Änderungstext
Sächsisches Staatsministerium des Innern Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der VwV Verkehrsunfall
- Sachsen -
Vom 13. September 2016
(SächsABl. Nr. 40 vom 06.10.2016 S. 1246)
I.
Änderung der VwV Verkehrsunfall
Die VwV Verkehrsunfall vom 30. März 2008 (SächsABl. S. 690), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 4. November 2009 (SächsABl. S. 1958) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2015 (SächsABl. SDr. S. S 348), wird wie folgt geändert:
1. In Ziffer V Nummer 4 wird die Angabe "Ludwig-Erhard-Ring 8, 99099" durch die Angabe "Drosselbergstraße 2, 99097" ersetzt.
2. In Anlage 5 Satz 1 wird die Angabe "Ludwig-Erhard-Ring 8, 99099" durch die Angabe "Drosselbergstraße 2, 99097" ersetzt.
3. Die Anlagen 1, 2 und 6 erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verwaltungsvorschrift ersichtliche Fassung.
II.
Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung (06.10.2016) in Kraft.
Anhang
.
| Unfallursachenverzeichnis | Anlage 1 (zu Ziffer III Nummer 2 Buchstabe a) |
Alt:
Nr. Ursachenbezeichnung Verkehrstüchtigkeit 01 Alkoholeinfluss 02 Einfluss anderer berauschender Mittel (zum Beispiel Drogen, Rauschgift) 03 Übermüdung 04 Sonstige körperliche oder geistige Mängel Fehler der Fahrzeugführer
Straßenbenutzung10 Benutzung der falschen Fahrbahn (auch Richtungsfahrbahn) oder verbotswidrige Benutzung anderer Straßenteile 11 Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot Geschwindigkeit
Nicht angepasste Geschwindigkeit12 Mit gleichzeitigem Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 13 In anderen Fällen Abstand 14 Ungenügender Sicherheitsabstand (Sonstige Ursachen, die zu einem Verkehrsunfall führen, sind den zutreffenden Positionen, wie Geschwindigkeit, Übermüdung und so weiter zuzuordnen.) 15 Starkes Bremsen des Vorausfahrenden ohne zwingenden Grund Überholen 16 Unzulässiges Rechtsüberholen 17 Überholen trotz Gegenverkehrs 18 Überholen trotz unklarer Verkehrslage 19 Überholen trotz unzureichender Sichtverhältnisse 20 Überholen ohne Beachtung des nachfolgenden Verkehrs und/oder ohne rechtzeitige und deutliche Ankündigung des Ausscherens 21 Fehler beim Wiedereinordnen nach rechts 22 Sonstige Fehler beim Überholen (zum Beispiel ohne genügenden Seitenabstand; an Fußgängerüberwegen siehe Position 38, 39) 23 Fehler beim Überholtwerden. Vorbeifahren 24 Nichtbeachten des Vorranges entgegenkommender Fahrzeuge beim Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen, Absperrungen oder Hindernissen (§ 6) (ausgenommen Position 32) 25 Nichtbeachten des nachfolgenden Verkehrs beim Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen, Absperrungen oder Hindernissen und/oder ohne rechtzeitige und deutliche Ankündigung des Ausscherens Nebeneinander Fahren 26 Fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinander Fahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens (§ 7) (ausgenommen Position 20, 25) Vorfahrt, Vorrang 27 Nichtbeachten der Regel "rechts vor links" 28 Nichtbeachten der die Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen (§ 8) (ausgenommen Position 29) 29 Nichtbeachten der Vorfahrt des durchgehenden Verkehrs auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (§ 18 Abs. 3) 30 Nichtbeachten der Vorfahrt durch Fahrzeuge, die aus Feld- und Waldwegen kommen 31 Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen (ausgenommen Position 39) 32 Nichtbeachten des Vorranges entgegenkommender Fahrzeuge (Zeichen 208 StVO) 33 Nichtbeachten des Vorranges von Schienenfahrzeugen an Bahnübergängen Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Abfahren 35 Fehler beim Abbiegen (§ 9) (ausgenommen Position 33, 40) 36 Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren 37 Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr (zum Beispiel aus einem Grundstück, von einem anderen Straßenteil oder beim Anfahren vom Fahrbahnrand) Falsches Verhalten gegenüber Fußgängern 38 an Fußgängerüberwegen 39 an Fußgängerfurten 40 beim Abbiegen 41 an Haltestellen (auch haltenden Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht) 42 an anderen Stellen Ruhender Verkehr, Verkehrssicherung 43 Unzulässiges Halten oder Parken 44 Mangelnde Sicherung haltender oder liegen gebliebener Fahrzeuge und von Unfallstellen sowie von Schulbussen, bei denen Kinder ein- oder aussteigen 45 Verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen 46 Nichtbeachten der Beleuchtungsvorschriften (ausgenommen Position 50) Ladung, Besetzung 47 Überladung, Überbesetzung 48 Unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzubehörteile Sonstige Fehler 49 Andere Fehler beim Fahrzeugführer Technische Mängel, Wartungsmängel 50 Beleuchtung 51 Bereifung 52 Bremsen 53 Lenkung 54 Zugvorrichtung 55 Andere Mängel Falsches Verhalten der Fußgänger
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn60 an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war 61 auf Fußgängerüberwegen ohne Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen 62 in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr Falsches Verhalten an anderen Stellen 63 durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen 64 ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten 65 durch sonstiges falsches Verhalten Falsches Nutzen Verkehrsfläche 66 Nichtbenutzen des Gehweges 67 Nichtbenutzen der vorgeschriebenen Straßenseite 68 Spielen auf oder neben der Fahrbahn Sonstige Fehler 69 Andere Fehler der Fußgänger Straßenverhältnisse
Glätte oder Schlüpfrigkeit der Fahrbahn durch:70 Verunreinigung durch ausgeflossenes Öl 71 Andere Verunreinigungen durch Straßenbenutzer 72 Schnee, Eis 73 Regen 74 Andere Einflüsse (unter anderem Laub, angeschwemmter Lehm) Zustand der Straße 75 Spurrillen, im Zusammenhang mit Regen, Schnee oder Eis 76 Anderer Zustand der Straße Verkehrszeichen 77 Nicht ordnungsgemäßer Zustand der Verkehrszeichen oder -einrichtungen Beleuchtung der Straße 78 Mangelhafte Beleuchtung der Straße Bahnübergänge 79 Mangelhafte Sicherung von Bahnübergängen Witterungseinflüsse
Sichtbehinderung durch:80 Nebel 81 starken Regen, Hagel, Schneegestöber und so weiter 82 blendende Sonnen Wind 83 Seitenwind andere Witterungseinflüsse 84 Unwetter oder sonstige Witterungseinflüsse Hindernisse 85 Nicht oder unzureichend gesicherte Arbeitsstelle auf der Fahrbahn 86 Wild auf der Fahrbahn 87 Anderes Tier auf der Fahrbahn 88 Sonstiges Hindernis auf der Fahrbahn (ausgenommen Position 43, 44) Andere nicht aufgeführte Ursachen 89 Sonstige Ursachen (mit kurzer Beschreibung aufführen)
Neu:
| Verkehrstüchtigkeit | |
| 01 | Alkoholeinfluss |
| 02 | Einfluss anderer berauschender Mittel (zum Beispiel Drogen, Rauschgift) |
| 03 | Übermüdung |
| 04 | Sonstige körperliche oder geistige Mängel |
| Fehler der Fahrzeugführer | |
| Straßenbenutzung | |
| 08 | Falschfahrt auf Straßen mit nach Fahrtrichtung getrennten Fahrbahnen (Stichwort "Falschfahrer") |
| 09 | Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen (Stichwort "Einbahnstraße") |
| 10 | Verbotswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile (zum Beispiel Gehweg, Radweg) |
| 11 | Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot |
| Geschwindigkeit | |
| 12 | Nicht angepasste Geschwindigkeit mit gleichzeitigem
Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit |
| 13 | in anderen Fällen |
| Abstand | |
| 14 | Ungenügender Sicherheitsabstand (Sonstige Ursachen, die zu einem Verkehrsunfall führen, sind den zutreffenden Positionen, wie Geschwindigkeit, Übermüdung und so weiter zuzuordnen) |
| 15 | Starkes Bremsen des Vorausfahrenden ohne zwingenden Grund |
| Überholen | |
| 16 | Unzulässiges Rechtsüberholen |
| 17 | Überholen trotz Gegenverkehrs |
| 18 | Überholen trotz unklarer Verkehrslage |
| 19 | Überholen trotz unzureichender Sichtverhältnisse |
| 20 | Überholen ohne Beachtung des nachfolgenden Verkehrs und/oder ohne rechtzeitige und deutliche Ankündigung des Ausscherens |
| 21 | Fehler beim Wiedereinordnen nach rechts |
| 22 | Sonstige Fehler beim Überholen (zum Beispiel ohne genügenden Seitenabstand; an Fußgängerüberwegen siehe Position 38, 39) |
| 23 | Fehler beim Überholtwerden |
| Vorbeifahren | |
| 24 | Nichtbeachten des Vorranges entgegenkommender Fahrzeuge beim Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen, Absperrungen oder Hindernissen (§ 6 StVO) (ausgenommen Position 32) |
| 25 | Nichtbeachten des nachfolgenden Verkehrs beim Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen, Absperrungen oder Hindernissen und/oder ohne rechtzeitige und deutliche Ankündigung des Ausscherens |
| Nebeneinanderfahren | |
| 26 | Fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens (§ 7 StVO) (ausgenommen Position 20, 25) |
| Vorfahrt, Vorrang | |
| 27 | Nichtbeachten der Regel "rechts vor links" |
| 28 | Nichtbeachten der die Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen (§ 8 StVO) (ausgenommen Position 29) |
| 29 | Nichtbeachten der Vorfahrt des durchgehenden Verkehrs auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (§ 18 Absatz 3 StVO) |
| 30 | Nichtbeachten der Vorfahrt durch Fahrzeuge, die aus Feld- und Waldwegen kommen |
| 31 | Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen (ausgenommen Position 39) |
| 32 | Nichtbeachten des Vorranges entgegenkommender Fahrzeuge (Zeichen 208 StVO) |
| 33 | Nichtbeachten des Vorranges von Schienenfahrzeugen an Bahnübergängen |
| Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren | |
| 34 | Fehler beim Abbiegen (§ 9 StVO) nach rechts (ausgenommen Position 33, 40) |
| 35 | Fehler beim Abbiegen (§ 9 StVO) nach links (ausgenommen Position 33, 40) |
| 36 | Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren |
| 37 | Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr (zum Beispiel aus einem Grundstück, von einem anderen Straßenteil oder beim Anfahren vom Fahrbahnrand) |
| Falsches Verhalten gegenüber Fußgängern | |
| 38 | an Fußgängerüberwegen |
| 39 | an Fußgängerfurten |
| 40 | beim Abbiegen |
| 41 | an Haltestellen (auch haltenden Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht) |
| 42 | an anderen Stellen |
| Ruhender Verkehr, Verkehrssicherung | |
| 43 | Unzulässiges Halten oder Parken |
| 44 | Mangelnde Sicherung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge und von Unfallstellen sowie von Schulbussen, bei denen Kinder ein- oder aussteigen |
| 45 | Verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen |
| 46 | Nichtbeachten der Beleuchtungsvorschriften (ausgenommen Position 50) |
| Ladung, Besetzung | |
| 47 | Überladung, Überbesetzung |
| 48 | Unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzubehörteile |
| 49 | Andere Fehler beim Fahrzeugführer |
| Technische Mängel, Wartungsmängel | |
| 50 | Beleuchtung |
| 51 | Bereifung |
| 52 | Bremsen |
| 53 | Lenkung |
| 54 | Zugvorrichtung |
| 55 | Andere Mängel |
| Falsches Verhalten der Fußgänger | |
| Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn | |
| 60 | an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war |
| 61 | auf Fußgängerüberwegen ohne Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen |
| 62 | in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr an anderen Stellen |
| 63 | durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen |
| 64 | ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten |
| 65 | durch sonstiges falsches Verhalten |
| 66 | Nichtbenutzen des Gehweges |
| 67 | Nichtbenutzen der vorgeschriebenen Straßenseite |
| 68 | Spielen auf oder neben der Fahrbahn |
| 69 | Andere Fehler der Fußgänger |
| Allgemeine Unfallursachen | |
| Straßenverhältnisse | |
| Glätte oder Schlüpfrigkeit der Fahrbahn | |
| 70 | Verunreinigung durch ausgeflossenes Öl |
| 71 | Andere Verunreinigungen durch Straßenbenutzer |
| 72 | Schnee, Eis |
| 73 | Regen |
| 74 | Andere Einflüsse (unter anderem Laub, angeschwemmter Lehm) |
| Zustand der Straße | |
| 75 | Spurrillen, im Zusammenhang mit Regen, Schnee oder Eis |
| 76 | Anderer Zustand der Straße |
| 77 | Nichtordnungsgemäßer Zustand der Verkehrszeichen oder -einrichtungen |
| 78 | Mangelhafte Beleuchtung der Straße |
| 79 | Mangelhafte Sicherung von Bahnübergängen |
| 90 | Schäden an der Fahrbahnoberfläche |
| Witterungseinflüsse | |
| Sichtbehinderung durch: | |
| 80 | Nebel |
| 81 | starken Regen, Hagel, Schneegestöber und so weiter |
| 82 | blendende Sonne |
| 83 | Seitenwind |
| 84 | Unwetter oder sonstige Witterungseinflüsse Hindernisse |
| 85 | Nicht oder unzureichend gesicherte Arbeitsstelle auf der Fahrbahn |
| 86 | Wild auf der Fahrbahn |
| 87 | Anderes Tier auf der Fahrbahn |
| 88 | Sonstiges Hindernis auf der Fahrbahn (ausgenommen Position 43,44) |
| 89 | Sonstige Ursachen (mit kurzer Beschreibung aufführen) |
.
| Art der Verkehrsbeteiligung | Anlage 2 (zu Ziffer III Nummer 2 Buchstabe b) |
Alt:
lfd. Nr. Beschreibung Schlüsselnummer 01 Fahrräder mit Hilfsmotor (Mopeds) und Kleinkrafträder (Mokicks sowie Roller)
mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer Höchstgeschwindigkeit bis 50 km/h, mit Versicherungskennzeichen.01 02 Mofa 25
Fahrräder mit Hilfsmotor (einschließlich Leichtmofas) mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h, mit Versicherungskennzeichen.02 03 Krafträder
Motorräder mit einem Hubraum über 125 cm3 oder einer Nennleistung von mehr als 11 kW.
1104 Leichtkrafträder
Motorräder/-roller über 50 bis 125 cm3 Hubraum und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.
1205 Kraftroller
Motorroller mit einem Hubraum über 125 cm3 oder einer Nennleistung von mehr als 11 kW.
1506 Personenkraftwagen
(einschließlich "M1"-Fahrzeuge) mit höchstens 9 Sitzplätzen einschließlich Führersitz.
Mit Anhänger; Zusatzsignatur Satzart 4, Satzstelle 22 und 42-43.
2107 Kraftomnibusse, a.n.g.,
auch mit Anhänger: Nicht an Oberleitungen gebundene Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Sitzplätzen (einschließlich Führersitz), die nicht den Positionen 8 bis 10 zugeordnet werden können.
3108 Reisebusse
Busse, die im Gelegenheitsverkehr (Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen, Mietomnibus-Verkehr) eingesetzt werden.
3209 Linienbusse
Busse, die auf einer zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichteten regelmäßigen Verkehrsverbindung eingesetzt wurden.
3310 Schulbusse
Busse, die für Schülerbeförderungen besonders eingesetzt wurden und an der Stirn- und Rückseite entsprechend gekennzeichnet sind.
3411 Oberleitungsomnibusse, auch mit Anhänger. 35 12 Liefer- und Lastkraftwagen
ohne Anhänger, auch Dreiradkraftfahrzeuge, die ausschließlich oder hauptsächlich der Beförderung von Gütern dienen. Fahrzeuge mit Spezialaufbauten, wie zum Beispiel Viehtransportwagen, Silofahrzeuge, Mannschaftstransportwagen (unter 58 oder 59).- ohne Anhänger. - mit Anhänger.
41 45
13 Liefer- und Lastkraftwagen mit Tankauflagen Normale Lastkraftwagen, bei denen auf der Ladefläche ein Behälter für gefährliche Güter zum Beispiel brennbare Flüssigkeiten, Gase, giftige oder ätzende Stoffe aufgelegt ist (ohne Tankkraftwagen 57 oder 58).
- ohne Anhänger.
- mit Anhänger.43
4814 Sattelschlepper, auch mit Auflieger, einschließlich Auflieger mit Spezialaufbau, aber ohne Auflieger als Tankwagen. 51 15 Sattelschlepper mit Auflieger als Tankwagen
Sattelzüge, bei denen der Auflieger zur Beförderung von gefährlichen Gütern wie zum Beispiel brennbaren Flüssigkeiten, Gasen, giftigen oder ätzenden Stoffen dient.
5216 Landwirtschaftliche Zugmaschinen, auch mit Anhänger. 53 17 Andere Zugmaschinen, auch mit Anhänger (ohne die mit Tankwagen). 54 18 Andere Zugmaschinen mit Tankwagen zur Beförderung von gefährlichen Gütern
wie zum Beispiel brennbaren Flüssigkeiten, Gasen, giftigen oder ätzenden Stoffen.
5519 Tankkraftwagen zur Beförderung von gefährlichen Gütern
wie zum Beispiel brennbaren Flüssigkeiten, Gasen, giftigen oder ätzenden Stoffen.
5720 Lastkraftwagen mit Spezialaufbau,
wie Milchtankkraftwagen, andere Tankkraftwagen als die unter 57 genannten, Silofahrzeuge, Viehtransportwagen, Langmaterialfahrzeuge, Betontransport- und Liefermischer, Kraftfahrzeugtransportwagen und so weiter
5821 Übrige Kraftfahrzeuge
wie Krankenkraftwagen, Feuerwehrfahrzeuge, Straßenreinigungsfahrzeuge, Müllwagen, Kanalreinigungs- und Schlammsaugwagen, Steigeleitern, Abschlepp- und Kranwagen, Hub- und Gabelstapler, Bagger, Lader, Arbeitsmaschinen für Bodenbearbeitung, Straßenbau und Unterhaltung, Geräteträger für Land- und Forstwirtschaft, Prüf-, Mess-, Registrier-, Funk- und Fernmeldewagen, Werkstattwagen, Verkaufs- und Ausstellungswagen, Wohnwagen (ohne Pkw als Zugfahrzeug; Pkw mit Wohnwagen unter 6), Bestattungswagen, Krankenfahrstühle und so weiter
5922 Straßenbahnen (nur Schienenfahrzeuge)
Trittbrettfahrer sowie Benutzer von Straßenbahnen, die unmittelbar beim Ein- oder Aussteigen in einen Unfall verwickelt wurden, sind nicht als Fußgänger zu rechnen; sie gelten als Fahrzeuginsassen.
6123 Eisenbahnen (nur Schienenfahrzeuge),
nur Eisenbahnen, die mit Straßenbenutzern kollidierten.
6224 Fahrräder,
als Radfahrer sind auch Personen zu erfassen, die ein Rad auf der Fahrbahn schieben und dabei in einen Unfall verwickelt wurden.
1125 Fußgänger,
auch mit Hunden oder Kinderwagen, Skiläufer, Inline-Skater, Kinder auf Rollern, Schlitten oder Rollschuhen et cetera sowie Kinder in Kinderwagen. Nicht als Fußgänger zu zählende Unfallbeteiligte siehe unter 93.
8126 Handwagen, Handkarren. 82 27 Tierführer, Tiertreiber,
die selbst oder deren Tiere in einen Unfall verwickelt wurden.
8328 Bespannte Fuhrwerke 91 29 Sonstige unbekannte Fahrzeuge
Hierzu zählen alle übrigen Fahrzeuge, auch solche mit eigenem Antrieb, aber ohne amtliches Kennzeichen. Eine Zuordnung zu dieser Position erfolgt ferner, wenn bei einem Unfall die genaue Art des Fahrzeuges wegen Unfallflucht nicht festgestellt werden kann.
9230 Andere Personen
Zu Fuß Gehende, die durch ihr besonderes Verhalten beziehungsweise verkehrsrechtliche Vorschriften, sich vom normalen Fußgänger unterscheiden, wie zum Beispiel Straßenarbeiter, Polizeibeamte bei Verkehrsregelung oder Unfallaufnahme, Marschkolonnen, Lastenträger. Außerdem sind hier Reiter aufzuführen sowie solche Personen, die - ohne Straßenbenutzer gewesen zu sein - unmittelbar unfallbeteiligt waren. Personen, die mit ihrem Fahrzeug noch in direkter Verbindung stehen, wie zum Beispiel der entladende Fahrer eines Lastkraftwagens, der sein Fahrzeug schiebende Fahrzeugführer, sind nicht als "Fußgänger" oder "andere Personen" nachzuweisen. In solchen Fällen ist das Fahrzeug (Fahrzeugführer) unfallbeteiligt.
93
Neu:
| Anmerkung: | |
| Sofern nicht separat angegeben, werden Fahrzeuge mit Anhängern oder Beiwagen nach dem Zugfahrzeug eingeteilt. Die Erläuterungen beschreiben die typische/aktuelle Zuordnung zu den Verkehrsbeteiligungsarten. Andere nicht aufgeführte, zum Beispiel ältere Kraftfahrzeuge sind sinngemäß beziehungsweise entsprechend ihrer Zulassung zuzuordnen. | |
| Schlüsselnummer | Art der Verkehrsbeteiligung mit Erläuterungen |
| 01 | Kleinkraftrad mit Versicherungskennzeichen 2-rädrig (Moped, Mokick, Roller, Fahrzeugklasse L1e) mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 beziehungsweise bis 50 km/h |
| 02 | Mofa 25 Fahrrad mit Hilfsmotor (einschließlich Leichtmofas) mit einem Hubraum bis 50 cm3 und einer Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h |
| 03 | E-Bikes Fahrrad mit Trethilfe und einem elektromotorischen Antrieb, mit dessen Unterstützung auch eine Fahrgeschwindigkeit zwischen 25 und 45 km/h erreicht werden kann |
| 04 | Drei- und leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug 3-rädrig (Fahrzeugklasse L2e) 4-rädrig unter 350 kg Leermasse, bis 45 km/h und bis 50 cm3 (L6e) |
| 01 - 04 | Krafträder mit Versicherungskennzeichen |
| 12 | Leichtkraftrad (Motorrad, Motorroller, Fahrzeugklasse L3e und L4e jeweils mit Aufbauart B) über 50 bis 125 cm3 Hubraum und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW |
| 11,15 | Kraftrad (Fahrzeugklasse L3e, L4e) Motorräder/-roller mit einem Hubraum über 125 cm3 oder einer Nennleistung von mehr als 11 kW |
| 11,12,15 | Zweirädrige Kraftfahrzeuge |
| 13 | Drei- und leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug (Fahrzeugklasse L5e, L7e)
3-rädrig (über 50 cm3 und/oder über 45 km/h, Klasse L5e) 4-rädrig zur Personenbeförderung (bis 400 kg Leermasse und bis 15 kW, Klasse L7e) 4-rädrig zur Güterbeförderung (bis 550 kg Leermasse und bis 15 kW, Klasse L7e) |
| 11 - 15 | Motorräder Krafträder mit amtlichem Kennzeichen |
| 21 | Personenkraftwagen mit höchstens 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrersitz) Fahrzeugklasse M1, M1G mit Ausnahme der Aufbauarten SA, SC, SD mit Anhänger: bitte Feld Zusatzsignatur ausfüllen |
| 22 | Wohnmobil mit Anhänger: bitte Feld Zusatzsignatur ausfüllen |
| 31 | Kraftomnibus, anderweitig nicht genannt, auch mit Anhänger nicht an Oberleitungen gebundenes Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrersitz), die nicht den Schlüsselnummern 32 bis 34 zugeordnet werden können |
| 32 | Reisebus Bus, der im Gelegenheitsverkehr (Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen, Mietomnibusverkehr) eingesetzt ist |
| 33 | Linienbus Bus, der auf einer zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichteten regelmäßigen Verkehrsverbindung eingesetzt ist |
| 34 | Schulbus Bus, der besonders für die Schülerbeförderung eingesetzt ist und an der Stirn- und Rückseite entsprechend gekennzeichnet ist. |
| 35 | Oberleitungsomnibus, auch mit Anhänger |
| 31 - 35 | Busse |
| Lastkraftwagen mit Normalaufbau, auch Dreiradkraftfahrzeug, das ausschließlich oder hauptsächlich der Beförderung von Gütern
dient (Fahrzeuge mit Spezialaufbauten, wie zum Beispiel Viehtransportwagen, Silofahrzeuge, Mannschaftstransportwagen unter Schlüsselnummer 58 und 59) | |
| 40 | mit einem Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t ohne Anhänger |
| 42 | mit Anhänger |
| 44 | mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t ohne Anhänger |
| 46 | mit Anhänger |
| Lastkraftwagen mit Tankauflagen
normaler Lastkraftwagen, bei dem auf der Ladefläche ein Behälter für gefährliche Güter zum Beispiel brennbare Flüssigkeiten, Gase, giftige oder ätzende Stoffe aufgelegt ist (ohne Tankkraftwagen Schlüsselnummer 57 oder 58) | |
| 43 | ohne Anhänger |
| 48 | mit Anhänger |
| 40 - 48 Lastkraftwagen | |
| 51 | Sattelzugmaschine, auch mit Auflieger, einschließlich Auflieger mit Spezialaufbau, aber ohne Auflieger als Tankwagen |
| 52 | Sattelzugmaschine mit Auflieger als Tankwagen, bei der der Auflieger zur Beförderung von gefährlichen Gütern wie zum Beispiel brennbaren Flüssigkeiten, Gasen, giftigen oder ätzenden Stoffen dient |
| 51,52 Sattelzugmaschinen | |
| 54 Andere Zugmaschine, auch mit Anhänger, ohne die mit Tankwagen | |
| 55 Andere Zugmaschine mit Tankwagen zur Beförderung von gefährlichen Gütern wie zum Beispiel brennbaren Flüssigkeiten, Gasen, giftigen oder ätzenden Stoffen | |
| 54,55 Andere Zugmaschinen | |
| 57 Tankkraftwagen zur Beförderung von gefährlichen Gütern wie zum Beispiel brennbaren Flüssigkeiten, Gasen, giftigen oder ätzenden Stoffen | |
| 58 Lastkraftwagen mit Spezialaufbau, wie Milchtankkraftwagen oder andere Tankkraftwagen als die unter Schlüsselnummer 57 genannten, Silofahrzeuge, Viehtransportwagen, Langmaterialfahrzeuge, Betontransport- und Liefermischer, Kraftfahrzeugtransportwagen und so weiter | |
| 40 - 48, Güterkraftfahrzeuge | |
| 51, 52, | |
| 54 - 58 | |
| 53 | Landwirtschaftliche Zugmaschine, auch mit Anhänger (Fahrzeugklasse T1, T2, T3) |
| 59 | Übrige Kraftfahrzeuge
wie zum Beispiel Fahrzeugklasse M1 und M1G mit Aufbauarten SC oder SD, Krankenkraftwagen, Feuerwehrfahrzeuge, Straßenreinigungsfahrzeuge, Müllwagen, Kanalreinigungs- und Schlammsaugwagen, Steigleitern, Abschlepp- und Kranwagen, Hub- und Gabelstapler, Bagger, Lader, |
| 61 | Straßenbahn (Schienenfahrzeug) |
| 62 | Eisenbahn (Schienenfahrzeug), die mit Straßenbenutzern kollidierte |
| 71 | Fahrrad (ohne Elektroantrieb) nur wenn Personen auf dem Fahrrad fahren, unabhängig von der Verkehrsfläche |
| 72 | Pedelec Fahrrad mit Trethilfe und einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrgeschwindigkeit progressiv verringert und spätestens beim Erreichen von 25 km/h unterbrochen wird Fahrräder mit Elektroantrieb und Versicherungskennzeichen siehe Schlüsselnummer 03 (E-Bikes) |
| 71,72 Fahrräder | |
| 81 | Fußgänger (ohne 84) auch Fußgänger mit Hunden oder Kinderwagen, Fahrräder schiebende Personen sowie Kinder in Kinderwagen, spielende Kinder nicht als Fußgänger zu zählende Unfallbeteiligte siehe Schlüsselnummer 93 |
| 84 | Fußgänger mit Sport- oder Spielgerät Inline-Skater, Kickboarder, Skateboarder, Rollschuhfahrer, Skiläufer, Kinderdreiräder und so weiter |
| 71,72 Fahrräder | |
| 81,84 Fußgänger | |
| 82 | Handwagen, Handkarren |
| 83 | Tierführer/Treiber, die selbst oder deren Tiere in einen Unfall verwickelt sind |
| 91 | Bespannte Fuhrwerke |
| 92 | Sonstige und unbekannte Fahrzeuge alle übrigen Fahrzeuge, auch solche mit eigenem Antrieb, aber ohne amtliches Kennzeichen Zuordnung ferner, wenn bei einem Unfall die genaue Art des Fahrzeuges wegen Unfallflucht nicht festgestellt werden kann |
| 93 | Andere Personen
zu Fuß Gehende, die durch ihr besonderes Verhalten beziehungsweise verkehrsrechtliche Vorschriften sich vom normalen Fußgänger unterscheiden, wie zum Beispiel Straßenarbeiter, Polizeibeamte bei der Verkehrsregelung oder Unfallaufnahme, Marschkolonnen, Lastenträger außerdem Reiter sowie solche Personen, die - ohne Straßenbenutzer gewesen zu sein - unmittelbar unfallbeteiligt waren Personen, die mit dem Fahrzeug noch in direkter Verbindung stehen, wie zum Beispiel der entladende Fahrer eines Lastkraftwagens, der sein Fahrzeug schiebende Fahrzeugführer - Fahrräder ausgenommen - nicht als "Fußgänger" oder "Andere Personen" nachweisen, in solchen Fällen ist das Fahrzeug (Fahrzeugführer) Unfallbeteiligter |
| Format DIN A5, durchschreibend | Anlage 6 (zu Ziffer VI Nummer 3) |
Alt:
Vorderseite
| Die Polizei des Freistaates Sachsen
| Dienststelle | ||||||||||||
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Rückseite
| Sollten Sie von den anderen Unfallbeteiligten deren Haftpflichtversicherung mit Versicherungsschein-Nr. nicht erfahren können, so erhalten Sie diese Auskunft vom
Zentralruf der Autoversicherer Telefon 01 80 /2 50 26 | ||||||||||||||||
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Neu:
ID: 262307
| ENDE |