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Bekanntmachung über die Zuständigkeiten nach der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung
- Bremen -

Vom 15. Juni 2021
(Brem.ABl. Nr. 185 vom 10.08.2021 S. 844)



Der Senat bestimmt:

§ 1

Für die Stadtgemeinde Bremen ist das Bürgeramt Bremen und für die Stadtgemeinde Bremerhaven ist der Magistrat der Stadt Bremerhaven zuständig für die Anrechnung anderer abgeschlossener spezieller Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen als Teil des Unterrichtes nach § 2 Absatz 5 Satz 1 und § 4 Absatz 4 Satz 1 der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung.

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach Ihrer Veröffentlichung In Kraft

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