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Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1717 der Kommission vom 20. Juli 2026 über die zur Unterstützung der Verordnung (EU) Nr. 814/2013 der Kommission und der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 812/2013 ausgearbeiteten harmonisierten Normen für Gaswarmwasserbereiter
(ABl. L 2026/1717 vom 23.07.2026)
| Ergänzende Informationen |
| Normenübersicht // Normen - Beschl. (EU) 2026/1717, Übergangsmessmethoden - s. Mitt. 2014/C 207/03
Reglungen zur Umsetzung der RL 2009/125/EG "Ökodesign-Richtlinie" |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Bei Gaswarmwasserbereitern, die harmonisierten Normen oder Teilen davon entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, wird gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 2 davon ausgegangen, dass sie allen einschlägigen Anforderungen der geltenden Durchführungsmaßnahme entsprechen, auf die sich diese Normen beziehen.
(2) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2015) 2625 3 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN), harmonisierte Normen zur Unterstützung der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 814/2013 der Kommission 4 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher sowie der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 812/2013 der Kommission 5 im Hinblick auf die Energieeffizienzkennzeichnung von Warmwasserbereitern, Warmwasserspeichern und Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen zu erstellen.
(3) Auf der Grundlage des mit dem Durchführungsbeschluss C(2015) 2625 erteilten Auftrags veröffentlichte das CEN angepasste Normen 6, insbesondere die Norm EN 13203-1:2025 über Warmwasserbereiter.
(4) Die Kommission prüfte gemeinsam mit dem CEN, ob die von ihm erarbeitete Norm EN 13203-1:2025 dem Auftrag M/534 vom 28. April 2015 entspricht.
(5) Die Prüfung ergab, dass die Norm den von ihr abzudeckenden Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 814/2013 und der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 812/2013 gerecht wird. Daher ist es angezeigt, die Fundstelle dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.
(6) Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Vermutung der Konformität mit den entsprechenden wesentlichen Anforderungen, einschließlich der Sicherheitsziele, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Fundstellen dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Die in den Anhängen dieses Beschlusses aufgeführten Fundstellen harmonisierter Normen für Warmwasserbereiter zur Unterstützung der Verordnung (EU) Nr. 814/2013 und der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 812/2013 werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 20. Juli 2026
2) Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (ABl. L 285 vom 31.10.2009 S. 10, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2009/125/oj).
3) Durchführungsbeschluss der Kommission vom 27. April 2015 über einen Normungsauftrag an die europäischen Normungsorganisationen zur Unterstützung der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 814/2013 sowie der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 812/2013 im Hinblick auf Warmwasserbereiter, Warmwasserspeicher und Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen (C(2015) 2625).
4) Verordnung (EU) Nr. 814/2013 der Kommission vom 2. August 2013 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Warmwasserbereitern und Warmwasserspeichern (ABl. L 239 vom 06.09.2013 S. 162, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/814/oj).
5) Delegierte Verordnung (EU) Nr. 812/2013 der Kommission vom 18. Februar 2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieeffizienzkennzeichnung von Warmwasserbereitern, Warmwasserspeichern und Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen (ABl. L 239 vom 06.09.2013 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2013/812/oj).
6) In Bezug auf Gaswarmwasserbereiter beauftragte die Kommission das CEN insbesondere, die Normen EN 26:1997, EN 89:1999, EN 13203-2:2006, EN 15036-1:2006 und weitere einschlägige Normen anzupassen.
| Anhang I |
| Nr. | Harmonisierte Normen zur Unterstützung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 812/2013 |
| 1. | EN 13203-1:2025Gasgeräte für die häusliche Warmwasserbereitung - Teil 1: Bewertung der Leistung der Warmwasserbereitung |
| Anhang II |
| Nr. | Harmonisierte Normen zur Unterstützung der Verordnung (EU) Nr. 814/2013 |
| 1. | EN 13203-1:2025Gasgeräte für die häusliche Warmwasserbereitung - Teil 1: Bewertung der Leistung der Warmwasserbereitung |
| ENDE | |