Einheitliche Anforderung für die Durchführung der Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten gemäß Nummer 2.1 der Prüfungsrichtlinie
(Auslegungshilfe)

Vom 21.März 2014
(VkBl. Nr. 7 vom 15.04.2014 S. 287)



Siehe *

Inkrafttreten 01.06.2014

Vorwort

Die Nummer 2.1 der Prüfungsrichtlinie regelt die Sachgebiete und Aufgaben für die Abfahrtkontrollen der Klassen C, C1, D, D1 und T sowie die Handfertigkeiten für die Klassen D und D1.

Mit dieser Auslegungshilfe werden einheitliche Anforderungen an die Bewerber zur Durchführung der Abfahrtkontrollen und Handfertigkeiten und damit auch zur Bewertung dieser Prüfungsteile durch die Fahrerlaubnisprüfer beschrieben. Die vorliegenden Inhalte sollen somit gleichermaßen für Bewerber, Fahrlehrer und Fahrerlaubnisprüfer als abgestimmter Anforderungskatalog dienen.

Voraussetzung für das Bestehen der praktischen Prüfung ist, dass die Bewerber am Prüfungsfahrzeug

Die Aufgaben

Der Schwerpunkt der Abfahrtkontrolle ist, festzustellen, ob eine Inbetriebnahme des Fahrzeugs erfolgen kann. Insofern handelt es sich nicht um eine mündliche Zusatzprüfung.

Nr. Sachgebiet Anforderungen Hinweise
2.1.3.1 EG-Kontrollgerät
(nicht für Klasse T)
Nachfolgende Anforderungen gelten jeweils entsprechend für das analoge und für das digitale Kontrollgerät.
2.1.3.1.1 Aufgaben vor Fahrtantritt am EG-Kontrollgerät Analoges Kontrollgerät:

Der Bewerber

  • vergleicht das Prüfzeichen und den Geschwindigkeitsbereich des Schaublattes mit dem Prüfzeichen und dem Geschwindigkeitsbereich des Kontrollgerätes auf Übereinstimmung;
  • füllt die Vorderseite des Schaublattes aus (Name und Vorname, amtliches Kennzeichen, Datum, Ort und Kilometerstand der Abfahrt);
  • legt das Schaublatt ordnungsgemäß ein;
  • überprüft die eingestellte Uhrzeit.

Digitales Kontrollgerät (falls Fahrerkarte vorhanden):

Der Bewerber

  • steckt eine Fahrerkarte (sofern vorhanden) in den Kartenschacht 1 ein;
  • gibt den Staat (ggf. zusätzlich die Region) ein, in der die Arbeitsschicht beginnt.
Hat der Bewerber am Prüfungstag im Rahmen einer Fahrstunde bereits ein Schaublatt ausgefüllt, kann dieses für die Aufgabe verwendet werden.

Die Abfahrtkontrolle bezieht sich ausschließlich auf die Vorderseite der Diagrammscheibe (Ausnahme: Prüfzeichen des Schaublattes).

Wenn keine Fahrerkarte vorhanden ist, wird diese Frage durch eine andere ersetzt.

2.1.3.1.2 Bedienung der Schalter am EG-Kontrollgerät Analoges Kontrollgerät:

Der Bewerber

  • ordnet den Zeitgruppenschalter 1 dem Lenkenden und den Zeitgruppenschalter 2 dem Fahrlehrer zu;
  • stellt bei nicht automatischer Aufzeichnung der Lenkzeit den Zeitgruppenschalter auf "Lenkzeit".

Digitales Kontrollgerät:

Der Bewerber stellt eine vom aaSoP vorgegebene Aktivität (Arbeitsunterbrechung bzw. Tagesruhezeit, Bereitschaftszeit oder Arbeitszeit) ein.

2.1.3.1.3 Bedeutung der Kontrolllampen am EG-Kontrollgerät; Ausfall des Geräts Analoges Kontrollgerät:

Der aaSoP lässt sich vom Bewerber

  • die rote Funktionskontrolllampe oder
  • die Geschwindigkeitswarnlampe oder
  • die Laufkontrolle der Uhr (Sekundenanzeige, rotweiß schraffierte Scheibe) zeigen.

Digitales Kontrollgerät:
Der Bewerber quittiert eine angezeigte Störungsmeldung im Display (Fahrerkarte fehlt).

2.1.3.1.4 Benennen der Symbole auf dem EG-Kontrollgerät Der Bewerber zeigt und benennt die Symbole der vier Zeitgruppen
  • Lenkzeiten
  • sonstige Arbeitszeiten
  • Bereitschaftszeit
  • Arbeitsunterbrechungen und Tagesruhezeiten
Die Erläuterung weiterer Symbole auf dem Kontrollgerät wird bei dieser Aufgabe nicht verlangt.
2.1.3.1.5 Überprüfen eines Schaublattes bzw. eines Ausdrucks des EG-Kontrollgeräts
  1. Wie viele Kilometer wurden gefahren?
  2. Wie lange war die Fahrtunterbrechung?
  3. Nach wie vielen Stunden wurde die erste Pause eingelegt?
  4. Welche Höchstgeschwindigkeit wurde gefahren bzw. wurden beim digitalen Kontrollgerät Geschwindigkeitsüberschreitungen dokumentiert?
Analoges Kontrollgerät:

Der Bewerber

  • zeigt anhand der Zeitskala die Dauer der Fahrtunterbrechung;
  • zeigt anhand der Zeitskala die Dauer der Lenkzeit vor der Pause;
  • zeigt im Geschwindigkeitsfeld die gefahrene Höchstgeschwindigkeit.

Digitales Kontrollgerät:

Der Bewerber zeigt anhand eines Ausdrucks die

  • Tages- und Gesamtkilometer,
  • Dauer der Fahrtunterbrechung,
  • Dauer der Lenkzeit vor der Pause,
  • dokumentierten Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Die Überprüfung erfolgt anhand einer nach Fahrt- bzw. Arbeitsende abgeschlossenen Diagrammscheibe (möglichst aus dem Fundus des Bewerbers).

Der Bewerber überprüft unter b) die Dauer der Fahrunterbrechung, nicht die Art der Fahrtunterbrechung.

Die Überprüfung erfolgt anhand eines nach Fahrt- bzw. Arbeitsende erstellten Ausdrucks.

2.1.3.1.6 Ausfüllen des Schaublattes des EG-Kontrollgeräts bzw. Abmelden am EG-Kontrollgerät am Ende einer Fahrt Analoges Kontrollgerät:

Der Bewerber nimmt die erforderlichen Eintragungen am Ende einer Fahrt vor

  • Datum
  • Ort
  • Kilometerstand am Ende der Fahrt
  • Gesamtstrecke
  • gefahrene Kilometer des Arbeitstages

Digitales Kontrollgerät:

Der Bewerber

  • betätigt ggf. den Kartenauswurf;
  • aktiviert die Ruhezeit.
Die Abfahrtkontrolle bezieht sich ausschließlich auf die Vorderseite des Schaublattes. Grundlage ist eine abgeschlossene Diagrammscheibe des Bewerbers.
2.1.3.2 Bremsen
2.1.3.2.1 Kontrolle des Standes der Bremsflüssigkeit Der Bewerber überzeugt sich vom ausreichenden Stand der Bremsflüssigkeit. Der Flüssigkeitsstand im Vorratsbehälter der hydraul. Kupplung ist nicht Gegenstand dieser Aufgabe.
2.1.3.2.2 Prüfen der Druckwarneinrichtung Der Bewerber
  • erläutert, dass die Druckwarneinrichtung vor einem nicht ausreichenden Vorratsdruck warnt;
  • prüft durch mehrfaches Betätigen der Betriebsbremse im Stand das Ansprechen der Druckwarneinrichtung.
2.1.3.2.3 Vorratsdruck aufbauen, Fahrbereitschaft feststellen Der Bewerber füllt mit leicht erhöhter Motordrehzahl die Luftbehälter bis zur Fahrbereitschaft.
2.1.3.2.4 Prüfen, ob Pedalwege frei sind Der Bewerber prüft, ob die Freiheit der Pedalwege durch im Führerhaus befindliche Gegenstände beeinträchtigt werden könnte.
2.1.3.2.5 Sichtprüfung der Betriebs- und Feststellbremse Der Bewerber
  • sichert das Fahrzeug durch Unterlegkeile);
  • lässt die Betriebs- und Feststellbremse betätigen, beobachtet dabei die Bewegung des Bremsgestänges und prüft das gleichmäßige Aus- und Einfahren der Kolbenstange des Bremszylinders und die Bewegung des Bremsgestänges.
Die Überprüfung erfolgt exemplarisch an einem Rad. Eine Sichtprüfung ist z.B. nicht möglich bei Fahrzeugen mit hydraulischer Bremse, Spreizkeilbremse, Scheibenbremse.
2.1.3.2.6 Vorrat des Frostschutzmittels prüfen Der Bewerber
  • entwässert (falls möglich) bei Fahrzeugen mit Lufttrockner einen Luftbehälter oder verweist ggf. auf die entsprechende Anzeige im Display;
  • prüft bei Fahrzeugen mit Frostschützern, ob gemäß Betriebsanleitung genügend Frostschutzmittel vorhanden ist.
2.1.3.3 Räder, Reifen, Federung, Lenkung
2.1.3.3.1 Prüfen der Reifengröße anhand der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Der Bewerber vergleicht die Angaben im Fahrzeugschein mit den Angaben auf der Reifenseitenwand und schlägt bei Abweichungen geeignete Maßnahmen vor (z.B. Anfrage bei Hersteller oder überwachenden Institutionen). Die Überprüfung erfolgt exemplarisch an einem Rad.
2.1.3.3.2 Prüfen der Tragfähigkeit und der Höchstgeschwindigkeit der Reifen anhand der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Der Bewerber vergleicht die Angaben im Fahrzeugschein mit den Angaben auf der Reifenseitenwand und schlägt bei Abweichungen geeignete Maßnahmen vor (z.B. Anfrage bei Hersteller oder überwachenden Institutionen). Die Überprüfung erfolgt exemplarisch an einem Rad.
2.1.3.3.3 Prüfen des Reifenzustandes/Reifendruckes (Profil, Beschädigung, Fremdkörper) Der Bewerber
  • zeigt ggf. vorhandene Verschleißindikatoren und prüft, ob noch ausreichend Profiltiefe vorhanden ist;
  • prüft, ob die Lauffläche gleichmäßig abgelaufen ist;
  • überprüft Lauffläche und Reifenseitenwände auf sichtbare Beschädigungen;
  • prüft, ob sich Fremdkörper im Reifen und zwischen den Zwillingsreifen befinden;
  • führt eine Sichtkontrolle hinsichtlich der Feststellung deutlich erkennbarer unterschiedlicher Luftdrücke an einer Achse durch.
Die Überprüfung erfolgt an einer Achse bzw. exemplarisch an einem Rad.
2.1.3.3.4 Sichtprüfung des Sitzes der Radmuttern Der Bewerber prüft, ob
  • alle Radmuttern vorhanden sind;
  • diese sichtbar lose sind.
Die Überprüfung erfolgt exemplarisch an einem Rad.
2.1.3.3.5 Prüfen der Felgen auf Beschädigung Der Bewerber überprüft die Felge auf Beschädigungen. Die Überprüfung erfolgt exemplarisch an einer Felge.
2.1.3.3.6 Prüfung der Reserveradsicherung Der Bewerber prüft, ob das Reserverad ordnungsgemäß untergebracht und zweifach gegen Verlieren gesichert ist.
2.1.3.3.7 Sichtprüfung der Federung Mechanische Federung

Der Bewerber prüft, ob

  • Federn gebrochen sind;
  • sich Federn verschoben haben.

Luftfederung

Der Bewerber prüft

  • die Luftbälge auf Beschädigungen und Dichtheit;
  • ob der Fahrzeugaufbau parallel zur Fahrzeugachse steht.
2.1.3.3.8 Funktion der Lenkhilfe prüfen Der Bewerber prüft, ob die Räder bei laufendem Motor mit geringerer Lenkkraft - gegenüber stehendem Motor - bewegt werden können.
2.1.3.3.9 Lenkungsspiel prüfen Der Bewerber überprüft das vorhandene Lenkungsspiel. Bei Fahrzeugen mit Servolenkung erfolgt die Überprüfung bei laufendem Motor (Betriebsanleitung beachten).
2.1.3.3.10 Ölstand der Servolenkung prüfen Der Bewerber
  • kontrolliert den Flüssigkeitsstand im Ausgleichsbehälter nach Betriebsanleitung (bei stehendem Motor) oder
  • zeigt, wo im Display ein zu geringer Flüssigkeitsstand angezeigt wird (Symbol, Text).
2.1.3.4 Elektrische Ausstattung/ Beleuchtungseinrichtungen/Kontrolleinrichtungen Vorbemerkung:

Die Sichtkontrolle der Beleuchtungseinrichtungen erfolgt i. d.R. durch den Bewerber.

2.1.3.4.1 Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Umrissleuchten vorne, Funktion prüfen Der Bewerber prüft Funktion, Sauberkeit und Zustand.
2.1.3.4.2 Bremsleuchten, Kennzeichenbeleuchtung, Rückstrahler prüfen Der Bewerber prüft Funktion, Sauberkeit und Zustand.
2.1.3.4.3 Hupe, Lichthupe, Warnblinklicht, Seitenmarkierungsleuchten, Funktion prüfen Der Bewerber prüft Funktion, Sauberkeit und Zustand.
2.1.3.4.4 Batterie (Anschlüsse, Befestigung) prüfen Der Bewerber prüft
  • das Vorhandensein einer Polabdeckung und den festen Sitz der Polanschlüsse;
  • den festen Sitz der Batterie.
2.1.3.4.5 Kontrolllampen benennen oder Kontrollsysteme aktivieren und an zwei Beispielen erläutern Der Bewerber
  • zeigt die vom aaSoP benannten Kontrolllampen (z.B. Blinker, Warnblinklicht, Fernlicht, Bremse, ABS, Temperaturanzeigen);
  • betätigt (soweit möglich) die jeweilige Einrichtung.
2.1.3.4.6 Schluss-, Umrissleuchten hinten, Funktion prüfen Der Bewerber prüft Funktion, Sauberkeit und Zustand.
2.1.3.5 Motor/Betriebsstoffe
2.1.3.5.1 Sichtprüfung von Kühler und Kühlleitungen Kühlflüssigkeitsstandes, Kontrolle des Der Bewerber
  • zeigt am Ausgleichsbehälter den Kühlmittelstand;
  • überprüft das Kühlsystem auf Dichtheit (Kühler, Kühlleitungen);
  • erläutert, ob und ggf. wie ein zu geringer Kühlmittelstand angezeigt wird (z.B. Display, Warnton, Kontrollleuchte).
Bei betriebswarmem Motor ist der Kühler bzw. der Ausgleichsbehälter grundsätzlich nicht zu öffnen.
2.1.3.5.2 Kontrolle des Motorölstandes Der Bewerber
  • kontrolliert den Ölstand mittels Ölpeilstab oder Display (Ölrückflusszeit beachten);
  • zeigt, wo Motoröl nachgefüllt wird.
2.1.3.5.3 Dichtheit der Kraftstoffanlage, Kraftstoffleitung, Kraftstoffvorrat prüfen Der Bewerber
  • kontrolliert den Kraftstoffvorrat an der Tankanzeige;
  • erläutert, wie sich notfalls der Kraftstoffvorrat am Tank selbst feststellen lässt (z.B. Lampe, Stab);
  • prüft die Kraftstoffanlage auf Dichtheit (z.B. Tank, Tankverschluss, Anschlüsse der Kraftstoffzuleitungen und Kraftstoffableitungen, Kraftstofffilter, Einspritzpumpe und -leitungen).
2.1.3.5.4 Sichtprüfung des Antriebs von Nebenaggregaten (z.B. Lichtmaschine, Servo- und Wasserpumpe) Der Bewerber kontrolliert den/die Keilrippenriemen auf erkennbare Schäden und Abnutzungen (z.B. Risse, Ausfransungen, Verölungen).
2.1.3.5.5 Flüssigkeitsvorrat in Scheiben- und Scheinwerferwaschanlage kontrollieren Der Bewerber kontrolliert den Flüssigkeitsstand eines Vorratsbehälters der Waschanlage oder am Display im Führerhaus.
2.1.3.5.6 Überprüfung der Scheibenwaschanlage und der Einstellung der Spritzdüsen Der Bewerber
  • betätigt die Scheibenwaschanlage und prüft, ob die Spritzdüsen die Scheibe zielgerichtet besprühen;
  • zeigt, wie man die Spritzdüsen reinigen und einstellen kann.
Bei trockener und bei durch Insekten verschmutzter Scheibe hat die Betätigung zu unterbleiben, um Schäden zu vermeiden.

Ein tatsächliches Einstellen der Spritzdüsen erfolgt nicht.

2.1.3.5.7 Überprüfung der Zustandsanzeige für Luftfilteranlage Der Bewerber
  • zeigt die Zustandsanzeige für die Luftfilteranlage (z.B. Wartungsanzeiger, Röhrchen, Display);
  • überprüft (soweit möglich) gemäß Betriebsanleitung den Grad der Verschmutzung.
2.1.3.6 Ausrüstung/Aufbau/Zusatzeinrichtung
2.1.3.6.1 Warnleuchte (Funktion), Warndreieck, Warnweste Der Bewerber prüft
  • das Vorhandensein des Warndreiecks; (Vorhandensein)
  • die Funktion der Warnleuchte (einschließlich Batterietest, aber ohne weitere Erklärung des Tests);
  • das Vorhandensein der Warnwesten.
2.1.3.6.2 Unterlegkeile (Anzahl, Unterbringung) Der Bewerber prüft
  • die Anzahl der für das Fahrzeug vorgeschriebenen Unterlegkeile;
  • die ordnungsgemäße Befestigung durch zweifache Sicherung.
2.1.3.6.3 Verbandkasten
(Unterbringung)
(nicht bei Klasse T)
Der Bewerber
  • zeigt, wo der Verbandkasten/die Verbandkästen untergebracht sind;
  • zeigt die entsprechende DIN-Nummer;
  • prüft das Haltbarkeitsdatum
2.1.3.6.4 Bordwände, Verschlüsse, Gepäckklappen (nicht bei Klasse T),

Plane, Ladeeinrichtung, Ladungssicherung
(Zustandskontrolle)
(nicht bei Klasse T)

Der Bewerber
  • prüft die Bordwände/Ladeeinrichtung auf Beschädigungen und deren Verschlüsse auf ordnungsgemäßen Sitz;
  • prüft bei Wechselbehältern/Containern die Verriegelung der Verschlüsse mit dem Fahrgestell;
  • prüft bei KOM die Gepäckklappen auf Geschlossensein und Sicherung (z.B. Rundgang, Kontrollleuchte, Anzeige im Display);
  • prüft, ob Wartungsklappen, Werkzeugkisten und Staufächer verschlossen und verriegelt sind;
  • zeigt, dass die mitgeführte Ladung gesichert ist.
Eine weiterführende Überprüfung der Plane erfolgt durch Aufgabe 3.6.7.
2.1.3.6.5 Sichtprüfung der Anhängekupplung Der Bewerber prüft
  • das Fangmaul auf Beschädigungen;
  • die Traverse auf Risse;
  • die Kontrollanzeige (z.B. Taststift, Stellrad, optische Anzeige) auf korrektes Schließen der Anhängekupplung
Die Überprüfung des Kupplungsbolzens (Verschleißmaße, Höhenspiel) ist nicht Bestandteil der Prüfung.
2.1.3.6.6 Zustand der Scheiben und Spiegel (Sauberkeit, Beschädigung) Der Bewerber prüft
  • Frontscheibe und Spiegel auf Sauberkeit und Beschädigungen (z.B. Risse, Krater);
  • den festen Sitz der Spiegelhalterungen
2.1.3.6.7 Plane/Spriegel (Zustand und Befestigung kontrollieren, prüfen, ob Plane frei von Wasser oder u. U. von Schnee und Eis) Der Bewerber
  • prüft die Plane auf sichtbare Schäden (z.B. Risse) und ordnungsgemäße Befestigung (z.B. Verschlüsse, Planenschnur, festen Sitz);
  • kontrolliert den ordnungsgemäßen Sitz der Spriegel;
  • prüft, ob die Plane/der Aufbau frei von Wasser, Schnee oder Eis ist.
2.1.3.7 Handfertigkeiten
2.1.3.7.1 Überprüfung der Notausstiege und Nothämmer Der Bewerber prüft, ob
  • die Notausstiege gekennzeichnet und frei zugänglich sind;
  • die Nothämmer vorhanden und ordnungsgemäß befestigt sind.
2.1.3.7.2 Erläutern oder Demonstrieren des Auswechselns einer Glühlampe im Scheinwerfer (gilt nicht für Gasentladungslampe) Der Bewerber erläutert oder demonstriert nach den Vorgaben der Betriebsanleitung das Auswechseln einer Glühlampe
2.1.3.7.3 Erläutern oder Demonstrieren des Auswechselns einer Glühlampe in Brems-, Blink- oder Schlussleuchte Der Bewerber erläutert oder demonstriert nach den Vorgaben der Betriebsanleitung das Auswechseln einer Glühlampe.
2.1.3.7.4 Funktionsprüfung der Verständigungsanlage mit Regelung der Lautstärke und Umschalten zwischen Fahrer- und Beifahrermikrofon Der Bewerber betätigt
  • die Verständigungsanlage (Lautsprecheranlage) durch Einschalten des Fahrermikrofons, macht eine Ansage und variiert dabei die Lautstärke;
  • die Lautsprecheranlage des Beifahrermikrofons und macht eine Ansage.
2.1.3.7.5 Funktionsprüfung der Türbetätigungsanlage Der Bewerber
  • betätigt die Schalter zum Öffnen/Schließen der Fahrgasttüren; (auch von außen)
  • weist auf die Warnleuchte zur Anzeige der Türstellung hin;
  • betätigt den außen liegenden Schalter zum Öffnen/Schließen der Tür
Die Überprüfung der Reversiereinrichtung und das Abschließen des KOM werden nicht verlangt.
2.1.3.7.6 Demonstrieren des vorschriftsmäßigen Absicherns eines liegen gebliebenen Fahrzeugs Der Bewerber demonstriert
  • Sicherungsmaßnahmen, die innerhalb des KOM durchgeführt werden müssen (Warnblinklicht einschalten, Feststellbremse einlegen, Motor ausschalten, Ansprache der Fahrgäste, ggf. Fahrgäste aussteigen lassen);
  • Sicherungsmaßnahmen, die außerhalb des KOM durchgeführt werden müssen (Warnweste tragen, Warndreieck aufstellen, Warnleuchte zwischen Fahrzeug und Warndreieck).
2.1.3.7.7 Demonstrieren der Notbetätigung der Türen Der Bewerber betätigt den Nothahn und öffnet eine Tür von Hand. Ist eine Notbetätigungseinrichtung verplombt oder mit einer nicht zerstörungsfreien Abdeckung versehen, ist die Notbetätigung zu erläutern.
2.1.3.7.8 Beschreibung der Handhabung des Feuerlöschers Der Bewerber erläutert die Handhabung des Feuerlöschers anhand der Herstellerangaben.
2.1.3.7.9 Kontrolle einer Sicherung bzw. Handhabung des Sicherungsautomaten Der aaSoP gibt den Ausfall einer Beleuchtungseinrichtung vor.

Der Bewerber

  • zeigt z.B. mit Hilfe der Betriebsanleitung des Fahrzeugs die entsprechende Sicherung oder den entsprechenden Sicherungsautomaten;
  • betätigt ggf. den Sicherungsautomaten (ausschalten, einschalten).
Eine Sicherung soll nicht herausgenommen, ein vorhandener Sicherungsautomat aber betätigt werden.
2.1.3.7.10 Bedienung der Heizungs- und Lüftungsanlage erklären Der Bewerber
  • bedient anhand der Vorgaben der Betriebsanleitung die Heizungs- und Lüftungsanlage (z.B. Belüftung des Fahrgastraumes und des Fahrer-/Beifahrerraumes, Bedienung der Klimaanlage, Stand- bzw. Zusatzheizung).

*) Im Benehmen mit den für das Fahrerlaubniswesen zuständigen obersten Landesbehörden gebe ich die Auslegungshilfe zu den Einheitlichen Anforderungen für die Durchführung der Abfahrtkontrollen und Handfertigkeiten gemäß Nummer 2.1 der Prüfungsrichtlinie vom 21.03.2014 (VkBl. S. 286) bekannt.

Mit dieser Auslegungshilfe werden einheitliche Anforderungen an die Bewerber zur Durchführung der Abfahrtkontrollen und Handfertigkeiten und damit auch zur Bewertung dieser Prüfungsteile durch die Fahrerlaubnisprüfer beschrieben.

UWS Umweltmanagement GmbH ENDE