Delegierte Verordnung (EU) 2026/1470 der Kommission vom 2. Juli 2026 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2202 durch Aktualisierung der Liste ausgewählter grenzüberschreitender Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2026/1470 vom 11.09.2026)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Schaffung der Fazilität "Connecting Europe" und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) Nr. 283/2014 1, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Mit der Verordnung (EU) 2021/1153 wird eine Kategorie von grenzüberschreitenden Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien eingeführt, die zur Dekarbonisierung, zur Vollendung des Energiebinnenmarkts und zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit beitragen. Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1153 beruhen diese Projekte auf einem Kooperationsabkommen zwischen zwei oder mehr Mitgliedstaaten oder zwischen einem oder mehreren Mitgliedstaaten und einem oder mehreren Drittländern gemäß den Artikeln 8, 9, 11 und 13 der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates 2.
(2) Die Auswahl grenzüberschreitender Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien unterliegt den in der Verordnung (EU) 2021/1153 festgelegten allgemeinen Kriterien und Verfahren sowie weiteren spezifischen Auswahlkriterien und Einzelheiten des Auswahlverfahrens gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2022/342 der Kommission 3.
(3) Grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien werden ausgewählt und in eine zu diesem Zweck im Wege delegierter Rechtsakte erstellte Liste aufgenommen.
(4) Nach der Aufnahme in die Liste können für die grenzüberschreitenden Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien Mittel aus der Fazilität "Connecting Europe" beantragt werden.
(5) Im Anschluss an eine am 2. September 2025 veröffentlichte und am 5. Februar 2026 abgeschlossene Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wurden drei neue grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien ausgewählt. Die ausgewählten Projekte wurden von externen Sachverständigen sowie von Sachverständigen der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt und der Europäischen Kommission bewertet. Bei der Bewertung wurden insbesondere die kosteneffiziente Nutzung erneuerbarer Energien und die Durchführung der Projekte mit verschiedenen Technologien für erneuerbare Energien, einschließlich geothermischer Energie, Onshore-Windenergie und Photovoltaik, untersucht.
(6) Die Kommission übermittelte die Ergebnisse der Bewertung der ausgewählten neuen grenzüberschreitenden Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien der Sachverständigengruppe für grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien 4 (im Folgenden "Sachverständigengruppe"). Nach Zustimmung der Sachverständigengruppe sollten die ausgewählten neuen grenzüberschreitenden Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien in die Liste aufgenommen werden.
(7) Die Aufnahme von Projekten in die Liste grenzüberschreitender Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien erfolgt vorbehaltlich deren Übereinstimmung mit dem Unionsrecht, einschließlich der Ergebnisse der einschlägigen Umweltprüfungs- und Genehmigungsverfahren.
(8) Zur Umsetzung von Teil IV Nummer 4 Buchstabe h des Anhangs der Verordnung (EU) 2021/1153 legte die Kommission der Sachverständigengruppe den jährlichen Fortschrittsbericht in Bezug auf die bereits in der Liste der grenzüberschreitenden Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien aufgeführten Projekte vor. Im Fortschrittsbericht wurde ein Projekt ermittelt, dessen Durchführung in seiner derzeitigen grenzüberschreitenden Konfiguration aufgrund erheblicher Herausforderungen und Unsicherheiten nicht fortgesetzt wird. Nach Zustimmung der Sachverständigengruppe sollte dieses grenzüberschreitende Projekt im Bereich der erneuerbaren Energien aus der Liste gestrichen werden.
(9) Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/2202 der Kommission 5 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Artikel 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2202 erhält folgende Fassung:
"Artikel 1
Die Liste der gemäß Teil IV Nummer 4 Buchstabe g des Anhangs der Verordnung (EU) 2021/1153 ausgewählten grenzüberschreitenden Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien lautet wie folgt:
| Projektnummer | Projektbezeichnung | Projektträger | Teilnehmende Länder |
| 2022-05 | ELWIND - gemeinsames estländisch/lettisches hybrides Offshore-Windenergie-Projekt | Ministerium für Wirtschaftliche Angelegenheiten und Kommunikation Estlands; Ministerium für Wirtschaft der Republik Lettland | Estland und Lettland |
| 2022-07 | CICERONE - CEO-Allianz für eine grenzüberschreitende europäische Wertschöpfungskette für grünen Wasserstoff | Essent Hydrogen B.V.; IBERDROLA CLIENTES S.A.U. | Deutschland, Niederlande und Spanien |
| 2022-10 | UNITED HEAT - Klimaneutrale Fernwärme in der Europastadt Görlitz/Zgorzelec | Stadtwerke Görlitz AG; SEC Zgorzelec Sp. z o.o. | Deutschland und Polen |
| 2023-2 | ULP-RES WP - Utilitas-Windpark Lode-Penuja | Utilitas Wind SIA; Utilitas Wind OÜ | Estland und Lettland |
| 2023-3 | SLOWP - Offshore-Windpark Saare-Liivi | Utilitas Wind OÜ | Estland und Luxemburg |
| 2023-6 | TMNHSA - Wasserbauwerke Turnu Magurele - Nikopol | Natsionalna Elektricheska Kompania EAD;S.P.E.E.H. HIDROELECTRICA S.A. | Bulgarien und Rumänien |
| 2023-7 | BEI - Energieinsel Bornholm | Ministerium für Klima, Energie und öffentliche Dienste | Dänemark und Deutschland |
| 2024-1 | CORES - Umfassende Studien zum Potenzial erneuerbarer Offshore-Energie | DGEG - Direção Geral de Energia e Geologia | Luxemburg und Portugal |
| 2024-2 | Erneuerbare Erzeugung Medlink - MedGen | Zhero Europe B.V: Privater Rechtsträger in Mitgliedstaat (NL - Koordinator)Medlinks Algeria B.V.: Privater Rechtsträger in Mitgliedstaat (NL - Projektträger) Medlinks Tunisia B.V: Privater Rechtsträger in einem Mitgliedstaat (NL - Projektträger) | Algerien, Italien und Tunesien |
| 2024-3 | Windpark Utilitas Eleja-Joniski - UELJO WP | Utilitas Wind SIA;Utilitas Wind UAB | Lettland und Litauen |
| 2024-4 | Offshore-Windpark LiiviBay | Enefit Green AS | Estland und Lettland |
| 2024-6 | Grüner Wandel der Fernwärmeversorgung in den Partnerstädten Słubice und Frankfurt (Oder) - Twin Heat | SEC Region Sp. z o.o und Stadtwerke Frankfurt (Oder) GmbH | Deutschland und Polen |
| 2025-2 | Integration von Windkraft zur Dekarbonisierung der Netze - WIND | DTEK | Rumänien und Ukraine |
| 2025-4 | Dekarbonisierung von Industrieclustern in der polnisch-deutschen Grenzregion durch Errichtung eines integrierten grenzübergreifenden Kraftwerks - DEPLOY | ENERTRAG SE | Deutschland und Polen |
| 2025-5 | Emissionsfreies Wärmenetz zwischen Deutschland und Österreich - ZEGA-LINNK | Geothermie-Wärmegesellschaft Braunau-Simbach mbH | Österreich und Deutschland" |
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 2. Juli 2026
2) Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (ABl. L 328 vom 21.12.2018 S. 82, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2018/2001/oj).
3) Delegierte Verordnung (EU) 2022/342 der Kommission vom 21. Dezember 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die spezifischen Auswahlkriterien und die Einzelheiten des Verfahrens zur Auswahl grenzüberschreitender Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien (ABl. L 62 vom 01.03.2022 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2022/342/oj).
4) In Teil IV Nummer 4 Buchstabe b des Anhangs der Verordnung (EU) 2021/1153 genannt und in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/342 näher beschrieben.
5) Delegierte Verordnung (EU) 2022/2202 der Kommission vom 29. August 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Erstellung einer Liste ausgewählter grenzüberschreitender Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien (ABl. L 293 vom 14.11.2022 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2022/2202/oj).
| ENDE |