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Beschluss (EU) 2026/867 der Kommission vom 27. März 2026 über die Einleitung der eingehenden Prüfung bestimmter Leistungsziele, die in dem von der Slowakei gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgelegten überarbeiteten Leistungsplanentwurf für den vierten Bezugszeitraum enthalten sind
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2026) 2012)
(Nur der slowakische Text ist verbindlich)
(ABl. L 2026/867 vom 20.04.2026)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 zur Festlegung des Rahmens für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums ("Rahmenverordnung") 1, insbesondere auf Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe c Unterabsatz 2,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/2803 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 zur Verwirklichung des Einheitlichen Europäischen Luftraums 2, insbesondere auf Artikel 58 Absatz 3,
gestützt auf die Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 der Kommission vom 11. Februar 2019 zur Festlegung eines Leistungssystems und einer Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum und zur Aufhebung der Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 390/2013 und (EU) Nr. 391/2013 3, insbesondere auf Artikel 15 Absätze 1 und 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Nach Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 der Kommission sind die Mitgliedstaaten gehalten, auf nationaler Ebene oder auf der Ebene funktionaler Luftraumblöcke (FAB) für jeden Bezugszeitraum des Leistungssystems und der Gebührenregelung für Flugsicherungsdienste und Netzfunktionen Pläne mit Leistungszielen auszuarbeiten. Diese Pläne müssen lokale Leistungsziele enthalten, die mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den betreffenden Bezugszeitraum im Einklang stehen.
(2) Am 2. Juni 2024 nahm die Kommission unionsweit geltende Leistungsziele für den vierten Bezugszeitraum (RP4, 2025-2029) an. Diese unionsweit geltenden Leistungsziele wurden mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1688 der Kommission 4 festgelegt.
(3) Die Slowakei legte der Kommission am 24. September 2024 einen Leistungsplanentwurf für den RP4 vor. Nach Prüfung der Vollständigkeit dieses Leistungsplanentwurfs durch die Kommission legte die Slowakei am 15. November 2024 einen aktualisierten Leistungsplanentwurf (im Folgenden "Leistungsplanentwurf") vor.
(4) Die Kommission stellte fest, dass die von der Slowakei im Leistungsplanentwurf vorgeschlagenen Kosteneffizienzziele die in Anhang IV Nummer 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 festgelegten Bewertungskriterien nicht erfüllen und daher nicht mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den RP4 vereinbar sind. Die Kommission setzte die Slowakei am 16. Mai 2025 davon in Kenntnis 5.
(5) Am 20. August 2025 legte die Slowakei der Kommission einen überarbeiteten Leistungsplanentwurf für den RP4 zur Bewertung vor. Nach Prüfung der Vollständigkeit dieses überarbeiteten Leistungsplanentwurfs legte die Slowakei am 9. Oktober 2025 eine aktualisierte Fassung des überarbeiteten Leistungsplanentwurfs (im Folgenden "überarbeiteter Leistungsplanentwurf") vor.
(6) Die Kommission hat entsprechend Artikel 15 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 die Kohärenz der im überarbeiteten Leistungsplanentwurf der Slowakei enthaltenen lokalen Leistungsziele auf der Grundlage der in Anhang IV Nummer 1 jener Durchführungsverordnung festgelegten Kriterien und gegebenenfalls unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten bewertet.
(7) Im vorliegenden Beschluss werden die Zweifel der Kommission an der Kohärenz der im überarbeiteten Leistungsplanentwurf der Slowakei enthaltenen überarbeiteten Kosteneffizienzziele mit den unionsweit geltenden Zielen für den RP4 dargelegt.
(8) Der Leistungsüberprüfungsausschuss (Performance Review Bord - im Folgenden "PRB"), der die Kommission gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/2803 bei der Umsetzung des Leistungssystems und der Gebührenregelung unterstützt, hat der Kommission seine Stellungnahme zu den im überarbeiteten Leistungsplanentwurf der Slowakei enthaltenen Leistungszielen im Hinblick auf die Kohärenz dieser Ziele mit den unionsweit geltenden Leistungszielen vorgelegt. Die in diesem Beschluss dargelegten Feststellungen stützen sich auf die ausführliche technische Bewertung in der Stellungnahme des PRB 6.
Gründe für die Einleitung einer eingehenden Prüfung
(9) Der überarbeitete Leistungsplanentwurf enthält überarbeitete Kosteneffizienzziele für den RP4 für die Streckengebührenzone Slowakei sowie einen aktualisierten Basiswert für die festgestellten Kosten je Leistungseinheit (Determined Unit Costs - im Folgenden "DUC") für das Jahr 2024.
(10) Die überarbeiteten Kosteneffizienzziele und aktualisierten Basiswerte sind in der nachstehenden Tabelle im Vergleich zu den entsprechenden Zahlen aufgeführt, die ursprünglich in dem im November 2024 vorgelegten Leistungsplanentwurf angeführt wurden.
| Streckengebührenzone Slowakei | 2019 Basis-wert | 2024 Basis-wert | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 |
| Ursprüngliche Kosteneffizienzziele (die im 2024 vorgelegten Leistungsplanentwurf enthalten sind), ausgedrückt als festgestellte streckenbezogene Kosten je Leistungseinheit (zu realen Preisen des Jahres 2022) | 56,20 EUR | 60,11 EUR | 62,58 EUR | 61,85 EUR | 61,12 EUR | 59,71 EUR | 58,34 EUR |
| Überarbeitete Kosteneffizienzziele (im überarbeiteten Leistungsplanentwurf), ausgedrückt als festgestellte Kosten je Leistungseinheit (zu realen Preisen des Jahres 2022) |
56,20 EUR | 56,19 EUR | 58,29 EUR | 57,83 EUR | 57,49 EUR | 57,26 EUR | 56,34 EUR |
| Differenz | 0 % | -6,5 % | -6,8 % | -6,5 % | -5,9 % | -4,1 % | -3,4 % |
(11) Die Kommission stellt fest, dass die Kosteneffizienzziele der Slowakei für jedes Jahr des RP4 nach unten korrigiert wurden, was eine Verbesserung gegenüber dem 2024 vorgelegten Leistungsplanentwurf darstellt. Diese Verbesserung führt zu niedrigeren jährlichen festgestellten Kosten je Leistungseinheit.
(12) Die überarbeiteten festgestellten Kosten für die Gebührenzone in EUR und zu realen Preisen von 2022 (im Folgenden "EUR 2022"), die für jedes Jahr des RP4 niedriger sind als im ursprünglichen Leistungsplanentwurf, sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt:
| Streckengebührenzone Slowakei | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 |
| Ursprüngliche festgestellte Kosten zu realen Preisen von 2022 (im 2024 vorgelegten Leistungsplanentwurf) | 80 Mio. EUR | 83 Mio. EUR | 86 Mio. EUR | 88 Mio. EUR | 89 Mio. EUR |
| Überarbeitete festgestellte Kosten zu realen Preisen von 2022 (im überarbeiteten Leistungsplanentwurf) | 76 Mio. EUR | 79 Mio. EUR | 80 Mio. EUR | 82 Mio. EUR | 83 Mio. EUR |
| Differenz | -5,4 % | -5,9 % | -6,7 % | -6,4 % | -7,4 % |
(13) Im Vergleich zum Leistungsplanentwurf führte die in der nachstehenden Tabelle angeführte überarbeitete Verkehrsprognose für die Gebührenzone zu einer höheren Zahl prognostizierter Diensteinheiten für die Jahre 2025 und 2026 und zu einer geringeren Zahl prognostizierter Diensteinheiten für die Jahre 2027, 2028 und 2029. Für diese letzten drei Jahre des RP4 werden die positiven Auswirkungen der in Erwägungsgrund 12 genannten Senkung der festgestellten Kosten durch den Rückgang der prognostizierten Leistungseinheiten somit teilweise aufgehoben. Die im überarbeiteten Leistungsplanentwurf verwendete überarbeitete Verkehrsprognose steht im Einklang mit der "STATFOR Base "Verkehrsprognose von Eurocontrol vom Februar 2025.
| Streckengebührenzone Slowakei | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 |
| Ursprüngliche Verkehrsprognose (im November 2024 vorgelegten Leistungsplanentwurf), ausgedrückt in Tausend Streckendiensteinheiten | 1.283 | 1.349 | 1.410 | 1.475 | 1.534 |
| Aktualisierte Verkehrsprognose (im überarbeiteten Leistungsplanentwurf), ausgedrückt in Tausend Streckendiensteinheiten | 1.303 | 1.358 | 1.398 | 1.439 | 1.471 |
| Differenz | +1,6 % | +0,7 % | -0,9 % | -2,4 % | -4,1 % |
(14) Die Kommission hat die Kohärenz der überarbeiteten Kosteneffizienzziele für die Streckengebührenzone Slowakei anhand der Kriterien in Anhang IV Nummer 1.4 Buchstaben a, b und c der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 bewertet.
(15) In Bezug auf das in Anhang IV Nummer 1.4 Buchstabe a der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 festgelegte Kriterium stellt die Kommission fest, dass der streckenbezogene DUC-Trend auf Ebene der Gebührenzone von + 0,0 % im RP4 hinter dem unionsweiten Trend von - 1,2 % im gleichen Zeitraum zurückbleibt.
(16) In Bezug auf das in Anhang IV Nummer 1.4 Buchstabe b der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 festgelegte Kriterium stellt die Kommission fest, dass der streckenbezogene langfristige DUC-Trend auf Ebene der Gebührenzone von + 0,3 % im RP3 und RP4 hinter dem langfristigen unionsweiten Trend von - 1,0 % im gleichen Zeitraum zurückbleibt.
(17) In Bezug auf das in Anhang IV Nummer 1.4 Buchstabe c der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 festgelegte Kriterium stellt die Kommission fest, dass der Basiswert der Slowakei für die festgestellten Kosten je Leistungseinheit von 56,19 EUR (EUR2022) um 61,0 % höher ist als der durchschnittliche Basiswert von 34,89 EUR (EUR2022) der entsprechenden Vergleichsgruppe.
(18) Zudem hat die Kommission geprüft, ob die in den Erwägungsgründen 15 bis 17 genannten Abweichungen nach Anhang IV Nummer 1.4 Buchstabe d der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 als notwendig und verhältnismäßig erachtet werden können. Dementsprechend hat die Kommission bewertet, ob die in den Erwägungsgründen 15 und 16 festgestellten Abweichungen vom unionsweiten DUC-Trend und vom unionsweiten langfristigen DUC-Trend ausschließlich auf festgestellte Zusatzkosten im Zusammenhang mit zur Erreichung der Leistungsziele im wesentlichen Leistungsbereich Kapazität erforderlichen Maßnahmen zurückzuführen sind oder auf Umstrukturierungskosten im Sinne des Artikels 2 Nummer 18 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317.
(19) Der PRB hat berechnet, wie hoch die Differenzen zwischen den von der Slowakei im überarbeiteten Leistungsplanentwurf angesetzten festgestellten Kosten für den RP4 und den festgestellten Kosten zu veranschlagen sind, die angesetzt werden müssten, um dem langfristigen unionsweiten DUC-Trend für den RP3 und den RP4 zusammengenommen Trend zu entsprechen. Gemäß den Feststellungen des PRB liegen die von der Slowakei vorgeschlagenen festgestellten Gesamtkosten für den RP4 um rund 22,7 Mio. EUR (EUR2022) unter dem Niveau, das erforderlich ist, um dem unionsweiten DUC-Trend zu entsprechen, was eine jährliche Lücke von durchschnittlich 4,5 Mio. EUR (EUR2022) darstellt. Eine noch deutlichere Differenz, die sich über den gesamten RP4 auf rund 35,3 Mio. EUR (EUR2022) beläuft, ist gegenüber dem Niveau zu beobachten, das erforderlich ist, um dem langfristigen unionsweiten DUC-Trend zu entsprechen, was eine durchschnittliche jährliche Lücke von 7,1 Mio. EUR (EUR2022) darstellt.
(20) In Bezug auf das in Anhang IV Nummer 1.4 Buchstabe d Ziffer i der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 festgelegte Kriterium stellt die Kommission fest, dass die Slowakei im überarbeiteten Leistungsplanentwurf darauf verweist, dass bei der Flugsicherungsorganisation "LPS SR" im RP4 zusätzliche festgestellte Kosten für die zur Erreichung der lokalen Kapazitätsziele erforderlichen Maßnahmen (im Folgenden "Kapazitätsmaßnahmen") entstanden sind.
(21) Die Kommission stellt fest, dass die Slowakei in Bezug auf die LPS SR im überarbeiteten Leistungsplanentwurf drei Kapazitätsmaßnahmen mit einem Gesamtbetrag von 19,9 Mio. EUR (EUR2022) für den RP4 vorgelegt und quantifiziert hat. Die Kommission stellt ferner fest, dass die von der Slowakei gemeldeten Kapazitätsmaßnahmen darauf abzielen, die Anzahl der einsatzfähigen Fluglotsen (im Folgenden "ATCO") bei der Bezirkskontrollstelle zu erhöhen und die Nutzung der ATCO-Ressourcen zu verbessern, wobei die Maßnahmen wie folgt untergliedert sind:
(22) Die Maßnahmen 1 und 2 umfassen die Ausbildung und Beschäftigung neuer Fluglotsen im RP4 durch die LPS SR. Die Anzahl der Fluglotsen, die in streckenbezogenen Sektoren in der Bezirkskontrollstelle Bratislava tätig sind, soll von 69 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) im Jahr 2024 auf 93 VZÄ im Jahr 2029 erhöht werden, was einem erheblichen Anstieg um 24 VZÄ im RP4 entspricht. Die Slowakei erklärt, dass die LPS SR durch die Maßnahmen 1 und 2 eine angemessene Personalausstattung mit Fluglotsen erreichen und damit der Verkehrsnachfrage gerecht wird und zudem die Resilienz ihres Flugbetriebs erhöht. Infolgedessen geht die LPS SR davon aus, dass die Zahl der von Fluglotsen geleisteten Überstunden, die in den letzten Jahren aufgrund des Personalmangels in großem Umfang angefallen sind, erheblich verringert wird.
(23) Die Gesamtkosten der Maßnahme 1 belaufen sich im RP4 auf nominal rund 5,0 Mio. EUR und beinhalten die Ausbildung von 30 neuen Fluglotsen für die Bezirkskontrollstelle Bratislava. Diese Ausbildungskosten umfassen die Vergabe der ersten Ausbildungsphasen der ATCO-Ausbildung durch LPS SR an eine externe Ausbildungsorganisation. Für die Maßnahme 2 belaufen sich die von der Slowakei gemeldeten Gesamtkosten für den RP4 nominal auf 15,3 Mio. EUR und decken die Personalkosten für die Beschäftigung zusätzlicher Fluglotsen in der Bezirkskontrollstelle Bratislava ab.
(24) Maßnahme 3 zielt darauf ab, Anreize für Fluglotsen zu schaffen, damit diese weitere Zuständigkeiten in spezialisierten Funktionen z.B. als leitende Aufsichtsperson oder Ausbilder für die Ausbildung am Arbeitsplatz (On-the-job training - im Folgenden "OJT") übernehmen.
(25) Nach den im überarbeiteten Leistungsplanentwurf enthaltenen Informationen ist das leitende Aufsichtspersonal innerhalb der LPS SR aufgrund von Personalmangel derzeit in vielen Fällen gleichzeitig in zahlreichen Funktionen tätig, so auch in der Funktion als OJT-Ausbilder oder als Verantwortliche für die Verkehrsflussregelung. Nach Ansicht der LPS SR wird dem leitenden Aufsichtspersonal innerhalb des Unternehmens dadurch viel abverlangt. Darüber hinaus erhält das leitende Aufsichtspersonal innerhalb der LPS SR trotz des Maßes der getragenen Verantwortung lediglich einen zusätzlichen finanziellen Ausgleich von weniger als 10 % der ATCO-Grundvergütung.
(26) Die Slowakei berichtet ferner, dass bei der LPS SR ein Mangel an OJT-Ausbildern besteht, was zu einer hohen Arbeitsbelastung für das betroffene Personal geführt hat. Etwa die Hälfte der derzeitigen OJT-Ausbilder sind Fluglotsen in leitenden Aufsichtsfunktionen, die daher nur begrenzt für die Ausbildung am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen.
(27) Die Slowakei hat daher im Rahmen von Maßnahme 3 zusätzliche Personalkosten der LPS SR gemeldet, um die Vergütung von Fluglotsen in leitenden Aufsichtsfunktionen und OJT-Ausbildern zu erhöhen. Die unter Maßnahme 3 angeführten Kosten belaufen sich im RP4 nominal auf insgesamt 4,5 Mio. EUR.
(28) Insgesamt sind die drei Kapazitätsmaßnahmen, die von der Slowakei geltend gemacht werden, um eine Abweichung von den unionsweiten Trends bei der Kosteneffizienz zu rechtfertigen, sowohl hinsichtlich ihres Umfangs als auch hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen erheblich, wenn ihr proportionaler Anteil an den festgestellten Gesamtkosten für die Gebührenzone für den RP4 berücksichtigt wird. Unter Berücksichtigung der Stellungnahme des PRB ist die Kommission der Auffassung, dass eine ausführlichere Analyse dieser Kapazitätsmaßnahmen erforderlich ist, um deren Umfang, Kosten und Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die Erreichung der Kapazitätsziele zu bewerten.
(29) Unbeschadet des Ergebnisses der in Erwägungsgrund 28 genannten weiteren Analyse ist es jedoch offensichtlich, dass die von der Slowakei gemeldeten zusätzlichen Kosten für die in den Erwägungsgründen 20 bis 27 genannten Kapazitätsmaßnahmen die im Durchschnitt festgestellten jährlichen Lücken im RP4 gegenüber dem unionsweiten DUC-Trend und dem unionsweiten langfristigen DUC-Trend, die in Erwägungsgrund 19 als Geldbetrag ausgedrückt werden, nur teilweise rechtfertigen. Diese Abweichungen können daher nicht ausschließlich auf die zusätzlichen festgestellten Kosten der vorgelegten Kapazitätsmaßnahmen zurückgeführt werden, unabhängig davon, ob diese Maßnahmen in ihrer Gesamtheit als notwendig und verhältnismäßig im Hinblick auf die Erreichung der lokalen Kapazitätsziele erachtet werden.
(30) Daher wird das in Anhang IV Nummer 1.4 Buchstabe d Ziffer i der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 festgelegte Kriterium von der Slowakei nicht erfüllt.
(31) In Bezug auf das in Anhang IV Nummer 1.4 Buchstabe d Ziffer ii der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 genannte Kriterium sei lediglich darauf hingewiesen, dass der von der Slowakei vorgelegte überarbeitete Leistungsplanentwurf keine Umstrukturierungsmaßnahmen enthält, die eine Abweichung vom unionsweiten DUC-Trend bzw. vom langfristigen unionsweiten DUC-Trend rechtfertigen würden. Daher wird das in Nummer 1.4 Buchstabe d Ziffer ii festgelegte Kriterium von der Slowakei nicht erfüllt.
(32) Zusammenfassend stellt die Kommission fest, dass die Slowakei in ihrem überarbeiteten Leistungsplanentwurf die Empfehlungen nach Artikel 3 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2025/1040 in Bezug auf die Kosteneffizienzziele für ihre Streckengebührenzone nicht angemessen umgesetzt hat.
(33) Insbesondere stellt die Kommission fest, dass die von der Slowakei vorgeschlagenen überarbeiteten Kosteneffizienzziele weder mit dem unionsweiten DUC-Trend im RP4 noch mit dem langfristigen unionsweiten DUC-Trend im Einklang stehen. Die Kommission stellt ferner fest, dass die festgestellten Kosten für die Gebührenzone nicht in ausreichendem Maße gesenkt wurden, um deren Kohärenz mit den unionsweit geltenden Leistungszielen zu gewährleisten.
(34) Letztlich ist die Kommission nach Prüfung der im überarbeiteten Leistungsplanentwurf enthaltenen Elemente und Begründungen nicht zu dem Schluss gelangt, dass die Abweichungen von den unionsweiten DUC-Trends ausschließlich auf zusätzliche Kosten für Kapazitätsmaßnahmen zurückzuführen sind. Zur Prüfung anderer betrieblicher und wirtschaftlicher Erwägungen, die die Slowakei zur Rechtfertigung der in den Erwägungsgründen 15, 16 und 17 festgestellten Abweichungen in Bezug auf die in Anhang IV Nummer 1.4 Buchstaben a bis c der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 festgelegten Bewertungskriterien vorgebracht hat, wären weitere Informationen und Analysen erforderlich.
(35) Auf der Grundlage der Feststellungen in den Erwägungsgründen 14 bis 34 ist die Kommission in dieser Phase der Bewertung des überarbeiteten Leistungsplanentwurfs daher der Auffassung, dass weiterhin Zweifel an der Kohärenz der Kosteneffizienzziele der Slowakei bestehen.
(36) Die Kommission hat daher beschlossen, die eingehende Prüfung nach Artikel 15 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 in Bezug auf die Kosteneffizienzziele für die Streckengebührenzone Slowakei einzuleiten
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Die folgenden im überarbeiteten Leistungsplanentwurf für den RP4 für die Streckengebührenzone Slowakei vorgeschlagenen Kosteneffizienzziele geben Anlass zu Zweifeln an ihrer Kohärenz mit den unionsweit geltenden Leistungszielen:
| Streckengebühren-zone Slowakei | 2019 Basiswert | 2024 Basiswert | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 |
| Überarbeitete Kosteneffizienzziele, ausgedrückt als festgestellte Kosten je Leistungseinheit (zu realen Preisen des Jahres 2022) | 56,20 EUR | 56,19 EUR | 58,29 EUR | 57,83 EUR | 57,49 EUR | 57,26 EUR | 56,34 EUR |
(1) Eine eingehende Prüfung gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 wird in Bezug auf die in Artikel 1 genannten Kosteneffizienzziele eingeleitet.
(2) Zur Unterstützung der weiteren Bewertung der in Artikel 1 genannten Leistungsziele übermittelt die Slowakei auf Anfrage der Kommission relevante zusätzliche Daten und Informationen zu den im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Elementen.
Dieser Beschluss ist an die Slowakische Republik gerichtet.
Brüssel, den 27. März 2026
2) ABl. L, 2024/2803, 11.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2803/oj.
3) ABl. L 56 vom 25.02.2019 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2019/317/oj.
4) Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1688 der Kommission vom 12. Juni 2024 zur Festlegung unionsweit geltender Leistungsziele für das Luftverkehrsmanagementnetz für den vierten Bezugszeitraum (vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2029) (ABl. L, 2024/1688, 17.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2024/1688/oj).
5) Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1040 der Kommission vom 16. Mai 2025 bezüglich der Inkohärenz bestimmter Leistungsziele, die in den von Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Irland, Lettland, Luxemburg, den Niederlanden und der Slowakei gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgelegten Entwürfen der nationalen Leistungspläne und der Leistungspläne für funktionale Luftraumblöcke enthalten sind, mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den vierten Bezugszeitraum des Leistungssystems und der Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum (ABl. L, 2025/1040, 23.5.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2025/1040/oj).
6) Stellungnahme Nr. 1-2026 des Leistungsüberprüfungsausschusses zur Bewertung der überarbeiteten Leistungsplanentwürfe für den vierten Bezugszeitraum (RP4), 28. Januar 2026.
| Nicht erschöpfende Liste von Elementen zur weiteren Analyse in Bezug auf die Kosteneffizienzziele für die Streckengebührenzone Slowakei | Anhang |
1. Festgestellte Kosten für den vierten Bezugszeitraum (RP4) mit Schwerpunkt auf den kommenden Kalenderjahren 2027, 2028 und 2029, einschließlich der diesen festgestellten Kosten zugrunde liegenden detaillierten Annahmen und Parameter für jede in den Geltungsbereich der Gebührenzone fallende Stelle
2. Anpassungen der Basiswerte der festgestellten Kosten je Leistungseinheit für die Jahre 2019 und 2024
3. Letzte verfügbare Angaben zu den tatsächlichen Kosten, die für das Jahr 2025 für jede in den Geltungsbereich der Gebührenzone fallende Stelle erfasst wurden
4. Im überarbeiteten Leistungsplanentwurf zugrunde gelegte Verkehrsprognosen und neueste verfügbare Informationen über die prognostizierte Verkehrsentwicklung für die Gebührenzone im RP4
5. Maßnahmen, die von der Slowakei zur Rechtfertigung der festgestellten Abweichungen von den unionsweiten Kosteneffizienztrends angeführt werden und zu zusätzlichen Kosten für die Erreichung der Kapazitätsziele geführt haben, und mit diesen Kapazitätszielen verbundene Anreizregelungen
6. Örtliche Gegebenheiten, die eine Abweichung von den in Anhang IV Nummer 1.4 Buchstaben a bis c der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 festgelegten Bewertungskriterien rechtfertigen könnten
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