Entschließung MSC.393(95)
Änderungen des Internationalen Codes für die Beförderung von Schüttgut über See (IMSBC-Code)
- Amendement 03-15 -

Vom 19. November 2015
(VkBl. Nr. 23 vom 15.12.2015 S. 789)
Az.: 11-3-0



(angenommen am 11. Juni 2015)
Siehe Fn. *

Der Schiffssicherheitsausschuss -

in Anbetracht des Artikels 28 Buchstabe b des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses,

unter Hinweis auf Entschließung MSC.268(85), mit der der Ausschuss den Internationalen Code für die Beförderung von Schüttgut über See (im Folgenden als der "IMSBC-Code" bezeichnet) angenommen hat, der nach Kapitel VI des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (im Folgenden als das "Übereinkommen" bezeichnet) verbindlich eingeführt wurde,

ebenso unter Hinweis auf Artikel VIII Buchstabe b und Regel VII/1.1 des Übereinkommens betreffend das Verfahren zur Änderung des IMSBC-Codes,

nach der auf seiner fünfundneunzigsten Tagung erfolgten Prüfung von Änderungen des IMSBC-Codes, die nach Artikel VIII Buchstabe b Ziffer i des Übereinkommens vorgeschlagen und weitergeleitet worden sind -

  1. beschließt nach Artikel VIII Buchstabe b Ziffer iv des Übereinkommens die Änderungen des IMSBC-Codes, deren Wortlaut in der Anlage zu dieser Entschließung wiedergegeben ist;
  2. bestimmt nach Artikel VIII Buchstabe b Ziffer vi Nummer 2 Doppelbuchstabe bb des Übereinkommens, dass die Änderungen als am 1. Juli 2016 angenommen gelten, sofern nicht vor diesem Zeitpunkt mehr als ein Drittel der Vertragsregierungen des Übereinkommens oder aber Vertragsregierungen, deren Handelsflotten insgesamt mindestens fünfzig vom Hundert des Bruttoraumgehalts der Welthandelsflotte ausmachen, ihren Einspruch gegen die Änderungen notifiziert haben;
  3. fordert die Vertragsregierungen des Übereinkommens auf, zur Kenntnis zu nehmen, dass nach Artikel VIII Buchstabe b Ziffer vii Nummer 2 des Übereinkommens die Änderungen nach ihrer Annahme gemäß Nummer 2 am 1. Januar 2017 in Kraft treten;
  4. stimmt darin überein, dass die Vertragsregierungen des Übereinkommens die vorstehenden Änderungen in Gänze oder in Teilen auf freiwilliger Grundlage bereits ab dem 1. Januar 2016 anwenden dürfen;
  5. ersucht den Generalsekretär, für die Zwecke des Artikels VIII Buchstabe b Ziffer v des Übereinkommens allen Vertragsregierungen des Übereinkommens beglaubigte Abschriften dieser Entschließung und des Wortlauts der in der Anlage enthaltenen Änderungen zu übermitteln;
  6. ersucht den Generalsekretär ferner, den Mitgliedern der Organisation, die nicht Vertragsregierungen des Übereinkommens sind, Abschriften der Entschließung und ihrer Anlage zu übermitteln.

Änderungsentwurf zum Internationalen Code für die Beförderung von Schüttgut über See (IMSBC-Code)
- Amendement 03-15 -

Inhaltsverzeichnis

1 Am Ende wird ein neuer Eintrag " Anhang 5" mit folgendem Wortlaut angefügt:

"Anhang 5 Schüttgut-Versandbezeichnungen in drei Sprachen (Englisch, Spanisch und Französisch)"

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

1.3 Anmerkungen zu den in diesem Code nicht aufgeführten Ladungen

1.3.3 Formvorgaben für die Darstellung der Eigenschaften von Ladungen, die nicht im Code aufgeführt sind, und für die Darstellung der Bedingungen für ihre Beförderung *

2 In der der Überschrift zugeordneten Fußnote werden nach den Wörtern "IMSBC-Code" die Wörter "(siehe Ergänzungsband zu diesem Code)" eingefügt.

1.4 Anwendung und Umsetzung des Codes

3 In Absatz 1.4.2 werden die folgenden Einträge in der entsprechenden Reihenfolge eingefügt:

"Ziffer 4.2.2.2;"

"Abschnitt 14 Verhütung der Verschmutzung durch Ladungsrückstände von Schiffen;".

4 Im bisherigen Absatz 1.4.2 werden die Wörter

"die Anhänge mit Ausnahme von Anhang 1 ("Stoffmerkblätter für die einzelnen Schüttgüter");" durch folgenden Wortlaut ersetzt:

"die Anhänge mit Ausnahme von Anhang 1 (Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter) und Anhang 5 (Schüttgut-Versandbezeichnungen in drei Sprachen (Englisch, Spanisch und Französisch));"

1.6 Übereinkommen

5 In Absatz 1.6 werden die Wörter "sie werden nachstehend in ihrem vollständigen Wortlaut wiedergegeben" am Ende des ersten Satzes durch die Wörter "ihre maßgeblichen Teile werden nachstehend wiedergegeben" ersetzt.

Der zweite Änderungsschritt dieses Änderungsbefehls hat keine Auswirkung auf die deutsche Fassung.

Kapitel VI
Beförderung von Ladungen

Teil A
Allgemeine Bestimmungen

6 Die Überschrift des Kapitels VI wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

"Beförderung von Ladung und flüssigen Brennstoffen"

Regel 1 Anwendungsbereich

7 Am Beginn des Absatzes 1 werden die Wörter

"Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist," angefügt und die Wörter "Dieses Kapitel findet" werden durch die Wörter "findet dieses Kapitel" ersetzt.

Regel 4 Verwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf Schiffen

8 In Unterabsatz .2 der Fußnote wird die Bezugnahme "(MSC-Rundschreiben MSC.1/Circ.1264)" durch die Bezugnahme "(MSC-Rundschreiben MSC.1/Circ.1264 in der durch das MSC-Rundschreiben MSC.1/Circ.1396 geänderten Fassung)" ersetzt.

Regel 5-1 Sicherheitsdatenblätter

9 Dieser Änderungsbefehl hat keine Auswirkung auf die deutsche Fassung.

Kapitel VII
Beförderung gefährlicher Güter

Teil A-1
Beförderung gefährlicher Güter in fester Form als Massengut

Regel 7-4 Meldung von Ereignissen in Verbindung mit gefährlichen Gütern

10 In der Absatz 1 zugeordneten Fußnote erhält die Bezugnahme "(MSC-Rundschreiben MSC/ Circ.857)" den Wortlaut "(MSC-Rundschreiben MSC/Circ.857 in der im Ergänzungsband zum IMDG-Code enthaltenen Fassung)".

1.7 Begriffsbestimmungen

11 In der Begriffsbestimmung des Ausdrucks "Handbuch Prüfungen und Kriterien" werden die Wörter "(ST/SG/AC.10/11/Rev.5/Änderung 1)" durch die Wörter "(ST/SG/AC.10/11/Rev.5/Änderung 2)" ersetzt.

Abschnitt 3
Sicherheit von Besatzung und Schiff

3.1 Allgemeine Anforderungen

12 Nach dem bisherigen Absatz 3.1.1 wird folgender neuer Absatz 3.1.2 eingefügt:

"3.1.2 Die Besatzung des Schiffes führt für Ladungsumschlagsbereiche auf Massengutschiffen mit einer Selbstentladeeinrichtung, die über innerhalb der schiffbaulichen Verbände eingebaute Förderanlagen verfügen, routinemäßige betriebliche brandschutztechnische Risikobewertungen an Bord durch. Es ist in gebotener Weise auf die Brandverhütung und wirksam funktionierende Feuermeldesysteme sowie auf eine wirksame Brandeindämmung und -unterdrückung bei allen vorgesehenen Betriebsbedingungen und Ladungen zu achten. Die brandschutztechnischen Risikobewertungen sind im schiffseigenen System zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen (SMS) zusammen mit einem zur Realisierung regelmäßiger Bewertungen empfohlenen Zeitplan genau darzustellen."

und der bisherige Absatz 3.1.2 wird in 3.1.3 umnummeriert.

3.2 Gefahren durch Vergiftung, Verätzung/Korrosion und Ersticken

13 Die Fußnote zu Absatz 3.2.4 erhält folgenden

Wortlaut:

alt neu
Es wird auf die von der Organisation mit Entschließung A.864(20) angenommenen "Empfehlungen für das Betreten geschlossener Räume an Bord von Schiffen" verwiesen.  "Es wird auf die von der Organisation mit Entschließung A.1050(27) angenommenen "Überarbeiteten Empfehlungen zum Begehen geschlossener Räume an Bord von Schiffen" verwiesen (siehe Ergänzungsband zu diesem Code)."

3.6 Ladung, die während der Seereise begast wird

14 In Absatz 3.6.2 wird nach dem Wort "Ventile."

das Fußnotenzeichen "†" eingefügt und die bisherigen Fußnoten des Absatzes erhalten folgenden Wortlaut:

alt neu
Es wird verwiesen auf Ziffer 3.3.2.10 des Rundschreibens MSC.1/Circ.1264 in der durch das Rundschreiben MSC.1/Circ. 1396 geänderte Fassung. "Es wird auf die "Empfehlungen für die sichere Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf Schiffen für die Begasung von Laderäumen" (MSC-Rundschreiben MSC.1/ Circ.1264) in der durch das MSC-Rundschreiben MSC.1/Circ.1.396 geänderten Fassung verwiesen (siehe Ergänzungsband zu diesem Code)."

"† Es wird auf Ziffer 3.3.2.4 des MSC-Rundschreibens MSC.1/Circ.1264 in der durch das MSC-Rundschreiben MSC.1/Circ.1396 geänderten Fassung verwiesen.

und eine neue Fußnote "‡" mit folgendem Wortlaut wird am Ende des Absatzes angefügt:

"‡ Es wird auf Ziffer 3.3.2.10 des MSC-Rundschreibens MSC.1/Circ.1264 in der durch das MSC-Rundschreiben MSC.1/Circ.1396 geänderten Fassung verwiesen."

Abschnitt 4
Beurteilung der Annahmefähigkeit einer Partie für eine sichere Beförderung

4.2 Bereitstellung beziehungsweise Beschaffung von Angaben

15 Der bisherige Absatz 4.2.2 wird in "4.2.2.1 " umnummeriert und folgender neuer Absatz "4.2.2.2" wird angefügt:

"4.2.2.2 Die Angaben zur Ladung sollen die Information umfassen, ob die Ladung für die Meeresumwelt schädlich ist oder nicht *.

* Es wird auf die Absätze 3.2 und 3.4 der Richtlinien von 2012 für die Durchführung der Anlage V von MARPOL (Entschließung MEPC.219(63)) (siehe Ziffer 14.2 dieses Codes) verwiesen."

16 In Absatz 4.2.3 werden im "MUSTERVORDRUCK FÜR ANGABEN ZUR LADUNG für Schüttgüter" nach der Zeile, die die Ladungsgruppe beschreibt, die folgenden Zeilen eingefügt:

Einstufung bezüglich Anlage V von MARPOL

[ ] schädlich für die Meeresumwelt

[ ] nicht schädlich für die Meeresumwelt

Abschnitt 7
Ladungen, die breiartig werden können

7.3 Bestimmungen für Ladungen, die breiartig werden können

7.3.1 Allgemeines

17 Die bisherigen Absätze 7.3.1.1 bis 7.3.1.4 werden durch folgenden Wortlaut ersetzt:

alt neu
7.3.1.1 Konzentrate oder sonstige Ladungen, die breiartig werden können, dürfen zur Beförderung nur angenommen werden, wenn der tatsächliche Feuchtigkeitsgehalt der Ladung unter ihrer Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung liegt. Unbeschadet dieser Bestimmung dürfen solche Ladungen zur Beförderung auf für diesen Zweck besonders konstruierten oder ausgerüsteten Frachtschiffen angenommen werden, selbst wenn ihr Feuchtigkeitsgehalt über der Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung liegt.

7.3.1.2 Ladungen, die Flüssigkeiten enthalten, dürfen nicht im selben Laderaum über oder neben diesen Schüttgütern gestaut werden; dies gilt nicht für Flüssigkeiten, die in Dosen oder einer vergleichbaren Verpackung verpackt sind.

7.3.1.3 Während der gesamten Reise sind ausreichende Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass Flüssigkeiten in die Laderäume eindringen, in denen diese Schüttgüter gestaut sind.

7.3.1.4 Kapitäne sind vor den Gefahren zu warnen, die sich daraus ergeben können, dass Wasser zum Kühlen dieser Ladungen verwendet wird, solange sich das Schiff auf See befindet. Durch die Verwendung von Wasser als Kühlmittel, wobei Wasser in die Ladung eindringen kann, kann der Feuchtigkeitsgehalt der Ladung so erhöht werden, dass Verflüssigung eintritt. Erforderlichenfalls ist zu prüfen, ob die Anwendung von Wasser in Form des Versprühens erfolgen kann.

 7.3.1.1 Konzentrate oder sonstige Ladungen, die breiartig werden können, dürfen zur Beförderung nur angenommen werden, wenn der tatsächliche Feuchtigkeitsgehalt der Ladung unter ihrer Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung (TML) liegt. Unbeschadet dieser Bestimmung dürfen Ladungen mit einem Feuchtigkeitsgehalt, der die TML überschreitet, auf einem zur Beschränkung des Verrutschens von Ladung besonders konstruierten oder ausgerüsteten Frachtschiff gemäß Ziffer 7.3.2 befördert werden.

7.3.1.2 Unbeschadet der Ziffer 1.4 dieses Codes müssen die Ziffern 4.2.2.9, 4.2.2.10, 4.3.2 bis 4.3.5, 4.5, 4.6 und 8 dieses Codes keine Anwendung auf eine Ladung finden, die breiartig werden kann, sofern diese auf einem zur Beschränkung des Verrutschens von Ladung besonders konstruierten oder ausgerüsteten Frachtschiff gemäß Ziffer 7.3.2 oder einem besonders konstruierten Schiff für pulverförmige Trockenladungen gemäß Ziffer 7.3.3 befördert wird.

7.3.1.3. Ladungen, die Flüssigkeiten enthalten, dürfen nicht im selben Laderaum über oder neben diesen Schüttgütern gestaut werden; dies gilt nicht für Flüssigkeiten, die in Dosen oder einer vergleichbaren Verpackung verpackt sind.

7.3.1.4 Während der gesamten Reise sind ausreichende Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass Flüssigkeiten in die Laderäume eindringen, in denen diese Schüttgüter gestaut sind.

7.3.1.5. Kapitäne sind vor den Gefahren zu warnen, die sich daraus ergeben können, dass Wasser zum Kühlen dieser Ladungen verwendet wird, solange sich das Schiff auf See befindet. Die Zufuhr von Wasser kann den Feuchtigkeitsgehalt dieser Ladungen in solch einer Weise erhöhen, dass diese breiartig werden. Erforderlichenfalls ist zu prüfen, ob die Anwendung von Wasser in Form des Versprühens erfolgen kann.

7.3.2 Frachtschiffe von besonderer Konstruktion oder mit besonderer Ausrüstung

18 Der bisherige Absatz 7.3.2 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

alt neu
7.3.2 Frachtschiffe von besonderer Konstruktion oder mit besonderer Ausrüstung

7.3.2.1 Ladungen mit einem Feuchtigkeitsgehalt, der über der Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung liegt, dürfen nur in für diesen Zweck besonders konstruierten oder ausgerüsteten Frachtschiffen befördert werden.

7.3.2.2 Die für diesen Zweck besonders konstruierten Frachtschiffe müssen dauerhafte schiffbauliche Begrenzungen haben, die so angeordnet sind, dass jedes Verrutschen von Ladung auf ein hinnehmbares Maß beschränkt wird. Das betreffende Schiff muss einen Nachweis über die entsprechende Genehmigung durch die Verwaltung mitführen.

7.3.2.3 Die für diesen Zweck besonders ausgerüsteten Frachtschiffe müssen mit besonders konstruierten, ortsbeweglichen Unterteilungen ausgerüstet sein, damit jedes Verrutschen von Ladung auf ein hinnehmbares Maß beschränkt wird. Die für diesen Zweck besonders ausgerüsteten Frachtschiffe müssenden nachstehenden Vorschriften entsprechen:

  1. Die obengenannten besonderen Vorrichtungen müssen so entworfen und angebracht sein, dass sie nicht nur in angemessener Weise die ungeheuren Kräfte aufnehmen, die durch die Fließbewegungen von Schüttgütern mit hoher Dichte allgemein erzeugt werden, sondern darüber hinaus der besonderen Notwendigkeit gerecht werden, die möglichen Krängungsmomente auf ein annehmbares, sicheres Ausmaß zu verringern, die sich aus einem Fließen der Ladung durch den Laderaum in der Schiffsquerrichtung ergeben. Unterteilungen, die zur Erfüllung dieser Vorschriften vorgesehen sind, dürfen nicht aus Holz gefertigt sein.
  2. Diejenigen schiffbaulichen Verbände, die eine solche Ladung unmittelbar umgeben, müssen bei Bedarf verstärkt werden.
  3. Die Pläne und Planzeichnungen der obengenannten besonderen Vorrichtungen sowie detaillierte Angaben zu den Stabilitätsbedingungen, die deren Entwurf zugrunde liegen, müssen von der Verwaltung genehmigt worden sein. Das betreffende Schiff muss einen Nachweis über die entsprechende Genehmigung durch die Verwaltung mitführen.

7.3.2.4 Dem Antrag an eine Verwaltung zur Genehmigung eines solchen Schiffes sind nachstehende Unterlagen beizufügen:

  1. die einschlägigen Stahlbauzeichnungen einschließlich maßstabsgetreuer Zeichnungen von Längs- und Quer-schnitt des Schiffes;
  2. Stabilitätsberechnungen, bei denen die verschiedenen Möglichkeiten der Gestaltung der Beladung und ein mögliches Übergehen der Ladung berücksichtigt worden sind und aus denen die Verteilung von Ladung und Flüssigkeiten in den Tanks sowie von Ladung, die breiartig werden kann, hervorgeht;
  3. alle sonstigen Angaben, die der Verwaltung bei der Beurteilung des Antrags von Nutzen sein können.
 "7.3.2 Zur Beschränkung des Verrutschens von Ladung besonders konstruierte oder ausgerüstete Frachtschiffe

7.3.2.1 Zur Beschränkung des Verrutschens von Ladung besonders konstruierte Frachtschiffe müssen dauerhafte schiffbauliche Begrenzungen haben, die so angeordnet sind, dass jedes Verrutschen von Ladung auf ein hinnehmbares Maß beschränkt wird. Das betreffende Schiff muss einen Nachweis über die entsprechende Genehmigung durch die Verwaltung mitführen.

7.3.2.2. Zur Beschränkung des Verrutschens von Ladung besonders ausgerüstete Frachtschiffe müssen mit besonders konstruierten, ortsbeweglichen Unterteilungen ausgerüstet sein, damit jedes Verrutschen von Ladung auf ein hinnehmbares Maß beschränkt wird. Besonders ausgerüstete Frachtschiffe müssen den nachstehenden Vorschriften entsprechen:

  1. Die obengenannten besonderen Vorrichtungen müssen so entworfen und angebracht sein, dass sie nicht nur in angemessener Weise die ungeheuren Kräfte aufnehmen, die durch die Fließbewegungen von Schüttgütern mit hoher Dichte allgemein erzeugt werden, sondern darüber hinaus der besonderen Notwendigkeit gerecht werden, die möglichen Krängungsmomente auf ein annehmbares, sicheres Ausmaß zu verringern, die sich aus einem Fließen der Ladung durch den Laderaum in der Schiffsquerrichtung ergeben. Unterteilungen, die zur Erfüllung dieser Vorschriften vorgesehen sind, dürfen nicht aus Holz gefertigt sein.
  2. Diejenigen schiffbaulichen Verbände, die eine solche Ladung unmittelbar umgeben, müssen bei Bedarf verstärkt werden.
  3. Die Pläne und Planzeichnungen der obengenannten besonderen Vorrichtungen sowie detaillierte Angaben zu den Stabilitätsbedingungen, die deren Entwurf zugrunde liegen, müssen von der Verwaltung genehmigt worden sein. Das betreffende Schiff muss einen Nachweis über die entsprechende Genehmigung durch die Verwaltung mitführen.

7.3.2.3 Dem Antrag an eine Verwaltung zur Genehmigung eines solchen Schiffes sind nachstehende Unterlagen beizufügen:

  1. die einschlägigen Stahlbauzeichnungen einschließlich maßstabsgetreuer Zeichnungen von Längs- und Querschnitt des Schiffes;
  2. Stabilitätsberechnungen, bei denen die verschiedenen Möglichkeiten der Gestaltung der Beladung und ein mögliches Übergehen der Ladung berücksichtigt worden sind und aus denen die Verteilung von Ladung und Flüssigkeiten in den Tanks sowie von Ladung, die breiartig werden kann, hervorgeht;
  3. alle sonstigen Angaben, die der Verwaltung bei der Beurteilung des Antrags von Nutzen sein können."

19 Der folgende neue Absatz 7.3.3 wird angefügt:

"7.3.3 Besonders konstruierte Frachtschiffe für pulverförmige Trockenladungen

7.3.3.1 Besonders konstruierte Frachtschiffe für pulverförmige Trockenladungen sind zu dem Zweck zu entwerfen und zu konstruieren,

  1. ausschließlich pulverförmige Trockenladungen zu befördern und
  2. Ladungen unter Verwendung geschlossener, mit pneumatischen Einrichtungen betriebener Systeme umzuschlagen, die verhindern, dass die Ladung dem Wetter ausgesetzt wird.

7.3.3.2. Das betreffende Schiff muss einen Nachweis über die entsprechende Genehmigung durch die Verwaltung mitführen."

Abschnitt 8
Prüfverfahren für Ladungen, die breiartig werden können

8.1 Allgemeines

20 Am Ende des Absatzes 8.1 werden die Wörter " es sei denn, die Ladung werde in einem für diesen Zweck besonders konstruierten oder ausgerüsteten Schiff befördert" gestrichen.

Abschnitt 9
Stoffe, deren chemische Eigenschaften zu Gefährdungen führen können

9.2.3 Stoffe, die nur als Schüttgut gefährlich sind (MHB)

9.2.3.1 Allgemeines

21 Nach dem bisherigen Absatz 9.2.3.1.3 werden die folgenden beiden neuen Absätze 9.2.3.1.4 und 9.2.3.1.5 angefügt:

"9.2.3.1.4 Obwohl versucht wurde, die chemischen Gefährdungen eng zu definieren, um eine einheitliche Vorgehensweise bei der Einstufung als MHB einzuführen, ist, wenn menschliche Erfahrungen oder andere Faktoren auf die Notwendigkeit der Berücksichtigung anderer chemischer Gefährdungen hindeuten, diesen immer Rechnung zu tragen. Werden Abweichungen von den in den Ziffern 9.2.3.2 bis 9.2.3.7 beschriebenen chemischen Gefährdungen erkannt (Andere Gefährdungen (OH)), sind diese ordnungsgemäß mit Begründungen aufzuzeichnen. Andere Gefährdungen sind in den Abschnitt " Gefahr(en)" der jeweiligen Stoffblattseite aufzunehmen.

9.2.3.1.5 Auf jeder Stoffblattseite als MHB eingestufter Ladungen soll die Ausweisung als MHB in der Zelle "Klasse" der Merkmaltabelle von einem Kürzel begleitet sein. Weist ein Stoff eine oder mehrere der im Folgenden definierten chemischen Gefährdungen auf, ist für jede dieser Gefährdungen das entsprechende Kürzel in die Zelle "Klasse" aufzunehmen. Eine zusammenfassende Darstellung der Kürzel ist in der nachstehenden Tabelle wiedergegeben:

Chemische Gefährdung Kürzel
Brennbare feste Stoffe CB
Selbsterhitzungsfähige feste Stoffe SH
Feste Stoffe, die entzündbares Gas entwickeln, wenn sie feucht werden WF
Feste Stoffe, die giftiges
Gas entwickeln, wenn sie feucht werden WT
Giftige feste Stoffe TX
Ätzende feste Stoffe CR
Andere Gefährdungen OH

und die nachstehenden Überschriften der Unterabsätze des Absatzes 9.2.3 erhalten folgenden Wortlaut:

alt neu
9.2.3.2 Brennbare feste Stoffe 13

9.2.3.3 Selbsterhitzungsfähige feste Stoffe 13

9.2.3.4 Feste Stoffe, die sich indie sich in entzündbares Gas verwandeln, wenn sie feucht werden 13

9.2.3.5 Feste Stoffe, die giftige Gase entwickeln, wenn sie feucht werden 13

9.2.3.6 Giftige feste Stoffe 13

 "9.2.3.2 Brennbare feste Stoffe: MHB (CB)

9.2.3.3 Selbsterhitzungsfähige feste Stoffe: MHB (SH)

9.2.3.4. Feste Stoffe, die entzündbares Gas entwickeln, wenn sie feucht werden: MHB (WF)

9.2.3.5. Feste Stoffe, die giftiges Gas entwickeln, wenn sie feucht werden: MHB (WT)

9.2.3.6. Giftige feste Stoffe: MHB (TX)

9.2.3.7 Ätzende feste Stoffe: MHB (CR)"

9.2.3.7 Ätzende feste Stoffe

22 In Absatz 9.2.3.7.3 wird die Bezugnahme "ISO 3574:199" durch die Bezugnahme "ISO 3574:1999" ersetzt.

9.3 Stau- und Trennvorschriften

9.3.3 Trennung zwischen als Schüttgut beförderten Stoffen, deren chemische Eigenschaften zu Gefährdungen führen können, und gefährlichen Gütern in verpackter Form

23 Absatz 2 des bisherigen Absatzes 9.3.3.1 (vor der Tabelle) erhält die Nummerierung "9.3.3.2".

Abschnitt 13
Hinweise auf einschlägige Angaben und Empfehlungen

13.1 Allgemeines

24 In Absatz 13.1 werden nach dem Wort "IMO-Texte" die Wörter "und anderen internationalen Normen (wie ISO, IEC)" eingefügt.

13.2 Verweisliste

25 In Absatz 13.2 werden nach dem Wort "IMO-Dokumente" im ersten Satz die Wörter "oder Normen" eingefügt und im dritten Satz des Absatzes werden nach dem Wort "IMO-Dokumente" die Wörter "oder Bezugsnormen" eingefügtl.

26 In der Kopfzeile der Tabelle werden nach dem

Wort "IMO-Texte" in der Spalte "Verweis auf einschlägige IMO-Texte (2)" die Wörter "oder Normen" eingefügt."

13.2.3 Feuerlöscheinrichtungen

27 In Absatz 13.2.3 der Tabelle wird eine neue zweite Zeile mit folgendem Wortlaut eingefügt:

Allgemeines; Gruppe B FSS-Code, Kapitel 5 Fest eingebaute Gas- Feuerlöschsysteme

und in Absatz 13.2.3 der Tabelle wird der Wortlaut in der Spalte "Verweis auf einschlägige IMO-Texte (2)" für den Eintrag "Gruppen A, B und C" durch den Wortlaut "MSC/Circ.1395/Rev.2" ersetzt und in der Spalte "Thema (3)" werden nach den Wörtern "befreit werden können" die Wörter ", oder bei denen ein fest eingebautes Gas-Feuerlöschsystem unwirksam ist" angefügt.

13.2.4 Lüftung

28 In Absatz 13.2.4 der Tabelle werden am Ende des Absatzes drei neue Zeilen mit folgendem Wortlaut angefügt:

Allgemeines; Gruppe B MSC.1/ Circ.1434 Einheitliche Auslegung von SOLAS II-2/19.3.4
Allgemeines; Gruppe B MSC.1/ Circ.1.120 Einheitliche Auslegung von SOLAS einschließlich II2/19.3.2, 19.3.4 und 19.3.4.2
Allgemeines; Gruppe B EC 60092- 506 Elektrische Normen für Ausrüstung, die für die Verwendung in einer explosionsfähigen Atmosphäre geeignet ist

13.2.6 Aufspüren von Gasen

29 In Abschnitt 13.2.6 der Tabelle werden in der Spalte "Verweis auf einschlägige IMO-Texte (2)" die Wörter ", Abschnitt 3" durch die Wörter "in der durch MSC.1/Circ.1396 geänderten Fassung" ersetzt und am Ende des Absatzes wird eine neue Zeile mit folgendem Wortlaut angefügt:

Allgemeines IEC 60092- 506 Elektrische Normen für Ausrüstung, die für die Verwendung in einer explosionsfähigen Atmosphäre geeignet sind

13.2.10 Trennung

30 In Absatz 13.2.10 der Tabelle wird am Ende des Absatzes eine neue Zeile mit folgendem Wortlaut angefügt:

Gruppe B IEC 60092-352 Normen für Kabeldurchführungen in Trennbereichen

13.2.12 Betreten geschlossener Räume

31 In Absatz 13.2.12 der Tabelle erhält der Text in der Spalte "Verweis auf einschlägige IMO-Texte (2)" den Wortlaut "Entschließung A.1050(27), angenommen am 30. November 2011 " und in der Spalte "Thema (3)" erhält der Titel den Wortlaut "Überarbeitete Empfehlungen zum Begehen geschlossener Räume an Bord von Schiffen".

13.2.13 Vermeidung von Überbelastung

32 In Absatz 13.2.13 der Tabelle werden am Ende des Absatzes zwei neue Zeilen mit folgendem Wortlaut angefügt:

2.1.2 Entschließung A.862(20) in ihrer geänderten Fassung Code für das sichere Be- und Entladen von Massengutschiffen (BLU-Code)
2.1.2 MSC.1/Circ.1357 Zusätzliche Erwägungen hinsichtlich des sicheren Beladens von Massengutschiffen

33 Es wird ein neuer "Abschnitt 14" mit folgendem

Wortlaut angefügt:

"Abschnitt 14
Verhütung der Verschmutzung durch Ladungsrückstände von Schiffen

14.1 Die Bestimmungen dieses Abschnitts sind auf die Behandlung von Ladungsrückständen von Schüttladungen im Zusammenhang mit den Richtlinien von 2012 für die Durchführung der Anlage V von MARPOL (Entschließung MEPC.219(63) in ihrer geänderten Fassung) (die Richtlinien) gerichtet. Nach Anlage V von MARPOL hängt die Behandlung von Ladungsrückständen von Schüttladungen in erster Linie von der Einstufung einer Schüttladung als schädlich für die Meeresumwelt (HME) oder nicht schädlich für die Meeresumwelt (nicht HME) ab. Die Verantwortung für die Einstufung und die Angabe einer Schüttladung als HME oder nicht HME liegt nach Absatz 3.4 der Richtlinien beim Versender. Die Informationen in diesem Abschnitt dienen der Unterstützung der Nutzer des IMSBC-Codes.

14.2 Die Richtlinien bieten Unterstützung bei der Durchführung der Vorschriften in Anlage V von MARPOL. Der für Rückstände von Schüttladungen maßgebliche Wortlaut der Richtlinien wird nachstehend wiedergegeben. Die Richtlinien können nach der Annahme dieser Fassung des IMSBC-Codes geändert werden und es soll immer auf die letzte Fassung der Richtlinien zurückgegriffen werden.

Richtlinien von 2012 für die Durchführung der Anlage V von MARPOL

Anhang 1 Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter Änderungen bestehender Stoffblattseiten

Alfalfa

34 Auf der Stoffblattseite für "ALFALFA" werden im ersten Satz des Abschnitts "Ladevorschriften" die Wörter "des Codes" durch die Wörter "dieses Codes" ersetzt.

Aluminiumhydrat

35 Auf der Stoffblattseite für "ALUMINIUMHYDRAT" erhält der erste Absatz des Abschnitts "Witterungsabhängige Vorkehrungen" folgenden Wortlaut:

alt neu
Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein für diesen Zweck besonders konstruiertes oder ausgerüstetes Frachtschiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 des Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt  "Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:"

Sinterasche, nass

36 In der Schüttgut-Versandbezeichnung wird das Wort ", NASS" gestrichen. Im Abschnitt "Beschreibung" wird der vierte Satz "Unlöslich in Wasser." durch folgenden Wortlaut ersetzt:

"Diese Ladung kann dem Typ "nass", der unter Verwendung von Wasser entladen wird, oder dem Typ "trocken", der unter trockenen Bedingungen entladen wird, zugeordnet sein."

und der zweite Satz des Abschnitts "Witterungsabhängige Vorkehrungen" erhält folgenden Wortlaut:

alt neu
Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein für diesen Zweck besonders konstruiertes oder ausgerüstetes Frachtschiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 des Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:  "Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 oder den Vorschriften in Ziffer 7.3.3 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:"

Kohle

37 Auf der Stoffblattseite für "KOHLE" erhält der erste Absatz des Abschnitts "Witterungsabhängige Vorkehrungen" folgenden Wortlaut: 

alt neu
Ist es möglich, dass eine Ladung während der Reise breiartig wird, liegt ihr Feuchtigkeitsgehalt über der Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung und wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein für diesen Zweck besonders konstruiertes oder ausgerüstetes Frachtschiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 des Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:  "Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:"

Im Anhang der Stoffblattseite für "KOHLE" erhält die Fußnote in Absatz 2.7.1.4 im Abschnitt "Verfahren zur Überwachung der Gaskonzentration bei Kohleladungen" folgenden Wortlaut:

alt neu
Es wird auf die von der Organisation mit Entschließung A.864(20) angenommenen "Empfehlungen für das Betreten geschlossener Räume an Bord von Schiffen" in ihrer gegebenenfalls geänderten Fassung verwiesen.  "Es wird auf die von der Organisation mit Entschließung A.1050(27) angenommenen "Überarbeiteten Empfehlungen zum Begehen geschlossener Räume an Bord von Schiffen" verwiesen (siehe Ergänzungsband zu diesem Code)."

Kohlenschlamm

38 Im Abschnitt "Witterungsabhängige Vorkehrungen" erhält der erste Absatz folgenden Wortlaut: 

alt neu
Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein für diesen Zweck besonders konstruiertes oder ausgerüstetes Frachtschiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 des Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:  "Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:"

Koksgrus

39 Im Abschnitt "Witterungsabhängige Vorkehrungen" erhält der erste Absatz folgenden Wortlaut: 

alt neu
Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein für diesen Zweck besonders konstruiertes oder ausgerüstetes Frachtschiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 des Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:  "Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:"

Flussspat

40 Im Abschnitt "Witterungsabhängige Vorkehrungen" erhält der erste Absatz folgenden Wortlaut: 

alt neu
Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein für diesen Zweck besonders konstruiertes oder ausgerüstetes Frachtschiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 des Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:  "Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:"

Flugasche, nass

41 Im Abschnitt "Witterungsabhängige Vorkehrungen" erhält der erste Absatz folgenden Wortlaut: 

alt neu
Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein für diesen Zweck besonders konstruiertes oder ausgerüstetes Frachtschiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 des Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:  "Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:"

Ilmenit-Ton

42 Im Abschnitt "Witterungsabhängige Vorkehrungen" erhält der erste Absatz folgenden Wortlaut: 

alt neu
Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein für diesen Zweck besonders konstruiertes oder ausgerüstetes Frachtschiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 des Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:  "Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:"

Ilmenit (veredelt)

43 Im Abschnitt "Witterungsabhängige Vorkehrungen" erhält der erste Absatz folgenden Wortlaut: 

alt neu
Diese Ladung ist vor dem Laden, während des Ladens und während der Reise so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein für diesen Zweck besonders konstruiertes oder ausgerüstetes Frachtschiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 des Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:  "Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:"

Eisenerz

44 Die Stoffblattseite für "EISENERZ" wird durch folgenden Wortlaut ersetzt: 

alt neu
EISENERZ

IRON ORE

Beschreibung

Eisenerz variiert farblich zwischen dunkelgrau und rostrot; nach seinem Eisengehalt reicht es von Hämatit, einem Erz mit hohem Eisenanteil, bis zum kommerziell eher minderwertigen Eisenstein. Feuchtigkeitsgehalt: 0% bis 16%. Mineralkonzentrate sind eine andere Art von Ladung (siehe den Eintrag EISENKONZENTRAT).

Merkmale

Schüttwinkel Schüttdichte (kg/m3) Staufaktor (m3/t)
nicht zutreffend 1.250 bis 3.448 0,29 bis 0,80
Größe Klasse Gruppe
bis zu 250 mm nicht zutreffend C

Gefahr(en)

Keine besonderen Gefährdungen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Eisenerzladungen können Magnetkompasse beeinträchtigen.

Stau- und Trennvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Sauberkeit der Laderäume

Keine besonderen Anforderungen.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Keine besonderen Anforderungen.

Ladevorschriften

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 des Codes.

Da der Stoff eine extreme hohe Dichte besitzt, ist darauf zu achten, dass die Ladung eben über die Tankdecke verteilt ist, um die Gewichtsverteilung auszugleichen. Es ist sicherzustellen, dass die Tankdecke während der Reise und während des Ladens nicht durch angehäufte Ladung überbelastet wird.

Vorsichtsmaßnahmen

Die Umschlagsrate dieser Ladung ist normalerweise sehr hoch. Zur Umsetzung des nach SOLAS-Regel VI/9.3 vorgeschriebenen Ladeplans ist in gebotener Weise auf die Aufnahme beziehungsweise Abgabe von Ballastwasser zu achten.

Lüftungsvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Beförderungsvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Entladevorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Keine besonderen Anforderungen.


 "EISENERZ

Iron ore

Die Bestimmungen dieser Stoffblattseite finden Anwendung auf Eisenerz-Ladungen,

  1. die entweder
    1. weniger als 10 % Feinteilchen von weniger als 1 mm (D10 > 1 mm) oder
    2. weniger als 50 % Teilchen von weniger als 10 mm (D50 > 10 mm) oder
    3. beides enthalten, oder die
  2. Feineisenerz mit einem Gesamtgoethitanteil von 35 Masseprozentteilen oder mehr enthalten, sofern der Kapitän vom Versender eine Erklärung über den nach international oder innerstaatlich anerkannten normierten Verfahren ermittelten Goethitanteil der Ladung erhält.

Beschreibung

Eisenerz variiert farblich zwischen dunkelgrau und rostrot. Hinsichtlich seines Eisengehalts reicht es von Hämatit, einem Erz mit hohem Eisenanteil, bis zum kommerziell eher minderwertigen Eisenstein. Mineralische Konzentrate sind eine andere Art von Ladung (siehe EISEN-KONZENTRAT).

Merkmale

SCHÜTTWINKEL SCHÜTTDICHTE
(kg/m3)
STAUFAKTOR
(m3/t)
nicht zutreffend 1.250 bis 3.500 0,29 bis 0,80
GRÖSSE KLASSE GRUPPE
bis zu 250 mm nicht zutreffend C

Gefahr(en)

Keine besonderen Gefährdungen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Eisenerzladungen können Magnetkompasse beeinträchtigen.

Stau- und Trennvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Sauberkeit der Laderäume

Keine besonderen Anforderungen.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Keine besonderen Anforderungen.

Ladevorschriften

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

Wenn der Staufaktor dieser Ladung gleich oder weniger als 0,56 m3/t ist, kann die Tankdecke überlastet werden, wenn die Ladung nicht gleichmäßig auf der Tankdecke verteilt wird, um die Gewichtsverteilung auszugleichen. Es ist sicherzustellen, dass die Tankdecke während der Reise und während des Ladens nicht durch angehäufte Ladung überlastet wird.

Vorsichtsmaßnahmen

Die Umschlagsrate dieser Ladung ist normalerweise sehr hoch. Zur Umsetzung des nach SOLAS-Regel VI/7.3 vorgeschriebenen Ladeplans ist in gebotener Weise auf die Aufnahme beziehungsweise Abgabe von Ballastwasser zu achten. Die Lenzbrunnen müssen sauber, trocken und in geeigneter Weise geschützt sein, um ein Eindringen dieser Ladung zu verhindern.

Lüftungsvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Beförderungsvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Entladevorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Keine besonderen Anforderungen."

Eisenerzpellets

45 Auf der Stoffblattseite für "EISENERZPELLETS" werden im Abschnitt "Vorsichtsmaßnahmen" die Wörter "Keine besonderen Anforderungen." gestrichen.

Metallsulfid-Konzentrate

46 Im Abschnitt "Witterungsabhängige Vorkehrungen" erhält der erste Absatz folgenden Wortlaut: 

alt neu
Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein für diesen Zweck besonders konstruiertes oder ausgerüstetes Frachtschiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 des Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:  "Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:"

Mineralische Konzentrate

47 Im Abschnitt "Witterungsabhängige Vorkehrungen" erhält der erste Absatz folgenden Wortlaut: 

alt neu
Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein für diesen Zweck besonders konstruiertes oder ausgerüstetes Frachtschiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 des Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:  "Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:"

Nickelerz

48 Im Abschnitt "Witterungsabhängige Vorkehrungen" erhält der erste Absatz folgenden Wortlaut: 

alt neu
Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein für diesen Zweck besonders konstruiertes oder ausgerüstetes Frachtschiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 des Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:  "Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:"

Torf

49 Im Abschnitt "Ladevorschriften" werden die Wörter "soll nur auf eigens zu diesem Zweck ausgerüsteten oder gebauten Frachtschiffen befördert werden (siehe hierzu die Abschnitte 7.2.2 bis 7.2.4 des Codes)" durch die Wörter " darf nur auf einem Schiff befördert werden, das den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht" ersetzt.

Schwermineral-Sand

50 Im Abschnitt "Witterungsabhängige Vorkehrungen" erhält der erste Absatz folgenden Wortlaut: 

alt neu
Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein für diesen Zweck besonders konstruiertes oder ausgerüstetes Frachtschiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 des Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:  "Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:"

Schwefel (geformt, fest)

51 Auf der Stoffblattseite für "SCHWEFEL (geformt, fest)" erhält die Fußnote im Abschnitt "Reinigung" folgenden Wortlaut: 

alt neu
Es wird auf die von der Organisation mit Entschließung A.864(20) angenommenen Empfehlungen für das Betreten geschlossener Räume an Bord von Schiffen verwiesen.  "Es wird auf die von der Organisation mit Entschließung A.1050(27) angenommenen "Überarbeiteten Empfehlungen zum Begehen geschlossener Räume an Bord von Schiffen" verwiesen (siehe Ergänzungsband zu diesem Code)."

Holzmasse-Pellets

52 Die bestehende Stoffblattseite für "HOLZMASSE-PELLETS"

HOLZMASSE-PELLETS

WOOD PELLETS

Beschreibung

Holzmasse-Pellets sind hellbraun bis dunkelbraun, sehr hart und lassen sich nur schwer zusammendrücken. Sie besitzen üblicherweise eine spezifische Dichte zwischen 1100 und 1700 kg/m3 und eine Schüttdichte von 600 bis 750 kg/m3. Holzmasse-Pellets werden aus Sägemehl, Hobelspänen und anderen Holzabfällen wie zum Beispiel Rinde aus der Holzverarbeitung hergestellt. Normalerweise werden den Pellets keine Zusatz- oder Bindemittel beigefügt, es sei denn, der Kunde wünscht dies ausdrücklich. Das Ausgangsmaterial wird zerkleinert, getrocknet und in die Form von Pellets gepresst. Das Ausgangsmaterial wird auf ungefähr ein Drittel seiner Größe zusammengepresst, und die fertigen Holzmasse-Pellets besitzen normalerweise einen Feuchtigkeitsgehalt von 4 bis 8%. Holzmasse-Pellets werden als Brennstoff für Fernheizungen und Stromerzeugungsanlagen sowie als Brennstoff für Heizkörper für kleine Räume, zum Beispiel Öfen und Kamine, verwendet.

Holzmasse-Pellets werden aufgrund ihres Flüssigkeits-Aufnahmevermögens auch als Tierstreu eingesetzt. Diese Art von Holzmasse-Pellets hat üblicherweise einen Feuchtigkeitsgehalt von 8 bis 10%.

Merkmale

Schüttwinkel Schüttdichte (kg/m3) Staufaktor (m3/t)
ungefähr 30° 600 bis 750 1,4 bis 1,6
Größe Klasse Gruppe
zylindrisch mit 3 bis 12 mm Durchmesser und 10 bis 20 mm Länge MHB B

Gefahr(en)

Manche Partien von Holzmasse-Pellets können zur Oxidation neigen, was eine Verringerung des Sauerstoffgehalts und ein Ansteigen des Kohlendioxidgehalts im Laderaum und in den damit in Verbindung stehenden Räumen zur Folge hat.

Pellets, die Feuchtigkeit ausgesetzt sind, schwellen an. Holzmasse-Pellets können gären, wenn der Feuchtigkeitsgehalt über 15% beträgt, wobei erstickende und brennbare Gase freigesetzt werden, die zur Selbstentzündung führen können.

Beim Umschlag von Holzmasse-Pellets kann sich Staub entwickeln. Bei einer hohen Staubkonzentration besteht die Gefahr einer Staubexplosion.

Stau- und Trennvorschriften

Trennung wie für Stoffe der Klasse 4.1.

Sauberkeit der Laderäume

Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Diese Ladung ist so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Diese Ladung darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein. Auch in vorherdurchlüfteten unmittelbar benachbarten Räumen besteht nach einer derartigen Schließung ein hohes Risiko der erneuten Verminderung des Sauerstoffgehalts und der erneuten Bildung von Kohlenmonoxid.

Ladevorschriften

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4, 5 und 6 des Codes.

Vorsichtsmaßnahmen

Das Betreten der Laderäume und unmittelbar benachbarter begrenzter Räume darf erst dann gestattet werden, wenn durch Messungen festgestellt ist, dass der Sauerstoff- und der Kohlenmonoxidgehalt wieder die nachstehenden Werte erreicht haben: Sauerstoff: 20,7% und Kohlenmonoxid: < 100 ppm. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, so ist der Laderaum beziehungsweise sind die unmittelbar benachbarten begrenzten Räume reichlich zu belüften und nach Ablauf einer angemessenen Zeitspanne ist eine erneute Messung vorzunehmen.

Alle Besatzungsmitglieder müssen beim Betreten von Laderäumen, in denen diese Ladung befördert wird, und von unmittelbar benachbarten geschlossenen Räumen ein Sauerstoff- und Kohlenmonoxid-Messgerät tragen, das auch eingeschaltet worden ist.

Lüftungsvorschriften

Es kann erforderlich sein, geschlossene Räume in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Laderaum, in dem diese Ladung befördert wird, zu belüften, bevor sie betreten werden, selbst wenn es so aussieht, als seien diese Räume gegenüber dem betreffenden Laderaum abgedichtet.

Beförderungsvorschriften

Die Luken der Laderäume, in denen diese Ladung befördert wird, müssen wetterdicht sein, um ein Eindringen von Wasser zu verhindern.

Entladevorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Keine besonderen Anforderungen.

Notfallmaßnahmen

AN BORD MITZUFÜHRENDE BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG

Es sollten umluftunabhängige Atemschutzgeräte sowie kombinierte oder gesonderte Sauerstoff- und Kohlenmonoxid-Messgeräte zur Verfügung stehen.

NOTFALLMASSNAHMEN

keine

NOTFALLMASSNAHMEN BEI BRAND

Luken dicht machen. Einsatz der fest eingebauten Feuerlöschanlage des Schiffes.

Das Unterbinden der Luftzufuhr kann zur Eindämmung eines Brandes ausreichend sein.

Brand mit Kohlendioxid, Schaum oder Wasser löschen.

MEDIZINISCHE ERSTE HILFE

Siehe den Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern (Medical First Aid Guide - MFAG) in seiner derzeit geltenden Fassung.

wird gestrichen.

Neue Stoffblattseiten

53 Die folgenden neuen Stoffblattseiten werden in alphabetischer Reihenfolge eingefügt:

"Aluminiumfluorid

Aluminium Fluoride

Beschreibung

Aluminiumfluorid ist ein feines, weißes und geruchloses Pulver, das in trockener Form vorliegt. Die Ladung ist nicht kohäsiv. Der Feuchtigkeitsgehalt beträgt weniger als 1 %.

Merkmale

SCHÜTTWINKEL SCHÜTTDICHTE
(kg/m3)
STAUFAKTOR
(m3/t)
32° bis 35° 1.527 0,65
GRÖSSE KLASSE GRUPPE
feines Pulver nicht zutreffend A

Gefahr(en)

Diese Ladung kann breiartig werden, wenn sie mit einem Feuchtigkeitsgehalt befördert wird, der über ihrer Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung (TML) liegt. Siehe hierzu Abschnitte 7 und 8 dieses Codes.

Diese Ladung kann leichte Reizungen der Augen und der Schleimhäute hervorrufen. In Berührung mit Säuren entwickelt sie giftige Fluorwasserstoffdämpfe. Sie kann unter Feuereinwirkung giftige Fluorwasserstoffgase entwickeln. Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Stau- und Trennvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Sauberkeit der Laderäume

Keine besonderen Anforderungen.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:

  1. Der Feuchtigkeitsgehalt der Ladung muss während der Reise geringer als ihre TML gehalten werden;
  2. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, darf die Ladung nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden;
  3. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, müssen während des Umschlags dieser Ladung alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein;
  4. die Ladung darf bei Niederschlag unter den Bedingungen umgeschlagen werden, die in den unter Ziffer 4.3.3 dieses Codes vorgeschriebenen Verfahren aufgeführt sind;
  5. die Ladung in einem bestimmten Laderaum darf auch bei Niederschlag umgeschlagen werden, sofern die gesamte Ladungsmenge aus diesem bestimmten Laderaum in dem betreffenden Hafen gelöscht werden soll.

Ladevorschriften

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

Vorsichtsmaßnahmen

Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen bei Bedarf Schutzkleidung, Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen.

Lüftungsvorschriften

Keine besonderen Anforderungen. Beförderungsvorschriften

Das Aussehen der Oberfläche dieser Ladung ist während der Reise regelmäßig zu überprüfen. Wird während der Reise ungebundenes Wasser über der Ladung oder ein flüssiger Aggregatzustand der Ladung festgestellt, so hat der Kapitän geeignete Maßnahmen zu treffen, um ein Übergehen der Ladung und ein mögliches Kentern des Schiffes zu verhindern; er hat auch zu prüfen, ob er als Notmaßnahme einen Schutzhafen anläuft.

Entladevorschriften

Unterkunftsräume und Ausrüstung müssen vor Staub geschützt sein.

Reinigung

Vor dem Einsatz von Wasser muss sichergestellt sein, dass die Decks und Laderäume leergeschaufelt und sauber gekehrt worden sind." "Amorphe Natriumsilicat-Brocken

Amorphous sodium silicate lumps

Diese Stoffblattseite findet ausschließlich auf amorphe Natriumsilicat-Brocken mit einem molaren Verhältnis zwischen Siliziumdioxid und Natriumoxid (SiO2/Na2O) von mehr als 3,2 Anwendung.

Beschreibung

Brocken. Farbloser bis grüner, glasartiger fester Stoff. Merkmale

SCHÜTTWINKEL SCHÜTTDICHTE
(kg/m3)
STAUFAKTOR
(m3/t)
nicht zutreffend 1.100 bis 1.500 0,67 bis 0,91
GRÖSSE KLASSE GRUPPE
bis zu 100 mm MHB (CR) B

Gefahr(en)

Staub aus dieser Ladung kann Reizungen der Haut und Augen hervorrufen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr. Diese Ladung ist hygroskopisch und verklebt, wenn sie feucht wird.

Stau- und Trennvorschriften Keine besonderen Anforderungen.

Sauberkeit der Laderäume

Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Diese Ladung ist so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Diese Ladung darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen werden soll, geschlossen sein.

Ladevorschriften

Während des Ladens ist darauf zu achten, dass möglichst wenig Staub erzeugt wird. Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

Vorsichtsmaßnahmen

Die Lenzbrunnen müssen sauber und trocken und in geeigneter Weise abgedeckt sein, um ein Eindringen dieser Ladung zu verhindern.

Personen, die dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen Schutzkleidung, Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen. Es sind geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Maschinen- und Unterkunftsräume vor Staub aus dieser Ladung zu schützen.

Lüftungsvorschriften

Die Laderäume, in denen diese Ladung befördert wird, dürfen während der Reise nicht belüftet werden.

Beförderungsvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Entladevorschriften

Während des Entladens ist darauf zu achten, dass möglichst wenig Staub erzeugt wird. Diese Ladung ist hygroskopisch und kann sich in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen. Wenn sich diese Ladung verfestigt hat, ist sie bei Bedarf zu trimmen, um die Bildung von Überhängen zu verhindern.

Reinigung

Keine besonderen Anforderungen. Notfallmaßnahmen

AN BORD MITZUFÜHRENDE BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG

keine

NOTFALLMASSNAHMEN

keine

NOTFALLMASSNAHMEN BEI BRAND

keine

MEDIZINISCHE ERSTE HILFE

Siehe den Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern (Medical First Aid Guide - MFAG) in seiner derzeit geltenden Fassung. "Borsäure Bsoric

Acid Beschreibung

Weißes, frei fließendes, kristallines Pulver. Geruchlos und trocken mit einem Feuchtigkeitsgehalt von höchstens 1,0 %. Wasserlöslich.

Merkmale

SCHÜTTWINKEL SCHÜTTDICHTE
(kg/m3)
STAUFAKTOR
(m3/t)
nicht zutreffend 544 bis 862 1,16 bis 1,84
GRÖSSE KLASSE GRUPPE
feines kristallines
Pulver, trocken
MHB (TX) B

Gefahr(en)

Kann beim Einatmen leichte Reizungen der Nase und des Halses hervorrufen. Kann Hautreizungen hervorrufen. Kann langfristig gesundheitsschädigende Wirkungen haben. Diese Ladung ist nicht brennbar. Diese Ladung ist hygroskopisch und verklebt, wenn sie feucht wird.

Stau- und Trennvorschriften

"Getrennt von" Metallhydriden und Alkalimetallen.

Sauberkeit der Laderäume

Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Diese Ladung ist so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Diese Ladung darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein.

Ladevorschriften

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

Vorsichtsmaßnahmen

Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen bei Bedarf Schutzkleidung, Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen.

Lüftungsvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Beförderungsvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Entladevorschriften

Bei Niederschlag ist das Entladen nicht gestattet.

Borsäure ist hygroskopisch und kann sich in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen. Wenn sich diese Ladung verfestigt hat, ist sie bei Bedarf zu trimmen, um die Bildung von Überhängen zu verhindern.

Reinigung

Vor dem Auswaschen aller Laderäume ist eine gründliche Trockenreinigung durchzuführen.

Notfallmaßnahmen

AN BORD MITZUFÜHRENDE BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG

keine

NOTFALLMASSNAHMEN

keine

NOTFALLMASSNAHMEN BEI BRAND

keine

MEDIZINISCHE ERSTE HILFE

Siehe den Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern (Medical First Aid Guide - MFAG) in seiner derzeit geltenden Fassung. "Chemiegips

Chemical Gypsum Beschreibung

Calciumsulfathydrat als Produkt oder Nebenprodukt von Schmelz- und Raffinerieprozessen und Polyaluminiumchlorid. Geruchloses, unlösliches, weißes oder braunes Pulver. Wird für Gipsplatten und Zement verwendet.

Merkmale

SCHÜTTWINKEL SCHÜTTDICHTE
(kg/m3)
STAUFAKTOR
(m3/t)
nicht zutreffend 570 bis 1. 170 0,85 bis 1,74
GRÖSSE KLASSE GRUPPE
40
μ m bis 1 mm
Nicht zutreffend A

Gefahr(en)

Diese Ladung kann breiartig werden, wenn sie mit einem Feuchtigkeitsgehalt befördert wird, der über ihrer Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung (TML) liegt. Siehe hierzu Abschnitte 7 und 8 dieses Codes. Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Stau- und Trennvorschriften Keine besonderen Anforderungen.

Sauberkeit der Laderäume

Keine besonderen Anforderungen.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:

  1. Der Feuchtigkeitsgehalt der Ladung muss während der Ladevorgänge und während der Reise geringer als ihre TML gehalten werden;
  2. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, darf die Ladung nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden;
  3. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, müssen während des Umschlags dieser Ladung alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein;
  4. die Ladung darf bei Niederschlag unter den Bedingungen umgeschlagen werden, die in den unter Ziffer 4.3.3 dieses Codes vorgeschriebenen Verfahren aufgeführt sind;
  5. die Ladung in einem bestimmten Laderaum darf auch bei Niederschlag umgeschlagen werden, sofern die gesamte Ladungsmenge aus diesem bestimmten Laderaum in dem betreffenden Hafen gelöscht werden soll.

Ladevorschriften

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

Vorsichtsmaßnahmen

Keine besonderen Anforderungen.

Lüftungsvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Beförderungsvorschriften

Das Aussehen der Oberfläche dieser Ladung ist während der Reise regelmäßig zu überprüfen. Wird während der Reise ungebundenes Wasser über der Ladung oder ein flüssiger Aggregatzustand der Ladung festgestellt, so hat der Kapitän geeignete Maßnahmen zu treffen, um ein Übergehen der Ladung und ein mögliches Kentern des Schiffes zu verhindern; er hat auch zu prüfen, ob er als Notmaßnahme einen Schutzhafen anläuft.

Entladevorschriften

Keine besonderen Anforderungen. Reinigung

Vor dem Auswaschen der Reste dieser Ladung sind die Decks und die Laderäume mit Schaufel und Besen zu reinigen, da sich diese Ladung nicht leicht auswaschen lässt. "Kupferschlacke

Copper Slag

Beschreibung

Rückstände aus der Kupferverhüttung. Diese Ladung weist eine hohe Durchlässigkeit auf und Porenwasser läuft bei ihr schnell ab. Sie ist von schwarzer oder rotbrauner Farbe und liegt entweder als Granulat oder in Form von Brocken vor.

Merkmale

SCHÜTTWINKEL SCHÜTTDICHTE
(kg/m3)
STAUFAKTOR
(m3/t)
nicht zutreffend 1.500 bis 2.500 0,40 bis 0,67
GRÖSSE KLASSE GRUPPE
bis zu 10 mm nicht zutreffend A

Gefahr(en)

Diese Ladung kann breiartig werden, wenn sie mit einem Feuchtigkeitsgehalt befördert wird, der über ihrer Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung (TML) liegt. Siehe hierzu Abschnitte 7 und 8 dieses Codes. Diese Ladung ist abriebfördernd. Diese Ladung ist nicht brennbar und besitzt eine geringe Brandgefahr.

Stau- und Trennvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Sauberkeit der Laderäume

Keine besonderen Anforderungen.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:

  1. Der Feuchtigkeitsgehalt der Ladung muss während der Ladevorgänge und während der Reise geringer als ihre TML gehalten werden;
  2. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, darf die Ladung nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden;
  3. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, müssen während des Umschlags dieser Ladung alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein;
  4. die Ladung darf bei Niederschlag unter den Bedingungen umgeschlagen werden, die in den unter Ziffer 4.3.3 dieses Codes vorgeschriebenen Verfahren aufgeführt sind;
  5. die Ladung in einem bestimmten Laderaum darf auch bei Niederschlag umgeschlagen werden, sofern die gesamte Ladungsmenge aus diesem bestimmten Laderaum in dem betreffenden Hafen gelöscht werden soll.

Ladevorschriften

Diese Ladung ist so zu trimmen, dass sichergestellt ist, dass der Höhenunterschied zwischen Spitzen und Mulden nicht mehr als 5 % der Schiffsbreite beträgt, dass die Ladungshöhe gleichmäßig von den Lukenrändern zu den Schotten abnimmt und dass keine Scherflächen verbleiben, die während der Reise zusammenbrechen können.

Wenn der Staufaktor dieser Ladung gleich oder weniger als 0,56 m3/t ist, kann die Tankdecke überlastet werden, wenn die Ladung nicht gleichmäßig auf der Tankdecke verteilt wird, um die Gewichtsverteilung auszugleichen. Es ist sicherzustellen, dass die Tankdecke während der Reise und während des Ladens nicht durch angehäufte Ladung überlastet wird.

Vorsichtsmaßnahmen

Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um Maschinen- und Unterkunftsräume vor Staub aus dieser Ladung zu schützen. Die Lenzbrunnen der Laderäume sind vor dem Eindringen dieser Ladung zu schützen. Es ist in geeigneter Weise dafür zu sorgen, dass Ausrüstungsgegenstände vor Staub aus dieser Ladung geschützt sind.

Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen bei Bedarf Schutzkleidung, Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen.

Lüftungsvorschriften

Keine besonderen Anforderungen. Beförderungsvorschriften

Das Bilgenwasser muss während der Reise regelmäßig entfernt werden.

Entladevorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Keine besonderen Anforderungen." "Glasscherben

Glass Cullet

Beschreibung

Grünes, braunes oder farbloses Glas. Können einen leicht süßlichen Geruch haben. Werden zur Herstellung von neuem Glas, Glaswolle und Glasschaum verwendet.

Merkmale

SCHÜTTWINKEL SCHÜTTDICHTE
(kg/m3)
STAUFAKTOR
(m3/t)
nicht zutreffend 1.060 bis 1.330 0,75 bis 0,94
GRÖSSE KLASSE GRUPPE
bis zu 50 mm nicht zutreffend C

Gefahr(en)

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Mögliche Gefährdung durch Einatmen und Reizung von Haut und Augen durch Glasscherbenstaub während Umschlag, Platzierung und Beförderung.

Mögliches Risiko von Schnitt- oder Stichverletzungen während Umschlag und Platzierung.

Stau- und Trennvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Sauberkeit der Laderäume

Keine besonderen Anforderungen. Witterungsabhängige Vorkehrungen Keine besonderen Anforderungen.

Ladevorschriften

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

Vorsichtsmaßnahmen

Zum Schutz gegen mögliche Schnitt- oder Penetrationsverletzungen sowie dagegen, dass Haut, Ohren und Augen mit Glasstaub in Berührung kommen, müssen Personen, die mit Glasscherben arbeiten, lange Ärmel, Hosen, Handschuhe, Arbeitsstiefel, Schutzhelme, Gehörschutz und Augenschutz tragen. Ärmel und Hosenbeine können zum zusätzlichen Schutz abgeklebt werden.

Die Personen können auch Einweg-Staubmasken tragen, um sich gegen das Einatmen von Staub zu schützen.

Lüftungsvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Beförderungsvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Entladevorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Stauberzeugenden Umschlag vermeiden.

Die Staubunterdrückung mit Hilfe von Wasser ist eine wirksame Maßnahme zur Staubbekämpfung." "Eisen- und Hüttenschlacke und ihre Gemische

Iron and steel slag and its mixture

Diese Ladung kann Stoffe enthalten, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen, wie Kadmium, Blei, sechswertiges Chrom, Bor und Fluor. Diese Stoffblattseite findet keine Anwendung auf Ladungen, die die in den Absätzen 9.2.2.5 und 9.2.3.6 aufgeführten Kriterien erfüllen.

Beschreibung

Der Hauptbestandteil dieser Ladung ist Schlacke aus der Eisen- und Stahlherstellung sowie Schlacke gemischt mit einem der folgenden Zuschlagstoffe oder einer Kombination dieser Zuschlagstoffe: Zement, granulierte Hochofenschlacke und Betonschutt.

Die Ladung wird vor der Beförderung durch Ablagern und Löschen zur Erreichung des für die praktische Verwendung erforderlichen Volumens und/oder der für diese erforderlichen Stabilität größtenteils stabilisiert und physische Eigenschaften, wie die Korngröße usw., werden, soweit dies erforderlich ist, entsprechend der Leistungsanforderung kontrolliert; die Ladung wird bei Raumtemperatur befördert.

Diese Ladung enthält nicht sowohl Schlackerückstände als auch warme Eisen- und Hüttenschlacke aus der Eisen- und Stahlherstellung.

Eisen- und Hüttenschlacke ist ein verglaster oder kristallisierter fester Stoff, der bei Hochtemperaturprozessen entsteht, und bei dem es sich um ein Gemisch aus mehreren mineralogischen Phasen handelt.

Diese Ladung kann geformte Blöcke aus Eisen- und Hüttenschlacke mit einer Kombination aus Zement und gemahlener granulierter Hochofenschlacke enthalten. Von grauweißer bis dunkelgrauer Farbe; die Größe variiert zwischen körnigen Teilchen, kieselgroßen Stücken und Blöcken. Anwendungsbeispiele für diese Ladung sind: Straßenbaustoffe, Betonzuschlag, Bodenverbesserung, Werkstoffe für die Bautechnik, Ausgangsmaterialien für die Zementindustrie und für Düngemittel.

Merkmale

SCHÜTTWINKEL SCHÜTTDICHTE
(kg/m3)
STAUFAKTOR
(m3/t)
nicht zutreffend 1.200 bis 3.000 0,33 bis 0,83
GRÖSSE KLASSE GRUPPE
bis zu 100 mm nicht zutreffend A

Gefahr(en)

Diese Ladung kann breiartig werden, wenn sie mit einem Feuchtigkeitsgehalt befördert wird, der über ihrer Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung (TML) liegt. Siehe hierzu Abschnitte 7 und 8 dieses Codes. Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Stau- und Trennvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Sauberkeit der Laderäume

Keine besonderen Anforderungen.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:

  1. Der Feuchtigkeitsgehalt der Ladung muss während der Ladevorgänge und während der Reise geringer als ihre TML gehalten werden;
  2. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, darf die Ladung nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden;
  3. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, müssen während des Umschlags dieser Ladung alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein;
  4. die Ladung darf bei Niederschlag unter den Bedingungen umgeschlagen werden, die in den unter Ziffer 4.3.3 dieses Codes vorgeschriebenen Verfahren aufgeführt sind;
  5. die Ladung in einem bestimmten Laderaum darf auch bei Niederschlag umgeschlagen werden, sofern die gesamte Ladungsmenge aus diesem bestimmten Laderaum in dem betreffenden Hafen gelöscht werden soll.

Ladevorschriften

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

Wenn der Staufaktor dieser Ladung gleich oder weniger als 0,56 m3/t ist, kann die Tankdecke überlastet werden, wenn die Ladung nicht gleichmäßig auf der Tankdecke verteilt wird, um die Gewichtsverteilung auszugleichen. Es ist sicherzustellen, dass die Tankdecke während der Reise und während des Ladens nicht durch angehäufte Ladung überlastet wird.

Vorsichtsmaßnahmen

Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen bei Bedarf Schutzkleidung, Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen.

Lüftungsvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Beförderungsvorschriften

Das Aussehen der Oberfläche dieser Ladung ist während der Reise regelmäßig zu überprüfen. Wird während der Reise ungebundenes Wasser über der Ladung oder ein flüssiger Aggregatzustand der Ladung festgestellt, so hat der Kapitän geeignete Maßnahmen zu treffen, um ein Übergehen der Ladung und ein mögliches Kentern des Schiffes zu verhindern; er hat auch zu prüfen, ob er als Notmaßnahme einen Schutzhafen anläuft.

Entladevorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Keine besonderen Anforderungen." "Feineisenerz

Iron ore fines

Die Bestimmungen dieser Stoffblattseite finden Anwendung auf Eisenerz-Ladungen, die sowohl

  1. 10 % oder mehr Feinteilchen von weniger als 1 mm (D10 ≤ 1 mm) als auch
  2. 50 % oder mehr Teilchen von weniger als 10 mm (D50 ≤ 10 mm) enthalten.

Unbeschadet vorstehender Bestimmung darf Feineisenerz mit einem Gesamtgoethitanteil von 35 Masseprozentteilen oder mehr entsprechend der Stoffblattseite für "EISENERZ" befördert werden, sofern der Kapitän vom Versender eine Erklärung über den nach international oder innerstaatlich anerkannten normierten Verfahren ermittelten Goethitanteil der Ladung erhält.

Beschreibung

Feineisenerz variiert farblich zwischen dunkelgrau, rostrot und gelb und enthält Hämatit, Goethit und Magnetit mit variierendem Eisengehalt.

Eisen-Konzentrat ist eine andere Art von Ladung (siehe Stoffblattseite für "Mineralische Konzentrate").

Merkmale

SCHÜTTWINKEL SCHÜTTDICHTE
(kg/m3)
STAUFAKTOR
(m3/t)
nicht zutreffend 1.500 bis 3500 0,29 bis 0,67
GRÖSSE KLASSE GRUPPE
10 % oder mehr Feinteilchen von weniger als 1 mm und 50 % oder mehr Teilchen von weniger als 10 mm nicht zutreffend A

Gefahr(en)

Diese Ladung kann breiartig werden, wenn sie mit einem Feuchtigkeitsgehalt befördert wird, der über ihrer Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung (TML) liegt. Siehe hierzu Abschnitte 7 und 8 dieses Codes.

Diese Ladung kann Magnetkompasse beeinträchtigen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Stau- und Trennvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Sauberkeit der Laderäume

Keine besonderen Anforderungen.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:

  1. Der Feuchtigkeitsgehalt der Ladung muss während der Ladevorgänge und während der Reise geringer als ihre TML gehalten werden;
  2. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, darf die Ladung nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden;
  3. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, müssen während des Umschlags dieser Ladung alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein;
  4. die Ladung darf bei Niederschlag unter den Bedingungen umgeschlagen werden, die in den unter Ziffer 4.3.3 dieses Codes vorgeschriebenen Verfahren aufgeführt sind;
  5. die Ladung in einem bestimmten Laderaum darf auch bei Niederschlag umgeschlagen werden, sofern die gesamte Ladungsmenge aus diesem bestimmten Laderaum in dem betreffenden Hafen gelöscht werden soll.

Ladevorschriften

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

Wenn der Staufaktor dieser Ladung gleich oder weniger als 0,56 m3/t ist, kann die Tankdecke überlastet werden, wenn die Ladung nicht gleichmäßig auf der Tankdecke verteilt wird, um die Gewichtsverteilung auszugleichen. Es ist sicherzustellen, dass die Tankdecke während der Reise und während des Ladens nicht durch angehäufte Ladung überlastet wird.

Vorsichtsmaßnahmen

Die Umschlagsrate dieser Ladung ist normalerweise sehr hoch. Bei der Erstellung des nach SOLAS-Regel VI/7.3 vorgeschriebenen Ladeplans ist in gebotener Weise auf die Aufnahme beziehungsweise Abgabe von Ballastwasser zu achten. Die Lenzbrunnen müssen sauber, trocken und in geeigneter Weise geschützt sein, um ein Eindringen dieser Ladung zu verhindern.

Lüftungsvorschriften

Keine besonderen Anforderungen. Beförderungsvorschriften

Laderaumbilgen müssen in regelmäßigen Abständen gepeilt und erforderlichenfalls ausgepumpt werden. Das Aussehen der Oberfläche dieser Ladung ist während der Reise regelmäßig zu überprüfen, soweit dies durchführbar ist. Wird während der Reise ungebundenes Wasser über der Ladung oder ein flüssiger Aggregatzustand der Ladung festgestellt, so hat der Kapitän geeignete Maßnahmen zu treffen, um ein Übergehen der Ladung und ein mögliches Kentern des Schiffes zu verhindern; er hat auch zu prüfen, ob er als Notmaßnahme einen Schutzhafen anläuft.

Entladevorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Keine besonderen Anforderungen." "Eisenoxid, technisch

Iron oxide technical

Beschreibung

Technisches Eisenoxid entsteht als Produkt oder Nebenprodukt bei der Herstellung von Dieisentrioxid (Eisen(III)-oxid) für industrielle und gewerbliche Zwecke. Der Stoff ist geruchlos und von roter Farbe.

Merkmale

SCHÜTTWINKEL SCHÜTTDICHTE
(kg/m3)
STAUFAKTOR
(m3/t)
nicht zutreffend 1.000 1,0
GRÖSSE KLASSE GRUPPE
Feinteilchen nicht zutreffend A

Gefahr(en)

Staub aus dieser Ladung kann Reizungen von Haut und Augen hervorrufen. Eisenladungen können Magnetkompasse beeinträchtigen.

Diese Ladung kann breiartig werden, wenn sie mit einem Feuchtigkeitsgehalt befördert wird, der über ihrer Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung (TML) liegt. Siehe hierzu Abschnitte 7 und 8 dieses Codes. Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Stau- und Trennvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Sauberkeit der Laderäume

Keine besonderen Anforderungen.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:

  1. Der Feuchtigkeitsgehalt der Ladung muss während der Ladevorgänge und während der Reise geringer als ihre TML gehalten werden;
  2. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, darf die Ladung nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden;
  3. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, müssen während des Umschlags dieser Ladung alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein;
  4. die Ladung darf bei Niederschlag unter den Bedingungen umgeschlagen werden, die in den unter Ziffer 4.3.3 dieses Codes vorgeschriebenen Verfahren aufgeführt sind;
  5. die Ladung in einem bestimmten Laderaum darf auch bei Niederschlag umgeschlagen werden, sofern die gesamte Ladungsmenge aus diesem bestimmten Laderaum in dem betreffenden Hafen gelöscht werden soll.

Ladevorschriften

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

Vorsichtsmaßnahmen

Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen bei Bedarf Schutzkleidung, Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen.

Die Lenzbrunnen müssen sauber, trocken und in geeigneter Weise abgedeckt sein, um ein Eindringen dieser Ladung zu verhindern.

Lüftungsvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Beförderungsvorschriften

Das Aussehen der Oberfläche dieser Ladung ist während der Reise regelmäßig zu überprüfen. Wird während der Reise ungebundenes Wasser über der Ladung oder ein flüssiger Aggregatzustand der Ladung festgestellt, so hat der Kapitän geeignete Maßnahmen zu treffen, um ein Übergehen der Ladung und ein mögliches Kentern des Schiffes zu verhindern; er hat auch zu prüfen, ob er als Notmaßnahme einen Schutzhafen anläuft.

Entladevorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Nach dem Löschen dieser Ladung sind die Lenzbrunnen und die Speigatte der Laderäume zu überprüfen und eventuelle Fremdkörper, welche die Lenzbrunnen und Speigatte blockieren, zu entfernen." "Eisensinter

Iron sinter

Beschreibung

Der thermisch agglomerierte Stoff, der durch Erwärmung einer variablen Mischung aus feinteiligem Koks, Eisenerz, Hochofenstaub, Staub aus der Stahlherstellung, Walzzunder, weiteren verschiedenen eisenhaltigen Stoffen, Kalkstein und Dolomit bei 1315 °C bis 1482 °C entsteht.

Merkmale

SCHÜTTWINKEL SCHÜTTDICHTE
(kg/m3)
STAUFAKTOR
(m3/t)
nicht zutreffend 1.800 bis 2.100 0,47 bis 0,56
GRÖSSE KLASSE GRUPPE
bis zu 200 mm nicht zutreffend C

Gefahr(en)

Der Staub aus dieser Ladung ist fein und kann Reizungen der Augen und Atemwege hervorrufen. Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Stau- und Trennvorschriften Keine besonderen Anforderungen. Sauberkeit der Laderäume

Keine besonderen Anforderungen. Witterungsabhängige Vorkehrungen Keine besonderen Anforderungen.

Ladevorschriften

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

Da der Stoff eine extrem hohe Dichte besitzt, kann die Tankdecke überbelastet werden, wenn die Ladung nicht gleichmäßig auf der Tankdecke verteilt wird, um die Gewichtsverteilung auszugleichen. Es ist sicherzustellen, dass die Tankdecke während der Reise und während des Ladens nicht durch angehäufte Ladung überbelastet wird.

Vorsichtsmaßnahmen

Die Lenzbrunnen der Laderäume sind vor dem Eindringen dieser Ladung zu schützen. Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen bei Bedarf Schutzkleidung, Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen.

Lüftungsvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Beförderungsvorschriften

Die Bilgen sind während der Reise zu peilen und erforderlichenfalls auszupumpen.

Entladevorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Keine besonderen Anforderungen." "Ferrolegierungsschlacke mit Manganbestandteilen

Manganese component ferroalloy slag

Beschreibung

Nebenprodukt aus der Herstellung von Ferrolegierungen mit Manganbestandteilen. Teilchen oder Brocken von grüner, bräunlichroter oder gräulichschwarzer Farbe. Feuchtigkeitsgehalt: 1,2 % bis 5,6 %.

Merkmale

SCHÜTTWINKEL SCHÜTTDICHTE
(kg/m3)
STAUFAKTOR
(m3/t)
nicht zutreffend 1.480 bis 1.935 0,52 bis 0,68
GRÖSSE KLASSE GRUPPE
bis zu 200 mm nicht zutreffend C

Gefahr(en)

Keine besonderen Gefährdungen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Stau- und Trennvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Sauberkeit der Laderäume

Keine besonderen Anforderungen. Witterungsabhängige

Vorkehrungen

Keine besonderen Anforderungen.

Ladevorschriften

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

Wenn der Staufaktor dieser Ladung gleich oder weniger als 0,56 m3/t ist, kann die Tankdecke überlastet werden, wenn die Ladung nicht gleichmäßig auf der Tankdecke verteilt wird, um die Gewichtsverteilung auszugleichen. Es ist sicherzustellen, dass die Tankdecke während der Reise und während des Ladens nicht durch angehäufte Ladung überlastet wird.

Vorsichtsmaßnahmen

Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen bei Bedarf Schutzkleidung, Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen.

Lüftungsvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Beförderungsvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Entladevorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Keine besonderen Anforderungen." "Manganfeinerz

Manganese ore fines

Die Bestimmungen dieser Stoffblattseite finden Anwendung auf Manganerz-Ladungen, die sowohl

  1. 10 % oder mehr Feinteilchen von weniger als 1 mm (D1 < 1 mm) als auch
  2. 50 % oder mehr Teilchen von weniger als 10 mm (D50 < 10 mm) enthalten.

Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen werden Manganerz-Ladungen, die keinen Verflüssigungspunkt (FMP) aufweisen, üblicherweise nicht breiartig und sind als Ladung der Gruppe C nach den Bestimmungen der Stoffblattseite "MANGAN ERZ" zu befördern.

Diese Stoffblattseite findet Anwendung auf Manganerz-Ladungen, die breiartig werden können. Für Manganerzladungen, die nicht dazu neigen, breiartig zu werden, siehe Stoffblattseite "MANGANERZ".

Beschreibung

Manganfeinerz ist mehrfarbig und in der Regel braun bis schwarz. Seine Farbe und Oberflächenstruktur kann aufgrund von Variationen der enthaltenen Mangan- und Gangminerale variieren. Es ist eine sehr schwere Ladung mit einem typischen Feuchtigkeitsgehalt von bis zu 15 Gewichtsprozentteilen.

Merkmale

SCHÜTTWINKEL SCHÜTTDICHTE
(kg/m3)
STAUFAKTOR
(m3/t)
nicht zutreffend 1.450 bis 3.200 0,31 bis 0,69
GRÖSSE KLASSE GRUPPE
typischerweise bis zu 15 mm, wobei mehr als 10 % kleiner als 1 mm und mehr als 50 % kleiner als 10 mm sind nicht zutreffend A

Gefahr(en)

Diese Ladung kann breiartig werden, wenn sie mit einem Feuchtigkeitsgehalt befördert wird, der über ihrer Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung (TML) liegt. Siehe hierzu Abschnitte 7 und 8 dieses Codes.

Der Staub aus dieser Ladung ruft Reizungen der Augen und Schleimhäute hervor.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr. Sie ist bei normalen Nutzungs-, Lagerungs- und Beförderungsbedingungen stabil und nicht reaktiv. Allerdings kann sich diese Ladung entzünden, wenn sie mit unverträglichen Stoffen, wie Säuren, Alkalien, Oxidations- und Reduktionsmitteln, in Berührung kommt. Sie kann unter Bildung giftiger Manganoxid-Teilchen zerfallen, wenn sie bis zur Zersetzung erwärmt wird.

Stau- und Trennvorschriften

Getrennt von Säuren, Alkalien, Oxidations- und Reduktionsmitteln.

Sauberkeit der Laderäume

Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:

  1. Der Feuchtigkeitsgehalt der Ladung muss während der Ladevorgänge und während der Reise geringer als ihre TML gehalten werden;
  2. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, darf die Ladung nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden;
  3. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, müssen während des Umschlags dieser Ladung alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein;
  4. die Ladung darf bei Niederschlag unter den Bedingungen umgeschlagen werden, die in den unter Ziffer 4.3.3 dieses Codes vorgeschriebenen Verfahren aufgeführt sind;
  5. die Ladung in einem bestimmten Laderaum darf auch bei Niederschlag umgeschlagen werden, sofern die gesamte Ladungsmenge aus diesem bestimmten Laderaum in dem betreffenden Hafen gelöscht werden soll.

Ladevorschriften

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

Wenn der Staufaktor dieser Ladung gleich oder weniger als 0,56 m3/t ist, kann die Tankdecke überlastet werden, wenn die Ladung nicht gleichmäßig auf der Tankdecke verteilt wird, um die Gewichtsverteilung auszugleichen. Es ist sicherzustellen, dass die Tankdecke während der Reise und während des Ladens nicht durch angehäufte Ladung überbelastet wird.

Vorsichtsmaßnahmen

Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen bei Bedarf Schutzkleidung, Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen.

Die Lenzbrunnen müssen sauber, trocken und in geeigneter Weise abgedeckt sein, um ein Eindringen dieser Ladung zu verhindern. Durch Überprüfung ist sicherzustellen, dass die Lenzpumpenanlagen der Laderäume, in die diese Ladung geladen werden soll, funktionieren. Es sind geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Maschinen- und Unterkunftsräume vor Staub aus dieser Ladung zu schützen.

Lüftungsvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Beförderungsvorschriften

Das Aussehen der Oberfläche dieser Ladung ist während der Reise regelmäßig zu überprüfen. Wird während der Reise ungebundenes Wasser über der Ladung oder ein flüssiger Aggregatzustand der Ladung festgestellt, so hat der Kapitän geeignete Maßnahmen zu treffen, um ein Übergehen der Ladung und ein mögliches Kentern des Schiffes zu verhindern; er hat auch zu prüfen, ob er als Notmaßnahme einen Schutzhafen anläuft.

Entladevorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Keine besonderen Anforderungen." "Zunder aus der Eisen- und Stahlherstellung

Scale generated from the iron and steel making process

Beschreibung

Diese Ladung besteht hauptsächlich aus Eisenoxid, das an verschiedenen Orten gesammelt wird, an denen Eisen und Stahl hergestellt werden. Walzzunder, also Zunder, der aus dem beim Warmwalzen eingesetzten und aus Ablaufbecken gesammelten Wasser gewonnen wird, das für das Walzen einen geringen Ölanteil hat, ist der Hauptbestandteil dieser Ladung. Diese Ladung wird bei der Eisenherstellung als Ausgangsmaterial wiederverwendet.

Die Erscheinungsform variiert zwischen Pulver und Brocken. Farbe: grau, aschbraun, aschschwarzgrün, braun, gebranntes Umbra oder schwarz. Die spezifische Dichte der festen Stoffe liegt zwischen 3 und 6.

Diese Ladung besteht hauptsächlich aus Feuchtigkeit, Öl (weniger als 1,2 %), Wüstit (FeO), Magnetit (Fe3O4), Hämatit (Fe2O3), metallischem Eisen und Fayalit (Fe2SiO4). Ihre chemischen Hauptbestandteile, mit Ausnahme von Feuchtigkeit und Öl, bewegen sich in den folgenden Bereichen: Fe > 70 %, Ca < 0,8 %, Si < 0,7 %, Al < 0,3 %, Cr < 1,5 %, Ni < 0,5 %, Mn < 1,0 %.

Merkmale

SCHÜTTWINKEL SCHÜTTDICHTE
(kg/m3)
STAUFAKTOR
(m3/t)
nicht zutreffend 1.300 bis 3.300 0,30 bis 0,77
GRÖSSE KLASSE GRUPPE
bis zu 150 mm nicht zutreffend A

Gefahr(en)

Diese Ladung kann breiartig werden, wenn sie mit einem Feuchtigkeitsgehalt befördert wird, der über ihrer Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung (TML) liegt. Siehe hierzu Abschnitte 7 und 8 dieses Codes. Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Stau- und Trennvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Sauberkeit der Laderäume

Keine besonderen Anforderungen.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:

  1. Der Feuchtigkeitsgehalt der Ladung muss während der Ladevorgänge und während der Reise geringer als ihre TML gehalten werden;
  2. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, darf die Ladung nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden;
  3. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, müssen während des Umschlags dieser Ladung alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein;
  4. die Ladung darf bei Niederschlag unter den Bedingungen umgeschlagen werden, die in den unter Ziffer 4.3.3 dieses Codes vorgeschriebenen Verfahren aufgeführt sind;
  5. die Ladung in einem bestimmten Laderaum darf auch bei Niederschlag umgeschlagen werden, sofern die gesamte Ladungsmenge aus diesem bestimmten Laderaum in dem betreffenden Hafen gelöscht werden soll.

Ladevorschriften

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

Wenn der Staufaktor dieser Ladung gleich oder weniger als 0,56 m3/t ist, kann die Tankdecke überlastet werden, wenn die Ladung nicht gleichmäßig auf der Tankdecke verteilt wird, um die Gewichtsverteilung auszugleichen. Es ist sicherzustellen, dass die Tankdecke während der Reise und während des Ladens nicht durch angehäufte Ladung überlastet wird.

Vorsichtsmaßnahmen

Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen bei Bedarf Schutzkleidung, Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen.

Da diese Ladung Öl enthalten kann (weniger als 1,2 %), ist dafür Sorge zu tragen, dass das Bilgenwasser nicht unmittelbar aus den Laderäumen eingeleitet wird.

Lüftungsvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Beförderungsvorschriften

Das Aussehen der Oberfläche dieser Ladung ist während der Reise regelmäßig zu überprüfen. Wird während der Reise ungebundenes Wasser über der Ladung oder ein flüssiger Aggregatzustand der Ladung festgestellt, so hat der Kapitän geeignete Maßnahmen zu treffen, um ein Übergehen der Ladung und ein mögliches Kentern des Schiffes zu verhindern; er hat auch zu prüfen, ob er als Notmaßnahme einen Schutzhafen anläuft.

Entladevorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Keine besonderen Anforderungen." "Spodumen (veredelt)

Spodumene (upgraded)

Beschreibung

Spodumen (veredelt) ist ein geruchloser und geschmacksneutraler, grauweißer bis beiger Sand, der ein Gemisch aus natürlich vorkommenden Silicaten und Quarz enthält. Er wird durch Aufbereitung natürlich vorkommenden Spodumens hergestellt.

Merkmale

SCHÜTTWINKEL SCHÜTTDICHTE
(kg/m3)
STAUFAKTOR
(m3/t)
30° bis 40° 1.600 bis 2.000 0,50 bis 0,63
GRÖSSE KLASSE GRUPPE
bis zu 8 mm nicht zutreffend A

Gefahr(en)

Diese Ladung kann breiartig werden, wenn sie mit einem Feuchtigkeitsgehalt befördert wird, der über ihrer Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung (TML) liegt. Siehe hierzu Abschnitte 7 und 8 dieses Codes. Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Stau- und Trennvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Sauberkeit der Laderäume

Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:

  1. Der Feuchtigkeitsgehalt der Ladung muss während der Ladevorgänge und während der Reise geringer als ihre TML gehalten werden;
  2. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, darf die Ladung nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden;
  3. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, müssen während des Umschlags dieser Ladung alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein;
  4. die Ladung darf bei Niederschlag unter den Bedingungen umgeschlagen werden, die in den unter Ziffer 4.3.3 dieses Codes vorgeschriebenen Verfahren aufgeführt sind;
  5. die Ladung in einem bestimmten Laderaum darf auch bei Niederschlag umgeschlagen werden, sofern die gesamte Ladungsmenge aus diesem bestimmten Laderaum in dem betreffenden Hafen gelöscht werden soll.

Ladevorschriften

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

Wenn der Staufaktor dieser Ladung gleich oder weniger als 0,56 m3/t ist, kann die Tankdecke überlastet werden, wenn die Ladung nicht gleichmäßig auf der Tankdecke verteilt wird, um die Gewichtsverteilung auszugleichen. Es ist sicherzustellen, dass die Tankdecke während der Reise und während des Ladens nicht durch angehäufte Ladung überlastet wird.

Vorsichtsmaßnahmen

Die Lenzbrunnen müssen sauber, trocken und in geeigneter Weise abgedeckt sein, um ein Eindringen dieser Ladung zu verhindern. Durch Überprüfung ist sicherzustellen, dass die Lenzpumpenanlagen der Laderäume, in die diese Ladung geladen werden soll, funktionieren.

Lüftungsvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Beförderungsvorschriften

Das Aussehen der Oberfläche der Ladung ist während der Reise regelmäßig zu überprüfen. Wird während der Reise ungebundenes Wasser über der Ladung oder ein flüssiger Aggregatzustand der Ladung festgestellt, so hat der Kapitän geeignete Maßnahmen zu treffen, um ein Übergehen der Ladung und ein mögliches Kentern des Schiffes zu verhindern; er hat auch zu prüfen, ob er als Notmaßnahme einen Schutzhafen anläuft.

Entladevorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Keine besonderen Anforderungen." "Holzmasse-Pellets mit Zusätzen und/oder Bindemitteln

Wood pellets containing additives and/or binders Beschreibung

Bei den auf dieser Stoffblattseite behandelten Holzmasse-Pellets handelt es sich um solche, die Zusätze und/oder Bindemittel enthalten. Diese Holzmasse-Pellets sind hellbraun bis dunkelbraun, sehr hart und lassen sich nur schwer zusammendrücken; sie besitzen üblicherweise eine spezifische Dichte zwischen 1.100 und 1.700 kg/m3. Holzmasse-Pellets werden aus Sägemehl, Hobelspänen und anderen Holzabfällen wie zum Beispiel Rinde aus der Holzverarbeitung hergestellt. Das Ausgangsmaterial wird zerkleinert, getrocknet und unter Verwendung geeigneter Zusätze und/oder Bindemittel in die Form von Pellets gepresst. Das Ausgangsmaterial wird auf ungefähr ein Drittel seiner Größe zusammengepresst und die fertigen Holzmasse-Pellets besitzen üblicherweise einen Feuchtigkeitsgehalt von 4 bis 8 %. Holzmasse-Pellets werden als Brennstoff für Fernheizungen und Stromerzeugungsanlagen sowie als Brennstoff für Heizkörper für kleine Räume, zum Beispiel Öfen und Kamine, verwendet.

Holzmasse-Pellets werden aufgrund ihres Flüssigkeits-Aufnahmevermögens auch als Tierstreu eingesetzt. Diese Art von Holzmasse-Pellets hat üblicherweise einen Feuchtigkeitsgehalt von 8 bis 10 %.

Für Holzmasse-Pellets ohne Zusätze und/oder Bindemittel siehe die gesonderte Stoffblattseite.

Merkmale

SCHÜTTWINKEL SCHÜTTDICHTE
(kg/m3)
STAUFAKTOR
(m3/t)
ungefähr 30° 600 bis 750 1,33 bis 1,67
GRÖSSE KLASSE GRUPPE
zylindrisch mit 3
bis 12 mm Durchmesser und 10 bis 20 mm Länge
MHB (WF) B

Gefahr(en)

Holzmasse-Pellet-Partien oxidieren, was eine Verringerung des Sauerstoffgehalts und ein Ansteigen des Kohlenmonoxid- und Kohlendioxidgehalts im Laderaum und in den damit in Verbindung stehenden Räumen zur Folge hat (siehe auch "Witterungsabhängige Vorkehrungen").

Pellets, die Feuchtigkeit ausgesetzt sind, schwellen an. Holzmasse-Pellets können gären, wenn der Feuchtigkeitsgehalt über 15 % beträgt, wobei erstickende und brennbare Gase freigesetzt werden, die zur Selbstentzündung führen können.

Beim Umschlag von Holzmasse-Pellets kann sich Staub entwickeln. Bei einer hohen Staubkonzentration besteht die Gefahr einer Staubexplosion.

Stau- und Trennvorschriften

Trennung wie für Stoffe der Klasse 4.1.

Sauberkeit der Laderäume

Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Diese Ladung ist so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Diese Ladung darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein. Auch in vorher durchlüfteten unmittelbar benachbarten Räumen besteht nach Schließung der Lukendeckel ein hohes Risiko der erneuten Verminderung des Sauerstoffgehalts und der erneuten Bildung von Kohlenmonoxid.

Ladevorschriften

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4, 5 und 6 dieses Codes.

Vorsichtsmaßnahmen

Das Betreten der Laderäume und unmittelbar benachbarter begrenzter Räume darf erst dann gestattet werden, wenn durch Messungen festgestellt ist, dass der Sauerstoff- und der Kohlenmonoxidgehalt wieder die nachstehenden Werte erreicht haben: Sauerstoff: 21 % und Kohlenmonoxid: < 100 ppm. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, so ist der Laderaum beziehungsweise sind die unmittelbar benachbarten begrenzten Räume reichlich zu belüften und nach Ablauf einer angemessenen Zeitspanne ist eine erneute Messung vorzunehmen.

Alle Besatzungsmitglieder müssen beim Betreten von Laderäumen, in denen diese Ladung befördert wird, und von unmittelbar benachbarten geschlossenen Räumen ein Sauerstoff- und Kohlenmonoxid-Messgerät tragen, das auch eingeschaltet worden ist.

Lüftungsvorschriften

Es kann erforderlich sein, geschlossene Räume in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Laderaum, in dem diese Ladung befördert wird, zu belüften, bevor sie betreten werden, selbst wenn es so aussieht, als seien diese Räume gegenüber dem betreffenden Laderaum abgedichtet.

Beförderungsvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Entladevorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Keine besonderen Anforderungen.

Notfallmaßnahmen

AN BORD MITZUFÜHRENDE BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG

Es sollten umluftunabhängige Atemschutzgeräte sowie kombinierte oder gesonderte Sauerstoff - und Kohlenmonoxid-Messgeräte zur Verfügung stehen.

NOTFALLMASSNAHMEN

keine

NOTFALLMASSNAHMEN BEI BRAND

Luken dicht machen; Einsatz der fest eingebauten Feuerlöschanlage des Schiffes, sofern vorhanden.

Das Unterbinden der Luftzufuhr kann zur Eindämmung eines Brandes ausreichend sein.

Brand mit Kohlendioxid, Schaum oder Wasser löschen.

Medizinische Erste Hilfe

Siehe den Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern (Medical First Aid Guide - MFAG) in seiner derzeit geltenden Fassung.

"Holzmasse-Pellets ohne Zusätze und/oder Bindemittel

Wood pellets not containing any additives and/or binders

Beschreibung

Bei den auf dieser Stoffblattseite behandelten Holzmasse-Pellets handelt es sich um solche, die keinerlei Zusätze und/oder Bindemittel enthalten. Diese Holzmasse-Pellets sind hellbraun bis dunkelbraun, sehr hart und lassen sich nur schwer zusammendrücken; sie besitzen üblicherweise eine spezifische Dichte zwischen 1. 100 und 1.700 kg/m3. Holzmasse-Pellets werden aus Sägemehl, Hobelspänen und anderen Holzabfällen wie zum Beispiel Rinde aus der Holzverarbeitung hergestellt. Das Ausgangsmaterial wird zerkleinert, getrocknet und in die Form von Pellets gepresst. Das Ausgangsmaterial wird auf ungefähr ein Drittel seiner Größe zusammengepresst und die fertigen Holzmasse-Pellets besitzen üblicherweise einen Feuchtigkeitsgehalt von 4 bis 8 %. Holzmasse-Pellets werden als Brennstoff für Fernheizungen und Stromerzeugungsanlagen sowie als Brennstoff für Heizkörper für kleine Räume, zum Beispiel Öfen und Kamine, verwendet.

Holzmasse-Pellets werden aufgrund ihres Flüssigkeits-Aufnahmevermögens auch als Tierstreu eingesetzt. Diese Art von Holzmasse-Pellets hat üblicherweise einen Feuchtigkeitsgehalt von 8 bis 10 %.

Für Holzmasse-Pellets mit Zusätzen und/oder Bindemitteln siehe die gesonderte Stoffblattseite.

Merkmale

SCHÜTTWINKEL SCHÜTTDICHTE
(kg/m3)
STAUFAKTOR
(m3/t)
ungefähr 30° 600 bis 750 1,33 bis 1,67
GRÖSSE KLASSE GRUPPE
zylindrisch mit 3
bis 12 mm Durchmesser und 10 bis 20 mm Länge
MHB (OH) B

Gefahr(en)

Holzmasse-Pellet-Partien oxidieren, was eine Verringerung des Sauerstoffgehalts und ein Ansteigen des Kohlenmonoxid- und Kohlendioxidgehalts im Laderaum und in den damit in Verbindung stehenden Räumen zur Folge hat (siehe auch "Witterungsabhängige Vorkehrungen").

Pellets, die Feuchtigkeit ausgesetzt sind, schwellen an. Holzmasse-Pellets können mit der Zeit gären, wenn der Feuchtigkeitsgehalt über 15 % beträgt, wobei erstickende und brennbare Gase freigesetzt werden; die Konzentrationen der Gase erreichen jedoch nicht das für eine Entzündung erforderliche Niveau. Diese Ladung besitzt eine geringe Brandgefahr.

Beim Umschlag von Holzmasse-Pellets kann sich Staub entwickeln. Bei einer hohen Staubkonzentration besteht die Gefahr einer Staubexplosion.

Stau- und Trennvorschriften

Trennung wie für Stoffe der Klasse 4.1.

Sauberkeit der Laderäume

Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Diese Ladung ist so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Diese Ladung darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein. Auch in vorher durchlüfteten unmittelbar benachbarten Räumen besteht nach einer derartigen Schließung ein hohes Risiko der erneuten Verminderung des Sauerstoffgehalts und der erneuten Bildung von Kohlenmonoxid.

Ladevorschriften

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4, 5 und 6 dieses Codes.

Vorsichtsmaßnahmen

Das Betreten der Laderäume und unmittelbar benachbarter begrenzter Räume darf erst dann gestattet werden, wenn durch Messungen festgestellt ist, dass der Sauerstoff- und der Kohlenmonoxidgehalt wieder die nachstehenden Werte erreicht haben: Sauerstoff: 21 % und Kohlenmonoxid: < 100 ppm. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, so ist der Laderaum beziehungsweise sind die unmittelbar benachbarten begrenzten Räume reichlich zu belüften und nach Ablauf einer angemessenen Zeitspanne ist eine erneute Messung vorzunehmen.

Alle Besatzungsmitglieder müssen beim Betreten von Laderäumen, in denen diese Ladung befördert wird, und von unmittelbar benachbarten geschlossenen Räumen ein Sauerstoff- und Kohlenmonoxid-Messgerät tragen, das auch eingeschaltet worden ist.

Lüftungsvorschriften

Es kann erforderlich sein, geschlossene Räume in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Laderaum, in dem diese Ladung befördert wird, zu belüften, bevor sie betreten werden, selbst wenn es so aussieht, als seien diese Räume gegenüber dem betreffenden Laderaum abgedichtet.

Beförderungsvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Entladevorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Keine besonderen Anforderungen.

Notfallmaßnahmen

AN BORD MITZUFÜHRENDE BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG

Es sollen umluftunabhängige Atemschutzgeräte sowie kombinierte oder gesonderte Sauerstoff - und Kohlenmonoxid-Messgeräte zur Verfügung stehen.

NOTFALLMASSNAHMEN

Keine

NOTFALLMASSNAHMEN BEI BRAND

Luken dicht machen; Einsatz der fest eingebauten Feuerlöschanlage des Schiffes, sofern vorhanden.

Das Unterbinden der Luftzufuhr kann zur Eindämmung eines Brandes ausreichend sein.

Brand mit Kohlendioxid, Schaum oder Wasser löschen.

MEDIZINISCHE ERSTE HILFE

Siehe den Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern (Medical First Aid Guide - MFAG) in seiner derzeit geltenden Fassung.

"Zinkschlacke

Zinc slag

Beschreibung

Rückstände aus der Zinkverhüttung. Diese Ladung weist eine hohe Durchlässigkeit auf und Porenwasser läuft bei ihr schnell ab. Sie ist von schwarzer oder rotbrauner Farbe und liegt entweder als Granulat oder in Form von Brocken vor.

Merkmale

SCHÜTTWINKEL SCHÜTTDICHTE
(kg/m3)
STAUFAKTOR
(m3/t)
nicht zutreffend 1.500 bis 2.500 0,40 bis 0,67
GRÖSSE KLASSE GRUPPE
bis zu 10 mm nicht zutreffend A

Gefahr(en)

Diese Ladung kann breiartig werden, wenn sie mit einem Feuchtigkeitsgehalt befördert wird, der über ihrer Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung (TML) liegt. Siehe hierzu Abschnitte 7 und 8 dieses Codes. Diese Ladung ist abriebfördernd. Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Stau- und Trennvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Sauberkeit der Laderäume

Keine besonderen Anforderungen.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:

  1. Der Feuchtigkeitsgehalt der Ladung muss während der Ladevorgänge und während der Reise geringer als ihre TML gehalten werden;
  2. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, darf die Ladung nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden;
  3. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, müssen während des Umschlags dieser Ladung alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein;
  4. die Ladung darf bei Niederschlag unter den Bedingungen umgeschlagen werden, die in den unter Ziffer 4.3.3 dieses Codes vorgeschriebenen Verfahren aufgeführt sind;
  5. die Ladung in einem bestimmten Laderaum darf auch bei Niederschlag umgeschlagen werden, sofern die gesamte Ladungsmenge aus diesem bestimmten Laderaum in dem betreffenden Hafen gelöscht werden soll.

Ladevorschriften

Diese Ladung ist so zu trimmen, dass sichergestellt ist, dass der Höhenunterschied zwischen Spitzen und Mulden nicht mehr als 5 % der Schiffsbreite beträgt, dass die Ladungshöhe gleichmäßig von den Lukenrändern zu den Schotten abnimmt und dass keine Scherflächen verbleiben, die während der Reise zusammenbrechen können.

Wenn der Staufaktor dieser Ladung gleich oder weniger als 0,56 m3/t ist, kann die Tankdecke überlastet werden, wenn die Ladung nicht gleichmäßig auf der Tankdecke verteilt wird, um die Gewichtsverteilung auszugleichen. Es ist sicherzustellen, dass die Tankdecke während der Reise und während des Ladens nicht durch angehäufte Ladung überlastet wird.

Vorsichtsmaßnahmen

Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um Maschinen- und Unterkunftsräume vor Staub aus dieser Ladung zu schützen. Die Lenzbrunnen der Laderäume sind vor dem Eindringen dieser Ladung zu schützen. Es ist in geeigneter Weise dafür zu sorgen, dass Ausrüstungsgegenstände vor Staub aus dieser Ladung geschützt sind. Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen bei Bedarf Schutzkleidung, Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen.

Lüftungsvorschriften

Keine besonderen Anforderungen."

Beförderungsvorschriften

Das Bilgenwasser muss während der Reise regelmäßig entfernt werden.

Entladevorschriften

Keine besonderen Anforderungen. Reinigung

Keine besonderen Anforderungen." "Zirkon-Kyanit-Konzentrat

Zircon kyanite concentrate

Beschreibung

Zirkon-Kyanit-Konzentrat ist ein geruchloses und geschmacksneutrales grauweißes bis braunes Gemisch aus den Rückständen aus der Aufbereitung von Schwermineral-Sand (Konzentrat) und Zirkonsand. Es wird zur Veredelung von Mineralsandprodukten wie Zirkon und Kyanit verwendet. Es ist eine sehr schwere Ladung.

Merkmale

SCHÜTTWINKEL SCHÜTTDICHTE
(kg/m3)
STAUFAKTOR
(m3/t)
nicht zutreffend 2.400 bis 3.000 0,33 bis 0,42
GRÖSSE KLASSE GRUPPE
Feinteilchen nicht zutreffend A

Gefahr(en)

Diese Ladung kann breiartig werden, wenn sie mit einem Feuchtigkeitsgehalt befördert wird, der über ihrer Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung (TML) liegt. Siehe hierzu Abschnitte 7 und 8 dieses Codes. Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Stau- und Trennvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Sauberkeit der Laderäume

Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein für diesen Zweck besonders konstruiertes oder ausgerüstetes Frachtschiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:

  1. Der Feuchtigkeitsgehalt der Ladung muss während der Ladevorgänge und während der Reise geringer als ihre TML gehalten werden;
  2. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, darf die Ladung nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden;
  3. soweit auf der vorliegenden Stoffblattseite nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, müssen während des Umschlags dieser Ladung alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein;
  4. die Ladung darf bei Niederschlag unter den Bedingungen umgeschlagen werden, die in den unter Ziffer 4.3.3 dieses Codes vorgeschriebenen Verfahren aufgeführt sind;
  5. die Ladung in einem bestimmten Laderaum darf auch bei Niederschlag umgeschlagen werden, sofern die gesamte Ladungsmenge aus diesem bestimmten Laderaum in dem betreffenden Hafen gelöscht werden soll.

Ladevorschriften

Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.

Wenn der Staufaktor dieser Ladung gleich oder weniger als 0,56 m3/t ist, kann die Tankdecke überlastet werden, wenn die Ladung nicht gleichmäßig auf der Tankdecke verteilt wird, um die Gewichtsverteilung auszugleichen. Es ist sicherzustellen, dass die Tankdecke während der Reise und während des Ladens nicht durch angehäufte Ladung überlastet wird.

Vorsichtsmaßnahmen

Die Lenzbrunnen müssen sauber, trocken und in geeigneter Weise abgedeckt sein, um ein Eindringen dieser Ladung zu verhindern. Durch Überprüfung ist sicherzustellen, dass die Lenzpumpenanlagen der Laderäume, in die diese Ladung geladen werden soll, funktionieren.

Lüftungsvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Beförderungsvorschriften

Das Aussehen der Oberfläche der Ladung ist während der Reise regelmäßig zu überprüfen. Wird während der Reise ungebundenes Wasser über der Ladung oder ein flüssiger Aggregatzustand der Ladung festgestellt, so hat der Kapitän geeignete Maßnahmen zu treffen, um ein Übergehen der Ladung und ein mögliches Kentern des Schiffes zu verhindern; er hat auch zu prüfen, ob er als Notmaßnahme einen Schutzhafen anläuft.

Entladevorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Keine besonderen Anforderungen."

Anhang 2 Prüfverfahren für Laboratorien, Laborgeräte und Normen

1 Prüfverfahren und -geräte für Schüttladungen, die breiartig werden können

54 Der folgende neue Absatz 1.4 wird angefügt:

1.4 Geändertes Proctor-Fagerberg-Verfahren für Feineisenerz

1.4.1 Zweck

  1. Das in diesem Abschnitt dargestellte Prüfverfahren (dieses Prüfverfahren) soll nur zur Bestimmung der Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung (TML) von Feineisenerz eingesetzt werden. Siehe Stoffblattseite für Feineisenerz.
  2. Feineisenerz ist Eisenerz, das sowohl
    1. 10 % oder mehr Feinteilchen von weniger als 1 mm als auch
    2. 50 % oder mehr Teilchen von weniger als 10 mm enthält.
    3. Die TML von Feineisenerz entspricht dem nach dem geänderten Proctor-Fagerberg-Verfahren ermittelten kritischen Feuchtigkeitsgehalt bei achtzigprozentiger Sättigung.
    4. Das Prüfverfahren findet Anwendung, wenn der dem optimalen Feuchtigkeitsgehalt (OMC) entsprechende Sättigungsgrad bei 90 % oder mehr liegt.

1.4.2 Geräte für das geänderte Proctor-Fagerberg-Verfahren

  1. Der Proctor-Apparat (siehe Abbildung 1.4.1); dieser besteht aus einem Formzylinder aus Eisen mit abnehmbarem Verlängerungsstück (dem Verdichtungszylinder) und einem Verdichtungswerkzeug, das durch eine am unteren Ende offene Röhre geführt wird (dem Verdichtungshammer).
  2. Waage und Wägeteile (siehe Ziffer 3.2) sowie geeignete Behälter für das Prüfmaterial.
  3. Ein Trockenschrank mit der Möglichkeit der Temperaturregelung von 100 bis maximal 105 °C.
  4. Ein Behälter zum Mischen von Hand. Während des Mischvorgangs soll sorgfältig darauf geachtet werden, dass weder die Korngröße durch Bruch verringert oder durch Anlagerung vergrößert noch die Konsistenz des Prüfmaterials verändert wird.
  5. Ein Gas- oder Wasser-Pyknometer zur Bestimmung der Dichte fester Stoffe gemäß einer anerkannten Norm (zum Beispiel ASTM D5550, AS1289 etc.).

1.4.3 Temperatur und Feuchtigkeit (siehe Ziffer 1. 1. 3)

1.4.4 Prüfverfahren

1. Erstellung einer vollständigen Verdichtungskurve

Eine nach Maßgabe einer einschlägigen Norm (siehe Abschnitt 4.7 des IMSBC-Codes) repräsentative Probe des Prüfmaterials wird bei einer Temperatur von ungefähr 60 °C oder weniger teilweise getrocknet, um den Feuchtigkeitsgehalt der Probe, soweit dies erforderlich ist, auf einen geeigneten Ausgangsfeuchtigkeitsgehalt zu verringern. Die repräsentative Probe für diese Prüfung soll nicht vollständig getrocknet werden, außer bei Messungen des Feuchtigkeitsgehalts.

Gesamtmenge des Prüfmaterials soll mindestens dreimal so groß sein, wie dies für die vollständige Prüffolge erforderlich ist. Verdichtungsprüfungen werden für fünf bis zehn verschiedene Feuchtigkeitsgehaltsstufen durchgeführt (und zwar in fünf bis zehn gesonderten Prüfvorgängen). Die Proben werden in ihrem Feuchtigkeitsgehalt so eingestellt, dass teilweise trockenes bis nahezu gesättigtes Prüfmaterial zur Verfügung steht. Für jede einzelne Verdichtungsprüfung wird eine Probenmenge von ungefähr 2000 cm3 benötigt.

Abbildung 1.4.1

Bild

Bei jedem der einzelnen Prüfvorgänge wird der Probe des Prüfmaterials eine passende Menge Wasser zugegeben. Das Prüfmaterial wird vorsichtig durchgemischt und dann ruhen gelassen, damit es sich setzen kann. Ungefähr ein Fünftel der Probe wird nach dem Durchmischen in den Formzylinder gefüllt und eingeebnet; sodann wird die gesamte Oberfläche der Teilmenge mit gleichmäßigem Druck festgestampft. Das Feststampfen erfolgt in der Weise, dass ein Verdichtungshammer mit einem Gewicht von 150 g fünfundzwanzigmal durch die Führungsröhre fallen gelassen wird; und zwar jedes Mal über eine Fallstrecke von 0,15 m. Der Vorgang wird für insgesamt fünf Schichten hinzu gegebenen Prüfmaterials wiederholt. Nach dem Feststampfen der letzten Schicht wird das Verlängerungsstück entfernt und die Probe entlang dem Abschluss des Formzylinders so abgetragen, dass eine ebene Oberfläche zurückbleibt; hierbei ist sicherzustellen, dass etwaige große Körner, die das Einebnen der Probe verhindern, entfernt und durch Material aus dem Verlängerungsstück ersetzt werden, wonach dann erneut eingeebnet wird.

Nach der Bestimmung des Gewichtes des Zylinders samt der festgestampften Probe wird der Zylinder geleert, die Probe bei 105 °C getrocknet und ihr Gewicht bestimmt. Es wird auf ISO 3087:2011 "Eisenerze, Bestimmung des Nässegehalts eines Loses" verwiesen. Danach wird die Prüfung bei den anderen Proben mit den unterschiedlichen Feuchtigkeitsgehaltswerten wiederholt.

Die Dichte von festen Stoffen soll mittels eines Gas- oder Wasser-Pyknometers nach einer international oder innerstaatlich anerkannten Norm, z.B. ASTM D5550 und AS 1289 (siehe Ziffer 1.4.2.5), bestimmt werden.

2. Begriffsbestimmungen und Werte für Berechnungen (siehe Abbildung 1.4.2)

Volumen des Zylinders: 1000 cm3

Abbildung 1.4.2

Bild

3.Berechnung der Haupt-Kennwerte

4. Graphische Darstellung der Verdichtungsprüfungen

Der bei jeder Verdichtungsprüfung errechnete Leerraumanteilswert (e) wird auf die Ordinatenachse eines Kurvendiagrammes aufgetragen, während die Werte für den Netto-Wassergehalt (ev) und den Sättigungsgrad (S) als entsprechende Größen auf die Abszissenachse aufgetragen werden.

Abbildung 1.4.3

Bild

5. Verdichtungskurve

Die bei den Prüfungen der Reihe nach ermittelten Werte ergeben eine stoffspezifische Verdichtungskurve (siehe Abbildung 1.4.3).

Der Wert für den kritischen Feuchtigkeitsgehalt ergibt sich aus dem Schnittpunkt der Verdichtungskurve mit der Verbindungslinie der Werte von S bei achtzigprozentiger Sättigung. Die Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung (TML) entspricht diesem kritischen Feuchtigkeitsgehalt.

Der optimale Feuchtigkeitsgehalt (OMC) ist der Feuchtigkeitsgehalt bei der maximalen Verdichtung (maximale Trockendichte) bei dem angegebenen Verdichtungszustand.

Zur Prüfung der Anwendbarkeit dieses Prüfverfahrens soll während des Prüfverfahrens das Verhältnis zwischen Feuchtigkeitsgehalt und Trockendichte untersucht werden. Dann sollen der OMC und der diesem entsprechende Sättigungsgrad bestimmt werden. Dieses Prüfverfahren wurde auf Grundlage der Erkenntnis entwickelt, dass der dem OMC entsprechende Sättigungsgrad bei Feineisenerz bei 90 bis 95 % liegt, während er bei mineralischen Konzentraten bei 70 bis 75 % liegt. Liegt der dem OMC entsprechende Sättigungsgrad unter 90 %, so soll der Versender eine zuständige Behörde konsultieren, da dieses Prüfverfahren dann möglicherweise nicht auf den Stoff anwendbar ist und die mittels dieses Prüfverfahrens bestimmte TML zu hoch sein könnte.

Anhang 3 Eigenschaften von Schüttladungen in fester Form

1 Nichtkohäsive Ladungen

1.1 Die folgenden Ladungen sind in trockenem Zustand nichtkohäsiv:

55 Die folgenden neuen Einträge werden in alphabetischer Reihenfolge in die Liste eingefügt:

"Aluminiumfluorid"

"Spodumen (veredelt)"

"Holzmasse-Pellets mit Zusätzen und/oder Bindemitteln"

"Holzmasse-Pellets ohne Zusätze und/oder Bindemittel"

und der Eintrag "Holzmasse-Pellets" wird gestrichen.

Anhang 4 Verzeichnis

56 Die folgenden neuen Einträge werden in alphabetischer Reihenfolge eingefügt:

STOFF GRUPPE Referenzen
ALUMINIUM FLUORIDE
ALUMINIUMFLUORID
A
AMORPHOUS SODIUM
SILICATE LUMPS
AMORPHE
NATRIUMSILICAT-BROCKEN
B
BORIC ACID BORSÄURE B
CHEMICAL GYPSUM
CHEMIEGIPS
A
COPPER SLAG
KUPFERSCHLACKE
A
GLASS CULLET
GLASSCHERBEN
C
IRON AND STEEL SLAG AND ITS MIXTURE
EISEN- UND HÜTTEN SCHLACKE UND IHRE GEMISCHE
A
IRON ORE FINES
FEINEISENERZ
A
IRON OXIDE TECHNICAL
EISENOXID, TECHNISCH
A
IRON SINTER
EISENSINTER
C
MANGANESE COMPONENT FERROALLOY SLAG FERROLEGIERUNGSSCHLACKE MIT MANGANBESTANDTEILEN C
MANGANESE ORE FINES
MANGANFEINERZ
A
SCALE GENERATED FROM THE IRON AND STEEL MAKING PROCESS
ZUNDER AUS DER EISEN- UND STAHLHERSTELLUNG
A
SPODUMENE (UPGRADED)
SPODUMEN (VEREDELT)
A
WOOD PELLETS CONTAINING ADDITIVES AND/OR
BINDERS HOLZMASSE-PELLETS MIT ZUSÄTZEN UND/ODER BINDEMITTELN
B
WOOD PELLETS NOT CONTAI- NING ANY ADDITIVES AND/OR BINDERS
HOLZMASSE-PELLETS OHNE ZUSÄTZE UND/ODER BINDEMITTEL
B
ZINC SLAG
ZINKSCHLACKE
A
ZIRCON KYANITE CONCENTRATE
ZIRKON-KYANIT-KONZENTRAT
A

57 Der Eintrag "HOLZMASSE-PELLETS" wird gestrichen.

58 Im Eintrag "SINTERASCHE, NASS" wird das Wort, "NASS" gestrichen.

Anhang 5 Schüttgut-Versandbezeichnungen in drei Sprachen
(Englisch, Spanisch und Französisch)

59 Es wird ein neuer Anhang 5 mit folgendem Wortlaut angefügt:

Anhang 5 Schüttgut-Versandbezeichnungen in drei Sprachen
(Englisch, Spanisch und Französisch)

(wird in der deutschen Fassung nicht abgedruckt) *) Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit die Entschließung des Schiffssicherheitsausschusses MSC.393(95), "Änderungen des Internationalen Codes für die Beförderung von Schüttgut über See (IMSBC-Code), Amendement 03-15", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

Ab 1. Januar 2016 dürfen die Regelungen des Amendements 03-15 auf freiwilliger Basis in Deutschland angewendet werden.

UWS Umweltmanagement GmbH ENDE