Änderungstext
Zweite Verordnung zur Änderung der Mobilitätsdatenverordnung
Vom 1. Juli 2022
(BGBl. I Nr. 23 vom 06.07.2022 S. 1039)
Gesetzgebungsvorgang mit Erläuterungen / Begründungen
Auf Grund des § 57 Absatz 1 Nummer 12, auch in Verbindung mit § 3a Absatz 2 Satz 3 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176), von denen § 57 Absatz 1 Nummer 12 durch Artikel 1 Nummer 30 des Gesetzes vom 16. April 2021 (BGBl. I S. 822) angefügt und § 3a Absatz 2 Satz 3 durch Artikel 1 Nummer 4 des Gesetzes vom 16. April 2021 (BGBl. I S. 822) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr nach Anhörung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik:
Die Mobilitätsdatenverordnung vom 20. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4728), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Januar 2022 (BGBl. I S. 21) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Nummer 1, § 2 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 1 Satzteil vor Nummer 1, Nummer 2, Satz 2 und 3, Absatz 4 Satz 1 und § 8 Absatz 2 Satz 1 werden jeweils die Wörter "Nummer 1 Buchstabe a und c sowie Nummer 2 Buchstabe a" gestrichen.
2. § 3 wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| § 3 Datenformate | " § 3 Datenformate; Feststellung der tatsächlichen oder prognostizierten Auslastung im Linienverkehr". |
b) Der Wortlaut wird Absatz 1 und in dessen Satz 1 werden die Wörter "Nummer 1 Buchstabe a und c sowie Nummer 2 Buchstabe a" gestrichen.
c) Die folgenden Absätze 2 bis 4 werden angefügt:
"(2) Für Kraftfahrzeuge, Obusse und Straßenbahnen im Linienverkehr sind die Daten zur prognostizierten oder tatsächlichen Auslastung unter der Angabe der gewählten Alternative für jede Linienfahrt bereitzustellen.
(3) Die Auslastung ist auf einer der drei folgenden Auslastungsstufen anzugeben:
(4) Zur Ermittlung der Auslastungsstufe für eine Linienfahrt ist der Quotient aus den zur Verfügung stehenden Sitz- und Stehplätzen und den tatsächlich belegten Sitz- und Stehplätzen oder den prognostizierten belegten Sitz- und Stehplätzen im jeweiligen Fahrzeug zugrunde zu legen. Abweichend von Satz 1 ist im Linienverkehr mit Fernbussen bei der Ermittlung der Auslastungsstufe für eine Linienfahrt der Quotient aus den zur Verfügung stehenden Sitzplätzen und den tatsächlich belegten Sitzplätzen oder den prognostizierten belegten Sitzplätzen zugrunde zu legen."
3. Die Anlage wird wie folgt gefasst:
Alt:
.
Anlage
(zu § 1 Nummer 1, §§ 3 und 5 Absatz 1)
Datenkategorie Konkrete Daten und Informationen Detailinformationen Datenart Datenmodell(e)/-standard(s),
geforderte(s) Datenformat(e)Alternative(s) Daten modell(e), geforderte(s) Datenformat(e)* Daten im Zusammenhang mit der Beförderung von Personen im Linienverkehr Unternehmer oder Vermittler Name des Unternehmers oder des Vermittlers, Kontakt-Daten (Telefon, Webseite, E-Mail), Beschreibung der Dienstleistung statisch NeTEx-EU-Profil/VDV-462 (XML) GTFS (CSV) Fahrpläne (Soll-) Fahrpläne mit An- und Abfahrtszeiten an den jeweiligen Haltestellen unter Verwendung der deutschlandweit einheitlichen Haltestellen-ID (VDV 432), Haltezeiten, Anschlüsse, Betriebszeiten und Betriebskalender mit einer Zuordnung zwischen Tageskategorien und Kalendertagen statisch NeTEx-EU-Profil/VDV-462 (XML) GTFS (CSV) Routen Netztopologie unter Verwendung der deutschlandweit einheitlichen Haltestellen-ID (VDV 432), Streckendaten, Liniennetz, Bediengebiet beim Linienbedarfsverkehr statisch NeTEx-EU-Profil/ VDV-462 (XML) oder Geodaten gemäß INSPIRE-Vorgaben GTFS (CSV), Geodaten als (Geo)JSON, GML Tarifstruktur/Preise Gängige Basis-/Normaltarife, Fahrgastkategorien, gängige Tarifprodukte, Sondertarifprodukte, Tarifzonen, grundlegende Tarifinformationen in Bezug auf Rückerstattung/Ersatz/Umtausch/Übertragung einschließlich Verkaufsdauer, Gültigkeitsperioden, eingeschränkte Streckenführung/Tarifzonenabfolge, Mindestaufenthalt statisch NeTEx-EU-Profil/VDV-462 (XML) VDV-KA, GTFS (CSV) Buchungs- und Bezahlmöglichkeiten Vertriebskanäle (Webseite, App, Verkaufsstellen), Zahlungsarten und -möglichkeiten statisch NeTEx-EU-Profil (XML) CSV, JSON Daten zum Umweltstandard und der Barrierefreiheit der eingesetzten Fahrzeuge Fahrzeugart (Bus, U-Bahn, Straßenbahn, Kleinfahrzeug), Eigenschaften (Antriebsart einschließlich der Schadstoffklasse, Niederflur oder rollstuhlgängig, Anzahl Sitz- und Stehplätze) statisch NeTEx-EU-Profil/
VDV-462 (XML)GTFS (CSV) Unternehmer oder Vermittler Name des Anbieters, Kontaktdaten des Anbieters (Telefon, Webseite, E-Mail), Beschreibung der Dienstleistung statisch NeTEx-EU-Profil (XML), JSON XML, CSV Bediengebiet
und -zeitenGebiete, in denen die Beförderungsdienstleistung gemäß behördlicher Genehmigung angeboten wird (Taxi-, Mietwagen- und gebündelter Bedarfsverkehr) inklusive Angaben zum Pflichtfahrgebiet (Taxiverkehr); ggf. Angaben ab wann Dienste im entsprechenden Gebiet angeboten werden (Mietwagen- und gebündelter Bedarfsverkehr) statisch GeoJSON oder
Geodaten gemäß INSPIRE-VorgabenXML, CSV, GML Daten im Zusammenhang mit der Beförderung von Personen im Gelegenheitsverkehr Preise/Beförderungsentgelte
- Taxenverkehr:
Beförderungsentgelt nach § 51 PBefG; Sonderprodukte nach § 51 Abs. 1 S. 4 PBefG; Allgemeine Beförderungsbedingungen soweit sie den Preis oder das Beförderungsentgelt betreffen.- Mietwagenverkehr und gebündelter Bedarfsverkehr:
Gängiger Basis/Normalpreis, Sonderprodukte sowie behördlich nach § 51a Abs. 1 oder 2 PBefG festgelegte Entgelte inkl. Angaben zum zeitlichen oder räumlichen Geltungsbereich. Allgemeine Geschäftsbedingungen soweit sie den Preis oder das Beförderungsentgelt betreffen.statisch NeTEx-EU-Profil/
VDV-462 (XML)GTFS (CSV), XML, CSV Buchungs- und Bezahlmöglichkeiten Vertriebskanäle (Webseite, App, Verkaufsstellen), Zahlungsarten und -möglichkeiten statisch JSON XML, CSV Daten zum Umweltstandard und der Barrierefreiheit der eingesetzten Fahrzeuge Fahrzeugart, Eigenschaften (Antriebsart einschließlich der Schadstoffklasse sowie Angaben zur Barrierefreiheit nach § 64c PBefG inkl. der Anzahl barrierefreier Fahrzeuge im Taxen- und gebündelten Bedarfsverkehr) sowie die Ordnungsnummer der Fahrzeuge. statisch NeTEx-EU-Profil/ VDV-462 (XML), JSON XML, CSV Daten zu Zugangsknoten
und deren Infrastruktur im Linien- und GelegenheitsverkehrZugangsknoten
- Linienverkehr:
Geokoordinaten von Haltestellen, Haltestellenbereichen, Haltepunkten, Bahnhöfen und anderen Zugangsknoten unter Verwendung der deutschlandweit einheitlichen Haltestellen-ID (VDV-432).- Gelegenheitsverkehr:
Geokoordinaten und Adresse vom Betriebssitz oder anderen behördlich zugelassenen Stellen oder anderen Abstellorten als den Betriebssitz.statisch
- Linienverkehr:
NeTEx-EU-Profil/ VDV 462 (XML) oder Geodaten gemäß INSPIRE-Vorgaben- Gelegenheitsverkehr: (Geo)JSON oder Geodaten gemäß INSPIRE-Vorgaben
- Linienverkehr:
GTFS (CSV),
Geodaten als (Geo)JSON, GML- Gelegenheitsverkehr:
XML, CSV, GMLInfrastruktur an Zugangsknoten Bahnsteige oder Plattformen, Zugänglichkeit wie Treppen, Rolltreppen oder Aufzüge, Fußwege, barrierefreie Zugangsmöglichkeiten, Standorte von Verkaufsstellen und Ticketautomaten (inkl. Angaben zu deren Barrierefreiheit) sowie allgemeine Informationen wie Öffnungszeiten statisch NeTEx-EU-Profil/VDV-462 (XML) oder Geodaten gemäß INSPIRE-Vorgaben GTFS (CSV), Geodaten als (Geo)JSON, GML *) Können ergänzend bereitgestellt werden oder alternativ zum geforderten Datenformat, bis dieses produktiv eingesetzt wird.
Datenprotokolle und Serviceschnittstellen
Der Nationale Zugangspunkt unterstützt die im Folgenden genannten Protokolle/Schnittstellen für Datengeber und Datennehmer. Die Protokolle/Schnittstellen können unabhängig voneinander gewählt werden. Details der Verwendung der Protokolle werden vom Nationalen Zugangspunkt festgelegt und in dessen technischer Dokumentation beschrieben.
- HTTPS: Komplette Datensätze (sowohl zeichenbasiert, als auch binärkodiert) können per HTTPS-Protokoll ausgetauscht werden.
- SOAP: Komplette, XML-kodierte Datensätze können per SOAP-Protokoll (basierend auf HTTPS) ausgetauscht werden. Entsprechende Schnittstellenspezifikationen in der Spezifikationssprache WSDL werden zur Erzeugung der Schnittstellenimplementierung zur Verfügung gestellt.
- MQTT: Der Nationale Zugangspunkt ist über das MQTT-Protokoll sowohl datengeber- als auch datennehmerseitig ansprechbar.
Werden Daten über Webservices mit anderen WSDL-Spezifikationen oder über andere Serviceschnittstellen (z.B. OGC-konforme WMS/WFS) bereitgestellt, insbesondere um Dritten eine nach Aufrufparametern gestaltete, datennehmerspezifische Antwort zu übermitteln, kann der Nationale Zugangspunkt für die Speicherung der Metadaten der Webservices und zur Vermittlung des Datenaustausches zwischen Datengeber und Datennehmer genutzt werden. Der Aufruf der Dienste findet jedoch direkt zwischen Datennehmer- und Datengebersystem statt.
Neu:
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| als PDF öffnen | Anlage (zu § 1 Nummer 1, §§ 3 und 5 Absatz 1) |
Datenprotokolle und Serviceschnittstellen
Der Nationale Zugangspunkt unterstützt die im Folgenden genannten Protokolle/Schnittstellen für Datengeber und Datennehmer. Die Protokolle/Schnittstellen können unabhängig voneinander gewählt werden. Details der Verwendung der Protokolle werden vom Nationalen Zugangspunkt festgelegt und in dessen technischer Dokumentation beschrieben.
Werden Daten über Webservices mit anderen WSDL-Spezifikationen oder über andere Serviceschnittstellen (zum Beispiel OGC-konforme WMS/WFS) bereitgestellt, insbesondere um Dritten eine nach Aufrufparametern gestaltete, datennehmerspezifische Antwort zu übermitteln, kann der Nationale Zugangspunkt für die Speicherung der Metadaten der Webservices und zur Vermittlung des Datenaustausches zwischen Datengeber und Datennehmer genutzt werden. Der Aufruf der Dienste findet jedoch direkt zwischen Datennehmer- und Datengebersystem statt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ID: 221384
| ENDE |