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Empfehlung (EU) 2026/839 der Kommission vom 11. März 2026 mit Leitlinien für die Ausarbeitung von Kosten-Nutzen-Methoden für die Anwendung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" gemäß Artikel 3 Absatz 6 der Richtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments und des Rates

(ABl. L 2026/839 vom 16.04.2026)



Ergänzende Informationen
Ergänzende Dateien zur RL (EU) 2023/1791

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In ihrer Mitteilung vom 28. November 2018 mit dem Titel "Ein sauberer Planet für alle - Eine Europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft" 1 erklärte die Kommission, dass Energieeffizienz ein zentraler Maßnahmenbereich ist, ohne den die vollständige Dekarbonisierung der Wirtschaft der Union nicht erreicht werden kann.

(2) In der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz wurde erstmals der Begriff "Energieeffizienz an erster Stelle" definiert. Der Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" steht auch im Mittelpunkt der EU-Strategie zur Integration des Energiesystems 3.

(3) In der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates 4 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität ("Europäisches Klimagesetz") wurden die klimabezogenen Ziele der Union angehoben, indem die Zielvorgabe für die Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 auf mindestens 55 % festgelegt wurde.

(4) Zur Umsetzung dieses Ziels nahm die Kommission in ihrer Mitteilung vom 19. Oktober 2020 mit dem Titel "Arbeitsprogramm der Kommission für 2021 - Eine vitale Union in einer fragilen Welt" 5 ein Gesetzgebungspaket an, das darauf abzielt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu senken (im Folgenden "Paket 'Fit für 55'") und bis 2050 eine klimaneutrale Europäische Union zu verwirklichen. Dieses Paket deckt eine Reihe von Politikbereichen ab und umfasst unter anderem einen Vorschlag für eine Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie.

(5) Energieeffizienz ist ein Eckpfeiler der europäischen Strategie zur Verwirklichung der ehrgeizigen Ziele der Energiewende und der Dekarbonisierung und wird international zunehmend als wichtige treibende Kraft für die Reduktion der Treibhausgasemissionen anerkannt. Gleichzeitig trägt die Energieeffizienz deutlich zur Energieversorgungssicherheit und die Erschwinglichkeit in Europa bei.

(6) Wie Mario Draghi in seinem Bericht vom 9. September 2024 mit dem Titel "Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit - Eine Strategie für die Wettbewerbsfähigkeit Europas" hervorgehoben hat, ist eine effizientere Energienutzung auch für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie von entscheidender Bedeutung. Durch die Senkung der Energie- und damit der Betriebskosten können Unternehmen in FuE, Kompetenzen und Arbeitsplätze reinvestieren, und ihre Produkte können auf den globalen Märkten attraktiver werden und somit die Führungsrolle und Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken. Darüber hinaus ist der europäische Energieeffizienzsektor weltweit führend im Technologiebereich, und - wie im kürzlich angenommenen Kompass für eine wettbewerbsfähige EU 6 hervorgehoben - energieeffiziente Technologien werden in großem Maße in Europa entwickelt, was der EU-Wirtschaft einen Wettbewerbsvorteil verschafft.

(7) Der Aktionsplan für erschwingliche Energie 7, der am 26. Februar 2025 im Rahmen des Deals für eine saubere Industrie 8 angenommen wurde, umfasst Leitaktionen zur Senkung der Energiekosten für Haushalte und Unternehmen und zum Aufbau einer echten Energieunion, die für Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit, Dekarbonisierung und einen gerechten Übergang sorgt. Der Aktionsplan beruht auf vier Säulen und acht Leitaktionen, darunter eine gezielte Maßnahme zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Erzielung von Energieeinsparungen, wobei die Rolle der Energieeffizienz als wichtiger Faktor für erschwingliche Energie, Dekarbonisierung und industrielle Wettbewerbsfähigkeit hervorgehoben wird. Um die Energieeffizienz zu fördern, wird die Europäische Kommission Marktteilnehmer und Finanzinstitute bei der Förderung eines Binnenmarkts für Energieeffizienz unterstützen. Darüber hinaus arbeitet die Kommission im Rahmen der Maßnahme zur Vollendung einer echten Energieunion an einer neuen Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung und an einer Investitionsstrategie für saubere Energie.

(8) Am 13. Juni 2025 verpflichtete sich die Kommission zu einem erneuerten Engagement für Energieeffizienz und legte den Fahrplan für Energieeffizienz vor, in dem zehn Schwerpunktbereiche als Richtschnur für die Maßnahmen der EU genannt werden. Einer dieser zentralen Bereiche ist auf die Unterstützung und Vereinfachung der Umsetzung ausgerichtet. Diese Empfehlung der Kommission ist Teil dieser laufenden Bemühungen, die Mitgliedstaaten mit Leitlinien und Instrumenten zu unterstützen, um eine wirksame und abgestimmte Umsetzung zu gewährleisten.

(9) Die Empfehlung (EU) 2021/1749 der Kommission 9 zu "Energieeffizienz an erster Stelle" enthält Leitlinien zur Erleichterung der Anwendung des Grundsatzes und Beispiele für die Umsetzung bei der Entscheidungsfindung im Energiesektor und darüber hinaus. In der Empfehlung wird dazu aufgefordert, bei der Anwendung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" einen Systemansatz zu verfolgen und die Kostenwirksamkeit sowie den allgemeinen Nutzen von Energieeffizienzmaßnahmen aus gesellschaftlicher Sicht zu bewerten, wenn es darum geht, strategische Entscheidungen zu treffen, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen und künftige Investitionsprogramme zu planen.

(10) Mit Artikel 3 der Richtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments und des Rates 10 zur Energieeffizienz (Neufassung) (im Folgenden "Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie") vom 13. September 2023 wurde ein strukturierter Rahmen für die Umsetzung, Überwachung und Berichterstattung in Bezug auf den Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" geschaffen.

(11) Um die gewünschte Wirkung zu erzielen, muss gemäß Artikel 3 der Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie der Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" von den nationalen, regionalen und sektoralen Entscheidungsträgern bei allen einschlägigen Szenarien und Politik-, Planungs- und größeren Investitionsentscheidungen - Großinvestitionen mit einem Wert von jeweils mehr als 100.000.000 EUR bzw. 175.000.000 EUR bei Verkehrsinfrastrukturprojekten -, die sich auf den Energieverbrauch oder die Energieversorgung auswirken, konsequent angewandt werden. Der Grundsatz muss sowohl im Energiesektor als auch in anderen Sektoren angewandt werden und ist nicht auf den öffentlichen Sektor beschränkt.

(12) In der Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie werden die Bedingungen für die praktische Anwendung des Grundsatzes festgelegt, indem die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, die Anwendung von Methoden für Kosten-Nutzen-Analysen, die eine angemessene Bewertung der weiterreichenden sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Vorteile von Energieeffizienzlösungen bei Anwendung des Grundsatzes ermöglichen, zu fördern und gegebenenfalls, sofern Kosten-Nutzen-Analysen erforderlich sind, die Anwendung solcher Methoden sicherzustellen. Um förderliche Bedingungen für energieeffiziente Lösungen zu schaffen und die ordnungsgemäße Überwachung der Anwendung des Grundsatzes zu ermöglichen, müssen die Mitgliedstaaten darüber hinaus eine oder mehrere Stellen benennen, die für ihre Überwachung zuständig sind.

(13) Kosten-Nutzen-Analysen sollten systematisch entwickelt und durchgeführt werden, um einen Anreiz für die Anwendung von Energieeffizienzlösungen und -maßnahmen zu schaffen. Diese Analysen sollten auf den aktuellsten Informationen über die Energiepreise beruhen und Szenarien für steigende Preise für Energie aus fossilen Brennstoffen - etwa aufgrund abnehmender Zahlen von Zertifikaten des Emissionshandelssystems der Union (EU-EHS) nach der Richtlinie (EU) 2023/959 des Europäischen Parlaments und des Rates 11 - einschließen.

(14) Um die Umsetzung und ordnungsgemäße Anwendung dieser Bestimmungen über die Kosten-Nutzen-Analysen zu erleichtern, wird die Kommission in der Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie aufgefordert, Leitlinien zu erlassen, in denen ein gemeinsamer allgemeiner Rahmen, der die Aufsicht und das Überwachungs- und Berichterstattungsverfahren einschließt, enthalten ist, den die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung der Kosten-Nutzen-Methoden verwenden können.

(15) Die Mitgliedstaaten müssen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung von Artikel 3 über den Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" bis zum 11. Oktober 2025 in Kraft setzen.

(16) Die Mitgliedstaaten verfügen über einen gewissen Ermessensspielraum, um die Anforderungen in Bezug auf Artikel 3 über den Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" in einer Weise umzusetzen und anzuwenden, die ihren nationalen Gegebenheiten am besten gerecht wird. Insbesondere können die Methoden für die Kosten-Nutzen-Analysen an die nationalen und lokalen Gegebenheiten angepasst werden.

(17) An dem Europäischen Bürgerforum zur Energieeffizienz, das von Februar bis April 2024 stattfand, nahmen 150 europäische Bürgerinnen und Bürger teil, um zu erörtern, wie Energie in der EU genutzt wird und wie sich das Energiesystem in Zukunft verändern könnte. Das Gremium nahm dreizehn endgültige Empfehlungen an, die in künftige EU-Initiativen einfließen sollen, wobei solchen Maßnahmen Vorrang eingeräumt wurde, die im Rahmen des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" am stärksten zur Energieunabhängigkeit beitragen (Empfehlung Nr. 3 - Steigerung der Energieunabhängigkeit und -effizienz, um weltweit mit gutem Beispiel voranzugehen) 12.

- empfiehlt den Mitgliedstaaten:

Bei der Ausarbeitung von Kosten-Nutzen-Methoden für die Anwendung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" und bei der Schaffung eines Rahmens für die Aufsicht, Überwachung und Berichterstattung im Hinblick auf die Anwendung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" die im Anhang dieser Empfehlung enthaltenen Leitlinien zu befolgen. Die im Anhang enthaltenen Leitlinien ergänzen die Empfehlung (EU) 2021/1749 zum Thema "Energieeffizienz an erster Stelle". Diese Empfehlung ändert die Rechtswirkung der Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie nicht und lässt die verbindliche Auslegung der Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie durch den Gerichtshof unberührt. Sie konzentriert sich auf die Bestimmungen zum Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" und betrifft Artikel 3 der Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie.

Brüssel, den 11. März 2026

1) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Ein sauberer Planet für alle - Eine Europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft (COM(2018) 773 final).

2) Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 663/2009 und (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 94/22/EG, 98/70/EG, 2009/31/EG, 2009/73/EG, 2010/31/EU, 2012/27/EU und 2013/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2009/119/EG und (EU) 2015/652 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 328 vom 21.12.2018 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1999/oj).

3) Siehe die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Förderung einer klimaneutralen Wirtschaft: Eine EU-Strategie zur Integration des Energiesystems" (COM(2020) 299 final).

4) Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 ("Europäisches Klimagesetz") (ABl. L 243 vom 09.07.2021 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1119/oj).

5) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2021 - Eine vitale Union in einer fragilen Welt (COM(2020) 690 final).

6) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU (COM(2025) 30 final).

7) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Aktionsplan für erschwingliche Energie: Erschließung des wahren Werts unserer Energieunion zur Sicherstellung einer erschwinglichen, effizienten und sauberen Energieversorgung für alle Europäer (COM(2025) 79 final).

8) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Der Deal für eine saubere Industrie: Ein gemeinsamer Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung (COM(2025) 85 final).

9) Empfehlung (EU) 2021/1749 der Kommission vom 28. September 2021 zu "Energieeffizienz an erster Stelle: von den Grundsätzen zur Praxis - Leitlinien und Beispiele für die Umsetzung bei der Entscheidungsfindung im Energiesektor und darüber hinaus" (ABl. L 350 vom 04.10.2021 S. 9, ELI: http://data.europa.eu/eli/reco/2021/1749/oj).

10) Richtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 (ABl. L 231 vom 20.09.2023 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2023/1791/oj).

11) Richtlinie (EU) 2023/959 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und des Beschlusses (EU) 2015/1814 über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union (ABl. L 130 vom 16.05.2023 S. 134, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2023/959/oj).

12) Europäisches Bürgerforum zum Thema Energieeffizienz, https://citizens.ec.europa.eu/european-citizens-panels/energy-efficiency-panel_de.


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Anhang

1. Politischer Kontext und Zweck

Die Energieeffizienz bietet eine starke dreifache Dividende für Europa: für die Energieversorgungssicherheit, die Erschwinglichkeit und die Dekarbonisierung.

Im Europäischen Klimagesetz 1 wurde hervorgehoben, dass Energieeffizienz und erneuerbare Energien einen höheren Beitrag leisten müssen, damit die Senkung der Nettotreibhausgasemissionen um 55 % kosteneffizient erzielt werden kann, und im Draghi-Bericht wurde bestätigt, dass zur Bewältigung der Herausforderungen im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit, mit denen die EU konfrontiert ist, alle verfügbaren Technologien und Lösungen, einschließlich der Energieeffizienz, genutzt werden müssen 2. Energieeffizienz ist eine der saubersten und kosteneffizientesten Maßnahmen, um Abhängigkeiten von Energieeinfuhren zu beenden und die Energieversorgungssicherheit der EU zu erhöhen 3, insbesondere im Zusammenhang mit dem Auslaufen der Nutzung russischer Energie 4.

Energieeffizienz unterstützt den raschen Ausbau erneuerbarer Energien, erhöht die Systemeffizienz, trägt dazu bei, den Bedarf an zusätzlichen Stromerzeugungskapazitäten zu begrenzen und dadurch die Übertragungs-, Fernleitungs- und Verteilungskosten zu senken, und beseitigt Kapazitätsengpässe 5.

Strukturelle Energieeffizienzmaßnahmen begrenzen die Auswirkungen hoher, volatiler Energiepreise auf die Verbraucherrechnungen. Energieeffizienz trägt somit zur Senkung der Energiekosten und zur Bekämpfung von Energiearmut bei, während gleichzeitig die Lebensbedingungen verbessert und die Gesundheitskosten gesenkt werden 6.

Auf der Angebotsseite werden durch Energieeffizienzmaßnahmen Innovationen bei Technologien und Geschäftsmodellen stimuliert und die Herausforderungen im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit angegangen 7. Auf der Nachfrageseite erhöht die Energieeffizienz die Wettbewerbsfähigkeit, indem sie es den Unternehmen ermöglicht, gewinnbringend zu produzieren und eingesparte Energiekosten zur Steigerung der Produktivität auszugeben.

In diesem Zusammenhang verpflichtete sich die Kommission zu einem erneuerten Engagement für Energieeffizienz und legte am 13. Juni 2025 den Fahrplan für Energieeffizienz 8 vor, in dem zehn Schwerpunktbereiche als Richtschnur für die Maßnahmen der EU genannt werden. Einer dieser zentralen Bereiche ist auf die Unterstützung und Vereinfachung der Umsetzung ausgerichtet. Diese Empfehlung der Kommission ist Teil dieser laufenden Bemühungen, die Mitgliedstaaten mit Leitlinien und Instrumenten zu unterstützen, um eine wirksame und abgestimmte Umsetzung zu gewährleisten 9.

2. Rechtlicher Rahmen

Der Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" nach Artikel 2 Nummer 18 der Verordnung (EU) 2018/1999 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz beruht auf der Prämisse, dass strategische Investitionen in Energieeffizienz die Nachfrage senken und dadurch den Bedarf an zusätzlicher Energieerzeugung und -infrastruktur sowie die damit verbundenen Kosten verringern können.

Das Ziel des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" besteht darin, dass Energieeffizienzlösungen, einschließlich nachfrageseitiger Ressourcen und Systemflexibilität, als potenziell kosteneffizientere Alternative zur Deckung eines Bedarfs betrachtet und bewertet werden.

Nach Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe a der Energieeffizienzrichtlinie ((EU) 2023/1791) (Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie) müssen die Mitgliedstaaten die Anwendung von Methoden für Kosten-Nutzen-Analysen, die eine angemessene Bewertung der weiterreichenden Vorteile von Energieeffizienzlösungen bei Anwendung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" ermöglichen, fördern und gegebenenfalls, sofern Kosten-Nutzen-Analysen erforderlich sind, die Anwendung solcher Methoden sicherstellen.

Nach Artikel 3 Absatz 6 ist die Kommission verpflichtet, Leitlinien zu erlassen, in denen ein gemeinsamer allgemeiner Rahmen, der die Aufsicht und das Überwachungs- und Berichterstattungsverfahren einschließt, enthalten ist, den die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung dieser Kosten-Nutzen-Methoden zum Zwecke der Vergleichbarkeit verwenden können, wobei den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gelassen wird, Anpassungen an nationale und lokale Gegebenheiten vorzunehmen.

Die vorliegenden Leitlinien entsprechen dieser Anforderung und sind darauf ausgelegt, nationale, regionale, lokale und private Entscheidungsträger bei der Anwendung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" bei Planungs-, Politik- und größeren Investitionsentscheidungen sowohl im Energiesektor als auch in anderen Sektoren zu unterstützen.

Gemäß Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe a der Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie müssen die Mitgliedstaaten bei der Anwendung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" "die Anwendung von Methoden für Kosten-Nutzen-Analysen, die eine angemessene Bewertung der weiterreichenden Vorteile von Energieeffizienzlösungen ermöglichen, fördern und gegebenenfalls, sofern Kosten-Nutzen-Analysen erforderlich sind, die Anwendung solcher Methoden sicherstellen und sie öffentlich zugänglich machen und dabei den gesamten Lebenszyklus und die langfristige Perspektive, die System- und Kosteneffizienz, die Versorgungssicherheit und die Quantifizierung aus gesellschaftlicher, gesundheitlicher und wirtschaftlicher Sicht und aus Sicht der Klimaneutralität sowie die Grundsätze der Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft beim Übergang zur Klimaneutralität berücksichtigen".

3. In diesen Leitlinien verwendete Begriffe und Konzepte

3.1. Im EU-Rechtsrahmen für Energie definierte Begriffe

"energy efficiency first-Prinzip" ["Grundsatz 'Energieeffizienz an erster Stelle'"] bezeichnet die größtmögliche Berücksichtigung alternativer kosteneffizienter Energieeffizienzmaßnahmen für eine effizientere Energienachfrage und Energieversorgung, insbesondere durch kosteneffiziente Einsparungen beim Energieendverbrauch, Initiativen für eine Laststeuerung und eine effizientere Umwandlung, Übertragung und Verteilung von Energie bei allen Entscheidungen über Planung sowie Politiken und Investitionen im Energiebereich, und gleichzeitig die Ziele dieser Entscheidungen zu erreichen (Verordnung (EU) 2018/1999, Artikel 2 Nummer 18).

"Energieeffizienz" bezeichnet das Verhältnis zwischen Leistung, Dienstleistungen, Waren oder Energie und dem Energieeinsatz (Artikel 2 Nummer 8 der Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie).

"Energieeffizienzverbesserung" bezeichnet die Steigerung der Energieeffizienz als Ergebnis jeglicher technischer, verhaltensbezogener oder wirtschaftlicher Änderungen (Artikel 2 Nummer 10 der Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie).

"Energiesystem" bezeichnet ein System, das in erster Linie dazu bestimmt ist, Energiedienstleistungen zu erbringen, um die Nachfrage der Endverbrauchssektoren nach Energie in Form von Wärme, Brennstoffen und Strom zu decken (Artikel 2 Nummer 3 der Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie).

"Endenergieverbrauch" bezeichnet die gesamte an die Industrie, den Verkehrssektor, einschließlich des Energieverbrauchs im internationalen Luftverkehr, die Haushalte, den öffentlichen und privaten Dienstleistungssektor, die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, die Fischerei sowie sonstige Endnutzersektoren gelieferte Energie ohne den Energieverbrauch im grenzüberschreitenden Seeverkehr (Bunker), die Umgebungsenergie und Lieferungen an den Umwandlungssektor und den Energiesektor sowie Übertragungs- und Netzverluste im Sinne des Anhangs A der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates 10 (Artikel 2 Nummer 6 der Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie).

3.2. Weitere in diesen Leitlinien verwendete Schlüsselbegriffe und -konzepte

"Kosten-Nutzen-Analyse" oder "KNA" bezeichnet ein Verfahren, bei dem versucht wird, alle Auswirkungen einer Entscheidung in Geldeinheiten zu messen, und das verwendet wird, um eine Empfehlung zu der Option mit dem höchsten Nettonutzen abzugeben (mitunter auch als die effizienteste Lösung bezeichnet) 11.

"Entscheidungsanalyse mit mehreren Kriterien" bezeichnet eine Analyse, bei der ein breites Spektrum von Bewertungskriterien berücksichtigt werden kann, die alle in ihren ursprünglichen Maßeinheiten dargestellt sind; es besteht keine Notwendigkeit, sie entsprechend den Vorgaben der KNA in Geldeinheiten umzuwandeln 12.

Der Begriff "Energieeffizienzlösungen" bezeichnet Technologien, Prozesse und Verfahren, die die erforderliche Energiemenge für das gleiche Leistungs-, Dienstleistungs- oder Güterniveau im Lauf der Zeit verringern oder verlagern. Diese Lösungen können Einsparungen beim Endenergieverbrauch, nachfrageseitige Ressourcen und Systemflexibilität sowie eine effiziente Umwandlung, Übertragung/Fernleitung und Verteilung von Energie umfassen.

"Energiesektoren" sind Sektoren, die an der Erzeugung und Verteilung von Energie wie Strom, Gas, Wärme usw. beteiligt sind.

"Andere Sektoren als der Energiesektor" sind Wirtschaftsbereiche, die sich nicht in erster Linie mit der Erzeugung, Übertragung/Fernleitung, Verteilung oder dem Verkauf von Energie befassen. Auch wenn diese Sektoren in ihrem Betrieb Energie verbrauchen und darauf angewiesen sind, besteht ihre Hauptfunktion nicht in der Energieerzeugung oder -versorgung. Artikel 3 Absatz 1 der Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie enthält eine nicht erschöpfende Liste von Beispielen für andere Sektoren als den Energiesektor, z.B. Gebäude, Verkehr, Wasser, Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), Landwirtschaft und Finanzen.

Nach der Eurostat-Methode für die Energiebilanz 13 könnten andere Sektoren als der Energiesektor als diejenigen Sektoren verstanden werden, die zum Endenergieverbrauch beitragen (Eurostat-Code FC_E). Dazu zählen der Industriesektor (FC_IND_E), der Verkehrssektor (FC_TRA_E) und andere Sektoren (FC_OTH_E), wie gewerbliche und öffentliche Dienstleistungen, Haushalte, Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei. Die indikative Liste in Artikel 3 Absatz 1 könnte daher auch an die Eurostat-Endverbrauchssektoren oder an eine nationale Gruppe von Endverbrauchssektoren angepasst werden.

Der Begriff "Grenzbedingungen" bezieht sich auf eine ausdrückliche Definition der Grenzen, innerhalb derer Kosten und (weiterreichende) Vorteile in einer Kosten-Nutzen-Analyse zu berücksichtigen sind, z.B. welche Sektoren einbezogen werden sollen oder ob über eine Landesgrenze hinausgehende Auswirkungen einbezogen werden sollten oder wie lang der Bewertungszeitraum ist.

"Doppelzählung" bezeichnet eine Situation, in der in einer KNA zweimal dieselben Kosten oder Vorteile berücksichtigt werden, z.B. wenn sich die Vorteile zwischen zwei Kategorien von Auswirkungen überschneiden und die Vorteile beide Male in die Analyse einbezogen werden. Doppelzählungen können zu einer Unter- oder Überschätzung von Kosten und Vorteilen führen.

Der Begriff "unmittelbare Vorteile" bezeichnet Vorteile oder Auswirkungen, die sich unmittelbar aus einer Energieeffizienzmaßnahme ergeben, wie z.B. eine Senkung der Energienachfrage (Internationale Energieagentur, 2014).

Der Begriff "mittelbare Vorteile" bezeichnet Vorteile und/oder Auswirkungen, die durch die unmittelbaren Vorteile bzw. Auswirkungen hervorgerufen werden. Energieeinsparungen stehen beispielsweise oftmals im Mittelpunkt der mittelbaren Vorteile wie Konsumentenrente, verbesserte öffentliche Gesundheit durch bessere Luftqualität, niedrigere Energiepreise, Ressourcennutzung usw. 14. Der mittelbare Vorteil könnte sich in Form von Steigerungen bei Ausgaben, Beschäftigung oder BIP manifestieren.

Der Begriff "Induzierte Auswirkungen (auf die Beschäftigung)" bezeichnet Auswirkungen, die sich infolge mittelbarer Auswirkungen in der nachgelagerten Kausalitätskette ergeben 15. Die Auswirkungen auf die Beschäftigung beziehen sich auf Arbeitsplätze, die durch zusätzliche Ausgaben direkter und indirekter Arbeitnehmer geschaffen werden. Beispielsweise führen bei vermehrten Projekten zur Nachrüstung von Gebäuden in einer Stadt Bauarbeiter die Nachrüstungsarbeiten durch (direkte Arbeitsplätze) und die Hersteller produzieren die erforderlichen Materialien (indirekte Arbeitsplätze). So könnten beispielsweise in den Gebieten, in denen sich Baustellen und Produktionsstätten befinden, neue Restaurants und Kinderbetreuungseinrichtungen gebaut werden, beides Beispiele für die induzierte Schaffung von Arbeitsplätzen.

Der Begriff "ReboundEffekt" bezeichnet eine Situation, in der verbesserte Effizienz genutzt wird, um Zugang zu mehr Waren und Dienstleistungen zu erhalten, anstatt die Energienachfrage zu senken. Dadurch könnte die tatsächliche Senkung der Energienachfrage hinter den Schätzungen aus der Phase der Politikkonzeption zurückbleiben 16.

Der Begriff "Sensitivitätsanalyse" bezeichnet einen Ansatz zum Verständnis, wie die Unsicherheit in den Modellergebnissen auf die verschiedenen Unsicherheitsquellen bei den in das Modell einfließenden Parametern zurückgeführt werden kann 17. In Bezug auf die Energieeffizienz sollten die Quellen der einfließenden Parameter, die Gegenstand einer Sensitivitätsanalyse sind, Energiepreisprognosen, Abzinsungssätze und alle anderen Variablen mit hohem Unsicherheitsgrad oder erheblichen Auswirkungen auf das Ergebnis der Berechnungen umfassen.

"Sozialer Abzinsungssatz" bezeichnet den Satz, der zur Bewertung der künftigen gesellschaftlichen Kosten und Vorteile öffentlicher Maßnahmen verwendet wird. Ein sozialer Abzinsungssatz legt einen Gegenwartswert für Kosten und Vorteile fest, die in Zukunft anfallen werden.

3.3. Andere in diesen Leitlinien verwendete Instrumentarien und Konzepte, die für die Anwendung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" in den Mitgliedstaaten nützlich sind

Der Begriff "Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung" bezeichnet die Grundsätze, die in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom November 2021 eingeführt und von der Europäischen Kommission bei der Entwicklung, Formulierung, Verwaltung und Bewertung sowohl neuer Initiativen als auch bestehender Rechtsvorschriften eingehalten wurden 18.

Das "Instrumentarium für eine bessere Rechtsetzung" ergänzt die Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung und bietet Leitlinien, Tipps und bewährte Verfahren.

Der "Leitfaden zur Methodologie der Energiebilanzen" 19 ist die vollständigste statistische Erfassung von Energieerzeugnissen und ihrem Strom in der Wirtschaft. Die Energiebilanz ermöglicht es den Nutzern, die Gesamtmenge der aus der Umwelt gewonnenen, gehandelten, umgewandelten und von den Endnutzern verbrauchten Energie zu sehen. Sie dient als praktischer Leitfaden für das Eurostat-Instrument zur Erstellung von Energiebilanzen und beschreibt, wie es zu nutzen ist.

4. Weiterreichende Vorteile der Energieeffizienz

Die Anwendung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" wird es ermöglichen, weiterreichende Vorteile zu erschließen. Der Begriff "weiterreichende Vorteile" bezeichnet die sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Ergebnisse, die sich aus der Umsetzung von Energieeffizienzverbesserungen ergeben, die über die einfacheren Auswirkungen von Energieeinsparungen und damit verbundenen Energiekosteneinsparungen für den vorgesehenen Begünstigten hinausgehen 20. Andere ähnliche und weitverbreitete Begriffe sind "nicht energiespezifische Vorteile", "positive Nebeneffekte" oder "vielfältige Vorteile". Der Bericht der IEA aus dem Jahr 2014 mit dem Titel "Capturing the Multiple Benefits of Energy Efficiency" ("Erfassung der vielfältigen Vorteile der Energieeffizienz") 21 hat die Aufmerksamkeit auf dieses Thema gelenkt und einen umfassenden Überblick über nicht energiespezifische Aspekte gegeben, die von Verbesserungen der Energieeffizienz (positiv) beeinflusst werden können, wie in Abbildung 1 (auch in den Tabellen 1, 2 und 3) dargestellt. Dieser Bericht wurde 2025 aktualisiert, um die Analyse der vielfältigen Vorteile, die sich aus der Energieeffizienz ergeben, auszuweiten 22.

Abbildung 1:
Vielfältige Vorteile der Energieeffizienz (nach IEA, 2025)

bild

Um die weiterreichenden Vorteile der Energieeffizienz angemessen bewerten und ermitteln zu können, sollte betrachtet werden, wo, wann und welche Auswirkungen eintreten werden. Dies trägt dazu bei, eine genauere Quantifizierung oder Monetarisierung der Vorteile zu erleichtern, die als Input für eine umfassende Kosten-Nutzen-Analyse (KNA) benötigt wird. Weitere Einzelheiten zur Definition weiterreichender Vorteile sind den Tabellen 1, 2 und 3 zu entnehmen.

Die Kategorisierung der weiterreichenden Vorteile innerhalb eines systematischen Rahmens trägt dazu bei, die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Kategorien von Vorteilen, insbesondere in Bezug auf die sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Vorteile, klarzustellen.

Soziale Vorteile ergeben sich aus der Verbesserung der Gesundheit und des Komforts, z.B. durch verbesserte Isolations-, Heiz- und Kühlsysteme, die auch die Qualität der Innen- und Außenluft verbessern können. Darüber hinaus verringert der Rückgang des Verbrauchs fossiler Brennstoffe die Emissionen von Kraftwerken und Verkehr, wodurch die negativen Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die Gesundheit verringert werden. Die Minderung der Energiearmut und die Verringerung des Lärms sind ebenfalls wichtige Auswirkungen der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen, die in der Regel dem sozialen Bereich zugerechnet werden.

Umweltvorteile sind weiterreichende Vorteile, die sich im Allgemeinen aus einem geringeren Energiebedarf und -verbrauch ergeben, wodurch die Energieerzeugung verringert wird. Zu diesen weiterreichenden Vorteilen gehören die Verringerung der Treibhausgasemissionen und der Luftverschmutzung sowie Verbesserungen bei der Energie- und Ressourcenbewirtschaftung (Wasser, Abfall und Boden).

Wirtschaftliche Vorteile ergeben sich aus nicht energiespezifischen Vorteilen, die die wirtschaftliche Entwicklung beeinflussen. Dazu gehören Auswirkungen auf das BIP, Auswirkungen auf die Beschäftigung, höhere industrielle Produktivität, Verbesserungen bei den öffentlichen Haushalten, Energieversorgungssicherheit, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Für Unternehmen verringert Energieeffizienz den Energiebedarf für die Herstellung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen. Durch die Senkung der Energiekosten werden Ressourcen freigesetzt, die Unternehmen in die Verbesserung ihres Wettbewerbsvorteils investieren können. Darüber hinaus wird die Produktivität der Beschäftigten weitgehend durch das physische Arbeitsumfeld beeinflusst - insbesondere durch Temperatur, Luftqualität und Beleuchtung. Energieeffizienzmaßnahmen können sich positiv auf jede dieser Kategorien auswirken, da ein gesünderes und bequemeres Arbeitsumfeld die Produktivität verbessert und die Fehlzeiten der Beschäftigten verringert 23.

Dieser Drei-Säulen-Ansatz ist der einfachste für die Ermittlung weiterreichender Vorteile. Die Mitgliedstaaten könnten jedoch auch politische, rechtliche und technologische Vorteile berücksichtigen (PESTLE-Ansatz 24).

Es ist wichtig, im Zusammenhang mit weiterreichenden Vorteilen den Zeitrahmen (kurz-, mittel- und langfristig) und den Anwendungsbereich zu berücksichtigen, da einige Vorteile sich je nach Begünstigtem, Interessenträger und Hierarchieebene erst nach einiger Zeit bemerkbar machen, während andere unmittelbarer zu spüren sind. Beispielsweise können gesundheitliche Vorteile nach einer tiefgreifenden energetischen Nachrüstung eines Wohngebäudes auf individueller Ebene mit nahezu unmittelbarer Wirkung eintreten. Gesundheitliche Vorteile sind auf nationaler Ebene jedoch möglicherweise nicht innerhalb desselben Zeitrahmens zu spüren, sondern eher mittelbis langfristig. Die Festlegung des Zeitrahmens und des Anwendungsbereichs ist daher erforderlich, um die weiterreichenden Vorteile im Zusammenhang mit Planungs-, Politik- und Investitionsentscheidungen angemessen zu bewerten und zu aggregieren.

4.1. Beispiele für weiterreichende Vorteile

Die Tabellen 1, 2 und 3 enthalten Informationen über verschiedene weiterreichende Vorteile von Energieeffizienzlösungen, eingeteilt in soziale, ökologische und wirtschaftliche Vorteile. Diese Auflistungen sind nicht erschöpfend. Die aufgelisteten Vorteile gelten möglicherweise nicht für jede Situation, sind jedoch nützliche Beispiele, die bei der Erstellung von Kosten-Nutzen-Analysen berücksichtigt werden können.

Tabelle 1: Weiterreichende soziale Vorteile von Energieeffizienzlösungen

Weiterreichender Vorteil Beschreibung
(Öffentliche) Gesundheit Energieeffizienzmaßnahmen können das Innenraumklima verbessern und die Luftverschmutzung in Innenräumen und im Freien verringern, was zu einer besseren Gesundheit (Morbidität und Mortalität) auf individueller und öffentlicher Ebene führen kann 1. Es müssen jedoch ganzheitliche Energieeffizienzlösungen in Betracht gezogen werden, um nachteilige Auswirkungen zu vermeiden (z.B. kann der Austausch von Fenstern, der manchmal zu einer geringeren unkontrollierten Belüftung durch Undichtigkeiten führt, zu einer erhöhten Feuchtigkeit und Schimmel führen, was negative Auswirkungen auf die Gesundheit nach sich zieht).
(Wärme-)Komfort in Innenräumen und Wohlbefinden Isolierungs-, Heiz- und Kühlsysteme wirken sich auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen aus, was zu Gesundheit und Produktivität beitragen kann. Darüber hinaus können sich Gebäudebedingungen, thermischer (Dis)komfort und die (Un)fähigkeit, die Energierechnungen zu bezahlen, auf das psychische Wohlbefinden auswirken 2.
Erschwinglichkeit und Energiearmut Die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen kann die Energiearmut verringern, indem Energiedienstleistungen erschwinglicher gemacht werden, was sich auch auf das verfügbare Einkommen für Einzelpersonen und Haushalte auswirkt.
Immobilien- und Vermögenswerte Energieeffiziente Gebäude können sich auf die Marktwerte auswirken. So können beispielsweise die Marktwerte aufgrund niedrigerer Energiekosten, der Einhaltung nationaler Normen und eines besseren Komforts und einer verbesserten Gesundheit steigen. Dies betrifft beispielsweise auch den Mietmarkt und könnte Bedenken hinsichtlich höherer Mietpreise für Mieter und damit der Verteilungsgerechtigkeit aufwerfen 3.
Auswirkungen im Hinblick auf Lärm, visuelle Beeinträchtigungen und Licht Eine energieeffiziente Gebäudeauslegung und -dämmung verringert im Allgemeinen Lärm sowohl von externen Quellen als auch von internen Systemen und kann auch die Beleuchtungsbedingungen verbessern, wodurch wiederum die Lebens- und Arbeitsbedingungen verbessert werden. Öffentliche Verkehrsmittel und effizientere Fahrzeuge können auch den Stadt- und Verkehrslärm verringern. Einige Energieeffizienzmaßnahmen könnten jedoch je nach Art, Standort und Perspektive als Störung angesehen werden.
Produktivität Energieeffizienzmaßnahmen wirken sich auf die Luftqualität, den (Wärme-)Komfort, die Tageslichtexposition sowie die Luftverschmutzung im Innen und Außenbereich aus, was sich dann wiederum auf die Produktivität auswirken kann, z.B. am Arbeitsplatz oder in Unterrichtsgebäuden 4. Produktivität kann die Steigerung der kognitiven Fähigkeiten, Konzentration und Leistungsfähigkeit umfassen 5.
1) Internationale Energieagentur (2025), Multiple Benefits of Energy Efficiency (Vielfältige Vorteile der Energieeffizienz); Europäische Kommission: Gemeinsame Forschungsstelle, Azzini, I., Listorti, G., Mara, T. und Rosati, R., Uncertainty and sensitivity analysis for policy decision making - An introductory guide, Amt für Veröffentlichungen, 2020, https://data.europa.eu/doi/10.2760/922129; Mzavanadze, Nora. (2018b). Final report: quantifying energy poverty-related health impacts of energy efficiency, Projekt "COMBI" D5.4 (Abschlussbericht: Quantifizierung der gesundheitlichen Auswirkungen von Energieeffizienz im Zusammenhang mit Energiearmut); Urlaub, S. & Grün, G. (2016). Mould and dampness in European homes and their impact on health.

2) Ebd.

3) Suerkemper et al., (2022) Overall quantification and monetisation concept. MICAT - Multiple Impacts Calculation Tool (Leistung 2.1).

4) Thema et al., (2016), Widening the Perspective: An Approach to Evaluating the Multiple Benefits of the 2030 EU energy efficiency potential.; Europäische Kommission: Gemeinsame Forschungsstelle, Azzini, I., Listorti, G., Mara, T. und Rosati, R., Uncertainty and sensitivity analysis for policy decision making - An introductory guide, Amt für Veröffentlichungen, 2020, https://data.europa.eu/doi/10.2760/922129; Mzavanadze, Nora. (2018b). Final report: quantifying energy poverty-related health impacts of energy efficiency, Projekt "COMBI" D5.4 (Abschlussbericht: Quantifizierung der gesundheitlichen Auswirkungen von Energieeffizienz im Zusammenhang mit Energiearmut).

5) International Energy Agency (2014), Capturing the Multiple Benefits of Energy Efficiency (Erfassung der vielfältigen Vorteile der Energieeffizienz).

Tabelle 2: Weiterreichende ökologische Vorteile von Energieeffizienzlösungen

Weiterreichender Vorteil Beschreibung
Klimaneutralität und Treibhausgasemissionen Energieeffiziente Lösungen verringern die Nachfrage nach Energie, den Energieverbrauch und die Brennstoffverbrennung, was zu geringeren Treibhausgasemissionen führt. Treibhausgasemissionen und folglich ihre Verringerung haben Auswirkungen auf die Gesundheit, die Ökosysteme und die gesamte Wirtschaft 1.
Luftqualität und Luftschadstoffe Die Verringerung des Energieverbrauchs verringert die Luftverschmutzung durch Kraftwerke und Industrieprozesse, was der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt zugutekommt.
Wassernutzung (und Bewirtschaftung anderer natürlicher Ressourcen) Energieeffiziente Technologien und Verfahren können sich auf den Wasserverbrauch auswirken, da Wasser häufig für Strom- und Energieerzeugungsprozesse benötigt wird, was Auswirkungen auf den Wasserstress und den Wettbewerb hat. Energieeffizienzmaßnahmen verringern auch die Nachfrage nach und damit die Gewinnung natürlicher Ressourcen, die andernfalls für die Befeuerung von Kraftwerken benötigt würden. Dies wiederum hat Auswirkungen auf die Ökosysteme und die biologische Vielfalt 2.
Abfall Energieeffizienz kann in bestimmten Situationen zu einer Verringerung des Abfallaufkommens führen. Weniger Rohstoffe könnten für die Energieerzeugung benötigt werden und bei effizienteren Prozessen könnten weniger als Abfall entstehende Nebenprodukte erzeugt werden. Energieeffizienzmaßnahmen könnten in Zukunft jedoch auch zu neuen Abfällen führen und sollten von Kreislaufstrategien flankiert werden.
Bodenbedarf Durch die Verringerung des Energiebedarfs und der Energieerzeugung kann Energieeffizienz zu einem geringeren Bodenbedarf im Zusammenhang mit der Energieerzeugung beitragen. Dies kann zur Erhaltung des Ökosystems und der biologischen Vielfalt beitragen.
Wesentliche Auswirkungen Die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen kann eine effizientere Nutzung von Ressourcen (Material, Prozesswasser usw.) ermöglichen. Darüber hinaus spielt der Einsatz energieeffizienter Materialien eine Rolle bei der Verringerung des Energie- und Ressourcenverbrauchs und der Minimierung des Abfallaufkommens 3.
1) Mzavanadze, 2018a; Thema et al., 2016; Ürge-Vorsatz et al., 2015.

2) International Energy Agency (2014), Capturing the Multiple Benefits of Energy Efficiency (Erfassung der vielfältigen Vorteile der Energieeffizienz).

3) Internationale Energieagentur (2025), Multiple Benefits of Energy Efficiency (Vielfältige Vorteile der Energieeffizienz); JRC, 2020; Wagner et al., 2023.

Tabelle 3: Weiterreichende wirtschaftliche Vorteile von Energieeffizienzlösungen

Weiterreichender Vorteil Beschreibung
Energie(versorgungs)sicherheit Energieeffizienz kann die Abhängigkeit eines Landes von importierten Energieträgern verringern und so die nationale Energieversorgungssicherheit zu verbessern. Je nach Länderkontext könnten Auswirkungen auf die Anbietervielfalt relevant werden 1.
Wettbewerbsfähigkeit und Innovation Investitionen in Energieeffizienz können Innovationen bei Technologien und Geschäftsmodellen stimulieren und Unternehmen dabei unterstützen, auf dem Markt Wettbewerbsvorteile zu erlangen. Die Steigerung der Energieeffizienz kann somit die Wettbewerbsfähigkeit sowohl auf Unternehmensebene als auch auf nationaler Ebene verbessern, indem der Energiebedarf für die Erzeugung von Wirtschaftsleistung verringert wird 2.
Wirtschaftstätigkeit und BIP Energieeffizienzmaßnahmen können Gesundheit und Produktivität sowie das verfügbare Einkommen verbessern, was zu einem Anstieg der Wirtschaftstätigkeit und des BIP führt 3. Auswirkungen im Zusammenhang mit der erstmaligen Durchführung von Maßnahmen führen in der Regel zu einmaligen Vorteilen.
Auswirkungen auf die Beschäftigung Investitionen in die Energieeffizienz können direkte und indirekte lokale Arbeitsplätze in verschiedenen Sektoren schaffen (Bauwesen, verarbeitendes Gewerbe, Energiedienstleistungen usw.) 4. Auch mittelbare Auswirkungen auf die Beschäftigung sind möglich. Bei einigen dieser Arbeitsplätze handelt es sich jedoch tendenziell um vorübergehende (einmalige) Vorteile 5. Wichtig ist auch die (mangelnde) Verfügbarkeit der erforderlichen Fachkräfte für die Umsetzung der Energieeffizienz.
Verfügbares Einkommen Unter der Annahme, dass Energieeffizienzmaßnahmen kosteneffizient sind, kann das verfügbare Einkommen aufgrund sinkender energiebezogener Kosten steigen 6.
Produktivität der Arbeitskräfte (und Schüler) Energieeffiziente Arbeitsplätze können zu besseren Arbeitsbedingungen führen (z.B. durch eine bessere Raumluftqualität), was die Produktivität der Beschäftigten sowie die Arbeitszufriedenheit erhöht. Dies kann Auswirkungen auf den Erfolg eines Unternehmens sowie entsprechende wirtschaftliche Auswirkungen haben 7. Das gleiche Prinzip gilt auch für Unterrichtsgebäude und Schüler. Es sollte auch berücksichtigt werden, wie sich die (mangelnde) Produktivität eines Schülers auf die Produktivität seiner Betreuungsperson auswirken kann (z.B. Fehlzeiten, Präsentismus usw.) 8.
Öffentlicher Haushalt Energieeffizienzmaßnahmen wirken sich auf den öffentlichen Haushalt aus durch die Verbesserung der öffentlichen Gesundheit (z.B. weniger öffentliche Gesundheitsausgaben), die Schaffung von Arbeitsplätzen (z.B. Änderungen bei den Einkommensteuern und der Arbeitslosenunterstützung), die Senkung der öffentlichen Ausgaben für den Energieverbrauch im öffentlichen Sektor und den geringeren Bedarf an Investitionen in die Versorgungsinfrastruktur 9.
Transaktionskosten Transaktionskosten sind die Gesamtkosten einer Transaktion, die sich in Art und Umfang je nach Sektor oder Energieeffizienzmaßnahme unterscheiden. Transaktionskosten sind für die Planung von Energieeffizienzmaßnahmen oder die Ausbildung von Fachkräften relevant und können monetäre Werte (z.B. Provisionen oder Gebühren) oder nichtmonetäre Kosten (z.B. Zeitaufwand für Planung, Verhandlung oder Durchsetzung, Zeitverluste usw.) umfassen 10.
Aspekte der Nachhaltigkeit und der Kreislaufwirtschaft Energieeffizienzmaßnahmen sind für die Erreichung der Klimaziele von entscheidender Bedeutung. Bei ihrer Einführung sind bestimmte Technologien für sich genommen nachhaltiger und kreislauforientierter als andere. Diese Aspekte sind im Zusammenhang mit dem Übergang zur Klimaneutralität relevant.
1) Couder, J. (2015). Literature Review on Energy Efficiency and Energy Security, including Power Reliability and Avoided Capacity Costs. Bericht zu COMBI D7.1. Verfügbar unter: https://combi-project.eu/wp-content/uploads/2015/09/D7.1.pdf.

2) Internationale Energie-Agentur, 2025.

3) Copenhagen Economics, 2012; Suerkemper et al., 2022; Thema et al., 2016; Ürge-Vorsatz et al., 2015.

4) BPIE, 2020.

5) Internationale Energie-Agentur, 2025; JRC, 2020; Suerkemper et al., 2022.

6) Internationale Energie-Agentur, 2025; Mzavanadze, 2018b; Thema et al., 2016.

7) Mzavanadze, 2018b; Thema & Rasch, 2018; Urlaub & Grün, 2016.

8) Gehrt et al., 2019.

9) Copenhagen Economics, 2012; Thema et al., 2016.

10) Ürge-Vorsatz et al., (2015), Literature review on Multiple Impact quantification methodologies, Bericht zu D2.1, COMBI-Projekt.

Bei der Berücksichtigung dieser Auswirkungen in der KNA ist es wichtig, sich der möglichen Doppelungen bewusst zu sein. Auf der Grundlage der Ergebnisse könnte es möglich sein, die Liste der Posten oder Auswirkungen neu zu bewerten und anzupassen, um sie genau zu quantifizieren und zu monetarisieren. Auch wenn der Prozess beschleunigt werden kann, muss unbedingt betont werden, dass gebührende Sorgfalt erforderlich ist, um Doppelungen zu vermeiden und die Gültigkeit der Analyse sicherzustellen.

4.2. Quantifizierung und Monetarisierung der weiterreichenden Vorteile

Das Konzept der faktengestützten Politikgestaltung, bei dem die Politikgestaltung auf etablierten, soliden, geprüften und transparenten Fakten beruht, erfordert eine umfassende Bewertung der Kosten und Vorteile energiebezogener Investitionen im Zeitverlauf und der unterschiedlichen Auswirkungen auf die verschiedenen Arten von Interessenträgern. Wenn eine KNA auf eine vorgeschlagene Energieeffizienzstrategie angewendet wird, misst sie im engsten Sinne die Verringerung des Energieverbrauchs im Vergleich zum kontrafaktischen Szenario oder dem Grundlagenszenario und in einigen Fällen auch die Verringerung der Emissionen. Bei diesem Ansatz werden jedoch die weiterreichenden potenziellen Vorteile der Energieeffizienz nicht berücksichtigt 25.

Daher enthält dieser Abschnitt eine Zusammenfassung der weiterreichenden Vorteile, die im Zusammenhang mit der KNA zu berücksichtigen sind. Zunächst wird die potenzielle Quantifizierung und Monetarisierung der weiterreichenden Vorteile von Energieeffizienzmaßnahmen im Zusammenhang mit Systemelementen und Wirkungsbereichen dargelegt, einschließlich der Benennung geeigneter Bewertungsmethoden. Anschließend werden Ansätze für die Einbeziehung und Bewertung weiterreichender Vorteile, die über die konventionelle Investorenperspektive hinausgehen, in die KNA für Energieeffizienzmaßnahmen dargelegt. Beispiele für die Quantifizierung und Monetarisierung weiterreichender Vorteile werden ebenfalls vorgestellt.

4.2.1. Überlegungen zur Quantifizierung und Monetarisierung weiterreichender Vorteile

In ihrer derzeitigen Form stellt die Bewertung der weiterreichenden Vorteile eine Herausforderung dar, da die Forschungsergebnisse und Fakten über geeignete Methoden zur Quantifizierung, insbesondere jedoch zur Monetarisierung, begrenzt sind. Dennoch müssen Anstrengungen unternommen werden, um faktengestützte und fundierte politische Entscheidungen zu unterstützen.

Die folgenden Schritte dienen dazu, die ordnungsgemäße Bewertung der weiterreichenden Vorteile sicherzustellen:

  1. Ermittlung der Entscheidungskette im Zusammenhang mit der Verbesserung der Energieeffizienz, die weiterreichende Vorteile mit sich bringt. Im Interesse einer ausgewogenen Bewertung und zur Vermeidung von Verzerrungen sollte eine ausreichende Abdeckung verschiedener Sektoren und Einrichtungen sowie der Phase der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.
  2. Festlegung der Wirkungsbereiche, auf die die betreffende Entscheidung Auswirkungen haben wird. Darüber hinaus eine qualitative Beschreibung der ermittelten weiterreichenden Vorteile, einschließlich des ursächlichen Zusammenhangs zwischen ihnen und wichtigen Endpunkten.
  3. Quantifizierung der weiterreichenden Vorteile in mathematischen Einheiten. Die mathematischen Einheiten können je nach den zu bewertenden Auswirkungen variieren. Diese erste Bewertung bildet die Grundlage für einen Vergleich zwischen verschiedenen Investitionsmaßnahmen.
  4. Monetarisierung der einzelnen Vorteile (soweit möglich), indem den Auswirkungen ohne inhärenten Marktpreis ein monetärer Wert (in Euro oder in der nationalen amtlichen Währung) zugewiesen wird, um die weiterreichenden Vorteile zu aggregieren. Verschiedene Bewertungsmethoden können verwendet werden, u. a. Opportunitätskosten, Zahlungsbereitschaft (WTP) oder Akzeptanzbereitschaft (WTA), hedonische Preise, direkte Marktbewertung usw. Dieser Prozess ist komplex und sogar kontrovers in Abhängigkeit von dem fraglichen weiterreichenden Vorteil (in Bezug auf die Monetarisierung, z.B. die Bewertung von menschlichem Leben).
  5. Umfassende Bewertung der weiterreichenden Vorteile, um Überschneidungen und Doppelzählungen von Vorteilen zu vermeiden. Es könnte eine Bestandsaufnahme von Wirkungspfaden vorgenommen werden, um alle Vorteile, ihre Wechselwirkungen und die zu monetarisierenden Endpunkte zu ermitteln.

Tabelle 4, Tabelle 5 und Tabelle 6 enthalten Informationen über gemeinsame Indikatoren und verfügbare Quantifizierungs- und Monetarisierungsmethoden für die sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen weiterreichenden Vorteile von Energieeffizienzlösungen. Im Allgemeinen hängt die Methode der Wahl von Faktoren wie Zeit und Ressourcen sowie von der Datenqualität ab 26. In jedem Fall ist es am besten, die weiterreichenden Vorteile so weit wie möglich zu bewerten und darüber Bericht zu erstatten, auch wenn nur grobe Schätzungen vorliegen, anstatt von einem Nullwert auszugehen, da alle Anstrengungen dazu beitragen, fundierte politische Entscheidungen und Investitionsentscheidungen zu unterstützen 27.

Darüber hinaus wurden in Forschungsprojekten verschiedene Instrumente und Methoden zur Quantifizierung und Monetarisierung weiterreichender Vorteile entwickelt, darunter COMBI, MICAT 28, Odyssee-Mure und ENEFIRST, auf die zur Unterstützung dieses Bewertungsprozesses Bezug genommen werden kann. Genauere Informationen zu Quantifizierungsmethoden und unterstützenden Instrumenten für weiterreichende Vorteile finden sich auch in der Empfehlung (EU) 2021/1749.

4.2.2. Methoden zur Quantifizierung und Monetarisierung weiterreichender Vorteile

Politische Entscheidungsträger, die sich auf KNA stützen, müssen Zugang zu verlässlichen Quantifizierungen der Vorteile haben, um fundierte politische und investitionsbezogene Entscheidungen treffen zu können 29. Nachdem weiterreichenden Vorteile definiert und ermittelt wurden, müssen sie anschließend in mathematischen Einheiten quantifiziert werden. Dieser Prozess stützt sich auf Eingabedaten, häufig aus Szenariostudien und Bewertungen der Auswirkungen politischer Maßnahmen 30. Darüber hinaus variiert die mathematische Einheit in Abhängigkeit von dem zu bewertenden weiterreichenden Vorteil.

Gemäß dem Instrumentarium für eine bessere Rechtsetzung sollte die Quantifizierung von Vorteilen "von den objektivsten und robustesten Maßnahmen bis hin zu Maßnahmen, die spekulativer sind und mehr Annahmen beinhalten" reichen 31. Quantifizierungsindikatoren können direkt oder indirekt sein. Beispielsweise handelt es sich bei durchgeführten medizinischen Eingriffen um einen direkten Gesundheitsindikator, während Abwesenheiten von der Arbeit/Schule ein indirekter Gesundheitsindikator sind. Eine Sensitivitätsanalyse könnte auch durchgeführt werden, um den Wertebereich zu klären und die Parameter zu ermitteln, auf die die Analyse am empfindlichsten reagiert.

Die Quantifizierung sollte anschließend, wenn möglich, durch Monetarisierung ergänzt werden. Um Vorteile mit unterschiedlichen mathematischen Einheiten zu aggregieren, müssen die Einheiten in einen monetären Wert umgerechnet werden (in Euro oder in der nationalen amtlichen Währung). Dies ermöglicht einen genauen Vergleich zwischen den Auswirkungen und der Möglichkeit, die weiterreichenden Vorteile in eine KNA einzubeziehen. Leider mangelt es an robusten Methoden, um viele weiterreichende Vorteile ausreichend zu monetarisieren. Darüber hinaus bringt die Monetarisierung weiterreichender Vorteile eine große Bandbreite an Unsicherheiten mit sich, da unterschiedliche Methoden zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Diese Unsicherheit wird dann in die KNA übernommen und unterstreicht somit die Notwendigkeit, eine Sensitivitätsanalyse in die KNA aufzunehmen, um zu untersuchen, wie sich Änderungen der Parameter auf die Ergebnisse auswirken, und um Transparenz zu gewährleisten. Als Beispiele enthalten Instrument #65 (Unsicherheits- und Sensitivitätsanalyse) des Instrumentariums für eine bessere Rechtsetzung 32 und ein JRC-Bericht aus dem Jahr 2020 33 Einzelheiten zur Durchführung von Unsicherheits- und Sensitivitätsanalysen.

Da die Monetarisierung aufgrund der damit verbundenen komplexen ethischen Fragen, wie der Bewertung von menschlichem Leben oder der menschlichen Gesundheit (Leiden), kontrovers sein könnte, sollte sie mit robusten Methoden sorgfältig durchgeführt werden. Darüber hinaus sollten vor der Durchführung einer KNA auch Überschneidungen und Doppelzählungen von weiterreichenden Vorteilen berücksichtigt werden.

Der Standardansatz für die Monetarisierung eines weiterreichenden Vorteils stützt sich auf den Marktpreis einer Ware (direkte Marktbewertung), sofern verfügbar. Alternativ kann in Fällen, in denen der Marktpreis nicht verfügbar ist (meist aufgrund eines fehlenden Marktes, z.B. Gesundheit, Ökosysteme usw.), der Wert einer Ware anhand eines Näherungswerts (z.B. vermiedene Kosten) oder mittels einer nicht marktbezogenen Bewertungsmethode wie WTP oder WTA gemessen werden. Diese Informationen können durch Studien gewonnen werden, die die Methode der offenbarten Präferenzen, die Methode der angegebenen Präferenzen und/oder Experimente umfassen. Solche Studien können jedoch erhebliche Ressourcen erfordern. Alternativ könnte es möglich sein, Werte aus verschiedenen Studien heranzuziehen (z.B. mit der Benefit-Transfer-Methode), andernfalls gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: lohnt sich der Aufwand? Weitere Informationen und Einzelheiten sind in MICAT 34 und verschiedenen COMBI-Projektberichten 35 zu finden.

Die Tabellen 4, 5 und 6 enthalten Informationen über gemeinsame Indikatoren sowie verfügbare Quantifizierungs- und Monetarisierungsmethoden für verschiedene weiterreichende Vorteile von Energieeffizienzlösungen. Die vorgestellten Methoden beruhen auf aktuellen Forschungsarbeiten und Erkenntnissen aus Projekten, unter anderem COMBI, MICAT, Odyssee-Mure und ENEFIRST. Es ist zu beachten, dass die genannten weiterreichenden Vorteile eine nicht erschöpfende Liste darstellen und möglicherweise nicht für alle Situationen gelten.

Tabelle 4: Quantifizierungs- und Monetarisierungsmethoden für weiterreichende soziale Vorteile von Energieeffizienzlösungen

Weiterreichender Vorteil Quantifizierungs- und Monetarisierungsmethoden
(Öffentliche) Gesundheit 1 Quantifiziert anhand der Gesamtmorbidität oder -mortalität, die durch durchgeführte Eingriffe, Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte sowie indirekt durch Arbeits- oder Schulausfalltage oder durch Risikofaktoren (z.B. thermische Bedingungen, Lärm) belegt wird 2. Marktwert-Ansätze zur Monetarisierung der Gesundheit verwenden (vermiedene) Kosten für Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente usw. und indirekte Kosten im Zusammenhang mit Produktivitätsverlusten (behinderungskorrigierte Lebensjahre, DALY) als Näherungswerte. Die Gesundheit kann auch als Einsparungen oder geschätzter wirtschaftlicher Wert im Zusammenhang mit der Anzahl der vermiedenen vorzeitigen Todesfälle/Erkrankungen aufgrund von Verbesserungen der Energieeffizienz monetarisiert werden.
Nicht marktwertbezogene Ansätze umfassen Erhebungen zur Schätzung des Werts des statistischen Lebens (VSL), des Werts eines Lebensjahres (VOLY) oder WTP-Erhebungen.
(Wärme-)Komfort in Innenräumen und Wohlbefinden Erhebungsbasierte Komfortmessungen zur Messung der Lebenszufriedenheit (z.B. Raumtemperatur als Näherungswert für Komfort); monetarisiert durch Einsparungen bei den Gesundheitskosten (WTP/WTA-Methode) oder Produktivitätszuwächse (auf offenbarte Präferenzen gestützte Methode).
Energiearmut Einsparungen bei den Energiekosten, die sich im verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte widerspiegeln (direkte Marktbewertung).
Immobilien- und Vermögenswerte Änderung des Immobilien-/Marktwerts vor und nach der Verbesserung; monetarisiert mithilfe von Immobilienmarktdaten (hedonische Methode).
Auswirkungen im Hinblick auf Lärm, visuelle Beeinträchtigungen und Licht Lärmminderung, quantifiziert in Dezibel; monetarisiert anhand von Auswirkungen auf den Immobilienwert (hedonische Methode) oder Einsparungen bei den Gesundheitskosten (WTP/WTA-Methode).
Produktivität Quantifiziert anhand von aktiven Tagen (einschließlich Fehlzeiten und Präsentismus), der Leistung der Arbeitskräfte und der Erwerbsfähigkeit als Indikatoren; monetarisiert durch die Erwerbsfähigkeit pro Stunde oder aktiver Arbeits-/Schultag vor und nach der Energieeffizienzmaßnahme 3.
1) Weitere Informationen zur Bewertung der Auswirkungen auf die Gesundheit sind im Instrumentarium für eine bessere Rechtsetzung, Instrument #32 (Auswirkungen auf die Gesundheit), zu finden.

2) Mzavanadze, Nora. (2018b). Final report: quantifying energy poverty-related health impacts of energy efficiency, Projekt "COMBI" D5.4 (Abschlussbericht: Quantifizierung der gesundheitlichen Auswirkungen von Energieeffizienz im Zusammenhang mit Energiearmut).

3) Thema, J. et al. (2019). The Multiple Benefits of the 2030 EU Energy Efficiency Potential.
Thema, J. et al. (2016). Widening the Perspective: An Approach to Evaluating the Multiple Benefits of the 2030 EU energy efficiency potential.

Tabelle 5: Quantifizierungs- und Monetarisierungsmethoden für weiterreichende ökologische Vorteile von Energieeffizienzlösungen

Weiterreichender Vorteil Quantifizierungs- und Monetarisierungsmethoden
Klimaneutralität und Treibhausgasemissionen Quantifiziert in Tonnen reduzierte CO2-Äquivalente (d. h. vermiedene direkte Emissionen aus der Brennstoffverbrennung) im Vergleich zum definierten Grundlagenszenario (siehe Abschnitt 6.1); monetarisiert anhand des CO2-Preises (direkte Marktbewertung) und der sozialen Kosten der CO2-Emissionen 1.Weitere Informationen zur Monetarisierung von CO 2 sind der zweiten ENTSO-E-Leitlinie für die Kosten-Nutzen-Analyse von Vorhaben zum Netzausbau (2018) 2 zu entnehmen.
Luftqualität und Luftschadstoffe Quantifiziert als Verringerung von Schadstoffen aus der Brennstoffverbrennung, dem Transport und anderen wirtschaftlichen Tätigkeiten im Vergleich zum definierten Grundlagenszenario; monetarisiert anhand der Kosten für gesundheitliche Auswirkungen (Kosten verhinderter Schäden).
Wassernutzung (und Bewirtschaftung anderer natürlicher Ressourcen) In Volumen quantifizierte Einsparungen von Wasser (oder anderen Ressourcen) im Vergleich zum definierten Grundlagenszenario; monetarisiert anhand von Wasserpreisen (direkte Marktbewertung). Monetarisierung von Ressourcen möglich anhand der grauen Kosten auf der Grundlage der Marktpreise für verarbeitete Rohstoffe und im Zusammenhang mit der Rohstoffnachfrage (für Metalle und fossile Brennstoffe) oder indirekten Materialkosten, die durch künftige Kostenschätzungen monetarisiert werden 3.
Abfall In Gewicht/Volumen quantifizierte Abfallreduzierung im Vergleich zum definierten Grundlagenszenario; monetarisiert anhand von Abfallbeseitigungs- oder Recyclingkosten (vermiedene Kosten).
Bodenbedarf In Flächeneinheiten quantifizierte Flächeneinsparung im Vergleich zum definierten Grundlagenszenario; monetarisiert anhand des Grundstückswerts (direkte Marktbewertung) oder durch Bewertungen der Ökosystemleistungen (WTP-Methode).
Wesentliche Auswirkungen Quantifiziert als Menge (Gewicht/Volumen) der eingesparten Materialien/Ressourcen 4 im Vergleich zum definierten Grundlagenszenario.
Verschiedene Näherungswerte wie die vermiedene Abfallerzeugung und der vermiedene Ressourcenverbrauch sind relevant.
Monetarisiert durch vermiedene Ausgaben oder geringere Ausgaben vor und nach der Energieeffizienzmaßnahme (oder während ihres Lebenszyklus).
1) Wagner, F. et al. (2023). Environmental Impacts D2.5 Empirical basis of Environmental Impacts. Quantification/monetisation methodology and derived impact factors. MICAT-Projekt.

2) ENTSO-E (2018). 2nd ENTSO-E Guideline for Cost Benefit Analysis of Grid Development Projects. Verfügbar unter: https://eepublicdownloads.entsoe.eu/clean-documents/tyndp-documents/Cost%20Benefit%20Analysis/2018-10-11-tyndp-cba-20.pdf.

3) Suerkemper, F. et al. (2022). Overall quantification and monetisation concept. MICAT - Multiple Impacts Calculation Tool (Leistung 2.1).

4) Teubler, J. & Hackspeil, S. (2023). Empirical Basis of Environmental Impacts Savings on material resources. MICAT-Projekt.

Tabelle 6: Quantifizierungs- und Monetarisierungsmethoden für weiterreichende wirtschaftliche Vorteile von Energieeffizienzlösungen

Weiterreichender Vorteil Quantifizierungs- und Monetarisierungsmethoden
Wirtschaftstätigkeit und BIP Gestiegene Beschäftigung oder Bruttowertschöpfung je Beschäftigten als Schlüsselindikatoren für die Berechnung des BIP/Jahr können nach Sektoren getrennt und mit der Energieeffizienz verknüpft werden 1. Zur Quantifizierung können auch andere makroökonomische Indikatoren wie Investitionen und Verbrauch herangezogen werden 2.
Input-Output-Analysen zur Ex-post-Bewertung der Auswirkungen auf das BIP und berechenbare allgemeine Gleichgewichtsmodelle werden für Ex-ante-Bewertungen und die Fiskalmultiplikator-Analyse verwendet 3.
Auswirkungen auf die Beschäftigung Quantifiziert als Anzahl der geschaffenen (direkten, indirekten und induzierten) Arbeitsplätze; nach Sektor und Land); monetarisiert anhand von Lohndaten (direkte Marktbewertung) der geschaffenen Arbeitsplätze.
Input-Output-Analysen zur Ex-post-Bewertung der Auswirkungen auf das BIP und berechenbare allgemeine Gleichgewichtsmodelle werden für Ex-ante-Bewertungen und die Fiskalmultiplikator-Analyse verwendet 4.Siehe auch Instrument #30 im Instrumentarium für eine bessere Rechtsetzung.
Verfügbares Einkommen Monetarisiert anhand der Senkung der Energierechnungen vor und nach der Energieeffizienzmaßnahme 5. Diese Berechnung kann angepasst werden, um andere Faktoren einzubeziehen, die sich auf das verfügbare Einkommen auswirken, wie z.B. die CO2-Bepreisung im Rahmen des EHS2.
Produktivität der Arbeitskräfte (und Schüler) Schwierig, direkt zu quantifizieren oder zu monetarisieren, aber zu potenziellen Indikatoren zählen Produktivitätsgewinne, die anhand von Leistungsparametern quantifiziert werden; monetarisiert anhand von Lohn- oder Outputdaten (auf offenbarte Präferenzen gestützte Methode).
Öffentlicher Haushalt Anwendung von Input-Output-Analysen, Fiskalmultiplikator-Analysen und Semi-Elastizität des Haushalts mit relevanten Indikatoren in Bezug auf Energieeinsparungen, öffentliche Ausgaben für Gesundheit, Sozialfürsorge usw. 6.
Energie(versorgungs)sicherheit In Energieeinheiten quantifizierte Energieeinsparungen; monetarisiert anhand von Energiepreisprognosen (direkte Marktbewertung).
Weitere mögliche Monetarisierungsmethoden sind die Auswirkungen auf die Integration erneuerbarer Energien (Laststeuerungspotenzial nach Ländern in MW/%) und vermiedene Investitionen in den Netz- und Kapazitätsausbau aufgrund des geringeren Energiebedarfs.
Importabhängigkeit und aggregierte Energieversorgungssicherheit (Anbietervielfalt) sind ebenfalls wichtige Indikatoren, aber eine Monetarisierung ist noch nicht möglich.
Innovation und Wettbewerbsfähigkeit Schwierig direkt zu quantifizieren oder zu monetarisieren, aber potenzielle Indikatoren sind z.B. die eingereichten Patente, die neu eingeführten Produkte, Außenhandelsstatistiken oder Veränderungen des Marktanteils.
Transaktionskosten Die nichtmonetären Transaktionskosten lassen sich anhand des Zeitaufwands quantifizieren, die/der für die Durchführung von "X" aufgewendet wurde. Ob Transaktionskosten monetarisiert werden können und welche Methoden angemessen sind, hängt von den ermittelten Transaktionskosten ab. So könnten beispielsweise nichtmonetäre Transaktionskosten (z.B. Verhandlungs- oder Durchsetzungskosten) mit dem Wert der Zeit monetarisiert werden, die zur Durchführung von "X" erforderlich ist. Monetäre Transaktionskosten werden bereits in monetarisierten Werten ausgewiesen (z.B. gezahlte Provisionen oder Gebühren).
1) Azzini, I., Listorti, G., Mara, T. und Rosati, R., Uncertainty and Sensitivity Analysis for policy decision making, EUR 30432 EN, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2020, ISBN 978-92-76-24752-4, doi:10.2760/922129, JRC122132.

2) Suerkemper, F. et al. (2022). Overall quantification and monetisation concept. MICAT - Multiple Impacts Calculation Tool (Leistung 2.1).

3) Ebd.

4) Ebd.

5) Internationale Energieagentur (2012). Spreading the net: The multiple benefits of energy efficiency improvements (Das Netz auswerfen: Die vielfältigen Vorteile von Verbesserungen der Energieeffizienz).

6) Ürge-Vorsatz, D. et al. (2015). Literature review on Multiple Impact quantification methodologies, Bericht zu D2.1, COMBI-Projekt.

Energieeffizienz bietet zwar zahlreiche Vorteile, doch muss die Methodik nicht nur auf die Bewertung dieser Vorteile, sondern auch auf mögliche Kompromisse und gesellschaftliche Kosten eingehen. Dies erfordert eine gründliche Bewertung der Auswirkungen während des gesamten Projektlebenszyklus. In Bezug auf die ökologischen Vorteile und Kosten sollte die Kosten-Nutzen-Analyse die Methoden zur Berechnung des ökologischen Fußabdrucks und der Lebenszyklusanalyse nutzen 36 und die Auswirkungen der geplanten Maßnahme auf die 16 in der Methode genannten Wirkungskategorien bewerten. Um dies zu erleichtern, bieten diese Methoden eine Reihe von Indikatoren zur Dokumentation der Auswirkungen spezifischer Maßnahmen auf ökologische Faktoren (z.B. Klimawandel, Ozonabbau, Versauerung usw.).

4.2.3. Überschneidungen und Doppelzählungen weiterreichender Vorteile

Es gibt zahlreiche Wechselbeziehungen zwischen weiterreichenden Vorteilen, die in mehreren Wirkungsbereichen auftreten. Daher ist bei der Aggregation weiterreichender Vorteile eine umfassende Bewertung erforderlich, um Überschneidungen zu ermitteln und Doppelzählungen von Vorteilen zu vermeiden. Ohne angemessene Berücksichtigung ist mit einer Über- oder Unterschätzung von Energieeffizienzlösungen zu rechnen. In Fällen, in denen ein Vorteil aus einer Kosten-Nutzen-Analyse gestrichen werden muss, um Überschneidungen mit einem anderen Vorteil zu vermeiden, kann der Vorteil weiterhin als Teil einer Entscheidungsanalyse mit mehreren Kriterien berücksichtigt werden.

Überschneidungen treten beispielsweise zwischen Bewertungen von Morbiditäts- und Mortalitätseffekten und Auswirkungen auf die Produktivität auf; da die Verbesserung der Gesundheit im Allgemeinen auch die Produktivität verbessert, werden Produktivitätsvorteile oft bereits im Rahmen der Vorteile für die Gesundheit erfasst. In einem solchen Fall führt die Einbeziehung von Gesundheits- und Produktivitätsvorteilen in eine KNA zu Doppelzählungen und würde zu einer Überschätzung der Vorteile der Energieeffizienz führen. Überschneidungen könnten auch zwischen den Auswirkungen auf die Gesundheit und der Luftqualität auftreten, z.B. wenn beide Auswirkungen anhand von Emissionsreduktionen als Faktor quantifiziert/monetarisiert würden.

Die Erstellung einer Bestandsaufnahme der Wirkungspfade dient dazu, alle relevanten weiterreichenden Vorteile in einem bestimmten Fall zu veranschaulichen, da sie dazu beiträgt, die Ursachen und Auswirkungen von Energieeffizienzmaßnahmen mit festgelegten Anfangs- und Endpunkten zu ermitteln. Dieser Ansatz ermöglicht eine angemessene Bewertung der Wechselwirkungen und potenziellen Überschneidungen weiterreichender Vorteile. Die Größenordnungen (individuell, regional/lokal, national, supranational) für jeden weiterreichenden Vorteil sollten in der Bestandsaufnahme der Wirkungspfade festgelegt werden, um die Effekte einer Auswirkung von einer anderen genau zu trennen und somit Doppelzählungen zu vermeiden.

Je breiter und umfassender der Bewertungsumfang ist, desto größer ist die Möglichkeit von Überschneidungen weiterreichender Vorteile. Daher ist es wichtig, Überschneidungen zu ermitteln und zu berücksichtigen, um eine ordnungsgemäße und umfassende Bewertung der weiterreichenden Vorteile zu gewährleisten.

Ein erster Schritt besteht darin, alle sozialen, ökologischen oder wirtschaftlichen Vorteile aufzuführen, bei denen es sich um einfache Aggregate von Auswirkungen auf Mikroebene handelt und die in die KNA einbezogen werden sollen.

Zweitens ist jeder einzelne wirtschaftliche Vorteil auf regionaler oder lokaler Ebene und/oder auf nationaler Ebene zu ermitteln, der in der KNA enthalten ist, und die Komponenten dieser Vorteile sind zu bestimmen, z.B. welche Zahlen oder Variablen zur Quantifizierung dieses Vorteils verwendet werden.

Drittens ist zu prüfen, ob diese Komponenten mit dem ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Vorteil auf Mikroebene zusammenhängen oder daraus abgeleitet werden. Dies könnte durch die Beantwortung der folgenden Frage erreicht werden: Hängt eine der Komponenten des jeweiligen wirtschaftlichen Vorteils in irgendeiner Weise von den Aggregaten auf Mikroebene ab? So könnten beispielsweise die verringerten Energieausgaben der von Energiearmut betroffenen Haushalte als Aggregat auf Mikroebene in einem makroökonomischen Modell durch die Variable "verfügbares Einkommen" oder "Nachfrage nach anderen Produkten" berücksichtigt werden, was den Gesamtverbrauch und damit das Wirtschaftswachstum antreibt.

Viertens sollte, wenn eine Verbindung besteht, der jeweilige "auf Mikroebene basierende" Vorteil nicht zu den anderen Vorteilen hinzugerechnet werden.

Fünftens stellt jeder Vorteil, der als weiterreichender Vorteil ermittelt wurde, aber nicht aggregiert und in die "breitere" Kosten-Nutzen-Analyse einbezogen werden konnte, dennoch einen weiterreichenden Vorteil dar und könnte als solcher gesondert ausgewiesen werden.

4.2.4. Beispiele für monetarisierte weiterreichende Vorteile

In diesem Abschnitt werden zwei Beispiele für die Verwaltung der Quantifizierung und Monetarisierung verschiedener weiterreichender Vorteile vorgestellt. Weitere Informationen über Bewertungsverfahren zur Monetarisierung weiterreichender Vorteile zur Verwendung im Rahmen von Kann wurden von COMBI 37 und MICAT 38 entwickelt.

Beispiel 1: Luftverschmutzung
Dieses Beispiel folgt den Methoden und Erkenntnissen auf der Grundlage des COMBI-Abschlussberichts 39.

Auswirkungen: vermiedene Emissionen von Luftschadstoffen (Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, flüchtige organische Verbindungen, Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 10 μm und mehr als 2,5 μm).

Definition: Mengen von Luftschadstoffemissionen, die ohne Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in die Umwelt ausgestoßen worden wären.Einheiten: Tonnen.

Quantifizierungsmethode:
Jährliche Gesamtemissionen der Primärschadstoffe nach Mitgliedstaaten für das Grundlagenszenario (2015) und zwei Szenarien im Jahr 2030:

  • Schwefeldioxidemissionen im Jahr 2030 um 25 % geringer als 2015; eine ehrgeizigere Politik könnte zu einer weiteren Verringerung der jährlichen Emissionen in die Luft um 7 % führen.
  • Die entsprechenden Schätzungen für Stickoxide belaufen sich auf 37 % bzw. 5 %; die Schätzungen für flüchtige organische Verbindungen liegen bei 18 % und 3 %; die Schätzungen für PM10 liegen bei 19 % und 4 %; die Schätzungen für PM2,5 liegen bei 30 % und 4 %.

Im Jahr 2015 waren 285.000 vorzeitige Todesfälle auf PM2,5 und 21.000 auf bodennahes Ozon in der EU-28 zurückzuführen. Für das Jahr 2030 deuten die Schätzungen auf 219.000 vorzeitige Todesfälle aufgrund von PM2,5 und 17.000 aufgrund von bodennahem Ozon hin.

Die Verringerung der Lebenserwartung für die überlebende Bevölkerung aufgrund der PM2,5-Exposition im Jahr 2015 lag in der EU-28 bei rund 6 Mio. verlorenen Lebensjahren (years of life lost, YOLL); im Jahr 2030 sinkt diese bei unveränderten Rahmenbedingungen auf 4,6 Mio. verlorene Lebensjahre. Im COMBI-Energieeffizienz-Szenario liegt die Schätzung bei 4,4 Mio. verlorenen Lebensjahren bis 2030.

Monetarisierungsmethode:
Es wird vorgeschlagen, nur Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu monetarisieren, da sie in standardisierten Einheiten vorliegen, die leichter mit den Schätzungen des wirtschaftlichen Werts in Einklang zu bringen sind.

Vermiedene vorzeitige Mortalität durch PM2,5-Exposition: kann dem wirtschaftlichen Wert der verlorenen Lebenserwartung und der durchschnittlichen verlorenen Lebenserwartung für PM2,5 im Jahr 2015 entsprechen.

Vermiedene vorzeitige Mortalität aufgrund der bodennahen Ozonexposition: Bei der bodennahen Ozonexposition ist die durchschnittliche verlorene Lebenserwartung pro Person nicht bekannt, sodass davon ausgegangen wird, dass die Zahl der betroffenen Personen mindestens ein weiteres Jahr gelebt hätte; daher wird der volle Wert eines Lebensjahres (value of a life year, VOLY) angesetzt.

Vermiedener Verlust der Lebenserwartung für die überlebende Bevölkerung aufgrund der PM2,5-Exposition: Verlorene Lebensjahre (YOLL) können über den Wert eines Lebensjahres (VOLY) mit 1 YOLL = 1 VOLY monetarisiert werden.

Die vermiedene vorzeitige Mortalität aufgrund der Exposition gegenüber PM2,5 für die EU-28 im Jahr 2030 beläuft sich auf 460 Mio. EUR; 46 Mio. EUR für die Exposition gegenüber bodennahem Ozon; und 26 Mio. EUR für den Verlust der Lebenserwartung für die überlebende Bevölkerung.

Beispiel 2: Makroökonomische Auswirkungen
Dieses Beispiel folgt den Methoden und Erkenntnissen auf der Grundlage des COMBI-Abschlussberichts 40.

Die makroökonomischen Auswirkungen sind in kurzfristige (Konjunkturzyklus) und strukturelle (langfristige) Auswirkungen unterteilt.

Kurzfristige makroökonomische Auswirkungen sind Auswirkungen, die sich aus dem schwankenden Konjunkturzyklus ergeben.

Investitionen in Energieeffizienz steigern die Aktivität und das kurzfristige BIP im Vergleich zu Nichtinvestitionen, was sich wiederum kurzfristig auf die Beschäftigung, das BIP und die öffentlichen Finanzen auswirkt.

  • Im Jahr 2018 beliefen sich die Investitionen in die Energieeffizienz auf insgesamt rund 89 Mrd. EUR, was wirtschaftliche Impulse in Höhe von rund 135 Mrd. EUR gab. Dies entspricht 0,9 % des BIP der EU.
  • Die Auswirkungen auf die Beschäftigung beliefen sich 2018 in der EU auf mehr als 550.000 Personenjahre, und der Anstieg der öffentlichen Einnahmen belief sich auf fast 20 Mrd. EUR (unter der Annahme, dass die Investitionen aus privaten Quellen finanziert werden).

Langfristige makroökonomische Auswirkungen sind Auswirkungen, die im Rahmen des Konjunkturzyklus irrelevant sind. So sind beispielsweise die Brennstoffpreise und strukturelle Veränderungen der Wirtschaft und der Wettbewerbsfähigkeit von Bedeutung.

  • Die Brennstoffkosten sind im Verhältnis zu den Produktionskosten der EU in verschiedenen Sektoren (Landwirtschaft, Industrie, Verkehr, Strom, Heizung) erheblich. Effizientere Sektoren werden weniger anfällig für Änderungen der Brennstoffpreise sein. Große Investitionen in die Energieeffizienz können auch die lokalen Energiepreise senken.
  • Verbesserungen der Energieeffizienz können als Investition in einen Vermögenswert angesehen werden, der die Kosten in der Zukunft senken kann, was sich auf strukturelle Veränderungen in der Wirtschaft auswirken kann. In Sektoren, in denen Verbesserungen der Energieeffizienz kosteneffizienter sind, wird die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert.

5. Anwendung der Kosten-Nutzen-Analyse unter dem Grundsatz "Energieeffizienz an ersteR Stelle"

5.1. Vorbereitung der Anwendung des Grundsatzes

Um zu einer kosteneffizienten Dekarbonisierung beizutragen und weiterreichende Vorteile zu erschließen, muss der Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" in Kosten-Nutzen-Analysen angewendet werden, bevor eine Maßnahme in allen Sektoren umgesetzt wird.

In vielen Fällen besteht eine Entscheidung über Maßnahmen aus i) Planung, ii) Politik und iii) einer größeren Investitionsentscheidung. Der Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" sollte gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie auf allen drei Entscheidungsebenen berücksichtigt werden, wenn die einschlägigen Schwellenwerte von jeweils mehr als 100.000.000 EUR bzw. 175.000.000 EUR bei Verkehrsinfrastrukturprojekten erreicht werden. Dies bedeutet nicht, dass eine Entscheidung immer allen drei Analyseebenen folgt. Einige Entscheidungen erfolgen nur auf der Planungsebene, andere auf der Politik- oder der Investitionsebene.

Als Ausgangspunkt sollten die Mitgliedstaaten Artikel 3 Absatz 1 auslegen, der allgemeine Kriterien enthält, einschließlich der Schwellenwerte, ab denen der Grundsatz anzuwenden ist, und eine qualitative oder quantitative Definition der "Auswirkungen auf den Energieverbrauch" enthält, anhand derer bestimmt wird, inwieweit der Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" anzuwenden ist. Diese Kriterien könnten anschließend in der Genehmigungsphase von den jeweiligen öffentlichen Einrichtungen verwendet werden und Teil der offiziellen Leitlinien für die Bewertung von Planungs-, Politik- und Investitionsentscheidungen werden.

Es sei daran erinnert, dass im Einklang mit der Empfehlung (EU) 2024/2143 der Kommission 41 mit Leitlinien für die Auslegung von Artikel 3 der Richtlinie (EU) 2023/1791 die in Artikel 3 Absatz 1 genannten Schwellenwerte für größere Investitionsentscheidungen gelten. Bei Planungs- und Politikentscheidungen sollten die einschlägigen Interessenträger bewerten, ob eine bestimmte Entscheidung zu Investitionsentscheidungen führen könnte, die die in Artikel 3 Absatz 1 genannten Schwellenwerte überschreiten, und ob sie sich auf den Energieverbrauch auswirken. Wenn beide Fragen bejaht werden, ist der Grundsatz anzuwenden.

5.2. Vorgehensweise zur Ermittlung alternativer energieeffizienter Lösungen

In einer Situation, in der das zu prüfende ursprüngliche Projekt nicht energieeffizient ist, sollte der erste wichtige Schritt bei der Anwendung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" darin bestehen, mögliche energieeffiziente Alternativen zu ermitteln, die dasselbe Ziel wie die ursprüngliche Option erreichen könnten und zu gleichen Bedingungen in Betracht gezogen werden sollten. Dazu könnten nachfrageseitige Ressourcen und Systemflexibilität gehören.

Es sei darauf hingewiesen, dass bei der Ermittlung von Alternativen andere wichtige Ziele und Verpflichtungen geprüft werden und das Verfahren vereinfachen könnten. So sollte beispielsweise eine Alternative vermieden werden, die begrenzte Verbesserungen der Energieeffizienz bietet und die Nutzung fossiler Brennstoffe und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen verlängert.

Geht eine Maßnahme über die Planungsebene hinaus, so sollte die Suche nach Energieeffizienzlösungen und die Anwendung einer KNA auf der Ebene der Politik oder größerer Investitionsentscheidungen wiederholt werden, da jede Ebene den Anwendungsbereich ändern und andere alternative Energieeffizienzlösungen ermöglichen könnte.

Die folgende Tabelle enthält Beispiele dafür, wie alternative Energieeffizienzlösungen auf den drei verschiedenen Ebenen ermittelt werden könnten, und deckt den Energiesektor und andere Sektoren als den Energiesektor ab.

Tabelle 7: Beispiele für Verfahren zur Ermittlung von Energieeffizienzlösungen

Beispiel für Fernwärme Eine Stadt beabsichtigt, ihr Fernwärmesystem auszubauen. Beispiel im Verkehrsbereich Eine Stadt beabsichtigt, eine Ringstraße zu erweitern.
Planung Leitfragen für die Suche nach energieeffizienten Lösungen könnten sein:
  • Ist der Stadtplan für die klimatischen Bedingungen optimiert?
  • Sind die geplanten Gebäude Nullemissionsgebäude?
  • Könnte die lokale Energieerzeugung gefördert werden?
  • Ist eine Gestaltung nur mit Wärmepumpen realisierbar?
Leitfragen für die Suche nach energieeffizienten Lösungen könnten sein:
  • Ist der Stadtplan für eine nachhaltige städtische Mobilität optimiert?
  • Ist der Ausbau des öffentlichen Verkehrssystems angemessen?
  • Sollten Investitionen in eine neue Straßenbahn-/Zugstrecke statt in breitere Straßen getätigt werden?
Politik Beispiele für mögliche energieeffiziente Lösungen:
  • Eine Förderregelung für dekarbonisierte Heizlösungen, die von energetischen Renovierungen begleitet/vorbereitet werden.
  • Ein System verpflichtender Energieeinsparungen, das energetische Renovierungen gegenüber der Modernisierung von Heizsystemen begünstigt.
Beispiele für mögliche energieeffiziente Lösungen:
  • Ein Plan für nachhaltige städtische Mobilität, der sanfte Mobilität anstelle der Nutzung von Autos begünstigt.
  • Bau von Fahrradinfrastruktur anstelle neuer Autostellplätze.
Größere Investitionsentscheidung Leitfragen zur Ermittlung möglicher energieeffizienter Lösungen:
  • Welcher Brennstoff wird verwendet (im Falle einer neuen Anlage)?
  • Welche Wassertemperatur wird das System nutzen?
  • Gibt es in der Nähe Abwärmequellen?
  • ...
Leitfragen zur Ermittlung möglicher energieeffizienter Lösungen:
  • Können alternative Straßenbeläge verwendet werden, die dazu beitragen, den Kraftstoffverbrauch zu senken?
  • ...

6. Schritte der Kosten-Nutzen-Methoden

Sobald eine angemessene Anzahl von Lösungen als potenzielle Alternativen ermittelt wurde, sollte die Entscheidung nach Anwendung von Kosten-Nutzen-Methoden im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse getroffen werden.

Dieser Abschnitt enthält Leitlinien zu den technischen Aspekten der Schritte, die im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse durchlaufen werden könnten.

Tabelle 8: Sieben Schritte der Kosten-Nutzen-Analyse

Schritt 1 Festlegung eines Grundlagenszenarios
Schritt 2 Festlegung eines Zeitrahmens für Energieeinsparungen und Festlegung des sozialen Abzinsungssatzes
Schritt 3 Ermittlung der Auswirkungen und Monetarisierung von Kosten und Nutzen
Schritt 4 Auswahl einer mathematischen Aggregationsregel
Schritt 5 Klare und transparente Darstellung des Vergleichs von politischen Optionen und alternativen Maßnahmen in der Reihenfolge ihrer Eignung
Schritt 6 Überprüfung der Robustheit der Ergebnisse
Schritt 7 Berücksichtigung der Verteilungseffekte und kumulativen Auswirkungen der vorgeschlagenen Politik

Für Kosten-Nutzen-Analysen, die unter Anwendung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" verwendet werden, ist Schritt 3 die entscheidende Phase, d. h. die Ermittlung der Auswirkungen und die Monetarisierung von Kosten und Nutzen aus gesellschaftlicher Sicht. Ein zentrales Element dieses Grundsatzes ist die sorgfältige Analyse von Kosten und Nutzen. Bei der Anwendung dieses Grundsatzes wird bei der Analyse der Kostenwirksamkeit und des allgemeinen Nutzens von Energieeinsparungen eine gesellschaftliche Perspektive zur Bewertung der Auswirkungen verschiedener Alternativen eingenommen.

6.1. Schritt 1: Festlegung eines Grundlagenszenarios

Es wird empfohlen, ein Grundlagenszenario festzulegen und es mit der ursprünglichen Maßnahme zu vergleichen. In vielen Fällen kann eine statische Ausgangsbasis verwendet werden. Eine statische Ausgangsbasis stützt sich auf die Vergangenheit als Vorhersage für künftige Ergebnisse. Eine statische Ausgangsbasis beinhaltet eine Schätzung des Energieverbrauchs der ursprünglich geplanten Maßnahme sowie der Kosten und Investitionen, die erforderlich sind, um das Ziel von Planung, Politik oder Investition zu erreichen. Dies kann beispielsweise durch eine Schätzung des Energieverbrauchs vor der Umsetzung der Politik erreicht werden 42.

In einigen Fällen kann es sinnvoller sein, für den Vergleich der Alternativen eine dynamische statt einer statischen Ausgangsbasis zu verwenden 43. Ein dynamisches Grundlagenszenario ist definiert als das Zukunftsszenario mit unveränderten Rahmenbedingungen, das auch treibende Kräfte umfasst, die sich auf die Umsetzung der ursprünglich geplanten Maßnahme auswirken können 44. Treibende Kräfte können beispielsweise der Klimawandel oder sozioökonomische Entwicklungen sowie neue politische und legislative Entwicklungen sein, die sich im Laufe der Zeit weiterentwickeln.

Beispiel für ein dynamisches Grundlagenszenario: "Politische Maßnahmen zur Verringerung der CO2-Emissionen aus dem Straßenverkehr"

Für den Fall, dass die CO2-Emissionen aus dem Straßenverkehr in absoluten Zahlen gesenkt werden sollten, indem die Kraftstoffeffizienz durch Beschränkungen des Flottenverbrauchs verbessert wird.

Wenn davon ausgegangen wird, dass die Gesamtkilometerleistung (Anzahl der gefahrenen Fahrzeuge mal gefahrene Kilometer) der Fahrzeuge weitgehend konstant bleibt, dürfte eine Verbesserung der Kraftstoffeffizienz um 10 % die Emissionen im Laufe der Zeit um etwa 10 % senken, da effizientere Fahrzeuge in Betrieb genommen werden. Wird hingegen davon ausgegangen, dass sich die Gesamtkilometerleistung im Laufe der Zeit um 20 % erhöht, z.B. aufgrund einer höheren Anzahl von Fahrzeugen auf der Straße, wird eine Verbesserung der Kraftstoffeffizienz um 10 % die Emissionen nicht wie erforderlich verringern, und es können zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein 45.

Bei der Berechnung der Ausgangsbasis sollte der Grundsatz der proportionalen Analyse berücksichtigt werden, was bedeutet, dass der erwartete weiterreichende Vorteil gegen die Zeit und die Ressourcen abgewogen wird, die der Entscheidungsträger benötigt, um eine genaue Ausgangsbasis zu entwickeln 46.

6.2. Schritt 2: Festlegung eines Zeitrahmens für Energieeinsparungen und Festlegung des sozialen Abzinsungssatzes

Es wird empfohlen, in dem zweiten Schritt (potenzielle) Energieeinsparungen und weiterreichende Vorteile von Entscheidungen in Bezug auf die Energieeffizienz über einen bestimmten Zeitraum zu überwachen. Die Dauer des Überwachungszeitraums kann je nach Art des Projekts und der Entscheidungsphase innerhalb des Politikgestaltungszyklus variieren. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die erwarteten kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen der Maßnahme zu berücksichtigen, da einige Auswirkungen (z.B. die Kosten für die Durchführung der Maßnahme) schneller wirken werden als andere (z.B. die langfristigen Gesundheitsvorteile). Darüber hinaus muss ein angemessener sozialer Abzinsungssatz ausgewählt werden 47. Die Wahl eines sozialen Abzinsungssatzes kann sich erheblich auf die Ergebnisse der KNA auswirken 48.

Die Verwendung einer Sensitivitätsanalyse kann die Transparenz des gewählten Satzes und die Auswirkungen einer Änderung eines sozialen Abzinsungssatzes auf die wirtschaftliche Attraktivität unterschiedlicher Grade an Energieeffizienzverbesserungen und ihrer Alternativen erhöhen.

Auf der Grundlage der beiden Schritte ist es möglich, eine begrenzte KNA der Bruttoenergieeinsparungen, Kosteneinsparungen und verringerten Treibhausgasemissionen durchzuführen, die allesamt - direkt oder indirekt - relativ leicht zu monetarisieren sind.

6.3. Schritt 3: Ermittlung der Auswirkungen und Monetarisierung von Kosten und Nutzen

6.3.1. Ermittlung der Auswirkungen und Monetarisierung

Um die KNA auszuweiten und eine bessere Granularität zu erzielen, sollte die KNA verschiedene weiterreichende Vorteile der zu prüfenden Entscheidung berücksichtigen. Die Ermittlung der relevanten weiterreichenden Vorteile ist für ein gründliches Verständnis der vollständigen Auswirkungen einer bestimmten Planungs-, Politik- oder Investitionsentscheidung von entscheidender Bedeutung.

In der KNA sollte berücksichtigt werden, wo Primärentscheidungen bzw. Sekundärentscheidungen auf der individuellen, lokalen oder regionalen, nationalen und supranationalen hierarchischen Ebene getroffen werden. Die KNA sollte sich auch auf die Bereiche in Abbildung 1 konzentrieren, um zu ermitteln, wo die wichtigsten Vorteile dieser Entscheidungen wahrscheinlich eintreten werden. Dieses Verfahren zur Ermittlung der weiterreichenden Vorteile könnte ad hoc durchlaufen werden (spezifisches Verfahren für jede Entscheidung) oder auf einem standardisierten Ansatz im Hinblick darauf beruhen, welche Auswirkungen für jeden Sektor als signifikant anerkannt wurden.

Ein wichtiges Element bei der Monetarisierung von Kosten und Nutzen ist die Annahme bezüglich der Energiepreise. Bei dieser Annahme sollten die Kosten der CO2-Emissionen über den Berechnungszeitraum anhand der jährlichen Treibhausgasemissionen, multipliziert mit den voraussichtlichen Preisen pro Tonne CO2-Äquivalent von Treibhausgasen berücksichtigt werden. Es wird empfohlen, den CO2-Preispfad des EHS1 oder des EHS2 zu verwenden.

Für den Fall, dass die Vorteile nur geschätzt werden können, wird empfohlen, beispielsweise konservative Werte oder grobe Schätzungen für monetäre Werte zu verwenden, anstatt Auswirkungen anzunehmen 49. Insgesamt sollten die zugrunde gelegten Annahmen transparent sein.

Nach der Monetarisierung und vor der Anwendung der nächsten Schritte der KNA ist es möglich, einfachere Methoden für den Vergleich der Alternativen in Betracht zu ziehen, wie die Analyse der Kostenwirksamkeit 50. Dies gilt für den Fall, dass nur ein oder zwei weiterreichende Vorteile in Betracht gezogen wurden, sodass der Vergleich der Alternativen einfach ist.

In Fällen, in denen eine Monetarisierung der Auswirkungen nicht möglich ist, sollte die Entscheidungsanalyse mit mehreren Kriterien genutzt werden, um neben einer KNA die weiterreichenden Vorteile zu bewerten, da sowohl qualitative als auch quantitative Informationen für die Entscheidungsträger bei Planungs-, Politik- und Investitionsentscheidungen wichtig sind.

6.3.2. Alternativer Ansatz (Entscheidungsanalyse mit mehreren Kriterien)

Im Falle widersprüchlicher Kriterien und zur Verringerung der potenziellen Unsicherheit innerhalb der KNA wird empfohlen, eine Sensitivitätsanalyse der Ergebnisse der KNA durchzuführen, einschließlich einer Reihe geschätzter monetärer Werte für diese Auswirkungen (siehe Schritt 6).

In einigen Fällen könnte es unangemessen oder zu schwierig sein, die Gesamtauswirkungen alternativer Lösungen zu bestimmen oder abzuschätzen. In solchen Fällen wird empfohlen, eine in Abschnitt 3.2 definierte Entscheidungsanalyse mit mehreren Kriterien anzuwenden, die ein ergänzendes Instrument für eine fundierte Entscheidungsfindung und die Bewertung der weiterreichenden Vorteile ist. 51

Die Anwendung von Entscheidungsanalysen mit mehreren Kriterien und Kosten-Nutzen-Analysen zusammengenommen erfasst das gesamte Spektrum an Kosten und Nutzen der weiterreichenden Vorteile der Energieeffizienz.

6.4. Weiterreichende Vorteile, die in die KNA einbezogen werden sollten

Wenn robuste Methoden zur angemessenen Monetarisierung eines weiterreichenden Vorteils zur Verfügung stehen, sollten sie in eine KNA einbezogen werden (unter der Annahme, dass Überschneidungen berücksichtigt wurden). Die praktische Entscheidung darüber, ob weiterreichende Vorteile in eine KNA einbezogen werden sollen und welche Auswirkungen einzubeziehen sind, hängt jedoch von einigen wenigen Variablen ab. Zunächst sollten die Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Verfügbarkeit und Qualität der Daten entscheiden, welche Vorteile sie in eine KNA einbeziehen. Darüber hinaus kann der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit relevant sein. Die für die Monetarisierung eines Vorteils erforderlichen Ressourcen und Anstrengungen sollten angesichts seiner relativen Bedeutung und Wirkung gerechtfertigt sein.

Im Kontext einer spezifischen Politik könnten einige weiterreichende Vorteile die Rangfolge nach Eignung stärker beeinflussen als andere. Es sei auch darauf hingewiesen, dass zwar einige weiterreichende Vorteile grundsätzlich monetarisiert werden können, die verfügbare Methode jedoch möglicherweise nicht robust genug ist, um sicherzustellen, dass die Präferenzen von Einzelpersonen, für eine bestimmte Ware zu zahlen oder eine Entschädigung für den Verzicht auf eine Ware zu akzeptieren, mit den langfristigen Nachhaltigkeitsanforderungen im Einklang stehen. Daher sollten einige nicht marktbezogene Bewertungsmethoden, wie z.B. die Zahlungsbereitschaft (WTP) oder die Akzeptanzbereitschaft (WTA), im Rahmen einer KNA mit Vorsicht angewendet werden 52.

Die Nichtverfügbarkeit und unzureichende Qualität von Daten, die fehlende Möglichkeit, Vorteile zu monetarisieren und die Notwendigkeit, Doppelzählungen zu vermeiden, erfordern die Ermittlung des wahrscheinlichsten oder am besten geeigneten weiterreichenden Vorteils, der in eine KNA einbezogen werden könnte.

Beispiele für Herausforderungen bei der Ermittlung der richtigen weiterreichenden Vorteile:
Gesundheitliche Vorteile, verringerte Treibhausgasemissionen sowie eine Zunahme der Wirtschaftstätigkeit und des BIP werden in der Regel monetarisiert. Robuste Monetarisierungsmethoden sind verfügbar, und diese Vorteile weisen häufig ein sehr hohes Kosten-Nutzen-Verhältnis auf. Diese Vorteile haben jedoch mehrere miteinander verbundene und indirekte Auswirkungen und umfassen daher bereits verschiedene andere weiterreichende Vorteile. So werden beispielsweise Auswirkungen auf die Beschäftigung als Schlüsselindikator für die Monetarisierung der Auswirkungen auf das BIP herangezogen. Die Auswirkungen auf die Beschäftigung als solche sollten daher nicht eigenständig monetarisiert werden, um Doppelzählungen zu vermeiden. Auch wenn in diesem Beispiel die monetarisierten Auswirkungen der Beschäftigung bereits erfasst sind, kann eine Bewertung der qualitativen und quantitativen Auswirkungen (z.B. in einer Entscheidungsanalyse mit mehreren Kriterien) jedoch nach wie vor wichtig sein.

Um fortzufahren, könnten die Interessenträger, die den Grundsatz umsetzen, die wichtigsten weiterreichenden Vorteile (z.B. drei bis fünf) einer zu prüfenden Entscheidung ermitteln und die in die KNA einbezogenen Vorteile angemessen bewerten.

Die folgenden Tabellen enthalten Vorschläge für die wichtigsten weiterreichenden Vorteile in verschiedenen Energiesektoren und anderen Sektoren, die die Mitgliedstaaten in den KNA berücksichtigen könnten.

Tabelle 9: Weiterreichende Vorteile der Energieeffizienz im Energiesystem

Energiesystem Weiterreichender Vorteil der Energieeffizienz
Strom
Erdgas
Wärme
  1. Erschwinglichere Energiepreise (für jede erzeugte Energie)
  2. Geringere Treibhausgasemissionen
  3. Verbesserte Luftqualität
  4. Erhöhte Energieversorgungssicherheit
  5. Verringerung der Landnutzung durch den Energieerzeugungs- und -übertragungssektor
  6. Vermiedene Investitionen in zusätzliche Kapazitäten

Tabelle 10: Weiterreichende Vorteile der Energieeffizienz in anderen Sektoren als dem Energiesektor

Anderer Sektor als der Energiesektor Weiterreichender Vorteil der Energieeffizienz
Gebäude
  1. Verringerung von Energiearmut
  2. Auswirkungen auf die Gesundheit
  3. Geringere Treibhausgasemissionen
  4. Verbesserte Luftqualität
  5. Schaffung von Arbeitsplätzen
  6. Steigerung des Immobilienwerts
Verkehr
  1. Geringere Treibhausgasemissionen
  2. Verbesserte Luftqualität
  3. Erhöhte Energieversorgungssicherheit
  4. Verringerung der Landnutzung durch den Verkehrssektor
Schifffahrt
  1. Geringere Wassernutzung
IKT
  1. Geringere Treibhausgasemissionen
Landwirtschaft
  1. Geringere Treibhausgasemissionen
  2. Landnutzung und biologische Vielfalt
Finanzsektoren
  1. Erhöhte Wirtschaftstätigkeit
  2. Vermiedene Investitionen in zusätzliche Kapazitäten
  3. Schaffung von Arbeitsplätzen
  4. Erhöhte finanzielle Innovation und Wettbewerbsfähigkeit

Tabelle 11 enthält ein Beispiel für einen Entscheidungsprozess zu der Frage, ob bestimmte weiterreichende Vorteile in eine KNA oder eine Entscheidungsanalyse mit mehreren Kriterien aufgenommen werden sollen. Die Tabelle ist weder umfassend noch präskriptiv. Es wurden verschiedene Arten von weiterreichenden Vorteilen der Projektumsetzung ermittelt, aber nicht alle waren schließlich in die KNA einbezogen worden. Eine Entscheidungsanalyse mit mehreren Kriterien kann für weiterreichende Vorteile verwendet werden, die nicht in eine KNA einbezogen werden können, da sie schwer zu quantifizieren und zu monetarisieren sind.

Tabelle 11: Einbeziehung weiterreichender Vorteile in eine KNA

Wirkungsbereiche Weiterreichender Vorteil In die KNA einbeziehen?
Sozial Gesundheit (Morbidität) Ja
Sozial Gesundheit (Mortalität) Ja
Sozial Gesundheit (Komfort und Wohlbefinden) Nein, mangels geeigneter Monetarisierungsmethoden
Sozial Immobilien- und Vermögenswerte Nein, weil es sich mit dem BIP überschneidet
Sozial Verbesserung hinsichtlich Licht und Lärm Nein, mangels geeigneter Monetarisierungsmethoden
Sozial Produktivität Ja, aber mit Vorsicht, um Überschneidungen mit der Gesundheit zu vermeiden
Umwelt Weniger Treibhausgasemissionen Ja
Umwelt Verringerung der Luftverschmutzung Nein, weil es sich mit der Gesundheit überschneidet
Umwelt Wesentliche Auswirkungen Nein, wegen des großen Aufwands für die Monetarisierung eines relativ geringen Wirkungswerts
Wirtschaft Auswirkungen auf das BIP Ja
Wirtschaft Auswirkungen auf die Beschäftigung Nein, weil es sich mit dem BIP überschneidet
Wirtschaft Verfügbares Einkommen Ja
Wirtschaft Öffentlicher Haushalt Nein, weil es sich mit dem BIP überschneidet
Wirtschaft Energieversorgungssicherheit Nein, wegen unzureichender Daten

Sobald die Auswahl abgeschlossen ist, sollten die monetarisierten Werte nach Möglichkeit in eine KNA integriert werden. Potenzielle Kosten und Kompromisse sollten ebenfalls in die Analyse einbezogen werden. Wenn es nicht möglich ist, die möglichen negativen Auswirkungen zu monetarisieren, sollten sie zumindest quantifiziert werden. Wenn sie nicht quantifiziert werden können, sollten sie zumindest in die Entscheidungsanalyse mit mehreren Kriterien einbezogen werden.

Die Einbeziehung dieser weiterreichenden Vorteile hat erhebliche Auswirkungen auf das Ergebnis einer KNA der Energieeffizienz, wobei eine starke Tendenz zu einer erheblichen Steigerung der Kosteneffizienz besteht und somit die Wahrscheinlichkeit, dass ein Energieeffizienzansatz als bevorzugte politische Option gewählt wird. Letztlich untermauert die Einbeziehung weiterreichender Vorteile in die KNA und die Entscheidungsanalyse mit mehreren Kriterien die erheblichen Auswirkungen der Energieeffizienz und könnte zu besseren politischen Entscheidungen führen.

6.5. Schritt 4: Auswahl einer mathematischen Aggregationsregel

Der nächste Schritt dient als Methode zur Berechnung des Werts der Kosten und der Vorteile der konkurrierenden Alternativen.

Die am häufigsten verwendeten wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren (key performance indicators, KPI) sind der Kapitalwert (net present value, NPV) oder das Nutzen-Kosten-Verhältnis (benefit-cost ratio, BCR) 53. Die Auswahl des NPV-Indikators ist besser geeignet, um die Attraktivität einer Option in absoluten Zahlen zu bewerten, während das BCR die Attraktivität einer Option unabhängig vom Umfang der in Betracht gezogenen Optionen bietet.

Wie aus dem folgenden Beispiel hervorgeht, kann die Anwendung von NPV oder BCR dazu führen, dass sich für unterschiedliche Entscheidungsalternativen eine unterschiedliche Rangfolge ergibt. Während der NPV die absolute Differenz zwischen abgezinsten Vorteilen (Kapitalwert des Nutzens (net present benefit, NPB)) und Kosten (Kapitalwertkosten (net present cost, NPC)) darstellt, ist das BCR das Verhältnis der gleichen Zahlen: abgezinste Vorteile geteilt durch abgezinste Kosten.

Beispiel: Anwendung von Kapitalwert/Kosten-Nutzen-Verhältnis

Beispiel Alternative 1:

NPV1 vs BAU = NPB1 vs BAU - NPC1 vs BAU = 1.000-500 = 500 > 0

BCR1 vs BAU = NPB1 vs BAU / NPC1 vs BAU = 1.000 / 500 = 2 > 1

Beispiel Alternative 2:

NPV2 vs BAU = NPB2 vs BAU - NPC2 vs BAU = 700-300 = 400 > 0

BCR2 vs BAU = NPB2 vs BAU / NPC2 vs BAU = 700 / 300 = 2,3 > 1

Die Ergebnisse dieser Berechnungen sind in der nachfolgenden Tabelle 12 dargestellt.

Tabelle 12: Auswahl einer mathematischen Aggregationsregel: NPV vs. BCR für zwei Alternativen

Alternative 1 Alternative 2
NPBx vs BAU 1.000 700
NPCx vs BAU 500 300
NPV insgesamt 500 400
BCR insgesamt 2 2,3

Alternative 1 ist bei der Anwendung des Kapitalwerts vorteilhafter als Alternative 2, bei Anwendung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses jedoch weniger vorteilhaft.

Alternative 1 ist teurer als Alternative 2 (500 gegenüber 300 zusätzlichen Investitionen (+ 67 %) im Vergleich zu BAU), bietet aber auch einen größeren Nutzen (1.000 gegenüber 700 (+ 43 %)). Die zusätzlichen Investitionen in Höhe von 300 ergeben nur einen zusätzlichen Nutzen von 100. Wenn 1.000 zur Verfügung gestellt werden können, sollte die Alternative 1 gewählt werden, wenn bei der Wahl von Alternative 2 keine zusätzlichen Investitionen in Höhe von 300 getätigt werden, die einen zusätzlichen Nutzen von mehr als 100 mit sich bringen.

Das Beispiel zeigt, dass es sinnvoll ist, beide KPI zu berechnen und dann auf der Grundlage der verfügbaren Finanzmittel und Investitionsoptionen zu entscheiden 54.

6.6. Schritt 5: Klare und transparente Darstellung des Vergleichs von politischen Optionen und alternativen Maßnahmen in der Reihenfolge ihrer Eignung

In den meisten Fällen ist es sinnvoll, die verschiedenen Alternativen einzustufen. Diese Einstufung sollte auf den Ergebnissen der mathematischen Aggregation beruhen, wobei alle relevanten qualitativen Informationen über nicht-monetarisierte Vorteile und die unterschiedlichen Auswirkungen auf das Spektrum der betroffenen Interessenträger zu berücksichtigen sind 55. Die Alternativen sollten auch im Hinblick auf das ursprünglich zu erreichende Ziel geprüft werden.

6.7. Schritt 6: Überprüfung der Robustheit der Ergebnisse

Die Mitgliedstaaten könnten Methoden, Spezifikationen und bewährte Verfahren zur Bewertung der Robustheit und der Transparenz des Verfahrens benennen, z.B. um sicherzustellen, dass Alternativen geprüft oder Doppelzählungen bewertet wurden. In diesem Fall sollten Interessenträger, die den Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" umsetzen, diese Methoden, Spezifikationen und bewährten Verfahren nutzen, um Ergebnisse mit der erforderlichen Qualität zu erzielen.

In diesem Zusammenhang und im Hinblick auf die ordnungsgemäße Umsetzung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" könnten die Mitgliedstaaten davon ausgehen, dass die zuständigen Behörden die Qualität der von den Interessenträgern vorgelegten Ergebnisse systematisch oder ad hoc bewerten werden.

Eine Möglichkeit, die Robustheit der monetarisierten Angaben zu prüfen, besteht darin, eine Sensitivitätsanalyse durchzuführen. Dies kann erreicht werden, indem die unsichersten, aber dennoch einflussreichsten Aspekte der Eingabedaten für das mathematische Aggregationsmodell angepasst werden, bei denen es sich im Fall der Energieeffizienz häufig um die zugrunde gelegten künftigen Energiepreise und den gewählten sozialen Abzinsungssatz handelt. Durch die Verwendung einer Bandbreite von niedrig bis hoch für die Eingabedaten für die künftigen Energiepreise und für den sozialen Abzinsungssatz wird jede politische Option eine Streuung der Auswirkungen aufweisen, die eine "Fehlermarge" ergibt. Während die Politikoption A nach Schritt 5 als attraktivste Option erscheinen mag, könnte das untere Ende der Streuung der möglichen Auswirkungen geringer ausfallen als bei Politikoption B, die insgesamt eine geringere Streuung aufweist, wodurch Politikoption B zur sinnvolleren Wahl wird (siehe Abbildung 2).

Abbildung 2:
Visuelle Darstellung zur Prüfung der Robustheit politischer Optionen

bild

Bei dieser Vorgehensweise ist es ebenso wichtig, dass alle getroffenen Entscheidungen im Hinblick auf den Einfluss nicht monetarisierter Wirkungsdaten und die Ansichten der Interessenträger über die Einstufung der Ergebnisse begründet werden können.

6.8. Schritt 7: Berücksichtigung der Verteilungseffekte und kumulativen Auswirkungen der vorgeschlagenen Politik

Zu den Verteilungseffekten gehören die unterschiedlichen Auswirkungen der Politik auf die einzelnen Mitgliedstaaten, auf verschiedene Interessenträger (z.B. KMU) oder auf verschiedene gesellschaftliche Kohorten (z.B. ob die politische Option schutzbedürftigere oder einkommensschwache Gruppen unverhältnismäßig stark betrifft). Einige politische Optionen können einige Interessenträger stärker begünstigen oder beeinträchtigen als andere, und derartige unbeabsichtigte Folgen müssen berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung kumulativer Auswirkungen bedeutet, dass die Auswirkungen auf künftige Generationen in verhältnismäßiger Weise berücksichtigt werden sollten und dass die modellierten Auswirkungen auf künftige Generationen stark von der Wahl des sozialen Abzinsungssatzes beeinflusst werden (siehe Schritt 2).

7. Überwachung und Berichterstattung

Artikel 3 der Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie enthält verschiedene Anforderungen, die für die Überwachung und Berichterstattung über die Anwendung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" relevant sind, wobei insbesondere dessen Relevanz für ein breites Spektrum von Sektoren und größeren Investitionsentscheidungen hervorgehoben wird, darunter der Energiesektor, Gebäude, Verkehr, Wasser, IKT, Landwirtschaft und der Finanzsektor. Daher sind Überwachungs- und Berichterstattungsanforderungen auf Entscheidungen in der gesamten Wirtschaft anzuwenden, wie ferner bestätigt in Artikel 3 Absatz 1, in dem die Anwendungssektoren aufgeführt sind, und in Artikel 3 Absatz 4, wonach die Mitgliedstaaten die zuständigen Behörden mit der Überwachung ihrer Anwendung beauftragen müssen. Gemäß Artikel 3 Absatz 5 Buchstaben c bis d sind die Mitgliedstaaten ferner verpflichtet, bestimmte Stellen zu benennen, die für die Überwachung der Anwendung des Grundsatzes und des entsprechenden Rechtsrahmens zuständig sind.

Die Mitgliedstaaten sind ebenfalls dafür zuständig, die Anwendung und die Vorteile des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" in ihren Energiesystemen, insbesondere in Bezug auf den Energieverbrauch, zu bewerten und einen Katalog von Maßnahmen zur Beseitigung regulatorischer oder nicht-regulatorischer Hindernisse bereitzustellen, um so die Annahme des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" und nachfrageseitiger Lösungen zu erleichtern.

7.1. Überwachung der Anwendung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" und Mitteilung der erzielten Ergebnisse

Gemäß Artikel 3 Absatz 4 müssen die Mitgliedstaaten "die Anwendung des Grundsatzes 'Energieeffizienz an erster Stelle' und gegebenenfalls auch die sektorale Integration und die sektorübergreifenden Auswirkungen überwachen, wenn Politik-, Planungs- und Investitionsentscheidungen Genehmigungs- und Überwachungsanforderungen unterliegen". Die Mitgliedstaaten müssen die für die Durchführung der Überwachungsaufgaben zuständigen Behörden benennen. Bei Entscheidungen, die bereits bestehenden Genehmigungs- und Überwachungsanforderungen unterliegen, ist eine Überwachung erforderlich. Dadurch wird sichergestellt, dass der Aufwand für die Mitgliedstaaten verringert wird, da er nur für Ereignisse gilt, bei denen bereits Überwachungsverfahren bestehen.

Die Überwachung der Anwendung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" könnte in umfassendere Überwachungsprozesse auf verschiedenen Ebenen integriert werden. Die für die Überwachung der Anwendung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" zuständigen Behörden müssen nicht dieselben Behörden sein, die für die Genehmigung und Überwachung anderer Aspekte des Entscheidungsprozesses zuständig sind. Es ist jedoch offensichtlich von Vorteil, wenn die Überwachung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" zu den bestehenden Überwachungstätigkeiten hinzugefügt wird.

Ebenso kann die Berichterstattung über den Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" als spezielles Verfahren oder als Teil eines umfassenderen Berichterstattungsverfahrens definiert werden:

  1. Neue Verfahren oder als Teil bestehender Berichterstattungsverfahren zur Energieeffizienz: Je nachdem, wie die Mitgliedstaaten derzeit Daten über Energieeffizienz und Klimaschutz erheben, könnte die Berichterstattung über den Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" in die derzeitige Datenerhebung einbezogen werden, oder die für die Überwachung zuständige Stelle kann spezielle Verfahren entwickeln.
  2. Teil umfassenderer Berichterstattungsverfahren: Die Mitgliedstaaten könnten verlangen, dass der Jahresbericht aller öffentlichen Einrichtungen (oder aller öffentlichen Einrichtungen, die bestimmte Anforderungen erfüllen) einen eigenen Abschnitt über die Anwendung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" enthält. Im Idealfall können Interessenträger, die den Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" umgesetzt haben, die erforderlichen Angaben in vorab festgelegte Vorlagen eingeben, sodass die Aggregation auf nationaler Ebene einfach ist. Um die bestehenden Verfahren für den Privatsektor zu nutzen, könnten die Mitgliedstaaten auch verlangen, dass private Einrichtungen im Rahmen bestehender Genehmigungsverfahren, etwa gemäß der Industrieemissionsrichtlinie, über die Anwendung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" Bericht erstatten.

Eine zentrale Frage für die Mitgliedstaaten lautet, wie größere Investitionsentscheidungen öffentlicher oder regulierter Einrichtungen und von Interessenträgern des Energiemarkts überwacht werden sollten. Artikel 3 Absatz 4 legt nahe, dass die Berichterstattung nur im Rahmen von Entscheidungen erfolgen muss, die bereits überwacht werden. Bei Planungs- und Investitionsentscheidungen, die von Einrichtungen getroffen werden, die nicht unter der vollständigen Kontrolle einer öffentlichen Einrichtung stehen (unabhängige Einrichtungen, regulierte Einrichtungen, Marktteilnehmer), würde dies darauf hindeuten, dass die für die Genehmigung der Entscheidung zuständige öffentliche Einrichtung auch die zur Berichterstattung verpflichtete öffentliche Einrichtung sein kann.

Es ist wichtig, klarzustellen, dass die in Artikel 3 festgelegten Grenzwerte die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, niedrigere Schwellenwerte für die Anwendung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" und die Berichterstattungspflichten zu wählen.

Gemäß Artikel 3 Absatz 4 sollten bei Planungs-, Politik- und Investitionsentscheidungen, die bereits Genehmigungs- und Überwachungsanforderungen unterliegen, gegebenenfalls die sektorale Integration und die sektorübergreifenden Auswirkungen überwacht werden.

Die Vernetzung der Energiesysteme mit anderen Sektoren erfordert eine Überwachung im Hinblick darauf, wie der Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" die Systemintegration verbessert und sektorübergreifende Vorteile schafft. Dazu gehört auch die Prüfung, wie Energieeffizienz die Netzstabilität fördern, die Abhängigkeit von Energieimporten verringern und zur Kreislaufwirtschaft beitragen kann.

Der Zeitplan für die Messung dieser KPI sollte mit den Entscheidungsprozessen, Umsetzungsplänen und strategischen Überprüfungszeiträumen der betreffenden Planungs-, Politik- oder größeren Investitionsentscheidung in Einklang stehen.

7.2. Datenerhebungsverfahren (von öffentlichen Einrichtungen und Marktteilnehmern)

Die Mitgliedstaaten sollten Datenerhebungsverfahren und -systeme einrichten, die gewährleisten, dass die Angaben rechtzeitig und kohärent zur Verfügung gestellt werden. Es ist äußerst empfehlenswert, digitale Plattformen einzurichten, die den Verwaltungsaufwand für Interessenträger und öffentliche Einrichtungen verringern. Die Mitgliedstaaten sollten sich bemühen, Verfahren zu nutzen, mit denen sichergestellt wird, dass ein und dieselben Daten nur einmal erhoben werden, die zuständigen Behörden jedoch Zugang zur Datenbank erhalten.

Auf der Grundlage der zu meldenden Angaben sollten die Mitgliedstaaten ein System einrichten, das ihnen die für diese Berichterstattung erforderlichen Belege liefert. Die Belege könnten entweder direkt durch die Erhebung der einschlägigen Angaben (z.B. eine Liste aller größeren Entscheidungen, die von den verschiedenen Interessenträgern gemeldet wurden) oder durch Verwendung anderer bereits erhobener und verfügbarer Angaben erbracht werden (z.B. eine Liste aller Investitionen oberhalb des in Artikel 3 genannten Schwellenwerts auf der Grundlage einer Analyse der Haushaltsfeststellungen auf Ministerebene).

Neben Daten über die Anwendung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" auf Planungs-, Politik- und Investitionsentscheidungen sollten die Mitgliedstaaten auf andere Weise (z.B. gezielte Forschung) Maßnahmen erheben, die ergriffen wurden, um Hindernisse für die Anwendung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" zu beseitigen. Eine solche Datenerhebung sollte mit anderen Arbeiten koordiniert werden, die geplant sind, um die nationalen Energie- und Klimapläne zu aktualisieren, den Aufwand für die Datenerhebung so gering wie möglich zu halten und sicherzustellen, dass die Auswirkungen anderer politischer Strategien (z.B. Energieeffizienzstrategien im Allgemeinen) bei der Berichterstattung über Hindernisse für den Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" berücksichtigt werden können.

7.3. Berichterstattung über den Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle"

Gemäß Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe d der Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie berichten die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer nationalen energie- und klimabezogenen Fortschrittsberichte, "wie der Grundsatz 'Energieeffizienz an erster Stelle' bei nationalen und gegebenenfalls regionalen und lokalen Planungs-, Politik- und größeren Investitionsentscheidungen im Zusammenhang mit den nationalen und regionalen Energiesystemen berücksichtigt wurde". Abschnitt 5 des Anhangs der Empfehlung (EU) 2024/2143 enthält einige Leitlinien zu den Berichterstattungspflichten.

In Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe d sind die Daten aufgeführt, die von den Mitgliedstaaten zu melden sind:

  1. Bewertung der Anwendung und der Vorteile des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" in Energiesystemen.
  2. Maßnahmen, die ergriffen wurden, um rechtliche und sonstige Hindernisse für die Umsetzung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" zu beseitigen.

Diese beiden Elemente sollten als das Minimum betrachtet werden, und die Mitgliedstaaten können auch mehr Angaben darüber vorlegen, wie sie den Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" in ihre Entscheidungsprozesse integriert haben.

7.3.1. Berichterstattung über die Anwendung und die Vorteile des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle"

Die Berichterstattung über die Anwendung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" muss Planungs-, Politik- und Investitionsentscheidungen umfassen, die von der Anwendung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" betroffen sind, und auf die Vorteile abzielen, deren Eintreten von den Mitgliedstaaten erwartet wird.

Für jede einzelne Entscheidung könnten die Mitgliedstaaten:

  1. berichten, ob eine oder mehrere spezifische auf dem Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" beruhende Optionen konzipiert und ausgewählt wurden (ja/nein);
  2. eine Quantifizierung der Gesamtvorteile vorlegen, wobei der Wert für die weiterreichenden Vorteile nach Lösungen getrennt angegeben wird (in EUR);
  3. eine Quantifizierung des Gesamtenergieverbrauchs im Rahmen der Lösungen (in GWh) vorlegen. Dies sollte den Energieverbrauch der Lösungen über die gesamte Lebensdauer umfassen;
  4. Einen Kommentar beifügen, der Folgendes umfasst:
    1. nähere Angaben dazu, inwieweit die Lösung noch Energieeffizienzaspekte umfasst (qualitativer Indikator/Beschreibung), wenn die Lösung als Alternative zu einer auf dem Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" beruhenden Option gewählt wurde;
    2. Überlegungen zu Laststeuerung und Flexibilität für beide Lösungen;
    3. andere Erklärungen, z.B. hinsichtlich der Unsicherheit bei der Schätzung der Vorteile oder der Frage, ob sich die Auswahl der bevorzugten Option durch die Einbeziehung weiterreichender Vorteile geändert hat.

Dieselben Angaben könnten für die Berichterstattung an die Europäische Kommission verwendet werden. Die Mitgliedstaaten könnten beispielsweise verlangen, dass bei allen wichtigen Entscheidungen, für die eine förmliche Genehmigung erforderlich ist, in der Folgenabschätzung oder in einer ähnlichen Bewertung vor der Genehmigung Folgendes eindeutig angegeben wird:

  1. welche von den in Betracht gezogenen Optionen eine Anwendung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" darstellt bzw. darstellen (Option(en), bei der/denen der Energieeffizienz Vorrang eingeräumt wurde);
  2. Kosten und Vorteile der auf dem Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" beruhenden Optionen und zumindest einer anderen Hauptoption (entweder der gewählten Option oder der zweitbesten Option, wenn eine auf dem Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" beruhende Option ausgewählt wurde);
  3. die Anforderung, dass in der Folgenabschätzung die unmittelbaren Vorteile und die weiterreichenden Vorteile der zuvor definierten Optionen getrennt dargestellt werden.

7.3.2. Berichterstattung über Maßnahmen zur Beseitigung rechtlicher und sonstiger Hindernisse

Nach Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe d Ziffer ii sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, in ihre Berichterstattung Folgendes aufzunehmen: "eine Liste der Maßnahmen, die ergriffen wurden, um unnötige regulatorische oder nicht-regulatorische Hindernisse für die Umsetzung des Grundsatzes 'Energieeffizienz an erster Stelle' und für nachfrageseitige Lösungen zu beseitigen, einschließlich durch die Ermittlung nationaler Rechtsvorschriften und Maßnahmen, die dem Grundsatz 'Energieeffizienz an erster Stelle' zuwiderlaufen."

Dies legt nahe, dass die Berichte der Mitgliedstaaten Folgendes umfassen sollten:

  1. Maßnahmen zur Beseitigung unnötiger regulatorischer Hindernisse für die Umsetzung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" und für nachfrageseitige Lösungen
  2. Maßnahmen zur Beseitigung nicht-regulatorischer Hindernisse für die Umsetzung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" und für nachfrageseitige Lösungen
  3. Liste der nationalen Rechtsvorschriften und Maßnahmen, bei denen festgestellt wurde, dass sie dem Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" zuwiderlaufen.

Der erste Schritt zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Umsetzung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" besteht daher darin, bestehende politische Strategien zu überprüfen und zu bewerten, ob sie mit dem Grundsatz im Einklang stehen oder dessen Umsetzung zumindest nicht behindern 56. Die Einführung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" als übergeordneter Grundsatz reicht nicht aus, um seine Umsetzung sicherzustellen: Seine Umsetzung muss sorgfältig geplant werden, und Anpassungen der Entscheidungsfindung, der Governance-Strukturen und der Investitionsrahmen müssen in allen Bereichen, einschließlich der Gebäudepolitik, des Energiesektors, des Klimaschutzes, der Verwaltungssysteme, der politischen Ziele usw., vorgenommen werden. In den meisten Fällen bedeutet die Umsetzung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" nicht die Annahme neuer politischer Strategien, sondern erfordert als Erstes, sicherzustellen, dass die bestehenden Strategien und Rechtsvorschriften mit dem Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" in Einklang stehen.

Solche Maßnahmen können allgemeine Maßnahmen wie Leitlinien, Methoden und Verfahrensanforderungen umfassen, um sicherzustellen, dass der Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" auf relevante Planungs-, Politik- und größere Investitionsentscheidungen angewendet werden kann. Diese können allgemein gehalten sein oder sich an bestimmte Sektoren oder Entscheidungsgremien richten.

1) Verordnung (EU) 2021/1119.

2) Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit, Teil B | Detaillierte Analyse und Empfehlungen, Seite 25.

3) REPowerEU-Plan, COM(2022) 230 final.

4) Fahrplan für die Beendigung der Energieeinfuhren aus Russland (COM(2025) 440).

5) Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit, Teil B | Detaillierte Analyse und Empfehlungen, Seite 106.

6) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, Aktionsplan für erschwingliche Energie: Erschließung des wahren Werts unserer Energieunion zur Sicherstellung einer erschwinglichen, effizienten und sauberen Energieversorgung für alle Europäer (COM(2025) 79 final).

7) Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU. COM(2025) 30 final.

8) Neue Impulse für die Energieeffizienz. Verfügbar unter: https://energy.ec.europa.eu/topics/energy-efficiency/new-impetus-energy-efficiency_de.

9) Ein einfacheres und schnelleres Europa: Mitteilung über die Umsetzung und Vereinfachung (Europäische Kommission, 2024-2029). Verfügbar unter: https://commission.europa.eu/document/download/8556fc33-48a3-4a96-94e8-8ecacef1ea18_en?filename=250201_Simplification_Communication_de.pdf.

10) Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 über die Energiestatistik (ABl. L 304 vom 14.11.2008 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2008/1099/oj).

11) Instrumentarium für eine bessere Rechtsetzung, das die in SWD(2021) 305 final, Juli 2023, S. 556, vorgestellten Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung ergänzt. Verfügbar unter: https://commission.europa.eu/law/law-making-process/planning-and-proposing-law/better-regulation/better-regulation-guidelines-and-toolbox_en?prefLang=de&etrans=de.

12) Ebd., S. 552.

13) Europäische Kommission, Energy balance guide, Methodology guide for the construction of energy balances & Operational guide for the energy balance builder tool, 2019.

14) Internationale Energieagentur (2012). Spreading the net: The multiple benefits of energy efficiency improvements (Das Netz auswerfen: Die vielfältigen Vorteile von Verbesserungen der Energieeffizienz).

15) BPIE (2020). Building renovation: a kick-starter for the EU economy (Gebäuderenovierung - eine Initialzündung für den Aufschwung in der EU). Verfügbar unter: https://www.renovate-europe.eu/2020/06/10/building-renovation-a-kick-starter-for-the-eu-economy/.

16) Internationale Energieagentur (2014). Capturing the Multiple Benefits of Energy Efficiency (Erfassung der vielfältigen Vorteile der Energieeffizienz), S. 38.

17) Instrumentarium für eine bessere Rechtsetzung, das die in SWD(2021) 305 final, Juli 2023, S. 566, vorgestellten Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung ergänzt.

18) Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung, SWD(2021) 305 final.

19) Energy balance guide: Methodology guide for the construction of energy balances & Operational guide for the energy balance builder tool, Eurostat, 31. Januar 2019.

20) Internationale Energieagentur (2012). Spreading the net: The multiple benefits of energy efficiency improvements (Das Netz auswerfen: Die vielfältigen Vorteile von Verbesserungen der Energieeffizienz).

21) Internationale Energieagentur (2014). Erfassung der vielfältigen Vorteile der Energieeffizienz.

22) Internationale Energieagentur (2025). Vielfältige Vorteile der Energieeffizienz.

23) The Economics of Biophilia, 1. Aufl., Why design with nature in mind is financial sense, 2012.

24) F. J. Aguilar, (1967), Scanning the business environment.

25) Internationale Energieagentur (2014). Capturing the Multiple Benefits of Energy Efficiency (Erfassung der vielfältigen Vorteile der Energieeffizienz), S. 41.

26) Internationale Energieagentur (2014). Capturing the Multiple Benefits of Energy Efficiency (Erfassung der vielfältigen Vorteile der Energieeffizienz), S. 137.

27) Ebd., S. 189.

28) Das MICATool ermöglicht es politischen Entscheidungsträgern und Praktikern, vereinfachte Analysen zur Verbesserung der Energieeffizienz durchzuführen, die Relevanz der vielfältigen Auswirkungen zu vergleichen und zu bewerten und die Berichterstattung und Überwachung zu stärken. MICAT ermöglicht es dem Nutzer, eine politische Maßnahme in einem bestimmten Sektor, einem bestimmten Zeitrahmen und einer bestimmten geografischen Region auszuwählen, und quantifiziert anschließend die Auswirkungen dieser Maßnahmen anhand einer Vielzahl sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Indikatoren. Die Eingabedaten können auf die spezifische Situation des Nutzers zugeschnitten werden (d. h. Wohnungsbestand und Renovierungsquote). Das Instrument kann diese Auswirkungen auch monetarisieren und wird eine einfache Kosten-Nutzen-Analyse mit maßgeschneiderten Variablen zu Energiepreissensibilität, Investitionssensitivität und Abzinsungssatz durchführen.

29) Thema, J. et al. (2019). The Multiple Benefits of the 2030 EU Energy Efficiency Potential.

30) Suerkemper, F. et al. (2022). Overall quantification and monetisation concept. MICAT - Multiple Impacts Calculation Tool (Leistung 2.1).

31) Instrumentarium für eine bessere Rechtsetzung, das die in SWD(2021) 305 final, Juli 2023, S. 286, vorgestellten Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung ergänzt.

32) Ebd., S. 566.

33) Azzini, I., Listorti, G., Mara, T. und Rosati, R., Uncertainty and Sensitivity Analysis for policy decision making, EUR 30432 EN, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2020, ISBN 978-92-76-24752-4, doi:10.2760/922129, JRC122132.

34) Suerkemper, F. et al. (2022). Overall quantification and monetisation concept. MICAT - Multiple Impacts Calculation Tool (Leistung 2.1).

35) Ürge-Vorsatz, D. et al. (2015). Literature review on Multiple Impact quantification methodologies, Bericht zu D2.1, COMBI-Projekt.

36) Life Cycle Assessment & the EF methods: Comprehensive coverage of impacts, https://green-forum.ec.europa.eu/green-business/environmental-footprint-methods/life-cycle-assessment-ef-methods_en.

37) Ürge-Vorsatz, D. et al. (2015). Literature review on Multiple Impact quantification methodologies, Bericht zu D2.1, COMBI-Projekt.

38) Suerkemper, F. et al. (2022). Overall quantification and monetisation concept. MICAT - Multiple Impacts Calculation Tool (Leistung 2.1).

39) Mzavanadze, Nora. (2018a). Quantifying air pollution impacts of energy efficiency, COMBI D3.4 Abschlussbericht.

40) Naess-Schmidt, H. S., Hansen, M. B. W., Wilke, S., Lumby, B. M. (2018). Macro-economy impacts of energy efficiency, COMBI D6.4 Abschlussbericht.

41) Empfehlung (EU) 2024/2143 der Kommission vom 29. Juli 2024 mit Leitlinien für die Auslegung von Artikel 3 der Richtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf den Grundsatz Energieeffizienz an erster Stelle, ABl. L, 2024/2143, 9.8.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reco/2024/2143/oj.

42) Internationale Energieagentur (2014). Capturing the Multiple Benefits of Energy Efficiency (Erfassung der vielfältigen Vorteile der Energieeffizienz), S. 190.

43) Instrumentarium für eine bessere Rechtsetzung, das die in SWD(2021) 305 final, Juli 2023, vorgestellten Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung ergänzt, Instrument #60.

44) Macias Moy, D., Bisselink, B., Dutiel, O., Ferreira Cordeiro, N., Garcia Gorriz, E., Grizzetti, B., Hanke, G., Miladinova-Marinova, S., Parn, O., Piroddi, C., Pistocchi, A., Polimene, L., Ruiz Orejon Sanchez Pastor, L., Serpetti, N., Stips, A., Trichakis, I., Udias Moinelo, A. und Vigiak, O., Outline of the dynamic baseline for the MSRR Impact Assessment analysis in the context of the Blue2 Modelling Framework initiative, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2023, doi:10.2760/747000, JRC134027.

45) Instrumentarium für eine bessere Rechtsetzung, das die in SWD(2021) 305 final, Juli 2023, vorgestellten Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung ergänzt, Instrument #60.

46) ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN SWD(2021) 305 final, Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung, Brüssel, 3.11.2021, S. 33.

47) Instrumentarium für eine bessere Rechtsetzung, das die in SWD(2021) 305 final, Juli 2023, vorgestellten Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung ergänzt, Instrument #64.

48) Hermelink, A.H. & de Jager, D. (2015). Evaluating our future: The crucial role of discount rates in European Commission energy system modelling.

49) Internationale Energieagentur (2014). Capturing the Multiple Benefits of Energy Efficiency (Erfassung der vielfältigen Vorteile der Energieeffizienz), S. 189.

50) Instrumentarium für eine bessere Rechtsetzung, das die in SWD(2021) 305 final, Juli 2023, S. 520, vorgestellten Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung ergänzt.

51) Instrumentarium für eine bessere Rechtsetzung, das die in SWD(2021) 305 final, Juli 2023, vorgestellten Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung ergänzt. Entscheidungsanalysen mit mehreren Kriterien sind besonders geeignet, wenn komplexe Wechselwirkungen auftreten, bei denen unterschiedliche quantifizierte Auswirkungen in verschiedenen Einheiten gemessen werden, wie z.B. weiterreichende Vorteile.

52) Ürge-Vorsatz, D., Kelemen, A., Gupta, M., Chatterjee, S., Egyed, M., Reith, A. (2015). Literature review on Multiple Impact quantification methodologies, Bericht zu D2.1, COMBI-Projekt. Verfügbar unter: https://combi-project.eu/wp-content/uploads/2015/09/D2.1_LR-methodologies.pdf.

53) Instrumentarium für eine bessere Rechtsetzung, das die in SWD(2021) 305 final, Juli 2023, S. 557, vorgestellten Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung ergänzt.

54) Darüber hinaus wird eine Sensitivitätsanalyse in Bezug auf den gewählten Abzinsungssatz empfohlen (siehe Schritt 2).

55) Instrumentarium für eine bessere Rechtsetzung, das die in SWD(2021) 305 final, Juli 2023, S. 557, vorgestellten Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung ergänzt.

56) ENEFIRST, 2022. How to operationalise Energy Efficiency First (EE1st) in the EU? Key recommendations to Member States. Leistung D5.3 des ENEFIRST-Projekts, finanziert durch das Programm H2020, D.5.3_ENEFIRST_recommendations_FINAL.pdf.


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