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Durchführungsverordnung (EU) 2026/2053 der Kommission vom 10. September 2026 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "Glutaraldehyde formulations" gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2026/2053 vom 14.09.2026)
| Ergänzende Informationen |
| Liste zur Erteilung einer Unionszulassung (gestützt auf die VO (EU) 528/2012) |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten 1, insbesondere auf Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 23. September 2016 beantragte die Solenis Switzerland GmbH bei der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden "Agentur") gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 und Artikel 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 der Kommission 2 eine Unionszulassung für eine nach der Beschreibung in Artikel 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 gleiche Biozidproduktfamilie mit der Bezeichnung "Glutaraldehyde formulations" der Produktarten 6, 11 und 12 entsprechend der Beschreibung in Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 528/2012. Der Antrag wurde mit der Nummer BC-WA027111-62 in das Register für Biozidprodukte eingetragen. Der Antrag betraf die Biozidproduktfamilie "GA 24-50 BPF", die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1906 der Kommission 3 unter der Zulassungsnummer EU-0030162-0000 zugelassen wurde.
(2) Die Biozidproduktfamilie "Glutaraldehyde formulations" enthält als Wirkstoff Glutaraldehyd, das in der in Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Unionsliste genehmigter Wirkstoffe für die Produktarten 6, 11 und 12 enthalten ist.
(3) Am 30. April 2025 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 ihre Stellungnahme 4 und gemäß Artikel 44 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 den Entwurf einer Zusammenfassung der Produkteigenschaften von "Glutaraldehyde formulations" in allen Amtssprachen der Union.
(4) In ihrer Stellungnahme gelangt die Agentur zu dem Schluss, dass sich die angegebenen Unterschiede zwischen der Biozidproduktfamilie "Glutaraldehyde formulations" und der betreffenden Referenz-Biozidproduktfamilie "GA 24-50 BPF" auf Informationen beschränken, die Gegenstand einer verwaltungstechnischen Änderung gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission 5 sein können, und dass die gleiche Biozidproduktfamilie "Glutaraldehyde formulations" auf Grundlage der Bewertung der betreffenden Referenz-Biozidproduktfamilie "GA 24-50 BPF" sowie bei Übereinstimmung mit dem Entwurf einer Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften die Bedingungen gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 erfüllt.
(5) Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und ist daher der Auffassung, dass eine Unionszulassung für die gleiche Biozidproduktfamilie "Glutaraldehyde formulations" erteilt werden sollte.
(6) Das Ablaufdatum dieser Zulassung sollte an das Ablaufdatum der Zulassung für die betreffende Referenz-Biozidproduktfamilie "GA 24-50 BPF" angeglichen werden.
(7) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die Solenis Switzerland GmbH erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0034830-0000 für die Bereitstellung der gleichen Biozidproduktfamilie "Glutaraldehyde formulations" auf dem Markt und für deren Verwendung gemäß der Zusammenfassung der Produkteigenschaften im Anhang.
Die Unionszulassung gilt vom 4. Oktober 2026 bis zum 30. September 2030.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 10. September 2026
2) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 der Kommission vom 6. Mai 2013 zur Festlegung eines Verfahrens für die Zulassung gleicher Biozidprodukte gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 125 vom 07.05.2013 S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/414/oj).
3) Durchführungsverordnung (EU) 2025/1906 der Kommission vom 12. September 2025 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "GA 24-50 BPF" gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L, 2025/1906, 30.9.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1906/oj).
4) Stellungnahme der Europäischen Chemikalienagentur vom 30. April 2025 zur Unionszulassung für die gleiche Biozidproduktfamilie "Glutaraldehyde formulations", https://echa.europa.eu/opinions-on-union-authorisation.
5) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission vom 18. April 2013 über Änderungen von gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassenen Biozidprodukten (ABl. L 109 vom 19.04.2013 S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/354/oj).
| Zusammenfassung der Eigenschaften einer Biozidproduktfamilie | Anhang |
Glutaraldehyde formulations
Produktart(en)
PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung
PT12: Schleimbekämpfungsmittel
PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen
Zulassungsnummer EU-0034830-0000
R4BP-Assetnummer EU-0034830-0000
Teil I
Erste Informationsebene
Kapitel 1
Administrative Informationen
1.1. Familienname
| Name | Glutaraldehyde formulations |
1.2. Produktart(en)
| Produktart(en) | PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung PT12: Schleimbekämpfungsmittel PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen |
1.3. Zulassungsinhaber
| Name und Anschrift des Zulassungsinhabers | Name | Solenis Switzerland GmbH |
| Anschrift | Mühlentalstrasse 38 8200 Schaffhausen CH | |
| Zulassungsnummer | EU-0034830-0000 | |
| R4BP-Assetnummer | EU-0034830-0000 | |
| Datum der Zulassung | 4.10.2026 | |
| Ablauf der Zulassung | 30.9.2030 |
1.4. Hersteller des Produkts
| Name des Herstellers | Solenis Switzerland GmbH | |||||||
| Anschrift des Herstellers | Mühlentalstrasse 38 8200 Schaffhausen Schweiz | |||||||
| Standort der Produktionsstätten |
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1.5. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe
| Wirkstoff | Glutaral (Glutaraldehyd) |
| Name des Herstellers | MC (US) 3 LLC |
| Anschrift des Herstellers | Route 25 West Virginia 25112, Institute Vereinigte Staaten (die) |
| Standort der Produktionsstätten | MC (US) 3 LLC site 1 Route 25 West Virginia 25112 Institute, Vereinigte Staaten (die) |
| Wirkstoff | Glutaral (Glutaraldehyd) |
| Name des Herstellers | BASF SE |
| Anschrift des Herstellers | Carl-Bosch Str. 38 67056 Ludwigshafen Deutschland |
| Standort der Produktionsstätten | BASF SE Carl-Bosch Str. 38 67056 Ludwigshafen Deutschland |
Kapitel 2
Zusammensetzung und Formulierung der Produktfamilie
2.1. Informationen zur qualitativen und quantitativen Zusammensetzung der Produktfamilie
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| Glutaral (Glutaraldehyd) | 1,5-Pentandial | Wirkstoff | 111-30-8 | 203-856-5 | 12,9 - 55,3 % (w/w) |
2.2. Art(en) der Formulierung
| Formulierungsart(en) | AL Alle anderen Flüssigkeiten |
Teil II
Zweite Informationsebene META-SPC(S)
Kapitel 1
META-SPC 1 Administrative Informationen
1.1. META-SPC 1 Identifikator
| Identifikator | Meta SPC: meta SPC GA 50 |
1.2. Kürzel zur Zulassungsnummer
| Nummer | 1-1 |
1.3. Produktart(en)
| Produktart(en) | PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung PT12: Schleimbekämpfungsmittel |
Kapitel 2
META-SPC-Zusammensetzung 1
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 1
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| Glutaral (Glutaraldehyd) | 1,5-Pentandial | Wirkstoff | 111-30-8 | 203-856-5 | 48,5 - 55,3 % (w/w) |
2.2. Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 1
| Formulierungsart(en) | AL Alle anderen Flüssigkeiten |
Kapitel 3
Gefahren- und Sicherheitshinweise der META-SPC 1
| Gefahrenhinweise | H301: Giftig bei Verschlucken. H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H330: Lebensgefahr bei Einatmen. H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH071: Wirkt ätzend auf die Atemwege. |
| Sicherheitshinweise | P260: Aerosol nicht einatmen. P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280: Schutzhandschuhe tragen. P284: [Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P301 + P310: BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. P330: Mund ausspülen. P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. P342 + P311: Bei Symptomen der Atemwege: POISON center anrufen. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P403 + P233: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P501: Behälter gemäß den geltenden örtlichen Vorschriften zuführen. P501: Behälter gemäß den geltenden örtlichen Vorschriften zuführen. |
Kapitel 4
Zugelassene Verwendung(en) der META-SPC
4.1. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 1: Konservierung von Pigmentpasten/Mineralschlämmen zum Einfärben verschiedenster Produkte (z.B. Textilien, Tinten, Farben, Papier)
| Produktart | PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung Pigmentpasten und Mineralschlämme zum Einfärben verschiedenster Produkte (z.B. Textilien (Teppichfasern, Teppichrücken, Leinwand, Tauwerk, Gardinen und Duschvorhänge), Tinten, Farben, Papier). |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: Geschlossenes System Detaillierte Beschreibung: Eine gute Durchmischung und gleichmäßige Verteilung des Biozidprodukts sollte durch automatische oder manuelle Dosierung sichergestellt werden. Pigmentpasten lassen sich leicht mit Mischgeräten mit niedriger Energie einarbeiten und erfordern keine zusätzliche Dispergierung. |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg Pigmentpaste/Mineralschlamm für die vorbeugende Anwendung. 0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg der Pigmentpaste/Mineralschlamm bei einer Kontaktzeit von 2 Tagen für die kurative Anwendung. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Einmal je Produktionslauf des zu konservierenden Produkts. Glutaraldehyd wirkt sofort und verhindert für bis zu 3 Wochen lang ein erneutes Wachstum. |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
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4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Das Biozidprodukt unter Verwendung einer automatischen oder manuellen Dosieranlage an einer Stelle in die Pigmentpaste oder den Mineralschlamm dosieren, an der eine ausreichende Durchmischung gewährleistet ist.
0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg Pigmentpaste oder Mineralschlamm untermischen.
Die Dosierung hängt stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.2. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 2: Konservierung von Additiven für die Papierherstellung
| Produktart | PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Hefen Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Pilze Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung Konservierung von Papieradditiven, die in Papierfabriken verwendet werden. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: Geschlossenes System Detaillierte Beschreibung: Das Biozidprodukt wird automatisch über eine Dosierpumpe und entsprechende Zuleitungen in den Additivtank zugegeben. |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Bei Bakterien 0,1 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg des Papieradditivs für die vorbeugende Anwendung.
Bei Hefen und Pilzen 0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg des Papieradditivs für die vorbeugende Anwendung.
Bei Bakterien 0,1 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg des Papieradditivs bei einer Kontaktzeit von 2 Tagen für die kurative Anwendung.
Bei Hefen und Pilzen 0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg des Papieradditivs bei einer Kontaktzeit von 2 Tagen für die kurative Anwendung. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Einmal je Produktionslauf des zu konservierenden Produkts. Glutaraldehyd wirkt sofort und verhindert das Nachwachsen bis zu drei Wochen lang. |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
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4.2.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Das Biozidprodukt unter Verwendung einer automatischen oder manuellen Dosieranlage an einer Stelle in das Papieradditiv dosieren, an der eine ausreichende Durchmischung gewährleistet ist.
Bei Bakterien 0,1 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg des Papieradditivs.
Bei Hefen und Pilzen 0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg des Papieradditivs.
Die Dosierung hängt stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.2.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.2.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.2.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.2.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.3. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 3: Schleimbekämpfungsbehandlung in der Nasspartie des Zellstoff- und Papierherstellungsprozesses
| Produktart | PT12: Schleimbekämpfungsmittel |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Pilze Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Hefen Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung Schleimbekämpfungsbehandlung in der Nasspartie des Zellstoff- und Papierherstellungsprozesses. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: Geschlossenes System Detaillierte Beschreibung: Automatische Dosierung über eine Pumpe und feste Leitungen in den Primärkreislauf (Siebwasserkreislauf/ kurzer Kreislauf), normalerweise in der Auffangwanne oder im Stoffauflauf. |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Anfangsdosis (akute Biofilm-Behandlung in der Nasspartie): 250 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff.
Nasspartie-Erhaltungsdosis: 100 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Anfangsdosis (akute Biofilm-Behandlung in der Nasspartie): 2-6 automatische Schock-Dosiszugaben/Tag. 1 bis 3 Tage wiederholen, bis die Situation unter Kontrolle ist. Nasspartie-Erhaltungsdosis: 2-6 automatische Schock-Dosiszugaben/Tag, je nach Bedarf, um die Kontrolle aufrechtzuerhalten. |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
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4.3.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
An einer gut durchmischten Stelle des Primärkreislaufs unterhalb des Wasserspiegels zugeben. Stark verschmutzte Systeme sollten vor der Erstbehandlung ausgekocht werden.
Jede Schock-Dosis dauert 15-30 Minuten.
Anfangsdosis (akute Biofilm-Behandlung in der Nasspartie): 250 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff.
Nasspartie-Erhaltungsdosis: 100 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff.
Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.3.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Die Anwendung ist nur in Papierfabriken zulässig, die der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU entsprechen, in denen das Abwasser in einer betriebseigenen Industriekläranlage einschließlich einer biologischen Reinigungsstufe gemäß den besten verfügbaren Techniken (BVT) gereinigt wird, wie sie im BVT-Merkblatt (BVT-Merkblatt) für die Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton vorgeschrieben sind. Das Abwasser muss mindestens 200-fach verdünnt werden. Papierfabriken, die von der Industrieemissionsrichtlinie ausgenommen sind, müssen in die kommunale Kanalisation ableiten.
4.3.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.3.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.3.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.4. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 4: Schleimbekämpfungsbehandlung im Entfärbungsprozess von Zellstoff und Papier
| Produktart | PT12: Schleimbekämpfungsmittel |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Pilze Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Hefen Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung Schleimbekämpfungsbehandlung im Entfärbungsprozess von Zellstoff und Papier. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: Geschlossenes System Detaillierte Beschreibung: Automatische Dosierung über eine Pumpe und feste Leitungen in den Kreislauf, normalerweise in die Stoffaufbereitung. |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Anfangsdosis (akute Biofilm-Behandlung): 250 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff.
Erhaltungsdosis: 100 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Anfangsdosis (akute Biofilm-Behandlung): 1-2 automatische Schock-Dosiszugaben pro Tag. Wiederholen Sie dies für 1 bis 2 Tage, bis die Kontrolle erreicht ist. Erhaltungsdosis: 1-2 automatische Zugaben von Schock-Dosen/Tag nach Bedarf, um die Kontrolle zu behalten. |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.4.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
An einer gut durchmischten Stelle des Primärkreislaufs unterhalb des Wasserspiegels zugeben. Stark verschmutzte Systeme sollten vor der Erstbehandlung ausgekocht werden.
Jede Schock-Dosis dauert 30 Minuten.
Anfangsdosis (akute Biofilm-Behandlung): 250 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff.
Erhaltungsdosis: 100 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff.
Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.4.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
Die Anwendung ist nur in Papierfabriken zulässig, die der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU entsprechen, in denen das Abwasser in einer betriebseigenen Industriekläranlage einschließlich einer biologischen Reinigungsstufe gemäß den besten verfügbaren Techniken (BVT) gereinigt wird, wie sie im BVT-Merkblatt (BVT-Merkblatt) für die Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton vorgeschrieben sind. Papierfabriken, die von der Industrieemissionsrichtlinie ausgenommen sind, müssen in die kommunale Kanalisation ableiten.
4.4.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.4.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.4.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
Kapitel 5
Allgemeine Anweisungen für die Verwendung der META-SPC 1
5.1. Gebrauchsanweisung
Siehe die anwendungsspezifische Gebrauchsanweisung.
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
Manuelles Abtrennen des Produktbehälters:
Das Tragen eines Augenschutzes (Chemikalienbrille) gemäß EN 166 oder einer gleichwertigen Norm ist während der Handhabung des Produkts zwingend erforderlich.
Tragen Sie einen Schutzanzug [Typ 3 oder Typ 4] gemäß EN 14605 oder einer gleichwertigen Norm. Tragen Sie während der Handhabung des Produkts chemikalienbeständige Schutzhandschuhe gemäß der Europäischen Norm EN 374 oder einer gleichwertigen Norm. (das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).
Das Tragen eines Atemschutzgeräts (RPE) mit Schutzfaktor 40 ist zwingend erforderlich. Stellen Sie mindestens ein gebläsebetriebenes Atemschutzgerät mit Helm/Haube/Maske (TH3 (EN 12941 oder einer gleichwertigen Norm.)/TM3 (EN 12942 oder einer gleichwertigen Norm.)) oder eine Vollmaske (EN 136 oder einer gleichwertigen Norm.) mit Partikelfilter P3 (EN 12083 oder einer gleichwertigen Norm.) bereit.
Bei der Tankreinigung und -wartung:
Tragen Sie einen Schutzanzug [Typ 3 oder Typ 4] gemäß EN 14605 oder einer gleichwertigen Norm. Tragen Sie während der Produkthandhabung chemikalienbeständige Schutzhandschuhe, die den Anforderungen der Europäischen Norm EN 374 oder einer gleichwertigen Norm entsprechen (das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).
Die Verwendung von Atemschutzgeräten (RPE) mit Schutzfaktor 10 ist obligatorisch. Stellen Sie mindestens ein gebläsebetriebenes Atemschutzgerät mit Helm/Haube/Maske (TH1 (EN 12941 oder einer gleichwertigen Norm)/TM1 (EN 12942 oder einer gleichwertigen Norm)), eine Halb-/Viertelmaske (EN 140 oder einer gleichwertigen Norm) oder eine Vollmaske (EN 136 oder einer gleichwertigen Norm) mit Partikelfilter P2 (EN 12083 oder einer gleichwertigen Norm) oder eine filtrierende Halbmaske (FFP2, EN 149 oder einer gleichwertigen Norm) bereit.
Entleerung, Reinigung und Wartung eines geschlossenen Umluftsystems:
Tragen Sie einen Schutzanzug [Typ 3 oder Typ 4] gemäß EN 14605 oder einer gleichwertigen Norm.
Tragen Sie während der Produkthandhabung chemikalienbeständige Schutzhandschuhe, die den Anforderungen der Europäischen Norm EN 374 oder einer gleichwertigen Norm entsprechen (das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).
Be-/Entladen von Gülletanks:
Tragen Sie während der Handhabung des Produkts chemikalienbeständige Schutzhandschuhe gemäß der Europäischen Norm EN 374 oder einer gleichwertigen Norm (das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).
Das Produkt muss mithilfe eines automatischen Dosiersystems ausgebracht werden.
Die Anwendung muss in gut belüfteten Bereichen erfolgen.
Halten Sie die Luftkonzentration mithilfe technischer Maßnahmen unter den Grenzwerten.
Verwenden Sie je nach potenzieller Luftkonzentration ein zugelassenes Atemschutzgerät mit Luftreinigung oder Überdruckumluft.
Die in diesem Abschnitt aufgeführte persönliche Schutzausrüstung gilt unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und anderer EU-Rechtsvorschriften im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz durch Arbeitgeber. Die vollständigen Verweise auf dieses Gesetz und die europäischen Normen finden Sie in Abschnitt 6.
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
NACH EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position für ungehinderte Atmung lagern.
Bei Symptomen: Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren
NACH DEM SCHLUCKEN: Wenn die betroffene Person bei Bewusstsein ist: Mund sofort ausspülen, wenn die betroffene Person schlucken kann. Kein Erbrechen auslösen. Rufen Sie den Notdienst (Tel. 112).
NACH HAUTKONTAKT: Haut sofort mit viel Wasser spülen, beschmutzte Kleidungsstücke ausziehen. Haut für weitere 15 Minuten mit Wasser spülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. (Kleidung vor Wiederverwendung waschen.). Wenn Hautreizungen oder Ausschlag auftreten, ärztlichen Rat einholen.
NACH AUGENKONTAKT: Sofort einige Minuten mit Wasser spülen, ggf. Kontaktlinsen entfernen. 15 Minuten mit Wasser weiter spülen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.
Hinweis für medizinisches Personal:
Falls erforderlich, lebenserhaltende Maßnahmen einleiten, danach GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen
Umweltschutzmaßnahmen: Eintreten in Erdreich, Gräben, Kanalisation, Gewässer und/oder Grundwasser verhindern. Ein Auslaufen oder Einleiten in natürliche Gewässer kann zum Absterben von Wasserorganismen führen.
Persönliche Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und Notfallmaßnahmen im Falle von Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung: Bereich evakuieren. Gegen Verschüttungsrichtung halten. Bereich des Lecks oder der Verschüttung lüften. An den Reinigungsarbeiten darf nur geschultes und ordnungsgemäß geschütztes Personal beteiligt werden. Verwenden Sie geeignete Sicherheitsausrüstung.
Methoden und Materialien für Rückhaltung und Reinigung: Vermeiden Sie den Kontakt mit verschüttetem Material, da Glutaraldehyd von den meisten Schuhen absorbiert wird. Tragen Sie bei der Beseitigung einer Verschüttung immer die entsprechende Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Handschuhe, Schutzkleidung und Augenschutz. Je nach Größe der Verschüttung und der Angemessenheit der Belüftung können ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät oder Atemschutzgerät und Absorptionsmittel erforderlich sein.
Kleine Verschüttungen: Tragen Sie die richtige Schutzausrüstung, einschließlich Handschuhe und Schutzkleidung, und decken Sie die Flüssigkeit mit saugfähigem Material ab. Sammeln und versiegeln Sie das Material und den Schmutz, der das verschüttete Material aufgesaugt hat, in Polyethylen-Säcken und bringen Sie es in einem Fass zu einer zugelassenen Entsorgungsstelle. Restliches verschüttetes Material mit Wasser wegspülen, um Gerüche zu reduzieren, und das Spülwasser in eine städtische oder industrielle Kanalisation einleiten, nicht in einen natürlichen Wasserlauf.
Große Verschüttungen: Bei Reizung von Nase und Atemwegen sofort den Raum verlassen. Das Reinigungspersonal sollte geschult und mit einem umluftunabhängigen Atemschutzgerät oder einem offiziell zugelassenen oder zertifizierten Vollgesichts-Atemschutzgerät ausgestattet sein, das mit einer Kartusche für organische Dämpfe, Handschuhen und Glutaraldehydundurchlässiger Kleidung, einschließlich Gummistiefeln oder Schuhschutz, ausgestattet ist. Deaktivieren Sie mit Natriumbisulfit (2- bis 3-mal so viel wie Glutaraldehyd (Gewicht)), sammeln Sie die neutralisierte Flüssigkeit und geben Sie sie in ein Fass, um sie zu einer zugelassenen Entsorgungsstelle zu transportieren.
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Das Biozidprodukt sollte bei der Entsorgung in seinem ungebrauchten und nicht kontaminierten Zustand als gemäß EG-Richtlinie 2008/98/EG als Sondermüll behandelt werden.
Deaktivieren Sie mit Natriumbisulfit (2- bis 3-mal so viel wie Glutaraldehyd (Gewicht)), sammeln Sie die neutralisierte Flüssigkeit und geben Sie sie in ein Fass, um sie zu einer zugelassenen Entsorgungsstelle zu transportieren. Wenn die Konzentration von Glutaraldehyd bis zu 2 % beträgt, deaktivieren Sie es durch Zugabe von wässriger Natriumhydroxidlösung in einer Menge, die ausreicht, um einen pH-Wert von 12 für 8 Stunden aufrechtzuerhalten, gefolgt von Neutralisation (d. h. neutraler pH-Wert) durch vorsichtige Zugabe einer anorganischen Säure z.B. Salzsäure, bevor Sie sie mit geeigneten Mitteln entsorgen. Alle Entsorgungspraktiken müssen allen nationalen und regionalen Gesetzen sowie allen kommunalen oder lokalen Verordnungen über gefährliche Abfälle entsprechen. Nicht in die Kanalisation, auf den Boden oder in Gewässer entleeren. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Hochtemperaturverbrennung ist eine akzeptable Praxis. Glutaraldehyd verbrennt sauber zu Kohlendioxid und Wasser.
Die Behälter zur Aufbewahrung von Glutaraldehyd-Lösungen sind nicht wiederauffüllbar. Behälter nicht wiederverwenden oder nachfüllen. Behälter sollten sofort nach dem Entleeren dreifach oder unter Druck mit Wasser gespült werden. Sie können dann zum Recycling oder zur Wiederaufbereitung für Biozidprodukte angeboten werden, oder sie können durchlöchert und in einer Mülldeponie oder durch andere von den nationalen und lokalen Behörden genehmigte Verfahren entsorgt werden. Abfallflüssigkeit aus dem Spülen gebrauchter Behälter zu einer zugelassenen Abfallentsorgungsanlage schicken.
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Nicht in Aluminium, Kohlenstoffstahl, Kupfer, Weichstahl und Eisen lagern und Kontakt mit diesen vermeiden. Kontakt mit Aminen, Ammoniak, starken Säuren, starken Basen, starken Oxidationsmitteln vermeiden.
Bei Temperaturen von < 40 °C lagern.
Haltbarkeit:
meta SPC GA 50: 12 Monate in HDPE und Edelstahl.
Kapitel 6
Sonstige Angaben
Die vollständigen Titel der in den Risikominderungsmaßnahmen genannten EN-Normen lauten:
EN ISO 374 - Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen
EN 166 - Persönlicher Augenschutz - Anforderungen
EN 14605 - Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien - Leistungsanforderungen an Kleidung mit flüssigkeitsdichten (Typ 3) oder sprühdichten (Typ 4) Anschlüssen, einschließlich Artikel, die nur Körperteile schützen (Typen PB [3] und PB [4]).
EN 12941 - Atemschutzgeräte - Gebläsefiltergeräte mit einem Atemanschluss ohne Dichtsitz (Haube) - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
EN 12942 - Atemschutzgeräte - Gebläsefiltergeräte mit Vollmasken, Halbmasken oder Viertelmasken - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
EN 136 - Atemschutzgeräte, Vollmasken. Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
EN 140 - Atemschutzgeräte, Halbmasken und Viertelmasken - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
EN 149 - Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
EN 12083 - Atemschutzgeräte - Filter mit Atemschlauch (nicht maskenmontierte Filter) - Partikelfilter, Gasfilter und Kombinationsfilter - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 131 vom 05.05.1998 S. 11, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1998/24/oj).
Bezüglich der "Benutzerkategorie(n)" ist folgender Hinweis zu beachten: "Berufsmäßige Verwender (einschließlich industrieller Verwender) sind geschulte berufsmäßige Verwender, sofern dies durch nationales Recht vorgeschrieben ist."
Kapitel 7
Dritte Informationsebene: Einzelne Produkte in der META-SPC 1
7.1. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
| Handelsname(n) | Spectrum™ RX7815 MICROBIOCIDE | Absatzmarkt: EU | |||||
| Zulassungsnummer | EU-0034830-0001 1-1 | ||||||
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) | ||
| Glutaral (Glutaraldehyd) | 1,5-Pentandial | Wirkstoff | 111-30-8 | 203-856-5 | 50,5 % (w/w) | ||
Kapitel 1
META-SPC 2 Administrative Informationen
1.1. META-SPC 2 Identifikator
| Identifikator | Meta SPC: meta SPC GA 24 |
1.2. Kürzel zur Zulassungsnummer
| Nummer | 1-2 |
1.3. Produktart(en)
| Produktart(en) | PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen PT12: Schleimbekämpfungsmittel |
Kapitel 2
META-SPC-Zusammensetzung 2
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 2
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| Glutaral (Glutaraldehyd) | 1,5-Pentandial | Wirkstoff | 111-30-8 | 203-856-5 | 23,4 - 25,9 % (w/w) |
2.2. Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 2
| Formulierungsart(en) | AL Alle anderen Flüssigkeiten |
Kapitel 3
Gefahren- und Sicherheitshinweise der META-SPC 2
| Gefahrenhinweise | H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H331: Giftig bei Einatmen. H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH071: Wirkt ätzend auf die Atemwege. |
| Sicherheitshinweise | P260: Aerosol nicht einatmen. P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280: Schutzhandschuhe tragen. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P284: [Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen. P301 + P310: BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. P342 + P311: Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. P403 + P233: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P501: Behälter gemäß den geltenden örtlichen Vorschriften zuführen. P501: Inhalt gemäß den geltenden örtlichen Vorschriften zuführen. |
Kapitel 4
Zugelassene Verwendung(en) der META-SPC
4.1. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 1: Konservierung von Pigmentpasten/Mineralschlämmen zum Einfärben verschiedenster Produkte (z.B. Textilien, Tinten, Farben, Papier)
| Produktart | PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung Pigmentpasten und Mineralschlämme zum Einfärben verschiedenster Produkte (z.B. Textilien (Teppichfasern, Teppichrücken, Leinwand, Tauwerk, Gardinen und Duschvorhänge), Tinten, Farben, Papier). |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: Geschlossenes System Detaillierte Beschreibung: Eine gute Durchmischung und gleichmäßige Verteilung des Biozidprodukts sollte durch automatische oder manuelle Dosierung sichergestellt werden. Pigmentpasten lassen sich leicht mit Mischgeräten mit niedriger Energie einarbeiten und erfordern keine zusätzliche Dispergierung. |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg Pigmentpaste/Mineralschlamm für die vorbeugende Anwendung. 0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg der Pigmentpaste/Mineralschlamm bei einer Kontaktzeit von 2 Tagen für die kurative Anwendung. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Einmal je Produktionslauf des zu konservierenden Produkts. Glutaraldehyd wirkt sofort und verhindert für bis zu 3 Wochen lang ein erneutes Wachstum. |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Das Biozidprodukt unter Verwendung einer automatischen oder manuellen Dosieranlage an einer Stelle in die Pigmentpaste oder den Mineralschlamm dosieren, an der eine ausreichende Durchmischung gewährleistet ist.0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg Pigmentpaste oder Mineralschlamm untermischen.
Die Dosierung hängt stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.2. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 2: Konservierung von Additiven für die Papierherstellung
| Produktart | PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Pilze Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Hefen Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung Konservierung von Papieradditiven, die in Papierfabriken verwendet werden. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: Geschlossenes System Detaillierte Beschreibung: Das Biozidprodukt wird automatisch über eine Dosierpumpe und entsprechende Zuleitungen in den Additivtank zugegeben. |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Bei Bakterien 0,1 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg des Papieradditivs für die vorbeugende Anwendung.
Bei Hefen und Pilzen 0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg des Papieradditivs für die vorbeugende Anwendung.
Bei Bakterien 0,1 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg des Papieradditivs bei einer Kontaktzeit von 2 Tagen für die kurative Anwendung.
Bei Hefen und Pilzen 0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg des Papieradditivs bei einer Kontaktzeit von 2 Tagen für die kurative Anwendung. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Einmal je Produktionslauf des zu konservierenden Produkts. Glutaraldehyd wirkt sofort und verhindert das Nachwachsen bis zu drei Wochen lang. |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.2.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Das Biozidprodukt unter Verwendung einer automatischen oder manuellen Dosieranlage an einer Stelle in das Papieradditiv dosieren, an der eine ausreichende Durchmischung gewährleistet ist.
Bei Bakterien 0,1 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg des Papieradditivs.
Bei Hefen und Pilzen 0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg des Papieradditivs.
Die Dosierung hängt stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.2.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.2.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.2.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.2.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.3. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 3: Konservierung von Flüssigkeiten, die in geschlossenen Umlaufkühlsystemen verwendet werden
| Produktart | PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung Außenverwendung Umlaufkühl-/Heiz- und Verarbeitungssysteme mit geschlossenem Flüssigkeitskreislauf. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: Geschlossenes System Detaillierte Beschreibung: Dosierung in das Kühlsystem. |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 25 bis 200 g Glutaraldehyd pro m3 Wasser. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Alle zwei oder drei Monate, je nach den Eigenschaften des Systems und Stabilität des Biozidprodukts im behandelten Wasser. |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.3.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Es wird empfohlen, verschmutzte Systeme vor Beginn der Behandlung mit dem Biozidprodukt mechanisch mit Frischwasser zu reinigen.
An einer gut durchmischten Stelle des Kreislaufs unterhalb des Wasserspiegels zugeben. Öffnen Sie das System zur Wartung oder Instandhaltung, können Sie das Biozid in der ursprünglichen Dosierungskonzentration nachdosieren.
Systemüberwachung
Kontrollieren Sie den Biozidgehalt mindestens alle 3 Monate und vor dem Abschalten des Systems mit einem Testkit. Kontrollieren Sie die mikrobielle Kontamination mindestens alle 3 Monate mit Dip-Slides (Eintauchnährboden) oder anderen geeigneten Techniken.
Besonders aufmerksam sollten Sie sein, wenn das System abgeschaltet ist, da stagnierende Flüssigkeiten anfälliger für mikrobielle Kontamination sind.
25 bis 200 g Glutaraldehyd pro m3 Wasser zugeben.
Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.3.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Konservierte Kühlflüssigkeiten mindestens fünf Tage nach der letzten Zugabe des Biozidprodukts ablassen.
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.3.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.3.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.3.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.4. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 4: Konservierung von Flüssigkeiten, die in offenen Umlaufkühlsystemen verwendet werden
| Produktart | PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Grünalgen Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Außenverwendung Umlaufkühl-/Heiz- und Verarbeitungssysteme mit offenem Flüssigkeitskreislauf. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: Offenes System Detaillierte Beschreibung: Glutaraldehyd wird dem Wasserkreislauf durch Injektion durch eine Dosierpumpe und spezielle Zufuhrleitungen automatisch beigefügt, normalerweise so weit stromaufwärts wie möglich. Für die intermittierende Dosierung wird ein Timer verwendet. |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 25 bis 50 g Glutaraldehyd pro m3 Wasser Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Typische Dosis: 1-2 Tage. |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.4.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Zur Kontrolle des mikrobiellen Wachstums in industriellen Kühlwassersystemen, die per Schock-Dosierung mit einem Biozidprodukt behandelt wurden.
Nicht für den Einsatz in Durchlaufkühlsystemen vorgesehen.
Es wird empfohlen, verschmutzte Systeme vor Beginn der Behandlung mit dem Biozidprodukt mechanisch zu reinigen.
An einer gut durchmischten Stelle des Kreislaufs unterhalb des Wasserspiegels zugeben.
Übliche Dosis: 1-2 Tage. Jede Schock-Dosierung dauert 15-30 Minuten, je nach Pumpenleistung und Wassermenge im Kreislauf. Die Behandlung sollte nicht länger als 2 Tage dauern.
25 bis 50 g Glutaraldehyd pro m3 Wasser zugeben.
Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.4.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Die Verwendung ist auf kleine Kühlsysteme mit einer maximalen Abschlämmmenge von 2 m3/h beschränkt. Das Abwasser muss in die städtische Kanalisation eingeleitet, in einer betriebseigenen Industriekläranlage mit biologischer Behandlungsstufe gereinigt oder über ein Absetzbecken mit ausreichender Rückhaltefähigkeit direkt in ein Oberflächengewässer eingeleitet werden.
4.4.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.4.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.4.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.5. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 5: Schleimbekämpfungsbehandlung in der Nasspartie des Zellstoff- und Papierherstellungsprozesses
| Produktart | PT12: Schleimbekämpfungsmittel |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Pilze Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Hefen Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung Schleimbekämpfungsbehandlung in der Nasspartie des Zellstoff- und Papierherstellungsprozesses. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: Geschlossenes System Detaillierte Beschreibung: Automatische Dosierung über eine Pumpe und feste Leitungen in den Primärkreislauf (Siebwasserkreislauf/ kurzer Kreislauf), normalerweise in der Auffangwanne oder im Stoffauflauf. |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Anfangsdosis (akute Biofilm-Behandlung in der Nasspartie): 250 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff.
Nasspartie-Erhaltungsdosis: 100 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Anfangsdosis (akute Biofilm-Behandlung in der Nasspartie): 2-6 automatische Schock-Dosiszugaben/Tag. 1 bis 3 Tage wiederholen, bis die Situation unter Kontrolle ist. Nasspartie-Erhaltungsdosis: 2-6 automatische Schock-Dosiszugaben/Tag, je nach Bedarf, um die Kontrolle aufrechtzuerhalten. |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.5.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
An einer gut durchmischten Stelle des Primärkreislaufs unterhalb des Wasserspiegels zugeben. Stark verschmutzte Systeme sollten vor der Erstbehandlung ausgekocht werden.
Jede Schock-Dosis dauert 15-30 Minuten.
Anfangsdosis (akute Biofilm-Behandlung in der Nasspartie): 250 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff.
Nasspartie-Erhaltungsdosis: 100 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff.
Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.5.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Die Anwendung ist nur in Papierfabriken zulässig, die der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU entsprechen, in denen das Abwasser in einer betriebseigenen Industriekläranlage einschließlich einer biologischen Reinigungsstufe gemäß den besten verfügbaren Techniken (BVT) gereinigt wird, wie sie im BVT-Merkblatt (BVT-Merkblatt) für die Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton vorgeschrieben sind. Das Abwasser muss mindestens 200-fach verdünnt werden. Papierfabriken, die von der Industrieemissionsrichtlinie ausgenommen sind, müssen in die kommunale Kanalisation ableiten.
4.5.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.5.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.5.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.6. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 6: Schleimbekämpfungsbehandlung im Entfärbungsprozess von Zellstoff und Papier
| Produktart | PT12: Schleimbekämpfungsmittel |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Pilze Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: keine Daten Trivialname: Hefen Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung Schleimbekämpfungsbehandlung im Entfärbungsprozess von Zellstoff und Papier. |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: Geschlossenes System Detaillierte Beschreibung: Automatische Dosierung über eine Pumpe und feste Leitungen in den Kreislauf, normalerweise in die Stoffaufbereitung. |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Anfangsdosis (akute Biofilm-Behandlung): 250 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff.
Erhaltungsdosis: 100 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Anfangsdosis (akute Biofilm-Behandlung): 1-2 automatische Schock-Dosiszugaben pro Tag. Wiederholen Sie dies für 1 bis 2 Tage, bis die Kontrolle erreicht ist. Erhaltungsdosis: 1-2 automatische Zugaben von Schock-Dosen/Tag nach Bedarf, um die Kontrolle zu behalten. |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender Geschulte berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.6.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
An einer gut durchmischten Stelle des Primärkreislaufs unterhalb des Wasserspiegels zugeben. Stark verschmutzte Systeme sollten vor der Erstbehandlung ausgekocht werden.
Jede Schock-Dosis dauert 30 Minuten.
Anfangsdosis (akute Biofilm-Behandlung): 250 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff.
Erhaltungsdosis: 100 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff.
Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.
4.6.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
Die Anwendung ist nur in Papierfabriken zulässig, die der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU entsprechen, in denen das Abwasser in einer betriebseigenen Industriekläranlage einschließlich einer biologischen Reinigungsstufe gemäß den besten verfügbaren Techniken (BVT) gereinigt wird, wie sie im BVT-Merkblatt (BVT-Merkblatt) für die Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton vorgeschrieben sind. Papierfabriken, die von der Industrieemissionsrichtlinie ausgenommen sind, müssen in die kommunale Kanalisation ableiten.
4.6.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.6.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
4.6.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.
Kapitel 5
Allgemeine Anweisungen für die Verwendung der META-SPC 2
5.1. Gebrauchsanweisung
Siehe die anwendungsspezifische Gebrauchsanweisung.
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
Manuelles Abtrennen des Produktbehälters:
Das Tragen eines Augenschutzes (Chemikalienbrille) gemäß EN 166 oder einer gleichwertigen Norm ist während der Handhabung des Produkts zwingend erforderlich.
Tragen Sie einen Schutzanzug [Typ 3 oder Typ 4] gemäß EN 14605 oder einer gleichwertigen Norm.
Tragen Sie während der Handhabung des Produkts chemikalienbeständige Schutzhandschuhe gemäß der Europäischen Norm EN 374 oder einer gleichwertigen Norm. (das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).
Das Tragen eines Atemschutzgeräts (RPE) mit Schutzfaktor 40 ist zwingend erforderlich. Stellen Sie mindestens ein gebläsebetriebenes Atemschutzgerät mit Helm/Haube/Maske (TH3 (EN 12941 oder einer gleichwertigen Norm.)/TM3 (EN 12942 oder einer gleichwertigen Norm.)) oder eine Vollmaske (EN 136 oder einer gleichwertigen Norm.) mit Partikelfilter P3 (EN 12083 oder einer gleichwertigen Norm.) bereit.
Bei der Tankreinigung und -wartung:
Tragen Sie einen Schutzanzug [Typ 3 oder Typ 4] gemäß EN 14605 oder einer gleichwertigen Norm.
Tragen Sie während der Produkthandhabung chemikalienbeständige Schutzhandschuhe, die den Anforderungen der Europäischen Norm EN 374 oder einer gleichwertigen Norm entsprechen (das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).
Die Verwendung von Atemschutzgeräten (RPE) mit Schutzfaktor 10 ist obligatorisch. Stellen Sie mindestens ein gebläsebetriebenes Atemschutzgerät mit Helm/Haube/Maske (TH1 (EN 12941 oder einer gleichwertigen Norm)/TM1 (EN 12942 oder einer gleichwertigen Norm)), eine Halb-/Viertelmaske (EN 140 oder einer gleichwertigen Norm) oder eine Vollmaske (EN 136 oder einer gleichwertigen Norm) mit Partikelfilter P2 (EN 12083 oder einer gleichwertigen Norm) oder eine filtrierende Halbmaske (FFP2, EN 149 oder einer gleichwertigen Norm) bereit.
Entleerung, Reinigung und Wartung eines geschlossenen Umluftsystems:
Tragen Sie einen Schutzanzug [Typ 3 oder Typ 4] gemäß EN 14605 oder einer gleichwertigen Norm.
Tragen Sie während der Produkthandhabung chemikalienbeständige Schutzhandschuhe, die den Anforderungen der Europäischen Norm EN 374 oder einer gleichwertigen Norm entsprechen (das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).
Be-/Entladen von Gülletanks:
Tragen Sie während der Handhabung des Produkts chemikalienbeständige Schutzhandschuhe gemäß der Europäischen Norm EN 374 oder einer gleichwertigen Norm (das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).
Das Produkt muss mithilfe eines automatischen Dosiersystems ausgebracht werden.
Die Anwendung muss in gut belüfteten Bereichen erfolgen.
Halten Sie die Luftkonzentration mithilfe technischer Maßnahmen unter den Grenzwerten.
Verwenden Sie je nach potenzieller Luftkonzentration ein zugelassenes Atemschutzgerät mit Luftreinigung oder Überdruckumluft.
Die in diesem Abschnitt aufgeführte persönliche Schutzausrüstung gilt unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und anderer EU-Rechtsvorschriften im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz durch Arbeitgeber. Die vollständigen Verweise auf dieses Gesetz und die europäischen Normen finden Sie in Abschnitt 6.
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
NACH EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position für ungehinderte Atmung lagern.
Bei Symptomen: Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren
NACH DEM SCHLUCKEN: Wenn die betroffene Person bei Bewusstsein ist: Mund sofort ausspülen, wenn die betroffene Person schlucken kann. Kein Erbrechen auslösen. Rufen Sie den Notdienst (Tel. 112).
NACH HAUTKONTAKT: Haut sofort mit viel Wasser spülen, beschmutzte Kleidungsstücke ausziehen. Haut für weitere 15 Minuten mit Wasser spülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. (Kleidung vor Wiederverwendung waschen.). Wenn Hautreizungen oder Ausschlag auftreten, ärztlichen Rat einholen.
NACH AUGENKONTAKT: Sofort einige Minuten mit Wasser spülen, ggf. Kontaktlinsen entfernen. 15 Minuten mit Wasser weiter spülen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.
Hinweis für medizinisches Personal:
Falls erforderlich, lebenserhaltende Maßnahmen einleiten, danach GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen
Umweltschutzmaßnahmen: Eintreten in Erdreich, Gräben, Kanalisation, Gewässer und/oder Grundwasser verhindern. Ein Auslaufen oder Einleiten in natürliche Gewässer kann zum Absterben von Wasserorganismen führen.
Persönliche Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und Notfallmaßnahmen im Falle von Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung: Bereich evakuieren. Gegen Verschüttungsrichtung halten. Bereich des Lecks oder der Verschüttung lüften. An den Reinigungsarbeiten darf nur geschultes und ordnungsgemäß geschütztes Personal beteiligt werden. Verwenden Sie geeignete Sicherheitsausrüstung.
Methoden und Materialien für Rückhaltung und Reinigung: Vermeiden Sie den Kontakt mit verschüttetem Material, da Glutaraldehyd von den meisten Schuhen absorbiert wird. Tragen Sie bei der Beseitigung einer Verschüttung immer die entsprechende Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Handschuhe, Schutzkleidung und Augenschutz. Je nach Größe der Verschüttung und der Angemessenheit der Belüftung können ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät oder Atemschutzgerät und Absorptionsmittel erforderlich sein.
Kleine Verschüttungen: Tragen Sie die richtige Schutzausrüstung, einschließlich Handschuhe und Schutzkleidung, und decken Sie die Flüssigkeit mit saugfähigem Material ab. Sammeln und versiegeln Sie das Material und den Schmutz, der das verschüttete Material aufgesaugt hat, in Polyethylen-Säcken und bringen Sie es in einem Fass zu einer zugelassenen Entsorgungsstelle. Restliches verschüttetes Material mit Wasser wegspülen, um Gerüche zu reduzieren, und das Spülwasser in eine städtische oder industrielle Kanalisation einleiten, nicht in einen natürlichen Wasserlauf.
Große Verschüttungen: Bei Reizung von Nase und Atemwegen sofort den Raum verlassen. Das Reinigungspersonal sollte geschult und mit einem umluftunabhängigen Atemschutzgerät oder einem offiziell zugelassenen oder zertifizierten Vollgesichts-Atemschutzgerät ausgestattet sein, das mit einer Kartusche für organische Dämpfe, Handschuhen und Glutaraldehydundurchlässiger Kleidung, einschließlich Gummistiefeln oder Schuhschutz, ausgestattet ist. Deaktivieren Sie mit Natriumbisulfit (2- bis 3-mal so viel wie Glutaraldehyd (Gewicht)), sammeln Sie die neutralisierte Flüssigkeit und geben Sie sie in ein Fass, um sie zu einer zugelassenen Entsorgungsstelle zu transportieren.
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Das Biozidprodukt sollte bei der Entsorgung in seinem ungebrauchten und nicht kontaminierten Zustand als gemäß EG-Richtlinie 2008/98/EG als Sondermüll behandelt werden.
Deaktivieren Sie mit Natriumbisulfit (2- bis 3-mal so viel wie Glutaraldehyd (Gewicht)), sammeln Sie die neutralisierte Flüssigkeit und geben Sie sie in ein Fass, um sie zu einer zugelassenen Entsorgungsstelle zu transportieren. Wenn die Konzentration von Glutaraldehyd bis zu 2 % beträgt, deaktivieren Sie es durch Zugabe von wässriger Natriumhydroxidlösung in einer Menge, die ausreicht, um einen pH-Wert von 12 für 8 Stunden aufrechtzuerhalten, gefolgt von Neutralisation (d. h. neutraler pH-Wert) durch vorsichtige Zugabe einer anorganischen Säure z.B. Salzsäure, bevor Sie sie mit geeigneten Mitteln entsorgen. Alle Entsorgungspraktiken müssen allen nationalen und regionalen Gesetzen sowie allen kommunalen oder lokalen Verordnungen über gefährliche Abfälle entsprechen. Nicht in die Kanalisation, auf den Boden oder in Gewässer entleeren. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Hochtemperaturverbrennung ist eine akzeptable Praxis. Glutaraldehyd verbrennt sauber zu Kohlendioxid und Wasser.
Die Behälter zur Aufbewahrung von Glutaraldehyd-Lösungen sind nicht wiederauffüllbar. Behälter nicht wiederverwenden oder nachfüllen. Behälter sollten sofort nach dem Entleeren dreifach oder unter Druck mit Wasser gespült werden. Sie können dann zum Recycling oder zur Wiederaufbereitung für Biozidprodukte angeboten werden, oder sie können durchlöchert und in einer Mülldeponie oder durch andere von den nationalen und lokalen Behörden genehmigte Verfahren entsorgt werden. Abfallflüssigkeit aus dem Spülen gebrauchter Behälter zu einer zugelassenen Abfallentsorgungsanlage schicken.
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Nicht in Aluminium, Kohlenstoffstahl, Kupfer, Weichstahl und Eisen lagern und Kontakt mit diesen vermeiden. Kontakt mit Aminen, Ammoniak, starken Säuren, starken Basen, starken Oxidationsmitteln vermeiden.
Bei Temperaturen von < 40 °C lagern.
Haltbarkeit:
meta SPC GA 24: 24 Monate in HDPE und 12 Monate in Edelstahl.
Kapitel 6
Sonstige Angaben
Die vollständigen Titel der in den Risikominderungsmaßnahmen genannten EN-Normen lauten:
EN ISO 374 - Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen
EN 166 - persönlicher Augenschutz - Anforderungen
EN 14605 - Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien - Leistungsanforderungen an Kleidung mit flüssigkeitsdichten (Typ 3) oder sprühdichten (Typ 4) Anschlüssen, einschließlich Artikel, die nur Körperteile schützen (Typen PB [3] und PB [4]).
EN 12941 - Atemschutzgeräte - Gebläsefiltergeräte mit einem Atemanschluss ohne Dichtsitz (Haube) - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
EN 12942 - Atemschutzgeräte - Gebläsefiltergeräte mit Vollmasken, Halbmasken oder Viertelmasken - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
EN 136 - Atemschutzgeräte, Vollmasken. Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
EN 140 - Atemschutzgeräte, Halbmasken und Viertelmasken - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
EN 149 - Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
EN 12083 - Atemschutzgeräte - Filter mit Atemschlauch (nicht maskenmontierte Filter) - Partikelfilter, Gasfilter und Kombinationsfilter - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 131 vom 05.05.1998 S. 11, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1998/24/oj).
Bezüglich der "Benutzerkategorie(n)" ist folgender Hinweis zu beachten: "Berufsmäßige Verwender (einschließlich industrieller Verwender) sind geschulte berufsmäßige Verwender, sofern dies durch nationales Recht vorgeschrieben ist."
Kapitel 7
Dritte Informationsebene: Einzelne Produkte in der META-SPC 2
7.1. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
| Handelsname(n) | Biosperse™ 2545 MICROBIOCIDE | Absatzmarkt: EU | |||||
| Solenis™ IS2545 MICROBIOCIDE | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Spectrum™ PR2400 PRESERVATIVE | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Spectrum™ RX9724 MICROBIOCIDE | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Zulassungsnummer | EU-0034830-0002 1-2 | ||||||
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) | ||
| Glutaral (Glutaraldehyd) | 1,5-Pentandial | Wirkstoff | 111-30-8 | 203-856-5 | 24,2 % (w/w) | ||
| ENDE | |