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MSC/Circ. 982 vom 20. Dezember 2000
Richtlinie zur ergonomischen Gestaltung von Schiffsbrücken und deren Ausrüstung
Vom 20. Juni 2001
(VkBl. Nr. 14 vom 20.06.2001 Sonderdruck S. 3)
Siehe Fn *
1. Der Schiffssicherheitsausschuß verabschiedete auf seiner 73. Tagung vom 27. November bis 6. Dezember 2000 die beigefügte Richtlinie zur ergonomischen Gestaltung von Schiffsbrücken und deren Ausrüstung. Sie verfolgt das Ziel, Entwickler bei der ergonomischen Gestaltung von Schiffsbrücken zu unterstützen, um Sicherheit und Effizienz der Navigation zu gewährleisten und zu erhöhen.
2. Die Richtlinie wurde erstellt, um die positiven Konsequenzen der revidierten Regel V/ 15 des Internationalen Übereinkommens zum Schutze des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) zu stärken, die am 1. Juli 2002 in Kraft treten sollen. Die Gestaltungskriterien betreffen die Gestattung der Schiffsbrücke generell und die Gestaltung und die Anordnung der Navigationssysteme und der Ausrüstung im Einzelnen.
3. Die Mitgliederstaaten sind aufgerufen, diese Richtlinie allen beteiligten Parteien zur Kenntnis zu bringen.
1 Überblick
Die Richtlinie wurde erstellt, um eine optimale ergonomische Gestaltung der Schiffsbrücke und ihrer Ausrüstung zu erreichen und damit die Sicherheit und Effizienz der Navigation zu steigern. Die Richtlinie enthält daher neben den ergonomischen Gestaltungsanforderungen auch das funktionale Konzept eines Brückenlayouts, um das Brückenpersonal durch die nutzerzentrierte Gestaltung ihres Arbeitsbereiches zu unterstützen.
2 Ziel
Das Anliegen dieser Richtlinie ist es, durch die Umsetzung der ergonomischen Gestaltungsanforderungen in die Ausrüstung und das Layout der Brücke einen konsistenten, sicheren und effizienten Betrieb zu ermöglichen.
3 Anwendung
Diese Richtlinie soll für neue Schiffe angewendet werden.
4 Arbeitsplätze auf der Schiffsbrücke
Arbeitsplatz Navigation und Manövrieren:
Der Hauptarbeitsplatz für die Schiffsführung ist konzipiert für die Arbeit in sitzender oder stehender Arbeitshaltung mit optimalen Sichtverhältnissen, integrierter Informationsdarstellung und Bedienelementen zur Kontrolle der Schiffsmanöver. Von der Arbeitsstation aus soll das Schiff sicher führbar sein, insbesondere in schwierigen Situationen, die rasches Handeln verlangen.
Arbeitsplatz Überwachung:
Von diesem Arbeitsplatz können in sitzender oder stehender Arbeitshaltung die Betriebsausrüstung und die Umgebung ständig überwacht werden.
Wenn mehrere Personen auf der Brücke arbeiten, dient sie zur Entlastung des Wachoffiziers an dem Arbeitsplatz Navigation und Manövrieren und/oder zur Übernahme von Steuerungs- und Beratungsfunktionen durch den Kapitän oder Lotsen.
Arbeitsplatz Handsteuerung:
Der Arbeitsplatz, von dem das Schiff von einem Rudergänger gesteuert werden kann, soweit dies gesetzlich erforderlich ist oder sich aus anderen Gründen als notwendig erweist, ist vorwiegend für eine sitzende Arbeitshaltung ausgelegt.
Arbeitsplatz zum Anlegen (Nockenfahrstand):
Der Arbeitsplatz für Anlegemanöver soll dem Wachoffizier, evtl. gemeinsam mit einem Lotsen, die Beobachtung aller relevanten externen und internen Informationen und die Steuerung der Schiffsmanöver ermöglichen.
Arbeitsplatz Planung und Dokumentation:
An diesem Arbeitsplatz werden die Fahrten geplant (z.B. Routenplanung, log) und alle Daten des Schiffsbetriebes dokumentiert.
Arbeitsplatz Sicherheit:
Der Arbeitsplatz ist mit redundanten Überwachungsdisplays und Bedienelementen oder Systemen, die der eigenen Schiffssicherheit dienen, ausgestattet.
Arbeitsplatz Kommunikation:
Dieser Arbeitsplatz dient der Notfall- und Sicherheitskommunikation (GMDSS) und der generellen Kommunikation.
Bild 1: Beispiel für funktionelle Bereiche - dargestellt als mögliche Orte von Arbeitsplätzen
In Anhang 2 ist die empfohlene Ausrüstung für die verschiedenen Arbeitsplätze aufgelistet.
5 Ergonomische Gestaltungsanforderungen
5.1 Gestaltung von Schiffsbrücken
5.1.1 Sicht
5.1.1.1 Sichtfeld
5.1.1.1.1 Minimales Sichtfeld
Die Sicht vom Arbeitsplatz Navigation und Manövrieren auf die Wasseroberfläche soll nach vorne über den Bug in einem Bereich von jeweils 10° nach beiden Seiten nicht mehr als zwei Schiffslängen oder 500 m verdeckt sein; das jeweils kürzere Maß gilt, unabhängig von Tiefgang, Trimm und Decksladung.
5.1.1.1.2 Sichtfeld um das Schiff
Ein Sichtfeld von 360° um das Schiff herum soll für einen Beobachter, der sich innerhalb (der Grenzen) des Ruderhauses bewegt, gewährleistet sein.
5.1.1.1.3 Arbeitsplatz Navigation und Manövrieren
Am Arbeitsplatz Navigation und Manövrieren soll das horizontale Sichtfeld mindestens 225° betragen, d.h. von recht voraus bis mindestens 22,5° von querab nach achtern auf beiden Seiten.
5.1.1.1.4 Arbeitsplatz Überwachung
Am Arbeitsplatz Überwachung soll das Sichtfeld von recht voraus nach Backbord mindestens einen Winkel von 90° und nach Steuerbord mindestens einen Winkel von 22.5° von querab nach achtern betragen.
5.1.1.1.5 Brückennocken
Von jeder Brückennock soll das horizontale Sichtfeld mindestens 225° betragen, d.h. mindestens 45° von recht voraus bis zur gegenüberliegenden Seite und 180° von recht voraus nach achtern auf der Standortseite.
5.1.1.1.6 Sicht der zentralen Steuerposition
Vom Arbeitsplatz Handsteuerungsoll das horizontale Sichtfeld von recht voraus nach beiden Seiten des Schiffes jeweils mindestens 60° betragen.
5.1.1.1.7 Tote Winkel
Der sichere Ausguck vom Arbeitsplatz Navigation und Manövrieren soll nicht durch tote Winkel (verdeckte Sichtbereiche) beeinträchtigt werden.
Am Arbeitsplatz Navigation und Manövrieren sollen tote Winkel verursacht durch Ladung, Umschlaggeräte oder andere Sichtbehinderungen außerhalb des Ruderhauses 10° nicht überschreiten, die die Sicht vorderlicher als querab auf die Wasseroberfläche behindern. Der gesamte verdeckte Sichtbereich soll nicht mehr als 20° betragen. Der freie Sichtbereich zwischen zwei toten Winkeln soll mindestens 5° betragen. In einem Sichtbereich von recht voraus bis mindestens 10° nach beiden Seiten soll ein einzelner toter Winkel 5° nicht überschreiten.
5.1.1.1.8 Sicht auf die Schiffsseiten
Die Schiffsseiten sollen von den Brückennocken aus sichtbar sein. Brückennocken sollen bis zur äußersten Breite des Schiffes reichen. Die Sicht auf die Schiffsseiten soll nicht beeinträchtigt sein.
5.1.1.2 Fenster
5.1.1.2.1 Untere Kanten der Frontfenster
Die Höhe der unteren Kanten der Frontfenster soll einer sitzenden Person an den Arbeitsplätzen Navigation und Manövrieren und Überwachung eine Sicht nach vorne über den Bug gewährleisten.
Innerhalb des geforderten Sichtfeldes soll die Höhe der unteren Kanten der über dem Deck befindlichen Frontfenster so gering wie möglich sein. Die Sicht soll, wie in 5.1.1.1 gefordert, gewährleistet sein.
5.1.1.2.2 Obere Kanten der Frontfenster
Die oberen Kanten der Frontfenster sollen am Arbeitsplatz Navigation und Manövrieren einer stehenden Person mit einer Augenhöhe von 1.800 mm über dem Brückendeck die Voraussicht auf den Horizont erlauben, wenn das Schiff in schwerer See stampft. Falls die Augenhöhe geringer ist, können die oberen Kanten der Frontfenster niedriger sein, aber auf keinen Fall unter 1.600 mm.
5.1.1.2.3 Rahmen zwischen Fenstern
Die Fensterteilungen sollen auf ein Minimum reduziert werden. Unmittelbar vor Arbeitsplätzen oder der Schiffsvorauslinie (Schiffslängsachse) soll keine Fensterteilung erfolgen. Müssen Fensterverstrebungen verkleidet werden, soll dieses an keiner Stelle innerhalb des Ruderhauses weitere Einschränkungen des Sichtfeldes zur Folge haben.
5.1.1.2.4 Neigung der Frontfenster
Zur Vermeidung von Reflektionen sollen Frontfenster in der vertikalen Ebene um nicht weniger als 10° und nicht mehr als 25° nach außen geneigt sein.
5.1.1.2.5 Neigung seitlicher und rückwärtiger Fenster
Zur Vermeidung von Reflektionen sollen rückwärtige und Seitenfenster in der vertikalen Ebene um nicht weniger als 10° und nicht mehr als 25° nach außen geneigt sein. Ausgenommen werden können Fenster in den Türen zu den Brückennocken.
5.1.1.2.6 Variable Sonnenblenden
Um bei starker Sonneneinstrahlung eine gute Sicht zu gewährleisten und Reflektionen zu vermeiden, sollen an den Fensterscheiben Sonnenschutzvorrichtungen (Sonnenblenden) mit minimaler Farbverfälschung vorgesehen werden. Diese Vorrichtungen sollen nicht fest installiert und einfach zu entfernen sein.
5.1.1.2.7 Fenstercharakteristik
Polarisierte und gefärbte Fensterscheiben sollen nicht verwendet werden.
5.1.1.2.8 Klare Sicht
Eine klare Sicht soll durch mindestens zwei Fenster auf der Schiffsbrücke immer gewährleistet sein, unabhängig von den Wetterbedingungen (z.B. durch das Anbringen von Scheibenwischern, Reinigungs-, Enteisungs-, und AntiBeschlags-Systemen). Abhängig vom Brückenlayout soll dies zusätzlich für weitere Fenster gelten.
5.1.2 Anordnung der Einrichtung
5.1.2.1 Deckenhöhe des Ruderhauses
Die lichte Höhe zwischen Brückenboden und der Unterseite der Decke soll mindestens 2.250 mm betragen. Die untere Kante von an der Decke montierter Ausrüstung soll sich über freien Flächen, Durchgängen und den Steharbeitsplätzen mindestens 2.100 mm über dem Boden befinden.
5.1.2.2 Sicht vor die Brückenaufbauten
Der Bereich vor den Brückenaufbauten soll von dem Ruderhaus einsehbar sein.
5.1.2.2.1 Zugang zur zentralen Frontscheibe
Es soll die Möglichkeit bestehen an einer Position dicht an das zentrale Frontfenster heranzutreten.
Falls die Sicht auf der Schiffslängsachse von Masten, Kränen etc. beeinträchtigt ist, sollen zwei zusätzliche Positionen mit einer ungehinderten Sicht nach vorne vorgesehen werden; eine auf der Steuerbord- und eine auf der Backbordseite der Schiffslängsachse, nicht weiter als 5 m voneinander entfernt.
5.1.2.2.2 Zugang zur Frontscheibe
Ein zweiter Zugang zur Frontscheibe soll neben dieser Position möglich sein, oder die Gesamtbreite des Zugangs soll zwei Personen Platz bieten.
5.1.2.3 Position Arbeitsplatz Navigation und Manövrieren
Der Arbeitsplatz Navigation und Manövrieren soll an der Steuerbordseite nahe der Schiffslängsachse liegen.
5.1.2.4 Position Arbeitsplatz Handsteuerung
DerArbeitsplatz Handsteuerungsoll auf der Schiffslängsachse des Schiffes angeordnet werden. Falls die Sicht nach vorne durch Masten, Kräne etc. beeinträchtigt ist, kann der Arbeitsplatz soweit zur Steuerbordseite hin verschoben werden, bis eine freie Sicht nach vorne gewährleistet wird. Falls der Arbeitsplatz Handsteuerung nicht auf der Schiffslängsachse liegt, sollen spezielle Steuerhilfen für Tag- und Nachtbetrieb vorgesehen werden, z.B. Sichtmarkierungen vorne.
5.1.2.5 Position Arbeitsplatz Überwachung
Der Arbeitsplatz Überwachung soll an der Backbordseite nahe der Schiffslängsachse angeordnet sein.
5.1.2.6 Kommunikation mit den Brückennocken
Ein internes Kommunikationssystem zwischen dem Arbeitsplatz zum Anlegen und dem Arbeitsplatz Navigation und Manövrieren soll installiert sein, wenn der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen mehr als 10 m beträgt. Ein internes Kornmunikationssystem soll immer installiert sein zwischen dem Arbeitsplatz Navigation und Manövrieren und offenen Brückennocken. Wenn die Arbeitsplätze weit auseinander liegen, sollen interne Kommunikationssysteme vorgesehen werden, um eine unbeeinträchtigte Kommunikation unter allen Betriebsbedingungen zu gewährleisten. Es ist wichtig für die Kommando-Kommunikation Zwei-Wege-Systeme vorzusehen.
5.1.2.7 Türen
Alle Türen des Ruderhauses sollen mit einer Hand zu öffnen und zu schließen sein. Die Türen zu den Brückennocken sollen nicht selbstschließend sein. Es sollen Vorrichtungen vorgesehen sein, die es erlauben, die Türen zu den Brückennocken offenzuhalten.
5.1.2.8 Transportable Gegenstände
Transportable Gegenstände wie z.B. Sicherheitsausrüstung, Werkzeug, Handleuchten, Bleistifte sollen an geeigneten, gegebenenfalls speziell für sie ausgelegten Plätzen aufbewahrt werden.
5.1.3 Durchgänge
5.1.3.1 Freier Durchgang
Ein freier Durchgang mit einer Mindestbreite von 1.200 mm, soll von Brückennock zu Brückennock quer durch das Ruderhaus freigehalten werden.
5.1.3.2 Abstand benachbarter Arbeitsplätze
Der Abstand zwischen benachbarten Arbeitsplätzen soll so bemessen sein, dass Personen, die nicht an diesen Arbeitsplätzen tätig sind, einen ungehinderten Durchgang haben.
Die Durchgangsbreite zwischen verschiedenen Arbeitsplätzen soll mindestens 700 mm betragen. Der Bedienbereich soll dem Arbeitsplatz zugeordnet sein und nicht dem Durchgangsbereich.
5.1.3.3 Ausmaße von Durchgängen
Der Abstand vom Brückenfrontschott oder von direkt am Brückenfrontschott angeordneten Konsolen und Einrichtungen zu weiter hinten befindlichen Konsolen oder Einrichtungen soll groß genug sein, dass zwei Personen aneinandervorbeigehen können. Die bevorzugte Durchgangsbreite soll mindestens 1.000 mm betragen. Eine Mindestbreite von 800 mm soll nicht unterschritten werden.
5.2 Arbeitsumgebung
5.2.1 Klima
5.2.1.1 Effektive Temperatur
Der optimale Bereich effektiver Temperatur zur Durchführung körperlich leichter Tätigkeiten mit klimaangepasster Kleidung liegt zwischen 21° und 27° C in warmem Klima oder im Sommer und zwischen 18° und 24° C in kaltem Klima oder im Winter und soll auf der Schiffsbrücke realisiert sein.
5.2.1.2 Temperaturunterschiede zwischen zwei Punkten
Der Temperaturunterschied zwischen zwei Punkten am Arbeitsplatz, z.B. zwischen der Lufttemperatur am Boden und in Kopfhöhe, soll 5° C nicht überschreiten.
5.2.1.3 Luftfeuchtigkeit
Die Luftfeuchtigkeit soll zwischen 20 % und 60 % betragen mit einem bevorzugten Bereich von 40 % bis 45 %. Ca. 45 % werden bei einer Temperatur von 21° C empfohlen. Dieser Wert soll mit steigender Temperatur fallen aber oberhalb von 20 % bleiben, um das Austrocknen des Körpergewebes, der Augen, der Haut und des Atmungsapparates zu verhindern.
5.2.2 Klimaanlagen und Ventilation
5.2.2.1 Klimaanlagen
Das Ruderhaus soll mit einer wirksamen Klimaanlage oder einem mechanischen Ventilationssystem ausgestattet sein, um Temperatur und Luftfeuchtigkeit zu regulieren. Temperatur und Luftfeuchtigkeit sollen bei geschlossenen Türen und Fenstern regulierbar sein in den von den Gestaltungskriterien in 5.2.1 definierten Grenzen.
5.2.2.2 Ausströmen sehr warmer Luft
Heizsysteme sollen sehr warme Luftströme nicht direkt auf das Brückenpersonal richten.
5.2.2.3 Ausströmen kalter Luft
Klimaanlagen sollen kalte Luftströme nicht direkt auf das Brückenpersonal richten.
5.2.2.4 Luftströmung
Lüftungssystemesollen keinehöheren Luftgeschwindigkeiten als 0,5 m/s erzeugen. Die bevorzugte Geschwindigkeit ist 0,3 m/s, um das Wegblasen von Arbeitspapieren zu vermeiden.
5.2.3 Geräuschpegel und Akustik
Der Geräuschpegel am Arbeitsplatz soll nicht:
(1) mit Sprache, Telefon und Radiokommunikation interferieren,
(2) Müdigkeit oder gesundheitliche Schäden bewirken und
(3) die Effektivität des Gesamtsystems beeinträchtigen.
5.2.4 Vibrationen
Unangenehme Vibrationen sollen auf der Schiffsbrücke vermieden werden. Vibrationen sollen so stark reduziert werden, dass das Brückenpersonal weder in seiner Arbeit behindert wird noch gesundheitliche Schäden erleidet.
5.2.5 Beleuchtung
Die Beleuchtung auf der Schiffsbrücke soll gewährleisten, dass die Brückenbesatzung ihre Aufgaben erfüllen kann, z.B. Wartungs-, Karten-, und Schreibarbeiten, sowohl auf See als auch im Hafen, bei Tag und Nacht.
5.2.5.1 Dunkeladaptation
Rotes oder gefiltertes weißes Licht soll als generelle Brückenbeleuchtung zur raschen Dunkeladaptation verwendet werden.
5.2.5.2 Helligkeitsunterschiede
Zwischen dem Arbeitsbereich und der Umgebung sollen große Helligkeitsunterschiede vermieden werden, d.h. die Helligkeit (Leuchtdichte) des Arbeitsbereiches soll höchstens drei mal so hoch sein wie die durchschnittliche Helligkeit (Leuchtdichte) der Umgebung.
5.2.5.3 Flexibles Beleuchtungssystem
Das Beleuchtungssystem soll es dem Brückenpersonal ermöglichen, die Beleuchtung in Helligkeit und Ausrichtung nach den Erfordernissen der verschiedenen Brückenbereiche und der einzelnen Geräte einzustellen. In der folgenden Tabelle sind allgemeine Empfehlungen für dir Beleuchtung aufgeführt:
| Ort | Farbe/Beleuchtung |
| Brücke, nachts | Rot oder gefiltertes Weiß, stufenlos einstellbar von 0 bis 20 lux |
| Benachbarte Korridore und Räume, am Tag | Weiß, stufenlos einstellbar von 0 bis mindestens 300 lux |
| Benachbarte Korridore und Räume, nachts | Rot oder gefiltertes Weiß, stufenlos einstellbar von 0 bis 20 lux |
| Hindernisse, nachts | Rotes Punktlich tufenlos einstellbar von 0 bis 200 lux |
| Kartentisch, am Tag | Weißes Flutlicht stufenlos einstellbar von 0 bs 1000 lux.
Weißes Punktlicht, stufenlos einstellbar von 0 bis 100 lux |
| Kartentisch, nachts | Gefiltertes weißes Flutlicht oder Punktlicht, stufenlos einstellbar von 0 bis 20 lux |
5.2.5.4 Dimmer
Einrichtungen zum Dimmen von Licht auf der Schiffsbrücke sollen vorgesehen werden.
5.2.5.5 Vermeidung von Blendung
Blendung und Streureflektionen sollen auf der Schiffsbrücke vermieden werden.
5.2.5.6 Lichtquellen
Lichtquellen sollen so gestaltet und positioniert sein, dass sie sich nicht in Arbeits- und Displayoberflächen spiegeln.
5.2.5.7 Spiegelungen
In Fenstern Spiegelungen von Geräten, Instrumenten und Konsolen in Fenstern sollen vermieden werden.
5.2.5.8 Vermeidung von Spiegelung und Reflektion
Die Oberflächen von Geräten sollen so beschaffen sein, dass sie Licht so schwach wie möglich, im optimalen Fall gar nicht, spiegeln und reflektieren.
5.2.5.9 Vermeidung von Flimmern
Lichtquellen sollen kein wahrnehmbares Flimmern vermitteln.
5.2.5.10 Lichtschalter
Lichtschalter für die Beleuchtung auf der Schiffsbrücke sollen an den Eingängen und Ausgängen von Arbeitsplatzbereichen angebracht sein.
5.2.5.11 Beleuchtung von Lichtschaltern
Lichtschalter sollen beleuchtet sein.
5.2.5.12 Farbgestaltung der Inneneinrichtung
Die Inneneinrichtung soll mit ungesättigten Farben versehen sein, die einen ruhigen Gesamteindruck vermitteln und reflektionsfrei sind. Helle und leuchtende Farben sollen nicht verwendet werden. Dunkle oder mittelgrüne Farbtöne sind zu empfehlen. Alternativ können auch blaue oder braune Farbtöne verwendet werden.
5.2.6 Arbeitssicherheit
5.2.6.1 Rutschfeste Oberflächen von Böden
Die Oberflächen von Böden des Ruderhauses, der Brückennocken und der oberen Brückendecks sollen rutschfest sein.
5.2.6.2 Generelle Sicherheit auf der Schiffsbrücke
Auf der Schiffsbrücke sollen keine scharfen Kanten, Ecken oder Vorsprünge vorhanden sein, an denen sich die Besatzung verletzen kann.
5.2.6.3 Handläufe und -griffe
Handläufe und -griffe sollen in ausreichender Anzahl, insbesondere an Öffnungen zu Treppenauf- oder -abgängen, gut befestigt vorhanden sein, um der Besatzung auch bei schlechtem Wetter sicheren Stand und Bewegungsmöglichkeit zu geben.
5.2.6.4 Markierung der Sicherheitsausrüstung
Die gesamte auf der Schiffsbrücke mitgeführte Sicherheitsausrüstung soll deutlich gekennzeichnet, leicht zugänglich und ihr Lagerungsort deutlich markiert sein.
5.3 Layout der Arbeitsplätze
5.3.1 Konsolen
5.3.1.1 Bereich der Arbeitsplätze
Die Arbeitsplätze Navigation und Manövrieren, für Überwachungund zum Anlegen (Nockenfahrstand) sollen räumlich so geplant und gestaltet sein, dass zwei Operateure tätig sein können, aber eng genug, dass sie von einem Operateur bedienbar sind.
5.3.1.2 Konsolenmaße für sitzende Arbeit
Die Konsolen sollen so dimensioniert und gestaltet sein, dass alle relevanten Bedienelemente von einer sitzenden Position aus erreichbar sind.
5.3.1.3 Horizontaler Sehwinkel
Die Konsolen sollen so gestaltet sein, dass in normaler Arbeitsposition der erforderliche Sehwinkel von links nach rechts 190° nicht überschreitet. Dieser Winkel sollte verkleinert werden, wenn das Layout es ermöglicht.
5.3.1.4 Konsolenhöhe
Die Konsolenoberkante soll eine Höhe von 1200 mm nicht überschreiten.
5.3.1.5 Konsolenfußraum
Der Konsolenfußraum soll im oberen Bereich eine minimale Tiefe von 450 mm und im unteren Bereich eine minimale Tiefe von 600 mm aufweisen.
5.3.1.6 Größe des Kartentisches
Die Größe des Kartentisches soll für alle Kartenformate, die üblicherweise im internationalen Seeverkehr benutzt werden, ausreichen.
5.3.1.7 Gestaltung von Stühlen
Stühle an Sitzarbeitsplätzen sollen mit arretierter Fußstütze drehbar, höhenverstellbar und auf dem Fußboden festzustellen sein. Sie sollen aus dem Arbeitsbereich hinaus bewegt werden können.
5.3.2 Integration von Geräten, Bedienelementen und Displays
5.3.2.1 Logische Anordnung
Geräte, Displays und Bedienelemente sollen in einem logischen Arrangement angeordnet und zu funktionalen Gruppen zusammengestellt sein.
5.3.2.2 Konsistenz der Anordnung
Die Anordnung (Platzierung) von gleichen funktionalen Gruppen und Geräten, Displays und Bedienelementen soll zwischen verschiedenen Konsolen konsistent sein.
5.3.2.3 Visuelle Informationen für mehrere Operateure
Displays, die visuelle Informationen für mehrere Operateure anbieten, sollen so platziert sein, dass alle Operateure die Informationen mühelos sehen können; andernfalls sollen die Displays dupliziert werden.
5.3.2.4 Platzierung von Bedienelementen und Displays
Bedienelemente und zugehörige Displays sollen so platziert sein, dass die Information auf den Displays während der Betätigung der Bedienelemente leicht lesbar ist.
5.3.2.5 Simultane Verwendung von Bedienelementen und Displays
Ein Display, das gleichzeitig mit der Bedienung eines zugeordneten Bedienelements überwacht werden muss, soll so platziert sein, dass der Operateur nicht genötigt ist das Display unter einem extremen visuellen Winkel zu beobachten, um Parallaxenfehler zu vermeiden.
5.3.2.6 Unterscheidbarkeit von Bedienelementen und Displays
Bedienelemente oder kombinierte Display-/Bedienelemente sollen optisch und haptisch von reinen Anzeigen unterscheidbar sein.
5.3.2.7 Displays mit hoher Priorität
Wenn zwei Operateure dasselbe Display verwenden müssen, das hohe Priorität besitzt, sollen zwei identische Displays angeboten werden, wenn ausreichender Platz zur Verfügung steht. Ansonsten sollen sie mittig zwischen den Operateuren angeordnet werden. Alternativ können sie so platziert werden, dass sie von beiden Operateuren leicht überwacht werden können, z.B. oberhalb der Frontfenster.
5.3.2.8 Zentrierung gemeinsam benutzter Sekundärdisplays
Wenn zwei Operateure dieselben Sekundärdisplays verwenden müssen, sollen sie mittig zwischen den Operateuren platziert werden, wenn sie für beide gleichbedeutend sind. Wenn nicht, sollen sie nahe dem Operateur platziert werden, der den primären Zugriff benötigt. Alternativ können sie so platziert werden, dass sie von beiden Operateuren leicht überwacht werden können, z.B. oberhalb der Frontfenster.
5.3.3 Anordnung und Gruppierung von Bedienelementen
5.3.3.1 Platzierung der Bedienelemente
Bedienelemente, die häufig benutzt werden oder eine Feinabstimmung benötigen oder bewirken, sollen nicht weiter als 675 mm vom vorderen Rand der Konsole entfernt sein.
5.3.3.2 Anordnung der Bedienelemente bei simultanen Operationen
Bedienelemente sollen so angeordnet sein, dass die simultane Betätigung von zwei Bedienelementen kein Überkreuzen und keine gegenseitige Behinderung der Hände verlangt bzw. bewirkt.
5.3.3.3 Anordnung wichtiger und häufig benutzter Bedienelemente
Die wichtigsten und am häufigsten verwendeten Bedienelemente sollen so vorteilhaft angeordnet sein, dass sie mühelos zu erreichen und zu greifen sind (insbesondere Drehknöpfe und solche für Feinabstimmung), z.B. sollen Tasten für Notfallfunktionen eine auffällige und zentrale Position haben.
5.3.3.4 Konsistente Anordnung
Die Anordnung funktional ähnlicher oder identischer Bedienelemente soll zwischen verschiedenen Arbeitsplätzen und zwischen verschiedenen Bedienoberflächen konsistent sein.
5.3.3.5 Raum zwischen Bedienelementen
Zwischen Bedienelementen soll ein angemessener Zwischenraum liegen.
5.3.4 Display Anordnung
5.3.4.1 Unmittelbares Sichtfeld
Die wichtigsten und am häufigsten verwendeten Displays sollen im unmittelbaren Sichtfeld (Sichtbereich mit Augenbewegungen) des Operateurs angeordnet sein (Bild 5.1).
5.3.4.2 Bevorzugtes Sichtfeld
Das bevorzugte Sichtfeld soll ausschließlich für die wichtigsten und/oder am häufigsten verwendeten Displays reserviert sein (Bild 5.1).
Bild 5.1: Horizontales Sichtfeld
5.3.5 Bezeichnung der Bedlenelemente und Displays
5.3.5.1 Bezeichnung der Funktion
Bedienelemente und Displays sollen klar und eindeutig entsprechend ihrer Funktion bezeichnet werden, möglichst unter Verwendung standardisierter Symbole.
5.3.5.2 Terminologie der Bezeichnungen
Auswahl und Verwendung der Terminologie von Bezeichnungen sollen konsistent sein zwischen Bedienelementen und Displays.
5.3.6 Beleuchtung der Geräte
5.3.6.1 Anpassbare Beleuchtung
Für Bedienelemente, visuelle Anzeigen, Anzeige-, Bedien- und Panelbezeichnungen und andere wichtige Bezeichnungen, die bei Nacht und in dunklen Umgebungsbedingungen lesbar sein müssen, sollen Dimmer vorgesehen werden. Die Dimmer sollen unter allen Umgebungsbedingungen erkennbar sein.
5.3.6.2 Vorrichtungen zum Dimmen
Die Beleuchtung der Geräte soll kontinuierlich oder in vielen Schritten zu Null regelbar sein, mit Ausnahme der Wamund Alarmanzeiger sowie der Dimmer, die erkennbar bleiben müssen.
5.3.6.3 Individuelle Anpassung der Beleuchtung
Jedes Gerät soll mit einem eigenen Dimmer ausgestattet sein. Zusätzlich sollen funktional in Gruppen zusammengefasste Geräte, Anzeigen und Bedienelemente mit gemeinsamen Dimmern ausgestattet werden.
5.4 Alarm
5.4.1 Alarm Management
5.4.1.1 Alarm Quittierung
Ein Verfahren zur Quittierung aller Alarme und zur Darstellung der Alarmquellen soll am Arbeitsplatz für Navigation und Manövrieren vorhanden sein. Damit soll erreicht werden, dass die Aufmerksamkeit nicht auf Alarmen verharrt, die keine direkte Beeinträchtigung der sicheren Schiffführung bedeuten und keine direkten Handlungen erfordern, um eine sicher Schiffsführung zu gewährleisten bzw. wiederherzustellen.
5.4.1.2 Feuer- und Notfallalarm
Die Alarmanzeigen und Bedienelemente für Feuer- und Notfallalarme sollen am Arbeitsplatz Sicherheit angeordnet sein.
5.4.1.3 Ausfall oder Verminderung der Energieversorgung
Alarme sollen den Ausfall oder die Reduktion der Energieversorgung, die einen sicheren Betrieb der Ausrüstung beeinträchtigen, anzeigen.
5.4.1.4 Fehler oder Ausfall von Sensoreingaben
Alarme sollen Aufnahmefehler oder den Ausfall von Sensoren anzeigen.
5.4.1.5 Alarm Status
Alarmsysteme sollen eindeutig unterscheiden zwischen den drei Zuständen:
(1) Alarm,
(2) quittierter Alarm und
(3) kein Alarm (normale Situation).
5.4.1.6 Dauer von Alarmen
Alarme sollen so lange bestehen bleiben, bis sie quittiert werden.
5.4.1.7 Ausschaltung von Alarmen
Alarme und bestätigte Alarme sollen abgeschaltet werden können, wenn ihre Ursache behoben wurde. Das Abschalten soll nur am einzelnen Gerät möglich sein.
5.4.1.8 Minimierung der Alarme
Die Zahl der Alarme soll möglichst gering gehalten werden.
5.4.1.9 Alarmprüfung
Alarme sollen getestet werden können.
5.4.1.10 Energieversorgung
Vorgeschriebene Alarmsysteme sollen dauerhaft mit Energie versorgt werden. Im Falle eines Verlusts der normalen Energieversorgung soll ein automatischer Wechsel in eine standby Versorgung erfolgen.
5.4.1.11 Anzeige mehrerer Alarme
Alarme sollen in der zeitlichen Folge ihres Auftretens angezeigt werden und Hilfen zur Entscheidungsfindung für Gegenmaßnahmen enthalten. Eine Erläuterung und Begründung des Alarms sollen zumindest auf Anfrage verfügbar sein.
5.4.1.12 Darstellung des Alarms
Die Darstellung eines Alarms soll klar, eindeutig, von anderen unterscheidbar und konsistent sein.
5.4.1.13 Alarmmodus
Alle vorgeschriebenen Alarme sollen visuell und akustisch präsentiert werden.
5.4.2 Visueller Alarm
5.4.2.1 Unterscheidbarkeit von visuellem Alarm
Visueller Alarm soll sich deutlich von normalen Informationen auf Displays unterscheiden.
5.4.2.2 Darstellung von visuellem Alarm
Visueller Alarm soll blinken. Nach Quittierung des Alarms soll er mit Dauerlicht angezeigt werden.
5.4.2.3 Darstellung quittierter Alarme
Quittierte Alarme sollen dauerhaft dargestellt werden
5.4.2.4 Alarmanzeiger in normalen Arbeitssituationen
Unter normalen Bedingungen (kein Alarm) sollen Alarmanzeiger unbeleuchtet oder auf Displays nicht existent sein.
5.4.2.5 Blinkrate
Blinkende visuelle Alarme sollen zumindest 50 % einer Periode leuchten und eine Frequenz zwischen 0,5 Hz und 1,5 Hz aufweisen.
5.4.2.6 Nachtssicht
Visuelle Alarme sollen auf der Schiffsbrücke die Sicht bei Nacht nicht beeinträchtigen.
5.4.3 Akustischer Alarm
5.4.3.1 Verwendung akustischen Alarms
Akustischer Alarm soll gemeinsam mit visuellem Alarm verwendet werden.
5.4.3.2 Quittierung akustischen Alarms
Akustischer Alarm soll nach der Quittierung verschwinden.
5.4.3.3 Unterscheidbarkeit von akustischem Alarm
Akustischer Alarm soll unterscheidbarsein von Routinesignalen wie Glocken, Summern und normalem Betriebslärm.
5.4.3.4 Toncharakteristik
Bei normalen Arbeitsbedingungen sollen akustische Alarme auf der Schiffsbrücke und außen auf den Brückennocken deutlich hörbar sein. Ihre Toncharakteristik soll das menschliche Ohr nicht schädigen.
5.4.3.4.1 Schalldruckpegel
Der Schalldruckpegel akustischer Alarme soll in einem Meter Entfernung von der Schallquelle höchstens 75 dB(A) und mindestens 10 dB(A), bevorzugt 20 dB(A), oberhalb des Geräuschpegels des normalen Betriebes liegen. Der Schalldruck akustischer Alarme soll 115 dB(A) nicht überschreiten.
5.4.3.4.2 Frequenz
Akustische Alarme sollen eine Signalfrequenz zwischen 200 Hz und 2500 Hz, bevorzugt 500 Hz bis 1500 Hz, aufweisen; ausgenommen sind Glocken.
5.5 Eingabe Geräte
5.5.1 Bewegung von Bedienelementen
Die Bewegung eines Bedienelements nach vorn, im Uhrzeigersinn, nach rechts oder nach oben soll:
5.5.2 Korrespondierende Bewegung
Bedienelemente sollen so gestaltet werden, dass die Richtung ihrer Steuerbewegung übereinstimmt mit der verursachten Bewegung der Ausrüstung, ihrer Komponenten oder des Schiffes.
5.5.3 Rückkehr zum Navigationsmodus
Wenn ein Gerät gleichzeitig für die Reiseplanung und die Navigation verwendet wird, soll die Rückkehr aus dem Reiseplanungsmodus in den Navigationsmodus mit einer einzigen Aktion möglich sein.
5.5.4 Minimierung von Aktionen
Bedienaktionen sollen einfach sein, insbesondere für zeitkritische Aufgaben, die eine schnelle Handlung erfordern. Die Bedienlogik soll die Erfüllung einer Aufgabensequenz mit einem Minimum an Aktionen ermöglichen.
5.5.5 Konsistenz von Bedienaktionen
Identische Funktionen sollen auf Geräten durch identische Bedienaktionen aktiviert werden.
5.5.6 Rückmeldung
Visuelle, akustische oder taktile Rückmeldungen sollen vorgesehen sein, um anzuzeigen, dass eine Eingabe vom System registriert wurde.
5.5.7 Benutzung von Bedienelementen
Bedienelemente sollen einfach zu erkennen und zu benutzen sein.
5.5.8 Erreichbarkeit von Bedienelementen für wichtige Funktionen
Bedienelemente für die wichtigsten und/oder am häufigsten verwendeten Funktionen sollen von der normalen Arbeitsposition gut sichtbar und erreichbar sein.
5.5.9 Handhabung von Bedienelementen für wichtige Funktionen
Bedienelemente für die wichtigsten und/oder am häufigsten verwendeten Funktionen sollen mit einer einzigen Aktion eine Funktion aktivieren.
5.5.10 Zuordnung von Bedienelementen zu wichtigen Funktionen
Bedienelemente für die wichtigsten und/oder am häufigsten verwendeten Funktionen sollen nur einer Funktion zugeordnet sein.
5.5.11 Verhinderung unbeabsichtigter Eingaben
Unbeabsichtigte Betätigungen von Bedienelementen, die eine Veränderung des Systemstatus, der Systemfunktionen, von Daten etc. bewirken können, sollen durch spezifische Designmaßnahmen verhindert werden, z.B. durch physikalischen Schutz.
5.6 Informationsdarstellung
5.6.1 Generelle Gestaltungsanforderungen
5.6.1.1 Klarheit von Anzeigen
Anzeigen sollen klar und eindeutig abzulesen und zu interpretieren sein.
5.6.1.2 Verwendung digitaler Anzeigen
Digitale Anzeigen sollen für die Darstellung quantitativer Daten verwendet werden, wenn exakte Werte gefordert werden, nicht aber zur Darstellung kontinuierlicher Trends oder Änderungsgrößen.
5.6.1.3 Digitale Anzeigen bei Datenänderung
Daten sollen nicht digital dargestellt werden, wenn sie sich mit einer höheren Frequenz als 0.5 Hz ändern. Die digitale Darstellung mit höheren Frequenzen kann ausnahmsweise dann zugelassen werden, wenn die Wahrnehmung anderer Informationen nicht gestört wird.
5.6.1.4 Update von Informationen
Die dargestellte Information soll kontinuierlich erneuert werden.
5.6.1.5 Dauer der Darstellung
Signale oder Anzeigen, die häufig oder dauerhaft wechseln, sollen mit ausreichender Dauer dargeboten werden, um auch unter hoher Belastung und allen operationellen Bedingungen sicher entdeckt zu werden.
5.6.1.6 Einfachheit der Anzeige
Anzeigen sollen die Information einfach darstellen, d.h. irrelevante Informationsteile in Text oder Grafik sollen nicht mit dargestellt werden.
5.6.1.7 Darstellung notwendiger Informationen
Dargestellte Information soll auf die Bedürfnisse des Operateurs zugeschnitten sein und nur die zur Aufgaabenbewältigung notwendigen und sofort verwendbaren Daten darbieten. Anzeigen sollen nicht mit überflüssigen Informationen überladen werden.
5.6.1.8 Übersichtliche Anzeigen
Anzeigen sollen so übersichtlich wie möglich sein.
5.6.1.9 Dauerhafte Anzeige wichtiger Informationen
Sehr wichtige und/oder sehr häufig benutzte Informationen sollen ständig dargestellt werden.
5.6.1.10 Darstellungsfelder für wichtige Informationen
Die Darstellungsfelder für die wichtigsten und/oder häufig benutzten Informationen sollen ausschließlich für diese Informationen reserviert sein und nicht zur Darstellung anderer Informationen verwendet werden.
5.6.1.11 Präzisierung grafischer Darstellung
Wenn das präzise Ablesen von Werten einer grafischen Darstellung gefordert wird, soll sie mit aktuellen numerischen Datenwerten ergänzt werden.
5.6.1.12 Darstellen der Skalierung
Die Skalierung von dargestellten Karten und Charts soll immer angezeigt werden.
5.6.1.13 Hilfe für Entfernungsbeurtelluny
Wenn Entfernungen auf einer Karte oder anderen grafischen Anzeigen exakt beurteilt werden müssen, sollen Computerhilfen hierfür zur Verfügung stehen.
5.6.2 Anordnung visueller Information
5.6.2.1 Bildschirmorganisation
Eine konsistente Bildschirmorganisation soll für die Präsentationsorteverschiedener Systemfunktionen verwendet werden, wie z.B. Daten- oder Meldefenster, und für alle Displays gelten.
5.6.2.2 Gruppierung von Informationen auf einem Display
Informationen auf Displays sollen nach offensichtlichen Prinzipien, z.B. nach Aufgabe, Systemfunktionen oder Ablauf, gruppiert sein, basierend auf den Nutzeranforderungen zur Erfüllung der anstehenden Aufgaben.
5.6.2.3 Abgrenzung von Informationsgruppen
Gruppen von Informationen sollen visuell unterscheidbar sein, z.B. durch räumliche Trennung, Blanks, Linien, Farbkodierung u.ä.
5.6.2.4 Konsistente Darstellung
Die Anordnung und Darstellung identischer visueller Information sollen in allen Anwendungen konsistent sein.
5.6.3 Monitore
5.6.3.1 Nacht Displays
Monitore und die gesamte auf ihnen dargestellte Information sollen nachts so wenig Licht wie möglich ausstrahlen.
5.6.3.2 Tag und Nacht Lesbarkeit
Monitore sollen so eingestellt werden können, dass die dargestellte Information bei Tag und bei Nacht lesbar ist.
5.6.3.3 Hintergrundfarbe
Für den Bildschirmhintergrund soll eine neutrale Farbe verwendet werden mit einem Farbton, der eine leichte Lesbarkeit der Information (Vordergrund) ermöglicht und nicht mit Kodieraspekten der Anzeige interferiert.
5.6.3.4 Auflösung des Monitors
Der Monitor soll eine angemessene Auflösung haben, d.h. alle Anzeigeelemente und -kodes können aus der maximal vorgesehenen Entfernung erkannt und unterschieden werden.
5.6.3.5 Kontrast
Das Kontrastverhältnis eines Displays soll größer als 3:1 und kleiner als 15:1 sein. Optimal ist ein Verhältnis von 7:1.
5.6.3.6 Leuchtdichte des Hintergrundes
Die Leuchtdichte des Hintergrundes soll bei Tageslicht 15 cd/m2 bis 20 cd/m2 betragen.
5.6.3.7 Leuchtdichte des Vordergrundes
Die Leuchtdichte des Vordergrundes soll bei Tageslicht zwischen 80 cd/m2 und 160 cd/m2 liegen.
5.6.3.8 Flimmern
Die Anzeige soll flimmerfrei sein; die Bildwiederholrate soll 65 Hz nicht unterschreiten.
5.6.3.9 Kontinuität des Bildes
Die Anzeige soll den Eindruck eines kontinuierlichen Bildes vermitteln, d.h. es sollen keine scan- Linien oder Matrixpunkte erkennbar sein.
5.6.3.10 Bildlinearität
Die Anzeige soll keine geometrische Verzerrung aufweisen.
5.6.4 Kodierung
5.6.4.1 Hervorhebung ausgewählter Daten
Wenn eine Aktion auf ein Displayelement ausgeübt wird, soll es hervorgehoben werden.
5.6.4.2 Rote Blinkkodierung
Die Kodierung mit rotem Blinken soll ausschließlich Alarmen vorbehalten sein.
5.6.4.3 Redundante Farbkodierung
Farbe soll nur als redundante Kodierung verwendet werden, d.h. Farbe soll erst dann zugefügt werden, wenn das Display bereits monochrom gestaltet wurde.
5.6.4.4 Leicht unterscheidbare Farben
Farben zur Kodierung diskreter Kategorien von Daten sollen leicht unterscheidbar sein.
5.6.4.5 Geringste Farbdifferenzen
Wenn Farbkodierung zur Unterscheidbarkeit von dargestellter Information verwendet wird, sollen die Farben durch mindestens 40 DE (CIE L*u*v*) Entfernungseinheiten voneinander getrennt sein.
5.6.4.6 Standardisierte für Formkodierung
Formkodierung soll auf etablierten Standards und konventioneller Bedeutung basieren.
5.6.5 Anzeige Elemente
5.6.5.1 Fonts
Ein klarer, deutlich lesbarer Font soll verwendet werden. Fonts sollen echte Ober- und Unterlängen, gleichmäßige Strichbreiten und gleichmäßige Formverhältnisse besitzen.
5.6.5.2 Bedeutungsvolle Abkürzungen
Abkürzungen oder Akronyme sollen bedeutungsvoll sein und gebräuchlichen Konventionen entsprechen. Ihre Verwendung soll auf ein Minimum begrenzt werden.
5.6.5.3 Maßeinheit
Maßeinheiten sollen angegeben werden.
5.6.5.4 Passende Verwendung von Ikons
Ikons sollen aussehen wie die Objekte oder Vorstellungen von Prozessen oder Operationen, die sie repräsentieren.
5.6.5.5 Repräsentation und Diskrimination
Jedes Ikon oder Symbol soll nur ein Objekt oder eine Funktion repräsentieren und leicht von allen anderen Ikons und Symbolen unterscheidbar sein.
5.6.5.6 Größe
Ikons oder Symbole sollen groß genug sein, um wahrgenommen zu werden.
5.6.5.7 Hervorhebung
Ein selektiertes Ikon oder Symbol soll hervorgehoben werden.
5.6.5.8 Skallerung mit Standardintervallen
Skalen sollen Abstufungen in Standardintervallen von 1, 2, 5, 10 oder Vielfachen von 10 haben. Zwischenstufungen zur Unterstützung der visuellen Interpolation sollen mit dem beschrifteten Skalenintervall konsistent sein.
5.6.5.9 Vergrößerung grafischer Displays
Wenn eine grafische Anzeige vergrößert wird, sollen Skalenindikatoren den Vergrößerungsfaktor anzeigen.
5.6.5.10 Unauffällige Gitter
Gitterlinien sollen unauffällig sein und andere Datenelemente nicht verdecken.
5.7 Interaktive Bedienelemente
5.7.1 Generelle Eingabekriterien
5.7.1.1 Konsistente Eingabeprozeduren
Eingabeprozeduren für Kommandos oder Informationen sollen eine konsistente Form haben.
5.7.1.2 Standardisierte Prozeduren
Standardisierte Prozeduren sollen verwendet werden, um Information zu erneuern oder zu löschen.
5.7.1.3 Konsistente Formulierungen von Kommandos
Alle Begriffe und ihre Abkürzungen sollen in ihrer Bedeutung konsistent für alle Aufgaben verwendet werden.
5.7.1.4 Einmalige Eingabe von Daten
Daten, die bereits eingegeben wurden, sollen vom System nicht nochmals zur Eingabe gefordert werden.
5.7.1.5 Verfügbare Optionen darstellen
Nur solche Optionen sollen aktivierbar dargestellt werden, die aktuell für eine Verarbeitung verfügbar sind.
5.7.2 Eingabe Formate
5.7.2.1 Logische Anordnung von Menüoptionen
Menüoptionen sollen logisch angeordnet und gruppiert werden.
5.7.2.2 Konsistente Gestaltung von hierarchischen Menüs
Das Anzeigeformat von hierarchischen Menüs soll auf allen Ebenen konsistent sein.
5.7.2.3 Konsistente Anzeige von Menüoptionen
Menüoptionen sollen auf allen Anzeigen konsistent in ihrer Formulierung und Anordnung sein.
5.7.2.4 Kurze Wege durch die Menüstruktur
Die Struktur hierarchischer Menüs soll so gestaltet sein, dass die benötigten Optionen mit einer minimalen Zahl an Schritten erreichbar sind.
5.7.2.5 Rücksprung in höhere Menüebene
Der Rücksprung in eine höhere Ebene hierarchischer Menüs soll mit einer einfachen Tastenbetätigung möglich sein.
5.7.2.6 Rücksprung ins Hauptmenü
Der Rücksprung ins Hauptmenü hierarchischer Menüs soll mit einer einfachen Tastenbetätigung möglich sein.
5.7.2.7 Erklärender Menütitel
Ein erklärender Titel, der den Inhalt des Menüs widerspiegelt, soll über jedem Menü stehen.
5.7.2.8 AN/AUS Menüoptionen
Menüoptionen, die einen "AN" oder "AUS" Zustand bewirken, sollen den "AN" Zustand visuell deutlich erkennbar zeigen.
5.7.2.9 Formular für Kommandoeintrag
Um komplexe Kommandoeingaben zusammenzustellen, sollen Formulare als Hilfe angeboten werden.
5.7.3 Informationen zum Systembetrieb
5.7.3.1 Anzeige des Systemzustandes
Der Zustand des Systems soll immer angezeigt werden.
5.7.3.2 Betriebsmodus
Der aktuell ausgewählte Betriebsmodus des Systems soll deutlich angezeigt werden, wenn die Ergebnisse von Handlungen des Operateurs von den verschiedenen Modi abhängen.
5.7.3.3 Typ und Zustand externer Sensoren
Der Typ und Zustand externer Sensoren sollen immer angezeigt werden.
5.7.3.4 Darstellung geplanter und aktueller Daten
Wenn ein Gerät auch zur Planung verwendet werden kann und der Planungsmodus aktiviert ist, soll er deutlich angezeigt werden, um eine Verwechslung zwischen geplanten und aktuellen Daten zu vermeiden.
5.7.3.5 Herkunft von Positionsinformationen
Positionsinformationen sollen zusammen mit einem Hinweis auf ihre Herkunft (Positionsbestimmungssystem) angezeigt werden.
5.7.3.6 Simulierter Betrieb
Simulierter Betrieb soll deutlich von realem Betrieb unterscheidbar sein.
5.7.4 System Antwort
5.7.4.1 Standardisierter Ort für Systemmitteilungen
Systemmitteilungen sollen an festgelegten, konsistenten Orten im Display erscheinen.
5.7.4.2 Vertraute Formulierungen
Systemmitteilungen sollen vertraute Formulierungen und Terminologie verwenden.
5.7.4.3 Regelmäßige Rückmeldung
Wenn das System den Operateur im Wartezustand lässt, soll eine regelmäßige Rückmeldung die Funktionstüchtigkeit des Systems anzeigen.
5.7.4.4 Unterscheidbare und konsistente Warnungen
Warnungen sollen unterscheidbar und konsistent sein.
5.7.4.5 Informative Fehlermeldung
Wenn das System einen Fehler entdeckt, sollen eine informative Fehlermeldung erscheinen und mögliche Gegenmaßnahmen empfohlen werden.
5.7.4.6 Aufgabenbezogene Fehlermeldung
Fehlermeldungen sollen sich auf die Aufgabe beziehen.
5.7.4.7 On-Line Hilfe
Eine Online Hilfe soll mit Informationen zur Systemfähigkeit, Prozeduren, Kommandos, Abkürzungen etc. angeboten werden.
5.7.5 Schutz realer Daten
5.7.5.1 Schutz gegen Datenverlust bei Unterbrechung
Wenn ein Verarbeitungsprozess des Systems unterbrochen wird, sollen automatische Vorkehrungen einen Datenverlust verhindern.
5.7.5.2 Schutz realer Daten bei Simulationen
Wenn simulierte Daten und Systemfunktionen dargestellt oder vorbereitet werden, sollen die realen Daten geschützt sein.
| Definitionen | Anhang 1 |
Alarm: Ein Alarm zeigt akustisch und visuell eine abnorme Situation an, die eine besondere Aufmerksamkeit und ein spezifisches Eingreifen erfordert.
Alphanumerik: Zeichen, die auf visuellen Anzeigen präsentiert werden als Buchstaben, Zahlen, Ziffern, oder andere Zeichen wie Punkte etc.
Anzeige-Feld: Ein Bereich auf einem Bildschirm, der für die Darstellung spezifischer Information reserviert ist.
Arbeitsplatz: Die Gemeinsamkeit aller aufgabenrelevanter Elemente einschließlich der Konsole mit Geräten, Ausrüstung und Mobiliar zur Erledigung bestimmter Aufgaben.
Auflösung: Die Charakteristik einer visuellen Anzeige, die in Pixeln pro Flächeneinheit ausgedrückt wird.
Bedienelement: Der Mechanismus zur Führung oder Regulierung des Betriebes einer Maschine, einer Ausrüstungskomponente, eines Systems oder Untersystems.
Beleuchtung: Die Lichtmenge, die auf eine Oberfläche fällt, gemessen in lumen/m2.1ux.
Blendung: Höherer Lichteinfall auf die Retina als diese mit ihrer aktuellen visuellen Adaptation tolerieren kann. Tritt dann auf, wenn eine Leuchtdichte innerhalb des Sichtfeldes größer ist als der Leuchtdichtegrad, auf den das Auge eingestellt ist.
CIE: Commission Internationale d, Eclairage
Cursor: Ein hervorgehobener bew:gbarer Anzeiger auf dem Bildschirm eines Computersystems, der die aktuelle Platzierung für die Dateneingabe, das Editieren oder die Auswahl eines Anzeigeobjektes zeigt.
Daten: Visuelles oder akustisches Rohmaterial, aus dem der Benutzer Informationen ableiten kann.
Display (visuell): Ein Medium, das visuelle Information präsentiert; auch eine konventionelle Instrumentierung. Ein Synonym ist Anzeige.
Effektive Temperatur: Ein Index, der in einem einzigen Wert die Effekte von Temperatur, Feuchtigkeit und Luftbewegung auf die Empfindung von Wärme oder Kälte durch den menschlichen Körpers zusammenfasst.
Eingabegerät: Komponente eines Arbeitsplatzes, die zur Dateneingabe oder Steuerung verwendet wird, z.B. Tastatur, Rollball, Maus.
Ergonomie: Die Analyse und Gestaltung der Arbeitsumgebung (Schiffsbrücke) und ihrer Komponenten und der Arbeitsdurchführung zum Nutzen der Produktivität des Operateurs, seiner Gesundheit und Sicherheit.
Farbton: Eine Komponente der Farbwahrnehmung (z.B. rot, grün, gelb). Gemeinsam mit der Helligkeit und der Farbsättigung bestimmende Komponente der wahrgenommenen Farbe.
Helligkeit: Ein Attribut der visuellen Empfindung, das durch die Intensität der Lichtwellen verursacht wird, die das Auge erreichen. Gemeinsam mit dem Farbton und der Farbsättigung bestimmende Komponente der wahrgenommenen Farbe.
Hervorhebung: Betonung von dargestellten Daten oder Formateigenschaften, z.B. durch Unterstreichen, fetten etc., um die Aufmerksamkeit des Operateurs auf eine Information oder einen dargestellten Bereich zu lenken.
Ikon: Bildliche oder andere nichtverbale Repräsentation von Objekten oder Aktionen.
Information: Die Bedeutung, die der Benutzer wahrgenommenen Daten zuordnet im Sinne bekannter Konventionen.
Kodierung: Verwendung von Symbolen, Formen, Farben oder andere variable sensorische Reize, um spezifische Information zu repräsentieren.
Konsole: Das strukturelle physikalische Rahmenwerk zur Integration von Geräten und Ausrüstungselementen zur Bildung des Arbeitsplatzes.
Kontrast: Der Leuchtdichteunterschied zwischen Objekten des Vordergrundes zum Hintergrund einer Anzeige oder generell zwischen zwei Bereichen einer Anzeige gemessen als Kontrastverhältnis (Division der Leuchtdichte des Vordergrundes durch die Leuchtdichte des Hintergrundes).
Layout: Das physikalische Arrangement von Teilen und Komponenten, die ein Modul oder ein Ausrüstungselement bilden.
Leuchtdichte: Die reflektierte oder emittierte Lichtmenge je Einheit einer Oberfläche gemessen in candela pro Quadratmeter (cd/m2).
Menü: Eine Dialogart, bei der der Operateur eine Option aus mehreren dargestellten Alternativen auswählt bzw. ein Satz zusammenhängender Optionen, die zur Selektion durch den Operateur aufgelistet sind.
Modus: Ein intern definierter Zustand oder eine Bedingung einer Computeroperation, z.B. Eingabemodus für Tastatur, Hilfsmodus, Planungsmodus etc.
Reflektion: Zurückwerfen einer Lichtwelle an der Grenzfläche eines Stoffes. Stört die Wahrnehmung als Blendung oder Überlagerung eines Bildschirminhalts.
Sichtfeld: Größe des Blickwinkels auf eine Szene, die von einer Position auf der Schiffsbrücke beobachtet werden kann.
Symbol: Eine grafische oder alphanumerische Repräsentation von etwas durch Darstellung der Beziehung, Assoziation oder Konvention.
Umgebungsbeleuchtung: Licht, das aus anderen Quellen als den elektronischen Anzeigen des Arbeitsplatzes stammt, d.h. die Beleuchtung auf der Schiffsbrücke, die vom Sonnenlicht oder von Lampen verursacht wird.
Umgebungsgeräusche: Alle Hintergrundtöne der Arbeitsumgebung, die das generelle Hintergrundgeräusch auf der Schiffsbrücke verursachen.
Zeichen: Ein Buchstabe, eine Ziffer, ein Punkt oder ein anderes Anzeigeelement, als Teil der Organisation oder Repräsentation von Daten.
Zeichengröße: Die Höhe eines visuellen Zeichens gemessen in Blickwinkeleinheiten.
| Empfohlene Ausrüstung der Arbeitsplätze | Anhang 2 |
|
Arbeitsplatz für Navigation und Manövrieren | |
| Ausrüstung | Zubehör |
|
|
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Arbeitsplatz für Überwachung | |
| Ausrüstung | Zubehör |
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Arbeitsplatz für Handsteuerung | |
| Ausrüstung | Zubehör |
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Arbeitsplatz zum Anlegen (Nockenfahrstand) | |
| Ausrüstung | Zubehör |
| |
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Arbeitsplatz zur Planung und Dokumentation | |
| Ausrüstung | Zubehör |
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Arbeitsplatz für Sicherheit | |
| Ausrüstung | Zubehör |
|
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| Arbeitsplatz für Kommunikation | |
| Ausrüstung | Zubehör |
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+) Angeordnet am Arbeitsplatz Navigation und Manövrieren oder am Arbeitsplatz Planung und Dokumentation.
++) Angeordnet am Arbeitsplatz Sicherheit oder am Arbeitsplatz Kommunikation.
| Existierende internationale Standards mit ergonomomischen Gestaltungskriterien für die Ausrüstung und das Layout von Schiffsbrücken | Anhang 3 |
| Relevante Anforderungen |
Zusätzliche Informationen | |||
| Inhalte der Richtlinie | IMO Regularien und Richtlinien | IEC Standards | ISO Standards | |
| Arbeitsplätze | 4 | MSC/Circ. 603 Annex 2, 1993 | ISO 8468 ISO 14612 | |
| Ergonomische Anforderungen | 5.1 Gestattung von Schiffsbrücken | SOLAS Chapter V, reg. 22 | ISO 8468 | |
| 5.2 Arbeitsumgebung | ISO 8468 | |||
| 5.3 Layout der Arbeitsplätze | IMO A.694(17) | IEC 60945 rev. 4 | ISO 8468 ISO 14612 | |
| 5.4 Alarm | IMO A.839(19) MSC. 64(67) IBS MSC.86(70) INS | IEC 60945 rev. 4 IEC 61209 IEC 61924 | ISO 8468 | |
| 5.5 Eingabe Geräte | IMO A.694(17) | IEC 60945 rev.4 | ||
| 5.6 Informations- darstellung | IMO A.694(17) | IEC 60945 rev.4 IEC 60936 IEC 60872 IEC 61174 | ||
| 5.7 Interaktive Bedienelemente | IMO A.894(17) | IEC 60945 rev.4 | ||
| Ausrüstung von Arbeitsplätzen | Anhang 2 | MSC/Circ.603 Annex, 1993 | ISO 14612 | |
Bekanntmachungen von Rundschreiben der Internationalen Seeschifffahrt-Organisation (IMO) zum internationalen schiffsbezogenen Standard für die Sicherheit und den Umweltschutz der Schiffe
Richtlinie zur ergonomischen Gestaltung von Schiffsbrücken und deren Ausrüstung
Vom 20. Juni 2001
(VkBl. Nr. 14 vom 20.06.2001 Sonderdruck)
Das nachfolgend wiedergegebene Rundschreiben "Richtlinie zur ergonomischen Gestaltung von Schiffsbrücken und deren Ausrüstung" (MSC/Circ. 982, vom 20. Dezember 2000) der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation wird hiermit in deutscher Fassung als internationaler schiffsbezogener Standard für die Sicherheit und den Umweltschutz der Schiffe bekannt gemacht.
| ENDE | |