Regelwerk, EU chronologisch, EU 1988
RL 88/388/EWG
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Anhang I Höchstrückstandsmengen bestimmter unerwünschter Stoffe, die aufgrund der Verwendung von Aromen in zum Verzehr bestimmten Lebensmitteln vorhanden sein dürfen
Anhang II Aus der Verwendung von Aromen und sonstigen Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften resultierende Höchstrückstandsmengen bestimmter Stoffe in zum Verzehr bestimmten Lebensmitteln