaltige Verwendung von Finanzhilfen und Subventionen sowie eine Standardisierung können das Risiko von Zahlungsausfällen verringern und das Vertrauen in Energieeffizienzinvestitionen stärken.
Öffentliche Garantien können Investitionen in Energieeffizienz ankurbeln, indem sie für Kreditgeber und Investoren das mit Projekten verbundene Risiko verringern. Sie können die Kreditwürdigkeit von Hauseigentümern und Unternehmen erhöhen, nationale Programme ergänzen und den Zugang zu privater Kofinanzierung erleichtern. Öffentliche Garantien können auch die Investitionskosten teilweise oder vollständig decken, wenn die erwarteten Energieeinsparungen nicht erzielt werden, Umsetzungsprobleme auftreten oder der Kreditnehmer ausfällt. Darüber hinaus können sie Niedrigbis Nullzinssätze für Energieeffizienzdarlehen sowie die Bündelung und Standardisierung kleinerer Projekte begünstigen und so Refinanzierung, Verbriefung und Sekundärmarktbeteiligung erleichtern. Ferner können sie die Einführung innovativer Finanzierungssysteme für Energieeffizienzmaßnahmen unterstützen, die leichter private Kapitalbeteiligungen anziehen können, etwa durch die Beteiligung von Energiedienstleistungsunternehmen oder durch Programme zur Finanzierung über Steuern und On-Bill-Modelle. Innovative Finanzierungslösungen erfordern öffentliche Garantien häufig nicht nur, um die Investitionsrisiken zu verringern, sondern auch, um das Vertrauen von Privatpersonen und privaten Unternehmen in innovativere Ansätze zur Förderung der Energieeffizienz zu stärken.
Instrumente zur Ermöglichung von Transaktionen wie technische Hilfe und andere Aggregatoren für Energieeffizienzprojekte sind ebenfalls wichtige Instrumente zur Risikominderung. Indem sie die Entwicklung von Energieeffizienz-Projektpipelines durch standardisierte Bewertungen, Verfahren und Vorgehensweisen unterstützen, schaffen Fazilitäten für technische Hilfe und Projektaggregatoren Marktverfahren und bilden Vertrauen bei privaten Investoren. Instrumente zur Risikominderung und zur Ermöglichung von Transaktionen werden auf neu entstehenden Märkten als besonders wichtig erachtet, da die Risiken auf diesen Märkten als hoch eingeschätzt werden, die Finanzinstitute nicht mit ihnen vertraut sind und im Energieeffizienzsektor Entwicklungskapazitäten fehlen. Darüber hinaus ist ein klares Signal der nationalen Regierungen zur Priorisierung von Investitionen in die Energieeffizienz ein weiteres wirksames Instrument zur Risikominderung, das eine langfristige Perspektive bietet und Vertrauen bei privaten und institutionellen Investoren schafft.
Vor diesem Hintergrund sind die wichtigsten Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung von Instrumenten zur Risikominderung und von öffentlichen Garantieregelungen für Energieeffizienz folgende:
3.5. Empfehlungen 11: Förderung von Refinanzierungsmöglichkeiten und Begünstigung der Entwicklung des Sekundärmarkts für Energieeffizienz
Durch die Förderung der Entwicklung des Sekundärmarkts für Energieeffizienz, z.B. durch grüne Anleihen 32, kann die Zahl der Energieeffizienzprojekte erhöht und die Kapitalverfügbarkeit für private Investoren im Bereich Energieeffizienz erheblich verbessert werden. Grüne Anleihen werden hauptsächlich für Energieanlagen, unter anderem im Bereich der Energieeffizienz, ausgegeben. Der Energieeffizienzsektor umfasst neue und sanierte Gebäude, Energiespeicherung, Fernwärme, intelligente Netze, Geräte und Produkte. Die Emission grüner Anleihen bietet einen umfassenden und großen Pool an Investorenfinanzierungen, eine starke Hebelwirkung, benötigt keine öffentliche Finanzierung und hat eine starke Signalwirkung für den Markt. Sie kann neue Investoren anziehen und deutlich machen, dass der Schwerpunkt stärker auf Schwellenwerte für die Energieeffizienz und Portfolios umfassender Gebäuderenovierungen gelegt werden muss.
Die Verordnung über einen freiwilligen Standard für europäische grüne Anleihen 33 wurde am 22. November 2023 verabschiedet. Die Emission grüner Anleihen nach dem neuen Standard erfordert die vollständige Einhaltung der EU-Taxonomiekriterien für die durch eine grüne Anleihe finanzierten Vermögenswerte.
Die Entwicklung eines Sekundärmarkts für Energieeffizienz ist häufig mit der Einführung von Projektaggregatoren sowie Refinanzierungs- und Forfaitierungs-Fazilitäten für Energieeffizienz verbunden. Die Refinanzierung von Energieeffizienz umfasst die Übertragung der Rechte an den Forderungen aus Energie(kosten)einsparungen und/oder den erwarteten Rückzahlungen für Energieeffizienzinvestitionen an Finanzinstitute oder institutionelle Anleger. Im Rahmen von Finanzierungen für Energiedienstleistungsunternehmen und Energieleistungsverträgen können Energiedienstleistungsunternehmen oder der ursprüngliche Kreditgeber Rechte auf künftige Zahlungen aus Energieleistungsverträgen übertragen, sodass Energiedienstleistungsunternehmen Kapital und Liquidität zur Ausweitung ihrer Tätigkeit erhalten können. Energiedienstleistungsunternehmen und Finanzinstitute gründen häufig spezielle Partnerschaften, um Forderungen aus Energieleistungsverträgen in speziellen grünen Anleihen zu bündeln. Um die Bündelung von Projekten zu fördern und als Vermittler zwischen Energiedienstleistungsunternehmen und institutionellen Anlegern zu fungieren, sind Super-Energiedienstleistungsunternehmen entstanden. Was Energieeffizienzdarlehen und -hypotheken angeht, bündeln Finanzinstitute normalerweise bestehende Schulden, die mit Energieeffizienzdarlehen und -hypotheken verbunden sind, zu grünen Anleihen, um diese auf dem Sekundärmarkt in Verkehr zu bringen. Die Einrichtung von Forfaitierungs- und Refinanzierungsfazilitäten kann durch nationale Behörden und öffentliche Interventionen unterstützt werden, z.B. durch Schaffung von Fazilitäten, die die Bündelung von Projekten verschiedener Kreditgeber fördern. Der UCI-Verbriefungsfonds 34 in Spanien und Portugal ist ein Beispiel für diese Art von gemeinsamer Initiative.
Vor diesem Hintergrund sind die wichtigsten Maßnahmen für die Mitgliedstaaten folgende:
3.6. Empfehlung 12: Verbesserung der Datenerhebung zur Energieeffizienz, einschließlich zur finanziellen Leistung von Energieeffizienzinvestitionen, und Unterstützung von Maßnahmen zur Überwachung und Überprüfung von Energieeinsparungen
Die umfassende und systematische Nachverfolgung von Daten über Energieeffizienzinvestitionen stellt nach wie vor eine Herausforderung dar. Genauere Systeme zur Berichterstattung in Kombination mit Überwachung und Benchmarking der Energie- und Finanzleistung könnte die Situation der Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen verbessern.
Eine Harmonisierung und Vereinfachung der Überwachungs- und Überprüfungsverfahren in Bezug auf Energieeinsparungen in den Mitgliedstaaten und bei den Investoren könnte dazu führen, dass die Transaktionskosten gesenkt, das Vertrauen in die finanzielle Leistungsfähigkeit von Energieeffizienzinvestitionen gestärkt, die Marktintegration von Energieeffizienzdienstleistungen gefördert und das Vertrauen in den monetären Wert von Energieeinsparungen und deren Handelbarkeit erhöht werden.
In Artikel 8 und Anhang V der EED sind gemeinsame Kriterien für die Überprüfung und Kontrolle von Energieeinsparungen zur Erfüllung der jährlichen Energieeinsparverpflichtungen festgelegt. Darüber hinaus können Finanzinstitute und Investoren europäische und internationale Normen 35 verwenden, um die durch ihre Darlehensgeschäfte erzielte Energieeinsparleistung zu messen und zu überprüfen.
Vor diesem Hintergrund sind die wichtigsten Maßnahmen zur Verbesserung der Datenerhebung und -analyse und zur Förderung der Harmonisierung von Überwachungs- und Überprüfungsmaßnahmen folgende:
2) Ein nationaler Energieeffizienzfonds (NEEF) gemäß Artikel 30 Absatz 12 der Neufassung der EED ist die Einrichtung, die die nationale Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen unterstützt und die Erreichung des nationalen Beitrags zu den Energieeffizienzzielen der EU für 2030 sicherstellt.
3) Weitere Informationen darüber, wie die Mitgliedstaaten die Option des finanziellen Beitrags nutzen können, finden sich in der Empfehlung der Kommission vom 12. Dezember 2023 zur Umsetzung von Artikel 30 über nationale Energieeffizienzfonds, Finanzierung und technische Unterstützung der Richtlinie (EU) 2023/1791 zur Energieeffizienz (Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie) (ABl. C, C/2023/1553, 19.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/1553/oj) ( C/2023/1553), die weitere Einzelheiten zu den politischen Optionen für die Einrichtung nationaler Energieeffizienzfonds und zu den Optionen für einen finanziellen Beitrag zum nationalen Energieeffizienzfonds zur Erfüllung eines Teils der Energieeffizienzverpflichtungen enthält.
4) Die 16 Mitgliedstaaten, die einen nationalen Energieeffizienzfonds oder eine ähnliche Einrichtung errichtet haben, sind Bulgarien, Tschechien, Deutschland, Spanien, Kroatien, Italien, Irland, Zypern, Lettland, Litauen, Malta, die Niederlande, Portugal, Rumänien, Slowenien und die Slowakei.
5) Das europäische Bündnis zur Energieeffizienzfinanzierung ist eine Initiative der Kommission, die EU-Länder, Finanzinstitute und einschlägige Interessenträger zusammenbringt, um Maßnahmen zur konkreten Verbesserung der privaten Finanzierung für Energieeffizienz zu ermitteln. Weitere Informationen: https://energy.ec.europa.eu/topics/energy-efficiency/financing/european-energy-efficiency-financing-coalition_en?prefLang=de&etrans=de.
6) Das staatliche lettische Unternehmen ALTUM hilft Unternehmen und Haushalten beim Zugang zu Finanzmitteln durch Darlehen, Garantien und Investitionen in Risikokapitalfonds. Die Mittel für die Umsetzung staatlicher Förderprogramme umfassen sowohl EU-Mittel als auch nationale öffentliche Gelder sowie Mittel, die ALTUM bei internationalen Institutionen und an internationalen Kapitalmärkten aufbringt. ALTUM spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung von Energieeffizienzinvestitionen, da es finanzielle Unterstützung für Privatpersonen und Unternehmen bündelt und auf diese Weise die Energieeffizienz sowohl von Gebäuden als auch in der Industrie verbessert, und zwar mit einer kombinierten Unterstützung aus Finanzhilfeprogrammen, günstigen Darlehen, öffentlichen Garantien und technischer Hilfe. Weitere Informationen: https://www.altum.lv/en/.
7) Der spanische nationale Energieeffizienzfonds (FNEE) finanziert nationale Energieeffizienzinitiativen im Einklang mit Artikel 30 der EED. Der 2014 gegründete FNEE wird vom Institut für Energiediversifizierung und -einsparung (IDAE) im Namen des Ministeriums für den ökologischen Wandel und die demografische Herausforderung verwaltet. Der FNEE bietet wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung, technische Hilfe, Ausbildung und Informationen mit dem Ziel, die Energieeffizienz in verschiedenen Sektoren zu verbessern und ihren Beitrag zum nationalen Energieeinsparungsziel gemäß Artikel 8 der EED zu erhöhen. Der FNEE ist Teil des spanischen nationalen Energieeffizienzverpflichtungssystems, durch welches den verpflichteten Parteien (Gas- und Stromvermarktungsunternehmen, Großhandelsunternehmen für Erdölprodukte und Großhandelsunternehmen für Flüssiggas) jährliche nationale Energieeinsparverpflichtungen auferlegt werden. Um diesen Verpflichtungen nachzukommen, müssen die verpflichteten Parteien einen jährlichen finanziellen Mindestbeitrag zum FNEE leisten. Die übrigen Verpflichtungen können durch den freiwilligen Erwerb von Energieeinsparzertifikaten oder durch einen zusätzlichen finanziellen Beitrag zum Fonds erfüllt werden. Weitere Informationen: https://www.idae.es/ayudas-y-financiacion/fondo-nacional-de-eficiencia-energetica.
8) Fi-Compass-Modell für ein Energieeffizienz-Finanzierungsinstrument mit einer Finanzhilfekomponente (Mai 2022): https://www.fi-compass.eu/library/how-to/model-financial-instrument-grant-component-support-energy-efficiency.
9) Im Rahmen von ELENA können Finanzhilfen für die Ausarbeitung von Investitionsprogrammen für Energieeinsparungen gewährt werden. Das Instrument trägt bis zu 90 % der Vorbereitungskosten. Die Finanzhilfen belaufen sich in der Regel auf 1 bis 3 Mio. EUR und dienen der Unterstützung des Teams, das die Investition vorbereitet. Die Unterstützung umfasst Projektmanagement, Machbarkeitsstudien, technische Studien/Energieaudits, rechtliche Unterstützung auf Projektebene, Vorbereitung von Ausschreibungsverfahren, Bündelung, Beantragung von Finanzhilfen und Finanzierung sowie alle sonstigen vorbereitenden Tätigkeiten.
10) Inforegio - Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für C4T GROUNDWORK - technische Hilfe für kohäsionspolitische Investitionen.
11) fi-compass | Finanzierungsinstrumente im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung der EU.
12) InvestEU-Beratungsplattform - Homepage.
13) JASPERS - Joint Assistance to Support Projects in European Regions.
14) Empfehlung der Kommission mit praktischen Leitlinien zu Dienstleistungen zentraler Anlaufstellen für Energieeffizienz und die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (C(2026) 1523).
15) Beispielsweise die ELENA-Projekte GROWS und BOS4EE. Siehe https://www.eib.org/files/elena/76-project-factsheet-green-revolution-of-wealth-in-salento-grows.pdf und https://www.eib.org/files/elena/135-project-factsheet-bos4ee.pdf.
16) Das europäische Bündnis zur Energieeffizienzfinanzierung wurde im Dezember 2023 durch eine gemeinsame Erklärung der Kommission und der Mitgliedstaaten gegründet. Das Bündnis baut auf den Ergebnissen der 2013 gegründeten Gruppe der in Energieeffizienzmaßnahmen investierenden Finanzinstitutionen (EEFIG) auf. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://energy.ec.europa.eu/topics/energy-efficiency/financing/european-energy-efficiency-financing-coalition_en?prefLang=de&etrans=de.
17) Europäisches Bündnis zur Energieeffizienzfinanzierung, Tätigkeitsbereich und Mandat, Arbeitsprogramm für das erste Jahr der Tätigkeit. Abrufbar unter: https://energy.ec.europa.eu/topics/energy-efficiency/financing/european-energy-efficiency-financing-coalition_en?prefLang=de&etrans=de.
18) Weitere Informationen zu den Anforderungen des Artikels 30 Absatz 3 der EED enthält die Empfehlung der Kommission vom 12. Dezember 2023 ( C/2023/1553).
19) Bericht der EBA: In response to the call for advice from the EC on Green loans and mortgages (Dezember 2023). Weitere Informationen enthält der Bericht der EBA unter: https://www.eba.europa.eu/sites/default/files/2023-12/e7bcc22e-7fc2-4ca9-b50d-b6e922f99513/EBA%20report%20on%20green%20loans%20and%20mortgages_0.pdf.
20) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften.
21) https://energyefficientmortgages.eu/: Durch das Programm "Horizont 2020" und das LIFE-Teilprogramm "Energiewende" finanzierte Projekte.
22) EEFIG (2021), The evolution of financing practices for energy efficiency in buildings, SME's and in industry.
23) Beispiele für grüne Darlehen aus Belgien, Estland, Deutschland und Griechenland können dem EBA-Bericht (Dezember 2023) entnommen werden.
24) Siehe z.B.: Syndicat National des Propriétaires et Copropriétaires und Engie Electrabel "La copropri été, ses travaux et leur financement".
25) On-Bill-Modelle sind eine Methode zur Finanzierung von Renovierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden, bei der die Stromrechnung als Rückzahlungsinstrument dient. Bei On-Bill-Modellen werden die bestehenden Zahlungssysteme des Versorgungsunternehmens genutzt, um die Transaktionskosten und das Risiko eines möglichen Kreditausfalls zu senken.
26) Die Strukturen von On-Bill-Modellen sind in der Empfehlung der Kommission vom 12. Dezember 2023 ( C/2023/1553) dargelegt.
27) European on-bill Building Renovation Roadmap (2022), Projekt RenOnBill H2020. Im Rahmen des Projekts "RenOnBill" (2019-2022) kamen Beratungsunternehmen, Energieversorgungsunternehmen und Finanzinstitute zusammen, um On-Bill-Modelle in Deutschland, Italien, Spanien und Litauen zu testen, um ihre Einführung in ganz Europa zu fördern. Weitere Informationen zum RenOnBill-Fahrplan: https://renonbill.eu/knowledge-sharing/european-on-bill-building-renovation-roadmap?briefings=on&brochures=on&factsheets=on&infographics=on&language=any&reports=on&scientificpapers=on&tools=on&page=1.
28) Projekt "EuroPACE" im Rahmen des Programms "Horizont 2020", https://cordis.europa.eu/article/id/422271-a-home-based-financing-model-to-boost-investments-in-sustainable-renovation/de.
29) FITHOME hat ein Programm zur Finanzierung über Steuern entwickelt, das auf Energieeffizienzinvestitionen für Wohngebäude in den Niederlanden abzielt. Das niederländische Unternehmen De Woonpas leitet die Initiative in Zusammenarbeit mit niederländischen Gemeinden. Das Programm zur Finanzierung über Steuern wird primär über zwei Zweckgesellschaften, die SVGVR (Stiftung Verzamelgelden) und die SWGVR (Stiftung Waarborg), realisiert. Die BNG, die Bank der niederländischen Gemeinden, gewährt der SVGVR ein Darlehen, das die Kosten der von den Gemeinden beauftragten Arbeiten deckt. Den Hauseigentümern wird dann über einen Zeitraum von 30 Jahren eine sogenannte Wertzuwachssteuer auferlegt, eine monatliche Steuer auf den Wertzuwachs der Immobilie, die so berechnet wird, dass die Rückzahlung der Schulden für die Hauseigentümer erschwinglich bleibt. Die SVGVR erhält dann die Steuerzahlungen, während die SWGVR als Bürge fungiert, indem sie einen kleinen Prozentsatz auf die monatliche Steuer aufschlägt, um finanzielle Risiken für die Gemeinden abzudecken, falls es Probleme mit den Rückzahlungen der Hauseigentümer geben sollte. Das Verfahren ist mit dem niederländischen Katastersystem "Kadaster" verknüpft, um die Erhebung der Wertzuwachssteuer zu überwachen. Weitere Informationen: Projekt "FITHOME" im Rahmen des Programms "Horizont 2020", https://cordis.europa.eu/project/id/892214/de.
30) Europäische Kommission, Gemeinsame Forschungsstelle (2017), Energy Service Companies in the EU. Die Veröffentlichung bietet einen Überblick über die Arten von Energiedienstleistungsunternehmen und Beispiele aus den Mitgliedstaaten.
31) Bei dem Projekt "FinEERGo-Dom" wurde das innovative Modell der lettischen Building Energy Efficiency Facility (LABEEF) angepasst und in Polen, Österreich, Rumänien, der Slowakei und Bulgarien umgesetzt. Das Projekt ermöglichte große und umfassende Gebäuderenovierungen, indem auf ein leistungsorientiertes Vertragsmodell zurückgegriffen wurde, bei dem Einsparungen garantiert und die Fähigkeiten von Energiedienstleistungsunternehmen optimal genutzt wurden. Das innovative Finanzierungsmodell umfasste das Konzept des Energieleistungsvertrages, wodurch Gebäudeeigentümer kein Anfangskapital mehr investieren mussten. Dadurch konnten Renovierungsprojekte finanziell tragfähig gemacht und die Liquidität von Energiedienstleistungsunternehmen verbessert werden. Weitere Informationen: https://fineergodom.eu/au/.
32) Grüne Anleihen sind eine Art von Schuldtiteln, die von öffentlichen oder privaten Einrichtungen begeben werden, um sich zu finanzieren. Die erhaltenen Mittel müssen für Umweltprojekte oder Projekte im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Klimawandels verwendet werden. Siehe Beispiele im EEFIG-Bericht 2022 "Report on the evolution of financing practices for energy efficiency in buildings, SME's and in industry", https://op.europa.eu/publication-detail/-/publication/a3032517-c761-11ec-b6f4-01aa75ed71a1.
33) Verordnung (EU) 2023/2631 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen (ABl. L, 2023/2631, 30.11.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/2631/oj).
34) Der Verbriefungsfonds "RMBS Green Prado XI/UCI" ist eine gemeinsame Initiative der EIB, des Instituto de Crédito Oficial (ICO) und der Unión de Créditos Inmobiliarios (UCI) zur Verbriefung von Hypothekendarlehen aus Spanien und Portugal. Gefördert werden energieeffiziente Wohnungsbauprojekte in Spanien und Portugal, indem Hypotheken in einem verbrieften Portfolio gebündelt werden. Der Verbriefungsfonds bündelt Vermögenswerte (Hypotheken auf Wohnimmobilien im UCI-Fonds), um Anlageportfolios zu schaffen, die für institutionelle Anleger attraktiv sind. Weitere Informationen: https://www.eib.org/de/press/all/2023-165-eib-group-and-ico-invest-in-uci-securitisation-fund-for-renovating-and-building-residential-homes-using-sustainable-criteria-in-spain-and-portugal.
35) Beispiele für von der europäischen Normungsorganisation entwickelte Normen, die für den Bau- und den Industriesektor relevant sind: Energieaudits (EN 16247), Energieeffizienz von Gebäuden (EN ISO 52000 Normenfamilie), Energiemanagement- und Umweltmanagementsysteme (EN ISO 50001 und EN ISO 14001), Energieeffizienz-Dienstleistungen und damit zusammenhängende Mehrfachnutzen/Nebennutzen (EN 15900), Energiespar-Contracting (EN 17669) und Bewertung von energiebezogenen Investitionen (EN 17463).
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