Entschließung MSC.393(95)
Änderungen des Internationalen Codes für die Beförderung von Schüttgut über See (IMSBC-Code)
- Amendement 03-15 -
Vom 19. November 2015
(VkBl. Nr. 23 vom 15.12.2015 S. 789)
Az.: 11-3-0
(angenommen am 11. Juni 2015)
Siehe Fn. *
Der Schiffssicherheitsausschuss -
in Anbetracht des Artikels 28 Buchstabe b des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses,
unter Hinweis auf Entschließung MSC.268(85), mit der der Ausschuss den Internationalen Code für die Beförderung von Schüttgut über See (im Folgenden als der "IMSBC-Code" bezeichnet) angenommen hat, der nach Kapitel VI des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (im Folgenden als das "Übereinkommen" bezeichnet) verbindlich eingeführt wurde,
ebenso unter Hinweis auf Artikel VIII Buchstabe b und Regel VII/1.1 des Übereinkommens betreffend das Verfahren zur Änderung des IMSBC-Codes,
nach der auf seiner fünfundneunzigsten Tagung erfolgten Prüfung von Änderungen des IMSBC-Codes, die nach Artikel VIII Buchstabe b Ziffer i des Übereinkommens vorgeschlagen und weitergeleitet worden sind -
Änderungsentwurf zum Internationalen Code für die Beförderung von Schüttgut über See (IMSBC-Code)
- Amendement 03-15 -
Inhaltsverzeichnis
1 Am Ende wird ein neuer Eintrag " Anhang 5" mit folgendem Wortlaut angefügt:
"Anhang 5 Schüttgut-Versandbezeichnungen in drei Sprachen (Englisch, Spanisch und Französisch)"
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
1.3 Anmerkungen zu den in diesem Code nicht aufgeführten Ladungen
1.3.3 Formvorgaben für die Darstellung der Eigenschaften von Ladungen, die nicht im Code aufgeführt sind, und für die Darstellung der Bedingungen für ihre Beförderung *
2 In der der Überschrift zugeordneten Fußnote werden nach den Wörtern "IMSBC-Code" die Wörter "(siehe Ergänzungsband zu diesem Code)" eingefügt.
1.4 Anwendung und Umsetzung des Codes
3 In Absatz 1.4.2 werden die folgenden Einträge in der entsprechenden Reihenfolge eingefügt:
"Ziffer 4.2.2.2;"
"Abschnitt 14 Verhütung der Verschmutzung durch Ladungsrückstände von Schiffen;".
4 Im bisherigen Absatz 1.4.2 werden die Wörter
"die Anhänge mit Ausnahme von Anhang 1 ("Stoffmerkblätter für die einzelnen Schüttgüter");" durch folgenden Wortlaut ersetzt:
"die Anhänge mit Ausnahme von Anhang 1 (Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter) und Anhang 5 (Schüttgut-Versandbezeichnungen in drei Sprachen (Englisch, Spanisch und Französisch));"
1.6 Übereinkommen
5 In Absatz 1.6 werden die Wörter "sie werden nachstehend in ihrem vollständigen Wortlaut wiedergegeben" am Ende des ersten Satzes durch die Wörter "ihre maßgeblichen Teile werden nachstehend wiedergegeben" ersetzt.
Der zweite Änderungsschritt dieses Änderungsbefehls hat keine Auswirkung auf die deutsche Fassung.
Kapitel VI
Beförderung von Ladungen
Teil A
Allgemeine Bestimmungen
6 Die Überschrift des Kapitels VI wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
"Beförderung von Ladung und flüssigen Brennstoffen"
Regel 1 Anwendungsbereich
7 Am Beginn des Absatzes 1 werden die Wörter
"Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist," angefügt und die Wörter "Dieses Kapitel findet" werden durch die Wörter "findet dieses Kapitel" ersetzt.
Regel 4 Verwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf Schiffen
8 In Unterabsatz .2 der Fußnote wird die Bezugnahme "(MSC-Rundschreiben MSC.1/Circ.1264)" durch die Bezugnahme "(MSC-Rundschreiben MSC.1/Circ.1264 in der durch das MSC-Rundschreiben MSC.1/Circ.1396 geänderten Fassung)" ersetzt.
Regel 5-1 Sicherheitsdatenblätter
9 Dieser Änderungsbefehl hat keine Auswirkung auf die deutsche Fassung.
Kapitel VII
Beförderung gefährlicher Güter
Teil A-1
Beförderung gefährlicher Güter in fester Form als Massengut
Regel 7-4 Meldung von Ereignissen in Verbindung mit gefährlichen Gütern
10 In der Absatz 1 zugeordneten Fußnote erhält die Bezugnahme "(MSC-Rundschreiben MSC/ Circ.857)" den Wortlaut "(MSC-Rundschreiben MSC/Circ.857 in der im Ergänzungsband zum IMDG-Code enthaltenen Fassung)".
1.7 Begriffsbestimmungen
11 In der Begriffsbestimmung des Ausdrucks "Handbuch Prüfungen und Kriterien" werden die Wörter "(ST/SG/AC.10/11/Rev.5/Änderung 1)" durch die Wörter "(ST/SG/AC.10/11/Rev.5/Änderung 2)" ersetzt.
Abschnitt 3
Sicherheit von Besatzung und Schiff
3.1 Allgemeine Anforderungen
12 Nach dem bisherigen Absatz 3.1.1 wird folgender neuer Absatz 3.1.2 eingefügt:
"3.1.2 Die Besatzung des Schiffes führt für Ladungsumschlagsbereiche auf Massengutschiffen mit einer Selbstentladeeinrichtung, die über innerhalb der schiffbaulichen Verbände eingebaute Förderanlagen verfügen, routinemäßige betriebliche brandschutztechnische Risikobewertungen an Bord durch. Es ist in gebotener Weise auf die Brandverhütung und wirksam funktionierende Feuermeldesysteme sowie auf eine wirksame Brandeindämmung und -unterdrückung bei allen vorgesehenen Betriebsbedingungen und Ladungen zu achten. Die brandschutztechnischen Risikobewertungen sind im schiffseigenen System zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen (SMS) zusammen mit einem zur Realisierung regelmäßiger Bewertungen empfohlenen Zeitplan genau darzustellen."
und der bisherige Absatz 3.1.2 wird in 3.1.3 umnummeriert.
3.2 Gefahren durch Vergiftung, Verätzung/Korrosion und Ersticken
13 Die Fußnote zu Absatz 3.2.4 erhält folgenden
Wortlaut:
| alt | neu |
| Es wird auf die von der Organisation mit Entschließung A.864(20) angenommenen "Empfehlungen für das Betreten geschlossener Räume an Bord von Schiffen" verwiesen. | "Es wird auf die von der Organisation mit Entschließung A.1050(27) angenommenen "Überarbeiteten Empfehlungen zum Begehen geschlossener Räume an Bord von Schiffen" verwiesen (siehe Ergänzungsband zu diesem Code)." |
3.6 Ladung, die während der Seereise begast wird
14 In Absatz 3.6.2 wird nach dem Wort "Ventile."
das Fußnotenzeichen "" eingefügt und die bisherigen Fußnoten des Absatzes erhalten folgenden Wortlaut:
| alt | neu |
| Es wird verwiesen auf Ziffer 3.3.2.10 des Rundschreibens MSC.1/Circ.1264 in der durch das Rundschreiben MSC.1/Circ. 1396 geänderte Fassung. | "Es wird auf die "Empfehlungen für die sichere Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf Schiffen für die Begasung von Laderäumen" (MSC-Rundschreiben MSC.1/ Circ.1264) in der durch das MSC-Rundschreiben MSC.1/Circ.1.396 geänderten Fassung verwiesen (siehe Ergänzungsband zu diesem Code)." " Es wird auf Ziffer 3.3.2.4 des MSC-Rundschreibens MSC.1/Circ.1264 in der durch das MSC-Rundschreiben MSC.1/Circ.1396 geänderten Fassung verwiesen. |
und eine neue Fußnote "" mit folgendem Wortlaut wird am Ende des Absatzes angefügt:
" Es wird auf Ziffer 3.3.2.10 des MSC-Rundschreibens MSC.1/Circ.1264 in der durch das MSC-Rundschreiben MSC.1/Circ.1396 geänderten Fassung verwiesen."
Abschnitt 4
Beurteilung der Annahmefähigkeit einer Partie für eine sichere Beförderung
4.2 Bereitstellung beziehungsweise Beschaffung von Angaben
15 Der bisherige Absatz 4.2.2 wird in "4.2.2.1 " umnummeriert und folgender neuer Absatz "4.2.2.2" wird angefügt:
"4.2.2.2 Die Angaben zur Ladung sollen die Information umfassen, ob die Ladung für die Meeresumwelt schädlich ist oder nicht *.
* Es wird auf die Absätze 3.2 und 3.4 der Richtlinien von 2012 für die Durchführung der Anlage V von MARPOL (Entschließung MEPC.219(63)) (siehe Ziffer 14.2 dieses Codes) verwiesen."
16 In Absatz 4.2.3 werden im "MUSTERVORDRUCK FÜR ANGABEN ZUR LADUNG für Schüttgüter" nach der Zeile, die die Ladungsgruppe beschreibt, die folgenden Zeilen eingefügt:
Einstufung bezüglich Anlage V von MARPOL
[ ] schädlich für die Meeresumwelt[ ] nicht schädlich für die Meeresumwelt
Abschnitt 7
Ladungen, die breiartig werden können
7.3 Bestimmungen für Ladungen, die breiartig werden können
7.3.1 Allgemeines
17 Die bisherigen Absätze 7.3.1.1 bis 7.3.1.4 werden durch folgenden Wortlaut ersetzt:
| alt | neu |
| 7.3.1.1 Konzentrate oder sonstige Ladungen, die breiartig werden können, dürfen zur Beförderung nur angenommen werden, wenn der tatsächliche Feuchtigkeitsgehalt der Ladung unter ihrer Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung liegt.
Unbeschadet dieser Bestimmung dürfen solche Ladungen zur Beförderung auf für diesen Zweck besonders konstruierten oder ausgerüsteten Frachtschiffen angenommen werden, selbst wenn ihr Feuchtigkeitsgehalt über der Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung liegt.
7.3.1.2 Ladungen, die Flüssigkeiten enthalten, dürfen nicht im selben Laderaum über oder neben diesen Schüttgütern gestaut werden; dies gilt nicht für Flüssigkeiten, die in Dosen oder einer vergleichbaren Verpackung verpackt sind. 7.3.1.3 Während der gesamten Reise sind ausreichende Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass Flüssigkeiten in die Laderäume eindringen, in denen diese Schüttgüter gestaut sind. 7.3.1.4 Kapitäne sind vor den Gefahren zu warnen, die sich daraus ergeben können, dass Wasser zum Kühlen dieser Ladungen verwendet wird, solange sich das Schiff auf See befindet. Durch die Verwendung von Wasser als Kühlmittel, wobei Wasser in die Ladung eindringen kann, kann der Feuchtigkeitsgehalt der Ladung so erhöht werden, dass Verflüssigung eintritt. Erforderlichenfalls ist zu prüfen, ob die Anwendung von Wasser in Form des Versprühens erfolgen kann. | 7.3.1.1 Konzentrate oder sonstige Ladungen, die breiartig werden können, dürfen zur Beförderung nur angenommen werden, wenn der tatsächliche Feuchtigkeitsgehalt der Ladung unter ihrer Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung (TML) liegt.
Unbeschadet dieser Bestimmung dürfen Ladungen mit einem Feuchtigkeitsgehalt, der die TML überschreitet, auf einem zur Beschränkung des Verrutschens von Ladung besonders konstruierten oder ausgerüsteten Frachtschiff gemäß Ziffer 7.3.2 befördert werden.
7.3.1.2 Unbeschadet der Ziffer 1.4 dieses Codes müssen die Ziffern 4.2.2.9, 4.2.2.10, 4.3.2 bis 4.3.5, 4.5, 4.6 und 8 dieses Codes keine Anwendung auf eine Ladung finden, die breiartig werden kann, sofern diese auf einem zur Beschränkung des Verrutschens von Ladung besonders konstruierten oder ausgerüsteten Frachtschiff gemäß Ziffer 7.3.2 oder einem besonders konstruierten Schiff für pulverförmige Trockenladungen gemäß Ziffer 7.3.3 befördert wird. 7.3.1.3. Ladungen, die Flüssigkeiten enthalten, dürfen nicht im selben Laderaum über oder neben diesen Schüttgütern gestaut werden; dies gilt nicht für Flüssigkeiten, die in Dosen oder einer vergleichbaren Verpackung verpackt sind. 7.3.1.4 Während der gesamten Reise sind ausreichende Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass Flüssigkeiten in die Laderäume eindringen, in denen diese Schüttgüter gestaut sind. 7.3.1.5. Kapitäne sind vor den Gefahren zu warnen, die sich daraus ergeben können, dass Wasser zum Kühlen dieser Ladungen verwendet wird, solange sich das Schiff auf See befindet. Die Zufuhr von Wasser kann den Feuchtigkeitsgehalt dieser Ladungen in solch einer Weise erhöhen, dass diese breiartig werden. Erforderlichenfalls ist zu prüfen, ob die Anwendung von Wasser in Form des Versprühens erfolgen kann. |
7.3.2 Frachtschiffe von besonderer Konstruktion oder mit besonderer Ausrüstung
18 Der bisherige Absatz 7.3.2 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
| alt | neu |
| 7.3.2 Frachtschiffe von besonderer Konstruktion oder mit besonderer Ausrüstung
7.3.2.1 Ladungen mit einem Feuchtigkeitsgehalt, der über der Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung liegt, dürfen nur in für diesen Zweck besonders konstruierten oder ausgerüsteten Frachtschiffen befördert werden. 7.3.2.2 Die für diesen Zweck besonders konstruierten Frachtschiffe müssen dauerhafte schiffbauliche Begrenzungen haben, die so angeordnet sind, dass jedes Verrutschen von Ladung auf ein hinnehmbares Maß beschränkt wird. Das betreffende Schiff muss einen Nachweis über die entsprechende Genehmigung durch die Verwaltung mitführen. 7.3.2.3 Die für diesen Zweck besonders ausgerüsteten Frachtschiffe müssen mit besonders konstruierten, ortsbeweglichen Unterteilungen ausgerüstet sein, damit jedes Verrutschen von Ladung auf ein hinnehmbares Maß beschränkt wird. Die für diesen Zweck besonders ausgerüsteten Frachtschiffe müssenden nachstehenden Vorschriften entsprechen:
7.3.2.4 Dem Antrag an eine Verwaltung zur Genehmigung eines solchen Schiffes sind nachstehende Unterlagen beizufügen:
| "7.3.2 Zur Beschränkung des Verrutschens von Ladung besonders konstruierte oder ausgerüstete Frachtschiffe
7.3.2.1 Zur Beschränkung des Verrutschens von Ladung besonders konstruierte Frachtschiffe müssen dauerhafte schiffbauliche Begrenzungen haben, die so angeordnet sind, dass jedes Verrutschen von Ladung auf ein hinnehmbares Maß beschränkt wird. Das betreffende Schiff muss einen Nachweis über die entsprechende Genehmigung durch die Verwaltung mitführen. 7.3.2.2. Zur Beschränkung des Verrutschens von Ladung besonders ausgerüstete Frachtschiffe müssen mit besonders konstruierten, ortsbeweglichen Unterteilungen ausgerüstet sein, damit jedes Verrutschen von Ladung auf ein hinnehmbares Maß beschränkt wird. Besonders ausgerüstete Frachtschiffe müssen den nachstehenden Vorschriften entsprechen:
7.3.2.3 Dem Antrag an eine Verwaltung zur Genehmigung eines solchen Schiffes sind nachstehende Unterlagen beizufügen:
|
19 Der folgende neue Absatz 7.3.3 wird angefügt:
"7.3.3 Besonders konstruierte Frachtschiffe für pulverförmige Trockenladungen
7.3.3.1 Besonders konstruierte Frachtschiffe für pulverförmige Trockenladungen sind zu dem Zweck zu entwerfen und zu konstruieren,
7.3.3.2. Das betreffende Schiff muss einen Nachweis über die entsprechende Genehmigung durch die Verwaltung mitführen."
Abschnitt 8
Prüfverfahren für Ladungen, die breiartig werden können
8.1 Allgemeines
20 Am Ende des Absatzes 8.1 werden die Wörter " es sei denn, die Ladung werde in einem für diesen Zweck besonders konstruierten oder ausgerüsteten Schiff befördert" gestrichen.
Abschnitt 9
Stoffe, deren chemische Eigenschaften zu Gefährdungen führen können
9.2.3 Stoffe, die nur als Schüttgut gefährlich sind (MHB)
9.2.3.1 Allgemeines
21 Nach dem bisherigen Absatz 9.2.3.1.3 werden die folgenden beiden neuen Absätze 9.2.3.1.4 und 9.2.3.1.5 angefügt:
"9.2.3.1.4 Obwohl versucht wurde, die chemischen Gefährdungen eng zu definieren, um eine einheitliche Vorgehensweise bei der Einstufung als MHB einzuführen, ist, wenn menschliche Erfahrungen oder andere Faktoren auf die Notwendigkeit der Berücksichtigung anderer chemischer Gefährdungen hindeuten, diesen immer Rechnung zu tragen. Werden Abweichungen von den in den Ziffern 9.2.3.2 bis 9.2.3.7 beschriebenen chemischen Gefährdungen erkannt (Andere Gefährdungen (OH)), sind diese ordnungsgemäß mit Begründungen aufzuzeichnen. Andere Gefährdungen sind in den Abschnitt " Gefahr(en)" der jeweiligen Stoffblattseite aufzunehmen.
9.2.3.1.5 Auf jeder Stoffblattseite als MHB eingestufter Ladungen soll die Ausweisung als MHB in der Zelle "Klasse" der Merkmaltabelle von einem Kürzel begleitet sein. Weist ein Stoff eine oder mehrere der im Folgenden definierten chemischen Gefährdungen auf, ist für jede dieser Gefährdungen das entsprechende Kürzel in die Zelle "Klasse" aufzunehmen. Eine zusammenfassende Darstellung der Kürzel ist in der nachstehenden Tabelle wiedergegeben:
| Chemische Gefährdung | Kürzel |
| Brennbare feste Stoffe | CB |
| Selbsterhitzungsfähige feste Stoffe | SH |
| Feste Stoffe, die entzündbares Gas entwickeln, wenn sie feucht werden | WF |
| Feste Stoffe, die giftiges | |
| Gas entwickeln, wenn sie feucht werden | WT |
| Giftige feste Stoffe | TX |
| Ätzende feste Stoffe | CR |
| Andere Gefährdungen | OH |
und die nachstehenden Überschriften der Unterabsätze des Absatzes 9.2.3 erhalten folgenden Wortlaut:
| alt | neu |
| 9.2.3.2 Brennbare feste Stoffe 13
9.2.3.3 Selbsterhitzungsfähige feste Stoffe 13 9.2.3.4 Feste Stoffe, die sich indie sich in entzündbares Gas verwandeln, wenn sie feucht werden 13 9.2.3.5 Feste Stoffe, die giftige Gase entwickeln, wenn sie feucht werden 13 9.2.3.6 Giftige feste Stoffe 13 | "9.2.3.2 Brennbare feste Stoffe:
MHB (CB)
9.2.3.3 Selbsterhitzungsfähige feste Stoffe: MHB (SH) 9.2.3.4. Feste Stoffe, die entzündbares Gas entwickeln, wenn sie feucht werden: MHB (WF) 9.2.3.5. Feste Stoffe, die giftiges Gas entwickeln, wenn sie feucht werden: MHB (WT) 9.2.3.6. Giftige feste Stoffe: MHB (TX) 9.2.3.7 Ätzende feste Stoffe: MHB (CR)" |
9.2.3.7 Ätzende feste Stoffe
22 In Absatz 9.2.3.7.3 wird die Bezugnahme "ISO 3574:199" durch die Bezugnahme "ISO 3574:1999" ersetzt.
9.3 Stau- und Trennvorschriften
9.3.3 Trennung zwischen als Schüttgut beförderten Stoffen, deren chemische Eigenschaften zu Gefährdungen führen können, und gefährlichen Gütern in verpackter Form
23 Absatz 2 des bisherigen Absatzes 9.3.3.1 (vor der Tabelle) erhält die Nummerierung "9.3.3.2".
Abschnitt 13
Hinweise auf einschlägige Angaben und Empfehlungen
13.1 Allgemeines
24 In Absatz 13.1 werden nach dem Wort "IMO-Texte" die Wörter "und anderen internationalen Normen (wie ISO, IEC)" eingefügt.
13.2 Verweisliste
25 In Absatz 13.2 werden nach dem Wort "IMO-Dokumente" im ersten Satz die Wörter "oder Normen" eingefügt und im dritten Satz des Absatzes werden nach dem Wort "IMO-Dokumente" die Wörter "oder Bezugsnormen" eingefügtl.
26 In der Kopfzeile der Tabelle werden nach dem
Wort "IMO-Texte" in der Spalte "Verweis auf einschlägige IMO-Texte (2)" die Wörter "oder Normen" eingefügt."
13.2.3 Feuerlöscheinrichtungen
27 In Absatz 13.2.3 der Tabelle wird eine neue zweite Zeile mit folgendem Wortlaut eingefügt:
| Allgemeines; Gruppe B | FSS-Code, Kapitel 5 | Fest eingebaute Gas- Feuerlöschsysteme |
und in Absatz 13.2.3 der Tabelle wird der Wortlaut in der Spalte "Verweis auf einschlägige IMO-Texte (2)" für den Eintrag "Gruppen A, B und C" durch den Wortlaut "MSC/Circ.1395/Rev.2" ersetzt und in der Spalte "Thema (3)" werden nach den Wörtern "befreit werden können" die Wörter ", oder bei denen ein fest eingebautes Gas-Feuerlöschsystem unwirksam ist" angefügt.
13.2.4 Lüftung
28 In Absatz 13.2.4 der Tabelle werden am Ende des Absatzes drei neue Zeilen mit folgendem Wortlaut angefügt:
| Allgemeines; Gruppe B | MSC.1/ Circ.1434 | Einheitliche Auslegung von SOLAS II-2/19.3.4 |
| Allgemeines; Gruppe B | MSC.1/ Circ.1.120 | Einheitliche Auslegung von SOLAS einschließlich II2/19.3.2, 19.3.4 und 19.3.4.2 |
| Allgemeines; Gruppe B | EC 60092- 506 | Elektrische Normen für Ausrüstung, die für die Verwendung in einer explosionsfähigen Atmosphäre geeignet ist |
13.2.6 Aufspüren von Gasen
29 In Abschnitt 13.2.6 der Tabelle werden in der Spalte "Verweis auf einschlägige IMO-Texte (2)" die Wörter ", Abschnitt 3" durch die Wörter "in der durch MSC.1/Circ.1396 geänderten Fassung" ersetzt und am Ende des Absatzes wird eine neue Zeile mit folgendem Wortlaut angefügt:
| Allgemeines | IEC 60092- 506 | Elektrische Normen für Ausrüstung, die für die Verwendung in einer explosionsfähigen Atmosphäre geeignet sind |
13.2.10 Trennung
30 In Absatz 13.2.10 der Tabelle wird am Ende des Absatzes eine neue Zeile mit folgendem Wortlaut angefügt:
| Gruppe B | IEC 60092-352 | Normen für Kabeldurchführungen in Trennbereichen |
13.2.12 Betreten geschlossener Räume
31 In Absatz 13.2.12 der Tabelle erhält der Text in der Spalte "Verweis auf einschlägige IMO-Texte (2)" den Wortlaut "Entschließung A.1050(27), angenommen am 30. November 2011 " und in der Spalte "Thema (3)" erhält der Titel den Wortlaut "Überarbeitete Empfehlungen zum Begehen geschlossener Räume an Bord von Schiffen".
13.2.13 Vermeidung von Überbelastung
32 In Absatz 13.2.13 der Tabelle werden am Ende des Absatzes zwei neue Zeilen mit folgendem Wortlaut angefügt:
| 2.1.2 | Entschließung A.862(20) in ihrer geänderten Fassung | Code für das sichere Be- und Entladen von Massengutschiffen (BLU-Code) |
| 2.1.2 | MSC.1/Circ.1357 | Zusätzliche Erwägungen hinsichtlich des sicheren Beladens von Massengutschiffen |
33 Es wird ein neuer "Abschnitt 14" mit folgendem
Wortlaut angefügt:
"Abschnitt 14
Verhütung der Verschmutzung durch Ladungsrückstände von Schiffen
14.1 Die Bestimmungen dieses Abschnitts sind auf die Behandlung von Ladungsrückständen von Schüttladungen im Zusammenhang mit den Richtlinien von 2012 für die Durchführung der Anlage V von MARPOL (Entschließung MEPC.219(63) in ihrer geänderten Fassung) (die Richtlinien) gerichtet. Nach Anlage V von MARPOL hängt die Behandlung von Ladungsrückständen von Schüttladungen in erster Linie von der Einstufung einer Schüttladung als schädlich für die Meeresumwelt (HME) oder nicht schädlich für die Meeresumwelt (nicht HME) ab. Die Verantwortung für die Einstufung und die Angabe einer Schüttladung als HME oder nicht HME liegt nach Absatz 3.4 der Richtlinien beim Versender. Die Informationen in diesem Abschnitt dienen der Unterstützung der Nutzer des IMSBC-Codes.
14.2 Die Richtlinien bieten Unterstützung bei der Durchführung der Vorschriften in Anlage V von MARPOL. Der für Rückstände von Schüttladungen maßgebliche Wortlaut der Richtlinien wird nachstehend wiedergegeben. Die Richtlinien können nach der Annahme dieser Fassung des IMSBC-Codes geändert werden und es soll immer auf die letzte Fassung der Richtlinien zurückgegriffen werden.
Richtlinien von 2012 für die Durchführung der Anlage V von MARPOL
Anhang 1 Stoffblattseiten für die einzelnen Schüttgüter Änderungen bestehender Stoffblattseiten
Alfalfa
34 Auf der Stoffblattseite für "ALFALFA" werden im ersten Satz des Abschnitts "Ladevorschriften" die Wörter "des Codes" durch die Wörter "dieses Codes" ersetzt.
Aluminiumhydrat
35 Auf der Stoffblattseite für "ALUMINIUMHYDRAT" erhält der erste Absatz des Abschnitts "Witterungsabhängige Vorkehrungen" folgenden Wortlaut:
| alt | neu |
| Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein für diesen Zweck besonders konstruiertes oder ausgerüstetes Frachtschiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 des Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt | "Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:" |
Sinterasche, nass
36 In der Schüttgut-Versandbezeichnung wird das Wort ", NASS" gestrichen. Im Abschnitt "Beschreibung" wird der vierte Satz "Unlöslich in Wasser." durch folgenden Wortlaut ersetzt:
"Diese Ladung kann dem Typ "nass", der unter Verwendung von Wasser entladen wird, oder dem Typ "trocken", der unter trockenen Bedingungen entladen wird, zugeordnet sein."
und der zweite Satz des Abschnitts "Witterungsabhängige Vorkehrungen" erhält folgenden Wortlaut:
| alt | neu |
| Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein für diesen Zweck besonders konstruiertes oder ausgerüstetes Frachtschiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 des Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein: | "Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 oder den Vorschriften in Ziffer 7.3.3 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:" |
Kohle
37 Auf der Stoffblattseite für "KOHLE" erhält der erste Absatz des Abschnitts "Witterungsabhängige Vorkehrungen" folgenden Wortlaut:
| alt | neu |
| Ist es möglich, dass eine Ladung während der Reise breiartig wird, liegt ihr Feuchtigkeitsgehalt über der Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung und wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein für diesen Zweck besonders konstruiertes oder ausgerüstetes Frachtschiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 des Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein: | "Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:" |
Im Anhang der Stoffblattseite für "KOHLE" erhält die Fußnote in Absatz 2.7.1.4 im Abschnitt "Verfahren zur Überwachung der Gaskonzentration bei Kohleladungen" folgenden Wortlaut:
| alt | neu |
| Es wird auf die von der Organisation mit Entschließung A.864(20) angenommenen "Empfehlungen für das Betreten geschlossener Räume an Bord von Schiffen" in ihrer gegebenenfalls geänderten Fassung verwiesen. | "Es wird auf die von der Organisation mit Entschließung A.1050(27) angenommenen "Überarbeiteten Empfehlungen zum Begehen geschlossener Räume an Bord von Schiffen" verwiesen (siehe Ergänzungsband zu diesem Code)." |
Kohlenschlamm
38 Im Abschnitt "Witterungsabhängige Vorkehrungen" erhält der erste Absatz folgenden Wortlaut:
| alt | neu |
| Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein für diesen Zweck besonders konstruiertes oder ausgerüstetes Frachtschiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 des Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein: | "Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:" |
Koksgrus
39 Im Abschnitt "Witterungsabhängige Vorkehrungen" erhält der erste Absatz folgenden Wortlaut:
| alt | neu |
| Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein für diesen Zweck besonders konstruiertes oder ausgerüstetes Frachtschiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 des Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein: | "Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:" |
Flussspat
40 Im Abschnitt "Witterungsabhängige Vorkehrungen" erhält der erste Absatz folgenden Wortlaut:
| alt | neu |
| Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein für diesen Zweck besonders konstruiertes oder ausgerüstetes Frachtschiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 des Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein: | "Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:" |
Flugasche, nass
41 Im Abschnitt "Witterungsabhängige Vorkehrungen" erhält der erste Absatz folgenden Wortlaut:
| alt | neu |
| Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein für diesen Zweck besonders konstruiertes oder ausgerüstetes Frachtschiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 des Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein: | "Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:" |
Ilmenit-Ton
42 Im Abschnitt "Witterungsabhängige Vorkehrungen" erhält der erste Absatz folgenden Wortlaut:
| alt | neu |
| Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein für diesen Zweck besonders konstruiertes oder ausgerüstetes Frachtschiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 des Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein: | "Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:" |
Ilmenit (veredelt)
43 Im Abschnitt "Witterungsabhängige Vorkehrungen" erhält der erste Absatz folgenden Wortlaut:
| alt | neu |
| Diese Ladung ist vor dem Laden, während des Ladens und während der Reise so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein für diesen Zweck besonders konstruiertes oder ausgerüstetes Frachtschiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 des Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein: | "Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:" |
Eisenerz
44 Die Stoffblattseite für "EISENERZ" wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
| alt | neu | ||||||||||||||||||||||||
| EISENERZ
IRON ORE Beschreibung Eisenerz variiert farblich zwischen dunkelgrau und rostrot; nach seinem Eisengehalt reicht es von Hämatit, einem Erz mit hohem Eisenanteil, bis zum kommerziell eher minderwertigen Eisenstein. Feuchtigkeitsgehalt: 0% bis 16%. Mineralkonzentrate sind eine andere Art von Ladung (siehe den Eintrag EISENKONZENTRAT). Merkmale
Gefahr(en) Keine besonderen Gefährdungen. Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr. Eisenerzladungen können Magnetkompasse beeinträchtigen. Stau- und Trennvorschriften Keine besonderen Anforderungen. Sauberkeit der Laderäume Keine besonderen Anforderungen. Witterungsabhängige Vorkehrungen Keine besonderen Anforderungen. Ladevorschriften Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 des Codes. Da der Stoff eine extreme hohe Dichte besitzt, ist darauf zu achten, dass die Ladung eben über die Tankdecke verteilt ist, um die Gewichtsverteilung auszugleichen. Es ist sicherzustellen, dass die Tankdecke während der Reise und während des Ladens nicht durch angehäufte Ladung überbelastet wird. Vorsichtsmaßnahmen Die Umschlagsrate dieser Ladung ist normalerweise sehr hoch. Zur Umsetzung des nach SOLAS-Regel VI/9.3 vorgeschriebenen Ladeplans ist in gebotener Weise auf die Aufnahme beziehungsweise Abgabe von Ballastwasser zu achten. Lüftungsvorschriften Keine besonderen Anforderungen. Beförderungsvorschriften Keine besonderen Anforderungen. Entladevorschriften Keine besonderen Anforderungen. Reinigung Keine besonderen Anforderungen. | "EISENERZ
Iron ore Die Bestimmungen dieser Stoffblattseite finden Anwendung auf Eisenerz-Ladungen,
Beschreibung Eisenerz variiert farblich zwischen dunkelgrau und rostrot. Hinsichtlich seines Eisengehalts reicht es von Hämatit, einem Erz mit hohem Eisenanteil, bis zum kommerziell eher minderwertigen Eisenstein. Mineralische Konzentrate sind eine andere Art von Ladung (siehe EISEN-KONZENTRAT). Merkmale
Gefahr(en) Keine besonderen Gefährdungen. Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr. Eisenerzladungen können Magnetkompasse beeinträchtigen. Stau- und Trennvorschriften Keine besonderen Anforderungen. Sauberkeit der Laderäume Keine besonderen Anforderungen. Witterungsabhängige Vorkehrungen Keine besonderen Anforderungen. Ladevorschriften Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes. Wenn der Staufaktor dieser Ladung gleich oder weniger als 0,56 m3/t ist, kann die Tankdecke überlastet werden, wenn die Ladung nicht gleichmäßig auf der Tankdecke verteilt wird, um die Gewichtsverteilung auszugleichen. Es ist sicherzustellen, dass die Tankdecke während der Reise und während des Ladens nicht durch angehäufte Ladung überlastet wird. Vorsichtsmaßnahmen Die Umschlagsrate dieser Ladung ist normalerweise sehr hoch. Zur Umsetzung des nach SOLAS-Regel VI/7.3 vorgeschriebenen Ladeplans ist in gebotener Weise auf die Aufnahme beziehungsweise Abgabe von Ballastwasser zu achten. Die Lenzbrunnen müssen sauber, trocken und in geeigneter Weise geschützt sein, um ein Eindringen dieser Ladung zu verhindern. Lüftungsvorschriften Keine besonderen Anforderungen. Beförderungsvorschriften Keine besonderen Anforderungen. Entladevorschriften Keine besonderen Anforderungen. Reinigung Keine besonderen Anforderungen." |
Eisenerzpellets
45 Auf der Stoffblattseite für "EISENERZPELLETS" werden im Abschnitt "Vorsichtsmaßnahmen" die Wörter "Keine besonderen Anforderungen." gestrichen.
Metallsulfid-Konzentrate
46 Im Abschnitt "Witterungsabhängige Vorkehrungen" erhält der erste Absatz folgenden Wortlaut:
| alt | neu |
| Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein für diesen Zweck besonders konstruiertes oder ausgerüstetes Frachtschiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 des Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein: | "Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:" |
Mineralische Konzentrate
47 Im Abschnitt "Witterungsabhängige Vorkehrungen" erhält der erste Absatz folgenden Wortlaut:
| alt | neu |
| Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein für diesen Zweck besonders konstruiertes oder ausgerüstetes Frachtschiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 des Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein: | "Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:" |
Nickelerz
48 Im Abschnitt "Witterungsabhängige Vorkehrungen" erhält der erste Absatz folgenden Wortlaut:
| alt | neu |
| Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein für diesen Zweck besonders konstruiertes oder ausgerüstetes Frachtschiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 des Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein: | "Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:" |
Torf
49 Im Abschnitt "Ladevorschriften" werden die Wörter "soll nur auf eigens zu diesem Zweck ausgerüsteten oder gebauten Frachtschiffen befördert werden (siehe hierzu die Abschnitte 7.2.2 bis 7.2.4 des Codes)" durch die Wörter " darf nur auf einem Schiff befördert werden, das den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht" ersetzt.
Schwermineral-Sand
50 Im Abschnitt "Witterungsabhängige Vorkehrungen" erhält der erste Absatz folgenden Wortlaut:
| alt | neu |
| Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein für diesen Zweck besonders konstruiertes oder ausgerüstetes Frachtschiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 des Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein: | "Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:" |
Schwefel (geformt, fest)
51 Auf der Stoffblattseite für "SCHWEFEL (geformt, fest)" erhält die Fußnote im Abschnitt "Reinigung" folgenden Wortlaut:
| alt | neu |
| Es wird auf die von der Organisation mit Entschließung A.864(20) angenommenen Empfehlungen für das Betreten geschlossener Räume an Bord von Schiffen verwiesen. | "Es wird auf die von der Organisation mit Entschließung A.1050(27) angenommenen "Überarbeiteten Empfehlungen zum Begehen geschlossener Räume an Bord von Schiffen" verwiesen (siehe Ergänzungsband zu diesem Code)." |
Holzmasse-Pellets
52 Die bestehende Stoffblattseite für "HOLZMASSE-PELLETS"
HOLZMASSE-PELLETSWOOD PELLETS
Beschreibung
Holzmasse-Pellets sind hellbraun bis dunkelbraun, sehr hart und lassen sich nur schwer zusammendrücken. Sie besitzen üblicherweise eine spezifische Dichte zwischen 1100 und 1700 kg/m3 und eine Schüttdichte von 600 bis 750 kg/m3. Holzmasse-Pellets werden aus Sägemehl, Hobelspänen und anderen Holzabfällen wie zum Beispiel Rinde aus der Holzverarbeitung hergestellt. Normalerweise werden den Pellets keine Zusatz- oder Bindemittel beigefügt, es sei denn, der Kunde wünscht dies ausdrücklich. Das Ausgangsmaterial wird zerkleinert, getrocknet und in die Form von Pellets gepresst. Das Ausgangsmaterial wird auf ungefähr ein Drittel seiner Größe zusammengepresst, und die fertigen Holzmasse-Pellets besitzen normalerweise einen Feuchtigkeitsgehalt von 4 bis 8%. Holzmasse-Pellets werden als Brennstoff für Fernheizungen und Stromerzeugungsanlagen sowie als Brennstoff für Heizkörper für kleine Räume, zum Beispiel Öfen und Kamine, verwendet.
Holzmasse-Pellets werden aufgrund ihres Flüssigkeits-Aufnahmevermögens auch als Tierstreu eingesetzt. Diese Art von Holzmasse-Pellets hat üblicherweise einen Feuchtigkeitsgehalt von 8 bis 10%.
Merkmale
Schüttwinkel Schüttdichte (kg/m3) Staufaktor (m3/t) ungefähr 30° 600 bis 750 1,4 bis 1,6 Größe Klasse Gruppe zylindrisch mit 3 bis 12 mm Durchmesser und 10 bis 20 mm Länge MHB B Gefahr(en)
Manche Partien von Holzmasse-Pellets können zur Oxidation neigen, was eine Verringerung des Sauerstoffgehalts und ein Ansteigen des Kohlendioxidgehalts im Laderaum und in den damit in Verbindung stehenden Räumen zur Folge hat.
Pellets, die Feuchtigkeit ausgesetzt sind, schwellen an. Holzmasse-Pellets können gären, wenn der Feuchtigkeitsgehalt über 15% beträgt, wobei erstickende und brennbare Gase freigesetzt werden, die zur Selbstentzündung führen können.
Beim Umschlag von Holzmasse-Pellets kann sich Staub entwickeln. Bei einer hohen Staubkonzentration besteht die Gefahr einer Staubexplosion.
Stau- und Trennvorschriften
Trennung wie für Stoffe der Klasse 4.1.
Sauberkeit der Laderäume
Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Diese Ladung ist so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Diese Ladung darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein. Auch in vorherdurchlüfteten unmittelbar benachbarten Räumen besteht nach einer derartigen Schließung ein hohes Risiko der erneuten Verminderung des Sauerstoffgehalts und der erneuten Bildung von Kohlenmonoxid.
Ladevorschriften
Trimmen entsprechend den Abschnitten 4, 5 und 6 des Codes.
Vorsichtsmaßnahmen
Das Betreten der Laderäume und unmittelbar benachbarter begrenzter Räume darf erst dann gestattet werden, wenn durch Messungen festgestellt ist, dass der Sauerstoff- und der Kohlenmonoxidgehalt wieder die nachstehenden Werte erreicht haben: Sauerstoff: 20,7% und Kohlenmonoxid: < 100 ppm. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, so ist der Laderaum beziehungsweise sind die unmittelbar benachbarten begrenzten Räume reichlich zu belüften und nach Ablauf einer angemessenen Zeitspanne ist eine erneute Messung vorzunehmen.
Alle Besatzungsmitglieder müssen beim Betreten von Laderäumen, in denen diese Ladung befördert wird, und von unmittelbar benachbarten geschlossenen Räumen ein Sauerstoff- und Kohlenmonoxid-Messgerät tragen, das auch eingeschaltet worden ist.
Lüftungsvorschriften
Es kann erforderlich sein, geschlossene Räume in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Laderaum, in dem diese Ladung befördert wird, zu belüften, bevor sie betreten werden, selbst wenn es so aussieht, als seien diese Räume gegenüber dem betreffenden Laderaum abgedichtet.
Beförderungsvorschriften
Die Luken der Laderäume, in denen diese Ladung befördert wird, müssen wetterdicht sein, um ein Eindringen von Wasser zu verhindern.
Entladevorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Reinigung
Keine besonderen Anforderungen.
Notfallmaßnahmen
AN BORD MITZUFÜHRENDE BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG Es sollten umluftunabhängige Atemschutzgeräte sowie kombinierte oder gesonderte Sauerstoff- und Kohlenmonoxid-Messgeräte zur Verfügung stehen.
NOTFALLMASSNAHMEN keine
NOTFALLMASSNAHMEN BEI BRAND
Luken dicht machen. Einsatz der fest eingebauten Feuerlöschanlage des Schiffes.
Das Unterbinden der Luftzufuhr kann zur Eindämmung eines Brandes ausreichend sein.
Brand mit Kohlendioxid, Schaum oder Wasser löschen.
MEDIZINISCHE ERSTE HILFE
Siehe den Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern (Medical First Aid Guide - MFAG) in seiner derzeit geltenden Fassung.
wird gestrichen.
Neue Stoffblattseiten
53 Die folgenden neuen Stoffblattseiten werden in alphabetischer Reihenfolge eingefügt:
"Aluminiumfluorid
Aluminium Fluoride
Beschreibung
Aluminiumfluorid ist ein feines, weißes und geruchloses Pulver, das in trockener Form vorliegt. Die Ladung ist nicht kohäsiv. Der Feuchtigkeitsgehalt beträgt weniger als 1 %.
Merkmale
| SCHÜTTWINKEL | SCHÜTTDICHTE (kg/m3) | STAUFAKTOR (m3/t) |
| 32° bis 35° | 1.527 | 0,65 |
| GRÖSSE | KLASSE | GRUPPE |
| feines Pulver | nicht zutreffend | A |
Gefahr(en)
Diese Ladung kann breiartig werden, wenn sie mit einem Feuchtigkeitsgehalt befördert wird, der über ihrer Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung (TML) liegt. Siehe hierzu Abschnitte 7 und 8 dieses Codes.
Diese Ladung kann leichte Reizungen der Augen und der Schleimhäute hervorrufen. In Berührung mit Säuren entwickelt sie giftige Fluorwasserstoffdämpfe. Sie kann unter Feuereinwirkung giftige Fluorwasserstoffgase entwickeln. Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Sauberkeit der Laderäume
Keine besonderen Anforderungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:
Ladevorschriften
Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.
Vorsichtsmaßnahmen
Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen bei Bedarf Schutzkleidung, Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen.
Lüftungsvorschriften
Keine besonderen Anforderungen. Beförderungsvorschriften
Das Aussehen der Oberfläche dieser Ladung ist während der Reise regelmäßig zu überprüfen. Wird während der Reise ungebundenes Wasser über der Ladung oder ein flüssiger Aggregatzustand der Ladung festgestellt, so hat der Kapitän geeignete Maßnahmen zu treffen, um ein Übergehen der Ladung und ein mögliches Kentern des Schiffes zu verhindern; er hat auch zu prüfen, ob er als Notmaßnahme einen Schutzhafen anläuft.
Entladevorschriften
Unterkunftsräume und Ausrüstung müssen vor Staub geschützt sein.
Reinigung
Vor dem Einsatz von Wasser muss sichergestellt sein, dass die Decks und Laderäume leergeschaufelt und sauber gekehrt worden sind." "Amorphe Natriumsilicat-Brocken
Amorphous sodium silicate lumps
Diese Stoffblattseite findet ausschließlich auf amorphe Natriumsilicat-Brocken mit einem molaren Verhältnis zwischen Siliziumdioxid und Natriumoxid (SiO2/Na2O) von mehr als 3,2 Anwendung.
Beschreibung
Brocken. Farbloser bis grüner, glasartiger fester Stoff. Merkmale
| SCHÜTTWINKEL | SCHÜTTDICHTE (kg/m3) | STAUFAKTOR (m3/t) |
| nicht zutreffend | 1.100 bis 1.500 | 0,67 bis 0,91 |
| GRÖSSE | KLASSE | GRUPPE |
| bis zu 100 mm | MHB (CR) | B |
Gefahr(en)
Staub aus dieser Ladung kann Reizungen der Haut und Augen hervorrufen.
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr. Diese Ladung ist hygroskopisch und verklebt, wenn sie feucht wird.
Stau- und Trennvorschriften Keine besonderen Anforderungen.
Sauberkeit der Laderäume
Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Diese Ladung ist so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Diese Ladung darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen werden soll, geschlossen sein.
Ladevorschriften
Während des Ladens ist darauf zu achten, dass möglichst wenig Staub erzeugt wird. Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.
Vorsichtsmaßnahmen
Die Lenzbrunnen müssen sauber und trocken und in geeigneter Weise abgedeckt sein, um ein Eindringen dieser Ladung zu verhindern.
Personen, die dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen Schutzkleidung, Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen. Es sind geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Maschinen- und Unterkunftsräume vor Staub aus dieser Ladung zu schützen.
Lüftungsvorschriften
Die Laderäume, in denen diese Ladung befördert wird, dürfen während der Reise nicht belüftet werden.
Beförderungsvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Entladevorschriften
Während des Entladens ist darauf zu achten, dass möglichst wenig Staub erzeugt wird. Diese Ladung ist hygroskopisch und kann sich in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen. Wenn sich diese Ladung verfestigt hat, ist sie bei Bedarf zu trimmen, um die Bildung von Überhängen zu verhindern.
Reinigung
Keine besonderen Anforderungen. Notfallmaßnahmen
| AN BORD MITZUFÜHRENDE BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG
keine |
| NOTFALLMASSNAHMEN
keine NOTFALLMASSNAHMEN BEI BRAND keine MEDIZINISCHE ERSTE HILFE |
Siehe den Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern (Medical First Aid Guide - MFAG) in seiner derzeit geltenden Fassung. "Borsäure Bsoric
Acid Beschreibung
Weißes, frei fließendes, kristallines Pulver. Geruchlos und trocken mit einem Feuchtigkeitsgehalt von höchstens 1,0 %. Wasserlöslich.
Merkmale
| SCHÜTTWINKEL | SCHÜTTDICHTE (kg/m3) | STAUFAKTOR (m3/t) |
| nicht zutreffend | 544 bis 862 | 1,16 bis 1,84 |
| GRÖSSE | KLASSE | GRUPPE |
| feines kristallines Pulver, trocken | MHB (TX) | B |
Gefahr(en)
Kann beim Einatmen leichte Reizungen der Nase und des Halses hervorrufen. Kann Hautreizungen hervorrufen. Kann langfristig gesundheitsschädigende Wirkungen haben. Diese Ladung ist nicht brennbar. Diese Ladung ist hygroskopisch und verklebt, wenn sie feucht wird.
Stau- und Trennvorschriften
"Getrennt von" Metallhydriden und Alkalimetallen.
Sauberkeit der Laderäume
Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Diese Ladung ist so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Diese Ladung darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein.
Ladevorschriften
Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.
Vorsichtsmaßnahmen
Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen bei Bedarf Schutzkleidung, Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen.
Lüftungsvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Beförderungsvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Entladevorschriften
Bei Niederschlag ist das Entladen nicht gestattet.
Borsäure ist hygroskopisch und kann sich in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen. Wenn sich diese Ladung verfestigt hat, ist sie bei Bedarf zu trimmen, um die Bildung von Überhängen zu verhindern.
Reinigung
Vor dem Auswaschen aller Laderäume ist eine gründliche Trockenreinigung durchzuführen.
Notfallmaßnahmen
| AN BORD MITZUFÜHRENDE BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG
keine |
| NOTFALLMASSNAHMEN
keine NOTFALLMASSNAHMEN BEI BRAND keine MEDIZINISCHE ERSTE HILFE |
Siehe den Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern (Medical First Aid Guide - MFAG) in seiner derzeit geltenden Fassung. "Chemiegips
Chemical Gypsum Beschreibung
Calciumsulfathydrat als Produkt oder Nebenprodukt von Schmelz- und Raffinerieprozessen und Polyaluminiumchlorid. Geruchloses, unlösliches, weißes oder braunes Pulver. Wird für Gipsplatten und Zement verwendet.
Merkmale
| SCHÜTTWINKEL | SCHÜTTDICHTE (kg/m3) | STAUFAKTOR (m3/t) |
| nicht zutreffend | 570 bis 1. 170 | 0,85 bis 1,74 |
| GRÖSSE | KLASSE | GRUPPE |
| 40 μ m bis 1 mm | Nicht zutreffend | A |
Gefahr(en)
Diese Ladung kann breiartig werden, wenn sie mit einem Feuchtigkeitsgehalt befördert wird, der über ihrer Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung (TML) liegt. Siehe hierzu Abschnitte 7 und 8 dieses Codes. Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften Keine besonderen Anforderungen.
Sauberkeit der Laderäume
Keine besonderen Anforderungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:
Ladevorschriften
Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.
Vorsichtsmaßnahmen
Keine besonderen Anforderungen.
Lüftungsvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Beförderungsvorschriften
Das Aussehen der Oberfläche dieser Ladung ist während der Reise regelmäßig zu überprüfen. Wird während der Reise ungebundenes Wasser über der Ladung oder ein flüssiger Aggregatzustand der Ladung festgestellt, so hat der Kapitän geeignete Maßnahmen zu treffen, um ein Übergehen der Ladung und ein mögliches Kentern des Schiffes zu verhindern; er hat auch zu prüfen, ob er als Notmaßnahme einen Schutzhafen anläuft.
Entladevorschriften
Keine besonderen Anforderungen. Reinigung
Vor dem Auswaschen der Reste dieser Ladung sind die Decks und die Laderäume mit Schaufel und Besen zu reinigen, da sich diese Ladung nicht leicht auswaschen lässt. "Kupferschlacke
Copper Slag
Beschreibung
Rückstände aus der Kupferverhüttung. Diese Ladung weist eine hohe Durchlässigkeit auf und Porenwasser läuft bei ihr schnell ab. Sie ist von schwarzer oder rotbrauner Farbe und liegt entweder als Granulat oder in Form von Brocken vor.
Merkmale
| SCHÜTTWINKEL | SCHÜTTDICHTE (kg/m3) | STAUFAKTOR (m3/t) |
| nicht zutreffend | 1.500 bis 2.500 | 0,40 bis 0,67 |
| GRÖSSE | KLASSE | GRUPPE |
| bis zu 10 mm | nicht zutreffend | A |
Gefahr(en)
Diese Ladung kann breiartig werden, wenn sie mit einem Feuchtigkeitsgehalt befördert wird, der über ihrer Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung (TML) liegt. Siehe hierzu Abschnitte 7 und 8 dieses Codes. Diese Ladung ist abriebfördernd. Diese Ladung ist nicht brennbar und besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Sauberkeit der Laderäume
Keine besonderen Anforderungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:
Ladevorschriften
Diese Ladung ist so zu trimmen, dass sichergestellt ist, dass der Höhenunterschied zwischen Spitzen und Mulden nicht mehr als 5 % der Schiffsbreite beträgt, dass die Ladungshöhe gleichmäßig von den Lukenrändern zu den Schotten abnimmt und dass keine Scherflächen verbleiben, die während der Reise zusammenbrechen können.
Wenn der Staufaktor dieser Ladung gleich oder weniger als 0,56 m3/t ist, kann die Tankdecke überlastet werden, wenn die Ladung nicht gleichmäßig auf der Tankdecke verteilt wird, um die Gewichtsverteilung auszugleichen. Es ist sicherzustellen, dass die Tankdecke während der Reise und während des Ladens nicht durch angehäufte Ladung überlastet wird.
Vorsichtsmaßnahmen
Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um Maschinen- und Unterkunftsräume vor Staub aus dieser Ladung zu schützen. Die Lenzbrunnen der Laderäume sind vor dem Eindringen dieser Ladung zu schützen. Es ist in geeigneter Weise dafür zu sorgen, dass Ausrüstungsgegenstände vor Staub aus dieser Ladung geschützt sind.
Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen bei Bedarf Schutzkleidung, Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen.
Lüftungsvorschriften
Keine besonderen Anforderungen. Beförderungsvorschriften
Das Bilgenwasser muss während der Reise regelmäßig entfernt werden.
Entladevorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Reinigung
Keine besonderen Anforderungen." "Glasscherben
Glass Cullet
Beschreibung
Grünes, braunes oder farbloses Glas. Können einen leicht süßlichen Geruch haben. Werden zur Herstellung von neuem Glas, Glaswolle und Glasschaum verwendet.
Merkmale
| SCHÜTTWINKEL | SCHÜTTDICHTE (kg/m3) | STAUFAKTOR (m3/t) |
| nicht zutreffend | 1.060 bis 1.330 | 0,75 bis 0,94 |
| GRÖSSE | KLASSE | GRUPPE |
| bis zu 50 mm | nicht zutreffend | C |
Gefahr(en)
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Mögliche Gefährdung durch Einatmen und Reizung von Haut und Augen durch Glasscherbenstaub während Umschlag, Platzierung und Beförderung.
Mögliches Risiko von Schnitt- oder Stichverletzungen während Umschlag und Platzierung.
Stau- und Trennvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Sauberkeit der Laderäume
Keine besonderen Anforderungen. Witterungsabhängige Vorkehrungen Keine besonderen Anforderungen.
Ladevorschriften
Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.
Vorsichtsmaßnahmen
Zum Schutz gegen mögliche Schnitt- oder Penetrationsverletzungen sowie dagegen, dass Haut, Ohren und Augen mit Glasstaub in Berührung kommen, müssen Personen, die mit Glasscherben arbeiten, lange Ärmel, Hosen, Handschuhe, Arbeitsstiefel, Schutzhelme, Gehörschutz und Augenschutz tragen. Ärmel und Hosenbeine können zum zusätzlichen Schutz abgeklebt werden.
Die Personen können auch Einweg-Staubmasken tragen, um sich gegen das Einatmen von Staub zu schützen.
Lüftungsvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Beförderungsvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Entladevorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Reinigung
Stauberzeugenden Umschlag vermeiden.
Die Staubunterdrückung mit Hilfe von Wasser ist eine wirksame Maßnahme zur Staubbekämpfung." "Eisen- und Hüttenschlacke und ihre Gemische
Iron and steel slag and its mixture
Diese Ladung kann Stoffe enthalten, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen, wie Kadmium, Blei, sechswertiges Chrom, Bor und Fluor. Diese Stoffblattseite findet keine Anwendung auf Ladungen, die die in den Absätzen 9.2.2.5 und 9.2.3.6 aufgeführten Kriterien erfüllen.
Beschreibung
Der Hauptbestandteil dieser Ladung ist Schlacke aus der Eisen- und Stahlherstellung sowie Schlacke gemischt mit einem der folgenden Zuschlagstoffe oder einer Kombination dieser Zuschlagstoffe: Zement, granulierte Hochofenschlacke und Betonschutt.
Die Ladung wird vor der Beförderung durch Ablagern und Löschen zur Erreichung des für die praktische Verwendung erforderlichen Volumens und/oder der für diese erforderlichen Stabilität größtenteils stabilisiert und physische Eigenschaften, wie die Korngröße usw., werden, soweit dies erforderlich ist, entsprechend der Leistungsanforderung kontrolliert; die Ladung wird bei Raumtemperatur befördert.
Diese Ladung enthält nicht sowohl Schlackerückstände als auch warme Eisen- und Hüttenschlacke aus der Eisen- und Stahlherstellung.
Eisen- und Hüttenschlacke ist ein verglaster oder kristallisierter fester Stoff, der bei Hochtemperaturprozessen entsteht, und bei dem es sich um ein Gemisch aus mehreren mineralogischen Phasen handelt.
Diese Ladung kann geformte Blöcke aus Eisen- und Hüttenschlacke mit einer Kombination aus Zement und gemahlener granulierter Hochofenschlacke enthalten. Von grauweißer bis dunkelgrauer Farbe; die Größe variiert zwischen körnigen Teilchen, kieselgroßen Stücken und Blöcken. Anwendungsbeispiele für diese Ladung sind: Straßenbaustoffe, Betonzuschlag, Bodenverbesserung, Werkstoffe für die Bautechnik, Ausgangsmaterialien für die Zementindustrie und für Düngemittel.
Merkmale
| SCHÜTTWINKEL | SCHÜTTDICHTE (kg/m3) | STAUFAKTOR (m3/t) |
| nicht zutreffend | 1.200 bis 3.000 | 0,33 bis 0,83 |
| GRÖSSE | KLASSE | GRUPPE |
| bis zu 100 mm | nicht zutreffend | A |
Gefahr(en)
Diese Ladung kann breiartig werden, wenn sie mit einem Feuchtigkeitsgehalt befördert wird, der über ihrer Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung (TML) liegt. Siehe hierzu Abschnitte 7 und 8 dieses Codes. Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Sauberkeit der Laderäume
Keine besonderen Anforderungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:
Ladevorschriften
Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.
Wenn der Staufaktor dieser Ladung gleich oder weniger als 0,56 m3/t ist, kann die Tankdecke überlastet werden, wenn die Ladung nicht gleichmäßig auf der Tankdecke verteilt wird, um die Gewichtsverteilung auszugleichen. Es ist sicherzustellen, dass die Tankdecke während der Reise und während des Ladens nicht durch angehäufte Ladung überlastet wird.
Vorsichtsmaßnahmen
Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen bei Bedarf Schutzkleidung, Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen.
Lüftungsvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Beförderungsvorschriften
Das Aussehen der Oberfläche dieser Ladung ist während der Reise regelmäßig zu überprüfen. Wird während der Reise ungebundenes Wasser über der Ladung oder ein flüssiger Aggregatzustand der Ladung festgestellt, so hat der Kapitän geeignete Maßnahmen zu treffen, um ein Übergehen der Ladung und ein mögliches Kentern des Schiffes zu verhindern; er hat auch zu prüfen, ob er als Notmaßnahme einen Schutzhafen anläuft.
Entladevorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Reinigung
Keine besonderen Anforderungen." "Feineisenerz
Iron ore fines
Die Bestimmungen dieser Stoffblattseite finden Anwendung auf Eisenerz-Ladungen, die sowohl
Unbeschadet vorstehender Bestimmung darf Feineisenerz mit einem Gesamtgoethitanteil von 35 Masseprozentteilen oder mehr entsprechend der Stoffblattseite für "EISENERZ" befördert werden, sofern der Kapitän vom Versender eine Erklärung über den nach international oder innerstaatlich anerkannten normierten Verfahren ermittelten Goethitanteil der Ladung erhält.
Beschreibung
Feineisenerz variiert farblich zwischen dunkelgrau, rostrot und gelb und enthält Hämatit, Goethit und Magnetit mit variierendem Eisengehalt.
Eisen-Konzentrat ist eine andere Art von Ladung (siehe Stoffblattseite für "Mineralische Konzentrate").
Merkmale
| SCHÜTTWINKEL | SCHÜTTDICHTE (kg/m3) | STAUFAKTOR (m3/t) |
| nicht zutreffend | 1.500 bis 3500 | 0,29 bis 0,67 |
| GRÖSSE | KLASSE | GRUPPE |
| 10 % oder mehr Feinteilchen von weniger als 1 mm und 50 % oder mehr Teilchen von weniger als 10 mm | nicht zutreffend | A |
Gefahr(en)
Diese Ladung kann breiartig werden, wenn sie mit einem Feuchtigkeitsgehalt befördert wird, der über ihrer Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung (TML) liegt. Siehe hierzu Abschnitte 7 und 8 dieses Codes.
Diese Ladung kann Magnetkompasse beeinträchtigen.
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Sauberkeit der Laderäume
Keine besonderen Anforderungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:
Ladevorschriften
Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.
Wenn der Staufaktor dieser Ladung gleich oder weniger als 0,56 m3/t ist, kann die Tankdecke überlastet werden, wenn die Ladung nicht gleichmäßig auf der Tankdecke verteilt wird, um die Gewichtsverteilung auszugleichen. Es ist sicherzustellen, dass die Tankdecke während der Reise und während des Ladens nicht durch angehäufte Ladung überlastet wird.
Vorsichtsmaßnahmen
Die Umschlagsrate dieser Ladung ist normalerweise sehr hoch. Bei der Erstellung des nach SOLAS-Regel VI/7.3 vorgeschriebenen Ladeplans ist in gebotener Weise auf die Aufnahme beziehungsweise Abgabe von Ballastwasser zu achten. Die Lenzbrunnen müssen sauber, trocken und in geeigneter Weise geschützt sein, um ein Eindringen dieser Ladung zu verhindern.
Lüftungsvorschriften
Keine besonderen Anforderungen. Beförderungsvorschriften
Laderaumbilgen müssen in regelmäßigen Abständen gepeilt und erforderlichenfalls ausgepumpt werden. Das Aussehen der Oberfläche dieser Ladung ist während der Reise regelmäßig zu überprüfen, soweit dies durchführbar ist. Wird während der Reise ungebundenes Wasser über der Ladung oder ein flüssiger Aggregatzustand der Ladung festgestellt, so hat der Kapitän geeignete Maßnahmen zu treffen, um ein Übergehen der Ladung und ein mögliches Kentern des Schiffes zu verhindern; er hat auch zu prüfen, ob er als Notmaßnahme einen Schutzhafen anläuft.
Entladevorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Reinigung
Keine besonderen Anforderungen." "Eisenoxid, technisch
Iron oxide technical
Beschreibung
Technisches Eisenoxid entsteht als Produkt oder Nebenprodukt bei der Herstellung von Dieisentrioxid (Eisen(III)-oxid) für industrielle und gewerbliche Zwecke. Der Stoff ist geruchlos und von roter Farbe.
Merkmale
| SCHÜTTWINKEL | SCHÜTTDICHTE (kg/m3) | STAUFAKTOR (m3/t) |
| nicht zutreffend | 1.000 | 1,0 |
| GRÖSSE | KLASSE | GRUPPE |
| Feinteilchen | nicht zutreffend | A |
Gefahr(en)
Staub aus dieser Ladung kann Reizungen von Haut und Augen hervorrufen. Eisenladungen können Magnetkompasse beeinträchtigen.
Diese Ladung kann breiartig werden, wenn sie mit einem Feuchtigkeitsgehalt befördert wird, der über ihrer Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung (TML) liegt. Siehe hierzu Abschnitte 7 und 8 dieses Codes. Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Sauberkeit der Laderäume
Keine besonderen Anforderungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:
Ladevorschriften
Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.
Vorsichtsmaßnahmen
Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen bei Bedarf Schutzkleidung, Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen.
Die Lenzbrunnen müssen sauber, trocken und in geeigneter Weise abgedeckt sein, um ein Eindringen dieser Ladung zu verhindern.
Lüftungsvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Beförderungsvorschriften
Das Aussehen der Oberfläche dieser Ladung ist während der Reise regelmäßig zu überprüfen. Wird während der Reise ungebundenes Wasser über der Ladung oder ein flüssiger Aggregatzustand der Ladung festgestellt, so hat der Kapitän geeignete Maßnahmen zu treffen, um ein Übergehen der Ladung und ein mögliches Kentern des Schiffes zu verhindern; er hat auch zu prüfen, ob er als Notmaßnahme einen Schutzhafen anläuft.
Entladevorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Reinigung
Nach dem Löschen dieser Ladung sind die Lenzbrunnen und die Speigatte der Laderäume zu überprüfen und eventuelle Fremdkörper, welche die Lenzbrunnen und Speigatte blockieren, zu entfernen." "Eisensinter
Iron sinter
Beschreibung
Der thermisch agglomerierte Stoff, der durch Erwärmung einer variablen Mischung aus feinteiligem Koks, Eisenerz, Hochofenstaub, Staub aus der Stahlherstellung, Walzzunder, weiteren verschiedenen eisenhaltigen Stoffen, Kalkstein und Dolomit bei 1315 °C bis 1482 °C entsteht.
Merkmale
| SCHÜTTWINKEL | SCHÜTTDICHTE (kg/m3) | STAUFAKTOR (m3/t) |
| nicht zutreffend | 1.800 bis 2.100 | 0,47 bis 0,56 |
| GRÖSSE | KLASSE | GRUPPE |
| bis zu 200 mm | nicht zutreffend | C |
Gefahr(en)
Der Staub aus dieser Ladung ist fein und kann Reizungen der Augen und Atemwege hervorrufen. Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften Keine besonderen Anforderungen. Sauberkeit der Laderäume
Keine besonderen Anforderungen. Witterungsabhängige Vorkehrungen Keine besonderen Anforderungen.
Ladevorschriften
Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.
Da der Stoff eine extrem hohe Dichte besitzt, kann die Tankdecke überbelastet werden, wenn die Ladung nicht gleichmäßig auf der Tankdecke verteilt wird, um die Gewichtsverteilung auszugleichen. Es ist sicherzustellen, dass die Tankdecke während der Reise und während des Ladens nicht durch angehäufte Ladung überbelastet wird.
Vorsichtsmaßnahmen
Die Lenzbrunnen der Laderäume sind vor dem Eindringen dieser Ladung zu schützen. Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen bei Bedarf Schutzkleidung, Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen.
Lüftungsvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Beförderungsvorschriften
Die Bilgen sind während der Reise zu peilen und erforderlichenfalls auszupumpen.
Entladevorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Reinigung
Keine besonderen Anforderungen." "Ferrolegierungsschlacke mit Manganbestandteilen
Manganese component ferroalloy slag
Beschreibung
Nebenprodukt aus der Herstellung von Ferrolegierungen mit Manganbestandteilen. Teilchen oder Brocken von grüner, bräunlichroter oder gräulichschwarzer Farbe. Feuchtigkeitsgehalt: 1,2 % bis 5,6 %.
Merkmale
| SCHÜTTWINKEL | SCHÜTTDICHTE (kg/m3) | STAUFAKTOR (m3/t) |
| nicht zutreffend | 1.480 bis 1.935 | 0,52 bis 0,68 |
| GRÖSSE | KLASSE | GRUPPE |
| bis zu 200 mm | nicht zutreffend | C |
Gefahr(en)
Keine besonderen Gefährdungen.
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Sauberkeit der Laderäume
Keine besonderen Anforderungen. Witterungsabhängige
Vorkehrungen
Keine besonderen Anforderungen.
Ladevorschriften
Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.
Wenn der Staufaktor dieser Ladung gleich oder weniger als 0,56 m3/t ist, kann die Tankdecke überlastet werden, wenn die Ladung nicht gleichmäßig auf der Tankdecke verteilt wird, um die Gewichtsverteilung auszugleichen. Es ist sicherzustellen, dass die Tankdecke während der Reise und während des Ladens nicht durch angehäufte Ladung überlastet wird.
Vorsichtsmaßnahmen
Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen bei Bedarf Schutzkleidung, Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen.
Lüftungsvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Beförderungsvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Entladevorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Reinigung
Keine besonderen Anforderungen." "Manganfeinerz
Manganese ore fines
Die Bestimmungen dieser Stoffblattseite finden Anwendung auf Manganerz-Ladungen, die sowohl
Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen werden Manganerz-Ladungen, die keinen Verflüssigungspunkt (FMP) aufweisen, üblicherweise nicht breiartig und sind als Ladung der Gruppe C nach den Bestimmungen der Stoffblattseite "MANGAN ERZ" zu befördern.
Diese Stoffblattseite findet Anwendung auf Manganerz-Ladungen, die breiartig werden können. Für Manganerzladungen, die nicht dazu neigen, breiartig zu werden, siehe Stoffblattseite "MANGANERZ".
Beschreibung
Manganfeinerz ist mehrfarbig und in der Regel braun bis schwarz. Seine Farbe und Oberflächenstruktur kann aufgrund von Variationen der enthaltenen Mangan- und Gangminerale variieren. Es ist eine sehr schwere Ladung mit einem typischen Feuchtigkeitsgehalt von bis zu 15 Gewichtsprozentteilen.
Merkmale
| SCHÜTTWINKEL | SCHÜTTDICHTE (kg/m3) | STAUFAKTOR (m3/t) |
| nicht zutreffend | 1.450 bis 3.200 | 0,31 bis 0,69 |
| GRÖSSE | KLASSE | GRUPPE |
| typischerweise bis zu 15 mm, wobei mehr als 10 % kleiner als 1 mm und mehr als 50 % kleiner als 10 mm sind | nicht zutreffend | A |
Gefahr(en)
Diese Ladung kann breiartig werden, wenn sie mit einem Feuchtigkeitsgehalt befördert wird, der über ihrer Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung (TML) liegt. Siehe hierzu Abschnitte 7 und 8 dieses Codes.
Der Staub aus dieser Ladung ruft Reizungen der Augen und Schleimhäute hervor.
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr. Sie ist bei normalen Nutzungs-, Lagerungs- und Beförderungsbedingungen stabil und nicht reaktiv. Allerdings kann sich diese Ladung entzünden, wenn sie mit unverträglichen Stoffen, wie Säuren, Alkalien, Oxidations- und Reduktionsmitteln, in Berührung kommt. Sie kann unter Bildung giftiger Manganoxid-Teilchen zerfallen, wenn sie bis zur Zersetzung erwärmt wird.
Stau- und Trennvorschriften
Getrennt von Säuren, Alkalien, Oxidations- und Reduktionsmitteln.
Sauberkeit der Laderäume
Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:
Ladevorschriften
Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.
Wenn der Staufaktor dieser Ladung gleich oder weniger als 0,56 m3/t ist, kann die Tankdecke überlastet werden, wenn die Ladung nicht gleichmäßig auf der Tankdecke verteilt wird, um die Gewichtsverteilung auszugleichen. Es ist sicherzustellen, dass die Tankdecke während der Reise und während des Ladens nicht durch angehäufte Ladung überbelastet wird.
Vorsichtsmaßnahmen
Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen bei Bedarf Schutzkleidung, Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen.
Die Lenzbrunnen müssen sauber, trocken und in geeigneter Weise abgedeckt sein, um ein Eindringen dieser Ladung zu verhindern. Durch Überprüfung ist sicherzustellen, dass die Lenzpumpenanlagen der Laderäume, in die diese Ladung geladen werden soll, funktionieren. Es sind geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Maschinen- und Unterkunftsräume vor Staub aus dieser Ladung zu schützen.
Lüftungsvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Beförderungsvorschriften
Das Aussehen der Oberfläche dieser Ladung ist während der Reise regelmäßig zu überprüfen. Wird während der Reise ungebundenes Wasser über der Ladung oder ein flüssiger Aggregatzustand der Ladung festgestellt, so hat der Kapitän geeignete Maßnahmen zu treffen, um ein Übergehen der Ladung und ein mögliches Kentern des Schiffes zu verhindern; er hat auch zu prüfen, ob er als Notmaßnahme einen Schutzhafen anläuft.
Entladevorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Reinigung
Keine besonderen Anforderungen." "Zunder aus der Eisen- und Stahlherstellung
Scale generated from the iron and steel making process
Beschreibung
Diese Ladung besteht hauptsächlich aus Eisenoxid, das an verschiedenen Orten gesammelt wird, an denen Eisen und Stahl hergestellt werden. Walzzunder, also Zunder, der aus dem beim Warmwalzen eingesetzten und aus Ablaufbecken gesammelten Wasser gewonnen wird, das für das Walzen einen geringen Ölanteil hat, ist der Hauptbestandteil dieser Ladung. Diese Ladung wird bei der Eisenherstellung als Ausgangsmaterial wiederverwendet.
Die Erscheinungsform variiert zwischen Pulver und Brocken. Farbe: grau, aschbraun, aschschwarzgrün, braun, gebranntes Umbra oder schwarz. Die spezifische Dichte der festen Stoffe liegt zwischen 3 und 6.
Diese Ladung besteht hauptsächlich aus Feuchtigkeit, Öl (weniger als 1,2 %), Wüstit (FeO), Magnetit (Fe3O4), Hämatit (Fe2O3), metallischem Eisen und Fayalit (Fe2SiO4). Ihre chemischen Hauptbestandteile, mit Ausnahme von Feuchtigkeit und Öl, bewegen sich in den folgenden Bereichen: Fe > 70 %, Ca < 0,8 %, Si < 0,7 %, Al < 0,3 %, Cr < 1,5 %, Ni < 0,5 %, Mn < 1,0 %.
Merkmale
| SCHÜTTWINKEL | SCHÜTTDICHTE (kg/m3) | STAUFAKTOR (m3/t) |
| nicht zutreffend | 1.300 bis 3.300 | 0,30 bis 0,77 |
| GRÖSSE | KLASSE | GRUPPE |
| bis zu 150 mm | nicht zutreffend | A |
Gefahr(en)
Diese Ladung kann breiartig werden, wenn sie mit einem Feuchtigkeitsgehalt befördert wird, der über ihrer Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung (TML) liegt. Siehe hierzu Abschnitte 7 und 8 dieses Codes. Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Sauberkeit der Laderäume
Keine besonderen Anforderungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:
Ladevorschriften
Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.
Wenn der Staufaktor dieser Ladung gleich oder weniger als 0,56 m3/t ist, kann die Tankdecke überlastet werden, wenn die Ladung nicht gleichmäßig auf der Tankdecke verteilt wird, um die Gewichtsverteilung auszugleichen. Es ist sicherzustellen, dass die Tankdecke während der Reise und während des Ladens nicht durch angehäufte Ladung überlastet wird.
Vorsichtsmaßnahmen
Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen bei Bedarf Schutzkleidung, Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen.
Da diese Ladung Öl enthalten kann (weniger als 1,2 %), ist dafür Sorge zu tragen, dass das Bilgenwasser nicht unmittelbar aus den Laderäumen eingeleitet wird.
Lüftungsvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Beförderungsvorschriften
Das Aussehen der Oberfläche dieser Ladung ist während der Reise regelmäßig zu überprüfen. Wird während der Reise ungebundenes Wasser über der Ladung oder ein flüssiger Aggregatzustand der Ladung festgestellt, so hat der Kapitän geeignete Maßnahmen zu treffen, um ein Übergehen der Ladung und ein mögliches Kentern des Schiffes zu verhindern; er hat auch zu prüfen, ob er als Notmaßnahme einen Schutzhafen anläuft.
Entladevorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Reinigung
Keine besonderen Anforderungen." "Spodumen (veredelt)
Spodumene (upgraded)
Beschreibung
Spodumen (veredelt) ist ein geruchloser und geschmacksneutraler, grauweißer bis beiger Sand, der ein Gemisch aus natürlich vorkommenden Silicaten und Quarz enthält. Er wird durch Aufbereitung natürlich vorkommenden Spodumens hergestellt.
Merkmale
| SCHÜTTWINKEL | SCHÜTTDICHTE (kg/m3) | STAUFAKTOR (m3/t) |
| 30° bis 40° | 1.600 bis 2.000 | 0,50 bis 0,63 |
| GRÖSSE | KLASSE | GRUPPE |
| bis zu 8 mm | nicht zutreffend | A |
Gefahr(en)
Diese Ladung kann breiartig werden, wenn sie mit einem Feuchtigkeitsgehalt befördert wird, der über ihrer Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung (TML) liegt. Siehe hierzu Abschnitte 7 und 8 dieses Codes. Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Sauberkeit der Laderäume
Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:
Ladevorschriften
Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.
Wenn der Staufaktor dieser Ladung gleich oder weniger als 0,56 m3/t ist, kann die Tankdecke überlastet werden, wenn die Ladung nicht gleichmäßig auf der Tankdecke verteilt wird, um die Gewichtsverteilung auszugleichen. Es ist sicherzustellen, dass die Tankdecke während der Reise und während des Ladens nicht durch angehäufte Ladung überlastet wird.
Vorsichtsmaßnahmen
Die Lenzbrunnen müssen sauber, trocken und in geeigneter Weise abgedeckt sein, um ein Eindringen dieser Ladung zu verhindern. Durch Überprüfung ist sicherzustellen, dass die Lenzpumpenanlagen der Laderäume, in die diese Ladung geladen werden soll, funktionieren.
Lüftungsvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Beförderungsvorschriften
Das Aussehen der Oberfläche der Ladung ist während der Reise regelmäßig zu überprüfen. Wird während der Reise ungebundenes Wasser über der Ladung oder ein flüssiger Aggregatzustand der Ladung festgestellt, so hat der Kapitän geeignete Maßnahmen zu treffen, um ein Übergehen der Ladung und ein mögliches Kentern des Schiffes zu verhindern; er hat auch zu prüfen, ob er als Notmaßnahme einen Schutzhafen anläuft.
Entladevorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Reinigung
Keine besonderen Anforderungen." "Holzmasse-Pellets mit Zusätzen und/oder Bindemitteln
Wood pellets containing additives and/or binders Beschreibung
Bei den auf dieser Stoffblattseite behandelten Holzmasse-Pellets handelt es sich um solche, die Zusätze und/oder Bindemittel enthalten. Diese Holzmasse-Pellets sind hellbraun bis dunkelbraun, sehr hart und lassen sich nur schwer zusammendrücken; sie besitzen üblicherweise eine spezifische Dichte zwischen 1.100 und 1.700 kg/m3. Holzmasse-Pellets werden aus Sägemehl, Hobelspänen und anderen Holzabfällen wie zum Beispiel Rinde aus der Holzverarbeitung hergestellt. Das Ausgangsmaterial wird zerkleinert, getrocknet und unter Verwendung geeigneter Zusätze und/oder Bindemittel in die Form von Pellets gepresst. Das Ausgangsmaterial wird auf ungefähr ein Drittel seiner Größe zusammengepresst und die fertigen Holzmasse-Pellets besitzen üblicherweise einen Feuchtigkeitsgehalt von 4 bis 8 %. Holzmasse-Pellets werden als Brennstoff für Fernheizungen und Stromerzeugungsanlagen sowie als Brennstoff für Heizkörper für kleine Räume, zum Beispiel Öfen und Kamine, verwendet.
Holzmasse-Pellets werden aufgrund ihres Flüssigkeits-Aufnahmevermögens auch als Tierstreu eingesetzt. Diese Art von Holzmasse-Pellets hat üblicherweise einen Feuchtigkeitsgehalt von 8 bis 10 %.
Für Holzmasse-Pellets ohne Zusätze und/oder Bindemittel siehe die gesonderte Stoffblattseite.
Merkmale
| SCHÜTTWINKEL | SCHÜTTDICHTE (kg/m3) | STAUFAKTOR (m3/t) |
| ungefähr 30° | 600 bis 750 | 1,33 bis 1,67 |
| GRÖSSE | KLASSE | GRUPPE |
| zylindrisch mit 3 bis 12 mm Durchmesser und 10 bis 20 mm Länge | MHB (WF) | B |
Gefahr(en)
Holzmasse-Pellet-Partien oxidieren, was eine Verringerung des Sauerstoffgehalts und ein Ansteigen des Kohlenmonoxid- und Kohlendioxidgehalts im Laderaum und in den damit in Verbindung stehenden Räumen zur Folge hat (siehe auch "Witterungsabhängige Vorkehrungen").
Pellets, die Feuchtigkeit ausgesetzt sind, schwellen an. Holzmasse-Pellets können gären, wenn der Feuchtigkeitsgehalt über 15 % beträgt, wobei erstickende und brennbare Gase freigesetzt werden, die zur Selbstentzündung führen können.
Beim Umschlag von Holzmasse-Pellets kann sich Staub entwickeln. Bei einer hohen Staubkonzentration besteht die Gefahr einer Staubexplosion.
Stau- und Trennvorschriften
Trennung wie für Stoffe der Klasse 4.1.
Sauberkeit der Laderäume
Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Diese Ladung ist so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Diese Ladung darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein. Auch in vorher durchlüfteten unmittelbar benachbarten Räumen besteht nach Schließung der Lukendeckel ein hohes Risiko der erneuten Verminderung des Sauerstoffgehalts und der erneuten Bildung von Kohlenmonoxid.
Ladevorschriften
Trimmen entsprechend den Abschnitten 4, 5 und 6 dieses Codes.
Vorsichtsmaßnahmen
Das Betreten der Laderäume und unmittelbar benachbarter begrenzter Räume darf erst dann gestattet werden, wenn durch Messungen festgestellt ist, dass der Sauerstoff- und der Kohlenmonoxidgehalt wieder die nachstehenden Werte erreicht haben: Sauerstoff: 21 % und Kohlenmonoxid: < 100 ppm. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, so ist der Laderaum beziehungsweise sind die unmittelbar benachbarten begrenzten Räume reichlich zu belüften und nach Ablauf einer angemessenen Zeitspanne ist eine erneute Messung vorzunehmen.
Alle Besatzungsmitglieder müssen beim Betreten von Laderäumen, in denen diese Ladung befördert wird, und von unmittelbar benachbarten geschlossenen Räumen ein Sauerstoff- und Kohlenmonoxid-Messgerät tragen, das auch eingeschaltet worden ist.
Lüftungsvorschriften
Es kann erforderlich sein, geschlossene Räume in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Laderaum, in dem diese Ladung befördert wird, zu belüften, bevor sie betreten werden, selbst wenn es so aussieht, als seien diese Räume gegenüber dem betreffenden Laderaum abgedichtet.
Beförderungsvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Entladevorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Reinigung
Keine besonderen Anforderungen.
Notfallmaßnahmen
| AN BORD MITZUFÜHRENDE BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG
Es sollten umluftunabhängige Atemschutzgeräte sowie kombinierte oder gesonderte Sauerstoff - und Kohlenmonoxid-Messgeräte zur Verfügung stehen. |
| NOTFALLMASSNAHMEN
keine NOTFALLMASSNAHMEN BEI BRAND Luken dicht machen; Einsatz der fest eingebauten Feuerlöschanlage des Schiffes, sofern vorhanden. Das Unterbinden der Luftzufuhr kann zur Eindämmung eines Brandes ausreichend sein. Brand mit Kohlendioxid, Schaum oder Wasser löschen. Medizinische Erste Hilfe Siehe den Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern (Medical First Aid Guide - MFAG) in seiner derzeit geltenden Fassung. |
"Holzmasse-Pellets ohne Zusätze und/oder Bindemittel
Wood pellets not containing any additives and/or binders
Beschreibung
Bei den auf dieser Stoffblattseite behandelten Holzmasse-Pellets handelt es sich um solche, die keinerlei Zusätze und/oder Bindemittel enthalten. Diese Holzmasse-Pellets sind hellbraun bis dunkelbraun, sehr hart und lassen sich nur schwer zusammendrücken; sie besitzen üblicherweise eine spezifische Dichte zwischen 1. 100 und 1.700 kg/m3. Holzmasse-Pellets werden aus Sägemehl, Hobelspänen und anderen Holzabfällen wie zum Beispiel Rinde aus der Holzverarbeitung hergestellt. Das Ausgangsmaterial wird zerkleinert, getrocknet und in die Form von Pellets gepresst. Das Ausgangsmaterial wird auf ungefähr ein Drittel seiner Größe zusammengepresst und die fertigen Holzmasse-Pellets besitzen üblicherweise einen Feuchtigkeitsgehalt von 4 bis 8 %. Holzmasse-Pellets werden als Brennstoff für Fernheizungen und Stromerzeugungsanlagen sowie als Brennstoff für Heizkörper für kleine Räume, zum Beispiel Öfen und Kamine, verwendet.
Holzmasse-Pellets werden aufgrund ihres Flüssigkeits-Aufnahmevermögens auch als Tierstreu eingesetzt. Diese Art von Holzmasse-Pellets hat üblicherweise einen Feuchtigkeitsgehalt von 8 bis 10 %.
Für Holzmasse-Pellets mit Zusätzen und/oder Bindemitteln siehe die gesonderte Stoffblattseite.
Merkmale
| SCHÜTTWINKEL | SCHÜTTDICHTE (kg/m3) | STAUFAKTOR (m3/t) |
| ungefähr 30° | 600 bis 750 | 1,33 bis 1,67 |
| GRÖSSE | KLASSE | GRUPPE |
| zylindrisch mit 3 bis 12 mm Durchmesser und 10 bis 20 mm Länge | MHB (OH) | B |
Gefahr(en)
Holzmasse-Pellet-Partien oxidieren, was eine Verringerung des Sauerstoffgehalts und ein Ansteigen des Kohlenmonoxid- und Kohlendioxidgehalts im Laderaum und in den damit in Verbindung stehenden Räumen zur Folge hat (siehe auch "Witterungsabhängige Vorkehrungen").
Pellets, die Feuchtigkeit ausgesetzt sind, schwellen an. Holzmasse-Pellets können mit der Zeit gären, wenn der Feuchtigkeitsgehalt über 15 % beträgt, wobei erstickende und brennbare Gase freigesetzt werden; die Konzentrationen der Gase erreichen jedoch nicht das für eine Entzündung erforderliche Niveau. Diese Ladung besitzt eine geringe Brandgefahr.
Beim Umschlag von Holzmasse-Pellets kann sich Staub entwickeln. Bei einer hohen Staubkonzentration besteht die Gefahr einer Staubexplosion.
Stau- und Trennvorschriften
Trennung wie für Stoffe der Klasse 4.1.
Sauberkeit der Laderäume
Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Diese Ladung ist so trocken zu halten, wie dies praktisch möglich ist. Diese Ladung darf nicht bei Niederschlag umgeschlagen werden. Während des Umschlags dieser Ladung müssen alle nicht unmittelbar benötigten Luken der Laderäume, in die diese Ladung geladen wird oder geladen werden soll, geschlossen sein. Auch in vorher durchlüfteten unmittelbar benachbarten Räumen besteht nach einer derartigen Schließung ein hohes Risiko der erneuten Verminderung des Sauerstoffgehalts und der erneuten Bildung von Kohlenmonoxid.
Ladevorschriften
Trimmen entsprechend den Abschnitten 4, 5 und 6 dieses Codes.
Vorsichtsmaßnahmen
Das Betreten der Laderäume und unmittelbar benachbarter begrenzter Räume darf erst dann gestattet werden, wenn durch Messungen festgestellt ist, dass der Sauerstoff- und der Kohlenmonoxidgehalt wieder die nachstehenden Werte erreicht haben: Sauerstoff: 21 % und Kohlenmonoxid: < 100 ppm. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, so ist der Laderaum beziehungsweise sind die unmittelbar benachbarten begrenzten Räume reichlich zu belüften und nach Ablauf einer angemessenen Zeitspanne ist eine erneute Messung vorzunehmen.
Alle Besatzungsmitglieder müssen beim Betreten von Laderäumen, in denen diese Ladung befördert wird, und von unmittelbar benachbarten geschlossenen Räumen ein Sauerstoff- und Kohlenmonoxid-Messgerät tragen, das auch eingeschaltet worden ist.
Lüftungsvorschriften
Es kann erforderlich sein, geschlossene Räume in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Laderaum, in dem diese Ladung befördert wird, zu belüften, bevor sie betreten werden, selbst wenn es so aussieht, als seien diese Räume gegenüber dem betreffenden Laderaum abgedichtet.
Beförderungsvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Entladevorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Reinigung
Keine besonderen Anforderungen.
Notfallmaßnahmen
| AN BORD MITZUFÜHRENDE BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG
Es sollen umluftunabhängige Atemschutzgeräte sowie kombinierte oder gesonderte Sauerstoff - und Kohlenmonoxid-Messgeräte zur Verfügung stehen. |
| NOTFALLMASSNAHMEN
Keine NOTFALLMASSNAHMEN BEI BRAND Luken dicht machen; Einsatz der fest eingebauten Feuerlöschanlage des Schiffes, sofern vorhanden. Das Unterbinden der Luftzufuhr kann zur Eindämmung eines Brandes ausreichend sein. Brand mit Kohlendioxid, Schaum oder Wasser löschen. MEDIZINISCHE ERSTE HILFE Siehe den Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern (Medical First Aid Guide - MFAG) in seiner derzeit geltenden Fassung. |
"Zinkschlacke
Zinc slag
Beschreibung
Rückstände aus der Zinkverhüttung. Diese Ladung weist eine hohe Durchlässigkeit auf und Porenwasser läuft bei ihr schnell ab. Sie ist von schwarzer oder rotbrauner Farbe und liegt entweder als Granulat oder in Form von Brocken vor.
Merkmale
| SCHÜTTWINKEL | SCHÜTTDICHTE (kg/m3) | STAUFAKTOR (m3/t) |
| nicht zutreffend | 1.500 bis 2.500 | 0,40 bis 0,67 |
| GRÖSSE | KLASSE | GRUPPE |
| bis zu 10 mm | nicht zutreffend | A |
Gefahr(en)
Diese Ladung kann breiartig werden, wenn sie mit einem Feuchtigkeitsgehalt befördert wird, der über ihrer Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung (TML) liegt. Siehe hierzu Abschnitte 7 und 8 dieses Codes. Diese Ladung ist abriebfördernd. Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Sauberkeit der Laderäume
Keine besonderen Anforderungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein Schiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:
Ladevorschriften
Diese Ladung ist so zu trimmen, dass sichergestellt ist, dass der Höhenunterschied zwischen Spitzen und Mulden nicht mehr als 5 % der Schiffsbreite beträgt, dass die Ladungshöhe gleichmäßig von den Lukenrändern zu den Schotten abnimmt und dass keine Scherflächen verbleiben, die während der Reise zusammenbrechen können.
Wenn der Staufaktor dieser Ladung gleich oder weniger als 0,56 m3/t ist, kann die Tankdecke überlastet werden, wenn die Ladung nicht gleichmäßig auf der Tankdecke verteilt wird, um die Gewichtsverteilung auszugleichen. Es ist sicherzustellen, dass die Tankdecke während der Reise und während des Ladens nicht durch angehäufte Ladung überlastet wird.
Vorsichtsmaßnahmen
Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um Maschinen- und Unterkunftsräume vor Staub aus dieser Ladung zu schützen. Die Lenzbrunnen der Laderäume sind vor dem Eindringen dieser Ladung zu schützen. Es ist in geeigneter Weise dafür zu sorgen, dass Ausrüstungsgegenstände vor Staub aus dieser Ladung geschützt sind. Personen, die Staub aus dieser Ladung ausgesetzt sein können, müssen bei Bedarf Schutzkleidung, Schutzbrillen oder einen sonstigen gleichwertigen Staubschutz für die Augen sowie Schutzmasken mit Staubfilter tragen.
Lüftungsvorschriften
Keine besonderen Anforderungen."
Beförderungsvorschriften
Das Bilgenwasser muss während der Reise regelmäßig entfernt werden.
Entladevorschriften
Keine besonderen Anforderungen. Reinigung
Keine besonderen Anforderungen." "Zirkon-Kyanit-Konzentrat
Zircon kyanite concentrate
Beschreibung
Zirkon-Kyanit-Konzentrat ist ein geruchloses und geschmacksneutrales grauweißes bis braunes Gemisch aus den Rückständen aus der Aufbereitung von Schwermineral-Sand (Konzentrat) und Zirkonsand. Es wird zur Veredelung von Mineralsandprodukten wie Zirkon und Kyanit verwendet. Es ist eine sehr schwere Ladung.
Merkmale
| SCHÜTTWINKEL | SCHÜTTDICHTE (kg/m3) | STAUFAKTOR (m3/t) |
| nicht zutreffend | 2.400 bis 3.000 | 0,33 bis 0,42 |
| GRÖSSE | KLASSE | GRUPPE |
| Feinteilchen | nicht zutreffend | A |
Gefahr(en)
Diese Ladung kann breiartig werden, wenn sie mit einem Feuchtigkeitsgehalt befördert wird, der über ihrer Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung (TML) liegt. Siehe hierzu Abschnitte 7 und 8 dieses Codes. Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Sauberkeit der Laderäume
Sauber und trocken entsprechend den von der Ladung ausgehenden Gefährdungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Wird die Ladung in einem Schiff befördert, das kein für diesen Zweck besonders konstruiertes oder ausgerüstetes Frachtschiff ist, welches den Vorschriften in Ziffer 7.3.2 dieses Codes entspricht, so müssen die nachstehenden Bestimmungen erfüllt sein:
Ladevorschriften
Trimmen entsprechend den Abschnitten 4 und 5 dieses Codes.
Wenn der Staufaktor dieser Ladung gleich oder weniger als 0,56 m3/t ist, kann die Tankdecke überlastet werden, wenn die Ladung nicht gleichmäßig auf der Tankdecke verteilt wird, um die Gewichtsverteilung auszugleichen. Es ist sicherzustellen, dass die Tankdecke während der Reise und während des Ladens nicht durch angehäufte Ladung überlastet wird.
Vorsichtsmaßnahmen
Die Lenzbrunnen müssen sauber, trocken und in geeigneter Weise abgedeckt sein, um ein Eindringen dieser Ladung zu verhindern. Durch Überprüfung ist sicherzustellen, dass die Lenzpumpenanlagen der Laderäume, in die diese Ladung geladen werden soll, funktionieren.
Lüftungsvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Beförderungsvorschriften
Das Aussehen der Oberfläche der Ladung ist während der Reise regelmäßig zu überprüfen. Wird während der Reise ungebundenes Wasser über der Ladung oder ein flüssiger Aggregatzustand der Ladung festgestellt, so hat der Kapitän geeignete Maßnahmen zu treffen, um ein Übergehen der Ladung und ein mögliches Kentern des Schiffes zu verhindern; er hat auch zu prüfen, ob er als Notmaßnahme einen Schutzhafen anläuft.
Entladevorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Reinigung
Keine besonderen Anforderungen."
Anhang 2 Prüfverfahren für Laboratorien, Laborgeräte und Normen
1 Prüfverfahren und -geräte für Schüttladungen, die breiartig werden können
54 Der folgende neue Absatz 1.4 wird angefügt:
1.4 Geändertes Proctor-Fagerberg-Verfahren für Feineisenerz
1.4.1 Zweck
1.4.2 Geräte für das geänderte Proctor-Fagerberg-Verfahren
1.4.3 Temperatur und Feuchtigkeit (siehe Ziffer 1. 1. 3)
1.4.4 Prüfverfahren
1. Erstellung einer vollständigen Verdichtungskurve
Eine nach Maßgabe einer einschlägigen Norm (siehe Abschnitt 4.7 des IMSBC-Codes) repräsentative Probe des Prüfmaterials wird bei einer Temperatur von ungefähr 60 °C oder weniger teilweise getrocknet, um den Feuchtigkeitsgehalt der Probe, soweit dies erforderlich ist, auf einen geeigneten Ausgangsfeuchtigkeitsgehalt zu verringern. Die repräsentative Probe für diese Prüfung soll nicht vollständig getrocknet werden, außer bei Messungen des Feuchtigkeitsgehalts.
Gesamtmenge des Prüfmaterials soll mindestens dreimal so groß sein, wie dies für die vollständige Prüffolge erforderlich ist. Verdichtungsprüfungen werden für fünf bis zehn verschiedene Feuchtigkeitsgehaltsstufen durchgeführt (und zwar in fünf bis zehn gesonderten Prüfvorgängen). Die Proben werden in ihrem Feuchtigkeitsgehalt so eingestellt, dass teilweise trockenes bis nahezu gesättigtes Prüfmaterial zur Verfügung steht. Für jede einzelne Verdichtungsprüfung wird eine Probenmenge von ungefähr 2000 cm3 benötigt.
Abbildung 1.4.1
Bei jedem der einzelnen Prüfvorgänge wird der Probe des Prüfmaterials eine passende Menge Wasser zugegeben. Das Prüfmaterial wird vorsichtig durchgemischt und dann ruhen gelassen, damit es sich setzen kann. Ungefähr ein Fünftel der Probe wird nach dem Durchmischen in den Formzylinder gefüllt und eingeebnet; sodann wird die gesamte Oberfläche der Teilmenge mit gleichmäßigem Druck festgestampft. Das Feststampfen erfolgt in der Weise, dass ein Verdichtungshammer mit einem Gewicht von 150 g fünfundzwanzigmal durch die Führungsröhre fallen gelassen wird; und zwar jedes Mal über eine Fallstrecke von 0,15 m. Der Vorgang wird für insgesamt fünf Schichten hinzu gegebenen Prüfmaterials wiederholt. Nach dem Feststampfen der letzten Schicht wird das Verlängerungsstück entfernt und die Probe entlang dem Abschluss des Formzylinders so abgetragen, dass eine ebene Oberfläche zurückbleibt; hierbei ist sicherzustellen, dass etwaige große Körner, die das Einebnen der Probe verhindern, entfernt und durch Material aus dem Verlängerungsstück ersetzt werden, wonach dann erneut eingeebnet wird.
Nach der Bestimmung des Gewichtes des Zylinders samt der festgestampften Probe wird der Zylinder geleert, die Probe bei 105 °C getrocknet und ihr Gewicht bestimmt. Es wird auf ISO 3087:2011 "Eisenerze, Bestimmung des Nässegehalts eines Loses" verwiesen. Danach wird die Prüfung bei den anderen Proben mit den unterschiedlichen Feuchtigkeitsgehaltswerten wiederholt.
Die Dichte von festen Stoffen soll mittels eines Gas- oder Wasser-Pyknometers nach einer international oder innerstaatlich anerkannten Norm, z.B. ASTM D5550 und AS 1289 (siehe Ziffer 1.4.2.5), bestimmt werden.
2. Begriffsbestimmungen und Werte für Berechnungen (siehe Abbildung 1.4.2)
Volumen des Zylinders: 1000 cm3
Abbildung 1.4.2
3.Berechnung der Haupt-Kennwerte
4. Graphische Darstellung der Verdichtungsprüfungen
Der bei jeder Verdichtungsprüfung errechnete Leerraumanteilswert (e) wird auf die Ordinatenachse eines Kurvendiagrammes aufgetragen, während die Werte für den Netto-Wassergehalt (ev) und den Sättigungsgrad (S) als entsprechende Größen auf die Abszissenachse aufgetragen werden.
Abbildung 1.4.3
5. Verdichtungskurve
Die bei den Prüfungen der Reihe nach ermittelten Werte ergeben eine stoffspezifische Verdichtungskurve (siehe Abbildung 1.4.3).
Der Wert für den kritischen Feuchtigkeitsgehalt ergibt sich aus dem Schnittpunkt der Verdichtungskurve mit der Verbindungslinie der Werte von S bei achtzigprozentiger Sättigung. Die Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung (TML) entspricht diesem kritischen Feuchtigkeitsgehalt.
Der optimale Feuchtigkeitsgehalt (OMC) ist der Feuchtigkeitsgehalt bei der maximalen Verdichtung (maximale Trockendichte) bei dem angegebenen Verdichtungszustand.
Zur Prüfung der Anwendbarkeit dieses Prüfverfahrens soll während des Prüfverfahrens das Verhältnis zwischen Feuchtigkeitsgehalt und Trockendichte untersucht werden. Dann sollen der OMC und der diesem entsprechende Sättigungsgrad bestimmt werden. Dieses Prüfverfahren wurde auf Grundlage der Erkenntnis entwickelt, dass der dem OMC entsprechende Sättigungsgrad bei Feineisenerz bei 90 bis 95 % liegt, während er bei mineralischen Konzentraten bei 70 bis 75 % liegt. Liegt der dem OMC entsprechende Sättigungsgrad unter 90 %, so soll der Versender eine zuständige Behörde konsultieren, da dieses Prüfverfahren dann möglicherweise nicht auf den Stoff anwendbar ist und die mittels dieses Prüfverfahrens bestimmte TML zu hoch sein könnte.
Anhang 3 Eigenschaften von Schüttladungen in fester Form
1 Nichtkohäsive Ladungen
1.1 Die folgenden Ladungen sind in trockenem Zustand nichtkohäsiv:
55 Die folgenden neuen Einträge werden in alphabetischer Reihenfolge in die Liste eingefügt:
"Aluminiumfluorid"
"Spodumen (veredelt)"
"Holzmasse-Pellets mit Zusätzen und/oder Bindemitteln"
"Holzmasse-Pellets ohne Zusätze und/oder Bindemittel"
und der Eintrag "Holzmasse-Pellets" wird gestrichen.
Anhang 4 Verzeichnis
56 Die folgenden neuen Einträge werden in alphabetischer Reihenfolge eingefügt:
| STOFF | GRUPPE | Referenzen |
| ALUMINIUM FLUORIDE ALUMINIUMFLUORID | A | |
| AMORPHOUS SODIUM SILICATE LUMPS AMORPHE NATRIUMSILICAT-BROCKEN | B | |
| BORIC ACID BORSÄURE | B | |
| CHEMICAL GYPSUM CHEMIEGIPS | A | |
| COPPER SLAG KUPFERSCHLACKE | A | |
| GLASS CULLET GLASSCHERBEN | C | |
| IRON AND STEEL SLAG AND ITS MIXTURE EISEN- UND HÜTTEN SCHLACKE UND IHRE GEMISCHE | A | |
| IRON ORE FINES FEINEISENERZ | A | |
| IRON OXIDE TECHNICAL EISENOXID, TECHNISCH | A | |
| IRON SINTER EISENSINTER | C | |
| MANGANESE COMPONENT FERROALLOY SLAG FERROLEGIERUNGSSCHLACKE MIT MANGANBESTANDTEILEN | C | |
| MANGANESE ORE FINES MANGANFEINERZ | A | |
| SCALE GENERATED FROM THE IRON AND STEEL MAKING PROCESS ZUNDER AUS DER EISEN- UND STAHLHERSTELLUNG | A | |
| SPODUMENE (UPGRADED) SPODUMEN (VEREDELT) | A | |
| WOOD PELLETS CONTAINING ADDITIVES AND/OR BINDERS HOLZMASSE-PELLETS MIT ZUSÄTZEN UND/ODER BINDEMITTELN | B | |
| WOOD PELLETS NOT CONTAI- NING ANY ADDITIVES AND/OR BINDERS HOLZMASSE-PELLETS OHNE ZUSÄTZE UND/ODER BINDEMITTEL | B | |
| ZINC SLAG ZINKSCHLACKE | A | |
| ZIRCON KYANITE CONCENTRATE ZIRKON-KYANIT-KONZENTRAT | A |
57 Der Eintrag "HOLZMASSE-PELLETS" wird gestrichen.
58 Im Eintrag "SINTERASCHE, NASS" wird das Wort, "NASS" gestrichen.
Anhang 5 Schüttgut-Versandbezeichnungen in drei Sprachen
(Englisch, Spanisch und Französisch)
59 Es wird ein neuer Anhang 5 mit folgendem Wortlaut angefügt:
Anhang 5 Schüttgut-Versandbezeichnungen in drei Sprachen
(Englisch, Spanisch und Französisch)
(wird in der deutschen Fassung nicht abgedruckt) *) Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit die Entschließung des Schiffssicherheitsausschusses MSC.393(95), "Änderungen des Internationalen Codes für die Beförderung von Schüttgut über See (IMSBC-Code), Amendement 03-15", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.
Ab 1. Januar 2016 dürfen die Regelungen des Amendements 03-15 auf freiwilliger Basis in Deutschland angewendet werden.
| ENDE |