Technische Richtlinien Tanks (TRT) - TRT 034 - Maßnahmen für das Befüllen und Entleeren
(VkBl. 1997 S. 622)
- Zu Nr. 1.7.5 der Anhänge X/XI des RID
- Zu Rn 211.174 des Anhangs B.1a und Rn 212.174 des Anhangs B.1b der Anlage B des ADR
Sind Tanks mit einer Gasrückführungseinrichtung ausgerüstet, sollte die Gasrückführungsleitung so bemessen sein, daß im Tank kein unzulässiger Über- oder Unterdruck entstehen kann.
Diese Forderung ist bei Tanks > 3 m3 als erfüllt anzusehen, wenn die lichte Weite der Anschlüsse
- bei Tanks ohne inneren Überdruck - mindestens DN 50,
- bei Tanks mit einem Prüfüberdruck von mindestens 1,5 bar - mindestens DN 40
beträgt.
Die Gasrückführung kann erfolgen
- beim Befüllen über den offenen Dom
durch Anschließen einer Gasrückführungsleitung an die Abdichtung (z.B. Füllkegel oder Fülldeckel) zwischen Füllrohr und Dom,
- beim Befüllen mit festem Anschluß
durch Anschließen der Gasrückführungsleitung an den dafür vorgesehenen Anschlußstutzen, z.B. an eine Lüftungseinrichtung, eine Sicherheitseinrichtung oder eine Abblaseeinrichtung,
- beim Entleeren
durch Anschließen einer Gaspendelleitung an den dafür vorgesehenen Anschlußstutzen.