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Durchführungsverordnung (EU) 2026/1566 der Kommission vom 13. Juli 2026 zur Festlegung der technischen Spezifikationen der Datenanforderungen und der Fristen für die Vorlage der jährlichen Metadaten und der Qualitätsberichte für das Thema "IKT-Nutzung und E-Commerce" für das Bezugsjahr 2027 gemäß der Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2026/1566 vom 14.07.2026)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1 und Artikel 17 Absatz 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Daten für das Thema "IKT-Nutzung und E-Commerce" gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2019/2152 sind im Rahmen des Politikprogramms für die digitale Dekade 2 zur Überwachung der Digitalziele der Union für 2030 erforderlich, zu denen etwa der Indikator der digitalen Intensität für den digitalen Wandel von Unternehmen oder die Einführung von Cloud-Computing-Dienstleistungen oder künstlicher Intelligenz gehören. Ferner liefert dieses Thema Informationen über verschiedene andere Politikbereiche der Union, die mit den politischen Leitlinien für die Europäische Kommission 2024-2029 in Verbindung stehen, unter anderem den neuen Plan für nachhaltigen Wohlstand und nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit in Europa und die Mitteilung über ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr.
(2) Damit die Qualität der Daten bewertet werden kann und sichergestellt ist, dass die Daten für das Thema "IKT-Nutzung und E-Commerce" vergleichbar und harmonisiert sind, müssen Fristen für Metadaten und Qualitätsberichte festgelegt werden.
(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System überein
- hat folgende Verordnung erlassen:
Für das Bezugsjahr 2027 übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission (Eurostat) Daten für das Thema "IKT-Nutzung und E-Commerce" gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2019/2152, die den technischen Spezifikationen im Anhang der vorliegenden Verordnung entsprechen.
(1) Der jährliche Metadatenbericht für das Bezugsjahr 2027 zum Thema "IKT-Nutzung und E-Commerce" wird der Kommission (Eurostat) bis zum 31. Mai 2027 übermittelt.
(2) Der jährliche Qualitätsbericht für das Bezugsjahr 2027 zum Thema "IKT-Nutzung und E-Commerce" wird der Kommission (Eurostat) bis zum 5. November 2027 übermittelt.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 13. Juli 2026
2) ABl. L 323 vom 19.12.2022 S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/2481/oj.
| Technische Spezifikationen der Datenanforderungen für das Thema "IKT-Nutzung und E-Commerce" | Anhang |
| Variablen | Wie in der Spalte "Variable" der nachstehenden Tabelle angegeben | ||||
| Maßeinheit | Die Maßeinheit ist für die meisten Variablen die Zahl der Unternehmen; diese sollte als absoluter Wert angegeben werden.
Zu den Ausnahmen zählen:
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| Bezugszeitraum | 2026 für Variablen betreffend: Hintergrundvariablen, Web-Verkäufen von Waren oder Dienstleistungen, Verkäufe über elektronischen Datenaustausch (Electronic Data Interchange - EDI), Rechnungsstellung und Variable (92), 2027 für alle anderen Variablen. | ||||
| Statistische Grundgesamtheit | Unternehmen mit 10 oder mehr Lohn- und Gehaltsempfängern und Selbstständigen nach NACE Rev. 2.1 Abschnitte C bis K, M bis O und Gruppe 95.1 | ||||
| Unternehmen mit weniger als 10 Lohn- und Gehaltsempfängern und Selbstständigen nach NACE Rev. 2.1 Abschnitte C bis K, M bis O und Gruppe 95.1 können fakultativ erfasst werden. | |||||
| Aufschlüsselung nach Hauptwirtschaftszweig des Unternehmens für die Berechnung der nationalen Aggregate | Aggregate von Abschnitten und Gruppen der NACE Rev. 2.1: C+D+E+F+G+H+I+J+K+M+N+O+95.1, D+E | ||||
| Abschnitte der NACE Rev. 2.1: C, F, G, H, I, J, K, M, N, O | |||||
| Abteilungen der NACE Rev. 2.1: 47, 55 | |||||
| Aggregate von Abteilungen der NACE Rev. 2.1: 10 + 11 + 12 + 13 + 14 + 15 + 16 + 17 + 18, 19 + 20 + 21 + 22 + 23, 24 + 25, 26 + 27 + 28 + 29 + 30 + 31 + 32 + 33 | |||||
| Aggregat von Abteilungen und Gruppen der NACE Rev. 2.1: 26.1 + 26.2 + 26.3 + 26.4 + 46.5 + 58.2 + 61 + 62 + 63.1 + 95.1 | |||||
| Aufschlüsselung nach Hauptwirtschaftszweig des Unternehmens für den Beitrag zu den europäischen Gesamtwerten | Abschnitte der NACE Rev. 2.1: D, E | ||||
| Abteilungen der NACE Rev. 2.1: 19, 20, 21, 26, 27, 28, 46, 61, 72, 79 | |||||
| Gruppe der NACE Rev. 2.1: 95.1 | |||||
| Aggregate von Abteilungen der NACE Rev. 2.1: 10 + 11 + 12, 13 + 14 + 15, 16 + 17 + 18, 22 + 23, 29 + 30, 31 + 32 + 33, 62 + 63, 69 + 70 + 71, 73 + 74 + 75, 77 + 78 + 80 + 81 + 82 | |||||
| Aufschlüsselung nach Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger und Selbstständigen | 10+, 10-49, 50-249, 250+ | ||||
| 0-9, 0-1 und 2-9 können fakultativ erfasst werden | |||||
| Datenübermittlungsfrist | 5. Oktober 2027 |
| Betreff | Variable | Art |
| Hintergrundvariablen | (1) Hauptwirtschaftszweig des Unternehmens | Obligatorisch |
| (2) durchschnittliche Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger und Selbstständigen | ||
| (3) Gesamtumsatz ohne MwSt. | ||
| Zugang zum Internet | (4) Beschäftigte mit Internetzugang für Arbeitszwecke | Obligatorisch |
| Nutzung eines festen Internetanschlusses für Arbeitszwecke | (5) Nutzung einer beliebigen Art eines festen Internetanschlusses | Obligatorisch |
| (6) Bestehen einer maximalen vertraglich vereinbarten Downloadgeschwindigkeit der schnellsten ortsfesten Internetverbindung in den Spannen: [0 Mbit/s, < 30 Mbit/s], [30 Mbit/s, < 100 Mbit/s], [100 Mbit/s, < 500 Mbit/s], [500 Mbit/s, < 1 Gbit/s], [> 1 Gbit/s] | ||
| Nutzung einer Website | (7) Vorhandensein einer eigenen Website | Obligatorisch |
| (8) Vorhandensein einer eigenen Website mit einer Beschreibung von Waren oder Dienstleistungen oder Preisangaben | ||
| (9) Vorhandensein einer eigenen Website, auf der Online-Bestellungen, -Reservierungen oder -Buchungen vorgenommen werden können | ||
| (10) Vorhandensein einer eigenen Website mit Möglichkeit für Nutzer, Waren oder Dienstleistungen online zu gestalten oder an ihren Bedarf anzupassen | ||
| (11) Vorhandensein einer eigenen Website mit der Nachverfolgung von aufgegebenen Bestellungen oder deren Status | ||
| (12) Vorhandensein einer eigenen Website mit personalisierten Inhalten für regelmäßige/wiederkehrende Nutzer | ||
| (13) Vorhandensein einer eigenen Website mit einem Chat-Dienst zur Kundenbetreuung | ||
| (14) Vorhandensein einer eigenen Website, auf der offene Stellen inseriert oder die Online-Bewerbung auf Stellen angeboten werden | ||
| (15) Vorhandensein einer eigenen Website mit Inhalten in mindestens zwei Sprachen | ||
| Nutzung sozialer Medien | (16) Nutzung jeglicher sozialen Medien | Obligatorisch |
| Web-Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen | (17) Web-Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen über die unternehmenseigenen Websites oder Apps | Obligatorisch |
| (18) Web-Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen über Websites oder Apps elektronischer Marktplätze, die von mehreren Unternehmen für den Waren- und Dienstleistungsverkehr gemeinsam genutzt werden | ||
| (19) Wert von Web-Verkäufen von Waren oder Dienstleistungen | ||
| (20) Wert von Web-Verkäufen von Waren oder Dienstleistungen, der durch Verkäufe über die firmeneigenen Websites oder Apps generiert wurde | ||
| (21) Wert von Web-Verkäufen von Waren oder Dienstleistungen, der über von mehreren Unternehmen für den Waren- oder Dienstleistungsverkehr gemeinsam genutzten Websites oder Apps elektronischer Marktplätze generiert wurde | ||
| (22) Wert von Web-Verkäufen, der durch Web-Verkäufe an private Verbraucher (Handel zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C)) generiert wurde | ||
| (23) Wert von Web-Verkäufen, der durch Web-Verkäufe an andere Unternehmen (Handel zwischen Unternehmen (B2B)) und an den öffentlichen Sektor (Handel mit Behörden (B2G)) generiert wurde | ||
| (24) Wert von Web-Verkäufen, der durch Web-Verkäufe von materiellen Waren generiert wurde | Fakultativ | |
| (25) Wert von Web-Verkäufen, der durch Web-Verkäufe digitaler Waren oder Dienstleistungen (digital bereitgestellt) generiert wurde | ||
| (26) Wert von Web-Verkäufen, der durch Web-Verkäufe von nicht digital bereitgestellten Dienstleistungen generiert wurde | ||
| (27) Web-Verkäufe an Kunden im Land des Unternehmens | Obligatorisch | |
| (28) Web-Verkäufe an Kunden in anderen EU-Mitgliedstaaten | ||
| (29) Web-Verkäufe an Kunden in der übrigen Welt | ||
| (30) Wert von Web-Verkäufen, der durch Web-Verkäufe an Kunden im Land des Unternehmens generiert wurde | ||
| (31) Wert von Web-Verkäufen, der durch Web-Verkäufe an Kunden in anderen Mitgliedstaaten generiert wurde | ||
| (32) Wert von Web-Verkäufen, der durch Web-Verkäufe an Kunden in der übrigen Welt generiert wurde | ||
| (33) Auftreten von Schwierigkeiten beim Verkauf in andere Mitgliedstaaten: hohe Kosten der Lieferung oder Rücksendung von Produkten | Fakultativ | |
| (34) Auftreten von Schwierigkeiten beim Verkauf in andere Mitgliedstaaten: Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Beschwerden und der Streitbeilegung | ||
| (35) Auftreten von Schwierigkeiten beim Verkauf in andere Mitgliedstaaten: Anpassung der Produktkennzeichnung für den Verkauf in anderen Mitgliedstaaten | ||
| (36) Auftreten von Schwierigkeiten beim Verkauf in andere Mitgliedstaaten: mangelnde Fremdsprachenkenntnisse für die Kommunikation mit Kunden in anderen Mitgliedstaaten | ||
| (37) Auftreten von Schwierigkeiten beim Verkauf in andere Mitgliedstaaten: Beschränkungen seitens der Geschäftspartner des Unternehmens in Bezug auf den Verkauf in bestimmte Mitgliedstaaten | ||
| (38) Auftreten von Schwierigkeiten beim Verkauf in andere Mitgliedstaaten: Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuersystem in anderen Mitgliedstaaten | ||
| Verkäufe über elektronischen Datenaustausch (Electronic Data Interchange - EDI) | (39) EDI-Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen | Obligatorisch |
| (40) Wert von EDI-Verkäufen von Waren oder Dienstleistungen | ||
| (41) EDI-Verkäufe an Kunden im Land des Unternehmens | Fakultativ | |
| (42) EDI-Verkäufe an Kunden in anderen EU-Mitgliedstaaten | ||
| (43) EDI-Verkäufe an Kunden in der übrigen Welt | ||
| (44) Wert von EDI-Verkäufen an Kunden im Land des Unternehmens | ||
| (45) Wert von EDI-Verkäufen an Kunden in anderen EU-Mitgliedstaaten | ||
| (46) Wert von EDI-Verkäufen an Kunden in der übrigen Welt | ||
| Nutzung von Unternehmenssoftware | (47) Nutzung von ERP-Software (Enterprise Resource Planning - Unternehmensressourcenplanung) | Obligatorisch |
| (48) Nutzung von CRM-Software (Customer Relationship Management - Kundenpflege) zur Verwaltung von Kundeninformationen wie Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen | ||
| (49) Nutzung von BI-Software (Business Intelligence - Geschäftsanalytik) | ||
| Künstliche Intelligenz (KI) | (50) Nutzung von KI-Technologien zur Analyse geschriebener Sprache | Obligatorisch |
| (51) Nutzung von KI-Technologien zur Umwandlung gesprochener Sprache in ein maschinenlesbares Format (Spracherkennung) | ||
| (52) Nutzung von KI-Technologien zur Erzeugung geschriebener bzw. gesprochener Sprache oder Programmierungscodes (Erzeugung natürlicher Sprache, Sprachsynthese) | ||
| (53) Nutzung von KI-Technologien zur Erzeugung von Bildern, Videos, Ton-/Audiomaterialien | ||
| (54) Nutzung von KI-Technologien zur Identifizierung von Objekten oder Personen auf der Grundlage von Bildern oder Videos (Bilderkennung, Bildverarbeitung) | ||
| (55) Nutzung von maschinellem Lernen zur Datenanalyse | ||
| (56) Nutzung von KI-Technologien zur Automatisierung unterschiedlicher Arbeitsabläufe oder Unterstützung bei der Entscheidungsfindung | ||
| (57) Nutzung von KI-Technologien, die den physischen Verkehr von Maschinen durch autonome Entscheidungen auf der Grundlage der Beobachtung der Umgebung ermöglichen | ||
| (58) Nutzung von KI-Software oder -Systemen für Marketing oder Verkauf | ||
| (59) Nutzung von KI-Software oder -Systemen für Produktions- oder Dienstleistungsprozesse | ||
| (60) Nutzung von KI-Software oder -Systemen für die Organisation von Unternehmensverwaltungsprozessen oder das Management | ||
| (61) Nutzung von KI-Software oder -Systemen für die Logistik | ||
| (62) Nutzung von KI-Software oder -Systemen für die IKT-Sicherheit | ||
| (63) Nutzung von KI-Software oder -Systemen für die Buchführung, das Controlling oder die Finanzverwaltung | ||
| (64) Nutzung von KI-Software oder -Systemen für Forschung und Entwicklung (FuE) oder Innovationstätigkeiten, ausgenommen der Forschung zur künstlichen Intelligenz | ||
| (65) Vorhandensein von Dokumenten, in denen Anweisungen, Praktiken oder Verfahren für die Nutzung von KI-Technologien dargelegt werden | Fakultativ | |
| (66) Nutzung von KI-Software/ einem KI-System, das bzw. die von Lohn- und Gehaltsempfängern des Unternehmens (einschließlich solcher, die in Muttergesellschaften oder verbundenen Unternehmen beschäftigt sind) für das Unternehmen selbst entwickelt wurde | ||
| (67) Nutzung von KI-Software/-System, die bzw. das von externen Dienstleistern für das Unternehmen entwickelt wurde | ||
| (68) Kostenfreie oder gebührenpflichtige Nutzung quelloffener Software | ||
| (69) Kostenfreie oder gebührenpflichtige Nutzung quellgeschlossener Software | ||
| (70) Modifizierung quelloffener und/oder geschlossener KI-Software durch Lohn- und Gehaltsempfänger des Unternehmens und/oder externe Dienstleister | ||
| (71) Überlegung, KI-Technologien zu nutzen, unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die obligatorischen Variablen (50) bis (57) | ||
| (72) KI-Technologien werden wegen zu hoch erscheinender Kosten nicht genutzt | ||
| (73) KI-Technologien werden wegen fehlenden einschlägigen Fachwissens im Unternehmen nicht genutzt | ||
| (74) KI-Technologien werden wegen der Unvereinbarkeit mit dem Bestand an Geräten, Software oder Systemen nicht genutzt | ||
| (75) KI-Technologien werden wegen Schwierigkeiten mit der Verfügbarkeit oder Qualität der erforderlichen Daten nicht genutzt | ||
| (76) KI-Technologien werden wegen Bedenken hinsichtlich der Wahrung des Datenschutzes oder der Privatsphäre nicht genutzt | ||
| (77) KI-Technologien werden wegen fehlenden einschlägigen Fachwissens im Unternehmen nicht genutzt | ||
| (78) KI-Technologien werden aus ethischen Gründen nicht genutzt | ||
| (79) KI-Technologien werden nicht genutzt, weil sie für das Unternehmen nicht als sinnvoll erscheinen | ||
| Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen | (80) Nutzung kostenpflichtiger Cloud-Computing-Dienstleistungen | Obligatorisch |
| (81) Nutzung von E-Mail als kostenpflichtige Cloud-Computing-Dienstleistung | ||
| (82) Nutzung von Bürosoftware als kostenpflichtige Cloud-Computing-Dienstleistung; | ||
| (83) Nutzung von Software-Anwendungen für Finanzen oder Buchhaltung als kostenpflichtige Cloud-Computing-Dienstleistung | ||
| (84) Nutzung von ERP-Softwareanwendungen als kostenpflichtige Cloud-Computing-Dienstleistung | ||
| (85) Nutzung von CRM-Softwareanwendungen als kostenpflichtige Cloud-Computing-Dienstleistung | ||
| (86) Nutzung von Sicherheitssoftwareanwendungen als kostenpflichtige Cloud-Computing-Dienstleistung | ||
| (87) Hosting der Unternehmensdatenbank(en) als kostenpflichtige Cloud-Computing-Dienstleistung | ||
| (88) Nutzung von Dateienspeicherplatz als kostenpflichtige Cloud-Computing-Dienstleistung | ||
| (89) Nutzung von Rechenkapazität zum Betrieb der unternehmenseigenen Software als kostenpflichtige Cloud-Computing-Dienstleistung | ||
| (90) Nutzung von Rechenplattformen, die eine gehostete Umgebung für Anwendungsentwicklung, Erprobung oder Einführung bietet, als kostenpflichtige Cloud-Computing-Dienstleistung | ||
| (91) Nutzung von KI-Software und -Systemen zur Erstellung von Text-, Bild-, Video-, Audioinhalten oder Codes, als kostenpflichtige Cloud-Computing-Dienstleistung | ||
| (92) Gesamtkosten der vom Unternehmen erworbenen Cloud-Computing-Dienstleistungen | Fakultativ | |
| Rechnungsstellung | (93) Versenden von Rechnungen als elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung geeigneten Standardformat (e-Invoices), ausgenommen die Übermittlung von PDF-Dateien | Obligatorisch |
| (94) Versenden von Rechnungen als elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung ungeeigneten Standardformat, einschließlich der Übermittlung von PDF-Dateien | ||
| (95) Versenden von Rechnungen in Papierform | ||
| (96) Versenden von e-Invoices in einem für eine automatische Verarbeitung geeigneten Standardformat, gruppiert nach dem Prozentsatz der insgesamt versandten Rechnungen, innerhalb der folgenden Spannen: [0, < 10], [10, < 25], [25, < 50], [50, < 75], [75, 100] | ||
| IKT und die Umwelt | (97) Nutzung von IKT-Systemen und -Lösungen, um den Energieverbrauch des Unternehmens zu verringern | Obligatorisch |
| (98) Nutzung von IKT-Systemen und -Lösungen, um den Materialeinsatz (Betriebsmittel eingeschlossen) zu verringern oder die Verwendung von recyceltem Material zu erhöhen | ||
| (99) Überwachung und Quantifizierung der Auswirkungen der Nutzung von IKT-Systemen oder -Lösungen auf den Energie- und/oder Materialverbrauch | Fakultativ | |
| (100) Entsorgung von nicht länger genutzten IKT-Geräten im Rahmen der Sammlung/Wiederverwertung von Elektronikschrott (einschließlich Überlassung an den Händler zur Entsorgung) | Obligatorisch | |
| (101) Verbleib von nicht länger genutzten IKT-Geräten im Unternehmen | ||
| (102) Verkauf, Rückgabe an ein Leasingunternehmen oder Spende von nicht länger genutzten IKT-Geräten |
| ENDE | |