Bekanntmachung der Änderungen des Vertrags nach § 11 des Transplantationsgesetzes
Vom 6. April 2017s
(BAnz AT 04.05.2017 B2)
Die Vertragsparteien nach § 11 des Transplantationsgesetzes (TPG) vom 5. November 1997 (BGBl. I S. 2304), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2015/566 und (EU) 2015/565 zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen vom 21. November 2016 (BGBl. I S. 2623) geändert worden ist, haben die Anlage zu § 7 Absatz 5 des Vertrags nach § 11 TPG (Bekanntmachung der Änderung des Vertrags nach § 12 Absatz 3 des Transplantationsgesetzes vom 15. Februar 2016, BAnz AT vom 18.02.2016 B2, AT 26.02.2016 B3) für die Jahre 2017 bis 2019 geändert. Die Änderung ist mit Bescheid des Bundesministeriums für Gesundheit vom 3. April 2017 (Az. 312 - 4090 - 11/1) gemäß § 11 Absatz 3 Satz 1 und 2 TPG genehmigt worden. Die Vertragsänderungen werden nachfolgend gemäß § 11 Absatz 3 Satz 1 TPG bekannt gemacht.
Siehe Anlage 5
Alt
Vereinbarung zur Tätigkeit und Finanzierung von Transplantationsbeauftragten
zwischen
der Deutschen Stiftung Organtransplantation, Frankfurt am Main
- im Folgenden DSO genannt - und
der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Berlin
- im Folgenden DKG genannt - und
der Bundesärztekammer, Berlin
- im Folgenden BÄK genannt - sowie
dem GKV-Spitzenverband, Berlin
- im Folgenden GKV-Spitzenverband genannt -
im Einvernehmen mit
dem Verband der Privaten Krankenversicherung, Köln
- im Folgenden PKV genannt -
§ 1 Zweck der Vereinbarung
Für die Bestellung von Transplantationsbeauftragten erhalten Entnahmekrankenhäuser nach § 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 TPG einen angemessenen pauschalen Zuschlag. Die Höhe der pauschalen Zuschläge, die Abrechnungsbestimmungen zur Auskehrung dieser Beträge auf die Entnahmekrankenhäuser sowie die durch die Entnahmekrankenhäuser zu erhebenden Angaben über die Tätigkeiten der Transplantationsbeauftragten gemäß § 5 Absatz 2 des Vertrags nach § 11 Absatz 2 TPG werden in der folgenden Vereinbarung geregelt.
Finanzierungsgrundsätze
§ 2 Höhe der Gesamtbeträge
(1) Für das Jahr 2014 steht zur Finanzierung von Transplantationsbeauftragten gemäß Nummer 4 der Anlage 4 des Vertrags nach § 11 Absatz 2 TPG für das Jahr 2014 (DSO-Budget 2014) ein Gesamtbetrag von 12.000 000,00 Euro zur Verfügung. Für die Jahre 2015 und 2016 steht zur Finanzierung von Transplantationsbeauftragten ein Gesamtbetrag von jeweils 18.000 000,00 Euro zur Verfügung.
(2) Die Aufwandserstattung für Transplantationsbeauftragte besteht aus einem einheitlichen Sockelbetrag und einer volumenabhängigen Komponente. Für den Sockelbetrag stehen für das Jahr 2014 gemäß dem DSO-Budget 2014 4.800 000,00 Euro (40 Prozent des Gesamtbetrages) und für die volumenabhängige Komponente 7.200 000,00 Euro (60 Prozent des Gesamtbetrags) zur Verfügung. Für die Jahre 2015 und 2016 stehen unter entsprechender Anwendung der voranstehenden Prozentsätze für den Sockelbetrag jeweils 7.200 000,00 Euro und für die volumenabhängige Komponente jeweils 10.800 000,00 Euro zur Verfügung.
§ 3 Berechnung der Aufwandserstattungen
(1) Der einheitliche Sockelbetrag wird zu gleichen Teilen auf alle abrechnungsberechtigten Krankenhäuser umgelegt. Abrechnungsberechtigt sind alle im jeweiligen Abrechnungsjahr nach § 9a Absatz 1 TPG behördlich benannten Entnahmekrankenhäuser (abrechnungsberechtigtes Krankenhaus), sofern diese nicht nach § 9b Absatz 3 Satz 4 TPG von der verpflichtenden Bestellung eines Transplantationsbeauftragten freigestellt sind. Sofern die landesrechtlichen Voraussetzungen zur Benennung von Entnahmekrankenhäusern zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vereinbarung noch nicht abschließend vorliegen, sind in denn entsprechenden Bundesland alle zugelassenen Krankenhäuser abrechnungsberechtigt, die nach ihrer räumlichen und personellen Ausstattung entsprechend § 9a Absatz 1 TPG in der Lage sind, Organentnahmen zu ermöglichen. Dies ist gegenüber der DSO in geeigneter Weise nachzuweisen. Das Vorliegen einer behördlichen Benennung nach § 9a Absatz 1 TPG als Entnahmekrankenhaus ist in diesem Fall keine Abrechnungsvoraussetzung.
(2) Die DSO schreibt die ihr bekannten Entnahmekrankenhäuser an und informiert sie über das jährlich maßgebliche Verfahren zur Berechnung und Ausschüttung der Aufwandserstattungen. Ergänzend informiert die DKG die Krankenhäuser über ihre Mitgliedsverbände.
(3) Die Berechnung der volumenabhängigen Komponente erfolgt auf Basis der in Anlage 1 der Richtlinie der Bundesärztekammer gemäß § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 TPG zur ärztlichen Beurteilung nach § 9a Absatz 2 Nummer 1 TPG (bis zum 31. Juli 2012 § 11 Absatz 4 Satz 2 TPG) in der jeweils gültigen Fassung aufgeführten Erkrankungen ICD-Kodes). Abrechnungsberechtigt sind alle Krankenhäuser gemäß Absatz 1. Eine Liste dieser ICD-Kodes wird durch die DSO auf der Internetseite der DSO zum Abruf bereitgestellt. Berechnungsgrundlage ist die nach diesen ICD-Kodes ("Möglicherweise zum Hirntod führende akute schwere Erkrankungen oder Schäden des Gehirns") ermittelte Anzahl der verstorbenen Fälle in den Krankenhäusern nach Absatz 1. Zur Ermittlung der Anzahl der Fälle durch das Krankenhaus werden die Daten im Datenformat der Vereinbarung nach § 21 des Krankenhausentgeltgesetzes des dem jeweiligen Abrechnungsjahr vorangehenden Jahres herangezogen. Die abrechnungsberechtigten Krankenhäuser übermitteln der DSO mittels eines standardisierten Formulars bis zum 31. März des Abrechnungsjahres die Anzahl der ermittelten Fälle des vorangehenden Jahres. Für das Abrechnungsjahr 2014 erfolgt davon abweichend die Übermittlung dieser Angaben an die DSO bis spätestens 30. November 2014. Die DSO stellt den abrechnungsberechtigten Krankenhäusern in Abstimmung mit den Auftraggebern jeweils das entsprechende Formular zur Verfügung.
(4) Die Berechnung der volumenabhängigen Komponente für das einzelne Krankenhaus erfolgt durch die DSO indem der Gesamtbetrag der volumenabhängigen Komponente durch die Gesamtanzahl der nach Absatz 3 gemeldeten Fälle geteilt und mit der hausindividuellen Anzahl der gemeldeten Fälle multipliziert wird. Das Ergebnis ist kaufmännisch auf zwei Stellen hinter dem Komma zu runden.
§ 4 Auszahlung der Aufwandserstattungen
(1) Die Auszahlung der Aufwandserstattungen erfolgt aus den nach den jährlichen Vereinbarungen zum DSO-Budget (Anlage 4 des Vertrags nach § 11 Absatz 2 TPG) zur Verfügung gestellten Mitteln durch die DSO an die jeweils abrechnungsberechtigten Krankenhäuser. Die Auszahlung der Aufwandserstattungen ab 2015 erfolgt in vier Teilbeträgen (zum 30. April, 31. Juli und 31. Oktober des Abrechnungsjahres sowie zum 31. Januar des Folgejahres). Dabei erfolgt die Auszahlung in Höhe des der DSO im jeweiligen Quartal tatsächlich erstatteten Gesamtbetrages aus der je transplantiertem Organ zu erstatteten Transplantationsbeauftragtenpauschale gemäß der jährlichen Vereinbarungen zum DSO-Budget (Anlage 4 des Vertrags nach § 11 Absatz 2 TPG), maximal bis zu einem Viertel des für das Abrechnungsjahr vereinbarten Gesamtbetrages nach § 2 Absatz 1. Etwaige Über- oder Unterschreitungen des Gesamtbetrages nach § 2 werden im Rahmen der letzten Auszahlung zum 31. Januar des Folgejahres zu 100 Prozent an die abrechnungsberechtigten Krankenhäuser ausgeglichen. Die Auszahlung ist daran geknüpft, dass die vollständigen Angaben nach § 3 Absatz 3 (bis zum 31. März des Abrechnungsjahres) und § 5 (bis zum 31. März des Folgejahres) fristgerecht an die DSO übermittelt wurden.
(2) Für das Jahr 2014 erfolgt bis zum 31. Dezember 2014 die Auszahlung an die abrechnungsberechtigten Krankenhäuser, die die vollständigen Angaben nach § 3 Absatz 3 und § 5 fristgerecht bis zum 30. November 2014 an die DSO übermittelt haben. Die Auszahlung erfolgt in Höhe der bis zu diesem Zeitpunkt durch die DSO über die je transplantiertem Organ zu erstattende Transplantationsbeauftragtenpauschale gemäß der Vereinbarung zum DSO-Budget, maximal bis zu dem zu diesem Zeitpunkt ermittelten Höchstbetrag. Zum 31. Januar 2015 erfolgt soweit notwendig eine Schlussrechnung für das Abrechnungsjahr 2014, mit der etwaige Unterschreitungen ausgeglichen werden.
Berichtspflichten der Entnahmekrankenhäuser
§ 5 Übermittlung von Angaben zu den Tätigkeiten der Transplantationsbeauftragten
(1) Für die Berichterstattung der DSO über die Tätigkeiten der Entnahmekrankenhäuser übermitteln die Entnahmekrankenhäuser der DSO gemäß § 5 Absatz 2 des Vertrags nach § 11 Absatz 2 TPG die erforderlichen Angaben für das jeweilige Berichtsjahr.
(2) Die für die Berichterstellung erforderlichen Angaben der Entnahmekrankenhäuser sind in Anhang 1 dargestellt. Die daraus für die Berichterstattung über die einzelnen Berichtsjahre 2013, 2014, 2015 und 2016 von den Entnahmekrankenhäusern zu übermittelnden Angaben sind in Anhang 2 dargestellt.
(3) Die Übermittlung der nach Absatz 2 geregelten Angaben an die DSO hat durch die Entnahmekrankenhäuser für die Berichtsjahre 2014, 2015 und 2016 bis spätestens zum 31. März des auf den Berichtszeitraum folgenden Jahres zu erfolgen. Davon abweichend hat die Übermittlung der Angaben für das Berichtsjahr 2013 bis zum 30. November 2014 zu erfolgen.
(4) Zur Übermittlung der für die Berichtsjahre 2013 und 2014 erforderlichen Angaben durch die Entnahmekrankenhäuser erstellt die DSO in Abstimmung mit den Auftraggebern jeweils ein standardisiertes Formular. Zur Übermittlung der Angaben ab Berichtsjahr 2015 richtet die DSO im Einvernehmen mit den Auftraggebern eine elektronische Plattform ein.
§ 6 Verwendung und Veröffentlichung von Angaben der Transplantationsbeauftragten durch die DSO
(1) Die Angaben nach § 5 werden der DSO zum Zwecke der Erstellung des Tätigkeitsberichtes gemäß § 5 Absatz 2 des Vertrags nach § 11 Absatz 2 TPG übermittelt. Die Verwendung und Veröffentlichung von Angaben für diesen Zweck durch die DSO erfolgt nach Maßgabe der folgenden Absätze.
(2) Im Rahmen der Erstellung der Tätigkeitsberichte über die Jahre 2013 bis 2016 werden durch die DSO folgende Angaben aus Anhang 1 bezogen auf das Entnahmekrankenhaus veröffentlicht:
1. Alle unter Nummer 1 (Angaben zum Entnahmekrankenhaus) enthaltenen Angaben.2. Folgende Angaben aus Nummer 2 (Angaben zu dem/den Transplantationsbeauftragten):
2.1 Anzahl der Transplantationsbeauftragten im Berichtsjahr
2.6 Qualifikation des Transplantationsbeauftragten (Arzt/Pflegekraft)
3. Folgende Angaben aus Nummer 3 (Angaben zu Tätigkeiten des Entnahmekrankenhauses):
3.1 Anzahl der Spenderkonsile durch die DSO
3.2 Anzahl der durchgeführten Gespräche zur Entscheidung zur Organspende
3.3 Lag zum Zeitpunkt der Entscheidung zur Organspende eine schriftliche Willenserklärung vor (z.B. Organspendeausweis oder Patientenverfügung) (Anzahl Organspendeausweise oder Patientenverfügungen)?
3.4 Anzahl und Art der durchgeführten Organentnahmen nach § 9 Absatz 1 TPG, getrennt nach Organen von Spendern nach den §§ 3 und 4 TPG
3.5 Zahl und Art der verworfenen Organe
(3) Eine zusammenfassende Übersicht der vorgenannten zu veröffentlichenden Berichtsinhalte lässt sich ebenfalls Anhang 2 entnehmen.
(4) Eine weitergehende, auf das Entnahmekrankenhaus bezogene Veröffentlichung von Angaben ist nicht zulässig. Ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung aller Vertragspartner darf die DSO ausgewählte Angaben aus Anhang 1 in aggregierter Form veröffentlichen. Aggregationsebenen können dabei insbesondere die jeweilige DSO-Region oder DSO-Klassifikation sein. Davon ausgenommen sind sämtliche personenbezogenen Angaben.
Schlussbestimmungen, Inkrafttreten und Laufzeit
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Sofern nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung durch Landesrecht Vorgaben zur Erstellung von Berichten durch Entnahmekrankenhäuser oder Transplantationsbeauftragte in Kraft treten, verpflichten sich die Vertragspartner, die Auswirkungen dieser Vorgaben auf die Inhalte dieser Vereinbarung zu prüfen. Die Vertragspartner prüfen insbesondere die Möglichkeiten einer Zusammenführung der Erhebung von Angaben der Entnahmekrankenhäuser oder Transplantationsbeauftragten.
(2) Es besteht Einvernehmen, Methoden der datengestützten Analyse des Spenderpotenzials weiterzuentwickeln. Die Vertragspartner verpflichten sich gemeinsam daran mitzuwirken. Sie prüfen überdies die Möglichkeit einer externen wissenschaftlichen Beauftragung.
§ 8 Inkrafttreten und Laufzeit
Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und endet am 31. Dezember 2016. Die Verpflichtung der Entnahmekrankenhäuser nach § 5 Absatz 3 für das Berichtsjahr 2016 bleibt unberührt. Die Verpflichtung der DSO zur Erstellung von Tätigkeitsberichten nach § 5 des Vertrags nach § 11 Absatz 2 TPG bleibt davon ebenfalls unberührt.
.
| Anhang 1 (zu Anlage 5) |
1 Angaben zum Entnahmekrankenhaus
1.1 Krankenhaus
Name | _____________________________ |
Anschrift | _____________________________ |
Institutionskennzeichen | _____________________________ |
1.2 DSO-Kategorie
| Kategorie A: Universitätsklinik | [ ] |
| Kategorie B: Krankenhaus mit Neurochirurgie | [ ] |
| Kategorie C: Krankenhaus ohne Neurochirurgie | [ ] |
| 1.3 Anzahl vollstationär aufgestellter Betten (Ist Wert; Jahresdurchschnitt)
(Bitte entsprechend der Angaben zur Krankenhausstatistik "- Krankenhäuser - Teil I: Grunddaten" der statistischen Ämter angeben.) | ______________ |
| 1.4 Anzahl Intensivstationen des Entnahmekrankenhauses | ______________ |
| 1.5 Anzahl Intensivbetten (Ist-Wert; Jahresdurchschnitt) (Bitte entsprechend der Angaben zur Krankenhausstatistik "- Krankenhäuser - Teil I: Grunddaten" der statistischen Ämter angeben. Intensivbetten sind nach der den Angaben zugrunde liegenden Definition des Statistischen Bundesamtes Betten, die zur intensivmedizinischen Behandlung in der Einrichtung aufgestellt sind. Zu den Intensivbetten zählen auch Schwerkrankenbetten mit Überwachungseinrichtungen, nicht aber Aufwachbetten.) | ______________ |
| 1.6 Anzahl Intensivbetten laut Krankenhausplan (falls explizit ausgewiesen) | ______________ |
2 Angaben zu dem/den Transplantationsbeauftragten
| 2.1 Anzahl der Transplantationsbeauftragten im Berichtsjahr (Stichtag 31.12.) | ______________ |
2.2 Hauptverantwortlicher Ansprechpartner für die DSO
Name | _____________________________ |
Telefon | _____________________________ |
Telefax | _____________________________ |
| | _____________________________ |
(Die nachfolgenden Angaben sollen für alle im Berichtszeitraum tätigen Transplantationsbeauftragten ausgefüllt werden.)
2.3 Erster Transplantationsbeauftragte/r
Name | _____________________________ |
Titel | _____________________________ |
| 2.4 Tätigkeit als Transplantationsbeauftragter seit | ______________ |
| 2.5 Falls die Tätigkeit als Transplantationsbeauftragter nicht bis zum Ende des Berichtszeitraums ausgeübt wurde, Tätigkeit wurde ausgeübt bis | ______________ |
2.6 Qualifikation des Transplantationsbeauftragten
Arzt | [ ] |
Pflegekraft | [ ] |
2.7 falls Arzt, bitte ausfüllen
Funktion des ärztlichen Transplantationsbeauftragten
Chefarzt | [ ] |
Oberarzt | [ ] |
Assistenzarzt | [ ] |
Sonstige Funktion | ______________ |
berufliche Qualifikation des ärztlichen Transplantationsbeauftragten
| abgeschlossene Weiterbildunge(n) | _____________________________
_____________________________ _____________________________ |
(Bitte alle zum 31.12. des jeweiligen Berichtsjahrs abgeschlossenen Weiterbildungen, Schwerpunkte, Zusatz-Weiterbildungen angeben)
| Fortbildunge(n) der letzten 3 Jahre mit Bezug zur Organspende | _____________________________
_____________________________ _____________________________ |
2.8 falls Pflegekraft, bitte ausfüllen
Funktion des pflegerischen Transplantationsbeauftragten
Pflegedienstleitung | [ ] |
Stationsleitung | [ ] |
Pflegekraft | [ ] |
Sonstige Funktion | ______________ |
berufliche Qualifikation des pflegerischen Transplantationsbeauftragten Ausbildung
| Abgeschlossene Weiterbildunge(n) | _____________________________
_____________________________ _____________________________ _____________________________ |
| Fortbildunge(n) der letzten 3 Jahre mit Bezug zur Organspende | _____________________________
_____________________________ _____________________________ |
3 Angaben zu Tätigkeiten des Entnahmekrankenhauses
| 3.1 Anzahl der Spenderkonsile durch die DSO | ______________ |
| 3.2 Anzahl der durchgeführten Gespräche zur Entscheidung zur Organspende
davon | ______________ |
| durch Transplantationsbeauftragten/Arzt des Krankenhauses | ______________ |
| durch Transplantationsbeauftragten/Arzt des Krankenhauses und DSO-Koordinator durch DSO-Koordinator | ______________ |
| (Ausschließlich das "letzte" Gespräch ist hier gemeint.) | |
| 3.3 Lag zum Zeitpunkt der Entscheidung zur Organspende eine schriftliche Willenserklärung vor (z.B. Organspendeausweis oder Patientenverfügung) (Anzahl Fälle mit vorliegenden Organspendeausweisen oder Patientenverfügungen)? | ______________ |
3.4 Anzahl und Art der realisierten Organspenden nach § 9 Absatz 1 TPG Anzahl Organspenden (Gesamt)
Anzahl Einorgan- oder Nierenentnahmen | ______________ |
Anzahl Mehrorganentnahmen | ______________ |
| davon von Spendern nach § 3 TPG (Entnahme mit Einwilligung des Spenders) | |
Anzahl Organspenden (Gesamt) | ______________ |
Anzahl Einorgan- oder Nierenentnahmen Anzahl Mehrorganentnahmen | ______________ |
| von Spendern nach § 4 TPG (Entnahme mit Zustimmung anderer Personen) | |
Anzahl Organspenden (Gesamt) | ______________ |
Anzahl Einorgan- oder Nierenentnahmen Anzahl Mehrorganentnahmen | ______________ |
| 3.5 Zahl und Art der verworfenen Organe (Zahl und Art der entnommenen und nicht transplantierten Organe.) | ______________ |
3.6 Wird die Feststellung möglicher Organspender krankenhausintern gezielt durch elektronische Datenanalyse unterstützt (z.B. durch die Software Transplantcheck oder sonstige Filterung von Daten)?
Ja | [ ] |
Nein | [ ] |
3.7 Wurde krankenhausintern ein standardisiertes Berichtswesen zu den Ergebnissen und Prozessen der Organspende etabliert?
Nein | [ ] |
Ja | [ ] |
Falls ja, bitte kurze Erläuterung | [ ] |
3.8 Teilnahme des Transplantationsbeauftragten an Intensivstationsvisiten?
Ja | [ ] | |
Nein | [ ] | |
Wenn ja, | täglich | [ ] |
| wöchentlich | [ ] | |
| Monatlich | [ ] | |
| unregelmäßig | [ ] | |
| bei Bedarf | ______________ |
Wurden darüber hinaus interne Spenderkonsile durch den/die Transplantationsbeauftragten durchgeführt?
Ja | [ ] |
Nein | [ ] |
3.9 Wurden klinikinterne Standard-Handlungsanweisungen (SOP) für die Organspendeprozesse im Krankenhaus erstellt?
Ja | [ ] |
Nein | [ ] |
3.10 Falls ja, bitte angeben, zu welchen Inhalten oder Bereichen des Organspendeprozesses die Standard-Handlungsanweisungen (SOP) erstellt wurden:
1. Titel Anweisung | _____________________________
_____________________________ |
2. Titel Anweisung | _____________________________
_____________________________ |
3. Titel Anweisung | _____________________________
_____________________________ |
3.11 Wie werden die Handlungsanweisungen im Krankhaus intern kommuniziert?
Interne Fortbildung | [ ] |
Regelmäßige Abteilungsbesprechungen | [ ] |
Einweisung neuer Mitarbeiter | [ ] |
Handbuch/Dienstanweisung | [ ] |
Intranet | [ ] |
Sonstiges | ______________ |
3.12 Durchgeführte interne Fortbildungs- oder Informationsveranstaltungen mit Bezug zur Organspende im Berichtsjahr
für ärztliches Personal | [ ] |
für pflegerisches Personal | [ ] |
für Klinikpersonal allgemein | [ ] |
für Öffentlichkeit | [ ] |
Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen (Gesamt) | ______________ |
4 Bemerkungen/Anregungen:
_____________________________________
Ausgestellt am _________________________
.
| Anhang 2 (zu Anlage 5) |
| Datenerhebung durch | Berichtsjahr 2013/ Veröffentlichung2014 | Berichtsjahr 2014/Veröffentlichung 2015 | Berichtsjahr 2015/ Veröffentlichung 2016 | Berichtsjahr 2016/ Veröffentlichung 2017 | ||||||
| Abfrage Formular | Veröffentlichung | Abfrage Formular | Veröffentlichung | Abfrage Formular | Veröffentlichung | Abfrage Formular | Veröffentlichung | |||
| 1 | Angaben zum Entnahmekrankenhaus | |||||||||
| 1.1 | Krankenhaus:
Name, Anschrift | DSO | - | x | - | x | - | x | - | x |
| Institutionskennzeichen | EK | x | x | x | x | x | x | x | x | |
| 1.2 | DSO-Kategorie (Auswahloptionen: A, B, C) | DSO | - | x | - | x | - | x | - | x |
| 1.3 | Anzahl vollstationär aufgestellter Betten | EK | x | x | x | x | x | x | x | x |
| 1.4 | Anzahl Intensivstationen des Entahmekrankenhauses | EK | x | x | x | x | x | x | x | x |
| 1.5 | Anzahl Intensivbetten | EK | x | x | x | x | x | x | x | x |
| 1.6 | Anzahl Intensivbetten laut Krankenhausplan | EK | x | x | x | x | x | x | x | x |
| 2 | Angaben zu dem/den Transplantationsbeauftragten | |||||||||
| 2.1 | Anzahl der Transplantationsbeauftragten im Berichtsjahr (Stichtag31.12.) | EK | x | x | x | x | x | x | x | x |
| 2.2 | Hauptverantwortlicher Ansprechpartner für die DSO | EK | x | - | x | - | x | - | x | - |
| 2.3 | Name, Titel der einzelnen Transplantationsbeauftragten | EK | - | - | - | - | x | - | x | - |
| 2.4 | Tätigkeit als Transplantationsbeauftragter seit | EK | - | - | - | - | x | - | x | - |
| 2.5 | Tätigkeit wurde ausgeübt bis | EK | - | - | - | - | x | - | x | - |
| 2.6 | Qualifikation des Transplantationsbeauftragten (Arzt/Pflegekraft) | EK | x | x | x | x | x | x | x | x |
| 2.7 | falls Arzt, Funktion (Auswahloptionen: Chefarzt, Oberarzt, Assistenzarzt, Sonstige) | EK | - | - | - | - | x | - | x | - |
| Berufliche Qualifikation/ Abgeschlossene Weiterbildungen | EK | - | - | - | - | x | - | x | - | |
| Fortbildungen der letzten3 Jahre mit Bezug zur Organspende | EK | - | - | - | - | x | - | x | - | |
| 2.8 | falls Pflegekraft, Funktion (Auswahloptionen: Pflegedienstleitung, Stationsleitung, Pflegekraft, Sonstige) | EK | - | - | - | - | x | - | x | - |
| Berufliche Qualifikation/Abgeschlossene Weiterbildungen | EK | - | - | - | - | x | - | x | - | |
| Fortbildungen der letzten 3 Jahre mit Bezug zur Organspende | EK | - | - | - | - | x | - | x | - | |
| 3 | Angaben zu Tätigkeiten des Entnahmekrankenhauses | |||||||||
| 3.1 | Anzahl der Spenderkonsile durch die DSO | DSO | - | x | - | x | - | x | - | x |
| 3.2 | Anzahl der durchgeführten Gespräche zur Entscheidung zur Organspende | DSO/ab BJ 2015 EK | x* | x | x* | x | x | x | x | x |
| davon durch Entnahmekrankenhaus | DSO/ab BJ2015 EK | x* | x | x* | x | x | x | x | x | |
| davon durch Entnahmekrankenhaus und DSO | DSO/ab BJ2015 EK | x* | x | x* | x | x | x | x | x | |
| davon durch DSO | DSO/ab BJ2015 EK | x* | x | x* | x | x | x | x | x | |
| 3.3 | Lag zum Zeitpunkt der Entscheidung zur Organspende eine schriftliche Willenserklärung vor? (Anzahl Organspendeausweise oder Patientenverfügungen) | DSO/ab BJ 2015 EK | x* | x | x* | x | x | x | x | x |
| 3.4 | Anzahl und Art der realisierten Organspenden nach § 9 Absatz 1 TPG (Differenzierung nach § 3 TPG (Entnahme mit Einwilligung des Spenders) und § 4 TPG (Entnahme mit Zustimmung anderer Personen)) | DSO | - | x | - | x | - | x | - | x |
| Anzahl Organspenden Gesamt | DSO | - | x | - | x | - | x | - | x | |
| Anzahl Einorgan- und Nierenentnahmen | DSO | - | x | - | x | - | x | - | x | |
| Anzahl Mehrorganentnahmen | DSO | - | x | - | x | - | x | - | x | |
| 3.5 | Zahl und Art der verworfenen Organe (entnommen und nicht transplantiert) | DSO | - | x | - | x | - | x | - | x |
| 3.6 | Wird die Feststellung möglicher Organspender krankenhausintern gezielt durch elektronische Datenanalyse unterstützt? | EK | - | - | x | - | x | - | x | - |
| 3.7 | Wurde krankenhausintern ein standardisiertes Berichtswesen zu den Ergebnissen und Prozessen der Organspende etabliert? | EK | - | - | x | - | x | - | x | - |
| 3.8 | Teilnahme des Transplantationsbeauftragten an Intensivstationsvisiten (Auswahloptionen: täglich, wöchentlich, monatlich, unregelmäßig, bei Bedarf) | EK | - | - | x | - | x | - | x | - |
| Durchführung zusätzlicher Spenderkonsile durch den Tx-Beauftragten | EK | - | - | x | - | x | - | x | - | |
| 3.9 | Wurden klinikinterne Standard-Handlungsanweisungen (SOP) für die Organspendeprozesse im Krankenhaus erstellt? | EK | - | - | x | - | x | - | x | - |
| 3.10 | Inhalte oder Bereiche des Organspendeprozesses für die Standard-Handlungsanweisungen (SOP) erstellt wurden | EK | - | - | x | - | x | - | x | - |
| 3.11 | Wie werden die Handlungsanweisungen im Krankenhaus intern kommuniziert? (Auswahloptionen: interne Fortbildung, regelmäßige Abteilungsbesprechungen, Einweisung neuer Mitarbeiter, Handbuch/Dienstanweisung, Intranet, Sonstiges) | EK | - | - | x | - | x | - | x | - |
| 3.12 | Durchgeführte interne Fortbildungs- oder Informationsveranstaltungen mit Bezug zur Organspende (Auswahloptionen: ärztliches Personal, pflegerisches Personal, Klinikpersonal allgemein, Öffentlichkeit) | EK | - | - | x | - | x | - | x | - |
| 4. | Bemerkungen/Anregungen | EK | x | - | x | - | x | - | x | - |
| *) nur Daten, die bei der DSO vorliegen BJ: Berichtsjahr EK: Entnahmekrankenhaus | ||||||||||
Neu
Vereinbarung zur Tätigkeit und Finanzierung von Transplantationsbeauftragten
| zwischen der Deutschen Stiftung Organtransplantation, Frankfurt am Main | |
| - im Folgenden DSO genannt - | |
| und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Berlin | |
| - im Folgenden DKG genannt - | |
| und der Bundesärztekammer, Berlin | |
| - im Folgenden BÄK genannt - | |
| sowie dem GKV-Spitzenverband, Berlin | |
| - im Folgenden GKV-Spitzenverband genannt - | |
| im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung, Köln | |
| - im Folgenden PKV genannt - |
§ 1 Zweck der Vereinbarung
Für die Bestellung von Transplantationsbeauftragten erhalten Entnahmekrankenhäuser nach § 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 TPG einen angemessenen pauschalen Zuschlag. Die Höhe der pauschalen Zuschläge, die Abrechnungsbestimmungen zur Auskehrung dieser Beträge auf die Entnahmekrankenhäuser sowie die durch die Entnahmekrankenhäuser zu erhebenden Angaben über die Tätigkeiten der Transplantationsbeauftragten gemäß § 5 Absatz 2 des Vertrags nach § 11 Absatz 2 TPG werden in der folgenden Vereinbarung geregelt.
Finanzierungsgrundsätze
§ 2 Höhe der Gesamtbeträge
(1) Zur Finanzierung von Transplantationsbeauftragten steht ein jährlicher Gesamtbetrag von 18.000 000,00 Euro zur Verfügung.
(2) Die Aufwandserstattung für Transplantationsbeauftragte besteht aus einem einheitlichen Sockelbetrag und einer volumenabhängigen Komponente. Für den Sockelbetrag stehen 7.200 000,00 Euro (40 Prozent des Gesamtbetrags) und für die volumenabhängige Komponente 10.800 000,00 Euro (60 Prozent des Gesamtbetrags) zur Verfügung.
(3) Sofern die Umsätze aus dieser Vereinbarung umsatzsteuerpflichtig sind oder dies werden, ist die Umsatzsteuer zusätzlich zu der in Absatz 2 geregelten und nach § 3 berechneten Aufwandserstattungen zu entrichten.
§ 3 Berechnung der Aufwandserstattungen
(1) Der einheitliche Sockelbetrag wird zu gleichen Teilen auf alle abrechnungsberechtigten Krankenhäuser umgelegt. Abrechnungsberechtigt sind alle im jeweiligen Abrechnungsjahr nach § 9a Absatz 1 TPG behördlich benannten Entnahmekrankenhäuser (abrechnungsberechtigtes Krankenhaus), sofern diese nicht nach § 9b Absatz 3 Satz 4 TPG von der verpflichtenden Bestellung eines Transplantationsbeauftragten freigestellt sind. Sofern die landesrechtlichen Voraussetzungen zur Benennung von Entnahmekrankenhäusern zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vereinbarung noch nicht abschließend vorliegen, sind in dem entsprechenden Bundesland alle zugelassenen Krankenhäuser abrechnungsberechtigt, die nach ihrer räumlichen und personellen Ausstattung entsprechend § 9a Absatz 1 TPG in der Lage sind, Organentnahmen zu ermöglichen. Dies ist gegenüber der DSO in geeigneter Weise nachzuweisen. Das Vorliegen einer behördlichen Benennung nach § 9a Absatz 1 TPG als Entnahmekrankenhaus ist in diesem Fall keine Abrechnungsvoraussetzung.
(2) Die DSO schreibt die ihr bekannten Entnahmekrankenhäuser an und informiert sie über das jährlich maßgebliche Verfahren zur Berechnung und Ausschüttung der Aufwandserstattungen. Ergänzend informiert die DKG die Krankenhäuser über ihre Mitgliedsverbände.
(3) Die Berechnung der volumenabhängigen Komponente erfolgt auf Basis der in Anlage 1 der Richtlinie der Bundesärztekammer gemäß § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 TPG zur ärztlichen Beurteilung nach § 9a Absatz 2 Nummer 1 TPG (bis zum 31. April 2012 § 11 Absatz 4 Satz 2 TPG) in der jeweils gültigen Fassung aufgeführten Erkrankungen (ICD-Kodes). Abrechnungsberechtigt sind alle Krankenhäuser gemäß Absatz 1. Eine Liste dieser ICD-Kodes wird durch die DSO auf der Internetseite der DSO zum Abruf bereitgestellt. Berechnungsgrundlage ist die nach diesen ICD-Kodes ("Möglicherweise zum Hirntod führende akute schwere Erkrankungen oder Schäden des Gehirns") ermittelte Anzahl der verstorbenen Fälle in den Krankenhäusern nach Absatz 1. Zur Ermittlung der Anzahl der Fälle durch das Krankenhaus werden die Daten im Datenformat der Vereinbarung nach § 21 des Krankenhausentgeltgesetzes des dem jeweiligen Abrechnungsjahr vorangehenden Jahres herangezogen. Die abrechnungsberechtigten Krankenhäuser übermitteln der DSO mittels eines standardisierten Formulars bis zum 31. März des Abrechnungsjahres die Anzahl der ermittelten Fälle des vorangehenden Jahres. Die DSO stellt den abrechnungsberechtigten Krankenhäusern in Abstimmung mit den Auftraggebern jeweils das entsprechende Formular zur Verfügung.
(4) Die Berechnung der volumenabhängigen Komponente für das einzelne Krankenhaus erfolgt durch die DSO indem der Gesamtbetrag der volumenabhängigen Komponente durch die Gesamtanzahl der nach Absatz 3 gemeldeten Fälle geteilt und mit der hausindividuellen Anzahl der gemeldeten Fälle multipliziert wird. Das Ergebnis ist kaufmännisch auf zwei Stellen hinter dem Komma zu runden.
§ 4 Auszahlung der Aufwandserstattungen
(1) Die Auszahlung der Aufwandserstattungen erfolgt aus den nach den jährlichen Vereinbarungen zum DSO-Budget (Anlage 4 des Vertrags nach § 11 Absatz 2 TPG) zur Verfügung gestellten Mitteln durch die DSO an die jeweils abrechnungsberechtigten Krankenhäuser. Die Auszahlung der Aufwandserstattungen erfolgt in vier Teilbeträgen (zum 30. April, 31. Juli und 31. Oktober des Abrechnungsjahres sowie zum 31. Januar des Folgejahres). Dabei erfolgt die Auszahlung in Höhe des der DSO im jeweiligen Quartal tatsächlich erstatteten Gesamtbetrags aus der je transplantiertem Organ zu erstattenden Transplantationsbeauftragtenpauschale gemäß der jährlichen Vereinbarungen zum DSO-Budget (Anlage 4 des Vertrags nach § 11 Absatz 2 TPG), maximal bis zu einem Viertel des für das Abrechnungsjahr vereinbarten Gesamtbetrags nach § 2 Absatz 1. Etwaige Über- oder Unterschreitungen des Gesamtbetrags nach § 2 werden im Rahmen der letzten Auszahlung zum 31. Januar des Folgejahres zu 100 Prozent an die abrechnungsberechtigten Krankenhäuser ausgeglichen. Im Falle einer Umsatzsteuerpflicht nach § 2 Absatz 3, wird der zusätzlich entstehende Anspruch der Entnahmekrankenhäuser auf Auszahlung des auf die Umsatzsteuer entfallenden Betrags erst dann fällig, wenn die Erstattung dieses zusätzlichen Betrags durch die Krankenkassen an die DSO erfolgt ist. Sofern notwendig, wird die DSO-Budgetvereinbarung auch unterjährig angepasst. Die Auszahlung ist daran geknüpft, dass die vollständigen Angaben nach § 3 Absatz 3 (bis zum 31. März des Abrechnungsjahres) und § 5 (bis zum 31. März des Folgejahres) fristgerecht an die DSO übermittelt wurden.
Berichtspflichten der Entnahmekrankenhäuser
§ 5 Übermittlung von Angaben zu den Tätigkeiten der Transplantationsbeauftragten
(1) Für die Berichterstattung der DSO über die Tätigkeiten der Entnahmekrankenhäuser übermitteln die Entnahmekrankenhäuser der DSO gemäß § 5 Absatz 2 des Vertrags nach § 11 Absatz 2 TPG die erforderlichen Angaben für das jeweilige Berichtsjahr.
(2) Die für die Berichterstellung erforderlichen Angaben der Entnahmekrankenhäuser sind in Anhang 1 dargestellt. Die daraus für die Berichterstattung über die einzelnen Berichtsjahre 2017, 2018 und 2019 von den Entnahmekrankenhäusern zu übermittelnden Angaben sind in Anhang 2 dargestellt.
(3) Die Übermittlung der nach Absatz 2 geregelten Angaben an die DSO hat durch die Entnahmekrankenhäuser bis spätestens zum 31. März des auf den Berichtszeitraum folgenden Jahres zu erfolgen.
(4) Zur Übermittlung der erforderlichen Angaben durch die Entnahmekrankenhäuser hält die DSO im Einvernehmen mit den Auftraggebern eine elektronische Plattform vor.
§ 6 Verwendung und Veröffentlichung von Angaben der Transplantationsbeauftragten durch die DSO
(1) Die Angaben nach § 5 werden der DSO zum Zwecke der Erstellung des Tätigkeitsberichts gemäß § 5 Absatz 2 des Vertrags nach § 11 Absatz 2 TPG übermittelt. Die Verwendung und Veröffentlichung von Angaben für diesen Zweck durch die DSO erfolgt nach Maßgabe der folgenden Absätze.
(2) Im Rahmen der Erstellung der Tätigkeitsberichte über die Jahre 2017 bis 2019 werden durch die DSO folgende Angaben aus Anhang 1 bezogen auf das Entnahmekrankenhaus veröffentlicht:
1 Alle in Nummer 1 (Angaben zum Entnahmekrankenhaus) enthaltenen Angaben.2 Folgende Angaben aus Nummer 2 (Angaben zu dem/den Transplantationsbeauftragten):
2.1 Anzahl der Transplantationsbeauftragten im Berichtsjahr
2.6 Qualifikation des Transplantationsbeauftragten (Arzt/Pflegekraft)
3 Folgende Angaben aus Nummer 3 (Angaben zu Tätigkeiten des Entnahmekrankenhauses):
3.1 Anzahl der Spenderkonsile durch die DSO
3.2 Anzahl der durchgeführten Gespräche zur Entscheidung zur Organspende
3.3 Lag zum Zeitpunkt der Entscheidung zur Organspende eine schriftliche Willenserklärung vor (z.B. Organspendeausweis oder Patientenverfügung) (Anzahl Organspendeausweise oder Patientenverfügungen)?
3.4 Anzahl und Art der durchgeführten Organentnahmen nach § 9 Absatz 1 TPG, getrennt nach Organen von Spendern nach den §§ 3 und 4 TPG
3.5 Zahl und Art der verworfenen Organe
(3) Eine zusammenfassende Übersicht der vorgenannten zu veröffentlichenden Berichtsinhalte lässt sich ebenfalls Anhang 2 entnehmen.
(4) Eine weitergehende, auf das Entnahmekrankenhaus bezogene Veröffentlichung von Angaben ist nicht zulässig. Ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung aller Vertragspartner darf die DSO ausgewählte Angaben aus Anhang 1 in aggregierter Form veröffentlichen. Aggregationsebenen können dabei insbesondere die jeweilige DSO-Region oder DSO-Klassifikation sein. Davon ausgenommen sind sämtliche personenbezogenen Angaben.
Schlussbestimmungen, Inkrafttreten und Laufzeit
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Sofern nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung durch Landesrecht Vorgaben zur Erstellung von Berichten durch Entnahmekrankenhäuser oder Transplantationsbeauftragte in Kraft treten, verpflichten sich die Vertragspartner, die Auswirkungen dieser Vorgaben auf die Inhalte dieser Vereinbarung zu prüfen. Die Vertragspartner prüfen insbesondere die Möglichkeiten einer Zusammenführung der Erhebung von Angaben der Entnahmekrankenhäuser oder Transplantationsbeauftragten.
(2) Es besteht Einvernehmen, Methoden der datengestützten Analyse des Spenderpotenzials weiterzuentwickeln. Die Vertragspartner verpflichten sich gemeinsam daran mitzuwirken. Sie prüfen überdies die Möglichkeit einer externen wissenschaftlichen Beauftragung.
§ 8 Inkrafttreten und Laufzeit
Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und endet am 31. Dezember 2019. Die Verpflichtung der Entnahmekrankenhäuser nach § 5 Absatz 3 für das Berichtsjahr 2019 bleibt unberührt. Die Verpflichtung der DSO zur Erstellung von Tätigkeitsberichten nach § 5 des Vertrags nach § 11 Absatz 2 TPG bleibt davon ebenfalls unberührt.
| ____________________________________________ |
| Deutsche Stiftung Organtransplantation |
| ____________________________________________ |
| Bundesärztekammer |
| ____________________________________________ |
| Deutsche Krankenhausgesellschaft |
| ____________________________________________ |
| GKV-Spitzenverband |
| ____________________________________________ |
| im Einvernehmen mit |
| ____________________________________________ |
| Verband der Privaten Krankenversicherung |
.
| Anhang 1 (zu Anlage 5) |
1 Angaben zum Entnahmekrankenhaus
1.1 Krankenhaus
| |||||||||||
1.2 DSO-Kategorie
| |||||||||||
| 1.3 Anzahl vollstationär aufgestellter Betten (Ist-Wert; Jahresdurchschnitt) (Bitte entsprechend der Angaben zur Krankenhausstatistik"- Krankenhäuser - Teil I: Grunddaten" der statistischen Ämter angeben.) | ___________________ | ||||||||||
| 1.4 Anzahl Intensivstationen des Entnahmekrankenhauses | ___________________ | ||||||||||
| 1.5 Anzahl Intensivbetten (Ist-Wert; Jahresdurchschnitt) (Bitte entsprechend der Angaben zur Krankenhausstatistik"- Krankenhäuser - Teil I: Grunddaten" der statistischen Ämter angeben. Intensivbetten sind nach der den Angaben zugrunde liegenden Definition des Statistischen Bundesamtes Betten, die zur intensivmedizinischen Behandlung in der Einrichtung aufgestellt sind. Zu den Intensivbetten zählen auch Schwerkrankenbetten mit Überwachungseinrichtungen, nicht aber Aufwachbetten.) | ___________________ | ||||||||||
| 1.6 Anzahl Intensivbetten laut Krankenhausplan (falls explizit ausgewiesen) | |||||||||||
| 2 Angaben zu dem/den Transplantationsbeauftragten | ___________________ | ||||||||||
| 2.1 Anzahl der Transplantationsbeauftragten im Berichtsjahr (Stichtag 31. Dezember) | |||||||||||
2.2 Hauptverantwortlicher Ansprechpartner für die DSO
(Die nachfolgenden Angaben sollen für alle im Berichtszeitraum tätigen Transplantationsbeauftragten ausgefüllt werden.) | |||||||||||
2.3 Erster Transplantationsbeauftragte/r
| |||||||||||
| 2.4 Tätigkeit als Transplantationsbeauftragter seit | ___________________ | ||||||||||
| 2.5 Falls die Tätigkeit als Transplantationsbeauftragter nicht bis zum Ende des Berichtszeitraums ausgeübt wurde, Tätigkeit wurde ausgeübt bis | ___________________ | ||||||||||
2.6 Qualifikation des Transplantationsbeauftragten
| |||||||||||
| 2.7 falls Arzt, bitte ausfüllen
Funktion des ärztlichen Transplantationsbeauftragten
| |||||||||||
| berufliche Qualifikation des ärztlichen Transplantationsbeauftragten abgeschlossene Weiterbildung(en) | ___________________ | ||||||||||
| ___________________ | |||||||||||
| ___________________ | |||||||||||
| (Bitte alle zum 31. Dezember des jeweiligen Berichtsjahrs abgeschlossenen Weiterbildungen, Schwerpunkte, Zusatz-Weiterbildungen angeben)
Fortbildung(en) der letzten 3 Jahre mit Bezug zur Organspende |
___________________ | ||||||||||
| ___________________ | |||||||||||
| ___________________ | |||||||||||
| 2.8 falls Pflegekraft, bitte ausfüllen
Funktion des pflegerischen Transplantationsbeauftragten
| |||||||||||
| berufliche Qualifikation des pflegerischen Transplantationsbeauftragten | |||||||||||
| Ausbildung | ___________________ | ||||||||||
| Abgeschlossene Weiterbildung(en) | ___________________ | ||||||||||
| ___________________ | |||||||||||
| ___________________ | |||||||||||
| Fortbildung(en) der letzten 3 Jahre mit Bezug zur Organspende | ___________________ | ||||||||||
| ___________________ | |||||||||||
| ___________________ | |||||||||||
| 3 Angaben zu Tätigkeiten des Entnahmekrankenhauses | |||||||||||
| 3.1 Anzahl der Spenderkonsile durch die DSO | ___________________ | ||||||||||
| 3.2 Anzahl der durchgeführten Gespräche zur Entscheidung zur Organspende | ___________________ | ||||||||||
| davon | |||||||||||
| durch Transplantationsbeauftragten/Arzt des Krankenhauses | ___________________ | ||||||||||
| durch Transplantationsbeauftragten/Arzt des Krankenhauses und DSO-Koordinator | ___________________ | ||||||||||
| durch DSO-Koordinator (Ausschließlich das "letzte" Gespräch ist hier gemeint.) | |||||||||||
| 3.3 Lag zum Zeitpunkt der Entscheidung zur Organspende eine schriftliche Willenserklärung vor (z.B. Organspendeausweis oder Patientenverfügung) ? (Anzahl Fälle mit vorliegenden Organspendeausweisen oder Patientenverfügungen) | ___________________ | ||||||||||
| 3.4 Anzahl und Art der realisierten Organspenden nach § 9 Absatz 1 TPG | ___________________ | ||||||||||
| Anzahl Organspenden (Gesamt) | |||||||||||
| Anzahl Einorgan- oder Nierenentnahmen | ___________________ | ||||||||||
| Anzahl Mehrorganentnahmen | ___________________ | ||||||||||
| davon
von Spendern nach § 3 TPG (Entnahme mit Einwilligung des Spenders) | |||||||||||
| Anzahl Organspenden (Gesamt) | ___________________ | ||||||||||
| Anzahl Einorgan- oder Nierenentnahmen | ___________________ | ||||||||||
| Anzahl Mehrorganentnahmen | ___________________ | ||||||||||
| von Spendern nach § 4 TPG (Entnahme mit Zustimmung anderer Personen) | |||||||||||
| Anzahl Organspenden (Gesamt) | ___________________ | ||||||||||
| Anzahl Einorgan- oder Nierenentnahmen | ___________________ | ||||||||||
| Anzahl Mehrorganentnahmen | ___________________ | ||||||||||
| 3.5 Zahl und Art der verworfenen Organe (Zahl und Art der entnommenen und nicht transplantierten Organe.) | ___________________ | ||||||||||
3.6 Wird die Feststellung möglicher Organspender krankenhausintern gezielt durch elektronische Datenanalyse unterstützt (z.B. durch die Software Transplantcheck oder sonstige Filterung von Daten)?
| |||||||||||
3.7 Wurde krankenhausintern ein standardisiertes Berichtswesen zu den Ergebnissen und Prozessen der Organspende etabliert?
| |||||||||||
| 3.8 Teilnahme des Transplantationsbeauftragten an Intensivstationsvisiten?
Wenn ja
| |||||||||||
| Wurden darüber hinaus interne Spenderkonsile durch den/die Transplantationsbeauftragten durchgeführt? |
| ||||||||||
| 3.9 Wurden klinikinterne Standard-Handlungsanweisungen (SOP) für die Organspendeprozesse im Krankenhaus erstellt? |
| ||||||||||
| 3.10 Falls ja, bitte angeben, zu welchen Inhalten oder Bereichen des Organspendeprozesses die Standard-Handlungsanweisungen (SOP) erstellt wurden: | |||||||||||
| 1. Titel Anweisung Stand/letzte Aktualisierung | ___________________ | ||||||||||
| 2. Titel Anweisung Stand/letzte Aktualisierung | ___________________ | ||||||||||
| 3. Titel Anweisung Stand/letzte Aktualisierung | ___________________ | ||||||||||
| 3.11 Wie werden die Handlungsanweisungen im Krankhaus intern kommuniziert? | |||||||||||
| Interne Fortbildung |
[ ] | ||||||||||
| Regelmäßige Abteilungsbesprechungen |
[ ] | ||||||||||
| Einweisung neuer Mitarbeiter |
[ ] | ||||||||||
| Handbuch/Dienstanweisung |
[ ] | ||||||||||
| Intranet |
[ ] | ||||||||||
| Sonstiges |
___________________ | ||||||||||
| 3.12 Durchgeführte interne Fortbildungs- oder Informationsveranstaltungen mit Bezug zur Organspende im Berichtsjahr | |||||||||||
| für ärztliches Personal |
[ ] | ||||||||||
| für pflegerisches Personal |
[ ] | ||||||||||
| für Klinikpersonal allgemein |
[ ] | ||||||||||
| für Öffentlichkeit |
[ ] | ||||||||||
| Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen (Gesamt) | ___________________ | ||||||||||
| 4 Bemerkungen/Anregungen:
_______________________________________________________________________________________ | |||||||||||
| Ausgestellt am
_______________________________________________________________________________________ | |||||||||||
.
| Anhang 2 (zu Anlage 5) |
|
|
Datenerhebung durch |
Berichtsjahre 2017 bis 2019/ Veröffentlichung 2018 bis 2020 | ||
|
Abfrage Formular |
Veröffentlichung | |||
|
1 |
Angaben zum Entnahmekrankenhaus |
|
|
|
|
1.1 |
Krankenhaus: Name, Anschrift |
DSO |
- |
X |
|
|
Institutionskennzeichen |
EK |
X |
X |
|
1.2 |
DSO-Kategorie |
DSO |
- |
X |
|
|
(Auswahloptionen: A, B, C) |
|
|
|
|
1.3 |
Anzahl vollstationär aufgestellter Betten |
EK |
X |
X |
|
1.4 |
Anzahl Intensivstationen des Entahmekrankenhauses |
EK |
X |
X |
|
1.5 |
Anzahl Intensivbetten |
EK |
X |
X |
|
1.6 |
Anzahl Intensivbetten laut Krankenhausplan |
EK |
X |
X |
|
2 |
Angaben zu dem/den Transplantationsbeauftragten |
|
|
|
|
2.1 |
Anzahl der Transplantationsbeauftragten im Berichtsjahr |
EK |
X |
X |
|
|
(Stichtag 31. Dezember) |
|
|
|
|
2.2 |
Hauptverantwortlicher Ansprechpartner für die DSO |
EK |
X |
- |
|
2.3 |
Name, Titel der einzelnen Transplantationsbeauftragten |
EK |
X |
- |
|
2.4 |
Tätigkeit als Transplantationsbeauftragter seit |
EK |
X |
- |
|
2.5 |
Tätigkeit wurde ausgeübt bis |
EK |
X |
- |
|
2.6 |
Qualifikation des Transplantationsbeauftragten (Arzt/Pflegekraft) |
EK |
X |
X |
|
2.7 |
falls Arzt, Funktion (Auswahloptionen: Chefarzt, Oberarzt, Assistenzarzt, Sonstige) |
EK |
X |
- |
|
|
Berufliche Qualifikation/Abgeschlossene Weiterbildungen |
EK |
X |
- |
|
|
Fortbildungen der letzten 3 Jahre mit Bezug zur Organspende |
EK |
X |
- |
|
2.8 |
falls Pflegekraft, Funktion (Auswahloptionen: Pflegedienstleitung, Stationsleitung, Pflegekraft, Sonstige) |
EK |
X |
- |
|
|
Berufliche Qualifikation/Abgeschlossene Weiterbildungen |
EK |
X |
- |
|
|
Fortbildungen der letzten 3 Jahre mit Bezug zur Organspende |
EK |
X |
- |
|
3 |
Angaben zu Tätigkeiten des Entnahmekrankenhauses |
|
|
|
|
3.1 |
Anzahl der Spenderkonsile durch die DSO |
DSO |
- |
X |
|
3.2 |
Anzahl der durchgeführten Gespräche zur Entscheidung zur |
EK |
X |
X |
|
|
Organspende |
|
|
|
|
|
davon durch Entnahmekrankenhaus |
EK |
X |
X |
|
|
davon durch Entnahmekrankenhaus und DSO |
EK |
X |
X |
|
|
davon durch DSO |
EK |
X |
X |
|
3.3 |
Lag zum Zeitpunkt der Entscheidung zur Organspende eine schriftliche Willenserklärung vor? (Anzahl Organspendeausweise oder Patientenverfügungen) |
EK |
X |
X |
|
3.4 |
Anzahl und Art der realisierten Organspenden nach § 9 Absatz 1 |
DSO |
- |
X |
|
|
TPG (Differenzierung nach § 3 TPG (Entnahme mit Einwilligung des Spenders) und § 4 TPG (Entnahme mit Zustimmung anderer Personen)) |
|
|
|
|
|
Anzahl Organspenden Gesamt |
DSO |
- |
X |
|
|
Anzahl Einorgan- und Nierenentnahmen |
DSO |
- |
X |
|
|
Anzahl Mehrorganentnahmen |
DSO |
- |
X |
|
3.5 |
Zahl und Art der verworfenen Organe (entnommen und nicht transplantiert) |
DSO |
- |
X |
|
3.6 |
Wird die Feststellung möglicher Organspender krankenhaus- intern gezielt durch elektronische Datenanalyse unterstützt? |
EK |
X |
- |
|
3.7 |
Wurde krankenhausintern ein standardisiertes Berichtswesen zu den Ergebnissen und Prozessen der Organspende etabliert? |
EK |
X |
- |
|
3.8 |
Teilnahme des Transplantationsbeauftragten an Intensivstationsvisiten (Auswahloptionen: täglich, wöchentlich, monatlich, unregelmäßig, bei Bedarf) |
EK |
X |
- |
|
|
Durchführung zusätzlicher Spenderkonsile durch den TX-Beauf- tragten |
EK |
X |
- |
|
3.9 |
Wurden klinikinterne Standard-Handlungsanweisungen (SOP) für die Organspendeprozesse im Krankenhaus erstellt? |
EK |
X |
- |
|
3.10 |
Inhalte oder Bereiche des Organspendeprozesses für die Standard-Handlungsanweisungen (SOP) erstellt wurden |
EK |
X |
- |
|
3.11 |
Wie werden die Handlungsanweisungen im Krankenhaus intern kommuniziert? (Auswahloptionen: interne Fortbildung, regelmäßige Abteilungsbesprechungen, Einweisung neuer Mitarbeiter, Handbuch/Dienstanweisung, Intranet, Sonstiges) |
EK |
X |
- |
|
3.12 |
Durchgeführte interne Fortbildungs- oder Informationsveranstaltungen mit Bezug zur Organspende (Auswahloptionen: ärzliches Personal, pflegerisches Personal, Klinikpersonal allgemein, Öffentlichkeit) |
EK |
X |
- |
|
4 |
Bemerkungen/Anregungen |
EK |
X |
- |
|
BJ: Berichtsjahr EK: Entnahmekrankenhaus | ||||
| ENDE |