Änderungstext
Fehlerverzeichnis 1 zur 13. Änderungsverordnung der deutschen Ausgabe des RID 2007
Vom 5. September 2007
(BGBl. II Nr. 28 vom 18.09.2007 S. 1428)
Es werden an dieser Stelle die Änderungshinweise nur zur Information ohne Verlinkung eingestellt
Zu den mit der Dreizehnten Verordnung zur Änderung der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) (13. RID-Änderungsverordnung) vom 17. Oktober 2006 (BGBl. 2006 II S. 953) veröffentlichten Änderungen des RID wird nachfolgend das Fehlerverzeichnis 1 der Zwischen-staatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) in Deutsch bekannt gemacht.
Anmerkung: Es werden nur diejenigen Textänderungen angegeben, die Einfluss auf die Übersetzung in andere Sprachen haben. Sprachliche Verbesserungen des deutschen Textes werden nicht wiedergegeben.
Inhaltsverzeichnis
5.4.1 "Frachtbrief" ändern in: "Beförderungspapier".
5.4.1.1 "Frachtbrief" ändern in: "Beförderungspapier".
Teil 1
1.1.3.6.3 In der Spalte 2 der Tabelle unter Beförderungskategorie 0 bei "Klasse 1" streichen: "1.4 L,".
1.2.1 Die Begriffsbestimmung für "entzündbarer Bestandteil" erhält folgenden Wortlaut:
"Entzündbare Bestandteile (Druckgaspackungen): Entzündbare flüssige Stoffe, entzündbare feste Stoffe oder die im Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil III Unterabschnitt 31.1.3 Bem. 1 bis 3 definierten entzündbaren Gase oder Gasgemische. Durch diese Bezeichnung werden pyrophore, selbsterhitzungsfähige oder mit Wasser reagierende Stoffe nicht erfasst. Die chemische Verbrennungswärme ist durch eines der folgenden Verfahren zu bestimmen: ASTM D 240, ISO/FDIS 13943:1999 (E/F) 86.1 bis 86.3 oder NFPA 30B."
1.4.2.2.1 Im letzten Unterabsatz im Titel des UIC-Merkblattes 471-3 V streichen: "im internationalen Verkehr".
In der Fußnote 6) "2005" ändern in: "2007".
1.6.1.11 "des Abschnitts 6.1.6 a) entsprechen" ändern in: "des Unterabschnitts 6.1.6.1 a) entsprechen".
Teil 2
2.2.1.1.7.5 In der zweiten Spalte der Tabelle "Kugelbombe aus Kugelbombe" ändern in: "Kugelbombe aus Kugelbomben".
2.2.2.3 Unter dem Klassifizierungscode "2 O" die Benennung für UN 3157 in Großbuchstaben darstellen.
2.2.61.1.11.1 Die Bem. erhält am Ende folgenden Wortlaut:
"..., darf das darin enthaltene Zuordnungssystem nicht für Zwecke der Zuordnung der Schädlingsbekämpfungsmittel (Pestizide) für die Beförderung oder der Bestimmung ihrer Verpackungsgruppen, was nach den Vorschriften des RID erfolgen muss, verwendet werden."
2.2.61.1.14 "88/379/EWG 4" ändern in: "1999/45/EG 4".
Die Fußnote 4) erhält folgenden Wortlaut:
"4) Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 1999 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 200 vom 30. Juli 1999, Seiten 1 bis 68)."
2.2.62.1.11.1 In der Fußnote 5) nach "75/442/EWG des Rates über Abfälle" einfügen: "[ersetzt durch Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 114 vom 27. April 2006, Seite 9)]".
2.2.7.7.2.1 In der Fußnote a) "Eltern-Radionuklide" ändern in: "Ausgangsnuklide".
2.2.7.9.7 streichen: "5.4.3,".
2.2.8.1.9 Im ersten Spiegelstrich "88/379/EWG 14" ändern in: "1999/45/EG 14".
Die Fußnote 14) erhält folgenden Wortlaut:
"14) Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 1999 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 200 vom 30. Juli 1999, Seiten 1 bis 68)."
2.2.9.1.11 Die Bem. 1 erhält folgenden Wortlaut:
"1. GMMO und GMO, die ansteckungsgefährliche Stoffe sind, sind Stoffe der Klasse 6.2 (UN-Nummer 2814, 2900 oder 3373)."
2.2.9.1.12 erhält folgenden Wortlaut:
"(bleibt offen)".
Teil 3
Kapitel 3.2
Tabelle A
UN 2576 In der Spalte 2 hinzufügen: "GESCHMOLZEN".
UN 3473 In der Spalte 2 "BRENNSTOFFZELLEN-KARTUSCHE" ändern in: "BRENNSTOFFZELLEN-KARTUSCHEN".
Tabelle B "BRENNSTOFFZELLEN-KARTUSCHE" ändern in: "BRENNSTOFFZELLEN-KARTUSCHEN".
Unter "GENETISCH VERÄNDERTE ORGANISMEN 3245" in der Spalte "Bem." streichen:
"2.2.9.1.12".
Die Eintragung für "Kaliumbifluorid: siehe" erhält in den Spalten 1 und 2 folgenden Wortlaut:
"Kaliumbifluorid, fest: siehe 1811".
Folgende neue Eintragung einfügen:
| Benennung | UN-Nr. | Bem. | NHM-Code |
| "Kaliumbifluorid, Lösung | 3421 | 282619" |
3.3.1
SV 169 "Tetrahydrophthalsäureanhydrid" ändern in: "Tetrahydrophthalsäureanhydride".
SV 292 "innerhalb dieses Grenzwertes" ändern in: " , die diesen Grenzwert nicht überschreiten,".
SV 637 Im ersten Satz nach "Genetisch veränderte Mikroorganismen" einfügen: "und genetisch veränderte Organismen".
Der zweite Satz erhält folgenden Wortlaut:
"Genetisch veränderte Mikroorganismen und genetisch veränderte Organismen unterliegen nicht den Vorschriften des RID, wenn sie von den zuständigen Behörden der Ursprungs-, Transit- und Bestimmungsländer zur Verwendung zugelassen wurden. 1"
Der Wortlaut der Fußnote 1) bleibt unverändert.
3.4.6 In der Spalte (1) der Tabelle nach "LQ 4" einfügen: "c)".
Teil 4
4.1.1 Die Bem. erhält folgenden Wortlaut:
"Bem. Für das Verpacken von Gütern der Klassen 2, 6.2 und 7 gelten die allgemeinen Vorschriften dieses Abschnitts nur, wenn dies in Unterabschnitt 4.1.8.2 (Klasse 6.2), Absatz 4.1.9.1.5 (Klasse 7) und in den anwendbaren Verpackungsanweisungen des Abschnitts 4.1.4 (P 201 für die Klasse 2 sowie P 620, P 621, IBC 620 und LP 621 für die Klasse 6.2) angegeben ist."
4.1.1.19.6 In der Tabelle erhält die Stoffbenennung für UN 2614 folgenden Wortlaut: "Methylallylalkohol".
4.1.4.1
P 200 In Absatz (9) a) am Ende "4 und 4 C" ändern in: "4 F und 4 TC".
Die Fußnote b) zur Tabelle 3 erhält folgenden Wortlaut:
"b) Ein füllungsfreier Raum von mindestens 8 Volumen-% ist vorgeschrieben."
4.1.4.2
IBC 08 In der Sondervorschrift für die Verpackung B 6 "Prüfanforderungen nach Kapitel 6.5" ändern in: "Prüfvorschriften des Kapitels 6.5".
4.1.6.14 In der Spalte "Referenz" der Tabelle "Anlage B zu ISO 10297:1999" ändern in: "Anlage A zu EN ISO 10297:2006".
In der Tabelle den Verweis auf "Anlage A zu EN 849:1996/A2:2001" streichen.
4.2.4.2 Im zweiten Satz "6.2.1.5" ändern in: "6.2.1.6".
Teil 5
5.2.1.9.1 In der rechten Abbildung sind die Pfeile in schwarzer Farbe darzustellen.
5.2.2.1.11.1 Im ersten Satz nach "Container" einfügen: " , die radioaktive Stoffe enthalten,".
Im ersten Satz vor "Gefahrzetteln" einfügen: "mit mindestens zwei".
5.3.2.2.1 In der Bem. nach "orangefarbenen" einfügen: "Tafel".
5.4.1.2.2 a) Am Ende folgenden Satz hinzufügen:
"Die Zusammensetzung des Gemisches braucht nicht angegeben zu werden, wenn als Ergänzung zur offiziellen Benennung für die Beförderung die durch die Sondervorschrift 581, 582 oder 583 zugelassenen technischen Benennungen verwendet werden."
Teil 6
6.1.3.2 Im ersten Satz "in dauerhafter Form" ändern in: "in bleibender Form".
6.1.5.2.6 Nach "Polyethylen" streichen: "hoher Dichte".
6.1.5.3.1 In der Spalte "Anzahl der Prüfmuster" der Tabelle unter "d) Säcke - einlagig ohne Seitennaht oder mehrlagig" "zwei (zwei Fallversuche je Sack)" ändern in: "drei (zwei Fallversuche je Sack)".
6.1.5.7.2 Vor "Polyethylen" streichen: "hochmolekularem".
6.1.5.7.3 Vor "Polyethylen" streichen: "hochmolekularem".
6.2.3 Im vierten Unterabsatz "Zweck des Regelwerks" ändern in: "Gegenstand des Regelwerks".
6.2.4.3.2.2.1 b), 6.2.5.6.3.1 c) und 6.2.5.7.3.1 b) "Qualitätssicherheit" ändern in: "Qualitätssicherung".
6.2.4.3.3 In der Fußnote 4) "Qualitätssicherheit" ändern in: "Qualitätssicherung".
6.4.2.3 Der zweite Satzteil erhält folgenden Wortlaut:
| alt | neu |
| " ..., müssen entweder so ausgelegt sein, dass sie die Masse des Versandstücks gemäß den Vorschriften des Unterabschnitts 6.4.2.2 tragen können, oder abnehmbar sein oder anderweitig während der Beförderung außer Funktion gesetzt werden." |
6.4.6.4 Im letzten Unterabsatz "In jeder Hinsicht" ändern in: "Ansonsten".
6.4.8.3 "bei fehlender Isolierung" ändern in: "bei nicht vorhandener Sonneneinstrahlung".
6.4.11.7 Im zweiten Satz "auch bei Versagen" ändern in: "auch infolge eines Fehlers".
6.4.21.6 "1/s" ändern in: "l/s" (zweimal).
6.5.4.4.3 "Ein Bericht über jede Inspektion oder Prüfung" ändern in: "Ein Bericht über jede Inspektion und Prüfung".
"welche die Inspektion oder Prüfung durchgeführt hat" ändern in: "welche die Inspektion und Prüfung durchgeführt hat".
6.5.5.1.6 In der ersten Spalte der Tabelle "C 1000" ändern in: "C < 1000".
6.5.6.3.5 Im letzten Unterabsatz nach "Polyethylen" streichen: "hoher Dichte".
6.7.1.1 "von Stoffen der Klassen 2, 3, 4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 5.2, 6.1, 6.2, 7, 8 und 9" ändern in: "gefährlicher Güter".
6.7.2.19.1, 6.7.3.15.1 und 6.7.4.14.1 "Ablaufprüfung" ändern in: "Auflaufprüfung".
6.7.5.12.1 "Ablaufprüfung" ändern in: "Auflaufprüfung".
"Abschnitt 40" ändern in: "Abschnitt 41".
6.7.5.12.4 Im zweiten Satz "6.2.1.5" ändern in: "6.2.1.6".
6.8.1.3 Nach "Abschnitt" und "Abschnitts" jeweils einfügen: "6.8.2".
6.8.2.5.1 Der neue sechste Spiegelstrich erhält folgenden Wortlaut:
| alt | neu |
| "- äußerer Auslegungsdruck (siehe Absatz 6.8.2.1.7)12;". |
6.8.2.7 Im vierten Unterabsatz "Zweck des Regelwerks" ändern in: "Gegenstand des Regelwerks".
Teil 7
7.1.1 Im ersten Satz "eines bestimmten Beförderungsmittels" ändern in: "einer bestimmten Beförderungsausrüstung".
7.5.2.1 Die Fußnote b) zur Tabelle erhält folgenden Wortlaut:
| alt | neu |
| "b) Zusammenladung von Gütern der Klasse 1 mit Rettungsmitteln der Klasse 9 (UN-Nummern 2990, 3072 und 3268) zugelassen." |
7.5.11
CW 33 In den Absätzen (1.1) a) (i), (1.1) b) (i), (1.1) c) (i), (2), (3.3) a) und (3.3) c) vor "Tabelle" jeweils einfügen: "nachstehender".
In Absatz (3.3) a) "der Beförderung von LSA-I-Stoffen" ändern in: "von Sendungen von LSA-I-Stoffen".
In Absatz (4.2) vor "Tabelle" einfügen: "oben stehender".
Prüfvorschriften für Kunststoffgefäße
Im ersten Unterabsatz streichen: "hochmolekularem".
Unter "Labormethode B (Stifteindrückverfahren), 1. Kurzbeschreibung" im ersten Unterabsatz streichen: "hochmolekularem".
Unter "Labormethode C" im ersten Unterabsatz streichen: "hochmolekularem".