Durchführungsverordnung (EU) 2026/1406 der Kommission vom 26. Juni 2026 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 hinsichtlich der Anforderungen an die Hygieneuntersuchung zur Einstufung und Überwachung von Erzeugungs- und Umsetzgebieten für lebende Muscheln
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2026/1406 vom 29.06.2026)
| Ergänzende Informationen |
| Liste zur Ergänzung der VO (EU) 2017/625 |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EWG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen) 1, insbesondere auf Artikel 18 Absatz 8 Buchstabe b,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 der Kommission 2 enthält einheitliche praktische Modalitäten für die Durchführung von amtlichen Kontrollen und Maßnahmen in Bezug auf die Produktion von Erzeugnissen tierischen Ursprungs, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, einschließlich spezifischer Anforderungen an die Einstufung von Erzeugungs- und Umsetzgebieten für lebende Muscheln.
(2) Artikel 56 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 enthält Vorschriften betreffend die Hygieneuntersuchung, die von den zuständigen Behörden vor der Einstufung eines Erzeugungs- oder Umsetzgebiets durchzuführen ist. Gemäß Artikel 56 Absatz 2 der genannten Verordnung müssen die zuständigen Behörden in allen eingestuften Erzeugungs- und Umsetzgebieten eine Hygieneuntersuchung durchführen, die die in dem genannten Artikel dargelegten Anforderungen erfüllt, sofern eine solche Untersuchung nicht bereits durchgeführt wurde.
(3) Die Erfahrung hat gezeigt, dass in Gebieten, die vor dem Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 eingestuft wurden und die einem Überwachungsprogramm gemäß Artikel 57 der genannten Verordnung unterliegen, keine Hygieneuntersuchung durchgeführt zu werden braucht, es sei denn, anhand von bei der Überwachung gewonnenen Daten lassen sich wesentliche Änderungen ablesen, die die Einstufung des betreffenden Gebiets fortdauernd beeinträchtigen können.
(4) Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 sollte daher entsprechend geändert werden.
(5) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel
- hat folgende Verordnung erlassen:
Artikel 56 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 wird wie folgt geändert:
1. In Absatz 1 erhält der einleitende Satz folgende Fassung:
'Die zuständigen Behörden führen eine Hygieneuntersuchung durch,
Die Hygieneuntersuchung umfasst Folgendes:'
2. Absatz 2 wird gestrichen.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 26. Juni 2026
2) Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 der Kommission vom 15. März 2019 zur Festlegung einheitlicher praktischer Modalitäten für die Durchführung der amtlichen Kontrollen in Bezug auf für den menschlichen Verzehr bestimmte Erzeugnisse tierischen Ursprungs gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 der Kommission in Bezug auf amtliche Kontrollen (ABl. L 131 vom 17.05.2019 S. 51, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2019/627/oj).
| ENDE |