Änderungstext

Sächsisches Staatsministerium des Innern Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der VwV Verkehrsunfall
- Sachsen -

Vom 13. September 2016
(SächsABl. Nr. 40 vom 06.10.2016 S. 1246)



I.
Änderung der VwV Verkehrsunfall

Die VwV Verkehrsunfall vom 30. März 2008 (SächsABl. S. 690), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 4. November 2009 (SächsABl. S. 1958) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2015 (SächsABl. SDr. S. S 348), wird wie folgt geändert:

1. In Ziffer V Nummer 4 wird die Angabe "Ludwig-Erhard-Ring 8, 99099" durch die Angabe "Drosselbergstraße 2, 99097" ersetzt.

2. In Anlage 5 Satz 1 wird die Angabe "Ludwig-Erhard-Ring 8, 99099" durch die Angabe "Drosselbergstraße 2, 99097" ersetzt.

3. Die Anlagen 1, 2 und 6 erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verwaltungsvorschrift ersichtliche Fassung.

II.
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung (06.10.2016) in Kraft.

Anhang

.

Unfallursachenverzeichnis Anlage 1
(zu Ziffer III Nummer 2 Buchstabe a)

Alt:

Nr. Ursachenbezeichnung
Verkehrstüchtigkeit
01 Alkoholeinfluss
02 Einfluss anderer berauschender Mittel (zum Beispiel Drogen, Rauschgift)
03 Übermüdung
04 Sonstige körperliche oder geistige Mängel
Fehler der Fahrzeugführer
Straßenbenutzung
10 Benutzung der falschen Fahrbahn (auch Richtungsfahrbahn) oder verbotswidrige Benutzung anderer Straßenteile
11 Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
Geschwindigkeit
Nicht angepasste Geschwindigkeit
12 Mit gleichzeitigem Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
13 In anderen Fällen
Abstand
14 Ungenügender Sicherheitsabstand (Sonstige Ursachen, die zu einem Verkehrsunfall führen, sind den zutreffenden Positionen, wie Geschwindigkeit, Übermüdung und so weiter zuzuordnen.)
15 Starkes Bremsen des Vorausfahrenden ohne zwingenden Grund
Überholen
16 Unzulässiges Rechtsüberholen
17 Überholen trotz Gegenverkehrs
18 Überholen trotz unklarer Verkehrslage
19 Überholen trotz unzureichender Sichtverhältnisse
20 Überholen ohne Beachtung des nachfolgenden Verkehrs und/oder ohne rechtzeitige und deutliche Ankündigung des Ausscherens
21 Fehler beim Wiedereinordnen nach rechts
22 Sonstige Fehler beim Überholen (zum Beispiel ohne genügenden Seitenabstand; an Fußgängerüberwegen siehe Position 38, 39)
23 Fehler beim Überholtwerden.
Vorbeifahren
24 Nichtbeachten des Vorranges entgegenkommender Fahrzeuge beim Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen, Absperrungen oder Hindernissen (§ 6) (ausgenommen Position 32)
25 Nichtbeachten des nachfolgenden Verkehrs beim Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen, Absperrungen oder Hindernissen und/oder ohne rechtzeitige und deutliche Ankündigung des Ausscherens
Nebeneinander Fahren
26 Fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinander Fahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens (§ 7) (ausgenommen Position 20, 25)
Vorfahrt, Vorrang
27 Nichtbeachten der Regel "rechts vor links"
28 Nichtbeachten der die Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen (§ 8) (ausgenommen Position 29)
29 Nichtbeachten der Vorfahrt des durchgehenden Verkehrs auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (§ 18 Abs. 3)
30 Nichtbeachten der Vorfahrt durch Fahrzeuge, die aus Feld- und Waldwegen kommen
31 Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen (ausgenommen Position 39)
32 Nichtbeachten des Vorranges entgegenkommender Fahrzeuge (Zeichen 208 StVO)
33 Nichtbeachten des Vorranges von Schienenfahrzeugen an Bahnübergängen
Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Abfahren
35 Fehler beim Abbiegen (§ 9) (ausgenommen Position 33, 40)
36 Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren
37 Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr (zum Beispiel aus einem Grundstück, von einem anderen Straßenteil oder beim Anfahren vom Fahrbahnrand)
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängern
38 an Fußgängerüberwegen
39 an Fußgängerfurten
40 beim Abbiegen
41 an Haltestellen (auch haltenden Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht)
42 an anderen Stellen
Ruhender Verkehr, Verkehrssicherung
43 Unzulässiges Halten oder Parken
44 Mangelnde Sicherung haltender oder liegen gebliebener Fahrzeuge und von Unfallstellen sowie von Schulbussen, bei denen Kinder ein- oder aussteigen
45 Verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen
46 Nichtbeachten der Beleuchtungsvorschriften (ausgenommen Position 50)
Ladung, Besetzung
47 Überladung, Überbesetzung
48 Unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzubehörteile
Sonstige Fehler
49 Andere Fehler beim Fahrzeugführer
Technische Mängel, Wartungsmängel
50 Beleuchtung
51 Bereifung
52 Bremsen
53 Lenkung
54 Zugvorrichtung
55 Andere Mängel
Falsches Verhalten der Fußgänger
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn
60 an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war
61 auf Fußgängerüberwegen ohne Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen
62 in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr
Falsches Verhalten an anderen Stellen
63 durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen
64 ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
65 durch sonstiges falsches Verhalten
Falsches Nutzen Verkehrsfläche
66 Nichtbenutzen des Gehweges
67 Nichtbenutzen der vorgeschriebenen Straßenseite
68 Spielen auf oder neben der Fahrbahn
Sonstige Fehler
69 Andere Fehler der Fußgänger
Straßenverhältnisse
Glätte oder Schlüpfrigkeit der Fahrbahn durch:
70 Verunreinigung durch ausgeflossenes Öl
71 Andere Verunreinigungen durch Straßenbenutzer
72 Schnee, Eis
73 Regen
74 Andere Einflüsse (unter anderem Laub, angeschwemmter Lehm)
Zustand der Straße
75 Spurrillen, im Zusammenhang mit Regen, Schnee oder Eis
76 Anderer Zustand der Straße
Verkehrszeichen
77 Nicht ordnungsgemäßer Zustand der Verkehrszeichen oder -einrichtungen
Beleuchtung der Straße
78 Mangelhafte Beleuchtung der Straße
Bahnübergänge
79 Mangelhafte Sicherung von Bahnübergängen
Witterungseinflüsse
Sichtbehinderung durch:
80 Nebel
81 starken Regen, Hagel, Schneegestöber und so weiter
82 blendende Sonnen
Wind
83 Seitenwind
andere Witterungseinflüsse
84 Unwetter oder sonstige Witterungseinflüsse
Hindernisse
85 Nicht oder unzureichend gesicherte Arbeitsstelle auf der Fahrbahn
86 Wild auf der Fahrbahn
87 Anderes Tier auf der Fahrbahn
88 Sonstiges Hindernis auf der Fahrbahn (ausgenommen Position 43, 44)
Andere nicht aufgeführte Ursachen
89 Sonstige Ursachen (mit kurzer Beschreibung aufführen)

Neu:

Verkehrstüchtigkeit
01 Alkoholeinfluss
02 Einfluss anderer berauschender Mittel (zum Beispiel Drogen, Rauschgift)
03 Übermüdung
04 Sonstige körperliche oder geistige Mängel
Fehler der Fahrzeugführer
Straßenbenutzung
08 Falschfahrt auf Straßen mit nach Fahrtrichtung getrennten Fahrbahnen (Stichwort "Falschfahrer")
09 Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen (Stichwort "Einbahnstraße")
10 Verbotswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile (zum Beispiel Gehweg, Radweg)
11 Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
Geschwindigkeit
12 Nicht angepasste Geschwindigkeit mit gleichzeitigem

Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

13 in anderen Fällen
Abstand
14 Ungenügender Sicherheitsabstand (Sonstige Ursachen, die zu einem Verkehrsunfall führen, sind den zutreffenden Positionen, wie Geschwindigkeit, Übermüdung und so weiter zuzuordnen)
15 Starkes Bremsen des Vorausfahrenden ohne zwingenden Grund
Überholen
16 Unzulässiges Rechtsüberholen
17 Überholen trotz Gegenverkehrs
18 Überholen trotz unklarer Verkehrslage
19 Überholen trotz unzureichender Sichtverhältnisse
20 Überholen ohne Beachtung des nachfolgenden Verkehrs und/oder ohne rechtzeitige und deutliche Ankündigung des Ausscherens
21 Fehler beim Wiedereinordnen nach rechts
22 Sonstige Fehler beim Überholen (zum Beispiel ohne genügenden Seitenabstand; an Fußgängerüberwegen siehe Position 38, 39)
23 Fehler beim Überholtwerden
Vorbeifahren
24 Nichtbeachten des Vorranges entgegenkommender Fahrzeuge beim Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen, Absperrungen oder Hindernissen (§ 6 StVO) (ausgenommen Position 32)
25 Nichtbeachten des nachfolgenden Verkehrs beim Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen, Absperrungen oder Hindernissen und/oder ohne rechtzeitige und deutliche Ankündigung des Ausscherens
Nebeneinanderfahren
26 Fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens (§ 7 StVO) (ausgenommen Position 20, 25)
Vorfahrt, Vorrang
27 Nichtbeachten der Regel "rechts vor links"
28 Nichtbeachten der die Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen (§ 8 StVO) (ausgenommen Position 29)
29 Nichtbeachten der Vorfahrt des durchgehenden Verkehrs auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (§ 18 Absatz 3 StVO)
30 Nichtbeachten der Vorfahrt durch Fahrzeuge, die aus Feld- und Waldwegen kommen
31 Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen (ausgenommen Position 39)
32 Nichtbeachten des Vorranges entgegenkommender Fahrzeuge (Zeichen 208 StVO)
33 Nichtbeachten des Vorranges von Schienenfahrzeugen an Bahnübergängen
Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren
34 Fehler beim Abbiegen (§ 9 StVO) nach rechts (ausgenommen Position 33, 40)
35 Fehler beim Abbiegen (§ 9 StVO) nach links (ausgenommen Position 33, 40)
36 Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren
37 Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr (zum Beispiel aus einem Grundstück, von einem anderen Straßenteil oder beim Anfahren vom Fahrbahnrand)
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängern
38 an Fußgängerüberwegen
39 an Fußgängerfurten
40 beim Abbiegen
41 an Haltestellen (auch haltenden Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht)
42 an anderen Stellen
Ruhender Verkehr, Verkehrssicherung
43 Unzulässiges Halten oder Parken
44 Mangelnde Sicherung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge und von Unfallstellen sowie von Schulbussen, bei denen Kinder ein- oder aussteigen
45 Verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen
46 Nichtbeachten der Beleuchtungsvorschriften (ausgenommen Position 50)
Ladung, Besetzung
47 Überladung, Überbesetzung
48 Unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzubehörteile
49 Andere Fehler beim Fahrzeugführer
Technische Mängel, Wartungsmängel
50 Beleuchtung
51 Bereifung
52 Bremsen
53 Lenkung
54 Zugvorrichtung
55 Andere Mängel
Falsches Verhalten der Fußgänger
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn
60 an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war
61 auf Fußgängerüberwegen ohne Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen
62 in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr an anderen Stellen
63 durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen
64 ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
65 durch sonstiges falsches Verhalten
66 Nichtbenutzen des Gehweges
67 Nichtbenutzen der vorgeschriebenen Straßenseite
68 Spielen auf oder neben der Fahrbahn
69 Andere Fehler der Fußgänger
Allgemeine Unfallursachen
Straßenverhältnisse
Glätte oder Schlüpfrigkeit der Fahrbahn
70 Verunreinigung durch ausgeflossenes Öl
71 Andere Verunreinigungen durch Straßenbenutzer
72 Schnee, Eis
73 Regen
74 Andere Einflüsse (unter anderem Laub, angeschwemmter Lehm)
Zustand der Straße
75 Spurrillen, im Zusammenhang mit Regen, Schnee oder Eis
76 Anderer Zustand der Straße
77 Nichtordnungsgemäßer Zustand der Verkehrszeichen oder -einrichtungen
78 Mangelhafte Beleuchtung der Straße
79 Mangelhafte Sicherung von Bahnübergängen
90 Schäden an der Fahrbahnoberfläche
Witterungseinflüsse
Sichtbehinderung durch:
80 Nebel
81 starken Regen, Hagel, Schneegestöber und so weiter
82 blendende Sonne
83 Seitenwind
84 Unwetter oder sonstige Witterungseinflüsse Hindernisse
85 Nicht oder unzureichend gesicherte Arbeitsstelle auf der Fahrbahn
86 Wild auf der Fahrbahn
87 Anderes Tier auf der Fahrbahn
88 Sonstiges Hindernis auf der Fahrbahn (ausgenommen Position 43,44)
89 Sonstige Ursachen (mit kurzer Beschreibung aufführen)

.

Art der Verkehrsbeteiligung Anlage 2
(zu Ziffer III Nummer 2 Buchstabe b)

Alt:

lfd. Nr. Beschreibung Schlüsselnummer
01 Fahrräder mit Hilfsmotor (Mopeds) und Kleinkrafträder (Mokicks sowie Roller)
mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer Höchstgeschwindigkeit bis 50 km/h, mit Versicherungskennzeichen.
01
02 Mofa 25
Fahrräder mit Hilfsmotor (einschließlich Leichtmofas) mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h, mit Versicherungskennzeichen.
02
03 Krafträder
Motorräder mit einem Hubraum über 125 cm3 oder einer Nennleistung von mehr als 11 kW.

11
04 Leichtkrafträder
Motorräder/-roller über 50 bis 125 cm3 Hubraum und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.

12
05 Kraftroller
Motorroller mit einem Hubraum über 125 cm3 oder einer Nennleistung von mehr als 11 kW.

15
06 Personenkraftwagen
(einschließlich "M1"-Fahrzeuge) mit höchstens 9 Sitzplätzen einschließlich Führersitz.
Mit Anhänger; Zusatzsignatur Satzart 4, Satzstelle 22 und 42-43.


21
07 Kraftomnibusse, a.n.g.,
auch mit Anhänger: Nicht an Oberleitungen gebundene Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Sitzplätzen (einschließlich Führersitz), die nicht den Positionen 8 bis 10 zugeordnet werden können.


31
08 Reisebusse
Busse, die im Gelegenheitsverkehr (Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen, Mietomnibus-Verkehr) eingesetzt werden.

32
09 Linienbusse
Busse, die auf einer zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichteten regelmäßigen Verkehrsverbindung eingesetzt wurden.


33
10 Schulbusse
Busse, die für Schülerbeförderungen besonders eingesetzt wurden und an der Stirn- und Rückseite entsprechend gekennzeichnet sind.


34
11 Oberleitungsomnibusse, auch mit Anhänger. 35
12 Liefer- und Lastkraftwagen
ohne Anhänger, auch Dreiradkraftfahrzeuge, die ausschließlich oder hauptsächlich der Beförderung von Gütern dienen. Fahrzeuge mit Spezialaufbauten, wie zum Beispiel Viehtransportwagen, Silofahrzeuge, Mannschaftstransportwagen (unter 58 oder 59).
- ohne Anhänger.

- mit Anhänger.

41

45

13 Liefer- und Lastkraftwagen mit Tankauflagen

Normale Lastkraftwagen, bei denen auf der Ladefläche ein Behälter für gefährliche Güter zum Beispiel brennbare Flüssigkeiten, Gase, giftige oder ätzende Stoffe aufgelegt ist (ohne Tankkraftwagen 57 oder 58).

- ohne Anhänger.
- mit Anhänger.
43
48
14 Sattelschlepper, auch mit Auflieger, einschließlich Auflieger mit Spezialaufbau, aber ohne Auflieger als Tankwagen. 51
15 Sattelschlepper mit Auflieger als Tankwagen
Sattelzüge, bei denen der Auflieger zur Beförderung von gefährlichen Gütern wie zum Beispiel brennbaren Flüssigkeiten, Gasen, giftigen oder ätzenden Stoffen dient.


52
16 Landwirtschaftliche Zugmaschinen, auch mit Anhänger. 53
17 Andere Zugmaschinen, auch mit Anhänger (ohne die mit Tankwagen). 54
18 Andere Zugmaschinen mit Tankwagen zur Beförderung von gefährlichen Gütern
wie zum Beispiel brennbaren Flüssigkeiten, Gasen, giftigen oder ätzenden Stoffen.

55
19 Tankkraftwagen zur Beförderung von gefährlichen Gütern
wie zum Beispiel brennbaren Flüssigkeiten, Gasen, giftigen oder ätzenden Stoffen.

57
20 Lastkraftwagen mit Spezialaufbau,
wie Milchtankkraftwagen, andere Tankkraftwagen als die unter 57 genannten, Silofahrzeuge, Viehtransportwagen, Langmaterialfahrzeuge, Betontransport- und Liefermischer, Kraftfahrzeugtransportwagen und so weiter


58
21 Übrige Kraftfahrzeuge
wie Krankenkraftwagen, Feuerwehrfahrzeuge, Straßenreinigungsfahrzeuge, Müllwagen, Kanalreinigungs- und Schlammsaugwagen, Steigeleitern, Abschlepp- und Kranwagen, Hub- und Gabelstapler, Bagger, Lader, Arbeitsmaschinen für Bodenbearbeitung, Straßenbau und Unterhaltung, Geräteträger für Land- und Forstwirtschaft, Prüf-, Mess-, Registrier-, Funk- und Fernmeldewagen, Werkstattwagen, Verkaufs- und Ausstellungswagen, Wohnwagen (ohne Pkw als Zugfahrzeug; Pkw mit Wohnwagen unter 6), Bestattungswagen, Krankenfahrstühle und so weiter






59
22 Straßenbahnen (nur Schienenfahrzeuge)
Trittbrettfahrer sowie Benutzer von Straßenbahnen, die unmittelbar beim Ein- oder Aussteigen in einen Unfall verwickelt wurden, sind nicht als Fußgänger zu rechnen; sie gelten als Fahrzeuginsassen.


61
23 Eisenbahnen (nur Schienenfahrzeuge),
nur Eisenbahnen, die mit Straßenbenutzern kollidierten.

62
24 Fahrräder,
als Radfahrer sind auch Personen zu erfassen, die ein Rad auf der Fahrbahn schieben und dabei in einen Unfall verwickelt wurden.


11
25 Fußgänger,
auch mit Hunden oder Kinderwagen, Skiläufer, Inline-Skater, Kinder auf Rollern, Schlitten oder Rollschuhen et cetera sowie Kinder in Kinderwagen. Nicht als Fußgänger zu zählende Unfallbeteiligte siehe unter 93.


81
26 Handwagen, Handkarren. 82
27 Tierführer, Tiertreiber,
die selbst oder deren Tiere in einen Unfall verwickelt wurden.

83
28 Bespannte Fuhrwerke 91
29 Sonstige unbekannte Fahrzeuge
Hierzu zählen alle übrigen Fahrzeuge, auch solche mit eigenem Antrieb, aber ohne amtliches Kennzeichen. Eine Zuordnung zu dieser Position erfolgt ferner, wenn bei einem Unfall die genaue Art des Fahrzeuges wegen Unfallflucht nicht festgestellt werden kann.



92
30 Andere Personen
Zu Fuß Gehende, die durch ihr besonderes Verhalten beziehungsweise verkehrsrechtliche Vorschriften, sich vom normalen Fußgänger unterscheiden, wie zum Beispiel Straßenarbeiter, Polizeibeamte bei Verkehrsregelung oder Unfallaufnahme, Marschkolonnen, Lastenträger. Außerdem sind hier Reiter aufzuführen sowie solche Personen, die - ohne Straßenbenutzer gewesen zu sein - unmittelbar unfallbeteiligt waren. Personen, die mit ihrem Fahrzeug noch in direkter Verbindung stehen, wie zum Beispiel der entladende Fahrer eines Lastkraftwagens, der sein Fahrzeug schiebende Fahrzeugführer, sind nicht als "Fußgänger" oder "andere Personen" nachzuweisen. In solchen Fällen ist das Fahrzeug (Fahrzeugführer) unfallbeteiligt.







93

Neu:

Anmerkung:
Sofern nicht separat angegeben, werden Fahrzeuge mit Anhängern oder Beiwagen nach dem Zugfahrzeug eingeteilt. Die Erläuterungen beschreiben die typische/aktuelle Zuordnung zu den Verkehrsbeteiligungsarten. Andere nicht aufgeführte, zum Beispiel ältere Kraftfahrzeuge sind sinngemäß beziehungsweise entsprechend ihrer Zulassung zuzuordnen.
Schlüsselnummer Art der Verkehrsbeteiligung mit Erläuterungen
01 Kleinkraftrad mit Versicherungskennzeichen
2-rädrig (Moped, Mokick, Roller, Fahrzeugklasse L1e) mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 beziehungsweise bis 50 km/h
02 Mofa 25
Fahrrad mit Hilfsmotor (einschließlich Leichtmofas) mit einem Hubraum bis 50 cm3 und einer Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h
03 E-Bikes
Fahrrad mit Trethilfe und einem elektromotorischen Antrieb, mit dessen Unterstützung auch eine Fahrgeschwindigkeit zwischen 25 und 45 km/h erreicht werden kann
04 Drei- und leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug 3-rädrig (Fahrzeugklasse L2e)
4-rädrig unter 350 kg Leermasse, bis 45 km/h und bis 50 cm3 (L6e)
01 - 04 Krafträder mit Versicherungskennzeichen
12 Leichtkraftrad
(Motorrad, Motorroller, Fahrzeugklasse L3e und L4e jeweils mit Aufbauart B) über 50 bis 125 cm3 Hubraum und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW
11,15 Kraftrad (Fahrzeugklasse L3e, L4e) Motorräder/-roller mit einem Hubraum über 125 cm3 oder einer Nennleistung von mehr als 11 kW
11,12,15 Zweirädrige Kraftfahrzeuge
13 Drei- und leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug (Fahrzeugklasse L5e, L7e)

3-rädrig (über 50 cm3 und/oder über 45 km/h, Klasse L5e)

4-rädrig zur Personenbeförderung (bis 400 kg Leermasse und bis 15 kW, Klasse L7e)

4-rädrig zur Güterbeförderung (bis 550 kg Leermasse und bis 15 kW, Klasse L7e)

11 - 15 Motorräder Krafträder mit amtlichem Kennzeichen
21 Personenkraftwagen mit höchstens 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrersitz) Fahrzeugklasse M1, M1G mit Ausnahme der Aufbauarten SA, SC, SD
mit Anhänger: bitte Feld Zusatzsignatur ausfüllen
22 Wohnmobil mit Anhänger: bitte Feld Zusatzsignatur ausfüllen
31 Kraftomnibus, anderweitig nicht genannt, auch mit Anhänger nicht an Oberleitungen gebundenes Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrersitz), die nicht den Schlüsselnummern 32 bis 34 zugeordnet werden können
32 Reisebus
Bus, der im Gelegenheitsverkehr (Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen, Mietomnibusverkehr) eingesetzt ist
33 Linienbus
Bus, der auf einer zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichteten regelmäßigen Verkehrsverbindung eingesetzt ist
34 Schulbus
Bus, der besonders für die Schülerbeförderung eingesetzt ist und an der Stirn- und Rückseite entsprechend gekennzeichnet ist.
35 Oberleitungsomnibus, auch mit Anhänger
31 - 35 Busse
Lastkraftwagen mit Normalaufbau, auch Dreiradkraftfahrzeug, das ausschließlich oder hauptsächlich der Beförderung von Gütern

dient (Fahrzeuge mit Spezialaufbauten, wie zum Beispiel Viehtransportwagen, Silofahrzeuge, Mannschaftstransportwagen unter Schlüsselnummer 58 und 59)

40 mit einem Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t ohne Anhänger
42 mit Anhänger
44 mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t ohne Anhänger
46 mit Anhänger
Lastkraftwagen mit Tankauflagen

normaler Lastkraftwagen, bei dem auf der Ladefläche ein Behälter für gefährliche Güter zum Beispiel brennbare Flüssigkeiten, Gase, giftige oder ätzende Stoffe aufgelegt ist (ohne Tankkraftwagen Schlüsselnummer 57 oder 58)

43 ohne Anhänger
48 mit Anhänger
40 - 48 Lastkraftwagen
51 Sattelzugmaschine,
auch mit Auflieger, einschließlich Auflieger mit Spezialaufbau, aber ohne Auflieger als Tankwagen
52 Sattelzugmaschine
mit Auflieger als Tankwagen, bei der der Auflieger zur Beförderung von gefährlichen Gütern wie zum Beispiel brennbaren Flüssigkeiten, Gasen, giftigen oder ätzenden Stoffen dient
51,52 Sattelzugmaschinen
54 Andere Zugmaschine,
auch mit Anhänger, ohne die mit Tankwagen
55 Andere Zugmaschine
mit Tankwagen zur Beförderung von gefährlichen Gütern wie zum Beispiel brennbaren Flüssigkeiten, Gasen, giftigen oder ätzenden Stoffen
54,55 Andere Zugmaschinen
57 Tankkraftwagen
zur Beförderung von gefährlichen Gütern wie zum Beispiel brennbaren Flüssigkeiten, Gasen, giftigen oder ätzenden Stoffen
58 Lastkraftwagen mit Spezialaufbau,
wie Milchtankkraftwagen oder andere Tankkraftwagen als die unter Schlüsselnummer 57 genannten, Silofahrzeuge, Viehtransportwagen, Langmaterialfahrzeuge, Betontransport- und Liefermischer, Kraftfahrzeugtransportwagen und so weiter
40 - 48, Güterkraftfahrzeuge
51, 52,
54 - 58
53 Landwirtschaftliche Zugmaschine, auch mit Anhänger (Fahrzeugklasse T1, T2, T3)
59 Übrige Kraftfahrzeuge

wie zum Beispiel Fahrzeugklasse M1 und M1G mit Aufbauarten SC oder SD, Krankenkraftwagen, Feuerwehrfahrzeuge, Straßenreinigungsfahrzeuge, Müllwagen, Kanalreinigungs- und Schlammsaugwagen, Steigleitern, Abschlepp- und Kranwagen, Hub- und Gabelstapler, Bagger, Lader,
Arbeitsmaschinen für Bodenbearbeitung, Straßenbau und -erhalt, Geräteträger für Land- und Forstwirtschaft, Prüf-, Mess-, Registrier-, Funk- und Fernmeldewagen, Werkstattwagen, Verkaufs- und Ausstellungswagen, Bestattungswagen, Krankenfahrstühle, Elektronische Mobilitätshilfen ("Segways") und so weiter, Personenkraftwagen mit Wohnwagen siehe Schlüsselnummer 21

61 Straßenbahn
(Schienenfahrzeug)
62 Eisenbahn
(Schienenfahrzeug), die mit Straßenbenutzern
kollidierte
71 Fahrrad
(ohne Elektroantrieb)
nur wenn Personen auf dem Fahrrad fahren, unabhängig von der Verkehrsfläche
72 Pedelec
Fahrrad mit Trethilfe und einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrgeschwindigkeit progressiv verringert und spätestens beim Erreichen von 25 km/h unterbrochen wird
Fahrräder mit Elektroantrieb und Versicherungskennzeichen siehe Schlüsselnummer 03 (E-Bikes)
71,72 Fahrräder
81 Fußgänger (ohne 84)
auch Fußgänger mit Hunden oder Kinderwagen, Fahrräder schiebende Personen sowie Kinder in Kinderwagen, spielende Kinder
nicht als Fußgänger zu zählende Unfallbeteiligte siehe Schlüsselnummer 93
84 Fußgänger mit Sport- oder Spielgerät Inline-Skater, Kickboarder, Skateboarder, Rollschuhfahrer, Skiläufer, Kinderdreiräder und so weiter
71,72 Fahrräder
81,84 Fußgänger
82 Handwagen, Handkarren
83 Tierführer/Treiber,
die selbst oder deren Tiere in einen Unfall verwickelt sind
91 Bespannte Fuhrwerke
92 Sonstige und unbekannte Fahrzeuge alle übrigen Fahrzeuge, auch solche mit eigenem Antrieb, aber ohne amtliches Kennzeichen Zuordnung ferner, wenn bei einem Unfall die genaue Art des Fahrzeuges wegen Unfallflucht nicht festgestellt werden kann
93 Andere Personen

zu Fuß Gehende, die durch ihr besonderes Verhalten beziehungsweise verkehrsrechtliche Vorschriften sich vom normalen Fußgänger unterscheiden, wie zum Beispiel Straßenarbeiter, Polizeibeamte bei der Verkehrsregelung oder Unfallaufnahme, Marschkolonnen, Lastenträger außerdem Reiter sowie solche Personen, die - ohne Straßenbenutzer gewesen zu sein - unmittelbar unfallbeteiligt waren Personen, die mit dem Fahrzeug noch in direkter Verbindung stehen, wie zum Beispiel der entladende Fahrer eines Lastkraftwagens, der sein Fahrzeug schiebende Fahrzeugführer - Fahrräder ausgenommen - nicht als "Fußgänger" oder "Andere Personen" nachweisen, in solchen Fällen ist das Fahrzeug (Fahrzeugführer) Unfallbeteiligter

.

Format DIN A5, durchschreibend Anlage 6
(zu Ziffer VI Nummer 3)


Alt:

Vorderseite

Die Polizei des Freistaates Sachsen

Druck- und Lokalversion

Dienststelle
Personalienaustauschkarte
[ ]









[ ]
Der Verkehrsunfall wird von der Polizei unter der Tagebuch-Nr. _________ registriert.

Das Unfallprotokoll ist bei dieser Polizeidienststelle abgelegt. _____________________↑

Eine Bearbeitung von Rückfragen und Auskunftsersuchen (auch durch Ihre Rechtsbeistände und Versicherer) ist bei der Polizei nur möglich, wenn die Tagebuch-Nr. angegeben wird.

Der Verkehrsunfall wird durch die Polizei, da keine bzw. eine geringfügige Ordnungswidrigkeit vorliegt, nicht aufgenommen. Es wird gebeten von weiteren Rückfragen bei der Polizei abzusehen, da keine Unfallakte gefertigt wird.

Zur Wahrnehmung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche erhalten Sie die Möglichkeit, umseitig die notwendigen Angaben des weiteren Unfallbeteiligten zu erfassen.
_________________________________
Unterschrift des Beamten
_________________________________
Telefon

bitte wenden

Rückseite

Sollten Sie von den anderen Unfallbeteiligten deren Haftpflichtversicherung mit Versicherungsschein-Nr. nicht erfahren können, so erhalten Sie diese Auskunft vom

Zentralruf der Autoversicherer

Telefon 01 80 /2 50 26

Angaben zum Verkehrsunfall:
Datum: Uhrzeit:

Unfallort (Ort, Straße):



Angaben zum Unfallbeteiligten
Kfz-Kennzeichen: Typ:

Fahrer: Telefon:

Anschrift des Fahrers:





Halter:



Anschrift des Halters:




Versicherung:




Versicherungsschein-Nr.




Zeugen:






Neu:


ID: 262307

ENDE