Änderungstext

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Anpassungen für das Berichtsjahr 2016

Vom 24. November 2016
(BAnz. AT vom 22.12.2016 B3)



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 24. November 2016 beschlossen, die Regelungen gemäß § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser ( Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser, Qb-R) in der Fassung vom 16. Mai 2013 (BAnz AT 24.07.2013 B5), zuletzt geändert am 21. Juli 2016 (BAnz AT 05.08.2016 B3), wie folgt zu ändern:

I.

Für das Berichtsjahr 2016 wird eine Anlage 1 gemäß Anlage 1 zum Beschluss eingefügt.

II.

Für das Berichtsjahr 2016 wird ein Anhang 2 zu Anlage 1 (Auswahllisten) gemäß Anlage 2 zum Beschluss eingefügt.

III.

Die Änderung der Regelungen tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

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Anlage 1 Anlage 1

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Anhang 2 zu Anlage 1 Anlage 2

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ID: 171656


ENDE