MSC-Rundschreiben 1126 vom 6. Januar 2005
Änderung der Vorläufige Richtlinien für Bodeneffekt-Fahrzeuge (WIG-Fahrzeuge)
Vom 25. November 2014
(VkBl. Nr. 23 vom 15.12.2014 S. 893)
Sieh Fn. *
1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner neunundsiebzigsten Tagung (1.-10. Dezember 2004) einer Änderung der Vorläufigen Richtlinien für Bodeneffekt-Fahrzeuge ( WIG-Fahrzeuge) (MSC-Rundschreiben 1054) bezüglich des Abschlussdatums der Besichtigung, auf dem das Sicherheitszeugnis für Bodeneffekt-Fahrzeuge basiert, zugestimmt; der Wortlaut dieser Änderung ist in der Anlage wiedergegeben.
2 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die in der Anlage enthaltenen Änderungen der Vorläufigen Richtlinien allen betroffenen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen und sie bei der Ausstellung von Sicherheitszeugnissen für Bodeneffekt-Fahrzeuge anzuwenden.
Änderung der Vorläufige Richtlinien für Bodeneffekt-Fahrzeuge (WIG-Fahrzeuge)
Anlage 1 Form des Sicherheitszeugnisses für Bodeneffekt-Fahrzeuge und Ausrüstungsverzeichnis
In der Form des Sicherheitszeugnisses für Bodeneffekt-Fahrzeuge wird zwischen dem Absatz, der mit dem Wortlaut "Dieses Zeugnis gilt bis" beginnt und dem Absatz, der mit dem Wortlaut "Ausgestellt in" beginnt, der folgende neue Absatz eingefügt:
"Abschlussdatum der Besichtigung, auf dem dieses Sicherheitszeugnis basiert:
(TT/M M/JJJJ)
*) Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC./Rundschreiben 1126, "Änderung der Vorläufigen Richtlinien für Bodeneffekt-Fahrzeuge (WIG-Fahrzeuge)", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.
ENDE