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Leitfaden zu Natura 2000 und zum Klimawandel
C/2026/3567
(ABl. C, C/2026/3567 vom 13.07.2026)
| HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Dieser Leitfaden soll zu einem besseren Verständnis der Möglichkeiten beitragen, das Natura-2000-Netz und seine Verwaltung an den Klimawandel anzupassen, damit die damit verbundenen Ziele erreicht werden können. Er enthält Leitlinien für die Gestaltung und Verwaltung von Natura-2000-Gebieten im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen des Klimawandels. Die bestehenden Flexibilitäten werden erläutert, der strategische Planungsbedarf wird ermittelt und praktische Maßnahmen werden vorgeschlagen, mit denen die Anpassung von Natura 2000 in Bezug auf Netz, Gebiete und umgebende Landschaften unterstützt werden soll. Diese Leitlinien zielen auf einen strukturierten, verhältnismäßigen und flexiblen Ansatz, um Behörden und Interessenträgern eine pragmatische Hilfestellung bei der Bewältigung klimabedingter Belastungen an die Hand zu geben. Der Leitfaden gibt die Ansichten der Europäischen Kommission wieder und ist rechtlich nicht bindend. Er ersetzt, ergänzt oder ändert nicht die Bestimmungen der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie. Vielmehr enthält er Klarstellungen, um die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung der im jeweiligen spezifischen Kontext am besten geeigneten nationalen Durchführungsmaßnahmen zu unterstützen. Somit sind diese Inhalte nicht isoliert, sondern in Verbindung mit diesen Rechtsvorschriften zu betrachten. Künftigen Standpunkten der Europäischen Kommission zu dieser Thematik wird damit nicht vorgegriffen. Für die Auslegung des Unionsrechts ist ausschließlich der Gerichtshof der Europäischen Union zuständig. Das gilt unbeschadet der weiteren Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, der Ergebnisse des laufenden Stresstests der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie 1 und des Vorschlagspakets der Europäischen Kommission zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwands 2. Daher greift dieser Leitfaden den laufenden Diskussionen über Herausforderungen bei der Umsetzung, den Verwaltungsaufwand oder die Abfolge politischer Maßnahmen in den diesbezüglichen EU-Rahmenregelungen über Umwelt und Landnutzung nicht vor. Die angeführten Fallstudien lassen die vollständige und fristgerechte Einhaltung der einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie unberührt. |
Europäische Kommission, 2026.
Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.
Die Europäische Kommission erstellte dieses Dokument mit der Unterstützung von Graham Tucker vom Institut für Europäische Umweltpolitik und von Kerstin Sundseth von N2K GROUP EEIG sowie mit Beiträgen von Lisa Kopsieker, Giulia Costa Domingo und Evelyn Underwood vom Institut für Europäische Umweltpolitik und von Concha Olmeda von N2K GROUP EEIG im Rahmen des Vertrags Nr. 09.0201/2022/880820/SER/ENV.D.3 "Technische und wissenschaftliche Unterstützung in Bezug auf die Umsetzung der Habitat- und der Vogelschutzrichtlinie und der Biodiversitätsstrategie für 2030".
| BD | Vogelschutzrichtlinie (Birds Directive) |
| BHD | Vogelschutz- und Habitat-Richtlinie (Birds and Habitats Directives) |
| CBD | Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity) |
| EUA | Europäische Umweltagentur |
| EU | Europäische Union |
| EuGH | Gerichtshof der Europäischen Union |
| THG | Treibhausgase |
| HD | Habitat-Richtlinie (Habitats Directive) |
| IPCC | Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen (Weltklimarat) (Intergovernmental Panel on Climate Change) |
| IUCN | Internationale Union für die Erhaltung der Natur (Weltnaturschutzunion) (International Union for Conservation of Nature, IUCN) |
| MPA | Meeresschutzgebiet (Marine protected area) |
| PA | Schutzgebiet (Protected area) |
| SAC | Besonderes Schutzgebiet (Special area for conservation)() |
| SCI | Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (Site of Community importance) |
| SSCM | Gebietsspezifische Erhaltungsmaßnahmen (Site-specific conservation measures) |
| BSG | Besonderes Schutzgebiet |
| SSCO | Gebietsspezifische Erhaltungsziele (Site-specific conservation objectives) |
| SSP | Gemeinsame sozioökonomische Pfade (Shared socio-economic pathways) |
| UNFCCC | Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (United Nations Framework Convention on Climate Change) |
| WRRL | Wasserrahmenrichtlinie |
Glossar der Schlüsselbegriffe
| Anpassung | In menschlichen Systemen der Prozess der Anpassung an das gegenwärtige oder zu erwartende Klima und seine Auswirkungen, um Schaden zu mindern oder günstige Gelegenheiten zu nutzen. In natürlichen Systemen, der Prozess der Anpassung an das gegenwärtige Klima und seine Auswirkungen; menschliche Eingriffe können die Anpassung an das zu erwartende Klima und seine Auswirkungen erleichtern (IPCC, 2023) 1. |
| Anpassungsfähigkeit | Die Fähigkeit von Systemen, Institutionen, Menschen und anderen Organismen, sich an mögliche Schäden anzupassen, Möglichkeiten zu nutzen oder auf Folgen zu reagieren (IPCC, Online-Glossar) 2. |
| Geschützte Lebensräume und Arten | Alle Lebensraumtypen und Arten, für welche die Verpflichtungen aus der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie gelten, d. h., alle wild lebenden Vogelarten sowie die in Anhang I der Habitat-Richtlinie aufgeführten natürlichen Lebensräume und die in den Anhängen II, IV und V der Habitat-Richtlinie angeführten wild lebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse. |
| Klimawirksame Faktoren | Die physikalischen Gegebenheiten im Klimasystem (z.B. Mittelwerte, Ereignisse, Extremwerte), die sich auf Elemente der Gesellschaft oder auf Ökosysteme auswirken. Je nach der Systemtoleranz können sich klimawirksame Faktoren und ihre Veränderungen auf die interagierenden Klimaelemente und Regionen schädlich, vorteilhaft, neutral oder gemischt auswirken (IPCC, 2023). |
| Exposition | Anwesende Menschen, vorhandene Lebensgrundlagen, Arten oder Ökosysteme, Funktionen, Dienstleistungen und Ressourcen im Umweltbereich, Infrastrukturen, wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Vermögenswerte an/in eventuell beeinträchtigten Orten und Situationen (IPCC, 2023). In der Regel misst man die Exposition anhand außerhalb des Ziels liegender Faktoren wie Geschwindigkeit und Ausmaß der Temperatur- oder Niederschlagsänderungen, Anstieg des Meeresspiegels, Hochwasserhäufigkeit und andere physikalische Faktoren. |
| Gefahr | Das mögliche Auftreten eines natürlichen oder vom Menschen verursachten physischen Ereignisses oder einer Entwicklung, das/die den Verlust von Menschenleben, Verletzungen oder andere gesundheitliche Auswirkungen sowie Sachschäden und Verluste an Eigentum, Infrastruktur, Lebensgrundlagen, Dienstleistungen, Ökosystemen und Umweltressourcen zur Folge haben kann (IPCC, 2023). Häufig bezeichnet man klimatische Gefahren als Belastungen oder Bedrohungen geschützter Lebensräume und Arten. |
| Auswirkungen | Die Folgen erkannter Risiken für natürliche und menschliche Systeme, wobei die Risiken aus Wechselwirkungen mit klimabedingten Gefahren (einschließlich extremer Wetter-/Klimaereignisse), Exposition und Anfälligkeit entstehen. Die Auswirkungen beziehen sich in der Regel auf Folgen für Leben, Lebensgrundlagen, Gesundheit und Wohlbefinden, Ökosysteme (Lebensräume und Arten), wirtschaftliche, soziale und kulturelle Vermögenswerte, Leistungen (einschließlich Ökosystemleistungen) oder Infrastrukturen. Die Auswirkungen können als Folgen oder Ergebnisse bezeichnet werden und nachteilig oder vorteilhaft sein (IPCC, 2023). |
| Klimaschutz | Das menschliche Eingreifen, um Emissionen zu verringern und Treibhausgassenken auszubauen (IPCC, 2023). Im Kontext von Schutzgebieten umfasst der Klimaschutz direkte Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen aus dem Betrieb und/oder zur Verbesserung der Fähigkeit der Ökosysteme, diese Gase aus der Atmosphäre zu entfernen und in Biomasse und Böden zu speichern. |
| Natura-2000-Lebensräume und -Arten | Arten, für die Natura-2000-Gebiete auszuweisen sind: Vögel gemäß Anhang I der Vogelschutzrichtlinie, regelmäßig auftretende Zugvogelarten, Lebensräume gemäß Anhang I der Habitat-Richtlinie und Arten gemäß Anhang II der Habitat-Richtlinie. |
| Naturschutzrichtlinien | Die Vogelschutzrichtlinie und die Habitat-Richtlinie. |
| Naturbasierte Lösungen | Maßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung, Wiederherstellung bzw. nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung natürlicher oder veränderter Land-, Süßwasser-, Küsten und Meeresökosysteme, mit denen soziale, wirtschaftliche und ökologische Herausforderungen wirksam und adaptiv angegangen und gleichzeitig das menschliche Wohlergehen, Ökosystemleistungen, Resilienz und biologische Vielfalt gefördert werden (UNEP 2022) 3. |
| Belastungen | Faktoren, die sich nachteilig auf Lebensräume und Arten auswirken. Bei der Berichterstattung im Rahmen der Naturschutzrichtlinien bezieht sich der Begriff auf die gemäß Artikel 17 der Habitat-Richtlinie und Artikel 12 der Vogelschutzrichtlinie gemeldeten Belastungen. |
| Refugien (Rückzugsgebiete) | Gebiete, die bei großen Klimaveränderungen, biologischem Stress oder stark schrumpfenden Populationen bestimmter Arten für kleine Teilpopulationen weiterhin die wesentlichen Elemente einer Nische bieten. |
| Widerstandsfähigkeit bzw. Resilienz | Die Fähigkeit miteinander verbundener sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Systeme, gefährliche Ereignisse, Trends oder Störungen zu bewältigen und so zu reagieren oder sich so zu reorganisieren, dass ihre wesentliche Funktion, Identität und Struktur erhalten bleibt. Die Widerstandsfähigkeit (Resilienz) ist ein positives Merkmal, wenn die Fähigkeit zur Anpassung, zum Lernen und/oder zur Transformation aufrechterhalten wird (IPCC, 2023). |
| Risiko | Das Potenzial für nachteilige Auswirkungen auf menschliche oder ökologische Systeme unter Berücksichtigung der damit verbundenen vielfältigen Werte und Ziele. Im Kontext des Klimawandels können sich aus dessen potenziellen Auswirkungen sowie aus den menschlichen Reaktionen darauf Risiken ergeben. Zu den relevanten ungünstigen Folgen zählen Auswirkungen auf Leben, Lebensgrundlagen, Gesundheit und Wohlergehen, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Vermögenswerte sowie Investitionen, Infrastrukturen, Dienstleistungen (einschließlich Ökosystemleistungen), Ökosysteme und Arten. Im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Klimawandels ergeben sich Risiken aus den dynamischen Wechselwirkungen zwischen klimabedingten Gefahren einerseits und der Exposition sowie Anfälligkeit der betroffenen menschlichen oder ökologischen Systeme gegenüber diesen Gefahren andererseits. Die Gefahren und die Exposition sowie Anfälligkeit sind jeweils mit Unsicherheiten behaftet, was ihr Ausmaß und die Wahrscheinlichkeiten des Auftretens betrifft. Aufgrund sozioökonomischer Veränderungen und menschlicher Entscheidungen können sich diese Faktoren mit der Zeit und ortsabhängig verändern. Im Kontext der Reaktionen auf den Klimawandel ergeben sich die Risiken aus der Möglichkeit, dass mit diesen Reaktionen das/die angestrebte(n) Ziel(e) nicht erreicht werden, oder aus potenziellen Kompromissen mit anderen gesellschaftlichen Zielen, etwa für nachhaltige Entwicklung, oder aus ungünstigen Auswirkungen auf diese Ziele. So können sich Risiken beispielsweise aus Unsicherheiten hinsichtlich der Umsetzung, Wirkung oder Ergebnisse der Klimapolitik ergeben sowie aus klimabezogenen Investitionen, technologischen Entwicklungen oder Einführungen oder Systemübergängen (IPCC, 2023). |
| Szenario | Eine plausible Beschreibung zukünftiger Entwicklungen auf der Grundlage einer Reihe kohärenter und in sich schlüssiger Annahmen über die wichtigsten Triebkräfte (z.B. technologischer Wandel, Preise) und Beziehungen. Es sei darauf hingewiesen, dass es sich bei Szenarien nicht um Vorhersagen oder Prognosen handelt, sondern dass sie verwendet werden, um einen Überblick über die Auswirkungen der Entwicklungen und Maßnahmen zu gewinnen (IPCC, 2023). |
| Sensitivität bzw. Empfindlichkeit | Grad der - nachteiligen oder günstigen - Beeinflussung eines Systems durch Klimaschwankungen oder -veränderungen. Die Auswirkung kann direkt sein (z.B. veränderte Ernteerträge infolge veränderter Mittelwerte, Bandbreiten oder Variabilität der Temperaturen) oder indirekt (z.B. durch häufigere Küstenhochwasser aufgrund des Meeresspiegelanstiegs verursachte Schäden). |
| Bedrohungen | Faktoren, die sich in Zukunft voraussichtlich ungünstig auf Lebensräume und Arten auswirken werden. |
| Anfälligkeit | Laut IPCC (2023) ist Anfälligkeit die Neigung oder Prädisposition gegenüber Beeinträchtigungen.
Der Begriff "Anfälligkeit" umfasst eine Vielzahl von Konzepten und Elementen, unter anderem die Sensitivität oder Empfindlichkeit gegenüber Schädigungen und die mangelnde Fähigkeit zur Bewältigung und Anpassung. Naturschutz-Wissenschaftler betrachten die Anfälligkeit im Allgemeinen nach wie vor als eine "Funktion der Art, des Ausmaßes und der Geschwindigkeit von Klimaänderungen sowie der Schwankungen, denen ein System ausgesetzt ist, seiner Sensitivität und seiner Anpassungsfähigkeit" gemäß der Definition des IPCC (2007) 4. Weitere Erläuterungen sind Anhang 2 Abschnitt 3 zu entnehmen. |
| 1) IPCC (2023), Sechster Sachstandsbericht (Synthesebericht) AR6. Climate Change 2023, Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen (IPCC), Cambridge University Press, Cambridge, Vereinigtes Königreich, und New York, USA. https://www.ipcc.ch/report/ar6/syr/.
2) IPCC Online-Glossar: https://apps.ipcc.ch/glossary/. 3) UNEP (2022), Emissions Gap Report 2022: The Closing Window - Climate crisis calls for rapid transformation of societies, Umweltprogramm der Vereinten Nationen, Nairobi. https://wedocs.unep.org/handle/20.500.11822/40874. 4) IPCC (2007): Climate Change 2007: Impacts, Adaptation and Vulnerability. Beitrag von Arbeitsgruppe II zum Vierten Sachstandsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC), Cambridge University Press, Cambridge, Vereinigtes Königreich. https://www.ipcc.ch/report/ar4/wg2/. | |
Leitfaden zu Natura 2000 und zum Klimawandel
Weltweit gilt der Klimawandel als erhebliches Risiko für Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt. Gemäß dem Europäischen Klimagesetz 3 müssen die Organe der Union und die Mitgliedstaaten im Einklang mit Artikel 7 des Übereinkommens von Paris 4 Maßnahmen ergreifen, um gemeinsam Klimaneutralität zu erreichen und für kontinuierliche Fortschritte bei der Verbesserung der Anpassungsfähigkeit, der Stärkung der Widerstandsfähigkeit und der Verringerung der Anfälligkeit gegenüber Klimaänderungen zu sorgen. Die Dringlichkeit des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel ist in Europa besonders akut: Dort verläuft die Erwärmung bisher etwa doppelt so schnell wie im globalen Durchschnitt. Dies führt zu steigenden Temperaturen, häufigeren Hitzewellen, Dürren und starken Regenfällen sowie zu Bedingungen, die Waldbrände begünstigen.
Die Krise der Biodiversität ist untrennbar mit der Klimakrise verbunden. Der Klimawandel ist eine Hauptursache der Verluste biologischer Vielfalt und der Schädigung von Ökosystemen in Europa, und widerstandsfähige Ökosysteme sind wesentliche Verbündete beim Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel. Der Klimawandel hat bereits die Verlagerung von Ökosystemen, Lebensräumen und Arten zur Folge - häufig in höhere geografische Breiten und größere Höhen. Das wirkt sich besonders nachteilig auf endemische, seltene und gefährdete Lebensräume und Arten aus, die durch die EU- Vogelschutzrichtlinie 5 und die Habitat-Richtlinie 6 geschützt sind. Diese Auswirkungen dürften in den kommenden Jahrzehnten weiter zunehmen.
Viele Ökosysteme spielen eine wesentliche Rolle bei der Verringerung der Treibhausgasemissionen und ermöglichen naturbasierte Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel. Maßnahmen zur Erhaltung von Lebensräumen und Arten in Natura-2000-Gebieten leisten hierzu wichtige Beiträge. Durch naturbasierte Lösungen können der Verlust kohlenstoffreicher Ökosysteme verhindert, Systeme dieser Art wiederhergestellt und Klimarisiken kosteneffizient angegangen werden - darunter Überschwemmungen von Flüssen und Küsten, Erdrutsche, Wasserknappheit, Erosion (auch nach Waldbränden) und Bodendegradation. Neben der Wiederherstellung können vielfältige Maßnahmen der Bewirtschaftung, Erhaltung, Risikominderung und Anpassung die Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme, abhängig von nationalen Gegebenheiten und Prioritäten, weiter stärken.
Die EU erkennt die zentrale Bedeutung der biologischen Vielfalt bei der Anpassung an den Klimawandel an. In ihrer Strategie für die Anpassung an den Klimawandel von 2021 7 und in ihrer Mitteilung über die Bewältigung von Klimarisiken 8 rief die EU zu einer wissenschaftlich fundierten Wiederherstellung und Bewirtschaftung von Ökosystemen auf und hob groß angelegte, langfristige naturbasierte Lösungen als kosteneffiziente, Mehrzweck- und "No regret "Optionen hervor. Stärker integrierte und langfristige Ansätze sind für die wirksame Verwaltung des Natura-2000-Netzes und die Verwirklichung der Ziele der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie sowie der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur entscheidend 9.
Dieser Leitfaden enthält Ratschläge über einen strukturierten Ansatz zur Anpassung an den Klimawandel für Natura-2000-Gebiete, der mit den bestehenden nationalen Strategien zur Anpassung an den Klimawandel im Rahmen des Europäischen Klimagesetzes und mit den nationalen Wiederherstellungsplänen im Rahmen der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur im Einklang steht. Im Leitfaden ist dargelegt, wie die Bestimmungen der Naturschutzrichtlinien bei der Ausweisung und Verwaltung von Natura-2000-Gebieten im Kontext der Auswirkungen des Klimawandels angewandt werden können. So sind darin der strategische Planungsbedarf und praktische unterstützende Maßnahmen zur Anpassung im Natura-2000-Netz, in einzelnen Gebieten sowie den umgebenden Landschaften und Meeren aufgeführt. Außerdem fördert der Leitfaden auch naturbasierte Lösungen und strategische Partnerschaften mit relevanten Sektoren, auch zur Katastrophenvorbeugung, um positive Nebeneffekte hinsichtlich der biologischen Vielfalt und der Ziele der Anpassung an den Klimawandel und des Klimaschutzes zu erhalten.
Dieser Leitfaden bietet den Mitgliedstaaten, Natura-2000-Managern und Umweltbehörden Informationen und Ratschläge, um sie zu unterstützen, ihre Verpflichtungen zu erfüllen und bei der Anpassung der Erhaltungsziele und -maßnahmen an den Klimawandel die Flexibilitätsregelungen der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie zu nutzen. Der Leitfaden ist nicht rechtsverbindlich; die Mitgliedstaaten können die vorgestellten Maßnahmen nach ihrer Wahl umsetzen.
Das Natura-2000-Netz deckt 18,6 % der Landfläche und 10,5 % der Meeresfläche der EU ab. Angesichts der wachsenden Intensität des Klimawandels wird es weiterhin einen sehr wesentlichen Teil der biologischen Vielfalt Europas beherbergen. Nach wie vor ist dieses Netz die Grundlage der EU-Naturschutzpolitik und ein Eckpfeiler der Anpassung an den Klimawandel. Sein Potenzial zur Unterstützung der allgemeinen Reaktion Europas auf den Klimawandel mit naturbasierten Lösungen ist hoch. Um diese Aufgaben zu erfüllen, müssen Natura-2000-Gebiete nicht nur wirksam verwaltet, sondern auch ihre Erhaltungsstrategien angepasst werden, um Erwägungen des Klimaschutzes in einem frühen Stadium voll zu berücksichtigen. Das ermöglicht proaktive und geeignete Maßnahmen auf Ebene der Gebiete, Landschaften und des gesamten Netzes. Die Anpassung von Natura 2000 an den Klimawandel sollte anhand von Bewertungen von Vulnerabilität und Risiken erfolgen. Das ermöglicht die Ermittlung der am stärksten gefährdeten Lebensräume, Arten und Gebiete und von wichtigen klimatischen Refugien und kann so als Richtschnur für Maßnahmen im gesamten Netz sowie in den Gebieten und umgebenden Landschaften dienen.
Die Maßnahmen sollten sich auf die Stärkung der Widerstandsfähigkeit vor Ort konzentrieren: Sie sollten bestehende Belastungen verringern, abiotische Bedingungen verbessern, geschädigte Ökosysteme wiederherstellen, die Vernetzung verbessern und, wo erforderlich, die Bewegung von Arten erleichtern. Sofern angemessen, sollte die Kohärenz des Natura-2000-Netzes bewertet und gestärkt werden, indem Gebiete hinzugefügt oder erweitert oder Grenzen als Reaktion auf veränderte Verbreitungsgebiete angepasst werden. Möglicherweise sind umfassende Maßnahmen auf der übergeordneten Landschaftsebene erforderlich, um externe Belastungen zu verringern, die Vernetzung zu verbessern und gemäß den Naturschutzrichtlinien und der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur bestimmte Lebensräume wiederherzustellen. Der Schwerpunkt sollte auf Win-win-Lösungen liegen, welche die Anpassung an den Klimawandel und den Klimaschutz sowie die Naturschutzziele unterstützen.
1. Zweck dieses Leitfadens
1.1. Zwei miteinander verknüpfte Herausforderungen: der Klimawandel und der Verlust an biologischer Vielfalt
Der Klimawandel gilt als erhebliches Risiko für die Gesellschaft, die Wirtschaft und die Umwelt rund um den Erdball. Um dieser Gefahr entgegenzuwirken, sind sowohl die anthropogenen Treibhausgasemissionen zu verringern als auch die Kapazitäten von Senken zur Beseitigung von Kohlendioxid zu verbessern. Das umfasst die Bindung (Sequestrierung) von Treibhausgasen in Böden und in der Vegetation an Land und in den Meeren. Im Jahr 2015 verabschiedeten 196 Länder auf der Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP21) das Übereinkommen von Paris 10, einen rechtsverbindlichen internationalen Vertrag über den Klimawandel.
Die globalen politischen Entscheidungsträger wurden durch diverse Berichte auf die Wechselwirkungen des Klimawandels mit dem Verlust an biologischer Vielfalt aufmerksam gemacht. Hierzu zählen insbesondere der Sonderbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) über Klimawandel und Landsysteme 11 sowie der Bewertungsbericht über Landdegradation und -wiederherstellung 12 und der globale Bewertungsbericht über Biodiversität und Ökosystem-Dienstleistungen 13, beide von der Zwischenstaatlichen Plattform Wissenschaft-Politik für Biodiversität und Ökosystem-Dienstleistungen (IPBES). Angesichts dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse wurde 2022 der Globale Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal 14 angenommen. Darin sind klare Ziele für den Schutz und die Wiederherstellung der Natur bis 2030 sowie spezifische Ziele in Bezug auf den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel festgelegt 15.
Das übergeordnete Ziel des Übereinkommens von Paris besteht darin, dass "der Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 oC gegenüber dem vorindustriellen Niveau gehalten wird und Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5 oC über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen". Im 2021 angenommenen Europäischen Klimagesetz 16 ist der Rechtsrahmen für Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten zur schrittweisen Verringerung der Emissionen festgelegt, um die globalen Ziele und letztlich die Klimaneutralität in der EU bis 2050 zu erreichen. Gemäß dem Klimagesetz muss dafür gesorgt werden, dass bei der Verbesserung der Anpassungsfähigkeit, der Stärkung der Widerstandsfähigkeit und der Verringerung der Anfälligkeit gegenüber Klimaänderungen im Einklang mit Artikel 7 des Übereinkommens von Paris kontinuierliche Fortschritte gemacht werden.
Der Verlust an biologischer Vielfalt und die Schädigung von Ökosystemen werden zunehmend als Herausforderungen anerkannt, die neben der Festlegung von Umweltschutzzielen auch praktische und kooperative sektorübergreifende Lösungen erfordern. Der Klimawandel führt zum allmählichen Anstieg von Temperaturen und Niederschlagsmengen und zur Zunahme von Extremereignissen wie Dürren, Überschwemmungen und Waldbränden, was sich wiederum nachteilig auf die Gesundheit von Mensch und Tier auswirken kann. Damit ist der Klimawandel ein zunehmend wichtiger Faktor, der zur Schädigung von Ökosystemen und zum Verlust an biologischer Vielfalt beiträgt. Gleichzeitig können gut verwaltete und widerstandsfähige Ökosysteme positive Beiträge zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel leisten, zum Beispiel durch CO2-Speicherung, Wasserregulierung oder Risikominderung. Aufgrund dieser sich verbreitenden Erkenntnis liegt der Schwerpunkt inzwischen mehr auf naturbasierten und kosteneffizienten Lösungen, die günstige Nebeneffekte für die biologische Vielfalt, die Klimaziele und die lokalen Gemeinschaften mit sich bringen können.
Nicht nur die Krisen sind somit verzahnt, sondern auch die Lösungen. Naturbasierte Lösungen sind leisten einen wichtigen und kosteneffizienten Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels. Der Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen, insbesondere von kohlenstoffreichen Ökosystemen (z.B. Feuchtgebiete, Torfmoore und Seegras), können den Klimawandel erheblich eindämmen. Gesunde und gut bewirtschaftete Ökosysteme wie Wälder, Grünland und Feuchtgebiete können außerdem die Anpassung an den Klimawandel unterstützen: Sie verringern die Häufigkeit und die Auswirkungen von Überschwemmungen, Dürren und Waldbränden und generieren positive Nebeneffekte für die biologische Vielfalt, die lokalen Gemeinschaften und die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit.
Im Jahr 2021 nahm die Europäische Kommission die EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel an, um Europas Anpassungsfähigkeit und Resilienz zu stärken und die Anfälligkeit gegenüber dem Klimawandel zu verringern 17. Zudem nahm die Kommission 2021 eine neue EU-Waldstrategie für 2030 und eine EU-Bodenstrategie für 2030 18 an, denn sowohl Wälder als auch Böden sind entscheidende Ökosysteme zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel.
Zur Unterstützung der EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel veröffentlichte die Europäische Kommission 2024 eine Mitteilung über die Bewältigung von Klimarisiken 19 auf der Grundlage der Europäischen Bewertung der Klimarisiken (European Climate Risk Assessment, EUCRA) 20. Im Rahmen der EUCRA wurden 36 wesentliche Klimarisiken für Europa in fünf großen Clustern ermittelt: Ökosysteme, Lebensmittel, Gesundheit, Infrastruktur sowie Wirtschaft und Finanzen. Dabei erwiesen sich die Ökosysteme als das Cluster, das mit den meisten Klimarisiken konfrontiert ist, die dringende oder stärkere Maßnahmen erfordern. Das ist auch für viele andere Politikbereiche relevant, denn Klimarisiken greifen häufig auf andere gesellschaftliche Systeme wie Lebensmittelerzeugung und Ernährungssicherheit über.
Parallel hierzu tragen ein kosteneffizientes Management des Natura-2000-Netzes und die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme zur wirtschaftlichen Resilienz, zum Wohlstand und zur Finanzstabilität Europas bei. Wie die IPBES in einer im Februar 2026 veröffentlichten neuen Untersuchung hervorhob, birgt die anhaltende Schädigung der Natur systemische Risiken nicht nur für Ökosysteme, sondern auch für die Wirtschaft, für Geschäftsmodelle und für die langfristige Lebensfähigkeit von Unternehmen: Verluste an biologischer Vielfalt, zusammenbrechende Ökosysteme und klimatische Belastungen sind mehr und mehr mit finanziellen Risiken, Unterbrechungen von Lieferketten und abnehmender Wettbewerbsfähigkeit verknüpft 21.
Die Experten der Europäischen Zentralbank bestätigten in diesem Kontext Folgendes: i) Sie stellten fest, dass im Euro-Währungsgebiet etwa 72 % der nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (etwa drei Millionen Unternehmen, auf die fast 75 % der Unternehmenskredite entfallen) in hohem Maß von mindestens einer Ökosystem-Dienstleistung abhängig sind. ii) Sie legten dar, dass geschädigte Ökosysteme die Produktivität untergraben, Lieferketten stören und die Krisenanfälligkeit erhöhen, was Risiken für die Wirtschaft und den Finanzsektor mit sich bringt 22.
In der EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Einführung naturbasierter Lösungen im großen Maßstab zur Erhöhung der Klimaresilienz. Dabei wird hervorgehoben, dass es sich häufig um kosteneffiziente und multifunktionale "No regret "Lösungen handelt.
Im Rahmen der EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel werden naturbasierte Lösungen im Binnenland (einschließlich der Wiederherstellung der schwammähnlichen Funktion der Böden), die Versorgung mit sauberem und frischem Wasser verbessern und die Hochwasserrisiken verringern. In Küsten- und Meeresgebieten werden naturbasierte Lösungen unter anderem zu einem besseren Küstenschutz führen. Dabei werden sie gleichzeitig zur Kohlenstoffbindung, zum Tourismus sowie zum Erhalt und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt beitragen.
In der EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel ist anerkannt, dass die Systeme zur Entscheidungshilfe im Bereich der Klimaresilienz, die technische Beratung sowie die Politikvernetzung und die Zusammenarbeit verschiedener Sektoren und Verwaltungsebenen Verbesserungen erfordern. Das ist auch für die Verwaltung des Natura-2000-Netzes von Schutzgebieten von großer Bedeutung. Das Netz der über 27.000 Gebiete, die unter der Vogelschutz- 23 und der Habitat 24 - Richtlinie (Naturschutzrichtlinien) zum Schutz bedrohter Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichem Interesse ausgewiesen sind, umfasst derzeit 18,6 % der Landfläche der EU und 10,5 % der EU-Gewässer 25. Dieses Netz dient der Erhaltung der am stärksten bedrohten Lebensräume und Arten in Europa und umfasst außerdem Schutzzonen für eine große Vielfalt anderer Wildtiere und Ökosysteme. Diese Schutzzonen wiederum bieten eine Fülle wertvoller Ökosystemleistungen und unterstützen so die Anpassung an den Klimawandel und den Klimaschutz.
Die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur 26 bietet eine weitere Gelegenheit, wirksame Synergien politischer Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu schaffen: Sie legt Vorschriften zur Wiederherstellung von Ökosystemen auf EU-Ebene fest, gewährleistet damit die Erholung einer biologisch vielfältigen und widerstandsfähigen Natur in der EU und trägt so zu den EU-Zielen in Bezug auf den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel bei.
In den politischen Leitlinien für die Europäische Kommission für 2024-2029 27 wird betont, dass sich Europa schneller erwärmt als der globale Durchschnitt und dass mehr für die Klimaresilienz und die Vorsorge getan werden muss. Diesbezüglich bereitet die Kommission gerade einen neuen integrierten europäischen Rahmen für Klimaresilienz vor, der voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2026 angenommen wird.
In Anerkennung der entscheidenden Rolle des Natura-2000-Netzes für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel und angesichts der zunehmenden Risiken, die der Klimawandel für Arten, Lebensräume und Ökosysteme mit sich bringt, rief die EU in ihrer Strategie zur Anpassung an den Klimawandel und in ihrer Mitteilung über die Bewältigung von Klimarisiken zur Aktualisierung der Leitlinien für das Natura-2000-Netz auf.
1.2. Ziele, Anwendungsbereich und Aufbau dieses Leitfadens
Das Ziel dieses Leitfadens ist ein Doppeltes:
Die Mitgliedstaaten haben die Flexibilität, Anpassungsmaßnahmen zu wählen, die ihrem spezifischen Kontext am besten entsprechen. Dieser Leitfaden schafft keine neuen rechtlichen Verpflichtungen. Vielmehr können die Mitgliedstaaten die diversen vorgeschlagenen Maßnahmen im Einklang mit der Subsidiarität und mit ihren nationalen Prioritäten und Bedürfnissen umsetzen. Somit sollen diese Leitlinien die langfristige Anpassungsplanung und das Lernen mit der Zeit unterstützen.
Dieser Leitfaden richtet sich in erster Linie an Natura-2000-Manager und Umweltbehörden auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene und soll ihnen dabei helfen, ihre Naturschutzkonzepte und ihre strategische Planung anzupassen, um den zunehmenden Bedrohungen durch den Klimawandel sowie den Herausforderungen durch andere Belastungen und Bedrohungen zu begegnen. Zudem besteht das Ziel darin, die Interessenträger (z.B. andere Behörden, Umweltorganisationen, Land- und Meeresnutzer, Unternehmen) über die Notwendigkeit der Anpassung an den Klimawandel im Natura-2000-Netz zu informieren, strategische Partnerschaften zu fördern sowie Maßnahmen zu ermitteln und umzusetzen, die für alle Beteiligten von Vorteil sind.
Der Schwerpunkt liegt auf den gemäß der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie geschützten Lebensräumen und Arten 28, insbesondere auf jenen, für die Natura-2000-Gebiete auszuweisen sind 29 ("Natura-2000-Lebensräume und -Arten"). Allerdings dürften die vorgeschlagenen Anpassungsmaßnahmen für diese Lebensräume und Arten deutlich weitreichendere Vorteile in Bezug auf die biologische Vielfalt mit sich bringen, indem die Anpassungsfähigkeit der Ökosysteme und die biologische Vielfalt im Allgemeinen und damit auch deren Ökosystemfunktionen gestärkt werden.
Dieser Leitfaden baut auf den früheren EU-Leitlinien zum Klimawandel und zu Natura 2000 auf und aktualisiert sie 30. Dabei wird den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie den jüngsten politischen Entwicklungen im Rahmen des europäischen Grünen Deals 31 zu Klima und Biodiversität, insbesondere der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur, Rechnung getragen. Außerdem berücksichtigt der Leitfaden bestehende und aufkommende Chancen für eine sektorübergreifende Zusammenarbeit. Er stützt sich auf die neuesten wissenschaftlichen Studien und insbesondere auf die stets wachsenden praktischen Erfahrungen und Erkenntnisse aus getroffenen Maßnahmen zugunsten der Anpassung der biologischen Vielfalt an den Klimawandel. Einige dieser Erkenntnisse sind in Fallstudien beschrieben. Im Leitfaden sind Belege für die umfassenden Vorteile des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel zusammengefasst, die sich aus einer soliden Bewirtschaftung und Wiederherstellung von Ökosystemen und anderen naturbasierten Lösungen ergeben.
Dieser Leitfaden ist wie folgt gegliedert:
Außerdem hat die Europäische Kommission weitere einschlägige Leitlinien über die folgenden Themen 32 herausgegeben:
Daher werden diese Themen im vorliegenden Leitfaden zu Natura 2000 und dem Klimawandel nicht behandelt.
2. Umsetzung der EU-Naturschutzvorschriften angesichts des Klimawandels
2.1. Die Naturschutzvorschriften der EU
Die Vogelschutz- und die Habitat-Richtlinie (Naturschutzrichtlinien) sind die Eckpfeiler der EU-Biodiversitätspolitik. Zusammen mit der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur sind sie die wichtigsten Instrumente der EU zur Bekämpfung der kontinuierlich abnehmenden biologischen Vielfalt in Europa und zur Erreichung der vereinbarten europäischen und globalen Ziele für 2030 und darüber hinaus. Mit der Vogelschutzrichtlinie werden alle 463 auf EU-Gebiet wild lebenden Vogelarten geschützt. Die Habitat-Richtlinie schützt weitere 1.400 seltene, bedrohte oder gefährdete Arten (im Folgenden "gemäß der Habitat-Richtlinie geschützte Arten") und ihre Lebensräume sowie 233 Typen von Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse(im Folgenden "gemäß der Habitat-Richtlinie geschützte Lebensräume").
Als übergeordnetes Ziel sollen diese beiden Naturschutzrichtlinien einen günstigen Erhaltungszustand dieser Arten und Lebensräume in ihrem gesamten natürlichen Verbreitungsgebiet erreichen oder bewahren - sowohl in Schutzgebieten als auch außerhalb. So müssen die Mitgliedstaaten nicht nur prüfen, wie sich der Rückgang oder das Verschwinden stoppen lässt, sondern auch Maßnahmen ergreifen, damit sie sich ausreichend erholen und einen günstigen Erhaltungszustand erreichen.
Hinsichtlich der Meeresumwelt befasst sich die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie 37 ebenfalls mit dem Schutz der biologischen Vielfalt, um einen guten Umweltzustand zu erreichen. Die Wasserrahmenrichtlinie erstreckt sich auf den Schutz von Oberflächengewässern in Binnenland, an den Küsten und in Übergangszonen sowie des Grundwassers und, sofern erforderlich, auch auf die Wiederherstellung eines guten Zustands 38.
Die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur enthält quantitative und zeitgebundene rechtliche Anforderungen an die Wiederherstellung aller wichtigen Ökosysteme, um die Erholung der biologischen Vielfalt und Widerstandsfähigkeit der Natur in der gesamten EU zu gewährleisten. Das umfasst die diversen, unter die EU-Naturschutzrichtlinien fallenden Lebensräume und Arten. Unter anderem soll diese Verordnung zum EU-Ziel der Eindämmung des Klimawandels und der Anpassung an seine Folgen beitragen. Anhand eines nationalen Wiederherstellungsplans muss jeder Mitgliedstaat strategisch geplante Wiederherstellungsmaßnahmen gewährleisten. Diese Pläne sollten alle möglichen Synergien mit anderen diesbezüglichen politischen Maßnahmen und Rechtsvorschriften der EU aufzeigen, darunter in den Bereichen Klimawandel und erneuerbare Energien. Was EU-weit geschützte Land- und Süßwasser-Ökosysteme betrifft, können die Mitgliedstaaten bis 2030 den Wiederherstellungsmaßnahmen in Natura-2000-Gebieten Vorrang einräumen.
2.2. Der Zustand der Natur in der EU
Dank der Naturschutzrichtlinien wurde im Laufe der Jahre viel erreicht, um dem Rückgang der biologischen Vielfalt in Europa entgegenzuwirken, nicht zuletzt durch die Schaffung eines EU-weiten Natura-2000-Netzes 39. Jedoch haben viele geschützte Lebensräume und Arten trotz aller Bemühungen und bemerkenswerten Erfolgsgeschichten noch keinen günstigen Erhaltungszustand erreicht.
Im jüngsten Bericht "State of nature in the EU" (Zustand der Natur in der EU) für 2013 bis 2018 40 (veröffentlicht 2020) gelangte die Europäische Umweltagentur (EUA) zum Schluss, dass der Bestandszustand fast der Hälfte aller in der EU wild lebenden Vogelarten gut ist. Jedoch ist der Erhaltungszustand der meisten unter der Habitat-Richtlinie geschützten Arten (63 %) nach wie vor unbefriedigend oder schlecht. Nur für 15 % der 230 geschützten Arten von Lebensräumen ist der Erhaltungszustand günstig 41.
Im Bericht über den Zustand der Natur in der EU für 2013-2018 wird festgestellt, dass es auch nach allen getroffenen notwendigen Erhaltungsmaßnahmen einige Zeit dauert, bis die Arten und Lebensräume Anzeichen von Erholung zeigen. Jedoch gelangt die EUA in diesem Bericht zu dem Schluss, dass die bestehenden Belastungen und die erwarteten künftigen Bedrohungen weiter zu erheblich sind, um eine Wiederherstellung und einen günstigen Erhaltungszustand dieser Lebensräume und Arten zu ermöglichen.
Der Klimawandel dürfte sich zunehmend auf den Erhaltungszustand vieler der am stärksten gefährdeten und wertvollsten Lebensräume und Arten Europas auswirken, die sich bereits in einem schlechten Zustand befinden und erheblichen Belastungen ausgesetzt sind. Selbst relativ geringe zusätzliche klimabedingte Auswirkungen können zu einem weiteren Rückgang vieler Lebensräume und Arten führen (wie in Anhang 2 zusammengefasst), bis ihr Überleben oder ihre Erholung nach Überschreiten einer bestimmten Schwelle nicht mehr möglich ist. Daher ist es wichtig, dass die Strategien und Maßnahmen zur Erhaltung dieser Arten und Lebensräume den zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels angemessen sind und in Einklang mit den nationalen Gegebenheiten stehen.
2.3. Ausweisung und Verwaltung von Natura-2000-Gebieten vor dem Hintergrund des Klimawandels
| Kasten 2-1: Ausgewählte Beispiele flexibler Verwaltung von Natura-2000-Gebieten angesichts des Klimawandels, einschließlich Notlagen (z.B. Naturkatastrophen) und unvermeidbarer, durch den Klimawandel bedingter Verschlechterungen
Die Mitgliedstaaten können in Notsituationen wie Waldbränden oder Überschwemmungen flexibel handeln, obwohl die Habitat-Richtlinie keine ausdrücklichen Notfallbestimmungen enthält. Schnelle Reaktionen sind entscheidend, um Leben und Eigentum zu retten und die biologische Vielfalt in diesen Gebieten zu schützen. In solchen Notfällen können die Mitgliedstaaten bestimmte Verwaltungsverfahren umgehen, um unmittelbaren Bedrohungen eines Gebietes und der öffentlichen Sicherheit zu begegnen. Soweit möglich, sollten die Maßnahmen die Umweltauswirkungen minimieren; die ausgewählten Alternativen sollten die von Natura 2000 geschützten Lebensräume und Arten so wenig wie möglich beeinträchtigen. Um Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, ist es vorteilhaft, die Bedingungen für Notfallmaßnahmen in einem Rechtsrahmen festzulegen. Das umfasst Bewertungen der Auswirkungen dieser Maßnahmen und, falls erforderlich, die Einführung von Wiederherstellungsmaßnahmen. Für weitere Einzelheiten siehe Abschnitt 2.3.5. Auch hinsichtlich ihrer Verpflichtung, die Verschlechterung von Lebensräumen und erhebliche Störungen von in Natura-2000-Gebieten geschützten Arten zu verhindern, verfügen die Mitgliedstaaten über Flexibilität, sofern es sich um unvermeidbare klimabedingte Veränderungen handelt, die von belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen gestützt sind. Hierzu zählen unvorhersehbare Naturkatastrophen und vom Klimawandel verursachte Ereignisse wie Veränderungen des Lebensraums. In diesen Fällen gilt das Gebot zur Vermeidung von Verschlechterungen nicht. Somit lassen sich gebietsspezifische Erhaltungsziele und -maßnahmen anpassen. Zum Beispiel sind allmähliche natürliche Übergänge von alpinen Heiden zu Wäldern oder von Fichtenzu Buchen- oder Mischwäldern in größeren Höhen nicht als Verschlechterungen anzusehen. Für weitere Einzelheiten siehe Abschnitt 2.3.4. Diese Flexibilität strafft die Umsetzung, verringert den Verwaltungsaufwand und die Kosten für die Verwaltungsbehörden, erleichtert die Priorisierung von Erhaltungsmaßnahmen und verbessert die Rechtssicherheit. |
Um zu verstehen, wie sich Natura-2000-Gebiete am besten an den Klimawandel anpassen lassen, ist es zunächst wichtig, auf den Rechtsrahmen hinzuweisen, der die Auswahl, die Einstufung oder Ausweisung, den Schutz und die Bewirtschaftung von Gebieten regelt, sowie auf die nutzbaren Flexibilitätsmöglichkeiten im Kontext des Klimawandels.
Das ist im Folgenden kurz zusammengefasst.
Weitere Einzelheiten sind einer Reihe veröffentlichter Bekanntmachungen und Leitlinien der Kommission zu entnehmen ( Kasten 2-2).
Kasten 2-2: Leitlinien der Europäischen Kommission zur Verwaltung von Natura-2000-Gebieten
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In Artikel 4 der Habitat-Richtlinie ist das Verfahren zur Ausweisung von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung geregelt. Dann müssen die Mitgliedstaaten diese Gebiete als besondere Schutzgebiete ausweisen. Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie sieht die Ausweisung besonderer Schutzgebiete vor. Im Rahmen der Habitat-Richtlinie werden Gebiete ausgewiesen, um Kerngebiete von Lebensräumen (in Anhang I der Richtlinie aufgeführt) und Arten (in Anhang II aufgeführte Tiere und Pflanzen) zu schützen. Gemäß der Vogelschutzrichtlinie werden Gebiete zum Schutz der in Anhang I angeführten Vogelarten und regelmäßig auftretender Zugvögel ausgewiesen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Schutz von Feuchtgebieten von internationaler Bedeutung. Das Verfahren zur Auswahl der Gebiete erfolgt auf rein wissenschaftlicher Grundlage, um sicherzustellen, dass die besten Gebiete für das Natura-2000-Netz ausgewählt werden.
Der Schutz und die Verwaltung der ausgewiesenen Natura-2000-Gebiete erfolgen gemäß Artikel 6 der Habitat-Richtlinie und Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie.
In Artikel 6 werden drei Hauptkategorien der Maßnahmen zum Schutz von Gebieten unterschieden:
Artikel 6 Absatz 1 gilt nur für gemäß der Habitat-Richtlinie ausgewiesene besondere Schutzgebiete 48. Für nach der Vogelschutzrichtlinie ausgewiesene besondere Schutzgebiete gilt eine gleichwertige Regelung über "besondere Erhaltungsmaßnahmen" ( Artikel 4 Absätze 1 und 2) 49. Außerdem gelten gemäß Artikel 7 der Habitat-Richtlinie die Bestimmungen von Artikel 6 Absätze 2, 3 und 4 für besondere Schutzgebiete.
2.3.1. Festlegung gebietsspezfischer Erhaltungsziele im Zusammenhang mit dem Klimawandel
2.3.1.1. Wie werden gebietsspezfische Erhaltungsziele festgelegt?
Gemäß den Naturschutzrichtlinien ist in folgenden Fällen eine Erhaltungsregelung erforderlich: für alle Natura-2000-Gebiete, für alle gemäß der Habitat-Richtlinie geschützten Lebensräume, für alle in Anhang II der Habitat-Richtlinie aufgeführten Arten, für alle in Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführten Vogelarten sowie für regelmäßig auftretende Zugvögel (Natura-2000-Lebensräume und -Arten), die in erheblichem Umfang im Gebiet vorkommen (wie im Standard-Datenbogen 50 aufgeführt). Daher sollten sowohl für Gebiete von gemeinschaftlichem Interesse als auch für besondere Schutzgebiete gebietsspezfische Erhaltungsziele festgelegt werden.
Gemäß den Leitlinien der Kommission 51 müssen die gebietsspezifischen Erhaltungsziele klar sein und den ökologischen Erfordernissen der Natura-2000-Arten und -Lebensräume des jeweiligen Gebietes entsprechen. Das ist von Fall zu Fall festzulegen, da die ökologischen Erfordernisse einer bestimmten Art oder eines bestimmten Lebensraums je nach den örtlichen Gegebenheiten von Gebiet zu Gebiet unterschiedlich sein können.
Der für diese Arten und Lebensräume des Gebietes zu erreichende Erhaltungszustand sollte anhand spezifischer Attribute 52 und Ziele in den gebietsspezifischen Erhaltungszielen klar und präzise festgelegt sein. Im Allgemeinen sollte in den Erhaltungszielen klar angegeben sein, ob sie die Erhaltung oder die Verbesserung des Zustands verfolgen 53. Auf diese Weise trägt jedes Gebiet im Netz bestmöglich zum übergeordneten Ziel eines günstigen Erhaltungszustands der aufgeführten Lebensräume und Arten auf nationaler, biogeografischer und europäischer Ebene bei.
Beim Aufstellen von Erhaltungszielen können die Mitgliedstaaten angesichts der Bedeutung der Gebiete für die Wahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands von Arten oder Lebensräumen auf nationaler biogeografischer Ebene und für die Kohärenz des Natura-2000-Netzes Prioritäten setzen. Wenn ein Gebiet zum Beispiel einen großen Populationsanteil einer bestimmten Art auf Landes-, EU- oder Regionalebene beherbergt, könnten die Mitgliedstaaten der Erhaltung dieser Art in diesem Gebiet Vorrang einräumen - gegenüber einer Art, die mit nur wenigen Exemplaren am Rand ihres Verbreitungsgebiets vertreten ist.
2.3.1.2. Wie lassen sich bestimmte Lebensräume oder Arten, die in Zukunft keinen guten Zustand erreichen können oder deren Zustand sich aufgrund unvermeidbarer Auswirkungen des Klimawandels verschlechtert, in den gebietsspezifischen Erhaltungszielen berücksichtigen?
In einigen Fällen sind ungünstige Auswirkungen des Klimawandels auf Arten und Lebensräume in einem bestimmten Gebiet trotz aller getroffenen erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen mitunter unvermeidbar (siehe Kasten 2-3). Solche Situationen sind idealerweise mit einer Überprüfung der Erhaltungsziele auf Gebiets- und Netzebene anzugehen. Wenn zum Beispiel Salzwiesen in einem bestimmten Gebiet aufgrund des Meeresspiegelanstiegs unweigerlich schrumpfen und es (z.B. aufgrund bestehender Infrastrukturen) nicht möglich ist, sie durch angemessene Erhaltungsmaßnahmen ins Landesinnere auszuweiten, kann die erwartete Flächenabnahme durch Überprüfung des gebietsspezifischen Flächenziels für diesen Lebensraum angegangen werden. Jedoch sind, sofern möglich, Anstrengungen zu unternehmen, um diesen Verlust durch die Ausdehnung oder Schaffung von Salzwiesen an anderen Orten auszugleichen und so ein kohärentes ökologisches Netz von Salzwiesen aufrechtzuhalten (siehe Fallstudie 5). Falls - so ein anderes Beispiel - veränderte klimatische Bedingungen ein Gebiet für bestimmte Zugvögel ungeeignet macht, sollte die Priorität der Erhaltungsziele und -maßnahmen für diese Arten in dem betreffenden Gebiet verringert werden. Das würde eine Neuzuweisung von Ressourcen zugunsten anderer Arten ermöglichen, für die das Gebiet wichtig bleibt oder geworden ist, oder zugunsten anderer Gebiete, die inzwischen für diese Zugvögel möglicherweise wichtiger sind.
Angesichts der inhärenten Unsicherheiten künftiger Klimaszenarien sollten die gebietsspezifischen Erhaltungsziele verringert werden, wenn belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass geschützte Merkmale bereits beeinträchtigt sind oder der Klimawandel ihren Zustand unweigerlich weiter verschlechtert oder sie aus dem Gebiet verdrängen wird (siehe auch Kasten 2-4). Beispiele hierfür könnten alpine Heideflächen sein, die durch Wälder ersetzt werden, die sich in höhere Lagen ausbreiten. Es wäre ebenso unangemessen, die gebietsspezifischen Erhaltungsziele für einen Zugvogel bereits unter der Annahme zu senken, dass das Gebiet für ihn unwirtlich werden könnte. In solchen Fällen sollte es klar sein, dass das Gebiet die ökologischen Anforderungen einer Art - selbst nach getroffenen Erhaltungsmaßnahmen bei der Bewirtschaftung, auch zugunsten der Klimaanpassung - nicht mehr erfüllt.
Umgekehrt könnten neue Arten zunehmend das Gebiet aufsuchen und sich schließlich dort ansiedeln (zumindest als Teil ihrer Migrationsrouten), sobald geeignete Bedingungen von Klima und Lebensraum gegeben sind. Dieser Sachverhalt könnte die Aufnahme neuer Arten in die Schutzregelung eines Gebietes und die Vorgabe geeigneter gebietsspezifischer Erhaltungsziele und Erhaltungsmaßnahmen rechtfertigen, um die klimabedingten Veränderungen der Verbreitung von Arten zu berücksichtigen.
2.3.2. Festlegung gebietsspezifischer Erhaltungsmaßnahmen vor dem Hintergrund des Klimawandels
2.3.2.1. Wie sollte man gebietsspezifische Erhaltungsmaßnahmen festlegen?
Erhaltungsmaßnahmen (siehe Kasten 2-3) sind die eigentlichen, in einem Natura-2000-Gebiet umzusetzenden Mechanismen und Maßnahmen, um die gebietsspezifischen Erhaltungsziele zu erreichen. Möglicherweise sind solche Maßnahmen innerhalb und/oder außerhalb der Gebietsgrenzen oder sogar in mehreren Gebieten durchzuführen (etwa gegen diffuse Verschmutzung).
Die Erhaltungsziele sollten im Laufe der Zeit verhältnismäßig stabil bleiben, aber die gebietsspezifischen Erhaltungsmaßnahmen benötigen möglicherweise regelmäßige Anpassungen an veränderte Bedrohungen und Belastungen.
Das gilt auch für Belastungen aufgrund des Klimawandels und für Änderungen des Erhaltungszustands von Arten und Lebensräumen im betreffenden Gebiet. Änderungen bestehender Bedrohungen oder auch neu auftretende Belastungen können die Bedingungen in einem Gebiet beeinträchtigen.
Solche Veränderungen lassen sich nicht immer leicht vorhersagen und vorwegnehmen.
Der Klimawandel kann sich auch auf viele andere Natura-2000-Arten oder -Lebensräume auswirken (etwa durch veränderte Phänologie, Räuber-Beute-Beziehungen oder Struktur und Funktion von Lebensräumen).
| Kasten 2-3: Anforderungen an gebietsspezifische Erhaltungsmaßnahmen
Gemäß dem Vermerk über Erhaltungsmaßnahmen für Natura 2000 sollten gebietsspezifische Erhaltungsmaßnahmen
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Eine regelmäßige Überwachung der Erhaltungsmaßnahmen und ihrer Auswirkungen auf die betroffenen Lebensräume und Arten ist somit wesentlich, denn sie gibt Aufschluss darüber, ob die Erhaltungsmaßnahmen die gewünschte Wirkung zeigen oder ob sie angepasst werden müssen, damit die für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungsziele erreicht werden. Diese regelmäßige Überprüfung sollte ein fester Bestandteil der Verwaltungsstrategie jedes Schutzgebiets sein und ist besonders wichtig, um entstehende Belastungen wie den Klimawandel anzugehen.
2.3.2.2. Wie legt man gebietsspezifische Erhaltungsmaßnahmen so fest, dass sie die Anpassung des Natura-2000-Netzes an den Klimawandel unterstützen?
Um geeignete gebietsspezifische Erhaltungsmaßnahmen festzulegen, welche die Anpassung an den Klimawandel unterstützen, sollte eine Klimaanfälligkeits- und Risikobewertung erfolgen, die das Natura-2000-Netz und seine Gebiete sowie aufgrund des Klimawandels gefährdete geschützte Lebensräume und Arten umfasst. Ein Rahmen für die Anpassung an den Klimawandel mit spezifischen Schritten zur Unterstützung dieses Prozesses ist in Kapitel 4 vorgeschlagen und in Anhang 3 ausgeführt. Weitere Einzelheiten zu empfohlenen möglichen Maßnahmen auf der Ebene von Netz sowie Gebieten und auf übergeordneter Landschaftsebene sind Anhang 4 zu entnehmen. Je nach der Entwicklung der Auswirkungen des Klimawandels lassen sich gebietsspezifische Erhaltungsmaßnahmen flexibel anpassen, um die Erhaltungsziele für das Gebiet und seine geschützten Lebensräume und Arten zu erreichen. Die Mitgliedstaaten können verhältnismäßige und kosteneffiziente Maßnahmen auswählen und Synergien mit anderen Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel fördern, wie etwa das Hochwassermanagement und die Verringerung von Waldbrandrisiken.
2.3.2.3. Wann lassen sich gebietsspezifische Erhaltungsmaßnahmen für geschützte, durch den Klimawandel beeinträchtigte Lebensräume und Arten ändern oder beenden?
Gebietsspezifische Erhaltungsmaßnahmen für geschützte Lebensräume und Arten können nach einer Anpassung oder Beendigung der gebietsspezifischen Erhaltungsziele geändert oder beendet werden. Das gilt bei unvermeidbaren Verschlechterungen aufgrund des Klimawandels, sofern wissenschaftliche Nachweise belegen, dass diese Maßnahmen nicht mehr zur Erhaltung oder Wiederherstellung der geschützten Lebensräume und Arten beitragen (siehe Abschnitt 2.3.1 und Kasten 2-3).
2.3.3. Bewirtschaftungspläne für Natura-2000-Gebiete
Obwohl rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben, dienen die Natura-2000-Bewirtschaftungspläne auf nationaler Ebene häufig als Instrument zur offenen und transparenten Festlegung von gebietsspezifischen Erhaltungszielen und Erhaltungsmaßnahmen. Die Bewirtschaftungspläne sind aus mehreren Gründen nützlich. Sie schärfen mitunter das Bewusstsein für die Bedrohungen und Erhaltungserfordernisse des Gebietes und tragen so zum Konsens von Interessenträgern und Interessengruppen über langfristige Bewirtschaftungslösungen bei. Hieraus kann sich wiederum ein Bewusstsein des gemeinsamen Eigentums und der gemeinsamen Verantwortung für die Ergebnisse bilden. Auch zur Abschätzung des Finanzierungsbedarfs eines Gebietes und zur Ermittlung potenzieller Finanzierungsquellen kann ein Bewirtschaftungsplan ein wichtiges Instrument sein. Außerdem können die Bewirtschaftungspläne die Integration der Natura-2000-Anforderungen in andere Landnutzungsstrategien und -pläne verbessern.
Sie bieten auch einen strukturierten Mechanismus der Überwachung und Anpassung der gebietsspezifischen Erhaltungsmaßnahmen angesichts veränderter Belastungen und Bedrohungen oder auch des veränderlichen Erhaltungszustands der Arten und Lebensräume im Gebiet. Auch deswegen sind sie besonders nützliche Instrumente zur Anpassung an den Klimawandel und zur Integration solcher neuer Anpassungsmaßnahmen gemäß den Anforderungen (siehe Anhang 4).
2.3.4. Vermeidung von Verschlechterungen im Kontext des Klimawandels
2.3.4.1. Wie ist die Bestimmung der Habitat-Richtlinie zur Vermeidung von Verschlechterungen vor dem Hintergrund des Klimawandels zu verstehen?
Im Kontext des Klimawandels beziehen sich die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten im Rahmen der Naturschutzrichtlinien auf die Anwendung geeigneter und verhältnismäßiger Maßnahmen, nicht auf die Verhinderung eines unvermeidbaren klimabedingten ökologischen Wandels.
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Habitat-Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen treffen, um die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und Habitate der Arten sowie erhebliche Störungen von Arten, für die das Gebiet ausgewiesen wurde, zu vermeiden 54. Diese Anforderung gilt sowohl für vom Menschen verursachte als auch für vorhersehbare natürliche Verschlechterungen, die sich vermeiden lassen oder, sofern das nicht möglich ist, mildern lassen (Verringern des Risikos des Auftretens von Naturereignissen und ihrer Ausmaße). Somit steht es den Mitgliedstaaten frei, die in einem bestimmten Kontext am besten geeigneten und verhältnismäßigen Maßnahmen festzulegen, solange diese Verschlechterungen wirksam verhindert werden. Diese Frage ist in der Bekanntmachung der Kommission über die Bestimmungen von Artikel 6 der Habitat-Richtlinie geklärt 55.
2.3.4.2. Kann eine vom Klimawandel verursachte Verschlechterung einen Verstoß gegen die Vogelschutz- und die Habitat-Richtlinie darstellen?
Wie in der vorstehenden Frage dargelegt, sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Maßnahmen gegen die vorhersehbaren und vermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels auf die Erhaltung von Arten und Lebensräumen in Natura-2000-Gebieten zu treffen. Die Maßnahmen müssen ausreichen, um die Auswirkungen des Klimawandels zu vermeiden oder, falls das nicht möglich ist, zu mildern.Jedoch werden die Mitgliedstaaten für Verschlechterungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse (z.B. Naturkatastrophen) und/oder sonstiger unvermeidbarer Ereignisse (siehe Kasten 2-4) nicht zur Rechenschaft gezogen.
Unvermeidbare Verschlechterungen oder Veränderungen, die trotz angemessener Erhaltungs- und Anpassungsbemühungen eintreten, sind nicht als Verstöße gegen die Naturschutzrichtlinien auszulegen.
Das setzt jedoch voraus, dass die Risiken und potenziellen Folgen des Klimawandels für das Natura-2000-Netz bewertet und bei der Verwaltung des Netzes und seiner Gebiete gebührend berücksichtigt werden.
| Kasten 2-4: Potenzielle Fälle unvermeidbarer Verschlechterungen aufgrund des Klimawandels
Wie in Anhang 2 beschrieben, lässt sich die Anpassungsfähigkeit von Lebensräumen und Arten zwar auf vielerlei Weise erhöhen, doch für einige Natura-2000-Gebiete, -Lebensräume und -Arten sind praktische Maßnahmen gegen klimabedingte Auswirkungen zwangsläufig begrenzt, insbesondere langfristig. Zum Beispiel sind für Arten, die stark von Schneedecken oder bestimmten hydrologischen Bedingungen oder Meerestemperaturen abhängen, Verschlechterungen oder gar das Verschwinden aus Gebieten zu erwarten, welche die nötigen Bedingungen nicht mehr bieten. Die Wissenschaft rechnet mit hoher Wahrscheinlichkeit mit weiteren Klimaänderungen in den kommenden Jahrzehnten, und Unsicherheiten sind kein triftiger Grund für Untätigkeit. Die künftigen Verluste solcher Lebensräume und Arten sind nicht zuverlässig vorhersehbar (z.B. bedingt durch Unsicherheiten hinsichtlich künftiger Treibhausgasemissionen, klimatischer Bedingungen und der Anpassung von Arten). Somit sollte die Widerstandsfähigkeit der in Natura-2000-Gebieten geschützten Lebensräume und Arten mit angemessenen Anstrengungen und Anpassungsmaßnahmen erhöht werden. Maßnahmen zugunsten der Widerstandsfähigkeit von Lebensräumen und Arten sollten fortgeführt werden, solange nach belastbaren Überwachungsdaten und wissenschaftlichen Erkenntnissen eine begründete Aussicht auf Erhaltung besteht. Bei Unsicherheiten sollte das Vorsorgeprinzip Vorrang haben, und die Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen sollten mit dem Ziel fortlaufen, funktionsfähige Lebensräume oder lebensfähige Artenpopulationen in einem Gebiet zu bewahren. Falls sich Arten und Lebensräume in einem bestimmten Gebiet nach wissenschaftlichen Erkenntnissen aufgrund des Klimawandels nicht erhalten lassen, kann man die diesbezüglichen Erhaltungsziele und -maßnahmen im Gebiet zurückstufen und so die Neuzuweisung von Ressourcen an andere Orte ermöglichen. Um ein kohärentes ökologisches Netz zu gewährleisten, müssen die Anstrengungen eventuell auf neue Gebiete ausgerichtet werden, die inzwischen möglicherweise für diese Lebensräume oder Arten geeignet oder wichtig sind. Soweit möglich sollten die Mitgliedstaaten einen strategischen Ansatz im Natura-2000-Netz verfolgen. |
2.3.4.3. Was ist, wenn sich Verschlechterungen nicht vermeiden lassen?
Bei gemäß belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen unvermeidbaren, durch den Klimawandel bedingten Verschlechterungen können die gebietsspezifischen Erhaltungsziele und Erhaltungsmaßnahmen angepasst oder sogar gestrichen werden, wie in den Abschnitten 2.3.1 und 2.3.2 erläutert.
2.3.4.4. Wie lassen sich die Auswirkungen des Klimawandels unter Vermeidung von Verschlechterungen der in Anhang I der Habitat-Richtlinie aufgeführten Waldlebensräume in Natura-2000-Gebieten angehen?
| Kasten 2-5: Bewirtschaftung von Waldlebensräumen gemäß Anhang I der Habitat-Richtlinie angesichts unvermeidbarer Auswirkungen des Klimawandels
Steigende Temperaturen, veränderte Niederschlagsmuster und zunehmende Störungen (starke oder häufige Dürren, Stürme oder Borkenkäfer-Befall) beeinträchtigen die Widerstandsfähigkeit der Wälder und verändern die Umweltbedingungen in mehreren europäischen Regionen. Das verändert die natürliche Verteilung der Baumarten. Zum Beispiel sind die europäischen Fichtenwälder (Picea abies) in Anhang I der Habitat-Richtlinie als Lebensraum in Höhenlagen und borealen Regionen aufgeführt. Diese Wälder nehmen möglicherweise ab und Buchenwälder (Fagus sylvatica) oder Laubmischwälder könnten an ihre Stelle treten. Buchenwälder wiederum könnten insbesondere in Südosteuropa und Mitteleuropa durch xerische Eichenwälder (z.B. mit Quercus pubescens oder Quercus cerris) ersetzt werden. Solche Übergänge bringen möglicherweise Veränderungen von Überschirmungsgrad, Mikroklima, Hydrologie und Bodenbedingungen mit sich. Grundsätzlich ist die Verdrängung eines in Anhang I aufgeführten Waldlebensraums durch einen anderen zu akzeptieren, sofern der Übergang nachweislich auf natürliche Weise aufgrund des Klimawandels erfolgt - nicht aufgrund vermeidbarer menschlicher Belastungen. In derartigen Situationen sollten Eingriffe wie nachhaltige Waldbewirtschaftung 56 oder assistierte Migration die Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme fördern, anstatt die Erhaltung des ursprünglichen Lebensraums anzustreben. Klimabedingte Störungen führen häufig zu vorübergehenden, von einheimischen Pionierarten dominierten Folge- oder Übergangsphasen. Diese Phasen sollten nicht als Verschlechterung des Lebensraums ausgelegt werden, sofern sie unvermeidbar und klimatisch bedingt sind und zum Bodenschutz, zur mikroklimatischen Pufferung und zur Wiederherstellung von Waldstrukturen beitragen, die mit den Erhaltungszielen des Gebiets vereinbar sind. Dieser Ansatz ist aus verschiedenen Gründen gerechtfertigt:
Ansätze zur Entscheidungsfindung in der Waldbewirtschaftung Unwägbarkeiten erkennen und angehen Die Modelle zur Vorhersage künftiger klimatischer Bedingungen sind nach wie vor unsicher, insbesondere in Bezug auf Temperaturextreme, Niederschlagsvariabilität, Störungsabläufe und ökologische Ergebnisse. Hieraus lässt sich Folgendes schließen:
Es gibt eine Reihe nationaler und internationaler Studien und Leitlinien zu diesem Thema. In den freiwilligen Leitlinien der Kommission für eine naturnahe Waldbewirtschaftung 58 (über gewerblich für Holz und andere forstwirtschaftliche Erzeugnisse genutzte Wälder) werden mehrere Grundsätze und Maßnahmen erörtert, die sich in einem sich wandelnden Klima zugunsten der Widerstandsfähigkeit auch geschützter Wälder umsetzen lassen. Außerdem sorgt das von der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa (Forest Europe) definierte Konzept der nachhaltigen Waldbewirtschaftung für einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Anforderungen im Zusammenhang mit Wäldern und Waldressourcen, indem die drei Säulen der Nachhaltigkeit - ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit - in Einklang gebracht werden. Nachhaltig bewirtschaftete Wälder spielen eine unverzichtbare Rolle beim Schutz des Klimas und der biologischen Vielfalt. Sie schützen die Böden und Wasserressourcen, schaffen Existenzgrundlagen und tragen zum Wohlergehen ländlicher und städtischer Gemeinschaften bei 59. Vielfalt und Komplexität fördern Beim Bepflanzen oder Unterstützen der Wiederherstellung von Lebensräumen in Natura-2000-Gebieten sollten Manager
Bei der Wahl der Arten und der Waldstruktur sind auch die Bodenarten und hydrologische Auswirkungen wie Wasserinfiltration, Rückhaltung der Bodenfeuchte und Regulierung der Evapotranspiration zu berücksichtigen. Unter veränderlichen klimatischen Bedingungen werden diese Faktoren immer wichtiger. Verluste von Baumbeständen vermeiden Große waldfreie Flächen (zum Beispiel durch Kahlschlag in Lebensräumen nach Anhang I) sollten nicht in Gebieten geschaffen werden, in denen Konflikte mit gebietsspezifischen Erhaltungszielen oder der Integrität des Lebensraums entstehen. Solche Kahlschläge des Baumbestands sind aus folgenden Gründen zu vermeiden:
Kleine Öffnungen der Waldflächen können bei Bedarf erfolgen, zum Beispiel um die natürliche Regeneration zu erleichtern oder die Artenvielfalt zu erhöhen. Die Naturverjüngung stärken Die Naturverjüngung
Pionierarten wie Birken (Betula), Ebereschen (Sorbus aucuparia) oder Espen (Populus tremula) sind als Resilienz-Indikatoren zu begrüßen. Auch wenn sie nicht die endgültige Zielart sind, erleichtern sie den mikroklimatischen Schutz und die Bodenbildung. Spezifische Empfehlungen für die Umsetzung von Natura 2000
Schlussfolgerung Die zunehmende Belastung der Wälder durch den Klimawandel erfordert möglicherweise dynamische Erhaltungsansätze in Natura-2000-Gebieten. Hervorzuheben sind das Akzeptieren natürlicher Übergänge, die Stärkung der mikroklimatischen Pufferung, der Schutz der Böden und hydrologischen Funktionen, die Diversifizierung von Arten und Strukturen und der Umgang mit Unsicherheiten im Rahmen eines anpassungsfähigen Managements. Damit kann das Netz der Natura-2000-Gebiete trotz sich ändernder Bedingungen auch künftig die Erhaltung oder, sofern angemessen, die Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände der betreffenden natürlichen Lebensräume und Habitate der Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet ermöglichen. Zur wirksamen Umsetzung des Prinzips der Vermeidung von Verschlechterungen ist zu berücksichtigen, was im Einflussbereich der Mitgliedstaaten liegt. Außerdem müssen ökologische Prozesse, welche die langfristige Gesundheit der Wälder erhalten, unterstützt werden. |
2.3.5. Vorsorgemaßnahmen zur Verringerung der Risiken von Naturkatastrophen im Zusammenhang mit dem Klimawandel wie katastrophale Waldbrände und Überschwemmungen
2.3.5.1. Sind die Infrastrukturen und Pläne zum Schutz vor Waldbränden in oder in der Nähe von Natura-2000-Gebieten einer angemessenen Verträglichkeitsprüfung gemäß Artikel 6 der Habitat-Richtlinie zu unterziehen?
Traditionelle Infrastrukturen zum Schutz vor Waldbränden wie lineare Brandschneisen, Waldstraßennetze und das mechanische Entfernen von Vegetation oder Oberboden sind in einigen Situationen unerlässlich, können sich jedoch erheblich auf Natura-2000-Gebiete auswirken, denn sie führen zu einer Fragmentation von Lebensräumen und stören die Bewegung von Wildtieren 60. Eine langfristige Waldbrandbekämpfung kann auch zu dichtem Unterholz führen, was das Risiko von Waldbränden erhöht.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat entschieden, dass das Schaffen und Instandhalten von Waldbrand-Schutzinfrastrukturen als "Projekt" im Sinne von Artikel 6 Absatz 3 Satz 1 der Habitat-Richtlinie gilt. Somit kann es einer angemessenen Verträglichkeitsprüfung unterliegen. Entsprechende Maßnahmen müssen jedoch keiner solchen Prüfung unterliegen, wenn sie Teil der für das Gebiet festgelegten Erhaltungsmaßnahmen gemäß Artikel 6 Absatz 1 sind (Rechtssache C-434/22, Randnummer 50) 61. Die Mitgliedstaaten können diese Flexibilität proaktiv nutzen, sofern die Verhütung von Waldbränden die Erhaltung der geschützten Merkmale des Gebietes begünstigt. Dies gilt zum Beispiel für die Schaffung relevanter präventiver Elemente, etwa Brandschneisen, im Rahmen der Erhaltungsmaßnahmen für Lebensräume oder Arten, die von Waldbränden bedroht sind. Brandschutzmaßnahmen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen und wahrscheinlich die Erhaltungsziele des Gebiets beeinträchtigen, sind einer angemessenen Prüfung auf Verträglichkeit mit dem Gebiet zu unterziehen (Rechtssache C-434/22, Rn. 51) 62.
Außerdem stellte die Kommission in ihrer Mitteilung 63 klar, dass sektorspezifische Pläne, darunter Pläne zur Waldbewirtschaftung und zum Brandschutz, in den Anwendungsbereich von Artikel 6 Absatz 3 fallen, sofern sie ein Natura-2000-Gebiet erheblich beeinträchtigen könnten. Die Auswirkungen solcher Pläne auf das Gebiet sind anhand einer angemessenen Verträglichkeitsprüfung zu bewerten.
2.3.5.2. Bei klimabedingten Naturkatastrophen wie Waldbränden oder Überschwemmungen sind Notfalleinsätze in Natura-2000-Gebieten manchmal nur ohne vorherige Verträglichkeitsprüfung möglich. Entsprechen solche dringenden Eingriffe den Anforderungen von Artikel 6 Absatz 3 der Habitat-Richtlinie?
Die Habitat-Richtlinie enthält keine ausdrücklichen Bestimmungen über Notfallmaßnahmen. Jedoch erfordern schädliche Notfälle wie Waldbrände oder Überschwemmungen natürlich mitunter sofortige Entscheidungen vor Ort angesichts dringender Risiken, welche die Zielerfüllung gemäß der Habitat-Richtlinie gefährden oder die öffentliche Sicherheit unmittelbar bedrohen. In solchen dringenden Fällen ist eventuell keine angemessene Verträglichkeitsprüfung durchführbar.
Der EuGH hat zwei relevante Umstände ermittelt, unter denen eine Verträglichkeitsprüfung möglicherweise nicht erforderlich ist:
Jedoch sollte die Ausnahme wegen Notfallmaßnahmen nur für Reaktionen auf gegenwärtige oder drohende Gefahren gelten. Dauer und Umfang jeglicher Maßnahmen sollten sich auf das zur Beseitigung der Gefahr erforderliche Mindestmaß beschränken. Die getroffenen Maßnahmen sollten die Umweltauswirkungen so weit wie möglich minimieren, und es sollten am wenigsten schädlichen Alternativen für die im Natura-2000-Gebiet geschützten Lebensräume und Arten bevorzugt werden.
Es ist äußerst ratsam, die Bedingungen für Notfallmaßnahmen in Natura-2000-Gebieten vorab ausdrücklich in einem Rechtsdokument festzulegen, um Klarheit und Objektivität zu gewährleisten und Missbrauch zu verhindern. Dieser rechtliche Rahmen sollte Aspekte wie den Umfang von als "Notfall" erachteten Situationen umfassen, sowie die Governance zur Entscheidungsfindung, zeitliche Beschränkungen, die Bedingungen für die Aufhebung des Notstands und Verpflichtungen hinsichtlich nachträglicher Bewertungen (siehe Fallstudie 1).
Nach behobenem Notfall ist eine umfassende Ex-post-Evaluierung der Auswirkungen der Notfallmaßnahmen auf das Gebiet entscheidend wichtig. Idealerweise sollte diese Bewertung innerhalb eines rechtlich gesetzlich Zeitraums erfolgen. Diese Bewertung trägt zur Quantifizierung eventueller Schäden bei und dient, falls nötig, als Grundlage für Wiederherstellungsmaßnahmen. Die Verpflichtungen nach Artikel 6 Absatz 2 der Habitat-Richtlinie sind nach dieser Ex-post-Evaluierung besonders relevant.
Die Entscheidung in der Rechtssache C-434/22 ist auf Notfallmaßnahmen zur Verhütung von Schäden durch Waldbrände in den Gebieten beschränkt. Hingegen kann ein ähnlicher Ansatz zur Verhütung von Gefahren für die menschliche Gesundheit und die öffentliche Sicherheit gewählt werden, sofern man anschließend alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um jegliche durch die Notfallmaßnahmen verursachten erhebliche Schäden im Gebiet zu beheben.
Im Wesentlichen lassen sich Notfallmaßnahmen in Natura-2000-Gebieten und in ihrer Nähe treffen, um weitere Schäden abzuwenden, doch müssen diese Maßnahmen begründet und zeitlich begrenzt sein und gründliche Bewertungen müssen folgen.
| Fallstudie 1: Änderungen der slowenischen Gesetzgebung zum Festlegen der Ausnahmebedingungen in Notfällen hinsichtlich der Sicherheit der Menschen in Natura-2000-Gebieten
Hintergrund In einem Vertragsverletzungsverfahren stellte die Kommission fest, dass Slowenien aufgrund weitreichender Ausnahmen in seinen nationalen Rechtsvorschriften gegen die Habitat-Richtlinie verstößt. Diese Ausnahmen ermöglichten Notfallmaßnahmen ohne sachgerechte Umweltverträglichkeitsprüfung unter Umgehung der erforderlichen Beurteilungen auch in Natura-2000-Gebieten. Als Reaktion auf diese Bedenken änderte die slowenische Regierung ihre Rechtsvorschriften. Änderungen der Gesetzgebung Slowenien änderte Artikel 10 seines Naturschutzgesetzes und legte ausdrücklich strenge Bedingungen für Ausnahmen von der allgemeinen Naturschutzregelung fest. Die Änderungen umfassen Folgendes:
Die Ergebnisse und die Erfüllung der Vorschriften |
2.3.6. Gewährleistung eines kohärenten ökologischen Netzes und eines günstigen Erhaltungszustands
2.3.6.1. Wie lässt sich vor dem Hintergrund des Klimawandels ein kohärentes ökologisches Netz erreichen?
Zusätzlich zu Maßnahmen in einem Gebiet als Reaktion auf Auswirkungen auf geschützte Merkmale ist eventuell eine Anpassung des gesamten Netzes (und der einzelnen biogeografischen Regionen) an diese Merkmale zu erwägen, damit das Netz trotz der neuen und wachsenden Bedrohungen durch den Klimawandel seine Ziele noch erreicht.
Nach Artikel 3 Absatz 1 der Habitat-Richtlinie ist Natura 2000 (einschließlich der besonderen Schutzgebiete) ein "kohärentes europäisches ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete". Es "muss den Fortbestand oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes dieser natürlichen Lebensraumtypen und Habitate der Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet gewährleisten". Somit konzentriert sich das Natura-2000-Netz auf zwei Ziele: i) den gezielten Schutz von Natura-2000-Arten und -Lebensräumen hinsichtlich Quantität und Qualität und ii) das Sichern einer ausreichenden, dem Verbreitungsgebiet angemessenen geografischen Verteilung. Der Begriff "kohärent" ist in der Richtlinie nicht definiert, aber gemäß der Empfehlung in einer Studie der Kommission sollte er die Angemessenheit, Repräsentativität, Resilienz und Konnektivität des Netzes umfassen (siehe Kasten 2-6).
Außerdem ist in Artikel 3 Absatz 3 Folgendes bestimmt: "Die Mitgliedstaaten werden sich, wo sie dies für erforderlich halten, bemühen, die ökologische Kohärenz von Natura 2000 durch die Erhaltung und gegebenenfalls die Schaffung der in Artikel 10 genannten Landschaftselemente, die von ausschlaggebender Bedeutung für wildlebende Tiere und Pflanzen sind, zu verbessern." Nach Artikel 10 handelt es sich um Elemente, "die aufgrund ihrer linearen, fortlaufenden Struktur (z.B. Flüsse mit ihren Ufern ...) oder ihrer Vernetzungsfunktion (z.B. Teiche oder Gehölze) für die Wanderung, die geografische Verbreitung und den genetischen Austausch wildlebender Arten wesentlich sind".
Daher ist es wichtig, für alle durch die Naturschutzrichtlinien geschützten Lebensräume oder Arten, die in einem oder mehreren Gebieten aus unvermeidlichen Gründen - etwa aufgrund des Klimawandels - lokal aussterben, an anderen Stellen des Netzes geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Kohärenz des Natura-2000-Netzes zu wahren und seine Ziele zu erreichen.
In Anhang 4 sind Optionen zum Bewerten und Erreichen eines kohärenten Netzes beschrieben.
| Kasten 2-6: Eigenschaften eines kohärenten Natura-2000-Netzes Im Jahr 2010 wurde in einer von der Kommission in Auftrag gegebenen Studie 66 empfohlen, das Natura-2000-Netz sollte, um kohärent zu sein, die Kriterien der folgenden vier Hauptmerkmale erfüllen:
|
2.3.6.2. Was ist zu tun, wenn ein günstiger Erhaltungszustand aufgrund unvermeidbarer Auswirkungen des Klimawandels nicht erreichbar ist?
Das Natura-2000-Netz trägt zu einem günstigen Erhaltungszustand bei, reicht aber möglicherweise allein nicht aus, um diesen zu erreichen (etwa dann, wenn ein großer Teil der Fläche eines Lebensraums außerhalb des Netzes liegt). Daher ist diese Frage für das Netz in einer bestimmten biogeografischen Region eines Mitgliedstaats relevant, aber auch für außerhalb des Netzes vorkommende Lebensräume und Arten.
Wenn Verschlechterungen aufgrund des Klimawandels gemäß belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen unvermeidbar sind und sich trotz aller angemessenen Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen auf Netzebene kein günstiger Erhaltungszustand mehr erreichen lässt, könnte es, wie oben erläutert, erforderlich sein, die spezifischen Erhaltungsziele und Erhaltungsmaßnahmen in den betreffenden Gebieten zu überprüfen. In solchen Fällen wäre eine Bewertung der Maßnahmen erforderlich, die man unter veränderten klimatischen Bedingungen für das/die betroffene(n) Merkmal(e) in der relevanten biogeografischen Region treffen könnte. Unter anderem kann diese Bewertung eine Prüfung der Hinlänglichkeit des Netzes für das betroffene Merkmal umfassen. Damit wäre festzustellen, ob neue oder andere Gebiete bei der Wiederherstellung seines zukünftigen Erhaltungszustands eine Rolle spielen könnten, und die gebietsspezifischen Erhaltungsziele und Erhaltungsmaßnahmen wären zu prüfen.
Falls belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass ein bestimmtes Merkmal in einer bestimmten Region die zuvor festgelegten günstigen Referenzwerte nicht mehr erreichen kann, ist diese Situation anzuerkennen. Je nach den spezifischen Umständen (Verlagerung des Verbreitungsgebiets, Änderung des Verteilungsmusters, völliges Verschwinden usw.) sind möglicherweise Messgrößen zu analysieren, die über die nationale(n) biogeografische(n) Region(en) hinausgehen. Falls sich zum Beispiel das Verbreitungsgebiet eines Lebensraums in Richtung Norden verlagert und dadurch sein Gebiet in Mitgliedstaat A wächst, gleichzeitig aber in Mitgliedstaat B teilweise oder vollständig verloren geht, ist neu zu bewerten, wie die Mitgliedstaaten A und B den günstigen Erhaltungszustand dieses Lebensraums definieren und darauf hinarbeiten. Dann müssen möglicherweise die günstigen Referenzwerte für Fläche und Verbreitung in Mitgliedstaat B verringert oder auf null gesetzt, in Mitgliedstaat A aber erhöht werden. Diesbezüglich ist es wichtig, zu gewährleisten, dass die bestmöglichen Informationen zur Verfügung stehen und dass man in einer offenen Expertendebatte die bestmöglichen Lösungen findet.
2.3.7. Änderung des rechtlichen Status oder Schutzumfangs eines Natura-2000-Gebiets
2.3.7.1. Wann können die Grenzen oder geschützten Merkmale eines Gebiets aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels geändert werden?
In bestimmten Fällen kann es sein, dass trotz aller Verhütungsmaßnahmen eine oder mehrere der Arten oder Lebensräume infolge des Klimawandels aus einem Natura-2000-Gebiet verschwinden und keine begründeten Aussichten auf ein erneutes Auftreten oder eine mögliche Wiederherstellung bestehen. Darüber hinaus tragen ein Gebiet oder dessen Teile trotz der ergriffenen Maßnahmen möglicherweise nicht mehr zu den Gesamtzielen der EU-Naturschutzrichtlinien bei. In derartigen durch belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse gestützten Fällen können Änderungen der Gebietsgrenzen oder das Entfernen von Lebensräumen und Arten aus der Schutzregelung eines Gebietes oder sogar das Aufheben der Einstufung als Schutzgebiet gerechtfertigt sein, wie die Kommission in ihren Vermerken zur Ausweisung von Gebieten oder Teilen von Gebieten und zur Aufhebung des Schutzstatus von Lebensräumen und Arten erläutert.
Falls unumkehrbare Entwicklungen aufgrund des Klimawandels das Entfernen von Lebensräumen und Arten aus der Schutzregelung eines Gebiets, die Änderung der Grenzen oder die Aufhebung des Schutzstatus des gesamten Gebiets rechtfertigen, sollte man bewerten, inwieweit sich solche Verluste ausgleichen lassen, indem man neue Gebiete vorschlägt oder bestehende Gebiete erweitert und so als Ausgleich der "verlorenen" Lebensräume und Arten neue Flächen schützt (siehe auch Anhang 4).
Umgekehrt können sich geschützte Arten oder Lebensräume in EU-Gebieten ansiedeln, in denen sie zuvor nicht vertreten waren. Dieser Sachverhalt würde die Erweiterung bestehender Gebiete unter Änderung ihrer Grenzen rechtfertigen (z.B. nach Norden oder landwärts), wie oben erläutert - unter Ausweisung neuer Natura-2000-Gebiete oder unter Aufnahme neuer Arten und Lebensräume in die Schutzregelung bestehender Gebiete, um ein kohärentes ökologisches Netz zu gewährleisten (siehe Anpassungsmaßnahmen auf Netz- und Gebietsebene in Abschnitt 2.3.6 und Anhang 4). Die Mitgliedstaaten können ihre Erhaltungsmaßnahmen und Ressourcen anhand ihrer spezifischen Bedürfnisse und Erhaltungsziele priorisieren.
2.3.7.2. Unter welchen Gegebenheiten kann man den Schutzstatus von Gebieten oder Teilgebieten aufheben oder bestimmte Merkmale vom Schutz ausnehmen?
Aufgrund einer langsamen allmählichen Veränderung der Verbreitung einer Art oder eines Lebensraums infolge des Klimawandels kann eine Art oder ein Lebensraum aus einem Gebiet verschwinden. Zum Beispiel kann der irreversible Verlust eines Lebensraums durch den Anstieg des Meeresspiegels oder eine unvorhersehbare Naturkatastrophe bedingt sein, die ein Gebiet irreversibel beeinträchtigt.
Diesbezüglich hat der EuGH Folgendes klargestellt:
Daher darf man aufgrund natürlicher, durch den Klimawandel verursachter Entwicklungen den Schutzstatus oder die Klassifizierung eines Gebietes oder Teilgebietes aufheben oder eine Art oder einen Lebensraum aus der Erhaltungsregelung des Gebietes entfernen, sofern Folgendes gegeben ist:
2.3.7.3. Welche Schritte sind zu tätigen, wenn eine Änderung des rechtlichen Status oder des Schutzumfangs eines Natura-2000-Gebiets erforderlich ist?
In den Vermerken der Kommission zur Ausweisung von Gebieten oder Teilen von Gebieten und zur Aufhebung des Schutzstatus von Lebensräumen und Arten sind die erforderlichen Begründungen und die von den Mitgliedstaaten auszuführenden Schritte erläutert - auch bei durch den Klimawandel verursachten Veränderungen.
Falls in einem Gebiet neue Arten und/oder Lebensräume erfasst werden (etwa infolge einer veränderten Verbreitung aufgrund des Klimawandels oder infolge der Wiederansiedlung im Rahmen von Erhaltungsmaßnahmen), sollten diese in einem aktualisierten Standard-Datenbogen des Gebietes sowie in dem nationalen offiziellen Rechtsakt oder Rechtsinstrument, mit dem es als Schutzgebiet ausgewiesen wird, erfasst werden. Die gebietsspezifischen Erhaltungsziele und Erhaltungsmaßnahmen sollten ebenfalls angepasst werden, um den ökologischen Erfordernissen Rechnung zu tragen.
3. Möglichkeiten, wie das Natura-2000-Netz zu den EU-Zielen für die Anpassung an den Klimawandel und den Klimaschutz beitragen kann
3.1. Win-win-Lösungen im Sinne der Ziele der Anpassung an den Klimawandel und des Klimaschutzes
Das Natura-2000-Netz bietet und schützt ein breites Spektrum an Ökosystemleistungen, darunter Lebensmittel, Brennstoffe, Holz, gesunde Böden, saubere Luft und sauberes Wasser, Kohlenstoffbindung und -speicherung sowie Schutz vor Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdrutschen, Dürren und katastrophalen Waldbränden. Diese Leistungen sind von erheblichem sozioökonomischem Wert und belaufen sich nach Schätzungen auf rund 200-300 Mrd. EUR pro Jahr 69.
Infolge der beobachteten und erwarteten Klimaänderungen in Europa (Anhang 1 Abschnitt 2) spielen viele der vom Natura-2000-Netz erbrachten Ökosystemleistungen eine zunehmend wichtige Rolle bei der Verringerung der Treibhausgasemissionen und der Anpassung an den Klimawandel durch naturgestützte (auch auf Ökosysteme gestützte) Lösungen. Darüber hinaus zahlen sich Investitionen in die Anpassung an den Klimawandel wirklich aus, wie später folgende Beispiele zeigen: Die Wiederherstellung von Ökosystemen und andere naturbasierte Lösungen können die finanziellen und wirtschaftlichen Risiken des Klimawandels erheblich verringern.
Viele der erforderlichen praktischen Tätigkeiten zugunsten der Anpassungsfähigkeit von Lebensräumen und Arten an den Klimawandel können auch zu umfassenderen Zielen der Anpassung an den Klimawandel und/oder des Klimaschutzes beitragen. Hierzu zählen etwa die Verringerung anderer Belastungen der Lebensräume und Arten und die Verbesserung und Wiederherstellung ihrer Ökosysteme. Dies bietet Vorteile für beide Seiten, also "Win-win-Chancen". In einigen Fällen können sich solche Maßnahmen sogar als synergetisch erweisen und größere Vorteile generieren, als die Summe der einzelnen Maßnahmen ergäbe.
Jedoch ist auch zu erkennen, dass einige Klimaschutz- oder Anpassungsmaßnahmen mit den Erfordernissen der Bewirtschaftung oder mit den Zielen von Natura 2000 kollidieren können. Solche Konflikte können sich aus unsachgemäß eingesetzten naturbasierten Lösungen ergeben, etwa aus der Anpflanzung von Bäumen in nicht bewaldeten Lebensräumen mit hohem Wert für die biologische Vielfalt 70. Potenzielle Konflikte sind so früh wie möglich zu ermitteln und mithilfe von Konsultationen der zuständigen Behörden und anderer Interessenträger zu vermeiden. Das Erstellen eines Rahmens für die Anpassung an den Klimawandel kann diese Aufgabe erleichtern, wie in Kapitel 4 und Anhang 3 beschrieben. Falls potenzielle Konflikte bezüglich Klimaschutz und Anpassung die Projekte und Pläne im Sinne der Habitat-Richtlinie betreffen, sind sie in Einklang mit den rechtlichen Anforderungen von Artikel 6 Absätze 3 und 4 der Richtlinie zu behandeln.
Die Erhaltung und Wiederherstellung von Ökosystemen im Natura-2000-Netz können in vielfältiger Weise vorteilhaft zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen. Die wichtigsten Möglichkeiten sind in Tabelle 1 zusammengefasst und in den Abschnitten 3.2 und 3.3 beschrieben.
Tabelle 1: Potenzielle Vorteile der Wiederherstellung von Ökosystemen für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel
| Art des Lebensraums | Maßnahme oder Tätigkeit | Klimaschutzpotenzial | Anpassungspotenzial | Anmerkungen |
| Meeres- und Küstenregionen 1 | Wiederherstellen und Schaffen kohlenstoffreicher Lebensräume gemäß der Habitat-Richtlinie (z.B. Seegräser und Salzwiesen) | Hoch | Verbesserter Küstenhochwasserschutz | Potenzielle Konflikte 2 |
| Wiederherstellung von Sanddünen | Niedrig | Verbesserter Küstenhochwasserschutz | ||
| Verringerung von Belastungen: Verschmutzung, invasive gebietsfremde Arten, Störung von Lebensräumen usw. | Niedrig bis hoch | Verringerung toxischer Algenblüten, Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten | Das Klimaschutzpotenzial hängt vom Lebensraum ab; für Seegras ist es zum Beispiel hoch | |
| Seen und Flüsse | Wiederherstellen und Schaffen von Lebensräumen in Seen gemäß der Habitat-Richtlinie | Variabel/hoch | Höhere Süßwasserspeicherung | |
| Wiederherstellung von Flussläufen und Verbindungen zu Überschwemmungsgebieten und anderen Feuchtgebieten | Variabel/hoch 3 | Geringere Auswirkungen von Hochwasser, erhöhte Grundwasseranreicherung und Dürreresilienz | Abhängig von der Situation 4 | |
| Verringerung der Belastung: Wasserentnahme, Verschmutzung, invasive gebietsfremde Arten | Niedrig | Aufrechterhalten der Ströme, verringerte Eutrophierung | ||
| Moore, Sümpfe, Moraste und Marschland | Wiederherstellung des Lebensraums: Wiederbefeuchtung, Entfernen von Bäumen und, falls erforderlich, Wiederherstellung der Vegetation | Sehr hoch | Verbesserte Wasserqualität, verbesserte Wasserrückhaltung verringert die Gefahr von Hochwasser, Dürren und Bränden | |
| Verringerung anderer Belastungen: Beweidung und kontrolliertes Abbrennen | Hoch | |||
| Heide und Buschflächen | Wiederherstellung des Lebensraums: Entfernen von Bäumen und, falls erforderlich, Wiederherstellung der Vegetation | Variabel/negativ | Geringere potenzielle Brandauswirkungen aufgrund einer geringeren Menge von brennbarem Material | |
| Brandschutzmanagement (z.B. kontrolliertes Abbrennen, Beweidung, Brandschneisen) | Variabel | Geringere Gefahr bzw. Auswirkungen von Bränden 5 | ||
| Verringerung anderer Belastungen: Luftverschmutzung, unangemessene Beweidung, invasive gebietsfremde Arten | Variabel | Beweidung kann das vorhandene brennbare Material und damit die Auswirkungen von Bränden verringern | ||
| Wälder | Wiederherstellung von Lebensräumen gemäß der Habitat-Richtlinie | Hoch | Stabilisierung von Hängen, verringerter Auslauf, weniger Verschmutzung und Überschwemmungen | |
| Wiederherstellung von Wäldern, etwa durch Kahlschlag von monospezifischen Beständen einer Altersklasse, hin zu gemischten Beständen mit selektivem Entfernen, kontinuierlicher Überschirmung und natürlicher Regenerierung | Variabel/hoch | Erhöhte Widerstandsfähigkeit der Wälder (z.B. gegen Dürren, Hitze, Stürme oder Krankheiten), geringere Brandgefahr und geringere Auswirkungen 5 | ||
| Aufforstung zur Pufferung bzw. Vernetzung | Hoch | Erhöhte Widerstandsfähigkeit fragmentierter Waldflächen, z.B. gegenüber Hitze und Stürmen | ||
| Wiederbepflanzung mit Einfügen europäischer Arten (oder Genotypen), die widerstandsfähig gegen den Klimawandel sind, mit Schwerpunkt auf heimischen Arten oder Arten aus angrenzenden biogeografischen Gebieten | Hoch | Erhöhte Resilienz, siehe oben | ||
| Verringerung anderer Belastungen: Luftverschmutzung, invasive gebietsfremde Arten | Erhöhte Resilienz, siehe oben | |||
| Grünland und Ackerflächen | Nachbildung bzw. Wiederherstellung von Grünland gemäß der Habitat-Richtlinie: Verringern der Bewirtschaftungsintensität | Sehr hoch | Verringerte(r) Wasserverschmutzung, Auslauf und Erosion | |
| Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Grünland gemäß der Habitat-Richtlinie: Beweidung und Heuernte usw. (Vermeidung bzw. Umkehrung der Aufgabe) | Hoch | Erhaltung von landwirtschaftlicher Erzeugung und Kulturlandschaften, geringere Erosionsgefahr und Auswirkungen von Bränden | ||
| Schutz von Grünland vor dem Pflügen, Neuansaat von Grünland | Mittel | Weniger Wasserverschmutzung, Abfluss und Erosion | ||
| Wiederherstellende Bewirtschaftung von Ackerland (z.B. geringe Bodenbearbeitung, Fruchtfolgen und Brachflächen) | Mittel | |||
| Brandschutzmanagement (z.B. Beweidung, kontrolliertes Abbrennen) | Niedrig, variabel | |||
| 1) Meeres- und Küstenregionen umfassen Marschland und Dünen.
2) Es kann zum Verlust einiger erwünschter Lebensräume kommen (etwa beim Ersatz einzigartiger Süßwassersümpfe durch Salzwiesen). 3) Süßwasser-Ökosysteme haben zwar relativ geringe Speicherungsraten und -bestände, aber die damit verbundenen Torfböden in Ufer- und Überschwemmungsgebieten können erheblich zum Klimaschutz beitragen. 4) Kann in bestimmten Situationen zu übermäßig häufigen oder anderweitig schädlichen Überschwemmungen führen, wenn Hochwasserschutzdämme entfernt oder abgesenkt werden. 5) Brände sind ein natürliches Phänomen in Ökosystemen mit feuerabhängigen Arten. Hier bezieht sich die Verringerung der Brandgefahr und der Auswirkungen auf zerstörerische Waldbrände. Quellen: Klimaschutzpotenzial nach Hendriks et al.(2020) 71, siehe die nachfolgende Tabelle 2. Anpassungspotenzial nach Keesstra et al. (2018) 72, Harrison et al. (2016) 73, Cooper (2020) 74, Europäische Kommission (2021) 75, Seddon et al. (2020) 76, EEA (2021) 77, Penning et al. (2023) 78, Valor et al. (2023) 79 und anderen Bezugsdokumenten aus dem Literaturverzeichnis über naturbasierte Lösungen. | ||||
3.2. Möglichkeiten, wie das Natura-2000-Netz durch die Bindung und Speicherung von Kohlenstoff zum Klimaschutz beitragen kann
Die Ökosysteme des Natura-2000-Netzes leisten einen wichtigen Beitrag zu den Klimaschutzzielen der EU: Sie binden Kohlenstoff in Böden, Sedimenten und Vegetation. Das trägt zum Ausgleich unvermeidbarer Treibhausgasemissionen aus anderen Sektoren bei. Das EU-Ziel der Klimaneutralität und Verringerung der Treibhausgasemissionen ist ein "Nettoziel": Es berücksichtigt die Zunahme von CO2-Senken. Mit der 2023 vorgenommenen Änderung der Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) 80 wurde auf EU-Ebene das allgemeine Ziel festgelegt, in diesem Sektor bis 2030 einen Nettoabbau von 310 Mio. t CO2-Äq. zu erreichen.
Die einzelnen Mitgliedstaaten müssen selbst festlegen, wie sie ihre CO2-Senken verwalten und erweitern, um dieses EU-Ziel zu erreichen. Gemäß der geänderten Verordnung wurde die "No-Debit "Regel beibehalten: Die Emissionen (Lastschriften) aus den LULUCF-Sektoren sollten den Abbau (die Gutschriften) bis 2025 nicht übersteigen. Falls die Emissionen den Abbau übersteigen, ist der Mitgliedstaat verpflichtet, die Senken-Kapazitäten zu erhöhen oder Flexibilitätsmechanismen zu nutzen (z.B. den Handel mit Emissionsgutschriften). Ab dem Jahr 2026 sollte der Abbau die Emissionen übersteigen. Für jeden Mitgliedstaat gelten ein verbindliches nationales Ziel für 2030 und eine Verpflichtung hinsichtlich der Summe der Netto-Emissionen und des Netto-Abbaus der Treibhausgase im Zeitraum 2026-2029.
Die wichtigsten Möglichkeiten der Verwaltung und Erweiterung von CO2-Senken sind der Schutz und die Wiederherstellung von gemäß der Habitat-Richtlinie geschützten Lebensräumen (d. h. in Anhang I aufgeführten Lebensräumen), insbesondere von kohlenstoffreichen Lebensräumen, die Verringerung der Treibhausgasemissionen durch Landnutzung und/oder das Verstärken natürlicher CO2-Senken. Es bestehen Chancen, dass
In Tabelle 2 ist die natürliche Fähigkeit verschiedener Ökosysteme, Kohlenstoff zu binden und zu speichern, zusammengefasst. Die Bandbreite variiert stark je nach Art des Lebensraums - vor allem wegen ihrer groben Klassifikation. Zudem stammen die Schätzungen aus verschiedenen Teilen der EU-27, die unterschiedlichen klimatischen Bedingungen und Bewirtschaftungssystemen unterliegen. Daher sollten sie als Anhaltspunkte bezüglich der Ziele dieser Leitlinien betrachtet werden. Bulkeley (2020) 81 enthält eine Analyse der von der EU finanzierten Projekte zu naturbasierten Lösungen für den Klimaschutz.
Tabelle 2: Schätzungen von Kohlenstoffbestand und Kohlenstoffbindung in unterschiedlichen Ökosystemen und ausgewählten Meereslebensräumen
a. Landökosysteme
| CO2-Speicherung (t C ha-1) | Kohlenstoffbindung (t C ha-1 Jahr-1) | |||||||
| Ökosystem | Mittelwert | Median | Min. | Max. | Mittelwert | Median | Min. 2 | Max. |
| Feuchtgebiet 1 | 261,8 | 247,2 | 0,9 | 827,1 | 1,0 | 0,3 | -0,5 | 6,5 |
| Wald | 133,0 | 115,5 | 5,0 | 500,0 | 3,2 | 3,0 | 0,02 | 9,3 |
| Heideland | 110,3 | 88,0 | 2,0 | 548,6 | 0,02 | 0,02 | 0,02 | 0,02 |
| Landwirtschaft | 107,7 | 99,0 | 7,0 | 266,7 | 1,2 | 0,9 | -0,8 | 4,3 |
| Tundra | 101,2 | 23,2 | 1,5 | 711,0 | 0,6 | 0,3 | 0,10 | 1,4 |
| Mit spärlicher Vegetation | 69,7 | 24,0 | 20,6 | 164,5 | 0,02 | 0,02 | 0,00 | 0,04 |
| Grünland | 61,3 | 5,0 | 0,5 | 438,0 | 0,2 | 0,2 | 0,2 | 0,2 |
| Küsten | 48,0 | 48,0 | 48,0 | 48,0 | 0,7 | 0,7 | 0,6 | 0,7 |
| Strauchflächen | 33,5 | 12,0 | 6,9 | 190,1 | 0,1 | -0,02 | -0,7 | 1,3 |
| Alle Landökosysteme | 145,7 | 96,0 | 0,5 | 827,1 | 1,8 | 1,0 | -0,8 | 9,3 |
| 1) Zu den Feuchtgebieten zählen Torfmoore, Süßwasser-Schilfsümpfe, Sümpfe im Gezeitenbereich, Salzwiesen/Salzsümpfe und Ufer-Ökosysteme.
Für die marinen Lebensräume sind keine geschätzten Mittelwerte, Mediane, Maxima und Minima angegeben, denn sie sind nicht in der Quellenangabe enthalten.
2) Negative Bindungsraten können bei starker Zersetzung organischer Bodensubstanz auftreten, z.B. in entwässerten oder getrockneten Torfböden. | ||||||||
b. Ausgewählte Meereslebensräume
| Art des Lebensraums | CO2-Speicherung (t C ha-1) | Kohlenstoffbindung (t C ha-1 Jahr-1) |
| Kalkalgenbänke | 620 Cinorg | 1,0 |
| Lophelia-Riffe | 100 Cinorg | 0,3 |
| Seegraswiesen | 20-50 Corg | 0,8 |
| Sedimente im Gezeitenbereich | 5-20 (oberste 10 cm) | 0,1 -0,4 |
| Tange | 5-9 Corg | Beiträge vorwiegend in Ablagerungsgebieten |
| Makroalgen im Gezeitenbereich | 5 Corg | Beiträge vorwiegend in Ablagerungsgebieten |
| Subtidale Sedimente | < 1 (oberste 10 cm) | 0,003 -0,009 |
| Anmerkung: Die Arten der Ökosysteme basieren auf den EUNIS-Klassifizierungen der marinen Lebensräume von 2019 und der Lebensräume in Landökosystemen von 2017 82.
Quelle: Angepasst, aus Hendriks et al. (2020) 83. Angepasste Einheiten: Mg C ha-1 für Land und g m-2 für das Meer. Corg = organischer Kohlenstoff. Cinorg = anorganischer Kohlenstoff. | ||
Von allen Landökosystemen weisen Feuchtgebiete die höchsten durchschnittlichen Kohlenstoffbestände auf, insbesondere Torfmoore (mit dicken Torfschichten) und Salzwiesen/Salzsümpfe. Auch andere Lebensräume können hohe CO2-Speicher aufweisen, wenn sie sich auf Torfböden befinden. Wälder besitzen in der Regel ebenfalls hohe Kohlenstoffbestände über und unter der Oberfläche, doch diese Bestände variieren stark, je nach Gebiet, Arten, Alter der Bestände und Bewirtschaftung. Nach Schätzungen weisen Wälder die höchsten Raten der Kohlenstoffbindung auf, aber der Schwankungsbereich ist breit.
Derzeit reichen die Daten über die CO2-Speicher und -Bindungsraten im Meer nicht aus, um Mittelwerte und Spannen anzugeben. Jedoch deuten die Schätzungen in Tabelle 2 darauf hin, dass die Meereslebensräume in Europa sehr unterschiedlich sind. Kalkalgenbänke weisen viel höhere Speicher- und Bindungswerte auf als alle anderen Meereslebensräume und als die meisten Landlebensräume. Auch in Seegraswiesen sind die Bindungsraten relativ hoch. Zwar sind die CO2-Speicher und -Bindungsraten in Lebensräumen wie Tang, im Gezeitenbereich und subtidal deutlich niedriger, aber aufgrund ihrer großen Ausdehnung binden sie insgesamt eine beträchtliche Kohlenstoffmenge.
In vielen Situationen können der Schutz, die Bewirtschaftung und die Wiederherstellung (die "Klimasicherung") von Lebensräumen in Natura-2000-Gebieten und in der weiteren Umgebung (Landschaftsebene) tatsächliche oder potenzielle CO2-Verluste verringern und umkehren und die Bindungsraten erhöhen. Gängige und wichtige Beispiele sind entwässerte Moorböden (Moore, Sümpfe, Moraste): Sie sind mitunter eher CO2-Quellen als -Senken. Jedoch verringert die Wiedervernässung dieser Flächen die CO2-Verluste möglicherweise erheblich oder beseitigt sie, denn sie verhindert die Oxidation des Torfs 84 85. Dann sind eventuell weitere Wiederherstellungsmaßnahmen erforderlich, etwa die Wiederherstellung der Vorherrschaft Torf bildender Pflanzenarten (vorwiegend Sphagnum-Arten), um Torfbildung und CO2-Bindung zu erreichen oder zu erhöhen.
Es gibt viele Beispiele erfolgreich wiederhergestellter Torfflächen mit erheblichen Vorteilen für den Klimaschutz (und die Anpassung an den Klimawandel - siehe unten), die jedoch schwer zu quantifizieren sind.
Zwei Fallstudien zur Wiederherstellung von Torfflächen in Estland 86 und Irland 87 sind in den Fallstudien 2 und 3 zusammengefasst.
Weitere Beispiele wiederhergestellter kohlenstoffreicher Lebensräume gemäß Anhang I der Habitat-Richtlinie mit dokumentierten Vorteilen der Bindung und Speicherung von Kohlenstoff sind Seegras (beschrieben in Fallstudie 4 in Italien 88 und Salzwiesen im Vereinigten Königreich ( Fallstudie 5). Das von 2021 bis 2026 laufende Horizont-2020-Projekt WaterLANDS 89 soll das vorhandene Wissen über die erfolgreich wiederhergestellten Feuchtgebiete zusammenfassen und eine umfassendere Wiederherstellung solcher Gebiete in ganz Europa ermöglichen.
| Fallstudie 2: Vorteile von Maßnahmen der Wiederherstellung von Torfflächen für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel, LIFE Mires (Estland)
Das Ziel des vom estnischen Naturfonds koordinierten Projekts LIFE Mires Estonia (2015-2020) war die Wiederherstellung des guten Zustands der Sumpflebensräume in ausgewählten Gebieten. Zu den Wiederherstellungsmaßnahmen in sechs Natura-2000-Gebieten zählten die Wiederherstellung des Wasserhaushalts durch das Entfernen des Drainagesystems, die Rekultivierung aufgegebener Torfabbaugebiete und die Rodung von Bäumen aus aufgeforsteten Mooren. Im Rahmen des Projekts wurden 7.900 ha Moore wiederhergestellt, und es wurde ein erheblicher Anstieg der Populationen der Zielarten (z.B. Moorfrosch, Libellenarten) erwartet. Neben diesen Vorteilen für die biologische Vielfalt dürfte das Projekt auch für den Klimaschutz vorteilhaft sein, denn die betroffenen Moorlebensräume verfügen über erhebliche Kapazitäten zur Kohlenstoffbindung und -speicherung. Jedoch emittieren geschädigte Torfmoore in Estland rund 8 Mio. t CO2 pro Jahr. Die Wiederherstellung dieser Lebensräume trägt zu den Klimaschutzzielen bei, denn sie verringert diese CO2-Emissionen. Darüber hinaus können Maßnahmen zur Wiederherstellung von Mooren auch zur Anpassung an den Klimawandel beitragen. In Estland führen extreme Wetterereignisse häufig zu Überschwemmungen, und auch Brände werden häufiger. Erweiterte Feuchtgebiete können Überschwemmungen und Brände abfedern und bieten zudem erweiterte Ökosystemleistungen - sie fördern etwa den örtlichen Tourismus. Das Projekt befasste sich mit den Dilemmata der Erhaltung - den Prioritäten und Kompromissen bezüglich Lebensräumen und Arten - sowie mit der Überwachung von Lebensräumen und Arten und mit adaptiver Bewirtschaftung. Es erhöhte die gesellschaftliche Akzeptanz und erzielte wichtige Erfolge bei der Sensibilisierung für die Wiederherstellung und für Feuchtgebiete. In einem Handbuch sind die im Projekt angewandten Best-Practice-Techniken dokumentiert 90. Quelle: LIFE Mires Estonia 91 |
| Fallstudie 3: Wiederherstellung aktiver Hochmoore in Irlands Netz der besonderen Schutzgebiete
Hochmoore sind unschätzbare Feuchtlebensräume und sind infolge der menschlichen Tätigkeiten erheblich zurückgegangen. Das Netz besonderer Schutzgebiete und als Naturerbe ausgewiesener Gebiete in Irland umfasst etwa 9.100 ha Hochmoor-Lebensräume. Die Wiederherstellung des geschützten Hochmoor-Netzes ist wichtig, um den Wert der irischen Torfmoore hinsichtlich der biologischen Vielfalt zu erhöhen und zum Klimaschutz beizutragen. Das LIFE-Projekt Irish Raised Bogs (Irische Hochmoore, 2016-2022) ist das bisher größte Einzelprojekt zur Wiederherstellung von Torfflächen in Irland. Sein Schwerpunkt liegt auf der Wiederherstellung der hydrologischen und ökologischen Bedingungen der aktiven Hochmoore im irischen Netz der besonderen Schutzgebiete. Das Ziel war die Wiederherstellung von 752 ha aus 2.649 ha Hochmoor durch diverse Maßnahmen der Wiedervernässung und die Überwachung der positiven Auswirkungen. Nach Modellrechnungen anhand der ersten Ergebnisse wird das Projekt über 95 % seiner Ziele erreichen. In diesem Projekt werden zwar nicht die Auswirkungen von Wiederherstellungsmaßnahmen auf die Treibhausgasemissionen, aber die erwarteten Auswirkungen der Wiedervernässung lassen sich anhand früherer Studien abschätzen. Diesen Erkenntnissen zufolge hat die Wiedervernässung entwässerter Moorböden das Potenzial, diese auf kosteneffiziente Weise von Kohlenstoffquellen in Kohlenstoffsenken umzuwandeln (z.B. von 1,37 t C/ha/Jahr auf entwässerten, kahl geschlagenen Flächen zu -0,49 t C/ha/Jahr nach Wiedervernässung). Neben einem großen sozioökonomischen Nutzen hat das Projekt zur öffentlichen Akzeptanz der Wiederherstellung der Projektgebiete und darüber hinaus beigetragen. Gemäß einer sozioökonomischen Studie beläuft sich der geschätzte wirtschaftliche Projektertrag in den Irischen Midlands auf über 3 Mio. EUR (z.B. durch Ökotourismus). Die Vorbereitungsphase war ein wichtiger Erfolgsfaktor: Sie umfasste eine eingehende Erfassung der Interessenträger und förderte das Verständnis der Geschichte der Torfnutzung. Außerdem umfasste das Projekt den Austausch bewährter Verfahren und die Beteiligung an Wiederherstellungsprojekten im Vereinigten Königreich. Zum Projekt gehörte auch eine Überprüfung bewährter Verfahren, um künftige Wiederherstellungsmaßnahmen zu unterstützen 92. Quelle: Die LIFE-Projekte "Das lebende Moor" 93 und "Irische Hochmoore" 94. |
| Fallstudie 4: Wiederherstellung von Seegras in der Lagune von Venedig
Küstenlagunen sind Ökosysteme von großer ökologischer Bedeutung. Sie sind wichtige Lebensräume für eine Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten und unterstützen sozioökonomisch bedeutende Ökosystemleistungen wie die Klimaregulierung, die Produktivität der Fischerei und den Küstenschutz. Wichtige Indikatoren der Gesundheit des Ökosystems der Lagune sind die Verbreitung und der Zustand ihrer Seegraswiesen. Diese "ökologischen Ingenieure" unterstützen mehrere Artengemeinschaften und den Klimaschutz, denn sie scheiden erhebliche Mengen an Kohlendioxid ab und speichern sie. Da Seegraswiesen erheblich zurückgegangen sind, stellen der Schutz und die Wiederherstellung von Seegras naturbasierte Wege zur Verringerung von CO2-Emissionen und Erhaltung der biologischen Vielfalt dar. Das Hauptziel des LIFE-Seresto-Projekts (2014-2018) war, etwa 36 km2 des Lebensraums der Küstenlagune von Venedig wiederherzustellen und zu konsolidieren. Das sollte vorwiegend durch das Umpflanzen von Seegraswiesen, hauptsächlich Zostera marina und Zostera noltei, in der nördlichen Lagune geschehen. In diesem Sinne führte man eine Reihe von Maßnahmen zusammen mit lokalen Interessenträgern durch. Hierzu zählen Vorbereitungen zur Ermittlung von Umpflanzungsorten, die direkte Umpflanzung von Seegras, die Unterstützung der Entwicklung von Seegraswiesen, die Überwachung und Bewertung des Projekterfolgs und -nutzens sowie Veröffentlichungen zum Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren. Nach der Wiederherstellung (von über 10 km2 Seegrasflächen) beherbergen diese Gebiete eine höhere biologische Vielfalt und dienen als Refugien und Fütterungs- und Aufwuchsstätten für diverse benthische Arten und Fischarten sowie für Vögel. Darüber hinaus hat das Projekt die Wasserqualität verbessert und in den letzten beiden Jahren zur Bindung von rund 1.500 t CO2 beigetragen. Aus den diversen Faktoren, die zum Erfolg dieses Projekts beigetragen haben, lassen sich wichtige Lehren ziehen. Das umfasst fachliche Verfahrensaspekte wie die Arbeit in mehreren kleinen Gebieten eines großen Gebietes mit kleinen Wiesenabschnitten und einzelnen Rhizomen, wodurch die Entnahme keine nennenswerten Auswirkungen auf die Entnahmegebiete hat, sowie das manuelle Arbeiten ohne Maschinen. Ein weiterer entscheidender Faktor war die enge Einbeziehung lokaler Akteure (Fischer, Jäger, Ruderer, Naturschützer), die über ein präzises Wissen über die Lagune verfügen. Quelle: LIFE-SeResto 95. |
Die Wiederherstellung oder Bewirtschaftung vieler anderer Lebensräume gemäß Anhang I der Habitat-Richtlinie oder anderer für Natura-2000-Arten wichtiger Lebensräume birgt eindeutig Potenzial für den Klimaschutz. Unter anderem sind folgende Lösungen möglich:
In ähnlicher Weise können der Schutz der biologischen Vielfalt und die Stärkung der Widerstandsfähigkeit zusammen mit Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in Natura-2000-Gebieten zum Klimaschutz beitragen, denn sie verhindern den klimabedingten Verlust wichtiger Kohlenstoffbestände. Außerdem verbessern Bewirtschaftungsmaßnahmen in Natura-2000-Gebieten möglicherweise die Kohlenstoffspeicherung und -bindung in diesen Lebensräumen. Zum Beispiel können geeignete Weideregelungen den Kohlenstoffbestand in Salzwiesen um bis zu 10 t C/ha erhöhen, insbesondere in alten Sümpfen mit feinkörnigen Böden 97. Alleine das Unterlassen des Umpflügens und die Neuansaat von Grünland können erhebliche, durch Bodenstörungen bedingte CO2-Verluste verhindern. Das erhöht laut einer in Deutschland durchgeführten Studie den Kohlenstoffbestand um rund 8 kg C/ha/Jahr 98. Die Wiederherstellung von zuvor in Ackerland umgewandeltem Grünland weist das größte Potenzial aller Maßnahmen in der Landwirtschaft auf, die CO2-Speicherung zu steigern 99.
Auch das Schaffen oder Wiederherstellen von Landschaftselementen wie Hecken, Waldflächen und verstreuten Bäumen können weitere wichtige Beiträge zur Erhaltung oder Erhöhung der Kohlenstoffbestände in Natura-2000-Gebieten und der weiteren Umwelt sein. Nach Schätzungen speichern zum Beispiel solche kleinen Gehölz-Elemente in Agrarlandschaften in Deutschland rund 111 Mio. t Kohlenstoff auf 900.000 ha (123 t C/ha) 100.
3.3. Möglichkeiten, wie Natura 2000 zum Verringern und Abmildern der Auswirkungen extremer Ereignisse beitragen kann - einige Beispiele
3.3.1. Waldbrände
Waldbrände, hier definiert als "unkontrollierte Vegetationsbrände, die eine Entscheidungen oder Maßnahmen zur Bekämpfung erfordern" 101, haben in einigen Ländern an Schwere zugenommen, wenn auch nicht in der gesamten EU hinsichtlich ihrer Anzahl oder der verbrannten Gesamtfläche (Europäisches Waldbrandinformationssystem - EFFIS) 102. Die Gründe hierfür sind komplex. Ein Grund ist der beobachtete Anstieg der heißen und trockenen Bedingungen, die Brände auslösen und aufrechterhalten (sogenannte "Waldbrand-Wetterlagen"), infolge des Klimawandels (Anhang 1 Abschnitt 2.4). Weitere Faktoren sind Veränderungen der Landbewirtschaftung, soziale Muster wie das Verlassen ländlicher Gebiete und die Ausdehnung der Städte, Unterbewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und Wälder, sich verändernde kulturelle Traditionen und Freizeitverhalten sowie suboptimale Strategien des Feuerschutz-Managements, wie eine übermäßige Abhängigkeit von der Waldbrandbekämpfung und unzureichende Präventionsmaßnahmen.
Die EFFIS-Berichte 103 zeigen die zeitlich und räumlich veränderlichen Muster von Waldbränden in Europa. Heute dauert die Waldbrandsaison länger als früher. Die extrem hohe Brandgefahr in Mitteleuropa und im Mittelmeerraum begünstigt das Entstehen und die Ausbreitung großer Brände. Mehrere besonders schwerwiegende Brände erfassten eine Fläche von über 10.000 ha. Ein Großteil der Brandfläche befand sich in den von Natur aus brandgefährdeten Regionen Südeuropas (Portugal, Spanien, Frankreich, Italien und Griechenland). Jedoch sind auch Waldbrände in bisher als risikoarm eingestuften Gebieten aufgetreten, etwa in Nordwest- und Mitteleuropa. Im "Current Situation Viewer" 104 (Ansicht der gegenwärtigen Situation) des EFFIS gibt es eine "Protected Areas Layer" (Schutzgebiete-Ansicht). Sie ermöglicht die Bewertung der Brandgefahr und die Überwachung der Ausdehnung von Waldbränden in Schutzgebieten.
Brände sind in vielen Ökosystemen wichtige Naturereignisse, etwa in einigen borealen Wäldern, atlantischen Heiden, mediterranen Wäldern und Buschland. Doch insbesondere schwerwiegende, häufige oder großflächige Brände schädigen auch Natura-2000-Lebensräume und -Arten. Schwere Großbrände sind besonders schädlich, da ihre extremen Temperaturen das gesamte oberirdische Gehölz zerstören (auch die Baumkronen) und den Boden, die Pflanzenknollen und das Saatbett schädigen. Danach sind die betroffenen Böden anfällig für Erosion, und die aufgrund des Klimawandels häufigeren extremen Regenfälle verschärfen das Problem.
Solche Veränderungen des Bodenzustands verhindern mitunter die Erholung der ursprünglichen Pflanzengemeinschaften und der zugehörigen Tierarten. Das wiederum kann zum Verlust von gemäß der Habitat-Richtlinie geschützten Lebensräumen führen - mit Vegetation von geringerem Wert für die biologische Vielfalt an ihrer Stelle. Großflächige Brände verringern auch die strukturelle Vielfalt der Landschaft, denn es bilden sich große Habitatblöcke gleichen Alters, dominiert von ähnlicher Vegetation im gleichen Sukzessionsstadium. Einige Pflanzen und Lebensräume halten mitunter mittelschweren Bränden stand oder hängen möglicherweise sogar von ihnen ab. Dennoch sterben sie eventuell aus, wenn Brände, seien sie auch von geringer Intensität, zu häufig auftreten. Es gibt Belege dafür, dass homogene, von brandgefährdeten Sträuchern bedeckte Landschaften sich infolge zunehmend extremer und häufiger Brände in Europa ausbreiten 105.
Ein weiteres Problem ist, dass einige Gebiete und Ökosysteme, die aufgrund ihrer feuchten Böden und Vegetation normalerweise nicht brannten, aufgrund anhaltender Dürren anfällig für Brände werden. Brände in solchen Lebensräumen können äußerst schädlich sein, zumal sich aufgrund des bisherigen Fehlens von Bränden große Mengen an brennbarem Material angesammelt haben, was dann zu besonders schweren Bränden führen kann.
Der Schutz und die Erhaltung von Wäldern, Sträuchern und anderen Lebensräumen mit hohem Brandrisiko in Natura-2000-Gebieten sind auch für die Brandverhütung von Vorteil, denn viele Anforderungen sind gleich oder ähnlich. Häufig in Natura-2000-Gebieten getroffene Erhaltungsmaßnahmen können in der Waldbewirtschaftung die Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel stärken und direkt und indirekt das Ausmaß, die Intensität und die Auswirkungen von Bränden verringern. Diese Maßnahmen umfassen
Es wurden Bedenken hinsichtlich der Forderung geäußert, in Wäldern im Interesse der biologischen Vielfalt einen hohen Anteil an Totholz zu erhalten (und Totholz als Indikator für die biologische Vielfalt zu nutzen), da dies zu einer Zunahme an brennbarem Material führen kann. Die Kommission untersuchte diese Frage eingehend in einer Studie und gelangte zum Schluss, dass Totholz unter den meisten Gegebenheiten wahrscheinlich nicht wesentlich zum Brandrisiko beiträgt 107. Nach dieser Studie stellt Totholz (nicht zu lebenden Pflanzen gehörig, mit Durchmesser über 10 cm) in mediterranen Wäldern im Vergleich zu anderen Merkmalen keine wesentliche Brandgefahr dar, etwa im Vergleich zu senkrecht und waagerecht lückenlos vorhandenen Mengen an Brennmaterial in Wäldern aufgrund abnehmender Waldbewirtschaftung und der Entvölkerung des ländlichen Raums. Jedoch kann in Ausnahmesituationen unmittelbar nach Störungen anderer Art (z.B. Dürre, Schädlingsbefall, Stürme) feiner Holzbrennstoff am Totholz vorhanden sein.
Grobes Totholz mit Durchmessern über 10 cm bildet mitunter einen Großteil des brennbaren Materials und wird gemeinhin als vorteilhaft für die biologische Vielfalt erachtet. Es enthält in der Regel mehr Feuchtigkeit und sein Oberfläche-zu-Volumen-Verhältnis ist vergleichsweise kleiner. Daher verbrennt es langsam und trägt nur wenig zur Brandintensität bei. Andererseits erhöhen, wie in der genannten Studie erläutert, angesammelte feine Holzreste mit Durchmessern von 1 bis 10 cm auf dem Waldboden das Brandrisiko enorm, wenn die klimatischen Bedingungen ihre rasche Zersetzung verhindern. Somit ist die Bewirtschaftung von Totholz kontextabhängig und muss die lokalen klimatischen Bedingungen und die Größe des betreffenden Totholzes berücksichtigen.
Weitere Informationen zu empfohlenen Bewirtschaftungsmaßnahmen sind Anhang 4 Teil 2.4.1 zu entnehmen.
3.3.2. Fluss- und Küstenüberschwemmungen
Ein weiterer wichtiger und weitverbreiteter Nutzen natürlicher und naturnaher Lebensräume und ihrer Ökosystemprozesse ist die Wasserspeicherung. Neben der Linderung der Auswirkungen langanhaltender Dürren verringert sie auch Überschwemmungen und ihre Auswirkungen (zu Referenzquellen siehe das Literaturverzeichnis in Anhang 5). Die EU erkennt an, dass diese naturbasierten Lösungen für den Hochwasserschutz und die Rolle von Natura 2000 bei deren Erhaltung und Wiederherstellung bereits einen Beitrag zum Wasser- und Hochwassermanagement in der EU leisten, auch hinsichtlich der Ziele der Hochwasserrichtlinie 108 und der Wasserrahmenrichtlinie 109 110. Pluviale Hochwasser (durch direkte Niederschläge) sowie Fluss- und Küstenhochwasser nehmen in weiten Teilen Europas aufgrund des Klimawandels zu (mehr und intensivere Niederschläge und/oder Anstieg des Meeresspiegels). Diese Trends setzen sich in allen wahrscheinlichen Szenarien voraussichtlich fort. Daher dürften naturbasierte Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel und zum Hochwassermanagement immer wichtiger werden.
Ökosysteme, darunter viele gemäß der Habitat-Richtlinie geschützte Lebensräume, können Überschwemmungen und ihre Auswirkungen in vielfacher Weise und unter diversen Umständen verringern, wie in Tabelle 3 zusammengefasst. Weitere Verweise und Fallbeispiele sind dem Literaturverzeichnis zu entnehmen. Im Allgemeinen lassen sich Überschwemmungen auf dreierlei Weise lindern: in Einzugs- und Überschwemmungsgebieten und entlang der Küsten, wie nachstehend dargelegt. Jedoch ist es immer erforderlich, im Einzelfall zu ermitteln und zu beurteilen, wie sehr sich das Hochwasserrisiko verringern lässt, insbesondere bei Extremereignissen.
Tabelle 3: Biotopklassen und ihr Potenzial im Hochwassermanagement
| Lebensräume | Beitrag zu Hochwasservermeidung und -management | Fallstudien |
| Sümpfe und Moore | Können als Schwämme fungieren und so den Auslauf verlangsamen und Spitzenströme flussabwärts verringern. Wie alle Schwämme verlieren diese Lebensräume in gesättigtem Zustand ihre Pufferkapazität. | Vereinigtes Königreich 1 |
| Ufer- und Flussbett-Vegetation | Kann Ströme verlangsamen, wodurch das Hochwasserrisiko flussabwärts verringert (Abschwächung starker Ströme) oder flussaufwärts erhöht (erhöhte Rauheit bzw. Blockierung) werden kann. | Arga-Fluss, Spanien 2 |
| Auweiden und Feuchtgebiete in Überschwemmungszonen | Speichern Wasser bei Überschwemmungen (Retentionsflächen) und verringern so das Hochwasserrisiko flussabwärts. Die Fläche der natürlichen Überschwemmungsgebiete (ihr Speichervolumen), die Anbindung an den Fluss und ihre Verteilung im Einzugsgebiet bestimmen die Verringerung des Hochwasserrisikos. | Elbe, Deutschland 3 |
| Überschwemmungsgebiete, Auwälder | Speichern Wasser bei Überschwemmungen, was den Abfluss verlangsamt und das Hochwasserrisiko flussabwärts verringert (Abschwächung starker Flüsse). Im Vergleich zu Auweiden und Feuchtgebieten können Auwälder das Risiko flussaufwärts erhöhen (durch erhöhte Rauheit oder Blockierung). | |
| Küsten-Dünengras | Stabilisiert die Dünen und schützt die angrenzenden Küstenbereiche und besitzt ein gewisses Potenzial gegen überspringende Wellen. | The Sand Motor, Niederlande 4 |
| Küsten-Dünenwald | Stabilisiert Dünengebiete - siehe oben. | |
| Küsten-Salzwiesen und -Salzsümpfe | Verringern die Höhe und Energie von Wellen und somit die Gefahr von Küstenerosion und Hochwasser. | Fallstudie 5 |
| Kies- und Steinstrände | Verringern die Höhe und Energie von Wellen und somit die Gefahr von Küstenerosion und Hochwasser. | |
| Subtidale Lebensräume | Riffe, Tang und Seegraswiesen binden Sedimente und verringern die Wellenhöhe und -energie und somit die Gefahr von Küstenerosion und Hochwasser. | |
| 1) Gao, J., Holden, J. and Kirkby, M. (2016), The impact of land-cover change on flood peaks in peatland basins, Water Resources Research, 52(5), S. 3477-3492.
2) https://www.nwrm.eu/case-study/fluvial-and-ecosystem-restoration-arga-aragon-rivers-spain. 3) https://www.ddni.ro/manager/editor/UserFiles/File/Scientific%20annals/volume/19/11.pdf. 4) https://dezandmotor.nl/en/. Quelle: In Anlehnung an Europäische Kommission (2020) 111 und EEA (2015) 112 für subtidale Lebensräume | ||
Der Schutz und die Wiederherstellung von unter die Habitat-Richtlinie fallenden Lebensräumen, einschließlich Böden und Vegetation, tragen dazu bei, die Wasserrückhaltung zu erhöhen und somit Flussströme und Hochwasserspitzen abzuschwächen. Flächenmoore halten das Wasser besonders wirksam zurück, denn Sphagnum-Moose, die vorherrschenden Pflanzen in gesunden Mooren, haben ein enormes Wasseraufnahmevermögen. Daher kann die Wiederherstellung geschädigter Moore (durch Verschließen von Entwässerungsgräben) in höher gelegenen Einzugsgebieten die Abflussraten und somit das Hochwasserrisiko flussabwärts verringern, die Wasserqualität verbessern und den Wasserfluss in Trockenperioden aufrechterhalten.
Andere Maßnahmen wie die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern, das Erhalten der Waldbedeckung in Oberlauf-Gebieten und die Umwandlung von Ackerland in Grünland 113 können ebenfalls die Wasserinfiltration verbessern, den Abfluss verringern, das Hochwasserrisiko flussabwärts mindern und die Kohlenstoffspeicher in Boden und Vegetation vergrößern. Auch die Wiederherstellung natürlicher Fließgewässer, einschließlich der Wiederherstellung von Verbindungen zu angrenzenden Feuchtgebieten in Flusstälern, trägt dazu bei, die Flussströmung bei intensiven Regenfällen zu verringern.
Überschwemmungsflächen können zur Wasserspeicherung wichtig sein, insbesondere am mittleren und unteren Flusslauf, und somit die Auswirkungen starker Regenfälle abmildern. Folglich ist das Anlegen von wasserspeichernden Gebieten an Oberläufen von Flüssen, auch als Überflutungsböden bezeichnet, seit Jahrhunderten eine Praxis. Da die regelmäßigen Überschwemmungen dieser Gebiete den Anbau von Kulturpflanzen verhindern, werden sie traditionell als feuchte Weiden und Wiesen bewirtschaftet. Sie sind von erheblichem Naturschutzwert, auch wegen ihrer gemäß der Habitat-Richtlinie geschützten Lebensräume, und dienen Wasservogelbeständen häufig zur Brut und Überwinterung. Folglich sind noch heute große Teile der Auweiden im Flachland mit dem betreffenden Fluss verbunden, werden saisonal geflutet und gehören zu den Natura-2000-Gebieten.
Trotz ihrer wichtigen Funktionen im Hochwasserschutz sind bis zu 90 % der Überschwemmungsgebiete (Auen) in Europa verloren gegangen 114. Daher gehören der Schutz und die Wiederherstellung von Auen-Ökosystemen und gemäß der Habitat-Richtlinie geschützten Lebensräumen in Natura-2000-Gebieten zu naturbasierten Lösungen, die Überschwemmungen lindern und weitere Vorteile für die biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen bieten. Wiederhergestellte Auen-Ökosysteme auf Überschwemmungsflächen lindern häufig Hochwasser, denn sie erhöhen die Wasserspeicherung. Das lässt sich durch das Entfernen oder Absenken von Hochwasserschutzdämmen oder das Anbringen von Schleusen erzielen, die Wasser auf kontrollierte Weise auf die Überschwemmungsflächen strömen lassen.
In ganz Europa gibt es zahlreiche Beispiele dafür, wie die Wiederherstellung von Überschwemmungsflächen als kostengünstige Maßnahme zum Hochwasserschutz genutzt wurde. Ein Beispiel sind die Dyle-Auen (Belgien): Dort lindert eine naturbasierte Lösung die Überschwemmungen und ist kostengünstiger und hinsichtlich der Ökosystemleistungen vorteilhafter als ein technischer Eingriff - auch im Sinne der Ziele des Natura-2000-Gebiets 115. Gleichermaßen war der naturbasierte Hochwasserschutz im Rahmen des Sigma-Plans II für das Mündungsgebiet der Schelde in Belgien zum Schutz Antwerpens kostengünstiger als der Bau einer Sturmwehr 116. Insgesamt war der Wert als Hochwasserschutz, zur Erholung und in Form von Ökosystemleistungen im Zeitraum 2010-2100 höher als die Kosten des Programms.
Küstenüberschwemmungen, auch durch Sturmfluten, manchmal in Verbindung mit Pluvial- und Küstenhochwasser, sind eine Bedrohung für viele tiefliegende Teile Europas.
Der Klimawandel erhöht das Risiko von Küstenhochwasser, denn der Meeresspiegel steigt, die Häufigkeit und Intensität von Stürmen nehmen zu und die Küstenerosion, das Eindringen von Salzwasser und die Überflutung von Küstengebieten verstärken sich (Anhang 1 Abschnitt 2.2). Natürliche Lebensräume an tief gelegenen Küsten wie Kieselstrände, Sanddünen und Salzwiesen sind häufig kostengünstige und widerstandsfähige Barrieren für das Meer, da sie die Energie der Wellen aufnehmen und sich anschließend wieder erholen.
Maßnahmen zur Wiederherstellung solcher Lebensräume können daher deren Küstenschutzfunktion wiederherstellen.
Vielmals schützt eine Wiederherstellung von Küstenlebensräumen die Natur, dient der Anpassung an Hochwasser und erzielt positive Nebeneffekte im Klimaschutz, wie in der Fallstudie im Vereinigten Königreich ausgeführt ( Fallstudie 5).
| Fallstudie 5: gesteuerte Küstenumgestaltung und Schaffung von Lebensräumen im Vereinigten Königreich
Viele europäische Küstenlebensräume und Natura-2000-Gebiete im Gezeitenbereich sind zunehmend von Erosion betroffen. Der steigende Meeresspiegel und zunehmende schwere Stürme verstärken infolge des Klimawandels die Erosion, und der bauliche Hochwasserschutz schränkt natürliche Prozesse und landwärtige Bewegungen von Lebensräumen ein. Im Vereinigten Königreich haben die strategische Planung von Küstennaturschutz und Hochwasserschutz (auch im Rahmen von LIFE-Projekten 117 und der neu ausgerichtete Hochwasserschutz neuen Lebensraum im Gezeitenbereich geschaffen und so den Verlust von Lebensräumen eingedämmt. Solche neuen Lebensräume sind natürliche Barrieren gegen Hochwasser und sind in der Regel kostengünstiger als ein baulicher Schutz. Darüber hinaus haben die geschaffenen Lebensräume die CO2-Speicherung erhöht (wenn auch langsam) und andere Ökosystemleistungen hervorgebracht, was die wirtschaftlichen Vorteile dieser Vorgehensweise weiter erhöht. Die Küstenerosion und einige Umgestaltungsprogramme haben zum Verlust einiger Süßwasserlebensräume geführt oder werden voraussichtlich dazu führen. Einige Schilfflächen sind wichtige Brutgebiete der Rohrdommel (Botaurus stellaris), deren Populationen im Vereinigten Königreich dezimiert und fragmentiert sind. Diesbezüglich sollte ein aus LIFE finanziertes strategisches Forschungs- und Planungsprogramm den Bedarf nach Wiederherstellung und Schaffung von Lebensräumen sowie die erforderlichen Gebiete ermitteln, um den erwarteten Verlust an Küstenlebensräumen auszugleichen und die Verbreitung und Vernetzung der Population im Vereinigten Königreich zu verbessern. Mehrere hundert Hektar Schilflebensraum wurden geschaffen, darunter auch in neuen Gebieten, hauptsächlich durch LIFE-Projekten sowie teilweise im Rahmen von Rekultivierungsauflagen nach dem Rohstoffabbau. Das hat zu einem erheblichen Anstieg der Rohrdommel-Population beigetragen (von 11 paarungsbereiten Männchen im Jahr 1997 auf 191 im Jahr 2017). Die wichtigsten Erfolgsfaktoren waren eine faktengestützte strategische und integrierte Planung der Anforderungen von Naturschutz und Hochwasserschutz mit allen Interessenträgern, ihre Umsetzung in der Planungspolitik und der Einsatz von Mitteln für den Hochwasserschutz. Das ermöglichte einen Ausgleich der Lebensräume gemäß der Habitat-Richtlinie, bevor die erwarteten Verluste in Natura-2000-Gebieten eingetreten waren. Quelle: LIFE UK marine SACS 118; LIFE Living with the sea 119; LIFE Bittern 120. |
4. Ein Rahmen für Natura 2000 zur Anpassung an den Klimawandel
4.1. Wichtige Schritte zur Schaffung eines Anpassungsrahmens für das Natura-2000-Netz
Ein Anpassungsrahmen für das Natura-2000-Netz ließe sich in die Zyklen der nationalen Anpassungsplanung integrieren, was neben Synergien mit anderen Maßnahmen in diesem Zusammenhang flexible Zeitpläne, Datennutzung und Priorisierung ermöglichen würde. Insbesondere für die nationalen Wiederherstellungspläne gemäß der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur und für die nationalen Energie- und Klimapläne wäre eine solche Integration relevant.
Bei der Anwendung auf Natura 2000 würden die bestehenden Rahmen für die Anpassung an den Klimawandel typischerweise folgende Schritte umfassen:
Der in diesem Leitfaden skizzierte Anpassungsrahmen ( Abbildung 1) baut auf diesen wichtigen Schritten auf und berücksichtigt wesentliche Entwicklungen der Anpassungsplanung, darunter die IUCN-Leitlinien zur Anpassung an den Klimawandel für Manager und Planungsbeauftragte von Schutzgebieten 121. Der Entscheidungsrahmen ist eng an die Leitlinien der Kommission für die Anpassungsstrategien und -pläne der Mitgliedstaaten 122 und das Instrument für Klimaanpassung 123 angelehnt, wobei einige Anpassungen vorgenommen wurden, um den spezifischen Anforderungen und der Terminologie des Natura-2000-Netzes Rechnung zu tragen.
Abbildung 1: Der vorgeschlagene Rahmen für Natura 2000 zur Anpassung an den Klimawandel.
Dieser Rahmen lässt sich auf Folgendes anwenden:
Der Anpassungsrahmen lässt sich auf das Natura-2000-Netz und auf Gebiete mit ermittelten Klimabelastungen und Bedrohungen ihrer Natura-2000-Lebensräume und -Arten anwenden - falls nötig unter Berücksichtigung der übergeordneten Landschaftsebene. Die Erstbewertung der klimabedingten Veränderungen sowie der potenziellen Belastungen und Bedrohungen könnte auf Netzebene oder regionaler Ebene erfolgen und kann die Weitergabe von Informationen an einschlägige Gebiete beinhalten. Im Sinne der Effizienz kann es nützlich sein, den Rahmen auf Gebietsgruppen (z.B. Feuchtgebiete) anzuwenden und Informationen und Ressourcen auszutauschen. Dabei könnten Naturschutzbehörden auf nationaler, regionaler, örtlicher oder Gebietsebene einbezogen werden und zusammenarbeiten.
Die Anpassung der Natura-2000-Gebiete kann externe Maßnahmen in umliegenden Landschaften und/oder Meeresgebieten umfassen. Wahrscheinlich erfordert die Planung und Umsetzung solcher externer Anpassungsmaßnahmen die Zusammenarbeit mit diversen staatlichen Stellen und Interessenträgern auf verschiedenen Ebenen.
In Anhang 4 sind mögliche Anpassungsmaßnahmen im Netz und in den Gebieten und auf der übergeordneten Landschaftsebene ausführlicher behandelt.
Die Schritte des vorgeschlagenen Anpassungsrahmens sind nachfolgend zusammengefasst und in Anhang 3 näher ausgeführt.
Schritt 1: Die Grundlagen für die Anpassung schaffen
Schritt 1 des Rahmens dient dazu,
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Schritt 2: Die Risiken des Klimawandels für das Netz und die Gebiete von Natura 2000 bewerten
Schritt 2 des Rahmens dient dazu,
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Schritt 3: Anpassungsmaßnahmen ermitteln und priorisieren
Schritt 3 dient dazu,
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Schritt 4: Die ausgewählten Anpassungsmaßnahmen umsetzen
Schritt 4 des Rahmens dient dazu,
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Schritt 5: Die Wirkung der Anpassungsmaßnahmen überwachen und bewerten
Schritt 5 des Rahmens dient dazu,
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2) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschleunigung von Umweltprüfungen (COM(2025) 984 final). Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des vorliegenden Leitfadens steht die Annahme der vorgeschlagenen Verordnung noch aus. Unter uneingeschränkter Achtung der Kompetenzen der beiden gesetzgebenden Organe, die alleine für die Annahme von EU-Rechtsvorschriften zuständig sind, würde eine Erörterung dieses Vorschlags den Rahmen des Leitfadens sprengen.
3) Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 ("Europäisches Klimagesetz") (ABl. L 243 vom 09.07.2021 S. 1).
4) Übereinkommen von Paris, Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC, 2016).
5) Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26.01.2010 S. 7).
6) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.07.1992 S. 7).
7) Ein klimaresilientes Europa aufbauen - die neue EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel (COM(2021) 82 final).
8) Bewältigung von Klimarisiken - Schutz der Menschen und des Wohlstands (COM(2024) 91 final).
9) Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 (ABl. L, 2024/1991, 29.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1991/oj).
10) Übereinkommen von Paris zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:22016A1019(01).
11) IPCC (2019): Climate Change and Land: An IPCC special report on climate change, desertification, land degradation, sustainable land management, food security, and greenhouse gas fluxes in terrestrial ecosystems.https://www.ipcc.ch/srccl/.
12) Scholes, R., et al.: The assessment report on Land degradation and restoration. Zwischenstaatliche Plattform Wissenschaft-Politik für Biodiversität und Ökosystem-Dienstleistungen (IPBES). Bonn, Deutschland (2018). https://www.ipbes.net/policy-support/assessments/assessment-report-land-degradation-restoration.
13) IPBES (2019), Globaler Bewertungsbericht der Zwischenstaatlichen Plattform Wissenschaft-Politik für Biodiversität und Ökosystem-Dienstleistungen, Brondízio, E. S., Settele, J., Díaz, S., Ngo, H. T. (Hrsg.). IPBES-Sekretariat, Bonn, Deutschland, ISBN: 978-3-947851-20-1, https://www.ipbes.net/system/files/2021-06/2020%20IPBES%20GLOBAL%20REPORT(FIRST%20PART)_V3_SINGLE.pdf.
14) Globaler Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal, 18. Dezember 2022, CBD/COP/15/L.25. https://www.cbd.int/article/cop15-final-text-kunming-montreal-gbf-221222.
15) Beispiele:
16) Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 ("Europäisches Klimagesetz") (ABl. L 243 vom 09.07.2021 S. 1).
17) Ein klimaresilientes Europa aufbauen - die neue EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel (COM(2021) 82 final).
18) EU-Bodenstrategie für 2030 - Die Vorteile gesunder Böden für Menschen, Lebensmittel, Natur und Klima nutzen (COM(2021) 699 final).
19) Bewältigung von Klimarisiken - Schutz der Menschen und des Wohlstands (COM(2024) 91 final).
20) Europäische Bewertung der Klimarisiken, EUA-Bericht Nr. 1/2024 (EUA 2024).
21) Zwischenstaatliche Plattform für Biodiversität und Ökosystem-Dienstleistungen (IPBES), "Business and Biodiversity Assessment" (9. Februar 2026). https://www.ipbes.net/node/97532.
22) ECB Occasional Paper Series No 380 "Nature at risk: Implications for the euro area economy and financial stability" (Europäische Zentralbank, 2025). https://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/scpops/ecb.op380.en.pdf.
23) Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26.01.2010 S. 7).
24) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.07.1992 S. 7).
25) https://www.eea.europa.eu/en/analysis/indicators/natura-2000-sites-designatedunder.
26) Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 (ABl. L 2024/1991 vom 29.07.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1991/oj).
27) https://commission.europa.eu/about-european-commission/president-elect-ursula-von-der-leyen_en?prefLang=de.
28) Alle wild lebende Vogelarten, natürliche Lebensräume und wild lebende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, die in den Anhängen I, II, IV und V der Habitat-Richtlinie aufgeführt sind.
29) In Anhang I der Habitat-Richtlinie aufgeführte Lebensräume, in Anhang II der Habitat-Richtlinie aufgeführte Arten, in Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführte Vögel und regelmäßig auftretende Zugvögel.
30) Leitfaden für den Klimawandel und Natura 2000 - Umgang mit den Folgen des Klimawandels für das Management von Gebieten mit hohem Biodiversitätswert innerhalb des Natura 2000-Netzes, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2013.
31) Der europäische Grüne Deal (COM(2019) 640 final).
32) Verwaltung und Schutz von Natura-2000-Gebieten, https://environment.ec.europa.eu/topics/nature-and-biodiversity/natura-2000/managing-and-protecting-natura-2000-sites_en?prefLang=de.
33) Bekanntmachung der Kommission: Prüfung von Plänen und Projekten in Bezug auf Natura-2000-Gebiete - Methodik-Leitlinien zu Artikel 6 Absätze 3 und 4 der FFH-Richtlinie 92/43/EWG, 2021/C 437/01.
34) Mitteilung der Kommission: Leitfaden über die Anforderungen für Wasserkraftwerke im Rahmen der EU-Naturschutzrichtlinien, 2018/C 213/01.
35) Mitteilung der Kommission: Leitfaden zu Windkraftprojekten und den Naturschutzvorschriften der EU, C(2020) 7730 final.
36) Mitteilung der Kommission: Energietransportinfrastrukturen und die Naturschutzvorschriften der EU, 2018/C 213/02.
37) Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) (ABl. L 164 vom 25.06.2008 S. 19).
38) Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000 S. 1).
39) Diese Gebiete sind auf der Online-Karte von Natura-2000 zur Ansicht abrufbar: http://natura2000.eea.europa.eu.
40) EEA (2020), State of Nature in the EU: Results from reporting under the nature directives 2013-2018, EUA-Bericht Nr. 10/2020, Europäische Umweltagentur, Kopenhagen. https://www.eea.europa.eu/en/analysis/publications/state-of-nature-in-the-eu-2020.
41) Die Erhaltungszustände und -trends geschützter Lebensräume und Arten sind abrufbar unter https://nature-art17.eionet.europa.eu/article17/. Die Erhaltungssituation der Vögel finden sich unter https://nature-art12.eionet.europa.eu/article12/. Im Jahr 2026 wird die Kommission einen neuen Bericht über den Zustand der Natur in der EU veröffentlichen, der den Zeitraum 2019-2024 abdeckt.
42) Bekanntmachung der Kommission, Natura 2000 - Gebietsmanagement - Die Vorgaben des Artikels 6 der Habitat-Richtlinie 92/43/EWG (ABl. C 33 vom 25.01.2019 S. 1).
43) Bekanntmachung der Kommission, Prüfung von Plänen und Projekten in Bezug auf Natura-2000-Gebiete - Methodik-Leitlinien zu Artikel 6 Absätze 3 und 4 der FFH-Richtlinie 92/43/EWG 2021/C 437/01 (ABl. C, C/437 vom 28.10.2021 S. 1).
44) https://circabc.europa.eu/ui/group/3f466d71-92a7-49eb-9c63-6cb0fadf29dc/library/4f06f774-df20-4269-9e49-1a79a95fa040/details.
45) https://circabc.europa.eu/ui/group/3f466d71-92a7-49eb-9c63-6cb0fadf29dc/library/4f06f774-df20-4269-9e49-1a79a95fa040/details.
46) https://circabc.europa.eu/ui/group/fcb355ee-7434-4448-a53d-5dc5d1dac678/library/8555aa28-9fb6-411f-8228-f8c99b296564/details.
47) https://circabc.europa.eu/ui/group/fcb355ee-7434-4448-a53d-5dc5d1dac678/library/fc6b5435-6d07-41b6-bf28-c43edcbf72fd/details.
48) Ab dem Zeitpunkt der Bestimmung eines Gebietes von gemeinschaftlichem Interesse hat der betreffende Mitgliedstaat höchstens sechs Jahre Zeit, um es als besonderes Schutzgebiet auszuweisen und die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen gemäß Artikel 6 Absatz 1 festzulegen.
49) Siehe Rechtssache C-66/23 (Elliniki Ornithologiki Etaireia und andere), Randnummern 40 und 59.
50) Standard-Datenbögen stehen für jedes Natura-2000-Gebiet auf der Website http://natura2000.eea.europa.eu zur Verfügung.
51) Siehe Vermerk der Kommission über die Festlegung von Erhaltungszielen für Natura 2000. https://circabc.europa.eu/ui/group/3f466d71-92a7-49eb-9c63-6cb0fadf29dc/library/4f06f774-df20-4269-9e49-1a79a95fa040/details.
52) Attribute sind besondere Merkmale, die den Erhaltungszustand eines Lebensraums oder einer Art auf der Grundlage ihrer ökologischen Erfordernisse bestimmen.
53) Siehe die Erhaltungsziele im Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2806 der Kommission vom 15. Dezember 2023 über den Datenbogen für die Übermittlung von Informationen zu Natura-2000-Gebieten (ABl. L, 2023/2806, 18.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2023/2806/oj).
54) Siehe Rechtssache C-66/23, Elliniki Ornithologiki Etaireia, Randnummern 36-43. Darin bestätigte der Gerichtshof, dass für alle im Gebiet vorkommenden Arten Erhaltungsziele festzulegen sind und dass das Schutzniveau gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Habitat-Richtlinie anhand dieser Erhaltungsziele zu bestimmen ist.
55) Bekanntmachung der Kommission, Natura 2000 - Gebietsmanagement - Die Vorgaben des Artikels 6 der Habitat-Richtlinie 92/43/EWG (ABl. C 33 vom 25.01.2019 S. 1).
56) Siehe die Definition der nachhaltigen Waldbewirtschaftung: "Nachhaltige Waldbewirtschaftung ist die Förderung und Nutzung von Waldflächen in einer Art und Intensität, die ihre biologische Vielfalt, ihre Produktivität, ihre Verjüngungsfähigkeit, ihre Vitalität und ihre Fähigkeit, gegenwärtig und in Zukunft wichtige ökologische, wirtschaftliche und soziale Funktionen auf lokaler, nationaler und globaler Ebene zu erfüllen, erhält und anderen Ökosystemen keinen Schaden zufügt." https://foresteurope.org/sustainable-forest-management/.
57) Leitlinien für biodiversitätsfreundliche Aufforstung, Wiederaufforstung und Anpflanzung von Bäumen, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2023. https://data.europa.eu/doi/10.2779/731.
58) Leitlinien zur naturnahen Waldbewirtschaftung, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2023. https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/2d1a6e8f-8cda-11ee-8aa6-01aa75ed71a1.
59) https://foresteurope.org/sustainable-forest-management/.
60) Fernández, P., Rodríguez, A., Gutiérrez, D. et al. (2019), Firebreaks as a barrier to movement: the case of a butterfly in a Mediterranean landscape, Journal of Insect Conservation, 23, S. 843-856.
61) Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-434/22 (Latvijas valsts meži).
62) Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-434/22 (Latvijas valsts meži).
63) Mitteilung der Kommission "Natura 2000 - Gebietsmanagement - Die Vorgaben des Artikels 6 der Habitat-Richtlinie 92/43/EWG" (ABl. C 33 vom 25.01.2019 S. 1).
64) Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-434/22 (Latvijas valsts meži).
65) Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-434/22 (Latvijas valsts meži).
66) Arcadis und IEEP (2010), "Dealing with conflicts in the Implementation and Management of the Natura 2000 Network - Strategic Planning (lot 2)", Leitfaden, Bericht an die Europäische Kommission, Arcadis, Antwerpen, Belgien.
67) Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-301/12 (Cascina Tre Pini).
68) Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-281/16 (Leenheerenpolder).
69) Ten Brink, P., Bassi, S., Badura, T. et al. (2013), The Economic Benefits of the Natura 2000 Network-Synthesis Report, Europäische Kommission, Luxemburg.
70) Seddon, N., Smith, A., Smith, P., et al. (2021), Getting the message right on nature-based solutions to climate change, Global change biology, 27(8), S. 1518-1546.
71) Hendriks, K., Gubbay, S., Arets, E. et al. (2020), Carbon storage in European ecosystems: A quick scan for terrestrial and marine EUNIS habitat types, interner Bericht für die EUA von Wageningen Environmental Research und Susan Gubbay, Wageningen.
72) Keesstra, S., Nunes, J., Novara, A. et al. (2018), The superior effect of nature based solutions in land management for enhancing ecosystem services, Science of The Total Environment, 610-611, S. 997-100.
73) Harrison, I.J., Green, P.A., Farrell, T.A. et al. (2016), Protected areas and freshwater provisioning: a global assessment of freshwater provision, threats and management strategies to support human water security, Aquatic Conservation: Marine and Freshwater Ecosystems, Nr. 26(S1), S. 103-120.
74) Cooper, R. (2020), Nature-based solutions and water security, GSDRC, Universität Birmingham.
75) Land-based wildfire prevention Principles and experiences on managing landscapes, forests and woodlands for safety and resilience in Europe. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2021. https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/4e6cc1f1-8b8a-11eb-b85c-01aa75ed71a1.
76) Seddon, N., Chausson, A., Berry, P., et al. (2020), Understanding the value and limits of nature-based solutions to climate change and other global challenges, Philosophical Transactions of the Royal Society B, 375, 20190120.
77) EUA (2021), Nature-based solutions in Europe: Policy, knowledge and practice for climate change adaptation and disaster risk reduction, EUA-Bericht Nr. 1/2021, Europäische Umweltagentur, Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union.
78) Penning E., Peñailillo Burgos R., Mens M., et al. (2023), Nature-based solutions for floods and droughts and biodiversity: Do we have sufficient proof of their functioning? Cambridge Prisms: Water, 1, e11, S. 1-17.
79) Valor, T., Coll, L., Pique, M., et al. (2023), FIRE-RES Ecological factors driving resistant and resilient landscapes to high intensity and extreme wildfire events, Deliverable D1.11 FIRE-RES project. DOI: 10.5281/zenodo.7785271.
80) Verordnung (EU) 2023/839 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. April 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/841 hinsichtlich des Geltungsbereichs, der Vereinfachung der Berichterstattungs- und Compliance-Vorschriften und der Festlegung der Zielvorgaben der Mitgliedstaaten für 2030 sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 hinsichtlich der Verbesserung der Überwachung, der Berichterstattung, der Verfolgung der Fortschritte und der Überprüfung (ABl. L 107 vom 21.04.2023 S. 1).
81) Bulkeley, H. (2020), Nature based solutions for climate mitigation - an analysis of EU-funded projects, Europäische Kommission, Brüssel.
82) https://www.eea.europa.eu/data-and-maps/data/eunis-habitat-classification-1/folder_contents.
83) Hendriks, K., Gubbay, S., Arets, E. et al. (2020), Carbon storage in European ecosystems: A quick scan for terrestrial and marine EUNIS habitat types, interner Bericht für die EUA von Wageningen Environmental Research und Susan Gubbay, Wageningen.
84) Günther, A., Barthelmes, A., Huth, V., et al. (2020), Prompt rewetting of drained peatlands reduces climate warming despite methane emissions, Nature Communications, 11 (1), 1644.
85) Renou-Wilson, F., Moser, G., Fallon, D., et al. (2019), Rewetting degraded peatlands for climate and biodiversity benefits: Results from two raised bogs, Ecological Engineering Nr. 127, S. 547-560.
86) https://soo.elfond.ee/en/projektist/miks/.
87) https://www.raisedbogs.ie/.
88) https://webgate.ec.europa.eu/life/publicWebsite/project/LIFE12-NAT-IT-000331/habitat-1150-coastal-lagoon-recovery-by-seagrass-restoration-a-new-strategic-approach-to-meet-hd-wfd-objectives.
89) https://waterlands.eu/.
90) Salm, J.-O., Remm, L., Haljasorg, M. et al. (2021), Restoration of Mire Habitats: Experiences from the Project "Conservation and Restoration of Mire Habitats". Estonian mires, Tartu. https://soo.elfond.ee/en/projektist/aruanded/.
91) https://soo.elfond.ee/en/projektist/ and https://webgate.ec.europa.eu/life/publicWebsite/project/LIFE14-NAT-EE-000126/conservation-and-restoration-of-mire-habitats.
92) Cushnan, H. (2022), LIFE Technical Manual - review of best practice measures, RPS Group Ltd., https://www.raisedbogs.ie/wp-content/uploads/2022/09/Appendix-23-E10-LIFE-Projects-Technique-Manual-D01.docx.pdf.
93) https://www.raisedbogs.ie/.
94) https://webgate.ec.europa.eu/life/publicWebsite/project/LIFE14-NAT-IE-000032/restoring-active-raised-bog-in-irelands-sac-network-2016-2020.
95) https://webgate.ec.europa.eu/life/publicWebsite/project/LIFE12-NAT-IT-000331/habitat-1150-coastal-lagoon-recovery-by-seagrass-restoration-a-new-strategic-approach-to-meet-hd-wfd-objectives und https://www.isprambiente.gov.it/en/projects/inland-waters-and-marine-waters/seresto-project.
96) Die Umwandlung von Ackerland in Grünland kann manchmal erhebliche Änderungen des Bewirtschaftungssystems erfordern und birgt wirtschaftliche Risiken für die Landwirte. Diese Aspekte sind bei der Bewertung solcher Bewirtschaftungsmaßnahmen zu berücksichtigen.
97) IUCN (2021), Manual for the creation of Blue Carbon projects in Europe and the Mediterranean, Internationale Union für die Erhaltung der Natur. https://iucn.org/resources/file/manual-creation-blue-carbon-projects-europe-and-mediterranean.
98) Reinsch, T., Loges, R., Kluß, C. et al. (2018), Effect of grassland ploughing and reseeding on CO2 emissions and soil carbon stocks, Agriculture, Ecosystems & Environment, 265, S. 374-383.
99) Lugato, E., Bampa, F., Panagos, P., et al. (2014), Potential carbon sequestration of European arable soils estimated by modelling a comprehensive set of management practices, Global Change Biology, 20(11), S. 3557-3567.
100) Golicz, K., Ghazaryan, G., Niether, W C., et al. (2021), The role of small woody landscape features and agroforestry systems for national carbon budgeting in Germany, Land, 10(10), 1028.
101) Europäisches Glossar über Waldbrände (2012). https://www.ctif.org/sites/default/files/2018-01/European%20glossary%20for%20wildfires%20and%20forest%20fires.pdf.
102) https://forest-fire.emergency.copernicus.eu/.
103) https://forest-fire.emergency.copernicus.eu/reports-and-publications/annual-fire-reports.
104) https://forest-fire.emergency.copernicus.eu/apps/effis_current_situation/.
105) Moreira, F., Viedma, O., Arianoutsou, M., et al. (2011), Landscape-wildfire interactions in southern Europe: implications for landscape management, Journal of environmental management, 92(10), S. 2389-2402.
106) Siehe die Schlussfolgerung einer Fallstudie im Rahmen des Horizont-Projekts FirEUrisk, wonach tote Bestände auch nach einem Borkenkäferbefall hochgradig brennbar sind. https://fireurisk.eu/wp-content/uploads/2025/04/D4.6Report-on-cascading-effectsGMVv1.0.pdf.
107) Larjavaara, M., Brotons, L., Corticeiro, S., et al. (2023), Deadwood and Fire Risk in Europe, JRC134562, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.
108) Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (ABl. L 288 vom 06.11.2007 S. 27).
109) Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000 S. 1).
110) The interaction between the Floods Directive and the Nature Directives, Rahmendokument der CIS-Arbeitsgruppe "Hochwasser" gemäß der Hochwasser- und der Wasserrahmenrichtlinie. Europäische Kommission, 2020. https://circabc.europa.eu/d/a/workspace/SpacesStore/448abaa4-66c0-43ce-851d-ca395bdb03f9/Report_Floods_Nature_Directives_final_clean.pdf.
111) Europäische Kommission (2020), The interaction between the Floods Directive and the Nature Directives. Rahmendokument der CIS-Arbeitsgruppe "Hochwasser" gemäß der Hochwasser- und der Wasserrahmenrichtlinie.
112) EEA (2015), Water-retention potential of Europe's forests. A European overview to support natural water-retention measures, EUA-Bericht Nr. 13/2015, Europäische Umweltagentur, Luxemburg.
113) Die Umwandlung von Ackerland in Grünland kann erhebliche Änderungen des Bewirtschaftungssystems erfordern und birgt wirtschaftliche Risiken für die Landwirte. Diese Aspekte sind bei der Bewertung solcher Bewirtschaftungsmaßnahmen zu berücksichtigen.
114) Tockner, K., Uehlinger, U. und Robinson, C.T. (Hrsg.), (2009), Rivers of Europe, 1. Ausgabe, Academic Press, Amsterdam.
115) Turkelboom, F., Demeyer, R., Vranken, L., et al. (2021), How does a nature-based solution for flood control compare to a technical solution? Case study evidence from Belgium, Ambio, 50(8), 1431-1445.
116) https://www.sigmaplan.be/en.
117) Zunächst im Rahmen von "Living with the Sea", https://webgate.ec.europa.eu/life/publicWebsite/project/LIFE99-NAT-UK-006081/living-with-the-sea-managing-natura-2000-sites-on-dynamic-coastlines.
118) https://webgate.ec.europa.eu/life/publicWebsite/project/LIFE96-NAT-UK-003055/to-develop-and-promote-the-necessary-conservation-measures-for-uk-marine-sacs.
119) https://webgate.ec.europa.eu/life/publicWebsite/project/LIFE99-NAT-UK-006081/living-with-the-sea-managing-natura-2000-sites-on-dynamic-coastlines.
120) https://webgate.ec.europa.eu/life/publicWebsite/project/LIFE02-NAT-UK-008527/developing-a-strategic-network-of-spa-reedbeds-for-botaurus-stellaris.
121) Gross, J. E., Woodley, S., Welling, L. A., et al. (2016), Adapting to Climate Change: Guidance for protected area managers and planners, Best Practice Protected Area Guidelines Series No. 24, IUCN, Gland, Schweiz.
122) Bekanntmachung der Kommission - Leitlinien für die Anpassungsstrategien und -pläne der Mitgliedstaaten 2023/C 264/01 (ABl. C 264, 27.7.2023, S. 1).
123) https://climate-adapt.eea.europa.eu/de/knowledge/tools/adaptation-support-tool?set_language=de.
| Beobachtete und prognostizierte klimabedingte Veränderungen | Anhang 1 |
1. Der Klimawandel weltweit und die Zukunftsszenarien
Wie im Sechsten Sachstandsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (AR6) klar dargelegt, hat der Einfluss der Menschen eindeutig zu einer weitverbreiteten und raschen Erwärmung von Atmosphäre, Land, Ozeanen und Kryosphäre geführt 1. Diese Erwärmung ist in erster Linie auf den raschen Anstieg der Treibhausgase in der globalen Atmosphäre seit der vorindustriellen Zeit (1850-1900) zurückzuführen, einschließlich Kohlendioxid, Methan und Distickstoffoxid. So sind die globalen Durchschnittstemperaturen an der Land- und Meeresoberfläche und die Häufigkeit der Hitzewellen stetig gestiegen 2. Weltweit betrachtet waren die letzten elf Jahre die elf wärmsten seit Beginn der Aufzeichnungen, und als erster Dreijahreszeitraum überschritten die Jahre 2023 bis 2025 erstmals den im Übereinkommen von Paris festgelegten Grenzwert von 1,5 oC. Die globale Temperatur war im Jahr 2025 nur geringfügig niedriger als 2023 (0,01 oC) und um 0,13 oC niedriger als 2024, das nach wie vor das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen war 3.
Da vorwiegend die Treibhausgasemissionen auf globaler Ebene den Klimawandel verursachen, ist es notwendig, kurz einen Blick auf die globalen Aussichten für künftige Emissionen zu werfen, bevor mögliche weitere Veränderungen in der EU untersucht werden. Die Prognosen künftiger globaler Treibhausgasemissionen wurden anhand der Szenarien des potenziellen künftigen Klimas erstellt 4. Der derzeitige IPCC-Rahmen umfasst die möglichen gemeinsamen sozioökonomischen Pfade (SSP) bis 2100, die auf den wichtigsten sozioökonomischen Triebkräften der Veränderungen beruhen. Im Einklang mit der EUCRA stützen sich die Klimaprojektionen in diesem Leitfaden auf ein Szenario mit geringen Emissionen auf der Grundlage des gemeinsamen sozioökomischen Pfads SSP1-2.6 und auf ein Szenario mit hohen Emissionen gemäß SSP3-7.0. Da diese SSP relativ neu sind, stützten sich die meisten wissenschaftlichen Studien zur Modellierung der prognostizierten Auswirkungen auf die biologische Vielfalt auf frühere IPCC-Szenarien, wie in Anhang 2 erörtert 5 6.
Das Szenario mit niedrigen Emissionen steht im Einklang mit dem Ziel des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen von Paris (UNFCCC 2015), die Erderwärmung auf deutlich unter 2 oC über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen und die Bemühungen zur Begrenzung des Anstiegs auf 1,5 oC fortzusetzen. Trotz Initiativen auf nachfolgenden UNFCCC-Konferenzen der Vertragsparteien, um das 1,5-oC-Ziel am Leben zu erhalten, kam das UNEP zu dem Schluss, dass es "keinen glaubwürdigen Weg" zur Erreichung dieses Ziels gibt 7.
Angesichts des derzeitigen Zustands des Klimas ist es zunächst entscheidend, dass die Länder ihre Anstrengungen verstärken, um die Erderwärmung so weit wie möglich unter dem Zielwert von 2,0 oC zu halten. Zweitens ist es aufgrund der weiteren unvermeidlichen Klimaveränderungen und der vergleichsweise schnelleren Erwärmung in Europa vernünftig, Anpassungsmaßnahmen für ein höheres Erwärmungsniveau zu planen. Der Europäische Wissenschaftliche Beirat für Klimawandel empfiehlt, sich auf Klimarisiken vorzubereiten, die sich aus einer globalen Erwärmung um 2,8 bis 3,3 °C bis zum Jahr 2100 ergeben, und bei Stresstests verstärkt ungünstigere Pfade heranzuziehen, um die Robustheit von Anpassungsmaßnahmen unter Zukunftsszenarien mit höheren Risiken zu bewerten 8.
2. Der Klimawandel in Europa
Sofern nicht anders angegeben, stammen die Trends und Statistiken zum Klimawandel in diesem Abschnitt aus EUA (2017) 9, der Europäischen Bewertung der Klimarisiken (EUCRA) 10 und dem Sechsten Sachstandsbericht (AR6) des IPCC 11. Weitere Informationsquellen zu beobachteten und prognostizierten Klimaveränderungen sind dem Literaturverzeichnis zu entnehmen.
2.1. Temperaturen
In Europa steigen die Temperaturen etwa doppelt so schnell wie im weltweiten Mittel. Von 2018 bis 2022 lag die Durchschnittstemperatur in Europa um rund 2,2 oC über dem vorindustriellen Wert (1850-1990); die mittlere globale Temperatur war nur um 1,2 oC höher als der vorindustrielle Wert. Einige europäische Regionen haben sich noch schneller erwärmt, unter anderem die Alpen, die Pyrenäen, andere Berge in Spanien und insbesondere die skandinavischen Berge sowie Island.
Auf Europas Landflächen sind unter anderem folgende wichtige Trends der temperaturbedingten klimawirksamen Faktoren festzustellen:
Auch die Meeresoberflächentemperaturen sind seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1850 gestiegen. Von 2018 bis 2022 lag der Anstieg der Meeresoberflächentemperatur seit 1980 weltweit bei rund 0,5 oC und in Europa bei rund 1,1 oC. Wie auch an Land haben Temperaturextreme in den letzten Jahren zu Hitzewellen in Europas Meeresumwelt geführt. Der Anstieg der Kohlendioxidkonzentrationen in der Atmosphäre führt auch zu einer verstärkten Versauerung der Meere. Der Anstieg der Meerestemperatur und die Veränderungen von Süßwasserzuflüssen und Meereis wirken sich auch anderweitig auf die Meereschemie und die biologische Vielfalt aus.
Der EUCRA zufolge werden die Oberflächentemperaturen in Europa in einem Szenario mit geringen Emissionen (SSP1-2.6) bis 2050 voraussichtlich um fast 2,5 oC steigen und danach bis 2100 etwa konstant bleiben. Wie im vorstehenden Abschnitt angemerkt, scheint dieses Szenario jedoch nicht mehr realisierbar zu sein. Die EUCRA-Projektionen im Szenario SSP2-4.5 sehen einen Temperaturanstieg um fast 3 oC bis 2050 und um etwa 4 oC bis 2100 voraus. Im EUCRA-Szenario mit hohen Emissionen (SSP3-7.0) läge der Anstieg bis 2050 bei etwa 3 oC und würde sich bis 2100 auf etwa 5,5 oC weiter erhöhen.
Im Allgemeinen erwartet man den stärksten Anstieg der Landtemperaturen in Südeuropa, vor allem im Sommer - sowohl bei niedrigen als auch bei hohen Emissionen. Auch die Häufigkeit und Intensität extremer Hitzeereignisse werden gemäß den Vorhersagen in allen Regionen weiter zunehmen. Den weiterhin stärksten Anstieg der Meeresoberflächentemperaturen erwartet man in der Ostsee und im Schwarzen Meer. Im Vergleich dazu sind im Mittelmeer geringere und im Nordostatlantik die geringsten Anstiege zu erwarten.
2.2. Änderungen der Niederschläge (Regen- und Schneefälle)
Auch die Mengen und Muster der Niederschläge in Europa haben sich im Einklang mit den Ergebnissen globaler und regionaler Klimamodelle erheblich verändert. Neben insgesamt gestiegenen Niederschlägen gibt es deutliche regionale Unterschiede. Nordeuropa wird insgesamt feuchter, aber im Sommer trockener. Südeuropa wird trockener, insbesondere im Winter. Nach den Szenarien mit niedrigen und hohen Emissionen wird erwartet, dass die Gesamtniederschlagsmenge in Nordeuropa weiter zunimmt, in Südeuropa abnimmt und sich in den übrigen Gebieten kaum verändert. Jedoch werden im Winter in den meisten Teilen Europas weiter zunehmende Niederschläge erwartet.
Die Häufigkeit extremer Regenfälle hat in Nord-, West- und im östlichen Mitteleuropa zugenommen. Zusammen mit einigen Landnutzungsänderungen hat dies zu vermehrten Überschwemmungen durch Flüsse und Regenwasser (d. h. direkten Niederschlag) in West-, Mittel und Nordeuropa geführt. Berggebiete sind besonders anfällig für solche Ereignisse, und Kaskadeneffekte lösen Überschwemmungen, Erdrutsche und Seeausbrüche aus. Im Tiefland haben hohe Flusspegel in Küstengebieten zusammen mit Sturmfluten multikausale Überschwemmungen ausgelöst.
Extremereignisse sind in den meisten Gebieten, mit Ausnahme des Mittelmeerraums, in den Szenarien mit niedrigen und hohen Emissionen häufiger zu erwarten. Insgesamt dürften die täglichen Starkniederschläge im Winter bis zum Ende des Jahrhunderts um bis zu 35 % zunehmen. Auch schwere Regenfälle im Sommer werden in großen Teilen Europas voraussichtlich zunehmen, obwohl für einige Regionen im Süden Rückgänge vorhergesagt werden 13. In Szenarien einer globalen Erwärmung über 2 oC ist in Nord- und Osteuropa mit einem Anstieg pluvialer Überschwemmungen zu rechnen, aber die Flusshochwasser werden zurückgehen. Bei einer globalen Erwärmung über 2 oC ist in West- und Mitteleuropa mit einer Zunahme sowohl von pluvialen Überschwemmungen als auch von Flusshochwasser zu rechnen.
Trotz des allgemeinen Anstiegs der Niederschlagsmenge ist aufgrund der erhöhten Verdunstung ein allgemeiner Trend zur Trockenheit zu beobachten, insbesondere in Süd- und Mittelosteuropa. Das Ausbleiben von Niederschlägen während langanhaltender Dürreperioden hat zu niedrigen Flusspegeln und zur Erschöpfung der Grundwasserleiter geführt. Bis 2050 wird in allen Klimaszenarien ein Anstieg der Häufigkeit von Dürren in Ost-, Mittel- und Südeuropa erwartet, insbesondere im Mittelmeerraum.
Die Schneemenge und die Anzahl der Tage mit Schneefall nehmen weiter ab. Zusammen mit der Erwärmung hat dies zu kürzeren Zeiträumen mit Schneebedeckung, einem verstärkten Gletscherschwund und einer Ausdünnung der Gletscher sowie zu einer Abnahme des Schmelzwassers geführt. Es wird erwartet, dass sich diese Trends unter allen Emissionsszenarien fortsetzen werden.
2.3. Veränderung der Windmuster
In den vergangenen Jahrzehnten haben die Windgeschwindigkeiten im Vergleich zum Durchschnitt erhebliche Abweichungen gezeigt, darunter Phasen mit häufigen und sehr schweren Stürmen, denen Phasen mit nahezu rekordverdächtig niedrigen Windgeschwindigkeiten gegenüberstanden. Obwohl bislang kein klarer Trend erkennbar ist, wird im Sechsten Sachstandsbericht des IPCC ein wahrscheinlicher Anstieg schwerer Stürme in Nordeuropa und möglicherweise Mitteleuropa sowie ein wahrscheinlicher Rückgang in Südeuropa prognostiziert.
2.4. Waldbrand-Wetterlagen
Hohe Temperaturen und Trockenheit haben zu einer Zunahme von Witterungsbedingungen geführt, die das Entstehen und Fortbestehen von Waldbränden begünstigen, sogenannte Waldbrand-Wetterlagen bzw. die Waldbrandgefahr begünstigende Bedingungen. Solche Bedingungen wurden in ganz Europa häufiger beobachtet, sowohl früher als auch später im Jahr. Klimaprognosen deuten darauf hin, dass sich dieses Muster voraussichtlich fortsetzen wird.
Bei einer globalen Erwärmung um 2 °C wird die Zahl der zusätzlichen Tage pro Jahr mit hoher bis extremer Brandgefahr im Vergleich zum Zeitraum 1981-2010 in Teilen Italiens, weiten Teilen Frankreichs und auf der Balkanhalbinsel voraussichtlich um über 10 und in den meisten Teilen Portugals und Spaniens um über 20 steigen 14.
2.5. Anstieg des Meeresspiegels
Seit 1900 ist der Meeresspiegel in den meisten Küstenregionen Europas gestiegen, mit Ausnahme der nördlichen Ostseeküste, wo dies auf den anhaltenden postglazialen Landhebungsprozess seit der Eiszeit zurückzuführen ist. Es wird erwartet, dass sich dieser Trend mit einer Geschwindigkeit fortsetzt, die dem globalen Durchschnitt entspricht oder diesen sogar übertrifft. In Europa wird für den Zeitraum 2081-2100 ein relativer Anstieg des Meeresspiegels erwartet, der zwischen 0,4-0,5 m im Szenario SSP1-2.6 und 0,7-0,8 m im Szenario SSP5-8.5 liegen dürfte 15.
Die Kombination aus der prognostizierten Zunahme schwerer Stürme in Nordeuropa und dem Anstieg des Meeresspiegels erhöht das Risiko von Küstenerosion, Überschwemmungen und Salzwasserintrusion sowie die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt an Küsten und im Meer. Dies wiederum kann zu schwerwiegenden Störungen der betroffenen Küstenökosysteme und zu Schäden an ihren besonders wichtigen und empfindlichen Natura-2000-Gebieten führen.
2) Siehe zum Beispiel Copernicus Marine Service Ocean State Report 9 (2025): Karina von Schuckmann (Mercator Ocean International, Frankreich), Lorena Moreira (Nologin, Spanien), Álvaro de Pascual Collar (Nologin, Spanien), Marilaure Grégoire (Universität Lüttich Belgien), Pierre Brasseur (CNRS, Frankreich), Gilles Garric (Mercator Ocean International, Frankreich), Johannes Karstensen (GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel, Deutschland), Piero Lionello (Universität Salento, Italien), Marta Marcos (Universität der Balearen, Spanien), Pierre-Marie Poulain (Istituto Nazionale di Oceanografia e di Geofisica Sperimentale (OGS), Italien) und Joanna Staneva (Helmholtz-Zentrum Hereon, Deutschland) (Hrsg.): 9. Ausgabe des Copernicus Ocean State Report (OSR9), Copernicus Publications, State Planet, 6-osr9, https://doi.org/10.5194/sp-6-osr9.
3) Copernicus 2025 Global climate highlights, https://climate.copernicus.eu/global-climate-highlights-2025.
4) "Eine plausible Beschreibung zukünftiger Entwicklungen auf der Grundlage einer Reihe kohärenter und in sich schlüssiger Annahmen über die wichtigsten Triebkräfte ... und Beziehungen" (IPCC, 2022a).
5) IPCC (2014): Climate Change 2014: Impacts, Adaptation, and Vulnerability. Part A: Global and Sectoral Aspects. Beitrag der Arbeitsgruppe II zum Fünften Sachstandsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC), (Field, C.B., V.R. Barros, D.J. Dokken, et al (Hrsg.)), Cambridge University Press, Cambridge, UK und New York, USA.
6) Colin, A., Vailles, C. and Hubert, R. (2019), Understanding transition scenarios, Eight steps for reading and understanding these scenarios, Institut für Klimaökonomie.
7) UNEP (2022), Emissions Gap Report 2022: The Closing Window - Climate crisis calls for rapid transformation of societies, Umweltprogramm der Vereinten Nationen, Nairobi.
8) Europäischer Wissenschaftlicher Beirat für Klimawandel (2026), Strengthening resilience to climate change - Recommendations for an effective EU adaptation policy framework. https://climate-advisory-board.europa.eu/reports-and-publications/strengthening-resilience-to-climate-change-recommendations-for-an-effective-eu-adaptation-policy-framework.
9) EUA, (2017) Climate change, impacts and vulnerability in Europe 2016: An indicator-based report, EUA-Bericht Nr. 1/2017, Europäische Umweltagentur, Kopenhagen.
10) Europäische Bewertung der Klimarisiken, EUA-Bericht Nr. 1/2024 (EUA 2024). https://www.eea.europa.eu/en/analysis/publications/european-climate-risk-assessment.
11) IPCC (2023), Synthesebericht zum Sechsten Sachstandsbericht. Climate Change 2023, Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen (IPCC), Cambridge University Press, Cambridge, Vereinigtes Königreich, und New York, USA.
12) Cassou, C. und Cattiaux, J. (2016), Disruption of the European climate seasonal clock in a warming world, Nature Climate Change, 6(6), S. 589-594.
13) Detaillierte Karten der prognostizierten Veränderungen der Sommer- und Wintertemperaturen und der Gesamtniederschläge in Europa bei Szenarien einer Erwärmung von 1,5 oC, 2 oC und 4 oC (bezogen auf 1995-2014) sind im interaktiven Atlas der Arbeitsgruppe 1 des IPCC zu finden: IPCC Regional Assessment Report: Europe, Arbeitsgruppe 1, (2021) https://www.ipcc.ch/report/ar6/wg1/downloads/factsheets/IPCC_AR6_WGI_Regional_Fact_Sheet_Europe.pdf.
14) EUA (2020), State of Nature in the EU: Results from reporting under the nature directives 2013-2018, EUA-Bericht Nr. 10/2020, Europäische Umweltagentur, Kopenhagen.
15) Climate Change 2021 - The Physical Science Basis.
Beitrag von Arbeitsgruppe I zum Sechsten Sachstandsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC), S. 1767 - 1926.
| Mögliche Auswirkungen des Klimawandels auf die biologische Vielfalt | Anhang 2 |
1. Wie sich der Klimawandel auf Arten und Ökosysteme auswirkt
Gemäß der Terminologie des IPCC werden Veränderungen der physikalischen Gegebenheiten des Klimasystems (z.B. Mittelwerte, Ereignisse und Extreme), die sich auf Ökosysteme oder die Gesellschaft auswirken, als klimawirksame Faktoren bezeichnet. Klimawirksame Faktoren können über verschiedene Mechanismen, die zudem mit anderen Einflussfaktoren interagieren, vielfältige und sich gegenseitig verstärkende Auswirkungen auf Arten und Ökosysteme haben. Zu den Folgen dieser Auswirkungen können Veränderungen in Verbreitung, Größe und Zustand geschützter Lebensräume sowie der Populationen von Arten gehören. Das gesamte Spektrum der Auswirkungen auf die biologische Vielfalt wird in Scheffers et al. (2016) 1 beschrieben. Die wichtigsten Auswirkungen in Europa sind im Folgenden zusammengefasst, mit einigen konkreten Beispielen auf der Grundlage von IPBES 2, Foden et al. (2019) 3, dem Sechsten Sachstandsbericht des IPCC über Meeres- und Küstenökosysteme 4, Land- und Süßwasserökosysteme 5, der EUCRA 6 und anderen wichtigen europäischen Studien, die im Literaturverzeichnis aufgeführt sind.
Zwar lassen sich die Auswirkungen des Klimawandels auf vielfältige Weise beschreiben, doch ist es sinnvoll, sie anhand ihrer zugrunde liegenden Mechanismen zu erläutern, da dies dabei helfen kann, die besten Formen von Anpassungsmaßnahmen zu ermitteln. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die folgenden Haupttypen miteinander interagierender Mechanismen Auswirkungen auf Arten (vom einzelnen Organismus bis zur Populationsebene), auf Ökosysteme und auf gemäß der Habitat-Richtlinie geschützte Lebensräume haben können.
Auswirkungen des Klimawandels auf Arten können zunächst als Folge der direkten Auswirkungen abiotischer Veränderungen bei den klimawirksamen Faktoren entstehen, wie beispielsweise Veränderungen bei Temperaturen und Niederschlägen. Zu den häufigsten und am besten dokumentierten Auswirkungen des Klimawandels gehören Veränderungen im zeitlichen Ablauf von Ereignissen (Phänologie). Viele Studien haben gezeigt, dass Frühlingsereignisse früher eintreten und sich die Vegetationsperioden in gemäßigten Regionen verlängern. In der Meeresumwelt wandern Fische in kühlere oder tiefere Gewässer, und invasive Arten breiten sich aus, wenn sie besser an die neuen Bedingungen angepasst sind.
Die direkten physiologischen Auswirkungen des Klimawandels können für empfindliche Arten schwerwiegender sein, beispielsweise durch niedrigere Fortpflanzungsraten und höhere Sterblichkeitsraten. Physiologischer Stress kann zudem die Anfälligkeit für Krankheiten und Schädlinge erhöhen. So hat beispielsweise das europaweite Waldmonitoring gezeigt, dass warme Sommer und hohe saisonale Schwankungen bei den Niederschlägen die Wahrscheinlichkeit des Baumsterbens erhöht haben, wobei sich die Hotspots der Baumsterblichkeit in Süd- und Nordeuropa befinden 7.
Arten sind zudem in großem Umfang und erheblich von Veränderungen der abiotischen Bedingungen ihrer Lebensräume betroffen, die sich aus dem Klimawandel ergeben, wie etwa Veränderungen des Schnee- und Eisbedeckungsgrades, der Bodenfeuchtigkeit, des Wasserstands und der Wasserchemie. Besonders einschneidende, lebensraumbezogene Belastungen, die aus der Kombination von höheren Temperaturen und geringeren Sommerniederschlägen resultieren, haben zu einem Rückgang der Grund- und Flusswasserstände geführt und die Gebiete vergrößert, die regelmäßig von Bränden heimgesucht werden. Der Anstieg des Meeresspiegels in Verbindung mit extremeren Stürmen führt zudem zu vermehrten Überschwemmungen und Erosion an den Küsten.
Die wichtigsten beobachteten Belastungen durch den Klimawandel resultieren in der Regel aus komplexen biotischen Wechselwirkungen zwischen Arten. Diese Belastungen können entstehen, wenn die Zeitpunkte wichtiger Ereignisse für Arten nicht mehr aufeinander abgestimmt sind, beispielsweise der Spitzenbedarf an Nahrung für Raubtiere während der Fortpflanzungszeit und die Verfügbarkeit von Beute oder die Blüte von Pflanzen und das Erscheinen ihrer Bestäuber. Andere, oft noch bedeutendere Belastungen ergeben sich aus Veränderungen bei Arten, von denen andere Arten abhängig sind (wie Beute, Bestäuber und Verbreiter) oder die ihnen schaden (z.B. Konkurrenten, Raubtiere, Parasiten, Krankheitserreger). Veränderungen bei einzelnen Arten können dann Kettenreaktionen bei anderen Arten auslösen, was möglicherweise zu komplexen, tiefgreifenden Veränderungen im Ökosystem führt, wie etwa zu Veränderungen eines gemäß der Habitat-Richtlinie geschützten Lebensraums.
Zwar gibt es eindeutige Belege dafür, dass sich allmähliche Klimaveränderungen, etwa bei der Durchschnittstemperatur und der Gesamtniederschlagsmenge, auf Arten und Ökosysteme ausgewirkt haben, doch sind die Auswirkungen einer erhöhten Variabilität weniger sicher. Es gibt zunehmend Hinweise darauf, dass großräumige, gleichzeitig stattfindende Störereignisse (wie Überschwemmungen oder extreme Dürren) Populationsschwankungen und das Risiko eines lokalen Aussterbens verstärken, insbesondere bei kleinen Populationen und kurzlebigen Arten. So hat sich beispielsweise gezeigt, dass Dürren für den Zwergfalken (Falco nuamanni) in Südeuropa eine größere Bedrohung darstellen als der allmähliche Klimawandel 8. Da einige Natura-2000-Lebensräume und -Arten sehr lokal begrenzt sind, könnten die Auswirkungen eines sie betreffenden Extremereignisses erheblich sein.
Im Sechsten Sachstandsbericht des IPCC wird zudem hervorgehoben, dass weltweite Erkenntnisse mit hoher Sicherheit darauf hindeuten, dass die Kombination aus interner Variabilität und längerfristigen Klimatrends Ökosysteme an Kipppunkte treibt, jenseits derer abrupte und möglicherweise irreversible Veränderungen eintreten. Solche Auswirkungen wurden in der europäischen Meeresumwelt beobachtet, wo sehr hohe Wassertemperaturen zu Veränderungen in der Verbreitung von Arten (z.B. Seetang und anderen Algen sowie Fischen) geführt, Systemveränderungen ausgelöst und lokales Artensterben verursacht haben. Auch die borealen Wälder im südlichen Eurasien könnten in den nächsten zwei bis drei Jahrzehnten unter einem Szenario mit hohen Emissionen einen abrupten Kipppunkt erreichen 9.
Klimaereignisse und -trends, die voraussichtlich schädliche Auswirkungen mit sich bringen, werden gemäß der IPCC-Terminologie als "Gefahren" bezeichnet (siehe Glossar). Unter Naturschutzwissenschaftlern und Mitarbeitern von Behörden werden Gefahren jedoch in der Regel als Belastungen oder Bedrohungen bezeichnet (sofern sie für die Zukunft erwartet werden), auch bei der Berichterstattung im Rahmen der Naturschutzrichtlinien. Da dieser Leitfaden in erster Linie für das Schutzgebietsmanagement und Behörden verfasst wurde, werden hier hauptsächlich die Begriffe "Belastung" und "Bedrohung" verwendet, außer in direkten Zitaten.
Ob ein klimawirksamer Faktor eine Belastung oder eine Bedrohung darstellt, hängt vom jeweiligen Lebensraum und den betroffenen Arten sowie vom Kontext ab (z.B. den Erhaltungszielen für ein Natura-2000-Gebiet). So kann beispielsweise ein Temperaturanstieg in bestimmten Gebieten für manche Lebensräume und Arten schädlich und für andere vorteilhaft sein, in anderen Gebieten hingegen ist es umgekehrt. Die Beziehung zwischen klimawirksamen Faktoren, Lebensräumen und Arten kann zudem nichtlinear sein: bis zu einem bestimmten Punkt vorteilhaft, bevor sie schädlich wird, und/oder komplex aufgrund von Wechselwirkungen mit anderen Klimakomponenten oder Umweltveränderungen.
Die Auswirkungen des Klimawandels stehen in Wechselwirkung mit anderen bestehenden Belastungen für Lebensräume und Arten, wie Landnutzungsänderungen, unter anderem aufgrund intensiver landwirtschaftlicher Praktiken, Lebensraummanagement, invasiver gebietsfremder Arten, Umweltverschmutzung und Infrastrukturentwicklung. Für viele Natura-2000-Lebensräume und -Arten waren die durch den Klimawandel bedingten Belastungen bislang im Vergleich zu anderen relativ gering 10. Dennoch können selbst relativ geringe zusätzliche Belastungen zu einem Rückgang der Populationen führen, in dessen Folge Arten eine Schwelle unterschreiten, ab der die Überlebens- oder Fortpflanzungsraten unter das für den Erhalt der Population erforderliche Niveau fallen. Da viele Natura-2000-Lebensräume und -Arten bereits einen ungünstigen Erhaltungszustand aufweisen 11, verfügen sie möglicherweise nur über begrenzte Kapazitäten, um mit zusätzlichen Belastungen zurechtzukommen.
Besonders besorgniserregend ist, dass einige eigentlich vom Klimawandel unabhängige Belastungen infolge des Klimawandels zunehmen. So begünstigen beispielsweise die Auswirkungen der Klimaerwärmung auf die Struktur und Stabilität von Nahrungsnetzen den Erfolg invasiver Arten 12. Auch mit einer Zunahme und Ausbreitung von Krankheiten und Schädlingsbefall ist zu rechnen, wie die Vermehrung des Kleinen achtzähnigen Fichtenborkenkäfers (Ips amitinus) in Nordeuropa zeigt 13.
2. Auswirkungen des Klimawandels auf Artenpopulationen und Lebensräume
Bei einigen Arten äußern sich die kombinierten Auswirkungen der klimawirksamen Faktoren insgesamt in Veränderungen der Populationsgröße (als Folge von Veränderungen bei Sterblichkeit und Fortpflanzung) und der Verbreitung. Diese Veränderungen können je nach Art, Lebensraumtyp und lokalen Gegebenheiten positiv, negativ oder gemischt ausfallen. Es ist zu erwarten, dass die klimatischen Auswirkungen innerhalb des Verbreitungsgebiets eines Lebensraums oder einer Art variieren, je nachdem, ob die Klimaveränderungen die Situation begünstigen oder erschweren.
Man geht davon aus, dass sich Verbreitungsgebiete entlang des "vorderen Rands" einer Art oder eines Lebensraums ausdehnen, also in dem Bereich, in dem Richtung und Gradient der Erwärmung günstigere Bedingungen schaffen 14. Ein lokales Aussterben wird am "hinteren Rand" des Verbreitungsgebiets erwartet, also in jenen Bereichen, in denen die Umweltbedingungen zunehmend ungeeignet werden, beispielsweise aufgrund zu hoher Temperaturen. In Europa verlaufen die durch den Klimawandel bedingten Verbreitungsausdehnungen tendenziell in Richtung Norden, in höhere Lagen und in tiefere Gewässer. Umgekehrt ist mit Verbreitungsrückgängen im Allgemeinen im Süden, in niedrigeren Lagen und in flacheren Gewässern zu rechnen.
Es liegen inzwischen klare, umfassende und gut dokumentierte Nachweise für die erwarteten Auswirkungen des Klimawandels in Europa am vorderen Rand der Verbreitungsgebiete von Arten vor, wobei sich die Areale überwiegend nach Norden verschieben. Dies wurde für ein breites Spektrum an Pflanzen- und Tiergruppen in Europa dokumentiert, darunter Schmetterlinge, Libellen und Vögel sowie marines Zooplankton, benthische Wirbellose und Fische 15. Auch terrestrische Arten verlagern sich in Landökosystemen in höhere Lagen. So haben beispielsweise Bergpflanzen in den Alpen über einen Zeitraum von mehr als einem Jahrhundert eine konsistente Verlagerung um mindestens 100 Höhenmeter nach oben gezeigt, wobei 49 der 125 untersuchten Arten in der Region nun in höheren Lagen vorkommen als vorher verzeichnet 16. In Meeresökosystemen bewegen sich einige Arten nicht nur nach Norden, sondern auch in tiefere Gewässer. Dies wurde in der gut erforschten Nordsee bei benthischen Wirbellosen 17 und Grundfischen beobachtet 18. Weniger Hinweise gibt es auf eine Verkleinerung der Verbreitungsgebiete von Arten an deren hinteren Rand, was zum Teil auf zeitliche Verzögerungen und Schwierigkeiten bei der Unterscheidung zwischen Rückgängen aufgrund des Klimawandels und anderen Faktoren zurückzuführen sein könnte. Unter den arktisch-alpinen Pflanzen verliert jedoch der Gletscher-Hahnenfuß (Ranunculus glacialis) aufgrund steigender Temperaturen seinen Lebensraum 19.
Laut Huntley (2007) 20 schienen die beobachteten Bewegungsmuster der Arten im Allgemeinen in etwa der Geschwindigkeit zu entsprechen, die erforderlich ist, um mit den Klimaveränderungen Schritt zu halten. Neuere Analysen weisen darauf hin, dass Bewegungen und Arealverschiebungen bei einigen Arten nicht den Veränderungen entsprechen, die aufgrund ihrer zugrunde liegenden Physiologie oder allgemeiner klimatischer Grenzen zu erwarten wären, wodurch eine sogenannte Klimaschuld entsteht. So waren bei vielen benthischen Wirbellosen in der Nordsee zwar nordwestwärts gerichtete Arealverschiebungen zu beobachten (am vorderen und hinteren Rand ihrer Verbreitungsgebiete), diese verliefen jedoch langsamer als die Veränderungen der Meerestemperaturen, sodass zahlreiche Arten zunehmend höheren Temperaturen ausgesetzt sind 21.
Wie im Fall der krautigen Pflanzen der Tieflandwälder in Frankreich 22 könnte die Klimaschuld zumindest teilweise darauf zurückzuführen sein, dass Arten suboptimale Klimabedingungen tolerieren können. Es gibt jedoch auch Hinweise darauf, dass einige Arten in ihrer Anpassung an den Klimawandel durch Verlagerungen und die Ausdehnung ihres Verbreitungsgebiets eingeschränkt sind, und zwar aufgrund von:
Auch Lebensraumtypen verschieben sich als Reaktion auf die Belastungen durch den Klimawandel, wie die Verdrängung alpiner Heideflächen durch Waldlebensräume zeigt. Veränderungen in der Verteilung von Lebensräumen vollziehen sich jedoch tendenziell langsam, was zum Teil auf die lange Generationsdauer ihrer Schlüsselarten, wie beispielsweise Bäume, zurückzuführen ist. Gleichzeitig ist es unwahrscheinlich, dass die Zusammensetzung der Artengemeinschaften vieler Lebensräume intakt bleibt oder sich in neuen Umgebungen in gleicher Weise herausbildet, da der Klimawandel die darin vorkommenden Arten in unterschiedlichem Maße beeinflussen wird. Tatsächlich lässt sich bereits ein allgemeines Muster erkennen, wonach die relative Häufigkeit wärmeliebender oder wärmetoleranter Arten in Artengemeinschaften zunimmt. Dies wiederum verändert die Struktur sowie andere Merkmale und Funktionen des Ökosystems. Mit fortschreitendem Klimawandel entstehen daher neue Lebensraumtypen, und einige bestehende Lebensräume (einschließlich derer, die gemäß der Habitat-Richtlinie geschützt sind) könnten sich so stark verändern, dass sie nicht mehr wiederzuerkennen sind. Solche Veränderungen können mit dem lokalen Verlust einiger spezialisierter Arten (z.B. gemäß der Habitat-Richtlinie geschützter Arten) einhergehen, die in hohem Maße von diesem Lebensraum abhängig sind.
Ob sich das potenzielle Verbreitungsgebiet von Lebensräumen und Arten ausdehnt oder verkleinert, hängt weitgehend davon ab, ob die Fläche, die geeignete klimatische Bedingungen aufweist (Klimaraum bzw. Klimahülle), zu- oder abnimmt 23. Die letztendliche tatsächliche Verbreitung von Lebensräumen und Arten wird auch von Wechselwirkungen mit anderen Arten und Faktoren wie der Landnutzung abhängen, die sich ebenfalls durch den Klimawandel verändern können.
Der Anteil klimatisch geeigneter Räume (Climate Space Ratio) beschreibt den Flächenanteil innerhalb des aktuellen bzw. jüngeren Verbreitungsgebiets eines Lebensraums oder einer Art, für den zu einem bestimmten Zeitpunkt geeignete klimatische Bedingungen erwartet werden. Es handelt sich um eine wichtige Kennzahl, die Aufschluss über potenzielle allgemeine Klimaauswirkungen gibt. Beispielsweise würde ein Anteil von 25 % bis 2030 darauf hindeuten, dass das Verbreitungsgebiet der Art bis dahin ein Viertel seiner derzeitigen Fläche erreichen wird. Ein Anteil von über 100 % deutet darauf hin, dass sich das Verbreitungsgebiet der Art ausweiten könnte, abhängig von anderen Bedingungen, insbesondere dem Vorhandensein geeigneter Lebensräume.
Die Ausdehnung des potenziellen Verbreitungsgebiets und der Fläche eines Lebensraums hängt davon ab, dass sich der geeignete Klimaraum mit Umgebungen überschneidet, die auch in allen anderen entscheidenden Aspekten für diese Arten geeignet sind (z.B. Bodentyp, Hydrologie, Höhe, Exposition). Die Verlagerung von Lebensräumen kann zudem durch natürliche Barrieren eingeschränkt werden, etwa durch Hochgebirgsregionen, die Tieflandgebiete voneinander trennen, und umgekehrt. Auch künstliche Barrieren wie städtische Umgebungen sowie intensiv bewirtschaftete Ackerflächen und Wälder können die Verlagerung von Lebensräumen einschränken. Daher können menschliche Eingriffe erforderlich sein, um die Etablierung von Lebensräumen in neuen Umgebungen des geeigneten Klimaraums zu unterstützen.
Ebenso kann eine Ausweitung der Artenverbreitung nur dann stattfinden, wenn innerhalb des neuen Klimaraums für die jeweiligen Arten geeignete Lebensräume vorhanden sind oder das Potenzial besteht, dass sich geeignete Lebensräume entwickeln. Es ist wichtig zu bedenken, dass die derzeitige Klimahülle einer Art in erster Linie ihren Lebensraum, ihren Standort und die aktuellen Bedingungen widerspiegelt. Unter zukünftigen Bedingungen wird die Verbreitung einer Art vor allem von der Ausbreitung ihres Lebensraums abhängen, die möglicherweise nicht eng mit klimatischen Faktoren verknüpft ist. Zudem kann es lange dauern (möglicherweise Jahrzehnte), bis sich Lebensräume in neuen Umgebungen mit geeignetem Klima entwickeln, was zu einem Verzögerungseffekt führt.
Die Ausdehnung des Verbreitungsgebiets einer Art hängt auch von ihrer Fähigkeit ab, sich auszubreiten und neue Umgebungen mit geeignetem Klima und geeigneten Lebensräumen zu erreichen. Wie oben erwähnt, gibt es zwar Hinweise darauf, dass sich Arten als Reaktion auf den Klimawandel verlagern können, doch viele könnten durch Einschränkungen bei der Ausbreitung und Besiedlung behindert werden (z.B. begrenzte Ausbreitungsfähigkeit, physische Bewegungsbarrieren, geringe Fortpflanzungsproduktivität oder Mangel an geeignetem Lebensraum).
Angesichts dieser Einschränkungen hinsichtlich der Fähigkeit von Lebensräumen und Arten, sich in neue Umgebungen mit geeignetem Klima auszubreiten, diese zu besiedeln und dort zu verbleiben, ist ein weiterer wichtiger Maßstab der prognostizierte Grad der Überschneidung zwischen dem aktuellen und dem prognostizierten Klimaraum einer Art oder eines Lebensraums. Eine geringe Überschneidung zwischen dem aktuellen und dem modellierten zukünftigen Klimaraum deutet darauf hin, dass die Art in neue Umgebungen mit geeignetem Klima abwandern muss, um die Gesamtfläche ihres Verbreitungsgebiets zu erhalten. Geringe Überschneidungen können daher bei einigen Arten erhebliche Auswirkungen auf das Verbreitungsgebiet und die Populationen haben.
Die beobachteten Auswirkungen auf Arten und Ökosysteme liefern klare und überzeugende Belege dafür, dass ein umfassendes und gut verwaltetes Natura-2000-Netz mit guten Verbindungen zu anderen Schutzgebieten von grundlegender Bedeutung für die Zukunft der Natura-2000-Lebensräume und -Arten sein wird. Für Arten und Lebensräume mit einem hohen Grad an Überschneidung zwischen dem bestehenden und dem prognostizierten Klimaraum ist zu erwarten, dass Natura-2000-Gebiete weiterhin einen hohen Anteil ihrer biogeografischen Population oder ihres Lebensraumbereichs beherbergen werden.
Selbst dort, wo den Prognosen zufolge die Fläche geeigneter Klimaräume und damit einhergehender geeigneter Lebensräume innerhalb des Netzes erheblich zurückgehen wird, ist es wahrscheinlich, dass Natura-2000-Gebiete widerstandsfähiger sind und geeignetere Bedingungen bieten als Gebiete außerhalb des Netzes 24. Das Netz sollte das wichtigste Instrument zur Erhaltung oder Erreichung eines günstigen Erhaltungszustands darstellen.
Für Arten und Lebensräume mit geringer Überschneidung zwischen bestehendem und prognostiziertem Klimaraum, beispielsweise Fische und Weichtiere in europäischen Flusseinzugsgebieten 25, bieten Schutzgebiete hochwertige Lebensräume ("Raum für die Natur"), in denen sich Arten als Reaktion auf den Klimawandel ansiedeln und ein neues Verbreitungsgebiet erschließen können. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass in Schutzgebieten den Auswirkungen des Klimawandels Rechnung getragen wird. Dies bedeutet, dass bestehende und zukünftige Lücken in der Abdeckung identifiziert und geschlossen werden müssen, beispielsweise durch die Ausweisung neuer Gebiete und/oder deren Erweiterung und/oder durch Änderungen der Grenzen (siehe Kapitel 2 Abschnitt 2.3.6 und Anhang 4 Abschnitt 2.2).
3. Faktoren, die sich auf die Risiken des Klimawandels für Lebensräume und Arten auswirken
Die IUCN und die meisten Naturschutzwissenschaftler sind der Ansicht, dass die potenziellen Auswirkungen des Klimawandels von zwei Schlüsselfaktoren abhängen: Exposition und Empfindlichkeit. Exposition bezeichnet das Ausmaß, in dem ein Ökosystem, ein Lebensraum oder eine Art wesentlichen klimawirksamen Faktoren ausgesetzt ist (z.B. Anstieg der Durchschnittstemperatur oder Extremereignisse). Empfindlichkeit ist der Umfang, in dem ein Ökosystem, ein Lebensraum oder eine Art von den klimawirksamen Faktoren negativ oder positiv beeinflusst wird.
Es spielt keine Rolle, wie empfindlich ein Lebensraum oder eine Art gegenüber einem bestimmten klimawirksamen Faktor ist, wenn er bzw. sie den Faktoren nicht ausgesetzt ist, und umgekehrt. Damit ein Lebensraum oder eine Art potenziell betroffen ist, muss er bzw. sie sowohl empfindlich gegenüber den klimawirksamen Faktoren als auch diesen ausgesetzt sein.
Anhang 2 - Abbildung 1: Risikofaktoren des Klimawandels für Lebensräume und Arten
Quellen: Gross et al., (IUCN) (2016) 26 sowie Interpretation der Definitionen von 27 Anfälligkeit und Risiko des IPCC (2023).
Nach Foden et al. (2019) 28 umfassen die Faktoren, die die Empfindlichkeit einer Art gegenüber klimawirksamen Faktoren beeinflussen, in der Regel folgende:
Grundsätzlich können die potenziellen Auswirkungen, denen eine Art durch klimawirksame Faktoren ausgesetzt ist, bis zu einem gewissen Grad durch ihre Fähigkeit zur Anpassung an den Klimawandel gemildert werden.
Im Allgemeinen folgen die potenziellen Anpassungsreaktionen einer Art auf den Klimawandel einem oder mehreren der folgenden Muster, die mit diesem Leitfaden gestärkt werden sollen:
Demnach ist die allgemeine Anfälligkeit gegenüber dem Klimawandel (d. h. das Risiko tatsächlicher Auswirkungen) laut IUCN abhängig vom Charakter sowie von der Größenordnung und der Geschwindigkeit der Klimaänderung und -abweichung, der ein System ausgesetzt ist, und von der Empfindlichkeit und Anpassungskapazität dieses Systems (vgl. IPCC (2007)). Obwohl seit dem Fünften Sachstandsbericht des IPCC auch andere Definitionen vorgelegt wurden, haben diese bei Naturschützern keine breite Akzeptanz gefunden 29 30.
Gemäß dem aktuellen Sechsten Sachstandsbericht des IPCC 31 ist Anfälligkeit "die Neigung oder Prädisposition gegenüber Beeinträchtigungen", was "eine Vielzahl von Konzepten und Elementen [umfasst], einschließlich der Empfindlichkeit oder Anfälligkeit gegenüber Schäden und der mangelnden Fähigkeit zur Bewältigung und Anpassung". Anhang 2 - Abbildung 1 enthält eine schematische Darstellung der IPCC-Definition, um zu veranschaulichen, wie sie sich von der empfohlenen Definition der IUCN unterscheidet, die nach wie vor in den meisten Bewertungen der Anfälligkeit von Lebensräumen und Arten gegenüber dem Klimawandel verwendet wird.
Aufgrund der erheblichen Unterschiede in der Definition und Bewertung wird in diesem Leitfaden, soweit dies angemessen ist, die Verwendung des Begriffs "Anfälligkeit" vermieden. Stattdessen wird der allgemeinere Begriff "Risiko" verwendet, im Sechsten Sachstandsbericht des IPCC definiert als "das Potenzial für nachteilige Folgen für menschliche oder ökologische Systeme, wobei die Vielfalt der mit diesen Systemen verbundenen Werte und Ziele berücksichtigt wird" (für weitere Erläuterungen siehe Glossar). In der EUCRA 32 werden das gleiche Risikokonzept und die gleiche Definition wie im Sechsten Sachstandsbericht des IPCC verwendet. Wie in Anhang 2 - Abbildung 1 dargestellt, werden in der Praxis bei der Bewertung der Anfälligkeit gemäß der Empfehlung der IUCN und des Risikos nach dem IPCC-System ähnliche Komponenten berücksichtigt. Wenn im weiteren Verlauf dieses Leitfadens auf die Ergebnisse von Analysen der Anfälligkeit (bzw. Vulnerabilität) Bezug genommen wird, so liegen diesen, sofern nicht anders angegeben, die in Anhang 2 - Abbildung 1 dargestellte Terminologie und der dort beschriebene Ansatz der IUCN zugrunde.
Zu den Faktoren, die sich auf die Fähigkeit einer Art auswirken, sich an den Klimawandel anzupassen, gehören intrinsische Eigenschaften wie ihre Fähigkeit, Morphologie, Physiologie oder Verhalten als Reaktion auf Umweltveränderungen anzupassen. Diese Eigenschaften beeinflussen die Fähigkeit einer Art, zu überleben und dem Klimawandel standzuhalten. Sie hängen von der phänotypischen Plastizität (d. h. der Variation innerhalb eines Genotyps) und der Evolutionsfähigkeit (d. h. der genetischen Veränderung) der Art ab. Eine weitere Anpassungsreaktion kann darin bestehen, neue geeignete Räume aufzusuchen und zu besiedeln, abhängig von der Ausbreitungsfähigkeit der Art. Externe Faktoren können die Anpassungsfähigkeit einer Art einschränken, wie z.B. die Fragmentierung von Lebensräumen, wodurch die Ausbreitungsfähigkeit einer Art verringert wird.
Wie in Anhang 3 Abschnitt 1 zu den Anpassungsgrundsätzen näher erläutert, zielen Anpassungsmaßnahmen daher in der Regel zunächst darauf ab, die autonome Anpassung an den Klimawandel durch die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit zu unterstützen und dann erforderlichenfalls externe Einschränkungen der Ausbreitung zu verringern.
2) IPBES (2018), The IPBES regional assessment report on biodiversity and ecosystem services for Europe and Central Asia, Zenodo.
3) Foden, W. B., Young, B. E., Akçakaya, H. R., et al. (2019), Climate change vulnerability assessment of species, WIREs Climate Change No 10(1), e551.
4) Cooley, S., Schoeman, D., Bopp, L., et al. (2022), Oceans and Coastal Ecosystems and Their Services, in: Climate Change 2022: Impacts, Adaptation and Vulnerability, Beitrag von Arbeitsgruppe II zum Sechsten Sachstandsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) [H.-O. Pörtner, D.C. Roberts, M. Tignor, et al. (Hrsg.)], Cambridge University Press, Cambridge, Vereinigtes Königreich, und New York.
5) Parmesan, C., Morecroft, M.D., Trisurat, Y., et al. (2022), Terrestrial and Freshwater Ecosystems and Their Services in: Climate Change 2022: Impacts, Adaptation and Vulnerability. Beitrag von Arbeitsgruppe II zum Sechsten Sachstandsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) [H.-O. Pörtner, D.C. Roberts, M. Tignor. et al. (Hrsg.)]. IPBES-IPCC co-sponsored workshop report on biodiversity and climate change, Cambridge University Press, Cambridge, Vereinigtes Königreich, und New York, USA.
6) Europäische Bewertung der Klimarisiken, EUA-Bericht Nr. 1/2024, (EUA 2024).
7) Neumann, M., Mues, V., Moreno, A., et al. (2017), Climate variability drives recent tree mortality in Europe, Global change biology, 23(11), S. 4788-4797.
8) Marcelino, J., Silva, J., Gameiro, J., et al. (2020), Extreme events are more likely to affect the breeding success of lesser kestrels than average climate change, Scientific Reports, 10 (1), S. 1-11.
9) Rao, M.P., Davi, N.K., Magney, T.S., et al. (2023), Approaching a thermal tipping point in the Eurasian boreal forest at its southern margin, Communications Earth & Environment, 4(1), 247.
10) https://tableau-public.discomap.eea.europa.eu/views/sonpressuresandthreats/Pressuresandthreats?%3Adisplay_count=n&%3Aembed=y&%3AisGuestRedirectFromVizportal=y&%3Aorigin=viz_share_link&%3AshowAppBanner=false&%3AshowVizHome=n.
11) EUA (2020), State of Nature in the EU: Results from reporting under the nature directives 2013-2018, EUA-Bericht Nr. 10/2020, Europäische Umweltagentur, Kopenhagen.
12) Sentis, A., Montoya, J.M. und Lurgi, M. (2021), Warming indirectly increases invasion success in food webs, Proceedings of the Royal Society B: Biological Sciences, 288(1947), 20202622.
13) Økland, B., Flø, D., Schroeder, M., et al. (2019) Range expansion of the small spruce bark beetle Ips amitinus: a newcomer in northern Europe, Agricultural and Forest Entomology, 21(3), S. 286-298.
14) Huntley, B. (2007). Climatic change and the conservation of European biodiversity: Towards the development of adaptation strategies, Convention on the Conservation of European Wildlife and Natural Habitats, 27. Sitzung des Ständigen Ausschusses, Straßburg, 26.-29. November 2007, Europarat, Straßburg.
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20) Huntley, B. (2007). Climatic change and the conservation of European biodiversity: Towards the development of adaptation strategies, Convention on the Conservation of European Wildlife and Natural Habitats, 27. Sitzung des Ständigen Ausschusses, Straßburg, 26.-29. November 2007, Europarat, Straßburg.
21) Hiddink, J.G., Burrows, M.T., und García Molinos, J. (2015), Temperature tracking by North Sea benthic invertebrates in response to climate change. Global Change Biology. 21, S. 117-129.
22) Bertrand, R., Lenoir, J., Piedallu, C., et al. (2011), Changes in plant community composition lag behind climate warming in lowland forests, Nature, 479(7374), S. 517-520.
23) Watling, J.I., Brandt, L.A., Mazzotti, F.J., & Romañach, S. (2013), Use and interpretation of climate envelope models: a practical guide, University of Florida.
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27) IPCC (2023), Synthesebericht zum Sechsten Sachstandsbericht. Climate Change 2023, Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen (IPCC), Cambridge University Press, Cambridge, Vereinigtes Königreich, und New York, USA. https://www.ipcc.ch/report/ar6/syr/.
28) Foden, W. B., Young, B. E., Akçakaya, H. R., et al. (2019), Climate change vulnerability assessment of species, WIREs Climate Change No 10(1), e551.
29) Foden, W. B., Young, B. E., Akçakaya, H. R., et al. (2019), Climate change vulnerability assessment of species, WIREs Climate Change No 10 (1), e551.
30) Duffield, S. J., Morecroft, M. D., Pearce-Higgins, J. W., et al. (2024), Speciesor habitat-based assessments of vulnerability to climate change? Informing climate change adaptation in Special Protection Areas for birds in England, Biological Conservation, 291, 110460.
31) IPCC (2023), Synthesebericht zum Sechsten Sachstandsbericht. Climate Change 2023, Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen (IPCC), Cambridge University Press, Cambridge, Vereinigtes Königreich, und New York, USA.
32) Europäische Bewertung der Klimarisiken, EUA-Bericht Nr. 1/2024 (EUA 2024).
| Ein Rahmen für Natura 2000 zur Anpassung an den Klimawandel | Anhang 3 |
1. Wichtige Schritte zur Schaffung eines Anpassungsrahmens für das Natura-2000-Netz
Ein Anpassungsrahmen für das Natura-2000-Netz ließe sich in die Zyklen der nationalen Anpassungsplanung integrieren: Neben Synergien mit diesbezüglichen politischen Maßnahmen würde dies flexible Zeitpläne, Datennutzung und Priorisierung ermöglichen. Insbesondere für die nationalen Wiederherstellungspläne gemäß der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur und für die nationalen Energie- und Klimapläne wäre eine solche Integration relevant.
Bei der Anwendung auf Natura 2000 würden die bestehenden Rahmen für die Anpassung an den Klimawandel typischerweise folgende Schritte umfassen:
Der in diesem Leitfaden skizzierte Anpassungsrahmen (Anhang 3 - Abbildung 1) baut auf diesen wesentlichen Schritten auf und berücksichtigt wichtige Entwicklungen in der Anpassungsplanung, darunter die IUCN-Leitlinien zur Anpassung an den Klimawandel für Manager und Planungsbeauftragte von Schutzgebieten 1. Der Entscheidungsrahmen ist eng an die Leitlinien der Kommission für die Anpassungsstrategien und -pläne der Mitgliedstaaten 2 sowie am Instrument für Klimaanpassung 3 angelehnt, wobei einige Anpassungen vorgenommen wurden, um den spezifischen Anforderungen und der Terminologie des Natura-2000-Netzes Rechnung zu tragen.
Anhang 3 - Abbildung 1: Der vorgeschlagene Rahmen für Natura 2000 zur Anpassung an den Klimawandel.
Dieser Rahmen lässt sich auf Folgendes anwenden:
Der Anpassungsrahmen lässt sich auf das Natura-2000-Netz und auf Gebiete mit ermittelten Klimabelastungen und Bedrohungen ihrer Natura-2000-Lebensräume und -Arten anwenden - falls nötig unter Berücksichtigung der übergeordneten Landschaftsebene. Die Erstbewertung der klimabedingten Veränderungen sowie der potenziellen Belastungen und Bedrohungen könnte auf Netzebene oder regionaler Ebene erfolgen und die Weitergabe von Informationen an einschlägige Gebiete beinhalten. Im Sinne der Effizienz kann es nützlich sein, den Rahmen auf Gebietsgruppen (z.B. Feuchtgebiete) anzuwenden und Informationen und Ressourcen auszutauschen. So könnte man Naturschutzbehörden auf nationaler, regionaler, örtlicher oder Gebietsebene und die Zusammenarbeit unter ihnen einbinden.
Die Anpassung der Natura-2000-Gebiete kann externe Maßnahmen in umliegenden Landschaften und/oder Meeresgebieten umfassen. Wahrscheinlich erfordert die Planung und Umsetzung solcher externer Anpassungsmaßnahmen die Zusammenarbeit mit diversen staatlichen Stellen und Interessenträgern auf verschiedenen Ebenen.
In Anhang 4 sind mögliche Anpassungsmaßnahmen im Netz und in den Gebieten und auf der übergeordneten Landschaftsebene ausführlicher behandelt.
1.1. Schritt 1: Die Grundlagen für die Anpassung schaffen
Schritt 1 des Rahmens dient dazu,
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Schritt 1a: Zu erwartende Klimaveränderungen prüfen und Belastungen sowie Bedrohungen identifizieren
Der erste Schritt besteht darin, sich einen ersten allgemeinen Überblick über die beobachteten und erwarteten Klimaveränderungen im ganzen Land/in den Regionen und im Natura-2000-Netz sowie über die daraus resultierenden wahrscheinlichen klimawirksamen Faktoren zu verschaffen. Diese Informationen können dann genutzt werden, um Gebiete zu identifizieren, die bereits in gewissem Maße betroffen sind (Klimawandel ist eine Belastung) oder voraussichtlich am stärksten betroffen sein werden und bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf Natura-2000-Lebensräume und -Arten zu rechnen ist (Klimawandel ist eine Bedrohung). Die zusammengetragenen Klimainformationen können dann in ähnliche Erstbewertungen auf Ebene der Natura-2000-Gebiete sowie in die Arbeiten zur Ermittlung gebietsspezifischer Klimabelastungen und -bedrohungen für Natura-2000-Lebensräume und -Arten einfließen. Auf der Grundlage der ermittelten Belastungen und Bedrohungen kann eine erste Priorisierung von Gebieten, Lebensräumen und Arten für die Anpassungsplanung und detaillierte Klimarisikobewertungen vorgenommen werden.
Die Arbeiten zur Ermittlung potenzieller Bedrohungen durch den Klimawandel sollten auf den aktuellsten und zuverlässigsten Klimadaten sowie auf den wahrscheinlichen Klimaszenarien basieren, wie in Anhang 1 dargelegt.
Schritt 1b: Institutionelle Rahmenbedingungen und Partnerschaften mit Interessenträgern schaffen
Eine weitere zentrale Voraussetzung für die Anpassung ist die Einbindung eines breiten Spektrums von Interessenträgern, um integrierte und transdisziplinäre Ansätze zur Anpassung an den Klimawandel in Schutzgebieten zu fördern 4. Denn damit der Ansatz erfolgreich sein kann, müssen vielfältige Aspekte wie Naturschutzziele, potenzielle Klimaauswirkungen, andere sich gegenseitig beeinflussende Bedrohungen, institutionelle Rahmenbedingungen, politische Strategien, Rechtsvorschriften und die Zivilgesellschaft berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für Natura 2000, da die überwiegende Mehrheit der Gebiete im ländlichen Raum in hohem Maße für wirtschaftliche und soziale Zwecke genutzt werden, etwa für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Freizeit und Tourismus. Eine gut konzipierte, interdisziplinäre Planung (insbesondere in großem Maßstab) und die Umsetzung der Anpassungsmaßnahmen in enger Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Interessenträgern tragen ebenfalls dazu bei, das Risiko einer Fehlanpassung zu minimieren.
Daher ist es unerlässlich, alle relevanten Sektoren und Interessenträger aktiv und frühzeitig in die Ausarbeitung und Umsetzung von Management- und Naturschutzstrategien einzubeziehen. Dies ist entscheidend, um Konflikte zwischen der auf die Biodiversität ausgerichteten Anpassung an den Klimawandel und den Möglichkeiten für den naturbasierten Klimaschutz und die naturbasierte Anpassung an den Klimawandel (wie in Kapitel 3 beschrieben) zu verringern und die entsprechenden Synergien zu maximieren. Um dies zu erreichen, besteht ein wichtiger vorbereitender Schritt darin, die erforderlichen institutionellen Kapazitäten zu schaffen (siehe Leitlinien zu den Anpassungsstrategien und -plänen der Mitgliedstaaten 5. Da die Bedrohungen durch den Klimawandel weite Flächen betreffen und viele grenzüberschreitende Natura-2000-Gebiete beeinträchtigen, sollten auch die Behörden benachbarter Mitgliedstaaten miteinander in Dialog treten und gemeinsam Pläne entwerfen, insbesondere bei Gebieten, die Teil großer internationaler Ökosysteme sind (z.B. Flüsse und Küsten).
Um einen interdisziplinären und sektorübergreifenden Ansatz bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung zu fördern, wird empfohlen, strategische langfristige Partnerschaften mit allen wichtigen Interessenträgern auf nationaler (und erforderlichenfalls transnationaler), regionaler und lokaler Ebene aufzubauen. Daran sollten Vertreter aller relevanten Institutionen, Landbesitzer und Sektoren beteiligt sein, die Auswirkungen auf Natura 2000 haben, darunter Vertreter der Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Energiewirtschaft, des Katastrophenschutzes, Hochwasserschutzes und des Tourismus/Freizeit. Im Rahmen der Partnerschaften sollten Erkenntnisse ausgetauscht werden, um festzustellen, wer wie vom Klimawandel betroffen sein könnte, und um Anpassungs- und Eindämmungsoptionen (einschließlich naturbasierter Lösungen), potenzielle Konflikte und Win-Win-Situationen sowie Möglichkeiten der Zusammenarbeit und Finanzierungsquellen zu identifizieren. Ein zentrales Ziel ist es, eine breite Akzeptanz und das Engagement der Interessenträger für vereinbarte Anpassungspläne und -maßnahmen zu erreichen.
Ein Beispiel dafür, wie Partnerschaften den Klimawandel bekämpfen können, wurde im Projekt "LIFE Natur'Adapt" von Reserves Naturelles de France aufgezeigt (siehe Fallstudie 6).
| Fallstudie 6: LIFE NATUR'ADAPT
Ziel des Projekts "LIFE Natur'Adapt" war es, Klimaschutzaspekte in das Management von Naturschutzgebieten zu integrieren. Konkret wurde eine Methodik für die Manager der Schutzgebiete zur Anpassung an den Klimawandel entwickelt. Darüber hinaus wurde ein Netzwerk aus Sachverständigen und Akteuren aufgebaut, um Wissen und Erfahrungen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in Schutzgebieten auszutauschen. In den kommenden zehn Jahren sollen Überlegungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel in die Managementplanung und -praxis von 80 % der französischen Naturschutzgebiete einbezogen werden. Das LIFE-Projekt wurde von Réserves Naturelles de France in enger Zusammenarbeit mit den Managern der Schutzgebiete, dem Nationalmuseum für Naturgeschichte und zwei Nichtregierungsorganisationen koordiniert: Tela Botanica und dem Verband EUROPARC. Finanzielle Unterstützung für das mit 4,5 Mio. EUR ausgestattete Projekt wurde von der Europäischen Kommission über das LIFE-Programm "Climate Action", dem französischen Umweltministerium und der französischen Agentur für Biodiversität bereitgestellt. Über einen Zeitraum von fünf Jahren (2018-2023) wurde im Rahmen des Projekts an den folgenden drei Themen gearbeitet:
Die verschiedenen Instrumente und Methoden wurden zunächst in sechs Schutzgebieten der Projektpartner getestet. Diese Testgebiete wurden so ausgewählt, dass sie repräsentativ für die gesamte Umwelt des Landes sind und verschiedene Ökosysteme (Küsten-, Feucht-, Wald-, Agrar- und Weideland sowie felsige Lebensräume) innerhalb der vier biogeografischen Regionen des französischen Festlands abdecken. Sie umfassten zudem ein breites Spektrum an Landnutzungen, Tätigkeitsbereichen und Verwaltungsstrukturen. Die Methodik wurde anschließend in 15 weiteren Gebieten überprüft und getestet, bevor sie schriftlich festgehalten und auf nationaler Ebene sowie EU-weit verbreitet wurde. Der endgültige methodische Leitfaden bietet praktische Ratschläge zur Durchführung einer Bewertung der Anfälligkeit und der Chancen. Auf der Grundlage dieses Leitfadens können Nutzerinnen und Nutzer einen Plan zur Anpassung an den Klimawandel für das Schutzgebiet erstellen 6. Er ist auf Französisch und Englisch verfügbar und wird, obwohl er für Gebiete in Frankreich entwickelt und getestet wurde, für Gebietsmanager in ganz Europa und darüber hinaus von Interesse sein. Der Leitfaden wird zusätzlich durch eine Reihe praktischer Instrumente und Schulungsmodule für die Manager ergänzt. Die Online-Plattform für die Zusammenarbeit bleibt auch nach Projektende aktiv und dient weiterhin dem regen Austausch von Wissen und bewährten Verfahren (mit über 700 Mitgliedern). Sie steht allen Interessierten offen, die sich beteiligen und ihre Erfahrungen teilen möchten. Quelle: LIFE Naturadapt 7 |
1.2. Schritt 2: Die Risiken des Klimawandels für das Netz und die Gebiete von Natura 2000 bewerten
Schritt 2 des Rahmens dient dazu,
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Schritt 2a: Die Anfälligkeit der Natura-2000-Lebensräume und -Arten gegenüber dem Klimawandel und anderen Bedrohungen bewerten
Eine Klimarisikobewertung bildet die Grundlage für die Ermittlung der wichtigsten Problembereiche und Anpassungsziele, um das Klimarisiko und damit die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Dabei werden Art, Ausmaß und Wahrscheinlichkeit von Ereignissen und Trends im Zusammenhang mit dem Klimawandel sowie deren ökologische Auswirkungen und potenzielle Folgen für Ökosysteme, Lebensräume und Arten (sowie betroffene Gemeinschaften) ermittelt, und zwar von der nationalen bzw. biogeografischen Ebene bis hin zur lokalen Ebene. Klimarisikobewertungen sollten sich auf bestimmte Zeiträume beziehen, etwa kurzfristig (z.B. 2030er-Jahre), mittelfristig (z.B. 2050er-Jahre) und langfristig (z.B. 2100er-Jahre). Dazu sollten die besten verfügbaren Daten herangezogen werden, einschließlich der Ergebnisse aus der Berichterstattung gemäß Artikel 17 der Habitat-Richtlinie und Artikel 12 der Vogelschutzrichtlinie, um die Risiken und die sie beeinflussenden Faktoren so weit wie möglich zu quantifizieren und gleichzeitig Bereiche, in denen Unsicherheiten und Wissenslücken bestehen, klar aufzuzeigen. Risikobewertungen sollten bei Bedarf aktualisiert werden, unter anderem wenn sich Prognosen zum Klimawandel oder andere wissenschaftliche Daten erheblich ändern oder verbessern.
Ein wesentlicher Bestandteil der allgemeinen Klimarisiken für Ökosysteme, Lebensräume und Arten ist deren Anfälligkeit oder Vulnerabilität, wie in Anhang 2, Abschnitt 3 erläutert wird.
Vulnerabilitätsanalysen beziehen sich auf Klimaveränderungen innerhalb festgelegter Räume und können daher von der nationalen Ebene bis zur Ebene einzelner Gebiete eingesetzt werden.
Vulnerabilitätsanalysen und andere Formen der Klimarisikobewertung umfassen Analysen des beobachteten (historischen) und des prognostizierten (zukünftigen) Klimas, der Landnutzung, der Demografie sowie anderer wichtiger klimatischer und nicht-klimatischer Faktoren. Je nach der eingeschätzten Bedeutung, der Verfügbarkeit von Daten und den verfügbaren Ressourcen können unterschiedliche Ansätze für die Datenerhebung und -analyse gewählt werden. Auf der einfachsten Einstiegsebene können Bewertungen der relativen Anfälligkeit auf der Grundlage von Expertenwissen, Workshops und allgemeinen Risikokriterien erstellt werden. Diese können sich auf allgemein beobachtete oder erwartete Trends im Zusammenhang mit dem Klimawandel für die Region sowie auf Kenntnisse darüber stützen, wie Lebensräume und Arten betroffen sein könnten. Ein Beispiel für eine einfache Bewertung findet sich bei Sârbu et al. (2014 8, Abbildung 17.2) zu den potenziellen Auswirkungen möglicher gebietsbezogener Klimaveränderungen auf alpine Vegetationsgemeinschaften.
Ein weiterer gängiger Ansatz für die Vulnerabilitätsanalyse besteht darin, erwartete oder beobachtete Zusammenhänge zwischen biologischen Merkmalen und den Auswirkungen des Klimawandels heranzuziehen und anhand biologischer Daten sowie Informationen zum Lebenszyklus die Empfindlichkeit und Anpassungsfähigkeit von Arten zu bewerten oder einzustufen (wie z.B. bei Sajwaj et al., 2011 9. Solche Informationen können dann mit Expositionsbewertungen kombiniert werden, um semiquantitative Vulnerabilitätsanalysen zu erstellen. Komplexere Vulnerabilitätsanalysen stützen sich auf korrelative Ansätze, komplexe mechanistische Modelle oder eine Kombination aus beiden, um quantitative und räumlich detaillierte Schätzungen zu erstellen. Spezifische Leitlinien zu Vulnerabilitätsanalysen würden den Rahmen dieses Dokuments sprengen und werden daher nicht im Detail behandelt (weitere Hinweise finden sich in den im Literaturverzeichnis aufgeführten Quellen).
Praktische Ansätze zur Anwendung von Vulnerabilitätsanalysen für die Ermittlung der am stärksten gefährdeten Natura-2000-Lebensräume, -Arten und -Gebiete, einschließlich der Identifizierung von Klimarefugien und räumlicher Analysen geeigneter Klimaräume werden in Anhang 4 näher erläutert.
Schritt 2b: Die identifizierten Risiken priorisieren
Die prognostizierten Klimarisiken können unter Berücksichtigung folgender Faktoren priorisiert werden:
Bei der Priorisierung von Klimarisiken für das Natura-2000-Netz und dessen Lebensräume und Arten ist es unerlässlich, die Risiken im Zusammenhang mit allen anderen erheblichen Belastungen und Bedrohungen zu bewerten. Für die Mehrheit der Lebensräume und Arten beziehen sich die am weitesten verbreiteten, unmittelbarsten und schwerwiegendsten gemeldeten Bedrohungen auf Lebensraumveränderungen, Lebensraumfragmentierung und Verschmutzung 10. Es ist auch wichtig, potenzielle Wechselwirkungen zwischen bestehenden Bedrohungen und Klimaveränderungen zu berücksichtigen. So können beispielsweise Dürren zu einer erhöhten Wasserentnahme führen, wodurch der Grundwasserspiegel und der Wasserstand von Flüssen sinken und nachteilige Auswirkungen auf Feuchtgebiete entstehen.
Schritt 2c: Strategische Ziele für das Natura-2000-Netz, die Gebiete, Lebensräume und Arten festlegen, die am stärksten durch den Klimawandel gefährdet sind
Auf der Grundlage der Bewertungen der Anfälligkeit und der Risiken durch den Klimawandel sowie unter Berücksichtigung anderer Belastungen und Bedrohungen sollten kurz-, mittel- und langfristige strategische Ziele für das Natura-2000-Netz festgelegt werden, um die Anpassung an den Klimawandel zu optimieren. Die Ziele sollten zunächst auf der Ebene des nationalen Natura-2000-Netzes (und der darin enthaltenen biogeografischen Regionen) festgelegt werden, um Kohärenz und Effizienz zu gewährleisten. Ziel könnte es beispielsweise sein, die Abdeckung bestimmter Lebensräume und Arten im Netz zu erhöhen, die ökologische Vernetzung zwischen den Gebieten zu verbessern oder neue Gebiete auszuweisen oder einzustufen.
Anpassungsziele auf Netzebene sollten in die gebietsspezifischen Erhaltungsziele eingebunden und gegebenenfalls integriert werden, die bereits für alle in Natura-2000-Gebieten vorkommenden Arten und Lebensräume vorgeschrieben sind (Kapitel 2 Abschnitt 2.3.1). Dazu könnten beispielsweise die Wiederherstellung verloren gegangener Lebensräume oder die Erhöhung der Population bestimmter bereits vorhandener Arten gehören. Weitere Ziele könnten darin bestehen, das Gebiet so zu bewirtschaften, dass die Ansiedlung bestimmter Zielarten gefördert wird, die in anderen Teilen des Netzes einem höheren Risiko durch Klimabedrohungen ausgesetzt sind.
1.3. Schritt 3: Anpassungsmaßnahmen identifizieren und priorisieren
Der Zweck des Anpassungsrahmens besteht darin, die Identifizierung, Priorisierung und Abfolge von Maßnahmen zu unterstützen, wobei zu berücksichtigen ist, dass nicht alle Maßnahmen überall umgesetzt werden können oder sollten und dass die Entscheidungen ökologisch wirksam sowie durchführbar sein und dem sozioökonomischen Kontext entsprechen müssen.
Schritt 3 dient dazu,
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Schritt 3a: Anpassungsmaßnahmen zur Bewältigung der Risiken des Klimawandels ermitteln
Grundsätze
Auf der Grundlage der strategischen Klimaziele für das Natura-2000-Netz sollten für die im vorangegangenen Schritt ermittelten am stärksten gefährdeten Gebiete, Lebensräume und Arten konkrete Anpassungsmaßnahmen auf Netz-, Gebiets- und erforderlichenfalls auf übergeordneter Landschaftsebene festgelegt und umgesetzt werden, wobei konkurrierende Landnutzungen, andere Ziele von öffentlichem Interesse und sozioökonomische Zwänge zu berücksichtigen sind. Das vorrangige Ziel solcher Maßnahmen ist es, die Anpassungsfähigkeit von Ökosystemen, Lebensräumen und Arten zu erhöhen, indem
Die Stärkung der Resilienz ist besonders wichtig, da Ökosysteme und Lebensräume, die sich in einem guten ökologischen Zustand befinden, sowie Arten mit florierenden Populationen Klimabedrohungen eher standhalten können (z.B. Natura-2000-Lebensräume und -Arten mit günstigem Erhaltungszustand). Infolgedessen könnten einige Arten an ihren derzeitigen Standorten bleiben und sich an neue klimatische Bedingungen anpassen, auch wenn diese in den Klimamodellen als weniger geeignet oder sogar ungeeignet erscheinen.
Wie in Anhang 2 Abschnitt 2 erörtert, liefern "Klimaverzögerungen", bei denen einige Arten ihr Verbreitungsgebiet offenbar langsamer verlagern als erwartet, Hinweise darauf, dass dies in gewissem Maße bereits geschieht. Es wird erwartet, dass die Resilienz in gesunden Ökosystemen mit intakten Funktionen und Strukturen und Schlüsselarten sowie in vielfältigen einheimischen Artengemeinschaften mit hoher genetischer Vielfalt höher ist, da diese stabiler sind und Belastungen besser standhalten oder sich von ihnen erholen können.
Daher besteht für viele Natura-2000-Lebensräume und -Arten der wichtigste Weg zur Steigerung der Resilienz darin, die bestehenden Belastungen und Bedrohungen zu verringern, die in vielen Fällen nicht klimabedingt sind. Die Maßnahmen sollten sich darauf konzentrieren, die größten Belastungen und Bedrohungen für die Lebensräume und Arten im Natura-2000-Netz zu verringern, etwa die Verschlechterung der Lebensräume (z.B. großflächige Kahlschlagmaßnahmen in Wäldern, Eutrophierung durch intensive Landwirtschaft, Schädigung empfindlicher Meereslebensräume und -arten durch Grundfischerei, Lebensraumfragmentierung, Verschmutzung), Übernutzung, Störungen und invasive gebietsfremde Arten. Diese Maßnahmen werden oft als "No regret"-Maßnahmen bezeichnet, da sie unter den derzeitigen Klimabedingungen ohnehin für allgemeine Naturschutz- und Renaturierungszwecke ergriffen werden sollten.
Sollten die Maßnahmen zur Verringerung bestehender Belastungen nicht ausreichen, könnten zusätzliche, gezieltere Maßnahmen erforderlich sein, um den Zustand der Lebensräume zu verbessern und die Populationen der Arten zu stärken, insbesondere bei solchen, die sich derzeit nicht in einem günstigen Erhaltungszustand befinden. Wiederherstellungsmaßnahmen könnten in diesem Zusammenhang hydrologische Eingriffe zur Wiederherstellung von Feuchtgebieten, die Wiederherstellung vielfältiger Flussläufe und die Ermöglichung einer natürlicheren Dynamik sowie die aktive Verbesserung von Managementsystemen durch die Wiedereinführung aufgegebener extensiver Beweidungs- oder Mahdsysteme umfassen, die darauf abzielen, optimale Bedingungen für die Struktur und Funktion des Lebensraums einschließlich seiner typischen Arten wiederherzustellen. Solche Maßnahmen können den Gesundheitszustand der Individuen, die Produktivität und die Populationsgröße verbessern und so die Ausgangspopulationen stärken sowie die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass sich Individuen erfolgreich ausbreiten und andere geeignete Umgebungen besiedeln, falls sich die Bedingungen vor Ort verschlechtern.
Die Wiederherstellung oder Wiedereinrichtung von Lebensräumen kann ebenfalls dazu beitragen, die Fragmentierung umzukehren und die ökologische Vernetzung zu verbessern, wodurch Populationen gestärkt und gleichzeitig die Ausbreitung zwischen Gebieten erleichtert wird. Weitere mögliche Maßnahmen sind die Wiederherstellung oder Wiedereinrichtung zusätzlicher Lebensräume wie Brut- oder Nahrungsgebiete, die Beseitigung von Ausbreitungsbarrieren (z.B. veraltete Dämme oder andere Infrastrukturen, welche die ökologische Vernetzung unterbrechen) oder die Wiederansiedlung bzw. unterstützte Migration von Individuen zur Erhöhung der genetischen Vielfalt. Es gibt Hinweise darauf, dass solche Maßnahmen insofern von Vorteil sein können, als gezielte Eingriffe das Überleben der am stärksten gefährdeten Populationen maximieren, während eine Ausweitung des Lebensraummanagements und des Gebietsschutzes der größten Anzahl von Arten und Ökosystemen zugutekommen kann 11.
In Anhang 3 - Tabelle 1 sind geeignete Maßnahmen für Arten entsprechend den wichtigsten Arten von Anpassungseinschränkungen aufgeführt. Von zentraler Bedeutung ist es, Zeit zu gewinnen, damit sich neue Lebensräume für sich verlagernde Arten entwickeln und von diesen besiedelt werden können, da viele Arten ihre Verbreitungsgebiete voraussichtlich schneller verschieben und sich rascher dort ausbreiten können, als sich geeignete Lebensräume neu etablieren. Tatsächlich könnte dies für einige Arten, die auf bestimmte Lebensraumtypen angewiesen sind, deren Entwicklung selbst bei proaktiven Maßnahmen zur Lebensraumschaffung viel Zeit in Anspruch nimmt, die einzige Option sein.
Anhang 3 - Tabelle 1: Geeignete Anpassungsmaßnahmen für verschiedene Arten von Anpassungseinschränkungen
|
Anpassungseinschränkung |
Maßnahme |
| Vorübergehende Lücken im geeigneten Klimaraum | Stärkung der Resilienz bestehender Populationen, um Zeit zu gewinnen |
| Unfähigkeit, in neue Umgebungen mit geeignetem Klima und Lebensraum auszuweichen | Verbesserung der Ausbreitungsfähigkeit (oder Umsiedlung/Unterstützung der Migration) |
| Fehlen geeigneter Lebensräume in neuen Umgebungen mit geeignetem Klima | Stärkung der Resilienz bestehender Populationen (um Zeit zu gewinnen) und Unterstützung der Wiederherstellung oder Wiedereinrichtung von Lebensräumen |
| Dauerhafter Verlust von Gebieten mit geeignetem Klimaraum, die auch potenzielle Lebensräume wären | Stärkung der Resilienz bestehender Populationen, um zu prüfen, ob diese bestehen bleiben können oder ob Ressourcen anderweitig investiert werden sollten |
| Quelle: In Anlehnung an Tucker und de Soye (2009) 12 .. | |
Es besteht wissenschaftlicher Konsens darüber, dass durch Anpassungsmaßnahmen zwar einige schädliche Klimaauswirkungen verhindert oder zumindest verlangsamt werden können, es langfristig jedoch immer wichtiger wird, gezielte aktive Maßnahmen für bestimmte Lebensraumtypen gemäß Anhang I der Habitat-Richtlinie (wie sie derzeit anerkannt sind) und Arten in ihren derzeitigen Gebieten mit Strategien in Einklang zu bringen, die längerfristige, umfassendere Ziele verfolgen. In der Erkenntnis, dass gewisse Veränderungen unvermeidbar sind, sollte in den langfristigen Anpassungszielen festgelegt werden, welche Veränderungen akzeptabel sind, und sie sollten flexibel und anpassungsfähig sein, wenn sich der Wissensstand verbessert. Ein Grund dafür ist, dass Arten unterschiedlich auf den Klimawandel reagieren und sich die Zusammensetzung einiger der aktuell gemäß der Habitat-Richtlinie geschützten Lebensräume daher wahrscheinlich verändern wird. Ebenso kann sich die Verbreitung einiger Populationen mobiler Arten deutlich verändern, worauf kürzere Migrationswege einiger Wasservögel bereits hindeuten. Dies muss jedoch nicht unbedingt nachteilig für die Populationsgröße auf ihren Zugwegen sein.
In den IUCN-Leitlinien zur Anpassung an den Klimawandel für Schutzgebiete 13 wird eingeräumt, dass einige erhebliche langfristige Veränderungen der Ökosysteme unvermeidbar sind. Daher ist es notwendig, angemessene Ebenen der Intervention in Anpassungsstrategien zu berücksichtigen. In ähnlicher Weise wurde auf der Internationalen Konferenz über das Management von Schutzgebieten angesichts des Klimawandels (IMPACT) im Jahr 2012 14 empfohlen, dass das Natura-2000-Netz zu einem funktionaleren und dynamischeren System werden muss, das durch weitere Gebiete ergänzt wird, um seine Kohärenz zu verbessern 4.
Die Arbeiten zur Ermittlung von Maßnahmen für die Verbesserung der Anpassungsfähigkeit von Natura-2000-Lebensräumen und -Arten sollten gezielte sowie lebensraum- und artspezifische Maßnahmen umfassen, sofern diese erforderlich sind, um einen günstigen Erhaltungszustand zu erreichen. Dies sollte Maßnahmen zur Umsetzung der im Rahmen der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur erstellten nationalen Wiederherstellungspläne umfassen.
Maßnahmen zur Verbesserung der Anpassungsfähigkeit von Natura 2000 auf Netz-, Gebiets- und übergeordneter Landschaftsebene sind in Anhang 4 dargelegt.
Schritt 3b: Möglichkeiten identifizieren, um zu übergeordneten Zielen der Anpassung an den Klimawandel und des Klimaschutzes beizutragen
Nach der Ermittlung von Anpassungsmaßnahmen ist es wichtig, die Auswirkungen des Klimawandels auf übergeordnete Ziele der Anpassung an den Klimawandel und des Klimaschutzes, auf Akteure im Bereich Land- und Meeresnutzung sowie auf andere Interessenträger zu untersuchen. Wie bei anderen Elementen des Rahmenkonzepts sollte dies auf strategischer Ebene (z.B. im Rahmen von Gesprächen zwischen Naturschutzbehörden und anderen sektoralen Behörden sowie Vertretern von Interessengruppen) und anschließend auch auf Gebietsebene erfolgen.
Auf diese Weise lassen sich große Flächen mit potenziell sich überschneidenden positiven Nebeneffekten identifizieren, beispielsweise dort, wo die Wiederherstellung von Lebensräumen zur Hochwasserminderung, zur Verringerung der Erosion, zur Sicherung der Wasserversorgung, zur Verringerung der Umweltverschmutzung und zur Steigerung der Kohlenstoffspeicherung und -senken beitragen könnte. Solche gegenseitigen Vorteile können dann durch gemeinsame Maßnahmen und Partnerschaften gefördert werden (z.B. die Ausweitung heimischer Wälder in Zusammenarbeit zwischen Naturschutz- und Forstbehörden). Dadurch könnten Finanzmittel außerhalb des Naturschutzsektors beschafft werden, beispielsweise in den Bereichen Forstwirtschaft, Hochwasserschutz und Brandrisikominderung. Das ist ein entscheidender Schritt bei der Integration der Anforderungen an die Anpassung an den Klimawandel für Natura 2000 und der umfassenderen Ziele des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel. Daher wird der Aufbau einer Partnerschaft (siehe Anhang 3 Abschnitt 1.1) unter Einbeziehung von für Natura 2000 zuständigen Behörden, Landbesitzern, Akteuren im Bereich Land- und Meeresnutzung, wichtigen Unternehmen, lokalen Gemeinschaften, dem Katastrophenschutz und anderen Interessenträgern als besonders wichtig angesehen.
Schritt 3c: Potenzielle Konflikte ermitteln, die vermieden werden sollten
Zwar können Klimaschutzinitiativen und Anpassungsmaßnahmen aus anderen Sektoren und jene im Rahmen von Natura 2000 potenzielle wechselseitige Vorteile mit sich bringen, doch es können auch Konflikte entstehen. So kann sich beispielsweise ein Hochwasserschutzprojekt negativ auf ein Natura-2000-Gebiet auswirken. Wenn möglich, sollten solche Konflikte in einem frühen Stadium durch strategische Planung und Gespräche mit den Interessenträgern ermittelt werden, um die am besten geeigneten Maßnahmen auszuwählen. Dies kann die Prüfung alternativer Lösungen beinhalten, wie z.B. naturbasierte Ansätze, die mit natürlichen Prozessen arbeiten und die ökologische Vernetzung erhalten. Werden offizielle Vorschläge für Projekte oder Pläne vorgelegt, die negative Auswirkungen auf ein Natura-2000-Gebiet haben könnten, müssen diese gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Habitat-Richtlinie einer angemessenen Prüfung unterzogen werden.
Schritt 3d: Anpassungsmaßnahmen bewerten und priorisieren
Da die Bewertung der Risiken des Klimawandels und der Anpassungsmaßnahmen voraussichtlich eine lange Liste möglicher Optionen ergeben wird, ist es unerlässlich, eine objektive, evidenzbasierte Priorisierung vorzunehmen, die das Netz, die Gebiete und die übergeordnete Landschaftsebene umfasst.
Folgende Aspekte können zur Priorisierung der Anpassungsmaßnahmen herangezogen werden:
Die Maßnahmen können entsprechend den oben genannten Gesichtspunkten priorisiert werden. Insbesondere sollten Maßnahmen Vorrang erhalten, die am ehesten dazu beitragen, einen günstigen Erhaltungszustand für diejenigen Natura-2000-Lebensräume und -Arten zu erreichen und aufrechtzuerhalten, die von hoher Bedeutung für den Naturschutz und besonders anfällig für den Klimawandel sind.
Bei der Auswahl von Anpassungsmaßnahmen sollten anhand der besten verfügbaren Erkenntnisse ökologische Grundsätze sowie die Zuverlässigkeit der Maßnahmen berücksichtigt werden. Ungeprüfte Maßnahmen mit ungewisser Zuverlässigkeit, Risiken einer Fehlanpassung und hohen Kosten (z.B. großräumige Korridore) erfordern fundierte und umfassende Bewertungen der voraussichtlichen Auswirkungen (einschließlich nicht-ökologischer Auswirkungen) und der Kosteneffizienz.
Zwar wird die Situation für bestimmte Natura-2000-Lebensräume und -Arten sowie Natura-2000-Gebiete unterschiedlich sein, doch sollte Maßnahmen hohe Priorität eingeräumt werden, mit denen die Resilienz der Ökosysteme vor Ort sowohl für Lebensräume als auch für Arten erhöht wird, indem erhebliche Bedrohungen verringert und deren bisherige Auswirkungen rückgängig gemacht werden. In der Praxis bedeutet dies oft, dass bestehende Schutzmaßnahmen verstärkt und vorangetrieben werden müssen, etwa der Schutz der wichtigsten Gebiete, die Verringerung der Umweltverschmutzung, die Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten, die Regulierung der Nutzung sowie Management und Wiederherstellung naturnaher Lebensräume und von Artenpopulationen.
In einigen Gegenden werden die wichtigsten Maßnahmen darin bestehen, die Resilienz der Gebiete gegenüber extremen Klimaereignissen (z.B. Bränden, Überschwemmungen, Stürmen) zu erhöhen, da diese Ereignisse bereits an Häufigkeit und Schwere zunehmen (Anhang 4 Abschnitt 2.4). Solche Ereignisse können zum vollständigen Verlust oder zur fast vollständigen Zerstörung von Lebensräumen und Artenpopulationen in einem Gebiet (oder z.B. innerhalb eines Flusstals) führen, von dem sie sich nicht ohne Weiteres erholen können.
Auf Netzebene wird die Ausweitung der Schutzgebietsfläche weithin als eines der wirksamsten Mittel empfohlen, um den beschriebenen Erfordernissen bezüglich der Klimaanpassung gerecht zu werden 15 16. Grundlage hierfür sind zahlreiche Studien, die gezeigt haben, dass Netze von Schutzgebieten eine Schlüsselrolle bei der Erhaltung hochwertiger Lebensräume ("Raum für die Natur") spielen, die widerstandsfähig gegenüber dem Klimawandel sind und von Arten besiedelt werden können, wenn diese ihr Verbreitungsgebiet als Reaktion auf den Klimawandel verlagern 17 18 19 20 21 22 23 24 25. Es ist zudem klar, dass große Schutzgebiete, die durch Verbindungswege und Trittsteinbiotope in einer durchlässigen Matrix miteinander verbunden sind, das Fortbestehen von Populationen und die Ausdehnung ihres Verbreitungsgebiets zusätzlich fördern 26.
Eine Auswertung der Belege für den Nutzen von Maßnahmen zur Stärkung von Schutzgebietsnetzen hat eine allgemeine Rangliste von Prioritäten ergeben: An erster Stelle steht die Verbesserung der Gebietsqualität, gefolgt von der Vergrößerung der Gebiete, danach folgen die Hinzufügung weiterer Gebiete, die bessere Vernetzung der Gebiete durch Trittsteinbiotope und eine durchlässigere Lebensraummatrix 27 und schließlich die Schaffung von Korridoren 28. Diese Maßnahmen werden in Anhang 3 - Tabelle 2 näher beschrieben.
Weitere Empfehlungen zu den Kriterien für die Bewertung von Strategien und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel finden sich im Habitat Change Management Handbook 29.
Anhang 3 Tabelle 2: Typische Prioritäten für die Gestaltung von Schutzgebieten und umfassenderen ökologischen (Natur-)Netzen
Anmerkung: Die Zahlen dienen nur als Anhaltspunkt und sollten unter gebührender Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten verwendet werden.
Gebiete beziehen sich nicht unbedingt auf ein ausgewiesenes Gebiet (Schutzgebiet), sondern auf einen zusammenhängenden Lebensraum für Wildtiere und Wildpflanzen.
| Bessere Gebietsqualität > | Größere Gebiete > | Mehr Gebiete > | Trittsteinbiotope und durchlässige Matrix > | Korridore |
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| 1) Übergangsbereich zwischen zwei verschiedenen Lebensräumen oder Ökosystemen.
Quelle: Crick et al., (2020) 30 28 mit geringfügigen Anpassungen. | ||||
1.4. Schritt 4: Die ausgewählten Anpassungsmaßnahmen umsetzen
Schritt 4 des Rahmens dient dazu,
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Sobald alle Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ermittelt, priorisiert und ausgewählt wurden, sollten sie in den nationalen und gebietsbezogenen Managementplan für Natura 2000 integriert werden. Die Anpassungsmaßnahmen für Natura 2000 sollten in Synergie mit dem gemäß der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur erforderlichen nationalen Wiederherstellungsplan entwickelt werden, da bestimmte Anpassungsmaßnahmen im Rahmen des nationalen Wiederherstellungsplans umgesetzt werden können. Die Anpassungsmaßnahmen sollten auch mit der nationalen Anpassungsstrategie und dem nationalen Anpassungsplan (gemäß dem Europäischen Klimagesetz) verknüpft werden.
Die Hauptziele dieses Schritts sollten darin bestehen, die Maßnahmen auszuweiten und zu koordinieren, Synergien mit anderen Sektoren, politischen Maßnahmen und Strategien zu suchen und Finanzmittel zu beschaffen. Wie bereits erwähnt ( Schritt 1), ist es besonders wichtig, ein breites Spektrum an Partnern einzubeziehen, um eine Vielzahl von Finanzierungsquellen zu identifizieren und zu erschließen. Aufgrund der zahlreichen potenziellen Synergieeffekte zwischen Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel für Natura-2000-Gebiete einerseits und den übergeordneten Zielen der Anpassung an den Klimawandel und des Klimaschutzes andererseits sollte eine breite Palette von Finanzierungsmöglichkeiten 31 in Betracht gezogen werden, einschließlich Maßnahmen, die für Naturschutzziele allein nicht zur Verfügung stünden.
Ein wichtiger Teil der Planung sollte darin bestehen, den erforderlichen Zeitplan für Maßnahmen zu berücksichtigen und dringende Maßnahmen zu ermitteln, zumal Anpassungsmaßnahmen zur Bewältigung einiger Risiken bereits im Gange sein sollten. Daher kann es oft angebracht sein, sich auf unmittelbare kurzfristige Auswirkungen zu konzentrieren, insbesondere wenn diese bereits beobachtet wurden und daher wahrscheinlich anhalten werden. Allerdings kann die Planung von Maßnahmen für Klimabedrohungen erforderlich sein, von denen erwartet wird, dass sie längerfristige Auswirkungen auf das Natura-2000-Netz und die Gebiete haben. Dies liegt daran, dass die Planung und Umsetzung einiger Maßnahmen viel Zeit in Anspruch nimmt und die meisten Lebensräume nur langsam auf Schutz- und Wiederherstellungsmaßnahmen reagieren. Eine frühzeitige Anpassung kann dazu beitragen, finanzielle Verluste zu verringern, und durch Vorsorge lassen sich später Ausgaben für teure Notfallmaßnahmen vermeiden 32.
1.5. Schritt 5: Die Wirkung der Anpassungsmaßnahmen überwachen und bewerten
Schritt 5 des Rahmens dient dazu,
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Damit die Anpassungsmaßnahmen umgesetzt und die erwarteten Ergebnisse erzielt werden können, ist es unerlässlich, ihre Wirksamkeit regelmäßig zu überwachen und zu bewerten. Die Maßnahmen sollten anhand der übergeordneten Ziele der Naturschutzrichtlinien und des Beitrags des Natura-2000-Netzes zur Erreichung und Erhaltung des günstigen Erhaltungszustands von Lebensräumen und Arten sowie anhand der spezifischeren Anpassungsziele bewertet werden, die in den ersten Schritten des Anpassungsrahmens genannt wurden. Die Maßnahmen sollten überwacht und bewertet werden, um die Fortschritte zu verfolgen und fundierte Entscheidungen zu treffen, indem angegeben wird, welche Maßnahmen angepasst werden müssen (siehe unten).
Bei den Überwachungsmaßnahmen sollte unnötige Doppelarbeit vermieden werden; daher sollten sie so konzipiert sein, dass nach Möglichkeit bestehende Überwachungssysteme und Daten der Mitgliedstaaten genutzt werden, insbesondere die Systeme gemäß Artikel 12 der Vogelschutzrichtlinie und Artikel 17 der Habitat-Richtlinie sowie gemäß der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur, in der die Überwachung der Wirksamkeit von Wiederherstellungsmaßnahmen vorgeschrieben ist.
Auf der Grundlage der Überwachungs- und Bewertungsarbeiten, der Anpassungsziele sowie der sich wandelnden klimatischen Bedingungen und Risiken sollten die Maßnahmen bei Bedarf überarbeitet und angepasst werden. Angesichts der hohen Unsicherheit hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen und ihrer Wirksamkeit sollten diese auf der Grundlage eines adaptiven Managements 33 umgesetzt werden. Adaptives Management ist eine entscheidende Strategie, um die Entscheidungsfindung angesichts von Unsicherheiten und sich ändernden Bedingungen zu unterstützen. Es handelt sich um einen strukturierten, iterativen Prozess zur optimalen Entscheidungsfindung beim Management, der auf der Überwachung des Systems basiert.
Da die Auswirkungen des Klimawandels im Laufe der Zeit besser bekannt und vorhersehbar werden, gilt adaptives Management als unverzichtbares praktisches Instrument zur Integration von Klimaanpassungsmaßnahmen in das Management und die Planung in Bezug auf alle Schutzgebiete, einschließlich der Natura-2000-Gebiete. Durch die Überwachung zur Bewertung der Wirksamkeit von Managementmaßnahmen und der Fortschritte bei der Erreichung der festgelegten Schutzziele lässt sich feststellen, ob auf verschiedenen Managementebenen weitere Maßnahmen erforderlich sind, insbesondere auf der Ebene des Gebietsmanagements.
Adaptives Management kann zudem dazu beitragen, dass Anpassungsmaßnahmen die beabsichtigten Ergebnisse erzielen, indem die geplanten und umgesetzten Maßnahmen überarbeitet und verbessert werden. Dies kann dazu beitragen, negative Folgen zu vermeiden, die Risiken erhöhen oder verlagern, anstatt sie zu verringern (Fehlanpassung).
Ansätze für die Managementplanung und das adaptive Management zur Anpassung an den Klimawandel in Natura-2000-Gebieten wurden in der Fallstudie "Natur'Adapt" ( Fallstudie 6) entwickelt. Für Meeresschutzgebiete wurden Ansätze in der Fallstudie "MPA-Adapt" des operationellen Programms Interreg V-B Mittelmeer entwickelt 34, die im Folgenden in Fallstudie 7 zusammengefasst sind.
Um ein wirksames adaptives Management zu unterstützen, ist es erforderlich, die Überwachung der Auswirkungen des Klimawandels in Natura-2000-Gebieten sowie der Auswirkungen auf geschützte Lebensräume und Arten (z.B. auf Struktur und Funktion, Zusammensetzung, Population sowie Fläche und Verbreitungsgebiet) auszuweiten und zu verbessern. Ebenso sollte die Überwachung der weiteren Umgebung verstärkt werden, insbesondere in Bezug auf Landschaften, die in enger Wechselwirkung mit dem Natura-2000-Netz stehen. Um die Überwachung der biologischen Vielfalt im Hinblick auf Natura-2000-Gebiete und den Klimawandel zu verstärken und zu verbessern, werden folgende Maßnahmen empfohlen:
| Fallstudie 7: MPA-Adapt
Das Klima im Mittelmeerraum wird sich in den nächsten Jahrzehnten rasch verändern. An der Mittelmeerküste sind bereits direkte Anzeichen des Klimawandels zu beobachten, unter anderem in Meeresschutzgebieten (Marine protected areas, MPA) und Natura-2000-Gebieten. Die Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Meeresschutzgebieten sowohl in sozialer als auch in ökologischer Hinsicht durch adaptives Management wird immer wichtiger, um die raschen Veränderungen abzumildern und sich daran anzupassen, damit gesunde Ökosysteme erhalten und geschützt werden können. Allerdings ist der Klimawandel in den meisten Managementplänen nicht ausdrücklich berücksichtigt, und die Informationen zur Unterstützung der Entscheidungsfindung in Meeresschutzgebieten sind sowohl begrenzt als auch fragmentiert. Ziel des Interreg-Projekts "MPA-Adapt" war es, kooperative und gebietsspezifische Anpassungspläne für Meeresschutzgebiete zu entwickeln, um deren Resilienz gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zu stärken. Dies wurde durch den Aufbau von Kapazitäten für ein effektives Management, die Bewertung von Risiken und die Ermittlung potenzieller Maßnahmen und Prioritäten erreicht, um die Anpassungsfähigkeit zu erhöhen und die Widerstandsfähigkeit der biologischen Vielfalt in den Gebieten und in den lokalen Gemeinschaften zu stärken. Zudem wurden Leitlinien für das Management von Meeresschutzgebieten und lokale Interessenträger bereitgestellt, um Ansätze zum Klimawandel umzusetzen und zu erproben. Fünf Meeresschutzgebiete wurden für die Durchführung dieser Initiative ausgewählt. Diese fünf Gebiete sind als Natura-2000-Gebiete ausgewiesen, unterliegen jedoch auch anderen Schutzbestimmungen. Alle beherbergen Natura-2000-Lebensräume und -Arten. In den fünf Meeresschutzgebieten wurden ein einheitliches Verfahren und eine einheitliche Methodik zur Erstellung von Aktionsplänen zur Anpassung an den Klimawandel angewandt. Es wurde eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, die in die Managementpläne der Meeresschutzgebiete aufgenommen werden sollten, darunter Überwachung, Regulierung und Anpassung von Maßnahmen zur Förderung der Resilienz mariner Arten und Lebensräume gegenüber dem Klimawandel, Kommunikations und Sensibilisierungskampagnen sowie Strategien zur Integration der Anpassung an den Klimawandel in die Managementpläne der einzelnen Gebiete. Mit MPA-Adapt wurde das Management der Meeresschutzgebiete dabei unterstützt, sich auf häufige Schwachstellen zu konzentrieren; gleichzeitig wurde ein anpassungsfähiger konzeptioneller Rahmen bereitgestellt, um die gebietsspezifischen Probleme in den einzelnen Gebieten anzugehen. Dieses Projekt ist das erste seiner Art für die Meeres- und Küstenumwelt des Mittelmeers. Darüber hinaus wird der Aufbau von Netzwerken gefördert, indem Dialog und Koordination zwischen dem Management dieser Gebiete und der Wissenschaft verbessert werden, um die ersten Beobachtungsstandorte für Meeresschutzgebiete im Mittelmeerraum zu schaffen. Das Projekt "MPA-Adapt" wird nun mit dem Projekt "MPA-Engage" fortgesetzt, das darauf abzielt, die im Vorgängerprojekt entwickelten Methoden anzuwenden und den Prozess der Erstellung von Plänen zur Anpassung an den Klimawandel auf weitere Meeresschutzgebiete im Mittelmeerraum auszuweiten. Quelle: MPA-ADAPT 35. |
2) Bekanntmachung der Kommission - Leitlinien für die Anpassungsstrategien und -pläne der Mitgliedstaaten 2023/C 264/01 (ABl. C 264 vom 27.07.2023 S. 1).
3) https://climate-adapt.eea.europa.eu/de/knowledge/tools/adaptation-support-tool?set_language=de.
4) Rannow, S., Macgregor, N.A., et al. (2014a), Managing protected areas under climate change: challenges and priorities. Environmental Management Nr. 54 (4), S. 732-743.
5) Bekanntmachung der Kommission - Leitlinien für die Anpassungsstrategien und -pläne der Mitgliedstaaten 2023/C 264/01 (ABl. C 264 vom 27.07.2023 S. 1).
6) Coudurier C., Petit L., Tissot, A. et al. (2023), Natur'Adapt climate change adaptation process - A methodological guide to developing a vulnerability and opportunities assessment and an adaptation plan for a protected area (adapted version for European distribution), LIFE Natur'Adapt - Réserves Naturelles de France, https://naturadapt.com/groups/communaute/documents/776/get.
7) https://naturadapt.com/ und https://webgate.ec.europa.eu/life/publicWebsite/project/LIFE17-CCA-FR-000089/adapting-nature-protection-to-the-challenges-of-climate-change-in-europe-basis-of-dynamic-collective-learning.
8) Sârbu, A., Anastasiu, P. and Smarandache, D. (2014), Potential Impact of Climate Change on Alpine Habitats from Bucegi Natural Park, Romania, in Rannow, S., Neubert, M. (Hrsg.), Managing Protected Areas in Central and Eastern Europe Under Climate Change, S. 259-266, Advances in Global Research, Springer.
9) Sajwaj, T., Tucker, G.M., Harley, M., et al. (2011), Impacts of climate change and selected renewable energy infrastructures on EU biodiversity and the Natura 2000 network: An assessment framework for climate change vulnerability - methodology and results. Bericht an die Europäische Kommission zu Aufgabe 2a im Rahmen des Vertrags ENV.B.2/SER/2007/0076 - Vorbereitende Maßnahmen für Natura 2000 - Los 5: Climate Change and Biodiversity in relation to the Natura 2000 Network, AEA, Axiom, IUCN, IEEP, UNEP & WCMC, Brüssel.
10) EUA (2020), State of Nature in the EU: Results from reporting under the nature directives 2013-2018, EUA-Bericht Nr. 10/2020, Europäische Umweltagentur, Kopenhagen.
11) Bowgen, K M., Kettel, E F., Butchart, S H M., et al. (2022), Conservation interventions can benefit species impacted by climate change, Biological Conservation, 269, 109524.
12) Tucker, G.M., and de Soye, Y. (2009), Impacts of climate change on EU biodiversity policy, and recommendations for policies and measures to maintain and restore biodiversity in the EU in the FACE of climate change. Aufgaben 2b & 3b, Bericht an die Europäische Kommission im Rahmen des Vertrags ENV.B.2/SER/2007/0076 - Vorbereitende Maßnahmen für Natura 2000 - Los 5: Climate Change and Biodiversity in relation to the Natura 2000 network, AEA, Axiom, IUCN, IEEP, UNEP & WCMC, Brüssel.
13) Gross, J. E., Woodley, S., Welling, L. A., et al. (2016), Adapting to Climate Change: Guidance for protected area managers and planners, Best Practice Protected Area Guidelines Series No. 24, IUCN, Gland, Schweiz.
14) Im Rahmen des EU-INTERREG-Projekts HABIT-CHANGE. http://habit-change.eu/service/home.htm.
15) Hannah, L., Midgley, G., Andelman, S., et al. (2007), Protected area needs in a changing climate, Frontiers in Ecology and the Environment, 5 (3), S. 131-138.
16) Pörtner, H.O., Scholes, R.J., Agard, J. et al. (2021), Scientific outcome of the IPBES-IPCC co-sponsored workshop on biodiversity and climate change, IPBES-Sekretariat, Bonn, Deutschland, DOI:10.5281/zenodo.4659158.
17) Gaget, E., Pavón-Jordán, D., Johnston, A., et al. (2021), Benefits of protected areas for nonbreeding waterbirds adjusting their distributions under climate warming, Conservation Biology, 35 (3), S. 834-845.
18) Gillingham, P. K., Alison, J., Roy, D. B., et al. (2015), High Abundances of Species in Protected Areas in Parts of their Geographic Distributions Colonized during a Recent Period of Climatic Change, Conservation Letters, 8 (2), S. 97-106.
19) Gillingham, P. K., Bradbury, R. B., Roy, D. B., et al. (2015), The effectiveness of protected areas in the conservation of species with changing geographical ranges, Biological Journal of the Linnean Society, 115 (3), S. 707-717.
20) Gillingham, P. K., Britton, J. R., Jones, G., et al. (2024), Climate change adaptation for biodiversity in protected areas: An overview of actions, Biological Conservation, 289, 110375.
21) Hiley, J.R., Bradbury, R.B., Holling, M. et al. (2013), Protected areas act as establishment centres for species colonizing the UK, Proceedings of the Royal Society B Biological Sciences No 280 (1760), S. 2012-2310.
22) Johnston, A., Ausden, M., Dodd, A.M., et al. (2013), Observed and predicted effects of climate change on species abundance in protected areas, Nature Climate Change, 3 (12), S. 1055-1061.
23) Lawson, C.R., Bennie, J.J., Thomas, C.D., et al. (2014), Active Management of Protected Areas Enhances Metapopulation Expansion Under Climate Change, Conservation Letters, 7 (2), 111-118.
24) Thomas, C.D., Gillingham, P.K., Bradbury, R.B., et al. (2012), Protected areas facilitate species' range expansions, Proceedings of the National Academy of Sciences of the USA, 109 (35), 14063-14068.
25) Virkkala, R., Pöyry, J., Heikkinen, R.K., et al. (2014), Protected areas alleviate climate change effects on northern bird species of conservation concern, Ecology and Evolution, 4 (15), 2991-3003.
26) Keeley, A.T., Ackerly, D.D., Cameron, D.R. et al. (2018), New concepts, models, and assessments of climate-wise connectivity, Environmental Research Letters, 13(7), 073002.
27) D. h. die Verbesserung der Fähigkeit von Arten, sich durch die dazwischenliegende Landschaft zwischen Habitatabschnitten zu bewegen.
28) Crick, H., Crosher, I., Mainstone, C., et al. (2020), Nature networks evidence handbook, Research report NERR081, Natural England, York, Vereinigtes Königreich.
29) Wilke, C., Rannow, S. und Bilz, M. (2013) HABIT-CHANGE Management Handbook - A guideline to adapt protected areas management to climate change. HABIT-CHANGE Report 5.3.2, Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR) und Partner, Deutschland.
30) Crick, H., Crosher, I., Mainstone, C., et al. (2020), Nature networks evidence handbook, Research report NERR081, Natural England, York, Vereinigtes Königreich.
31) Öffentliche Mittel können den Vorschriften über staatliche Beihilfen unterliegen. Sollte eine Maßnahme eine Beihilfe darstellen, müsste sie im Rahmen der einschlägigen Beihilfevorschriften geprüft werden.
32) Rannow, S., Wilke, C., Gies, M. et al. (2014b), Conclusions and Recommendations for Adapting Conservation Management in the Face of Climate Change, in Rannow, S, Neubert, M (Hrsg.), Managing Protected Areas in Central and Eastern Europe Under Climate Change, S. 291-303. Advances in Global Research, Springer.
33) Auch bekannt als "adaptives Ressourcenmanagement" oder unter anderen Bezeichnungen für ähnliche Managementansätze.
34) https://ec.europa.eu/regional_policy/de/projects/Spain/mpa-adapt-preparing-the-mediterranean-region-for-the-impacts-of-climate-change.
35) https://mpa-adapt.interreg-med.eu/ und https://ec.europa.eu/regional_policy/en/projects/Croatia/mpa-adapt-preparing-the-mediterranean-region-for-the-impacts-of-climate-change.
| Mögliche Anpassungsmassnahmen | Anhang 4 |
1. Anforderungen von Lebensräumen und Arten, die durch den Klimawandel gefährdet sind
Die Mitgliedstaaten können flexibel Anpassungsmaßnahmen wählen, die ihren ökologischen Gegebenheiten und finanziellen Rahmenbedingungen entsprechen. In diesem Kapitel wird eine Reihe praktischer Maßnahmen vorgestellt, die von den Mitgliedstaaten entsprechend ihren nationalen Prioritäten und Bedürfnissen umgesetzt werden können, ohne dass dadurch neue rechtliche Verpflichtungen entstehen.
1.1. Netzebene
Maßnahmen auf Netzebene sollten darauf abzielen, die künftige Widerstandsfähigkeit und Wirksamkeit des Natura-2000-Netzes als Ganzes zu erhalten oder zu steigern, wobei die voraussichtlichen Auswirkungen des Klimawandels zu berücksichtigen sind, einschließlich lokalen Artensterbens und der möglichen Besiedlung neuer Gebiete. Insbesondere sollten die Maßnahmen die Kohärenz des Netzes dort verbessern, wo dies erforderlich ist, um einen günstigen Erhaltungszustand der vorhandenen Natura-2000-Lebensräume und -Arten zu erreichen. Wie in Abschnitt 2.3.6 Kasten 2-6 erörtert, muss das Netz angemessen, repräsentativ, widerstandsfähig und vernetzt sein, damit es kohärent ist. Angesichts der erwarteten Auswirkungen des Klimawandels und potenzieller Veränderungen in der Verbreitung einiger Lebensräume und Arten muss die Kohärenz des Netzes möglicherweise neu bewertet und gegebenenfalls hinsichtlich der Anzahl, Lage und Größe der Gebiete angepasst werden.
Die Angemessenheit des Netzes ist besonders wichtig. In zahlreichen Studien und Empfehlungen zur Anpassung an den Klimawandel (z.B. IUCN-Leitlinien und andere im Literaturverzeichnis aufgeführte Quellen) wurde die Notwendigkeit betont, die Fläche hochwertiger Schutzgebiete zu vergrößern. Netze von Schutzgebieten spielen eine Schlüsselrolle bei der Erhaltung hochwertiger Lebensräume ("Raum für die Natur"), die widerstandsfähig gegenüber dem Klimawandel sind und von Arten besiedelt werden können, wenn diese ihre Verbreitungsgebiete als Reaktion auf den Klimawandel verlagern. Größere Gebiete sind zudem widerstandsfähiger, da sie in der Regel besser gegen Belastungen (z.B. Verschmutzung und Störungen) gewappnet sowie heterogener sind und größere Populationen beherbergen, die aufgrund ihrer geringeren Anfälligkeit für zufällige Ereignisse widerstandsfähiger sind.
Wenn Lebensräume und Arten in bestimmten Gebieten zurückgehen oder verloren gehen, muss unbedingt sichergestellt werden, dass ihre Gesamtvorkommen innerhalb des Netzes unter Berücksichtigung von Veränderungen in ihrer Verbreitung weiterhin ausreichend ist. Für Arten kann dies davon abhängen, ob ihr Lebensraum ausreichend verbreitet ist und ob die jeweilige Art in der Lage ist, sich zu verlagern und neue Gebiete zu besiedeln. Für die Lebensräume und Arten, die durch den Klimawandel und andere Bedrohungen am stärksten gefährdet sind, kann es notwendig sein, ihre Repräsentativität im Netzwerk zu erhöhen, um das Risiko von Verlusten zu minimieren, wie sie beispielsweise durch den Klimawandel entstehen.
Die Gebiete innerhalb des Netzes müssen zudem angemessen miteinander verbunden sein, damit Arten ihr Verbreitungsgebiet von derzeitigen in künftige geeignete Klimazonen verlagern können. Für Arten, die ihr Verbreitungsgebiet als Reaktion auf den Klimawandel möglicherweise verlagern müssen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Natura-2000-Gebiete funktional ausreichend mit anderen Gebieten innerhalb oder außerhalb des Natura-2000-Netzs verbunden sind, insbesondere mit Gebieten, die angesichts des Klimawandels voraussichtlich geeignet bleiben oder geeignet werden. Um die Verlagerung von Verbreitungsgebieten zu erleichtern, ist für einige Arten eine ausreichende Vernetzung über große Entfernungen erforderlich, da sich ihre geeigneten Klimazonen langfristig voraussichtlich um mehrere hundert Kilometer verschieben werden. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit könnte erforderlich sein, um die am besten geeigneten Routen zu schützen und den Spielraum für grenzüberschreitende Maßnahmen zu vergrößern.
Bestimmte Strategien zur Förderung der Vernetzung können jedoch auch Nachteile haben, die bei der Ausarbeitung der Strategien auf Netzebene berücksichtigt werden sollten (z.B. könnten sie den Arten unzureichenden Raum für die Verlagerung bieten oder die Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten begünstigen 1. Wie in Kapitel 3 Anhang 3 - Tabelle 2 dargestellt, deuten die Erkenntnisse darauf hin, dass die Prioritäten bei Maßnahmen zur Verbesserung ökologischer Netze in der Regel darin bestehen, zunächst die Qualität bestehender Gebiete zu verbessern, deren Fläche zu vergrößern und die Anzahl der Gebiete zu erhöhen und anschließend die Vernetzung durch Trittsteinbiotope, eine durchlässigere Matrix und Korridore zu verbessern. Unter bestimmten Umständen kann bereits durch die Verbesserung der Qualität und Größe der Gebiete allein eine ausreichende funktionale Vernetzung erreicht werden, indem die Fortpflanzungserfolge und Abwanderungsraten erhöht werden.
1.2. Gebietsebene
Bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel auf Ebene der Natura-2000-Gebiete ist es ratsam, sicherzustellen, dass gebietsspezifische Erhaltungsziele (Site-Specific Conservation Objectives, SSCO) festgelegt wurden, wie in Abschnitt 2.3.1 beschrieben. Diese sollten alle Natura-2000-Lebensräume und -Arten abdecken. Obwohl dies keine gesetzliche Vorschrift ist, wird zudem empfohlen, Arten zu identifizieren und zu berücksichtigen, die im gesamten Netz durch den Klimawandel gefährdet sind, aber aufgrund geeigneter Lebensräume und klimatischer Bedingungen potenzielle neue Besiedler sein könnten.
Die Erhaltungsziele sollten vor allem darin bestehen, die Resilienz der Lebensräume und Arten in Natura-2000-Gebieten zu stärken. Artenpopulationen und Lebensräume, die sich in einem guten ökologischen Zustand befinden, können sich besser an den Klimawandel anpassen. Gesunde Populationen sind nach Extremereignissen besser in der Lage, sich zu erholen, und bringen mehr Nachkommen hervor, die sich in neue geeignete Gebiete ausbreiten können. Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz vor Ort sollten zum einen darauf abzielen, bestehende Belastungen zu verringern, die sich nachteilig auf den Zustand von Lebensräumen und Arten auswirken, und zum anderen darauf, deren Zustand durch Wiederherstellungsmaßnahmen für Lebensräume und Arten zu verbessern, die sich derzeit nicht in einem guten Zustand befinden. Darüber hinaus können Vorsorgemaßnahmen erforderlich sein, um schädliche Auswirkungen zunehmender klimabedingter Bedrohungen wie Brände, Stürme, Überschwemmungen und andere Extremereignisse zu verhindern.
Für viele Lebensräume und Arten wird es nicht ausreichen, ihre Resilienz durch Verringerung bestehender Belastungen zu erhöhen, um sich an den Klimawandel anzupassen, insbesondere für diejenigen, die sich nicht in einem guten Zustand befinden. Für solche Lebensräume und Arten sind proaktivere Maßnahmen zur Wiederherstellung und zur Erhöhung ihrer Resilienz gegenüber dem Klimawandel erforderlich. Zu diesem Zweck kann die Wiederherstellung natürlicher Ökosystemprozesse und -eigenschaften oft der am besten geeignete und kosteneffizienteste erste Schritt sein. Beispiele hierfür sind die Förderung natürlicher landschaftsbildender Prozesse wie Sedimentation, Sumpfbildung und Flussmäanderbildung. Diese tragen dazu bei, die Integrität des Ökosystems zu erhalten, selbst wenn sich Artengemeinschaften und Strukturen verändern.
Lebensräume und Arten, die besonders anfällig für den Klimawandel sind, erfordern jedoch möglicherweise zusätzlich verbesserte ökologische Bedingungen (z.B. optimale und konstante saisonale Wasserstände). Daher können proaktivere, gezielte Maßnahmen erforderlich sein, beispielsweise die Speicherung von mehr Wasser in Feuchtgebieten, um die Auswirkungen von Dürren abzumildern. Gebiete mit heterogenen Landschaften sind zudem tendenziell widerstandsfähiger, da sie eine größere Vielfalt an Ressourcen und Mikroklimata bieten, die beispielsweise Schmetterlingspopulationen vor klimatischen Schwankungen schützen und eine stabilere Populationsdynamik bewirken 2 3. Eine Erhöhung der Lebensraumvielfalt und der Mikrohabitate kann zudem neue biophysikalische Bedingungen schaffen, die es Arten ermöglichen, dem Klimawandel standzuhalten, indem sie beispielsweise in schattigere Bereiche, feuchtere Gebiete oder in tieferes Wasser ausweichen. Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Erhöhung der Lebensraumvielfalt und der Artenvielfalt nicht zu einem Rückgang anderer Lebensräume und Artenpopulationen führt, der deren Lebensfähigkeit beeinträchtigt.
Gegebenenfalls sollte auch die Größe des Natura-2000-Gebiets berücksichtigt werden, da einige Gebiete möglicherweise zu klein sind, als dass ihre Natura-2000-Lebensräume und -Arten jemals einen guten Zustand erreichen könnten, selbst ohne zunehmende klimabedingte Bedrohungen. Wenn umsetzbar, kann die Vergrößerung eines Gebiets dessen Resilienz erheblich steigern, da größere Gebiete
1.3. Übergeordnete Landschaftsebene
Bei Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel im Rahmen von Natura 2000 sollte der Schwerpunkt auf der Vergrößerung der Fläche und der Verbesserung der Qualität der Lebensräume innerhalb des Netzes und anderer Schutzgebiete liegen. Es kann jedoch notwendig und kosteneffizient sein, solche Maßnahmen durch Eingriffe in die umgebende Landschaft zu ergänzen. Unter "Landschaft" versteht man die an ein Natura-2000-Gebiet angrenzende zusammenhängende Umgebung, die einen wesentlichen Einfluss auf die darin befindlichen Lebensräume und Arten hat. Die Landschaft kann großräumig sein, etwa im Maßstab eines Flusseinzugsgebiets oder darüber hinaus, je nach den jeweiligen Gebieten. Maßnahmen auf dieser Ebene bergen möglicherweise das größte Potenzial für strategische, praktische Verbesserungen des Netzes und erhebliche Nebeneffekte.
Landschaftsmaßnahmen sollten in der Regel darauf abzielen, eine oder mehrere von drei potenziell miteinander interagierenden Anforderungen für Lebensräume und Arten zu erfüllen, die durch den Klimawandel gefährdet sind:
In der Regel sollte der Verringerung bestehender äußerer Belastungen für Natura-2000-Gebiete Vorrang eingeräumt werden, in erster Linie um die Resilienz der Lebensräume und Arten in diesen Gebieten zu erhöhen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Verringerung von Belastungen und alle anderen Maßnahmen zur Steigerung der Resilienz der Populationen innerhalb des Gebiets auch die funktionale Vernetzung zwischen Natura-2000-Gebieten und der umgebenden Landschaft verbessern können. Dies liegt daran, dass größere und gesündere Artenpopulationen eine höhere Fortpflanzungsproduktivität aufweisen, was zu einer höheren Abwanderungsrate führt. Mit anderen Worten: Die Gebiete werden zu den wichtigsten Ausgangspunkten für die Besiedlung der umgebenden Landschaft. In einigen Fällen sind kleine Artenpopulationen in fragmentierten, kleinen Habitatabschnitten Senkenpopulationen (d. h., sie sind nicht in der Lage, sich selbst zu erhalten) und sind auf eine Wiederbesiedlung (den "Rettungseffekt") durch größere Quellpopulationen angewiesen, wie sie beispielsweise in großen Schutzgebieten von guter Qualität vorkommen. Daher gilt als Faustregel, dass Erhaltungsmaßnahmen vorrangig darauf ausgerichtet sein sollten, die Qualität und Größe von Schutzgebieten zu verbessern und deren Anzahl zu erhöhen (siehe Anhang 3 - Tabelle 2).
Trotz der entscheidenden Bedeutung und Qualität von Schutzgebieten sind oft zusätzliche Maßnahmen erforderlich, um die Vernetzung innerhalb der Landschaft zu verbessern, insbesondere um die Widerstandsfähigkeit kleiner und fragmentierter Populationen zu steigern (d. h. durch die Stärkung von Metapopulationen). In den folgenden Abschnitten werden verschiedene Maßnahmen beschrieben, die im Umfeld von Natura-2000-Gebieten ergriffen werden können, um externe Belastungen zu verringern und die Vernetzung zu verbessern. Zu den Maßnahmen gehören der Abbau von Barrieren, die Erhaltung und Verbesserung von Korridoren und Trittsteinbiotopen0 sowie die Verbesserung der allgemeinen ökologischen Qualität der umgebenden Landschaft.
Eine häufige Herausforderung bei Anpassungsmaßnahmen auf Landschaftsebene besteht darin, das Management von Schutzgebieten integrativ so zu gestalten, dass es in direktem Zusammenhang mit anderen Interessenträgern in der Umgebung steht und für diese von Bedeutung ist. Daher ist es besonders wichtig, eine strategische Partnerschaft (siehe Anhang 3, Abschnitt 1.1) zwischen den Verantwortlichen für das Management von Schutzgebieten und den Verantwortlichen für das Management der umliegenden Flächen aufzubauen. Dies beinhaltet die Entwicklung einer Zusammenarbeit mit verschiedenen Interessenträgern in den Gebieten und um die Gebiete herum sowie den Austausch von Informationen und Erfahrungen mit dem Management in anderen Gebieten des Natura-2000-Netzes.
2. Maßnahmen, die zur Anpassung von Natura 2000 an den Klimawandel beitragen können
2.1. Ermittlung von Lebensräumen, Arten und Natura-2000-Gebieten, die durch den Klimawandel gefährdet sind, sowie von Refugien
Ein wesentlicher erster Schritt bei der Entwicklung von Strategien zur Anpassung an den Klimawandel besteht darin, zu beurteilen, welche Lebensräume und Arten am stärksten gefährdet sind ( Schritt 2 im Rahmenkonzept zur Klimaanpassung). In diesem Zusammenhang ist es ratsam, ihre Anfälligkeit zu bewerten, wie in Anhang 2, Abschnitt 2.3 beschrieben. Gemäß der Definition der IUCN hängt die Anfälligkeit von Exposition, Empfindlichkeit und Anpassungsfähigkeit ab (Anhang 2 - Abbildung 1). Es wird empfohlen, Vulnerabilitätsanalysen durchzuführen, um zunächst die Anfälligkeit von Lebensräumen und Arten im gesamten Natura-2000-Netz (z.B. auf Landesebene oder biogeografischer Ebene) zu bewerten, bevor die Angemessenheit der Natura-2000-Abdeckung beurteilt und die am stärksten gefährdeten Natura-2000-Gebiete ermittelt werden. Sind solche Informationen noch nicht verfügbar, sollte eine erste Bewertung unter Verwendung relativ einfacher und effizienter Methoden wie eines merkmalsbasierten Ansatzes durchgeführt werden. Auf diese Weise lässt sich eine Liste von Natura-2000-Lebensräumen und -Arten erstellen, die anhand ihrer biologischen und lebensgeschichtlichen Merkmale bewertet werden, aufgrund derer sie relativ anfällig für den Klimawandel sind.
Da selbst einfache Vulnerabilitätsanalysen die Erfassung und Auswertung einer beträchtlichen Menge an Informationen erfordern, kann es erforderlich sein, zunächst Gruppen ähnlicher Lebensräume und Arten zu untersuchen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, zunächst Arten herauszufiltern, bei denen es sehr unwahrscheinlich ist, dass sie durch den Klimawandel gefährdet sind, und zwar anhand von Empfindlichkeitsanalysen, die in benachbarten Ländern durchgeführt wurden und als geeignet gelten. Alternativ könnten Arten auf der Grundlage ihrer Exposition gegenüber dem Klimawandel herausgefiltert werden, da eine Art oder ein Lebensraum sowohl empfindlich als auch den Auswirkungen des Klimawandels ausgesetzt sein muss, um gefährdet zu sein.
Um eine umfassende Vulnerabilitätsanalyse und eine solide Grundlage für die Anpassungsplanung zu schaffen, wird empfohlen, auch sekundäre Klimabedrohungen (z.B. den Bau von Hochwasserschutzdämmen, Entwässerungskanälen und Stauseen) sowie alle anderen damit zusammenwirkenden nicht klimabedingten Bedrohungen(z.B. intensive Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei) zu berücksichtigen.
Das zweite Ziel der Analyse besteht darin, die Veränderungen des geeigneten Klimaraums für Natura-2000-Lebensräume und -Arten anhand einer Reihe geeigneter Klimaprognosen abzuschätzen und diese anhand ihrer Anteile und Überschneidungen im Vergleich zur aktuellen Situation zu quantifizieren (siehe Anhang 2 Abschnitt 2).
Das abschließende Gesamtziel der Analyse ist, Natura-2000-Gebiete (oder -Regionen) zu identifizieren, denen wahrscheinlich eine besondere Bedeutung für die Natura-2000-Lebensräume und -Arten zukommt, die innerhalb des Landes als am stärksten vom Klimawandel bedroht eingestuft wurden. Wichtig ist, dass bei der Bewertung Natura-2000-Gebiete ermittelt werden, in denen sich die erwarteten Auswirkungen des Klimawandels unterscheiden: solche, die am stärksten gefährdet sind, und solche, die ein stabileres Klima aufweisen und möglicherweise als Klimarefugien dienen können. Das Ziel der Identifizierung der Hochrisikogebiete liegt darin, Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel gezielt auf diese Gebiete und gegebenenfalls die umliegende Landschaft auszurichten, sofern dies dort als machbar und kosteneffizient gilt. Das Ziel der Identifizierung von Refugien ist es, sicherzustellen, dass diese angemessen geschützt und bewirtschaftet werden, damit ihre Lebensräume und Arten nicht durch andere, nicht klimabedingte Belastungen bedroht werden. Zukünftige Klimarefugien können außerhalb des Natura-2000-Netzes oder in anderen Schutzgebieten ermittelt werden und sollten gegebenenfalls für die Einstufung als Natura-2000-Gebiete oder andere Schutzgebiete in Betracht gezogen werden.
Für die Abschätzung künftiger Anteile und Überschneidungen geeigneter Klimaräume sowie die Ermittlung besonders gefährdeter Gebiete und Refugien sind Geodaten erforderlich, um Karten jener Gebiete zu erstellen, in denen unter verschiedenen Klimawandelszenarien und -prognosen künftig geeignete klimatische Bedingungen für den jeweiligen Lebensraum oder die jeweilige Art zu erwarten sind. Wie von Foden et al. (2019) 4 3 empfohlen, sind Modellierungsansätze, die auf einer korrelativen Analyse der aktuellen Lebensraum- und Artenverteilungen sowie der Klimabedingungen basieren, in der Regel der sinnvollste erste Schritt. Hlásny et al. (2021) 5 geben ein Beispiel für einen solchen Ansatz, der auf europäischer Ebene angewendet wird und Gebiete mit deutlich hoher und niedriger Klimastabilität im Laufe des 21. Jahrhunderts identifiziert.
Diese Bewertungen können dann bei Bedarf mithilfe ausgefeilterer mechanistischer Modelle oder kombinierter Ansätze weiter verfeinert werden, um festzustellen, welche Lebensräume, Arten und Gebiete am stärksten gefährdet sind. Es können auch detailliertere Karten erstellt werden, aus denen die Anfälligkeit von Lebensräumen und Arten hervorgeht, um diese in lokalere landschafts- und gebietsbezogene Vulnerabilitätsanalysen und Anpassungsmaßnahmen einfließen zu lassen.
Obwohl Vulnerabilitätsanalysen grundlegende Informationen für die Planung von Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel bieten, müssen sie sehr sorgfältig durchgeführt und interpretiert werden 6. So stellen beispielsweise Hlásny et al. (2021) 7 fest, dass die Interpretation der Muster regionaler Stabilitätszonen mit Schwierigkeiten behaftet ist, da sehr viele Einflussgrößen eine Rolle spielen, darunter die unterschiedlichen Darstellungen atmosphärischer Prozesse in Klimamodellen und die komplexen Verfahren zu deren Identifizierung. Bewertungen sollten daher auf bewährten Verfahren basieren, wie sie in den im Literaturverzeichnis aufgeführten ausführlicheren Leitfäden dargelegt sind.
Für Meeres- und Küstenökosysteme wurden im Rahmen des EU-Horizont-Projekts MSP4BIO 2022-2025 8, das sich mit dem integrierten sozioökologischen Management von Meeresökosystemen befasste, Leitlinien erarbeitet. Es beinhaltet einen Rahmen für das Management und die Modellierung von Meeresschutzgebieten (MPA) zur Bewertung der Anfälligkeit von Meeresarten und -ökosystemen gegenüber klimabedingten Stressfaktoren. Im Rahmen des Projekts MPAEurope (Projekt Horizont Europa 2023-2026) 9 wurden die optimalen Standorte für Meeresschutzgebiete mit dem Ziel kartiert, ein ökologisch kohärentes Netz repräsentativer Biodiversitätsgebiete in den europäischen Meeren zu etablieren. Die Ergebnisse zeigen, dass die prognostizierten Verbreitungsgebiete der Meeresarten unter dem extremsten Klimawandelszenario bis 2100 in den repräsentativen Biodiversitätsgebieten lagen. Somit wurde prognostiziert, dass die repräsentativen Biodiversitätsgebiete ein klimaresilientes Netz bilden werden. Weitere EU-Projekte sind in CORDIS zu finden 10.
2.2. Bewertung der Kohärenz des Natura-2000-Netzes in Bezug auf den erwarteten Klimawandel
Das Natura-2000-Netz umfasst derzeit 18,6 % der Landfläche der EU und 10,5 % ihrer Meeresfläche (Kapitel 1, Abschnitt 1.1). Studien zur Resilienz auf Landschafts- und Meereslandschaftsebene deuten jedoch darauf hin, dass ein Anteil von 30 % oder 50 % oder sogar mehr erforderlich sein könnte, um eine vollständig widerstandsfähige Landschaft zu gewährleisten 11 12. Eine Ausweitung des Natura-2000-Netzes würde auch zum EU-Ziel beitragen, die Schutzgebietsfläche sowohl an Land als auch im Meer bis 2030 auf 30 % zu erhöhen, wovon 10 % entsprechend der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und Ziel 3 des Globalen Rahmens für die biologische Vielfalt von Kunming-Montreal im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt streng geschützt sein sollten 13.
Die Ausweisung von Gebieten im Natura-2000-Netz sollte kein statischer Prozess sein, sondern die Kohärenz des Netzes hinsichtlich seiner Angemessenheit, Repräsentativität, Resilienz und Vernetzung sollte regelmäßig neu bewertet werden. Dabei sollte bei den Bewertungen berücksichtigt werden, inwieweit durch national ausgewiesene Schutzgebiete und andere wirksame gebietsbezogene Erhaltungsmaßnahmen ein ausreichend kohärentes Netz für jeden Natura-2000-Lebensraum und jede Natura-2000-Art im Hinblick auf erwartete Klimaveränderungen geboten werden kann (d. h., das Ziel erreicht werden kann, ihren günstigen Erhaltungszustand zu erreichen und aufrechtzuerhalten).
Auf der Grundlage von Risiko- und Vulnerabilitätsanalysen sowie anderer wissenschaftlicher Erkenntnisse sollte geprüft werden, ob aus folgenden Gründen neue und/oder größere Natura-2000-Gebiete erforderlich sind:
Obwohl die Auswirkungen des Klimawandels auf die Natura-2000-Lebensräume und -Arten bislang relativ gering waren, wurde in einigen Studien und Initiativen der Bedarf an neuen und/oder größeren Natura-2000-Gebieten untersucht, um den erwarteten Bedrohungen durch den Klimawandel zu begegnen.
Siehe beispielsweise im Zusammenhang mit dem erwarteten Verlust von Küstenfeuchtgebieten, die für die Rohrdommel von entscheidender Bedeutung sind (beschrieben in Fallstudie 5), und dem Bedarf an zusätzlichen Schutzgebieten für den prioritären Lebensraum "Tetraclinis articulata-Wälder" ( Fallstudie 8).
| Fallstudie 8: Notwendigkeit von Schutzgebieten überprüfen
Den prioritären Lebensraum "Wälder mit Tetraclinis articulata" (HD 9570*) gemäß Anhang I der Habitat-Richtlinie findet man nur im Südosten Spaniens und auf Malta In einer Studie in Spanien wurden die möglichen Auswirkungen des Klimawandels auf diesen Waldtyp durch die Analyse der Veränderung seiner Verbreitung anhand von zwei Szenarien (A2 und B2) untersucht. In einem der Szenarien (B2) wird das bestehende Netz an Schutzgebieten höchstwahrscheinlich ausreichend sein, um die Art zu schützen. In diesem Szenario wird die für den Waldtyp infrage kommende Fläche erweitert, die gegenwärtigen und zukünftigen potenziellen Habitate überschneiden sich teilweise, und die meisten Schutzgebiete sind so nahe gelegen, dass Migration über Kurzstreckenverbreitung möglich ist. Das zweite Szenario (A2) würde zu einem Verlust des heutigen Küstenhabitats führen. Obwohl zwei bestehende Schutzgebiete im Innenbereich geeignet wären, ist die Wahrscheinlichkeit einer natürlichen Kolonisierung niedrig, denn Tertaclinis articulata hat eine geringe Verbreitungsfähigkeit und die gegenwärtigen und zukünftigen Bereiche der potenziellen Verbreitung überschneiden sich nicht. Quelle: In Anlehnung an Esteve-Selma et al.,(2012) 14 zitiert in: Europäische Kommission (2013) 15. |
In einer Reihe von Studien wurde die Resilienz von Schutzgebietsnetzen gegenüber verschiedenen Klimawandelszenarien mithilfe von Modellierungsansätzen untersucht 16 17 18.
Derzeit deuten die vorliegenden Erkenntnisse darauf hin, dass es mit Ausnahme von Gebieten, die durch zunehmende Extremereignisse gefährdet sind (z.B. Fallstudie 5 zur Rohrdommel), kurzfristig kaum einen dringenden Bedarf geben dürfte, viele Natura-2000-Gebiete aufgrund direkter Bedrohungen durch den Klimawandel auszuweisen oder zu erweitern. Mittelbis langfristig könnten je nach Schwere und Tempo des weiteren Klimawandels radikalere Änderungen am Natura-2000-Netz erforderlich werden. Diese müssen auf kohärente und systematische Weise geplant werden.
Unabhängig von den Vorteilen einer Ausweitung müssen die Grenzen von Natura-2000-Gebieten unter Umständen angepasst werden, um den Auswirkungen des Klimawandels Rechnung zu tragen. Solche Anpassungen können bei größeren strukturellen Veränderungen erforderlich sein, wie beispielsweise bei unvermeidbarer Küstenerosion oder der Umwandlung von Süßwasserlebensräumen in Brackwasserökosysteme. Auch weniger tiefgreifende und kleinräumigere Anpassungen könnten zunehmend erforderlich werden, um den Schutz bestimmter Natura-2000-Lebensräume und -Arten aufrechtzuerhalten, wenn diese sich deutlich über die bestehenden Grenzen hinaus ausbreiten. Die meisten Natura-2000-Gebiete verfügen jedoch über Grenzen, die allgemein für mehrere Lebensräume und Arten festgelegt sind. Darüber hinaus können bestehende Natura-2000-Lebensräume und -Arten durch andere ersetzt werden, wenn sie sich verlagern (oder aussterben). Daher dürfte es in der Praxis nicht oft vorkommen, dass eine Anpassung der Grenzen in Bezug auf bestimmte Natura-2000-Lebensräume und -Arten erforderlich ist.
2.3. Bewältigung der wichtigsten Belastungen und Bedrohungen sowie Wiederherstellung der Ökosysteme
Aus den Berichten gemäß Artikel 17 der Habitat-Richtlinie und Artikel 12 der Vogelschutzrichtlinie geht hervor, dass ein erheblicher Anteil der Natura-2000-Lebensräume und -Arten einen ungünstigen Erhaltungszustand aufweist und einer Vielzahl häufiger und starker Belastungen ausgesetzt ist. Daher besteht für die meisten Lebensräume und Arten sowie für einen großen Teil der Gebiete ein gewisser Spielraum für "No regret "Maßnahmen, die zu robusteren Ökosystemen beitragen können.
Um diese Anpassungsmaßnahmen in die Praxis umzusetzen, sollten Belastungen und Bedrohungen, denen vom Klimawandel betroffene Lebensräume und Arten innerhalb und außerhalb des Netzes ausgesetzt sind, umfassend bewertet und geeignete Maßnahmen ermittelt werden, um diese Belastungen und Bedrohungen, soweit möglich, auf ein unbedeutendes Maß zu reduzieren. Idealerweise sollte dies Teil einer umfassenden Managementplanung sein, die partizipative Ansätze unter Einbeziehung aller wichtigen Interessenträger vorsieht (siehe Anhang 3 Abschnitt 1.2).
Zwar sollten alle Belastungen und Bedrohungen bewertet werden, doch sollte denjenigen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, die infolge der Einflussfaktoren des Klimawandels voraussichtlich zunehmen werden:
Zusätzlich zu diesen klimabedingten Belastungen gibt es oft weitere anthropogene Belastungen, die auf Landschaftsebene angegangen werden müssen, darunter:
Um die Widerstandsfähigkeit von Lebensräumen und Arten gegenüber zusätzlichen Belastungen durch den Klimawandel zu maximieren, ist es unerlässlich, diesen Belastungen durch die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden entgegenzuwirken, unter anderem durch Maßnahmen im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie, der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie 19 und der Hochwasserrichtlinie.
Ein Ansatz zum Umgang mit externen Belastungen, der in Leitfäden zur Anpassung an den Klimawandel häufig empfohlen wird, ist die Schaffung von Pufferzonen 20. Einer ihrer Vorteile besteht darin, dass sie die Fläche vergrößern können, für die notwendige Schutzmaßnahmen gelten, ohne dass dies mit der höheren administrativen Komplexität und den Belastungen im Zusammenhang mit der Ausweisung als Natura-2000-Gebiet oder einer anderen Form von Schutzgebiet einhergeht. Dennoch können sie eine neue Form der Verwaltung und Rechtsgrundlage erfordern, so wie beispielsweise im österreichischen Bundesland Vorarlberg, in dem eine Pufferzone um ein Natura-2000-Gebiet herum ausgewiesen wurde, wobei eine lokale Verordnung erlassen wurde, in der Vorschriften für die Pufferzone I und die Pufferzone II festgelegt sind 21.
Pufferzonen können hinsichtlich der darin geregelten Landnutzungen und Tätigkeiten selektiv gestaltet werden (z.B. durch das Verbot stark störender Tätigkeiten), was ihre Akzeptanz bei den Interessenträgern erhöhen kann. Die Aufgabe der Pufferzone besteht darin, den Verlust von Lebensräumen zu verhindern oder sogar deren Wiederherstellung zu fördern, beispielsweise durch die Verhinderung der Umwandlung von Grünland in Ackerland, um so zur Erhaltung der Lebensraumfläche beizutragen. Pufferzonen können auch zur Verbesserung der Vernetzung beitragen, obwohl dies nicht ihr vorrangiges Ziel sein sollte; für solche Zwecke sollten speziell konzipierte Maßnahmen zum Einsatz kommen.
Daher sollten dort, wo eine Anpassung an den Klimawandel erforderlich ist, die potenziellen Vorteile von Pufferzonen berücksichtigt, jedoch gegen den umfassenderen potenziellen Schutz und die besseren Verwaltungsmöglichkeiten abgewogen werden, die eine Ausweisung als Schutzgebiet bietet.
Die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit des Netzes durch die Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustands seiner Lebensräume und Arten ist ein entscheidender Schritt. Die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur bietet den Rahmen für die Umsetzung weiterer Wiederherstellungsmaßnahmen für die Ökosysteme innerhalb und außerhalb des Natura-2000-Netzes. Die im Rahmen der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur zu erstellenden nationalen Wiederherstellungspläne bieten den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, anhand eines wissenschaftlich fundierten, kohärenten und integrierten Ansatzes die Wiederherstellungsmaßnahmen zu ermitteln, die erforderlich sind, um die Wiederherstellungsziele zu erreichen, den in den Artikeln 4, 5 und 8 bis 13 der Verordnung festgelegten Verpflichtungen nachzukommen und einen Beitrag zu den in den EU-Natur und Klimagesetzen verankerten Biodiversitäts- und Klimazielen der EU zu leisten.
Wiederherstellungsmaßnahmen können die Anpassung an den Klimawandel unterstützen, indem sie den Zustand, die Repräsentativität und die Vernetzung (u. a. durch Renaturierung) von Lebensräumen und Artenlebensräumen im gesamten Netz und bei Bedarf auch außerhalb davon verbessern. Die Erfordernisse des Natura-2000-Netzes im Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel sollten daher bei der Ausarbeitung oder Überarbeitung der nationalen Wiederherstellungspläne gründlich berücksichtigt werden.
2.4. Bewältigung von durch den Klimawandel bedingten Extremereignissen
Obwohl viele Ökosysteme an periodische Störungen angepasst sind, können Extremereignisse wie Dürren, Überschwemmungen, Stürme und schwere Waldbrände für bestimmte Natura-2000-Lebensräume und -Arten besonders schädlich sein. Einige Natura-2000-Gebiete sind möglicherweise ebenfalls besonders anfällig für solche Ereignisse. Wie in Anhang 1 Abschnitt 2 dargelegt, nehmen extreme Wetterereignisse und Waldbrände infolge des Klimawandels an Häufigkeit und Schwere zu, und dieser Trend dürfte sich in allen wahrscheinlichen Szenarien fortsetzen.
Daher ist es bereits jetzt notwendig, zu planen, wie mit Extremereignissen in Natura-2000-Gebieten und in der umgebenden Landschaft zu verfahren ist, sofern diese das Gebiet beeinflussen können (z.B. innerhalb von Flusseinzugsgebieten). Ziel sollte es sein, die Häufigkeit solcher Ereignisse nach Möglichkeit zu verringern und ihre Auswirkungen zu bewältigen und zu mindern, wenn sie doch eintreten. Da diese Extremereignisse oft mit sozioökonomischen Auswirkungen verbunden sind, welche die Lebensgrundlage und sogar das Leben der lokalen Bevölkerung bedrohen, ist es unerlässlich, dass diese damit verbundenen Aspekte bei der Planung berücksichtigt werden. Tatsächlich bietet ein solides Management von Natura-2000-Gebieten in vielen Fällen Möglichkeiten für naturbasierte Lösungen zur Minderung der Auswirkungen von Extremereignissen, wie beispielsweise Küstenüberschwemmungen ( Fallstudie 5) oder Flusshochwasser ( Fallstudie 11).
Wenn Natura-2000-Gebiete einem besonders hohen Risiko durch Extremereignisse ausgesetzt sind und einen hohen Anteil an einem Lebensraum oder einer Artenpopulation im Rahmen von Natura 2000 aufweisen, sollten ergänzende Maßnahmen in anderen Gebieten oder Regionen in Betracht gezogen werden, die das Risiko für die am stärksten bedrohten Natura-2000-Lebensräume und -Arten verringern können. Dies könnte beispielsweise verstärkte Schutzmaßnahmen durch die Ausweisung weiterer Natura-2000-Gebiete, die Erleichterung der Verlagerung von Arten in andere Gebiete und, falls erforderlich, deren Umsiedlung umfassen (wie in Abschnitt 2.8 dieses Anhangs erörtert).
2.4.1. Brandschutzmanagement
Der Klimawandel trägt zu einer Zunahme der Anzahl, der Fläche und der Schwere von Waldbränden bei (Kapitel 3 Abschnitt 3.3.1 und Anhang 1 Abschnitt 2.4). Angesichts dieser wachsenden Bedrohung sollte beim Waldbrandrisikomanagement in Natura-2000-Gebieten die Vereinbarkeit mit den Erhaltungszielen der Gebiete sowie mit der Erhaltung der biologischen Vielfalt, der Ökosysteme und der Landschaften gewährleistet sein (siehe Kapitel 2 Abschnitt 2.3.5).
Um Risiken in Natura-2000-Gebieten wirksam zu bewältigen, ohne die Erhaltungsziele zu gefährden (oder sogar um die Ökosystemprozesse zu verbessern), muss die Waldbrandvorsorge, die sich auf traditionelle Schutzinfrastrukturen und Maßnahmen im Rahmen eines integrierten Waldbrandrisikomanagements stützt, durch landschafts- und ökosystembasierte Präventionsmaßnahmen ergänzt werden. Je nach lokalem Kontext kann dies folgende Maßnahmen umfassen: Landschaftspflege und -planung, die Wiederherstellung von Ökosystemen, ein angemessenes Management von brennbarem Material (Biomasse) durch Durchforstung, kontrollierte Brände und Beweidung, eine Wiederaufforstung mit Schwerpunkt auf einer größeren Artenvielfalt und der Anpassungsfähigkeit der Waldarten an Störungen, eine naturnahe Waldbewirtschaftung 22 sowie die Förderung einer integrierten Politik zur Waldbrandprävention.
Eine der wirksamsten strategischen Maßnahmen zur Begrenzung der potenziellen Risiken und Auswirkungen von Waldbränden ist eine Landschaftsplanung, mit der multifunktionale, widerstandsfähige Mosaiklandschaften erhalten oder wiederhergestellt werden. Die Waldbrandprävention sollte bei der Landschaftsplanung Priorität haben 75, wobei eine Risikominderung durch gezielte Verwaltung der Menge und Vernetzung von brennbarem Material angestrebt wird, um die Ausbreitungsgeschwindigkeit von Bränden zu verringern, das Potenzial zur Brandbekämpfung zu erhöhen und Brandschäden zu mindern 23. Verfahren wie die Pflege von Dauerkulturen und Agroforstsystemen sind wichtige Instrumente bei der Schaffung dieser widerstandsfähigen Landschaften.
Zu den ökosystembasierten Methoden des Brennmaterial-Managements zählen Durchforstung, kontrollierte Brände und extensive Beweidung. Bei der Durchforstung werden Bäume selektiv entfernt, um die Walddichte zu verringern und eine widerstandsfähigere Struktur zu schaffen, beispielsweise durch die Schaffung einer Brennmateriallücke zwischen Unterholz und Baumkronen. Zum Schutz vor Waldbränden hat sich die Durchforstung in Kombination mit kontrollierten Bränden als wirksamer erwiesen, zumindest in gemäßigten Nadelwäldern 24.
Sorgfältig geplante kontrollierte Brände sind ein kosteneffizientes Instrument, mit dem sich natürliche Brandzyklen nachahmen lassen, wodurch die Gesundheit der Wälder und die Artenvielfalt verbessert werden. Gleichzeitig verringert dies die Wahrscheinlichkeit von verheerenden Bränden in Ökosystemen, die an Brände mit geringer oder mittlerer Intensität angepasst sind, wie beispielsweise bestimmte Graslandschaften, mediterrane Wälder und Buschlandschaften, gemäßigte Heidegebiete und boreale Wälder (Taiga). Ein Beispiel für bewährte Verfahren in der EU im Bereich der kontrollierten Brände ist das Projekt LIFE Taiga 25, bei dem diese Technik zur Wiederherstellung borealer Wälder eingesetzt wurde, die zu stark von Fichten oder Kiefern dominiert waren und in denen es an Totholz mangelte. Kontrollierte Brände in bestimmten besonders empfindlichen oder wertvollen Lebensraumtypen, wie Primär- und Urwäldern, können nur dann als zulässige Maßnahme angesehen werden, wenn durch eine Bewertung die Eignung dieser Maßnahme für die Erhaltungsziele nachgewiesen wird. Während in einigen Mitgliedstaaten das Potenzial kontrollierter Brände bislang unerschlossen geblieben ist (unter anderem aufgrund von Haftungsfragen und risikoscheuen Strategien, bei denen der Brandbekämpfung Vorrang eingeräumt und der "Teufelskreis der Brandbekämpfung" aufrechterhalten wird), ist ein Paradigmenwechsel erforderlich, insbesondere im Mittelmeerraum 26.
Viele gemäß der Habitat-Richtlinie geschützte Lebensräume (z.B. naturnahe Graslandtypen, Heideflächen und Hartlaubgebüsch) sind auf die Beweidung durch Nutztiere im Rahmen traditioneller, wenig intensiver Bewirtschaftungssysteme mit hohem Naturwert (High Nature Value, HNV) 27 angewiesen, darunter auch die traditionelle Waldweidewirtschaft.
Dazu gehören die extensive Beweidung durch verschiedene Nutztierarten, die Grünlandbewirtschaftung und/oder die Wandertierhaltung mit widerstandsfähigen Rassen, die besser an die Umgebung angepasst sind.
Sozioökonomische Schwierigkeiten und Nachteile im Zusammenhang mit natürlichen oder anderen spezifischen Einschränkungen haben zu einer weitgehenden Aufgabe der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert geführt, insbesondere in abgelegenen und bergigen Gebieten, wozu viele Natura-2000-Gebiete zählen, wobei 11 % der landwirtschaftlichen Flächen in der EU und im Vereinigten Königreich einem hohen Risiko der Aufgabe ausgesetzt sind 28. Ohne Beweidung verwandelt sich aufgegebenes Land auf natürliche Weise in Buschland und schließlich in Wald. Aufgegebene landwirtschaftliche Flächen werden zudem für Waldplantagen genutzt, oft mit leicht brennbaren Baumarten, was zu einer Zunahme der Menge an Brennmaterial und der Brandgefahr beiträgt 29. Obwohl ausbleibende menschliche Nutzung manchmal Vorteile für die Biodiversität haben kann, wirkt sich dies vor allem für naturnahe, nicht forstwirtschaftlich genutzte gemäß der Habitat-Richtlinie geschützte Lebensräume und viele damit verbundene Arten meist nachteilig aus 30. Aus diesen Gründen liegt der Schwerpunkt vieler Bewirtschaftungsmaßnahmen in Natura-2000-Gebieten mit naturnahen Lebensräumen auf der Aufrechterhaltung traditioneller, landwirtschaftlich wertvoller Viehzuchtpraktiken, oft durch die Unterstützung von Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 31. Dies wiederum bietet erhebliche Vorteile mit Blick auf die Verringerung von Brandrisiken, insbesondere im Zusammenhang mit großen und schweren Bränden.
Die Kosteneffizienz des Einsatzes von Nutztieren zur Verringerung des Waldbrandrisikos wurde in einer Reihe von Studien 32 33 34 und Projekten nachgewiesen, wie beispielsweise im LIFE-Projekt LANDSCAPE FIRE und in GrazeLIFE ( Fallstudie 9).
| Fallstudie 9: Empfehlungen von GrazeLIFE zu Weidewirtschaft und Waldbrandprävention
Das Projekt im Rahmen des EU-LIFE-Programms mit dem Titel GrazeLIFE: Grazing for wildfire prevention, ecosystem services, biodiversity and landscape management (Weidewirtschaft für Waldbrandprävention, Ökosystemleistungen, Biodiversität und Landschaftspflege) wurde von 2019 bis 2021 durchgeführt und von Rewilding Europe geleitet. In diesem Rahmen wurde untersucht, wie Landnutzungsmodelle, die auf Weidesystemen mit Nutztieren und halbwilden Pflanzenfressern basieren, (kosten-)effektive Lösungen für ökologische Herausforderungen bieten können, darunter Klimawandel, Verlust der biologischen Vielfalt, Bodendegradation sowie die zunehmende Häufigkeit und Schwere von Waldbränden. Ergebnisse des Projekts in Bezug auf Brandrisiken: Ergebnisse (basierend auf Literatur und Studien im Velebit in Kroatien, im Côa-Tal in Portugal und in Galicien in Spanien) Feldstudien im Mittelmeerraum und im südlichen Atlantik zeigen, dass extensiv beweidete Gebiete weniger unter großflächigen Waldbränden leiden als umliegende Gebiete, die aufgegeben (Buschbewuchs) oder mit Monokulturen aus Kiefern oder Eucalyptus aufgeforstet wurden. Durch extensive Beweidung wird der Bestand an hohen Gräsern, Stechginster und Sträuchern begrenzt, was zu einer vertikalen Unterbrechung der Vegetation führt und die Brandgefahr verringert. Gemischte Gilden aus Grasern und Strauchfressern sind besonders wirksam bei der Schaffung natürlicher Brandschneisen. In der Praxis konzentrieren sich Bewirtschaftungsmaßnahmen und Fördermittel jedoch hauptsächlich auf die Brandbekämpfung oder, im Fall von Präventionsmaßnahmen, auf mechanisches Mähen und weniger auf Beweidung. Gleichzeitig gibt es immer mehr Belege dafür, dass Maßnahmen, die eine vollständige Brandbekämpfung (d. h. die Verhinderung aller Brände) begünstigen, zu einer langfristigen Ansammlung von Brennmaterial und folglich zu größeren und intensiveren Bränden in der Zukunft führen. Fazit Der Einsatz von Pflanzenfressern zur Reduzierung der Menge an brennbarem Material ist eine vielversprechende Bewirtschaftungsstrategie, um eine Anhäufung dieses Materials zu vermeiden und Waldbrände auf relativ kostengünstige und nachhaltigere Weise einzudämmen. Brandschutzmaßnahmen sollten daher einen Ansatz verfolgen, bei dem der Einsatz von Pflanzenfressern als kosteneffiziente Methode zur Reduzierung des Brennmaterials in Kombination mit kontrollierten Bränden oder anderen mechanischen Bewirtschaftungsmaßnahmen gefördert wird. Quelle: GrazeLIFE 35. Für weitere Informationen siehe Rouet-Leduc et al. (2021) 36. |
Sobald ein Waldbrand ausbricht, müssen in der Regel innerhalb kurzer Zeit Managemententscheidungen getroffen werden (siehe Kapitel 2.3.5). Idealerweise sollten Notfallpläne zur Unterstützung dieser Entscheidungen im Voraus erstellt und gegebenenfalls in die Natura-2000-Managementpläne integriert werden. In vielen Ökosystemen treten Brände von Zeit zu Zeit als Teil ihrer natürlichen Dynamik auf, und mehrere Arten (Tiere und Pflanzen) sind von ihnen abhängig oder profitieren davon. In solchen Fällen könnte, vorbehaltlich einer Einzelfallanalyse, der Verzicht auf Maßnahmen nach dem Brand (d. h. die natürliche Erholung des Ökosystems) als Bewirtschaftungsoption in Betracht gezogen werden. In diesem Zusammenhang sollten Waldbrände geringer oder mäßiger Intensität in den Ökosystemen, die an sie angepasst sind, nicht als Verschlechterung gewertet werden 37.
Die Schadholzaufbereitung nach einem Brand (Fällen und Entfernen verbrannter Baumstämme) kann in einigen Fällen die Waldregeneration behindern. Sie kann die Bodenerosion und -verdichtung verstärken, die Nährstoffverfügbarkeit einschränken, Sämlinge schädigen und die Biodiversität verringern. In Natura-2000-Gebieten können weniger aggressive Maßnahmen nach einem Brand empfohlen werden. Teilfällung plus Entasten (d. h. das Fällen der meisten Bäume, das Abschneiden der Hauptäste und das Belassen der gesamten oder eines Teils der Biomasse vor Ort) hat sich in mediterranen Wäldern bewährt. Maßnahmen zum Erosions- und Hochwasserschutz wie Baumstammbarrieren, Holzdämme und Mulchen haben sich in bestimmten Situationen ebenfalls als wirksam erwiesen, um den Abfluss und die Erosion nach Bränden zu verringern 38.
In einigen Fällen kann die einzige praktikable Lösung zur Erreichung eines akzeptablen Niveaus an biologischer Vielfalt die Wiederherstellung durch Wiederaufforstung sein. Bei der Wiederaufforstung in Natura-2000-Gebieten sollte der Einsatz einheimischer Arten (und, was noch entscheidender ist, lokaler und/oder klimagerechter Genotypen) bevorzugt werden, um widerstandsfähige und artenreiche Landschaften zu schaffen, und dies sollte im Einklang mit den Erhaltungszielen der Gebiete stehen. Angesichts ihrer geringeren Vulnerabilität gegenüber Bränden sollte auch die Bevorzugung von Laubbaumarten gegenüber Nadelbaumarten in Betracht gezogen werden 39. Darüber hinaus könnte es in einigen Fällen gerechtfertigt sein, den Einsatz anderer Arten zu prüfen, die das Potenzial haben, die Widerstandsfähigkeit des Ökosystems gegenüber dem Klimawandel zu verbessern (z.B. die Verwendung von Tetraclinis articulata in xerischen infra- und thermomediterranen Ökosystemen). Die Kommission hat spezifische Leitlinien für eine biodiversitätsfreundliche Wiederaufforstung und Waldbewirtschaftung 40 bereitgestellt.
Fallstudie 10 ist ein Beispiel für integrierte Maßnahmen zur Landschafts- und Waldbewirtschaftung, die ergriffen wurden, um die Auswirkungen von Waldbränden in mediterranen Wäldern zu verringern.
Weitere Beispiele aus LIFE-Projekten sowie einschlägige Leitlinien finden sich im Literaturverzeichnis.
| Fallstudie 10: Anpassung mediterraner Wälder an den Klimawandel - LIFE NORTENATUR (Portugal)
Der Klimawandel hat erhebliche Auswirkungen auf mediterrane Wälder und die damit verbundenen Ökosystemleistungen. Daher sind Anpassungsmaßnahmen erforderlich, insbesondere um die Bedrohung durch Waldbrände zu verringern. Derzeit ergreifen viele südeuropäische Länder Anpassungsmaßnahmen, darunter:
Ein Beispiel für einen solchen Plan wurde im Rahmen des durch LIFE finanzierten Projekts NORTENATUR entwickelt. Im Jahr 2003 zerstörte ein verheerender Brand weite Teile der Eichenwälder im portugiesischen Alentejo - mit Auswirkungen auf die Natura-2000-Gebiete São Mamede und Nisa - Lage da Prata. Die mangelnde Bewirtschaftung dieser Waldgebiete wurde als Hauptursache für die Ausbreitung des Feuers identifiziert. Das Projekt NorteNatur hatte zum Ziel, nachhaltige Bewirtschaftungsmethoden für diese Natura-2000-Gebiete zu erproben. Durch die Förderung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden, Universitäten und lokalen Forstwirten ein umfassender Bewirtschaftungsplan erstellt werden, bei dem Quercus-montados und damit verbundene Lebensräume in bestehende rechtliche Planungsinstrumente integriert werden sollten. Zu den konkreten Zielen gehörten die Entwicklung von Schutzstrategien gegen Waldbrände, die Umsetzung nachhaltiger Landnutzungspraktiken und die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme. Zu den wichtigsten Pilotmaßnahmen zählten der Bau von Barrieren zur Bekämpfung der Erosion, die Anpflanzung von Ufervegetation, die Einzäunung empfindlicher Gebiete, die Regulierung der Viehbesatzdichte, die Wiederherstellung von Uferlebensräumen und die Beseitigung invasiver Arten.
Im Rahmen des Projekts wurden zudem Überwachungsmaßnahmen zum Schutz von Wacholderbuschland umgesetzt und Aufklärungsmaßnahmen für die lokale Bevölkerung initiiert. Quelle: NORTENATUR 41. |
2.4.2. Umgang mit Störungen - Stürme
Diese Art von Maßnahmen ist besonders relevant für zwei sehr unterschiedliche Ökosysteme: Wälder und Küstenlebensräume. Zu den typischen Anpassungsmaßnahmen in Wäldern, die dazu beitragen, großflächige Schäden zu verhindern und gleichzeitig die Widerstandsfähigkeit des Ökosystems und die biologische Vielfalt zu erhalten, gehören Maßnahmen zur Sicherung der Vielfalt im Wald hinsichtlich des Alters der Bäume und der Artenzusammensetzung.
An Küsten umfasst der Sturmschutz traditionell den Bau von Deichen, Buhnen (Konstruktionen, welche die Längsdrift einschränken und Sedimente am Ufer ansammeln) sowie die Aufschüttung von Sand, Kies oder Steinen als Küstenbarriere. Diese Maßnahmen können kostspielig sein und Schäden am Ökosystem verursachen, beispielsweise durch die Einschränkung der landwärts gerichteten Verlagerung von Lebensräumen (bekannt als "Küstenrückgang"). Dies kann den Verlust von Gezeitenzonen-Lebensräumen infolge des Anstiegs des Meeresspiegels und der Erosion noch verschärfen. Angesichts dieser hohen Kosten setzt sich zunehmend die Erkenntnis durch, dass bestimmte Lebensräume wie Salzwiesen (Habitat-Richtlinie Anhang I , Typen 1310, 1320 und 1330) als naturbasierte Lösung die Erosion verringern und wirksame Barrieren gegen Sturmfluten bilden können 42. Infolgedessen bieten Programme zur Küstenkorrektur die Möglichkeit, Gezeitenhabitate in Natura-2000-Gebieten wiederherzustellen (siehe z.B. Fallstudie 5).
Daher wird empfohlen, dass die Manager von Natura-2000-Gebieten Optionen für die Küstenumgestaltung oder ähnliche Initiativen in Betracht ziehen, die sowohl zum Schutz des Gebiets vor Überschwemmungen beitragen als auch die Wiederherstellung von Lebensräumen und die Erholung fördern - und darüber hinaus Vorteile mit Blick auf den Hochwasserschutz für Lebensräume und landwirtschaftliche Flächen bieten. Es ist jedoch auch wichtig, die möglichen Verluste bestimmter Lebensraumtypen zu berücksichtigen, die durch die Umgestaltung und ein verstärktes Eindringen von Salzwasser entstehen können.
2.4.3. Hochwassermanagement
Wie in Kapitel 3 Abschnitt 3.3.2 erörtert, können in Natura-2000-Gebieten oder weiter oben im Einzugsgebiet eine Reihe von Maßnahmen ergriffen werden, um die Auswirkungen unerwünschter Veränderungen der Hochwasserhäufigkeit, -tiefe und -saisonalität infolge des Klimawandels zu verringern. Dazu können eine Reihe naturbasierter Lösungen gehören, die zusätzliche positive Nebeneffekte für Lebensräume und Arten bieten und gleichzeitig eine kosteneffiziente Hochwasserschutzmaßnahme für Anwohner und Landbesitzer darstellen, die von zunehmenden Hochwasserfolgen bedroht sind 43 44.
Naturbasierte Lösungen können Folgendes umfassen:
Solche Maßnahmen des natürlichen Hochwassermanagements müssen sorgfältig geplant werden und den ökologischen Anforderungen der Natura-2000-Lebensräume und -Arten innerhalb der Gebiete entsprechen.
Zwar können solche Maßnahmen die Auswirkungen des Klimawandels auf Natura-2000-Lebensräume und -Arten verringern und vielfältige Vorteile bieten, doch müssen sie sorgfältig geprüft und gemeinsam mit technischen Sachverständigen und in Absprache mit allen Interessenträgern konzipiert werden. Schlecht konzipierte oder ungeeignete Hochwasserschutzmaßnahmen können für einige Natura-2000-Lebensräume und -Arten schädlich sein. So kann beispielsweise die Absenkung von Hochwasserschutzdämmen in Auen zu übermäßigen oder zu häufigen Überschwemmungen führen, was wiederum schädliche Veränderungen der Lebensraumtypen zur Folge haben kann, etwa von feuchten Graslandschaften gemäß Anhang I der Habitat-Richtlinie (z.B. magere Flachland-Mähwiesen, Lebensraumtyp 6510) hin zu Feuchtgebietsvegetation, die möglicherweise einen geringeren Naturschutzwert aufweist.
Ein Beispiel dafür, wie Hochwassermanagement und die Wiederherstellung von Feuchtgebieten gegenseitigen Nutzen bringen können, liefert die Fallstudie zum Donaukorridor, die im Folgenden in Fallstudie 11 zusammengefasst wird.
| Fallstudie 11: Grüner Korridor Untere Donau
Die Auen der unteren Donau haben durch den Bau von Deichen für landwirtschaftliche und andere Erschließungsmaßnahmen historische Veränderungen erfahren. Diese erheblichen landschaftlichen Veränderungen haben schwere Hochwasserkatastrophen verschärft, die verheerende Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung hatten und Schäden in Millionenhöhe verursacht haben. Es wird erwartet, dass diese extremen Wetterereignisse aufgrund des Klimawandels häufiger auftreten werden. Um die Umwelt der Donau zu schützen und Hochwasserrisiken zu mindern, haben Bulgarien, Moldau, Rumänien und die Ukraine das Abkommen über den Grünen Korridor der unteren Donau unterzeichnet. Das Abkommen zielt darauf ab, Feuchtgebiete entlang des Flusses zu verbinden, zu erhalten und wiederherzustellen, indem 995.000 ha Auen unter Schutz gestellt und 224.000 ha renaturiert werden, darunter zahlreiche Natura-2000-Gebiete. Neben der Verringerung des Risikos und der sozioökonomischen Auswirkungen von Hochwasser unterstützt das Abkommen eine nachhaltige Entwicklung durch die Stärkung der lokalen Wirtschaft (z.B. durch nachhaltige Fischerei und Tourismus). Die daraus resultierenden Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung von Auen im Rahmen mehrerer LIFE-Projekte haben eine Reihe positiver Ergebnisse hervorgebracht, darunter eine verbesserte Klimaanpassung und besseren Klimaschutz, eine größere biologische Vielfalt und mehr Ökosystemleistungen, eine erhöhte Wasserrückhalte- und Hochwasserminderungskapazität sowie diversifizierte naturbasierte Einkommensquellen. Aus den Schlüsselfaktoren, die zum Erfolg des Projekts beigetragen haben, lassen sich folgende Erkenntnisse ableiten: die Notwendigkeit, die Komplexität der Ökosystemtypen, die Dimensionen und die beteiligten natürlichen Prozesse sorgfältig zu berücksichtigen, verschiedene Renaturierungstechniken zu erproben, adaptive Managementansätze anzuwenden und die Auswirkungen zunächst auf lokaler Ebene zu überwachen, Vorreiter in Form von Nichtregierungsorganisationen zu fördern, gezielte politische und rechtliche Unterstützung sowie strategisches Denken bereitzustellen, Eigentumsrechte zu klären und lokale Akteure einzubeziehen. Quelle: GREENDANUBE 45; GREEN BORDERS 46; LIFE Riparian Forests 47; Riparian Habitats in BG 48 |
2.5. Verbesserung der abiotischen Bedingungen für besonders gefährdete Lebensräume und Arten
Für die am stärksten gefährdeten Natura-2000-Lebensräume und -Arten könnten zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung ihrer Resilienz erforderlich sein, da der Klimawandel voraussichtlich die Bedingungen in den Natura-2000-Gebieten verändern wird, insbesondere deren Hydrologie. Die Aufrechterhaltung der hydrologischen Integrität eines Gebiets ist oft entscheidend für die Erreichung der Arten- und Lebensraumziele, und dies wird in vielen Gebieten zunehmend schwieriger werden, da Dürren und Überschwemmungen an Häufigkeit und Schwere zunehmen.
Aufgrund höherer Temperaturen und höherer Kohlendioxidkonzentrationen in der Atmosphäre sind weitere Veränderungen am Zustand der Gebiete zu erwarten. Zu den erwarteten Veränderungen zählen höhere Vegetationswachstumsraten und eine längere Vegetationsperiode in vielen Teilen Europas (außer dort, wo diese durch sehr hohe Temperaturen und geringe Niederschläge eingeschränkt werden), was zu einer Zunahme der Biomasse und einer Anreicherung von Nährstoffen führt. Auf Grünland führt der Klimawandel zu früheren Mähterminen und einer Zunahme der Anzahl der Mähvorgänge.
Die Manager sollten daher die wichtigsten Bedrohungen durch den Klimawandel innerhalb ihres Gebiets ermitteln (anhand der in Anhang 3 Abschnitt 1.2 und Anhang 4, Abschnitt 2.1 beschriebenen Risiko-/Vulnerabilitätsanalysen), die sich wahrscheinlich auf die wichtigsten abiotischen Merkmale des Gebiets in Bezug auf seine Natura-2000-Lebensräume und -Arten auswirken werden. Anschließend sollten Maßnahmen ermittelt und priorisiert werden, die den erwarteten Auswirkungen und deren Folgen für Lebensräume und Arten entgegenwirken können, idealerweise durch die Einbindung dieser Maßnahmen in bestehende Managementpläne für das Gebiet.
Es gibt zahlreiche Maßnahmen, mit denen die Bedingungen in einem Gebiet, die sich aufgrund des Klimawandels voraussichtlich verändern werden, erhalten oder bei Bedarf gesteuert werden können. Zu diesen Maßnahmen können sowohl allgemeine Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ökosystemen als auch gezieltere, lebensraum- und artspezifische Managementmaßnahmen zählen. Beispiele für solche Verbesserungsmaßnahmen sind:
| Fallstudie 12: Teiche für den Erhalt der biologischen Vielfalt und die Anpassung an den Klimawandel
Teiche und "Teichlandschaften" (Netzwerke von Teichen) werden weitgehend vernachlässigt und allgemein unterschätzt, sind jedoch von bemerkenswerter Bedeutung für den Erhalt der biologischen Vielfalt, um die Resilienz von Ökosystemen gegenüber dem Klimawandel zu stärken. Im Rahmen des Horizont-2020-Projekts PONDERFUL wird untersucht, wie Teiche als naturbasierte Lösungen für die Anpassung an den Klimawandel genutzt werden können, indem die Bewirtschaftung von Teichlandschaften in vier EU-Ländern (Belgien, Dänemark, Deutschland und Spanien) sowie in der Schweiz, der Türkei, dem Vereinigten Königreich und Uruguay bewertet wird. Ziel ist es, bessere Methoden zu entwickeln, um die Nutzung von Teichen und Teichlandschaften für die Anpassung an den Klimawandel und dessen Eindämmung, den Erhalt der biologischen Vielfalt und die Bereitstellung anderer Ökosystemleistungen zu maximieren. Quelle: POND Ecosystems for Resilient Future Landscapes in a changing climate (POND-Ökosysteme für resiliente Zukunftslandschaften in einem sich wandelnden Klima) 49. |
| Fallstudie 13: Mehr Beschattung entlang von Fließgewässern (Spanien)
Die Zeitspanne, die für die thermische Erholung ("Thermal Recovery") benötigt wird, ist abhängig von der Zusammensetzung des Fließgewässers, der Topografie vor Ort und auch von Faktoren, durch welche die Artenzusammensetzung und deren Zuwachsraten in Uferbereichen beeinflusst werden. Durch eine Wiederbepflanzung werden auch fremde Nahrungsquellen im Ökosystem von Fließgewässern wiederhergestellt. Baumwurzeln sorgen für Stabilisierung der Uferböschungen für langfristigen Schutz vor Erosion. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass sich der Schattenbestand (und damit die Temperatur) in Fließgewässern erst nach Jahrzehnten wieder erholt; dieser Prozess wird durch gezielte Anpflanzungen beschleunigt. Am effektivsten und schnellsten wird dies an kleinen Fließgewässern erreicht, an denen die Belastung durch Sonneneinstrahlung am größten ist. Allerdings kann die vollständige Wiederherstellung der Fließgewässer und Uferbereichsfunktionen Jahrhunderte dauern. Die Wiederbepflanzung von Ufergebieten war bei 17 % von 60 spanischen Renaturierungsprojekten eine der wichtigsten Maßnahmen. Quelle: Europäische Kommission (2013) 50 |
2.6. Verbesserung der Heterogenität
Eine Erhöhung der Heterogenität des Gebiets (d. h. der Vielfalt), beispielsweise in Bezug auf strukturelle Elemente von der Makrobis zur Mikroskala sowie auf Lebensraumtypen und -elemente, kann dazu beitragen, die Resilienz von Lebensräumen und Arten sowie deren Fähigkeit zu stärken, sich an Veränderungen anzupassen, etwa durch Verlagerungen innerhalb des Gebiets. Solche Verbesserungsmaßnahmen sind in der Regel nicht auf bestimmte Natura-2000-Lebensräume oder -Arten ausgerichtet. Vielmehr zielen sie darauf ab, die allgemeine Resilienz der Ökosysteme zu verbessern und mehr Überlebenschancen zu schaffen sowie, falls erforderlich, Verlagerungen innerhalb des Gebiets zu ermöglichen. Eine Erhöhung der Heterogenität kann zudem Risiken mindern, die sich aus den zunehmenden Schwankungen im Rahmen des Klimawandels ergeben. So kann beispielsweise die Variabilität der Vegetation und des Geländes dazu führen, dass in manchen Jahren bestimmte Teile des Gebiets die am besten geeigneten Bedingungen für Lebensräume und Arten bieten (z.B. sehr trocken), während in anderen Jahren andere Teile optimal sein können (z.B. feucht).
Maßnahmen zur Erhöhung der Heterogenität können nicht nur innerhalb von Natura-2000-Gebieten angewendet werden, sondern sind möglicherweise auch für das Lebensraummanagement in der umgebenden Landschaft geeignet.
Durch proaktives Management kann die Variation in der Vegetationsstruktur innerhalb des Gebiets und um das Gebiet herum erhöht werden. Dies lässt sich beispielsweise durch Variationen in der Landnutzung und im Lebensraummanagement (z.B. Beweidung, Waldzusammensetzung, Wasserstandsmanagement) in großem oder kleinem Maßstab über wenige Meter erreichen. Auch die Vielfalt der Geländemorphologie kann erhöht werden beispielsweise durch die Neugestaltung oder die Neuschaffung von Wasserläufen, Teichen, Ufern oder anderen Landschaftselementen.
Welche Maßnahmen auf Gebietsebene anwendbar sind, hängt von den Natura-2000-Lebensraumtypen und -Arten sowie von den lokalen Gegebenheiten des Gebiets ab.
2.7. Verbesserung der Vernetzung
In dicht besiedelten und/oder intensiv genutzten Landschaften (z.B. Ballungsräumen oder Gebieten, die von intensiv bewirtschafteten Ackerflächen oder künstlichen Pflanzungen geprägt sind) ist es Arten oft nicht möglich, sich auszubreiten, um Metapopulationsstrukturen aufrechtzuerhalten, oder sich als Reaktion auf den Klimawandel in weiter entfernte Gebiete zu verlagern. Bei Bedarf können Maßnahmen ergriffen werden, um solche externen Einschränkungen bis zu einem gewissen Grad abzumildern, indem die wichtigsten Anforderungen der Arten bewertet und gezielte Maßnahmen wie Korridore und Trittsteinbiotope eingerichtet werden.
Die meisten Natura-2000-Arten, die über Ausbreitungsfähigkeiten verfügen und durch Lebensraumfragmentierung oder andere Barrieren erheblich eingeschränkt sind, sind Lebensraumspezialisten. Es gibt Hinweise darauf, dass solche Arten in der Regel nicht in großem Maße von Korridoren profitieren 51. Um wirksam zu sein, müssen Korridore und Trittsteinbiotope (oder ähnliche Elemente im Zusammenhang mit ökologischen Netzen) die geeigneten Lebensraumbedingungen und Abmessungen aufweisen (d. h. typischerweise über 100 m breit sein) und sorgfältig ausgewählt werden. In den Leitlinien der IUCN wird betont, dass jeder Korridor einen spezifischen Zweck haben und entsprechend gestaltet sein sollte 52. Weitere Schlüsselelemente der IUCN-Leitlinien sind in Anhang 4 - Tabelle 1 zusammengefasst.
Anhang 4 - Tabelle 1: Zusammenfassung der Grundprinzipien der IUCN für ökologische Korridore
Quelle: In Anlehnung an Hilty et al. (2020) 53. |
Im Rahmen des laufenden (2022-2026) Projekts "NaturaConnect" des Programms "Horizont Europa" werden derzeit detailliertere Leitlinien zur Verbesserung der Vernetzung innerhalb des Natura-2000-Netzes erarbeitet 54. Diese werden in die Entwicklung des Transeuropäischen Naturnetzwerks (TEN-N) einfließen, das ein Ziel der EU-Biodiversitätsstrategie darstellt. Zu den bisherigen Ergebnissen gehören Leitlinien für den Erhalt und die Planung der Vernetzung 55. Weitere Studien zum Thema Vernetzung finden sich in CORDIS 56.
Bei vielen Arten kann es zu großen Lücken im Netz geeigneter Gebiete kommen. Daher könnte es erforderlich sein, geeignete Gebiete durch die Schaffung neuer Habitatabschnitte miteinander zu verbinden. Die Notwendigkeit solcher Maßnahmen wird in Anhang 4 - Abbildung 1 erläutert und veranschaulicht. Zu diesem Zweck wird mit der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur der Rahmen für Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands oder zur Wiederherstellung von Lebensraumtypen und Lebensräumen von Arten angesichts laufender und prognostizierter Veränderungen der Umweltbedingungen aufgrund des Klimawandels geschaffen, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Natura-2000-Netzes.
Anhang 4 - Abbildung 1: Anschauliches Beispiel für die Schaffung neuer Lebensraumflächen zur Schließung räumlicher Lücken
Grüne Bereiche: besiedelter geeigneter Lebensraum
Rote Bereiche: nicht besiedelter geeigneter Lebensraum
Blaue Bereiche: neue Lebensraumflächen
Gelbe Bereiche: ungeeigneter Lebensraum
Derzeit ist für die Art x das gesamte geeignete Habitat in der geeigneten klimatischen Zone belegt (Grünflächen im Rahmen a). In Zukunft (Rahmen b) wird sich die geeignete klimatische Zone aufgrund des Klimawandels verschieben. Obwohl das Klima in den roten Gebieten mittlerweile geeignet ist, werden diese nicht besiedelt, da die Art die neuen Gebiete nicht erreichen kann (die Lücke im Netzwerk ist zu groß (Engpass im Netzwerk an der mit einem Pfeil markierten Stelle)). Durch die Schaffung neuer Lebensraumflächen (blaue Flächen in Abbildung c) ist die Art in der Lage, alle geeigneten Lebensraumbereiche des Netzes innerhalb der geeigneten Klimazone zu besiedeln (Abbildung d).
Quelle: Europäische Kommission (2013) 57.
Eine Erhöhung der Durchlässigkeit der Lebensraummatrix zwischen hochwertigen Lebensraumflächen kann die Funktion von Trittsteinbiotopen und Korridoren verbessern, indem sie die Verbreitung von Arten erleichtert und die Vernetzung innerhalb der Landschaft fördert 58. Dies bedeutet, dass die allgemeine Qualität der Umwelt verbessert wird, damit sie für Wildtiere weniger lebensfeindlich ist. Es ist wichtig, die Heterogenität der Lebensräume in der umgebenden Landschaft zu erhalten oder zu erhöhen, insbesondere durch die Erhaltung naturnaher Lebensräume 59 60 61. Dazu gehören Flächen mit naturnahem Grasland, Heide- und Buschland, Wald, Bäche, Feuchtgebiete sowie Elemente wie einheimische Bäume, Felsvorsprünge und Felsbrocken usw.
Landschaftselemente wie Hecken, Feldraine, Gräben und Teiche tragen ebenfalls zur Heterogenität der Lebensräume bei und fördern die biologische Vielfalt. Mit der Habitat-Richtlinie werden die ökologischen Funktionen solcher Landschaftselemente und ihr Beitrag zur Kohärenz des Natura-2000-Netzes anerkannt. Gemäß Artikel 3 Absatz 3 und Artikel 10 der Habitat-Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Landschaftselemente wie Flüsse oder herkömmliche Feldraine (z.B. Hecken), Teiche oder Gehölze zu pflegen und zu entwickeln, sofern sie dies für erforderlich halten.
Obwohl diese Anforderung im Ermessen der Mitgliedstaaten liegt, kam eine 2007 62 durchgeführte Studie zu dem Schluss, dass diese Maßnahmen grundsätzlich ergriffen werden sollten, wenn die Mitgliedstaaten sie für erforderlich halten, um die Gesamtziele der Richtlinien zu erreichen (d. h. die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands). In der Vogelschutzrichtlinie fehlen solche spezifischen Bestimmungen zu Landschaftselementen, doch in Artikel 3 Absatz 2 wird darauf hingewiesen, dass das allgemeine Erfordernis zur Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung von Lebensräumen nicht nur für Schutzgebiete gilt 63. Angesichts der Notwendigkeit, die Vernetzung im ländlichen Raum zu verbessern und die allgemeine Umweltqualität der umgebenden Landschaft zu steigern, sollten die Mitgliedstaaten davon ausgehen, dass bestimmte Maßnahmen erforderlich sind, um Landschaftselemente gemäß Artikel 10 der Habitat-Richtlinie zu erhalten und, wo nötig, wiederherzustellen und neu zu schaffen.
Die Erhaltung und Ausweitung von Landschaftselementen zur Stärkung der Kohärenz des Natura-2000-Netzes kann auch zu dem Ziel der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 beitragen, wonach in landwirtschaftlichen Gebieten mindestens 10 % der Fläche aus Elementen mit großer biologischer Vielfalt bestehen sollen. Dies kann auch dazu beitragen, die Anforderungen gemäß Artikel 11 der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur zu erfüllen, wonach die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen müssen, die darauf abzielen, dass auf nationaler Ebene ein Aufwärtstrend bei mindestens zwei der folgenden drei Indikatoren für landwirtschaftliche Ökosysteme erreicht wird: Index der Grünlandschmetterlinge; Vorrat an organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden; Anteil landwirtschaftlicher Flächen mit Landschaftselementen mit großer Vielfalt 64.
Landschaftselemente mit großer Vielfalt umfassen Pufferstreifen, Hecken, Einzelbäume oder Baumgruppen, Baumreihen, Feldraine, Kleinflächen, Gräben, Wasserläufe, kleine Feuchtgebiete, Terrassen, Steinhaufen, Steinmauern, kleine Teiche und Kulturobjekte. Brachliegende Flächen können ebenfalls berücksichtigt werden. Um einen kohärenten Ansatz zu gewährleisten, sollten Pläne zur Ausweitung von Landschaftselementen in Natura-2000-Gebieten mit den Maßnahmen in den nationalen Wiederherstellungsplänen im Rahmen der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur verknüpft werden.
Der Bedarf und die Priorität für jede Art von Landschaftselement sollten sorgfältig anhand der Anforderungen der Natura-2000-Arten bewertet werden, wobei die biologische Vielfalt im weiteren Sinne sowie andere potenzielle Vorteile für die Anpassung an den Klimawandel und dessen Eindämmung zu berücksichtigen sind. Maßnahmen zur Erhaltung und Ausweitung von Landschaftselementen sollten sich daher in erster Linie auf naturnahe Lebensraumkomponenten, Brachflächen, Hecken und andere Elemente konzentrieren, die der Förderung der biologischen Vielfalt dienen (z.B. Bepflanzungsstreifen zur Bereitstellung von Blüten für Insekten und Samen für Vögel) und sich als besonders wirksam erwiesen haben 65. Zudem sollten Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Qualität bestehender Landschaftselemente ergriffen werden, da viele davon derzeit nur einen geringen Wert für die biologische Vielfalt aufweisen.
Ebenso wichtig wie die Erhaltung von Landschaftselementen ist die Notwendigkeit, die allgemeine ökologische Qualität von produktivem Ackerland zu verbessern, d. h. von Grünland- und Ackerlandlebensräumen innerhalb der Felder. Zu den wichtigsten Maßnahmen, die zur Erreichung dieses Ziels ergriffen werden sollten, gehören die Verringerung des Einsatzes schädlicher Pestizide und von Düngemitteln, die Erhaltung und Verbesserung der Qualität von Grünland, die Erhöhung der Pflanzenvielfalt und die Ausweitung von Brachflächen 66 67. In Waldlebensräumen sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die Kahlschlagbewirtschaftung großer Flächen und die Anpflanzung nicht heimischer Arten zu reduzieren sowie den Anteil heimischer Baumarten und die Altersvielfalt, das Totholzvolumen und offene Flächen zu erhöhen.
Ökologische Programme sowie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im Rahmen der GAP können zur Verbesserung der Lebensräume auf landwirtschaftlichen Flächen beitragen. Es hat sich gezeigt, dass gezielte und maßgeschneiderte Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen das wirksamste Mittel zur Verbesserung der Lebensräume auf landwirtschaftlichen Flächen sind 68 69. Die Mitgliedstaaten sollten daher der Umsetzung solcher Maßnahmen Vorrang einräumen. Dies ist besonders wichtig für spezialisierte Natura-2000-Arten.
2.8. Bewertung der Notwendigkeit von Artenumsiedlungen bzw. unterstützter Migration
Wie in Anhang 2 Abschnitt 3 erörtert, sind bestimmte Arten mit begrenzter Ausbreitungsfähigkeit und fragmentierten Populationen möglicherweise nicht in der Lage, sich in neuen Gebieten mit geeigneten klimatischen Bedingungen anzusiedeln. Zwar können einige Maßnahmen helfen, wie beispielsweise die Ausweitung der Natura-2000-Flächen und die Verbesserung der Vernetzung in der weiteren Umgebung, doch müssen einige Arten (und Lebensräume) mit begrenzter natürlicher Ausbreitungsfähigkeit möglicherweise umgesiedelt werden, um ein lokales oder sogar globales Aussterben zu verhindern, wenn die klimatischen Bedingungen für ihr Überleben ungeeignet werden 70 71.
Unter Umsiedlung versteht man die vom Menschen veranlasste Verbringung lebender Organismen aus einem Gebiet und deren anschließende Freilassung in einem anderen 72 zu Erhaltungszwecken. Dies umfasst i) die Bestandsaufstockung und Wiederansiedlung innerhalb des natürlichen Verbreitungsgebiets einer Art sowie ii) die Einführung einer Art, einschließlich unterstützter Besiedlung und ökologischer Ersetzung außerhalb des natürlichen Verbreitungsgebiets der Art.
Arten können aus mindestens vier Gründen umgesiedelt werden, um die Anpassung an den Klimawandel zu erleichtern 73:
Die Umsiedlung von Arten kann jedoch kostspielig sein und birgt bekannte Risiken, insbesondere in neuen Gebieten außerhalb des natürlichen Verbreitungsgebiets der Art. Umsiedelte Arten können invasiv werden, neue Krankheiten einschleppen, bestehende Nahrungsnetze und Artengemeinschaftsstrukturen stören und zum Verlust spezifischer genetischer Formen führen. Folglich werfen Umsiedlungen, insbesondere solche außerhalb des natürlichen Verbreitungsgebiets, kritische ökologische und ethische Fragen auf, die geklärt werden müssen.
Die Umsiedlung von Arten gilt daher allgemein als "letzter Ausweg"; sie sollte erst dann in Betracht gezogen werden, wenn andere Maßnahmen, wie beispielsweise die Verbesserung der Lebensraumvernetzung, bereits erprobt und für unzureichend befunden wurden. Andererseits sind einige der Risiken, die mit einer zunehmenden Vernetzung (z.B. durch Korridore) einhergehen, mit denen von Umsiedlungen vergleichbar und wohl weniger kontrollierbar als die selektive Einführung einer einzigen Art in ein neues Gebiet. Daher sollte, wie bei anderen Maßnahmen, mit denen isolierte Lebensraumfragmente ökologisch miteinander verbunden werden, die Notwendigkeit einer Umsiedlung sorgfältig abgewogen werden.
Vor der Umsiedlung einer Art ist es unerlässlich, ein umfassendes Verständnis der Ökologie und des Verhaltens der Art im neuen Lebensraumtyp zu haben. Hoegh-Guldberg et al.(2008) 74 haben einen hilfreichen Entscheidungsrahmen entwickelt, um die Eignung von Umsiedlungen als Mittel zur Unterstützung der Besiedlung zu bewerten. Weitere Leitlinien 75 und ein Rahmenkonzept für unterstützende Maßnahmen 76 stehen zur Verfügung, um potenzielle Umsiedlungsmaßnahmen zu unterstützen.
Es wird außerdem empfohlen, den Bedarf an Umsiedlungen bzw. unterstützter Migration zunächst auf der Ebene des Natura-2000-Netzes oder zumindest auf regionaler Ebene strategisch zu bewerten und zu planen, anstatt auf Einzelinitiativen zurückzugreifen. Dies kann dazu beitragen, die Wirksamkeit und Effizienz von Umsiedlungen zu maximieren.
Insbesondere können die Ergebnisse von Vulnerabilitätsanalysen des Netzes genutzt werden, um die am stärksten gefährdeten Gebiete und Arten zu identifizieren.
Solche Gebiete sollten dann vorrangig als Herkunftsgebiete für Individuen dienen, die in alternative Gebiete (Sicherungsgebiete) umgesiedelt werden.
Die Netzwerkanalyse kann auch genutzt werden, um geeignete Klimarefugien und Gebiete zu identifizieren, an denen künftige Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Schaffung von Lebensräumen geeignete Bedingungen für mögliche Umsiedlungen bieten könnten.
| Fallstudie 14: Unterstützte Migration von Wäldern
Seit 2024 unterstützt das Interreg-Projekt MigFoRest für Nordwesteuropa die unterstützte Migration europäischer Baumarten und Standorte, um dem Klimawandel besser zu begegnen und die Resilienz der Waldökosysteme in ganz Nordwesteuropa zu stärken. Das Projekt umfasst sieben Pilotgebiete in Belgien, Frankreich und Deutschland und konzentriert sich auf die unterstützte Ausbreitung von Arten und den unterstützten Genfluss, wobei ausschließlich europäisches Material zum Einsatz kommt, um die natürlichen, klimabedingten Artenbewegungen zu beschleunigen und einen Rahmen zur Unterstützung von Waldbesitzern und Behörden zu schaffen. |
2) Oliver, T.H., Roy, D.B., Hill, J.K., et al. (2010), Heterogeneous landscapes promote population stability, Ecology Letters, 13 (4), S. 473-484.
3) Oliver, T. H., Marshall, H. H., Morecroft, M. D., Brereton, T., Prudhomme, C., & Huntingford, C. (2015). Interacting effects of climate change and habitat fragmentation on drought-sensitive butterflies. Nature Climate Change, 5(10), 941-945.
4) Foden, W. B., Young, B. E., Akçakaya, H. R., et al. (2019), Climate change vulnerability assessment of species, WIREs Climate Change No 10 (1), e551.
5) Hlásny, T, Mokroš, M, Dobor, L, et al. (2021) Fine-scale variation in projected climate change presents opportunities for biodiversity conservation in Europe. Scientific Reports, 11(1), 17242.
6) Santini, L., Benítez-López, A., Maiorano, L., et al. (2021), Assessing the reliability of species distribution projections in climate change research. Diversity and Distributions, 27(6), S. 1035-1050.
7) Hlásny, T, Mokroš, M, Dobor, L, et al. (2021) Fine-scale variation in projected climate change presents opportunities for biodiversity conservation in Europe. Scientific Reports, 11(1), 17242.
8) MSP4BIO-Projekt: Optimierung der wissenschaftsbasierten maritimen Raumplanung zum Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt https://msp4bio.eu/about/.
9) https://mpa-europe.eu.
10) https://cordis.europa.eu/search/de?q=%27MSP%27%20AND%20%27MPAs%27&p=1&num=10&srt=Relevance:decreasing.
11) IPCC (2023) Synthesebericht zum Sechsten Sachstandsbericht. Climate Change 2023, Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen (IPCC), Cambridge University Press, Cambridge, Vereinigtes Königreich, und New York, USA.
12) Wilson, K.L., Tittensor, D.P., Worm, B. et al. (2020) Incorporating climate change adaptation into marine protected area planning, Global Change Biology, 26(6), S. 3251-3267.
13) Globaler Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal, 18. Dez. 2022, CBD/COP/15/L.25.
14) Esteve-Selma, M.A., Martínez-Fernández, J., Hernández-García, I., et al. (2012), Potential effects of climatic change on the distribution of Tetraclinis articulata, an endemic tree from arid Mediterranean ecosystems, Climatic Change, 113 (3), S. 663-678.
15) Europäische Kommission (2013), Leitfaden für den Klimawandel und Natura 2000. Dealing with the impact of climate change on the management of the Natura 2000 Network of areas of high biodiversity value, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.
16) Araújo, M B, Alagador, D A., Cabeza, M., et al. (2011), Climate change threatens European conservation areas, Ecology Letters, 14 (5), S. 484-492.
17) Araújo, M B., Lobo, J. M. and Moreno, J C., (2007), The effectiveness of Iberian protected areas in conserving terrestrial biodiversity, Conservation Biology, 21 (6), S. 1423-1432.
18) Hannah, L., Midgley, G., Andelman, S., et al. (2007), Protected area needs in a changing climate, Frontiers in Ecology and the Environment, 5 (3), S. 131-138.
19) Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) (ABl. L 164 vom 25.06.2008 S. 19).
20) Huntley, B. (2007). Climatic change and the conservation of European biodiversity: Towards the development of adaptation strategies, Convention on the Conservation of European Wildlife and Natural Habitats, 27. Sitzung des Ständigen Ausschusses, Straßburg, 26.-29. November 2007, Europarat, Straßburg.
21) In der Verordnung ist ein Verbot von Bauvorhaben und Tätigkeiten festgelegt. Landesrecht konsolidiert Vorarlberg: Gesamte Rechtsvorschrift für Pufferzonen zum Schutz von Gebietsteilen außerhalb des Natura-2000 Gebietes, Fassung vom 17.10.2023. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrVbg&Gesetzesnummer=20000509.
22) Im Einklang mit den freiwilligen Leitlinien der Kommission für eine naturnahe Waldbewirtschaftung. https://environment.ec.europa.eu/publications/guidelines-closer-nature-forest-management_en?prefLang=de.
23) Moreira, F., Ascoli, D., Safford, H, et al. (2020), Wildfire management in Mediterranean-type regions: Paradigm change needed, Environmental Research Letters, 15(1), 11001.
24) Davis K. T., Peeler J., Fargione J., et al (2024), Tamm review: A meta-analysis of thinning, prescribed fire, and wildfire effects on subsequent wildfire severity in conifer dominated forests of the Western US, Forest Ecology and Management Bd. 561.
25) https://lifetaiga.se/controlled-burning-in-woodlands/.
26) Moreira, F., Ascoli, D., Safford, H, et al. (2020), Wildfire management in Mediterranean-type regions: Paradigm change needed, Environmental Research Letters, 15(1), 11001.
27) Oppermann, R., Beaufoy, G. und Jones, G. Hrsg. (2012) High Nature Value Farming in Europe, Ubstadt-Weiher, Deutschland: Verlag Regionalkultur.
28) Castillo, C P., Jacobs-Crisioni, C., Diogo, V., et al. (2021), Modelling agricultural land abandonment in a fine spatial resolution multi-level land-use model: An application for the EU, Environmental Modelling & Software, 136, 104946.
29) Moreira, F., Viedma, O., Arianoutsou, M., et al. (2011), Landscape-wildfire interactions in southern Europe: implications for landscape management, Journal of environmental management, 92(10), S. 2389-2402.
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32) Lecina-Diaz, J., Chas-Amil, M.L., Aquilué, N., et al. (2023), Incorporating fire-smartness into agricultural policies reduces suppression costs and ecosystem services damages from wildfires. Journal of Environmental Management, 337, 117707.
33) Pais, S., Aquiluäe, N., Campos, J., et al. (2020) Mountain farmland protection and fire-smart management jointly reduce fire hazard and enhance biodiversity and carbon sequestration, Ecosystem Services, 44, 101143.
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35) https://grazelife.com.
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42) Weitere Beispiele für naturbasierte Lösungen im Küstenbereich finden sich hier: https://climate-adapt.eea.europa.eu/de/mission/solutions/mission-stories/nature-based-coastal-restoration-story23?set_language=de.
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45) https://webgate.ec.europa.eu/life/publicWebsite/project/LIFE06-NAT-RO-000177/conservation-and-integrated-management-of-danube-islands-romania.
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47) https://webgate.ec.europa.eu/life/publicWebsite/project/LIFE13-NAT-BG-000801/restoration-and-conservation-of-riparian-forests-of-habitat-type-910-in-natura-2000-sites-and-model-areas-in-bulgaria.
48) https://webgate.ec.europa.eu/life/publicWebsite/project/LIFE08-NAT-BG-000281/conservation-and-restoration-of-11-natura-2000-riparian-and-wetland-habitats-in-10-scis-bulgarian-forests.
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63) Siehe auch Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-418/04 (Randnummer 179).
64) Eine ausführlichere Beschreibung der Landschaftselemente im Sinne der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur findet sich in Anhang IV der Verordnung (EU) 2024/1991.
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| Literaturverzeichnis | Anhang 5 |
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