Regelwerk, EU 2026

VO (EU) 2026/1738
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II
Anforderungen an die Kreislauffähigkeit
Artikel 4 Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit von Fahrzeugen
Artikel 5 Anforderungen für Stoffe in Fahrzeugen
Artikel 6 Mindestrezyklatanteil in Fahrzeugen
Artikel 7 Konzeption zur leichten Entfernung und Ersetzung bestimmter Teile und Bauteile in Fahrzeugen
Kapitel III
Pflichten der Erzeuger
Artikel 8 Allgemeine Pflichten
Artikel 9 Kreislauffähigkeitsstrategie
Artikel 10 Erklärung des Rezyklatanteils in Fahrzeugen
Artikel 11 Informationen über das Entfernen und die Ersetzung von Teilen, Bauteilen und Werkstoffen in Fahrzeugen
Artikel 12 Kennzeichnung von Teilen, Bauteilen und Werkstoffen in Fahrzeugen
Artikel 13 Digitaler Kreislaufpass für Fahrzeuge
Kapitel IV
Bewirtschaftung von Altfahrzeugen
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 14 Zuständige Behörde für die Bewirtschaftung von Altfahrzeugen
Artikel 15 Zugelassene Behandlungsanlagen
Abschnitt 2
Erweiterte Herstellerverantwortung
Artikel 16 Erweiterte Herstellerverantwortung
Artikel 17 Organisation für Herstellerverantwortung
Artikel 18 Zulassung zur Erfüllung der Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung
Artikel 19 Registrierung
Artikel 20 Finanzielle Verantwortung der Hersteller
Artikel 21 Beitragsmodulation
Artikel 22 Kostenzuweisungsmechanismus für Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat zum Altfahrzeug werden
Abschnitt 3
Sammlung von Altfahrzeugen
Artikel 23 Sammlung von Altfahrzeugen
Artikel 24 Übergabe von Altfahrzeugen
Artikel 25 Verwertungsnachweis
Abschnitt 4
Behandlung von Altfahrzeugen
Artikel 26 Pflichten zugelassener Behandlungsanlagen
Artikel 27 Allgemeine Anforderungen an das Schreddern
Artikel 28 Schadstoffentfrachtung eines Altfahrzeugs
Artikel 29 Obligatorische Entfernung von Teilen und Bauteilen zur Wiederverwendung, Wiederaufarbeitung, Überholung und zum Recycling vor dem Schreddern
Artikel 30 Anforderungen an entfernte Teile und Bauteile
Artikel 31 Handel mit gebrauchten, wiederaufgearbeiteten oder überholten Teilen und Bauteilen
Artikel 32 Wiederverwendung, Wiederaufarbeitung und Überholung von Teilen und Bauteilen
Artikel 33 Zielvorgaben für die Wiederverwendung, das Recycling und die Verwertung
Artikel 34 Verbot der Deponierung von Nicht-Inertabfällen
Artikel 35 Verbringung von Altfahrzeugen
Kapitel V
Übertragung des Eigentums und Unterscheidung zwischen Gebrauchtfahrzeugen und Altfahrzeugen
Artikel 36 Übertragung des Eigentums an Gebrauchtfahrzeugen innerhalb der Union
Artikel 37 Fahrzeugstatus
Kapitel VI
Ausfuhr von Gebrauchtfahrzeugen in Drittländer
Artikel 38 Zuständige Behörde für die Ausfuhr von Gebrauchtfahrzeugen in Drittländer
Artikel 39 Kontrollen und Anforderungen für die Ausfuhr von Gebrauchtfahrzeugen
Artikel 40 Automatisierte Überprüfung der Informationen über den Fahrzeugstatus
Artikel 41 Risikomanagement und Zollkontrollen
Artikel 42 Aussetzung
Artikel 43 Überlassung zur Ausfuhr
Artikel 44 Ablehnung der Überlassung zur Ausfuhr
Artikel 45 Zusammenarbeit der Behörden und Austausch von Informationen
Artikel 46 Elektronische Systeme
Kapitel VII
Durchsetzung
Artikel 47 Inspektionen
Artikel 48 Zusammenarbeit bei der Durchsetzung auf nationaler Ebene und zwischen den Mitgliedstaaten
Artikel 49 Sanktionen
Artikel 50 Berichterstattung an die Kommission
Kapitel VIII
Befugnisübertragung und Ausschussverfahren
Artikel 51 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 52 Ausschussverfahren
Kapitel IX
Änderungen
Kapitel X
Schlussbestimmungen
Artikel 53 Änderung der Verordnung (EU) 2023/1542
Artikel 54 Änderungen der Verordnung (EU) 2019/1020
Artikel 55 Änderung der Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) Nr. 168/2013
Artikel 56 Überprüfung
Artikel 57 Aufhebung und Übergangsbestimmungen
Artikel 58 Anwendbarkeit auf das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich in Bezug auf Nordirland
Artikel 59 Inkrafttreten und Geltung
Anhang I Kriterien für die Feststellung, ob ein Fahrzeug ein Altfahrzeug ist
Teil A
Kriterien für die Bewertung von Altfahrzeugen
Teil B
Katalog indikativer Kriterien für Altfahrzeuge
Anhang II Kriterien für die Anerkennung des Status von Fahrzeugen von besonderem kulturellem Interesse
Anhang III Berechnung der Wiederverwendbarkeits-, Recyclingfähigkeits- und Verwertbarkeitsquoten
Teil A
Teil B
Anhang IV Bedingungen und Höchstwerte für die konzentration von Blei, Quecksilber, Cadmium und sechswertigem Chrom in Werkstoffen, Teilen und Bauteilen
Anhang V Kreislauffähigkeitsstrategie
Teil A
Elemente der Kreislauffähigkeitsstrategie
Teil B
Weiterverfolgung und Aktualisierung der Kreislauffähigkeitsstrategie
Anhang VI Informationsanforderungen in Bezug auf Entfernung und Ersetzung
Anhang VII Kennzeichnungsanforderungen
Anhang VIII Vorschriften für die Behandlung
Teil A
Mindestanforderungen an Standorten für die Lagerung und Behandlung
Teil B
Mindestanforderungen an die Schadstoffentfrachtung
Teil C
Obligatorische Entfernung von Teilen und Bauteilen aus Altfahrzeugen
Teil D
Wiederverwendung, Wiederaufarbeitung und Überholung von Teilen und Bauteilen
Teil E
Nicht wiederzuverwendende Bauteile und Teile
Teil F
Besondere Anforderungen an die Behandlung der entfernten Teile, Bauteile und Werkstoffe
Teil G
Kriterien für gemeinsames Schreddern und die Anwendung von Post-Schredder-Technologien
Anhang IX Angaben zur Eintragung in das Herstellerregister
Anhang X Verwertungsnachweis
Anhang XI Änderung der Verordnung (EU) 2018/858 und der Verordnung (EU) Nr. 168/2013
Anhang XII Änderung der Verordnung (EU) 2023/1542
Anhang XIII
Von Anlagen in Drittstaaten, mit denen Recyclingstoffe hergestellt werden, zu erfüllende Kriterien
Anhang XIV Anforderungen an Prüfungen, Zertifizierungsstellen und Prüfer
Teil A Detaillierte Anforderungen an Dritte, die Prüfungen durchführen
Teil B. Gegenstand der Prüfung
Anhang XV Entsprechungstabellen