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Durchführungsverordnung (EU) 2026/1315 der Kommission vom 15. Juni 2026 zur Festlegung des Inhalts und der praktischen Vorkehrungen für die Qualitätsberichte und Metadaten nach der Verordnung (EU) 2025/941 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2026/1315 vom 16.06.2026)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2025/941 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2025 über unternehmensbezogene Arbeitsmarktstatistiken der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 530/1999 des Rates und der Verordnungen (EG) Nr. 450/2003 und (EG) Nr. 453/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 4 Absatz 7 und Artikel 7 Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die genauen praktischen Vorkehrungen der Qualitätsberichte und ihr Inhalt sollten von der Kommission in Zusammenhang mit den von den Mitgliedstaaten an Eurostat zu übermittelnden Daten festgelegt werden.

(2) Die mit den Datensätzen zu übermittelnden Metadaten sollten von der Kommission festgelegt werden.

(3) Die Metadaten für die Themen "offene Stellen", "Arbeitskostenindex" und "geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle" sind bereits in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2295 der Kommission 2 festgelegt.

(4) Es bedarf einer gemeinsamen Methode zur Definition der statistischen Präzision in Stichprobenerhebungen, um die Anstrengungen zur Erreichung der Präzisionsziele zu bewerten.

(5) In der Empfehlung (EU) 2023/397 der Kommission 3 über Referenz-Metadaten und Qualitätsberichte werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, dafür zu sorgen, dass ihre nationalen statistischen Stellen bei der Erstellung von Referenz-Metadaten und Qualitätsberichten die statistischen Konzepte anwenden, die in der neuesten Fassung der einheitlichen integrierten Metadatenstruktur aufgeführt sind.

(6) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System überein

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

1. "infrage kommende Einheiten" den Satz von aus der Stichprobengrundlage ausgewählten Einheiten, die Teil der statistischen Grundgesamtheit sind;

2. "nicht infrage kommende Einheiten" den Satz von aus der Stichprobengrundlage ausgewählten Einheiten, die nicht Teil der statistischen Grundgesamtheit sind;

3. "Bruttostichprobe" den Satz von Einheiten, die ursprünglich aus der Stichprobengrundlage ausgewählt wurden; sie umfasst sowohl die infrage kommenden Einheiten (die Nettostichprobe und die Non-Response-Einheiten) als auch die nicht infrage kommenden Einheiten;

4. "Nettostichprobe" den Satz infrage kommender Einheiten (einschließlich Ersatzeinheiten), aus denen zur Einbeziehung der Einheit in die Erhebungsschätzwerte ausreichende Angaben gewonnen werden konnten;

5. "Ersatz" in Bezug auf die Auskunftgebenden das Ersetzen einer Einheit, die ursprünglich in die Stichprobe aufgenommen wurde, durch eine andere Einheit;

6. "Non-Response" Erhebungsprobleme im Zusammenhang mit der Erfassung jedweder Daten zu einer für die Datenerhebung benannten Einheit oder zu einem oder mehreren im Erhebungsfragebogen enthaltenen Befragungsgegenständen oder zu beidem, wobei konkret

  1. "Unit-Non-Response" eine Art von Non-Response ist, bei der über eine Einheit keine Daten erhoben werden;
  2. "Item-Non-Response" eine Art von Non-Response ist, bei der über eine Erhebungsvariable in Bezug auf eine für die Datenerfassung benannte Einheit keine Daten erhoben werden;

7. "Stichprobenfehler" den Teil der Differenz zwischen einem Wert einer Grundgesamtheit und dessen Schätzwert aus einer Zufallsstichprobe, welcher dadurch zustande kommt, dass nur eine Teilmenge einer Grundgesamtheit erfasst wird;

8. "Erfassungsfehler" einen Fehler, der darauf zurückzuführen ist, dass ein Teil der Grundgesamtheit nicht in der Stichprobengrundlage erfasst wurde ("Untererfassung") oder umgekehrt, dass einige nicht infrage kommende Einheiten in der Stichprobengrundlage belassen wurden ("Übererfassung").

Artikel 2 Qualitätsberichte und Metadaten

(1) Die Qualitätsberichte enthalten qualitätsbezogene Informationen und Indikatoren nach den in Anhang I festgelegten Qualitätskriterien und statistischen Konzepten. In diesen Berichten wird auch auf die Fälle eingegangen, in denen die einschlägigen Qualitätskriterien nicht eingehalten oder statistische Konzepte nicht korrekt angewandt wurden oder beides zutrifft.

(2) Die Mitgliedstaaten übermitteln Qualitätsberichte mit den in Anhang II festgelegten Periodizitäten und Übermittlungsfristen.

(3) Bei der Übermittlung der Datensätze für die Themen "Struktur der Verdienste" und "Struktur der Arbeitskosten" an die Kommission (Eurostat) werden die vorläufigen Versionen der Konzepte 1-7 und des Konzepts 16 gleichzeitig mit den Datensätzen als Metadaten bereitgestellt.

Artikel 3 Technische Standards für die Übermittlung der Qualitätsberichte

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) die gemäß der vorliegenden Verordnung erforderlichen Qualitätsberichte unter Verwendung der von der Kommission (Eurostat) festgelegten Standards für den Austausch statistischer Metadaten. Sie übermitteln die Qualitätsberichte über die zentrale Eingangsstelle für Qualitätsberichte, damit die Kommission (Eurostat) sie elektronisch abrufen kann.

Artikel 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 15. Juni 2026

1) ABl. L, 2025/941, 20.5.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2025/941/oj.

2) Durchführungsverordnung (EU) 2025/2295 der Kommission vom 13. November 2025 zur Festlegung der Liste und Beschreibung von Variablen und der entsprechenden technischen Spezifikationen, statistischen Klassifikationen, Untergliederungen, Metadaten und Präzisionsziele für die Themen "offene Stellen", "Arbeitskostenindex" und "geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle" gemäß der Verordnung (EU) 2025/941 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L, 2025/2295, 14.11.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/2295/oj).

3) Empfehlung (EU) 2023/397 der Kommission vom 17. Februar 2023 über Referenz-Metadaten und Qualitätsberichte für das Europäische Statistische System zur Ersetzung der Empfehlung 2009/498/EG an das Europäische Statistische System zu Referenz-Metadaten (ABl. L 53 vom 21.02.2023 S. 104, ELI: http://data.europa.eu/eli/reco/2023/397/oj).

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Qualitätskriterien und statistische Konzepte Anhang I

Die Qualitätsberichte und die Metadaten enthalten qualitätsbezogene Informationen und Indikatoren, die den folgenden Qualitätskriterien und statistischen Konzepten entsprechen.

Betrifft ein bestimmtes statistisches Konzept einen statistischen Vorgang nicht, so sollte es gleichwohl in den Qualitätsbericht oder die Metadaten aufgenommen, aber mit dem Vermerk "Nicht zutreffend" versehen werden.

Kontakt

Kontaktstellen für qualitätsbezogene Informationen und Daten.

Statistische Darstellung

Datenbeschreibung

Leicht verständliche Beschreibung der wichtigsten Merkmale des Datensatzes.

Klassifizierungssysteme

Sofern zutreffend, eine Liste der für den Datensatz herangezogenen Klassifikationen und Untergliederungen sowie Abweichungen von europäischen statistischen Standards oder internationalen Standards.

Sektorale Abdeckung

Wichtigste von der Statistik abgedeckte wirtschaftliche oder sonstige Sektoren.

Statistische Begriffe und Definitionen

Eine Liste aller von der Standarddefinition abweichenden Variablen mit Angaben zu den verwendeten nationalen Konzepten sowie zu etwaigen Unterschieden zwischen diesen nationalen Konzepten und den für die unternehmensbezogenen Arbeitsmarktstatistiken der EU erforderlichen Konzepten.

Statistische Einheiten

Beschreibung der statistischen Einheiten.

Statistische Grundgesamtheit

Beschreibung der statistischen Grundgesamtheit oder der Grundgesamtheiten, auf die sich der Datensatz bezieht, d. h. der Grundgesamtheit, zu der Informationen erhoben werden sollen.

Nicht abgedeckte Grundgesamtheit(en)

Informationen über nicht durch die Datenerhebung abgedeckte Teilgesamtheiten (z.B. Daten aus dem Abschnitt "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung" in Bezug auf Verteidigung und nationale Sicherheit, die in einem Mitgliedstaat gemäß seinem nationalen Recht vertraulich sind) einschließlich einer Beschreibung der Gesamtheit und der entsprechenden besten quantitativen Schätzung.

Referenzgebiet

Beschreibung des geografischen Gebiets, auf das sich das gemessene statistische Phänomen bezieht: das abgedeckte geografische Gebiet und eine Liste der ausgenommenen Regionen (sofern zutreffend).

Zeitliche Abdeckung

Zeitraum, für den Daten verfügbar sind.

Basiszeitraum

Das Basisjahr (gilt nur für das Thema "Arbeitskostenindex").

Maßeinheit

Einheit, in der die Datenwerte gemessen werden.

Bezugszeitraum

Zeitraum oder Zeitpunkt, auf den sich die gemessenen Beobachtungen beziehen, unter Berücksichtigung etwaiger Unterschiede zwischen den nationalen Bezugszeiträumen und den für die unternehmensbezogenen Arbeitsmarktstatistiken der EU erforderlichen Bezugszeiträumen.

Institutioneller Auftrag

Gesetze, Regeln oder sonstige formelle Anweisungen, mit denen einer Organisation die Verantwortlichkeit sowie die Befugnis zur Erhebung, Verarbeitung und Verbreitung von Statistiken übertragen werden.

Vertraulichkeit

Angaben zu den Eigentumsrechten an den Daten, aus denen hervorgeht, in welchem Maße eine unbefugte Offenlegung der Daten dem Interesse der Quelle oder sonstiger relevanter Parteien zuwiderlaufen oder schaden könnte.

Vertraulichkeitspolitik

Beschreibung von ergänzend zur europäischen Rechtsetzung relevanten Bestimmungen für die Vertraulichkeit der Daten.

Vertraulichkeit - Datenverarbeitung

Allgemeine Beschreibung der Vorschriften für die Behandlung von Mikro- und Makrodaten (auch Tabellendaten) in Bezug auf die statistische Geheimhaltung.

Veröffentlichungspolitik

Regeln für die Verbreitung statistischer Daten an alle interessierten Parteien.

Häufigkeit der Verbreitung

Verbreitungsintervalle der Statistiken über einen bestimmten Zeitraum hinweg.

Zugänglichkeit und Klarheit

Angaben zu:

Qualitätsmanagement

Innerhalb einer Organisation vorhandene Systeme und Rahmen für das Qualitätsmanagement der statistischen Produkte und Verfahren.

Qualitätssicherung

Beschreibung des in der Organisation verwendeten Qualitätssicherungsrahmens und/oder des Qualitätsmanagementsystems (z.B. EFQM, ISO 9000).

Qualitätsbewertung

Beschreibung der Gesamtqualität des statistischen Outputs, in der die wesentlichen Stärken und etwaige Mängel auf Grundlage folgender Standardqualitätskriterien zusammengefasst werden: Relevanz, Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Aktualität, Pünktlichkeit, Vergleichbarkeit und Kohärenz. Kompromisse zwischen Qualitätsaspekten und jegliche erwartete Qualitätsverbesserungen sollten erwähnt werden.

Relevanz

Umfang, in dem die statistischen Informationen dem aktuellen und potenziellen Nutzerbedarf entsprechen.

Nutzerbedarf

Informationen, sofern verfügbar, über neuen Nutzerbedarf in Bezug auf die erhobenen Daten.

Nutzerzufriedenheit

Informationen, sofern verfügbar, über den Zufriedenheitsgrad der Datennutzer in Bezug auf die erhobenen und bereitgestellten Daten.

Vollständigkeit

Beschreibung aller Nichteinhaltungen in Bezug auf nicht übermittelte Variablen.

Genauigkeit und Zuverlässigkeit

Gesamtgenauigkeit

Zusammenfassung der Komponenten einer Genauigkeitsbewertung, die mit einem bestimmten Datensatz verknüpft ist:

Stichprobenfehler

Systematischer Fehler

Fehler in den Erhebungsschätzwerten, der nicht auf Schwankungen der Stichprobe zurückzuführen ist.

Erfassungsfehler

Beschreibung der Divergenz zwischen der Rahmengesamtheit und der statistischen Grundgesamtheit.

Messfehler

Beschreibung von während der Datenerhebung auftretenden Fehlern, die dazu führen, dass die erfassten Werte der Variablen von echten Werten abweichen.

Non-Response-Fehler

Beschreibung von:

Verarbeitungsfehler

Beschreibung von Verarbeitungsfehlern und ihrer Auswirkungen auf die endgültigen Datenerhebungsergebnisse, die durch die fehlerhafte Umsetzung korrekt geplanter Umsetzungsmethoden entstehen.

Modellannahmefehler

Sofern zutreffend eine Beschreibung von Fehlern, die durch Modelle entstehen, die für die Festlegung des Schätzziels benötigt werden.

Aktualität und Pünktlichkeit

Angaben zu:

Kohärenz und Vergleichbarkeit

Beschreibung der Einhaltung der für ein spezifisches Thema vorgegebenen Anforderungen, einschließlich - sofern relevant - der Auswirkungen von Abweichungen von Variablen und deren technischen Spezifikationen.

Vergleichbarkeit - im Zeitverlauf

Informationen über die Länge vergleichbarer Zeitreihen sowie über die Bezugszeiträume, in denen es zu Brüchen in der Zeitreihe kam, und über die Gründe für diese Brüche.

Kohärenz - themenübergreifend und mit anderen statistischen Bereichen

Für jedes Thema sollten die Mitgliedstaaten die Plausibilität unbereinigter Hauptindikatoren anhand eines entsprechenden Indikators aus einem anderen Datensatz oder statistischen Bereich, sofern verfügbar, wie folgt bewerten:

  1. Für das Thema "Struktur der Verdienste":
    Zahl der Arbeitnehmer (Niveaus): mit der Zahl der besetzten Stellen.
    Bruttostundenverdienst (vierjährliche Wachstumsrate): mit dem Arbeitskostenindex.
    Bruttomonatsverdienst (vierjährliche Wachstumsrate): mit dem Index der Gesamtarbeitskosten.
    Zahl der bezahlten Stunden (vierjährliche Wachstumsrate): mit dem Index der geleisteten Arbeitsstunden.
  2. Für das Thema "geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle":
    Bruttostundenverdienst männlicher und weiblicher Arbeitnehmer (Niveaus): mit den Ergebnissen aus der Erhebung der Struktur der Verdienste (alle vier Jahre, nach jeder Übermittlung der Daten der Erhebung der Struktur der Verdienste).
  3. Für das Thema "Struktur der Arbeitskosten":
    Zahl der Arbeitnehmer (Niveaus): mit der Zahl der besetzten Stellen.
    Arbeitskosten pro Stunde (vierjährliche Wachstumsrate): mit dem Arbeitskostenindex.
    Arbeitskosten insgesamt (vierjährliche Wachstumsrate): mit dem Index der Gesamtarbeitskosten.
    Zahl der geleisteten Arbeitsstunden (vierjährliche Wachstumsrate): mit dem Index der geleisteten Arbeitsstunden.
  4. Für das Thema "Arbeitskostenindex":
    Arbeitskostenindex (jährliche Wachstumsrate): mit Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.
  5. Für das Thema "offene Stellen"
    Zahl der besetzten Stellen (Niveaus): mit der Zahl der Arbeitnehmer aus der Erhebung der Struktur der Verdienste und der Arbeitskostenerhebung (für die betreffenden Jahre).
    Rate der offenen Stellen: mit der Arbeitslosenquote aus der EU-Arbeitskräfteerhebung (Beveridge-Kurve).

Zusätzlich sollten für jedes Thema Vergleiche mit anderen externen Quellen für alle relevanten Variablen erstellt werden, bei denen die betroffenen Mitgliedstaaten der Ansicht sind, dass derartige externe Daten ausreichend zuverlässig sind.

Kohärenz - intern

Ausmaß, in dem Statistiken innerhalb eines gegebenen Datensatzes konsistent sind.

Kosten und Aufwand

Aufwand für die Auskunftgebenden und, sofern verfügbar, mit der Datenerhebung und der Erstellung des statistischen Produkts verbundene Kosten: Es sollte angegeben werden, wie viel Personal in allen Phasen der Datenerhebung beteiligt ist und wie viele Tage benötigt werden. Das für die Durchführung der Erhebung eingesetzte Personal sollte, auch wenn es ausgelagert wurde, in die Schätzung einbezogen werden.

Datenrevision

Informationen über die Datenrevisionspraxis.

Datenrevision - Strategie

Beschreibung der Strategie zur Gewährleistung der Transparenz der verbreiteten Daten, wenn vorläufige Daten nach der Erstellung revidiert werden.

Datenrevision - Praxis

Informationen über die Datenrevisionspraxis. Für routinemäßige, umfangreiche und außerplanmäßige Datenrevisionen sowie für die Länge der revidierten Reihen sollten Gründe angegeben werden.

Statistische Verarbeitung

Vorgänge zur Bearbeitung von Daten, um nach einem bestimmten Regelwerk neue Informationen abzuleiten.

Quelldaten

Beschreibung der Quellen der statistischen Rohdaten (z.B. statistische Erhebungen, Verwaltungsdaten, von privaten Dateninhabern zur Verfügung gestellte Daten, andere Quellen, kombinierte Quellen). Jede Quelle sollte klar beschrieben werden.

Im Falle von Verwaltungsdaten, von privaten Dateninhabern zur Verfügung gestellten Daten oder anderen Quellen sollten gegebenenfalls die folgenden Informationen bereitgestellt werden:

Bei statistischen Erhebungen:

Häufigkeit der Datenerhebung

Informationen über die Häufigkeit, mit der Daten erhoben werden.

Datenerhebung

Die folgenden Schritte der Datenerhebung sollten beschrieben werden:

Datenvalidierung

Beschreibung der Verfahren zur Kontrolle und Validierung von Quell- und Outputdaten mit einer Erläuterung darüber, wie die Ergebnisse dieser Validierungen überwacht und verwendet werden.

Datenerstellung

Beschreibung des Datenerstellungsprozesses (z.B. Dateneditierung, Imputation, Gewicht, Bereinigung mit Blick auf Non-Response, Kalibrierung, verwendete Modelle). Im Falle von statistischen Erhebungen sollte jeder Gewichtungsschritt gesondert beschrieben werden: Berechnung der Designgewichte, Non-Response-Bereinigung (wie wird das Designgewicht um die Unterschiede bei den Antwortquoten korrigiert), Kalibrierung (Niveau der Bereinigung und dafür verwendete Variablen, angewandte Methode), Berechnung der endgültigen Gewichte und Vorbereitung der Dateien zur Übermittlung an die Kommission (Eurostat).

Saison- und Kalenderbereinigung (sofern zutreffend)

Für die Themen "Arbeitskostenindex" und "offene Stellen" sollten die Mitgliedstaaten für jede saison-/kalenderbereinigte Reihe folgende Informationen bereitstellen:

Bemerkung

Ergänzender freier Text, der in den Qualitätsbericht aufgenommen werden kann.

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Periodizität, Bezugszeiträume und Fristen für die Übermittlung der Qualitätsberichte Anhang II


Bereich Thema Periodizität Bezugszeitraum Frist für die Übermittlung 1 Erster Bezugszeitraum
Verdienste Struktur der Verdienste Vierjährlich Kalenderjahr T + 21 Monate 2026
Geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle Jährlich Kalenderjahr T + 18 Monate 2027
Arbeitskosten Struktur der Arbeitskosten Vierjährlich Kalenderjahr T + 23 Monate 2028
Arbeitskostenindex Jährlich Alle Quartale des Kalenderjahres T + 9 Monate 2027
Arbeitsnachfrage Offene Stellen Jährlich Alle Quartale des Kalenderjahres T + 8 Monate 2027
1) Nach dem Ende des Bezugszeitraums / Kalenderjahrs "T".


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