Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1971 der Kommission vom 3. September 2026 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2026/1279 über die zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates erstellten harmonisierten Normen für Schutzhandschuhe für Friseure, Schutzkleidung gegen Regen sowie Augen- und Gesichtsschutz für berufliche Anwendungen
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2026/1971 vom 04.09.2026)
| Ergänzende Informationen |
| Normenübersicht |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei persönlichen Schutzausrüstungen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, eine Konformität mit den grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen des Anhangs II der genannten Verordnung vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.
(2) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2020) 7924 der Kommission 3 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec), harmonisierte Normen zu überarbeiten und die Arbeiten an Entwürfen für Normen zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/425 abzuschließen, um sicherzustellen, dass diese weiterhin den allgemein anerkannten Stand der Technik widerspiegeln, damit die grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen des Anhangs II der genannten Verordnung erfüllt sind.
(3) Der Durchführungsbeschluss C(2020) 7924 wurde durch den Durchführungsbeschluss C(2024) 2750 der Kommission 4 und den Durchführungsbeschluss C(2026) 2132 der Kommission 5 geändert, um den Auftrag um bestimmte Normen zu erweitern bzw. bestimmte andere Normen zu streichen, damit der neueste technische und wissenschaftliche Fortschritt sowie die jüngsten Entwicklungen bei den Normungsaktivitäten auf internationaler und europäischer Ebene berücksichtigt werden können, und die Frist für die Normungstätigkeiten bei bestimmten Normen und Normenentwürfen zu verlängern, da die Arbeiten an einigen von ihnen nicht innerhalb der im Durchführungsbeschluss C(2020) 7924 festgelegten Fristen abgeschlossen werden konnten.
(4) Auf der Grundlage des im Durchführungsbeschluss C(2020) 7924 erteilten Auftrags erarbeitete das CEN die harmonisierte Norm EN ISO 374-6:2025 über Schutzhandschuhe für Friseure.
(5) Auf der Grundlage des gemäß dem Durchführungsbeschluss C(2020) 7924 erteilten Auftrags überarbeitete das CEN die harmonisierte Norm EN 343:2019 über Schutzkleidung gegen Regen, deren Fundstelle mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1279 der Kommission 6 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Infolgedessen nahm das CEN die harmonisierte Norm EN ISO 24232:2025 an.
(6) Auf der Grundlage des gemäß dem Durchführungsbeschluss C(2020) 7924 erteilten Auftrags änderte das CEN zudem die folgenden harmonisierten Normen, deren Fundstellen mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1279 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden: EN ISO 16321-1:2022 über Augen- und Gesichtsschutz für berufliche Anwendungen und EN ISO 16321-3:2022 über Schutzgeräte aus Gewebe. Daraufhin verabschiedete das CEN die folgenden Änderungen: EN ISO 16321-1:2022/A1:2025 und EN ISO 16321-3:2022/A1:2026.
(7) Die Kommission hat gemeinsam mit dem CEN geprüft, ob die Normen EN ISO 374-6:2025, EN ISO 16321-1:2022/A1:2025, EN ISO 16321-3:2022/A1:2026 und EN ISO 24232:2025 dem im Durchführungsbeschluss C(2020) 7924 festgelegten Auftrag entsprechen.
(8) Die folgenden harmonisierten Normen und deren Änderungen entsprechen den in Anhang II der Verordnung (EU) 2016/425 festgelegten grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen, die sie abdecken sollen: EN ISO 374-6:2025, EN ISO 16321-1:2022/A1:2025, EN ISO 16321-3:2022/A1:2026 und EN ISO 24232:2025. Daher ist es angezeigt, die Fundstellen dieser harmonisierten Normen und der einschlägigen Änderungen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.
(9) In Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2026/1279 sind Fundstellen harmonisierter Normen aufgeführt, die eine Vermutung der Konformität mit der Verordnung (EU) 2016/425 begründen. Damit alle Fundstellen harmonisierter Normen zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/425 im selben Rechtsakt aufgeführt werden, sollten die Fundstellen dieser Normen und der einschlägigen Änderungen in den genannten Anhang aufgenommen werden.
(10) Die Fundstellen der harmonisierten Normen EN 343:2019, EN ISO 16321-1:2022 und EN ISO 16321-3:2022 müssen aus dem Amtsblatt der Europäischen Union gestrichen werden, da diese Normen überarbeitet wurden. Diese Fundstellen sollten daher aus Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2026/1279 gestrichen werden.
(11) Ferner müssen die Verweise auf die harmonisierten Normen EN 144-1:2000, geändert durch EN 144-1:2000/A1:2003 und EN 144-1:2000/A2:2005, EN 144-2:1998, EN 144-3:2003, geändert durch EN 144-3:2003/AC:2003, über Gewindeverbindungen am Ausgangsstutzen für Gasflaschenventile und EN 148-1:1999 über Gewinde für Atemanschlüsse aus dem Amtsblatt der Europäischen Union gestrichen werden, da die harmonisierten Normen veraltet sind und die Nennung der neuen Fassungen, die nicht Teil des Durchführungsbeschlusses C(2020) 7924 der Kommission sind, nicht zu erwarten ist. Diese Fundstellen sollten daher aus Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2026/1279 gestrichen werden.
(12) Um den Herstellern ausreichend Zeit zu geben, sich auf die Anwendung der überarbeiteten Normen vorzubereiten, ist es notwendig, die Streichung der Fundstellen der harmonisierten Normen EN 343:2019, EN ISO 16321-1:2022 und EN ISO 16321-3:2022 zurückzustellen.
(13) Die harmonisierten Normen EN 12941:1998, geändert durch EN 12941:1998/A1:2003 und EN 12941:1998/A2:2008 über Gebläsefiltergeräte mit Helm oder einer Haube, und EN 12942:1998, geändert durch EN 12942:1998/A1:2002 und EN 12942:1998/A2:2008, über Gebläsefiltergeräte mit Vollmasken, Halbmasken oder Viertelmasken wurden vom CEN überarbeitet und ihre Fundstellen in Anhang II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2026/1279 aufgenommen. Gemäß dem genannten Anhang werden sie am 8. Oktober 2026 zurückgezogen. Die neuen Fassungen der Normen EN 12941:2023 und EN 12942:2023 schreiben die Verwendung von SF6-Gas für die Prüfung auf innere Leckage vor, und nur eine sehr begrenzte Zahl notifizierter Stellen ist in der Lage, diese durchzuführen, was zu längeren Fristen für die Bearbeitung der Anträge der Hersteller auf Überprüfung der EU-Baumusterprüfbescheinigungen führt. Um dem Markt mehr Zeit für die Anpassung an das neue Prüfverfahren zu geben, wäre es daher angebracht, den Zeitpunkt der Rücknahme der harmonisierten Normen EN 12941:1998, geändert durch EN 12941:1998/A1:2003 und EN 12941:1998/A2:2008, sowie EN 12942:1998, geändert durch EN 12942:1998/A1:2002 und EN 12942:1998/A2:2008, um ein weiteres Jahr zu verschieben. Zwar bringen die Normen EN 12941:2023 und EN 12942:2023 erhebliche Änderungen an einigen der geltenden grundlegenden Anforderungen mit sich, doch dürfte sich diese Verschiebung nicht nachteilig auf das Sicherheitsniveau der betreffenden Produkte auswirken. Die Zeilen in Anhang II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2026/1279 über die harmonisierten Normen EN 12941:1998, geändert durch EN 12941:1998/A1:2003 und EN 12941:1998/A2:2008, sowie EN 12942:1998, geändert durch EN 12942:1998/A1:2002 und EN 12942:1998/A2:2008, sollten daher ersetzt werden.
(14) Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1279 sollte daher entsprechend geändert werden.
(15) Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Konformitätsvermutung in Bezug auf die entsprechenden grundlegenden Anforderungen, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Fundstelle dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Dieser Beschluss sollte am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1279 wird wie folgt geändert:
1. Anhang I wird gemäß Anhang I des vorliegenden Beschlusses geändert.
2. Anhang II wird gemäß Anhang II des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 3. September 2026
2) Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates (ABl. L 81 vom 31.03.2016 S. 51, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2016/425/oj).
3) Durchführungsbeschluss C(2020) 7924 der Kommission vom 19. November 2020 über einen Normungsauftrag an das Europäische Komitee für Normung und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung in Bezug auf persönliche Schutzausrüstungen zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates.
4) Durchführungsbeschluss C(2024) 2750 der Kommission vom 29. April 2024 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses C(2020) 7924 über einen Normungsauftrag an das Europäische Komitee für Normung und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung in Bezug auf persönliche Schutzausrüstungen zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates.
5) Durchführungsbeschluss C(2026) 2132 der Kommission vom 8. April 2026 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses C(2020) 7924 über einen Normungsauftrag an das Europäische Komitee für Normung und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung in Bezug auf persönliche Schutzausrüstungen zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates.
6) Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1279 der Kommission vom 12. Juni 2026 über die zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates erstellten harmonisierten Normen für persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/941 der Kommission (ABl. L, 2026/1279, 16.6.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2026/1279/oj).
| Anhang I |
Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2026/1279 wird wie folgt geändert:
1. Die Tabellenzeilen 6, 7, 8, 10, 18, 173 und 175 werden gestrichen;
2. folgende Tabellenzeilen werden in fortlaufender Folge eingefügt:
| Nr. | Fundstelle der Norm |
| "39a. | EN ISO 374-6:2025 Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen - Teil 6: Schutzhandschuhe für Friseure (ISO 374-6:2025)"; |
| "173a. | EN ISO 16321-1:2022 Augen- und Gesichtsschutz für berufliche Anwendungen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen (ISO 16321-1:2021) EN ISO 16321-1:2022/A1:2025"; |
| "175a. | EN ISO 16321-3:2022 Augen- und Gesichtsschutz für berufliche Anwendungen - Teil 3: Zusätzliche Anforderungen an Schutzgeräte aus Gewebe (ISO 16321-3:2021) EN ISO 16321-3:2022/A1:2026 Hinweis: Bei dieser Norm wird auf die normative Referenz EN ISO 16321-1:2020 verwiesen, deren Datum nicht korrekt ist. Sie ist stattdessen als EN ISO 16321-1:2022 zu verstehen."; |
| "200a. | EN ISO 24232:2025 Schutzkleidung - Schutz gegen Regen (ISO 24232:2024)" |
| Anhang II |
In Anhang II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2026/1279 erhalten die Zeilen 13 und 14 folgende Fassung:
| "13. | EN 12941:1998 Atemschutzgeräte - Gebläsefiltergeräte mit Helm oder einer Haube - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung EN 12941:1998/A1:2003 EN 12941:1998/A2:2008 | 8.10.2027"; |
| "14. | EN 12942:1998 Atemschutzgeräte - Gebläsefiltergeräte mit Vollmasken, Halbmasken oder Viertelmasken - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung EN 12942:1998/A1:2002 EN 12942:1998/A2:2008 | 8.10.2027" |
| ENDE |