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| Verfahren für die Bremsemissionsprüfung | Anhang 4 |
1. Einführung
In diesem Anhang ist das Verfahren für die Durchführung von Bremsemissionsprüfungen gemäß den Absätzen 7 und 8 dieser Regelung festgelegt.
Alle Querverweise in diesem Anhang auf andere Absätze gelten als Verweise auf Absätze in diesem Anhang, sofern nichts anderes angegeben ist, z.B."Absatz x dieser Regelung" oder "Anhang x Absatz x/Anlage x".
7. Vorschriften für das Prüfsystem
7.1. Allgemeine Prüfanordnung
In dieser Regelung wird ein Standard-Prüfstandverfahren für wiederholbare und reproduzierbare Messungen von Bremspartikelemissionen festgelegt. Das technische System zur Durchführung von Bremsemissionsprüfungen erfordert einen Systemansatz. Die Durchführung einer gültigen Bremsemissionsprüfung erfordert eine robuste Integration mehrerer Teilsysteme, um sicherzustellen, dass der Fahrzyklus, die Kühlluft, die Regelung des Prüfstands, der Bremsenprüfraum, der Probenahmetunnel, die Aerosol-Probenahmesysteme und die Datenerfassung den in dieser Regelung festgelegten Vorschriften entsprechen.
Abbildung A4/1 enthält zwei Beispiele für die Anordnung mit den mindestens erforderlichen Teilsystemen für die Durchführung einer Bremsemissionsprüfung auf einem Bremsenprüfstand. Die Beispielanordnungen enthalten eine Klimatisierungseinheit mit einem oder mehreren Ventilatoren mit variablem Durchsatz, die den Aufbau mit klimatisierter Luft versorgen. Die klimatisierte Luft gelangt in einen Bremsenprüfraum, in dem die gesamte geprüfte Bremsanlage untergebracht ist. Der Bremsenprüfstand ermöglicht und steuert die Prüfung der Bremse. Der Prüfraum ist direkt mit dem Probenahmetunnel verbunden, an dessen Ende drei oder vier Probenahmesonden angebracht sind. Die Probenahmesonden werden verwendet, um das Aerosol aus dem Tunnel in Richtung der PM- und PN-Messanordnung zu entnehmen. Im Tunnel unterhalb der Probenahmeebene wird ein Luftstrom-Messgerät eingebaut. Die Anordnung und die Abmessungen der verschiedenen Komponenten sind beispielhaft und dienen der Veranschaulichung; folglich ist eine genaue Übereinstimmung mit Abbildung A4/1 nicht erforderlich.
Abbildung A4/1 Beispiel für eine Anordnung für die Durchführung einer Bremsemissionsprüfung in der Prüfstelle a) ohne Biegung hinter dem Prüfraum und b) mit einer Biegung von 90° hinter dem Prüfraum
| Anmerkung: | a) In der Anordnung ist der Probenahmetunnel direkt mit dem Bremsenprüfraum verbunden; angenommen werden vier Probenahmesonden. Der Bremsenprüfstand ist nicht abgebildet, sondern gekennzeichnet (grauer Bereich) - grafische Darstellung des Bremsenprüfstands in Abbildung A4/2 |
| Anmerkung: | b) In der Anordnung befindet sich eine Kurve hinter dem Prüfraum und vor der Probenahmeebene; angenommen werden vier Probenahmesonden. Der Bremsenprüfstand ist nicht abgebildet, sondern gekennzeichnet (grauer Bereich) - grafische Darstellung des Bremsenprüfstands in Abbildung A4/2 |
Für die Anordnung der Teilsysteme Luftaufbereitung und Luftregelung sind mehrere Konfigurationen zulässig. Bei allen Ausführungen können der gleiche (nicht abgebildete) Bremsprüfstand, die gleiche Regelungssoftware, die gleiche Datenerfassung und die gleiche Bremsenaufnahme verwendet werden. Die Prüfeinrichtung muss jedoch sicherstellen, dass alle Konfigurationen mindestens die in Tabelle A4/1 aufgeführten Teilsysteme und Merkmale umfassen. Einzelheiten zu den verschiedenen Komponenten des Aufbaus sind den entsprechenden Absätzen dieser Regelung zu entnehmen (siehe Tabelle A4/1).
Tabelle A4/1: Teilsysteme und Merkmale, die für die Prüfanordnung für Bremsemissionsprüfungen erforderlich sind (siehe Abbildung A4/1)
| Komponente | Teilsystem |
| 1 | Klimatisierungseinheit mit Gebläse mit variablem Durchsatz sowie Lufttemperatur- und Luftfeuchtigkeitsregelung gemäß Absatz 7.2.1. |
| 2 | Kühlluftfiltermedium gemäß Absatz 7.2.2.1. |
| 3 | Vor dem Bremsenprüfraum angebrachte Sensoren für die Temperatur und die Feuchtigkeit der Kühlluft gemäß den Absätzen 7.2.1.1. und 7.2.1.2. |
| 4 | Bremsenprüfraum gemäß Absatz 7.4. |
| 5 | Mit dem Bremsenprüfstand verbundene Bremseinheit gemäß Absatz 8.4.1. |
| 6 | Bremsenprüfstand (nicht abgebildet, aber in grau gekennzeichnet) gemäß Absatz 7.3. |
| 7 | Probenahmetunnel gemäß Absatz 7.5. |
| 8 | Probenahmeebene mit den entsprechenden PM- und PN-Probenahmesonden gemäß Absatz 7.6. |
| 9 | Instrumente zur Bestimmung der PM-Masse und zur Messung der PN-Konzentrationen gemäß Absatz 12.1 bzw. 12.2. |
| SPN10 | Systeme zur Regelung, Messung und Ausgabe des SPN10-Signals gemäß Absatz 12.2. |
| PM2,5, PM10 | Systeme zur Regelung des Probendurchsatzes, der zu beprobenden Bremspartikelmasse an den Filtern und der Ausgangssignale gemäß Absatz 12.1. |
| 10 | Element zur Messung des Luftstroms hinter der Probenahmeebene gemäß Absatz 7.2.3. |
| Zeichen | Merkmal |
| L0 | Länge der geraden Leitung hinter dem Ausgang des Prüfraums. L0 =L2, wenn sich keine Biegung hinter dem Prüfraum und vor der Probenahmeebene befindet |
| L1 | Mindestlänge der geraden Leitung vor dem Einlass des Bremsenprüfraums gemäß Absatz 7.4.2. |
| L2 | Mindestlänge der geraden Leitung von der letzten Störung vor der Probenahmeebene bis zur Probenahmeebene gemäß Absatz 7.5. |
| L3 | Mindestlänge der geraden Leitung von der Probenahmeebene bis zur nächsten Störung hinter der Probenahmeebene gemäß Absatz 7.5. |
| L4 | Mindestlänge der geraden Leitung von der letzten Störung vor dem Luftstrom-Messelement bis zum Luftstrom-Messelement gemäß Absatz 7.2.3. |
| L5 | Mindestlänge der geraden Leitung vom Luftstrom-Messelement bis zur nächsten Störung hinter dem Luftstrom-Messelement gemäß Absatz 7.2.3. |
| SQ, SP, ST, SRH | Elektronische Ausgangssignale für Kühlluftstrom, Druck, Temperatur und Feuchtigkeit der Kühlluft gemäß den Absätzen 7.2.1 und 7.2.3 |
| di | Innendurchmesser der Referenzleitung. Entspricht dem Innendurchmesser des Probenahmetunnels. |
| Hs, He | Punkte, die den Anfang (Hs) und das Ende (He) des vorgeschriebenen horizontalen Teils in der Anordnung (in Strömungsrichtung) gemäß Absatz 7.4.2 bestimmen. |
7.2. Klimatisierungseinheit und Kühlluft
Die klimatisierte Kühlluft a) sorgt für eine saubere und kontinuierliche Kühlung der Bremseinheit und b) befördert das Aerosol aus dem Prüfraum in den Probenahmetunnel und zu den PM/PN-Probenahmesonden. Die Kühlluft muss stabile Temperatur- und Feuchtigkeitsbedingungen gemäß den Spezifikationen in Absatz 7.2.1 aufweisen, sauber sein und niedrige Hintergrundkonzentrationen gemäß Absatz 7.2.2 sowie einen konstanten Durchsatz aufweisen, um wiederholbare und reproduzierbare Prüfbedingungen gemäß den Spezifikationen in Absatz 7.2.3 zu gewährleisten.
Die klimatisierte Kühlluft wird dem Prüfaufbau über die Klimatisierungseinheit zugeführt. Eine typische Systemkonfiguration kann Kühleinrichtungen zur Kühlung und Entfeuchtung der Luft, Heizeinrichtungen zur Erhöhung der Lufttemperatur und Dampf oder Wassernebelgeneratoren zur Erhöhung der Luftfeuchtigkeit umfassen. Fester Bestandteil der Einheit sind die PID-Regelungen, Alarmvorrichtungen und Sensoren zur Überwachung des Zustands aller Einrichtungen und Schnittstellen im geschlossenen Regelkreis. Das System besteht aus einem Gebläse mit variablem Volumenstrom, das die Anordnung über ein breites Spektrum von Luftströmen mit klimatisierter Kühlluft versorgen kann. Das System wird durch seine Mindest- und maximalen Betriebsdurchsätze bestimmt. Die folgenden Spezifikationen gelten für den Mindest- und maximalen Betriebsdurchsatz:
In dem System können auch zwei Gebläse mit variablem Luftstrom (das eine zum Drücken, das andere zum Ziehen) kombiniert werden, um einen leichten Unterdruck im Inneren des Probenahmetunnels zu erzeugen. Die Regelung der Klimatisierungseinheit muss die erforderlichen Schnittstellen zum Bediener und zum Prüfstand bereitstellen können.
7.2.1. Klimatisierung der Kühlluft
Die Prüfeinrichtung überwacht und kontrolliert kontinuierlich die Temperatur und Feuchtigkeit der klimatisierten Kühlluft. Aus diesem Grund muss die Prüfeinrichtung vor dem Bremsenprüfraum Temperatur- und Feuchtigkeitssensoren einbauen. Durch die Positionierung der Sensoren vor dem Bremsenprüfraum wird eine Beeinflussung der Rückmeldesignale durch die Wärmebelastung infolge der Bremsvorgänge vermieden. In Abbildung A4/1 ist eine mögliche Position der Temperatur- und Feuchtigkeitssensoren dargestellt (Komponente 3).
Der Temperatursensor muss eine Genauigkeit von ±1 °C aufweisen. Der Sensor für die Messung der spezifischen und relativen Feuchtigkeit muss eine Genauigkeit von ± 5 °C des Nennwerts (d. h. 50 %) aufweisen. Die Prüfeinrichtung verwendet die Signale dieser Sensoren, um die Stabilität der Temperatur und Feuchtigkeit der Kühlluft zu überprüfen. In Tabelle A4/2 sind die Anforderungen an Temperatur, Feuchtigkeit und Strömung der Kühlluft zusammengefasst.
Tabelle A4/2: Zusammenfassung der Anforderungen an Temperatur, relative Feuchtigkeit und Strömung der Kühlluft
| Parameter | Kühllufttemperatur | Kühlluft, relative Feuchtigkeit | Kühlluftstrom |
| Nennwert | 23 0C | 50 % | Sollwert (Qset) gemäß Absatz 10 |
| Durchschnittswert: Höchstzulässige Toleranz | ± 2 0C (21 0C ≤ T ≤ 25 0C) | ± 5 % (45 % ≤ RH ≤ 55 %) | ± 5 % von Qset |
| Momentanwerte (1 Hz): Höchstzulässige Toleranz | ± 5 0C (18 0C ≤ T ≤ 28 0C) | ± 30 % (20 % ≤ RH ≤ 80 %) | ± 5 % von Qset |
| Momentanwerte (1 Hz): Zulässige Abweichung über die höchstzulässige Toleranz hinaus | nicht festgelegt | nicht festgelegt | ± 10 % von Qset |
| Momentanwerte (1 Hz): Überschreitung der maximalen Dauer über die höchstzulässige Toleranz hinaus | 10 % der Dauer jedes Prüfabschnitts | 10 % der Dauer jedes Prüfabschnitts | 5 % der Dauer jedes Prüfabschnitts |
7.2.1.1. Temperatur der Kühlluft
Die Temperatur der Kühlluft an der Messstelle muss wie nachstehend festgelegt konstant sein. Die Prüfeinrichtung führt folgende Schritte durch:
7.2.1.2. Feuchtigkeit der Kühlluft
Die relative Feuchtigkeit der Kühlluft muss wie nachstehend festgelegt konstant sein. Die Prüfeinrichtung führt folgende Schritte durch:
Liegt die durchschnittliche spezifische Feuchtigkeit außerhalb der in diesem Absatz festgelegten Grenzwerte, so ist die Prüfung ungültig.
7.2.2. Reinigung der Kühlluft
7.2.2.1. Filterung der Kühlluft
Die in das Prüfsystem eintretende Kühlluft muss durch ein Medium, das die Partikel der am stärksten durchdringenden Partikelgröße im Filtermaterial um mindestens 99,95 % reduzieren kann, oder durch einen Filter mindestens der Klasse H13 gemäß EN 1822 strömen. Jede andere Art von Filter zur Entfernung flüchtiger organischer Stoffe (Holzkohle, Aktivkohle oder Gleichwertiges) muss vor dem H13-Filter (oder Gleichwertigem) angebracht werden. In Abbildung A4/1 ist eine mögliche Position der Luftfiltereinrichtung dargestellt (Komponente 2).
7.2.2.2. Überprüfung des Partikelhintergrunds
Der Partikelhintergrund in der Gesamtanordnung ist auf der Grundlage der PN-Konzentration zu bestimmen. Die Prüfeinrichtung misst den Partikelhintergrund mit denselben Messgeräten, die auch für die PN-Emissionsmessungen verwendet werden. Einzelheiten zum PN-Messsystem sind Absatz 12.2 zu entnehmen. Die Prüfeinrichtung misst und meldet die SPN10-Hintergrundkonzentrationen auf zwei Ebenen: auf Systemebene und auf Ebene der Bremsemissionsprüfung.
7.2.2.2.1. Überprüfung des Partikelhintergrunds auf Systemebene
Die erste Ebene betrifft die Überprüfung des Systemhintergrunds bei der Einrichtung des Prüfstands, nach jeder größeren Wartungsarbeit oder bei Anzeichen einer Systemstörung. Die Prüfeinrichtung führt die folgenden Schritte für eine vollständige Hintergrundüberprüfung auf Systemebene durch:
7.2.2.2.2. Überprüfung des Partikelhintergrunds auf Prüfebene
Die zweite Ebene betrifft die Hintergrundüberprüfung vor und nach der Durchführung einer Bremsemissionsprüfung. Die Prüfeinrichtung führt die folgenden Schritte für die Überprüfung vor der Prüfung durch:
Die Prüfeinrichtung führt die folgenden Schritte für die Überprüfung nach der Prüfung durch:
7.2.2.2.3. Berechnung und Erfassung der Partikelhintergrundkonzentration
Der Hintergrund ist auf Basis der SPN10-Konzentration unter Standardbedingungen zu messen und zu erfassen. Die Prüfeinrichtung wendet folgendes Verfahren an:
7.2.2.2.4. Berechnung und Erfassung des Partikelhintergrunds pro gefahrener Strecke
Die Prüfeinrichtung muss auch den Hintergrund erfassen, ausgedrückt als Zahl der Partikel pro gefahrener Strecke, um den Änderungen der Einstellungen für die Kühlluft bei der Prüfung verschiedener Bremsen Rechnung zu tragen.
Die Berechnung des Hintergrunds pro gefahrener Strecke erfolgt nach den Gleichungen 7.1 und 7.2:
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reserviert | ( Gleichung 7.1) |
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SPN10bEF = 106 × SPN10b# × NQ ÷ VSet | ( Gleichung 7.2) |
Dabei gilt:
| SPN10bEF | ist der SPN10-Hintergrund im Probenahmetunnel in #/km. |
| SPN10b# | ist die durchschnittliche normalisierte und PCRF-korrigierte SPN10-Hintergrundkonzentration im Probenahmetunnel in #/Ncm3. |
| NQ | ist der durchschnittliche normalisierte Luftstrom im Probenahmetunnel in Nm3/h. |
| VSet | ist die durchschnittliche lineare Nenngeschwindigkeit des WLTP-Bremszyklus in km/h. |
7.2.3. Kühlluftstrom
Die Prüfeinrichtung misst und erfasst den Kühlluftstrom während der gesamten Bremsemissionsprüfung. Die Messung des Kühlluftstroms muss folgenden Anforderungen entsprechen:
Die Prüfeinrichtung muss sicherstellen, dass der Kühlluftstrom während der gesamten Bremsemissionsprüfung konstant ist:
7.3. Bremsenprüfstand und Automatisierungssysteme
Der Bremsenprüfstand ist ein technisches System, das der geprüften Bremse die geregelte kinetische Energie zuführt. Dabei wird im Wesentlichen kinetische Rotationsenergie in Wärmeenergie umgewandelt ( Abbildung A4/2 - S1). Abbildung A4/2 zeigt die Anordnung des Prüfsystems mit dem Bremsenprüfstand und die Interaktionen mit den Teilsystemen, die mindestens für die Durchführung einer Bremsemissionsprüfung nach dieser Regelung erforderlich sind.
Abbildung A4/2 Bremsenprüfstand und Automatisierungssysteme in der allgemeinen Prüfanordnung
| Anmerkung: | S1: Bremsenprüfstand, S2: Automatisierungs-, Steuerungs- und Datenerfassungssystem, S3: Klimatisierungseinheit, S4: Bremsenprüfraum und Probenahmeebene, S5: Emissionsmesssystem. C1 und C2: Energiesteuerung und Überwachungssystem in der Prüfeinrichtung. Der graue Pfeil stellt die Aerosolprobe der geprüften Bremse dar. |
Der Bremsenprüfstand muss mindestens aus folgenden Komponenten bestehen:
Fester Bestandteil des Prüfsystems ist das Automatisierungs-, Steuerungs- und Datenerfassungssystem ( Abbildung A4/2 - S2). Es steuert kontinuierlich die Drehzahl des Motors sowie den Betrieb und die Interaktionen zwischen den verschiedenen Systemen ( Abbildung A4/2 - S3, S4, S5). Die Teilsysteme S3, S4 und S5 werden in den Absätzen 7.2., 7.4. bis 7.5. bzw. 12.1. bis 12.2. ausführlich beschrieben. Die verschiedenen Komponenten und Teilsysteme in Abbildung A4/2 dienen lediglich zur Orientierung; daher ist keine genaue Übereinstimmung mit der Abbildung vorgeschrieben.
Das Automatisierungs-, Steuerungs und Datenerfassungssystem stellt alle Funktionen bereit, die die Bremsemissionsprüfung ermöglichen. Es beschleunigt die Bremse bei Beschleunigungsvorgängen, hält die Fahrgeschwindigkeit konstant und moduliert das Reibungsmoment bei Verzögerungsvorgängen, um die kinetische Energie der umlaufenden Massen zu verringern. Darüber hinaus stellt das Automatisierungs-, Steuerungs und Datenerfassungssystem eine Schnittstelle zum Bediener bereit, speichert die Daten der Prüfung und koordiniert die Schnittstellen mit anderen Systemen in der Prüfeinrichtung. Das Automatisierungssystem muss in der Lage sein, das Drehmoment des Elektromotors aktiv zu steuern, um das wirksame Gesamt-Prüfträgheitsmoment bei Verzögerungsvorgängen zu erhöhen oder zu verringern. Der Elektromotor muss zudem in der Lage sein, einen Teil der kinetischen Energie aufzunehmen, die den Fahrwiderständen auf der Straße und der Nicht-Reibungsbremsung des Antriebsstrangs des Fahrzeugs entspricht. Die Software, die das Prüfsystem steuert, muss mindestens mit den folgenden Funktionen ausgestattet sein:
7.4. Auslegung des Bremsenprüfraums
Der Bremsenprüfraum ist die Prüfkammer, in der die Bremseinheit für die Prüfung der Bremsemissionen eingebaut ist. Es handelt sich um eine abgedichtete Kammer, die verhindert, dass nicht aufbereitete Luft in die Bremse gelangt und die um die Bremse strömende Luft verunreinigt. Im Bremsenprüfraum wird gleichmäßig klimatisierte Luft zwecks Kühlung zur Bremse geleitet und Aerosol in den Probenahmetunnel befördert. Die Anforderungen für die Auslegung des Bremsenprüfraums sollen als allgemeine Leitlinien dienen, um die Vergleichbarkeit der Systeme in Bezug auf die Bremsenkühlung und die Wirksamkeit der Partikelbeförderung zu gewährleisten. In Abbildung A4/1 ist eine mögliche Position des Bremsenprüfraums dargestellt (Komponente 4).
7.4.1. Allgemeine Komponenten
Ein Beispiel für die Form des Prüfraums ist in Abbildung A4/3 dargestellt. Der Prüfraum ist durch eine horizontale und vier vertikale Ebenen definiert. Ebene A1 stellt die horizontale Ebene dar, die an der Bremsendrehachse und der Achse der Ein- und Auslassleitungen ausgerichtet ist. Ebene A stellt die vertikale Ebene dar, die am Einlass des Prüfraums ausgerichtet ist. Ebene B stellt die vertikale Ebene am Ende des Übergangs von der Einlassleitung zum Mittelteil des Prüfraums dar. Ebene C wird durch die größte Bremseinheit bestimmt, die an den in den Anwendungsbereich dieser Regelung fallenden Fahrzeuge angebracht ist, bzw. durch jede Bremse mit ähnlichen Abmessungen (d. h. mit einem Durchmesser von 450 mm). Ebene D stellt die vertikale Ebene dar, die an der Bremsendrehachse ausgerichtet ist.
Abbildung A4/3 Beispielhafte schematische Darstellung des Bremsenprüfraums
Der Einlassübergang ( Abbildung A4/3-1) ist definiert als Bereich des Prüfraums zwischen den Ebenen A und B; er ist grau dargestellt. Der Übergangswinkel "a" ( Abbildung A4/3-2) gibt an, wie fließend der Übergangsbereich im Prüfraum verläuft. In Abbildung A4/3 strömt die Kühlluft von rechts nach links.
7.4.2. Auslegungsspezifikationen
Die folgenden allgemeinen Spezifikationen für die Auslegung des Bremsenprüfraums und die Überprüfung der ordnungsgemäßen Durchmischung und der Gleichmäßigkeit des Luftstroms in diesem Raum müssen eingehalten werden:
| Re = (U × di) / (υ × 3.6 × 1000) | ( Gleichung 7.3) |
Dabei gilt:
| Re | ist die Reynolds-Zahl für die jeweilige Bremsemissionsprüfung (ohne Einheit). |
| U | ist die durchschnittliche Geschwindigkeit des Kühlluftstroms im Probenahmetunnel in km/h. |
| di | ist der Durchmesser des Probenahmetunnels in mm gemäß Tabelle A4/1. |
| υ | ist die kinematische Viskosität der Luft (es ist der Standardwert 1,48 ×10-5 m2/s zu verwenden). |
Die durchschnittliche Geschwindigkeit der Kühlluft im Probenahmetunnel kann anhand des gemessenen Luftstroms und des Innendurchmessers des Probenahmetunnels nach Gleichung 7.4 berechnet werden.
| U = (4 × 103 × Q) / (π × di2) | ( Gleichung 7.4) |
Dabei gilt:
| Q | ist der gemessene Kühlluftstrom in m3/h gemäß Tabelle A4/10. |
| di | ist der Durchmesser des Probenahmetunnels in mm gemäß Tabelle A4/1. |
Abbildung A4/4 Referenzpositionen für die Überprüfung der Luftgeschwindigkeit
| Anmerkung: | Linke Seite - Überprüfung der ordnungsgemäßen Durchmischung und der Gleichmäßigkeit des Luftstroms mithilfe von Ebene C für eine Scheibe mit einem Außendurchmesser von 450 mm. Rechte Seite - Verteilung der Messpositionen auf Ebene C (in Strömungsrichtung). |
Bei der Reinigung und Wartung des Bremsenprüfraums sind die Angaben des Herstellers zu Häufigkeit und Hilfsmitteln zu beachten. Die Prüfeinrichtung muss vor Beginn der Bremsemissionsprüfung sicherstellen, dass der Prüfraum sauber ist.
7.4.3. Abmessungen
Die Prüfeinrichtung muss den Bremsenprüfraum mit der gebotenen Sorgfalt so auswählen, dass er für die größte Bremseinheit passend ist, die in den in den Anwendungsbereich dieser Regelung fallenden Fahrzeugen verbaut ist. Dies schließt mögliche zusätzliche Teile ein, die zur Verringerung der Partikelemissionen bestimmt sind (z.B. Bremsfilter), sofern ihre Abmessungen den Abmessungen der Räder entsprechen, an denen die Bremse angebracht ist. Darüber hinaus muss die Prüfeinrichtung sicherstellen, dass bei der Auswahl die im Rahmen der Prüfung erwarteten Fähigkeiten in Bezug auf Geschwindigkeit, Prüfträgheitsmoment der Bremse und Bremsmoment berücksichtigt werden. Überdimensionierte Bremsprüfräume können zu Niederdruckbereichen, niedrigen Luftgeschwindigkeiten zur Erreichung der angestrebten Bremstemperaturen und längeren Partikelbeförderungszeiten führen. Abbildung A4/5 enthält ein Beispiel für eine Anordnung mit den Hauptabmessungen für den Prüfraum.
Abbildung A4/5 Beispielhafte schematische Darstellung des Bremsenprüfraums und seiner Hauptabmessungen
Die Mindestanforderungen in Bezug auf die Abmessungen des Bremsenprüfraums sind nachstehend beschrieben. Zusätzlich zu den in diesem Absatz beschriebenen Anforderungen hinsichtlich der Abmessungen muss die Prüfeinrichtung sicherstellen, dass mit den gewählten Abmessungen eine Auslegung gewährleistet ist, die allen in Absatz 7.4.2 festgelegten Anforderungen entspricht.
7.4.4. Bremsfiltersysteme
Der Einbau von Bremsfiltersystemen oder anderen Bremsstaubabscheidevorrichtungen darf die Leistung der Anlagenicht beeinträchtigen. Positionierung, Länge und Biegungen der Systemschläuche müssen repräsentativ für reale Anwendungen sein. Teile der Systeme können außerhalb des Prüfraums eingebaut werden, solange sich dadurch nicht der Partikelabscheidegrad des Bremsfiltersystems verschlechtert. Jeder aus dem Prüfraum entnommene Strom muss am Tunneleinlass ungefähr in der Mitte des Querschnitts zurückgeleitet werden. Ist ein aktives System für die Verwendung eines oder mehrerer Filter und eines einzelnen Gebläses für mehr als eine Bremse für Fahrzeuganwendungen ausgelegt, so muss der zusätzliche Volumenstrom, der zum Ausgleich des Volumenstroms der anderen Bremsen erforderlich ist, aus dem Tunnel vor dem Prüfraum (und hinter der Messung des Volumenstroms) entnommen werden. Gegebenenfalls ist ein neuer Filter für das Einfahren und die Emissionsmessung gemäß Abbildung 2 zu verwenden.
Alle Anforderungen dieser GTR müssen erfüllt sein. So ist beispielsweise die Einstellung des Kühlluftstroms bei eingebautem und in Betrieb befindlichem System wie bei den Emissionsmessungen vorzunehmen.
7.5. Auslegung des Probenahmetunnels
Der Probenahmetunnel ist definiert als Bereich zwischen dem Auslass des Bremsenprüfraums und dem Einlass der Probenahmesonden. In Abbildung A4/1 ist eine mögliche Position des Probenahmetunnels in der Gesamtanordnung dargestellt (Komponente 7). Für die Auslegung des Probenahmetunnels gibt es zwei Möglichkeiten: Auslegung ohne Biegung ( Abbildung A4/1 (a)) und Auslegung mit Biegung ( Abbildung A4/1 (b)). Die Prüfeinrichtung muss sicherstellen, dass die Auslegung des Probenahmetunnels den folgenden Anforderungen entspricht:
Abbildung A4/6 Definition des Leitungsdurchmessers(di) und des Biegeradius(rb)
7.6. Probenahmeebene
Die Probenahmeebene ist die vertikale Ebene im Probenahmetunnel, in der sich der Einlass der Probenahmesonden befindet. In Abbildung A4/1 ist eine mögliche Position der Probenahmeebene in der Gesamtanordnung dargestellt (Komponente 8). Für die Probenahmeebene gelten folgende Bestimmungen:
Abbildung A4/7 Grafische Darstellung des Abstands zwischen den Sonden im Tunnel
| Anmerkung: | Darstellung des vertikalen Teils in Strömungsrichtung im Probenahmetunnel, der die Probenahmeebene definiert. Weiße Punkte stellen PM-Probenahmesonden dar (PM2,5/PM10). Schwarze Punkte stellen PN-Probenahmesonden dar (SPN10). |
8. Vorschriften für die Vorbereitung der Prüfung
8.1. Eingabeparameter
Die folgenden Parameter in Bezug auf die Bremse - und das Fahrzeug, an dem die geprüfte Bremse angebracht ist - müssen der Prüfeinrichtung für die Durchführung von Bremsemissionsprüfungen gemäß dieser Regelung zur Verfügung stehen.
Tabelle A4/3: Erforderliche Prüfparameter
| Nr. | Parameter und Eingaben | Kurzbeschreibung | Zeichen | Einheit | Dezimalstellen |
| 1 | Fabrikmarke und Modell des Fahrzeugs | Fabrikmarke und Modell des Fahrzeugs, an dem die geprüfte Bremse angebracht ist | - | N/A | |
| 2 | Fahrzeug-Elektrifizierungstyp | Fahrzeug-Elektrifizierungstyp des Stamms der Bremsecken-Emissionsfamilie (PEV, OVC-HEV, NOVC-HEV Kat. 0, NOVC-HEV Kat. 1, NOVC-HEV Kat. 2, ICE), an dem die geprüfte Bremse angebracht ist | - | N/A | |
| 3 | Fahrzeugspezifischer Koeffizient für den Anteil der Reibungsbremsung | Fahrzeugspezifischer Koeffizient für den Anteil der Reibungsbremsung des Stamms der Bremsecken-Emissionsfamilie | c | - | 2 |
| 4 | Fahrzeugachse | Fahrzeugachse vorne und hinten, an der die geprüfte Bremse angebracht ist | Vorderachse (FA) oder Hinterachse (RA) | - | N/A |
| 5 | Position der Bremsenaufnahme im Fahrzeug | Position der geprüften Bremse am Fahrzeug, rechte Ecke oder linke Ecke | Rechte Ecke (RHC) oder linke Ecke (LHC) | - | N/A |
| 6 | Prüfmasse des Fahrzeugs | Die auf dem Bremsenprüfstand gemäß Buchstabe a dieses Absatzes zu simulierende Fahrzeugmasse | Mveh | kg | 0 |
| 7 | Bremskraftverteilung | Verhältnis zwischen der Bremskraft jeder Achse und der Gesamtbremskraft des Fahrzeugs gemäß Buchstabe b dieses Absatzes. | Bremskraft Vorderachse (FAF) oder Bremskraft Hinterachse (RAF) | % | 0 |
| 8 | Art der Aufnahme | Aufnahme für die Bremseinheit gemäß Absatz 8.4.1 | L0-U oder L0-P | - | N/A |
| 9 | Kenncode der Scheibe oder Trommel | Vom Bremsenhersteller auf der Bremsscheibe/Bremstrommel angebrachter Code | - | N/A | |
| 10 | Kenncode des Reibmaterials | Vom Reibmaterialhersteller der Bremsklötze/Bremsbacken angebrachter Code | - | N/A | |
| 11 | Nennradlast | Last an der geprüften Bremsecke (vorne oder hinten) vor Berücksichtigung der Fahrwiderstände auf der Straße oder anderer Arten von Verlusten gemäß Buchstabe c dieses Absatzes | WLn - f oder
WLn - r | kg | 1 |
| 12 | Prüf(oder aufgebrachte) Radlast | Last an der geprüften Bremsecke (vorne oder hinten) nach Berücksichtigung der Fahrwiderstände auf der Straße oder anderer Arten von Verlusten gemäß Buchstabe d dieses Absatzes | WLt - f oder
WLt - r | kg | 1 |
| 13 | Dynamischer Reifenrollradius | Reifenradius, der den vom Reifenhersteller für die jeweilige Reifengröße angegebenen Umdrehungen pro gefahrener Strecke entspricht | rR | mm | 0 |
| 14 | Wirksamer Radius der Bremse | Der unter Buchstabe e dieses Absatzes definierte Abstand | reff | mm | 1 |
| 15 | Nennträgheitsmoment der Bremse | Radlast mit einem Trägheitsradius, der dem dynamischen Reifenrollradius entspricht und die gleiche kinetische Energie auf die Betriebsbremse überträgt wie im tatsächlichen Fahrzeug. Wird in Buchstabe f dieses Absatzes definiert. | In | kg·m2 | 1 |
| 16 | Prüf(oder aufgebrachtes) Trägheitsmoment der Bremse | Nennträgheitsmoment der Bremse nach Abzug der durch die Fahrwiderstände auf der Straße oder andere Arten von Verlusten gemäß Buchstabe g dieses Absatzes verursachten Verzögerungskräfte | It | kg·m2 | 1 |
| 17 | Größter Außendurchmesser der Scheibe/Trommel | Größter Durchmesser der geprüften Scheibe oder Trommel | OD | mm | 1 |
| 18 | Masse der Scheibe | Masse der Bremsscheibe vor der Prüfung - wird für die Zuordnung der geprüften Bremse zu einer durch Nennvorderradlast und Masse der Scheibe definierte Gruppe gemäß Absatz 10 verwendet. | DM | kg | 4 |
| 19 | Anzahl der Kolben pro Seite | Anzahl der Kolben auf einer Seite des Bremssattels | - | N/A | |
| 20 | Mittlerer (oder hydraulischer) Kolbendurchmesser | Durchmesser des Kolbens der geprüften Bremse gemäß Buchstabe h dieses Absatzes | mm | 2 | |
| 21 | Anzugsdrehmoment für Bremssattel | Empfohlenes Anzugsdrehmoment für die Befestigung des Bremssattels, falls vom Bremsenhersteller angegeben | N·m | 1 | |
| 22 | Anzugsdrehmoment für Scheibe oder Trommel | Empfohlenes Anzugsdrehmoment für die Befestigung der Scheibe/Trommel, falls vom Bremsenhersteller angegeben | N·m | 1 | |
| 23 | Wirkungsgrad des Bremssattels oder der Bremstrommel | Wirkungsgrad zur Berücksichtigung interner Reibungsverluste zwischen Gleitflächen oder von Kolbenwegen, falls vom Bremsenhersteller angegeben. Sofern nicht anders angegeben, sind 100 % zu verwenden. | H | % | 0 |
| 24 | Schwellendruck | Mindestdruck zur Überwindung des inneren Widerstands vor Einsetzen des Bremsmoments gemäß Absatz 3.1.19 dieser Regelung | pthreshold | kPa | 1 |
| 25 | Grenzwert für Seitenschlag | Maximal zulässiger Seitenschlag der Scheibe/Trommel bei Befestigung an der Bremsenaufnahme | BRO | µm | 0 |
Bei der Berechnung einiger der vorgeschriebenen Prüfparameter gemäß Tabelle A4/3 sind folgende Erwägungen zu berücksichtigen:
| WLn- f = 0:5 × Mveh × FAF | ( Gleichung 8.1a) |
| WLn- r = 0:5 × Mveh × RAF | ( Gleichung 8.1b) |
Dabei gilt:
| WLn- f | ist die Nennvorderradlast in kg gemäß Tabelle A4/3. |
| WLn- r | ist die Nennhinterradlast in kg gemäß Tabelle A4/3. |
| Mveh | ist die Prüfmasse des Fahrzeugs in kg gemäß Tabelle A4/3. |
| FAF | ist die Verteilung der Bremskraft auf die Vorderachse gemäß Tabelle A4/3. |
| RAF | ist die Verteilung der Bremskraft auf die Hinterachse gemäß Tabelle A4/3. |
| WLt - f = 0.87 × WLn - f | ( Gleichung 8.2a) |
| WLt - r = 0.87 × WLn - r | ( Gleichung 8.2b) |
| In =WLn × rR2 | ( Gleichung 8.3) |
Dabei gilt:
| In | ist das Nennträgheitsmoment der Bremse in kg·m2 gemäß Tabelle A4/3. |
| WLn | ist die Nennradlast in kg gemäß Tabelle A4/3. |
| rR2 | ist der dynamische Reifenrollradius in m gemäß Tabelle A4/3. |
| It = 0; 87 × In | ( Gleichung 8.4) |
| ( Gleichung 8.5) |
8.2. Vorbereitung der Prüfanordnung
Die Prüfeinrichtung führt vor Beginn einer Bremsemissionsprüfung folgende Schritte durch:
Ist der Kühlluftstrom für die geprüfte Achse und den geprüften Bremsentyp bekannt, so muss die Prüfeinrichtung das Einfahren und die Emissionsmessung mit neuen Bremsteilen und nicht mit den für die Einstellung der Kühlung verwendeten Teilen durchführen. In diesem Fall gelten alle Schritte dieses Absatzes mit Ausnahme von Buchstabe m für den Abschnitt "Einfahren" und "Emissionsmessung".
Ist der Kühlluftstrom für die geprüfte Achse und den geprüften Bremstyp nicht bekannt, so führt die Prüfeinrichtung den Abschnitt "Einstellung der Kühlung" durch und befolgt dabei alle Schritte dieses Absatzes mit Ausnahme der Buchstaben h, n, o und p. Sobald der Kühlluftstrom eingestellt ist, führt die Prüfeinrichtung das Einfahren und die Emissionsmessung mit neuen Bremsenteilen durch und befolgt dabei alle Schritte dieses Absatzes mit Ausnahme von Buchstabe m.
8.3. Messung der Bremsentemperatur
Die Prüfeinrichtung muss zur Messung der Temperatur der Bremsscheibe oder -trommel eingebettete Thermoelemente verwenden. Es gelten die folgenden Spezifikationen:
Darüber hinaus gelten die folgenden Vorschriften für die Anbringung der eingebetteten Thermoelemente an den Bremsenbauteilen:
Abbildung A4/8 Schematische Darstellung des Einbaus eingebetteter Thermoelemente bei Bremsscheiben
Abbildung A4/9 Schematische Darstellung des Einbaus eingebetteter Thermoelemente bei Bremstrommeln
Die Bremstemperatur ist in der zeitbasierten Datei gemäß Tabelle A4/14 zu erfassen. Die Prüfeinrichtung muss diese Messwerte des Thermoelements für die Erfassung der Bremsentemperatur während aller Prüfabschnitte verwenden. Beispielsweise muss die Prüfeinrichtung die Temperaturmesswerte der eingebetteten Thermoelemente in der zeitbasierten Datei (Tbrake) verwenden, um die korrekte Einstellung der Anfangstemperatur bei der jeweiligen Fahrt des WLTP-Bremszyklus gemäß den in Absatz 9.2 beschriebenen Spezifikationen zu überprüfen.
8.4. Positionierung der Bremse
8.4.1. Bremseinheit
Die Einbauposition der Bremseinheit bestimmt die Drehachse der Bremseinheit und gleichzeitig die Position der Ebenen A1 und D des Prüfraums. Die richtige Einbauposition ist in Abbildung A4/10 (a) dargestellt, wobei A1 und D die Drehachse so weit wie möglich senkrecht schneiden. Die Bremseinheit ist nach bestem technischem Ermessen einzubauen, wobei so weit wie möglich sicherzustellen ist, dass die Scheibendicke in den mittleren Bereich von Ebene C (schraffiert) passt, wie in Abbildung A4/10 (b) dargestellt. Bei Trommelbremsen muss der Trommelreibring so weit wie möglich in diesem mittleren Bereich von Ebene C liegen.
Abbildung A4/10 Einbauposition der Bremseinheit und des Bremssattels (a) in Bezug auf die Ebenen A1 und D, (b) in Bezug auf Ebene C
Die Prüfeinrichtung muss eine geeignete Bremsenaufnahme zur Anbringung der Bremseinheit durch Verbindung des Reitstocks (nicht drehende Seite) mit der Prüfstandrolle (drehende Seite) verwenden. Die Bremsenaufnahme des Prüfstands muss mindestens folgende Teilsysteme umfassen:
Die Aufnahme für die Bremseinheit muss eine freie Drehung der Bremse um 360° mit geringer Reibung ermöglichen, ohne dass es während der Prüfung zu Vibrationen oder Schwingungen kommt. Die Prüfeinrichtung muss die Bremseinheit auf dem Prüfstand mit einer universellen Aufnahme (L0-U) oder Postmount-Bremsenaufnahme (L0-P) anbringen.
L0-U ermöglicht die direkte Anbringung der Bremseinheit an der Prüfstandrolle ohne Radnabe. L0-P ermöglicht den Einbau eines fahrzeugspezifischen Lagers. Die Abbildungen A4/11 und A4/12 enthalten Beispiele für Aufnahmearten für Scheiben- und Trommelbremsen.
Abbildung A4/11 Beispiel für zulässige Aufnahmearten für Scheibenbremsen
Abbildung A4/12 Beispiel für zulässige Aufnahmearten für Trommelbremsen
Jede Variante dieser Aufnahmen (einseitige Lagerung rechts oder links oder beidseitige Lagerung) kann verwendet werden, sofern eine L0-Aufnahme als Referenz verwendet wird (d. h. eine zylindrische und symmetrische Basis ohne zusätzliche Erweiterungen oder Überstände, bei denen es sich nicht um diejenigen handelt, die für den Einbau der Bremssattelanlage erforderlich sind). In Abbildung A4/11 sind beispielhaft drei verschiedene Versionen einer L0-U-Aufnahme dargestellt: Mit beidseitiger Lagerung, mit einseitiger Lagerung und mit Auslegerlager.
Bei speziellen Bremsenaufnahmesystemen für Bremstechnologien, die nicht mit einer L0-U- oder L0-P-Aufnahme kompatibel sind, kann von dieser Anforderung abgewichen werden. In diesem Fall muss die Prüfeinrichtung entsprechende Unterlagen vorlegen, aus denen die Notwendigkeit der Verwendung hervorgeht.
Die Prüfeinrichtung muss die Bremskonfiguration (Bremsscheibe und Bremssattel oder Trommelbaugruppe) so einbauen, dass sie sich beim Vorwärtsfahren stets in Richtung der ausströmenden Luft dreht (siehe Abbildung A4/13).
Abbildung A4/13 Schematische Darstellung der Scheibenrotation von der Radseite (Straßenseite) aus gesehen
Strömt die Kühlluft von rechts nach links ( Abbildung A4/13 links), so muss sich die Scheibe gegen den Uhrzeigersinn (CCW) drehen. Strömt die Kühlluft von links nach rechts ( Abbildung A4/13 rechts), so muss sich die Scheibe im Uhrzeigersinn (CW) drehen. Andere Drehrichtungen sind nicht zulässig und machen die Prüfung ungültig.
8.4.2. Ausrichtung des Bremssattels
Die Prüfeinrichtung muss den Bremssattel so positionieren, dass mögliche Interferenzen mit der einströmenden Kühlluft so gering wie möglich gehalten werden. Der Bremssattel muss so über der Scheibe eingebaut werden, dass sich die Mitte des Bremssattels in 12-Uhr-Position befindet (siehe Abbildung A4/13), unabhängig von der Einbauposition am Fahrzeug. Andere Ausrichtungen des Bremssattels (z.B. Einbauposition des Fahrzeugs) oder andere Konfigurationen sind nicht zulässig und machen die Prüfung ungültig. Die Feststellbremse darf für die Durchführung einer Bremsemissionsprüfung nicht entfernt werden. Die Motor-Getriebe-Einheit darf für die Durchführung einer Bremsemissionsprüfung nicht vom Bremssattel mit elektrischer Feststellbremse oder von der elektrischen Trommelbremse entfernt werden.
9. WLTP-Bremszyklus
9.1. Allgemeine Informationen
Der Prüfzyklus muss für alle Typen von Bremen dem zeitbasierten WLTP-Bremszyklus entsprechen. Der WLTP-Bremszyklus erfordert die kontinuierliche Kontrolle der äquivalenten linearen Geschwindigkeit auf dem Bremsenprüfstand. In Abbildung A4/14 ist die zeitaufgelöste Geschwindigkeitskurve des WLTP-Bremszyklus dargestellt.
Abbildung A4/14 Zeitaufgelöste Fahrzeuggeschwindigkeit für den WLTP-Bremszyklus und Klassifizierung der Nummern der Fahrten.
Insgesamt umfasst der WLTP-Bremszyklus Folgendes:
9.2. Befolgung des WLTP-Bremszyklus
9.2.1. Abschnitt "Einstellung der Kühlung"
Die Einstellung der Kühlluft für die Prüfung verschiedener Bremsen ist mit Fahrt 10 des WLTP-Bremszyklus gemäß Absatz 10 dieses Anhangs durchzuführen. Für den Abschnitt "Einstellung der Kühlung" gelten besondere Vorschriften für die Temperatur der Bremse zu Beginn von Fahrt 10. Die Prüfeinrichtung führt folgende Schritte durch:
Die Nichteinhaltung der beschriebenen Vorschriften für die Bremsentemperatur führt dazu, dass der Abschnitt "Einstellung der Kühlung" ungültig ist. In diesem Fall muss die Prüfeinrichtung den Abschnitt "Einstellung der Kühlung" mit einem anderen Luftstrom wiederholen. Für die Wiederholung des Abschnitts "Einstellung der Kühlung" dürfen dieselben Bremsenteile verwendet werden.
9.2.2. Abschnitt "Einfahren"
Das Einfahren und die anschließende Emissionsmessung sind mit neuen Teilen durchzuführen. Das Einfahrverfahren besteht aus fünf aufeinanderfolgenden Durchläufen des WLTP-Bremszyklus, wie in Absatz 11 dieses Anhangs beschrieben. Für die ordnungsgemäße Durchführung jedes WLTP-Bremszyklus müssen alle zehn Fahrten nacheinander durchgeführt werden. Für das Einfahrverfahren gelten besondere Vorschriften in Bezug auf die Bremsentemperatur zu Beginn jedes WLTP-Bremszyklus. Die Prüfeinrichtung führt folgende Schritte durch:
Die in diesem Absatz angegebene Mindesttemperatur von 30 °C gilt für alle geprüften Bremsen. Die Nichteinhaltung der beschriebenen Vorschriften für die Bremsentemperatur führt dazu, dass die Prüfung des Abschnitts "Einfahren" ungültig ist und die Prüfeinrichtung diesen Abschnitt wiederholen muss. Im Falle einer Wiederholung des Einfahrverfahrens ist ein neuer Satz Bremsenteile zu verwenden.
9.2.3. Abschnitt "Emissionsmessung"
Für die ordnungsgemäße Durchführung des WLTP-Bremszyklus müssen alle zehn Fahrten nacheinander durchgeführt werden. Die Abkühlabschnitte zwischen den einzelnen Fahrten des WLTP-Bremszyklus während der Durchführung des Abschnitts "Emissionsmessung" sind verpflichtend. Für die Emissionsmessung gelten besondere Vorschriften in Bezug auf die Bremsentemperatur zu Beginn jeder Fahrt des WLTP-Bremszyklus. Die Prüfeinrichtung führt folgende Schritte durch:
Die in diesem Absatz angegebene Mindesttemperatur von 30 °C gilt für alle Bremsen. Die Nichteinhaltung der beschriebenen Vorschriften für die Bremsentemperatur führt dazu, dass der Abschnitt "Emissionsmessung" ungültig ist.
9.3. Unterbrechungen des WLTP-Bremszyklus
9.3.1. Abschnitt "Einstellung der Kühlung"
Wird während des Abschnitts "Einstellung der Kühlung" die Prüfung unterbrochen (oder tritt am Prüfstand eine Störung auf), muss die Prüfeinrichtung die Prüfung abbrechen und das Verfahren zur Einstellung der Kühlung von vorn beginnen. In diesem Fall kann die Prüfeinrichtung nach einer Überprüfung der Daten und einer Sichtprüfung ohne Störung der Bremseinheit dieselbe Bremseinheit verwenden, um mit der nächsten Iteration von Fahrt 10 fortzufahren und den Abschnitt "Einstellung der Kühlung" abzuschließen. Ergeben sich bei der Inspektion Hinweise auf eine Beeinträchtigung der Prüfung (lose Bauteile, Austritt von Bremsflüssigkeit, falscher Einbau, übermäßige Vibrationen usw.), so muss die Prüfeinrichtung eine neue Bremseinheit einbauen und das Verfahren nach den Vorschriften von Absatz 8.2 wiederholen.
9.3.2. Abschnitt "Einfahren"
Wird während des Abschnitts "Einfahren" die Prüfung unterbrochen (oder tritt am Prüfstand eine Störung auf), muss die Prüfeinrichtung das Einfahren ab dem letzten Unterbrechungspunkt unter Berücksichtigung des letzten aufgezeichneten Zeitstempels in der zeitbasierten Datei mit Werten ungleich Null für die Bremsparameter fortsetzen. Die Prüfeinrichtung darf keine Brems- oder Abbremsmanöver zum Erwärmen der Bremse durchführen, um eine Temperatur von 30 °C zu erreichen, wenn die tatsächliche Bremsentemperatur niedriger ist. Die Prüfeinrichtung darf die Teile nicht zerlegen. Werden die Bremsenteile nach Beginn des Abschnitts "Einfahren" zerlegt, sind sie nicht mehr für den Abschluss des Einfahrens und die anschließende Emissionsmessung geeignet. In diesem Fall muss die Prüfeinrichtung diese Teile durch neue Bremsenteile ersetzen und das Einfahrverfahren von Anfang an wiederholen.
Wird der Abschnitt "Einfahren" ein zweites Mal unterbrochen, erklärt die Prüfeinrichtung die Prüfung für ungültig, entsorgt die verwendeten Teile und führt mit neuen Teilen eine neue Prüfung durch, einschließlich der Abschnitte "Einfahren" und "Emissionsmessung".
9.3.3. Abschnitt "Emissionsmessung"
Wird die Prüfung während des Abschnitts "Emissionsmessung" (einschließlich Abkühlen) unterbrochen, so beendet die Prüfeinrichtung den Abschnitt "Emissionsmessung", erklärt die Prüfung für ungültig, verwirft die verwendeten Teile und verwendet neue Teile, um eine neue Prüfung einschließlich der Abschnitte "Einfahren" und "Emissionen" durch.
9.4. Qualitätskontrollen in Bezug auf den WLTP-Bremszyklus
Die folgenden Qualitätskontrollen sind durchzuführen, um die ordnungsgemäße Durchführung des WLTP-Bremszyklus zu überprüfen. Eine gültige Emissionsprüfung muss alle nachstehend beschriebenen Kriterien erfüllen.
9.4.1. Kontrolle in Bezug auf geschwindigkeitsbezogene Abweichungen
Die Qualitätskontrolle in Bezug auf geschwindigkeitsbezogene Abweichungen ist notwendig, um sicherzustellen, dass der Bremsenprüfstand die Geschwindigkeitskurve des WLTP-Bremszyklus ordnungsgemäß ausgeführt hat. Eine geschwindigkeitsbezogene Abweichung liegt immer dann vor, wenn die tatsächliche Geschwindigkeit des Prüfstands außerhalb der durch die vorgeschriebene (Nenn-)Geschwindigkeit definierten Toleranzen der Geschwindigkeitskurve liegt.
In Abbildung A4/15 sind die unteren und oberen Geschwindigkeitstoleranzen für den WLTP-Bremszyklus dargestellt.
Abbildung A4/15 Toleranzen für geschwindigkeitsbezogene Abweichungen während des WLTP-Bremszyklus
9.4.2. Anzahl der Verzögerungsvorgänge
Bei dieser Qualitätskontrolle wird die Zahl der durchgeführten Bremsvorgänge untersucht. Es muss sichergestellt werden, dass alle 303 Bremsvorgänge des WLTP-Bremszyklus während des Abschnitts "Emissionsmessung" durchgeführt wurden. Ein Verstoß gegen dieses Kriterium liegt immer dann vor, wenn die tatsächliche Zahl der durchgeführten Bremsvorgänge nicht dem Nennwert (d. h. 303) entspricht.
Die Prüfeinrichtung muss die Zahl der durchgeführten Bremsvorgänge gemäß Tabelle A4/14 überprüfen. Die Parameter "Haltezeit" und "Verzögerung - streckengemittelt" müssen abgeglichen werden und es muss sichergestellt werden, dass beide Parameter 303 numerische Werte ungleich Null enthalten, die den entsprechenden 303 Bremsvorgängen des WLTP-Bremszyklus entsprechen.
Diese Qualitätskontrolle gilt nur für den Abschnitt "Emissionsmessung". Werden die 303 Bremsvorgänge des WLTP-Bremszyklus während des in diesem Absatz festgelegten Abschnitts "Emissionsmessung" nicht durchgeführt, so ist die Prüfung ungültig.
9.4.3. Ableitung der kinetischen Energie
Die Qualitätskontrolle in Bezug auf die Ableitung der kinetischen Energie ist notwendig, um sicherzustellen, dass bei der Durchführung des WLTP-Bremszyklus die richtige Menge an spezifischer Reibungsarbeit (wf) aufgebracht wird. Es handelt sich auch um eine zusätzliche Qualitätskontrolle, ob andere Eingabeparameter (z.B. das Prüfträgheitsmoment der Bremse) ordnungsgemäß berechnet und angewandt wurden. Diese Qualitätskontrolle gilt für alle Bremsen, die an Fahrzeugen angebracht sind, welche in den Anwendungsbereich dieser Regelung fallen. Für die Berechnungen im Rahmen der Prüfung der Nicht-Reibungsbremsung sind die Parameter des Stammfahrzeugs der Bremsecken-Emissionsfamilie zu verwenden.
Eine bei der Qualitätskontrolle festgestellte Abweichung bei der Ableitung der kinetischen Energie liegt immer dann vor, wenn die Summe der berechneten spezifischen Reibungsarbeit aller Bremsvorgänge während Fahrt 10 des WLTP-Bremszyklus (für den Abschnitt "Einstellung der Kühlung") und des gesamten WLTP-Bremszyklus (für die Abschnitte "Einfahren" oder "Emissionsmessung") außerhalb der festgelegten Toleranzen liegt:
| ( Gleichung 9.1) |
Dabei gilt:
| wf,n | ist die spezifische Reibungsarbeit bei der n-ten Bremsverzögerung in J/kg. |
| WLt | ist die Prüf(oder aufgebrachte) Radlast in kg gemäß Tabelle A4/3. |
| tstart,nom,n | ist die Anfangszeit des n-ten Vorgangs "Nennbremsverzögerung" in s. |
| tend,nom, n | ist das Ende des n-ten Vorgangs "Nennbremsverzögerung" in s. |
| f(t) | ist das Signal der hohen Drehzahl in 1/min. |
| tbrake | ist das Signal des hohen Bremsmoments in N·m. |
Sowohl der Beginn als auch das Ende der Bremsverzögerung bei jedem Vorgang werden auf der Grundlage der hohen linearen Nenngeschwindigkeit ermittelt. Die Beschleunigung wird auf der Grundlage der hohen Nenngeschwindigkeit berechnet. Ein spezifischer Bremsvorgang beginnt, wenn dieser Beschleunigungswert erstmals 0,25 m/s2 überschreitet, und endet, wenn dieser Beschleunigungswert erstmals unter 0,25 m/s2 fällt.
10. Einstellung des Kühlluftstroms
Verschiedene Prüfsysteme können unterschiedliche Kombinationen von Auslegung und Größe des Bremsenprüfraums, Luftstrom oder Luftgeschwindigkeit sowie Auslegung und Geometrie des Leistungssystems umfassen. In diesem Absatz wird die geeignete Methode zur Einstellung der Geschwindigkeit des Luftstroms festgelegt, um in allen Prüfeinrichtungen vergleichbare thermische Bedingungen für die Bremsen zu schaffen.
10.1. Beschreibung der Methode
10.1.1. Festlegung der Bremseinheitengruppen und Überprüfungsparameter
Um den geeigneten Kühlluftstrom für die geprüfte Bremse zu bestimmen, muss die Prüfeinrichtung die Bremse zunächst entsprechend ihrem Verhältnis von Nennvorderradlast (WLn-f) zur Masse der Scheibe oder Trommel (bei Verwendung einer Trommelbremse als Vorderradbremse) einer bestimmten (WLn-f/DM)-Gruppe zuordnen.
Das WLn-f/DM-Verhältnis wird berechnet, indem WLn-f (kg) durch die Masse (kg) der Scheibe oder Trommel (bei Verwendung einer Trommelbremse als Vorderradbremse) vor der Prüfung dividiert wird. Die Prüfeinrichtung bestimmt WLn-f gemäß den Spezifikationen in Absatz 8.1 Buchstabe c.
Auf der Grundlage des WLn-f//DM-Verhältnisses werden vier verschiedene Gruppen festgelegt: Gruppe 1 mit WLn-f/DM ≤ 45, Gruppe 2 mit 45 < WLn-f/DM ≤ 65, Gruppe 3 mit 65 < WLn-f/DM ≤ 85, Gruppe 4 mit WLn-f/DM > 85.
Die Prüfeinrichtung muss die in Absatz 8.1 Buchstabe d beschriebene Prüfradlast (WLt) - nicht die Nennradlast (WLn) - während der Durchführung aller Abschnitte der Bremsemissionsprüfung aufbringen.
Für die Einstellung der Kühlluft der geprüften Bremse wurden drei Prüfparameter festgelegt. Die Zielwerte und zulässigen Toleranzen für diese Parameter sind für jede WLn-f/DM-Gruppe unterschiedlich. Die Prüfeinrichtung verwendet die folgenden Parameter als Referenz, mit der die Prüfergebnisse der Einstellung der Kühlung verglichen werden:
Die unter den Buchstaben b und c dieses Absatzes genannten Bremsvorgänge sind die Vorgänge Nr. 46, 101, 102, 103, 104 und 106 von Fahrt 10. Einzelheiten der Zielbremsvorgänge sind in Tabelle A4/4 angegeben. Unter Berücksichtigung des gesamte WLTP-Bremszyklus so sind die entsprechenden Folgenummern der Bremsvorgänge die Nummern 235, 290, 291, 292, 293 und 295.
Tabelle A4/4: Spezifische Bremsvorgänge während Fahrt 10 des WLTP-Bremszyklus
| Parameter | Einheit | Verzögerungsvorgang | |||||
| #46 | #101 | #102 | #103 | #104 | #106 | ||
| Beginn | s | 2.088 | 4.438 | 4.459 | 4.494 | 4.522 | 4.903 |
| Ende | s | 2.092 | 4.447 | 4.467 | 4.503 | 4.529 | 4.918 |
| Bremsdauer | s | 4,0 | 9,0 | 8,0 | 9,0 | 7,0 | 15,0 |
| Anfangsgeschwindigkeit | km/h | 97,4 | 112,0 | 68,2 | 80,9 | 73,4 | 132,5 |
| Endgeschwindigkeit | km/h | 82,7 | 56,1 | 12,0 | 35,3 | 39,3 | 34,0 |
10.1.2. Überprüfung der Parameter und Toleranzen für die Bremstemperatur
Die Zielwerte und die entsprechenden Toleranzen für die drei Prüfparameter sind in Tabelle A4/5 angegeben.
Tabelle A4/5: Standardparameter und -toleranzen für die Bremsentemperatur während Fahrt 10 des WLTP-Bremszyklus
| Gruppe | ABT [A1] | IBT [A2] ± Toleranz | FBT [A3] ± Toleranz |
| WLn-f/DM ≤ 45 | ≥ 50 °C | 65 ± 25 °C | 95 ± 35 °C |
| 45 < WLn-f/DM ≤ 65 | ≥ 55 °C | 75 ± 25 °C | 115 ± 35 °C |
| 65 < WLn-f/DM ≤ 85 | ≥ 60 °C | 85 ± 25 °C | 130 ± 35 °C |
| WLn-f/DM > 85 | ≥ 65 °C | 95 ± 25 °C | 150 ± 35 °C |
10.1.3. Berechnung der Überprüfungsparameter und Akzeptanzkriterien
Sobald die Bremse gemäß Absatz 10.1.1 in ihre WLn-f/DM-Gruppe eingestuft ist, muss die Prüfeinrichtung Fahrt 10 des WLTP-Bremszyklus mit neuen Bremsenteilen durchführen, um die Werte der Prüfparameter zu erhalten, mit denen die Zellen in Tabelle A4/6 gefüllt werden. Die Prüfeinrichtung muss zur Durchführung der Einstellung der Kühlluft gemäß Absatz 10.1.4 den Wert WLt-f gemäß Absatz 8.1 Buchstabe d verwenden. Die gemessenen Werte für die Prüfparameter sind anhand der erstellten Prüfberichtdateien wie folgt zu berechnen:
| B2 = (Y1 + Y2 + Y3 + Y4 + Y5 + Y) / 6 | ( Gleichung 10.1) |
Dabei gilt:
| B2 | ist die durchschnittliche IBT bei ausgewählten Bremsvorgängen während Fahrt 10 des WLTP-Bremszyklus in °C. |
| Y1 | ist die IBT bei Bremsvorgang 46 während Fahrt 10 des WLTP-Bremszyklus in °C. |
| Y2 | ist die IBT bei Bremsvorgang 101 während Fahrt 10 des WLTP-Bremszyklus in °C. |
| Y3 | ist die IBT bei Bremsvorgang 102 während Fahrt 10 des WLTP-Bremszyklus in °C. |
| Y4 | ist die IBT bei Bremsvorgang 103 während Fahrt 10 des WLTP-Bremszyklus in °C. |
| Y5 | ist die IBT bei Bremsvorgang 104 während Fahrt 10 des WLTP-Bremszyklus in °C. |
| Y6 | ist die IBT bei Bremsvorgang 106 während Fahrt 10 des WLTP-Bremszyklus in °C. |
| B3 = (Z1 + Z2 + Z3 + Z4 + Z5 + Z6) / 6 | ( Gleichung 10.2) |
Dabei gilt:
| B3 | ist die durchschnittliche FBT bei ausgewählten Bremsvorgängen während Fahrt 10 des WLTP-Bremszyklus in °C. |
| Z1 | ist die FBT bei Bremsvorgang 46 während Fahrt 10 des WLTP-Bremszyklus in °C. |
| Z2 | ist die FBT bei Bremsvorgang 101 während Fahrt 10 des WLTP-Bremszyklus in °C. |
| Z3 | ist die FBT bei Bremsvorgang 102 während Fahrt 10 des WLTP-Bremszyklus in °C. |
| Z4 | ist die FBT bei Bremsvorgang 103 während Fahrt 10 des WLTP-Bremszyklus in °C. |
| Z5 | ist die FBT bei Bremsvorgang 104 während Fahrt 10 des WLTP-Bremszyklus in °C. |
| Z6 | ist die FBT bei Bremsvorgang 106 während Fahrt 10 des WLTP-Bremszyklus in °C. |
Nach Durchführung der Prüfung der Einstellung der Kühlung mit dem gewählten Luftstrom vergleicht die Prüfeinrichtung die aufgezeichneten Temperaturwerte der Prüfparameter mit den entsprechenden in Tabelle A4/5 festgelegten Zielwerten.
Die Differenz zwischen Zielwert und Prüfergebnis für die Prüftemperaturparameter ist nach den Gleichungen 10.3, 10.4 und 10.5 zu berechnen:
| C1 = B1 - A1 | ( Gleichung 10.3) |
Dabei gilt:
| C1 | ist die Differenz der Durchschnittstemperaturen der Bremse während Fahrt 10 des WLTP-Bremszyklus in °C. |
| B1 | ist die gemessene ABT während Fahrt 10 des WLTP-Bremszyklus in °C. |
| A1 | ist die Ziel-ABT während Fahrt 10 des WLTP-Bremszyklus in °C gemäß Tabelle A4/5. |
| C2 = |B2 - A2| | ( Gleichung 10.4) |
Dabei gilt:
| C2 | ist die absolute Differenz der durchschnittlichen IBT der ausgewählten Vorgänge in °C. |
| B2 | ist die durchschnittliche IBT bei ausgewählten Bremsvorgängen während Fahrt 10 des WLTP-Bremszyklus in °C. |
| A2 | ist die Ziel-IBT bei den ausgewählten Bremsvorgängen während Fahrt 10 des WLTP-Bremszyklus in °C gemäß Tabelle A4/5. |
| C3 = |B3 - A3| | ( Gleichung 10.5) |
Dabei gilt:
| C3 | ist die absolute Differenz der durchschnittlichen FBT der ausgewählten Vorgänge in °C. |
| B3 | ist die durchschnittliche FBT bei ausgewählten Bremsvorgängen während Fahrt 10 des WLTP-Bremszyklus in °C. |
| A3 | ist die Soll-FBT der ausgewählten Bremsvorgänge während Fahrt 10 in °C gemäß Tabelle A4/5 |
Die Prüfeinrichtung vergleicht die erlangten Ergebnisse mit den Akzeptanzkriterien gemäß Tabelle A4/6.
Tabelle A4/6: Berechnung der Bremstemperaturparameter und Akzeptanzkriterien während Fahrt 10
| Vorgang während Fahrt 10 | Parameter | Zieltemperatur | Prüftemperatur für Einstellung der Kühlung | Differenz | Akzeptanzkriterien |
|
- |
ABT |
A1 |
B1 |
C1 nach Gleichung 10.3 |
C1 ≥ 0 °C |
|
- |
Durchschnittliche IBT |
A2 |
B2 nach Gleichung 10.1 |
C2 nach Gleichung 10.4 |
C2 ≤ 25 °C |
|
#46 |
Y1 |
N/A |
N/A | ||
|
#101 |
Y2 | ||||
|
#102 |
Y3 | ||||
|
#103 |
Y4 | ||||
|
#104 |
Y5 | ||||
|
#106 |
Y6 | ||||
|
- |
Durchschnittliche FBT |
A3 |
B3 nach Gleichung 10.2 |
C3 nach Gleichung 10.5 |
C3 ≤ 35 °C |
|
#46 |
Z1 |
N/A |
N/A | ||
|
#101 |
Z2 | ||||
|
#102 |
Z3 | ||||
|
#103 |
Z4 | ||||
|
#104 |
Z5 | ||||
|
#106 |
Z6 |
10.1.4. Prüfung auf dem Bremsenprüfstand zur Einstellung des Kühlluftstroms
Die Prüfeinrichtung muss die Vorderachse für die Bestimmung des Kühlluftstroms für beide Achsen verwenden, unabhängig von Typ oder Größe der an der Hinterachse angebrachten Bremse. Die Prüfeinrichtung muss die folgenden Schritte zur Einstellung des Kühlluftstroms durchführen, wenn eine Bremse erstmals auf einem bestimmten Prüfstand für ein bestimmtes Fahrzeug geprüft wird:
11. Abschnitt "Einfahren"
Das Einfahrverfahren ist notwendig, um die Bremseinheit angemessen vorzukonditionieren und ihr Emissionsverhalten zu stabilisieren, bevor die Emissionsmessung durchgeführt wird. Das Einfahrverfahren ist mit neuen Bremsteilen durchzuführen.
11.1. Vorderradbremsen
Die Prüfeinrichtung muss das Einfahrverfahren für alle Typen von Bremsen, die an der Vorderachse der in den Anwendungsbereich dieser Regelung fallenden Fahrzeuge angebracht sind, gemäß den folgenden Spezifikationen durchführen:
Die Nichteinhaltung von Vorschriften in diesem Absatz führt dazu, dass das Einfahrverfahren ungültig ist. In diesem Fall kann nicht mit dem Abschnitt "Emissionsmessung" fortgefahren werden. Die Prüfeinrichtung muss das Einfahrverfahren von Anfang an mit neuen Bremsenteilen durchführen.
11.2. Hinterradbremsen
Die Prüfeinrichtung muss das Einfahrverfahren für alle Typen von Bremsen, die an der Hinterachse der in den Anwendungsbereich dieser Regelung fallenden Fahrzeuge angebracht sind, gemäß den folgenden Spezifikationen durchführen:
Die Nichteinhaltung von Vorschriften in diesem Absatz führt dazu, dass das Einfahrverfahren ungültig ist. In diesem Fall kann nicht mit dem Abschnitt "Emissionsmessung" fortgefahren werden. Die Prüfeinrichtung muss das Einfahrverfahren von Anfang an mit neuen Bremsenteilen durchführen.
12. Abschnitt "Emissionsmessungen"
12.1. Messung der Partikelmasse
In diesem Absatz werden die Spezifikationen für die Messung der Partikelmasse(PM-)Emissionen bei einer Bremsemissionsprüfung beschrieben. Das PM-Probenahmesystem ermöglicht die Quantifizierung der von der Bremse während der Prüfung erzeugten Partikelmasse. Aus den PM-Emissionen und den Prüfparametern ergeben sich die Emissionsfaktoren für die geprüfte Bremse als Masse pro zurückgelegter Streckeneinheit. Das Prüfsystem misst die PM10- und PM2,5-Bremsemissionen gravimetrisch mit einem separaten Probenahmesystem für jeden Cut-off-Durchmesser (2,5 μm und 10 μm)]. Jedes PM-Probenahmesystem besteht aus folgenden Komponenten:
Grundsätzlich muss die Anordnung (Einzelteile und Verbindungen) aus elektrisch leitendem Material bestehen, das nicht mit den Bremspartikeln reagiert, und zur Vermeidung elektrischer/elektrostatischer Effekte geerdet sein. In Abbildung A4/16 ist ein möglicher Aufbau der PM-Probenahmeeinheit dargestellt. Die Anordnung und die Abmessungen der verschiedenen Komponenten sind beispielhaft und dienen der Veranschaulichung; daher ist eine genaue Übereinstimmung mit der Abbildung nicht erforderlich.
Abbildung A4/16 Möglicher Aufbau des PM-Probenahmesystems
1 - Probenahmeebene 2 - Probenahmedüse 3 - PM-Probenahmesonde 4 - PM-Zyklonabscheider 5 - PM-Probenahmeleitung 6 - PM-(Mehrfach-)Filterhalter 7 - PM-Probenahmefilter 8 - Messgerät für Masse oder Volumenstrom 9 - Pumpe 10 - Luftstromregler
12.1.1. Partikelentnahme
12.1.1.1. Probenahmeebene
Die Auslegung der Probenahmeebene muss den Spezifikationen in Absatz 7.6 entsprechen. Für die Probenahmeebene gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften für den Einbau der PM-Probenahmesonden:
12.1.1.2. PM-Probenahmesonden
Um das Aerosol vom Tunnel zur Abscheidevorrichtung zu leiten, sind geeignete Probenahmesonden zu verwenden. Die Probenahmesonden müssen folgenden Auslegungsanforderungen entsprechen:
Die Innenwände der Probenahmesonden sind häufig zu überprüfen und zu reinigen; dabei sind die Angaben des Herstellers zu Methode und Häufigkeit zu beachten. Andernfalls sind die Sonden mindestens alle zwei Monate zu reinigen, wenn sie aktiv benutzt werden.
12.1.1.3. PM-Probenahmedüsen
Es sind geeignete Düsen für die isokinetische Probenahme für PM10 und PM2,5 zu verwenden. Die Probenahmedüsen müssen folgenden Anforderungen entsprechen:
Die Prüfeinrichtung muss die Düsen häufig reinigen; dabei sind die Angaben des Herstellers zu Methode und Häufigkeit zu beachten. Andernfalls sind die Sonden vor jeder Bremsemissionsprüfung nach den Angaben des Herstellers zu den Hilfsmitteln für die Reinigung zu reinigen.
12.1.2. PM-Probenahme
12.1.2.1. PM-Abscheidevorrichtung
Für PM10- und PM2,5-Probenahmen sind einteilige Zyklonabscheider, an die sich gravimetrische Filterhalter anschließen, zu verwenden. Die Prüfeinrichtung wählt Zyklonabscheider gemäß den folgenden Vorschriften aus:
Die Prüfeinrichtung muss die Innenwände der Zyklonabscheider häufig kontrollieren und reinigen; dabei sind die Angaben des Instrumentenherstellers zu Methode und Häufigkeit zu beachten.
Tabelle A4/7: Spezifikationen für den Abscheidegrad des PM10-Zyklonabscheiders
|
PM10 |
4 μm |
8 μm |
12,5 μm |
20 μm |
| Abscheidegrad |
< 20 % |
< 50 % |
> 60 % |
> 90 % |
Tabelle A4/8: Spezifikationen für den Abscheidegrad des PM2,5-Zyklonabscheiders
|
PM2,5 |
1,5 μm |
2 μm |
3 μm |
4 μm |
| Abscheidegrad |
< 20 % |
< 50 % |
> 60 % |
> 90 % |
12.1.2.2. PM-Probenahmeleitung
Die Prüfeinrichtung muss sicherstellen, dass die Probenahmeleitung, die das Aerosol vom Zyklonabscheider zum Filterhalter leitet, den folgenden Spezifikationen entspricht:
12.1.2.3. PM-Probendurchsatz
Die Prüfeinrichtung befolgt für die Regelung und Messung des Probendurchsatzes folgende Vorschriften:
12.1.2.4. Isokinetisches Verhältnis
Die Probenahme ist als isokinetisch definiert, wenn die Luftgeschwindigkeit im Probenahmetunnel und in der Probenahmedüse gleich ist. Die Luftgeschwindigkeit wird aus den Luftdurchsatzwerten im Tunnel und in der Düse unter Berücksichtigung ihres Innendurchmessers (di bzw. dn) berechnet.
Die Berechnung der Luftgeschwindigkeit im Probenahmetunnel und in der Probenahmedüse erfolgt nach den Gleichungen 12.1 und 12.2:
| ( Gleichung 12.1) |
| ( Gleichung 12.2) |
Dabei gilt:
| U | ist die durchschnittliche Luftgeschwindigkeit im Tunnel in km/h. |
| US | ist die durchschnittliche Geschwindigkeit der in die Düse eintretenden Probenahmeluft in km/h. |
| Q | ist der durchschnittliche Luftdurchsatz im Tunnel in m3/h gemäß Tabelle A4/10. |
| QS | ist der durchschnittliche Luftdurchsatz in der Probenahmedüse in m3/h. |
| dn | ist der Innendurchmesser an der Düsenspitze in mm. |
| di | ist der Innendurchmesser des Probenahmetunnels in mm gemäß Tabelle A4/1. |
Das isokinetische Verhältnis bezeichnet das Verhältnis der Geschwindigkeit des Luftstroms in der PM- oder PN-Probenahmedüse zur Geschwindigkeit des Luftstroms im Probenahmetunnel.
Es wird nach Gleichung 12.3. berechnet, in der die Gleichungen 12.1. und 12.2. kombiniert werden.
Die Luftdurchsatzwerte im Probenahmetunnel und in der Düse müssen sich auf die gleichen Temperatur- und Druckbedingungen beziehen; daher sind normalisierte Werte zu verwenden, um auch die Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Prüfeinrichtungen zu gewährleisten:
| ( Gleichung 12.3) |
Dabei gilt:
| IR | ist das isokinetische Verhältnis. |
| NQS | ist der durchschnittliche normalisierte Luftstrom in der Probenahmedüse in Nm3/h. |
| NQ | ist der durchschnittliche normalisierte Luftstrom im Probenahmetunnel in Nm3/h gemäß Tabelle A4/10. |
| dn | ist der Innendurchmesser an der Düsenspitze in mm. |
| di | ist der Innendurchmesser des Probenahmetunnels in mm gemäß Tabelle A4/1. |
Durch die Umrechnung der Maßeinheiten für den Probendurchsatz von [Nm3/h] in [Nl/min] und der Maßeinheiten für den Innendurchmesser von [m] in [mm], um konventionellen Maßeinheiten Rechnung zu tragen, wird Gleichung 12.3 zu Gleichung 12.4.
| ( Gleichung 12.4) |
Dabei gilt:
| IR | ist das isokinetische Verhältnis. |
| NQS | ist der durchschnittliche normalisierte Luftstrom in der Probenahmedüse in Nl/min. |
| NQ | ist der durchschnittliche normalisierte Luftstrom im Probenahmetunnel in Nm3/h gemäß Tabelle A4/10. |
| dn | ist der Innendurchmesser an der Düsenspitze in mm. |
| di | ist der Innendurchmesser des Probenahmetunnels in mm gemäß Tabelle A4/1. |
Die Prüfeinrichtung berechnet das durchschnittliche isokinetische Verhältnis während des Abschnitts "Emissionsmessung" einer Bremsemissionsprüfung für PM2,5 und PM10 getrennt nach Gleichung 12.4:
12.1.3. Probenahmemedien
12.1.3.1. Filterhalter
Die PM-Proben werden pro Prüfung an 47 mm großen Einzelfiltern entnommen, die an einem speziellen Halter angebracht sind. Der Filterhalter muss sich so nahe wie möglich am Auslass des Zyklonabscheiders befinden. Die Prüfeinrichtung muss die folgenden Spezifikationen für den Filterhalter beachten:
Für die PM-Probenahme können Mehrfachfilterhalter verwendet werden. Mehrfachfilterhalter müssen zusätzlich zu den unter den Buchstaben a bis d dieses Absatzes festgelegten Anforderungen den folgenden Anforderungen entsprechen:
Ein Mehrfachfilterhalter, der eine Änderung der Strömungsrichtung bewirkt, ist zulässig, wenn er nachweislich einem (Mehrfach- oder Einzelfilter-)Halter ohne Änderung der Strömungsrichtung gleichwertig ist. Die bestehenden Auslegungskriterien dieser Regelung für das Probenahmesystem in Bezug auf elektropolierte Oberflächen (falls zutreffend), glatte Übergänge und Beschränkungen hinsichtlich Biegungen in der Probenahmeleitung müssen erfüllt sein. Die Gleichwertigkeit ist durch mindestens drei Wiederholungen mit mindestens zwei Tunneldurchsätzen bei gleichzeitiger Messung der beiden Filterhalter nachzuweisen. Bei der Prüfung sind die Probenahmestellen der beiden Filterhalter mehrmals zu tauschen. Der Durchschnitt der Differenz zwischen den beiden Filterhaltern muss ± 2 % betragen und eine Standardabweichung der Differenzen ± 3 %. Die Kriterien müssen für PM2,5 und für PM10 erfüllt sein. Es wird empfohlen, die Mehrfachfilterhalter bei einer Filterbeladung im Bereich von 0,3-1,0 mg zu prüfen.
12.1.3.2. Probenahmefilter
Für die PM10- und PM2,5-Messungen sind fluorkohlenstoffbeschichtete Glasfaserfilter oder Fluorkohlenstoff-Membranfilter zu verwenden. Alle Filtertypen müssen für 0,3 μm DOP (Dioctylphthalat) oder PAO (Polyalphaolefin) (CS 68649-12-7 oder CS 68037-01-4) einen Abscheidegrad von mindestens 99 % bei einer Filteranströmgeschwindigkeit von 5,33 cm/s haben, gemessen nach einem der folgenden Standards:
Die Anforderungen an den Wirkungsgrad der diesem Absatz beschriebenen Probenahmemedien sind vom Filterlieferanten zu bescheinigen.
12.1.4. Wägung
Zu wiegen ist nur der Filter, kein anderer Teil der Messeinrichtung. Die Prüfeinrichtung stellt sicher, dass die verschiedenen Schritte der Wägung gemäß den folgenden Vorschriften durchgeführt werden:
Abbildung A4/17 Flussdiagramm zur Beschreibung des Verfahrens für die Wägung der Bezugsfilter
Ist die Dichte des Filtermaterials (pf) nicht bekannt, sind folgende Werte zu verwenden: a) Fluorkohlenstoffbeschichteter Glasfaserfilter: 2.300 kg/m3; b) Fluorkohlenstoff-Membranfilter: 2.144 kg/m3,
Zu verwenden ist eine Dichte (pw) von 8.000 kg/m3 für Kalibriergewichte aus nichtrostendem Stahl oder die bekannte Dichte für andere zum Kalibrieren der Waage verwendete Gewichte. Es ist die Internationale Empfehlung OIML R 111-1 Edition 2004(E) (oder gleichwertig) der International Organization of Legal Metrology zu Kalibriergewichten zu beachten.
Für die Berechnung der auftriebskorrigierten durchschnittlichen Filtermasse für PM2,5- und PM10-Filter (vor und nach der Probenahme) nach Gleichung 12.5 ist die gemessene nicht korrigierte durchschnittliche Filtermasse zu verwenden.
Die korrigierten Messwerte sind in die Masse-Messdatei einzutragen:
| Pe(Corrected) = Pe(Uncorrected) × [1 - (pa/pw )] / [1 - (pa/pf)] | ( Gleichung 12.5) |
Dabei gilt:
| Pe(Corrected) | ist die korrigierte Masse jedes Filters in mg. |
| Pe(Uncorrected) | ist die nicht korrigierte Masse jedes Filters in mg. |
| pa | ist die Luftdichte im Wägeraum gemäß Gleichung 12.6 in kg/m3. |
| pw | ist die Dichte des zum Kalibrieren der Waage verwendeten Gewichts gemäß Buchstabe e. |
| pf | ist die Dichte des (unbenutzten) Probenahmefilters gemäß Buchstabe e. |
Zur Berechnung der Luftdichte nach Gleichung 12.6 sind die Bedingungen im Wägeraum zum Zeitpunkt der Wägung zu verwenden.
| pa = (pb × Mmix) / (R × Ta) | ( Gleichung 12.6) |
Dabei gilt:
| pa | ist die Luftdichte im Wägeraum in kg/m3. |
| pb | ist der atmosphärische Druck im Wägeraum in kPa. |
| Mmix | ist die Molmasse der Luft im Wägeraum (28.836 g mol-1). |
| R | ist die molare Massekonstante (8,3144 J mol-1 K-1). |
| Ta | ist die Lufttemperatur im Wägeraum in K. |
12.1.5. Berechnung des PM-Emissionsfaktors
Die Prüfeinrichtung erfasst die PM-Emissionen pro gefahrener Strecke.
Die Bezugs(oder Ausgangs-)PM2,5- und PM10-Emissionsfaktoren der geprüften Bremse (EFref) sind nach den Gleichungen 12.7 bzw. 12.8 zu berechnen.
| PM2.5 EFref = [Pe(2.5) × 1.000 × (NQ/60)/NQPM2.5]/d | ( Gleichung 12.7) |
| PM10 EFref = [Pe(10) × 1.000 × (NQ/60)/NQPM10]/d | ( Gleichung 12.8) |
Dabei gilt:
| PM2,5 EFref | ist der PM2,5-Bezugsemissionsfaktor der geprüften Bremse in Masse pro gefahrener Strecke in mg/km. |
| PM10 EFref | ist der PM10-Bezugsemissionsfaktor der geprüften Bremse in Masse pro gefahrener Strecke in mg/km. |
| PM2.5 | ist die PM2,5-Filterbeladung in mg gemäß Tabelle A4/11. |
| PM10 | ist die PM10-Filterbeladung in mg gemäß Tabelle A4/11. |
| NQ | ist der durchschnittliche normalisierte Luftstrom im Probenahmetunnel in Nm3/h gemäß Tabelle A4/10. |
| NQPM2,5 | ist der durchschnittliche normalisierte Luftstrom in der PM2,5-Probenahmedüse in Nl/min gemäß Tabelle A4/10. |
| N QPM10 | ist der durchschnittliche normalisierte Luftstrom in der PM10-Probenahmedüse in Nl/min gemäß Tabelle A4/10. |
| d | ist die während des WLTP-Bremszyklus gefahrene Gesamtstrecke in km gemäß Tabelle A4/10. |
| PM2,5 EF = PM2,5 EFref * c | ( Gleichung 12.9) |
| PM10 EF = PM10 EFref * c | ( Gleichung 12.10) |
12.2. Messung der Partikelzahl- (PN-) Konzentration
In diesem Absatz werden die Spezifikationen für die Messung der PN-Emissionen bei einer Bremsemissionsprüfung beschrieben. Die PN-Probenahme- und Messsysteme ermöglichen die Quantifizierung der von der Bremse während der Prüfung erzeugten Zahl der Partikel. Aus den gemessenen PN-Emissionen und den Prüfparametern ergeben sich die Emissionsfaktoren für die geprüfte Bremse als ausgestoßene Zahl der Partikel pro zurückgelegter Streckeneinheit.
Abbildung A4/18 Möglicher Aufbau des PN-Probenahme- und Messsystems
1 - Probenahmeebene 2 - Probenahmedüse 3 - PN-Probenahmesonde 4 - Reserviert 5 - PN-Partikelübertragungsrohr 6 - PN-Zyklonabscheider 7 - HEPA-gefilterter Einlass für Verdünnungsluft 8 - Verdünnungsstufe 9 - Entferner flüchtiger Partikel 10 - Partikelzähler mit internem Luftstromregler und Messgerät für Masse oder Volumenstrom 11 - Pumpe
Grundsätzlich muss die Anordnung (Einzelteile und Verbindungen) aus elektrisch leitendem Material bestehen, das nicht mit den Bremspartikeln reagiert, und zur Vermeidung elektrischer/elektrostatischer Effekte geerdet sein. In Abbildung A4/18 ist ein möglicher Aufbau des PN-Probenahme- und -Messsystems dargestellt. Das Prüfsystem muss in der Lage sein, Feststoffe (SPN10) in Nennpartikelgröße mit einem elektrischen Mobilitätsdurchmesser von etwa 10 nm und größer zu messen. Die Anordnung und die Abmessungen der verschiedenen Komponenten sind beispielhaft und dienen der Veranschaulichung; daher ist eine genaue Übereinstimmung mit der Abbildung nicht erforderlich.
Die SPN10-Probenahme- und Messsysteme müssen aus folgenden Komponenten bestehen:
Für die SPN10-Probenahme sind verschiedene Sonden gemäß Abschnitt 12.2.1.1 Buchstabe a zu verwenden. Dieselbe Probenahmesonde kann verwendet werden, sofern die verwendete Stromteilungseinrichtung den Vorschriften des Absatzes 12.2.1.1 entspricht.
12.2.1. Entnahme der Probe
12.2.1.1. Probenahmeebene
Die Auslegung der Probenahmeebene muss den Spezifikationen in Absatz 7.6 entsprechen. Für die Probenahmeebene gelten die folgenden zusätzlichen Spezifikationen für den Einbau der PN-Probenahmesonden:
12.2.1.2. PN-Probenahmesonden
Zur Entnahme der Probe, die vom dem Tunnel zur Einlassöffnung des Partikelübertragungsrohrs oder PN-Vorklassierers geleitet wird, ist eine geeignete PN-Probenahmesonde zu verwenden. Die PN-Probenahmesonde muss folgenden Auslegungsanforderungen entsprechen:
12.2.1.3. PN-Probenahmedüsen
Es sind geeignete Düsen für eine isokinetische Probenahme auf der Grundlage des entnommenen Gesamtpartikel-Probendurchsatz und des durchschnittlichen Kühlluftstroms zu verwenden. Die Prüfeinrichtung wählt die PN-Probenahmedüsen für die SPN10-Probenahme entsprechend den folgenden Anforderungen aus:
Die Prüfeinrichtung muss die Düsen häufig reinigen; dabei sind die Angaben des Herstellers zu Methode und Häufigkeit zu beachten. Andernfalls sind die Düsen vor jeder Bremsemissionsprüfung nach den Angaben des Herstellers zu den Hilfsmitteln für die Reinigung zu reinigen.
12.2.1.4. Partikelübertragungsrohr
Wenn der PN-Vorklassierer nicht direkt mit dem Auslass der Sonde verbunden ist, muss ein geeignetes Partikelübertragungsrohr verwendet werden, um das Aerosol vom Auslass der Sonde zum Einlass des PN-Vorklassierers zu leiten. Ist der PN-Vorklassierer direkt mit Auslass der Sonde verbunden, muss das Partikelübertragungsrohr verwendet werden, um das Aerosol vom Auslass des PN-Vorklassierers zum Einlass des Probenaufbereitungssystems zu leiten. In jedem Fall darf nur ein einziges Partikelübertragungsrohr verwendet werden, und dessen Auslegung muss den folgenden Anforderungen für die SPN10-Probenahme entsprechen:
12.2.2. Behandlung und Konditionierung der Proben
12.2.2.1. PN-Vorklassierer
Die Prüfeinrichtung muss einen Zyklonabscheider verwenden, um das Verdünnungssystem und den Entferner flüchtiger Partikel vor möglicher Verunreinigung zu schützen. Die Prüfeinrichtung muss sicherstellen, dass der PN-Vorklassierer für die SPN10-Probenahme und -Messung folgenden Anforderungen entspricht:
Die Prüfeinrichtung muss die Innenwände der Zyklonabscheider häufig kontrollieren und reinigen; dabei sind die Angaben des Instrumentenherstellers zu Häufigkeit und Hilfsmitteln für die Reinigung zu beachten.
12.2.2.2. Probenkonditionierung
Das in das PN-System eintretende Aerosol muss vor dem Eintritt in den Partikelzähler (PNC) konditioniert werden. Die Prüfeinrichtung muss sicherstellen, dass das Probenaufbereitungssystem in Abhängigkeit von den gemessenen Parametern den folgenden Anforderungen entspricht:
a. bis j. Reserviert
SPN10
Der Entferner flüchtiger Partikel (VPR) muss mindestens aus einem Partikelverdünner (PND1) und einem Verdampfungsrohr bestehen. Ein zweiter Verdünner (PND2) kann optional in Reihe mit dem PND1 und dem Verdampfungsrohr angeordnet werden. Die folgenden Spezifikationen gelten für den VPR für die Konditionierung des Aerosols im Rahmen der SPN10-Messung:
12.2.2.3. Innere PN-Übertragungsleitung
Leitungen, die das Aerosol vom VPR zum Einlass des PNC leiten, müssen den folgenden Spezifikationen entsprechen:
12.2.3. Partikelmessung
12.2.3.1. Partikelzähler
Für die Messung der SPN10-Konzentrationen sind Partikelzähler (PNC) zu verwenden. Die Prüfeinrichtung muss sicherstellen, dass der PNC den folgenden Anforderungen für SPN10 entspricht:
12.2.3.2. PN-Probendurchsatz
Das PN-Messsystem muss den folgenden Vorschriften für die Regelung und Messung des Probendurchsatzes (d. h. des Durchsatzes an der PN-Probenahmesonde) entsprechen:
12.2.4. Berechnung der PN-Emissionen
Die Prüfeinrichtung erfasst die PN-Emissionen als Zahl der Partikel pro gefahrener Strecke.
Der Bezugs(oder Ausgangs-)SPN10-Emissionsfaktor für die geprüfte Bremse (EFref) wird nach Gleichung 12.12 berechnet.
|
Reserviert | ( Gleichung 12.11) |
|
SPN10 EFref = 106 × (SPN10 # × NQ)/V | ( Gleichung 12.12) |
Dabei gilt:
| SPN10 EFref | ist die SPN10-Anzahl pro gefahrener Strecke für die geprüfte Bremse in #/km. |
| SPN10 # | sind die durchschnittlichen normalisierten und PCRF-korrigierten SPN10-Emissionen in #/Ncm3 gemäß Tabelle A4/10. |
| NQ | ist der durchschnittliche normalisierte Luftstrom im Probenahmetunnel in Nm3/h gemäß Tabelle A4/10. |
| V | ist die durchschnittliche tatsächliche Geschwindigkeit des WLTP-Bremszyklus in km/h gemäß Tabelle A4/10. |
|
Reserviert | ( Gleichung 12.13) |
|
SPN10 EF = SPN10 EFref * c | ( Gleichung 12.14) |
12.2.5. Verfahren zur Überprüfung des PN-Systems
Die Prüfeinrichtung führt die folgenden Verfahren zur Überprüfung des PN-Systems durch, um sicherzustellen, dass das gesamte System voll funktionsfähig ist:
12.3. Messung des Masseverlusts
Der Masseverlust der geprüften Bremse gibt Aufschluss darüber, ob das Gesamtprüfverfahren robust ist und ordnungsgemäß funktioniert. Er kann als Indikator für mögliche Probleme während der Durchführung der Bremsemissionsprüfung dienen.
Die Prüfeinrichtung misst die Anfangs- und Endmasse der Bremseinheit vor und nach der Prüfung. Es ist darauf zu achten, dass die Bremseinheit während der Bremsemissionsprüfung nicht gestört wird. Da nach der Einstellung der Kühlluft neue Teile verwendet werden müssen, entspricht die Anfangsmasse der Masse, die vor Beginn des Abschnitts "Einfahren" gemessen wurde, und die Endmasse der Masse, die nach dem Abschnitt "Emissionsmessung" gemessen wurde. Alle Messungen sind nach folgendem Verfahren durchzuführen:
13. Arbeitsergebnisse der Prüfung
In diesem Abschnitt werden die vier wichtigsten Arbeitsergebnisse einer Bremsemissionsprüfung beschrieben. Dazu gehören die Prüfberichtsdatei - der Kernbericht der Emissionsprüfung - und ihre Begleitdateien (d. h. ereignisbasierte, zeitbasierte und Masse-Messdatei). Bei den Arbeitsergebnissen der Prüfung handelt es sich um Folgende:
Die Prüfstellen führen Aufzeichnungen über die ursprünglichen Messungen, einschließlich der einschlägigen Informationen aus der Abkühlungsphase zwischen den Prüfvorgängen, um die Kohärenz nachzuweisen und die Prüfergebnisse auf Verlangen der zuständigen Behörde neu berechnen zu können.
13.1. Ereignisbasierte Datei
Die Prüfeinrichtung erstellt eine ereignisbasierte ODS-Datei für die Bremsemissionsprüfung. Die Datei trägt die Bezeichnung "Test ID_EBF" und enthält die erforderlichen Daten für jeden Bremsverzögerungsvorgang während der gesamten Bremsemissionsprüfung. Dieses Dateiformat ist unabhängig von der Steuerungstechnologie und -software. Jeder Abschnitt der Bremsemissionsprüfung ist wie folgt in einer gesonderten Registerkarte zu protokollieren:
Die Prüfeinrichtung misst und/oder berechnet fortlaufend und automatisch die in Tabelle A4/9 aufgeführten Parameter. Alle Daten in der ereignisbasierten Datei sind anhand der gemessenen Rohdaten zu berechnen. Einzelheiten zu den verwendeten Maßeinheiten, der Anzahl der Dezimalstellen und der Messfrequenz für die einzelnen Parameter sind in Tabelle A4/9 angegeben."Messfrequenz" im Zusammenhang mit dieser Regelung ist die Häufigkeit, mit der das Automatisierungssystem die verschiedenen Parameter misst und protokolliert. Wird die ereignisbasierte Datei nicht wie oben beschrieben übermittelt, ist die Prüfung ungültig.
Unabhängig von der Messfrequenz sind die Parameter in der ereignisbasierten Datei für jeden einzelnen Bremsverzögerungsvorgang zu protokollieren. Alle Bewertungen, die in die EBF-Datei einfließen - mit Ausnahme der Berechnung der Werte für die Reibungsarbeit (siehe Absatz 9.4.3 Buchstabe h) - müssen auf dem Vorgang "tatsächliche Bremsverzögerung" beruhen.
Sowohl der tatsächliche Anfangszeitpunkt als auch der tatsächliche Endzeitpunkt des Verzögerungsvorgangs werden auf der Grundlage des hohen tatsächlichen Bremsmoments ermittelt. Der tatsächliche Bremsvorgang beginnt, wenn das tatsächliche Bremsmoment erstmals 15 % des Nennbremsmoments des Bremsvorgangs überschreitet. Der tatsächliche Bremsvorgang endet, wenn der Wert des tatsächlichen Bremsmoments erstmals unter 15 % des Nennbremsmoments fällt.
Das Nennbremsmoment kann nach Gleichung 13.1 berechnet werden.
| ( Gleichung 13.1) |
Dabei gilt:
| tbrake,nom,n | ist das Nennbremsmoment des Bremsvorgangs n in Nm. |
| WLt | ist die Prüf(oder aufgebrachte) Radlast in kg. |
| rR,b | ist der dynamische Reifenrollradius an Bremse b in mm. |
| Vset,start,n | ist die lineare Nenngeschwindigkeit zu Beginn des n-ten Bremsvorgangs des WLTP-Bremszyklus in km/h. |
| Vset,end,n | ist die lineare Nenngeschwindigkeit am Ende des n-ten Bremsvorgangs des WLTP-Bremszyklus in km/h. |
| tstart,nom,n | ist der Nennanfangszeitpunkt des n-ten Bremsvorgangs des analysierten Zyklus in s. |
| tend,nom,n | ist der Nennendzeitpunkt des n-ten Bremsvorgangs des analysierten Zyklus in s. |
Der Wert von tbrake,nom,n ist in der ereignisbasierten Datei gemäß Tabelle 13.1 in der entsprechenden Zeile einzutragen.
Einige der in der ereignisbasierten Datei protokollierten Parameter sind durch den tatsächlichen Anfangs- und Endzeitpunkt des Bremsvorgangs definiert, da sie die Momentanwerte zu diesen Zeitstempeln darstellen (d. h. Zeitpunkt des Anhaltens, Dauer der Haltezeit, Anfangstemperatur der Bremse, Endtemperatur der Bremse). Die übrigen Parameter werden über den Bremsvorgang gemittelt (Strecke oder Zeit), um für jeden Parameter einen eindeutigen Wert zu ermitteln. Die Mittelung dieser Parameter erfolgt anhand der mit einer Frequenz von 250 Hz gemessenen Daten, die zwischen dem tatsächlichen Anfangs- und Endzeitpunkt des Bremsvorgangs ermittelt werden.
Tabelle A4/9: Vorgeschriebene Parameter für die Messung und Protokollierung in der ereignisbasierten Datei einer Bremsemissionsprüfung
| Messgröße | Zeichen | Einheit | Dezimalstellen | Beschreibung | Messfrequenz | Spalte in der Datei |
| Prüfabschnitt | - | - | N/A | Ein dreistelliger "ABC"-Kenncode für jeden Verzögerungsvorgang. "A" ist die laufende Nummer des Zyklus bei einer bestimmten Bremsemissionsprüfung (A=1 für die Einstellung der Kühlung, A=2-6 für das Einfahren, A=7 für die Emissionsmessung). BC ist die laufende Nummer der Fahrt (B=01-10). Sie wird nicht gemessen, sondern muss automatisch auf Ebene des einzelnen Bremsvorgangs erfasst werden. | N/A | A |
| Nummer des Halts während der Fahrt | - | - | N/A | Die laufende Nummer des Verzögerungsvorgangs während der jeweiligen Fahrt (kann Werte zwischen 1 und 114 annehmen). Sie wird nicht gemessen, sondern muss automatisch auf Ebene des einzelnen Bremsvorgangs erfasst werden. | N/A | B |
| Nummer des Halts im Zyklus | - | - | N/A | Die laufende Nummer des Verzögerungsvorgangs im WLTP-Bremszyklus (kann Werte zwischen 1 und 303 annehmen). Sie wird nicht gemessen, sondern muss automatisch auf Ebene des einzelnen Bremsvorgangs erfasst werden. | N/A | C |
| Dauer der Haltezeit | tbrake | s | 1 | Die Gesamtdauer des Verzögerungsvorgangs. Sie ist definiert durch die Zeitpunkte des Beginns und des Endes des Verzögerungsvorgangs. | 250 Hz | D |
| Uhrzeit des Halts | - | HH:MM:SS | N/A | Zeitpunkt des Beginns des vom Bremsenprüfstand aufgezeichneten Verzögerungsvorgangs | 250 Hz | E |
| Datum des Halts | - | JJJJ-MM-TT | N/A | Datum des Beginn des vom Bremsenprüfstand aufgezeichneten Verzögerungsvorgangs. Es wird automatisch auf der Ebene des einzelnen Bremsvorgangs erfasst. | N/A | F |
| Sollwert für Ausgangsgeschwindigkeit | - | km/h | 1 | Die lineare Nenngeschwindigkeit zu Beginn des Verzögerungsvorgangs, wie für den WLTP-Bremszyklus festgelegt. Sie wird nicht gemessen, sondern muss automatisch auf Ebene des einzelnen Bremsvorgangs erfasst werden. | N/A | G |
| Tatsächliche Anfangsgeschwindigkeit | - | km/h | 2 | Die gemessene lineare Geschwindigkeit zu Beginn des Vorgangs "tatsächliche Bremsverzögerung" gemäß Absatz 3.4.16 dieser Regelung. | 250 Hz | H |
| Sollwert für Lösegeschwindigkeit | - | km/h | 1 | Die lineare Nenngeschwindigkeit am Ende des Verzögerungsvorgangs (Lösen der Bremse), wie für den WLTP-Bremszyklus festgelegt. Sie wird nicht gemessen, sondern muss automatisch auf Ebene des einzelnen Bremsvorgangs erfasst werden. | N/A | I |
| Tatsächliche Lösegeschwindigkeit | - | km/h | 2 | Die gemessene lineare Geschwindigkeit am Ende des Vorgangs "tatsächliche Bremsverzögerung" (Lösen der Bremse) gemäß Absatz 3.4.16 dieser Regelung. | 250 Hz | J |
| Drehgeschwindigkeit | f | rpm | 2 | Vom Bremsenprüfstand aufgezeichnete zeitgemittelte Drehgeschwindigkeit der Bremse. Die während des Bremsvorgangs mit einer Frequenz von 250 Hz gemessene Drehgeschwindigkeit ist zeitgemittelt auf der Ebene des einzelnen Bremsvorgangs zu protokollieren. Die Mittelung erfolgt zwischen dem tatsächlichen Anfangs- und Endzeitpunkt des Verzögerungsvorgangs. | 250 Hz | K |
| Sollwert für Verzögerung | - | m/s2 | 3 | Nennverzögerung des Vorgangs, wie für den WLTP-Bremszyklus festgelegt. Sie wird nicht gemessen, sondern muss automatisch auf Ebene des einzelnen Bremsvorgangs erfasst werden. | N/A | L |
| Berechnete Verzögerung | - | m/s2 | 4 | Verzögerung des jeweiligen Bremsvorgangs, berechnet anhand der Parameter in den Spalten D, H und J | N/A | M |
| Bremsmoment - streckengemittelt | - | Nm | 2 | Vom Bremsenprüfstand aufgezeichnetes streckengemitteltes Bremsmoment. Das während des Bremsvorgangs mit einer Frequenz von 250 Hz gemessene Bremsmoment ist streckengemittelt auf der Ebene des einzelnen Bremsvorgangs zu protokollieren. Die Mittelung erfolgt zwischen dem tatsächlichen Anfangs- und Endzeitpunkt des Verzögerungsvorgangs. | 250 Hz | N |
| Bremsdruck - streckengemittelt | - | kPa | 2 | Vom Bremsenprüfstand aufgezeichneter streckengemittelter Bremsdruck. Der während des Bremsvorgangs mit einer Frequenz von 250 Hz gemessene Bremsdruck ist streckengemittelt auf der Ebene des einzelnen Bremsvorgangs zu protokollieren. Die Mittelung erfolgt zwischen dem tatsächlichen Anfangs- und Endzeitpunkt des Verzögerungsvorgangs. | 250 Hz | O |
| Bremswirkung | µ oder C* | - | 3 | Streckengemittelter Reibungskoeffizient als Funktion des Bremsmoments, des wirksamen Bremsradius und der Kolbenfläche. Der anhand dieser Parameter berechnete Reibungskoeffizient ist auf der Ebene des einzelnen Bremsvorgangs streckengemittelt zu protokollieren. Die Mittelung erfolgt zwischen dem tatsächlichen Anfangs- und Endzeitpunkt des Verzögerungsvorgangs. | N/A | P |
| Anfangstemperatur der Bremse | IBT | °C | 2 | Bremsentemperatur zu Beginn des Verzögerungsvorgangs, gemessen nach Absatz 3.4.22 dieser Regelung. | 250 Hz | Q |
| Bremsenendtemperatur | FBT | °C | 2 | Bremsentemperatur am Ende des Verzögerungsvorgangs, gemessen nach Absatz 3.4.23 dieser Regelung. | 250 Hz | R |
| Spitzentemperatur der Bremse | PBT | °C | 2 | Spitzentemperatur der Bremse beim Verzögerungsvorgang, gemessen nach Absatz 8.3. | 250 Hz | S |
| Spezifische Reibungsarbeit | wf,n | J/kg | 1 | Spezifische Reibungsarbeit des Bremsverzögerungsvorgangs, berechnet nach Absatz 9.4.3 Buchstabe h | N/A | T |
| Nennbremsmoment | tbrake,nom,n | Nm | 2 | Nennbremsmoment des Bremsverzögerungsvorgangs, berechnet nach Gleichung 13.1 | 1 Hz | U |
| Verzögerung - streckengemittelt | - | m/s2 | 4 | Streckengemittelte Verzögerung, berechnet auf Ebene des einzelnen Bremsvorgangs. | N/A | V |
13.2. Zeitbasierte Datei
Die Prüfeinrichtung erstellt eine zeitbasierte ODS-Datei für die Bremsemissionsprüfung. Die Datei trägt die Bezeichnung "Test ID_TBF" und enthält Angaben zu spezifischen Prüfparametern, die während der gesamten Bremsemissionsprüfung gemessen werden. Jeder Abschnitt der Bremsemissionsprüfung ist wie folgt in einer gesonderten Registerkarte zu protokollieren:
Die Prüfeinrichtung misst und/oder berechnet fortlaufend und automatisch die in Tabelle A4/10 aufgeführten Parameter. Alle Daten in der zeitbasierten Datei sind anhand der gemessenen Rohdaten zu berechnen. Einzelheiten zu den verwendeten Maßeinheiten, der Anzahl der Dezimalstellen und der Messfrequenz für die einzelnen Parameter sind in Tabelle A4/10 angegeben. "Messfrequenz" im Zusammenhang mit dieser Regelung ist die Häufigkeit, mit der das Automatisierungssystem die verschiedenen Parameter misst und protokolliert. Wird die zeitbasierte Datei nicht wie oben beschrieben übermittelt, ist die Prüfung ungültig.
Unabhängig von der Messfrequenz sind die Parameter in der zeitbasierten Datei mit einer Frequenz von 1 Hz zu protokollieren. Daher werden die gemessenen Werte zur Berechnung der mit der Frequenz von 1 Hz protokollierten Werte gemittelt. Tabelle A4/10 enthält außerdem eine kurze Beschreibung der einzelnen Parameter und der im Text verwendeten Zeichen.
Tabelle A4/10: Vorgeschriebene Parameter für die Messung und Protokollierung in der zeitbasierten Datei einer Bremsemissionsprüfung
| Messgröße | Zeichen | Einheit | Dezimalstellen | Beschreibung | Messfrequenz | Spalte in der Datei |
| Zeitstempel | - | s | 0 | Zeitstempel während der Bremsemissionsprüfung | 10 Hz | A |
| Lineare Nenngeschwindigkeit |
Vset | km/h | 1 | Lineare Nenngeschwindigkeit zum betreffenden Zeitpunkt, wie für den WLTP-Bremszyklus festgelegt. Sie wird nicht gemessen, sondern muss mit einer Frequenz von 1 Hz protokolliert werden. | N/A | B |
| Tatsächliche lineare Geschwindigkeit | V | km/h | 2 | Tatsächliche lineare Geschwindigkeit, die vom Bremsenprüfstand zum betreffenden Zeitpunkt aufgezeichnet wurde | 10 Hz | C |
| Gefahrene Strecke | d | km | 3 | Gesamtstrecke, die im Zyklus bis zum betreffenden Zeitpunkt gefahren wurde | 10 Hz | D |
| Verzögerungswert | a | m/s2 | 3 | Vom Bremsenprüfstand zum betreffenden Zeitpunkt erfasste Verzögerung | 10 Hz | E |
| Bremsmoment |
τbrake | N·m | 1 | Vom Bremsenprüfstand zum betreffenden Zeitpunkt erfasstes Bremsmoment | 10 Hz | F |
| Bremsdruck |
pbrake | kPa | 1 | Vom Bremsenprüfstand zum betreffenden Zeitpunkt erfasster Bremsdruck | 10 Hz | G |
| Bremswirkung | μ oder C* | - | 3 | Zum betreffenden Zeitpunkt berechneter momentaner Reibungskoeffizient | 10 Hz | H |
| Bremstemperatur |
Tbrake | °C | 1 | Bremsentemperatur zum betreffenden Zeitpunkt | 10 Hz | I |
| Sollwert für den Kühlluftstrom |
Qset | m3/h | 0 | Soll(Nenn-)Wert für den Kühlluftstrom für die betreffende Bremsemissionsprüfung. Er wird nicht gemessen, sondern muss mit einer Frequenz von 1 Hz protokolliert werden. | N/A | J |
| Tatsächlicher Kühlluftstrom | Q | m3/h | 2 | Gemessener Kühlluftstrom zum betreffenden Zeitpunkt | 10 Hz | K |
| Normalisierter tatsächlicher Kühlluftstrom | NQ | Nm3/h | 2 | Normalisierter Kühlluftstrom unter Standardbedingungen zum betreffenden Zeitpunkt | 10 Hz | L |
| Temperatur der Kühlluft | T | °C | 1 | Temperatur der Kühlluft zum betreffenden Zeitpunkt | 10 Hz | M |
| Relative Feuchtigkeit der Kühlluft | RH | % | 1 | Relative Feuchtigkeit der Kühlluft zum betreffenden Zeitpunkt | 10 Hz | N |
| Spezifische Feuchtigkeit der Kühlluft | SH | mg/g | 1 | Spezifische Feuchtigkeit der Kühlluft zum betreffenden Zeitpunkt | 10 Hz | O |
| Luftdruck der Kühlluft | P | kPa | 1 | Luftdruck der Kühlluft zum betreffenden Zeitpunkt | 10 Hz | P |
| Sollwert für PM2,5-Probendurchsatz | QPM2,5-set | l/min | 1 | Soll(Nenn-)PM2,5-Probendurchsatz für die betreffende Bremsemissionsprüfung. Er wird nicht gemessen, sondern muss mit einer Frequenz von 1 Hz protokolliert werden. | N/A | Q |
| Tatsächlicher PM2,5-Probendurchsatz | QPM2.5 | l/min | 2 | Zum betreffenden Zeitpunkt gemessener PM2,5-Probendurchsatz | 10 Hz | R |
| Normalisierter tatsächlicher PM2,5-Probendurchsatz | NQPM2.5 | Nl/min | 2 | Normalisierter PM2,5-Probendurchsatz unter Standardbedingungen zum betreffenden Zeitpunkt | 10 Hz | S |
| Sollwert für PM10-Probendurchsatz | QPM10-set | l/min | 1 | Soll(Nenn-)PM10-Probendurchsatz für die betreffende Bremsemissionsprüfung. Er wird nicht gemessen, sondern muss mit einer Frequenz von 1 Hz protokolliert werden. | N/A | T |
| Tatsächlicher PM10-Probendurchsatz | QPM10 | l/min | 2 | Zum betreffenden Zeitpunkt gemessener PM10-Probendurchsatz | 10 Hz | U |
| Normalisierter tatsächlicher PM10-Probendurchsatz | NQPM10 | Nl/min | 2 | Normalisierter PM10-Probendurchsatz unter Standardbedingungen zum betreffenden Zeitpunkt | 10 Hz | V |
| Reserviert | W | |||||
| Reserviert | X | |||||
| Reserviert | Y | |||||
| Reserviert | Z | |||||
| Sollwert für SPN10-Probendurchsatz | QSPN10-set | l/min | 1 | Soll(Nenn-)SPN10-Probendurchsatz für die betreffende Bremsemissionsprüfung. Er wird nicht gemessen, sondern muss mit einer Frequenz von 1 Hz protokolliert werden. | N/A | AA |
| Normalisierter tatsächlicher SPN10-Probendurchsatz | NQSPN10 | Nl/min | 2 | Zum betreffenden Zeitpunkt gemessener und zu Standardbedingungen protokollierter SPN10-Probendurchsatz. Die Prüfstelle gibt an, ob die Messfrequenz von der Sollfrequenz abweicht. | 10 Hz | AB |
| SPN10 - durchschnittlicher PCRF | fr-SPN10 | - | 1 | Minderungsfaktor des arithmetischen Mittelwerts der Partikelkonzentration für die SPN10-Messung | 10 Hz | AC |
| Normalisierte SPN10-Konzentration - PCRF-korrigiert | SPN10# | #/Ncm3 | 1 | Vom Partikelzähler gemessene normalisierte SPN10-Konzentration unter Standardbedingungen, korrigiert um den PCRF zum betreffenden Zeitpunkt | 10 Hz | AD |
13.3. Masse-Messdatei
Die Prüfeinrichtung erstellt eine ODS-Masse-Messdatei für die gesamte Prüfung. Die Datei trägt die Bezeichnung "Test ID_MMF" und enthält Angaben zur Wägung der Filter gemäß Absatz 12.1 sowie zur Wägung der Bremsenteile gemäß Absatz 12.3. Die PM-Massedaten sind in einer Registerkarte gemäß Tabelle A4/11 zu protokollieren. Angaben zu den Bezugsfiltern sind in einer anderen Registerkarte gemäß Tabelle A4/12 zu erfassen. Angaben zum Masseverlust der Bremsenteile sind in einer gesonderten Registerkarte gemäß Tabelle A4/13 zu erfassen.
13.3.1. PM-Messdaten
Die Prüfeinrichtung erfasst und berechnet die in Tabelle A4/11 aufgeführten Parameter für die Messung der PM-Masse. Einzelheiten zu den verwendeten Maßeinheiten und der Anzahl der Dezimalstellen jedes Parameters sind Tabelle A4/11 zu entnehmen. Darüber hinaus wird jeder Parameter kurz beschrieben. Die PM-Wägedaten sind in der Registerkarte "PM-Masse" der Masse-Messdatei zu erfassen.
Tabelle A4/11: Vorgeschriebene Parameter für die Messung der PM-Masse und Erfassung der Werte in der zeitbasierten Datei einer Bremsemissionsprüfung
| Messgröße | Einheit | Dezimalstellen | Beschreibung | Spalte in der Datei |
| Prüfungskennung | - | N/A | Eindeutiger Code, der es der Prüfeinrichtung ermöglicht, die geprüfte Bremse zu identifizieren. Muss dem unter "Prüfungskennung" angegebenen Code in Tabelle A4/14 entsprechen. | A |
| Filtermaterial | - | N/A | Gibt den Filtertyp an, der für die PM-Probenahme gemäß Absatz 12.1.3.2 verwendet wird. | B |
| PM2,5 | - | N/A | Gibt an, dass sich die Eingabedaten auf die PM2,5-Probenahme und -Messung beziehen | C |
| PM10 | - | N/A | Gibt an, dass sich die Eingabedaten auf die PM10-Probenahme und -Messung beziehen | D |
| Datum der Wägung | JJJJ-MM-TT | N/A | Datum, an dem die Wägung des unbeladenen Filters erfolgt | E |
| Zeitpunkt der Wägung | hh:mm | N/A | Zeitpunkt, zu dem die Wägung des unbeladenen Filters erfolgt | F |
| Dauer der Stabilisierung vor der Wägung | hh:mm | N/A | Dauer der Stabilisierung des unbeladenen Filters vor der Wägung und der Verwendung für die Probenahme gemäß Absatz 12.1.4. | G |
| Zeitspanne zwischen Wägung und Prüfbeginn | hh:mm | N/A | Zeitspanne zwischen der Wägung des unbeladenen Filters und dem Beginn der Emissionsprüfung gemäß Absatz 12.1.4. | H |
| Unbeladen - Messung 1 | mg | 4 | Gewicht des unbeladenen Filters, gemessen bei der ersten Wägung gemäß Absatz 12.1.4. | I |
| Unbeladen - Messung 2 | mg | 4 | Gewicht des unbeladenen Filters, gemessen bei der zweiten Wägung gemäß Absatz 12.1.4. | J |
| Unbeladen - Messung 3 (falls notwendig) | mg | 4 | Gewicht des unbeladenen Filters, gemessen bei der dritten Wägung gemäß Absatz 12.1.4 (nur wenn die Abweichung zwischen den ersten beiden Messungen mehr als 10 μg beträgt) | K |
| Unbeladen - Messung 4 (falls notwendig) | mg | 4 | Gewicht des unbeladenen Filters, gemessen bei der vierten Wägung gemäß Absatz 12.1.4 (nur wenn die Abweichung zwischen den ersten beiden Messungen mehr als 10 μg beträgt) | L |
| Mittelwert unbeladen - korrigiert | mg | 4 | Das korrigierte durchschnittliche Gewicht des unbeladenen Filters nach Auftriebskorrektur gemäß Absatz 12.1.4 (Pe(Corrected)) | M |
| Temperatur der Umgebungsluft | °C | 2 | Temperatur im Wägeraum - Protokollierung der Durchschnittstemperatur im Raum in der letzten Stunde vor der Wägung | N |
| Relative Feuchtigkeit der Umgebungsluft | % | 2 | Relative Feuchtigkeit im Wägeraum - Protokollierung der durchschnittlichen relativen Feuchtigkeit im Raum in der letzten Stunde vor der Wägung | O |
| Datum der Wägung | JJJJ-MM-TT | N/A | Datum, an dem die Wägung des beladenen Filters erfolgt | P |
| Zeitpunkt der Wägung | hh:mm | N/A | Zeitpunkt, zu dem die Wägung des beladenen Filters erfolgt | Q |
| Dauer der Stabilisierung vor der Wägung | hh:mm | N/A | Dauer der Stabilisierung des beladenen Filters nach der Probenahme und vor der Wägung gemäß Absatz 12.1.4 | R |
| Zeitspanne zwischen Prüfungsende und Wägung | hh:mm | N/A | Zeitspanne zwischen dem Ende der Emissionsprüfungen und der Wägung des beladenen Filters gemäß Absatz 12.1.4 | S |
| Beladen - Messung 1 | mg | 4 | Gewicht des beladenen Filters, gemessen bei der ersten Wägung gemäß Absatz 12.1.4 | T |
| Beladen - Messung 2 | mg | 4 | Gewicht des beladenen Filters, gemessen bei der zweiten Wägung gemäß Absatz 12.1.4 | U |
| Beladen - Messung 3 (falls notwendig) | mg | 4 | Gewicht des beladenen Filters, gemessen bei der dritten Wägung gemäß Absatz 12.1.4 (nur wenn die Abweichung zwischen den ersten beiden Messungen mehr als 10 μg beträgt) | V |
| Beladen - Messung 4 (falls notwendig) | mg | 4 | Gewicht des beladenen Filters, gemessen bei der vierten Wägung gemäß Absatz 12.1.4 (nur wenn die Abweichung zwischen den ersten beiden Messungen mehr als 10 μg beträgt) | W |
| Mittelwert beladen - korrigiert | mg | 4 | Das korrigierte durchschnittliche Gewicht des beladenen Filters nach Auftriebskorrektur gemäß Absatz 12.1.4 (Pe(Corrected)) | X |
| Temperatur der Umgebungsluft | °C | 2 | Temperatur im Wägeraum - Protokollierung der Durchschnittstemperatur im Raum in der letzten Stunde vor der Wägung | Y |
| Relative Feuchtigkeit der Umgebungsluft | % | 2 | Relative Feuchtigkeit im Wägeraum - Protokollierung der durchschnittlichen relativen Feuchtigkeit im Raum in der letzten Stunde vor der Wägung | Z |
| Masse beladen | mg | 4 | Pe(2,5) und Pe(10): Differenz zwischen dem mittleren korrigierten Wert des beladenen und des unbeladenen Filters - der Wert in Spalte M ist von dem Wert in Spalte X abzuziehen | AA |
13.3.2. Daten zu Bezugsfiltern
Die Prüfeinrichtung erfasst die Parameter für die Bezugsfilter, die für die Messung der PM-Masse einer bestimmten Bremse verwendet werden. Einzelheiten zu den Parametern, den verwendeten Maßeinheiten und der Anzahl der Dezimalstellen für die einzelnen Parameter sind in Tabelle A4/12 angegeben. Die Daten zu den Bezugsfiltern sind in der Registerkarte "Bezugsfilter" der Masse-Messdatei zu erfassen.
Tabelle A4/12: Vorgeschriebene Parameter für die zur Messung der PM-Masse verwendeten Bezugsfilter und Erfassung der Werte in der Masse-Messdatei einer Bremsemissionsprüfung
|
Messgröße |
Einheit |
Dezimalstellen |
Beschreibung |
Spalte in der Datei |
| Prüfungskennung | - | N/A | Ein eindeutiger Code, der es der Prüfeinrichtung ermöglicht, die geprüfte Bremse zu identifizieren - muss dem unter "Prüfungskennung" angegebenen Code in Tabelle A4/14 entsprechen | A |
| Filtermaterial | - | N/A | Typ des Filters, der als Bezugsfilter gemäß Absatz 12.1.4 verwendet wird - muss mit dem bei der Emissionsprüfung verwendeten Filtertyp identisch sein | B |
| Datum der Wägung | JJJJ-MM-TT | N/A | Datum, an dem die Wägung der Bezugsfilter erfolgt. Bei Bezugsfiltern, die nicht regelmäßig gewogen werden, ist das Datum anzugeben, an dem die erste Wägung des Filters erfolgt. | C |
| Zeitpunkt der Wägung | hh:mm | N/A | Zeitpunkt, zu dem die Wägung des Bezugsfilters erfolgt. Bei Bezugsfiltern, die nicht regelmäßig gewogen werden, ist der Zeitpunkt der ersten Wägung des Filters anzugeben. | D |
| Gewicht des ersten Bezugsfilters | mg | 4 | Korrigiertes Gewicht des ersten Bezugsfilters, gemessen binnen 12 Stunden nach Wägung der Probe oder zu Beginn des Wägevorgangs gemäß Absatz 12.1.4 | E |
| Fortlaufender Durchschnitt des ersten Bezugsfilters | mg | 4 | Fortlaufender Durchschnitt der spezifischen Gewichte des ersten Bezugsfilters nach seiner Aufstellung im Wägeraum gemäß Absatz 12.1.4 | F |
| Gewicht des zweiten Bezugsfilters | mg | 4 | Korrigiertes Gewicht des zweiten Bezugsfilters, gemessen binnen 12 Stunden nach Wägung der Probe oder zu Beginn des Wägevorgangs gemäß Absatz 12.1.4 | G |
| Fortlaufender Durchschnitt des zweiten Bezugsfilters | mg | 4 | Fortlaufender Durchschnitt der spezifischen Gewichte des zweiten Bezugsfilters nach seiner Aufstellung im Wägeraum gemäß Absatz 12.1.4 | H |
| Durchschnittliche Differenz in Bezug auf den fortlaufenden Durchschnitt | mg | 4 | Durchschnittliche Differenz zwischen den Gewichten der Bezugsfilter und dem fortlaufenden Durchschnitt. Zur Berechnung der durchschnittlichen Differenz sind die in den Spalten E, F, G und H angegebenen Gewichte zu verwenden. Bei Bezugsfiltern, die nicht regelmäßig gewogen werden, entspricht dieser Messwert der Differenz zwischen der Wägung vor der Prüfung und dem fortlaufenden Durchschnitt gemäß Absatz 12.1.4 Ziffer iii. | I |
| Temperatur der Umgebungsluft vor dem Wägevorgang | °C | 2 | Temperatur im Wägeraum - Durchschnittstemperatur im Raum in der letzten Stunde vor der Wägung | J |
| Relative Feuchtigkeit der Umgebungsluft vor dem Wägevorgang | % | 2 | Relative Feuchtigkeit im Wägeraum - durchschnittliche relative Feuchtigkeit im Raum in der letzten Stunde vor der Wägung | K |
| Enddatum des Wägevorgangs | JJJJ-MM-TT | N/A | Datum, an dem die letzte Wägung des Bezugsfilters erfolgt, wenn dieser nicht regelmäßig gewogen wird. Im Falle von Bezugsfiltern, die regelmäßig gewogen werden, ist "N/A" anzugeben. | L |
| Endzeitpunkt des Wägevorgangs | hh:mm | N/A | Zeitpunkt, zu dem die letzte Wägung des Bezugsfilters erfolgt, wenn dieser nicht regelmäßig gewogen wird. Im Falle von Bezugsfiltern, die regelmäßig gewogen werden, ist "N/A" anzugeben. | M |
| Gewicht des ersten Bezugsfilters am Ende des Wägevorgangs | mg | 4 | Korrigiertes Gewicht des ersten Bezugsfilters, gemessen am Ende des Wägevorgangs gemäß Absatz 12.1.4. Im Falle von Bezugsfiltern, die regelmäßig gewogen werden, ist "N/A" anzugeben. | N |
| Gewicht des zweiten Bezugsfilters am Ende des Wägevorgangs | mg | 4 | Korrigiertes Gewicht des zweiten Bezugsfilters, gemessen am Ende des Wägevorgangs gemäß Absatz 12.1.4. Im Falle von Bezugsfiltern, die regelmäßig gewogen werden, ist "N/A" anzugeben. | O |
| Durchschnittliche Differenz in Bezug auf den fortlaufenden Durchschnitt am Ende des Wägevorgangs | mg | 4 | Durchschnittliche Differenz zwischen den Gewichten des Bezugsfilters und dem fortlaufenden Durchschnitt am Ende des Wägevorgangs bei Bezugsfiltern, die nicht regelmäßig gewogen werden. Zur Berechnung der durchschnittlichen Differenz sind die in den Spalten O, F, P und H angegebenen Gewichte zu verwenden. Dieser Messwert entspricht der Differenz zwischen der Wägung nach der Prüfung und dem fortlaufenden Durchschnitt gemäß Absatz 12.1.4 Buchstabe iii. Im Falle von Bezugsfiltern, die regelmäßig gewogen werden, ist "N/A" anzugeben. | P |
| Durchschnittliche Differenz zwischen erster und letzter Messung | mg | 4 | Durchschnittliche Differenz zwischen der ersten und letzten Wägung der Bezugsfilter bei Bezugsfiltern, die nicht regelmäßig gewogen werden. Zur Berechnung der durchschnittlichen Differenz sind die in den Spalten E, N, G und O angegebenen Gewichte zu verwenden. Dieser Messwert entspricht der Differenz zwischen der Wägung vor und nach der Prüfung gemäß Absatz 12.1.4 Buchstabe iv. Im Falle von Bezugsfiltern, die regelmäßig gewogen werden, ist "N/A" anzugeben. | Q |
| Temperatur der Umgebungsluft am Ende des Wägevorgangs | °C | 2 | Temperatur im Wägeraum - Durchschnittstemperatur im Raum in der letzten Stunde vor der Wägung. Im Falle von Bezugsfiltern, die regelmäßig gewogen werden, ist "N/A" anzugeben. | R |
| Relative Feuchtigkeit der Umgebungsluft am Ende des Wägevorgangs | % | 2 | Relative Feuchtigkeit im Wägeraum - durchschnittliche relative Feuchtigkeit im Raum in der letzten Stunde vor der Wägung. Im Falle von Bezugsfiltern, die regelmäßig gewogen werden, ist "N/A" anzugeben. | S |
13.3.3. Messdaten für Masseverlust
Die Prüfeinrichtung erfasst die Parameter für den Gesamtmasseverlust der geprüften Bremse in einer eigenen Registerkarte gemäß Absatz 12.3. Einzelheiten zu den Parametern, den verwendeten Maßeinheiten und der Anzahl der Dezimalstellen für die einzelnen Parameter sind in Tabelle A4/13 angegeben. Die Messdaten für Masseverlust sind in der Registerkarte "Masseverlust" der Masse-Messdatei zu erfassen.
Tabelle A4/13: Vorgeschriebene Parameter für den Gesamtmasseverlust und Erfassung der Werte in der Masse-Messdatei einer Bremsemissionsprüfung
| Messgröße | Einheit | Dezimalstellen | Beschreibung | Spalte in der Datei |
| Prüfungskennung | - | N/A | Ein eindeutiger Code, der es der Prüfeinrichtung ermöglicht, die geprüfte Bremse zu identifizieren - muss dem unter "Prüfungskennung" angegebenen Code in Tabelle A4/14 entsprechen | A |
| Scheibenbremse | - | N/A | Gibt an, dass die geprüfte Bremse aus einer Bremsscheibe und einem Paar Bremsklötze besteht. | B |
| Trommelbremse | - | N/A | Gibt an, dass die geprüfte Bremse aus einer Trommel und einem Paar Bremsbacken besteht. | C |
| Temperatur der Umgebungsluft vor dem Wägevorgang | °C | 2 | Temperatur im Wägeraum - Durchschnittstemperatur im Raum in der letzten Stunde vor der Wägung | D |
| Relative Feuchtigkeit der Umgebungsluft vor dem Wägevorgang | % | 2 | Relative Feuchtigkeit im Wägeraum - durchschnittliche relative Feuchtigkeit im Raum in der letzten Stunde vor der Wägung | E |
| Anfängliche Wägungen des inneren Bremsklotzes/der führenden Bremsbacke | g | 1 | Gewicht des inneren Bremsklotzes bzw. der führenden Bremsbacke vor Beginn des Abschnitts "Einfahren" - die führende Bremsbacke ist die erste Bremsbacke, die in Drehrichtung des Rads nach dem Radzylinder verbaut ist | F |
| Anfängliche Wägungen des äußeren Bremsklotzes/der nachführenden Bremsbacke | g | 1 | Gewicht des äußeren Bremsklotzes bzw. der nachführenden Bremsbacke vor Beginn des Abschnitts "Einfahren" - die nachführende Bremsbacke ist die Bremsbacke, die in Drehrichtung des Rads hinter dem Radzylinder verbaut ist | G |
| Anfängliche Wägungen der Scheibe/Trommel | g | 1 | Gewicht der Scheibe oder Trommel vor Beginn des Abschnitts "Einfahren" | H |
| Abschließende Wägungen des inneren Bremsklotzes/der führenden Bremsbacke | g | 1 | Gewicht des inneren Bremsklotzes bzw. der führenden Bremsbacke am Ende des Abschnitts "Emissionsmessung" | I |
| Abschließende Wägungen des äußeren Bremsklotzes/der nachführenden Bremsbacke | g | 1 | Gewicht des äußeren Bremsklotzes bzw. der nachführenden Bremsbacke am Ende des Abschnitts "Emissionsmessung" | J |
| Abschließende Wägungen der Scheibe/Trommel | g | 1 | Gewicht der Scheibe oder Trommel nach Ende des Abschnitts "Emissionsmessung" | K |
| Masseverlust des inneren Bremsklotzes/der führenden Bremsbacke | g | 1 | Differenz zwischen dem Gewichtswert des inneren Bremsklotzes bzw. der führenden Bremsbacke - der Wert in Spalte F ist von dem Wert in Spalte I abzuziehen | L |
| Masseverlust des äußeren Bremsklotzes/der nachführenden Bremsbacke | g | 1 | Differenz zwischen dem Gewichtswert des äußeren Bremsklotzes bzw. der nachführenden Bremsbacke - der Wert in Spalte G ist von dem Wert in Spalte J abzuziehen | M |
| Masseverlust der Scheibe/Trommel | g | 1 | Differenz zwischen dem Gewichtswert der Scheibe oder Trommel - der Wert in Spalte H ist von dem Wert in Spalte K abzuziehen | N |
| Gesamtmasseverlust | g | 1 | Gesamtmasseverlust der Bremseinheit - die Werte in den Spalten L, M und N sind zu addieren | O |
| Gesamtstrecke | km | 3 | Während der Abschnitte "Einfahren" und "Emissionsmessung" zurückgelegte Gesamtstrecke | P |
| Gemittelte Masseverlustrate | mg/km | 2 | Gemittelte Masseverlustrate der Bremseinheit - die Werte in den Spalten O/Q sind zu dividieren | Q |
13.4. Prüfberichtsdatei
Die Prüfeinrichtung erstellt einen eindeutigen, vollständigen und rückverfolgbaren Datensatz als Eingabedatei für die Erstellung des Prüfberichts für die geprüfte Bremse. Tabelle A4/14 enthält alle erforderlichen Angaben, die in den Bericht aufzunehmen sind. Alle Daten in der Prüfberichtsdatei werden direkt unter Verwendung der gemessenen Rohdaten berechnet. Numerische Daten sind als solche und nicht als Ungleichungen zu erfassen. Alle Angaben in dem Bericht müssen sich auf die spezifische Bremse beziehen. Die Prüfeinrichtung übermittelt den Bericht im *.pdf- oder in einem gleichwertigen Format. Jeder Index (1, 2, 3, ...), der in der ersten Spalte (Nr.) der Tabelle A4/14 aufgeführt ist, entspricht einer Zeile im Bericht, und die Buchstaben (a, b, c, ...) entsprechen den einzelnen Spalten in der entsprechenden Zeile.
Tabelle A4/14: Prüfparameter, die nach einer Prüfung der Bremspartikelemissionen zu erfassen sind
| Nr. | Absatz | Parameter und Eingaben | Kurzbeschreibung | Einheit | Dezimalstellen |
| 1 | 8.1. | Prüfkennung der Bremsemissionsprüfung | Ein eindeutiger Code, den die Prüfeinrichtung der Bremsemissionsprüfung für die geprüfte Bremse zuweist - dieser Wert wird in allen Ausgabedateien verwendet | - | N/A |
| 2 | 8.1. | Fabrikmarke und Modell des Fahrzeugs | Angabe der Fabrikmarke und des Modells des Fahrzeugs, an dem die geprüfte Bremse angebracht ist | - | N/A |
| 3 | 3.7. | Fahrzeug-Elektrifizierungstyp | Angabe des Elektrifizierungstyps des Fahrzeugs, an dem die geprüfte Bremse angebracht ist | - | N/A |
| 4 | 5.2. | Koeffizient für den Anteil der Reibungsbremsung | Angabe des Koeffizienten für den Anteil der Reibungsbremsung des Fahrzeugs, an dem die geprüfte Bremse angebracht ist | - | 3 |
| 5 | 8.1. | Achse (vorne oder hinten) | Angabe der Position der Achse an dem Fahrzeug, dessen Bremse geprüft wird (Vorderachse (FA) oder Hinterachse (RA)) | - | N/A |
| 6 | 8.1. | Ausrichtung der Bremse (Einbauposition im Fahrzeug) | Angabe der Position der geprüften Bremse am Fahrzeug: rechte Ecke (RHC) oder linke Ecke (LHC) | - | N/A |
| 7 | 8.1. | Prüfmasse des Fahrzeugs | Angabe der auf dem Bremsenprüfstand simulierten Fahrzeugmasse in allen Abschnitten der Bremsemissionsprüfung (Mveh). Bei Nicht-Reibungsbremsung ist die bei der Bremsemissionsprüfung aufgebrachte Mveh des Stamms der Bremsecken-Emissionsfamilie anzugeben. | kg | 0 |
| 8 | 8.1. | Bremskraftverteilung | Angabe des Verhältnisses der Bremskraft an der geprüften Achse zur Gesamtbremskraft des Fahrzeug (FAF oder RAF). Bei Nicht-Reibungsbremsung ist die während der Bremsemissionsprüfung aufgebrachte FAF oder RAF für den Stamm der Bremsecken-Emissionsfamilie anzugeben. | % | 0 |
| 9 | 8.4.1. | Art der Aufnahme | Angabe der Art der Aufnahme der Bremseinheit (L0-U oder L0-P) | - | N/A |
| 10 | 8.1. | Kenncode der Scheibe oder Trommel | Angabe des vom Bremsenhersteller auf der Bremsscheibe/Bremstrommel angebrachten Codes | - | N/A |
| 11 | 8.1. | Kenncode des Reibmaterials | Angabe des vom Reibmaterialhersteller der Bremsklötze/Bremsbacken angebrachten Codes | - | N/A |
| 12 | 8.1. | Nennradlast | Berechnung und Angabe der Nennradlast der geprüften Bremse (WLn-f oder WLn-r) nach Gleichung 8.1. Bei Nicht-Reibungsbremsung sind für die Berechnung und Angabe der Nennradlast die Parameter des Stamms der Bremsecken-Emissionsfamilie zu verwenden. | kg | 1 |
| 13 | 8.1. | Prüf(oder aufgebrachte) Radlast | Berechnung und Angabe der auf dem Bremsenprüfstand aufgebrachten Prüfradlast (WLt-f oder WLt-r) nach Gleichung 8.2. Bei Nicht-Reibungsbremsung sind für die Berechnung und Angabe der Prüfradlast die Parameter des Stamms der Bremsecken-Emissionsfamilie zu verwenden. | kg | 1 |
| 14 | 8.1. | Dynamischer Reifenrollradius | Angabe des dynamischen Reifenrollradius an der geprüften Bremse (rR) | mm | 0 |
| 15 | 8.1. | Wirksamer Radius der Bremse | Angabe des wirksamen Radius der geprüften Bremse (reff) | mm | 1 |
| 16 | 8.1. | Nennträgheitsmoment der Bremse | Berechnung und Angabe des Nennträgheitsmoments der geprüften Bremse (In) nach Gleichung 8.3. Bei Nicht-Reibungsbremsung sind für die Berechnung und Angabe des Nennträgheitsmoments die Parameter des Stamms der Bremsecken-Emissionsfamilie zu verwenden. | kg·m2 | 1 |
| 17 | 8.1. | Prüf(oder aufgebrachtes) Trägheitsmoment der Bremse | Berechnung und Angabe des während der Prüfung auf dem Bremsenprüfstand aufgebrachten Trägheitsmoments (It) nach Gleichung 8.4. Bei Nicht-Reibungsbremsung sind für die Berechnung und Angabe des während der Prüfung auf dem Bremsenprüfstand aufgebrachten Trägheitsmoments die Parameter des Stamms der Bremsecken-Emissionsfamilie zu verwenden. | kg·m2 | 1 |
| 18 | 8.1. | Außendurchmesser der Scheibe/Trommel | Angabe des Außendurchmessers der geprüften Bremse | mm | 1 |
| 19 | 8.1. | Masse der Scheibe | Angabe der tatsächlichen Masse der unbenutzten Bremsscheibe für die Zuordnung der Bremse zu einer durch Nennvorderradlast und Masse der Scheibe definierten Gruppe | kg | 4 |
| 20 | 8.1. | Anzahl der Kolben pro Seite | Angabe der Anzahl der Kolben auf einer Seite des Bremssattels | - | 0 |
| 21 | 8.1. | Mittlerer (oder hydraulischer) Kolbendurchmesser | Angabe des Durchmessers des Kolbens der geprüften Bremse nach Gleichung 8.5 | mm | 2 |
| 22 | 8.1. | Anzugsdrehmoment für Bremssattel | Anzugsdrehmoment für die Befestigung des Bremssattels gemäß den Angaben des Bremsenherstellers | N·m | 1 |
| 23 | 8.1. | Anzugsdrehmoment für Scheibe oder Trommel | Anzugsdrehmoment für die Befestigung der Scheibe/Trommel gemäß den Angaben des Bremsenherstellers | N·m | 1 |
| 24 | 8.1. | Wirkungsgrad des Bremssattels oder der Bremstrommel | Angabe des Wirkungsgrads zur Berücksichtigung von Reibungsverlusten, Kolbenweg usw. | % | 0 |
| 25 | 8.1. | Schwellendruck | Angabe des Mindestdrucks zur Überwindung des inneren Widerstands vor Einsetzen des Bremsmoments gemäß Absatz 3.1.19 dieser Regelung. | kPa | 1 |
| 26 | 8.1. | Seitenschlag-Istwert | Angabe des gemessenen Seitenschlags gemäß Absatz 8.2 Buchstabe g | µm | 0 |
| 27 | 7.2. | Mindest-Betriebsdurchsatz des Systems | Angabe des Mindest-Kühlluftstroms, den das System der Prüfeinrichtung erreichen kann, während alle in dieser Regelung festgelegten einschlägigen Anforderungen an die Klimatisierung und Messung der Kühlluft erfüllt werden | m3/h | 0 |
| 28 | 7.2. | Maximaler Betriebsdurchsatz des Systems | Angabe des maximalen Kühlluftstroms, den das System der Prüfeinrichtung erreichen kann, während alle in dieser Regelung festgelegten einschlägigen Anforderungen an die Klimatisierung und Messung der Kühlluft erfüllt werden | m3/h | 0 |
| 29 | 7.2.1.1. | Durchschnittliche Temperatur der Kühlluft - Abschnitt "Einstellung der Kühlung" | Berechnung und Angabe der durchschnittlichen Temperatur der Kühlluft, die während der erfolgreichen Iteration des Abschnitts "Einstellung der Kühlung" gemessen wurde. Zur Berechnung des Durchschnitts während Fahrt 10 sind die mit einer Frequenz von 1 Hz gemessenen Daten des Parameters "Temperatur der Kühlluft" in der zeitbasierten Datei zu verwenden. | °C | 2 |
| 30 | 7.2.1.1. | Durchschnittliche Temperatur der Kühlluft - Abschnitt "Einfahren" | Berechnung und Angabe der während des Abschnitts "Einfahren" gemessenen durchschnittlichen Temperatur der Kühlluft. Angabe der durchschnittlichen Temperatur der Kühlluft für alle fünf WLTP-Bremszyklen. Zur Berechnung der Durchschnittswerte während der 5 WLTP-Bremszyklen sind die mit einer Frequenz von 1 Hz gemessenen Daten des Parameters "Temperatur der Kühlluft" in der zeitbasierten Datei zu verwenden. | °C | 2 |
| a | 7.2.1.1. | Durchschnittliche Temperatur der Kühlluft | Einfahrzyklus 1 | °C | 2 |
| b | 7.2.1.1. | Durchschnittliche Temperatur der Kühlluft | Einfahrzyklus 2 | °C | 2 |
| c | 7.2.1.1. | Durchschnittliche Temperatur der Kühlluft | Einfahrzyklus 3 | °C | 2 |
| d | 7.2.1.1. | Durchschnittliche Temperatur der Kühlluft | Einfahrzyklus 4 | °C | 2 |
| e | 7.2.1.1. | Durchschnittliche Temperatur der Kühlluft | Einfahrzyklus 5 | °C | 2 |
| 31 | 7.2.1.1. | Durchschnittliche Temperatur der Kühlluft - Abschnitt "Emissionsmessung" | Berechnung und Angabe der während des Abschnitts "Emissionsmessung" gemessenen durchschnittlichen Temperatur der Kühlluft. Zur Berechnung des Durchschnitts während des WLTP-Bremszyklus sind die mit einer Frequenz von 1 Hz gemessenen Daten des Parameters "Temperatur der Kühlluft" in der zeitbasierten Datei zu verwenden. | °C 2 | |
| 32 | 7.2.1.1. | Durchschnittliche Temperatur der Kühlluft - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, ob alle Teile der Prüfung den in dieser Regelung festgelegten Spezifikationen für die durchschnittliche Temperatur der Kühlluft entsprechen | J/N | N/A |
| 33 | 7.2.1.1. | Abweichungen in Bezug auf die momentane Lufttemperatur - Abschnitt "Einstellung der Kühlung" | Berechnung und Angabe des Prozentsatzes der Messwerte für die momentane Temperatur der Kühlluft (1 Hz) mit einem Wert unter 18 °C oder über 28 °C während der erfolgreichen Iteration des Abschnitts "Einstellung der Kühlung". Zur Berechnung der Anzahl der Ereignisse und ihres Prozentsatzes während Fahrt 10 sind die mit einer Frequenz von 1 Hz gemessenen Daten des Parameters "Temperatur der Kühlluft" in der zeitbasierten Datei zu verwenden. | % | 1 |
| 34 | 7.2.1.1. | Abweichungen in Bezug auf die momentane Lufttemperatur - Abschnitt "Einfahren" | Berechnung und Angabe des Prozentsatzes der Messwerte für die momentane Temperatur der Kühlluft (1 Hz) mit einem Wert unter 18 °C oder über 28 °C während des Abschnitts "Einfahren". Der Prozentsatz ist für die fünf WLTP-Bremszyklen getrennt anzugeben. Zur Berechnung der Anzahl der Ereignisse und ihres Prozentsatzes während der fünf WLTP-Bremszyklen sind die mit einer Frequenz von 1 Hz gemessenen Daten des Parameters "Temperatur der Kühlluft" in der zeitbasierten Datei zu verwenden. | % | 1 |
| a | 7.2.1.1. | Abweichungen in Bezug auf die momentane Lufttemperatur | Einfahrzyklus 1 | % | 1 |
| b | 7.2.1.1. | Abweichungen in Bezug auf die momentane Lufttemperatur | Einfahrzyklus 2 | % | 1 |
| c | 7.2.1.1. | Abweichungen in Bezug auf die momentane Lufttemperatur | Einfahrzyklus 3 | % | 1 |
| d | 7.2.1.1. | Abweichungen in Bezug auf die momentane Lufttemperatur | Einfahrzyklus 4 | % | 1 |
| e | 7.2.1.1. | Abweichungen in Bezug auf die momentane Lufttemperatur | Einfahrzyklus 5 | % | 1 |
| 35 | 7.2.1.1. | Abweichungen in Bezug auf die momentane Lufttemperatur - Abschnitt "Emissionsmessung" | Berechnung und Angabe des Prozentsatzes der Messwerte für die momentane Temperatur der Kühlluft (1 Hz) mit einem Wert unter 18 °C oder über 28 °C während des Abschnitts "Emissionsmessung". Zur Berechnung der Anzahl der Ereignisse und ihres Prozentsatzes während des WLTP-Bremszyklus sind die mit einer Frequenz von 1 Hz gemessenen Daten des Parameters "Temperatur der Kühlluft" in der zeitbasierten Datei zu verwenden. | % | 1 |
| 36 | 7.2.1.1. | Momentane Temperatur der Kühlluft - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, ob alle Teile der Prüfung den in dieser Regelung festgelegten Spezifikationen für die momentane Temperatur der Kühlluft entsprechen | J/N | N/A |
| 37 | 7.2.1.2. | Durchschnittliche relative Feuchtigkeit der Kühlluft - Abschnitt "Einstellung der Kühlung" | Berechnung und Angabe der durchschnittlichen relativen Feuchtigkeit der Kühlluft, die während der erfolgreichen Iteration des Abschnitts "Einstellung der Kühlung" gemessen wurde. Zur Berechnung des Durchschnitts während Fahrt 10 sind die mit einer Frequenz von 1 Hz gemessenen Daten des Parameters "relative Feuchtigkeit der Kühlluft" in der zeitbasierten Datei zu verwenden. | % | 2 |
| 38 | 7.2.1.2. | Durchschnittliche relative Feuchtigkeit der Kühlluft - Abschnitt "Einfahren" | Berechnung und Angabe der während des Abschnitts "Einfahren" gemessenen durchschnittlichen relativen Feuchtigkeit der Kühlluft. Angabe der durchschnittlichen relativen Feuchtigkeit der Kühlluft für alle fünf WLTP-Bremszyklen. Zur Berechnung der Durchschnittswerte während der 5 WLTP-Bremszyklen sind die mit einer Frequenz von 1 Hz gemessenen Daten des Parameters "relative Feuchtigkeit der Kühlluft" in der zeitbasierten Datei zu verwenden. | % | 2 |
| a | 7.2.1.2. | Durchschnittliche relative Feuchtigkeit der Kühlluft | Einfahrzyklus 1 | % | 2 |
| b | 7.2.1.2. | Durchschnittliche relative Feuchtigkeit der Kühlluft | Einfahrzyklus 2 | % | 2 |
| c | 7.2.1.2. | Durchschnittliche relative Feuchtigkeit der Kühlluft | Einfahrzyklus 3 | % | 2 |
| d | 7.2.1.2. | Durchschnittliche relative Feuchtigkeit der Kühlluft | Einfahrzyklus 4 | % | 2 |
| e | 7.2.1.2. | Durchschnittliche relative Feuchtigkeit der Kühlluft | Einfahrzyklus 5 | % | 2 |
| 39 | 7.2.1.2. | Durchschnittliche relative Feuchtigkeit der Kühlluft - Abschnitt "Emissionsmessung" | Berechnung und Angabe der während des Abschnitts "Emissionsmessung" gemessenen durchschnittlichen relativen Feuchtigkeit der Kühlluft. Zur Berechnung des Durchschnitts während des WLTP-Bremszyklus sind die mit einer Frequenz von 1 Hz gemessenen Daten des Parameters "relative Feuchtigkeit der Kühlluft" in der zeitbasierten Datei zu verwenden. | % | 2 |
| 40 | 7.2.1.2. | Durchschnittliche relative Feuchtigkeit der Kühlluft - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, ob alle Teile der Prüfung den in dieser Regelung festgelegten Spezifikationen für die durchschnittliche relative Feuchtigkeit der Kühlluft entsprechen | J/N | N/A |
| 41 | 7.2.1.2. | Abweichungen in Bezug auf die momentane relative Feuchtigkeit - Abschnitt "Einstellung der Kühlung" | Berechnung und Angabe des Prozentsatzes der Messwerte für die relative Feuchtigkeit der Kühlluft (1 Hz) mit einem Wert unter 20 % oder über 80 % während der erfolgreichen Iteration des Abschnitts "Einstellung der Kühlung". Zur Berechnung der Anzahl der Ereignisse und ihres Prozentsatzes während Fahrt 10 sind die mit einer Frequenz von 1 Hz gemessenen Daten des Parameters "relative Feuchtigkeit der Kühlluft" in der zeitbasierten Datei zu verwenden. | % | 1 |
| 42 | 7.2.1.2. | Abweichungen in Bezug auf die momentane relative Feuchtigkeit - Abschnitt "Einfahren" | Berechnung und Angabe des Prozentsatzes der Messwerte für die relative Feuchtigkeit der Kühlluft (1 Hz) mit einem Wert unter 20 % oder über 80 % während des Abschnitts "Einfahren". Der Prozentsatz ist für die fünf WLTP-Bremszyklen getrennt anzugeben. Zur Berechnung der Anzahl der Ereignisse und ihres Prozentsatzes während der fünf WLTP-Bremszyklen sind die mit einer Frequenz von 1 Hz gemessenen Daten des Parameters "relative Feuchtigkeit der Kühlluft" in der zeitbasierten Datei zu verwenden. | % | 1 |
| a | 7.2.1.2. | Abweichungen in Bezug auf die momentane relative Feuchtigkeit | Einfahrzyklus 1 | % | 1 |
| b | 7.2.1.2. | Abweichungen in Bezug auf die momentane relative Feuchtigkeit | Einfahrzyklus 2 | % | 1 |
| c | 7.2.1.2. | Abweichungen in Bezug auf die momentane relative Feuchtigkeit | Einfahrzyklus 3 | % | 1 |
| d | 7.2.1.2. | Abweichungen in Bezug auf die momentane relative Feuchtigkeit | Einfahrzyklus 4 | % | 1 |
| e | 7.2.1.2. | Abweichungen in Bezug auf die momentane relative Feuchtigkeit | Einfahrzyklus 5 | % | 1 |
| 43 | 7.2.1.2. | Abweichungen in Bezug auf die momentane relative Feuchtigkeit - Abschnitt "Emissionsmessung" | Berechnung und Angabe des Prozentsatzes der Messwerte für die relative Feuchtigkeit der Kühlluft (1 Hz) mit einem Wert unter 20 % oder über 80 % während des Abschnitts "Emissionsmessung". Zur Berechnung des Durchschnitts während des WLTP-Bremszyklus sind die mit einer Frequenz von 1 Hz gemessenen Daten des Parameters "relative Feuchtigkeit der Kühlluft" in der zeitbasierten Datei zu verwenden. | % | 1 |
| 44 | 7.2.1.2. | Momentane relative Feuchtigkeit der Kühlluft - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, ob alle Teile der Prüfung den in dieser Regelung festgelegten Spezifikationen für die momentane relative Feuchtigkeit der Kühlluft entsprechen | J/N | N/A |
| 45 | 7.2.1.2. | Durchschnittliche spezifische Feuchtigkeit der Kühlluft - Abschnitt "Einstellung der Kühlung" | Berechnung und Angabe der durchschnittlichen spezifischen Feuchtigkeit der Kühlluft, die während der erfolgreichen Iteration des Abschnitts "Einstellung der Kühlung" gemessen wurde. Zur Berechnung des Durchschnitts während Fahrt 10 sind die mit einer Frequenz von 1 Hz gemessenen Daten des Parameters "Spezifische Feuchtigkeit der Kühlluft" in der zeitbasierten Datei zu verwenden. | mg H20/g Trockenluft | 2 |
| 46 | 7.2.1.2. | Durchschnittliche spezifische Feuchtigkeit der Kühlluft - Abschnitt "Einfahren" | Berechnung und Angabe der während des Abschnitts "Einfahren" gemessenen durchschnittlichen spezifischen Feuchtigkeit der Kühlluft. Angabe der durchschnittlichen relativen Feuchtigkeit der Kühlluft für alle fünf WLTP-Bremszyklen. Zur Berechnung der Durchschnittswerte während der 5 WLTP-Bremszyklen sind die mit einer Frequenz von 1 Hz gemessenen Daten des Parameters "Spezifische Feuchtigkeit der Kühlluft" in der zeitbasierten Datei zu verwenden. | mg H20/g Trockenluft | 2 |
| a | 7.2.1.2. | Durchschnittliche spezifische Feuchtigkeit der Kühlluft | Einfahrzyklus 1 | mg H20/g Trockenluft | 2 |
| b | 7.2.1.2. | Durchschnittliche spezifische Feuchtigkeit der Kühlluft | Einfahrzyklus 2 | mg H20/g Trockenluft | 2 |
| c | 7.2.1.2. | Durchschnittliche spezifische Feuchtigkeit der Kühlluft | Einfahrzyklus 3 | mg H20/g Trockenluft | 2 |
| d | 7.2.1.2. | Durchschnittliche spezifische Feuchtigkeit der Kühlluft | Einfahrzyklus 4 | mg H20/g Trockenluft | 2 |
| e | 7.2.1.2. | Durchschnittliche spezifische Feuchtigkeit der Kühlluft | Einfahrzyklus 5 | mg H20/g Trockenluft | 2 |
| 47 | 7.2.1.2. | Durchschnittliche spezifische Feuchtigkeit der Kühlluft - Abschnitt "Emissionsmessung" | Berechnung und Angabe der während des Abschnitts "Emissionsmessung" gemessenen durchschnittlichen spezifischen Feuchtigkeit der Kühlluft. Zur Berechnung des Durchschnitts während des WLTP-Bremszyklus sind die mit einer Frequenz von 1 Hz gemessenen Daten des Parameters "Spezifische Feuchtigkeit der Kühlluft" in der zeitbasierten Datei zu verwenden. | mg H20/g Trockenluft | 2 |
| 48 | 7.2.1.2. | Durchschnittliche spezifische Feuchtigkeit der Kühlluft - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, ob alle Teile der Prüfung den in dieser Regelung festgelegten Spezifikationen für die durchschnittliche spezifische Feuchtigkeit der Kühlluft entsprechen | J/N | N/A |
| 49 | 7.2.2.1. | Filterung der Kühlluft - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, ob die in das System einströmende Kühlluft den in dieser Regelung festgelegten Spezifikationen für die Filterung entspricht | J/N | N/A |
| 50 | Reserviert | ||||
| 51 | 7.2.2.2.1. | Hintergrundüberprüfung des Systems - SPN10 bei Mindest-Betriebsdurchsatz | Angabe der mit dem Mindest-Betriebsdurchsatz gemessenen SPN10-Hintergrundkonzentration der Prüfanordnung | #/Ncm3 | 1 |
| 52 | Reserviert | ||||
| 53 | 7.2.2.2.1. | Hintergrundüberprüfung des Systems - SPN10 bei maximalem Betriebsdurchsatz | Angabe der mit dem maximalen Betriebsdurchsatz gemessenen SPN10-Hintergrundkonzentration der Prüfanordnung | #/Ncm3 | 1 |
| 54 | 7.2.2.2.3. | Hintergrundüberprüfung des Systems - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, ob die bei verschiedenen Durchsätzen gemessene SPN10-Hintergrundkonzentration unter dem in Absatz 7.2.2.2.3 Buchstabe c festgelegten zulässigen Höchstwert liegt | J/N | N/A |
| 55 | Reserviert | ||||
| 56 | 7.2.2.2.2. | Hintergrundüberprüfung auf Prüfebene - PCRF-Einstellung für SPN10 | Angabe des bescheinigten Werts der PCRF-Einstellung für die SPN10-Hintergrundüberprüfung vor und nach der Prüfung | - | 1 |
| 57 | Reserviert | ||||
| 58 | 7.2.2.2.2. | Hintergrund vor der Prüfung - SPN10-Konzentration | Berechnung und Angabe der während der Hintergrundüberprüfung vor der Prüfung gemessenen SPN10-Hintergrundkonzentration (SPN10b#). Zur Berechnung des Durchschnitts über einen Zeitraum von 5 Minuten gemäß Abschnitt 7.2.2.2.2. Buchstabe d sind die mit einer Frequenz von 1 Hz gemessenen Daten des Parameters "Normalisierte SPN10-Konzentration - PCRF-korrigiert" in der zeitbasierten Datei (Hintergrund vor der Prüfung) zu verwenden. | #/Ncm3 | 1 |
| 59 | Reserviert | ||||
| 60 | 7.2.2.2.2. | Hintergrund nach der Prüfung - SPN10-Konzentration | Berechnung und Angabe der während der Hintergrundüberprüfung nach der Prüfung gemessene SPN10-Hintergrundkonzentration (SPN10b#). Zur Berechnung des Durchschnitts über einen Zeitraum von 5 Minuten gemäß Abschnitt 7.2.2.2.2. Buchstabe h sind die mit einer Frequenz von 1 Hz gemessenen Daten des Parameters "Normalisierte SPN10-Konzentration - PCRF-korrigiert" in der zeitbasierten Datei (Hintergrund nach der Prüfung) zu verwenden. | #/Ncm3 | 1 |
| 61 | 7.2.2.2.3. | Hintergrundüberprüfung auf Prüfebene - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, ob die bei dem für die geprüfte Bremse eingestellten Durchsatz gemessene SPN10-Hintergrundkonzentration unter dem in Absatz 7.2.2.2.3 Buchstabe c festgelegten zulässigen Höchstwert liegt | J/N | N/A |
| 62 | Reserviert | ||||
| 63 | 7.2.2.2.4. | Hintergrund vor der Prüfung - SPN10-Anzahl pro Strecke | Berechnung und Angabe des während der Hintergrundüberprüfung vor der Prüfung gemessenen SPN10-Hintergrunds in Anzahl pro zurückgelegter Strecke nach Gleichung 7.2 | #/km | 1 |
| 64 | Reserviert | ||||
| 65 | 7.2.2.2.4. | Hintergrund nach der Prüfung - SPN10-Anzahl pro Strecke | Berechnung und Angabe des während der Hintergrundüberprüfung nach der Prüfung gemessenen SPN10-Hintergrunds in Anzahl pro zurückgelegter Strecke nach Gleichung 7.2 | #/km | 1 |
| 66 | 7.2.3. | Luftstrom-Messgerät - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, ob das Luftstrom-Messelement allen in Absatz 7.2.3 Buchstaben a bis h festgelegten Anforderungen entspricht | J/N | N/A |
| 67 | 7.2.3. | Kühlluftstrom - Nenn(oder Soll-)Wert | Angabe des Nenn(oder Soll-)Werts für den Kühlluftstrom für die geprüfte Bremse (Qset) | m3/h | 0 |
| 68 | 7.2.3. | Kühlluftstrom - Nenn(oder Soll-)Wert | Kontrolle, ob für alle Abschnitte der Bremsemissionsprüfung derselbe Nenn-Kühlluftstrom verwendet wurde | J/N | N/A |
| 69 | 7.2.3. | Kühlluftstrom - Durchschnittswert (Abschnitt "Einstellung der Kühlung") | Berechnung und Angabe des durchschnittlichen gemessenen Kühlluftstroms während des Abschnitts "Einstellung der Kühlung". Zur Berechnung des Durchschnitts während Fahrt 10 sind die mit einer Frequenz von 1 Hz gemessenen Daten des Parameters "Tatsächlicher Kühlluftstrom" in der zeitbasierten Datei zu verwenden. Bei mehreren Iterationen des Abschnitts "Einstellung der Kühlung" ist nur die Iteration anzugeben, die zur Bestimmung von Qset geführt hat. | m3/h | 2 |
| 70 | 7.2.3. | Kühlluftstrom - Differenz zum Nenndurchsatz (Abschnitt "Einstellung der Kühlung") | Berechnung und Angabe der prozentualen Differenz zwischen dem durchschnittlichen gemessenen Kühlluftstrom und dem Nenn-Kühlluftstrom während des Abschnitts "Einstellung der Kühlung" | % | 1 |
| 71 | 7.2.3. | Kühlluftstrom - durchschnittlicher normalisierter Wert (Abschnitt "Einstellung der Kühlung") | Berechnung und Angabe des durchschnittlichen normalisierten gemessenen Kühlluftstroms während des Abschnitts "Einstellung der Kühlung". Zur Berechnung des Durchschnitts während Fahrt 10 sind die mit einer Frequenz von 1 Hz gemessenen Daten des Parameters "Normalisierter tatsächlicher Kühlluftstrom" in der zeitbasierten Datei zu verwenden. Bei mehreren Iterationen des Abschnitts "Einstellung der Kühlung" ist nur die Iteration anzugeben, die zur Bestimmung von Qset geführt hat. | Nm3/h | 2 |
| 72 | 7.2.3. | Kühlluftstrom - Durchschnittswert (Abschnitt "Einfahren") | Berechnung und Angabe des durchschnittlichen gemessenen Kühlluftstroms während des Abschnitts "Einfahren". Der durchschnittliche gemessene Kühlluftstrom ist für die fünf WLTP-Bremszyklen getrennt anzugeben. Zur Berechnung der Durchschnittswerte während der 5 WLTP-Bremszyklen sind die mit einer Frequenz von 1 Hz gemessenen Daten des Parameters "Tatsächlicher Kühlluftstrom" in der zeitbasierten Datei zu verwenden. | m3/h | 2 |
| a | 7.2.3. | Kühlluftstrom - Durchschnittswert | Einfahrzyklus 1 | m3/h | 2 |
| b | 7.2.3. | Kühlluftstrom - Durchschnittswert | Einfahrzyklus 2 | m3/h | 2 |
| c | 7.2.3. | Kühlluftstrom - Durchschnittswert | Einfahrzyklus 3 | m3/h | 2 |
| d | 7.2.3. | Kühlluftstrom - Durchschnittswert | Einfahrzyklus 4 | m3/h | 2 |
| e | 7.2.3. | Kühlluftstrom - Durchschnittswert | Einfahrzyklus 5 | m3/h | 2 |
| 73 | 7.2.3. | Kühlluftstrom - Differenz zum Nenndurchsatz (Abschnitt "Einfahren") | Berechnung und Angabe der prozentualen Differenz zum Nenn-Kühlluftstrom während des Abschnitts "Einfahren". Die prozentuale Differenz ist für die fünf WLTP-Bremszyklen getrennt anzugeben. | % | 1 |
| a | 7.2.3. | Kühlluftstrom - Differenz zum Nenndurchsatz | Einfahrzyklus 1 | % | 1 |
| b | 7.2.3. | Kühlluftstrom - Differenz zum Nenndurchsatz | Einfahrzyklus 2 | % | 1 |
| c | 7.2.3. | Kühlluftstrom - Differenz zum Nenndurchsatz | Einfahrzyklus 3 | % | 1 |
| d | 7.2.3. | Kühlluftstrom - Differenz zum Nenndurchsatz | Einfahrzyklus 4 | % | 1 |
| e | 7.2.3. | Kühlluftstrom - Differenz zum Nenndurchsatz | Einfahrzyklus 5 | % | 1 |
| 74 | 7.2.3. | Kühlluftstrom - durchschnittlicher normalisierter Wert (Abschnitt "Einfahren") | Berechnung und Angabe des während des Abschnitts "Einfahren" gemessenen durchschnittlichen normalisierten Kühlluftstroms. Der durchschnittliche normalisierte gemessene Kühlluftstrom ist für die fünf WLTP-Bremszyklen getrennt anzugeben. Zur Berechnung der Durchschnittswerte während der 5 WLTP-Bremszyklen sind die mit einer Frequenz von 1 Hz gemessenen Daten des Parameters "Normalisierter tatsächlicher Kühlluftstrom" in der zeitbasierten Datei zu verwenden. | Nm3/h | 2 |
| a | 7.2.3. | Kühlluftstrom - durchschnittlicher normalisierter Wert | Einfahrzyklus 1 | Nm3/h | 2 |
| b | 7.2.3. | Kühlluftstrom - durchschnittlicher normalisierter Wert | Einfahrzyklus 2 | Nm3/h | 2 |
| c | 7.2.3. | Kühlluftstrom - durchschnittlicher normalisierter Wert | Einfahrzyklus 3 | Nm3/h | 2 |
| d | 7.2.3. | Kühlluftstrom - durchschnittlicher normalisierter Wert | Einfahrzyklus 4 | Nm3/h | 2 |
| e | 7.2.3. | Kühlluftstrom - durchschnittlicher normalisierter Wert | Einfahrzyklus 5 | Nm3/h | 2 |
| 75 | 7.2.3. | Kühlluftstrom - Durchschnittswert (Abschnitt "Emissionsmessung") | Berechnung und Angabe des während des Abschnitts "Emissionsmessung" gemessenen durchschnittlichen Kühlluftstroms. Zur Berechnung des Durchschnittswerts während des WLTP-Bremszyklus (Abkühlabschnitte nicht eingeschlossen) sind die mit einer Frequenz von 1 Hz gemessenen Daten des Parameters "Tatsächlicher Kühlluftstrom" in der zeitbasierten Datei zu verwenden. | m3/h | 2 |
| 76 | 7.2.3. | Kühlluftstrom - Differenz zum Nenndurchsatz (Abschnitt "Emissionsmessung") | Berechnung und Angabe der prozentualen Differenz zum Nenn-Kühlluftstrom während des Abschnitts "Emissionsmessung" | % | 1 |
| 77 | 7.2.3. | Kühlluftstrom - durchschnittlicher normalisierter Wert (Abschnitt "Emissionsmessung") | Berechnung und Angabe des während des Abschnitts "Emissionsmessung" gemessenen durchschnittlichen normalisierten Kühlluftstroms. Zur Berechnung des Durchschnittswerts während des WLTP-Bremszyklus (Abkühlabschnitte nicht eingeschlossen) sind die mit einer Frequenz von 1 Hz gemessenen Daten des Parameters "Normalisierter tatsächlicher Kühlluftstrom" in der zeitbasierten Datei zu verwenden. | Nm3/h | 2 |
| 78 | 7.2.3. | Durchschnittlicher Kühlluftstrom - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, ob alle für die Prüfung verwendeten Teile den Anforderungen dieser Regelung in Bezug auf die Differenz zwischen Nenn-Kühlluftstrom und durchschnittlichem gemessenem Kühlluftstrom entsprechen | J/N | N/A |
| 79 | 7.2.3. | Abweichungen in Bezug auf den momentanen Luftstrom - Abschnitt "Einstellung der Kühlung" | Berechnung und Angabe der Anzahl der Messwerte für den Kühlluftstrom (1 Hz) mit einer Differenz von 5 % bis 10 % zum Nennwert während der erfolgreichen Iteration des Abschnitts "Einstellung der Kühlung". Zur Berechnung der Anzahl dieser Ereignisse während Fahrt 10 sind die mit einer Frequenz von 1 Hz gemessenen Daten des Parameters "Tatsächlicher Kühlluftstrom" in der zeitbasierten Datei zu verwenden. | - | 0 |
| 80 | 7.2.3. | Abweichungen in Bezug auf den momentanen Luftstrom - Abschnitt "Emissionsmessung" | Berechnung und Angabe der Anzahl der Messwerte für den Kühlluftstrom (1 Hz) mit einer Differenz von 5 % bis 10 % zum Nennwert während des Abschnitts "Emissionsmessung". Zur Berechnung der Anzahl dieser Ereignisse während des WLTP-Bremszyklus (Abkühlabschnitte nicht eingeschlossen) sind die mit einer Frequenz von 1 Hz gemessenen Daten des Parameters "Tatsächlicher Kühlluftstrom" in der zeitbasierten Datei zu verwenden. | - | 0 |
| 81 | 7.2.3. | Kühlluftstrom - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, ob in den Abschnitten "Einstellung der Kühlung" und "Emissionsmessung" die höchstzulässige Anzahl der Messwerte für den momentanen Kühlluftstrom (1 Hz) mit einer Differenz von 5 % bis 10 % zu dem in dieser Regelung festgelegten Nennwert eingehalten wird | J/N | N/A |
| 82 | 7.2.3. | Kühlluftstrom - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, dass die Messwerte für den momentanen Kühlluftstrom (1 Hz) an keiner Stelle der Abschnitte "Einstellung der Kühlung" und "Emissionsmessung" um mehr als 10 % vom Nenn-Kühlluftstrom abweichen. | J/N | N/A |
| 83 | 7.2.3. | System-Dichtheitsprüfung - durchschnittlicher gemessener Luftstrom | Berechnung und Angabe des durchschnittlichen gemessenen Luftstroms während der Dichtheitsprüfung | m3/h | 2 |
| 84 | 7.2.3. | System-Dichtheitsprüfung - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, ob der während der Dichtheitsprüfung gemessene durchschnittliche Luftstrom den in dieser Regelung festgelegten Spezifikationen entspricht | J/N | N/A |
| 85 | 7.3. | Bremsenprüfstand und Automatisierungssystem - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, ob die verbindlichen Spezifikationen für den Bremsenprüfstand gemäß Absatz 7.3 Buchstaben a bis e eingehalten werden | J/N | N/A |
| 86 | 7.3. | Bremsenprüfstand und Automatisierungssystem - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, ob die verbindlichen Spezifikationen für das Automatisierungs-, Steuerungs- und Datenerfassungssystem gemäß Absatz 7.3 Buchstaben f bis h eingehalten werden | J/N | N/A |
| 87 | 7.4.2. | Auslegung des Bremsenprüfraums - Reynolds-Zahl am Einlass des Prüfraums | Berechnung und Angabe der Reynolds-Zahl am Einlass des Prüfraums für die geprüfte Bremse. Die Reynolds-Zahl ist nur während des Abschnitts "Emissionsmessung" nach Gleichung 7.3 zu berechnen. | - | |
| 88 | 7.4.2. | Auslegung des Bremsenprüfraums - Überprüfung der Gleichmäßigkeit der Geschwindigkeit bei Mindest-Betriebsdurchsatz | Kontrolle, dass der Luftstrom an jeder Stelle der für die Überprüfung der Gleichmäßigkeit der Geschwindigkeit verwendeten Ebene C nicht um mehr als ± 35 % vom arithmetischen Mittel aller Messungen für den Mindest-Betriebsdurchsatz der Prüfanordnung abweicht | J/N | N/A |
| 89 | 7.4.2. | Auslegung des Bremsenprüfraums - Überprüfung der Gleichmäßigkeit der Geschwindigkeit bei maximalem Betriebsdurchsatz | Kontrolle, dass der Luftstrom an jeder Stelle der für die Überprüfung der Gleichmäßigkeit der Geschwindigkeit verwendeten Ebene C nicht um mehr als ± 35 % vom arithmetischen Mittel aller Messungen für den maximalen Betriebsdurchsatz der Prüfanordnung abweicht | J/N | N/A |
| 90 | 7.4.2. | Auslegung des Bremsenprüfraums - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, ob der Bremsenprüfraum allen Anforderungen des Absatzes 7.4.2. Buchstaben a bis l entspricht | J/N | N/A |
| 91 | 7.4.3. | Abmessungen des Bremsenprüfraums - Länge | Angabe der Länge der Ebene A1 (IA1 - Länge des Prüfraums) gemäß Absatz 7.4.3 | mm | 1 |
| 92 | 7.4.3. | Abmessungen des Bremsenprüfraums - Höhe | Angabe der Länge der Ebene D (hD - Höhe des Prüfraums) gemäß Absatz 7.4.3 | mm | 1 |
| 93 | 7.4.3. | Abmessungen des Bremsenprüfraums - Tiefe | Angabe der maximalen axialen Tiefe des Prüfraums auf Ebene D gemäß Absatz 7.4.3 | mm | 1 |
| 94 | 7.4.3. | Abmessungen des Bremsenprüfraums - Durchmesser von Einlass und Auslass | Angabe des Durchmessers von Einlass und Auslass (di) des Prüfraums | mm | 1 |
| 95 | 7.4.3. | Abmessungen des Bremsenprüfraums - Länge des Übergangs an Einlass und Auslass | Angabe der Länge des Übergangs an Einlass und Auslass (li) | mm | 1 |
| 96 | 7.4.3. | Abmessungen des Bremsenprüfraums - Höhe des Übergangs an Einlass und Auslass | Angabe der Höhe des Übergangs an Einlass und Auslass (hB) | mm | 1 |
| 97 | 7.4.3. | Abmessungen des Bremsenprüfraums - Verhältnis zwischen Höhe des Einlasses und Höhe des Prüfraums | Angabe des Verhältnisses zwischen Höhe des Einlasses (hB) und Höhe des Prüfraums (hD) | % | 1 |
| 98 | 7.4.3. | Abmessungen des Bremsenprüfraums - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, ob der Bremsenprüfraum allen Anforderungen des Absatzes 7.4.3. Buchstaben a bis g entspricht | J/N | N/A |
| 99 | 7.5. | Auslegung des Probenahmetunnels - Innendurchmesser der Leitung | Angabe des Innendurchmessers (di) der Leitung im Probenahmetunnel | mm | 1 |
| 100 | 7.5. | Auslegung des Probenahmetunnels - Vorhandensein einer Biegung | Angabe, ob im Probenahmetunnel (nach dem Bremsenprüfraum und vor der Probenahmeebene) eine Biegung vorhanden ist | J/N | N/A |
| 101 | 7.5. | Auslegung des Probenahmetunnels - Spezifikationen der Biegung (Winkel) | Angabe des Winkels der Biegung, sofern im Probenahmetunnel vorhanden. Andernfalls ist "N/A" anzugeben. | ° | 0 |
| 102 | 7.5. | Auslegung des Probenahmetunnels - Spezifikationen der Biegung (Biegeradius) | Angabe des Biegeradius gemäß Abbildung A4/6, sofern im Probenahmetunnel eine Biegung vorhanden ist. Andernfalls ist "N/A" anzugeben. |
#·di | 1 |
| 103 | 7.5. | Auslegung des Probenahmetunnels - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, ob der Probenahmetunnel allen Spezifikationen des Absatzes 7.5. Buchstaben a bis i entspricht | J/N | N/A |
| 104 | 7.6. | Auslegung der Probenahmeebene - Anzahl der Sonden | Angabe der Anzahl der für die Bremsemissionsprüfung verwendeten Probenahmesonden | - | 0 |
| 105 | 7.6. | Auslegung der Probenahmeebene - Abstand zwischen den Sonden | Angabe des Mindestabstands zwischen den Sonden (a1) gemäß Abbildung A4/7 | mm | 1 |
| 106 | 7.6. | Auslegung der Probenahmeebene - Abstand zwischen Sonden und Wänden | Angabe des Mindestabstands zwischen Sonden und Tunnelwand (a2) gemäß Abbildung A4/7 | mm | 1 |
| 107 | 7.6. | Auslegung der Probenahmeebene - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, ob die Probenahmeebene allen Spezifikationen des Absatzes 7.6. Buchstaben a bis g entspricht | J/N | N/A |
| 108 | 8.3. | Messung der Bremsentemperatur - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen für die Thermoelemente | Kontrolle, ob die verwendeten Thermoelemente allen Anforderungen des Absatzes 8.3. Buchstaben a bis f entsprechen | J/N | N/A |
| 109 | 8.3. | Messung der Bremsentemperatur - Messung der Temperatur des Reibmaterials | Angabe, ob zusätzlich zur Temperatur der Bremsscheibe oder -trommel auch die Temperatur der Bremsklötze bzw. Bremsbacken gemessen wurde | J/N | N/A |
| 110 | 8.4.1. | Bremseinheit - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, ob die Einbauposition und der Typ der für die Bremseinheit verwendeten Aufnahme den Anforderungen des Absatzes 8.4.1. entsprechen | J/N | N/A |
| 111 | 8.4.1. | Bremseinheit - Drehachse der Bremse | Angabe der Drehrichtung der Bremsscheibe oder -trommel (im Uhrzeigersinn (CW) oder gegen den Uhrzeigersinn (CCW)) in Bezug auf die Abluftrichtung | CW oder CCW | N/A |
| 112 | 8.4.1. | Bremseinheit - Drehachse der Bremse | Kontrolle, ob sich die geprüfte Bremsscheibe oder -trommel in Abluftrichtung dreht | J/N | N/A |
| 113 | 8.4.2. | Ausrichtung des Bremssattels - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, ob der an der geprüften Bremse angebrachte Bremssattel den Anforderungen des Absatzes 8.4.2. entspricht | J/N | N/A |
| 114 | 9.2.1. | Anfangstemperatur - Abschnitt "Einstellung der Kühlung" | Angabe der Anfangstemperatur der Bremse der erfolgreichen Iteration der Einstellung der Kühlung. Zu verwenden ist der entsprechende Wert des Parameters "Bremsentemperatur" in der zeitbasierten Datei (d. h. der Eintrag für die Bremsentemperatur zu Beginn von Fahrt 10). | °C | 2 |
| 115 | 9.2.2. | Anfangstemperatur - Abschnitt "Einfahren" | Angabe der Anfangstemperatur der Bremse während des Abschnitts "Einfahren". Die Anfangstemperatur der Bremse ist für die fünf WLTP-Bremszyklen getrennt anzugeben. Zu verwenden sind die entsprechenden Werte des Parameters "Bremsentemperatur" in der zeitbasierten Datei (d. h. die Einträge für die Bremsentemperatur jedes der fünf WLTP-Bremszyklen). | °C | 2 |
| a | 9.2.2. | Anfangstemperatur | Einfahrzyklus 1 | °C | 2 |
| b | 9.2.2. | Anfangstemperatur | Einfahrzyklus 2 | °C | 2 |
| c | 9.2.2. | Anfangstemperatur | Einfahrzyklus 3 | °C | 2 |
| d | 9.2.2. | Anfangstemperatur | Einfahrzyklus 4 | °C | 2 |
| e | 9.2.2. | Anfangstemperatur | Einfahrzyklus 5 | °C | 2 |
| 116 | 9.2.3. | Anfangstemperatur - Abschnitt "Emissionsmessung" | Angabe der Anfangstemperatur der Bremse für alle zehn Fahrten des WLTP-Bremszyklus während des Abschnitts "Emissionsmessung" gemäß Absatz 9.2.3. Zu verwenden sind die entsprechenden Werte des Parameters "Bremsentemperatur" in der zeitbasierten Datei (d. h. die Einträge für die Bremsentemperatur zu Beginn der Fahrten 1 bis 10 des WLTP-Bremszyklus). | °C | 2 |
| a | 9.2.3. | Anfangstemperatur | Fahrt 1 des WLTP-Bremszyklus | °C | 2 |
| b | 9.2.3. | Anfangstemperatur | Fahrt 2 des WLTP-Bremszyklus | °C | 2 |
| c | 9.2.3. | Anfangstemperatur | Fahrt 3 des WLTP-Bremszyklus | °C | 2 |
| d | 9.2.3. | Anfangstemperatur | Fahrt 4 des WLTP-Bremszyklus | °C | 2 |
| e | 9.2.3. | Anfangstemperatur | Fahrt 5 des WLTP-Bremszyklus | °C | 2 |
| f | 9.2.3. | Anfangstemperatur | Fahrt 6 des WLTP-Bremszyklus | °C | 2 |
| g | 9.2.3. | Anfangstemperatur | Fahrt 7 des WLTP-Bremszyklus | °C | 2 |
| h | 9.2.3. | Anfangstemperatur | Fahrt 8 des WLTP-Bremszyklus | °C | 2 |
| I | 9.2.3. | Anfangstemperatur | Fahrt 9 des WLTP-Bremszyklus | °C | 2 |
| j | 9.2.3. | Anfangstemperatur | Fahrt 10 des WLTP-Bremszyklus | °C | 2 |
| 117 | 9.2.1., 9.2.2., 9.2.3. | Anfangstemperatur - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, ob die Anfangstemperatur der Bremse in allen Prüfabschnitten den in den Absätzen 9.2.1., 9.2.2. und 9.2.3. festgelegten Kriterien entspricht. | J/N | N/A |
| 118 | 9.3.1., 9.3.2., 9.3.3. | Unterbrechungen des WLTP-Bremszyklus - Auftreten | Angabe, ob während der Bremsemissionsprüfung eine Unterbrechung aufgetreten ist | J/N | N/A |
| 119 | 9.3.1., 9.3.2., 9.3.3. | Unterbrechungen des WLTP-Bremszyklus - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle nach einer Unterbrechung, ob alle erforderlichen Schritte unternommen wurden, um die Prüfung nach den Spezifikationen der Absätze 9.3.1. und 9.3.2. wieder aufzunehmen | J/N | N/A |
| 120 | 9.3.1., 9.3.2., 9.3.3. | Unterbrechungen des WLTP-Bremszyklus - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, dass die geprüfte Bremse zu keinem Zeitpunkt während der Bremsemissionsprüfung zerlegt wurde | J/N | N/A |
| 121 | 9.4.1. | Geschwindigkeitsbezogene Abweichungen - Abschnitt "Einstellung der Kühlung" | Berechnung und Angabe des Prozentsatzes der geschwindigkeitsbezogenen Abweichungen während der erfolgreichen Iteration des Abschnitts "Einstellung der Kühlung". Zu verwenden sind die mit einer Frequenz von 1 Hz gemessenen Daten der Parameter "Tatsächliche lineare Geschwindigkeit" und "Lineare Nenngeschwindigkeit" in der zeitbasierten Datei. Zur Berechnung der Anzahl und des Gesamtprozentsatzes der geschwindigkeitsbezogenen Abweichungen während Fahrt 10 sind die 1-Hz-Daten der beiden Parameter zu verwenden. | % | 1 |
| 122 | 9.4.1. | Geschwindigkeitsbezogene Abweichungen - Abschnitt "Einfahren" | Berechnung und Angabe des Prozentsatzes der geschwindigkeitsbezogenen Abweichungen während des Abschnitts "Einfahren". Die Berechnung ist für die fünf WLTP-Bremszyklen getrennt durchzuführen. Zu verwenden sind die mit einer Frequenz von 1 Hz gemessenen Daten der Parameter "Tatsächliche lineare Geschwindigkeit" und "Lineare Nenngeschwindigkeit" in der zeitbasierten Datei. Zur Berechnung der Anzahl und des Gesamtprozentsatzes der geschwindigkeitsbezogenen Abweichungen während der 5 WLTP-Bremszyklen sind die 1-Hz-Daten der beiden Parameter zu verwenden. | % | 1 |
| a | 9.4.1. | Geschwindigkeitsbezogene Abweichungen | Einfahrzyklus 1 | % | 1 |
| b | 9.4.1. | Geschwindigkeitsbezogene Abweichungen | Einfahrzyklus 2 | % | 1 |
| c | 9.4.1. | Geschwindigkeitsbezogene Abweichungen | Einfahrzyklus 3 | % | 1 |
| d | 9.4.1. | Geschwindigkeitsbezogene Abweichungen | Einfahrzyklus 4 | % | 1 |
| e | 9.4.1. | Geschwindigkeitsbezogene Abweichungen | Einfahrzyklus 5 | % | 1 |
| 123 | 9.4.1. | Geschwindigkeitsbezogene Abweichungen - Abschnitt "Emissionsmessung" | Berechnung und Angabe des Prozentsatzes der geschwindigkeitsbezogenen Abweichungen während des Abschnitts "Emissionsmessung". Zu verwenden sind die mit einer Frequenz von 1 Hz gemessenen Daten der Parameter "Tatsächliche lineare Geschwindigkeit" und "Lineare Nenngeschwindigkeit" in der zeitbasierten Datei. Zur Berechnung der Anzahl und des Gesamtprozentsatzes der geschwindigkeitsbezogenen Abweichungen während des WLTP-Bremszyklus sind die 1-Hz-Daten der beiden Parameter zu verwenden. | % | 1 |
| 124 | 9.4.1. | Geschwindigkeitsbezogene Abweichungen - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, ob alle Abschnitte der Bremsemissionsprüfung den Kriterien für geschwindigkeitsbezogene Abweichungen gemäß Absatz 9.4.1 Buchstaben a bis g entsprechen | J/N | N/A |
| 125 | 9.4.2. | Anzahl der Verzögerungsvorgänge - Zählung anhand der "Dauer der Haltezeit" | Angabe der Anzahl der numerischen Werte und der Ungleich-Null-Werte des Parameters "Dauer der Haltezeit" in der ereignisbasierten Datei im Abschnitt "Emissionsmessung" | - | 0 |
| 126 | 9.4.2. | Anzahl der Verzögerungsvorgänge - Zählung anhand der "Verzögerung" | Angabe der Anzahl der numerischen Werte und der Ungleich-Null-Werte des Parameters "Verzögerung - streckengemittelt" in der ereignisbasierten Datei im Abschnitt "Emissionsmessung" | - | 0 |
| 127 | 9.4.3. | Ableitung der kinetischen Energie - wf während des Abschnitts "Einstellung der Kühlung" | Berechnung und Angabe der Ableitung der kinetischen Energie (wf) während der erfolgreichen Iteration des Abschnitts "Einstellung der Kühlung" nach Gleichung 9.1. Summierung der tatsächlichen spezifischen Reibungsarbeit der einzelnen Bremsvorgänge und Angabe der gesamten spezifischen Reibungsarbeit während Fahrt 10 des Abschnitts "Einstellung der Kühlung". | J/kg | 1 |
| 128 | 9.4.3. | Ableitung der kinetischen Energie - Abweichung vom Nennwert (Abschnitt "Einstellung der Kühlung") | Berechnung und Angabe der prozentualen Differenz zum Wert der Nennreibungsarbeit während der erfolgreichen Iteration des Abschnitts "Einstellung der Kühlung" | % | 1 |
| 129 | 9.4.3. | Ableitung der kinetischen Energie - wf während des Abschnitts "Einfahren" | Berechnung und Angabe der Ableitung der kinetischen Energie (wf) während des Abschnitts "Einfahren" nach Gleichung 9.1. Die Ableitung der kinetischen Energie ist für die fünf WLTP-Bremszyklen getrennt anzugeben. Summierung der tatsächlichen spezifischen Reibungsarbeit der einzelnen Bremsvorgänge und Angabe der gesamten spezifischen Reibungsarbeit während jedes WLTP-Bremszyklus des Abschnitts "Einfahren". | J/kg | 1 |
| a | 9.4.3. | Ableitung der kinetischen Energie - wf | Einfahrzyklus 1 | J/kg | 1 |
| b | 9.4.3. | Ableitung der kinetischen Energie - wf | Einfahrzyklus 2 | J/kg | 1 |
| c | 9.4.3. | Ableitung der kinetischen Energie - wf | Einfahrzyklus 3 | J/kg | 1 |
| d | 9.4.3. | Ableitung der kinetischen Energie - wf | Einfahrzyklus 4 | J/kg | 1 |
| e | 9.4.3. | Ableitung der kinetischen Energie - wf | Einfahrzyklus 5 | J/kg | 1 |
| 130 | 9.4.3. | Ableitung der kinetischen Energie - Abweichung vom Nennwert (Abschnitt "Einfahren") | Berechnung und Angabe der prozentualen Differenz zum Wert der Nennreibungsarbeit während des Abschnitts "Einfahren". Die Abweichung vom Nennwert ist für die fünf WLTP-Bremszyklen des Abschnitts "Einfahren" getrennt anzugeben. | % | 1 |
| a | 9.4.3. | Ableitung der kinetischen Energie - Abweichung vom Nennwert | Einfahrzyklus 1 | % | 1 |
| b | 9.4.3. | Ableitung der kinetischen Energie - Abweichung vom Nennwert | Einfahrzyklus 2 | % | 1 |
| c | 9.4.3. | Ableitung der kinetischen Energie - Abweichung vom Nennwert | Einfahrzyklus 3 | % | 1 |
| d | 9.4.3. | Ableitung der kinetischen Energie - Abweichung vom Nennwert | Einfahrzyklus 4 | % | 1 |
| e | 9.4.3. | Ableitung der kinetischen Energie - Abweichung vom Nennwert | Einfahrzyklus 5 | % | 1 |
| 131 | 9.4.3. | Ableitung der kinetischen Energie - wf während des Abschnitts "Emissionsmessung" | Berechnung und Angabe der Ableitung der kinetischen Energie (wf) während des Abschnitts "Emissionsmessung" nach Gleichung 9.1. Summierung der tatsächlichen spezifischen Reibungsarbeit der einzelnen Bremsvorgänge und Angabe der gesamten spezifischen Reibungsarbeit während des WLTP-Bremszyklus des Abschnitts "Emissionsmessung". | J/kg | 1 |
| 132 | 9.4.3. | Ableitung der kinetischen Energie - Abweichung vom Nennwert (Abschnitt "Emissionsmessung") | Berechnung und Angabe der prozentualen Differenz zum Wert der Nennreibungsarbeit während des Abschnitts "Emissionsmessung". | % | 1 |
| 133 | 9.4.3. | Ableitung der kinetischen Energie - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, ob alle Abschnitte der Bremsemissionsprüfung den Kriterien für die Ableitung der kinetischen Energie gemäß Absatz 9.4.3 Buchstaben a bis j entsprechen | J/N | N/A |
| 134 | 9.4.4. | Aufbringen des Bremsmoments - Anzahl der Abweichungen | Angabe der Anzahl der Bremsvorgänge während der Emissionsprüfung, bei denen die Anforderung für das Aufbringen des Bremsmoments gemäß Absatz 9.4.4 nicht erfüllt wurde | - | 0 |
| 135 | 9.4.4. | Aufbringen des Bremsmoments - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | sKontrolle, ob der Abschnitt "Emissionsmessung" der Bremsemissionsprüfung den Kriterien für das Aufbringen des Bremsmoments gemäß Absatz 9.4.4 entspricht | J/N | N/A |
| 136 | 10.1.1. | Verhältnis Nennvorderradlast zu Masse der Scheibe oder Trommel (WLn-f/DM) | Berechnung und Angabe des Verhältnisses von Nennvorderradlast zu Masse der Scheibe (bzw. Masse der Trommel bei Vorderrad-Trommelbremsen) (WLn-f/DM) für die geprüfte Bremse. Bei Nicht-Reibungsbremsung sind für die Berechnung und Angabe des Verhältnisses von Nennvorderradlast zu Masse der Scheibe die Parameter des Stamms der Bremsecken-Emissionsfamilie zu verwenden. | - | 1 |
| 137 | 10.1.3. | ABT während Fahrt 10 des WLTP-Bremszyklus - gemessener Wert (Abschnitt "Einstellung der Kühlung") | Berechnung und Angabe der Durchschnittstemperatur der Bremse während der erfolgreichen Iteration des Abschnitts "Einstellung der Kühlung" für die geprüfte Bremse (B1). Zur Berechnung der Durchschnittstemperatur der Bremse während Fahrt 10 sind die mit einer Frequenz von 1 Hz gemessenen Daten des Parameters "Bremsentemperatur" in der zeitbasierten Datei zu verwenden. | °C | 2 |
| 138 | 10.1.3. | ABT während Fahrt 10 des WLTP-Bremszyklus - Differenz zum Zielwert (Abschnitt "Einstellung der Kühlung") | Berechnung und Angabe der Differenz zwischen der Durchschnittstemperatur der Bremse während der erfolgreichen Iteration des Abschnitts "Einstellung der Kühlung" und der durchschnittlichen Zielbremsentemperatur für die geprüfte Bremse (C1) nach Gleichung 10.3 | °C | 2 |
| 139 | 10.1.3. | Durchschnittliche IBT ausgewählter Bremsvorgänge während Fahrt 10 des WLTP-Bremszyklus - gemessener Wert (Abschnitt "Einstellung der Kühlung") | Berechnung und Angabe der IBT der ausgewählten Bremsvorgänge während der erfolgreichen Iteration des Abschnitts "Einstellung der Kühlung" für die geprüfte Bremse (B2). Zur Berechnung der durchschnittlichen IBT gemäß Absatz 10.1.3 Buchstabe b sind die entsprechenden Daten des Parameters "Anfangstemperatur der Bremse" in der zeitbasierten Datei zu verwenden. | °C | 2 |
| 140 | 10.1.3. | Durchschnittliche IBT ausgewählter Bremsvorgänge während Fahrt 10 des WLTP-Bremszyklus - Differenz zum Zielwert (Abschnitt "Einstellung der Kühlung") | Berechnung und Angabe der Differenz zwischen der durchschnittlichen IBT der ausgewählten Bremsvorgänge während der erfolgreichen Iteration des Abschnitts "Einstellung der Kühlung" und der durchschnittlichen IBT für die geprüfte Bremse (C2) nach Gleichung 10.4 | °C | 2 |
| 141 | 10.1.3. | Durchschnittliche FBT ausgewählter Bremsvorgänge während Fahrt 10 des WLTP-Bremszyklus - gemessener Wert (Abschnitt "Einstellung der Kühlung") | Berechnung und Angabe der FBT der ausgewählten Bremsvorgänge während der erfolgreichen Iteration des Abschnitts "Einstellung der Kühlung" für die geprüfte Bremse (B3). Zur Berechnung der durchschnittlichen FBT gemäß Absatz 10.1.3 Buchstabe c sind die entsprechenden Daten des Parameters "Bremsenendtemperatur" in der zeitbasierten Datei zu verwenden. | °C | 2 |
| 142 | 10.1.3. | Durchschnittliche FBT ausgewählter Bremsvorgänge während Fahrt 10 des WLTP-Bremszyklus - Differenz zum Zielwert (Abschnitt "Einstellung der Kühlung") | Berechnung und Angabe der Differenz zwischen der durchschnittlichen FBT der ausgewählten Bremsvorgänge während der erfolgreichen Iteration des Abschnitts "Einstellung der Kühlung" und der durchschnittlichen FBT für die geprüfte Bremse (C3) nach Gleichung 10.5 | °C | 2 |
| 143 | 10.1.2., 10.1.3. | Festlegung des Nenn(Soll-)Kühlluftstroms für die spezifische Bremse -Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, ob die während des Abschnitts "Einstellung der Kühlung" für die geprüfte Bremse gemessenen Temperaturen der Zielparameter den in Tabelle A4/5 festgelegten Zielwerten entsprechen | J/N | N/A |
| 144 | 11.1., 11.2. | Abschnitt "Einfahren" - Anzahl der abgeschlossenen WLTP-Bremszyklen | Angabe der Anzahl der abgeschlossenen WLTP-Bremszyklen, die während des Abschnitts "Einfahren" durchgeführt wurden | - | 0 |
| 145 | 11.1., 11.2. | Abschnitt "Einfahren" - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, ob der Abschnitt "Einfahren" unter Einhaltung aller in Absatz 11.1 Buchstaben a bis g bzw. Absatz 11.2 Buchstaben a bis g beschriebenen Spezifikationen ausgeführt und abgeschlossen wurde | J/N | N/A |
| 146 | 12.1.1.1. | PM-Probenahmeebene - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, ob die Auslegung der Probenahmeebene und die Anordnung der [PM2,5- und ]PM10-Probenahmesonde(n) den Spezifikationen des Absatzes 12.1.1.1 Buchstaben a bis c entsprechen | J/N | N/A |
| 147 | 12.1.1.2. | PM-Probenahmesonden - Abmessungen der PM2,5-Sonde (Innendurchmesser) | Angabe des Innendurchmessers der für die geprüfte Bremse verwendeten PM2,5-Probenahmesonde (dp) | mm | 2 |
| 148 | 12.1.1.2. | PM-Probenahmesonden - Abmessungen der PM10-Sonde (Innendurchmesser) | Angabe des Innendurchmessers der für die geprüfte Bremse verwendeten PM10-Probenahmesonde (dp) | mm | 2 |
| 149 | 12.1.1.2. | PM-Probenahmesonden - Abmessungen der PM2,5-Sonde (Länge) | Angabe der Gesamtlänge der PM2,5-Probenahmesonde von der Spitze der Probenahmedüse bis zum Einlass der PM-Abscheidevorrichtung | mm | 2 |
| 150 | 12.1.1.2. | PM-Probenahmesonden - Abmessungen der PM10-Sonde (Länge) | Angabe der Gesamtlänge der PM10-Probenahmesonde von der Spitze der Probenahmedüse bis zum Einlass der PM-Abscheidevorrichtung | mm | 2 |
| 151 | 12.1.1.2. | PM-Probenahmesonden - Biegung | Angabe, ob an den für die geprüfte Bremse verwendeten [PM2,5- und/oder ]PM10-Probenahmesonden eine Biegung vorgesehen ist | J/N | N/A |
| 152 | 12.1.1.2. | PM-Probenahmesonden - Biegung an PM2,5-Sonde (Biegeradius) | Ist an der PM2,5-Probenahmesonde eine Biegung vorgesehen, ist ihr Biegeradius in Sondendurchmessern anzugeben. Falls nicht, ist "0" anzugeben. |
#·dp | 1 |
| 153 | 12.1.1.2. | PM-Probenahmesonden - Biegung an PM10-Sonde (Biegeradius) | Ist an der PM10-Probenahmesonde eine Biegung vorgesehen, ist ihr Biegeradius in Sondendurchmessern anzugeben. Falls nicht, ist "0" anzugeben. |
#·dp | 1 |
| 154 | 12.1.1.2. | PM-Probenahmesonden - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, ob die für die geprüfte Bremse verwendeten [PM2,5- und ]PM10-Probenahmesonden den Anforderungen des Absatzes 12.1.1.2. Buchstaben a bis f entspricht/entsprechen | J/N | N/A |
| 155 | 12.1.1.3. | PM-Probenahmedüsen - Abmessungen der PM2,5-Düse (Innendurchmesser) | Angabe des Innendurchmessers der für die geprüfte Bremse verwendeten PM2,5-Probenahmedüse (dn) | mm | 2 |
| 156 | 12.1.1.3. | PM-Probenahmedüsen - Abmessungen der PM10-Düse (Innendurchmesser) | Angabe des Innendurchmessers der für die geprüfte Bremse verwendeten PM10-Probenahmedüse (dn) | mm | 2 |
| 157 | 12.1.1.3. | PM-Probenahmedüsen - Ansaugwinkel der PM2,5-Düse | Angabe des Ansaugwinkels der für die geprüfte Bremse verwendeten PM2,5-Probenahmedüse | ° | 1 |
| 158 | 12.1.1.3. | PM-Probenahmedüsen - Ansaugwinkel der PM10-Düse | Angabe des Ansaugwinkels der für die geprüfte Bremse verwendeten PM10-Probenahmedüse | ° | 1 |
| 159 | 12.1.1.3. | PM-Probenahmedüsen - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, ob die für die geprüfte Bremse verwendeten [PM2,5- und ]PM10-Probenahmedüsen den Anforderungen des Absatzes 12.1.1.3. Buchstaben a bis h entspricht/entsprechen | J/N | N/A |
| 160 | 12.1.2.1. | PM-Abscheidevorrichtung - Cut-off-Größe des PM2,5-Zyklonabscheiders | Angabe der Cut-off-Größe des für die geprüfte Bremse verwendeten PM2,5-Zyklonabscheiders | µm | 1 |
| 161 | 12.1.2.1. | PM-Abscheidevorrichtung - Cut-off-Größe des PM10-Zyklonabscheiders | Angabe der Cut-off-Größe des für die geprüfte Bremse verwendeten PM10-Zyklonabscheiders | µm | 1 |
| 162 | 12.1.2.1. | PM-Abscheidevorrichtung - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, ob die für die geprüfte Bremse verwendeten [PM2,5- und ]PM10-Zyklonabscheider den Anforderungen des Absatzes 12.1.2.1. Buchstaben a bis d entsprechen | J/N | N/A |
| 163 | 12.1.2.2. | PM-Probenahmeleitung - Abmessungen der PM2,5-Leitung (Innendurchmesser) | Angabe des Innendurchmessers der für die geprüfte Bremse verwendeten PM2,5-Probenahmeleitung (ds) | mm | 2 |
| 164 | 12.1.2.2. | PM-Probenahmeleitung - Abmessungen der PM10-Leitung (Innendurchmesser) | Angabe des Innendurchmessers der für die geprüfte Bremse verwendeten PM10-Probenahmeleitung (ds) | mm | 2 |
| 165 | 12.1.2.2. | PM-Probenahmeleitung - Abmessungen der PM2,5-Leitung (Länge) | Angabe der Gesamtlänge der für die geprüfte Bremse verwendeten PM2,5-Probenahmeleitung vom Zyklonabscheider bis zur Spitze der Filterhalters | mm | 1 |
| 166 | 12.1.2.2. | PM-Probenahmeleitung - Abmessungen der PM10-Leitung (Länge) | Angabe der Gesamtlänge der für die geprüfte Bremse verwendeten PM10-Probenahmeleitung vom Zyklonabscheider bis zur Spitze der Filterhalters | mm | 1 |
| 167 | 12.1.2.2. | PM-Probenahmeleitung - Biegung | Angabe, ob an den für die geprüfte Bremse verwendeten [PM2,5- und/oder ]PM10-Probenahmeleitungen eine Biegung vorgesehen ist | J/N | N/A |
| 168 | 12.1.2.2. | PM-Probenahmeleitung - Biegeradius der PM2,5-Leitung | Ist an der PM2,5-Probenahmeleitung eine Biegung vorgesehen, ist ihr Biegeradius in Probenahmeleitungsdurchmessern anzugeben. Andernfalls ist "N/A" anzugeben. |
#·ds | 1 |
| 169 | 12.1.2.2. | PM-Probenahmeleitung - Biegeradius der PM10-Leitung | Ist an der PM10-Probenahmeleitung eine Biegung vorgesehen, ist ihr Biegeradius in Probenahmeleitungsdurchmessern anzugeben. Andernfalls ist "N/A" anzugeben. |
#·ds | 1 |
| 170 | 12.1.2.2. | PM-Probenahmeleitung - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, ob die für die geprüfte Bremse verwendeten [PM2,5- und ]PM10-Probenahmeleitungen den Anforderungen des Absatzes 12.1.2.2. Buchstaben a bis f entsprechen | J/N | N/A |
| 171 | 12.1.2.3. | PM-Probendurchsatz - PM2,5-Nenndurchsatz | Angabe des Soll(Nenn-)Durchsatzes für die PM2,5-Probenahme für die geprüfte Bremse (QPM2,5-set) | l/min | 1 |
| 172 | 12.1.2.3. | PM-Probendurchsatz - PM10-Nenndurchsatz | Angabe des Soll(Nenn-)Durchsatzes für die PM10-Probenahme für die geprüfte Bremse (QPM10-set) | l/min | 1 |
| 173 | 12.1.2.3. | PM-Probendurchsatz - normalisierter gemessener PM2,5-Durchsatz | Angabe des durchschnittlichen normalisierten gemessenen PM2,5-Probendurchsatzes während des Abschnitts "Emissionsmessung" für die geprüfte Bremse (NQPM2,5). Zur Berechnung des durchschnittlichen gemessenen Durchsatzes während des WLTP-Bremszyklus (Abkühlabschnitte ausgenommen) sind die mit einer Frequenz von 1 Hz gemessenen Daten des Parameters "Normalisierter tatsächlicher PM2,5-Probendurchsatz" in der zeitbasierten Datei zu verwenden. |
Nl/min | 2 |
| 174 | 12.1.2.3. | PM-Probendurchsatz - normalisierter gemessener PM10-Durchsatz | Angabe des durchschnittlichen normalisierten gemessenen PM10-Probendurchsatzes während des Abschnitts "Emissionsmessung" für die geprüfte Bremse (NQPM10). Zur Berechnung des durchschnittlichen gemessenen Durchsatzes während des WLTP-Bremszyklus (Abkühlabschnitte ausgenommen) sind die mit einer Frequenz von 1 Hz gemessenen Daten des Parameters "Normalisierter tatsächlicher PM10-Probendurchsatz" in der zeitbasierten Datei zu verwenden. |
Nl/min | 2 |
| 175 | 12.1.2.3., 12.1.2.4. | PM-Probendurchsatz - isokinetisches Verhältnis für PM2,5 | Berechnung und Angabe des durchschnittlichen isokinetischen Verhältnisses für die PM2,5-Probenahme während des Abschnitts "Emissionsmessung" für die geprüfte Bremse. Zur Berechnung des durchschnittlichen isokinetischen Verhältnisses während des WLTP-Bremszyklus (Abkühlabschnitte ausgenommen) ist Gleichung 12.4 anzuwenden; hierfür sind der Durchmesser der PM2,5-Düse und die mit einer Frequenz von 1 Hz gemessenen Daten der Parameters "Normalisierter tatsächlicher Kühlluftstrom" und "Normalisierter tatsächlicher PM2,5-Probendurchsatz" in der zeitbasierten Datei zu verwenden. | - | 3 |
| 176 | 12.1.2.3., 12.1.2.4. | PM-Probendurchsatz - isokinetisches Verhältnis für PM10 | Berechnung und Angabe des durchschnittlichen isokinetischen Verhältnisses für die PM10-Probenahme während des Abschnitts "Emissionsmessung" für die geprüfte Bremse. Zur Berechnung des durchschnittlichen isokinetischen Verhältnisses während des WLTP-Bremszyklus (Abkühlabschnitte ausgenommen) ist Gleichung 12.4 anzuwenden; hierfür sind der Durchmesser der PM10-Düse und die mit einer Frequenz von 1 Hz gemessenen Daten der Parameters "Normalisierter tatsächlicher Kühlluftstrom" und "Normalisierter tatsächlicher PM10-Probendurchsatz" in der zeitbasierten Datei zu verwenden. | - | 3 |
| 177 | 12.1.2.3. | PM-Probendurchsatz - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, ob alle Spezifikationen für den PM2,5- und PM10-Probendurchsatz sowie für das isokinetische Verhältnis für PM2,5 und PM10 gemäß Abschnitt 12.1.2.3. Buchstaben a bis i für die geprüfte Bremse erfüllt sind | J/N | N/A |
| 178 | 12.1.3.1. | PM-Filterhalter - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen für den PM2,5-Filterhalter | Kontrolle, ob der PM2,5-Filterhalter allen Anforderungen des Absatzes 12.1.3.1. Buchstaben a bis g entspricht | J/N | N/A |
| 179 | 12.1.3.1. | PM-Filterhalter - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen für den PM10-Filterhalter | Kontrolle, ob der PM10-Filterhalter allen Anforderungen des Absatzes 12.1.3.1. Buchstaben a bis g entspricht | J/N | N/A |
| 180 | 12.1.3.2. | PM-Probenahmefilter - Typ des Filters für die PM2,5-Probenahme | Angabe des Typs des für die PM2,5-Probenahme für die geprüfte Bremse verwendeten Filters (Filtermaterial) | - | N/A |
| 181 | 12.1.3.2. | PM-Probenahmefilter - Typ des Filters für die PM10-Probenahme | Angabe des Typs des für die PM10-Probenahme für die geprüfte Bremse verwendeten Filters (Filtermaterial) | - | N/A |
| 182 | 12.1.3.2. | PM-Probenahmefilter - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, ob die für die geprüfte Bremse verwendeten Filter für die PM2,5- und PM10-Probenahme allen Anforderungen des Absatzes 12.1.3.2. entsprechen | J/N | N/A |
| 183 | 12.1.4. | Wägung - Klimaraum | Kontrolle, ob die Waage in einem geeigneten Raum untergebracht ist, der allen Anforderungen des Absatzes 12.1.4. entspricht | J/N | N/A |
| 184 | 12.1.4. | Wägung - Auflösung der Waage | Angabe der Auflösung der für die Wägung der PM10- und PM2,5-Filter verwendeten Waage | µg | 1 |
| 185 | 12.1.4. | Wägung - Datum und Uhrzeit der Wägung vor der Probenahme | Angabe des Datums und der Uhrzeit der Wägung der für die geprüfte Bremse verwendeten PM2,5- und PM10-Filter vor der Probenahme | - | N/A |
| 186 | 12.1.4. | Wägung - Raumtemperatur vor der Probenahme | Angabe der durchschnittlichen Temperatur im Wägeraum während der Messung des Gewichts der PM10- und PM2,5-Filter vor der Probenahme | °C | 2 |
| 187 | 12.1.4. | Wägung - relative Feuchtigkeit im Raum vor der Probenahme | Angabe der durchschnittlichen relativen Feuchtigkeit im Wägeraum während der Messung des Gewichts der PM10- und PM2,5-Filter vor der Probenahme | % | 2 |
| 188 | 12.1.4. | Wägung - korrigiertes Gewicht des PM2,5-Filters vor der Probenahme | Angabe des korrigierten Gewichts des für die geprüfte Bremse verwendeten PM2,5-Filters vor der Probenahme (Pe(Corrected)). Zur Berechnung des korrigierten Messwerts für die Masse ist Gleichung 12.5 anzuwenden. | mg | 4 |
| 189 | 12.1.4. | Wägung - korrigiertes Gewicht des PM10-Filters vor der Probenahme | Angabe des korrigierten Gewichts des für die geprüfte Bremse verwendeten PM10-Filters vor der Probenahme (Pe(Corrected)). Zur Berechnung des korrigierten Messwerts für die Masse ist Gleichung 12.5 anzuwenden. | mg | 4 |
| 190 | 12.1.4. | Wägung - Datum und Uhrzeit der Wägung nach der Probenahme | Angabe des Datums und der Uhrzeit der Wägung der für die geprüfte Bremse verwendeten PM2,5- und PM10-Filter vor der Probenahme | - | N/A |
| 191 | 12.1.4. | Wägung - Raumtemperatur nach der Probenahme | Angabe der durchschnittlichen Temperatur im Wägeraum während der Messung des Gewichts der PM10- und PM2,5-Filter nach der Probenahme | °C | 2 |
| 192 | 12.1.4. | Wägung - relative Feuchtigkeit im Raum nach der Probenahme | Angabe der durchschnittlichen relativen Feuchtigkeit im Wägeraum während der Messung des Gewichts der PM10- und PM2,5-Filter nach der Probenahme | % | 2 |
| 193 | 12.1.4. | Wägung - korrigiertes Gewicht des PM2,5-Filters nach der Probenahme | Angabe des korrigierten Gewichts des für die geprüfte Bremse verwendeten PM2,5-Filters nach der Probenahme (Pe(Corrected)). Zur Berechnung des korrigierten Messwerts für die Masse ist Gleichung 12.5 anzuwenden. | mg | 4 |
| 194 | 12.1.4. | Wägung - korrigiertes Gewicht des PM10-Filters nach der Probenahme | Angabe des korrigierten Gewichts des für die geprüfte Bremse verwendeten PM10-Filters nach der Probenahme (Pe(Corrected)). Zur Berechnung des korrigierten Messwerts für die Masse ist Gleichung 12.5 anzuwenden. | mg | 4 |
| 195 | 12.1.4. | Wägung - endgültige Filterbeladung für PM2,5 | Angabe der Filterbeladung für die PM2,5-Probenahme für die geprüfte Bremse (Pe(2,5)). Für die Berechnung gemäß Absatz 12.1.4 Buchstabe g sind die korrigierten PM2,5-Filtermessungen vor und nach der Prüfung zu verwenden. | mg | 4 |
| 196 | 12.1.4. | Wägung - endgültige Filterbeladung für PM10 | Angabe der Filterbeladung für die PM10-Probenahme für die geprüfte Bremse (Pe(10)). Für die Berechnung gemäß Absatz 12.1.4 Buchstabe g sind die korrigierten PM10-Filtermessungen vor und nach der Prüfung zu verwenden. | mg | 4 |
| 197 | 12.1.4. | Wägung - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, ob alle Anforderungen des Absatzes 12.1.4. für die Konditionierung, Handhabung und Wägung der für die geprüfte Bremse verwendeten [PM2,5- und ]PM10-Filter erfüllt werden | J/N | N/A |
| 198 | 12.1.4. | Wägung - PM-Bezugsfilter - Differenz zum fortlaufenden Durchschnitt | Angabe der durchschnittlichen Differenz zwischen den Gewichtswerten der Bezugsfilter und ihrem fortlaufenden Durchschnitt. Zu verwenden ist Spalte I der Masse-Messdatei. Bei Bezugsfiltern, die nicht regelmäßig gewogen werden, entspricht dieser Messwert der Differenz zwischen der Wägung vor der Prüfung und dem fortlaufenden Durchschnitt gemäß Absatz 12.1.4 Ziffer iii. | mg | 4 |
| 199 | 12.1.4. | Wägung - PM-Bezugsfilter - Differenz zum fortlaufenden Durchschnitt (Ende des Wägevorgangs) | Angabe der durchschnittlichen Differenz zwischen den Gewichtswerten der Bezugsfilter und ihrem fortlaufenden Durchschnitt am Ende des Wägevorgangs. Zu verwenden ist Spalte P der Masse-Messdatei. Im Falle von Bezugsfiltern, die regelmäßig gewogen werden, ist "N/A" anzugeben. | mg | 4 |
| 200 | 12.1.4. | Wägung - PM-Bezugsfilter - Differenz zwischen erster und letzter Wägung | Angabe der durchschnittlichen Differenz zwischen der ersten und letzten Wägung der Bezugsfilter bei Bezugsfiltern, die nicht regelmäßig gewogen werden. Zu verwenden ist Spalte Q der Masse-Messdatei. Im Falle von Bezugsfiltern, die regelmäßig gewogen werden, ist "N/A" anzugeben. | mg | 4 |
| 201 | 12.1.4. | Wägung - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen für die Wägung von Bezugsfiltern | Kontrolle, ob die Wägung von PM-Bezugsfiltern nach den Spezifikationen in Absatz 12.1.4 Buchstabe f durchgeführt wurde | J/N | N/A |
| 202 | 12.1.5. | Berechnung des PM-Emissionsfaktors - PM2,5-Bezugsemissionsfaktor | Angabe des PM2,5-Emissionsfaktor in Masse pro gefahrener Strecke für die geprüfte Bremse gemäß Absatz 12.1.5 (PM2.5 EFref). Zu verwenden ist die Filterbeladung für die PM2,5-Probenahme für die geprüfte Bremse (Pe(2,5)) gemäß Berechnung in der Masse-Messdatei. Zu verwenden sind die Daten der Parameter "Normalisierter tatsächlicher Kühlluftstrom", "Normalisierter tatsächlicher PM2,5-Probendurchsatz" und "Gefahrene Strecke" in der zeitbasierten Datei für den WLTP-Bremszyklus des Abschnitts "Emissionsmessung". | mg/km | 3 |
| 203 | 12.1.5. | Berechnung des PM-Emissionsfaktors - endgültiger PM2,5-Emissionsfaktor | Angabe des endgültigen PM2,5-Emissionsfaktor in Masse pro gefahrener Strecke für das Fahrzeug, an dem die geprüfte Bremse angebracht ist (PM2,5 EF). Die Berechnung ist nach Gleichung 12.9 gemäß Absatz 12.1.5 durchzuführen. | mg/km | 3 |
| 204 | 12.1.5. | Berechnung des PM-Emissionsfaktors - PM10-Bezugsemissionsfaktor | Angabe des PM10-Emissionsfaktor in Masse pro gefahrener Strecke für die geprüfte Bremse gemäß Absatz 12.1.5 (PM10 EFref). Zu verwenden ist die Filterbeladung für die PM10-Probenahme für die geprüfte Bremse (Pe(10)) gemäß Berechnung in der Masse-Messdatei. Zu verwenden sind die Daten der Parameter "Normalisierter tatsächlicher Kühlluftstrom", "Normalisierter tatsächlicher PM10-Probendurchsatz" und "Gefahrene Strecke" in der zeitbasierten Datei für den WLTP-Bremszyklus des Abschnitts "Emissionsmessung". | mg/km | 3 |
| 205 | 12.1.5. | Berechnung des PM-Emissionsfaktors - endgültiger PM10-Emissionsfaktor | Angabe des endgültigen PM10-Emissionsfaktor in Masse pro gefahrener Strecke für das Fahrzeug, an dem die geprüfte Bremse angebracht ist (PM10 EF). Die Berechnung ist nach Gleichung 12.10 gemäß Absatz 12.1.5 durchzuführen. | mg/km | 3 |
| 206 | Reserviert | ||||
| 207 | 12.2.1.1. | PN-Probenahmeebene - Anordnung der PN-Probenahmesonden | Kontrolle, ob die Auslegung der Probenahmeebene und die Anordnung der SPN10-Probenahmesonde den Spezifikationen des Absatzes 12.2.1.1. Buchstabe a entsprechen. | J/N | N/A |
| 208 | Reserviert | ||||
| 209 | Reserviert | ||||
| 210 | Reserviert | ||||
| 211 | 12.2.1.2. | PN-Probenahmesonden - Abmessungen der SPN10-Sonde (Innendurchmesser) | Angabe des Innendurchmessers der für die geprüfte Bremse verwendeten SPN10-Probenahmesonde (dp) | mm | 2 |
| 212 | 12.2.1.2. | Reserviert | |||
| 213 | 12.2.1.2. | PN-Probenahmesonden - Abmessungen der SPN10-Sonde (Länge) | Angabe der Gesamtlänge der SPN10-Probenahmesonde von der Spitze der Probenahmedüse bis zum Einlass des Partikelübertragungsrohrs für die geprüfte Bremse | mm | 1 |
| 214 | 12.2.1.2. | PN-Probenahmesonden - Biegung | Angabe, ob an der für die geprüfte Bremse verwendeten SPN10-Probenahmesonde eine Biegung vorgesehen ist | J/N | N/A |
| 215 | Reserviert | ||||
| 216 | 12.2.1.2. | PN-Probenahmesonden - Biegeradius der SPN10-Sonde | Ist an der SPN10-Probenahmesonde eine Biegung vorgesehen, ist ihr Biegeradius in Sondendurchmessern anzugeben. Andernfalls ist "N/A" anzugeben. | #·dp | 1 |
| 217 | 12.2.1.2. | PN-Probenahmesonden - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, ob die für die geprüfte Bremse verwendete SPN10-Probenahmesonde den Anforderungen des Absatzes 12.2.1.2. Buchstaben a bis f entspricht | J/N | N/A |
| 218 | 12.2.1.3. | Reserviert | |||
| 219 | 12.2.1.3. | PN-Probenahmedüsen - Abmessungen der SPN10-Düse (Innendurchmesser) | Angabe des Innendurchmessers der für die geprüfte Bremse verwendeten SPN10-Probenahmedüse (dn) | mm | 2 |
| 220 | Reserviert | ||||
| 221 | 12.2.1.3. | PN-Probenahmedüsen - Ansaugwinkel der SPN10-Düse | Angabe des Ansaugwinkels der für die geprüfte Bremse verwendeten SPN10-Probenahmedüse | ° | 1 |
| 222 | 12.2.1.3. | PN-Probenahmedüsen - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, ob die für die geprüfte Bremse verwendete SPN10-Probenahmedüse den Anforderungen des Absatzes 12.2.1.3. Buchstaben a bis g entspricht | J/N | N/A |
| 223 | Reserviert | ||||
| 224 | 12.2.1.4. | PN-Übertragungsrohr - Abmessungen des SPN10-Partikelübertragungsrohrs (Innendurchmesser) | Angabe des Innendurchmessers des für die geprüfte Bremse verwendeten SPN10-Partikelübertragungsrohrs (dtt) | mm | 2 |
| 225 | 12.2.1.4. | PN-Übertragungsrohr - Biegung | Angabe, ob an dem für die geprüfte Bremse verwendeten SPN10-Partikelübertragungsrohr eine Biegung vorgesehen ist | J/N | N/A |
| 226 | Reserviert | ||||
| 227 | 12.2.1.4. | PN-Übertragungsrohr - Biegeradius SPN10-Partikelübertragungsrohr | Ist an dem SPN10-Partikelübertragungsrohr eine Biegung vorgesehen, ist ihr Biegeradius in Probenahmeübertragungsrohr-Durchmessern anzugeben. | #·dtt | 1 |
| 228 | 12.2.1.4. | PN-Übertragungsrohr - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, ob das für die geprüfte Bremse verwendete SPN10-Partikelübertragungsrohr den Anforderungen des Absatzes 12.2.1.4. Buchstaben a bis g entspricht | J/N | N/A |
| 229 | Reserviert | ||||
| 230 | 12.2.2.1. | PN-Abscheidevorrichtung - Cut-off-Größe des SPN10-Zyklonabscheiders | Angabe der Cut-off-Größe des für die geprüfte Bremse verwendeten SPN10-Zyklonabscheiders | µm | 1 |
| 231 | 12.2.2.1. | PN-Abscheidevorrichtung - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, ob die für die geprüfte Bremse verwendeten PN-Zyklonabscheider den Anforderungen des Absatzes 12.2.2.1. Buchstaben a bis f entsprechen | J/N | N/A |
| 232 | Reserviert | ||||
| 233 | 12.2.2.2. | PN-Probenkonditionierung - durchschnittlicher PCRF für SPN10-Probenahme | Angabe des arithmetischen durchschnittlichen PCRF für die SPN10-Probenahme und -Messung für die geprüfte Bremse. Zur Berechnung des arithmetischen durchschnittlichen PCRF während des WLTP-Bremszyklus des Abschnitts "Emissionsmessung" sind die mit einer Frequenz von 1 Hz gemessenen Daten des Parameters "SPN10 - durchschnittlicher PCRF" in der zeitbasierten Datei zu verwenden. | - | 1 |
| 234 | Reserviert | ||||
| 235 | 12.2.2.2. | PN-Probenkonditionierung - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen für die SPN10-Probenahme | Kontrolle, ob das für die geprüfte Bremse zum Entfernen flüchtiger Partikel verwendete System für die SPN10-Probenahme allen Anforderungen des Absatzes 12.2.2.2. Buchstaben k bis v entspricht | J/N | N/A |
| 236 | Reserviert | ||||
| 237 | 12.2.2.3. | Innere PN-Übertragungsleitung - Abmessungen der SPN10-Leitung (Innendurchmesser) | Angabe des Innendurchmessers der für die geprüfte Bremse verwendeten inneren SPN10-Übertragungsleitung (dtl) | mm | 2 |
| 238 | Reserviert | ||||
| 239 | 12.2.2.3. | Innere PN-Übertragungsleitung - Abmessungen der SPN10-Leitung (Länge) | Angabe der für die geprüfte Bremse verwendeten inneren SPN10-Übertragungsleitung vom Auslass des Entferners flüchtiger Partikel zum Einlass des Partikelzählers | mm | 1 |
| 240 | 12.2.2.3. | Innere PN-Übertragungsleitung - Biegung | Angabe, ob an der für die geprüfte Bremse verwendeten inneren SPN10-Übertragungsleitung eine Biegung vorgesehen ist. Andernfalls ist "N/A" anzugeben. | J/N | N/A |
| 241 | Reserviert | ||||
| 242 | 12.2.2.3. | Innere PN-Übertragungsleitung - Biegeradius SPN10 | Ist an der inneren SPN10-Übertragungsleitung eine Biegung vorgesehen, ist ihr Biegeradius in Übertragungsleitungsdurchmessern anzugeben. Andernfalls ist "N/A" anzugeben. | #·dtl | 1 |
| 243 | 12.2.2.3. | Innere PN-Übertragungsleitung - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, ob die für die geprüfte Bremse verwendete innere SPN10-Übertragungsleitung allen Auslegungsanforderungen des Absatzes 12.2.2.3. entspricht | J/N | N/A |
| 244 | Reserviert | ||||
| 245 | 12.2.3.1. | Partikelzähler - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen für den SPN10-Partikelzähler | Kontrolle, ob der für die geprüfte Bremse zur SPN10-Messung verwendete Partikelzähler den Anforderungen des Absatzes 12.2.3.1. Buchstaben a bis i entspricht | J/N | N/A |
| 246 | Reserviert | ||||
| 247 | 12.2.3.2. | PN-Probendurchsatz - gemessener SPN10-Durchsatz | Angabe des durchschnittlichen normalisierten PN-Probendurchsatzes für SPN10 für die geprüfte Bremse. Zur Berechnung des durchschnittlichen Probendurchsatzes während des WLTP-Bremszyklus des Abschnitts "Emissionsmessung" sind die mit einer Frequenz von 1 Hz gemessenen Daten des Parameters "Normalisierter tatsächlicher SPN10-Probendurchsatz" in der zeitbasierten Datei zu verwenden. | Nl/min | 3 |
| 248 | Reserviert | ||||
| 249 | 12.2.3.2. | PN-Probendurchsatz - isokinetisches Verhältnis für SPN10 | Angabe des durchschnittlichen isokinetischen Verhältnisses für die SPN10-Probenahme für die geprüfte Bremse. Für die Berechnung nach Gleichung 12.4 sind der Düsendurchmesser für SPN10 und die mit einer Frequenz von 1 Hz gemessenen Daten der Parameter "Normalisierter tatsächlicher Kühlluftstrom" und "Normalisierter tatsächlicher SPN10-Probendurchsatz" in der zeitbasierten Datei (für den WLTP-Bremszyklus des Abschnitts "Emissionsmessung") zu verwenden. | - | 3 |
| 250 | 12.2.3.2. | PN-Probendurchsatz - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, ob alle Spezifikationen für den SPN10-Probendurchsatz sowie für das isokinetische Verhältnis für SPN10 gemäß Abschnitt 12.2.3.2. Buchstaben a bis h für die geprüfte Bremse erfüllt sind | J/N | N/A |
| 251 | Reserviert | ||||
| 252 | 12.2.4. | Reserviert | |||
| 253 | Reserviert | ||||
| 254 | 12.2.4. | Berechnung des PN-Emissionsfaktors - Bezugsfaktor SPN10 EFref | Angabe des SPN10-Emissionsfaktors (SPN10 EFref) in Zahl der Partikel pro gefahrener Strecke für die geprüfte Bremse gemäß Absatz 12.2.4. | #/km | 1 |
| 255 | 12.2.4. | Berechnung des PN-Emissionsfaktors - endgültiger SPN10 EF | Angabe des endgültigen SPN10-Emissionsfaktors in Zahl der Partikel pro gefahrener Strecke für das Fahrzeug, an dem die geprüfte Bremse angebracht ist. Die Berechnung ist nach Gleichung 12.14 gemäß Absatz 12.2.4 durchzuführen. | #/km | 1 |
| 256 | 12.2.4. | Berechnung des PN-Emissionsfaktors - Überprüfung, ob SPN10 im Messbereich liegen | Kontrolle, ob die SPN10-Emissionen in [#/Ncm3] innerhalb des vorgeschriebenen Messbereichs des PNC-Messgeräts liegen. Zur Überprüfung während des WLTP-Bremszyklus des Abschnitts "Emissionsmessung" sind die mit einer Frequenz von 1 Hz gemessenen Daten des Parameters "Normalisierte SPN10-Konzentration - PCRF-korrigiert" in der zeitbasierten Datei zu verwenden. | J/N | N/A |
| 257 | 12.2.5. | Verfahren zur Überprüfung des PN-Systems - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, dass die Verfahren zur Überprüfung des PN-Systems gemäß Absatz 12.2.5 Buchstaben a bis d für die geprüfte Bremse erfolgreich angewandt wurden | J/N | N/A |
| 258 | 12.3. | Messung des Masseverlusts - Masse der Scheibe oder Trommel vor der Prüfung | Angabe der Masse der Scheibe oder Trommel vor der Prüfung mit eingebautem Thermoelement und ohne Thermoelementanschluss | g | 1 |
| 259 | 12.3. | Messung des Masseverlusts - Masse des Reibmaterials vor der Prüfung | Angabe der Gesamtmasse des Bremsenreibmaterials einschließlich der Schalldämpfer, der Belagabstandsfedern und anderer Komponenten, sofern sie Bestandteil der Produktbaugruppe sind, vor der Prüfung. Für die Angabe der Summe der Werte für die Masse des Bremsenreibmaterials vor der Prüfung sind die Daten aus der Masse-Messdatei zu verwenden. | g | 1 |
| 260 | 12.3. | Messung des Masseverlusts - Masse der Scheibe oder Trommel nach der Prüfung | Angabe der Masse der Scheibe oder Trommel nach der Prüfung mit eingebautem Thermoelement und ohne Thermoelementanschluss | g | 1 |
| 261 | 12.3. | Messung des Masseverlusts - Masse des Reibmaterials nach der Prüfung | Angabe der Gesamtmasse des Bremsenreibmaterials einschließlich der Schalldämpfer, der Belagabstandsfedern und anderer Komponenten, sofern sie Bestandteil der Produktbaugruppe sind, nach der Prüfung. Für die Angabe der Summe der Werte für die Masse des Bremsenreibmaterials nach der Prüfung sind die Daten aus der Masse-Messdatei zu verwenden. | g | 1 |
| 262 | 12.3. | Messung des Masseverlusts - Gesamtmasseverlust | Angabe des Gesamtmasseverlusts der geprüften Bremse nach dem in Tabelle A4/13 und Absatz 12.3 Buchstabe j festgelegten Verfahren | g | 1 |
| 263 | 12.3. | Messung des Masseverlusts - gefahrene Gesamtstrecke | Berechnung und Angabe der während des Einfahrens und des Abschnitts "Emissionsmessung" gefahrenen Gesamtstrecke (Abkühlabschnitte ausgenommen) | km | 3 |
| 264 | 12.3. | Messung des Masseverlusts - Emissionsfaktor für Gewichtsverlust | Angabe des gemittelten Emissionsfaktors für den Gewichtsverlust der geprüften Bremse nach dem in Tabelle A4/13 und Absatz 12.3 Buchstabe k festgelegten Verfahren | mg/km | 2 |
| 265 | 12.3. | Messung des Masseverlusts - Allgemeine Einhaltung der Spezifikationen | Kontrolle, ob die Messung des Masseverlusts der geprüften Bremse nach allen Spezifikationen des Absatzes 12.3. Buchstaben a bis k durchgeführt wurde. | J/N | N/A |
| 266 | 14.2. | Kalibrierungsanforderungen - Schwungmassenprüfstand | Kontrolle, ob die Kalibrierungsanforderungen für den Bremsenprüfstand gemäß Tabelle A4/15 und Absatz 14.2 erfüllt sind und ob zum Zeitpunkt der Bremsemissionsprüfung ein gültiges Kalibrierzertifikat vorliegt | J/N | N/A |
| 267 | 14.3. | Kalibrierungsanforderungen - Luftstrom-Messgerät | Kontrolle, ob die Kalibrierungsanforderungen für das Kühlluftstrom-Messgerät gemäß Tabelle A4/15 und Absatz 14.3 erfüllt sind und ob zum Zeitpunkt der Bremsemissionsprüfung ein gültiges Kalibrierzertifikat vorliegt | J/N | N/A |
| 268 | 14.1. | Kalibrierungsanforderungen - Zyklonabscheider | Kontrolle, ob die Kalibrierungsanforderungen für die PM- und PN-Zyklonabscheider gemäß Tabelle A4/15 und den Absätzen 12.1. und 12.2. erfüllt sind | J/N | N/A |
| 269 | 14.4. | Kalibrierungsanforderungen - Waage | Kontrolle, ob die Kalibrierungsanforderungen für die Mikrowaage gemäß Tabelle A4/15 und Absatz 14.4 erfüllt sind und ob zum Zeitpunkt der Bremsemissionsprüfung ein gültiges Kalibrierzertifikat vorliegt | J/N | N/A |
| 270 | 14.1. | Kalibrierungsanforderungen - Messgerät für den PM-Probendurchsatz | Kontrolle, ob die Kalibrierungsanforderungen für das Messgerät für den PM-Probendurchsatz gemäß Tabelle A4/15 und Absatz 12.1 erfüllt sind und ob zum Zeitpunkt der Bremsemissionsprüfung ein gültiges Kalibrierzertifikat vorliegt | J/N | N/A |
| 271 | 14.1. | Kalibrierungsanforderungen - Messgerät für den PN-Probendurchsatz | Kontrolle, ob die Kalibrierungsanforderungen für das Messgerät für den PM-Probendurchsatz gemäß Tabelle A4/15 und Absatz 12.2 erfüllt sind und ob zum Zeitpunkt der Bremsemissionsprüfung ein gültiges Kalibrierzertifikat vorliegt | J/N | N/A |
| 272 | 14.5. | Kalibrierungsanforderungen - Einrichtungen für die Probenbehandlung und -konditionierung | Kontrolle, ob die Kalibrierungsanforderungen für den Entferner flüchtiger Partikel für SPN10 gemäß Tabelle A4/15 und Absatz 14.5 erfüllt sind und ob zum Zeitpunkt der Bremsemissionsprüfung gültige Kalibrierzertifikate vorliegen | J/N | N/A |
| 273 | 14.6. | Kalibrierungsanforderungen - Partikelzähler | Kontrolle, ob die Kalibrierungsanforderungen für den Partikelzähler gemäß Tabelle A4/15 und Absatz 14.6 erfüllt sind und ob zum Zeitpunkt der Bremsemissionsprüfung ein gültiges Kalibrierzertifikat vorliegt | J/N | N/A |
| 274 | 14.4. | Kalibrierungsanforderungen - Waage für Bremsenteile | Kontrolle, ob die Kalibrierungsanforderungen für die für die Bremsenteile verwendete Waage gemäß Tabelle A4/15 und Absatz 14.4 erfüllt sind und ob zum Zeitpunkt der Bremsemissionsprüfung ein gültiges Kalibrierzertifikat vorliegt | J/N | N/A |
14. Kalibrierungsanforderungen und laufende Qualitätskontrollen
14.1. Allgemeine Kalibrierungsanforderungen
In diesem Absatz sind die Mindestkalibrierungsanforderungen für die zu Bremsemissionsprüfungen verwendete Ausrüstung zusammengefasst. In Tabelle A4/15 sind die Kalibrierkriterien und die Intervalle für die in dieser Regelung festgelegte Hauptausrüstung zusammengefasst.
Tabelle A4/15: Kalibrierungsanforderungen für die Hauptausrüstung für Emissionsmessungen
| Instrument | Intervall | Kriterium | Absatz |
| Bremsenprüfstand | Bei der Erstinstallation, jährlich und nach größeren Wartungsarbeiten | Tabelle A4/17 | Absatz 14.2. |
| Drehmoment-Messgerät | Bei der Erstinstallation, jährlich und nach größeren Wartungsarbeiten | Tabelle A4/18 | Absatz 14.2. |
| Kühlluftstrom-Messgerät | Bei der Erstinstallation, jährlich und nach größeren Wartungsarbeiten | Tabelle A4/19 | Absatz 14.3. |
| Temperatursensor für Kühlluftstrom | Jährlich | ± 1 °C | Absatz 14.3. |
| Luftdrucksensor für Kühlluftstrom | Jährlich | ± 0,4 kPa | Absatz 14.3. |
| Sensor zur Messung der Temperatur der Kühlluft | Jährlich | ± 1 °C | Absatz 7.2.1. |
| Sensor zur Messung der relativen Feuchtigkeit der Kühlluft | Jährlich | ± 5 % des Nennwerts | Absatz 7.2.1. |
| PM10-Zyklonabscheider | Konformitätsbescheinigung des Herstellers des Zyklonabscheiders bei der Erstinstallation | Tabelle A4/7 | Absatz 12.1. |
| PM2,5-Zyklonabscheider | Konformitätsbescheinigung des Herstellers des Zyklonabscheiders bei der Erstinstallation | Tabelle A4/8 | Absatz 12.1. |
| Mikrowaage für PM10 und PM2,5 | Bei der Erstinstallation, jährlich und nach größeren Wartungsarbeiten | Tabelle A4/20 | Absatz 14.4. |
| Messgerät für PM-Probendurchsatz | Bei der Erstinstallation, jährlich und nach größeren Wartungsarbeiten | ± 2,5 % des Ablesewerts oder ± 1,5 % des Skalenendwerts (je nachdem, welcher Wert kleiner ist) | Absatz 12.1. |
| Temperatursensor für PM-Probenstrom | Jährlich | ± 1 °C | Absatz 12.1. |
| Drucksensor für PM-Probenstrom | Jährlich | ± 1 kPa | Absatz 12.1. |
| PN-Zyklonabscheider | Konformitätsbescheinigung des Herstellers des Zyklonabscheiders bei der Erstinstallation | Durchlasseffizienz von ≥ 80 % bei einem elektrischen Mobilitätsdurchmesser der Partikel von 1,5 μm | Absatz 12.2. |
| Messgerät für PN-Probenstrom | 13 Monate | ± 5 % des Ablesewerts unter allen Betriebsbedingungen | Absatz 12.2. |
| Temperatursensor für PN-Probenstrom | Jährlich | ± 1 °C | Absatz 12.2. |
| Drucksensor für PN-Probenstrom | Jährlich | ± 1 kPa | Absatz 12.2. |
| Entferner flüchtiger Partikel für SPN10 | 6 Monate oder 13 Monate je nach spezifischem Instrument | Gemäß Absatz 14.5.2 | Absatz 14.5. |
| Partikelzähler | 13 Monate und nach größeren Wartungsarbeiten | Gemäß Absatz 14.6 | Absatz 14.6. |
| Waage für Bremsenteile | Bei der Erstinstallation, jährlich und nach größeren Wartungsarbeiten | Tabelle A4/20 | Absatz 14.4. |
Alle anderen Sensoren oder Nebenverbraucher, die zur Bestimmung von Temperatur, Luftdruck und Umgebungsfeuchte im Technikraum oder im Wägeraum eingesetzt werden, müssen den Anforderungen der Tabelle A4/16 entsprechen.
Tabelle A4/16: Kalibrierungsanforderungen für Nebenverbraucher
| Instrument | Intervall | Kriterium |
| Temperatursensor | Jährlich | ± 1 °C |
| Luftdrucksensor | Jährlich | ± 1 kPa |
| Sensor zur Messung der relativen Feuchtigkeit | Jährlich | ± 5 % des Nennwerts |
| Sensor zur Messung der spezifischen Feuchtigkeit | Jährlich | ± 10 % des Ablesewerts oder 1 gH2O/kg Trockenluft (je nachdem, welcher Wert größer ist) |
14.2. Bremsenprüfstand
In Tabelle A4/17 sind die Kalibrierkriterien und die Intervalle für den Bremsenprüfstand gemäß dieser Regelung zusammengefasst. Die Messgeräte für Drehzahl, Bremsmoment und Bremsdruck müssen den Linearitätsanforderungen der Tabelle A4/18 entsprechen.
Tabelle A4/17: Kalibrierungsanforderungen für den Bremsenprüfstand
| Instrument | Intervall | Kriterium |
| Drehzahl-Messgerät | Bei der Erstinstallation, jährlich und nach größerer Wartung der Prüfanordnung | Tabelle A4/18 |
| Bremsmomentsensor | Bei der Erstinstallation, jährlich und nach größerer Wartung der Prüfanordnung | Tabelle A4/18 |
| Bremsdrucksensor | Bei der Erstinstallation, jährlich und nach größerer Wartung der Prüfanordnung | Tabelle A4/18 |
| Sensor für die Verdrängung der Bremsflüssigkeit (optional) | Bei der Erstinstallation, jährlich und nach größerer Wartung der Prüfanordnung | Nach Angaben des Herstellers |
| Erfassung von Temperaturdaten | Bei der Erstinstallation, jährlich und nach größerer Wartung der Prüfanordnung | Höchstens ± 0,25 % |
Tabelle A4/18: Linearitätsanforderungen an Messgeräte für Drehzahl, Bremsmoment und Bremsdruck
| Messsystem | Achsenabschnitt a0 | Steigung a1 | Standardabweichung vom Schätzwert (SEE) | Bestimmungskoeffizient r2 |
| Umdrehungsgeschwindigkeit der Bremse | ≤ 0,05 % Maximum | 0,98 - 1,02 | ≤ 0,25 % Maximum | ≥ 0,990 |
| Bremsmoment | ≤ 0,05 % Maximum | 0,98 - 1,02 | ≤ 0,5 % Maximum | ≥ 0,990 |
| Bremsdruck | ≤ 0,05 % Maximum | 0,98 - 1,02 | ≤ 0,5 % Maximum | ≥ 0,990 |
Abgesehen von den Kalibrierungen der in den Tabellen A4/17 und A4/18 aufgeführten Systeme muss die Prüfeinrichtung vor Beginn einer Bremsemissionsprüfung jedes Mal das Nullniveau für das Drehmoment und das Nullniveau für den Druck überprüfen. Die Überprüfung ist nach dem in Absatz 8.2 beschriebenen Verfahren durchzuführen.
14.3. Kühlluftstrom-Messgerät
Die Kalibrierung des zur Bestimmung des Kühlluftstroms verwendeten Luftstrom-Messgeräts muss auf nationale oder internationale Normen rückführbar sein. Das Luftstrom-Messgerät muss die Linearitätsanforderungen der Tabelle A4/19 bei mindestens vier gleichmäßig verteilten Referenzdurchsätzen erfüllen, wobei eine lineare Regression zwischen dem Mindest- und dem maximalen Betriebsdurchsatz der Prüfanordnung anzuwenden ist. Außerdem muss jeder Durchsatzmesspunkt ± 2 % des gemessenen Referenzdurchsatzes betragen. Die Prüfeinrichtung nimmt die Kalibrierung des Luftstrom-Messgeräts bei der Erstinstallation, jährlich und bei jeder größeren Wartungsarbeit an der Prüfanordnung vor.
Tabelle A4/19: Linearitätsanforderungen an das Luftstrom-Messgerät
|
Messsystem |
Achsenabschnitt a0 |
Steigung a1 |
Standardabweichung vom Schätzwert (SEE) |
Bestimmungskoeffizient r2 |
| Luftstrom-Messgerät | ≤ 1 % Maximum | 0,98 - 1,02 | ≤ 2 % Maximum | ≥ 0,990 |
Die Prüfeinrichtung verwendet ein Luftstrom-Messgerät, das so kalibriert ist, dass es den Luftstrom unter Standardbedingungen anzeigt. Um eine angemessene Umrechnung auf Betriebsbedingungen zu gewährleisten, muss der Temperatursensor eine Genauigkeit von ± 1 °C aufweisen, und Druckmessungen müssen mit einer Präzision und Genauigkeit von ± 0,4 kPa durchgeführt werden. Die Prüfeinrichtung nimmt die Kalibrierung beider Sensoren jährlich vor.
14.4. PM- und Masseverlust-Waagen
14.4.1. Mikrowaage für die Wägung der PM-Filter
Die Kalibrierung der für die Wägung der PM-Filter zur Bestimmung der Masse gemäß Absatz 12.1.4 verwendeten Mikrowaage muss auf nationale oder internationale Normen rückführbar sein. Die Waage muss die Linearitätsanforderungen der Tabelle A4/20 bei mindestens vier gleichmäßig verteilten Referenzgewichten unter Anwendung der linearen Regression erfüllen. Die Waage muss demnach eine Präzision von ± 2 μg und eine Auflösung von 1 μg (1 Stelle = 1 μg) oder besser haben. Die Prüfeinrichtung verwendet für die regelmäßige Überprüfung der Stabilität und der ordnungsgemäßen Funktionsweise der Mikrowaage zertifizierte Kalibriergewichte ( Tabelle A4/15). Die Prüfeinrichtung nimmt die Kalibrierung der Mikrowaage bei der Erstinstallation, jährlich und bei jeder größeren Wartungsarbeit an der Prüfanordnung vor.
14.4.2. Waage für die Wägung der Bremsenteile
Die Kalibrierung der für die Wägung der Bremsenteile gemäß Absatz 12.3 verwendeten Waage muss auf nationale oder internationale Normen rückführbar sein. Die Waage muss die Linearitätsanforderungen der Tabelle A4/20 bei mindestens vier gleichmäßig verteilten Referenzgewichten unter Anwendung der linearen Regression erfüllen. Die Waage muss demnach eine Präzision von mindestens ± 1 g und eine Auflösung von mindestens 0,1 g haben. Die Prüfeinrichtung verwendet für die regelmäßige Überprüfung der Stabilität und der ordnungsgemäßen Funktionsweise der Waage zertifizierte Kalibriergewichte ( Tabelle A4/15). Die Prüfeinrichtung nimmt die Kalibrierung der Waage bei der Erstinstallation, jährlich und bei jeder größeren Wartungsarbeit an der Prüfanordnung vor.
Tabelle A4/20: Prüfkriterien für die Mikrowaage und die Waage für Bremsenteile
| Messsystem | Achsenabschnitt a0 | Steigung a1 | Standardabweichung vom Schätzwert (SEE) | Bestimmungskoeffizient r2 |
| PM-Waage | ≤ 1 μg | 0,99 - 1,01 | ≤ 1 % Maximum | ≥ 0,998 |
| Waage für Bremsenteile | ≤ 0,3 g | 0,99 - 1,01 | ≤ 1 % Maximum | ≥ 0,998 |
14.5. Einrichtungen für die Probenbehandlung und -konditionierung
Tabelle A4/21: Anforderungen in Bezug auf den PCRF (fr (dx)) für Partikel mit einem elektrischen Mobilitätsdurchmesser von 15 nm, 30 nm und 50 nm
| PCRF-Fraktion | Zulässiger Mindestwert | Maximal zulässiger Wert |
| (fr (15 nm))/(fr (100 nm)) |
0,95 |
2,00 |
| (fr (30 nm))/(fr (100 nm)) |
0,95 |
1,30 |
| (fr (50 nm))/(fr (100 nm)) |
0,95 |
1,20 |
14.5.1. Reserviert
14.5.2. Entferner flüchtiger Partikel für die SPN10-Messung
Die Kalibrierung des PCRF für den Entferner flüchtiger Partikel über seinen gesamten Bereich der Verdünnungswerte bei den festen Nennbetriebstemperaturen des Instruments wird erforderlich, wenn das Bauteil neu ist und nach größeren Wartungsarbeiten. Die Anforderung einer regelmäßigen Überprüfung des PCRF für den Entferner flüchtiger Partikel ist auf die Überprüfung mit einer festen Einstellung beschränkt, die in der Regel für die Emissionsprüfung von marktüblichen Bremsen verwendet wird. Der technische Dienst sorgt dafür, dass in den sechs Monaten vor der Emissionsprüfung ein Kalibrier- oder Validierungszertifikat vorliegt. Verfügt der Entferner flüchtiger Partikel über Alarmvorrichtungen für die Temperaturüberwachung, so ist ein 13-monatiges Validierungsintervall zulässig.
Der Entferner flüchtiger Partikel muss für einen PCRF mit festen Partikeln von einem elektrischen Mobilitätsdurchmesser von 15 nm, 30 nm, 50 nm und 100 nm ausgelegt sein. Er muss einen PCRF für Partikel mit einem elektrischen Mobilitätsdurchmesser von 15 nm, 30 nm und 50 nm höchstens 100 %, 30 % bzw. 20 % höher und höchstens 5 % niedriger als der PCRF für Partikel mit einem elektrischen Mobilitätsdurchmesser von 100 nm sein ( Tabelle A4/21). Für die Validierung muss der mittlere PCRF ± 10 % des Minderungsfaktors des arithmetischen Mittelwerts der Partikelkonzentration, wie er bei der letzten Kalibrierung des Entferners flüchtiger Partikel bestimmt wurde, betragen.
Das Prüfaerosol muss für diese Messungen aus festen Partikeln mit einem elektrischen Mobilitätsdurchmesser von 15 nm, 30 nm, 50 nm und 100 nm bestehen. Die Mindestkonzentration muss am Einlass zum Verdünnungssystem 3.000 Partikel pro cm3 für Partikel mit einem elektrischen Mobilitätsdurchmesser von 15 nm und 5.000 Partikel pro cm3 für Partikel mit einem elektrischen Mobilitätsdurchmesser von 30 nm, 50 nm und 100 nm betragen Die Partikelkonzentrationen sind vor und hinter den jeweiligen Bauteilen zu messen. Für jede monodisperse Partikelgröße (fr (dx)) ist der PCRF nach Gleichung 14.1. zu berechnen. Der Minderungsfaktor des arithmetischen Mittelwerts der Partikelkonzentration (fr) bei einem bestimmten Verdünnungswert ist nach Gleichung 14.2 zu berechnen.
Es wird empfohlen, den Entferner flüchtiger Partikel als vollständiges Bauteil zu kalibrieren und zu validieren. Die Abscheideeffizienz des Entferners flüchtiger Partikel muss nur einmal für die zur SPN10-Messung verwendeten Instrumentenfamilie nachgewiesen werden. Der Instrumentenhersteller muss jedoch den Wartungs- oder Austauschzeitraum festlegen, der gewährleistet, dass die Abscheideeffizienz des Entferners flüchtiger Partikel nicht unter die technischen Anforderungen fällt. Falls diese Informationen nicht vorgelegt werden, ist die Abscheideeffizienz für jedes Instrument jährlich zu überprüfen.
Der für SPN10-Messungen verwendete Entferner flüchtiger Partikel muss in Bezug auf Tetracontanpartikel (CH3(CH2)38CH3) mit einem mittleren Zähldurchmesser (elektrischer Mobilitätsdurchmesser) von > 50 nm und einer Masse von > 1 mg/m3 nachweislich mehr als 99,9 % dieser Partikel entfernen können, wobei der Mindestverdünnungswert und die vom Hersteller empfohlene Betriebstemperatur zu wählen sind.
Der Instrumentenhersteller muss den Partikeldurchsatz Pr(dx) durch Prüfung einer Einheit für jedes Modell eines Systems nachweisen. Ein Modell eines Systems umfasst hier alle Systeme mit derselben Hardware, d. h. mit denselben geometrischen Eigenschaften, Leitungsmaterialien, Strömen und Temperaturprofilen im Aerosol-Pfad. Der Durchsatz von Partikeln Pr(dx) mit der Partikelgröße dx ist anhand der Gleichung 14.3 zu berechnen.
14.6. Partikelzähler
Die Typgenehmigungsbehörde sorgt dafür, dass für den Partikelzähler ein Kalibrierzertifikat vorliegt, aus dem für den 13-monatigen Zeitraum vor den Emissionsprüfungen der Nachweis über die Übereinstimmung mit einer rückverfolgbaren Norm hervorgeht. Falls vom Hersteller des Geräts empfohlen, ist zwischen den Kalibrierungen entweder die Effizienz der Zählfunktion des Partikelzählers auf Verschlechterung hin zu überwachen oder der Docht des Partikelzählers alle sechs Monate routinemäßig auszutauschen. Der Partikelzähler ist nach jeder größeren Wartungsarbeit erneut zu kalibrieren, und ein neues Kalibrierzertifikat ist auszustellen.
Die Kalibrierung muss sich auf ein Standard-Kalibrierverfahren zurückführen lassen. Die Prüfeinrichtung wendet für die Kalibrierung des Partikelzählers eines der beiden folgenden Verfahren an:
Die Kalibrierung muss derart erfolgen, dass mindestens sechs Standardkonzentrationen über den Messbereich des Partikelzählers verwendet werden. Fünf dieser Standardkonzentrationen müssen so gleichmäßig wie möglich zwischen der Standardkonzentration von 3.000 Partikeln pro cm3 oder weniger und dem Höchstwert des Partikelzählerbereichs im Einzelpartikelzählmodus verteilt sein. Unter den sechs Punkten für die Standardkonzentration muss ein Nullpunkt für die Nennkonzentration sein, der durch die Anbringung von HEPA-Filtern am Einlass jedes Instruments erzielt wird, die mindestens der Klasse H13 gemäß EN 1822:2008 oder gleichwertiger Leistungsstärke entsprechen. Der Gradient einer linearen Regression der kleinsten Quadrate der beiden Datensätze ist zu berechnen und aufzuzeichnen. Ein Kalibrierungsfaktor, der dem Kehrwert des Gradienten entspricht, ist auf den zu kalibrierenden Partikelzähler anzuwenden. Die Linearreaktion wird als das Quadrat aus dem Korrelationskoeffizienten (Pearson-Produkt-Moment-Korrelation) (r) der beiden Datensätze berechnet und muss größer oder gleich 0,97 sein. Bei der Berechnung des Gradienten und von R2 muss die lineare Regression durch den Nullpunkt durchgeführt werden (Nullkonzentration bei beiden Geräten). Der Kalibrierfaktor muss zwischen 0,9 und 1,1 liegen. Jede mit dem zu kalibrierenden Partikelzähler gemessene Konzentration muss ± 5 % der gemessenen Bezugskonzentration multipliziert mit dem Gradienten betragen, mit Ausnahme des Nullpunkts.
Die Kalibrierung muss auch eine Überprüfung in Bezug auf die Erfüllung der Anforderungen beinhalten, d. h. hinsichtlich des Nachweiswirkungsgrads des Partikelzählers bei Partikeln mit einem elektrischen Mobilitätsdurchmesser von 10 nm. Eine Überprüfung der Effizienz der Zählfunktion in Bezug auf 15 nm-Partikel ist während der periodischen Kalibrierung nicht erforderlich.
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