Änderungstext

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Anpassungen für das Berichtsjahr 2014

Vom 19. März 2015
(BAnz. AT vom 10.06.2015 B2)



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 19. März 2015 beschlossen, die Regelungen gemäß § 137 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser, Qb-R) in der Fassung vom 16. Mai 2013 (BAnz AT 24.07.2013 B5), zuletzt geändert am 19. März 2015 (BAnz AT 15.04.2015 B3), wie folgt zu ändern:

I.

Die Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser werden wie folgt geändert:

1. In § 3 Absatz 1 Satz 1 wird im 1. Spiegelstrich nach den Wörtern "einrichtungsinternes Qualitätsmanagement" die Angabe "sowie Umsetzung von Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen in Krankenhäusern nach § 137 Absatz 1d SGB V" eingefügt.

2. § 6 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird

aa) in Satz 2 das Wort "privaten" durch das Wort "Privaten" ersetzt und

bb) Satz 4 wie folgt gefasst:

alt neu
Ab dem Berichtsjahr 2013 hat die Übermittlung jeweils in der Zeit vom 15. November bis zum 15. Dezember des Erstellungsjahres zu erfolgen. "Ab dem Berichtsjahr 2014 hat die Übermittlung in der Zeit vom 15. Oktober bis zum 15. November des Erstellungsjahres zu erfolgen."

b) In Absatz 2 Satz 2 werden die Angabe "Ab dem Berichtsjahr 2013 hat die" durch das Wort "Die" und das Wort "jeweils" durch das Wort "hat" ersetzt.

c) Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa) Als Satz 1 wird eingefügt:

"Nachlieferungen oder Ersatz von Berichtsteilen nach den Buchstaben a, b und c können nur solchen Krankenhäusern gewährt werden, die sich und ihre Standorte gemäß Anlage 2 registriert und angemeldet haben.".

bb) Die (neuen) Sätze 2 bis 7 erhalten die Gliederungsbezeichnung a.

cc) Die (neuen) Sätze 8 bis 15 erhalten die Gliederungsbezeichnung b.

dd) Im (neuen) Satz 14 wird die Angabe "den Sätzen 1 bis 6" durch die Angabe "Buchstabe a" ersetzt.

ee) Der (neue) Satz 16 erhält die Gliederungsbezeichnung c.

ff) Der (neue) Satz 17

Nachlieferungen oder Ersatz von Berichtsteilen nach den Sätzen 1 bis 6 und Sätzen 7 bis 15 können nur solchen Krankenhäusern gewährt werden, die sich und ihre Standorte gemäß Anlage 2 registriert und angemeldet haben.

wird gestrichen.

d) In Absatz 4 Satz 1 wird das Wort "privaten" durch das Wort "Privaten" ersetzt.

e) In Absatz 5 Satz 1 wird das Wort "privaten" durch das Wort "Privaten" und die Wörter "der jeweiligen Lieferzeiträume" durch die Angabe "des Lieferzeitraums gemäß § 6 Absatz 2 und der Nachlieferzeiträume gemäß § 6 Absatz 3 Buchstabe a und b" ersetzt.

3. In § 9 Absatz 1 Satz 1 wird das Wort "privaten" durch das Wort "Privaten" ersetzt.

II.

Die Anlage 1 der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser wird gemäß Anlage zum Beschluss gefasst.
(Anlage 1 ist nicht abgedruckt)

III.

Der Anhang 2 zu Anlage 1 der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser wird wie folgt geändert:

1. Im Titel des Anhangs 2 zu Anlage 1 wird die Angabe "für das Berichtsjahr 2013" durch die Angabe "für das Berichtsjahr 2014" ersetzt.

2. Nach der "Auswahlliste "Spezielles therapeutisches Personal" (A-11.3)" werden die Auswahllisten ( A-12.2.3), ( A-12.2.3.1), ( A-12.2.3.2) und ( A-12.3.2) eingefügt:

3. Die " Auswahlliste "Besondere apparative Ausstattung" (A-13)" wird wie folgt gefasst:

alt neu
Auswahlliste "Besondere apparative Ausstattung" (A- 13)
Nummer Vorhandene Geräte Umgangssprachliche Bezeichnung 24h-Notfallverfügbarkeit Kommentar/Erläuterung
AA01 Angiographiegerät/DSA Gerät zur Gefäßdarstellung x
AA38 Beatmungsgerät zur Beatmung von Früh- und Neugeborenen Maskenbeatmungsgerät mit dauerhaft positivem Beatmungsdruck x
AA08 Computertomograph (CT) Schichtbildverfahren im Querschnitt mittels Röntgenstrahlen x
AA09 Druckkammer für hyperbare Sauerstofftherapie Druckkammer zur Sauerstoffüberdruckbehandlung
AA10 Elektroenzephalographiegerät (EEG) Hirnstrommessung x
AA43 Elektrophysiologischer Messplatz mit EMG, NLG, VEP, SEP, AEP Messplatz zur Messung feinster elektrischer Potentiale im Nervensystem, die durch eine Anregung eines der fünf Sinne hervorgerufen wurden
AA18 Hochfrequenzthermotherapiegerät Gerät zur Gewebezerstörung mittels Hochtemperaturtechnik
AA47 Inkubatoren Neonatologie Geräte für Früh- und Neugeborene (Brutkasten) x
AA50 Kapselendoskop Verschluckbares Spiegelgerät zur Darmspiegelung
AA21 Lithotripter (ESWL) Stoßwellen-Steinzerstörung
AA15 Gerät zur Lungenersatztherapie/ unterstützung x z.B. ECMO/ECLA
AA22 Magnetresonanztomograph (MRT) Schnittbildverfahren mittels starker Magnetfelder und elektromagnetischer Wechselfelder x
AA68 Offener Ganzkörper- Magnetresonanztomograph x
AA23 Mammographiegerät Röntgengerät für die weibliche Brustdrüse
AA14 Gerät für Nierenersatzverfahren Gerät zur Blutreinigung bei Nierenversagen (Dialyse) x z.B. Hämofiltration, Dialyse, Peritonealdialyse
AA26 Positronenemissionstomograph (PET)/PET-CT Schnittbildverfahren in der Nuklearmedizin, Kombination mit Computertomographie möglich
AA56 Protonentherapie Bestrahlungen mit Wasserstoff-Ionen
AA57 Radiofrequenzablation (RFA) und/oder andere Thermoablationsverfahren Gerät zur Gewebezerstörung mittels Hochtemperaturtechnik
AA30 Single-Photon-Emissionscomputertomograph (SPECT) Schnittbildverfahren unter Nutzung eines Strahlenkörperchens
AA32 Szintigraphiescanner/ Gammasonde Nuklearmedizinisches Verfahren zur Entdeckung bestimmter, zuvor markierter Gewebe, z.B. Lymphknoten zur Sentinel-Lymph-Node-Detektion
AA33 Uroflow/Blasendruckmessung/ Urodynamischer Messplatz Harnflussmessung
"Auswahlliste "Besondere apparative Ausstattung" (A-13)
Nr. Vorhandene Geräte
(X = Zusatzangabe
verpflichtend)
Umgangssprachliche
Bezeichnung
Zusatzangabe:
24 h-Notfallverfügbarkeit
Kommentar/Erläuterung
AA01 Angiographiegerät/DSA
(X)
Gerät zur Gefäßdarstellung Ja/Nein
AA38 Beatmungsgerät zur Beatmung von Früh- und Neugeborenen
(X)
Maskenbeatmungsgerät mit dauerhaft positivem Beatmungsdruck Ja/Nein
AA08 Computertomograph (CT)
(X)
Schichtbildverfahren im Querschnitt mittels Röntgenstrahlen Ja/Nein
AA09 Druckkammer für hyperbare Sauerstofftherapie Druckkammer zur Sauerstoffüberdruckbehandlung
AA10 Elektroenzephalographiegerät (EEG)
(X)
Hirnstrommessung Ja/Nein
AA43 Elektrophysiologischer Messplatz mit EMG, NLG, VEP, SEP, AEP Messplatz zur Messung feinster elektrischer Potentiale im Nervensystem, die durch eine Anregung eines der fünf Sinne hervorgerufen wurden
AA18 Hochfrequenzthermotherapiegerät Gerät zur Gewebezerstörung mittels Hochtemperaturtechnik
AA47 Inkubatoren Neonatologie
(X)
Geräte für Früh- und Neugeborene (Brutkasten) Ja/Nein
AA50 Kapselendoskop Verschluckbares Spiegelgerät zur Darmspiegelung
AA21 Lithotripter (ESWL) Stoßwellen-Steinzerstörung
AA15 Gerät zur Lungenersatztherapie/
-unterstützung
(X)
Ja/Nein z.B. ECMO/ECLA
AA22 Magnetresonanztomograph (MRT)
(X)
Schnittbildverfahren mittels starker Magnetfelder und elektromagnetischer Wechselfelder Ja/Nein
AA68 Offener Ganzkörper-Magnetresonanztomograph
(X)
Ja/Nein
AA23 Mammographiegerät Röntgengerät für die weibliche Brustdrüse
AA14 Gerät für Nierenersatzverfahren
(X)
Gerät zur Blutreinigung bei Nierenversagen (Dialyse) Ja/Nein z.B. Hämofiltration, Dialyse, Peritonealdialyse
AA26 Positronenemissionstomograph (PET)/PET-CT Schnittbildverfahren in der Nuklearmedizin, Kombination mit Computertomographie möglich
AA56 Protonentherapie Bestrahlungen mit Wasserstoff-Ionen
AA57 Radiofrequenzablation (RFA) und/oder andere Thermoablationsverfahren Gerät zur Gewebezerstörung mittels Hochtemperaturtechnik
AA30 Single-Photon-Emissionscomputertomograph (SPECT) Schnittbildverfahren unter Nutzung eines Strahlenkörperchens
AA32 Szintigraphiescanner/
Gammasonde
Nuklearmedizinisches Verfahren zur Entdeckung bestimmter, zuvor markierter Gewebe, z.B. Lymphknoten zur Sentinel-Lymph-Node-Detektion
AA33 Uroflow/Blasendruckmessung/Urodynamischer Messplatz Harnflussmessung

4. Die " Auswahlliste "Leistungen im Katalog nach § 116b SGB V" (B-[ X].8)" wird wie folgt geändert:

a) In der Kopfzeile wird der Text in der zweiten Spalte wie folgt gefasst:

"Nr. der Anlage zur Richtlinie über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V in der Fassung vom 20. Februar 2014"

b) Nach der letzten Zeile der Tabelle werden folgende Zeilen angefügt:

Nr. Nr. der Anlage zur Richtlinie über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V in der Fassung vom 20. Februar 2014 Angebotene Leistungen Kommentar/Erläuterung
LK29 Anlage 1a onkologische Erkrankungen - Tumorgruppe 1: gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle
LK30 Anlage 2a Tuberkulose und atypische Mykobakteriose

IV.

Anlage 2 der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser wird wie folgt geändert:

1. Im Titel der Anlage 2 wird die Angabe "für das Berichtsjahr 2013" durch die Angabe "für das Berichtsjahr 2014" ersetzt.

2. Die Tabelle unter der Überschrift Datenlieferverfahren wird wie folgt geändert:

Die mit "Anmeldung" überschriebene Spalte wird

a) in der Zeile mit der Angabe "2."

wie folgt gefasst:

alt neu
Für Krankenhäuser, die gemäß Teil C-1 der Anlage 1 an Verfahren der externen vergleichenden Qualitätssicherung nach § 137 SGB V teilnehmen, beginnt das Anmeldeverfahren 18 Wochen vor dem Ablauf der in § 6 Absatz 1 genannten Übermittlungsfrist für die Qualitätsberichte und endet 12 Wochen vor dem Ablauf dieser Übermittlungsfrist. Für alle anderen Krankenhäuser entspricht der Anmeldezeitraum dem Übermittlungszeitraum. "Das Anmeldeverfahren beginnt 18 Wochen vor dem Ablauf der in § 6 Absatz 1 genannten Übermittlungsfrist für die Qualitätsberichte und endet 12 Wochen vor dem Ablauf dieser Übermittlungsfrist."

b) in der Zeile mit der Angabe "5." wird in Satz 4 das Wort "zweiwöchigen" durch das Wort "vierwöchigen" ersetzt und Satz 5

Für Krankenhäuser, die nicht an Verfahren der externen vergleichenden Qualitätssicherung nach § 137 SGB V teilnehmen, entspricht der Anmeldezeitraum dem Übermittlungszeitraum und es findet keine Prüf- und Korrekturphase statt.

gestrichen,

c) in der Zeile mit der Angabe "6." wird folgender Satz 2 angefügt:

"Die Angaben zu den Institutionskennzeichen und Standortnummern können nur innerhalb des Anmeldeverfahrens nach Nummer 2 und der Korrekturphase nach Nummer 5 geändert werden." und

d) in der Zeile mit der Angabe "7." wie folgt gefasst:

alt neu
Unabhängig davon die krankenhausbezogenen Kontaktdaten innerhalb der Übermittlungsfristen nach § 6 Absatz 1 und 2 aktualisiert werden. "Abweichend davon können die sonstigen krankenhausbezogenen Kontaktdaten jederzeit aktualisiert werden."

V.

Die Änderung der Regelungen tritt am 1. Juli 2015 in Kraft.

ID: 16/0925

ENDE