Regelwerk, EU 2019

Beschl. Chem.-Agentur
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Verantwortlicher und Schutzmaßnahmen

Artikel 3 Beschränkungen

Artikel 4 Überprüfung durch den Datenschutzbeauftragten

Artikel 5 Beschränkungen des Rechts auf Unterrichtung

Artikel 6 Beschränkungen des Rechts auf Auskunft

Artikel 7 Beschränkungen des Rechts auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung

Artikel 8 Beschränkungen des Rechts auf Benachrichtigung über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und auf Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation

Artikel 9 Inkrafttreten