Durchführungsverordnung (EU) 2026/741 der Kommission vom 30. März 2026 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2127 hinsichtlich verwaltungstechnischer Änderungen der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "Ecolab UA BPF 1-Propanol"
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2026/741 vom 31.03.2026)
| Ergänzende Informationen |
| Liste zur Erteilung einer Unionszulassung (gestützt auf die VO (EU) 528/2012) |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten 1, insbesondere auf Artikel 50 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 4. November 2022 wurde der Ecolab Deutschland GmbH mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2127 der Kommission 2 unter der Nummer EU-0028430-0000 eine Unionszulassung für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung der Biozidproduktfamilie "Ecolab UA BPF 1-Propanol" erteilt. Der Anhang der genannten Durchführungsverordnung enthält die Zusammenfassung der Eigenschaften dieser Biozidproduktfamilie.
(2) Am 26. März 2025 übermittelte Ecolab Deutschland GmbH der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden "Agentur") gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission 3 eine Notifizierung hinsichtlich verwaltungstechnischer Änderungen der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "Ecolab UA BPF 1-Propanol" gemäß Titel 1 des Anhangs der genannten Verordnung. Die Notifizierung wurde mit der Nummer BC-EM105048-46 in das Register für Biozidprodukte (im Folgenden "Register") eingetragen. Die notifizierten Vorschläge für Änderungen an der genannten Zulassung betreffen die Hinzufügung von Handelsnamen und Änderungen in der Anschrift des Herstellers des Biozidprodukts.
(3) Am 16. April 2025 legte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 eine Stellungnahme 4 zu den notifizierten verwaltungstechnischen Änderungen an der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "Ecolab UA BPF 1-Propanol" zusammen mit einer überarbeiteten Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften in allen Amtssprachen der Union vor. In ihrer Stellungnahme kam die Agentur zu dem Schluss, dass es sich bei den vorgeschlagenen Änderungen um verwaltungstechnische Änderungen nach Artikel 50 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 und gemäß Titel 1 Abschnitte 1 und 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 handelt und dass die Bedingungen gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 nach der Umsetzung der Änderungen weiterhin erfüllt sein werden.
(4) Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und hält es daher für angezeigt, die Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "Ecolab UA BPF 1-Propanol" zu ändern und die von der Ecolab Deutschland GmbH beantragten verwaltungstechnischen Änderungen vorzunehmen.
(5) Mit Ausnahme der vorgeschlagenen verwaltungstechnischen Änderungen bleiben alle anderen Informationen, die in der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2127 enthaltenen Zusammenfassung der Produkteigenschaften von "Ecolab UA BPF 1-Propanol" aufgeführt sind, unverändert.
(6) Im Interesse der Klarheit und zur Erleichterung des Zugangs zur konsolidierten Fassung der von der Agentur zu veröffentlichenden Zusammenfassung der Produkteigenschaften für Verwender und interessierte Kreise sollte der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2127 vollständig ersetzt werden. Wegen einer im Februar 2024 vorgenommenen Änderung des für die Erstellung der Zusammenfassung der Produkteigenschaften im Register verwendeten Formats sollte die Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften im genannten Anhang auch einige kleinere redaktionelle und gestalterische Änderungen umfassen.
(7) Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/2127 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2127 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 30. März 2026
2) Durchführungsverordnung (EU) 2022/2127 der Kommission vom 4. November 2022 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "Ecolab UA BPF 1-Propanol" gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 285 vom 07.11.2022 S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2022/2127/oj).
3) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission vom 18. April 2013 über Änderungen von gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassenen Biozidprodukten (ABl. L 109 vom 19.04.2013 S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/354/oj).
4) Stellungnahme der ECHA Nr. UAD-C-1816957-17-00/F vom 16. April 2025 zu verwaltungstechnischen Änderungen der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "Ecolab UA BPF 1-Propanol", BPC and ECHA opinions - ECHA.
| Anhang |
Zusammenfassung der Eigenschaften einer Biozidproduktfamilie
Ecolab UA BPF 1-Propanol
Produktart(en)
PT01: Menschliche Hygiene
Zulassungsnummer EU-0028430-0000
R4BP-Assetnummer EU-0028430-0000
Teil I
Erste Informationsebene
Kapitel 1
Administrative Informationen
1.1. Familienname
| Name | Ecolab UA BPF 1-Propanol |
1.2. Produktart(en)
| Produktart(en) | PT01: Menschliche Hygiene |
1.3. Zulassungsinhaber
| Name und Anschrift des Zulassungsinhabers | Name | Ecolab Deutschland GmbH |
| Anschrift | Ecolab Allee 1 40789 Monheim am Rhein Deutschland | |
| Zulassungsnummer | EU-0028430-0000 | |
| R4BP-Assetnummer | EU-0028430-0000 | |
| Datum der Zulassung | 27. November 2022 | |
| Ablauf der Zulassung | 31. Oktober 2032 |
1.4. Hersteller des Produkts
| Name des Herstellers | Ecolab Europe GmbH | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Anschrift des Herstellers | Hofwiesenstrasse 349 8050 Zürich Schweiz | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Standort der Produktionsstätten |
|
1.5. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe
| Wirkstoff | Propan-1-ol |
| Name des Herstellers | BASF SE |
| Anschrift des Herstellers | Carl-Bosch-Str. 38 67056 Ludwigshafen Deutschland |
| Standort der Produktionsstätten | BASF SE site 1 Carl-Bosch-Str. 38 67056 Ludwigshafen Deutschland |
| Wirkstoff | Propan-1-ol |
| Name des Herstellers | OQ Corporation |
| Anschrift des Herstellers | 2001 FM 3057 TX 77414 Bay City Vereinigte Staaten (die) |
| Standort der Produktionsstätten | OQ Corporation site 1 2001 FM 3057 TX 77414 Bay City Vereinigte Staaten (die) |
Kapitel 2
Zusammensetzung und Formulierung der Produktfamilie
2.1. Informationen zur qualitativen und quantitativen Zusammensetzung der Produktfamilie
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| Propan-1-ol | Wirkstoff | 71-23-8 | 200-746-9 | 70,35 - 75,38 % (w/w) |
2.2. Art(en) der Formulierung
| Formulierungsart(en) | AL Alle anderen Flüssigkeiten |
Teil II
Zweite Informationsebene META-SPC(S)
Kapitel 1
META-SPC 1 Administrative Informationen
1.1. META-SPC 1 Identifikator
| Identifikator | Meta SPC: meta SPC 1 |
1.2. Kürzel zur Zulassungsnummer
| Nummer | 1-1 |
1.3. Produktart(en)
| Produktart(en) | PT01: Menschliche Hygiene |
Kapitel 2
META-SPC-Zusammensetzung 1
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 1
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| Propan-1-ol | Wirkstoff | 71-23-8 | 200-746-9 | 70,35 - 75,38 % (w/w) |
2.2. Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 1
| Formulierungsart(en) | AL Alle anderen Flüssigkeiten |
Kapitel 3
Gefahren- und Sicherheitshinweise der META-SPC 1
| Gefahrenhinweise | H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H318: Verursacht schwere Augenschäden. H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. |
| Sicherheitshinweise | P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten.
Nicht rauchen. P280: Gesichtsschutz tragen. P280: Augenschutz tragen. P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P261: Einatmen von Dampf vermeiden. P312: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. |
Kapitel 4
Zugelassene Verwendung(en) der META-SPC
4.1. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 1: Händedesinfektion
| Produktart | PT01: Menschliche Hygiene |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Hygienisches Händedesinfektionsmittel |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: Tuberkulosebakterien Trivialname: Tuberkulosebakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: Hefen Trivialname: Hefen Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: Behüllte Viren Trivialname: Behüllte Viren Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: Viren (begrenzt viruzid PLUS) Trivialname: Viren (begrenzt viruzid PLUS) Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung Händedesinfektion Nahrungsmittelverarbeitungsbereiche (Industrie, Groß und Krankenhausküchenbereiche (kein Kontakt zu Patienten)). Hygienisches Händedesinfektionsmittel, auf sichtlich sauberen Händen |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: Manuelle oder automatische Pumpe Detaillierte Beschreibung: Manuell (Ellbogenhebel oder berührungslos) Automatisch (durch Pumpe) |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 3 ml Gebrauchsfertig Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: 10 mal pro Tag |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | 100 - 20.000 ml in Flasche oder Kanister aus High-Density-Polyethlyen (HDPE). |
4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Siehe "5.1. Anwendungsbestimmungen".
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe "5.2 Risikominderungsmaßnahmen".
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe "5.3 Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt".
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe "5.4 Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung".
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe "5.5 Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen".
Kapitel 5
Allgemeine Anweisungen für die Verwendung der META-SPC 1
5.1. Gebrauchsanweisung
Verwendung 1 - Händedesinfektion
Händedesinfektion für Nahrungsmittelverarbeitungsbereiche:
3 ml Produkt auf saubere und trockene Hände auftragen für:
Hände während der gesamten Kontaktzeit nass halten.
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
Kontakt mit den Augen vermeiden.
Wenn ein Wiederauffüllen erforderlich ist, Handschuhe und Augenschutz verwenden.
Im Fall von Hauttrockenheit geeignete Hautpflegelotion verwenden.
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
NACH EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position für ungehinderte Atmung lagern. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
NACH VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen.
Bei Symptomen: Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.
Ohne Symptome: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Hinweis für medizinisches Personal: Falls erforderlich, lebenserhaltende Maßnahmen einleiten, danach GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen.
NACH HAUTKONTAKT: Bei Hautreizung mit Wasser spülen und ärztlichen Rat einholen. In Fällen unbeabsichtigter Hautexposition: mit Wasser spülen.
NACH AUGENKONTAKT: Sofort einige Minuten mit Wasser spülen, ggf. Kontaktlinsen entfernen. 15 Minuten mit Wasser weiter spülen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.
Umweltschutzmaßnahmen: Keinen Kontakt mit dem Boden, Oberflächen- oder Grundwasser zulassen.
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Produkt und Produktrückstände: Das Produkt darf nicht in Abflussrohre, Wasserläufe oder in den Boden gelangen. Wenn möglich wird Wiederverwertung gegenüber Entsorgung oder Verbrennung bevorzugt. Wenn Wiederverwertung nicht praktikabel ist, Produkt im Einklang mit lokalen Verordnungen entsorgen. Abfälle in zugelassener Abfallentsorgungseinrichtung entsorgen.
Verpackung: Leere Behälter zur Wiederverwertung oder Entsorgung zu einer zugelassenen Abfallsammelstelle bringen. Verpackung ausschließlich entsorgen, wenn vollständig leer und verschlossen. Leere Behälter nicht wiederverwenden. Entsorgung in Übereinstimmung mit lokalen, regionalen und nationalen Vorschriften.
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Von Hitze und Zündquellen fernhalten. An einem kühlen, gut belüfteten Ort aufbewahren. Von Oxidationsmitteln fernhalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Behälter dicht verschlossen halten. In geeigneten, gekennzeichneten Behältern lagern. Zwischen 0 °C bis 25 °C lagern.
Haltbarkeit: 4 Jahre
Kapitel 6
Sonstige Angaben
-
Kapitel 7
Dritte Informationsebene: Einzelne Produkte in der META-SPC 1
7.1. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
| Handelsname(n) | Skinman Sensitive | Absatzmarkt: EU | |||||
| P3-Manodes LI | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Epicare DES | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Manodes LI | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Keystone Hand Des | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Sysco Hand Des | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Zulassungsnummer | EU-0028430-0001 1-1 | ||||||
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) | ||
| Propan-1-ol | Wirkstoff | 71-23-8 | 200-746-9 | 70,35 % (w/w) | |||
| ENDE |