Durchführungsverordnung (EU) 2026/1883 des Rates vom 30. Juli 2026 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran

(ABl. L 2026/1883 vom 30.07.2026)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates vom 23. März 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 961/2010 1, insbesondere auf Artikel 46 Absatz 2,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 23. März 2012 die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 angenommen.

(2) Nach der Wiedereinführung der restriktiven Maßnahmen der Vereinten Nationen gegen Iran und im Einklang mit der Resolution 2231 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat der Rat am 29. September 2025 den Beschluss (GASP) 2025/1972 2 angenommen, mit dem der Beschluss 2010/413/GASP geändert wurde, um alle im Rahmen des Gemeinsamen umfassenden Aktionsplans ausgesetzten oder aufgehobenen eigenständigen restriktiven Maßnahmen der Union gegen Iran wieder einzuführen.

(3) Angesichts der anhaltenden Bedenken hat der Rat beschlossen, eine Person und eine Organisation in die Liste der in Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 aufgeführten Personen und Organisationen aufzunehmen.

(4) Die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 30. Juli 2026.

1) ABl. L 88 vom 24.03.2012 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/267/oj.

2) Beschluss (GASP) 2025/1972 des Rates vom 29. September 2025 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran (ABl. L, 2025/1972, 29.9.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1972/oj).


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Anhang

Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 wird wie folgt geändert:

1. in Abschnitt "I. Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Flugkörpern beteiligt sind, sowie Personen und Einrichtungen, die die iranische Regierung unterstützen" wird unter dem Unterabschnitt " A. Personen" folgender Eintrag angefügt:

Name Identifizierungsinformationen Gründe Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
"57. Ali ANSARIalias Ali Akbar ANSARI Funktion: Geschäftsmann
Geburtsdatum: 26.12.1968
Staatsangehörigkeit: iranisch
Geschlecht: männlich
Ali Ansari ist ein iranischer Geschäftsmann und ehemaliger Eigentümer der Bank Ayandeh und der Iran Mall.
Über ein Netzwerk von Unternehmen nutzt Ali Ansari ausländische Bankkanäle, um Gelder ins Ausland zu transferieren. Diese Gelder stammen zum Teil aus iranischen Ölverkäufen. Der iranische Ölsektor stellt eine wichtige Finanzierungsquelle für das iranische Militär und das Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) dar.
Darüber hinaus erwirbt Ali Ansari über ein Netzwerk von Unternehmen erhebliche Vermögenswerte, einschließlich Immobilien in der EU und im Vereinigten Königreich, im Namen von Personen, die mit der iranischen Führung verbunden sind, darunter auch der Oberste Führer Mojtaba Khamenei. Daher unterstützt Ali Ansari die iranische Regierung.
30.7.2026"

2. in Abschnitt "I. Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Flugkörpern beteiligt sind, sowie Personen und Einrichtungen, die die iranische Regierung unterstützen" wird unter dem Unterabschnitt " B. Einrichtungen" folgender Eintrag angefügt:

Name Identifizierungsinformationen Gründe Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
"204. MAPNA Group Anschrift: No. 231, Mirdamad Blvd., 1918953651, Tehran, Iran
Registrierungsnummer: 99134
Nationale ID-Nr.: 10101431259
Wirtschaftscode: 411111477788
Website:www.mapnagroup.com
Die MAPNA Group ist ein wichtiger Akteur im iranischen Energie-, Öl- und Gassektor. Sie steht im Eigentum oder unter der Kontrolle des in der EU-Liste geführten iranischen Ministeriums für Energie (Ministry of Energy - MOE).
In Zusammenarbeit mit staatlichen Akteuren und staatseigenen Einrichtungen wie dem Ministerium für Erdöl und der National Iranian Oil Company ist die MAPNA Group an der Exploration von Gas- und Ölfeldern beteiligt und trägt somit zu den Öleinnahmen Irans bei. Ein erheblicher Teil dieser Einnahmen wird den Streitkräften, einschließlich des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC), und der Organisation of Defensive Innovation and Research (SPND) zugewiesen.
Daher unterstützt die MAPNA Group die Regierung Irans. Darüber hinaus unterstützt MAPNA Group die proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans.
30.7.2026"


UWS Umweltmanagement GmbH ENDE