Beschluss (GASP) 2026/1837 des Rates vom 24. Juli 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran sowie der Handlungen Irans, die die Freiheit der Schifffahrt im Nahen Osten untergraben
(ABl. L 2026/1837 vom 27.07.2026)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 20. Juli 2023 den Beschluss (GASP) 2023/1532 1 angenommen.
(2) Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 sollten die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 27. Juli 2027 verlängert werden.
(3) Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass die Einträge zu vier Personen, die in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2023/1532 aufgeführt sind, aus diesem Anhang gestrichen werden sollten.
(4) Der Beschluss (GASP) 2023/1532 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Beschluss (GASP) 2023/1532 wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 10 wird das Datum "27. Juli 2026" durch das Datum "27. Juli 2027" ersetzt.
2. Anhang I wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 24. Juli 2026.
| Anhang |
In Anhang I des Beschlusses (GASP) 2023/1532 werden unter der Überschrift " A. Natürliche Personen" folgende Einträge gestrichen:
2. Mohammad Shahab KHANIAN
8. Gholam Ali RASHID
13. Behnam SHAHRIYARI
14. Ali SHADMANI
| ENDE |