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Entschließung MEPC.387(81) - Vorläufige Anleitung zur Anwendung des Ballastwasser-Übereinkommens auf Schiffe, die in Gebieten mit herausfordernden Wasserqualitätsbedingungen eingesetzt sind
(angenommen am 22. März 2024)
(VkBl. Nr. 5 vom 15.03.2025 S. 97)
DER AUSSCHUSS FÜR DEN SCHUTZ DER MEERES-UMWELT,
GESTÜTZT AUF Artikel 38 Buchstaben a und b des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben, die dem Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt durch internationale Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung der Meeresverschmutzung durch Schiffe übertragen werden, sowie betreffend die Aufgaben zur Prüfung geeigneter Maßnahmen, um die Durchsetzung dieser Übereinkommen zu erleichtern,
SOWIE GESTÜTZT DARAUF, dass durch Entschließung MEPC.290(71) eine Phase des Sammelns von Erfahrungen (experience-building phase, EBP) im Zusammenhang mit dem Internationalen Übereinkommen von 2004 zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen (dem Ballastwasser-Übereinkommen) festgelegt wurde, um Aspekte dieses Übereinkommens zu ermitteln, die gut funktionieren und Themen zu beleuchten, die weitere Aufmerksamkeit erfordern.
IN ANERKENNUNG DESSEN, dass ordnungsgemäß eingebaute, betriebene und gewartete baumusterzugelassene Ballastwasser-Behandlungssysteme (ballast water management systems, BWMS) unter den verschiedenen herausfordernden Wasserqualitätsbedingungen (challenging water quality, CWQ), die in zahlreichen Häfen und an zahlreichen Orten weltweit bestehen, effektiv vorübergehend nicht funktionsfähig sein können,
IN SORGE darüber, dass durch die Umgehung eingebauter BWMS bei herausfordernder Wasserqualität, obwohl mitunter als letztes Mittel erforderlich, um den ununterbrochenen Betrieb von Häfen und Schiffen zu ermöglichen, Ballasttanks und Sedimente mit schädlichen Wasserorganismen und Krankheitserregern kontaminiert werden können, die ein erhebliches Risiko für die Umwelt, die menschliche Gesundheit, Sachwerte und Ressourcen an dem Ort darstellen, an dem das Ballastwasser später eingeleitet wird,
Seine Erwartung BETONEND, dass eingeleitetes Ballastwasser die in Regel D-2 des Ballastwasser-Übereinkommens angegebene Norm stets erfüllt, wenn dies durch das Übereinkommen gefordert wird, obwohl die Herausforderungen, vor die Schiffe, die in umschlossenen und halbumschlossenen Meeren auf herausfordernde Wasserqualität treffen, gegenwärtig gestellt werden, anerkannt werden,
ENTSCHLOSSEN, sich mittels einer ganzheitlichen Überprüfung des Übereinkommens im Rahmen der Phase des Sammelns von Erfahrungen (experience-building phase, EBP), welche auch den Code für die Zulassung von Ballastwasser-Behandlungssystemen (BWMS-Code, Entschließung MEPC.300(72)) und die Richtlinien für die Hafenstaatkontrolle unterdem Ballastwasser-Übereinkommen (Entschließung MEPC.252(67)) umfasst, gründlich mit dem Thema der herausfordernden Wasserqualität zu befassen und unbeabsichtigte Folgen für Schiffe, die bereits mit BWMS ausgestattet sind, zu vermeiden,
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG dessen, dass Schiffe in der Zwischenzeit dringend eine Anleitung für den Umgang mit herausfordernder Wasserqualität und bei der Einhaltung der in Regel D-2 angegebenen Norm bei nachfolgenden Einleitungen benötigen, wobei auch berücksichtigt wird, dass die Verwaltungen, die Hersteller von BWMS und die Hafenstaaten ebenfalls aus einer Anleitung zur Umsetzung ihrer Aufgaben in Hinsicht auf herausfordernde Wasserqualität Nutzen ziehen würden,
1 NIMMT die Vorläufige Anleitung zur Anwendung des Ballastwasser-Übereinkommens auf Schiffe, die in Gebieten mit herausfordernden Wasserqualitätsbedingungen eingesetzt sind, deren Wortlaut in der Anlage zu dieser Entschließung wiedergegeben ist, AN;
2 BESTÄTIGT NOCHMALS die Bedingungen für die vorläufige Nichtbestrafung, die im operativen Absatz 4 der Entschließung MEPC.290(71) hinsichtlich der Nichteinhaltung der in Regel D-2 angegebenen Norm durch ein Schiff nach der Verwendung eines BWMS während der Phase des Sammelns von Erfahrungen vereinbart wurden;
3 RUFT alle Beteiligten dazu AUF, die Eignung und die regelmäßige Verwendung von BWMS für die Behandlung von Wasser von herausfordernder Qualität sowohl kurz- als auch langfristig zu maximieren und ruft insbesondere dazu auf:
Anlage
Vorläufige Anleitung für die Anwendung des Ballastwasser-Übereinkommens auf Schiffe, die in Gebieten mit herausfordernden Wasserqualitätsbedingungen eingesetzt sind
Einleitung
1 Der Hauptzweck dieser Anleitung besteht darin, Schiffe bei der Planung für die Einhaltung des Ballastwasser-Übereinkommens und der in Regel D-2 angegebenen Einleitnorm zu unterstützen, wenn bei einem baumusterzugelassenen Ballastwasser-Behandlungssystem (ballast water management system, BWMS), das ordnungsgemäß eingebaut, betrieben und gewartet worden ist, betriebliche Beschränkungen auftreten oder sich Schwierigkeiten einstellen, die Betriebsanforderung bei herausfordernder Wasserqualität (challenging water quality, CWQ) zu erfüllen. Die Anleitung kann diesbezüglich auch als praktischer Leitfaden für Schiffe und Reiseplaner dienen.
2 Diese Anleitung enthält auch Abschnitte, die als Orientierung für Verwaltungen, Hafenstaaten und Hersteller von BWMS für die Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Beaufsichtigung für Schiffe vor, während und nach dem Betrieb bei herausfordernder Wasserqualität dienen sollen.
3 Diese vorläufige Anleitung wurde entwickelt, während der Ausschuss Maßnahmen anhand der Phase des Sammelns von Erfahrungen (experience-building phase, EBP) im Zusammenhang mit dem Ballastwasser-Übereinkommen (Entschließung MEPC.290(71)) zur Verbesserung der Leistung und Verlässlichkeit von BWMS einleitet.
4 Diese Anleitung enthält empfohlene Maßnahmen, die zur Wiederherstellung oder Erhaltung des wirksamen Betriebs eines BWMS getroffen werden können, wenn dieses bei herausfordernder Wasserqualität betrieben wird. Dazu gehören Maßnahmen zur Ermittlung, wann ein System aufgrund von herausfordernder Wasserqualität nicht funktionsfähig ist, Maßnahmen zur Vermeidung der Umgehung des Systems, Maßnahmen zur Beendigung der Umgehung des Systems, einschließlich Maßnahmen zur Wiedereinhaltung der in Regel D-2 angegebenen Einleitnorm, sowie Grundsätze für die Planung, Aufzeichnung und Kommunikation.
5 In dieser Anleitung werden keine Situationen behandelt, in denen ein BWMS aus Gründen, die nicht mit herausfordernder Wasserqualität zusammenhängen, nicht funktionsfähig ist, oder in denen die unzulängliche Leistung auf Probleme im Zusammenhang mit dem Einbau, des Betriebs oder der Wartung zurückzuführen ist. Für solche Situationen soll eine Einzelfallbetrachtung in Konsultation mit der Verwaltung des Schiffes und der beteiligten Hafenstaaten erfolgen (siehe auch die Anleitung für Ersatzmaßnahmen im Rahmen des Ballastwasser-Übereinkommens (BWM.2/Circ.62, in der gegebenenfalls überarbeiteten Fassung)).
Grundsätze
6 Schiffe sollen mit der Unterstützung der Hersteller von BWMS Vorkehrungen für Situationen treffen, in denen sie auf herausfordernde Wasserqualität treffen können und dabei unter anderem Verfahren in ihren zugelassenen Ballastwasser-Behandlungsplan (Ballast Water Management Plan, BWMP) aufnehmen, die auf der Grundlage dieser Anleitung erstellt wurden. Diese Anleitung soll nicht die Bedeutung herabsetzen, der gegebenenfalls die Auswahl des für die jeweilige Situation eines Schiffes geeignetsten BWMS, das bekannt und verfügbar ist, beizumessen ist. Die jeweiligen Beteiligten können beispielsweise die CWQ-Datenbank von INTERTANKO 1 nutzen, bis eine universelle Plattform verfügbar ist.
7 Wird ein BWMS bei herausfordernder Wasserqualität betrieben, so bedeutet das Auftreten einer Betriebsbeschränkung oder von Schwierigkeiten, die Betriebsanforderung zu erfüllen, nicht den Ausfall des BWMS. Ein BWMS verfügt über Warnungen und Alarme, um die BWMS-Ausrüstung und/oder das Schiff zu schützen und das Auslösen dieser bei Schwellenwerten oder das Einsetzen von Durchflussreduzierungen ist ein Zeichen für den ordnungsgemäßen Betrieb des BWMS gemäß seinem Bestimmungszweck.
8 Auslöser für die Umsetzung von Verfahren bei herausfordernder Wasserqualität sollen in den Ballastwasser-Behandlungsplan aufgenommen werden und sollen auf der Leistung und den Selbstüberwachungsfunktionen des BWMS basieren. Die Liste der Auslöser soll auf der Grundlage von Informationen erstellt werden, die durch den Hersteller des BWMS im Betriebs-, Wartungs- und Sicherheitshandbuch (Operations, Maintenance and Safety Manual, OMSM) auf der Grundlage des Entwurfs und der betrieblichen Einschränkung(en) des BWMS bereitgestellt werden.
9 Auslöser bei herausfordernder Wasserqualität sollen für jede Reise gesondert bewertet werden, denn die sich durch die Wasserqualität ergebenden Herausforderungen können je nach dem Liegeplatz, nach den Bedingungen an Bord des Schiffes sowie nach den Umgebungsfaktoren, wie Organismus-Dichte, Tiden und Jahreszeiten sehr unterschiedlich sein.
10 Nach einem Ereignis an einem Ort mit herausfordernder Wasserqualität, bei dem eine Umgehung des BWMS erfolgt ist, kann eine Dekontamination zur Sicherstellung, dass nachfolgende Einleitungen der in Regel D-2 angegebenen Norm entsprechen, unter anderem den Ballastwasser-Austausch durch ein BWMS (Ballastwasser-Austausch und Ballastwasser-Behandlung) umfassen. Ballastwasser-Austausch und Ballastwasser-Behandlung allein sind jedoch möglicherweise nicht ausreichend, um der Norm zu entsprechen. Dieses Risiko kann durch die Durchführung der in Anhang 1 angegebenen Ballastwasser-Spülung gemindert werden.
11 Die Umgehung des BWMS soll immer als letztes Mittel betrachtet werden und, soweit durchführbar, soll das BWMS zur Behandlung von Ballastwasser von herausfordernder Wasserqualität verwendet werden. Jedoch sind einige BWMS in der Lage, Ballastwasser mit Durchflussmengen zu behandeln, die für einen praktikablen und sicheren Betrieb zu niedrig sind.
12 Die Häfen sind aufgefordert, herausfordernde Wasserqualitätsbedingungen zu berücksichtigen und in Zusammenarbeit mit den Schiffen die Ankunfts- sowie die An- und Ablegezeiten so zu planen, dass die fortlaufende Verwendung eines BWMS mit den erwarteten Ballastraten ermöglicht wird. Werden die Ballastraten durch eine herausfordernde Wasserqualität beeinträchtigt, so sind die Häfen aufgefordert, Flexibilität zu zeigen und das Schiff bei der Verwendung eines BWMS zu unterstützen, solange die betriebliche Anforderung erfüllt wird (wie in dieser Anleitung und dem zugelassenen Ballastwasser-Behandlungsplan des Schiffes beschrieben).
13 Ein Schiff, das diese Anleitung uneingeschränkt anwendet, minimiert das Risiko einer Nichteinhaltung der in Regel D-2 angegebenen Norm bei nachfolgenden Einleitungen. Obwohl durch diese Anleitung die Rechte eines Hafenstaates, zu überprüfen, ob ein Schiff die Bestimmungen des Übereinkommens einhält (einschließlich der Probenahme), nicht eingeschränkt werden, soll diese Anleitung bei der Priorität ensetzung von Überprüfungsmaßnahmen bezüglich der Einhaltung der Bestimmungen berücksichtigt werden.
14 Die Verwaltungen und die Hersteller von BWMS sollen Informationen sammeln, um das Übereinkommen zu optimieren und die Entwicklung der Leistungsverbesserungen von BWMS hinsichtlich häufig angetroffener herausfordernder Wasserqualitätsbedingungen zu unterstützen. Diese Informationen sollen gegebenenfalls dem Ausschuss mitgeteilt werden.
Anwendungsbereich
15 Diese Anleitung gilt für:
Begriffsbestimmungen
16 Der Ausdruck Herausfordernde Wasserqualität (challenging water quality, CWQ) bezeichnet natürlich vorkommendes aufgenommenes Wasser, das Qualitätsparameter aufweist (einschließlich, aber nicht ausschließlich, einer hohen Gesamtmenge an Schwebstoffen 2, oder Trübung), die dazu führen, dass ein ordnungsgemäß eingebautes, gewartetes und baumusterzugelassenes BWMS aufgrund einer betrieblichen Beschränkung oder der Unfähigkeit, die betriebliche Anforderung zu erfüllen, vorübergehend nicht funktionsfähig ist. Temperatur und Salinität gehören jedoch nicht zu den Parametern, die eine herausfordernde Wasserqualität kennzeichnen.
17 Der Ausdruck Betriebliche Anforderung bezeichnet die im Ballastwasser-Behandlungsplan festgelegte Mindestdurchflussmenge des BWMS, die es dem Schiff ermöglicht, während der Verwendung des BWMS den Ladungsumschlag fortzuführen und die nicht größer als 50 % der Nennleistung (treatment rated capacity, TRC) des BWMS sein soll. 3
18 Der Ausdruck Betriebliche Beschränkung bezeichnet ein automatisches Abschalten des BWMS, einen kritischen Alarm, für den das Betriebs-, Wartungs- und Sicherheitshandbuch des BWMS ein manuelles Abschalten anweist, oder einen sicherheitsbezogenen Umstand, der zum Schutz der BWMS-Ausrüstung, des Schiffes oder seiner Besatzung das Abschalten des BWMS erfordert. 4
19 Der Ausdruck Präventive Umgehung bezeichnet eine Umgehung des BWMS vor oder während des Ballastbetriebs, in Erwartung des Erreichens einer betrieblichen Beschränkung oder der Unfähigkeit, die betriebliche Anforderung zu erfüllen.
20 Der Ausdruck Reaktive Umgehung bezeichnet eine Umgehung des BWMS während des Ballastbetriebs bei Erreichen einer betrieblichen Beschränkung oder der Unfähigkeit, die betriebliche Anforderung zu erfüllen.
Anleitung für Schiffe, die in Gebieten mit herausfordernder Wasserqualität eingesetzt sind
21 Dieser Teil der Anleitung, soll die Grundlage für die Entwicklung von Ballastwasser-Behandlungsplänen bilden, die eine schiffsspezifische Anleitung und Verfahren beinhalten sollen, die in dem konzeptionellen Überblick in Abbildung 1 dargestellt sind. Diese Planung zielt darauf ab, den Schiffsbetrieb und die Leistungsfähigkeit durch eine Optimierung der Leistung des BWMS bei herausfordernder Wasserqualität zu ermöglichen, wodurch die Notwendigkeit der Umgehung dieser umweltschützenden Ausrüstung und der Dekontamination von Ballasttanks verringert wird.
22 Obwohl der Schwerpunkt dieses Teils auf der Planung liegt, können seine spezifische Anleitung und Beispiele für Prozessflussdiagramme dazu beitragen, die Risiken für die Umwelt, die menschliche Gesundheit, Sachwerte und Ressourcen bei einem Einsatz in einem Gebiet mit herausfordernder Wasserqualität zu reduzieren. Diese Anleitung soll jedoch in Verbindung mit dem schiffsspezifischen Ballastwasser-Behandlungsplan und Betriebs-, Wartungs- und Sicherheitshandbuch gelesen werden.
Abbildung 1: Konzeptioneller Überblick über das Verfahren bei herausfordernder Wasserqualität
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Verfahren bei CWQ | ||
| Feststellung, dass das BWMS nicht mit der erwarteten Nennleistung arbeitet | Bewertung | z.B. Hinweise aus dem Selbstüberwachungssystem, mechanische Beobachtungen |
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Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs und der ordnungsgemäßen Wartung des BWMS und Einsetzen unterstützender Maßnahmen | Störungssuche und -minderung | z.B. Überprüfung der Ventile, Befassung mit Alarmen, Reinigung, Hinzufügen von Reagenzien, Rückspülung, Steigerung der UV-Intensität, langsamer Durchfluss |
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Bewertung betrieblicher Beschränkungen und betrieblicher Anforderungen zur Feststellung von CWQ | Auslösen von CWQ-Verfahren | z.B. Heranziehen des Selbstüberwachungssystems des BWMS und Überwachung der Durchflussmenge des BWMS |
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Ergreifen aller zusätzlichen Maßnahmen, die möglich sind, bevor eine Umgehung des BWMS erfolgt | Alternativen zu einer Umgehung | z.B. Beschränkung des Durchflusses auf die betriebliche Anforderung, Optimierung des BWMS für CWQ, Aufnahme einer geringeren Menge an Ballast |
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Aufnahme der Mindestmenge an unbehandeltem Wasser und Eingrenzen der betroffenen Tanks und Rohrleitungen | Umgehung | z.B. Erwägung einer teilweisen Umgehung des BWMS, Aufnahme der aus Sicherheitsgründen erforderlichen Mindestmenge und Umverteilung von Ballast |
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Dekontamination von Tanks und Rohrleitungen zur Minderung des Risikos der Nichteinhaltung der Regel D-2 bei der nächsten Einleitung | Dekontamination | z.B. Durchführung von Ballastwasser-Austausch, Spülung und Behandlung, vorzugsweise auf hoher See |
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Regelmäßige Aktualisierung des Ballastwasser-Tagebuches und Informieren der Folgehäfen über jede Umgehung des BWMS | Aufzeichnung/ Kommunikation | z.B. Erstellung von Einträgen im Ballastwasser-Tagebuch während des gesamten Prozesses und vor Ankunft Übermittlung eines Meldeformulars |
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Vorausplanung
23 Der Betrieb bei herausfordernder Wasserqualität ist am wirksamsten, wenn der Ballastwasser-Behandlungsplan praktische und realistische schiffsspezifische Maßnahmen enthält, die diese Anleitung, die an Bord eingebaute BWMS-Technologie sowie bestimmte Anweisungen und Verfahren aus dem Betriebs-, Wartungs- und Sicherheitshandbuch berücksichtigen.
24 Der zugelassene Ballastwasser-Behandlungsplan soll eine schiffsspezifische Festlegung der betrieblichen Anforderung auf der Grundlage von Absatz 17 enthalten, welche die dauerhafte Durchflussmenge angibt, unterhalb derer der Ladungsumschlag vom Schiff praktisch nicht fortgeführt werden kann. Diese Durchflussmenge soll nicht höher als 50 % der Nennleistung des BWMS sein, es sei denn, die Sicherheit oder Stabilität des Schiffes würde beeinträchtigt. Zum Beispiel:
"Auf diesem Schiff wird die betriebliche Anforderung für die praktische Ermöglichung eines fortlaufenden Ladungsumschlags während der Verwendung des BWMS ohne Beeinträchtigung der Sicherheit oder der Stabilität des Schiffes durch eine dauerhafte Durchflussmenge von _____ m3/h definiert, welche 50 % der Nennleistung des BWMS entspricht."
25 Die Entwicklung schiffsspezifischer Prozessflussdiagramme auf der Grundlage der angehängten Muster und der Anleitung des Herstellers wird empfohlen.
26 Ein detaillierter Plan für mindestens die nachstehenden Punkte soll unter Berücksichtigung der Sicherheit des Schiffes sowie der Wartungs- und Betriebsanleitung im Betriebs-, Wartungs- und Sicherheitshandbuch in einem schiffsspezifischen Ballastwasser-Behandlungsplan und der Betriebsanleitung des BWMS enthalten sein. Weitere Informationen und eine Anleitung zu ausgewählten Themen aus dieser Liste sind in den nachstehenden Unterabschnitten enthalten.
27 Im Ballastwasser-Behandlungsplan soll festgelegt werden, dass, wenn ein Schiff auf herausfordernde Wasserqualität trifft, eine Bewertung der Sicherheit des Schiffes durchgeführt werden soll, bevor irgendwelche in dieser Anleitung aufgeführten Maßnahmen zur Behandlung von Wasser von herausfordernder Qualität getroffen werden. Alle Sicherheitsrisiken sollen bewertet werden, um mildernde Maßnahmen festzulegen.
Bewertung
28 Herausfordernde Wasserqualität kann den Vorgang der Ballastwasser-Aufnahme beeinträchtigen, wenn das BWMS nicht mit der erwarteten Nennleistung arbeitet und Alarme anzeigen, dass eine betriebliche Beschränkung aufgetreten ist oder das BWMS die betriebliche Anforderung nicht erfüllt. Ein Muster-Verfahren für die Durchführung dieser Bewertung wird im Prozessdiagramm 1 ("Bewertung des BWMS-Betriebs") in Anhang 2 dargestellt.
29 Von einem präventiven Umgehen des BWMS aufgrund vormals aufgetretener Probleme mit herausfordernder Wasserqualität an einem bestimmten Ort wird abgeraten, da die Wasserqualitätsbedingungen je nach dem genauen Ort, der Betriebsvorgänge des Schiffes und/oder des nahe gelegenen Hafens, der Tageszeit, der Tide, des Wetters oder der Jahreszeit sehr unterschiedlich sein können. Durch das Selbstüberwachungssystem ist das BWMS die geeignetste technische Methode, durch die die Herausforderung hinsichtlich der Wasserqualität jederzeit bestimmt werden kann und die der Schiffsbesatzung diese Aufgabe abnimmt.
30 Ist jedoch im Falle von regelmäßigen Anläufen eines Hafens oder eines Ortes mit bekannter und wiederkehrender herausfordernder Wasserqualität ein präventives Umgehen des BWMS gerechtfertigt, so soll dies im Voraus bilateral zwischen der Verwaltung des Schiffes und dem Hafenstaat, der das Ballastwasser aufnimmt, vereinbart werden (siehe Absatz 52 unten).
Störungssuche und -minderung
31 Wird der Vorgang der Aufnahme von Ballastwasser, wie in Absatz 28 beschrieben, durch herausfordernde Wasserqualität beeinträchtigt, so soll die Besatzung schiffsspezifische im Ballastwasser-Behandlungsplan und im Betriebs-, Wartungs- und Sicherheitshandbuch beschriebene Verfahren zur Störungssuche umsetzen, um sicherzustellen, dass das System auf die korrekte Weise und nach den Anweisungen des Herstellers betrieben wird. Beispielsweise können dazu Maßnahmen gehören wie die Überprüfung der korrekten Ausrichtung der Ventile, die Überprüfung, ob sich das BWMS im korrekten Betriebsmodus befindet, sowie eine eingehende Befassung mit eventuellen Warnungen und Alarmen des BWMS.
32 Die Besatzung soll auch im Ballastwasser-Behandlungsplan und im Betriebs-, Wartungs- und Sicherheitshandbuch beschriebene schiffsspezifische Verfahren anwenden, um zu überprüfen, ob das BWMS ordnungsgemäß gewartet wurde. Zu diesen Verfahren kann beispielsweise die Sicherstellung gehören, dass eventuell erforderliche Reagenzien in das BWMS eingebracht wurden, dass alle Reinigungszyklen durchlaufen wurden und keine mechanischen oder elektrischen Defekte vorliegen.
33 Ergibt sich aus den vorstehenden Maßnahmen, dass das BWMS ordnungsgemäß betrieben und gewartet wurde, so soll die Besatzung im Ballastwasser-Behandlungsplan und Betriebs-, Wartungs- und Sicherheitshandbuch beschriebene Verfahren anwenden, um mildernde Maßnahmen einzusetzen, die das System bei der Behandlung des Wassers erfolgreich unterstützen. Zu diesen Verfahren können beispielsweise der manuelle Betrieb aller Rückspülsteuerungen, die Anwendung geeigneten Gegendrucks bei hohem Filterdifferenzdruck, die Maximierung der UV-Intensität bei trübem Wasser oder niedriger UV-Durchlässigkeit, die progressive Reduzierung der Ballastwasser-Durchflussmenge bis zum Erreichen der betrieblichen Anforderung oder der betrieblichen Beschränkung gehören.
34 Für die Planung der Störungssuche und der -minderung wird auf das Betriebs-, Wartungs- und Sicherheitshandbuch des Schiffes sowie das Muster-Prozessdiagramm 2 ("Verfahren für herausfordernde Wasserqualität") in Anhang 2 verwiesen.
Auslöser bei herausfordernder Wasserqualität
35 Die Besatzung soll Maßnahmen für herausfordernde Wasserqualität ergreifen, wenn trotz der Maximierung aller mildernder Maßnahmen durch das BWMS ein im Ballastwasser-Behandlungsplan beschriebener kritischer Alarm ausgelöst wird, der anzeigt, dass eine betriebliche Beschränkung erreicht wurde (siehe Absatz 18) oder dass das BWMS die betriebliche Anforderung nicht erfüllt (siehe Absatz 17).
36 Auslöser für betriebliche Beschränkungen bei herausfordernder Wasserqualität sollen auf den Entwurfs-Systembeschränkungen des BWMS, die im Rahmen der Baumusterzulassung geprüft wurden, und klar im zugelassenen Ballastwasser-Behandlungsplan des Schiffes angegeben sind, beruhen und sollen unter Bezugnahme auf das Betriebs-, Wartungs- und Sicherheitshandbuch entwickelt werden. Auslöser bei herausfordernder Wasserqualität können aus den entsprechenden Alarmen unter anderem für die nachstehenden Punkte bestehen:
Tabelle 1: Wasserqualitätsparameter für herausforderndes Wasser
| Potentielle CWQ- Parameter | Auswirkungen | Betroffene BWMS Typen |
| Trübung | Verringerte Lichtdurchlässigkeit des Wassers aufgrund der Ablenkung durch Partikel/Organismen (UV-Streuung), erhöhter Filterdifferenzdruck | UV, Filtration |
| UV-Transmissivität | Verringerte UV-Lichtdurchlässigkeit im Meerwasser | UV |
| Gelöster organischer Kohlenstoff | Erhöhter Verbrauch von aktiven Substanzen, UV-Absorption | UV, aktive Substanzen |
| Organische Kohlenstoff- partikel | Erhöhter Verbrauch von aktiven Substanzen, UV-Streuung | UV, aktive Substanzen |
| Gesamtmenge an Schweb- stoffen (Belastung durch Sedimente und/oder Organismen) | Erhöhter Verbrauch von aktiven Substanzen, UV-Streuung, erhöhter Filterdifferenzdruck | UV, Filtration, aktive Substanzen |
37 Die entsprechenden Auslöser bei herausfordernder Wasserqualität sollen bei jeder Änderung am BWMS überprüft und gegebenenfalls geändert werden.
38 Die Besatzung soll auf jeden kritischen Alarm oder jede betriebliche Anforderung mit den vorausgeplanten im Ballastwasser-Behandlungsplan und Betriebs-, Wartungs- und Sicherheitshandbuch beschriebenen Maßnahmen reagieren.
Alternativen zur Umgehung
39 Bevor durch das Schiff eine Umgehung eines BWMS erfolgt, sollen Alternativen geprüft werden, weil eine Umgehung das Risiko, das das Ballastwasser für die Umwelt, die menschliche Gesundheit, Sachwerte und Ressourcen darstellt, erhöht. Eine Umgehung erhöht auch die Arbeitsbelastung für die Schiffsbesatzung durch die Durchführung alternativer Behandlungsmethoden und nachfolgender Rückführung des BWMS und des Schiffes zum normalen Betrieb zur Einhaltung der in Regel D-2 angegebenen Norm.
40 Bevor eine Umgehung des BWMS erfolgt, soll der nach Regel B-1 Absatz 5 benannte Offizier:
Umgehungsverfahren
41 Die im Ballastwasser-Behandlungsplan und Betriebs-, Wartungs- und Sicherheitshandbuch angegebene Abfolge der Schritte zur sicheren Umgehung des BWMS soll eingehalten werden. Für die Bewertung von Alternativen für ein Umgehen des BWMS wird auf das Muster-Prozessdiagramm 3 ("Alternativen zur Umgehung des BWMS") in Anhang 2 verwiesen.
42 Die Besatzung soll berücksichtigen, dass teilweise behandeltes oder unbehandeltes Ballastwasser, das durch eine Umgehung des BWMS aufgenommen wird, wahrscheinlich die Ballasttanks und die Rohrleitungssysteme mit schädlichen Wasserorganismen und Pathogenen, die ein Risiko für die Umwelt, die menschliche Gesundheit, Sachwerte und Ressourcen darstellen, kontaminieren wird. Daher:
Dekontamination
43 Erfolgt eine Umgehung des BWMS, so bleibt das Schiff dafür verantwortlich, die in Regel D-2 angegebene Norm an nachfolgenden Einleitorten einzuhalten. Die Dichte der Organismen an dem Ort der Ballastwasseraufnahme kann sich auf die Wiedereinhaltung der in Regel D-2 angegebenen Norm nach einer Umgehung des BWMS auswirken. Die innerhalb dieser Anleitung sowie innerhalb des Ballastwasser-Behandlungsplans beschriebenen Wiederherstellungsschritte zur Dekontamination der betroffenen Ballasttanks und Rohrleitungen sollen eingehalten werden, um die Risiken für die Umwelt, die menschliche Gesundheit, Sachwerte und Ressourcen zu mindern.
44 Der zugelassene Ballastwasser-Behandlungsplan soll ein Verfahren zur Dekontamination der Ballasttanks unter Berücksichtigung des in Anhang 1 beschriebenen Beispielverfahrens und des Muster-Prozessdiagramms 4 in Anhang 2 beinhalten.
45 Regel B-4 Absatz 3 gilt nicht für die Dekontamination nach einer Umgehung eines BWMS zur Wiedereinhaltung der Regel D-2.
46 Ist ein Schiff in einem Seegebiet eingesetzt, in dem der Ballastwasser-Austausch nach Regel B-4 Absatz 1 und D-1 nicht möglich ist (beispielsweise in umschlossenen oder halbumschlossenen Meeren) und ist kein Gebiet für den Ballastwasser-Austausch ausgewiesen, so soll das Schiff alle Anweisungen der nachfolgenden Hafenstaaten zur Reduzierung des Risikos durch die Einleitung von unbehandeltem oder teilweise unbehandeltem Ballastwasser und/oder Rückständen befolgen. Die Hafenstaaten sollen angrenzende oder andere Staaten, die durch solche Anweisungen betroffen sein können, sowie die Sicherheit der Schiffe berücksichtigen.
Kommunikation
47 Immer wenn eine vollständige oder teilweise Umgehung eines BWMS erfolgt, soll der nächste Staat, der Wasser aus den betroffenen Ballasttanks aufnimmt, über die Umgehung, beispielsweise durch ein Ballastwasser-Meldeformular vor Ankunft des Schiffes 5, wenn ein solches Formular gefordert wird, informiert werden. Jede Abweichung von den Verfahren in dieser Anleitung oder im Ballastwasser-Behandlungsplan soll in der Meldung vermerkt werden.
Tagebuchaufzeichnungen
48 In Fällen, in denen das BWMS aufgrund von herausfordernder Wasserqualität nicht wie erwartet gearbeitet hat und das Wasser möglicherweise nicht erfolgreich behandelt wird, stellen diese Umstände ein größeres Umweltrisiko dar und sollen im Ballastwasser-Tagebuch unter Berücksichtigung der Guidance on ballast water record-keeping and reporting (BWM.2/Circ.80, in der gegebenenfalls überarbeiteten Fassung) aufgezeichnet werden.
49 Das Ballastwasser-Tagebuch des Schiffes soll Ausführungen zu den nachstehenden Punkten enthalten:
Anleitung für Verwaltungen in Bezug auf Ballastwasser-Behandlungspläne und herausfordernde Wasserqualität
50 Verwaltungen sollen sicherstellen, dass die Schiffe bestens darauf vorbereitet sind, auf herausfordernde Wasserqualität zu treffen. Zugelassene Ballastwasser-Behandlungspläne sollen schiffsspezifisch sein, dem Betriebs-, Wartungs- und Sicherheitshandbuch des BWMS entsprechen und mindestens Folgendes beinhalten: Wartungsverfahren und Wartungsintervalle für die Ausrüstung, im Voraus festgelegte mildernde Maßnahmen, durch die der Behandlungsprozess unter grenzwertigen Bedingungen erhalten und optimiert werden kann, eine Tabelle kritischer Alarme, die Maßnahmen für herausfordernde Wasserqualität rechtfertigen, schiffsspezifische Alternativen zur Umgehung des BWMS, sichere Umgehungsverfahren, durch die die Exposition der Tanks/Rohrleitungen gegenüber unbehandeltem Wasser so gering wie möglich gehalten wird, sowie ein Dekontaminationsverfahren, das dieser Anleitung entspricht und für das Schiff und die Besatzung sicher ist. Die Verwaltungen sollen ebenfalls sicherstellen, dass die Besatzung im Rahmen der Einweisung mit relevanten Aspekten dieser Anleitung, der Betriebsanleitung des BWMS sowie mit den Umweltrisiken einer Umgehung des BWMS und den Maßnahmen zu ihrer Vermeidung/Minimierung vertraut gemacht wird.
51 Reaktive Umgehungen (siehe Absatz 20) können durch das Schiff durchgeführt werden, ohne die Verwaltung oder den nächsten Hafenstaat zu konsultieren. Hafenstaaten, die Wasser aus betroffenen Tanks aufnehmen, sollen vor der Ankunft benachrichtigt werden (siehe Absatz 47).
52 Von einer präventiven Umgehung (siehe Absatz 19) soll aus den in Absatz 29 dargelegten Gründen abgeraten werden. In den Fällen jedoch, in denen eine präventive Umgehung angemessen sein kann, soll die Verwaltung sicherstellen, dass diese die Umwelt, die menschliche Gesundheit, Sachwerte oder Ressourcen anderer Staaten nicht beeinträchtigt oder schädigt. Bei einer beiderseitigen Zustimmung zur präventiven Umgehung sollen die Verwaltung des Schiffes und der Hafenstaat, der das Wasser aufnimmt, sicherstellen, dass die präventive Umgehung die Umwelt, die menschliche Gesundheit, Sachwerte oder Ressourcen keines Staates beeinträchtigt oder schädigt. Präventive Umgehungsmaßnahmen sollen speziell auf die Reisen zwischen bestimmten Häfen oder Orten zugeschnitten sein und im zugelassenen Ballastwasser-Behandlungsplan und dem Ballastwasser-Tagebuch dokumentiert werden.
Anleitung für Besichtiger der Hafenstaatkontrolle in Bezug auf Schiffe, die auf herausfordernde Wasserqualität getroffen sind
53 Bei der Überprüfung der Einhaltung des Übereinkommens durch ein Schiff, das auf herausfordernde Wasserqualität getroffen ist, soll der Besichtiger der Hafenstaatkontrolle den Ballastwasser-Behandlungsplan, das Ballastwasser-Tagebuch und die Besatzung hinzuziehen. Bei der Überprüfung, ob das Schiff alles getan hat, was ihm möglich ist, um die in Regel D-2 angegebene Norm zu erfüllen, soll der Besichtiger mithilfe seines fachmännischen Urteilsvermögens die nachstehenden Punkte prüfen:
54 Hafenstaaten sollen berücksichtigen, dass ein Schiff, das diese Anleitung uneingeschränkt anwendet, das Risiko einer Nichteinhaltung der in Regel D-2 angegebenen Norm an nachfolgenden Einleitorten minimiert.
Anleitung für Hersteller von BWMS in Bezug auf ihre Beteiligung an der Vorausplanung
55 Hersteller von BWMS sollen sicherstellen, dass das Selbstüberwachungssystem des BWMS das Ausmaß der Herausforderung, auf das das BWMS stößt, aufzeichnet und der Besatzung klar anzeigt. Spezifische Anweisungen und Verfahren für herausfordernde Wasserqualität sollen in das Betriebs-, Wartungs- und Sicherheitshandbuch aufgenommen werden, um das Schiff und die Verwaltungen bei der Entwicklung und Zulassung von Ballastwasser-Behandlungsplänen zu unterstützen, die spezifische, realistische Maßnahmen enthalten sollen, die die Besatzung zur Optimierung der Wirksamkeit und Leistung des BWMS treffen kann. Das Betriebs-, Wartungs- und Sicherheitshandbuch soll auch eine Tabelle eindeutiger Auslöser enthalten, die Maßnahmen für herausfordernde Wasserqualität, die den Behandlungsprozess beeinträchtigen kann, erforderlich machen.
56 Hersteller von BWMS sollen durch die Bereitstellung geeigneter technischer Informationen und möglicher zu treffender Maßnahmen bei Szenarien herausfordernder Wasserqualität, die für die eingebauten BWMS zur Aufnahme in den schiffsspezifischen Ballastwasser-Behandlungsplan geeignet sind, Unterstützung leisten. Dazu können unter anderem nachstehende Punkte gehören:
57 Die Hersteller von BWMS sind aufgefordert, Bemühungen zu unternehmen, relevante Informationen und/oder Daten von Schiffsbetreibern, soweit verfügbar, über den Betrieb von BWMS bei herausfordernder Wasserqualität (gegebenenfalls einschließlich spezifischer Wasserqualitäten und/oder spezifischer Häfen und Orte) zum Zwecke der Information und Orientierung der relevanten Beteiligten (z.B. Schiffe, Verwaltungen, Hafenstaaten, IMO) mit Blick auf die Optimierung des Betriebs von BWMS bei herausfordernder Wasserqualität zu sammeln. Die Schiffsbesatzungen sind aufgefordert, mit den Herstellern von BWMS zur Unterstützung der Informations- und/oder Datensammlung bezüglich des Betriebs von BWMS bei herausfordernder Wasserqualität zusammenzuarbeiten.
| Beispielverfahren zur Dekontamination | Anhang 1 |
1 Die nachstehenden Schritte sind darauf ausgerichtet, eine Wiedereinhaltung der Regel D-2 nach der Umgehung eines BWMS zu fördern.
2 Nach Aufnahme des Mindestvolumens an Ballastwasser wird der erste geeignete Ort aus der nachstehenden Liste zur Einleitung von Ballastwasser aufgesucht:
3 Das Ballastwasser in jedem der kontaminierten Tanks wird durch Ballastwasser-Austausch (nach den Betriebs- und Sicherheitsbestimmungen des Ballastwasser-Behandlungsplans), Spülen und Ballastwasser-Behandlung ausgetauscht.
| Muster-Prozessdiagramm für Schiffe, die in Gebieten mit herausfordernder Wasserqualität Ballastwasser aufnehmen | Anhang 2 |
Prozessdiagramm 1: Bewertung des BWMS-Betriebs
* Der Ausdruck Betriebliche Anforderung bezeichnet die im Ballastwasser-Behandlungsplan festgelegte Mindestdurchflussmenge des BWMS, die es dem Schiff ermöglicht, während der Verwendung des BWMS den Ladungsumschlag fortzuführen und die nicht größer als 50 % der Nennleistung des BWMS sein soll.
Muster-Prozessdiagramm 2: Verfahren für herausfordernde Wasserqualität
Muster-Prozessdiagramm 3: Alternativen zur Umgehung des BWMS
Muster-Prozessdiagramm 4: Dekontamination: Behandlung des Ballastwassers nach einer Umgehung des BWMS
* Zu Zwecken der Dekontamination sind Ballastwasser-Austausch + -Behandlung nach dem Betriebs-, Wartungs- und Sicherheitshandbuch, dem zugelassenen Ballastwasser-Behandlungsplan sowie nach bewährten Verfahren durchzuführen. Beim sequentiellen Verfahren sollen die Ballasttanks geleert werden, Rest-Ballastwasser und Sedimente sollen (durch Spülen der Tanks mit behandeltem Wasser, falls durch den Hafenstaat, der das Wasser aufnimmt, erlaubt und/oder gefordert) behandelt werden und anschließend soll der Tank mit behandeltem Wasser wieder befüllt werden. Bei nicht-sequentiellen Verfahren soll ein ausreichendes Volumen an behandeltem aufgenommenem Wasser, mindestens das 1,66-fache des in Regel D-1.2 festgelegten Volumens, durchgepumpt werden, wenn dies von dem Hafenstaat, der das Wasser aufnimmt, gefordert wird, um die Konzentration der Organismen im Tank auf die in Regel D-2 angegebene Norm zu reduzieren. Das BWMS soll während des Leerens der kontaminierten Tanks, sowie der anschließenden Aufnahme von Ballastwasser, des Spülens der Tanks und der Einleitungen während der Dekontamination verwendet werden, sofern dies technisch möglich ist. Siehe Anhang 1.
| Bekanntmachung der Entschließung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt MEPC.387(81) "Vorläufige Anleitung zur Anwendung des Ballastwasser-Übereinkommens auf Schiffe, die in Gebieten mit herausfordernden Wasserqualitätsbedingungen eingesetzt sind", in deutscher Sprache Vom 18. Februar 2025 (VkBl. Nr. 5 vom 15.03.2025 S. 97) |
| Hamburg, den 18. Februar 2025 Az.: 11-3-0
Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit die Entschließung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt MEPC.387(81) "Vorläufige Anleitung zur Anwendung des Ballastwasser-Übereinkommens auf Schiffe, die in Gebieten mit herausfordernden Wasserqualitätsbedingungen eingesetzt sind", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht. |
2) Schwebstoffe werden definiert als Feststoffe im Wasser, die durch einen Filter aufgefangen werden können.
3) Die betriebliche Anforderung betrifft das Schiff.
4) Die betriebliche Beschränkung betrifft das BWMS.
5) Siehe Guidance on ballast water record-keeping and reporting (BWM.2/Circ.80, in der gegebenenfalls überarbeiteten Fassung)
6) Die Konzentration von Organismen in unbehandeltem Ballastwasser (z.B. aufgrund einer Umgehung des BWMS) übersteigt voraussichtlich die in Regel D-2 angegebene Norm. Der Zweck einer Spülung der entleerten Tanks mit behandeltem Wasser liegt darin, die Konzentration von Organismen im unbehandelten Rest-Ballastwasser sowie in den Sedimenten zu reduzieren. Es hat sich gezeigt, dass durch diese Vorgehensweise das Risiko nachfolgender Ballastwasser-Einleitungen reduziert und eine Wiedereinhaltung der in Regel D-2 angegebenen Norm nach einer Wiederbefüllung des Tanks mit behandeltem Wasser während des Ballastwasser-Austausches gefördert werden kann.
7) Die Konzentration von Organismen in unbehandeltem Ballastwasser (z.B. aufgrund einer Umgehung des BMWS) übersteigt voraussichtlich die in Regel D-2 angegebene Norm. Das Durchpumpen von mindestens dem 1,66-fachen des normalen Volumens des behandelten Ballastwassers kann eine Wiedereinhaltung der in Regel D-2 angegebenen Norm fördern, indem sichergestellt wird, dass ein ausreichender Teil des unbehandelten Wassers (und der darin enthaltenen Organismen) gegen das behandelte Wasser ausgetauscht worden ist.
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