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Entscheidung der beteiligten Länder zu Ethylendichlorid
Stand: VO (EG) 300/2002 - (ABl. Nr. L 52 vom 22.02.2002 S. 1)

Land Einfuhrentscheidung
Jamaika Keine Genehmigung.
Malaysia Keine Genehmigung.
Salomonen Keine Genehmigung.
Tansania, Vereinigte Republik Keine Genehmigung.
Thailand Genehmigung. Eintragung und Einfuhrlizenz erforderlich. Die Verwendung als Pestizid in der Landwirtschaft ist verboten.
Trinidad und Tobago Keine Genehmigung.
Vietnam Keine Genehmigung.