Regelwerk, EU 2026

Leitl. C/2026/2614
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1. Allgemeine Grundsätze

2. Vorbereitung des Abschlusses

2.1. Änderungen der Aufbau- und Resilienzpläne

2.2. Einreichung von Anträgen auf Änderung des Aufbau- und Resilienzplans

3. Umgang mit abschließenden Zahlungsanträgen, Zahlungsaussetzungen und Rückgängigmachungen

3.1. Rechtsrahmen

3.2. Zeitplan für die Vorlage von Nachweisen und die Bearbeitung der abschließenden Zahlungsanträge

3.3. Zahlungsaussetzungen und Nichterreichen von Etappenzielen und Zielwerten

3.4. Umgang mit Rückgängigmachungen zuvor erreichter Etappenziele und Zielwerte

3.5. Abschließende Verwaltungserklärungen und abschließende Prüfungszusammenfassungen

4. Finanzmanagement bei Abschluss

4.1. Vorzeitige Verrechnung von Vorfinanzierungen

4.2. Endgültige Aufhebung von Mittelbindungen aufgrund unzulänglicher Mittelausschöpfung zum Ende der Aufbau- und Resilienzfazilität

5. Berichtspflichten

5.1. Abschließende halbjährliche Berichterstattung über Etappenziele und Zielwerte

5.2. Abschließende halbjährliche Berichterstattung über gemeinsame Indikatoren

5.3. Abschließende Berichterstattung über die 100 Endbegünstigten, die die höchsten Beträge an Mitteln erhalten

5.4. Fortsetzung der Berichterstattung über klimabezogene Ausgaben

6. Kontrolle, Prüfung und Datenspeicherung nach 2026

6.1. Fortsetzung der Kontrollen und Prüfungen auf nationaler Ebene

6.2. Datenspeicherung und -zugang

6.3. Fortsetzung der Kontrollen, Prüfungen und Untersuchungen auf EU-Ebene

6.4. Fortsetzung der Verfahren für die Meldung von (mutmaßlichen) Unregelmäßigkeiten