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IMO-Rundschreiben MSC.1/Circ.1531 6. Juni 2016
Prüfliste zum Erkennen gewissenhafter Anbieter von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem CTU-Code (Due Diligence Checkliste)

Vom 14. November 2016
(VkBl. Nr. 23 vom 15.12.2016 S. 785)



Az.: 11-3-0
Siehe Fn. *

1 Der Schiffssicherheitsausschuss nahm auf seiner vierundneunzigsten Sitzung (17. bis 21. November 2014) zur Kenntnis, dass die 322ste Sitzung des Verwaltungsrates der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) die Verfahrensregeln der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO), der ILO und der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) für das Packen von Güterbeförderungseinheiten (CTUs) ( CTU-Code) ohne Änderungen genehmigt hatte, und genehmigte, in Würdigung der Tatsache, dass alle drei Organisationen der Vereinten Nationen den CTU-Code formal genehmigt hatten, das Rundschreiben MSC.1 /Circ.1.497, dem der CTU-Code beigefügt ist.

2 In der Folge genehmigte der Ausschuss das Informationsmaterial zu den Verfahrensregeln der IMO/ILO/ UNECE für das Packen von Güterbeförderungseinheiten (CTUs) ( CTU-Code) (Rundschreiben MSC.1/ Circ.1.498).

3 Der Schiffssicherheitsausschuss genehmigte auf seiner sechsundneunzigsten Sitzung (11. bis 20. Mai 2014), nach Prüfung des vom Unterausschuss für die Beförderung von Ladungen und Containern auf dessen zweiter Sitzung unterbreiteten Vorschlags, die Prüfliste zum Erkennen gewissenhafter Anbieter von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem CTU-Code (Due Diligence Checkliste), wie sie im Anhang niedergelegt ist.

4 Mitgliedsstaaten und internationale Organisationen sind aufgefordert, alle Beteiligten auf die Due Diligence Checkliste aufmerksam zu machen.

Prüfliste zum Erkennen gewissenhafter Anbieter von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem CTU-Code (Due Diligence Checkliste)

Einleitung

Der CTU-Code umreißt die Aufgaben und Verantwortlichkeiten verschiedener Parteien bezüglich der Verpackung, Lagerung, Handhabung und des Transports von CTUs.

Unternehmen, die den Transport von CTUs veranlassen, möchten sicher sein können, dass die von einem Anbieter von Dienstleistungen erbrachten Tätigkeiten in Übereinstimmung mit den internationalen und nationalen Regelungsrahmen durchgeführt werden und dem CTU-Code entsprechen. Es muss beachtet werden, dass dieses Dokument für den grenzüberschreitenden Verkehr gilt und Nutzer dieses Dokuments müssen sich der Tatsache bewusst sein, dass auch nationale Vorschriften gelten können.

Das folgende Beispiel für eine Due Diligence Checkliste soll als ein Leitfaden dafür dienen, was Unternehmen, die den Seetransport von CTUs veranlassen, berücksichtigen müssen, wenn sie einen Anbieter von Dienstleistungen im Zusammenhang mit CTUs (im Folgenden als "der Anbieter" bezeichnet) auswählen. 1 Die Prüfliste darf geändert werden, um die Aufgaben und Verantwortlichkeiten anderer Anbieter von Dienstleistungen wiederzugeben, wie in der Anlage beschrieben.

1 Name und Kontaktdaten des Anbieters

Beispiele für zusätzliche Angaben, die vom Anbieter verlangt werden können:

Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmens

Anzahl der Beschäftigten

Schlüsselpersonal und Verantwortlichkeiten

Angebotene Dienstleistungen

Mitgliedschaft in Berufsverbänden

Börsennotierung

2 Zertifizierung 2

2.1 Ist der Anbieter gemäß einem Qualitätsmanagementsystem (z.B. ISO 9000) oder sonstigen extern auditierten Programmen (z.B. zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (Authorized Economic Operator (AEO))) zertifiziert? Falls "Ja", für welche Standards und/oder Programme wurde die Zertifizierung erteilt? Ist eine Bestätigung der Zertifizierung auf Websites öffentlich einsehbar oder sind Bescheinigungen verfügbar?

2.2 Wann wurde der Anbieter zuletzt hinsichtlich der Einhaltung der einschlägigen Standards und/ oder Programme auditiert?

2.3 Strebt der Anbieter eine Zertifizierung an? Falls "Ja", gemäß welchen Standards und/oder Programmen und bis wann soll die Zertifizierung erfolgen? Falls "Nein", hat der Anbieter schriftlich festgelegte Verfahren?

3 Schriftlich festgelegte Verfahren

3.1 Hat der Anbieter schriftlich festgelegte Verfahren, die die zu erbringenden Dienstleistungen abdecken, einschließlich der Aufdeckung und Meldung von Verstößen gegen geltende rechtliche Anforderungen?

3.2 Hat der Anbieter schriftlich festgelegte Verfahren um sicherzustellen, dass die gesamte für die zu erbringende Dienstleistung benötigte und verwendete Ausrüstung gemäß den geltenden rechtlichen Anforderungen instandgehalten und kalibriert ist?

4 Packen von CTUs

(Anmerkung: Die folgenden Punkte gelten nur für Anbieter von Dienstleistungen, die am Packen von CTUs beteiligt sind).

Hat der Anbieter ein Exemplar des CTU-Codes und Zugang zum Informationsmaterial?

4.1 Hat der Anbieter Planungsverfahren, um das ordnungsgemäße Packen und Sichern der CTU sicherzustellen?

4.2 Sind die Beschäftigten und alle Unterauftragnehmer des Anbieters gemäß dem CTU-Code ausgebildet?

4.3 Unterhält der Anbieter Ausbildungsverzeichnisse? In welcher Form werden diese Verzeichnisse geführt und zugänglich gemacht?

4.4 Gibt es eine benannte Person, die für die Sicherstellung der Einhaltung des CTU-Codes und gegebenenfalls sonstiger zugehöriger IMO Codes oder Übereinkommen verantwortlich ist?

5 Gefährliche Güter

(Anmerkung: Die folgenden Punkte gelten nur für Sendungen, die gefährliche Güter enthalten, welche in CTUs zu packen und im Seeverkehr zu befördern sind. Andere Verkehrsträger werden durch nationale oder internationale Vorschriften geregelt).

5.1 Hat der Anbieter ein Exemplar einer derzeit gültigen Änderung des IMDG-Codes?

5.2 Sind die Beschäftigten und alle Unterauftragnehmer des Anbieters gemäß Kapitel 1.3 des IMDG-Codes ausgebildet?

5.3 Unterhält der Anbieter Ausbildungsverzeichnisse? In welcher Form werden diese Verzeichnisse geführt und zugänglich gemacht?

6 Allgemeine Gesundheits- und Sicherheitsbelange

Hat der Anbieter dokumentierte Verfahren zu Gesundheits- und Sicherheitsbelangen?

7 Management der Lieferkette und Nutzung von Unterauftragnehmern

7.1 Hat der Anbieter dokumentierte Verfahren zur Aufrechterhaltung der baulichen Unversehrtheit der CTU?

7.2 Werden Sicherheitsmaßnahmen gemäß der Aufgabe des Anbieters in der Lieferkette einer CTU ergriffen?

7.3 Sind diese Sicherheitsmaßnahmen in prüffähigen Belegen dokumentiert?

7.4 Nutzt der Anbieter Unterauftragnehmer?

7.5 Werden Unterauftragnehmer gemäß den schriftlich festgelegten Verfahren ausgewählt und beurteilt?

7.6 Bestehen vertragliche Vereinbarungen mit den vom Anbieter genutzten Unterauftragnehmern?

  1. sind diese Vereinbarungen auf dem aktuellen Stand und zugänglich?
  2. bestehen Verfahren um sicherzustellen, dass die genutzten Unterauftragnehmer diese Vereinbarungen einhalten?

.

Tabelle der Aufgaben von Rechtssubjekten, die an der Lieferkette der Güterbeförderungseinheit (CTU) beteiligt sind Anlage

Der CTU-Code und andere branchenspezifische Leitfäden und Durchsetzungsmaßnahmen spielen eine bedeutende Rolle bei der Sicherheit der Lieferkette einer CTU. An dieser Lieferkette beteiligte Rechtssubjekte werden an ihre jeweilige Aufgabe erinnert und daran, wie sie einen Kulturwandel bewirken können, durch den die Sicherheit von Arbeitern und Dritten unter Wahrung der Unversehrtheit der Ladung gefördert wird.

Die nachfolgende Tabelle umreißt die verschiedenen Funktionen in der Lieferkette einer CTU, die einen Kulturwandel bewirken können. Wegen der Komplexität der Lieferkette kann mehr als nur eine der in 1 bis 1 d der Tabelle aufgeführten Funktionen von demselben Rechtssubjekt bzw. derselben Partei wahrgenommen werden.

Das Bewirken eines Kulturwandels in der Lieferkette erfordert nicht nur die Erfüllung einzelner Funktionen, sondern auch die Ermutigung aller anderen Funktionen, ihren Verantwortlichkeiten in angemessener Weise nachzukommen.

Anmerkung: die Begriffsbestimmungen der Funktionen 1 bis 5 (Im englischen Original steht fälschlicherweise: 6) der Tabelle sind dem CTU-Code entnommen.

Nr. Funktion Begriffsbestimmung Aufgabe beim Bewirken eines
Kulturwandels in der Lieferkette
Hilfsmittel
1 Befrachter Die Partei, die im Konnossement oder im Frachtbrief als Befrachter (Shipper) und/oder als derjenige eingetragen ist, der einen Beförderungsvertrag mit einem Transportunternehmen schließt (oder in dessen Namen oder Auftrag ein Beförderungsvertrag geschlossen worden ist). Auch als Absender be- zeichnet. Sicherstellen, dass das Personal und diejenigen Parteien, mit denen der Befrachter zusammenarbeitet (z.B. die im Folgenden unter 1a, 1b, 1c und 1d aufgeführten) ausgebildet sind, den CTU-Code kennen und anwenden. Der CTU-Code muss verfügbar und für das Personal leicht zugänglich sein.

Identifizieren der Arten von Ladung (z.B. eine vom Befrachter zum einfachen Nachschlagen durch die anderen an der Lieferkette beteiligten Parteien ausgearbeitete Fallstudie zum Packen von Stahl/ Bananen usw.).

Verwenden von Due Diligence Checklisten.

1a Versender Die Partei, die eine Sendung für den Transport vorbereitet. Wenn der Versender mit dem Beförderer den Beförderungsvertrag abschließt, übernimmt der Versender die Funktion des Befrachters und kann auch bezeichnet werden als:
  • Befrachter (Seeverkehr)
  • - Absender (Straßengüterverkehr).
Sicherstellen, dass die Sendung den einschlägigen Vorschriften für die an- zutretende Reise entspricht.

Falls der Versender den Packer beauftragt: Sicherstellen, dass der Packer Due Diligence Prüfungen unterzogen wird und über alle einschlägigen Ressourcen (z.B. Material und kompetentes Personal) verfügt, die ihm die Aufgabenerfüllung gemäß dem geforderten Standard ermöglichen.

Verwenden einer Due Diligence Checkliste.
1b Sammelladungsspediteur Die Partei, die für Andere einen Sammelladungsdienst anbietet. Sicherstellen, dass Kunden über be- währte Vorgehensweisen informiert sind und ihr Bewusstsein dafür gestärkt wird (z.B. wenn Verpackungsmängel festgestellt werden).

Falls der Sammelladungsspediteur den Packer beauftragt: Sicherstellen, dass der Packer Due Diligence Prüfungen unterzogen wird und dass der Packer über alle einschlägigen Ressourcen (z.B. Material und kompetentes Personal) verfügt, die ihm die Aufgabenerfüllung gemäß dem geforderten Standard ermöglichen.

Der CTU-Code muss verfügbar und für das Personal leicht zugänglich sein.

Verwenden einer Due Diligence Checkliste.

1c Spediteur Die Partei, die Sendungen für Einzelpersonen oder andere Unternehmen organisiert und die auch als Beförderer auftreten kann. Wenn der Spediteur nicht als Beförderer tätig ist, handelt er nur als Beauftragter, mit anderen Worten als externer Logistikdienstleister, der Sendungen über Beförderungsunternehmen abfertigt und für diese Sendungen Laderaum bucht oder anderweitig vermittelt. Sicherstellen, dass Kunden über bewährte Vorgehensweisen informiert sind und ihr Bewusstsein für den CTU-Code gestärkt wird. Kunden auf den CTU-Code hinweisen (z.B. durch die Verwendung der Bemerkung "siehe CTU-Code" auf Buchungs- oder Angebotsformularen).

Probleme vermerken und Kunden entsprechend beraten.

1d Packer Die Partei, die die Ladung in oder auf die CTU verlädt, platziert oder einfüllt. Der Packer kann entweder durch den Versender, den Befrachter oder den Beförderer beauftragt werden. Wenn der Versender oder der Befrachter eine CTU auf seinem eigenen Gelände packt, ist er gleichzeitig auch der Packer. Die Geschäftsführung muss die verschiedenen Arten von Ladungen identifizieren, den Grad der erforderlichen Ausbildung beurteilen und die Ausbildung hinsichtlich ihrer Wirksamkeit prüfen.

Sicherstellen, dass der Packer über alle einschlägigen Ressourcen (z.B. Material und kompetentes Personal) verfügt, die ihm die Aufgabenerfüllung gemäß dem geforderten Standard ermöglichen.

Das Betriebspersonal muss sich ausbilden lassen, die Geschäftsführung auf Probleme aufmerksam machen und sicherstellen, dass nötigenfalls Anleitung für ungewöhnliche Ladungen verfügbar ist.

Der CTU-Code muss verfügbar oder für das Personal leicht zugänglich sein.

Identifizieren der Arten von Ladung (z.B. eine vom Geschäftsführer oder Vorgesetzten ausgearbeitete Fallstudie zum Packen von Stahl/ Bananen usw. usw.).

2 Betreiber der CTU Die Partei, die Eigentümerin oder Betreiberin der CTU ist und die dem Versender/Befrachter/ Packer leere CTUs zur Verfügung stellt. Sicherstellen, dass Kunden über bewährte Vorgehensweisen informiert sind und ihr Bewusstsein für die Arbeit mit CTUs im Allgemeinen gestärkt wird.

Sicherstellen, dass die bereitzustellenden CTUs für den Einsatzzweck geeignet sind.

Sicherstellen, dass Kunden auf ihre Verantwortlichkeiten/ Haftung für den Fall hingewiesen werden, dass eine CTU bei der Rückgabe beschädigt ist.

Der CTU-Code, das CSC-Übereinkommen von 1972 und sonstige anwendbare Codes, Übereinkommen und Normen sind verfügbar und leicht zugänglich.
3 Beförderer Die Partei, die sich durch einen Beförderungsvertrag verpflichtet, die Beförderung auf der Schiene, auf der Straße, auf See, auf Binnenwasserstraßen oder in einer Kombination dieser Verkehrsträger durchzuführen oder zu vermitteln.

Sie kann weiter unterteilt werden in:

  • Güterkraftverkehrsunternehmen,
  • Eisenbahnunternehmen,
  • Seeschifffahrtsunternehmen.
Kunden über bewährte Vorgehens- weisen informieren und ihr Bewusst- sein dafür stärken. Kunden auf den CTU-Code hinweisen (z.B. durch die Verwendung der Bemerkung "siehe CTU-Code" auf Buchungs- oder Angebotsformularen).

Kunden über das Vorhandensein der Due Diligence Checkliste informieren.

4 Intermodaler Betreiber Die Partei, die eine Dienstleistung im Zusammenhang mit der Umladung und/oder der Stauung von CTUs anbietet.

Kann unterteilt werden in:

  • Betreiber eines Seehafenterminals,
  • Eisenbahnterminal,
  • Binnenschifffahrtshafen.
Sicherstellen, dass Kunden über bewährte Vorgehensweisen informiert sind und ihr Bewusstsein hierfür gestärkt wird. Der CTU-Code und ähnliches Informationsmaterial über bewährte Vorgehensweisen von Wirtschaftsverbänden und Fachverbänden für die Verkehrsträger Schiene, Schifffahrt und Straße müssen dem Personal zur Anleitung verfügbar sein.
5 Empfänger Die Partei, an die eine Ladung im Rahmen eines Beförderungsvertrages, eines Transportdokuments oder eines elektronischen Transportverzeichnisses versandt wird. Auch als Warenempfänger bezeichnet. Sicherstellen, dass alle Probleme im Zusammenhang mit dem Empfang der CTU und/oder ihrer Ladung je nach Zuständigkeit dem Befrachter, dem Betreiber der CTU und dem Beförderer gemeldet werden.

Durchführen geeigneter Ausbildungsmaßnahmen gemäß dem CTU-Code und den Verfahren für das Auspacken von CTUs, wobei die besonderen Gefahren, die mit dem Öffnen und Betreten der CTU verbunden sind, berücksichtigt werden.

Implementieren geeigneter Verfahren für Rückmeldungen, auch mit der Möglichkeit, zu fotografieren.
Weitere, im CTU-Code nicht enthaltene oder definierte Funktionen
6 Inspektoren/ Besichtiger Parteien, die von Regierungen oder Wirtschaftsunternehmen für die Wahrnehmung von Inspektions- und Besichtigungsfunktionen zur Gewährleistung einer sicheren Beförderung von CTUs beschäftigt werden. Informieren des Auftraggebers über die Erfüllung und/oder Nichterfüllung von Vorgaben, gegebenenfalls für weitere Maßnahmen. Geltende Codes und Normen (z.B. das Rundschreiben MSC.1/Circ.1442)
7 Versicherer Rechtssubjekte/Parteien, die Versicherungsschutz* gegen Verlust oder Schaden von Ladung, CTUs, Schiffen oder sonstigen Transportmitteln bieten. Wo möglich das Bewusstsein für den CTU-Code und bewährte Vorgehensweisen unter Kunden und Packern von CTUs stärken. Gegebenenfalls Unterstützung bei der Entwicklung zusätzlicher Hinweise für spezifische Arten von Ladung.
*) Die Deckung einiger Versicherungen, wie die der Transport- oder Kaskoversicherung, erstreckt sich auf den Wert der versicherten Sache. Andere Versicherungen, wie die zur Haftpflicht oder zur Haftung des Beförderers, decken die gesetzlich oder vertraglich bestehende Haftung bezüglich der beförderten Güter oder sonstiger, möglicherweise beeinträchtigter Parteien.

1) Nichts in dieser Anleitung darf dahin gehend verstanden werden, dass es geltende rechtliche Anforderungen oder die letztliche Verantwortung des Befrachters, zu gewährleisten, dass die CTU sicher gepackt ist und ihr Inhalt und ihre bestätigte Bruttomasse korrekt festgestellt und dokumentiert wurden, aufhebt oder ersetzt.

2) Zertifizierung bedeutet die Bestätigung einer akkreditierten Organisation, dass einschlägige nationale oder internationale Standards eingehalten wurden.

*) Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1531, "Prüfliste zum Erkennen gewissenhafter Anbieter von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem CTU-Code (Due Diligence Checkliste)", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

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