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Durchführungsverordnung (EU) 2026/1197 der Kommission vom 5. Juni 2026 zur Festlegung einer Liste gemeinsamer Indikatoren zur Arbeitsweise der im Rahmen der Richtlinie (EU) 2024/1500 des Europäischen Parlaments und des Rates benannten Gleichbehandlungsstellen
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2026/1197 vom 11.06.2026)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie (EU) 2024/1500 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Standards für Gleichbehandlungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern in Arbeits- und Beschäftigungsfragen und zur Änderung der Richtlinien 2006/54/EG und 2010/41/EU 1 des Europäischen Parlaments und des Rates, insbesondere auf Artikel 18 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Mit der Richtlinie (EU) 2024/1500 werden Mindestanforderungen an die Arbeitsweise von Gleichbehandlungsstellen festgelegt. Mit diesen Anforderungen sollen die Wirksamkeit der Arbeit der Gleichbehandlungsstellen verbessert und ihre Unabhängigkeit gewährleistet werden, um die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, wie er sich aus den Richtlinien 2006/54/EG 2 und 2010/41/EU 3 ergibt, zu stärken.
(2) Es ist notwendig, eine Liste gemeinsamer Indikatoren zur Arbeitsweise der Gleichbehandlungsstellen zu erstellen. Damit soll Klarheit darüber geschaffen werden, welche Daten auf nationaler Ebene von den Gleichbehandlungsstellen zu erheben und anschließend von den Mitgliedstaaten als Grundlage für den Bericht der Kommission nach Artikel 18 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2024/1500 an die Kommission zu übermitteln sind. Die Indikatoren betreffen die personellen, technischen und finanziellen Ressourcen, die unabhängige Arbeitsweise, die Barrierefreiheit und die Wirksamkeit der Gleichbehandlungsstellen sowie Entwicklungen bei ihrem Mandat, ihren Befugnissen oder ihrer Struktur.
(3) Die gemeinsamen Indikatoren sollten so genau und detailliert wie möglich sein, um die Vergleichbarkeit, Objektivität und Zuverlässigkeit der auf nationaler Ebene erhobenen Daten in der gesamten Union zu gewährleisten. Zur Erleichterung der Datenerhebung und -übermittlung auf der Grundlage der in dieser Verordnung festgelegten Indikatoren sollten die Mitgliedstaaten und ihre Gleichbehandlungsstellen auf ein von der Kommission bereitgestelltes benutzerfreundliches IT-Instrument zurückgreifen können, mit dem die in dieser Verordnung festgelegten Indikatoren in Dateneingabefelder für die Datenbank umgesetzt werden.
(4) Die Liste der Indikatoren wurde in enger Zusammenarbeit mit der Expertengruppe für die Umsetzung des EU-Gleichstellungsrechts und nach Konsultation der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen und des Europäischen Netzwerks für Gleichbehandlungsstellen erstellt.
(5) Die Indikatoren sollten die praktische Arbeitsweise der Gleichbehandlungsstellen während des Berichtszeitraums und die Rückmeldungen der Gleichbehandlungsstellen über ihre Arbeitsweise gemäß den Standards einbeziehen. Die Indikatoren umfassen sowohl qualitative als auch quantitative Merkmale, damit alle in Artikel 18 der Richtlinie (EU) 2024/1500 aufgeführten Aspekte Berücksichtigung finden. Es sollten Daten über den nationalen Organisationsaufbau und die organisatorische Arbeitsweise der Gleichbehandlungsstellen in jedem Mitgliedstaat erhoben werden. Auf diese Weise wird es möglich sein, eine Bestandsaufnahme der einzelnen nationalen Systeme vorzunehmen und die Fragen auszuwählen, die für den jeweiligen Organisationsaufbau von Bedeutung sind.
(6) Eine entsprechende Liste gemeinsamer Indikatoren zur Arbeitsweise der Gleichbehandlungsstellen in den unter die Richtlinie (EU) 2024/1499 des Rates 4 fallenden Angelegenheiten ist in der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1196 der Kommission 5 festgelegt.
(7) Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates 6 gehört und hat am 21. November 2025 eine Stellungnahme abgegeben.
(8) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des nach Artikel 22 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2024/1500 eingerichteten Ausschusses für Indikatoren zur Arbeitsweise der Gleichbehandlungsstellen
- hat folgende Verordnung erlassen:
Artikel 1 Liste der Indikatoren
Die Liste der gemeinsamen Indikatoren zur Arbeitsweise der im Rahmen der Richtlinie (EU) 2024/1500 benannten Gleichbehandlungsstellen, auf deren Grundlage die Datenerhebung und Berichterstattung über die Arbeitsweise der Gleichbehandlungsstellen erfolgt, ist im Anhang aufgeführt.
Die auf der Grundlage der gemeinsamen Indikatoren erhobenen Daten dürfen keine personenbezogenen Daten im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates 7 enthalten.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 5. Juni 2026
2) Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (ABl. L 204 vom 26.07.2006 S. 23, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2006/54/oj).
3) Richtlinie 2010/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2010 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG des Rates (ABl. L 180 vom 15.07.2010 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2010/41/oj).
4) Richtlinie (EU) 2024/1499 des Rates vom 7. Mai 2024 über Standards für Gleichstellungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung von Personen ungeachtet ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, der Gleichbehandlung von Personen in Beschäftigung und Beruf ungeachtet ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Ausrichtung sowie von Frauen und Männern im Bereich der sozialen Sicherheit und im Bereich des Zugangs zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen und zur Änderung der Richtlinien 2000/43/EG und 2004/113/EG (ABl. L, 2024/1499, 29.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1499/oj).
5) Durchführungsverordnung (EU) 2026/1196 der Kommission vom 5. Juni 2026 zur Festlegung einer Liste gemeinsamer Indikatoren zur Arbeitsweise der im Rahmen der Richtlinie (EU) 2024/1499 des Rates benannten Gleichbehandlungsstellen (ABl. L, 2026/1196, 11.6.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2026/1196/oj).
6) Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018 S. 39, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1725/oj).
7) Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG ( Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 04.05.2016 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj).
| Liste der Indikatoren zur Arbeitsweise der Gleichbehandlungsstellen | Anhang |
Einleitung und Erläuterungen
Jeder Indikator besteht aus einem Titel und einer Tabelle zur Datenerhebung, um eine vergleichbare, objektive und zuverlässige Datenerhebung in den Mitgliedstaaten sicherzustellen. Auf der Grundlage dieses Anhangs wird die Kommission ein benutzerfreundliches Online-Informationssystem bereitstellen. Dieses wird eine gezielte Auswahl der Fragen ermöglichen, die für die Befragten von Bedeutung sind, und bei Bedarf Erläuterungen und Erklärungen enthalten. Felder, die hier mit * gekennzeichnet sind, werden nur dann angezeigt, wenn sie für den nationalen Organisationsaufbau relevant sind oder wenn die Befragten die Möglichkeit haben, zwischen vordefinierten Antworten oder einer Antwort im Format eines Freitexts zu wählen.
(1) Struktur der Liste, Häufigkeit der Datenerhebung und meldende Stellen
Die Indikatoren in Teil 1, NATIONALER ORGANISATIONSAUFBAU UND ORGANISATORISCHE ARBEITSWEISE DER GLEICHBEHANDLUNGSSTELLEN IN DEN MITGLIEDSTAATEN, beziehen sich auf die Struktur und das Mandat, die unabhängige Arbeitsweise, die Ressourcen und die Befugnisse der Gleichbehandlungsstellen und dienen der Festlegung einer Ausgangsbasis für den nationalen Organisationsaufbau der Gleichbehandlungsstellen. Die Mitgliedstaaten müssen diese Daten gemäß Artikel 18 der Richtlinie (EU) 2024/1500 bis zum 19. Juni 2031 übermitteln. Eine Aktualisierung dieser Daten im Rahmen der nachfolgenden Berichterstattung ist nur dann erforderlich, wenn sich der nationale Organisationsaufbau und die organisatorische Arbeitsweise der Gleichbehandlungsstellen ändern.
Die Indikatoren in Teil 2, PRAKTISCHE ARBEITSWEISE DER GLEICHBEHANDLUNGSSTELLEN IM BERICHTSZEITRAUM, beziehen sich auf die Ressourcen, die Wirksamkeit und die Barrierefreiheit der Gleichbehandlungsstellen. Die Mitgliedstaaten müssen diese Daten gemäß Artikel 18 der Richtlinie (EU) 2024/1500 bis zum 19. Juni 2031 übermitteln und danach alle fünf Jahre auf der Grundlage der Daten, die von den Gleichbehandlungsstellen für ihre nationalen Statistiken und Berichte gemäß Artikel 16 Absatz 1 und Artikel 17 Buchstaben b und c der Richtlinie (EU) 2024/1500 erhoben werden.
Die Indikatoren in Teil 3, RÜCKMELDUNGEN DER GLEICHBEHANDLUNGSSTELLEN ÜBER IHRE ARBEITSWEISE IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEN STANDARDS, beziehen sich auf die eigenen Beiträge der Gleichbehandlungsstellen zu ihrer unabhängigen Arbeitsweise, ihren Ressourcen und ihrer Wirksamkeit. Diese Daten sind gemäß Artikel 18 der Richtlinie (EU) 2024/1500 bis zum 19. Juni 2031 und danach alle fünf Jahre zu übermitteln.
Um die Vergleichbarkeit, Objektivität und Zuverlässigkeit der erhobenen Daten zu gewährleisten, sind alle Indikatoren, die sich auf in Jahren gemessene Zeiträume beziehen, als auf Kalenderjahre bezogen zu verstehen.
(2) Umfang der Daten
Die Liste der Indikatoren umfasst Angelegenheiten, die unter die Richtlinie (EU) 2024/1500 fallen. Eine entsprechende Liste der Indikatoren für die unter die Richtlinie (EU) 2024/1499 fallenden Angelegenheiten ist in der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1196 festgelegt.
Sind Gleichbehandlungsstellen Teil einer Einrichtung mit mehreren Mandaten und/oder für Gründe und Bereiche zuständig, die nicht unter die Richtlinien (EU) 2024/1500 oder (EU) 2024/1499 fallen, beziehen sich die Indikatoren nur auf Daten (oder auf einen Näherungswert dieser Daten), die im Zusammenhang mit ihrem Mandat im Rahmen dieser Richtlinien stehen.
1. Nationaler Organisationsaufbau und organisatorische Arbeitsweise der Gleichbehandlungsstellen in dem Mitgliedstaat
"Struktur und Mandat" (S)
1. (S1) Struktur und Mandat der Stellen, die zur Erfüllung der in der Richtlinie (EU) 2024/1500 festgelegten Standards in dem Mitgliedstaat benannt wurden
| Umfang/Anwendungsbereich | Struktur, Befugnisse und Mandat |
| Ziel/Begründung | Berichterstattung über die Gesamtstruktur der Gleichbehandlungsstellen im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats durch Bestandsaufnahme der Stellen, die die in der Richtlinie (EU) 2024/1500 festgelegten Befugnisse ausüben, und über das Mandat jeder Stelle in Bezug auf Zuständigkeiten, Gründe und Bereiche (gemäß Artikel 1 Absatz 2 und Artikel 2 der Richtlinie (EU) 2024/1500) |
| Bezugsjahr der Informationen | Sachstand zum Zeitpunkt der Berichterstattung |
| S1A - Bitte alle Gleichbehandlungsstellen aufführen, die in Ihrem Land Befugnisse gemäß der Richtlinie (EU) 2024/1500 ausüben. | |||||
| Gleichbehandlungsstellen in [LAND] | Handelt es sich um eine Stelle mit mehreren Mandaten? | Gibt es ein Führungsgremium? | Anzahl der lokalen Büros | Handelt es sich dabei um eine autonome regionale oder lokale Stelle? | |
| S1A_1 | [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [ ] | [ ] | [ANZAHL] | [ ] |
| S1A_2 | [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [ ] | [ ] | [ANZAHL] | [ ] |
| S1A_3 | [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [ ] | [ ] | [ANZAHL] | [ ] |
| Erläuterungen |
| ||||
| S1B - Bitte für jede Gleichbehandlungsstelle deren Zuständigkeiten/Befugnisse angeben. | |||||
| 1 | 2 | 3 | |||
| [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [Name der Gleichbehandlungsstelle] | |||
| Prävention und Förderung | S1B_1 | Prävention von Diskriminierung und Förderung der Gleichbehandlung | [ ] | [ ] | [ ] |
| S1B_2 | Konsultation | [ ] | [ ] | [ ] | |
| S1B_3 | Empfehlungen | [ ] | [ ] | [ ] | |
| Unterstützung von Opfern | S1B_4 | Fähigkeit zur Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden | [ ] | [ ] | [ ] |
| S1B_5 | Alternative Streitbeilegung | [ ] | [ ] | [ ] | |
| S1B_6 | Untersuchungen | [ ] | [ ] | [ ] | |
| S1B_7 | Abgabe unverbindlicher Stellungnahmen | [ ] | [ ] | [ ] | |
| S1B_8 | Erlass verbindlicher Entscheidungen | [ ] | [ ] | [ ] | |
| S1B_9 | Rechtsstreitigkeiten | [ ] | [ ] | [ ] | |
| Erläuterungen |
| ||||
| S1C* - Bitte gegebenenfalls alle "anderen zuständigen Stellen" angeben, die in Ihrem Land mit den in der Richtlinie (EU) 2024/1500 festgelegten Befugnissen betraut sind. | |||||
| Andere zuständige Stellen | Zuständigkeiten | ||||
| Alternative Streitbeilegung | Untersuchungen | Sonstiges | Falls "Sonstiges", bitte erläutern. | ||
| S1C_1 | [Name der zuständigen Stelle] | [ ] | [ ] | [ ] | [TEXT] |
| S1C_2 | [Name der zuständigen Stelle] | [ ] | [ ] | [ ] | [TEXT] |
| Erläuterungen |
| ||||
| S1D - Bitte für jede Gleichbehandlungsstelle/zuständige Stelle die Gründe und Bereiche angeben, für die sie zuständig ist, und ob sie für alle Bereiche sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor zuständig ist. Hinsichtlich der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Bereich Beschäftigung und Beruf ist anzugeben, ob das Mandat der Gleichbehandlungsstelle Angelegenheiten umfasst, die unter die Richtlinie (EU) 2023/970 des Europäischen Parlaments und des Rates 1 (gleiches Entgelt) und die Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 (Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben) fallen. | |||
| [Name der Gleichbehandlungsstelle/zuständigen Stelle] | Erstreckt sich die Zuständigkeit dieser Gleichbehandlungsstelle auf alle Gründe und Bereiche sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor? (Ist die Antwort zumindest für einige Gründe oder Bereiche "nein", müssen zwei separate Tabellen ausgefüllt werden, eine für den öffentlichen Sektor und eine für den privaten Sektor.) | Ja/Nein | |
| Beschäftigung und Beruf | |||
| S1D_1 | Geschlecht | [ ] | |
| Einschließlich gleichen Entgelts | Ja/Nein | ||
| Einschließlich Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben | Ja/Nein | ||
| S1D_7 | Sonstige Gründe und/oder Bereiche, auf die sich die Zuständigkeit erstreckt* | [ ] | |
| S1D_8 | Bitte angeben* | [TEXT] | |
| Erläuterungen |
| ||
| 1) Richtlinie (EU) 2023/970 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen (ABl. L 132 vom 17.05.2023 S. 21, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2023/970/oj).
2) Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates (ABl. L 188 vom 12.07.2019 S. 79, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2019/1158/oj). | |||
| S1E - Decken die oben genannten Stellen zusammen sämtliche Zuständigkeiten und Aufgaben für alle in der Richtlinie (EU) 2024/1500 aufgeführten Gründe und Bereiche sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor und im gesamten Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats ab? | Ja/Nein |
| S1E_1* Falls "nein", bitte erläutern. | [TEXT] |
| S1_COMMENTS | Bitte ggf. relevante Metadaten angeben, etwaige Schwierigkeiten bei der Beantwortung der Frage beschreiben oder zusätzliche Erläuterungen oder Informationen, insbesondere in Bezug auf die konkrete Situation in dem Mitgliedstaat, angeben. | [TEXT] |
"Unabhängige Arbeitsweise" ("Independent Functioning" - IF)
2. (IF1) Unabhängige Arbeitsweise der einzelnen Gleichbehandlungsstellen gemäß Artikel 3 der Richtlinie (EU) 2024/1500
| Umfang/Anwendungsbereich | Unabhängige Arbeitsweise |
| Ziel/Begründung | Berichterstattung über die Unabhängigkeit der Gleichbehandlungsstellen (gemäß Artikel 3 und unter Berücksichtigung der Erwägungsgründe 17 bis 19 der Richtlinie (EU) 2024/1500) |
| Bezugsjahr der Informationen | Sachstand zum Zeitpunkt der Berichterstattung |
| IF1A - Frei von äußerer Beeinflussung | |||||
| Ziel/Begründung | Berichterstattung über die Unabhängigkeit der Gleichbehandlungsstellen (gemäß Artikel 3 Absatz 1 und Erwägungsgrund 17 der Richtlinie (EU) 2024/1500) | ||||
| Bitte für jede Gleichbehandlungsstelle beschreiben, wie ihre Unabhängigkeit gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2024/1500 sichergestellt wird. | |||||
| 1 | 2 | 3 | |||
| [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [Name der Gleichbehandlungsstelle] | |||
| Unabhängigkeit in den Rechtsvorschriften | IF1A_1* | Die Unabhängigkeit ist in der Verfassung des Mitgliedstaates geregelt. | [ ] | [ ] | [ ] |
| IF1A_2* | Die Unabhängigkeit ist im nationalen Recht geregelt. | [ ] | [ ] | [ ] | |
| IF1A_3* | Die Unabhängigkeit ist in einem anderen rechtlichen Dokument geregelt. | [ ] | [ ] | [ ] | |
| IF1A_4_TEXT* | Link oder Verweis auf die Rechtsgrundlage | [TEXT]/[HYPERLINK] | [TEXT]/[HYPERLINK] | [TEXT]/[HYPERLINK] | |
| IF1A_5 | Die Gleichbehandlungsstelle ist Teil eines Ministeriums. | Ja/Nein | Ja/Nein | Ja/Nein | |
| IF1A_6 | Die Gleichbehandlungsstelle ist Teil einer anderen Einrichtung. | Ja/Nein | Ja/Nein | Ja/Nein | |
| IF1A_7_TEXT | Welchem Ministerium oder welcher Einrichtung ist die Gleichbehandlungsstelle zugeordnet und wie wird ihre Unabhängigkeit rechtlich sichergestellt? | [TEXT] | [TEXT] | [TEXT] | |
| Rechenschaftspflicht | IF1A_8 | Gibt es (rechtliche, operative, finanzielle oder sonstige) Mechanismen der Rechenschaftspflicht? | Ja/Nein | Ja/Nein | Ja/Nein |
| IF1A_9 | Bitte angeben, welche Mechanismen der Rechenschaftspflicht bestehen, wem gegenüber die Gleichbehandlungsstelle oder ihre Führungskräfte rechenschaftspflichtig sind und welche Folgen sich aus den Rechenschaftsmechanismen ergeben können. | [TEXT] | [TEXT] | [TEXT] | |
| IF1A_9A* | Ministerium | [ ] | [ ] | [ ] | |
| IF1A_9B* | Regierung | [ ] | [ ] | [ ] | |
| IF1A_9C* | Parlament | [ ] | [ ] | [ ] | |
| IF1A_9D* | Regionale/lokale Behörde | [ ] | [ ] | [ ] | |
| IF1A_9E* | Rechnungshof | [ ] | [ ] | [ ] | |
| IF1A_9F* | Sonstiges | [TEXT] | [TEXT] | [TEXT] | |
| Bewirtschaftung von Ressourcen | IF1A_10 | Die Gleichbehandlungsstelle kann ihre finanziellen Ressourcen selbst verwalten. | Ja/Teilweise/Nein | Ja/Teilweise/Nein | Ja/Teilweise/Nein |
| IF1A_11 | Die Gleichbehandlungsstelle ist befugt, ihr Personal selbst auszuwählen und zu verwalten. | Ja/Teilweise/Nein | Ja/Teilweise/Nein | Ja/Teilweise/Nein | |
| IF1A_ COMMENTS* | Bitte ggf. relevante Metadaten angeben, etwaige Schwierigkeiten bei der Beantwortung der Frage beschreiben oder zusätzliche Erläuterungen oder Informationen, insbesondere in Bezug auf die konkrete Situation in dem Mitgliedstaat, angeben. |
[TEXT] | |||
| Erläuterungen |
| ||||
| IF1B - Auswahl, Ernennung, Abberufung und potenzielle Interessenkonflikte von Führungskräften | ||||
| Ziel/Begründung | Bestandsaufnahme der bestehenden Verfahren für die Auswahl, Ernennung und Abberufung sowie für potenzielle Interessenkonflikte der Bediensteten in Entscheidungs- oder Führungspositionen und gegebenenfalls der Mitglieder des Führungsgremiums, um deren Zuständigkeit und Unabhängigkeit zu gewährleisten (gemäß Artikel 3 und unter Berücksichtigung von Erwägungsgrund 17 der Richtlinie (EU) 2024/1500) | |||
| Bitte für jede Gleichbehandlungsstelle angeben, wie die Unabhängigkeit und Zuständigkeit der Bediensteten in Entscheidungs- oder Führungspositionen oder der Mitglieder des Führungsgremiums sichergestellt werden. | ||||
| 1 | 2 | 3 | ||
| [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [Name der Gleichbehandlungsstelle] | ||
| IF1B_1 | Für die Auswahl und Ernennung von Bediensteten in Entscheidungs- oder Führungspositionen bestehen transparente Verfahren. | Ja/Nein | Ja/Nein | Ja/Nein |
| IF1B_2 | Für die Auswahl und Ernennung von Mitgliedern des Führungsgremiums bestehen transparente Verfahren. | Ja/Nein/Nicht zutreffend | Ja/Nein/Nicht zutreffend | Ja/Nein/Nicht zutreffend |
| IF1B_3 | Für die Abberufung von Bediensteten in Entscheidungs- oder Führungspositionen bestehen transparente Verfahren. | Ja/Nein | Ja/Nein | Ja/Nein |
| IF1B_4 | Für die Abberufung von Mitgliedern des Führungsgremiums bestehen transparente Verfahren. | Ja/Nein/Nicht zutreffend | Ja/Nein/Nicht zutreffend | Ja/Nein/Nicht zutreffend |
| IF1B_5 | Für potenzielle Interessenkonflikte von Bediensteten in Entscheidungs- oder Führungspositionen bestehen transparente Verfahren. | Ja/Nein | Ja/Nein | Ja/Nein |
| IF1B_6 | Für potenzielle Interessenkonflikte von Mitgliedern des Führungsgremiums bestehen transparente Verfahren. | Ja/Nein/Nicht zutreffend | Ja/Nein/Nicht zutreffend | Ja/Nein/Nicht zutreffend |
| IF1B_7* | Wie werden die Unabhängigkeit und Zuständigkeit der Bediensteten in Entscheidungs- oder Führungspositionen sichergestellt? | [TEXT] | [TEXT] | [TEXT] |
| IF1B_7A* | Einschlägiger Befähigungsnachweis wird gefordert | [ ] | [ ] | [ ] |
| IF1B_7B* | Einschlägige Berufserfahrung wird gefordert | [ ] | [ ] | [ ] |
| IF1B_7C* | Einschlägige Erfahrung auf Führungsebene wird gefordert | [ ] | [ ] | [ ] |
| IF1B_7D* | Besondere Schulung wird gefordert | [ ] | [ ] | [ ] |
| IF1B_7E* | Besondere Schulung wird angeboten | [ ] | [ ] | [ ] |
| IF1B_7F* | Beteiligung mehrerer Akteure (Regierung, Parlament, Zivilgesellschaft usw.) am Auswahlverfahren | [ ] | [ ] | [ ] |
| IF1B_8* | Wie werden die Unabhängigkeit und Zuständigkeit der Mitglieder des Führungsgremiums sichergestellt? (falls zutreffend) | [TEXT] | [TEXT] | [TEXT] |
| IF1B_8A* | Einschlägiger Befähigungsnachweis wird gefordert | [ ] | [ ] | [ ] |
| IF1B_8B* | Einschlägige Berufserfahrung wird gefordert | [ ] | [ ] | [ ] |
| IF1B_8C* | Einschlägige Erfahrung auf Führungsebene wird gefordert | [ ] | [ ] | [ ] |
| IF1B_8D* | Besondere Schulung wird gefordert | [ ] | [ ] | [ ] |
| IF1B_8E* | Besondere Schulung wird angeboten | [ ] | [ ] | [ ] |
| IF1B_8F* | Beteiligung mehrerer Akteure (Regierung, Parlament, Zivilgesellschaft usw.) am Auswahlverfahren | [ ] | [ ] | [ ] |
| IF1B_ COMMENTS* | Bitte ggf. relevante Metadaten angeben, etwaige Schwierigkeiten bei der Beantwortung der Frage beschreiben oder zusätzliche Erläuterungen oder Informationen, insbesondere in Bezug auf die konkrete Situation in dem Mitgliedstaat, angeben. |
[TEXT] | ||
| Erläuterungen |
| |||
| IF1C - Wirksame Ausübung des Gleichstellungsmandats in einer Stelle mit mehreren Mandaten | ||||
| Ziel/Begründung | Bestandsaufnahme der Mechanismen, mit denen sichergestellt wird, dass das Gleichstellungsmandat innerhalb einer Stelle mit mehreren Mandaten wirksam ausgeübt wird (gemäß Artikel 3 der Richtlinie (EU) 2024/1500) | |||
| Bitte für jede Gleichbehandlungsstelle, die Teil einer Einrichtung mit mehreren Mandaten ist, beschreiben, wie durch die interne Struktur der Stelle die wirksame Ausübung des Gleichstellungsmandats gewährleistet wird. | ||||
| 1 | 2 | 3 | ||
| [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [Name der Gleichbehandlungsstelle] | ||
| IF1C_1* | Spezielles Personal für das Gleichstellungsmandat | [ ] | [ ] | [ ] |
| IF1C_2* | Spezielle Teams/Abteilungen für das Gleichstellungsmandat | [ ] | [ ] | [ ] |
| IF1C_3* | Spezielle Führungskräfte für das Gleichstellungsmandat | [ ] | [ ] | [ ] |
| IF1C_4* | Spezifische Verfahren oder Vorschriften zur Sicherstellung der wirksamen Ausübung des Gleichstellungsmandats | [ ] | [ ] | [ ] |
| IF1C_5* | Bitte beschreiben, wie die wirksame Ausübung des Gleichstellungsmandats innerhalb einer Stelle mit mehreren Mandaten sichergestellt wird. | [TEXT] | [TEXT] | [TEXT] |
| IF1C_ COMMENTS* | Bitte ggf. relevante Metadaten angeben, etwaige Schwierigkeiten bei der Beantwortung der Frage beschreiben oder zusätzliche Erläuterungen oder Informationen, insbesondere in Bezug auf die konkrete Situation in dem Mitgliedstaat, angeben. |
[TEXT] | ||
| Erläuterungen |
| |||
3. (R1) Mechanismen zur Sicherstellung der Angemessenheit und Stabilität der Ressourcen der einzelnen Gleichbehandlungsstellen und zur Anpassung dieser Ressourcen gemäß Artikel 4 der Richtlinie (EU) 2024/1500
| Umfang/Anwendungsbereich | Ressourcen | |||
| Ziel/Begründung | Bestandsaufnahme der Mechanismen zur Sicherstellung der Angemessenheit und Stabilität der Ressourcen der einzelnen Gleichbehandlungsstellen und zur Anpassung dieser Ressourcen (gemäß Artikel 4 und unter Berücksichtigung der Erwägungsgründe 20 und 21 der Richtlinie (EU) 2024/1500) | |||
| Bezugsjahr der Informationen | Sachstand zum Zeitpunkt der Berichterstattung | |||
| Bitte für jede Gleichbehandlungsstelle beschreiben, wie die Angemessenheit und Stabilität der Ressourcen der einzelnen Gleichbehandlungsstellen sichergestellt und wie diese Ressourcen angepasst werden (gemäß Artikel 4 und unter Berücksichtigung der Erwägungsgründe 20 und 21 der Richtlinie (EU) 2024/1500). | ||||
| 1 | 2 | 3 | ||
| [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [Name der Gleichbehandlungsstelle] | ||
| R1_1* | Die Gleichbehandlungsstelle wird vor oder während des Haushaltsverfahrens zu den ihr zugewiesenen Ressourcen konsultiert. | [ ] | [ ] | [ ] |
| R1_2* | Jährliche bedarfsorientierte Bewertung | [ ] | [ ] | [ ] |
| R1_3* | Zuweisung von Haushaltsmitteln per Gesetz | [ ] | [ ] | [ ] |
| R1_4* | Gesetzliche Vorschriften für den Prozess der Neuverhandlung | [ ] | [ ] | [ ] |
| R1_5* | Mehrjährige Haushaltsplanung | [ ] | [ ] | [ ] |
| R1_6* | Jährliche Indexierung | [ ] | [ ] | [ ] |
| R1_7* | Anpassung im Falle neuer Aufgaben/Zuständigkeiten | [ ] | [ ] | [ ] |
| R1_8* | Ermessensabhängige Rücklage zur Deckung von außergewöhnlichem Bedarf | [ ] | [ ] | [ ] |
| R1_9 | Bitte beschreiben, wie die Angemessenheit und Stabilität der Ressourcen der einzelnen Gleichbehandlungsstellen gemäß der Richtlinie (EU) 2024/1500 in Ihrem Mitgliedstaat sichergestellt und wie diese angepasst werden. | [TEXT] | [TEXT] | [TEXT] |
| R1_COMMENTS* | Bitte ggf. relevante Metadaten angeben, etwaige Schwierigkeiten bei der Beantwortung der Frage beschreiben oder zusätzliche Erläuterungen oder Informationen, insbesondere in Bezug auf die konkrete Situation in dem Mitgliedstaat, angeben. |
[TEXT] | ||
| Erläuterungen |
| |||
4. (P1) Befugnisse der einzelnen Gleichbehandlungsstellen/zuständigen Stellen gemäß den Artikeln 6, 7, 8, 9, 10 und 15 der Richtlinie (EU) 2024/1500
| Umfang/Anwendungsbereich | Befugnisse |
| Ziel/Begründung | Bestandsaufnahme der Befugnisse der einzelnen Gleichbehandlungsstellen/zuständigen Stellen, die Beschwerden über Diskriminierung bearbeiten (gemäß den Artikeln 6, 7, 8, 9, 10 und 15 der Richtlinie (EU) 2024/1500) |
| Bezugsjahr der Informationen | Sachstand zum Zeitpunkt der Berichterstattung |
| P1A - Unterstützung von Opfern/Bearbeitung von Beschwerden | ||||
| Ziel/Begründung | Beschreibung des Verfahrens zur Bearbeitung von Beschwerden in den einzelnen Gleichbehandlungsstellen gemäß den in Artikel 6 Absätze 2, 3 und 4 der Richtlinie (EU) 2024/1500 über die Unterstützung von Opfern festgelegten Schritten | |||
| Bitte für jede Gleichbehandlungsstelle angeben, ob die Bearbeitung von Beschwerden die folgenden Schritte beinhaltet: | ||||
| 1 | 2 | 3 | ||
| [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [Name der Gleichbehandlungsstelle] | ||
| P1A_1 | Entgegennahme der Beschwerde | [ ] | [ ] | [ ] |
| P1A_2 | Information der Opfer über den rechtlichen Rahmen, einschließlich einer auf deren besondere Situation zugeschnittenen Beratung | [ ] | [ ] | [ ] |
| P1A_3 | Information der Opfer über die von der Gleichbehandlungsstelle angebotenen Dienste und damit zusammenhängende Verfahrensaspekte | [ ] | [ ] | [ ] |
| P1A_4 | Information der Opfer über die verfügbaren Rechtsbehelfe, einschließlich der Möglichkeit, das Verfahren vor Gericht zu verfolgen | [ ] | [ ] | [ ] |
| P1A_5 | Information der Opfer über die geltenden Vertraulichkeitsvorschriften und den Schutz personenbezogener Daten | [ ] | [ ] | [ ] |
| P1A_6 | Information der Opfer über die Möglichkeit, psychologische oder andere Formen einschlägiger Unterstützung von anderen Stellen oder Organisationen zu erhalten | [ ] | [ ] | [ ] |
| P1A_7 | Information der Beschwerdeführer darüber, ob das Verfahren eingestellt wird oder ob es Gründe gibt, es weiterzuverfolgen | [ ] | [ ] | [ ] |
| P1A_COMMENTS* | Bitte ggf. relevante Metadaten angeben, etwaige Schwierigkeiten bei der Beantwortung der Frage beschreiben oder zusätzliche Erläuterungen oder Informationen, insbesondere in Bezug auf die konkrete Situation in dem Mitgliedstaat, angeben. |
[TEXT] | ||
| Erläuterungen |
| |||
| P1B - Alternative Streitbeilegung | ||
| Ziel/Begründung | Bestandsaufnahme der Art der alternativen Streitbeilegungsverfahren, die von den einzelnen Gleichbehandlungsstellen/zuständigen Stellen angeboten wird (gemäß Artikel 7 und unter Berücksichtigung von Erwägungsgrund 25 der Richtlinie (EU) 2024/1500) | |
| P1B_1 - Bitte für jede Gleichbehandlungsstelle/zuständige Stelle, die alternative Streitbeilegungsverfahren durchführt, angeben, welche Art der alternativen Streitbeilegung angeboten wird. Sofern eine andere zuständige Stelle über diese Befugnisse verfügt, bitte beschreiben, wie sichergestellt wird, dass die für die Streitbeilegung zuständigen Personen unabhängig und unparteiisch sind und über das erforderliche Fachwissen verfügen (auch in Angelegenheiten, die nicht mit Diskriminierung in Zusammenhang stehen). | ||
|
[TEXT] | ||
| P1B_COMMENTS* | Bitte ggf. relevante Metadaten angeben, etwaige Schwierigkeiten bei der Beantwortung der Frage beschreiben oder zusätzliche Erläuterungen oder Informationen, insbesondere in Bezug auf die konkrete Situation in dem Mitgliedstaat, angeben. |
[TEXT] |
| Erläuterungen |
| |
| P1C - Zugang zu Informationen durch Untersuchungen | ||||
| Ziel/Begründung | Beschreibung des Rahmens, der es den einzelnen Gleichbehandlungsstellen und/oder anderen zuständigen Stellen ermöglicht, Zugang zu Informationen und Dokumenten zu erhalten, die erforderlich sind, um feststellen zu können, ob eine Diskriminierung vorliegt (gemäß Artikel 8 und unter Berücksichtigung von Erwägungsgrund 27 der Richtlinie (EU) 2024/1500) | |||
| Bitte den in Ihrem Mitgliedstaat eingerichteten Rahmen beschreiben, durch den es der Stelle ermöglicht wird, den Sachverhalt aufzuklären und sicherzustellen, dass sie über wirksame Rechte auf Zugang zu Informationen und Dokumenten verfügt, die erforderlich sind, um feststellen zu können, ob eine Diskriminierung vorliegt. | ||||
| [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [Name der zuständigen Stelle] | ||
| P1C_1* | Es gibt ein standardisiertes Verfahren für Gleichbehandlungsstellen/zuständige Stellen zur Durchführung von Untersuchungen und für Gleichbehandlungsstellen zur Anforderung von Informationen von einer anderen zuständigen Stelle, sofern dies erforderlich ist. | Ja/Nein | Ja/Nein | Ja/Nein |
| P1C_2* | Die Gleichbehandlungsstelle/zuständige Stelle hat einen Rechtsanspruch auf Zugang zu Informationen. | Ja/Nein | Ja/Nein | Ja/Nein |
| P1C_3* | Die Gleichbehandlungsstelle/zuständige Stelle kann Informationen und Dokumente anfordern. | [ ] | [ ] | [ ] |
| P1C_4* | Die Gleichbehandlungsstelle/zuständige Stelle kann Überprüfungen vor Ort durchführen. | [ ] | [ ] | [ ] |
| P1C_5* | Die Gleichbehandlungsstelle/zuständige Stelle kann Anhörungen (von Zeugen, Dritten oder Sachverständigen) durchführen. | [ ] | [ ] | [ ] |
| P1C_6* | Die Gleichbehandlungsstelle/zuständige Stelle kann Situationstests durchführen. | [ ] | [ ] | [ ] |
| P1C_7* | Durch die Beweislastumkehr wird sichergestellt, dass der Antragsgegner stets Informationen vorlegen muss, um zu beweisen, dass keine Diskriminierung vorgelegen hat. | [ ] | [ ] | [ ] |
| P1C_8* | Weigert sich ein Antragsgegner, Informationen vorzulegen, können verwaltungsrechtliche Sanktionen und Geldbußen verhängt werden. | [ ] | [ ] | [ ] |
| P1C_9* | Weigert sich ein Antragsgegner, Informationen vorzulegen, kann eine gerichtliche Entscheidung beantragt werden. | [ ] | [ ] | [ ] |
| P1C_10* | Weigert sich ein Antragsgegner, Informationen vorzulegen, kann die Öffentlichkeit/das Parlament oder eine Aufsichtsbehörde informiert werden. | [ ] | [ ] | [ ] |
| P1C_11 | Beschreibung des Rahmens | [TEXT] | [TEXT] | [TEXT] |
| P1C_COMMENTS* | Bitte ggf. relevante Metadaten angeben, etwaige Schwierigkeiten bei der Beantwortung der Frage beschreiben oder zusätzliche Erläuterungen oder Informationen, insbesondere in Bezug auf die konkrete Situation in dem Mitgliedstaat, angeben. |
[TEXT] | ||
| Erläuterungen |
| |||
| P1D - Entscheidungen und Stellungnahmen | ||||
| Ziel/Begründung | Bestandsaufnahme der Befugnisse der einzelnen Gleichbehandlungsstellen, verbindliche Entscheidungen zu treffen oder unverbindliche Stellungnahmen abzugeben (gemäß Artikel 9 und unter Berücksichtigung von Erwägungsgrund 28 der Richtlinie (EU) 2024/1500) | |||
| Bitte für jede Gleichbehandlungsstelle angeben, ob | ||||
| 1 | 2 | 3 | ||
| [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [Name der Gleichbehandlungsstelle] | ||
| P1D_1 | sie befugt ist, verbindliche Entscheidungen zu treffen, | Ja/Nein | Ja/Nein | Ja/Nein |
| P1D_2 | sie befugt ist, unverbindliche Stellungnahmen abzugeben, | Ja/Nein | Ja/Nein | Ja/Nein |
| P1D_3 | in den Entscheidungen/Stellungnahmen der Gleichbehandlungsstelle der Sachverhalt festgestellt wird, | Ja/Nein | Ja/Nein | Ja/Nein |
| P1D_4 | die Entscheidungen/Stellungnahmen der Gleichbehandlungsstelle eine Schlussfolgerung dazu enthalten, ob eine Diskriminierung vorliegt, | Ja/Nein | Ja/Nein | Ja/Nein |
| P1D_5 | die Entscheidungen/Stellungnahmen der Gleichbehandlungsstelle die Gründe enthalten, die zu ihrer Schlussfolgerung geführt haben, ob eine Diskriminierung vorliegt, | Ja/Nein | Ja/Nein | Ja/Nein |
| P1D_6 | die Entscheidungen/Stellungnahmen der Gleichbehandlungsstelle gegebenenfalls konkrete Maßnahmen zur Behebung eines festgestellten Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz enthalten, | Ja/Nein | Ja/Nein | Ja/Nein |
| P1D_7 | die Entscheidungen/Stellungnahmen der Gleichbehandlungsstelle gegebenenfalls konkrete Maßnahmen zur Verhinderung erneuter Diskriminierungen enthalten, | Ja/Nein | Ja/Nein | Ja/Nein |
| P1D_8 | Mechanismen zur Durchsetzung von Entscheidungen und zur Weiterverfolgung von Stellungnahmen vorhanden sind, | Ja/Nein | Ja/Nein | Ja/Nein |
| P1D_9 | die Gleichbehandlungsstelle zumindest eine Zusammenfassung der Stellungnahmen/Entscheidungen veröffentlicht, die sie für besonders relevant erachtet. | Ja/Nein | Ja/Nein | Ja/Nein |
| P1D_COMMENTS* | Bitte ggf. relevante Metadaten angeben, etwaige Schwierigkeiten bei der Beantwortung der Frage beschreiben oder zusätzliche Erläuterungen oder Informationen, insbesondere in Bezug auf die konkrete Situation in dem Mitgliedstaat, angeben. Falls eine der Fragen mit "nein" beantwortet wird, bitte erläutern, wie die Anforderungen des Artikels 9 der Richtlinie (EU) 2024/1500 in Ihrem Mitgliedstaat erfüllt werden. |
[TEXT] | ||
| P1E - Durchsetzung von Entscheidungen und Weiterverfolgung von Stellungnahmen | |||||
| Ziel/Begründung | Berichterstattung über die bestehenden Mechanismen zur Durchsetzung verbindlicher Entscheidungen und zur Weiterverfolgung unverbindlicher Stellungnahmen (gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2024/1500) | ||||
| Bezugsjahr der Informationen | Sachstand im Verlauf des Fünfjahreszeitraums, auf den sich die Berichterstattung bezieht | ||||
| Bitte für jede Gleichbehandlungsstelle angeben, welche Mechanismen in Ihrem Mitgliedstaat vorhanden sind, um verbindliche Entscheidungen durchzusetzen und/oder unverbindliche Stellungnahmen weiterzuverfolgen. | |||||
| 1 | 2 | 3 | |||
| [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [Name der Gleichbehandlungsstelle] | |||
| Unverbindliche Stellungnahmen | P1E_1* | Die Stellungnahmen enthalten eine Aufforderung zur Rückmeldung. | [ ] | [ ] | [ ] |
| P1E_2* | Falls keine Rückmeldung eingeht, sind bestimmte Bedienstete für den Kontakt zu den Beteiligten zuständig. | [ ] | [ ] | [ ] | |
| P1E_3* | Für die Prüfung der eingegangenen Rückmeldungen sind bestimmte Bedienstete zuständig. | [ ] | [ ] | [ ] | |
| P1E_4* | Es wird ein klarer Zeitrahmen für die Umsetzung und die Rückmeldung festgelegt. | [ ] | [ ] | [ ] | |
| P1E_5* | Beschreibung der Mechanismen | [TEXT] | [TEXT] | [TEXT] | |
| Verbindliche Entscheidungen | P1E_6* | Für die Durchsetzung von Entscheidungen innerhalb der Gleichbehandlungsstelle sind bestimmte Bedienstete zuständig | [ ] | [ ] | [ ] |
| P1E_7* | Die Durchsetzung von Entscheidungen wird an andere spezialisierte Durchsetzungsbeauftragte oder Durchsetzungsstellen ausgelagert. | [ ] | [ ] | [ ] | |
| P1E_8* | Es wird ein klarer Zeitrahmen für die Durchsetzung festgelegt. | [ ] | [ ] | [ ] | |
| P1E_9* | Bei Nichteinhaltung kann ein Zwangsgeld verhängt werden. | [ ] | [ ] | [ ] | |
| P1E_10* | Beschreibung der Mechanismen | [TEXT] | [TEXT] | [TEXT] | |
| P1E_COMMENTS* | Bitte ggf. relevante Metadaten angeben, etwaige Schwierigkeiten bei der Beantwortung der Frage beschreiben oder zusätzliche Erläuterungen oder Informationen, insbesondere in Bezug auf die konkrete Situation in dem Mitgliedstaat, angeben. |
[TEXT] | |||
| P1F - Rechtsstreitigkeiten | ||||
| Ziel/Begründung | Bestandsaufnahme der Befugnisse der einzelnen Gleichbehandlungsstellen bei Gerichtsverfahren in Zivil- und Verwaltungssachen, die die Verwirklichung des in den Richtlinien 2006/54/EG und 2010/41/EU verankerten Gleichbehandlungsgrundsatzes betreffen (gemäß Artikel 10 und unter Berücksichtigung der Erwägungsgründe 32 bis 34 der Richtlinie (EU) 2024/1500). | |||
| Bitte für jede Gleichbehandlungsstelle, die Rechtsstreitigkeiten führt, angeben, ob diese befugt ist, in Gerichtsverfahren für alle in der Richtlinie (EU) 2024/1500 aufgeführten Gründe und Bereiche tätig zu werden, die in ihre Zuständigkeit fallen. Bitte auch beschreiben, über welche der in Artikel 10 Absätze 2 und 3 der Richtlinie (EU) 2024/1500 aufgeführten Rechte, in Gerichtsverfahren tätig zu werden, sie verfügt. | ||||
| 1 | 2 | 3 | ||
| [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [Name der Gleichbehandlungsstelle] | ||
| P1F_1 | Sie kann in Gerichtsverfahren für alle in der Richtlinie (EU) 2024/1500 aufgeführten Gründe und Bereiche tätig werden, die in ihre Zuständigkeit fallen. | Ja/Nein | Ja/Nein | Ja/Nein |
| P1F_2 | Sie kann dem Gericht Stellungnahmen übermitteln. | [ ] | [ ] | [ ] |
| P1F_3 | Sie kann im Namen eines Opfers ein Gerichtsverfahren einleiten. | [ ] | [ ] | [ ] |
| P1F_4 | Sie kann im Namen mehrerer Opfer ein Gerichtsverfahren einleiten. | [ ] | [ ] | [ ] |
| P1F_5 | Sie kann zur Unterstützung eines Opfers an Gerichtsverfahren teilnehmen. | [ ] | [ ] | [ ] |
| P1F_6 | Sie kann zur Unterstützung mehrerer Opfer an Gerichtsverfahren teilnehmen. | [ ] | [ ] | [ ] |
| P1F_7 | Sie kann im eigenen Namen Gerichtsverfahren einleiten, um das öffentliche Interesse zu schützen. | [ ] | [ ] | [ ] |
| P1F_8 | Sie kann in Verfahren zur Vollstreckung oder gerichtlichen Überprüfung ihrer eigenen verbindlichen Entscheidungen als Partei auftreten. | [ ] | [ ] | [ ] |
| P1F_COMMENTS* | Bitte ggf. relevante Metadaten angeben, etwaige Schwierigkeiten bei der Beantwortung der Frage beschreiben oder zusätzliche Erläuterungen oder Informationen, insbesondere in Bezug auf die konkrete Situation in dem Mitgliedstaat, angeben. |
[TEXT] | ||
| P1G - Konsultation und Empfehlungen | ||||
| Ziel/Begründung | Berichterstattung darüber, ob es ein standardisiertes Verfahren gibt, mit dem sichergestellt wird, dass die Regierung und die zuständigen Behörden Gleichbehandlungsstellen zu Rechtsvorschriften, Politik, Verfahren und Programmen im Zusammenhang mit den sich aus den Richtlinien 2006/54/EG und 2010/41/EU ergebenden Rechten und Pflichten konsultieren (gemäß der in Artikel 15 enthaltenen Pflicht und unter Berücksichtigung von Erwägungsgrund 41 der Richtlinie (EU) 2024/1500) | |||
| Bitte für jede Gleichbehandlungsstelle angeben, ob es ein standardisiertes Konsultationsverfahren gibt, und wenn ja, dieses Verfahren bitte beschreiben. | ||||
| 1 | 2 | 3 | ||
| [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [Name der Gleichbehandlungsstelle] | ||
| P1G_1 | Es gibt ein standardisiertes Verfahren für die Konsultation von Gleichbehandlungsstellen. | Ja/Nein | Ja/Nein | Ja/Nein |
| P1G_2* | Die Gleichbehandlungsstelle wird gezielt über allgemeine/öffentliche Konsultationen zu Rechtsvorschriften, Politik, Verfahren und Programmen im Zusammenhang mit den sich aus den Richtlinien 2006/54/EG und 2010/41/EU ergebenden Rechten und Pflichten unterrichtet. | [ ] | [ ] | [ ] |
| P1G_3* | Es gibt ein besonderes Konsultationsverfahren für die Gleichbehandlungsstelle. | [ ] | [ ] | [ ] |
| P1G_4* | Die Konsultation der Gleichbehandlungsstelle ist in bestimmten Fällen zwingend vorgeschrieben (z.B. bei dem Erlass, der Änderung oder der Aufhebung von Rechtsvorschriften im Bereich der Diskriminierung/Gleichbehandlung). | [ ] | [ ] | [ ] |
| P1G_5* | Die Gleichbehandlungsstelle kann entscheiden, in welchen Fällen sie sich am Konsultationsverfahren beteiligt. | [ ] | [ ] | [ ] |
| P1G_6* | Es gibt einen bestimmten Zeitrahmen für die Konsultation, der es ermöglicht, dass Empfehlungen auf sinnvolle Weise und rechtzeitig erfolgen können. | [ ] | [ ] | [ ] |
| P1G_7 | Die Gleichbehandlungsstelle hat das Recht, Empfehlungen auszusprechen. | Ja/Nein | Ja/Nein | Ja/Nein |
| P1G_8 | Die Gleichbehandlungsstelle kann Rückmeldungen zu ihren Empfehlungen verlangen. | Ja/Nein | Ja/Nein | Ja/Nein |
| P1G_9* | Beschreibung der Konsultationsverfahren | [TEXT] | [TEXT] | [TEXT] |
| P1G_COMMENTS* | Bitte ggf. relevante Metadaten angeben, etwaige Schwierigkeiten bei der Beantwortung der Frage beschreiben oder zusätzliche Erläuterungen oder Informationen, insbesondere in Bezug auf die konkrete Situation in dem Mitgliedstaat, angeben. |
[TEXT] | ||
| Erläuterungen |
| |||
2. Praktische Arbeitsweise der Gleichbehandlungsstellen im Berichtszeitraum
5. (R2) Jährliche Haushaltsmittel der einzelnen Gleichbehandlungsstellen
| Umfang/Anwendungsbereich | Ressourcen | |||
| Ziel/Begründung | Berichterstattung über die Haushaltsmittel, die den Gleichbehandlungsstellen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur Verfügung stehen (gemäß Artikel 4 der Richtlinie (EU) 2024/1500) | |||
| Bezugsjahr der Informationen | Sachstand für jedes Jahr des Fünfjahreszeitraums zwischen den Überwachungsberichten. | |||
| (R2) Bitte die gesamten jährlichen Haushaltsmittel, die vom Staat bereitgestellt werden (nach Abzug der Haushaltsmittel für Räumlichkeiten), sowie gegebenenfalls die jährlichen Haushaltsmittel für Personal und etwaige zusätzliche Einnahmen aus anderen Quellen angeben. | ||||
|
Name der Gleichbehandlungsstelle | Vom Staat bereitgestellte gesamte jährliche Haushaltsmittel, nach Abzug der Haushaltsmittel für Räumlichkeiten | Vom Staat bereitgestellte jährliche Haushaltsmittel für Personal | Zusätzliche Einnahmen aus anderen Quellen* | |
| R2_1 | [Name der Gleichbehandlungsstelle] Jahr 1 | [ANZAHL] | [ANZAHL] | [ANZAHL] |
| R2_2 | [Name der Gleichbehandlungsstelle] Jahr 2 | [ANZAHL] | [ANZAHL] | [ANZAHL] |
| R2_3 | [Name der Gleichbehandlungsstelle] Jahr 3 | [ANZAHL] | [ANZAHL] | [ANZAHL] |
| R2_4 | [Name der Gleichbehandlungsstelle] Jahr 4 | [ANZAHL] | [ANZAHL] | [ANZAHL] |
| R2_5 | [Name der Gleichbehandlungsstelle] Jahr 5 | [ANZAHL] | [ANZAHL] | [ANZAHL] |
| R2_COMMENTS* | Bitte ggf. relevante Metadaten angeben, etwaige Schwierigkeiten bei der Beantwortung der Frage beschreiben oder zusätzliche Erläuterungen oder Informationen, insbesondere in Bezug auf die konkrete Situation in dem Mitgliedstaat, angeben. |
[TEXT] | ||
| Erläuterungen |
| |||
6. (R3) Gesamtzahl der Beschäftigten der einzelnen Gleichbehandlungsstellen pro Jahr
| Umfang/Anwendungsbereich | Ressourcen | |
| Ziel/Begründung | Berichterstattung über die Gesamtzahl der Beschäftigten der einzelnen Gleichbehandlungsstellen pro Jahr | |
| Bezugsjahr der Informationen | Sachstand zum Ende eines jeden Jahres des Fünfjahreszeitraums zwischen den Überwachungsberichten | |
| R3 - Bitte die Gesamtzahl der Beschäftigten angeben. | ||
|
Gleichbehandlungsstellen in [LAND] | Gesamtzahl der Beschäftigten | |
| R3_1 | [Name der Gleichbehandlungsstelle] Jahr 1 | [ANZAHL] |
| R3_2 | [Name der Gleichbehandlungsstelle] Jahr 2 | [ANZAHL] |
| R3_3 | [Name der Gleichbehandlungsstelle] Jahr 3 | [ANZAHL] |
| R3_4 | [Name der Gleichbehandlungsstelle] Jahr 4 | [ANZAHL] |
| R3_5 | [Name der Gleichbehandlungsstelle] Jahr 5 | [ANZAHL] |
| R3_COMMENTS* | Bitte ggf. relevante Metadaten angeben, etwaige Schwierigkeiten bei der Beantwortung der Frage beschreiben oder zusätzliche Erläuterungen oder Informationen, insbesondere in Bezug auf die konkrete Situation in dem Mitgliedstaat, angeben. | [TEXT] |
| Erläuterungen |
| |
7. (E1) Von den Mitgliedstaaten oder Gleichbehandlungsstellen ergriffene Maßnahmen zur Sensibilisierung für die sich aus den Richtlinien 2006/54/EG und 2010/41/EU ergebenden Rechte sowie für das Bestehen von Gleichbehandlungsstellen und deren Diensten
| Umfang/Anwendungsbereich | Wirksamkeit, Befugnisse | |
| Ziel/Begründung | Berichterstattung über die von den Mitgliedstaaten und ihren Gleichbehandlungsstellen ergriffenen Maßnahmen zur Sensibilisierung für die sich aus den Richtlinien 2006/54/EG und 2010/41/EU ergebenden Rechte sowie für das Bestehen von Gleichbehandlungsstellen und deren Diensten (gemäß Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2024/1500) | |
| Bezugsjahr der Informationen | Sachstand im Verlauf des Fünfjahreszeitraums, auf den sich die Berichterstattung bezieht | |
| (E1) Bitte angeben, welche Maßnahmen zur Sensibilisierung der allgemeinen Bevölkerung im gesamten Hoheitsgebiet Ihres Mitgliedstaats, unter besonderer Berücksichtigung diskriminierungsgefährdeter Personen und Gruppen, für die sich aus den Richtlinien 2006/54/EG und 2010/41/EU ergebenden Rechte sowie für das Bestehen von Gleichbehandlungsstellen und deren Diensten ergriffen und umgesetzt wurden. | ||
| E1_1 | Der Mitgliedstaat hat Maßnahmen zur Sensibilisierung für die sich aus den Richtlinien 2006/54/EG und 2010/41/EU ergebenden Rechte ergriffen. | Ja/Nein |
| E1_2 | Die Gleichbehandlungsstelle hat Maßnahmen zur Sensibilisierung für die sich aus den Richtlinien 2006/54/EG und 2010/41/EU ergebenden Rechte ergriffen. | Ja/Nein |
| E1_3* | Strategie zur Sensibilisierung für die sich aus den Richtlinien 2006/54/EG und 2010/41/EU ergebenden Rechte sowie für das Bestehen von Gleichbehandlungsstellen und deren Diensten | [ ] |
| E1_4* | Sensibilisierungskampagnen bezüglich der sich aus den Richtlinien 2006/54/EG und 2010/41/EU ergebenden Rechte | [ ] |
| E1_5* | Sensibilisierungskampagnen bezüglich des Bestehens der Gleichbehandlungsstellen und deren Diensten | [ ] |
| E1_6* | Anzahl der Sensibilisierungskampagnen im Berichtszeitraum | [ANZAHL] |
| E1_7* | Es wurden Erhebungen über den Bekanntheitsgrad der Rechte nach den Richtlinien 2006/54/EG und 2010/41/EU sowie über das Bestehen von Gleichbehandlungsstellen und deren Diensten durchgeführt. | [ ] |
| E1_8* | Anzahl der im Berichtszeitraum durchgeführten Erhebungen | [ANZAHL] |
| E1_9* | Bitte die in Ihrem Mitgliedstaat ergriffenen und umgesetzten Maßnahmen zur Sensibilisierung zusammenfassen, z.B. die behandelten Themen und die Ergebnisse der durchgeführten Kampagnen und Erhebungen und/oder andere ergriffene und umgesetzte Maßnahmen zur Sensibilisierung. | [TEXT] |
| E1_COMMENTS* | Bitte ggf. relevante Metadaten angeben, etwaige Schwierigkeiten bei der Beantwortung der Frage beschreiben oder zusätzliche Erläuterungen oder Informationen, insbesondere in Bezug auf die konkrete Situation in dem Mitgliedstaat, angeben. | [TEXT] |
| Erläuterungen |
| |
8. (E2) Maßnahmen, die von den einzelnen Gleichbehandlungsstellen zur Verhinderung von Diskriminierung und zur Förderung der Gleichbehandlung in Angelegenheiten, die unter die Richtlinie (EU) 2024/1500 fallen, durchgeführt wurden
| Umfang/Anwendungsbereich | Wirksamkeit, Befugnisse |
| Ziel/Begründung | Berichterstattung über die Art der von den Gleichbehandlungsstellen durchgeführten Präventions- und Förderungsmaßnahmen und die tatsächlich einbezogenen Gründe und Bereiche (gemäß Artikel 5 und unter Berücksichtigung von Erwägungsgrund 22 der Richtlinie (EU) 2024/1500) |
| Bezugsjahr der Informationen | Sachstand im Verlauf des Fünfjahreszeitraums, auf den sich die Berichterstattung bezieht |
| E2A - Bitte für jede Gleichbehandlungsstelle angeben, auf welche Gründe und Bereiche sich die Maßnahmen, die die Stelle zur Verhinderung von Diskriminierung und zur Förderung der Gleichbehandlung durchgeführt hat, beziehen. | ||
|
[Name der Gleichbehandlungsstelle] | ||
| Beschäftigung und Beruf | ||
| E2A_1 | Geschlecht | [ ] |
| E2B - Bitte für jede Gleichbehandlungsstelle angeben, welche Präventions- und Förderungsmaßnahmen sie im Berichtszeitraum durchgeführt hat. | ||||
| 1 | 2 | 3 | ||
| [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [Name der Gleichbehandlungsstelle] | ||
| E2B_1* | Förderung positiver Maßnahmen bei öffentlichen/privaten Einrichtungen | [ ] | [ ] | [ ] |
| E2B_2* | Durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung bei öffentlichen/privaten Einrichtungen | [ ] | [ ] | [ ] |
| E2B_3* | Schulungsangebote für öffentliche/private Einrichtungen | [ ] | [ ] | [ ] |
| E2B_4* | Beratung und Unterstützung öffentlicher/privater Einrichtungen | [ ] | [ ] | [ ] |
| E2B_5* | Unterstützung bei der Ausarbeitung und der Umsetzung von Gleichstellungsplänen in öffentlichen/privaten Einrichtungen | [ ] | [ ] | [ ] |
| E2B_6* | Entwicklung von Material zur Prävention und Förderung (z.B. Toolbox, Checklisten) | [ ] | [ ] | [ ] |
| E2B_7* | Beteiligung an öffentlichen Debatten | [ ] | [ ] | [ ] |
| E2B_8* | Durchführung von Kampagnen zur Information und Förderung | [ ] | [ ] | [ ] |
| E2B_9* | Kommunikation mit Interessenträgern, einschließlich Sozialpartnern | [ ] | [ ] | [ ] |
| E2B_10* | Förderung des Austauschs bewährter Verfahren | [ ] | [ ] | [ ] |
| E2B_11* | Durchführung oder Finanzierung von Forschungsarbeiten | [ ] | [ ] | [ ] |
| E2B_12* | Durchführung oder Finanzierung von Erhebungen | [ ] | [ ] | [ ] |
| E2B_13* | Bitte die Art der von der Gleichbehandlungsstelle im Berichtszeitraum durchgeführten Präventions- und Förderungsmaßnahmen zusammenfassen. | [TEXT] | [TEXT] | [TEXT] |
| E2_COMMENTS* | Bitte ggf. relevante Metadaten angeben, etwaige Schwierigkeiten bei der Beantwortung der Frage beschreiben oder zusätzliche Erläuterungen oder Informationen, insbesondere in Bezug auf die konkrete Situation in dem Mitgliedstaat, angeben. | [TEXT] |
9. (E3) Beschwerden, die von den einzelnen Gleichbehandlungsstellen pro Jahr in Angelegenheiten bearbeitet wurden, die unter die Richtlinie (EU) 2024/1500 fallen
| Umfang/Anwendungsbereich | Wirksamkeit, Befugnisse |
| Ziel/Begründung | Berichterstattung über die Beschwerden, die von den einzelnen Gleichbehandlungsstellen pro Jahr in Angelegenheiten bearbeitet wurden, die unter die Richtlinie (EU) 2024/1500 fallen (gemäß Artikel 6 der Richtlinie (EU) 2024/1500) |
| Bezugsjahr der Informationen | Sachstand für jedes Jahr des Fünfjahreszeitraums zwischen den Überwachungsberichten |
| E3 - Bitte für jede Gleichbehandlungsstelle die Anzahl der pro Jahr bearbeiteten Beschwerden angeben, die sich auf die in der Richtlinie (EU) 2024/1500 aufgeführten Gründe und Bereiche beziehen. | ||
|
[Name der Gleichbehandlungsstelle] | ||
| Jahr 1 | ||
| Beschäftigung und Beruf | ||
| E3_1 | Geschlecht | [ANZAHL] |
| E3_COMMENTS* | Bitte ggf. relevante Metadaten angeben, etwaige Schwierigkeiten bei der Beantwortung der Frage beschreiben oder zusätzliche Erläuterungen oder Informationen, insbesondere in Bezug auf die konkrete Situation in dem Mitgliedstaat, angeben. | [TEXT] |
| Erläuterungen |
| |
10. (E4) Inanspruchnahme alternativer Streitbeilegungsverfahren durch die einzelnen Gleichbehandlungsstellen/zuständigen Stellen pro Jahr
| Umfang/Anwendungsbereich | Wirksamkeit, Befugnisse | |
| Ziel/Begründung | Berichterstattung über die Inanspruchnahme alternativer Streitbeilegungsverfahren durch die einzelnen Gleichbehandlungsstellen/zuständigen Stellen, aufgeschlüsselt nach Gründen und Bereichen (gemäß Artikel 7 und unter Berücksichtigung von Erwägungsgrund 25 der Richtlinie (EU) 2024/1500) | |
| Bezugsjahr der Informationen | Sachstand für jedes Jahr des Fünfjahreszeitraums zwischen den Überwachungsberichten | |
| E4 - Bitte für jede Gleichbehandlungsstelle/zuständige Stelle die Anzahl der Verfahren pro Jahr angeben, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2024/1500 fallen und in denen eine alternative Beilegung der Streitigkeit erzielt wurde. | ||
|
[Name der Gleichbehandlungsstelle] | ||
| Jahr 1 | ||
| Beschäftigung und Beruf | ||
| E4_1 | Geschlecht | [ANZAHL] |
| E4_COMMENTS* | Bitte ggf. relevante Metadaten angeben, etwaige Schwierigkeiten bei der Beantwortung der Frage beschreiben oder zusätzliche Erläuterungen oder Informationen, insbesondere in Bezug auf die konkrete Situation in dem Mitgliedstaat, angeben. | [TEXT] |
| Erläuterungen |
| |
11. (E5) Einsatz von Untersuchungen durch die einzelnen Gleichbehandlungsstellen/zuständigen Stellen pro Jahr
| Umfang/Anwendungsbereich | Wirksamkeit, Befugnisse | ||||
| Ziel/Begründung | Jährliche Berichterstattung über die Ausübung von Untersuchungsbefugnissen durch die einzelnen Gleichbehandlungsstellen/zuständigen Stellen gemäß der Richtlinie (EU) 2024/1500 (gemäß Artikel 8 der Richtlinie (EU) 2024/1500) | ||||
| Bezugsjahr der Informationen | Sachstand für jedes Jahr des Fünfjahreszeitraums zwischen den Überwachungsberichten | ||||
| E5 - Bitte für jede Gleichbehandlungsstelle/zuständige Stelle die Anzahl der Verfahren pro Jahr angeben, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2024/1500 fallen und in denen jährlich Untersuchungen durchgeführt wurden. | |||||
| [Name der Gleichbehandlungsstelle/zuständigen Stelle] | |||||
| Jahr 1 | Jahr 2 | Jahr 3 | Jahr 4 | Jahr 5 | |
| Anzahl der Verfahren, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2024/1500 fallen und in denen jährlich Untersuchungen durchgeführt wurden | [ANZAHL] | [ANZAHL] | [ANZAHL] | [ANZAHL] | [ANZAHL] |
| E5_COMMENTS* | Bitte ggf. relevante Metadaten angeben, etwaige Schwierigkeiten bei der Beantwortung der Frage beschreiben oder zusätzliche Erläuterungen oder Informationen, insbesondere in Bezug auf die konkrete Situation in dem Mitgliedstaat, angeben. |
[TEXT] | |||
| Erläuterungen |
| ||||
12. (E6) Entscheidungen/Stellungnahmen der einzelnen Gleichbehandlungsstellen pro Jahr
| Umfang/Anwendungsbereich | Wirksamkeit, Befugnisse | |
| Ziel/Begründung | Berichterstattung über die Entscheidungen/Stellungnahmen der einzelnen Gleichbehandlungsstellen in den einzelnen Jahren, aufgeschlüsselt nach den in der Richtlinie (EU) 2024/1500 aufgeführten Gründen und Bereichen (gemäß Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2024/1500) | |
| Bezugsjahr der Informationen | Sachstand für jedes Jahr des Fünfjahreszeitraums zwischen den Überwachungsberichten | |
| E6 - Bitte für jede Gleichbehandlungsstelle die Anzahl der Entscheidungen/Stellungnahmen angeben, die sich auf die in der Richtlinie (EU) 2024/1500 aufgeführten Gründe und Bereiche beziehen. | ||
|
[Name der Gleichbehandlungsstelle] | ||
| Jahr 1 | ||
| Beschäftigung und Beruf | ||
| E6_1 | Geschlecht | [ANZAHL] |
| E6_COMMENTS* | Bitte ggf. relevante Metadaten angeben, etwaige Schwierigkeiten bei der Beantwortung der Frage beschreiben oder zusätzliche Erläuterungen oder Informationen, insbesondere in Bezug auf die konkrete Situation in dem Mitgliedstaat, angeben. | [TEXT] |
| Erläuterungen |
| |
13. (E7) Umfang und Inhalt der Entscheidungen/Stellungnahmen der einzelnen Gleichbehandlungsstellen
| Umfang/Anwendungsbereich | Wirksamkeit, Befugnisse | ||||
| Ziel/Begründung | Jährliche Berichterstattung über den Inhalt der Entscheidungen/Stellungnahmen der einzelnen Gleichbehandlungsstellen (gemäß Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2024/1500 - Abhilfe und Prävention) | ||||
| Bezugsjahr der Informationen | Sachstand für jedes Jahr des Fünfjahreszeitraums zwischen den Überwachungsberichten | ||||
| E7 - Bitte für jede Gleichbehandlungsstelle die Anzahl der Entscheidungen/Stellungnahmen pro Jahr angeben, die sich auf die in der Richtlinie (EU) 2024/1500 aufgeführten Gründe und Bereiche beziehen, und die Maßnahmen zur Behebung von Verstößen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz sowie Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Verstöße beinhalten. | |||||
|
[Name der Gleichbehandlungsstelle] | |||||
| Jahr 1 | Jahr 2 | Jahr 3 | Jahr 4 | Jahr 5 | |
| Anzahl der Entscheidungen/Stellungnahmen pro Jahr, die Maßnahmen zur Behebung von Verstößen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz beinhalten | [ANZAHL] | [ANZAHL] | [ANZAHL] | [ANZAHL] | [ANZAHL] |
| Anzahl der Entscheidungen/Stellungnahmen pro Jahr, die Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz beinhalten | [ANZAHL] | [ANZAHL] | [ANZAHL] | [ANZAHL] | [ANZAHL] |
| E7_COMMENTS* | Bitte ggf. relevante Metadaten angeben, etwaige Schwierigkeiten bei der Beantwortung der Frage beschreiben oder zusätzliche Erläuterungen oder Informationen, insbesondere in Bezug auf die konkrete Situation in dem Mitgliedstaat, angeben. |
[TEXT] | |||
| Erläuterungen |
| ||||
14. (E8) Durchsetzung/Weiterverfolgung der von den einzelnen Gleichbehandlungsstellen getroffenen Entscheidungen/Stellungnahmen
| Umfang/Anwendungsbereich | Wirksamkeit, Befugnisse | ||||
| Ziel/Begründung | Berichterstattung über die Durchsetzung von Entscheidungen oder die Weiterverfolgung von Stellungnahmen der einzelnen Gleichbehandlungsstellen sowie über die Veröffentlichung von Zusammenfassungen dieser Entscheidungen oder Stellungnahmen (gemäß Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2024/1500) | ||||
| Bezugsjahr der Informationen | Sachstand für jedes Jahr des Fünfjahreszeitraums zwischen den Überwachungsberichten | ||||
| E8 - Bitte die Anzahl der Entscheidungen/Stellungnahmen angeben, die sich auf die in der Richtlinie (EU) 2024/1500 aufgeführten Gründe und Bereiche beziehen, und die jedes Jahr durchgesetzt bzw. weiterverfolgt wurden, sowie die Anzahl der (Zusammenfassungen der) Entscheidungen/Stellungnahmen, die veröffentlicht wurden. | |||||
|
[Name der Gleichbehandlungsstelle] | |||||
| Jahr 1 | Jahr 2 | Jahr 3 | Jahr 4 | Jahr 5 | |
| Anzahl der Entscheidungen/Stellungnahmen pro Jahr, die durchgesetzt bzw. weiterverfolgt wurden | [ANZAHL] | [ANZAHL] | [ANZAHL] | [ANZAHL] | [ANZAHL] |
| Anzahl der (Zusammenfassungen von) Entscheidungen/Stellungnahmen pro Jahr, die veröffentlicht wurden | [ANZAHL] | [ANZAHL] | [ANZAHL] | [ANZAHL] | [ANZAHL] |
| E8_COMMENTS* |
Bitte ggf. relevante Metadaten angeben, etwaige Schwierigkeiten bei der Beantwortung der Frage beschreiben oder zusätzliche Erläuterungen oder Informationen, insbesondere in Bezug auf die konkrete Situation in dem Mitgliedstaat, angeben. | [TEXT] | |||
| Erläuterungen |
| ||||
15. (E9) Gerichtsverfahren der einzelnen Gleichbehandlungsstellen im Berichtszeitraum
| Umfang/Anwendungsbereich | Wirksamkeit, Befugnisse |
| Ziel/Begründung | Berichterstattung über die Gerichtsverfahren der einzelnen Gleichbehandlungsstellen im Berichtszeitraum, aufgeschlüsselt nach Gründen und Bereichen (gemäß Artikel 10 der Richtlinie (EU) 2024/1500) |
| Bezugsjahr der Informationen | Sachstand im Verlauf des Fünfjahreszeitraums, auf den sich die Berichterstattung bezieht |
| E9A - Bitte für jede Gleichbehandlungsstelle die Anzahl der Gerichtsverfahren angeben, in denen diese Stellungnahmen in Bezug auf die in der Richtlinie (EU) 2024/1500 aufgeführten Gründe und Bereiche übermittelt hat. Bei Gerichtsverfahren wegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Bereich Beschäftigung und Beruf bitte die Anzahl der Verfahren im Zusammenhang mit gleichem Entgelt (gemäß der Richtlinie (EU) 2023/970) angeben. | ||
|
[Name der Gleichbehandlungsstelle] | ||
| Beschäftigung und Beruf | ||
| E9A_1 | Geschlecht | [ANZAHL] |
| Davon Anzahl der Verfahren im Zusammenhang mit gleichem Entgelt | [ANZAHL] | |
| E9A_8 | Anzahl der Verfahren, in denen das Gericht sich den Stellungnahmen der Gleichbehandlungsstelle angeschlossen hat | [ANZAHL] |
| E9B - Bitte für jede Gleichbehandlungsstelle die Anzahl der Gerichtsverfahren angeben, in denen diese im Namen oder zur Unterstützung der Opfer oder in eigenem Namen in Bezug auf die in der Richtlinie (EU) 2024/1500 aufgeführten Gründe und Bereiche aufgetreten ist. | ||
|
[Name der Gleichbehandlungsstelle] | ||
| Beschäftigung und Beruf | ||
| E9B_1 | Geschlecht | [ANZAHL] |
| Davon Anzahl der Verfahren im Zusammenhang mit gleichem Entgelt | [ANZAHL] | |
| E9B_8 | Anzahl der Verfahren, in denen das Gericht zugunsten der Gleichbehandlungsstelle entschieden hat | [ANZAHL] |
| E9_ COMMENTS* | Bitte ggf. relevante Metadaten angeben, etwaige Schwierigkeiten bei der Beantwortung der Frage beschreiben oder zusätzliche Erläuterungen oder Informationen, insbesondere in Bezug auf die konkrete Situation in dem Mitgliedstaat, angeben. | [TEXT] |
| Erläuterungen |
| |
16. (E10)* Entscheidungen der Gleichbehandlungsstelle, die zur gerichtlichen Überprüfung vorgelegt wurden
| Umfang/Anwendungsbereich | Wirksamkeit, Befugnisse | |||
| Ziel/Begründung | Berichterstattung über Entscheidungen der Gleichbehandlungsstelle, die zur gerichtlichen Überprüfung vorgelegt wurden (gemäß den Artikeln 10 und 11 der Richtlinie (EU) 2024/1500) | |||
| Bezugsjahr der Informationen | Sachstand im Verlauf des Fünfjahreszeitraums, auf den sich die Berichterstattung bezieht | |||
| E10 - Bitte für jede Gleichbehandlungsstelle, die verbindliche Entscheidungen erlässt, Folgendes angeben: | ||||
| 1 | 2 | 3 | ||
| [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [Name der Gleichbehandlungsstelle] | ||
| E10_1 | Gesamtzahl der im Berichtszeitraum erlassenen Entscheidungen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2024/1500 fallen | [ANZAHL] | [ANZAHL] | [ANZAHL] |
| E10_2 | Davon Anzahl der zur gerichtlichen Überprüfung vorgelegten Entscheidungen | [ANZAHL] | [ANZAHL] | [ANZAHL] |
| E10_3 | Davon Anzahl der vom Gericht nach gerichtlicher Überprüfung bestätigten Entscheidungen | [ANZAHL] | [ANZAHL] | [ANZAHL] |
| E10_COMMENTS* | Bitte ggf. relevante Metadaten angeben, etwaige Schwierigkeiten bei der Beantwortung der Frage beschreiben oder zusätzliche Erläuterungen oder Informationen, insbesondere in Bezug auf die konkrete Situation in dem Mitgliedstaat, angeben. |
[TEXT] | ||
| Erläuterungen |
| |||
17. (E11) Von der Gleichbehandlungsstelle durchgeführte oder in Auftrag gegebene unabhängige Erhebungen und Forschungsarbeiten zum Thema Diskriminierung
| Umfang/Anwendungsbereich | Wirksamkeit, Befugnisse | |||
| Ziel/Begründung | Berichterstattung über die von der Gleichbehandlungsstelle durchgeführten oder in Auftrag gegebenen unabhängigen Erhebungen und Forschungsarbeiten zum Thema Diskriminierung (gemäß Artikel 16 der Richtlinie (EU) 2024/1500) | |||
| Bezugsjahr der Informationen | Sachstand im Verlauf des Fünfjahreszeitraums, auf den sich die Berichterstattung bezieht | |||
| E11 - Bitte für jede Gleichbehandlungsstelle die Anzahl der unabhängigen Erhebungen und Forschungsstudien angeben, die zu den in der Richtlinie (EU) 2024/1500 aufgeführten Gründen und Bereichen durchgeführt oder in Auftrag gegeben wurden. | ||||
|
[Name der Gleichbehandlungsstelle] | ||||
| Beschäftigung und Beruf | ||||
| E9B_1 | Geschlecht | [ANZAHL] | ||
| E11_COMMENTS* | Bitte ggf. relevante Metadaten angeben, etwaige Schwierigkeiten bei der Beantwortung der Frage beschreiben oder zusätzliche Erläuterungen oder Informationen, insbesondere in Bezug auf die konkrete Situation in dem Mitgliedstaat, angeben. | [TEXT] | ||
| Erläuterungen |
| |||
18. (E12) Berichte und strategische Planung der einzelnen Gleichbehandlungsstellen
| Umfang/Anwendungsbereich | Wirksamkeit, Befugnisse | |||
| Ziel/Begründung | Berichterstattung im Hinblick auf die Berichte und die strategische Planung der einzelnen Gleichbehandlungsstellen (gemäß Artikel 17 der Richtlinie (EU) 2024/1500) | |||
| Bezugsjahr der Informationen | Sachstand im Verlauf des Fünfjahreszeitraums, auf den sich die entsprechende Berichterstattung bezieht | |||
| E12 - Bitte für jede Gleichbehandlungsstelle angeben: | ||||
| 1 | 2 | 3 | ||
| [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [Name der Gleichbehandlungsstelle] | ||
| E12_1 | ob sie Jahresberichte erstellt, | Ja/Nein | Ja/Nein | Ja/Nein |
| E12_1_TEXT | (Angabe eines Links zu den Berichten der letzten fünf Jahre) | [TEXT]/[HYPERLINK] | [TEXT]/[HYPERLINK] | [TEXT]/[HYPERLINK] |
| E12_2 | ob sie Arbeitsprogramme erstellt, in denen Prioritäten und künftige Tätigkeiten festgelegt werden, | Ja/Nein | Ja/Nein | Ja/Nein |
| E12_2_TEXT | (Angabe eines Links zu den Arbeitsprogrammen) | [TEXT]/[HYPERLINK] | [TEXT]/[HYPERLINK] | [TEXT]/[HYPERLINK] |
| E12_3 | ob sie mindestens alle vier Jahre Berichte über den Stand von Gleichbehandlung und Diskriminierung in dem jeweiligen Mitgliedstaat veröffentlicht. | Ja/Nein | Ja/Nein | Ja/Nein |
| E12_3_TEXT | (Angabe eines Links zu den jüngsten Berichten über den Stand von Gleichbehandlung und Diskriminierung) | [TEXT]/[HYPERLINK] | [TEXT]/[HYPERLINK] | [TEXT]/[HYPERLINK] |
| E12_COMMENTS* | Bitte ggf. relevante Metadaten angeben, etwaige Schwierigkeiten bei der Beantwortung der Frage beschreiben oder zusätzliche Erläuterungen oder Informationen, insbesondere in Bezug auf die konkrete Situation in dem Mitgliedstaat, angeben. |
[TEXT] | ||
| Erläuterungen |
| |||
19. (A1) Barrierefreiheit der Räumlichkeiten, Dienstleistungen und Maßnahmen der einzelnen Gleichbehandlungsstellen für Menschen mit Behinderungen
| Umfang/Anwendungsbereich | Barrierefreiheit | |||
| Ziel/Begründung | Berichterstattung über die Barrierefreiheit der Räumlichkeiten, Dienstleistungen und Tätigkeiten der einzelnen Gleichbehandlungsstellen für Menschen mit Behinderungen (gemäß Artikel 13 der Richtlinie (EU) 2024/1500) | |||
| Bezugsjahr der Informationen | Sachstand im Verlauf des Fünfjahreszeitraums, auf den sich die Berichterstattung bezieht | |||
| A1 - Bitte für jede Gleichbehandlungsstelle beschreiben, welche Mechanismen zur Verfügung stehen, um die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen, damit der gleiche Zugang zu allen Dienstleistungen und Tätigkeiten der Gleichbehandlungsstelle gewährleistet ist. | ||||
| 1 | 2 | 3 | ||
| [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [Name der Gleichbehandlungsstelle] | ||
| A1_1 | Die Räumlichkeiten der Gleichbehandlungsstelle sind barrierefrei (siehe Definitionen und Verweise unten). | Ja/Teilweise/Nein | Ja/Teilweise/Nein | Ja/Teilweise/Nein |
| A1_2 | Die von der Gleichbehandlungsstelle verbreiteten Informationen, unter anderem auf ihrer Website, sind barrierefrei (siehe Definitionen und Verweise unten). | Ja/Teilweise/Nein | Ja/Teilweise/Nein | Ja/Teilweise/Nein |
| A1_3 | Falls eine Dienstleistung oder Tätigkeit nicht barrierefrei ist, werden angemessene Vorkehrungen getroffen. | Ja/Teilweise/Nein | Ja/Teilweise/Nein | Ja/Teilweise/Nein |
| A1_4 | Beschreibung der verfügbaren Mechanismen zur Sicherstellung und Überwachung der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen | [TEXT] | [TEXT] | [TEXT] |
| A1_COMMENTS* | Bitte ggf. relevante Metadaten angeben, etwaige Schwierigkeiten bei der Beantwortung der Frage beschreiben oder zusätzliche Erläuterungen oder Informationen, insbesondere in Bezug auf die konkrete Situation in dem Mitgliedstaat, angeben. |
[TEXT] | ||
| Erläuterungen |
| |||
| 1) Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (ABl. L 151 vom 07.06.2019 S. 70, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2019/882/oj). | ||||
20. (A2) Gleichberechtigter Zugang aller zu den Dienstleistungen und Maßnahmen der einzelnen Gleichbehandlungsstellen
| Umfang/Anwendungsbereich | Barrierefreiheit, Wirksamkeit | |||
| Ziel/Begründung | Berichterstattung über die Barrierefreiheit der Dienstleistungen der einzelnen Gleichbehandlungsstellen und den gleichen Zugang zu Infrastrukturen und Tätigkeiten für alle (gemäß den Artikeln 12 und 13 der Richtlinie (EU) 2024/1500) | |||
| Bezugsjahr der Informationen | Sachstand im Verlauf des Fünfjahreszeitraums, auf den sich die Berichterstattung bezieht | |||
| A2 - Bitte für jede Gleichbehandlungsstelle beschreiben, wie sichergestellt wird, dass alle Menschen gleichen Zugang zu den Dienstleistungen und Veröffentlichungen der Gleichbehandlungsstelle haben. | ||||
| 1 | 2 | 3 | ||
| [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [Name der Gleichbehandlungsstelle] | ||
| A2_1 | Beschwerden können mündlich per Telefon vorgebracht werden. | Ja/Nein | Ja/Nein | Ja/Nein |
| A2_2 | Beschwerden können mündlich in den Räumlichkeiten der Gleichbehandlungsstelle vorgebracht werden. | Ja/Nein | Ja/Nein | Ja/Nein |
| A2_3 | Beschwerden können schriftlich (in Papierform) eingereicht werden. | Ja/Nein | Ja/Nein | Ja/Nein |
| A2_4 | Beschwerden können schriftlich (online) eingereicht werden. | Ja/Nein | Ja/Nein | Ja/Nein |
| A2_5 | Die Bearbeitung von Beschwerden ist für den Beschwerdeführer kostenlos. | Ja/Nein | Ja/Nein | Ja/Nein |
| A2_6 | Die Dienstleistungen der Gleichbehandlungsstelle sind mittels Online-Zugang im gesamten Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats verfügbar, auch in ländlichen und abgelegenen Gebieten. | Ja/Nein | Ja/Nein | Ja/Nein |
| A2_7 | Die Dienstleistungen der Gleichbehandlungsstelle sind mittels anderer Zugangsmöglichkeiten (bitte im Textfeld erläutern) im gesamten Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats verfügbar, auch in ländlichen und abgelegenen Gebieten. | Ja/Nein | Ja/Nein | Ja/Nein |
| A2_8* | Sprachen, in denen Beschwerden eingereicht werden können | [TEXT] | [TEXT] | [TEXT] |
| A2_9* | Beschreibung der Mechanismen, mit denen der gleiche Zugang zu den Dienstleistungen und Veröffentlichungen der Gleichbehandlungsstelle sichergestellt werden soll | [TEXT] | [TEXT] | [TEXT] |
| A2_COMMENTS* | Bitte ggf. relevante Metadaten angeben, etwaige Schwierigkeiten bei der Beantwortung der Frage beschreiben oder zusätzliche Erläuterungen oder Informationen, insbesondere in Bezug auf die konkrete Situation in dem Mitgliedstaat, angeben. |
[TEXT] | ||
| Erläuterungen |
| |||
3. Rückmeldungen der Gleichbehandlungsstellen über ihre Arbeitsweise in Übereinstimmung mit den Standards
21. (IF2) Unabhängige Arbeitsweise der einzelnen Gleichbehandlungsstellen - Beitrag der Gleichbehandlungsstelle
| Umfang/Anwendungsbereich | Unabhängige Arbeitsweise | |
| Ziel/Begründung | Überwachung der unabhängigen Arbeitsweise der einzelnen Gleichbehandlungsstellen (gemäß Artikel 3 der Richtlinie (EU) 2024/1500) | |
| Bezugsjahr der Informationen | Sachstand im Verlauf des Fünfjahreszeitraums, auf den sich die Berichterstattung bezieht | |
| IF2 - Bitte durch Auswahl der entsprechenden Optionen in der Tabelle und/oder Ausfüllen des Textfeldes für Ihre Gleichbehandlungsstelle angeben, ob deren Unabhängigkeit sichergestellt ist, auch wenn sie Teil einer Einrichtung mit mehreren Mandaten (gemäß Artikel 3 der Richtlinie (EU) 2024/1500) ist. | ||
|
[Name der Gleichbehandlungsstelle] | ||
| IF2_1 | Die Gleichbehandlungsstelle ist unabhängig und frei von äußerer Beeinflussung. | Ja/Teilweise/Nein |
| IF2_2 | Die Gleichbehandlungsstelle kann unabhängig entscheiden, Weisungen oder Vorschläge von öffentlichen oder privaten Einrichtungen (über ihre gesetzlichen Pflichten hinaus) zu befolgen oder abzulehnen. | Ja/Teilweise/Nein |
| IF2_3 | Die Gleichbehandlungsstelle kann ihre finanziellen Ressourcen selber unabhängig verwalten. | Ja/Teilweise/Nein |
| IF2_4 | Die Gleichbehandlungsstelle kann ihr Personal selber unabhängig verwalten. | Ja/Teilweise/Nein |
| IF2_5 | Die Gleichbehandlungsstelle kann ihre Prioritäten/Schwerpunktbereiche selber unabhängig festlegen. | Ja/Teilweise/Nein |
| IF2_6 | Die Gleichbehandlungsstelle kann unabhängig Erklärungen abgeben und Empfehlungen annehmen. | Ja/Teilweise/Nein |
| IF2_7 | Die Gleichbehandlungsstelle kann unabhängig entscheiden, wie einzelne Beschwerden zu bearbeiten sind. | Ja/Teilweise/Nein |
| IF2_8 | Mit den bestehenden Verfahren für die Auswahl, Ernennung und Abberufung sowie für potenzielle Interessenkonflikte der Bediensteten in Entscheidungs- oder Führungspositionen und gegebenenfalls der Mitglieder des Führungsgremiums wird deren Zuständigkeit und Unabhängigkeit gewährleistet. | Ja/Teilweise/Nein |
| IF2_9 | Durch die interne Struktur der Gleichbehandlungsstelle wird die unabhängige und gegebenenfalls unparteiische Ausübung ihrer Zuständigkeiten gewährleistet. | Ja/Teilweise/Nein/Nicht zutreffend |
| IF2_10 | Durch die interne Struktur der Stelle mit mehreren Mandaten wird die wirksame Ausübung des Gleichstellungsmandats gewährleistet. | Ja/Teilweise/Nein/Nicht zutreffend |
| IF2_11 | Bitte die Unabhängigkeit der Gleichbehandlungsstelle gemäß Artikel 3 der Richtlinie (EU) 2024/1500 beschreiben, einschließlich etwaiger aufgetretener Herausforderungen. Bitte gegebenenfalls auch die Antworten zu IF2_1 bis IF2_10 erläutern. | [TEXT] |
| IF2_COMMENTS* | Bitte ggf. relevante Metadaten angeben, etwaige Schwierigkeiten bei der Beantwortung der Frage beschreiben oder zusätzliche Erläuterungen oder Informationen, insbesondere in Bezug auf die konkrete Situation in dem Mitgliedstaat, angeben. | [TEXT] |
22. (R4) Angemessenheit der Ressourcen der einzelnen Gleichbehandlungsstellen gemäß Artikel 4 der Richtlinie (EU) 2024/1500, um all ihre Aufgaben wirksam erfüllen und all ihre Zuständigkeiten wirksam ausüben zu können - Beitrag der Gleichbehandlungsstelle
| Umfang/Anwendungsbereich | Ressourcen | |
| Ziel/Begründung | Bewertung der Angemessenheit der Ressourcen der einzelnen Gleichbehandlungsstellen, um all ihre Aufgaben wirksam erfüllen und all ihre Zuständigkeiten wirksam ausüben zu können (gemäß Artikel 4 und unter Berücksichtigung der Erwägungsgründe 20 und 21 der Richtlinie (EU) 2024/1500) | |
| Bezugsjahr der Informationen | Sachstand im Verlauf des Fünfjahreszeitraums, auf den sich die Berichterstattung bezieht | |
| R4 - Bitte im Rahmen der Auswahl der entsprechenden Optionen in der Tabelle und/oder im Rahmen des Ausfüllens des Textfeldes für Ihre Gleichbehandlungsstelle bewerten, ob die verfügbaren Ressourcen der Stelle angemessen sind, um all ihre Aufgaben wirksam erfüllen und all ihre Zuständigkeiten wirksam ausüben zu können, auch wenn sie Teil einer Einrichtung mit mehreren Mandaten ist. | ||
|
[Name der Gleichbehandlungsstelle] | ||
| R4_1 | Finanzielle Ressourcen | gut/ausreichend/eingeschränkt/erheblich eingeschränkt |
| R4_2 | Personelle Ressourcen | gut/ausreichend/eingeschränkt/erheblich eingeschränkt |
| R4_3 | Technische Ressourcen | gut/ausreichend/eingeschränkt/erheblich eingeschränkt |
| R4_4* | Automatisierte Systeme | gut/ausreichend/eingeschränkt/erheblich eingeschränkt |
| R4_5* | Prävention und Förderung ( Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2024/1500) | gut/ausreichend/eingeschränkt/erheblich eingeschränkt/nicht zutreffend |
| R4_6* | Erste Unterstützung von Opfern/Bearbeitung von Beschwerden ( Artikel 6 der Richtlinie (EU) 2024/1500) | gut/ausreichend/eingeschränkt/erheblich eingeschränkt/nicht zutreffend |
| R4_7* | Alternative Streitbeilegung ( Artikel 7 der Richtlinie (EU) 2024/1500) | gut/ausreichend/eingeschränkt/erheblich eingeschränkt/nicht zutreffend |
| R4_8* | Untersuchungen ( Artikel 8 der Richtlinie (EU) 2024/1500) | gut/ausreichend/eingeschränkt/erheblich eingeschränkt/nicht zutreffend |
| R4_9* | Stellungnahmen ( Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2024/1500) | gut/ausreichend/eingeschränkt/erheblich eingeschränkt/nicht zutreffend |
| R4_10* | Entscheidungen ( Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2024/1500) | gut/ausreichend/eingeschränkt/erheblich eingeschränkt/nicht zutreffend |
| R4_11* | Rechtsstreitigkeiten ( Artikel 10 der Richtlinie (EU) 2024/1500) | gut/ausreichend/eingeschränkt/erheblich eingeschränkt/nicht zutreffend |
| R4_12* | Gleicher Zugang ( Artikel 12 der Richtlinie (EU) 2024/1500) | gut/ausreichend/eingeschränkt/erheblich eingeschränkt/nicht zutreffend |
| R4_13* | Barrierefreiheit ( Artikel 13 der Richtlinie (EU) 2024/1500) | gut/ausreichend/eingeschränkt/erheblich eingeschränkt/nicht zutreffend |
| R4_14* | Zusammenarbeit ( Artikel 14 der Richtlinie (EU) 2024/1500) | gut/ausreichend/eingeschränkt/erheblich eingeschränkt/nicht zutreffend |
| R4_15* | Konsultation und Empfehlungen ( Artikel 15 der Richtlinie (EU) 2024/1500) | gut/ausreichend/eingeschränkt/erheblich eingeschränkt/nicht zutreffend |
| R4_16* | Erhebung von Daten und Erhebungen ( Artikel 16 der Richtlinie (EU) 2024/1500) | gut/ausreichend/eingeschränkt/erheblich eingeschränkt/nicht zutreffend |
| R4_17* | Berichte ( Artikel 17 der Richtlinie (EU) 2024/1500) | gut/ausreichend/eingeschränkt/erheblich eingeschränkt/nicht zutreffend |
| R4_18* | Bewertung der automatisierten Systeme | gut/ausreichend/eingeschränkt/erheblich eingeschränkt/nicht zutreffend |
| R4_19* | Bewertung der Angemessenheit der Ressourcen zur wirksamen Erfüllung aller Aufgaben und zur wirksamen Ausübung aller Zuständigkeiten | [TEXT] |
| R4_COMMENTS* | Bitte ggf. relevante Metadaten angeben, etwaige Schwierigkeiten bei der Beantwortung der Frage beschreiben oder zusätzliche Erläuterungen oder Informationen, insbesondere in Bezug auf die konkrete Situation in dem Mitgliedstaat, angeben. | [TEXT] |
| Erläuterungen |
| |
| 1) Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 ( Verordnung über künstliche Intelligenz) (ABl. L, 2024/1689, 12.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj). | ||
23. (E13) Wirksamer Zugang zu Informationen und Dokumenten, die erforderlich sind, um feststellen zu können, ob eine Diskriminierung vorliegt - Beitrag der Gleichbehandlungsstelle
| Umfang/Anwendungsbereich | Wirksamkeit, Befugnisse |
| Ziel/Begründung | Berichterstattung über den wirksamen Zugang zu Informationen und Dokumenten, die erforderlich sind, um feststellen zu können, ob eine Diskriminierung vorliegt, einschließlich der Fälle, in denen eine andere zuständige Stelle befugt ist, Untersuchungen durchzuführen (gemäß Artikel 8 der Richtlinie (EU) 2024/1500) |
| Bezugsjahr der Informationen | Sachstand im Verlauf des Fünfjahreszeitraums, auf den sich die Berichterstattung bezieht |
| E13A - Bitte angeben, ob mittels des in Ihrem Mitgliedstaat eingerichteten Rahmens, durch den es der Stelle ermöglicht wird, den Sachverhalt aufzuklären, ihr wirksam der Zugang zu Informationen und Dokumenten eingeräumt wird, die erforderlich sind, um feststellen zu können, ob eine Diskriminierung vorliegt. Bitte etwaige aufgetretene Herausforderungen beschreiben. | ||||
| 1 | 2 | 3 | ||
| [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [Name der Gleichbehandlungsstelle] | ||
| E13A_1 | Die Gleichbehandlungsstelle hat wirksamen Zugang zu Informationen und Dokumenten, die erforderlich sind, um feststellen zu können, ob eine Diskriminierung vorliegt. | meistens/häufig/weniger als die Hälfte der Zeit/fast nie | meistens/häufig/weniger als die Hälfte der Zeit/fast nie | meistens/häufig/weniger als die Hälfte der Zeit/fast nie |
| E13A_2 | Bitte die Antwort erläutern. | [TEXT] | [TEXT] | [TEXT] |
| E13B - Falls eine andere zuständige Stelle zur Durchführung von Untersuchungen befugt ist, bitte angeben, ob die Zusammenarbeit mit dieser zuständigen Stelle effektiv ist*. | ||||
| 1 | 2 | 3 | ||
| [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [Name der Gleichbehandlungsstelle] | ||
| E13B_1 | Die zuständige Stelle leitet eine Untersuchung auf Antrag der Gleichbehandlungsstelle ein. | meistens/häufig/weniger als die Hälfte der Zeit/fast nie | meistens/häufig/weniger als die Hälfte der Zeit/fast nie | meistens/häufig/weniger als die Hälfte der Zeit/fast nie |
| E13B_2 | Die zuständige Stelle teilt der Gleichbehandlungsstelle auf Anfrage die Ergebnisse ihrer Untersuchung mit. | meistens/häufig/weniger als die Hälfte der Zeit/fast nie | meistens/häufig/weniger als die Hälfte der Zeit/fast nie | meistens/häufig/weniger als die Hälfte der Zeit/fast nie |
| E13B_3 | Die zuständige Stelle gibt auf Anfrage nützliche Informationen weiter, damit die Gleichbehandlungsstelle die Beschwerde bearbeiten oder das Verfahren einstellen kann. | meistens/häufig/weniger als die Hälfte der Zeit/fast nie | meistens/häufig/weniger als die Hälfte der Zeit/fast nie | meistens/häufig/weniger als die Hälfte der Zeit/fast nie |
| E13B_4 | Beschreibung der Zusammenarbeit mit der zuständigen Stelle, einschließlich etwaiger aufgetretener Herausforderungen | [TEXT] | [TEXT] | [TEXT] |
| E13_COMMENTS* | Bitte ggf. relevante Metadaten angeben, etwaige Schwierigkeiten bei der Beantwortung der Frage beschreiben oder zusätzliche Erläuterungen oder Informationen, insbesondere in Bezug auf die konkrete Situation in dem Mitgliedstaat, angeben. | [TEXT] |
24. (E14) Konsultation der einzelnen Gleichbehandlungsstellen und Weiterverfolgung ihrer Empfehlungen durch die Regierung und die zuständigen Behörden - Beitrag der Gleichbehandlungsstelle
| Umfang/Anwendungsbereich | Wirksamkeit, Befugnisse |
| Ziel/Begründung | Berichterstattung über die Konsultation der einzelnen Gleichbehandlungsstellen durch die Regierung und die zuständigen Behörden zu Rechtsvorschriften, Politik, Verfahren und Programmen im Zusammenhang mit den sich aus den Richtlinien 2006/54/EG und 2010/41/EU ergebenden Rechten und Pflichten sowie über die Folgemaßnahmen zu dieser Konsultation und zu den gemäß Artikel 15 der Richtlinie (EU) 2024/1500 oder im Rahmen des gemäß Artikel 17 der Richtlinie (EU) 2024/1500 veröffentlichten Berichts über den Stand von Gleichbehandlung und Diskriminierung abgegebenen Empfehlungen |
| Bezugsjahr der Informationen | Sachstand im Verlauf des Fünfjahreszeitraums, auf den sich die Berichterstattung bezieht |
| E14 - Bitte für jede Gleichbehandlungsstelle angeben, ob sie ausreichend konsultiert wird und inwieweit ihre Stellungnahme berücksichtigt wird, wenn diese im Rahmen eines Konsultationsprozesses oder in Form von Empfehlungen gemäß Artikel 15 und Artikel 17 Buchstabe c der Richtlinie (EU) 2024/1500 abgegeben wird. | ||||
| 1 | 2 | 3 | ||
| [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [Name der Gleichbehandlungsstelle] | [Name der Gleichbehandlungsstelle] | ||
| E14_1 | Haben die Regierung und die zuständigen Behörden die Gleichbehandlungsstelle im Berichtszeitraum zu einschlägigen Rechtsvorschriften, Politik, Verfahren und Programmen konsultiert? | meistens/häufig/manchmal/fast nie | meistens/häufig/manchmal/fast nie | meistens/häufig/manchmal/fast nie |
| E14_2 | Inwieweit wird die Stellungnahme der Gleichbehandlungsstelle von der Regierung und den zuständigen Behörden nach einer Konsultation oder nach der Abgabe von Empfehlungen durch die Gleichbehandlungsstelle berücksichtigt? | meistens/häufig/manchmal/fast nie | meistens/häufig/manchmal/fast nie | meistens/häufig/manchmal/fast nie |
| E14_3 | Bitte die Antwort gegebenenfalls erläutern (Anzahl der Konsultationen und/oder Empfehlungen, Verfahren, Folgemaßnahmen). | [TEXT] | [TEXT] | [TEXT] |
| E14_COMMENTS* | Bitte ggf. relevante Metadaten angeben, etwaige Schwierigkeiten bei der Beantwortung der Frage beschreiben oder zusätzliche Erläuterungen oder Informationen, insbesondere in Bezug auf die konkrete Situation in dem Mitgliedstaat, angeben. |
[TEXT] | ||
| Erläuterungen |
| |||
| ENDE | |