Durchführungsverordnung (EU) 2026/1853 des Rates vom 24. Juli 2026 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1529 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran sowie der Handlungen Irans, die die Freiheit der Schifffahrt im Nahen Osten untergraben
(ABl. L 2026/1853 vom 27.07.2026)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2023/1529 des Rates vom 20. Juli 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran sowie der Handlungen Irans, die die Freiheit der Schifffahrt im Nahen Osten untergraben 1, insbesondere auf Artikel 7 Absätze 3 und 4,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 20. Juli 2023 die Verordnung (EU) 2023/1529 angenommen.
(2) Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 2 hat der Rat beschlossen, dass die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 27. Juli 2027 verlängert werden sollten.
(3) Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass die Einträge zu vier Personen, die in Anhang III der Verordnung (EU) 2023/1529 aufgeführt sind, aus diesem Anhang gestrichen werden sollten.
(4) Die Verordnung (EU) 2023/1529 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang III der Verordnung (EU) 2023/1529 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 24. Juli 2026.
2) Beschluss (GASP) 2023/1532 des Rates vom 20. Juli 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran und von Handlungen Irans, die die Freiheit der Schifffahrt im Nahen Osten untergraben (ABl. L 186 vom 25.07.2023 S. 20, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/1532/oj).
| Anhang |
In Anhang III der Verordnung (EU) 2023/1529 werden unter der Überschrift " A. Natürliche Personen" folgenden Einträge gestrichen:
2. Mohammad Shahab KHANIAN
8. Gholam Ali RASHID
13. Behnam SHAHRIYARI
14. Ali SHADMANI
| ENDE |