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Empfehlung (EU) 2026/1008 der Kommission vom 30. April 2026 zur Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen von Energieversorgungsverträgen
(ABl. L 2026/1008 vom 08.05.2026)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Erschwinglichkeit von Energie ist für die wirtschaftliche und soziale Stabilität und das Vertrauen in den europäischen Energiemarkt von zentraler Bedeutung. Eine wirksame Marktgestaltung und ein robuster Verbraucherschutz fördern Wettbewerb, Innovation und Effizienz und führen aller Erwartung nach zu niedrigeren Kosten und einer höheren Qualität der Dienstleistungen. Dazu gehört auch, dass die Verbraucher in die Lage versetzt werden, Energieversorgungsangebote zu vergleichen, Versorgungsverträge zu verstehen und unkompliziert den Versorger zu wechseln.
(2) Ein reibungsloser Wechsel der Strom- und Gasversorger ist für einen wettbewerbsorientierten Energiemarkt unverzichtbar. Der Versorgerwechsel ist zwar ein in der Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates 1 und der Richtlinie (EU) 2024/1788 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 verankertes Recht; dieses Recht ist jedoch in der Praxis aufgrund der Komplexität, des Mangels an transparenten und vergleichbaren Energieangeboten, einer uneinheitlichen Terminologie und Darstellung seitens der Versorger, des mangelnden Bewusstseins der Verbraucher für die Vorteile sowie aggressiver oder irreführender Marketingpraktiken möglicherweise nicht immer wirksam.
(3) Transparente vorvertragliche und vertragliche Informationen, faire Vertragspraktiken und klare und verständliche Energierechnungen sollten für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein und sind für einen erschwinglichen, nachhaltigen und inklusiven Zugang zu Energie entscheidend.
(4) Die Richtlinie (EU) 2019/944 gewährleistet den Zugang der Verbraucher zu klaren, transparenten und vergleichbaren Energieangeboten und ermöglicht es den Verbrauchern, sich für einen Vertrag zu entscheiden, der ihren Bedürfnissen entspricht. Sie stellt insbesondere sicher, dass die Endkunden vor dem Abschluss oder der Verlängerung von Elektrizitätsversorgungsverträgen mit fester Laufzeit und Festpreis sowie Verträgen mit dynamischen Stromtarifen eine knappe, leicht verständliche und klar gekennzeichnete Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen von Elektrizitätsversorgungsverträgen erhalten. Eine ähnliche Anforderung ist in der Richtlinie (EU) 2024/1788 festgelegt, wonach den Endkunden eine einzige, knappe, leicht verständliche und klar gekennzeichnete Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen von Gasversorgungsverträgen zur Verfügung gestellt werden muss und die Versorger eine einheitliche Terminologie zu verwenden haben.
(5) Gleichzeitig muss die Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen von Energieversorgungsverträgen (im Folgenden "Zusammenfassung") den Anforderungen der EU-Verbraucherschutzvorschriften sowie den Rechten und Pflichten entsprechen, die sich aus den EU-Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten 3 ergeben.
(6) Den Verbrauchern ist ihr aktueller Tarif häufig nicht bekannt, und auch nicht, ob ihr Preis fest oder variabel ist. Diese Verwirrung kann einerseits auf ein geringes Bewusstsein der Verbraucher diesbezüglich und den Mangel an zwischen verschiedenen Verträgen vergleichbaren Informationen zurückzuführen sein, andererseits aber auch darauf, dass Versorger für ähnliche Angebote unterschiedliche Bezeichnungen verwenden. Darüber hinaus bestehen nach wie vor erhebliche Unterschiede bei der Energiekompetenz verschiedener Verbrauchergruppen, einschließlich älterer Menschen und von Energiearmut betroffener Menschen. Viele Verbraucher haben nur begrenzten Zugang zu digitalen Ressourcen, und einige verfügen nur über geringe oder gar keine digitalen Kompetenzen. Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen gelegt werden, um sicherzustellen, dass die Zusammenfassung für alle Menschen gleichermaßen zugänglich ist.
(7) Verbraucher sind häufig einer Informationsflut ausgesetzt oder unterliegen Bestätigungsverzerrungen, was sich negativ auf ihre Entscheidungsfindung auswirkt. Damit die Verbraucher in der Lage sind, fundierte Entscheidungen zu treffen, benötigen sie Zugang zu benutzerfreundlichen Instrumenten und transparenten, vergleichbaren Informationen, um Angebote bewerten und auswählen zu können, die ihren Präferenzen und Bedürfnissen entsprechen.
(8) Um die Transparenz von Verträgen über Wärme-, Kälte- und Trinkwarmwasserversorgung zu verbessern, ist in Artikel 21 der Richtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments und des Rates 4 ferner festgelegt, dass den Endkunden und den Endnutzern eine knappe, leicht verständliche Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen, einschließlich Preisen und Tarifen, zur Verfügung zu stellen ist. In der Empfehlung (EU) 2024/2481 der Kommission 5 wurden Leitlinien für die Auslegung der Artikel 21, 22 und 24 der Richtlinie (EU) 2023/1791 festgelegt.
(9) In anderen Sektoren ist allgemein anerkannt, wie wichtig es ist, den Verbrauchern klare, transparente und vergleichbare Informationen in einem standardisierten Format zur Verfügung zu stellen. So wird beispielsweise in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2243 der Kommission 6 ein Muster für die Vertragszusammenfassung festgelegt, das von den Anbietern öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste zu verwenden ist. Ebenso soll mit der Richtlinie (EU) 2023/2225 des Europäischen Parlaments und des Rates 7 über Verbraucherkreditverträge sichergestellt werden, dass vorvertragliche Informationen über das Formular "Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite" bereitgestellt werden.
(10) Die Standardisierung vorvertraglicher Informationen und eine einfache und einheitliche Sprache und einheitliche Terminologie bei vorvertraglichen Informationen, Verträgen und Rechnungen, die von allen Versorgern, Vergleichsinstrumenten sowie gegebenenfalls Vermittlern und Energiedienstleistern verwendet werden, sind den Verbrauchern eine Hilfe, um die wichtigsten Merkmale der Angebote schnell zu erfassen und leicht zu vergleichen. Wenn wichtige Informationen deutlich erkennbar auf der ersten Seite der Zusammenfassung angezeigt werden, können die Verbraucher die wichtigsten Bedingungen auf einen Blick erkennen, auch auf mobilen Geräten. Mit der standardisierten Terminologie wird sichergestellt, dass Versorger sowie gegebenenfalls Vermittler und Energiedienstleister einheitliche Begriffe verwenden, was den Verbrauchern das Verständnis und den Vergleich von Angeboten erleichtert und die Markttransparenz erhöht.
(11) Die Muster für die Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen für Elektrizitäts- und Gasversorgungsverträge sollten verschiedene Arten von Angeboten abdecken - auch feste, variable oder dynamische Preise, Angebote mit Produkten oder Dienstleistungen, die an die Energieversorgung gebunden sind oder mit ihr gebündelt werden, und Angebote, die es Verbrauchern ermöglichen, überschüssigen Strom in das Netz einzuspeisen -, um sicherzustellen, dass alle relevanten Vertragsinformationen klar und wirksam vermittelt werden, wobei der Komplexität und Vielfalt der Angebote Rechnung zu tragen ist.
(12) Die Zusammenfassung sollte bereitgestellt werden, bevor der Endkunde durch einen Strom- oder Gasvertrag gebunden ist, oder gegebenenfalls bis zur Abgabe eines verbindlichen Angebots, wobei sicherzustellen ist, dass der Endkunde ausreichend Zeit hat, die wichtigsten Vertragsinformationen zu überprüfen und zu verstehen und eine fundierte Entscheidung zu treffen. Wenn die Endkunden diese Informationen im Voraus und nicht zeitgleich mit dem Abschluss eines Vertrags erhalten, haben sie ausreichend Zeit, um Angebote zu prüfen und zu vergleichen oder Preisänderungen abzuwägen. Darüber hinaus ist es angesichts der unterschiedlichen Verkaufsmethoden auf dem Energiemarkt, einschließlich Online- und Offline-Vertrieb sowie Telemarketing, entscheidend, dass vorvertragliche Informationen für alle Verbraucher über alle Vertriebskanäle klar, fair und zugänglich sind. Klare Informationen sind ein wichtiger Schutz vor irreführenden Praktiken.
(13) Die Regulierungsbehörden spielen eine zentrale Rolle dabei, die Klarheit, Kohärenz und Transparenz des Energiemarkts und einen angemessenen Verbraucherschutz zu gewährleisten. Es ist unverzichtbar, dass sie proaktiv tätig werden, um die Verbraucher besser aufzuklären und die Vergleichbarkeit der Energieangebote zu verbessern und so das Vertrauen in die Energiemärkte zu stärken. Gleichzeitig kann die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden, Regulierungsbehörden, Verbraucherorganisationen, Versorgern und anderen Interessenträgern zu gut konzipierten, verbraucherfreundlichen Mustern für die Zusammenfassung führen und deren Umsetzung erleichtern.
(14) Vermittler spielen im Energiesektor als Brücke zwischen Energieversorgern und Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle. Die Anforderungen an die Vertragsbedingungen sollten gelten, wenn Verträge über Vermittler, z.B. Vergleichsinstrumente oder Einrichtungen geschlossen werden, die Verträge anbieten, bei denen die Energieversorgung an zusätzliche Produkte oder Dienstleistungen gebunden ist oder mit diesen gebündelt wird; ebenso sollten die Anforderungen an die Zusammenfassung gelten.
(15) Mit dieser Empfehlung werden die Klarheit, Transparenz und Vergleichbarkeit von Energieangeboten gefördert. Sie ist an die Mitgliedstaaten oder, sofern die Mitgliedstaaten dies vorsehen, an die Regulierungsbehörden oder sonstige benannte zuständige Behörden dieser Mitgliedstaaten gerichtet. Die Empfehlung ist auch für Energieversorger, Vermittler und Energiedienstleister von großer Bedeutung, und die Mitgliedstaaten sollten ihre Durchführbarkeit bewerten und gegebenenfalls einschlägige Maßnahmen ergreifen
- hat folgende Empfehlung abgegeben:
Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
1. Vorschreiben, dass die in Artikel 11 Absatz 1a der Richtlinie (EU) 2019/944 und Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2024/1788 genannte Zusammenfassung (im Folgenden "Zusammenfassung") knapp gehalten ist, aber eine Mindestanzahl an Seiten umfasst, klar formuliert und mit umfassenden Erläuterungen versehen ist und rechtzeitig vor Abschluss oder Verlängerung eines Vertrags und vor Preisänderungen unentgeltlich bereitgestellt wird.
2. Annahme standardisierter Muster und eines klaren Layouts für die Vertragszusammenfassung, Festlegung von Regeln für das Ausfüllen der einzelnen Abschnitte und Anforderung einer einheitlichen Darstellung und Terminologie für alle Versorger sowie gegebenenfalls Vermittler und Energiedienstleister. Die Muster sollten so gestaltet sein, dass sie den verschiedenen Arten von Angeboten Rechnung tragen, einschließlich fester, variabler oder dynamischer Preise, Angeboten mit Produkten oder Dienstleistungen, die an die Energieversorgung gebunden sind oder mit ihr gebündelt werden, und Angeboten, die es den Verbrauchern ermöglichen, überschüssigen Strom in das Netz einzuspeisen. Sind Produkte oder Dienstleistungen an die Energieversorgung gebunden oder mit ihr gebündelt, sollte die Zusammenfassung einen eigenen Abschnitt enthalten, in dem sie beschrieben werden. Um sicherzustellen, dass zusätzliche Produkte oder Dienstleistungen die Energieversorgung nicht beeinträchtigen, sollten zusätzliche Produkte oder Dienstleistungen in einem gesonderten Vertrag behandelt und klar vom Energieversorgungsvertrag unterschieden werden.
3. Sicherstellen, dass die Zusammenfassung auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger bereitgestellt wird und im Einklang mit den Barrierefreiheitsanforderungen in Anhang I der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates 8 für Menschen mit Behinderungen zugänglich ist.
4. Übermittlung der Muster für die Zusammenfassung innerhalb von sechs Monaten nach Annahme dieser Empfehlung an die Kommission und Bereitstellung für die anderen Mitgliedstaaten.
Durchführung von Verhaltenstests mit Entwürfen der Muster für die Zusammenfassung, um sicherzustellen, dass wesentliche Einzelheiten darin wirksam kommuniziert werden und dass die Muster mit dem tatsächlichen Verhalten und Verständnis der Verbraucher in Einklang stehen.
5. Sicherstellen, dass die Zusammenfassung mindestens den Gesamtpreis und die Aufschlüsselung dieses Preises, eine Erläuterung, ob es sich um einen festen, variablen oder dynamischen Preis handelt, die E-Mail-Adresse des Versorgers und die Kontaktinformationen einer Kunden-Hotline sowie, soweit relevant, Angaben zu einmaligen Kosten, Sonderangeboten, Zusatzleistungen und Preisnachlässen enthält. Darüber hinaus sollte die Zusammenfassung bei dynamischen Preisen und Verträgen mit einer flexiblen Preiskomponente eine klare Erläuterung des Preismodells, das den Preis bestimmt, den Index, an den das Modell gekoppelt ist und mit dem der Endkunde die Preisentwicklung überwachen kann, die Häufigkeit von Preisänderungen sowie illustrative Kostenprognosen zur Schätzung künftiger Rechnungen enthalten. Die Zusammenfassung sollte auch eine Beschreibung der Dienstleistung, gegebenenfalls einschließlich gebündelter Produkte oder Dienstleistungen, sowie die Vertragslaufzeit, die Bedingungen für Verlängerung und Kündigung, die verfügbaren Zahlungsmethoden und einen Link oder einen QR-Code mit einem Link zu unabhängigen Vergleichsinstrumenten enthalten.
6. Erstellung eines nationalen Glossars verbindlicher Begriffe in einfacher Sprache, damit gewährleistet ist, dass Versorger sowie gegebenenfalls Vermittler und Energiedienstleister einheitliche Begriffe verwenden, um es den Verbrauchern zu erleichtern, Angebote zu verstehen und zu vergleichen, und um die Markttransparenz zu erhöhen.
7. Konsultation, während der Erarbeitung der nationalen standardisierten Muster für die Zusammenfassung und der einheitlichen Terminologie, der einschlägigen Interessenträger, einschließlich Regulierungsbehörden, Verbraucherorganisationen, Versorger und anderer interessierter Kreise, in einem transparenten Verfahren.
8. Sicherstellen der Kohärenz und Angleichung der Informationen und Anwendung der in Artikel 11 Absatz 1a der Richtlinie (EU) 2024/1711 des Europäischen Parlaments und des Rates 9 festgelegten Anforderungen auf die Zusammenfassung von Gasversorgungsverträgen unter Berücksichtigung der Unterschiede zwischen den Strom- und Gasmärkten.
9. Anwendung, bei der Umsetzung von Artikel 11 Absatz 1a der Richtlinie (EU) 2019/944 und Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2024/1788, der Leitlinien für die Gestaltung der Zusammenfassung gemäß dem Anhang dieser Empfehlung. Die Mitgliedstaaten sollten diese Empfehlung auch bei der Umsetzung von Artikel 21 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2023/1791 berücksichtigen.
Brüssel, den 30. April 2026
2) Richtlinie (EU) 2024/1788 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2023/1791 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/73/EG (ABl. L, 2024/1788, 15.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1788/oj).
3) Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (ABl. L 119 vom 04.05.2016 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj).
4) Richtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 (ABl. L 231 vom 20.09.2023 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2023/1791/oj).
5) Empfehlung (EU) 2024/2481 der Kommission vom 13. September 2024 mit Leitlinien für die Auslegung der Artikel 21, 22 und 24 der Richtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die verbraucherbezogenen Bestimmungen (ABl. L, 2024/2481, 23.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reco/2024/2481/oj).
6) Durchführungsverordnung (EU) 2019/2243 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Festlegung eines Musters für die Vertragszusammenfassung, das von den Anbietern öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste gemäß der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates zu verwenden ist (ABl. L 336 vom 30.12.2019 S. 274, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2019/2243/oj).
7) Richtlinie (EU) 2023/2225 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG (ABl. L, 2023/2225, 30.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2023/2225/oj).
8) Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (ABl. L 151 vom 07.06.2019 S. 70, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2019/882/oj).
9) Richtlinie (EU) 2024/1711 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Richtlinien (EU) 2018/2001 und (EU) 2019/944 in Bezug auf die Verbesserung des Elektrizitätsmarktdesigns in der Union (ABl. L, 2024/1711, 26.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1711/oj).
| Anhang |
1. Rechtliche und politische Rahmenbedingungen
Strommarktangebote
Gemäß Artikel 11 Absatz 1a der Richtlinie (EU) 2019/944 erhalten Endkunden vor Abschluss oder Verlängerung eines Vertrags eine Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen. Die Zusammenfassung muss prägnant, leicht verständlich und klar gekennzeichnet sein und muss die in Artikel 10 Absätze 3 und 4 der Richtlinie (EU) 2019/944 genannten Rechte wiedergeben.
Gemäß Artikel 10 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2019/944 ist im Versorgungsvertrag Folgendes anzugeben:
Darüber hinaus ist in Artikel 10 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2019/944 festgelegt, dass Endkunden über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen und dabei über ihr Recht, den Vertrag zu beenden, unterrichtet werden müssen. In der Richtlinie (EU) 2019/944 wird auch erläutert, wie und wann eine solche Mitteilung von den Versorgern zu erfolgen hat, und die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Endkunden den Vertrag beenden können, wenn sie die neuen Vertragsbedingungen nicht akzeptieren.
Gemäß Artikel 11 Absatz 1a der Richtlinie (EU) 2019/944 muss die Zusammenfassung mindestens die folgenden Informationen enthalten:
Gasmarktangebote
Gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2024/1788 ist den Endkunden eine einzige, knappe, leicht verständliche und klar gekennzeichnete Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen zur Verfügung zu stellen. Außerdem müssen die Versorger eine einheitliche Terminologie verwenden.
2. Verbesserung der Transparenz durch Standardisierung
Einige Mitgliedstaaten haben bereits standardisierte Muster für Zusammenfassungen eingeführt, die den Inhalt vorvertraglicher Informationen regeln. Diese Muster zeichnen sich durch ein standardisiertes und klares Layout aus, und es liegen ihnen Regeln für das Ausfüllen der Zusammenfassung bei.
Es ist wichtig, dass mehrere standardisierte Muster für Zusammenfassungen erarbeitet werden, die die verschiedenen Arten von Energieangeboten abdecken, darunter: Verträge mit festen, variablen oder dynamischen Strompreisen, Angebote mit zusätzlichen Produkten oder Dienstleistungen, die an die Energieversorgung gebunden sind oder mit ihr gebündelt werden (gebündelte Angebote) und Angebote, die es den Verbrauchern ermöglichen, überschüssigen Strom in das Netz einzuspeisen.
Die Verhaltensforschung zeigt, dass die Verbraucher vereinfachte Angebote mit kurzen und einfachen Erläuterungen wünschen und es vorziehen, wenn Informationen in standardisierter Form, nach derselben Struktur und unter Hervorhebung wesentlicher Informationen, insbesondere des Gesamtpreises, der Vertragslaufzeit und der wichtigsten Bedingungen, dargestellt sind. Die Verbraucher verstehen Angebote besser, wenn ihnen eine knappe und leicht zugängliche Zusammenfassung in Form von Aufzählungspunkten präsentiert wird. Die Art und Menge der Informationen sowie die Art und Weise, wie die Informationen zusammengestellt, strukturiert und dargestellt werden, haben erhebliche Auswirkungen auf die Fähigkeit der Verbraucher, auf sie zuzugreifen, sie zu bewerten und darauf zu reagieren.
Ein Textrahmen auf der ersten Seite, in dem die wichtigsten Maßnahmen und Risiken hinsichtlich des Verbraucherschutzes hervorgehoben werden, kann ein wirksames Instrument sein, um die Position der Verbraucher zu stärken. Gleichzeitig sollte ein zweistufiger Ansatz verfolgt werden, bei dem die Informationen in zwei Ebenen dargestellt werden. Auf der ersten Ebene sollten die wichtigsten Informationen wie Preisgestaltung, Vertragslaufzeit und Vertragskündigung deutlich erkennbar bereitgestellt werden. Die zweite Ebene sollte dann detailliertere Informationen enthalten, einschließlich der Pflichten der Versorger und der Verbraucherrechte, damit die Verbraucher einen einfachen Zugang zu den Bedingungen ihres Vertrags erhalten und diese Bedingungen verstehen können.
Um den Bedürfnissen schutzbedürftiger Kunden Rechnung zu tragen, sollte das Muster gegebenenfalls spezifische zusätzliche Informationen oder Links zu sozialen Diensten umfassen. So könnte beispielsweise ein eigener Abschnitt der Zusammenfassung Informationen für schutzbedürftige und von Energiearmut betroffene Kunden enthalten, einschließlich der Bedingungen für Sozialtarife, Preisnachlässe und Links zu zusätzlichen Unterstützungsdiensten.
Die Zusammenfassung ist von den vollständigen Vertragsbedingungen zu trennen. Schließt ein Verbraucher jedoch einen Vertrag ab, nachdem er die Zusammenfassung erhalten hat, können die Informationen im Muster Bestandteil der Vertragsbedingungen werden. In jedem Fall sollte die Zusammenfassung eine klare Gültigkeitsdauer mit einem Ausstellungsdatum und einem Ablaufdatum enthalten, damit sichergestellt ist, dass die Informationen korrekt und aktuell sind.
Die Regulierungsbehörden sollten die Verwendung und Wirksamkeit der Zusammenfassung überwachen, damit gewährleistet ist, dass die Versorger sowie gegebenenfalls die Vermittler und Energiedienstleister die Anforderungen erfüllen und die Verbraucher angemessen geschützt sind. Durch diese Überwachung wird es möglich sein, Bereiche zu ermitteln, in denen Verbesserungsbedarf besteht, und notwendige Anpassungen an dem Muster vorzunehmen, wodurch das Verbrauchererlebnis und der Verbraucherschutz auf dem Energiemarkt verbessert werden.
3. Leitprinzipien für die Zusammenfassung
Zugänglichkeit
Zum Zwecke der Inklusivität und Zugänglichkeit sollte die Zusammenfassung allen Verbrauchern auf einem dauerhaften Datenträger ihrer Wahl, einschließlich Papier, zur Verfügung gestellt werden und ständig zugänglich sein, damit die Verbraucher wichtige Unterlagen einsehen können.
Darüber hinaus sollten die Informationen auf benutzerfreundliche und geeignete Weise bereitgestellt werden, die auf die Bedürfnisse der Verbraucher zugeschnitten ist. Digitale Versionen sollten so interoperabel konzipiert sein, dass sie für verschiedene Geräte und Vertriebskanäle geeignet sind. Die Bedürfnisse der Verbraucher, die möglicherweise nur begrenzten Zugang zu digitalen Ressourcen haben oder eine nicht-digitale Kommunikation bevorzugen, sollten sorgfältig berücksichtigt werden.
Für Menschen mit Behinderungen und Verbraucher mit begrenzten digitalen Kompetenzen oder begrenzter Konnektivität sollte ein gleichberechtigter Zugang gewährleistet werden. Die in der Zusammenfassung enthaltenen Informationen sollten - unabhängig davon, ob sie in gedruckter oder elektronischer Form vorliegen - den einschlägigen Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen.
Klarheit
Die wichtigsten Vertragsbedingungen sind klar und einfach darzulegen. Die Informationen sollten benutzerfreundlich in einer logischen Reihenfolge, die die Endkunden leicht nachvollziehen können, präsentiert werden und in kurzen Sätzen gehalten sein, damit sie leichter verstanden und schneller aufgefasst werden können.
Zur Verbesserung der Transparenz und des Verbraucherschutzes könnte ein Textfeld "Wesentliche Schutzmaßnahmen und Risiken" für die Verbraucher hilfreich sein und grundlegende Informationen abdecken, wie z.B.: i) Preis und potenzielle Preisänderungen, einschließlich einer Risikowarnung für Verträge mit variablen oder dynamischen Preisen und die damit verbundenen Schwankungen der Rechnungsbeträge, ii) die Bedingungen für die Vertragsbeendigung und die damit verbundenen Gebühren und iii) Ansprechpartner für Unterstützung und Streitbeilegung.
Ein zweistufiger Ansatz gilt als gute Praxis für eine Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen, da er ein klares und verbraucherfreundliches Format für die Darstellung komplexer Informationen bietet.
Um Kohärenz zu gewährleisten und die Strom- und Gasmärkte verständlicher zu gestalten, sollte die einheitliche Terminologie darüber hinaus von allen Versorgern sowie gegebenenfalls Vermittlern und Energiedienstleistern in allen Mitteilungen, Marketingmaterialien, Angeboten, Verträgen und Rechnungen konsistent verwendet werden.
Die Informationen sollten unter Verwendung allgemein verständlicher Begriffe bereitgestellt werden. Es sollten Grundsätze der einfachen Sprache verwendet werden, und es sollte ein nationales Glossar verbindlicher Begriffe (z.B. fester/variabler/dynamischer Preis, Bindungsfrist, Kündigungsgebühr) in einfacher Sprache angenommen werden. In der Zusammenfassung sollten nur diese Begriffe verwendet werden, um Kohärenz und Vergleichbarkeit zu gewährleisten, und die Zusammenfassung sollte auf Leseniveau B1-B2 verfasst sein, damit sie einem breiten Spektrum von Verbrauchern zugänglich ist. Wenn sich Fachsprache, Akronyme oder sektorspezifischen Fachjargon und komplexe Satzstrukturen nicht vermeiden lassen, sollten klare Erläuterungen in Alltagsbegriffen gegeben werden.
Lesbarkeit
Die Verbraucher sollten in der Lage sein, die wichtigsten Aspekte des Angebots auf einen Blick zu verstehen, und die Zusammenfassung sollte so kurz wie möglich sein.
Die Informationen sollten in kurzen Sätzen dargestellt sein, und die wichtigsten Einzelheiten sollten auf der ersten Seite deutlich erkennbar angegeben werden. Wenn es nicht möglich ist, alle Schlüsselaspekte auf einer einzigen Seite deutlich herauszustellen, sollten sie im ersten Teil der Zusammenfassung auf höchstens zwei Seiten präsentiert werden. Der Text kann beispielsweise länger ausfallen, wenn es darum geht, die Informationen für Verbraucher mit Behinderungen zugänglich zu machen.
Zum leichteren Verständnis sollten die Informationen knapp formuliert und in lesbarer Schriftart und Größe dargestellt werden, und es sollten geeignete Farben ausgewählt werden. So sollten beispielsweise wesentliche Informationen durch Fettdruck, Textrahmen oder ähnliche Layouts hervorgehoben werden. Schriftgrößen sollten ausreichend lesbar sein, in der Regel mindestens 10 Punkt für Informationen, die aus geringer Entfernung betrachtet werden. Um verschiedene Abschnitte der Zusammenfassung abzugrenzen und ein visuell ansprechendes und strukturiertes Format zu schaffen, sollten klar abgesetzte Überschriften, ein angemessener Abstand und eine geeignete Textausrichtung verwendet werden.
Symbole oder einfache visuelle Hilfsmittel können verwendet werden, um die Verständlichkeit zu verbessern, sofern sie nicht vom Text ablenken oder die Zugänglichkeit einschränken.
Die technischen Einschränkungen bestimmter Medien, wie z.B. Mobiltelefon-Bildschirme, sollten berücksichtigt werden. Es sollte möglich sein, den Text an verschiedene digitale Umgebungen anzupassen und ihn zum Zweck einer besseren Sichtbarkeit auf elektronischen Geräten zu vergrößern.
Vergleichbarkeit
Vergleichbarkeit ist entscheidend wichtig, damit die Verbraucher fundierte Entscheidungen treffen und das Angebot auswählen können, das ihren Bedürfnissen und Präferenzen am besten entspricht. Zu diesem Zweck sollten alle Versorger sowie gegebenenfalls Vermittler und Energiedienstleister eine standardisierte Terminologie und eine standardisierte Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen in einer einheitlichen Struktur verwenden.
Die Zusammenfassung sollte öffentlich zugänglich sein, auf der Website der Versorger angezeigt und in Vergleichsinstrumente integriert werden. Die Versorger sollten einen umfassenden Überblick über ihre Angebote in zwei ergänzenden Formaten veröffentlichen. Neben einer leicht lesbaren Zusammenfassung, die einen klaren und verständlichen Überblick über die Vertragsbedingungen des Angebots bietet, sollten die Versorger auch eine maschinenlesbare Datei mit allen Pflichtfeldern mit einer persistenten URL veröffentlichen. Auf diese Weise ermöglichen die Versorger es Vergleichsinstrumenten, die Angebotsdetails automatisch aufzunehmen und zu verarbeiten. Dadurch wird auch die Regulierungsaufsicht gestrafft, und Regulierungsbehörden sind in der Lage, die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen und Marktanalysen effizient durchzuführen.
Um den Verbrauchern einen einfachen Zugang zu den verfügbaren Vergleichsinstrumenten zu ermöglichen, sollte in der Zusammenfassung deutlich erkennbar ein Link oder ein QR-Code mit einem Link zu unabhängigen Vergleichsinstrumenten angezeigt werden.
Zeitlicher Ablauf
Der zeitliche Ablauf ist ein entscheidender Faktor. Um den Kunden ausreichend Zeit zu geben, Informationen ohne Druck zu überprüfen und zu vergleichen, sollte die Zusammenfassung deutlich vor dem Zeitpunkt bereitgestellt werden, zu dem der Endkunde durch einen Vertrag oder ein Angebot gebunden wird, auch in den Fällen, in denen Fernkommunikationsmittel verwendet werden.
Der zeitliche Aspekt der Bereitstellung der Zusammenfassung sollte sorgfältig geprüft und an die verschiedenen Vertriebskanäle angepasst werden. Spezifische Fristen für die Bereitstellung der Zusammenfassung sollten auf nationaler Ebene festgelegt werden. Bei Online-Verkäufen könnte die Zusammenfassung beispielsweise am selben Tag, an dem sie angefordert wird, an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden. Bei Telefonverkäufen könnte die Zusammenfassung bis zum Ende desselben Tages zugestellt werden, wenn sie per E-Mail übermittelt wird, oder innerhalb weniger Arbeitstage, wenn der Kunde sie lieber auf dem Postweg erhalten möchte. Bei Haustürverkäufen sollte die Zusammenfassung dem Kunden deutlich erkennbar vor Vertragsunterzeichnung vorgelegt werden.
Bei Telefon- und Haustürverkäufen ist es besonders wichtig, Transparenz und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten. Daher sollten Versorger sowie gegebenenfalls Vermittler und Energiedienstleister dem Kunden die Zusammenfassung bereitstellen, bevor sie dessen Zustimmung zum Vertrag einholen, und auch einen überprüfbaren Nachweis der Bereitstellung, einschließlich des Zeitstempels und verwendeten Vertriebskanals, aufzeichnen.
Bei allen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sollten die Endkunden auf einem dauerhaften Datenträger über ihr Widerrufsrecht gemäß der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 1 informiert werden. In Fällen, in denen die Zusammenfassung weniger als 24 Stunden vor Unterzeichnung des Vertrags bereitgestellt wird, sollten Versorger sowie gegebenenfalls Vermittler und Energiedienstleister aufgefordert werden, den Kunden auf einem dauerhaften Datenträger seiner Wahl kurz auf das Widerrufsrecht hinzuweisen.
4. Anweisungen für die Gestaltung des Musters für die Zusammenfassung
Die Zusammenfassung sollte folgende Angaben enthalten:
Angaben zum Versorger
Beschreibung der Dienstleistung
Preisinformation
Laufzeit, Verlängerung und Beendigung des Vertrags
Dienstleistungen, Forderungen und Verbraucherrechte
Sonstige relevante Angaben
| ENDE | |