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Rundschreiben MSC-MEPC.2/Rundschreiben 3
Richtlinien zu den Grundelementen eines Programms zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord von Schiffen
Vom 1. September 2010
(VkBl. Nr. 18 vom 30.09.2010 S. 401)
(angenommen am 22. Juli 2005)
Siehe Fn. *
1 Der Schiffssicherheitsausschuss auf seiner einundachtzigsten Sitzung (10. bis 19. Mai 2006) und der Ausschuss zum Schutz der Meeresumwelt auf seiner dreiundfünfzigsten Sitzung (18. bis 22. Juli 2005) haben, in Anerkennung der Notwendigkeit der Bereitstellung von Richtlinien für Personal und Konsultanten, die die Wirksamkeit eines Programms zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord von Schiffen einführen, verbessern oder auditieren, Richtlinien für die Grundelemente eines Programms zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord von Schiffen beschlossen, wie sie im Anhang aufgeführt sind.
2 Die Regierungen der Mitgliedsstaaten werden ersucht, die in der Anlage aufgeführten Richtlinien allen betroffenen Parteien zur Kenntnis zu bringen, so dass diese sie verwenden können, wenn sie die Wirksamkeit eines Programms zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord von Schiffen einführen, verbessern oder auditieren.
3 In Anerkennung der Notwendigkeit der Bereitstellung von Richtlinien für Schiffseigner und -betreiber zur Umsetzung des ISM-Codes stimmen die Ausschüsse überein, dass diese Richtlinien relevante Informationen bezüglich des Gesundheits- und Arbeitsschutzes für Beschäftigte an Bord von Schiffen bereitstellen sollen.
Richtlinien zu den Grundelementen eines Programms zum Arbeits- und Gesundheits-Schutz an Bord von Schiffen
1 Zielstellung
Diese Richtlinien beschreiben die Grundelemente eines Programms zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord von Schiffen (SOHSP). Diese Elemente, die in den Anhängen aufgeführt sind, betreffen alle Schiffstypen und sind grundlegende Teile eines systematischen Programms zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord von Schiffen, die genutzt werden können von Reedereimanagern, Gesundheits- und Arbeitsschutzpersonal oder Beratern, die ein Programm zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord einführen, oder dessen Wirksamkeit verbessern oder auditieren.
2 Anwendung
Diese Richtlinien geben keine spezifischen Ausführungen oder technischen Kriterien vor, sie empfehlen, dass Unternehmen unternehmenspolitische Ziele festschreiben und Verfahren für die Handhabung ihres Programms zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord von Schiffen entwickeln. Unternehmen sollen ihre spezifische Organisation, Kultur und Gefährdungen auf ihren Schiffen und deren mögliche Auswirkungen auf ihren Betrieb betrachten. Die Elemente sind absichtlich flexibel gehalten und können auf jede Betriebsgröße oder jeden Schiffstyp angepasst werden. Es soll jedoch beachtet werden, dass - obwohl es prinzipiell um Standards eines Programms für Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord von Schiffen geht - einige Elemente Aktivitäten und Verpflichtungen betreffen, die vom landseitigen Personal ausgefüllt werden müssen (z.B. Engagement der Leitung und Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen). Der Schlüssel zum Erfolg des Programms ist die Umsetzung jedes einzelnen Elementes innerhalb eines verflochtenen Systems.
3 Grundelemente
3.1 Engagement und Führungstätigkeit der Leitung
Engagement und Führungstätigkeit der Leitung sind Voraussetzungen für ein wirkungsvolles SOHSP. Engagement und Führungstätigkeit der Leitung umfasst, aber ist nicht beschränkt auf:
3.2 Einbeziehung der Beschäftigten
Mitarbeiter aller Kategorien einschließlich Besatzungsmitglieder, Offiziere, Kapitäne, Verantwortliche und landseitiges Personal sollen direkt in das Programm zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord von Schiffen einbezogen werden. Mitarbeiter an Bord und an Land sollen an der Entwicklung, Einführung, Analyse und Überarbeitung des SOHSP mitarbeiten. Mitarbeiter sollen auch an der Erarbeitung von betrieblichen Gesundheits- und Arbeitsschutzzielen und Erfolgskriterien teilnehmen. Diese Mitarbeit kann durch Mitgliedschaft in Sicherheitsausschüssen erfolgen, die der Leitung Input für die Entwicklung betrieblicher Gesundheits- und Sicherheitszielsetzungen geben, Gesundheits- und Arbeitsschutzziele setzen, den Erfolg messen und bewerten und Veränderungen des Programms auf der Grundlage ihrer Bewertung empfehlen. Mitarbeiter an Land und an Bord sollen zusammenarbeiten, um die Ziele des Gesundheits- und Arbeitsschutzes zu erreichen. Zum Beispiel soll das landseitige Personal an Sitzungen des Sicherheitsausschusses an Bord teilnehmen, da ihre Entscheidungen Auswirkungen auf die Betriebsführung des Schiffes und damit letztendlich auch auf die Gesundheit und Sicherheit des Bordpersonals haben. In großen Unternehmen könnten Sicherheitsausschüsse einzelner Schiffe ihre Empfehlungen an einen Gesamtsicherheitsausschuss weitergeben, der die Empfehlungen bewertet und Maßnahmen festlegt, um die Empfehlungen in der gesamten Flotte anzuwenden. Weitere Hinweise sind in Anlage 2 enthalten.
3.3 Gefährdungsvorausschau, -identifikation, -bewertung und -kontrolle
Der Kern jedes Programms für Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord von Schiffen ist Prävention. Gefahren für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, einschließlich Feuer, Reaktivität, chemische und physikalische Gefährdungen müssen vorausgesehen und ihr Auftreten verhindert werden. Gefahren und unsichere Betriebsabläufe müssen identifiziert und behandelt werden, so dass sie die Beschäftigten und die Öffentlichkeit nicht gefährden und das Schiff, seine Ladung oder das Eigentum Dritter nicht beschädigen. Mögliche Gefahren sollen systematisch vorausgesehen, identifiziert, analysiert und kontrolliert werden. Mittel wie z.B. Arbeitsplatzgefährdungsanalysen, Arbeitshygieneuntersuchungen und Gefährdungsanalysen / Managementmethoden ermöglichen die Analyse und Kontrolle von Gefährdungen. Weitere Hinweise sind in Anlage 3 enthalten.
3.4 Ausbildung
Beschäftigte sollen eine Ausbildung erhalten, die ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten gerecht wird, so dass sie sicher arbeiten können, ohne ihre Schiffskameraden oder die Öffentlichkeit zu gefährden. Zusätzlich sollen solche Beschäftigten eine Ausbildung erhalten, die spezielle Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten tragen (das sind im Allgemeinen Beauftragte mit Verantwortung für die Sicherheit anderer, aber auch Nicht-Beauftragte, die in Sicherheitsausschüsse delegiert oder zum Vertreter der Besatzung bestimmt wurden), damit sie ihrer Verantwortung für die Durchführung des Programms gerecht werden. Weitere Hinweise sind in Anlage 4 enthalten.
3.5 Dokumentation
Die Unterlagen der Unternehmen, die die Effektivität ihres Programms zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord von Schiffen ausreichend belegen, sollen geführt werden. Daten, die Analysen über Trends und Strukturen der Hauptursachen erlauben, sind besonders wünschenswert. Zum Beispiel sollen Ergebnisse von Audits über die Wirksamkeit des Programms zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord von Schiffen geführt werden. Unterlagen, die belegen, dass Gesundheitsschutzanalysen durchgeführt wurden und entsprechende Kontrollen eingeführt wurden, sollen geführt werden. Aktuelle Arbeitsplatzsicherheitsanalysen und entsprechende normale Arbeitsabläufe mit sicheren Arbeitshandlungen sollen dokumentiert werden. Verletzungs- und Krankheitsberichte sollen geführt werden, um Trends und Strukturen zu erkennen, die die Verletzung oder Erkrankung mit einer allgemeinen Ursache in Beziehung setzen lassen, die dann bearbeitet werden kann. Ausbildungsthemen, Stundenpläne und Teilnehmer sollen dokumentiert werden. Wo zutreffend, sollen solche Unterlagen eine Bewertung der Programme auf einzelnen Schiffen aber auch für eine ganze Flotte erlauben. Weitere Hinweise sind in Anlage 5 enthalten.
3.6 Personal von Vertragspartnern oder Dritten
Wenn Personal von Vertragspartnern oder Dritten an Bord arbeitet, soll das Schiffspersonal Informationen über mögliche Gefährdungen auf dem Schiff geben, die das Personal von Vertragspartnern oder Dritten betreffen könnten. Mögliche Gefährdungen, die von Arbeiten, die von Personal von Vertragspartnern oder Dritten durchgeführt wurden, ausgehen können, sollen denn Schiffseigner/-betreiber und/oder dem Schiffsführerverantwortlichen mitgeteilt werden. Jeder Auftraggeber soll seinen eigenen Auftragsnehmern ausreichende Informationen hinsichtlich Schiff und Arbeitsgefährdungen geben. So sollen zum Beispiel Informationen über chemische Gefahren ausgetauscht werden, indem geeignete Sicherheitsdatenblätter (SDB) übergeben werden, damit jeder Auftraggeber seine eigenen Mitarbeiter über die in den SDB aufgeführten Gefährdungen informieren kann. Weitere Hinweise sind in Anlage 6 enthalten.
3.7 Todesfälle, Verletzungen, Erkrankungen, Untersuchung von Vorfällen
Verletzungen, Berufskrankheiten und Beinahe-Unfälle des Personals sollen umgehend untersucht werden. Der aktuelle Vorfall und andere ähnliche Vorkommnisse sollen untersucht werden, um die Primärursache und alle beitragenden Faktoren festzustellen. Der Untersuchungsbericht, der die Primärursache, beitragende Faktoren und Verbesserungsmaßnahmen enthält, ist der Leitung zu übergeben. Nachfolgemaßnahmen, die sich speziell auf die Verbesserungsvorschläge des Berichts beziehen, sollen durchgeführt und dokumentiert werden. Weitere Hinweise sind in Anlage 7 enthalten.
3.8 Systematische Programmanalyse und kontinuierliche Verbesserung
Ein effektives Programm für Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord von Schiffen zu haben, ist ein fortlaufender Prozess. Das SOHSP soll Systeme für das Feststellen, Berichten und Korrigieren von Abweichungen zum Programm haben. Einige Formen von "formaler" Bewertung sollen auch periodisch in Übereinstimmung mit anderen Aspekten des Managementplans des Schiffes durchgeführt werden. Diese Bewertung soll festlegen, ob das SOHSP für das Schiff und seinen Betrieb geeignet ist, ob die gegenwärtigen Routinen mit dem SOHSP konform gehen und ob das SOHSP effektiv ist. Ein Vergleich der Daten und Aufzeichnungen (siehe Anlage 5 Dokumentation) mit den Leistungszielen und -kriterien (siehe Anlage 1, Absatz 3, Ziele des Gesundheits- und Arbeitsschutzes) kann wichtige Anzeichen für die Wirksamkeit des SOHSP liefern. Weitere Hinweise sind in Anlage 8 enthalten.
| Leitungsengagement und Führung | Anlage 1 |
1 Programme zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord von Schiffen sind am effektivsten, wenn sie in die Leitungsstruktur des Unternehmens integriert werden und nicht als ein zusätzliches Programm behandelt werden. Beispiele für integrierte Gesundheits- und Arbeitsschutzbemühungen umfassen:
2 Die Unternehmensleitung bestimmt den Ton für das gesamte SOHSP durch ihre Haltung hinsichtlich Gesundheits- und Arbeitsschutz im Unternehmen. Beispiele für Werte, die in der Unternehmenspolitik formuliert werden können und Verpflichtungen, die eingegangen werden können, umfassen:
3 Das Aufstellen und Durchsetzen von Zielen für Gesundheits- und Arbeitsschutz am Arbeitsplatz beweist das Engagement eines Unternehmens für die Verbesserung der Gesundheits- und Arbeitsbedingungen. Die Zielsetzungen bieten einen Maßstab, an dem die Verantwortlichen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ihre Leistungen messen können. Quantifizierbare Ziele sind wünschenswert, denn oft gilt "Was messbar ist, wird getan." (Siehe in Anlage 8, Systematische Programmbewertung nach Beispielen für Wirksamkeitsmessungen und Gesamtprogrammaudits).
Zielsetzungen für Gesundheits- und Arbeitsschutz am Arbeitsplatz können umfassen:
4 Die Unternehmensleitung soll die notwendigen Mittel bereitstellen, um die Gesundheits- und Arbeitsschutzziele zu erreichen. Notwendige Mittel können sein:
5 Das Definieren von Aufsichtsverantwortung und die Übergabe von Weisungsbefugnissen zur Ausübung dieser Verantwortung ist ein wesentlicher Bestandteil des Engagements der Leitung. Zum Beispiel
6 Die Leitung soll die Zuständigkeit für Arbeits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz als Teil der Arbeitserfolgskontrollen einführen. Erfolgsberichterstattung hinsichtlich Gesundheit ist genau so wichtig und soll genau so eine Routine innerhalb des Unternehmens werden wie Berichte zur Pünktlichkeit der Lieferung, Ladungsverluste oder -verschmutzung oder Vorladungen wegen Verletzung von Vorschriften.
| Einbeziehung der Beschäftigten | Anlage 2 |
1 Volle Einbeziehung in die Entwicklung, Einführung, Bewertung und ständige Verbesserung des SOHSP-Programms hilft den Personen an Bord des Schiffes, das SOHSP- als etwas Wertvolles zu betrachten, das sie mit den Schiffseignern/-betreibern gemeinsam besitzen. Beschäftigte, die direkt in die Arbeit involviert sind, sind oft die beste Informationsquelle über Gesundheits- und Sicherheitsgefährdungen und können oft effektive Methoden zur Beseitigung der Gefährdungen vorschlagen. Landseitig Beschäftigte müssen direkt und intensiv in die Arbeit mit dem SOHSP einbezogen werden, weil sie in die Aufstellung von Vorschriften und Abläufen für den Schiffsbetrieb integriert sind. Landseitig Beschäftigte vertreten auch das Schiff gegenüber der Leitung und sind die Verbindung zu den Ressourcen und Behörden, die für den Erfolg des SOHSP nötig sind. Spezifische Wege, wie Besatzungsmitglieder, Offiziere und landseitig Beschäftigte zum SOHSP beitragen können, umfassen:
2 Reederei- oder Betriebspersonal einschließlich Besatzungsmitglieder, Offiziere und landseitiges Personal, das nicht zum Gesundheits- und Sicherheitspersonal gehört, kann eine Ausbildung in Arbeitssicherheits- und Gesundheitsprogrammen benötigen, zum Beispiel in Arbeitsplatzsicherheits-/Arbeitsplatzgefährdungsanalyse, Prüfung von Verletzungs- und Krankheitsangaben auf Trends, Gefährdungsbeurteilungen und Untersuchungen. Diese Einführungsausbildung befähigt diejenigen, die die Arbeit zu machen haben, kenntnisreich bei der Erkennung und Lösung von Berufskrankheits- und -sicherheitsfragen mitzuarbeiten. Diejenigen Besatzungsmitglieder, Offiziere und landseitig Beschäftigten, die eine Zusatzausbildung im Arbeits- und Gesundheitsschutz erhalten und aktiv an der Entwicklung eines SOHSP-Programms für das Schiff und/oder die Reederei teilnehmen, werden auch zu "OHS-Champions" unter ihresgleichen. Zusätzliche Informationen über die Ausbildung sind in Anlage 4 zu finden.
3 Da die Zielsetzung und die Durchführung der Programme zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord von Schiffen die derzeitige/oder zukünftige berufliche Sicherheit und Gesundheit der Besatzungsmitglieder und Offiziere direkt betreffen können, sollen diese an der Entwicklung von Zielsetzung und Durchsetzungskriterien beteiligt werden. Diese Teilnahme kann erreicht werden durch Mitarbeit in einem Ausschuss für Arbeits- und Gesundheitsschutz, bei Arbeitsverhandlungen oder anderen Prozessen, die für bestimmte Unternehmen zutreffend sind. Schlagen Sie Anlage 1 Absatz 3 nach zu Beispielen für die Zielsetzung und Durchführungskriterien beruflicher Arbeitsschutz- und Gesundheitsprogramme.
4 Beschäftigte sollen:
| Gefährdungsvorausschau, -identifikation, -bewertung und -kontrolle | Anlage 3 |
1 Mögliche Gefährdungen auf dem Schiff oder vom Schiff verursachte Gefährdungen sollen systematisch vorhergesehen, identifiziert, bewertet und kontrolliert werden. Gefährdungen, die durch das SOHSP identifiziert, bewertet und kontrolliert werden sollen, schließen Gefährdungen, die die Organisation oder die Verwaltung behandeln müssen, und andere Gefährdungen ein, die bei den Beschäftigten oder der Öffentlichkeit Krankheit, Tod oder ernste körperliche Beschädigung verursachen oder verursachen könnten. Arten der Gefährdung könnten sein:
2 Methoden der Voraussicht umfassen:
3 Methoden der Erkennung von Gefährdungen umfassen:
4 Methoden der Gefährdungsbewertung umfassen:
5 Die Methoden der Gefährdungsuntersuchung sind hierarchisch. In der Reihenfolge der Wichtigkeit umfassen sie:
1. inhärente Sicherheit als Konstruktionselement und die Bestätigung, dass Konstruktionsergebnisse den Konstruktionsforderungen entsprechen;
2. Materialaustausch wie:
2.1 ungefährliche Isolierung statt Asbestumhüllung;2.2 Zitrusbasierte Reinigungsmittel statt lösungsmittelbasierter Reinigungsmittel; und
2.3 nichttoxische Farbe statt toxischer Farbe.
3. Technische Kontrollen zum Beispiel:
3.1 abgeschlossenes Messen;3.2 Rückgewinnungssysteme für Dämpfe; und
3.3 klimatisierte Bereiche wie Kontrollräume in Maschinenräumen.
4. Administrative Kontrollen wie:
4.1 systematische Untersuchung des Schiffs auf Eignung für den Betrieb;4.2 normale Arbeitsvorgänge, die sichere Arbeitspraktiken enthalten. Einige Tätigkeiten, die normale Arbeitsvorgänge mit integrierten sicheren Arbeitspraktiken verlangen, umfassen:
4.2.1 Hoch- und Runterfahren von Maschinen;
4.2.2 Notfallreaktion auf Maschinenausfall;
4.2.3 Abläufe des Auslaufens und Anlaufens von Häfen;
4.2.4 Abläufe beim Laden und Entladen von Ladung;
4.2.5 Reaktion auf ungeplante Notfallsituationen während der Ladungsoperationen;
4.2.6 Verfahren bei Mann über Bord;
4.2.7 Arbeitsschritte beim Zuwasserbringen von Rettungsbooten;
4.2.8 Abläufe beim Wachegehen;
4.2.9 Arbeitsvorgänge im Team wie:
- Brückenpersonal, das in Simulatoren und in der Praxis durch Teammitglieder unterrichtet wird;
- Planung und Einsatzbesprechung vor Beginn eines Jobs;
4.2.10 Arbeitsplatzgefahren-/Sicherheitsanalysen (APA/APSA);
42.11 Notfallroutinen; und
4.2.12 systematische Inspektionen von neu ankommender Ausrüstung und Ausrüstung im Gebrauch, um sicherzustellen, dass sie den im SOHSP genannten Bedingungen entsprechen (zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung).
4.3 ein leichtverständliches Schildersystem für alle möglichen mechanischen und chemischen Gefährdungen;
4.4 medizinische Überwachungsprogramme, die auf Gefährdungen durch das Schiff und die Ladung zugeschnitten sind; und
4.5 spezifische Programme, die im gesamten SOHSP besonders beachtet werden müssen:
4.5.1 Atemschutzprogramm;
4.5.2 Hörverlustvermeidungsprogramm;
4.5.3 sichere Hebeprozesse; und
4.5.4 Arbeitserlaubnisprogramme für Arbeiten wie:
- Abschalten und Kennzeichnen von Maschinen für Wartungszwecke;
- Tank- und Lukenreinigungsverfahren;
- Zugang zu gefährlichen Räumen;
- Schweiß/Brennarbeiten, einschließlich Entgasungsprogramme; und
- Arbeiten in der Höhe.
5. Verfahren zur Kontrolle, Kalibrierung und Wartung der Ausrüstung für Arbeits- und Gesundheitsschutz;
6. Sicherheitsverfahren, um Zugang und Abgang von Personal zum und vom Schiff zu kontrollieren;
7. grundlegende Sicherheitsregeln wie:
7.1 Du sollst keine unsicheren Dinge tun, um die Arbeit zu erledigen. Wenn eine erforderliche Tätigkeit unsicher ist, melde es Deinem Vorgesetzten, damit die Tätigkeit analysiert werden kann und alternative Methoden entwickelt werden können.7.2 Mechanische Schutzvorrichtungen müssen jederzeit an Ort und Stelle bleiben, wenn Maschinen betrieben werden. Entferne keine Sicherheitsvorrichtung oder setze sie außer Betrieb!
7.3 Niemand darf ein Gerät/einen Ausrüstungsgegenstand bedienen, wenn er nicht dafür ausgebildet und befugt wurde. Informieren Sie Ihren Vorgesetzten, dass Sie eine Einweisung benötigen, wenn Sie eine Aufgabe erfüllen sollen, die Sie in der Ausbildung für Ihre Stufe nicht trainiert haben.
7.4 Nutzen Sie Ihre persönliche Schutzausrüstung, wo immer es verlangt wird.
7.5 Beachten Sie alle Warnzeichen.
7.6 Rauchen ist nur an dafür bestimmten Stellen erlaubt und kann auch zu gewissen Zeiten gänzlich verboten sein, zum Beispiel während des Ladungsumschlags.
7.7 Gute Ordnung ist ein wichtiger Teil der Unfallverhütung. Legen Sie alle Werkzeuge und Vorräte nach der Benutzung an ihren Platz zurück. Lassen Sie nicht zu, dass Müll und Abfälle sich ansammeln, wo sie eine Gefahr bilden können;
8. Unterstützungs- und Wellnessprogramme für Mitarbeiter;
9. chemische Untersuchungen auf gefährliche Drogen vor der Einstellung;
10. Motivationsprogramme wie:
10.1 Sicherheitsbelohnungen;10.2 Gutscheine; und
10.3 Wettbewerb der Schiffe;
11. Disziplinarmaßnahmen für fortschreitende Konsequenzen abhängig von der Schwere und/oder Wiederholung der Verletzung einer Sicherheitsvorschrift;
12. persönliche Schutzausrüstung wie:
12.1 Schutzbrillen, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe, Schutzkleidung, chemische Schutzschuhe, Atemschutz; und12.2 ausreichend undurchlässige Handschuhe
für mit Lebensmitteln Arbeitende; und
13. präventive Wartung des Schiffs und der Ausrüstung sowie grundlegende Ordnungsprogramme.
| Ausbildung | Anlage 4 |
1 Die Ausbildung aller Mitarbeiter zur Befähigung, Gefahren zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, soll umfassen:
2 Eine Zusatzausbildung für diejenigen, die spezielle Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit tragen, kann enthalten:
3 Effektive Programme für den Schutz der Arbeiter enden nicht bei einer Anfangsausbildung. Effektive Programme bewerten den Erfolg der gebotenen Ausbildung und bieten eine Auffrischungsausbildung sowohl als Routineausbildung als auch für Bedarfsfälle.
4 Ausgefeilte Ausbildungsprogramme, die nur auf Arbeits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ausgerichtet sind, sind nicht immer erforderlich. Die Einbeziehung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes in alle Prozesse des Unternehmens ist der Schlüssel zum Erfolg. Informationen über Arbeits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sollen in andere Trainingprogramme über Leistungsanforderungen und Arbeitsverfahren integriert sein.
| Dokumentation | Anlage 5 |
1 Um Gefährdungskontrollanstrengungen wie Arbeitsplatzgefährdungsanalysen, Arbeitshygienestichproben und Ausbildung zu dokumentieren, sind Unterlagen erforderlich. Systeme der Datensammlung, die Trendanalysen ermöglichen, helfen bei der Identifikation von Verletzungen und Krankheiten mit gemeinsamen Ursachen. Ein Bericht über die Erfahrung des Personals an Bord mit Verletzungen und Krankheiten mit gemeinsamen Ursachen über eine gewisse Zeit kann Muster von Verletzungen und Krankheiten mit gemeinsamen Ursachen aufzeigen, um die man sich kümmern kann. Gleichermaßen kann ein Bericht über Unfälle, Beinahe-Vorkommnisse oder Probleme über einen Zeitabschnitt Muster gefährlicher Praktiken aufdecken, die korrigiert werden müssen, um Sicherheit zu erreichen.
Wechselwirkung von Veränderungen in Vorkommnissen wie Unfällen, Krankheiten und Beinaheunfällen korrelieren mit Veränderungen im Programm zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord von Schiffen.
Vorgänge, Arbeitsprozesse und Personal können helfen, potentielle Ursachen und Wahrscheinlichkeiten von Unfällen, Verletzungen und Erkrankungen des Personals und Gefahren oder Risiken für die Öffentlichkeit aufzuzeigen. Audits zur Bewertung der Wirksamkeit eines Programms zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord von Schiffen können benutzt werden, Schwachstellen im System zu identifizieren.
2 Beispiele für Unterlagen, die aufbewahrt werden sollen, sind:
3 Der Umfang der Aufbewahrung von Aufzeichnungen zur Dokumentation der Wirksamkeit des Programms wird entsprechend der Größe des Unternehmens, des Umfangs und der Art der Exposition zu Gefährdungen auf dem Schiff und anderen Faktoren variieren. Die Aufzeichnungen sollen so lange wie nötig aufbewahrt werden unter dem Aspekt ihrer beabsichtigten Nutzung.
4 Aufzeichnungen einzelner Schiffe sollen auch mit denen anderer Schiffe zusammengeführt und als größere Datenbank analysiert werden, um Informationen über Häufigkeit der Probleme zu gewinnen und so besser Trends zu identifizieren.
| Personal von Vertragspartnern und Dritten | Anlage 6 |
1 Der Schiffseigner/-betreiber und/oder der Kapitän/Verantwortliche sollen Informationen über anwendbare Elemente des Programms zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord von Schiffen liefern: Schiffsgefährdungen, Sicherheitsvorschriften, Standardarbeitsvorgänge und Notfallverfahren mit Personal von Vertragspartnern oder Dritten, die Schiffs- oder Ladungsgefährdungen ausgesetzt sein könnten.
2 Der Vertragspartner oder der Dritte soll seinem Personal über die zu beachtenden Elemente eines Programms zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord von Schiffen Mitteilung machen und es über jede bekannte Gefährdung durch das Schiff oder die Ladung, der sein Personal ausgesetzt sein könnte, aufklären. Die aufsichtführende Person des Vertragspartners oder Dritten soll auch sein Personal veranlassen, die betrieblichen Gesundheits- und Arbeitsschutzvorschriften des Schiffes in dem Maße zu befolgen, dass sie die eigenen Anforderungen des Vertragsnehmers oder Dritten befolgen oder übertreffen.
3 Die Verantwortlichen des Vertragspartners oder des Dritten sollen den Kapitän oder Verantwortlichen über jegliche Gesundheits- und Sicherheitsgefährdungen, die durch ihre Arbeit entstehen könnten, informieren und auch darüber, wie sie solche Gefährdungen bewältigen können. Der Verantwortliche des Vertragspartners oder des Dritten soll auch das Schiffspersonal über alle Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit im Verlaufe ihrer Arbeit an Bord informieren.
4 Während des ersten Erfahrungsaustauschs über Gefährdungen durch das Schiff und Gefährdungen durch die beabsichtigte Arbeit sollen die Handlungen des Vertragspartners oder Dritten hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit für die Schiffsbesatzung und ihre eigenen Mitarbeiter klar genannt werden. Gleichermaßen sind die Handlungen der Schiffsbesatzung in Bezug auf Arbeits- und Gesundheitsschutz des Vertragsnehmers und Dritter klar zu benennen. Notfallverfahren sollen im Voraus klar abgestimmt werden.
| Untersuchung von Todesfällen, Verletzung, Krankheit und Vorkommnissen | Anlage 7 |
1 Das Ziel einer Untersuchung ist die Vermeidung ähnlicher Ereignisse. Eine Untersuchung soll die Umstände der Verletzung, Erkrankung oder des Vorkommnisses identifizieren und die unmittelbaren Ursachen, die beitragenden Faktoren und grundlegenden Ursachen ermitteln durch Sammeln und Analysieren von Informationen und durch das Ziehen von Schlussfolgerungen. Die Identifikation und Korrektur von Ursachen kann verhindern, dass ähnliche Vorkommnisse erneut auftreten. Ferner kann die Identifikation und Korrektur einer wahren Ursache andere, scheinbar nicht damit im Zusammenhang stehende Vorkommnisse verhindern und so sogar mehr Gegenleistung für die Mühe der Bestimmung der Ursachen liefern. Zum Beispiel, wenn ein Problem im Zusammenhang mit dem Ausbildungssystem des Unternehmens als Grundursache für ein Vorkommnis in beengten Räumen erkannt wurde, dann kann eine Korrektur des gesamten Ausbildungssystems eine Verletzung verhindern, die durch die unkorrekte Bedienung einer Maschine durch eine nicht ausgebildete Person verursacht worden wäre.
2 Beginnen Sie die Untersuchung so schnell wie möglich nachdem das Vorkommnis stattgefunden hat. Befragen Sie die Arbeiter, die in das Vorkommnis verwickelt waren und alle Zeugen. Entdecken Sie Situationen, die zu dem Ereignis geführt haben, einschließlich mehrerer Tage zuvor. Diese Situationen können beitragende Faktoren enthalten. (Menschliche Faktoren einschließlich Übermüdung sind oft die Wurzel oder beitragende Faktoren und mögen sich über eine Zeitspanne ansammeln.) Untersuchen Sie den Ort des Vorkommnisses und erkennen sie Faktoren, die mit dem Vorkommnis in Beziehung stehen. Befragen Sie anderes Unternehmenspersonal, wenn nötig, um Grundursachen zu erkennen. Dokumentieren Sie die Untersuchung und Ihre Empfehlungen.
3 Der Abschlussbericht soll enthalten:
4 Es mag hilfreich sein, die Untersuchungsdaten zu kategorisieren. Ein Beispiel eines einseitigen Formulars, das in Informationskategorien aufgeteilt wird, wird mitgeliefert. Zusätzliche Seiten können genutzt werden, um die Zusammenfassung, Beschreibung, Analyse und Empfehlungen aufzuschreiben.
| Datum: | Zeit: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Schiffsname: | Schiffstyp: | Klasse: | Schiffsstandort: | Temp.: | Windgeschw.: | Seegang: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Leiter der Untersuchung: ___ Kapitän/Verantwortlicher: ___
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Erklärung der / des [ ] verletzten/kranken Person, [ ] Zeugen, [ ] Aufsichtführers, [ ] Prüfers | ||
| (Fügen Sie weitere Seiten, Zeichnungen, Informationen bei, falls erforderlich.) | ||
| Name: (Druckschrift) | Unterschrift: | Datum: |
| Systematische Analyse des Programms zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord von Schiffen | Anlage 8 |
1 Werkzeuge, die bei der Programmanalyse helfen können, umfassen:
2 Leistungsmessungen, die bei der Programmbewertung helfen können, umfassen:
3 Das folgende Audit-Hilfsmittel kann zur Bewertung des SOHSP verwendet werden. Die Elemente, die in dem Audit-Hilfsmittel bewertet werden, sind die ersten sieben Elemente des SOHSP. Einige Elemente sind noch weiter unterteilt in Faktoren, die individuell bewertet werden. Der Auditor soll das SOHSP des Schiffes objektiv für jeden der individuellen Faktoren und der Elemente bewerten, nachdem er die nötigen Informationen dafür erhalten hat.
| Punkte | Niveau des Programms zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord von Schiffen |
| 5 | Herausragendes Programm |
| 4 | Sehr gutes Programm |
| 3 | Elementares Programm |
| 2 | In Entwicklung befindliches Programm |
| 1 | Kein oder wirkungsloses Programm |
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| Programm-Element | nicht vorhanden oder wirkungslos (1) | in Entwicklung (2) | Elementar (3) | Sehr gut (4) | Herausragend
(5) |
| Leitungsengagement und Führung | |||||
allgemein | |||||
Umsetzung | |||||
| Gesamtpunkte für Element | Niedrigste von 2 Sektionen | ||||
| Einbeziehung der Beschäftigten | |||||
allgemein | |||||
Gefahrenberichterstattung | |||||
| Gesamtpunkte für Element | Niedrigste von 2 Sektionen | ||||
| Gefährdungsvorausschau, -identifikation, -bewertung, & -kontrolle | |||||
| Vorausschau, Identifikation, & Bewertung | |||||
| Kontrolle - allgemein | |||||
| Kontrolle - Wartung | |||||
| Kontrolle - Medizinisches Programm | |||||
| Kontrolle - Notfallvorbereitungsplanung & Übungen | |||||
| Kontrolle - Notfallvorbereitung - Erste Hilfe | |||||
| Gesamtpunkte für Element | Durchschnitt von 6 Sektionen | ||||
| Ausbildung | |||||
allgemein | |||||
| Gesamtpunkte für Element | Punkt von 1 Sektion | ||||
| Dokumentation | |||||
Datensammlung und -analyse | |||||
| Gesamtpunkte für Element | Punkt von 1 Sektion | ||||
| Personal von Vertragspartnern und Dritten | |||||
allgemein | |||||
| Gesamtpunkte für Element | Punkt von 1 Sektion | ||||
| Todesfall-, Verletzungs-, Krankheits-, und Unfalluntersuchung | |||||
allgemein | |||||
| Gesamtpunkte für Element | Punkt von 1 Sektion | ||||
| Gesamtprogrammpunktezahl | Durchschnitt von 7 Elementen gerundet | ||||
Die angefügten Tabellen geben die verbale Beschreibung für die o.g. numerischen Indikatoren.
| Leitungsengagement und Führung | |
| Allgemein | |
| Managementengagement und Führung sind die Voraussetzung für ein effektives SOHSP. | |
| 1 | Das Management zeigt keine Politik, Zielsetzung, oder Interesse in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an Bord dieses Schiffes. |
| 2 | Das Management setzt und vermittelt Arbeitsschutz- und Gesundheitspolitik und -ziele, ist aber zurückhaltend bei allen Bemühungen um Arbeits- und Gesundheitsschutz. |
| 3 | Das Management befolgt alle Regeln für Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen und gibt den Bemühungen anderer um Arbeits- und Gesundheitsschutz sichtbare Unterstützung. |
| 4 | Das Management nimmt teil an wichtigen Aspekten des Programms für Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord des Schiffes. Zum Beispiel Schiffsinspektionen, Vorkommnisberichte und Programmuntersuchungen. Motivierende Programme, die das Melden von Unfällen, Symptomen, Verletzungen oder Gefährdungen entmutigen, fehlen. Andere Anreize mögen vorhanden sein. |
| 5 | Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an Bord von Schiffen sind regelmäßig Bestandteil der Tagesordnung von Leitungssitzungen. Die Leitung zeigt klar und deutlich die grundlegende Bedeutung von Arbeits- und Gesundheitsschutz durch Mitarbeit, Unterstützung und Vorbild. Diese Haltung ist beständig und nachhaltig oder hat sich mit der Zeit verbessert. |
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| Leitungsengagement und Führung | |
| Umsetzung | |
| Umsetzung bedeutet Mittel, die die Leitung bereitstellt, einschließlich:
[ ] Ressourcen: [ ] Budget [ ] Formulieren und Übergeben von Verantwortung [ ] Autorität für die Ausübung der Verantwortlichkeit verleihen [ ] Rechenschaftspflicht | |
| 1 | Hilfsmittel zur Umsetzung des Programms zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord von Schiffen sind ungeeignet oder fehlen. |
| 2 | Einige Hilfsmittel zur Umsetzung des Programms für Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord von Schiffen sind adäquat und werden wirkungsvoll angewendet; andere sind wirkungslos oder ungeeignet. Die Leitung übergibt die Verantwortung für die Umsetzung eines Programms für Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord von Schiffen an festgelegte Person(en). Der benannte Vertreter der Leitung hat Vollmachten zur direkten Bekämpfung von Gefährdungen, die ohne große finanzielle Mittel korrigiert werden können. |
| 3 | Die Hilfsmittel zur Umsetzung eines Programms zum Gesundheits- und Arbeitsschutz an Bord von Schiffen sind geeignet, aber nicht alle werden effektiv genutzt. Der Vertreter der Leitung hat einige Erfahrung in der Gefährdungsidentifikation und den anzuwendenden Standards. Die Leitung hält oder hat Zugang zu den anzuwendenden Standards der Einheit und sucht geeignete Hilfe zur Interpretation der Standards. Der Vertreter der Leitung hat die Autorität, Ausrüstung für Arbeits- und Gesundheitsschutz zu bestellen/kaufen |
| 4 | Alle Hilfsmittel zur Umsetzung des Programms für Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord von Schiffen sind mehr als adäquat und werden wirkungsvoll genutzt. Schriftliche Sicherheitsverfahren, -strategien und Interpretationen sind auf aktuellem Stand, basierend auf Überarbeitungen des Programms zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord von Schiffen. Ausgaben für Arbeits- und Gesundheitsschutz einschließlich Ausbildungskosten und Personal sind im Budget des Schiffes festgehalten. Gefährdungsbekämpfung ist Bestandteil der Leistungsbewertung der Leitung (Offiziere/Verantwortliche/Aufsichtführende). |
| 5 | Alle Hilfsmittel zur Umsetzung eines guten Programms für Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord sind mehr als adäquat und werden wirkungsvoll genutzt. Der Leitungsvertreter für Arbeits- und Gesundheitsschutz hat die für die Schiffsgröße und den Schiffsbetrieb erforderliche Erfahrung und hat Zugang zu Fachberatung wenn nötig. Budget und Finanzierungspraxis für Arbeits- und Gesundheitsschutz werden regelmäßig auf Adäquatheit untersucht. |
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| Einbeziehung der Beschäftigten | |
| Allgemein | |
| Mitarbeiterbeteiligung ist das Mittel mit dem diejenigen, die wirklich die Arbeit machen, Gefährdungen erkennen, Abhilfen empfehlen und überwachen und auch in anderer Form an ihrem eigenen Schutz beteiligt sind. | |
| 1 | Mitarbeiterbeteiligung im Programm zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord von Schiffen wird nicht gefördert. Die vorhandenen Motivierungsprogramme haben den Effekt, Meldungen über Vorkommnisse, Verletzungen, mögliche Gefährdungssymptome zu unterlassen. Mitarbeiter/Mitarbeitervertreter werden nicht in das Programm zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord von Schiffen einbezogen. |
| 2 | Arbeiter und ihre Vertreter können im Arbeitsbereich frei und ohne Furcht vor Bestrafung an Aktivitäten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz teilnehmen. Es gibt Verfahren der Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitern über Fragen zu Arbeits- und Gesundheitsschutz. Arbeiter dürfen Arbeit verweigern oder stoppen, wenn sie ernsthaft vermuten, dass eine drohende Gefahr mit ihr verbunden ist. Arbeiter werden während der Ausführung von Sicherheitsmaßnahmen bezahlt. |
| 3 | Arbeiter und ihre Vertreter arbeiten am Programm zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord von Schiffen mit. Sie nehmen teil an der Inspektion der Arbeitsbereiche und dürfen bei der Überwachung zusehen und Ergebnisse erhalten. Arbeiter und ihre Vertreter haben Zugang zu Informationen hinsichtlich des Programms zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord von Schiffen einschließlich Daten über Arbeits- und Gesundheitsschutz, Trendanalysen, Arbeitsaufgabenanalyse und Arbeitshygienedaten. Es gibt ein Berichtsverfahren für Beschwerden über Gefährdungen oder Diskriminierung und die Rückantwort der Leitung in angemessener Frist. |
| 4 | Arbeiter und ihre Vertreter nehmen teil an Arbeitsplatzanalyse, Inspektionen und Untersuchungen und sie entwickeln Kontrollverfahren für das gesamte Schiff, sie erhalten die erforderliche Ausbildung und Schulungen, um an diesen Tätigkeiten teilzunehmen. Arbeiter und ihre Vertreter haben Zugang zu allen wichtigen Sicherheits- und Gesundheitsinformationen, einschließlich Sicherheitsberichte und Audits. Die Arbeiter sind über ihr Recht, eine Aufgabe, die sie ernsthaften Gefährdungen aussetzt, zu verweigern bis eine Leitungsentscheidung vorliegt. |
| 5 | Arbeiter und ihre Vertreter nehmen voll an der Entwicklung des Programm zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord von Schiffen teil und an der Durchführung von Trainings- und Bildungsprogrammen. Sie nehmen teil an Audits, Programmuntersuchungen durch die Leitung oder Dritte, der Sammlung von Beispielen für Überwachungszwecke und haben die notwendige Schulung, um an solchen Tätigkeiten teilzunehmen. Der Arbeitgeber ermutigt und bevollmächtigt die Mitarbeiter, Tätigkeiten auszusetzen, die mögliche ernste Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit bedeuten könnten. |
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| Einbeziehung der Beschäftigten | |
| Gefahrenberichterstattung | |
| Ein zuverlässiges Gefahrenberichtsystem gestattet den Mitarbeitern, die Leitung ohne Furcht vor Repressalien über Zustände, die gefährlich scheinen, zu informieren und fristgemäß geeignete Antworten zu erhalten. | |
| 1 | Es existiert kein festgelegtes Gefährdungsberichtssystem oder die Mitarbeiter zögern, Gefährdungen zu melden. |
| 2 | Die Mitarbeiter sind instruiert, Gefährdungen an die Leitung zu melden. Die Verantwortlichen sind instruiert und sich bewusst über ein Verfahren zur Bewertung und Beantwortung solcher Meldungen. Arbeitnehmer nutzen das System ohne Angst vor Repressalien. |
| 3 | Es existiert ein festgelegtes System der Gefährdungsmeldung. Die Mitarbeiterberichte über Gefährdungen werden dokumentiert, Schritte zu ihrer Behebung werden geplant und die Berichte aufbewahrt. |
| 4 | Die Mitarbeiter werden regelmäßig über Gefährdungsidentifikations- und -berichtsverfahren geschult. Die Leitung führt Untersuchungen der Mitarbeiterfeststellungen durch um sicherzustellen, das System funktioniert. Die Ergebnisse werden festgehalten. |
| 5 | Die Leitung reagiert schriftlich und fristgemäß auf Gefährdungsberichte. Die Mitarbeiter können Gefährdungen schnell identifizieren und korrigieren; die Leitung unterstützt sie dabei. |
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| Gefährdungsvorausschau, -Identifikation, -Bewertung und -Kontrolle | |
| Vorausschau, Identifikation and Bewertung | |
| Vorausschau, Identifikation und Bewertung von Gefährdungen umfassen eine systematische Untersuchung des Schiffes und der Konstruktion der Ausrüstung auf Eignung für die vorliegenden Bedingungen und Prozesse, eines Beschaffungssystems, das die Berücksichtigung von Sicherheits- und Gesundheitsaspekten bei den bestellten Artikeln verlangt, Schiffsinspektionen, Expositionsanalysen, Arbeitssicherheitsanalysen, Formen der Meldung gefährlicher Situationen durch die Mitarbeiter und Untersuchung von Daten über den Arbeits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie Aufzeichnungen, um Trends festzustellen. | |
| 1 | Es existiert kein System für Gefährdungskontrolle geplanter/ausgewechselter/neuer Ausrüstungen oder Verfahren. Es gibt keine Forderung, Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Beschaffung neuer Gegenstände für das Schiff zu berücksichtigen. Es gibt keinen Beweis für umfassende Inspektionen auf Arbeits- und Gesundheitsgefährdungen, Expositionskontrollen, routinemäßige Arbeitssicherheitsanalysen oder Analyse von Arbeits- und Gesundheitsschutzdaten auf Trends. |
| 2 | Die Verantwortlichen für Veränderungen der Prozesse und/oder Ausrüstung beobachten die Auswirkungen dieser Veränderungen auf Arbeits- und Gesundheitsschutz, haben aber keine ausreichende Ausbildung, um alle Auswirkungen der Veränderungen feststellen zu können. Die für Beschaffung zuständige Person beachtet Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, aber hat keine Ausbildung zu Gefährdungen, die vorkommen könnten. Inspektionen zu Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit werden vom Schiff und Unternehmenspersonal durchgeführt, aber nur als Reaktion auf Unfälle oder Beschwerden. Der Arbeitgeber hat grundlegende für das Schiff geeignete Standards für Arbeits- und Gesundheitsschutz formuliert. Aufseher haben Zeit für die Beobachtung von Arbeitspraktiken und anderen Bedingungen für Arbeits- und Gesundheitsschutz in ihrem Verantwortungsbereich. |
| 3 | Kompetente Person(en) untersuchen die Konsequenzen vorgeschlagener Veränderungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in risikoreichen Arbeitsverfahren bevor die Veränderungen stattfinden; geeignete Vorsichtsmaßnahmen werden eingebaut. Kompetente Person(en) ermitteln die Gefährdung für Arbeits- und Gesundheitsschutz durch alle Gegenstände, die erworben werden, geeignete Maßnahmen werden bei der Benutzung des Gegenstandes eingehalten. Schiff und Personal mit spezifischer Ausbildung zu Gefährdungen für Arbeits- und Gesundheit leiten die Inspektionen des Schiffes. Es wird festgehalten, welche Gegenstände der Korrektur bedürfen. Inspektionen umfassen die Übereinstimmung mit zutreffenden Vorschriften, Industriestandards und -praktiken. Es werden Fristen für die Abänderung gestellt. Aktuelle Gefährdungsanalysen werden (wo nötig) verfasst für alle hochriskanten Arbeiten und Prozesse; Analysen werden an die betroffenen Mitarbeiter geschickt und von ihnen verstanden. Gefährdungsanalysen werden durchgeführt für Arbeiten/Aufgaben/Arbeitsstationen, wo Verletzung oder Erkrankungen festgestellt wurden. |
| 4 | Kompetente Person(en) in Konsultation mit einem qualifizierten Fachmann bestimmen die Folgen für Arbeitsschutz und Gesundheit aller vorgeschlagenen Veränderungen für Betrieb und Ausrüstung bevor die Veränderungen stattfinden und geeignete Maßnahmen werden eingeführt. Kompetente Person(en) legen die Gefährdung für Arbeit und Gesundheit durch alle Gegenstände, deren Anschaffung gewünscht wird, fest, benennen geeigneten Ersatz für gefährdende Gegenstände oder stellen sicher, dass geeignete Sicherheitsmaßnamen ergriffen werden, wenn ein Ersatz nicht gefunden werden kann. Ein qualifizierter Fachmann führte die Inspektion des Schiffes in den letzten fünf Jahren durch, und kompetente Person(en), die zu Themen, die von qualifizierten Personal festgelegt waren, ausgebildet wurden, führten periodische Inspektionen durch, und geeignete Verbesserungsmaßnahmen werden prompt durchgeführt. Die Inspektionen sind geplant, Schlüsselbeobachtungen und Checkpunkte festgelegt und die Ergebnisse werden festgehalten. Korrekturen werden in Nachfolgeinspektionen dokumentiert. Die Ergebnisse sind den Arbeitern zugänglich. Aktuelle Gefährdungsanalysen werden für alle Arbeitsbereiche aufgezeichnet und allen Mitarbeitern mitgeteilt und zur Verfügung gestellt. |
| 5 | Qualifizierte Fachleute in Konsultation mit zertifizierten Fachleuten für Arbeits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz analysieren die Folgen aller vorgeschlagenen Veränderungen für Prozesse oder Ausrüstung, benennen Ersatz wenn möglich oder stellen geeignete Vorsichtsmaßnahmen sicher, wenn Veränderungen stattfinden. Kompetente Person(en) in Konsultation mit qualifizierten Fachleuten oder Fachleuten auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, je nach Bedarf, identifizieren die Gefährdung für Arbeit und Gesundheit durch alle Gegenstände, deren Beschaffung gefordert wird, und beschaffen Ersatz für gefährliche Gegenstände. Regelmäßige Inspektionen werden geplant und durch Fachleute für Sicherheit und Gesundheit überwacht. Statistisch gültige Zufallsaudits der Übereinstimmung mit allen Elementen des Programms zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord von Schiffen werden durchgeführt. Beobachtungen werden analysiert, um den Fortschritt zu bewerten. Dokumentierte Bewertungen von Gefährdungen am Arbeitsplatz werden von zertifiziertem Personal für Arbeits- und Gesundheitsschutz durchgeführt. Korrektive Handlungen werden dokumentiert und Gefährdungslisten aktualisiert. . |
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| Gefährdungsvorausschau, -Identifikation, -Bewertung und -Kontrolle | |
| Kontrolle - allgemein | |
| Die Exposition aller Arbeitskräfte zu derzeitigen und zukünftigen Gefährdungen soll verhindert oder kontrolliert werden durch Benutzung technischer Kontrollen wann immer möglich und passend, durch Arbeitspraktiken oder Verwaltungskontrollen und persönliche Schutzausrüstung. | |
| 1 | Gefährdungskontrolle ist sehr mangelhaft oder fehlt total auf dem Schiff. |
| 2 | Gefährdungskontrollen sind allgemein vorhanden, aber Wirksamkeit und Vollständigkeit variieren. Ernste Gefahren können noch immer existieren. Der Arbeitgeber hat eine generelle Befolgung der anzuwendenden Standards erreicht. Die Gefährdung wird als wichtige Möglichkeit der Verursachung ernster körperlicher Schäden ahngesehen. Gefährdungen, die in der Vergangenheit Verletzungen auf dem Schiff verursachten, wurden beseitigt. |
| 3 | Geeignete Gefährdungskontrollen (Technik, Arbeitspraxis, Verwaltungskontrollen und PSA) sind für die wichtigsten Gefährdungen vorhanden. Einige ernsthafte Gefährdungen könnten bestehen. Der Arbeitgeber beachtet im Allgemeinen die freiwilligen Standards, Industriepraktiken und die Sicherheitsempfehlungen von Herstellern und Lieferanten. Schriftliche Berichte bestimmen die Notwendigkeit von Maschinenschutzvorrichtungen, Energieabschaltung, ergonomischen Programmen. Materialhandhabungsprozesse, Programm zu Pathogene im Blut. Programm zum Betreten beengter Räume. Gefährdungsmitteilung und andere, allgemein anwendbare Programme werden durchgeführt. Das Gesamtprogramm toleriert gelegentliche Abweichungen. |
| 4 | Gefährdungskontrollen sind überall vorhanden und werden von den Arbeitern anerkannt und unterstützt. Es existieren wenige ernsthafte Gefährdungen. Der Arbeitgeber fordert strikte und vollständige Befolgung aller anzuwendender Regelungen, Übereinstimmungsstandards und Empfehlungen. Alle Abweichungen werden festgestellt und die Gründe bestimmt. |
| 5 | Gefährdungskontrollen sind überall vorhanden, sie werden ständig verbessert auf Grund von Arbeitsplatzerfahrungen und Allgemeinwissen. Schriftliche Berichte zu Bedarf werden durch zertifizierte Fachkräfte für Arbeits- und Gesundheitsschutz angefertigt. |
| Gefährdungsvorausschau, -Identifikation, -Bewertung und -Kontrolle | |
| Kontrolle - Wartung | |
| Ein effektives Programm zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord von Schiffen behandelt auch die Wartung des Schiffes und der Ausrüstung, so dass gefährliche Ausfälle vermieden werden können. | |
| 1 | Kein Programm zur präventiven Wartung vorhanden, Wartung bei Geräteausfall ist die Regel. |
| 2 | Es gibt ein präventives Wartungsprogramm, aber es umfasst nicht alles und kann umgangen werden oder die Durchführung ist nicht dokumentiert. Sicherheitsvorrichtungen an Maschinen und Ausrüstung werden generell gecheckt vor jeder Schicht. |
| 3 | Ein präventiver Wartungsplan ist eingeführt für Bereiche, wo es am nötigsten ist und wird unter normalen Umständen befolgt. Hersteller- und Industrieempfehlungen und Konsensstandards für Wartungshäufigkeit werden befolgt. Ausfallreparaturen aus Sicherheitsgründen werden durchgeführt. Checks der Sicherheitsgeräte werden dokumentiert. Ventilationssystemfunktionen werden systematisch überwacht. |
| 4 | Der Arbeitgeber hat ein präventives Wartungsprogramm effektiv eingeführt, das die gesamte Ausrüstung betrifft. Die Erfahrung der Schiffsbesatzung wird genutzt, um sicherheitsrelevante präventive Wartungsplane zu verbessern. |
| 5 | Es gibt ein umfassendes präventives Wartungsprogramm, das die Zuverlässigkeit der Ausrüstung maximiert. |
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| Gefährdungsvorausschau, -Identifikation, -Bewertung und -Kontrolle | |
| Kontrolle - Medizinisches Programm | |
| Ein effektives Programm zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord von Schiffen enthält auch ein medizinisches Programm, wo es für die Art der Gefährdung geeignet ist. | |
| 1 | Die Leitung ist sich der Notwendigkeit medizinischer Untersuchung am Arbeitsplatz nicht bewusst oder sie reagiert nicht darauf. Erforderliche medizinische Untersuchung, Überwachung und Meldung fehlen oder sind unzulänglich. |
| 2 | Die erforderliche Verantwortung für medizinische Untersuchung, Überwachung, Entfernung und Dokumentation ist im Rahmen des Notwendigen übergeben und durchgeführt worden, aber die Ergebnisse sind unvollständig oder unzutreffend. |
| 3 | Medizinische Untersuchung, Entfernung, Überwachung und Dokumentation entsprechen anwendbaren Standards. Arbeitnehmer melden frühe Anzeichen/Symptome von Arbeitsunfällen oder -erkrankungen, entsprechende Behandlung findet statt. |
| 4 | Zuständige für Gesundheitspflege leisten nachfassende Tätigkeit zu den Mitarbeiterbehandlungsprotokollen und sind in Gefährdungsidentifikationen und -kontrollen an Bord einbezogen. Medizinische Untersuchungen verweisen auf Zustände, die nicht durch spezifische Standards erfasst werden. Mitarbeiterbesorgnis über medizinische Behandlung wird dokumentiert und beantwortet. |
| 5 | Zuständige für Gesundheitspflege kontrollieren regelmäßig die Arbeitsbereiche und -tätigkeiten und sind in die Gefährdungsidentifikation und -schulungen voll einbezogen. |
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| Gefährdungsvorausschau, -Identifikation, -Bewertung und -Kontrolle | |
| Kontrolle - Notfallbereitschaft - Planung und Übungen | |
| Geeignete Planung, Schulungen/Übungen und Ausrüstung für Reaktion auf Notfälle soll vorhanden sein. | |
| 1 | Wenig oder keine Vorbereitung auf Notfälle. |
| 2 | Notfallreaktionspläne für Brände, chemische und Wetternotfälle sind wie per Vorschrift gefordert, vorhanden. Ausbildung wird wie in den anzuwendenden Vorschriften gefordert durchgeführt. Einige Mängel können bestehen. |
| 3 | Personen mit spezifischer Ausbildung haben Pläne für Notfallreaktionen erarbeitet. Geeignete Alarmsysteme sind vorhanden. Die Mitarbeiter sind für Notfallabläufe ausgebildet. Das Notfallprogramm ist auf Spillagen und Vorkommnisse bei normalen Arbeitsabläufen erweitert. Korrekte Ausrüstung für Spillagenkontrolle und für die Gefährdungen auf dem Schiff, geeignete PSA sind vorhanden. |
| 4 | Übungen zum Verlassen des Schiffes werden mindestens einmal pro Jahr durchgeführt. Der Plan wird durch qualifiziertes Personal für Arbeits- und Gesundheitsschutz kontrolliert. |
| 5 | Schiffspersonal mit Verantwortlichkeit für Notfallreaktion hat die entsprechende Ausbildung. Alle wahrscheinlichen Notfälle sind identifiziert. Notfallreaktionspläne und -programme werden mindestens jährlich und nach jedem größeren Vorkommnis neu bewertet. Verfahren zur Beendung einer Notfallreaktion sind klar benannt. |
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| Gefährdungsvorausschau, -Identifikation, -Bewertung und -Kontrolle | |
| Kontrolle - Notfallbereitschaft, - Erste Hilfe | |
| Erste Hilfe/Notversorgung soll schnell verfügbar sein, um den Schaden zu minimieren, wenn eine Verletzung oder Krankheit vorkommt. | |
| 1 | Erste Hilfe/Notversorgung kann nicht gesichert werden. |
| 2 | Erste Hilfe/Notversorgung ist in jeder Schicht vorhanden. |
| 3 | Personal mit geeigneten Fähigkeiten in Erster Hilfe bei möglichen Gefährdungen an Bord ist, wie in den zutreffenden Vorschriften gefordert, vorhanden. Die Leitung dokumentiert und bewertet die Reaktionszeit auf einer fortschreitenden Basis. |
| 4 | Personal mit Zertifikaten in Erster Hilfe ist stets an Bord vorhanden; sein Trainingsniveau entspricht den Gefährdungen bei den durchzuführenden Arbeiten. Die Adäquatheit der Ersten Hilfe wird nach bedeutenden Vorkommnissen formal kontrolliert. |
| 5 | In Fortgeschrittener Erster Hilfe und/oder Notmedizin ausgebildetes Personal ist immer auf dem Schiff vorhanden. |
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| Ausbildung | |
| Allgemein | |
| Ausbildung in Arbeits- und Gesundheitsschutz soll die Verantwortlichkeit für Arbeits- und Gesundheitsschutz des gesamten Personals, das an Bord arbeitet oder das dessen Arbeitsabläufe beeinflusst, umfassen. Sie ist am effektivsten, wenn sie in andere Ausbildungsprogramme über Leistungsanforderungen und Arbeitsprozesse integriert ist. Sie soll alle Themen und Gebiete umfassen, die zur Bekämpfung der Gefährdungen an Bord nötig sind. | |
| 1 | Das Schiffspersonal ist für die Meisterung seiner Aufgaben auf Erfahrung und Gruppentraining angewiesen. Kapitän/Verantwortliche in Kontrollpositionen zeigen wenig oder kein Engagement für Ausbildungen in Arbeits- und Gesundheitsschutz. |
| 2 | Neueingestellten wird eine gewisse Ausbildung gegeben. Sicherheitstrainingmaterial (z.B. Broschüren, Poster, Videos) sind vorhanden oder werden periodisch auf Sicherheitsmeetings genutzt, aber es gibt wenig oder keine Dokumentation der Ausbildung oder Bewertung des Wissens der Arbeiter zu einem bestimmten Thema. Kapitäne/Verantwortliche in Kontrollpositionen zeigen im Allgemeinen Bewusstheit für Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, aber haben selbst geringe Ausbildung oder sind kaum in die Ausbildungsprogramme des Schiffes einbezogen. |
| 3 | Die Ausbildung enthält Informationen über gesetzliche Rechte und den Zugang zu Informationen. Ausbildung entsprechend Vorschrift wird der gesamten Schiffsbesatzung gegeben. Kontrolleure nehmen an allen Themen der Ausbildung, für die sie verantwortlich sind, teil. Schiffsbesatzung kann im Allgemeinen notwendige Fertigkeiten/Wissen zur sicheren Durchführung der Arbeit vorweisen. Ausbildungsberichte werden aufbewahrt und die Ausbildung wird ausgewertet, um ihren Erfolg zu belegen. |
| 4 | Qualifizierte Personen führen die Ausbildung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz durch, die geplant, bewertet und dokumentiert wird und alle nötigen Fachthemen umfasst. Die Mitarbeiter werden geschult, Gefährdungen, Verletzungen von Vorschriften und Arbeitspraktiken an Bord zu erkennen. Sie werden ausgebildet, die Verletzungen der Vorschriften der Leitung zu melden. Der Ausbildung folgt eine Leistungskontrolle und Rückmeldung. Die gesamte Besatzung - einschließlich Aufsichtführende und Kapitäne/Verantwortliche - können die Bereitschaft zur Teilnahme am Gesamtprogramm zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord von Schiffen nachweisen. Es gibt leicht zugängliche Systeme der Planung und Dokumentation. |
| 5 | Qualifiziertes Personal führt die Ausbildung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz durch, die geplant, bewertet und dokumentiert wird. Die Ausbildung behandelt alle nötigen Themen und Situationen, egal ob sie in den Vorschriften genannt sind oder nicht, und umfasst alle Personen auf dem Schiff (nicht lizenziertes Personal bis zum Kapitän oder Verantwortlichen, Vertragspartner und zeitweilig Beschäftigte). Die Mitarbeiter nehmen an der Ausarbeitung schiffsspezifischer Ausbildungsformen und -materialien teil. Die Mitarbeiter sind ausgebildet, unkorrekte Reaktionen auf gemeldete Programmverletzungen zu erkennen. Ein zugängliches Dokumentationssystem umfasst geeignete Ausbildung, Trainingszusammenstellung und Trainingsänderungen als Ergebnis von Bewertungen. |
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| Dokumentation | |
| Datensammlung und Analyse | |
| Ein effektives Programm zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord von Schiffen sammelt und analysiert Daten über Verletzung, Krankheit und Beinahe-Vorkommnisse zur Feststellung von Quellen und Orten der Gefährdung und von Jobs, die eine größere Anzahl von Vorkommnissen aufweisen. Durch die Analyse von Trends bei Verletzungen, Krankheiten und Beinahe-Vorkommnissen über eine Zeitspanne, können Beispiele mit gemeinsamen Ursachen identifiziert und verhindert werden. | |
| 1 | Wenig oder keine Datensammlung und/oder Analyse von Verletzungen, Krankheiten und Beinahe- Vorkommnissen. Expositionsüberwachung wird nicht durchgeführt oder dokumentiert. |
| 2 | Daten über Verletzung, Krankheit und Beinahe- Vorkommnisse werden gesammelt und analysiert, aber nicht umfangreich zur Prävention genutzt. CG-2692 wird für alle berichtspflichtigen maritimen Unfälle ausgefüllt. Expositionsaufzeichnungen und -analysen werden organisiert und sind dem Sicherheitspersonal zugänglich. |
| 3 | Logbücher über Verletzung, Krankheit, Beinahe-Vorkommnisse und Expositionsaufzeichnungen werden geführt, auditiert von der landseitigen Leitung, und sind im Wesentlichen korrekt und komplett. Vorkommnisraten werden berechnet, um Hochrisikobereiche und - arbeiten zu identifizieren. Haftungsansprüche werden analysiert und die Ergebnisse werden im Programm verwendet. Bedeutende Analyseergebnisse werden zur Prävention verwendet. |
| 4 | Die landseitige Leitung und der Schiffskapitän/-verantwortliche und der Aufsichtsführende können die häufigsten und schwersten Problembereiche, die Hochrisikobereiche und die Jobklassifikationen sowie alle Expositionen, die die relevanten oder firmeneigenen Normen überschreiten, benennen. Daten werden umfassend analysiert und den Mitarbeitern wirkungsvoll mitgeteilt. Daten über Verletzung, Krankheit und Beinahe-Vorkommnisse werden durch verantwortliche Personen auditiert und zertifiziert. |
| 5 | Alle Leitungsebenen und Arbeitskräfte kennen die Ergebnisse der Datenanalyse und der daraus resultierenden präventiven Maßnahmen. Externe Audits zur Genauigkeit der Daten zu Verletzung, Krankheit und Beinahe-Vorkommnissen einschließlich der Untersuchungen aller verfügbaren Datenquellen werden durchgeführt. Wissenschaftliche Analysen der Gesundheitsinformationen einschließlich Daten von nichtbetrieblichen Datenbanken werden wo passend im Programme eingebaut. |
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| Personal von Vertragspartnern und Dritten | |
| Allgemein | |
| Ein effektives Programm zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord von Schiffen schützt das gesamte Personal an Bord, einschließlich der Beschäftigten von Vertragspartnern, Subunternehmern und Dritten. Das landseitige Management und der Kapitän des Schiffes oder der Verantwortliche sind für die Sicherheit der Vertragsnehmer und Dritten verantwortlich. | |
| 1 | Das landseitige Management und der Kapitän des Schiffes oder der Verantwortliche treffen keine Anstalten, das Personal von Vertragspartnern oder Dritten in die Zuständigkeit des Programms zum Arbeits- und Gesundheitsschutz des Schiffes zu integrieren. |
| 2 | Die Sicherheitspolitik des Schiffes verlangt vom Personal der Vertragspartner und Dritten, sich den geltenden Regeln und anderen gesetzlichen Anforderungen des Programms zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord von Schiffen zu unterwerfen. |
| 3 | Der Kapitän/Verantwortliche bestimmt einen Zuständigen, die Arbeits- und Gesundheitsschutzpraktiken der Vertragsnehmer/Dritten zu überwachen und diese Person hat die Vollmacht, Arbeiten des Auftragnehmers zu stoppen, die die eigenen Mitarbeiter oder Mitarbeiter des Vertragspartners gefährden. Die Leitung informiert den Vertragspartner oder seinen Mitarbeiter über Gefährdungen vor Ort. |
| 4 | Die landseitige Leitung untersucht die Unterlagen des Vertragsnehmers über Arbeits- und Gesundheitsschutz als ein Angebotskriterium. Die Leitung an Land nimmt zur Personalleitung des Dritten Kontakt auf, wenn dieses zur Korrektur unsicherer Praktiken seines Personals erforderlich ist. |
| 5 | Das Programm zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord von Schiffen garantiert den Schutz eines jeden an Bord, einschließlich Vollzeit-, Teilzeitbeschäftiger, Mitarbeiter, Personal von Vertragsnehmern und Dritten. |
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| Untersuchungen von Todesfällen, Verletzungen, Krankheiten und Vorfällen | |
| Allgemein | |
| Ein wirkungsvolles Programm zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord von Schiffen enthält auch die Untersuchung von Unfällen und Beinahe-Unfällen, so dass ihre Ursachen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung identifiziert werden können. | |
| 1 | Es wird keine Untersuchung von Unfällen, Verletzungen, Beinaheunfällen oder anderen Vorkommnissen durchgeführt. |
| 2 | Eine gewisse Untersuchung von Vorkommnissen findet statt, aber Grundursachen werden nicht identifiziert, Korrekturen sind nicht durchgängig. Kontrolleure erarbeiten Verletzungsberichte erst bei Zeitverlusten über 72 Stunden. |
| 3 | Alle dokumentierbaren Vorkommnisse werden in einem Logbuch dokumentiert. Die Berichte enthalten im Allgemeinen eine Ursachenfeststellung und vorgeschriebenen Korrekturmaßnahmen. |
| 4 | Dokumentierbare Vorkommnisse werden stets untersucht und effektive Prävention wird durchgesetzt. Berichte und Empfehlungen sind den Arbeitnehmern zugänglich. Ausgebildetes Sicherheitspersonal kontrolliert regelmäßig die Vollständigkeit der Untersuchung. |
| 5 | Alle verlusterzeugenden Unfälle und Beinahe-Unfälle werden durch Teams oder Einzelpersonen einschließlich ausgebildeteren Sicherheitspersonal und Mitarbeitern auf Ursachenhintergründe untersucht. |
*) Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das gemeinsame Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC und des Umweltausschusses MEPC der IMO MSC-MEPC.2/Circ.3, das für die Organisation eines sicheren Schiffsbetriebes durch die Unternehmen zu berücksichtigen ist, in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.
| ENDE | |