umwelt-online: BAM-GGR 001 - Verfahren der Überwachung und Qualitätssicherung der Herstellung von Verpackungen (2)
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| Qualitätssicherungsmaßnahmen für einteilige, gezogene oder fließgepresste Fässer aus Aluminium (1B1, 1B2) | QSM 3 |
1. Eingangsprüfung
Rohstoffe sind bei jeder Lieferung auf Übereinstimmung der werkstofftechnischen Kennwerte mit der zugelassenen Bauart anhand
Fertig- und Halbfabrikate sind bei jeder Lieferung auf Übereinstimmung der Werkstoffangaben und der Abmessungen mit der zugelassenen Bauart anhand
Bei Fremdbezug von Fertig- und Halbfabrikaten (z.B. von Ventilen) durch den Abfüller hat die Eingangsprüfung nachweisbar durch den Abfüller aufgrund der vom Verpackungshersteller bereitgestellten, zulassungskonformen Spezifikationen zu erfolgen.
2. Prüfungen während der Fertigung
2.1 Prüfung bei Fertigungsbeginn
Vor dem Beginn der ersten Fertigung und beim Wechsel der Bauart ist die fachgerechte Einrichtung der Maschinen zu gewährleisten und zu dokumentieren.
Vor Freigabe der Fertigung sind nachstehende Eigenschaften an Ausfallmustern zu prüfen und zu dokumentieren:
2.2 Prüfung bei laufender Fertigung
Während der Fertigung ist die fachgerechte Einrichtung der Maschinen laufend zu überwachen und es sind folgende Eigenschaften sind zu prüfen und zu dokumentieren:
3. Endprüfungen
An den fertiggestellten Verpackungen sind folgende Prüfungen durchzuführen und zu dokumentieren:
| Qualitätssicherungsmaßnahmen für Fässer aus Pappe (1G) | QSM 4 |
1. Eingangsprüfung
Die Papiere, Folien, Pappen und Leim sind bei jeder Lieferung auf Übereinstimmung der werkstofftechnischen Kennwerte (und ggf. der Abmaße) mit der zugelassenen Bauart anhand
Fertig- und Halbfabrikate sind bei jeder Lieferung auf Übereinstimmung der Werkstoffkenndaten und der Abmessungen mit der zugelassenen Bauart anhand eines Werksprüfzeugnisses des Lieferanten gemäß DIN EN 10204-2.3 (August 1995) zu überprüfen.
Bei Fremdbezug von Fertig- und Halbfabrikaten (z.B. von Schraubkappen) durch den Abfüller hat die Eingangsprüfung nachweisbar durch den Abfüller aufgrund der vom Verpackungshersteller bereitgestellten, zulassungskonformen Spezifikationen zu erfolgen.
2. Prüfungen während der Fertigung
2.1 Prüfungen bei Fertigungsbeginn
Vor dem Beginn der ersten Fertigung und beim Wechsel der Bauart ist die fachgerechte Einrichtung der Maschinen zu gewährleisten und zu dokumentieren.
Vor Freigabe der Fertigung sind nachstehende Eigenschaften an Ausfallmustern zu prüfen und zu dokumentieren:
2.2 Prüfungen bei laufender Fertigung
Während der laufenden Fertigung ist die fachgerechte Einrichtung der Maschinen und Anlagen zu überwachen und es sind folgende Eigenschaften zu prüfen und zu dokumentieren:
3. Endprüfungen
An den fertiggestellten Verpackungen sind folgende Prüfungen durchzuführen und zu dokumentieren:
| Qualitätssicherungsmaßnahmen für Fässer, Kanister und Kisten aus Kunststoff (1H1, 1H2, 3H1, 3H2, 4H1, 4H2) | QSM 5 |
1. Eingangsprüfung
Rohstoffe sind bei jeder Lieferung auf Übereinstimmung der werkstofftechnischen Kennwerte (bei Polyolefinen Dichte, Schmelzfließrate (MFR) oder Volumenfließindex (MVI)) mit der zugelassenen Bauart anhand
Fertig- und Halbfabrikate sind bei jeder Lieferung auf Übereinstimmung der Werkstoffangaben und der Abmessungen mit der zugelassenen Bauart anhand
Bei Fremdbezug von Fertig- und Halbfabrikaten (z.B. von Schraubkappen) durch den Abfüller hat die Eingangsprüfung nachweisbar durch den Abfüller aufgrund der vom Verpackungshersteller bereitgestellten, zulassungskonformen Spezifikationen zu erfolgen.
2. Prüfungen während der Fertigung
2.1 Prüfung bei Fertigungsbeginn
Vor dem Beginn der ersten Fertigung und beim Wechsel der Bauart ist die fachgerechte Einrichtung der Maschinen zu gewährleisten und zu dokumentieren.
Vor Freigabe der Fertigung sind nachstehende Eigenschaften an Ausfallmustern zu prüfen und zu dokumentieren:
2.2 Prüfung bei laufender Fertigung
Während der Fertigung ist die fachgerechte Einrichtung der Maschinen laufend zu überwachen und es sind folgende Eigenschaften zu prüfen und zu dokumentieren:
3. Endprüfungen
An den fertig gestellten Verpackungen sind unter Beachtung einer Konditionierzeit von 24 h bei Raumtemperatur folgende Prüfungen durchzuführen und zu dokumentieren:
| Qualitätssicherungsmaßnahmen bei der Rekonditionierung von Fässern und Kanistern aus Kunststoff (1H1...RL, 1H2...R/RL, 3H1...RL, 3H2...R/RL) | QSM 6 |
1. Eingangsprüfung
Jede zur Rekonditionierung vorgesehene Verpackung ist zu prüfen. Sie ( Die Verpackung ) muss eine gültige UN-Kennzeichnung besitzen sowie aufgrund der äußeren und inneren Beschaffenheit für die Rekonditionierung geeignet sein.
Halbzeuge und Fertigfabrikate sind bei jeder Lieferung auf Übereinstimmung der Werkstoffkenndaten und der Abmessungen mit der zugelassenen Bauart anhand
zu überprüfen.
2. Prüfungen während der Fertigung
2.1 Prüfungen bei Fertigungsbeginn
Vor dem Beginn der Fertigung ist die fachgerechte Einrichtung der Maschinen und Anlagen zu gewährleisten und zu dokumentieren.
2.2 Prüfungen bei laufender Fertigung einschließlich der Endprüfungen
Während der Fertigung ist die fachgerechte Einrichtung der Maschinen und Anlagen zu überwachen. Folgende Eigenschaften der Verpackungen sind zu prüfen und zu dokumentieren:
3. Prüfkriterien
3.1 Innenbeschaffenheit
Das Innere der Verpackung muss sauber und frei von Füllgutresten oder sonstigen Fremdmaterialien sein.
3.2 Dichtheitsprüfung für Verpackungen, die für flüssige Füllgüter zugelassen sind
Es ist die Dichtheit der vollständigen Verpackung zu prüfen. Auf kritische Stellen ist zu achten.
3.3 Außenbeschaffenheit
Die Außenseite der Verpackung muss frei von Fremdmaterialien sein. Ungültige Aufkleber sind zu entfernen.
Die Fassverschlüsse und -flansche müssen sauber, die Gewinde dürfen nicht beschädigt sein. Dichtungen müssen einwandfrei sein und einen lecksicheren Verschluss gewährleisten.
Der Fassmantel muss der ursprünglichen Form entsprechen. Risse, Falten, Knicke, Sprünge oder andere sichtbare Beschädigungen im Material sind nicht zulässig.
Schweißstellen (außer der durch die Herstellung bedingten Nähte) sind nicht zulässig.
Die Verpackungen müssen mit zulassungskonformem, einwandfreiem Zubehör (Deckel, Spannring, Dichtung, Verschluss) ausgerüstet sein.
3.4 Richtigkeit, Dauerhaftigkeit und Lesbarkeit der Kennzeichnung
Der Rekonditionierer hat die Verpackung der verkehrsrechtlichen Vorschriften entsprechend zu kennzeichnen.
4. Ungültigmachen der Kennzeichnung bei Feststellung von Abweichungen
Bei der Feststellung sicherheitsrelevanter, nicht zu behebender Abweichungen, ist die UN-Kennzeichnung durch ein geeignetes Verfahren bleibend zu entfernen oder auf andere geeignete Weise sicherzustellen, dass die Verwendung für den Gefahrgut-Transport ausgeschlossen ist.
5. Registrierung des Rekonditionierers durch die BAM
Der Rekonditionierer von Fässern und Kanistern aus Kunststoff wird auf Antrag bei der BAM registriert und erhält ein Zertifikat mit dem genehmigten Symbol zur Kennzeichnung der Verpackungen.
Voraussetzung dafür ist die Einhaltung dieser Regeln. Der Nachweis über die Wirksamkeit des Qualitätssicherungsprogramms (QSP) erfolgt erstmalig über ein Audit durch die BAM und regelmäßig durch die Überwachungsstelle, die mit der Prüfung beauftragt ist.
Das Zertifikat ist drei Jahre gültig. Es wird um jeweils drei Jahre verlängert, wenn nach einem Wiederholungsaudit die Überwachungsstelle die Wirksamkeit des QSP erneut bestätigt.
| Qualitätssicherungsmaßnahmen für Säcke aus Kunststoff (5H1, 5H2, 5H3, 5H4) | QSM 7 |
1. Eingangsprüfung
Rohstoffe sind bei jeder Lieferung auf Übereinstimmung der werkstofftechnischen Kennwerte mit der zugelassenen Bauart anhand
Halbfabrikate sind bei jeder Lieferung auf Übereinstimmung der Werkstoffangaben und der Abmessungen mit der zugelassenen Bauart anhand
Bei Fremdbezug von Fertig- und Halbfabrikaten (z.B. Schraubkappen) durch den Abfüller hat die Eingangsprüfung nachweisbar durch den Abfüller aufgrund der vom Verpackungshersteller bereitgestellten, zulassungskonformen Spezifikationen zu erfolgen.
2. Prüfungen während der Fertigung
2.1 Prüfung bei Fertigungsbeginn
Vor dem Beginn der ersten Fertigung und beim Wechsel der Bauart ist die fachgerechte Einrichtung der Maschinen zu gewährleisten und zu dokumentieren.
Vor Freigabe der Fertigung sind die nachstehenden Eigenschaften an Ausfallmustern zu prüfen und zu dokumentieren:
2.2 Prüfung bei laufender Fertigung
Während der Fertigung ist die fachgerechte Einrichtung der Maschinen laufend zu überwachen und es sind folgende Eigenschaften zu prüfen und zu dokumentieren:
3. Endprüfungen
An den fertig gestellten Verpackungen ist folgende Prüfung durchzuführen und zu dokumentieren:
| Qualitätssicherungsmaßnahmen für Säcke aus Papier (5M1, 5M2) | QSM 8 |
1. Eingangsprüfung
Rohstoffe sind bei jeder Lieferung auf Übereinstimmung der werkstofftechnischen Kennwerte mit der zugelassenen Bauart anhand
Papiere und Halbfabrikate (z.B. Ventile) sind bei jeder Lieferung auf Übereinstimmung der Werkstoffangaben und der Abmessungen mit der zugelassenen Bauart anhand
Bei Fremdbezug von Fertig- und Halbfabrikaten (z.B. Ventile) durch den Abfüller hat die Eingangsprüfung nachweisbar durch den Abfüller aufgrund der vom Verpackungshersteller bereitgestellten, zulassungskonformen Spezifikationen zu erfolgen.
2. Prüfungen während der Fertigung
2.1 Prüfung bei Fertigungsbeginn
Vor dem Beginn der ersten Fertigung und beim Wechsel der Bauart ist die fachgerechte Einrichtung der Maschinen zu gewährleisten und zu dokumentieren.
Vor Freigabe der Fertigung sind nachstehende Eigenschaften an Ausfallmustern zu prüfen und zu dokumentieren:
2.2 Prüfung bei laufender Fertigung
Während der Fertigung ist die fachgerechte Einrichtung der Maschinen laufend zu überwachen und es sind folgende Eigenschaften zu prüfen und zu dokumentieren:
3. Endprüfungen
An den fertig gestellten Verpackungen ist folgende Prüfung durchzuführen und zu dokumentieren:
| Qualitätssicherungsmaßnahmen für Kisten aus Well- oder Vollpappe (4G) | QSM 9 |
1. Eingangsprüfung
Papier, Pappe, Leim und evtl. weiteres Zubehör (Klebebänder, Metallklammern etc.) sind bei jeder Lieferung auf Übereinstimmung der werkstofftechnischen Kennwerte mit der zugelassenen Bauart anhand
Fertig- und Halbfabrikate sind bei jeder Lieferung auf Übereinstimmung der Werkstoffangaben und der Abmessungen mit der zugelassenen Bauart anhand
Bei Fremdbezug von Fertig- und Halbfabrikaten (z.B. Klebebändern) durch den Abfüller hat die Eingangsprüfung nachweisbar durch den Abfüller aufgrund der vom Verpackungshersteller bereitgestellten, zulassungskonformen Spezifikationen zu erfolgen.
2. Prüfungen während der Fertigung
2.1 Prüfung bei Fertigungsbeginn
Vor dem Beginn der ersten Fertigung und beim Wechsel der Bauart oder bei der Wahl einer anderen Baugröße innerhalb einer Bauart (Masse-Volumen-Diagramm) ist die fachgerechte Einrichtung der Maschinen zu gewährleisten und zu dokumentieren.
Vor der Freigabe der Fertigung sind die nachstehenden Eigenschaften an Ausfallmustern zu prüfen und zu dokumentieren:
2.2 Prüfung bei laufender Fertigung
Während der Fertigung ist die fachgerechte Einrichtung der Maschinen laufend zu überwachen und es sind folgende Eigenschaften zu prüfen und zu dokumentieren:
3. Endprüfungen
An den fertig gestellten Verpackungen sind folgende Prüfungen durchzuführen und zu dokumentieren:
| Qualitätssicherungsmaßnahmen für Kisten aus Naturholz, Sperrholz bzw. Holzspan und Holzfaser (4C, 4D, 4F) | QSM 10 |
1. Eingangsprüfung
Schnittholz Sperrholz, Span- und Faserplatten sind bei jeder Lieferung auf Übereinstimmung der Qualitäts- Kennwerte und der Abmessungen (Feuchtigkeitsgehalt, Oberfläche, Wandstärke) mit der zugelassenen Bauart anhand
Fertig- und Halbfabrikate (Nägel, Schrauben, Scharniere u. ä.) sind bei jeder Lieferung auf Übereinstimmung der Werkstoffangaben und Abmessungen mit der zugelassenen Bauart anhand
Bei Fremdbezug von Fertig- und Halbfabrikaten (z.B. Schrauben) durch den Abfüller hat die Eingangsprüfung nachweisbar durch den Abfüller aufgrund der vom Verpackungshersteller bereitgestellten, zulassungskonformen Spezifikationen zu erfolgen.
2. Prüfungen während der Fertigung
2.1 Prüfung bei Fertigungsbeginn
Vor dem Beginn der ersten Fertigung und beim Wechsel der Bauart ist die fachgerechte Einrichtung der Maschinen zu gewährleisten und zu dokumentieren.
Vor der Freigabe der Fertigung sind nachstehende Eigenschaften an Ausfallmustern zu prüfen und zu dokumentieren:
2.2 Prüfung bei laufender Fertigung
Während der Fertigung ist die fachgerechte Einrichtung der Maschinen laufend zu überwachen und es sind folgende Eigenschaften zu prüfen und zu dokumentieren:
3. Endprüfungen
| Qualitätssicherungsmaßnahmen für Kisten aus Stahl, Aluminium und Kunststoff (4A, 4B, 4H1, 4H2) | QSM 11 |
1. Eingangsprüfung
Fertig- und Halbfabrikate sind bei jeder Lieferung auf Übereinstimmung der Werkstoffangaben und der Abmessungen mit der zugelassenen Bauart anhand
Evtl. erforderliche Rohstoffe sind bei jeder Lieferung auf Übereinstimmung der werkstofftechnischen Kennwerte mit der zugelassenen Bauart anhand
Bei Fremdbezug von Fertig- und Halbfabrikaten (z.B. Schrauben) durch den Abfüller hat die Eingangsprüfung nachweisbar durch den Abfüller aufgrund der vom Verpackungshersteller bereitgestellten, zulassungskonformen Spezifikationen zu erfolgen.
2. Prüfungen während der Fertigung
2.1 Prüfung bei Fertigungsbeginn
Vor dem Beginn der ersten Fertigung und beim Wechsel der Bauart ist die fachgerechte Einrichtung der Maschinen zu gewährleisten und zu dokumentieren.
Vor Freigabe der Fertigung sind nachstehende Eigenschaften an Ausfallmustern zu prüfen und zu dokumentieren:
2.2 Prüfung bei laufender Fertigung
Während der Fertigung ist die fachgerechte Einrichtung der Maschinen laufend zu überwachen und es sind folgende Eigenschaften zu prüfen und zu dokumentieren:
3. Endprüfungen
An den fertig gestellten Verpackungen sind folgende Prüfungen durchzuführen und zu dokumentieren:
| Qualitätssicherungsmaßnahmen für Kombinationsverpackungen mit folgenden Codierungen | QSM 12 |
Innengefäß aus Kunststoff und verschiedene Außenverpackungen
| 6HA1 | Außenverpackung: | fassförmig aus Stahl (s. QSM 1) |
| 6HA2 | " | korb- oder kistenförmig aus Stahl (s. QSM 11) |
| 6HB1 | " | fassförmig aus Aluminium (s. QSM 3) |
| 6HB2 | " | korb- oder kistenförmig aus Aluminium (s. QSM 11) |
| 6HC | " | kistenförmig aus Naturholz (s. QSM 10) |
| 6HD1 | " | fassförmig aus Sperrholz |
| 6HD2 | " | kistenförmig aus Sperrholz (s. QSM 10) |
| 6HG1 | " | fassförmig aus Pappe (s. QSM 4) |
| 6HG2 | " | kistenförmig aus Pappe (s. QSM 9) |
| 6HH1 | " | fassförmig aus Kunststoff (s. QSM 5) |
| 6HH2 | " | kistenförmig aus massiven Kunststoffen (s. QSM 11) |
Innengefäß aus Porzellan, Glas oder Steinzeug und verschiedene Außenverpackungen
| 6PA1 | Außenverpackung: | fassförmig aus Stahl (s. QSM 1) |
| 6PA2 | " | korb- oder kistenförmig aus Stahl (s. QSM 11) |
| 6PB1 | " | fassförmig aus Aluminium (s. QSM 3) |
| 6PB2 | " | korb- oder kistenförmig aus Aluminium (s. QSM 11) |
| 6PC | " | kistenförmig aus Naturholz (s. QSM 10) |
| 6PD1 | " | fassförmig aus Sperrholz |
| 6PD2 | " | Weidenkorb |
| 6PG1 | " | fassförmig aus Pappe (s. QSM 4) |
| 6PG2 | " | kistenförmig aus Pappe (s. QSM 9) |
| 6PH1 | " | aus Schaumstoff |
| 6PH2 | " | aus massiven Kunststoffen (s. QSM 5 bzw. 11) |
1. Eingangsprüfungen
Halb- und Fertigfabrikate sind bei jeder Lieferung auf Übereinstimmung der werkstofftechnischen Kennwerte und Abmessungen mit der zugelassenen Bauart anhand
Liegt für Kunststoffe nur ein Werkszeugnis gemäß DIN EN 10204-2.2 vor, (z.B. für Kunststoffinnengefäße) ist die Dichte nach DIN ISO 1183 (Februar 1992) und der Schmelzindex nach DIN ISO 1133 (Februar 1992) einmal pro Anlieferungslos zu bestimmen.
Bei Kunststoffen mit vernetzter Struktur ist der Vernetzungsgrad durch Prüfungen während der Fertigung zu bestimmen (Faltbiegeversuch siehe unter 4).
Typgeprüfte (z.B. TÜV, DVGW, BAM, EMPA, TNO, etc.) Bauteile bzw. Teile mit hohen sicherheitstechnischen Anforderungen z.B. Armaturen, Ventile, etc. sind bei jeder Lieferung auf Übereinstimmung der Abmessungen und der Funktion stichprobenweise nach Prüfplan mit der zugelassenen Bauart anhand eines Abnahmeprüfzeugnisses gemäß DIN EN 10204-3.1B (August 1995) zu prüfen.
Für evtl. notwendige Kunststoffe s. QSM 5
Bei Fremdbezug von Fertig- und Halbfabrikaten (z.B. Schrauben, Klebebändern) durch den Abfüller hat die Eingangsprüfung nachweisbar durch den Abfüller aufgrund der vom Verpackungshersteller bereitgestellten, zulassungskonformen Spezifikationen zu erfolgen.
2. Prüfungen während der Fertigung
2.1 Prüfungen bei Fertigungsbeginn
Vor dem Beginn der ersten Fertigung und beim Wechsel der Bauart ist die fachgerechte Einrichtung der Maschinen und Anlagen zu gewährleisten und zu dokumentieren.
Vor der Freigabe der Fertigung sind nachstehende Eigenschaften an mindestens 3 Prototypen zu prüfen und zu dokumentieren (Die Werte aus dem Prüfungszeugnis der Bauartzulassung sind hierbei als Sollwerte zugrunde zulegen):
2.2 Prüfungen bei laufender Fertigung
Während der Fertigung sind die fachgerechte Einrichtung der Maschinen und Anlagen und die Einhaltung der angeordneten Verfahrens- u. Arbeitsanweisungen laufend zu überwachen und zu dokumentieren.
Als vergleichende Prüfungen sind hier die Eigenschaften der einzelnen Komponenten der Kombinationsverpackungen anzusetzen.
Zusätzlich ist die Beschaffenheit des Innenraumes der Außenverpackung visuell zu prüfen und zu dokumentieren.
3. Endprüfungen
Als vergleichende Prüfungen sind hier die Eigenschaften der einzelnen Komponenten der Kombinationsverpackungen anzusetzen.
4. Durchführung und Auswertung des Faltbiegeversuches
4.1 Prüfkörperherstellung
Aus einem Behälterabschnitt wird spanend ein Prüfstab herausgearbeitet, der quer zur Hauptorientierungsrichtung des Kunststoffs liegt. Die Behälterinnenseite wird am Prüfstab gekennzeichnet.
| Abmaße des Prüfstabs: | Breite: 25 mm
Länge: ca. 150 mm Dicke: Erzeugnisdicke |
Der Prüfkörper wird vor der Prüfung 24 Stunden bei 23 °C und 50 % relativer Luftfeuchtigkeit konditioniert.
4.2 Versuchsbeschreibung
Der Prüfstab wird um seine Querachse um 180° gefaltet, so dass die Schenkel vollständig anliegen. Dabei soll die Behälterinnenseite im Zugbereich der Faltung liegen.
Als Falteinrichtung kann z.B. ein Schraubstock mit entsprechender Backenlänge verwendet werden.
Der Versuch wird bei Raumtemperatur durchgeführt.
4.3 Kriterien für das Bestehen der Prüfung
Es dürfen nach dem Biegen keine Risse erkennbar sein. Treten Risse auf, so sind von mindestens zwei Behältern des gleichen Fertigungsloses Proben zu entnehmen und die Prüfung zu wiederholen. Treten wiederum Risse auf, so ist das Los zu verwerfen.
| Qualitätssicherungsmaßnahmen für metallene Großpackmittel (IBC) der Typen 11A, 11B, 11N; 21A, 21B, 21N; 31A, 31B, 31N | QSM 21 |
1. Eingangsprüfungen
Halbzeuge und Zukaufteile (Fertig- u. Halbfabrikate) sind bei jeder Lieferung auf Übereinstimmung der werkstofftechnischen Kennwerte und Abmessungen mit der zugelassenen Bauart anhand
Bei typgeprüften Zulieferungen (z.B. bei Armaturen, Ventilen u. a.) ist die Übereinstimmung der Abmessungen und der Funktion mit der zugelassenen Bauart stichprobenweise nach Prüfplan anhand eines Abnahmeprüfzeugnisses des Lieferanten gemäß DIN EN 10204-3.1 B nachzuweisen.
Bei Fremdbezug von Fertig- und Halbfabrikaten (z.B. Ventile) durch den Abfüller hat die Eingangsprüfung nachweisbar durch den Abfüller aufgrund der vom Verpackungshersteller bereitgestellten, zulassungskonformen Spezifikationen zu erfolgen.
2. Prüfungen während der Fertigung
2.1 Fertigungsvorbereitung
Die Überprüfung der Qualitätsfähigkeit des Fertigungsprozesses bezogen auf die Produktspezifikation des Großpackmittels (IBC) erfolgt unter der Einbeziehung festgelegter Arbeitsanweisungen.
Vor dem Beginn der ersten Fertigung und beim Wechsel der Bauart ist die ordnungsgemäße Einrichtung der Maschinen und Anlagen zu gewährleisten und zu dokumentieren. Vor der Freigabe der Fertigung sind die nachstehenden Eigenschaften an mindestens einem Prototyp zu prüfen und zu dokumentieren:
2.2 Prüfungen bei laufender Fertigung
Während der Fertigung sind die fachgerechte Einrichtung der Maschinen bzw. Anlagen und die Einhaltung der Arbeitsanweisungen zu überwachen. Folgende Eigenschaften sind zu prüfen und zu dokumentieren:
3. Endprüfungen
An den fertig gestellten IBC sind folgende Prüfungen durchzuführen und zu dokumentieren:
Die ordnungsgemäße Durchführung und die Prüfungsergebnisse der sechs o. g. Eigenschaften sind von einem Sachkundigen 4 zu bestätigen.
4. Vollständigkeit und Richtigkeit der Anwenderdokumentation
Die Vollständigkeit und die Richtigkeit der Unterlagen (Handhabungs- und Bedienungsanleitungen) sind für jede Lieferung zu gewährleisten.
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