Änderungstext

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Anpassungen für das Berichtsjahr 2015

Vom 17. März 2016
(BAnz. AT vom 26.04.2016 B2)



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 17. März 2016 beschlossen, die Regelungen gemäß § 137 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser, Qb-R) in der Fassung vom 16. Mai 2013 (BAnz AT 24.07.2013 B5), zuletzt geändert am 21. Januar 2016 (BAnz AT 24.02.2016 B1), wie folgt zu ändern:

I.

Die Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser werden wie folgt geändert:

1. Im Titel der Regelungen wird die Angabe " § 137 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 SGB V" durch die Angabe " § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB V" ersetzt.

2. § 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a) Der erste Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:

alt neu
nach § 137 Absatz 1 Nummer 1 SGB V (die verpflichtenden Maßnahmen der Qualitätssicherung nach § 135a Absatz 2, § 115b Absatz 1 Satz 3 und § 116b Absatz 4 Satz 4 SGB V unter Beachtung der Ergebnisse nach § 137a Absatz 2 Nummer 1 und 2 SGB V sowie die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement sowie Umsetzung von Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen in Krankenhäusern nach § 137 Absatz 1d SGB V), "nach § 136 Absatz 1 Nummer 1 SGB V (die verpflichtenden Maßnahmen der Qualitätssicherung nach § 135a Absatz 2, § 115b Absatz 1 Satz 3 und § 116b Absatz 4 Satz 4 SGB V unter Beachtung der Ergebnisse nach § 137a Absatz 3 Nummer 1 und 2 SGB V sowie die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement) sowie Umsetzung von Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen in Krankenhäusern nach § 136a Absatz 3 SGB V,"

b) Im zweiten Spiegelstrich wird die Angabe " § 137 Absatz 1 Nummer 2 SGB V" durch die Angabe " § 136 Absatz 1 Nummer 2 SGB V" ersetzt.

c) Im dritten Spiegelstrich wird die Angabe " § 137 Absatz 3 Nummer 1 SGB V" durch die Angabe " § 136b Absatz 1 Nummer 1 SGB V" ersetzt.

d) Der vierte Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:

alt neu
nach § 137 Absatz 3 Nummer 2 SGB V (Katalog planbarer Leistungen nach den §§ 17 und 17b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG), bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses in besonderem Maße von der Menge der erbrachten Leistungen abhängig ist sowie Mindestmengen für die jeweiligen Leistungen je Arzt, Ärztin oder Krankenhaus und Ausnahmetatbestände) sowie "nach § 136b Absatz 1 Nummer 2 SGB V (Mindestmengenregelung) sowie".

e) Der fünfte Spiegelstrich wird wie folgt geändert:

aa) Die Angabe " § 137 Absatz 1b SGB V" wird durch die Angabe " § 136a Absatz 1 Satz 4 und 5 SGB V" ersetzt.

bb) Die Angabe " § 137 Absatz 1a Satz 1 SGB V" wird durch die Angabe " § 136a Absatz 1 Satz 1 SGB V" ersetzt.

cc) Die Angabe " § 137 Absatz 3 Nummer 4 SGB V" wird durch die Angabe " § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB V" ersetzt.

dd) Die Angabe "Absatz 3 Nummer 4 SGB V" wird durch die Angabe " § 136b Absatz 6 SGB V" ersetzt.

f) Satz 2 wird wie folgt gefasst:

alt neu
Gemäß § 137 Absatz 3 Nummer 4 SGB V hat der Bericht Art und Anzahl der Leistungen des Krankenhauses auszuweisen sowie eine Erklärung zu enthalten, die unbeschadet der Rechte Dritter Auskunft darüber gibt, ob sich das Krankenhaus bei Verträgen mit leitenden Ärzten und Ärztinnen an die Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft nach § 136a Satz 2 SGB V hält; liegen diese Empfehlungen nicht vor oder hält sich das Krankenhaus nicht an sie, hat es unbeschadet der Rechte Dritter anzugeben, für welche Leistungen leistungsbezogene Zielvereinbarungen getroffen wurden. "Gemäß § 136b Absatz 6 Satz 2 hat der Bericht Art und Anzahl der Leistungen des Krankenhauses auszuweisen sowie gemäß § 135c Absatz 2 SGB V eine Erklärung zu enthalten, die unbeschadet der Rechte Dritter Auskunft darüber gibt, ob sich das Krankenhaus bei Verträgen mit leitenden Ärzten und Ärztinnen an die Empfehlungen nach § 135c Absatz 1 Satz 2 SGB V hält."

g) Folgender Satz 3 wird angefügt:

"Hält sich das Krankenhaus nicht an die Empfehlungen, hat es unbeschadet der Rechte Dritter anzugeben, welche Leistungen oder Leistungsbereiche von solchen Zielvereinbarungen betroffen sind."

3. In § 3 Absatz 2 Satz 1, § 4 und § 6 Absatz 2 Satz 1 werden jeweils nach der Angabe " Anlage 1" die Wörter "für das jeweilige Berichtsjahr" eingefügt.

4. In § 6 Absatz 3 Buchstabe b Satz 10 wird das Wort "Institution" durch das Wort "Institut" ersetzt.

5. In § 6 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 Satz 2 wird jeweils die Angabe " § 137 Absatz 3 Satz 5 SGB V" durch die Angabe " § 136b Absatz 1 Satz 3 SGB V" ersetzt.

6. In § 8 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe " § 137 Absatz 1 Satz 2 SGB V" durch die Angabe " § 137 Absatz 1 SGB V" ersetzt.

7. Nach § 9 wird folgende Anlagenübersicht ergänzt:

"Anlagenübersicht

Anlage 1: Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts

Anhang 1 zu Anlage 1: Datensatzbeschreibung
Anhang 2 zu Anlage 1: Auswahllisten
Anhang 3 zu Anlage 1: Qualitätsindikatoren aus den Verfahren gemäß QSKH-RL

Anlage 2: Annahmestelle und Datenlieferverfahren

Anlage 3: Verfahren zur Erstellung der Liste nach § 8 Absatz 1

Anhang zu Anlage 3: Stellungnahme-Formular für die Berichtsjahre 2013 und 2014"

II.

Für das Berichtsjahr 2015 wird eine Anlage 1 der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser gemäß Anlage 1 zum Beschluss gefasst.

III.

Für das Berichtsjahr 2015 wird ein Anhang 2 zu Anlage 1 (Auswahllisten) der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser gemäß Anlage 2 zum Beschluss gefasst.

IV.

Die Änderung der Regelungen tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

.

Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für das Berichtsjahr 2015 Anlage 1


alt neu
Allgemeine Ausfüllhinweise

Die Ausfüllhinweise sind für die nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser als Erläuterungen zu den einzelnen Berichtsteilen gesondert als solche kenntlich gemacht. Sofern in diesen Regelungen nach § 137 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 SGB V einschließlich ihrer Anlagen keine Aussagen zur Darstellung bestimmter Inhalte des Qualitätsberichts gemacht werden, liegen Art und Inhalt des Qualitätsberichts im Ermessen des Bericht erstattenden Krankenhauses.

1. Erläuterungen zur Berichterstellung Benennung des Qualitätsberichts

Der Qualitätsbericht trägt die Bezeichnung "Strukturierter Qualitätsbericht gemäß § 137 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 SGB V über das Berichtsjahr [JJJJ]" (jeweiliges Berichtsjahr). Das Datum der Erstellung ist aufzuführen.

Betroffene Krankenhäuser

Entsprechend § 2 Absatz 2 sind diese Regelungen von allen nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern für die Erstellung des Qualitätsberichts anzuwenden, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Krankenhäuser oder Einrichtungen handelt, die nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) mit DRG oder nach Bundespflegesatzverordnung (BPflV) abrechnen.

Krankenhäuser mit mehreren Standorten

Der Qualitätsbericht ist von einem Krankenhaus zu erstellen und nicht etwa von einer Trägerschaft gemeinsam für mehrere Krankenhäuser. Bei einem Krankenhaus mit mehreren nach § 108 SGB V zugelassenen Standorten ist ein vollständiger standortspezifischer Qualitätsbericht je Standort (Standortbericht) sowie zusätzlich ein Gesamtbericht über alle Standorte (Gesamtbericht) zu erstellen und zu übermitteln.

Der Gesamtbericht ist dabei die Zusammenfassung aller Standortberichte und hat entsprechend die Daten aller Standortberichte mit einzubeziehen.

Ziel ist eine unverfälschte Darstellung des Krankenhauses und seiner Standorte als umfassende Informationsgrundlage für alle Interessierten.

Berichtszeitraum

Zu berichten ist immer nur über die Krankenhäuser, Krankenhausstandorte und Organisationseinheiten bzw. Fachabteilungen eines Krankenhauses, die am Ende des Jahres, über das berichtet wird (Berichtsjahr), an der Versorgung teilgenommen haben (Stichtagsprinzip). Abweichend davon muss für den Fall, dass ein Krankenhaus, ein Krankenhausstandort oder eine Organisationseinheit bzw. Fachabteilung eines Krankenhauses bis zum 30. September des dem Berichtsjahr folgenden Jahres geschlossen wird, für das betreffende Krankenhaus bzw. den Krankenhausstandort kein Qualitätsbericht erstellt bzw. die betreffende Organisationseinheit/Fachabteilung nicht im Qualitätsbericht des Krankenhauses berücksichtigt werden.

Alle im Bericht gemachten Angaben müssen sich auf die im Berichtsjahr gültigen Regelungen (z.B. Verträge, Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses, Klassifikationen wie ICD, OPS) beziehen.

2. Umfang und Format des Qualitätsberichts 14

Format

Der Qualitätsbericht ist in einem maschinenverwertbaren standardisierten Datensatzformat gemäß den in Anhang 1 definierten Vorgaben zu erstellen. Der Vermerk "[Version für die auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen]" kennzeichnet die Berichtsteile, die separat von den nach QSKH-RL (Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern) auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen an die Annahmestelle übermittelt werden. Hierfür übermitteln die auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen die genannten Angaben nach Abschluss des Strukturierten Dialogs (gemäß QSKH-RL) tabellarisch an das Krankenhaus zur Fehlerprüfung und Kommentierung. Ab dem Berichtsjahr 2013 erfolgen Fehlerprüfung, Kommentierung und Rückmeldung an die auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen spätestens bis zum 30. November des Erstellungsjahres. Die auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen übermitteln in der Zeit vom 15. November bis 15. Dezember des Erstellungsjahres krankenhausbezogen die fehlergeprüften und kommentierten Daten an die Annahmestelle gemäß den in Anhang 1 definierten Vorgaben.

Anforderungen zum Datenschutz

Aus Datenschutzgründen werden Häufigkeiten <4, die sich aus Zahlen mit Patientenbezug ergeben (z.B. OPS-Anzahl, Leistungsbereiche), mit "< 4" angegeben. Die Angaben von Standorten, die diesen Tatbestand erfüllen, sind in der Summenbildung für den Gesamtbericht des Krankenhauses nicht zu berücksichtigen. In diesem Fall ist im Gesamtbericht zusätzlich zu dieser Summe ein "+ < 4" anzugeben.

Zu einigen Kapiteln (z.B. (z.B.C-1.2, C-4, ...) sind in den jeweiligen Ausfüllhinweisen spezifische Anforderungen zum Datenschutz vorgegeben.

Umfang

Um den Umfang des Qualitätsberichts zweckmäßig zu begrenzen, sind an einigen Stellen Zeichenbegrenzungen vorgesehen. Es wird empfohlen, auf weitergehende Informationen bzw. andere Informationsquellen (z.B. Unternehmensberichte, Broschüren, Homepage, Ansprechperson) zu verweisen, sofern das Krankenhaus hierzu Angaben machen möchte.

Gliederung des Qualitätsberichts

Der Qualitätsbericht besteht aus drei Teilen:

  • Teil A über die Struktur- und Leistungsdaten des Krankenhauses,
  • Teil B über die Struktur- und Leistungsdaten der Organisationseinheiten bzw. Fachabteilungen,
  • Teil C über die Qualitätssicherung.

Pflichtangaben versus freiwillige Angaben

Die Anforderungen gemäß der vorliegenden Anlage 1 zu den Regelungen gemäß § 137 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser sind als Mindestanforderungen zu verstehen. Bei darüber hinausgehenden freiwilligen Angaben ist darauf zu achten, dass die jeweiligen Zeichenbegrenzungen nicht überschritten werden. Für freiwillige Angaben stehen die Felder "Kommentar/Erläuterung" zur Verfügung.

Für alle Freitextangaben sollen möglichst umgangssprachliche Bezeichnungen verwendet werden.

Einige Kapitel des Qualitätsberichts müssen nur ausgefüllt werden, wenn diese auf das Krankenhaus zutreffen (z.B. C-5 Umsetzung Mindestmengenregelungen nach § 137 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 SGB V).

Um eine technisch möglichst einfache Struktur der Datenbankversion zu erreichen, sind die Hinweise "trifft nicht zu"/ "entfällt" in den meisten Fällen nicht explizit aufzunehmen, sondern über die technischen Vorgaben der XML-Struktur beschrieben.

Auswahllisten

Zu einigen Kapiteln (z.B. zu A-5, A-6) sind im Anhang 2 Auswahllisten vorgegeben. Die Auswahllisten sollen durch die Verwendung standardisierter Informationen der besseren Vergleichbarkeit und Auffindbarkeit der relevanten Informationen in den Qualitätsberichten dienen.

Einleitung

Ausfüllhinweis:
Hier sind folgende Angaben zu machen:

  • die für die Erstellung des Qualitätsberichts verantwortliche Person
  • die für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben im Qualitätsbericht verantwortliche Person ("Krankenhausleitung, vertreten durch [ ... ]")
  • weiterführende Links (z.B. zur Homepage des Krankenhauses, zu Broschüren, Unternehmensberichten), sofern diese nicht an geeigneter Stelle im Qualitätsbericht eingefügt werden können

A Struktur- und Leistungsdaten des Krankenhauses bzw. des Krankenhausstandorts

A-1 Allgemeine Kontaktdaten des Krankenhauses 14
(vollständige Angaben zur Erreichbarkeit)

Ausfüllhinweis:
Hier müssen ausreichende Angaben zur Erreichbarkeit gemacht werden. Verpflichtend sind folgende Kontaktdaten anzugeben:

I. Angaben zum Krankenhaus

Diese Angaben beziehen sich auf das Krankenhaus und sind in jedem Qualitätsbericht zu machen.

  1. Name und Hausanschrift des Krankenhauses; zusätzlich optional: Postanschrift
  2. Institutionskennzeichen
    1. Institutionskennzeichen des Berichtsjahres
      Hier ist das Institutionskennzeichen des Berichtsjahres anzugeben, das sowohl für die Identifikation bei der Annahmestelle als auch bei den mit der Durchführung der externen vergleichenden Qualitätssicherung beauftragten Stellen verwendet wurde. Liefert das Krankenhaus keine Daten für die externe vergleichende Qualitätssicherung, ist nur darauf zu achten, dass an dieser Stelle dasselbe Institutionskennzeichen angegeben wird, welches als Identifikation bei der Annahmestelle verwendet wird.
    2. Weitere relevante Institutionskennzeichen
      Hier können weitere, z.B. aktuellere Institutionskennzeichen angegeben werden.
  3. Standortnummer
    Bei Krankenhäusern mit nur einem Standort ist die Ziffer 00 anzugeben. Bei Krankenhäusern mit mehreren Standorten ist die Ziffer 99 anzugeben.
  4. Erreichbarkeit per Telefon, Telefax
  5. E-Mail-Adresse
  6. Internet-Adresse
  7. Angaben zur Leitung des Krankenhauses: Ärztliche Leitung, Pflegedienstleitung und Verwaltungsleitung mit Daten zur Erreichbarkeit

II. Bei Krankenhäusern mit mehreren Standorten zusätzlich:

a) Angaben zum Standort, über den berichtet wird

8. Name und Hausanschrift des Krankenhausstandorts; zusätzlich optional: Postanschrift
9. Institutionskennzeichen
10. Standortnummer
Hier ist die interne laufende Nummer des Standortes, auf den sich der Qualitätsbericht bezieht, anzugeben, beginnend mit der Ziffer 01. Dabei muss es sich um die Standortnummer handeln, die auch für die Identifikation bei der Annahmestelle sowie spätestens ab dem Berichtsjahr 2014 bei den mit der Durchführung der externen vergleichenden Qualitätssicherung beauftragten Stellen verwendet wird.
11. Erreichbarkeit per Telefon, Fax
12. E-Mail-Adresse
13. Internet-Adresse
14. Angaben zur Leitung des Krankenhausstandorts: Ärztliche Leitung, Pflegedienstleitung und Verwaltungsleitung mit Daten zur Erreichbarkeit

b) Im Gesamtbericht eines Krankenhauses über mehrere Standorte sind zusätzlich die Kontaktdaten aller Standorte anzugeben.

A-2 Name und Art des Krankenhausträgers

Name: ................................................

Art:

[ ] freigemeinnützig

[ ] öffentlich

[ ] privat

[ ] Sonstiges: ..........................................

Ausfüllhinweis:
Wenn die Art des Krankenhausträgers nicht einer der drei Kategorien "freigemeinnützig, öffentlich, privat" zuzuordnen ist, ist im Feld "Sonstiges" die Art des Krankenhausträgers anzugeben.

A-3 Universitätsklinikum oder akademisches Lehrkrankenhaus

[ ] ja Universität: ..........................................

[ ] nein Ausfüllhinweis:

Hier gibt das Krankenhaus an, ob es Universitätsklinikum oder akademisches Lehrkrankenhaus ist. Falls ja, so ist die zugehörige Universität anzugeben.

A-4 Regionale Versorgungsverpflichtung für die Psychiatrie

Für psychiatrische Fachkrankenhäuser bzw. Krankenhäuser mit einer psychiatrischen Fachabteilung: Besteht eine regionale Versorgungsverpflichtung?

[ ] ja

[ ] nein

Ausfüllhinweis:
Hier geben psychiatrische Fachkrankenhäuser bzw. Krankenhäuser mit einer psychiatrischen Fachabteilung an, ob eine regionale Versorgungsverpflichtung besteht oder nicht.

A-5 Medizinischpflegerische Leistungsangebote des Krankenhauses

Nummer Medizinischpflegerisches Leistungsangebot Kommentar/Erläuterung
MP14 Diät- und Ernährungsberatung z.B. bei Diabetes mellitus
... ...

Ausfüllhinweis:
Bei den Angaben zu medizinischpflegerischen Leistungsangeboten soll der Schwerpunkt auf den nichtärztlichen Leistungen liegen. Es sind alle medizinischpflegerischen Leistungsangebote des Krankenhauses darzustellen.

Wenn Angaben gemacht werden, sind aus der Auswahlliste (Anhang 2) die entsprechenden medizinischpflegerischen Leistungsangebote auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen.

Zu jedem medizinischpflegerischen Leistungsangebot können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung gemacht werden. Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

A-6 Weitere nichtmedizinische Leistungsangebote des Krankenhauses

Nummer Leistungsangebot Zusatzangaben Kommentar/Erläuterung
NM54 Berücksichtigung von besonderen Ernährungsgewohnheiten (im Sinne von Kultursensibilität) z.B. vegane Küche
... ... ...

Ausfüllhinweis:
Angaben zu weiteren nichtmedizinischen Leistungsangeboten werden - sofern vorhanden - für das gesamte Krankenhaus (allgemein) gemacht. Sie werden gemäß Auswahlliste (Anhang 2) mit den dort aufgeführten konkretisierenden Zusatzangaben dargestellt.

So ist unter der Schlüsselnummer NM54 "Berücksichtigung von besonderen Ernährungsgewohnheiten (im Sinne von Kultursensibilität)" zusätzlich anzugeben, zu welchen ein entsprechendes Angebot (z.B. jüdische/ muslimische Ernährung, vegetarische/vegane Küche) besteht. Preisangaben beziehen sich jeweils auf den Stichtag 1. Oktober des Erstellungsjahres.

Die Zusatzangaben zu den Leistungsangeboten gemäß Auswahlliste (Anhang 2) sind verpflichtend. Darüber hinaus können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben (z.B. zur Anzahl der jeweiligen Patientenzimmer oder über relevante Webseiten des Krankenhauses) gemacht werden. Die Angaben in den Spalten "Zusatzangaben" und "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

A-7 Aspekte der Barrierefreiheit 14

Nummer Aspekt der Barrierefreiheit Kommentar/Erläuterung
BF01 Beschriftung von Zimmern in Blindenschrift z.B. Keine Beschriftung von Behandlungs- und Funktionsräumen in Blindenschrift
... ... ...

Ausfüllhinweis:
Angaben zur Barrierefreiheit können entweder für das gesamte Krankenhaus (allgemein) oder spezifisch für eine Organisationseinheit bzw. Fachabteilung (fachabteilungsbezogen) gemacht werden. Unter A-7 sind nur die übergreifend verwirklichten Elemente der Barrierefreiheit für das gesamte Krankenhaus darzustellen. Dies bedeutet, dass all diejenigen Elemente der Barrierefreiheit, die schon unter A-7 angegeben werden, nicht unter B-[X].4 wiederholt werden dürfen.

Im Kommentarfeld ist jeweils zwingend anzugeben, wenn die genannten Aspekte der Barrierefreiheit nicht umfassend, sondern nur eingeschränkt verwirklicht sind. "Besondere personelle Unterstützung" ist dann anzugeben, wenn das Pflegepersonal besondere Weiterbildungen im Umgang mit Menschen mit Demenz, geistigen Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen hat. In diesem Fall ist im Kommentarfeld zu erläutern, auf welches Personal sich die Angabe bezieht. Dolmetscherdienste sind nur dann anzugeben, wenn es eine vertragliche Beziehung zu einem gewerblichen Dolmetscher oder einer gewerblichen Dolmetscherin gibt. Hier und unter Behandlungsmöglichkeiten durch fremdsprachliches Personal ist im Kommentarfeld aufzuführen, auf welche Sprachen sich die Angabe bezieht.

Zu jedem Aspekt der Barrierefreiheit können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung gemacht werden. Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

A-8 Forschung und Lehre des Krankenhauses

A-8.1 Forschung und akademische Lehre

Nummer Forschung, akademische Lehre und weitere ausgewählte wissenschaftliche Tätigkeiten Kommentar/Erläuterung
FL01 Dozenturen/Lehrbeauftragungen an Hochschulen und Universitäten
... ...

Ausfüllhinweis:
Hier können Angaben zur Forschung und akademischen Lehre gemacht werden.

Wenn Angaben zur Forschung und akademischen Lehre gemacht werden, sind aus der Auswahlliste (Anhang 2) die entsprechenden Inhalte auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen.

Zu jeder Nennung können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung gemacht werden. Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

A-8.2 Ausbildung in anderen Heilberufen

Nummer Ausbildung in anderen Heilberufen Kommentar/Erläuterung
HB01 Gesundheits- und Krankenpfleger und Gesundheits- und Krankenpflegerin
... ...

Ausfüllhinweis:
Hier können Angaben zu angebotenen Ausbildungen in anderen Heilberufen gemacht werden.

Wenn Angaben zum Ausbildungsangebot gemacht werden, sind aus der Auswahlliste (Anhang 2) die entsprechenden Heilberufe auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen.

Zu jedem Heilberuf können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung gemacht werden. Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

A-9 Anzahl der Betten im gesamten Krankenhaus

Ausfüllhinweis:
Hier gibt das Krankenhaus die Anzahl der Akut-Betten nach § 108/109 SGB V zum Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahres an. Das bedeutet, dass beispielsweise Reha-Betten nicht gezählt werden.

A-10 Gesamtfallzahlen 14

Gesamtzahl der im Berichtsjahr behandelten Fälle:

Vollstationäre Fallzahl:
Teilstationäre Fallzahl:
Ambulante Fallzahl:

Ausfüllhinweis:
Die Angabe der vollstationären und teilstationären Fälle ist verpflichtend. Für die Regelung zur Fallzählung wurden die gesetzlichen Vorgaben zugrunde gelegt.

Zählung der vollstationären Fälle:

Für Krankenhäuser bzw. Krankenhausbereiche, die unter den Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) fallen, richtet sich die Fallzählung nach § 8 FPV (Fallpauschalenvereinbarung) des jeweiligen Berichtsjahres.

Entsprechend den Abrechungsbestimmungen in § 8 FPV des jeweiligen Berichtsjahres zählt jede abgerechnete vollstationäre DRG-Fallpauschale im Jahr der Entlassung als ein Fall. Bei der Wiederaufnahme oder Rückverlegung in dasselbe Krankenhaus ist hier jeweils nur die Fallpauschale zu zählen, die nach der Neueinstufung für die zusammengefassten Krankenhausaufenthalte abgerechnet wird.

Für Krankenhäuser bzw. Krankenhausbereiche, die unter den Anwendungsbereich der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) fallen, richtet sich die Fallzählung nach der Fußnote 11 zur Leistungs- und Kalkulationsaufstellung (Anhang 2 der Anlage 1 zu § 17 Absatz 4 BPflV) und der Fußnote 4 zur Anlage "E1 Aufstellung der mit Bewertungsrelationen bewerteten Entgelte für das Krankenhaus" zur BPflV.

Entsprechend den unterschiedlichen Vorschriften zur Fallzählweise ergibt sich, dass bei interner Verlegung vom KHEntG- ins BPflV-System (und umgekehrt jeweils ein neuer Fall entsteht.

Zählung der teilstationären Fälle:

Für Krankenhäuser bzw. Krankenhausbereiche, die unter den Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) fallen, richtet sich die Fallzählung nach § 8 FPV (Fallpauschalenvereinbarung) des jeweiligen Berichtsjahres.

Die Fallzählung von teilstationären Fällen richtet sich für Krankenhausbereiche, die unter den Anwendungsbereich der BPflV fallen, nach der Fußnote 11a zur Leistungs- und Kalkulationsaufstellung (Anhang 2 der Anlage 1 zu § 17 Absatz 4 BPflV), sodass Patienten und Patientinnen, die wegen derselben Erkrankung regelmäßig oder mehrfach behandelt werden, je Quartal als ein Fall gezählt werden.

Entsprechend den unterschiedlichen Vorschriften zur Fallzählweise ergibt sich, dass bei interner Verlegung vom KHEntG- ins BPflV-System (und umgekehrt jeweils ein neuer Fall entsteht.

Zählung der ambulanten Fälle:

Es können alle ambulanten Fälle - einschließlich der Fälle der Privatambulanz - angegeben werden. Vorstationäre, teilstationäre und nachstationäre Fälle sowie ambulante Operationen werden an dieser Stelle nicht mitgezählt. Ambulante Operationen werden in Kapitel B-[X].9 dargestellt.

Es wird die Fallzählweise verwendet. Dabei wird jeder ambulante Kontakt eines Patienten oder einer Patientin mit den Organisationseinheiten/Fachabteilungen eines Krankenhauses gezählt.

A-11 Personal des Krankenhauses 15d

Ausfüllhinweis:
Die Angaben zur personellen Ausstattung zum Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahres sind verpflichtend.

Für die Angabe in Vollkräften erfolgt eine Zusammenfassung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten zu Vollzeitäquivalenten, indem die für jeden Beschäftigten oder jede Beschäftigte vereinbarten Wochen-, Monats- oder Jahresarbeitsstunden addiert und durch die von einer vollzeitbeschäftigten Person gemäß jeweiligem Tarifvertrag zu erbringenden Wochen-, Monats- oder Jahresarbeitsstunden dividiert werden. Zum Beispiel ergeben

  • 2 Halbzeitbeschäftigte mit jeweils 19,25 Wochenstunden = 38,5 Wochenstunden = dividiert durch 38,5 Wochenstunden je vollzeitbeschäftigter Person = 1 Vollkraft (Vollzeitäquivalent),
  • 1 Vollzeitkraft mit 39 Wochenstunden und 2 Halbzeitkräfte mit jeweils 19,5 Wochenstunden = 78 Wochenstunden = dividiert durch 39 Wochenstunden je vollzeitbeschäftigter Person = 2 Vollkräfte (Vollzeitäquivalente),
  • 3 Teilzeitkräfte mit jeweils 15 Wochenstunden = 45 Wochenstunden = dividiert durch 40 Wochenstunden je vollzeitbeschäftigter Person = gerundet 1,13 Vollkräfte (Vollzeitäquivalente).

A-11.1 Ärzte und Ärztinnen 14

Anzahl Kommentar/Erläuterung

Ärzte und Ärztinnen insgesamt
(außer Belegärzte und Belegärztinnen)
... Vollkräfte
- davon Fachärzte und Fachärztinnen ... Vollkräfte
Belegärzte und Belegärztinnen (nach § 121 SGB V) ... Personen
Ärzte und Ärztinnen, die keiner Fachabteilung zugeordnet sind ... Vollkräfte

Ausfüllhinweis:
Die Angaben in der Zeile"Ärzte und Ärztinnen insgesamt (außer Belegärzte und Belegärztinnen)" und der Zeile "- davon Fachärzte und Fachärztinnen" sollten der Summe der Angaben in allen Fachabteilungen/Organisationseinheiten entsprechen. In Zeile 4 können zusätzlich Ärzte und Ärztinnen angegeben werden, die keiner Fachabteilung zugeordnet sind.

Belegärzte und Belegärztinnen, die an mehreren Standorten tätig sind, sind auch mehrfach für die entsprechenden Standorte anzugeben. Im Gesamtbericht kann daher die Anzahl der Belegärzte und Belegärztinnen von der Summe der Anzahl der Belegärzte und Belegärztinnen der Standorte abweichen.

Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 300 Zeichen pro Zelle der Tabelle (einschließlich Leerzeichen) begrenzt. Angaben zu weiteren ärztlichen Abschlüssen und Zusatzqualifikationen können fachabteilungsbezogen in B-[X].11.1 gemacht werden.

A-11.2 Pflegepersonal 14

Ausbildungsdauer Anzahl Kommentar/Erläuterung
Gesundheits- und Krankenpfleger und Gesundheits- und Krankenpflegerinnen 3 Jahre ... Vollkräfte
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen 3 Jahre ... Vollkräfte
Altenpfleger und Altenpflegerinnen 3 Jahre ... Vollkräfte
Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen 2 Jahre ... Vollkräfte
Krankenpflegehelfer und Krankenpflegehelferinnen 1 Jahr ... Vollkräfte
Pflegehelfer und Pflegehelferinnen ab 200 Std. Basiskurs ... Vollkräfte
Entbindungspfleger und Hebammen 3 Jahre ... Personen
Operationstechnische Assistenten und Operationstechnische Assistentinnen 3 Jahre ... Vollkräfte

Ausfüllhinweis:
Die pflegerischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind jeweils nur einmalig in der Zeile zu erfassen, die ihrer höchsten Qualifikation entspricht.

Entbindungspfleger und Hebammen, die an mehreren Standorten tätig sind, sind auch mehrfach für die entsprechenden Standorte anzugeben. Im Gesamtbericht kann daher die Anzahl der Entbindungspfleger und Hebammen von der Summe der Anzahl der Entbindungspfleger und Hebammen der Standorte abweichen.

Die Angaben in der Zeile "Gesundheits- und Krankenpfleger und Gesundheits- und Krankenpflegerinnen" und der Zeile "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen" sollten der Summe der Angaben in allen Fachabteilungen/Organisationseinheiten entsprechen.

Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 300 Zeichen pro Zelle der Tabelle (einschließlich Leerzeichen) begrenzt. Weitere Angaben zu Abschlüssen und Zusatzqualifikationen können fachabteilungsbezogen unter B-[X].11.2 gemacht werden.

A-11.3 Spezielles therapeutisches Personal

Nummer Spezielles therapeutisches Personal Anzahl (Vollkräfte) Kommentar/Erläuterung
SP04 Diätassistent und Diätassistentin ...
... ... ...

Ausfüllhinweis:
Die entsprechenden Personalqualifikationen sind aus der Auswahlliste (Anhang 2) auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen.

Der Schwerpunkt soll dabei auf Berufsgruppen liegen, die direkt an der Therapie beteiligt sind. Zu jeder Berufsgruppe des therapeutischen Personals können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung, z.B. zum Ausbildungsstand, gemacht werden.

Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 300 Zeichen pro Zelle der Tabelle (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

A-11.4 Hygienepersonal

Anzahl (Personen) Kommentar/Erläuterung
Krankenhaushygieniker und Krankenhaushygienikerinnen ...
Hygienebeauftragte Ärzte und hygienebeauftragte Ärztinnen ...
Fachgesundheits- und Krankenpfleger und Fachgesundheits- und Krankenpflegerinnenbzw. Fachkindergesundheits- und Kinderkrankenpfleger und Fachgesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen für Hygiene und Infektionsprävention
"Hygienefachkräfte" (HFK)
...
Hygienebeauftragte in der Pflege ...


Eine Hygienekommission wurde eingerichtet. Ja/nein Vorsitzende/Vorsitzender:

........................................

Ausfüllhinweis:
Aufzuführen sind hier die Anzahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die gemäß den Vorgaben der einzelnen Krankenhaushygieneverordnungen der Bundesländer mit der Krankenhaushygiene und Infektionsprävention betraut sind. Dabei werden auch die landesspezifischen Übergangsvorschriften berücksichtigt.

In der Spalte "Anzahl" ist die Gesamtzahl der Personen anzugeben, die von Seiten des Krankenhauses beauftragt sind. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die an mehreren Standorten tätig sind, sind auch mehrfach anzugeben. Hier kann die Summe der einzelnen Standorte die Gesamtsumme übersteigen.

Die Aufgaben des Hygienefachpersonals ergeben sich i.d.R. direkt aus den einzelnen Krankenhaushygieneverordnungen der Bundesländer. Zur weiteren Orientierung dient die Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zu "Personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen" (Stand 2009).

Bei Inanspruchnahme einer Ausnahmeregelung aufgrund einer landesspezifischen Übergangsvorschrift bzw. aufgrund eines in der Verordnung explizit formulierten Bestandsschutzes ist ein entsprechender Hinweis in die Spalte "Kommentar/Erläuterung" aufzunehmen. Die Angaben in der Kommentarspalte sind jeweils auf 500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

A-12 Verantwortliche Personen des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements

Ausfüllhinweis:
Hier sollen Angaben zum zentralen Qualitätsmanagement gemacht werden. Anzugeben sind die verantwortlichen Personen ggf. mit Arbeitsschwerpunkten, mit Adressen), Telefon, Fax und E-Mail.

Zeichenbegrenzung: 500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen)

A-13 Besondere apparative Ausstattung

Nummer Vorhandene Geräte Umgangssprachliche Bezeichnung 24h-Notfallverfügbarkeit Kommentar/Erläuterung
AA01 Angiographiegerät/DSA Gerät zur Gefäßdarstellung X
AA14 Gerät für Nierenersatzverfahren Gerät zur Blutreinigung bei Nierenversagen (Dialyse) X
... ... ... ...

Ausfüllhinweis:
An dieser Stelle kann die besondere apparative Ausstattung des Krankenhauses dargestellt werden. Dazu sind aus der Auswahlliste (Anhang 2) die entsprechenden Geräte auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer und umgangssprachlichen Bezeichnung in den Qualitätsbericht zu übernehmen.

Der Schwerpunkt soll dabei auf Geräten liegen, die nicht zur üblichen apparativen Ausstattung eines Krankenhauses gehören. Es können auch Geräte angegeben werden, die nicht vom Krankenhaus betrieben werden, auf die das Krankenhaus aber ständigen Zugriff hat; in diesem Fall ist ein entsprechender Hinweis in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" aufzunehmen (z.B."MRT in Kooperation mit niedergelassenem Radiologen").

In der Auswahlliste ist vermerkt, für welche Geräte Angaben zur 24h-Notfallverfügbarkeit zu machen sind.

Zu jedem Gerät können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung gemacht werden. Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

A-14 Patientenorientiertes Lob- und Beschwerdemanagement

Lob- und Beschwerdemanagement Kommentar/Erläuterung
Im Krankenhaus ist ein strukturiertes Lob- und Beschwerdemanagement eingeführt. Ja/Nein
Im Krankenhaus existiert ein schriftliches, verbindliches Konzept zum Ja/Nein
Beschwerdemanagement (Beschwerdestimulierung, Beschwerdeannahme, Beschwerdebearbeitung, Beschwerdeauswertung).
Das Beschwerdemanagement regelt den Umgang mit mündlichen Beschwerden. Ja/Nein
Das Beschwerdemanagement regelt den Umgang mit schriftlichen Beschwerden. Ja/Nein
Die Zeitziele für die Rückmeldung an die Beschwerdeführer oder Beschwerdeführerinnen sind schriftlich definiert. Ja/Nein
Eine Ansprechperson für das Beschwerdemanagement mit definierten Name(n), Adresse, Telefon,
Verantwortlichkeiten und Aufgaben ist benannt. E-Mail Link zum Bericht (optional)
Ein Patientenfürsprecher oder eine Patientenfürsprecherin mit definierten Verantwortlichkeiten und Aufgaben ist benannt. Name(n), Adresse, Telefon, E-Mail
Anonyme Eingabemöglichkeiten von Beschwerden Name(n), Telefon, E-Mail
Patientenbefragungen Ja/Nein, Link zur Webseite
Einweiserbefragungen Ja/Nein, Link zur Webseite

Ausfüllhinweis:
An dieser Stelle können Angaben zum Lob- und Beschwerdemanagement gemacht werden. Dazu sind die im Krankenhaus umgesetzten Maßnahmen auszuwählen und in den Qualitätsbericht zu übernehmen.

Zu jedem Aspekt des Lob- und Beschwerdemanagements können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung gemacht werden. Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

B Struktur- und Leistungsdaten der Organisationseinheiten/Fachabteilungen

B-[X].1 Name der Organisationseinheit/Fachabteilung 14

........................................................................................................

Fachabteilungsschlüssel

........................................................................................................

Name des Chefarztes oder der Chefärztin (optional)

........................................................................................................

Kontaktdaten

........................................................................................................

Art der Organisationseinheit/Fachabteilung

[ ] Hauptabteilung

[ ] Belegabteilung

[ ] Gemischte Haupt- und Belegabteilung

[ ] Nicht bettenführende Abteilung/sonstige Organisationseinheit

Ausfüllhinweis:
Für [X] ist eine fortlaufende Nummerierung einzufügen. Die Darstellung nicht bettenführender Abteilungen ist ebenfalls möglich. Der Begriff "Organisationseinheit/Fachabteilung" ist in den Kapitelüberschriften des B-Teils durch den entsprechenden krankenhausindividuellen Namen der Organisationseinheit/Fachabteilung zu ersetzen.

Die Organisationseinheit/Fachabteilung ist anhand von Fachabteilungsschlüsseln gemäß § 301 SGB V darzustellen. Die Nennung mehrerer Fachabteilungsschlüssel nach § 301 SGB V zur Darstellung des tatsächlichen Fachspektrums der Organisationseinheit/Fachabteilung ist möglich.

Mindestens ein Schlüssel nach § 301 SGB V ist pro Organisationseinheit/Fachabteilung verpflichtend anzugeben. Mit der differenzierten Nutzung der 3. und 4. Stelle des Fachabteilungsschlüssels besteht die Möglichkeit, die medizinischen Schwerpunkte der Organisationseinheiten/Fachabteilungen auszuweisen. Ziel ist es, modernen Organisationsformen im Krankenhaus Rechnung zu tragen und durch Zuordnung entsprechender Schlüssel nach § 301 SGB V (unabhängig von den zu Abrechnungszwecken verwendeten Schlüsseln) das tatsächliche Leistungsspektrum der Organisationseinheit/Fachabteilung abzubilden, um den Nutzern und Nutzerinnen einer Qualitätsberichtsdatenbank eine möglichst genaue Suche nach der gewünschten Abteilung zu ermöglichen. So ist auch die Angabe desselben spezifischen Schlüssels nach § 301 SGB V für mehrere Organisationseinheiten/Fachabteilungen eines Krankenhauses möglich. Wenn der Organisationseinheit/Fachabteilung kein spezifischer Schlüssel nach § 301 SGB V zu Abrechnungszwecken zugeordnet wurde, ist als Schlüssel 3700 "Sonstige Fachabteilung" oder ein dem Fachspektrum der Organisationseinheit/Fachabteilung entsprechender Schlüssel nach § 301 SGB V anzugeben.

Bei den Kontaktdaten müssen ausreichende Angaben zur Erreichbarkeit gemacht werden. Verpflichtend sind folgende Daten anzugeben:

  1. Erreichbarkeit per Telefon, Fax
  2. E-Mail-Adresse
  3. Internet-Adresse
  4. Hausanschrift
  5. ggf. Adressen weiterer öffentlicher Zugänge

Die Art der Abteilung (bettenführende Hauptabteilung, bettenführende Belegabteilung, bettenführende gemischte Haupt- und Belegabteilung, nicht bettenführende Fachabteilung/sonstige Organisationseinheit) ist verpflichtend anzugeben.

B-[X].2 Zielvereinbarungen mit leitenden Ärzten und Ärztinnen 14

Angaben zu Zielvereinbarungen Kommentar/Erläuterung
Das Krankenhaus hält sich bei der Vereinbarung von Verträgen mit leitenden Ärzten und Ärztinnen dieser Organisationseinheit/Fachabteilung an die Empfehlung der DKG nach § 136a SGB V Ja/
Nein/
Keine Vereinbarung geschlossen
Falls "Nein":
Für folgende Leistungen wurden leistungsbezogene Zielvereinbarungen getroffen
(OPS-Ziffer viersteilig) (Allgemeinverständliche Übersetzung inkl. anatomisch/funktionaler Beschreibung)

Ausfüllhinweis:
An dieser Stelle muss das Krankenhaus Angaben dazu machen, ob mit den leitenden Ärzten und Ärztinnen der Organisationseinheit/Fachabteilung Zielvereinbarungen entsprechend § 136a SGB V geschlossen wurden.

Wenn bei einer Vereinbarung von Verträgen mit leitenden Ärzten und Ärztinnen der Organisationseinheit/Fachabteilung von der Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) nach § 136a SGB V vom 24. April 2013 abgewichen wird, sind diese Leistungen mit dem vierstelligen OPS-Kode mit allgemeinverständlicher Übersetzung inkl. einer anatomisch/funktionalen Beschreibung hier anzugeben. Wichtig ist vor allem die Angabe von Operationen/Eingriffen oder Leistungen, für die finanzielle Anreize vereinbart wurden, da diese die Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen beeinflussen können.

Zu jeder leistungsbezogenen Zielvereinbarung können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung gemacht werden. Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

B-[X].3 Medizinische Leistungsangebote der Organisationseinheit/Fachabteilung 14

Nummer Medizinische Leistungsangebote im Bereich X Kommentar/Erläuterung
VI 18 Diagnostik und Therapie von onkologischen Erkrankungen z.B. Diagnostik und Therapie von Lungenkrebs
... ...
VR00 ("Sonstiges")

Ausfüllhinweis:
An dieser Stelle sind die fachabteilungsbezogenen medizinischen Leistungsangebote des Krankenhauses darzustellen.

Wenn Angaben gemacht werden, sind aus der Auswahlliste (Anhang 2) die zutreffenden medizinischen
Leistungsangebote auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen.

Die Nummern für "Sonstiges" (z.B. VR00) können mehrfach angegeben werden, um zusätzliche fachabteilungsbezogene medizinische Leistungsangebote darzustellen.

Zu jedem Versorgungsschwerpunkt können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung gemacht werden. Die Angaben in der Spalte" Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

Die Gliederung der Auswahlliste in Fachgebiete dient ausschließlich der besseren Übersichtlichkeit. Eine Organisationseinheit/Fachabteilung kann hier aus allen Fachgebieten, d. h. aus der gesamten Auswahlliste zu B-[X].3, ihre individuellen Versorgungsschwerpunkte auswählen.

B-[X].4 Fachabteilungsspezifische Aspekte der Barrierefreiheit der Organisationseinheit/Fachabteilung 14

Nummer Aspekt der Barrierefreiheit Kommentar/Erläuterung
BF01 Beschriftung von Zimmern in Blindenschrift z.B. Der Zugang ist eingeschränkt/nicht möglich zu folgenden Untersuchungsmöglichkeiten: ...
... ... ...

Ausfüllhinweis:
Angaben zur Barrierefreiheit können entweder für das gesamte Krankenhaus (allgemein) oder spezifisch für eine Organisationseinheit bzw. Fachabteilung (fachabteilungsbezogen) gemacht werden. Unter A-7 sind nur die übergreifend verwirklichten Elemente der Barrierefreiheit für das gesamte Krankenhaus darzustellen. Dies bedeutet, dass all diejenigen Elemente der Barrierefreiheit, die schon unter A-7 angegeben werden, nicht unter B-[X].4 wiederholt werden dürfen.

Zu jedem Aspekt der Barrierefreiheit können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung gemacht werden. Die Angaben in der Spalte" Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

B-[X].5 Fallzahlen der Organisationseinheit/Fachabteilung 14

Vollstationäre Fallzahl:

Teilstationäre Fallzahl:

Kommentar/Erläuterung:

Ausfüllhinweis:
Die Angabe der stationären Fälle ist verpflichtend. Teilstationäre Fälle werden nicht in die Fallzahl der vollstationären Fälle eingerechnet, werden aber gesondert dargestellt. Die Regelung zur Fallzählung basiert auf den gesetzlichen Vorgaben.

Zählung der vollstationären Fälle:

Für Krankenhausbereiche, die unter den Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) fallen, richtet sich die Fallzählung nach § 8 FPV (Fallpauschalenvereinbarung) des jeweiligen Berichtsjahres, sodass nur Fälle, die unter A-10 gezählt werden, für die Fallzahl in einer Organisationseinheit/Fachabteilung berücksichtigt werden. Bei internen Verlegungen in verschiedene Organisationseinheiten/Fachabteilungen bzw. bei der Teilnahme an der medizinischen Versorgung durch nichtbettenführende Abteilungen wird der Fall derjenigen Fachabteilung zugeordnet, aus der der Patient oder die Patientin nach extern entlassen/verlegt wurde.

Für Krankenhausbereiche, die unter den Anwendungsbereich der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) fallen, richtet sich die Fallzählung nach den Fußnoten 11 und 15 zur Leistungs- und Kalkulationsaufstellung (Anhang 2 der Anlage 1 zu § 17 Absatz 4 BPflV), d. h. interne Verlegungen werden als ein neuer Fall der Fachabteilung/Organisationseinheit gezählt. Dadurch kann die Summe der Fälle aller Fachabteilungen/ Organisationseinheiten die Fallzahl in A-10 übersteigen. Dies kann im Kommentarfeld erläutert werden (z.B. "Eventuelle Unterschiede zwischen Gesamtfallzahl des Krankenhauses und der Summe der Fallzahlen der Organisationseinheiten/Fachabteilungen können im Anwendungsbereich der Bundespflegesatzverordnung auf internen Verlegungen innerhalb der Psychiatrie/Psychosomatik beruhen"). Die Angaben im Feld "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

Entsprechend den unterschiedlichen Vorschriften zur Fallzählweise ergibt sich, dass bei interner Verlegung vom KHEntgG- ins BPflV-System (und umgekehrt) jeweils ein neuer Fall entsteht.

Zählung der teilstationären Fälle:

Die Fallzählung von teilstationären Fällen richtet sich für Krankenhausbereiche, die unter den Anwendungsbereich des KHEntgG fallen, nach § 8 FPV des jeweiligen Berichtsjahres.

Die Fallzählung von teilstationären Fällen richtet sich für Krankenhausbereiche, die unter den Anwendungsbereich der BPflV fallen, nach der Fußnote 1 1azur Leistungs- und Kalkulationsaufstellung (Anhang 2 der Anlage 1 zu § 17 Absatz 4 BPflV), sodass Patienten und Patientinnen, die wegen derselben Erkrankung regelmäßig oder mehrfach behandelt werden, je Quartal als ein Fall gezählt werden.

Entsprechend den unterschiedlichen Vorschriften zur Fallzählweise ergibt sich, dass bei interner Verlegung vom KHEntgG- ins BPflV-System (und umgekehrt) jeweils ein neuer Fall entsteht. B-[X].6 Hauptdiagnosen nach ICD 14

ICD-10-GM-Ziffer Fallzahl

Ausfüllhinweis:
Die Angabe der Hauptdiagnosen nach ICD-10 mit Häufigkeit ist verpflichtend.

Für Krankenhausbereiche, die unter den Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) fallen, sind die Hauptdiagnosen gemäß ICD-10-GM nach den Deutschen Kodierrichtlinien anzugeben. Im BPflV-Bereich ist die Hauptdiagnose diejenige, die bei der Abrechnung eines Falles angegeben wurde. Es sind hier nur vollstationäre Fälle zu berücksichtigen. Die Hauptdiagnose eines Falles ist von derjenigen Fachabteilung/Organisationseinheit anzugeben, die den Fall gemäß Ausfüllhinweis zu B-[X].5 zählt.

Es sind 100 % aller ICD-Ziffern der Organisationseinheit/Fachabteilung vierstellig (z.B. G20.2) mit Fallzahl anzugeben.

B-[X].7 Durchgeführte Prozeduren nach OPS 14

OPS-Ziffer Anzahl

Ausfüllhinweis:
Die Angabe der durchgeführten Prozeduren nach OPS mit Häufigkeit ist grundsätzlich verpflichtend. Für psychiatrische und psychotherapeutische bzw. psychosomatische und psychotherapeutische Fachabteilungen/Krankenhäuser ist die OPS-Darstellung freiwillig. Es ist der amtliche OPS-Katalog zu verwenden.

Die Anzahl der jeweiligen OPS-Ziffer in der jeweiligen Fachabteilung ergibt sich daraus, wie oft die jeweilige Prozedur von der Fachabteilung im Berichtsjahr erbracht wurde. Die OPS-Zählung erfolgt demnach immer bei der Fachabteilung, von der die Leistung erbracht wurde. Dieses Verfahren dient dazu, das tatsächliche Leistungsgeschehen der Fachabteilung möglichst realistisch abzubilden. Es werden nur die OPS-Ziffern der voll- und teilstationären Fälle berücksichtigt, die unter A-10 gezählt werden. OPS-Ziffern, die im Zusammenhang mit ambulanten Behandlungen erfasst wurden, sind hier nicht anzugeben. Verbringungsleistungen sind nicht vom beauftragenden Krankenhaus darzustellen, da sie nicht von diesem unmittelbar durchgeführt wurden. Im Qualitätsbericht des beauftragten Krankenhauses hingegen können sie an entsprechender Stelle aufgenommen werden.

Es sind 100 % aller OPS-Ziffern der Organisationseinheit/Fachabteilung endstellig (z.B. 5-876.2) mit Anzahlanzugeben.

B-[X].8 Ambulante Behandlungsmöglichkeiten 14

Nr. der Ambulanz Art der Ambulanz Bezeichnung der Ambulanz Nr. der Leistung Angebotene Leistungen Kommentar/ Erläuterung
AM04 Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Absatz 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) Diabetes-Ambulanz VI10 Diagnostik und Therapie von endokrinen Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten z.B. Diabetes, Schilddrüse
... ...
AM04 Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Absatz 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) Schrittmacher- Ambulanz VI03 Diagnostik und Therapie von sonstigen Formen der Herzkrankheit
... ...
AM06 Bestimmung zur ambulanten Behandlung nach § 116b SGB V LK03 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Mukoviszidose
... ... ...

Ausfüllhinweis:
Es können grundsätzlich alle ambulanten ärztlichen Behandlungsmöglichkeiten unabhängig von der gesetzlichen oder vertraglichen Grundlage und der Art der Abrechnung dargestellt werden. Sofern angebotene Leistungen nicht für alle Patienten und Patientinnen zugänglich sind (z.B. Verträge mit einzelnen Krankenkassen), sollte ein entsprechender Hinweis aufgenommen werden. Krankenhausinterne Konsilleistungen sind hier nicht anzugeben. Angaben zu ambulanten Operationen sollten nur im Kapitel B-[X].9 gemacht werden.

Wenn Angaben gemacht werden, sind aus der Auswahlliste (Anhang 2 die entsprechenden Ambulanzarten auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen.

Zu jeder Ambulanzart kann der Name der Ambulanz in der Spalte "Bezeichnung der Ambulanz" sowie in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung gemacht werden. Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

Die Angabe der angebotenen Leistungen erfolgt anhand der Auswahlliste für die fachabteilungsbezogenen medizinischen Leistungsangebote zu B-[X].2 in Anhang 2. Die Ausfüllhinweise zu B-[X].3 gelten entsprechend.

Abweichend davon sind die angebotenen Leistungen für die Ambulanzart AM06'Bestimmung zur ambulanten Behandlung nach § 116b SGB V" anhand der Auswahlliste in Anhang 2 anzugeben.

B-[X].9 Ambulante Operationen nach § 115b SGB V 14

OPS-Ziffer Anzahl

Ausfüllhinweis:
Die Angabe der ambulanten Operationen nach OPS mit Häufigkeit ist grundsätzlich verpflichtend. Für psychiatrische und psychotherapeutische bzw. psychosomatische und psychotherapeutische Fachabteilungen/Krankenhäuser ist die OPS-Darstellung freiwillig.

Die Anzahl der jeweiligen OPS-Ziffer in der jeweiligen Fachabteilung ergibt sich daraus, wie oft die jeweilige Prozedur von der Fachabteilung im Berichtsjahr erbracht wurde. Die OPS-Zählung erfolgt demnach immer bei der Fachabteilung, von der die Leistung erbracht wurde. Dieses Verfahren dient dazu, das tatsächliche Leistungsgeschehen der Fachabteilung möglichst realistisch abzubilden.

Die OPS-Prozeduren sind gemäß der jeweils für das Berichtsjahr geltenden Fassung des Katalogs ambulant durchführbarer Operationen (der Anlage des Vertrags nach § 115b Absatz 1 SGB V - Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus (AOP-Vertrag)) anzugeben. Berücksichtigt werden hier nur die OPS-Ziffern, die in Abschnitt 1 und 2 des Katalogs ambulant durchführbarer Operationen (der Anlage des AOP-Vertrags) aufgeführt sind. Die Leistungen des Abschnitts 3 des Katalogs (ohne OPS-Zuordnung) können unter B-[X].8 dargestellt werden.

Es sind 100 % aller OPS-Ziffern der Organisationseinheit/Fachabteilung endstellig (z.B. 5-876.2) mit Anzahlanzugeben.

B-[X].10 Zulassung zum Durchgangs-Arztverfahren der Berufsgenossenschaft 14

[ ] Arzt oder Ärztin mit ambulanter D-Arzt-Zulassung vorhanden

[ ] stationäre BG-Zulassung

[ ] nicht vorhanden

Ausfüllhinweis:
Hier soll angegeben werden, ob in der Organisationseinheit/Fachabteilung ein Arzt oder eine Ärztin mit ambulanter D-Arzt-Zulassung vorhanden ist, ob eine stationäre BG-Zulassung vorliegt oder ob beides nicht vorhanden ist.

B-[X].11 Personelle Ausstattung 14

B-[X].11.1 Ärzte und Ärztinnen 14 14b

Anzahl Fälle je Vollkraft bzw. Person Kommentar/Erläuterung z.B. Weiterbildungsbefugnisse
Ärzte und Ärztinnen insgesamt
(außer Belegärzte und Belegärztinnen)
... Vollkräfte
- davon Fachärzte und Fachärztinnen ... Vollkräfte
Belegärzte und Belegärztinnen (nach § 121 SGB V) ... Personen

Ausfüllhinweis:
Die Angaben zur personellen Ausstattung zum Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahres sind verpflichtend. Ärztliches Personal, das in der direkten Patientenversorgung tätig ist, jedoch in keiner eigenen Organisationseinheit/Fachabteilung dargestellt wird (z.B. "OP-Personal" oder "Personal der Radiologie"), kann einer passenden Fachabteilung zugeordnet oder unter A-11.1 eingetragen werden. Das Personal aus Organisationseinheiten bzw. Fachabteilungen kooperierender Krankenhäuser ist nicht auszuweisen. Die zu machenden Angaben sind unabhängig vom Stichtagsverfahren der Psych-PV.

Für die Angabe in Vollkräften erfolgt eine Zusammenfassung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten zu Vollzeitäquivalenten, indem die für jeden Beschäftigten oder jede Beschäftigte vereinbarten Wochen-, Monats- oder Jahresarbeitsstunden addiert und durch die von einer vollzeitbeschäftigten Person gemäß jeweiligem Tarifvertrag zu erbringenden Wochen-, Monats- oder Jahresarbeitsstunden dividiert werden. Zum Beispiel ergeben

  • 2 Halbzeitbeschäftigte mit jeweils 19,25 Wochenstunden = 38,5 Wochenstunden = dividiert durch 38,5 Wochenstunden je vollzeitbeschäftigter Person = 1 Vollkraft (Vollzeitäquivalent),
  • 1 Vollzeitkraft mit 39 Wochenstunden und 2 Halbzeitkräfte mit jeweils 19,5 Wochenstunden = 78 Wochenstunden = dividiert durch 39 Wochenstunden je vollzeitbeschäftigter Person = 2 Vollkräfte (Vollzeitäquivalente),
  • 3 Teilzeitkräfte mit jeweils 15 Wochenstunden = 45 Wochenstunden = dividiert durch 40 Wochenstunden je vollzeitbeschäftigter Person = gerundet 1,1 Vollkräfte (Vollzeitäquivalente).

In der Spalte "Fälle je Vollkraft bzw. Person" ist das Verhältnis der unter B-[X].5 angegebenen vollstationären Fallzahl der Organisationseinheit/Fachabteilung zu den Vollkräften bzw. Personen anzugeben.

Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

Ärztliche Fachexpertise der Abteilung

Nummer Facharztbezeichnung
(Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen)
Kommentar/Erläuterung
AQ13 Viszeralchirurgie
... ...
Nummer Zusatz-Weiterbildung Kommentar/Erläuterung
ZF30 Palliativmedizin
... ...

Ausfüllhinweis:
In den Tabellen "Ärztliche Fachexpertise der Abteilung" sollen die Facharztqualifikationen und Zusatz-Weiterbildungen gemäß den Auswahllisten in Anhang 2 angegeben werden. Es soll hier nicht die Anzahl der Qualifikationen, sondern nur deren Vorliegen in der Abteilung (als Expertise) angegeben werden. Die Schlüssel in der Auswahlliste orientieren sich an der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (MWBO in der im jeweiligen Berichtsjahr gültigen Fassung) und bilden die "offiziellen" Facharztbezeichnungen mit Schwerpunkten und die derzeit gültigen Zusatz-Weiterbildungen ab. Fachkundenachweise, Weiterbildungskurse etc. sollen hier nicht abgebildet werden. Davon abweichende Qualifikationen (insbesondere ältere Facharztbezeichnungen) sollen sinngemäß zugeordnet werden.

Beispiel: Facharzt oder Fachärztin für Nervenheilkunde ist Facharzt oder Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie = AQ42 + AQ51.

Beispiel: Spezielle Anästhesiologische Intensivmedizin ist Facharzt oder Fachärztin für Anästhesiologie und Zusatz-Weiterbildung Intensivmedizin = AQ01 + ZF15.

Zu jeder Facharztbezeichnung bzw. Zusatz-Weiterbildung können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung gemacht werden. Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 300 Zeichen pro Zelle der Tabelle (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

B-[X].11.2 Pflegepersonal 14 14b

Ausbildungsdauer Anzahl Fälle je Vollkraft bzw. Person Kommentar/ Erläuterung
Gesundheits- und Krankenpfleger und Gesundheits- und Krankenpflegerinnen 3 Jahre ... Vollkräfte
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen 3 Jahre ... Vollkräfte
Altenpfleger und Altenpflegerinnen 3 Jahre ... Vollkräfte
Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen 2 Jahre ... Vollkräfte
Krankenpflegehelfer und Krankenpflegehelferinnen 1 Jahr ... Vollkräfte
Pflegehelfer und Pflegehelferinnen Basiskurs ab 200 Std. ... Vollkräfte
Entbindungspfleger und Hebammen 3 Jahre ... Personen
Operationstechnische Assistenten und Operationstechnische Assistentinnen 3 Jahre ... Vollkräfte

Ausfüllhinweis:
Die Angaben zur personellen Ausstattung zum Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahres sind verpflichtend.

Die pflegerischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind jeweils in der Zeile zu zählen, die ihrer höchsten Qualifikation entspricht.

Fachweiterbildungen und Zusatzqualifikationen können in den entsprechenden Tabellen angegeben werden.

Bei der Darstellung des Pflegepersonals ist nur das in den Organisationseinheiten/Fachabteilungen eingesetzte Pflegepersonal, d. h. nicht die Mitglieder der Pflegedienstleitung, der Verwaltung, des Qualitätsmanagements oder der innerbetrieblichen Krankentransporte, zu berücksichtigen. Bei einer interdisziplinär belegten Station, d. h. einer Station, auf der Patienten oder Patientinnen mehrerer Organisationseinheiten bzw. Fachabteilungen liegen (z.B. interdisziplinäre Intensivstation) und die nicht als eigene Organisationseinheit/Fachabteilung dargestellt wird, erfolgt die Darstellung des Personals anteilsmäßig bezogen auf die jeweilige Organisationseinheit bzw. Fachabteilung. Pflegerisches Personal, das in der direkten Patientenversorgung tätig ist, jedoch in keiner eigenen Organisationseinheit/Fachabteilung dargestellt wird (z.B. "OP-Personal" oder "Personal der Radiologie"), kann einer passenden Fachabteilung zugeordnet oder in A-11.2 eingetragen werden. Das Personal aus Organisationseinheiten bzw. Fachabteilungen kooperierender Krankenhäuser ist nicht auszuweisen.

In der Spalte "Fälle je Vollkraft bzw. Person" ist das Verhältnis der unter B-[X].5 angegebenen vollstationären Fallzahl der Organisationseinheit/Fachabteilung zu den Vollkräften bzw. Personen sanzugeben. Sofern der Organisationseinheit/Fachabteilung Auszubildende der Gesundheits- und Krankenpflege und Krankenpflegehilfe zugeordnet sind, werden diese nicht in die Anzahl der Vollkräfte eingerechnet. Sie können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" zur jeweiligen Berufsgruppe angegeben werden.

Für die Angabe in Vollkräften erfolgt eine Zusammenfassung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten zu Vollzeitäquivalenten, indem die für jeden Beschäftigten oder jede Beschäftigte vereinbarten Wochen-, Monats- oder Jahresarbeitsstunden addiert und durch die von einer vollzeitbeschäftigten Person gemäß jeweiligem Tarifvertrag zu erbringenden Wochen-, Monats- oder Jahresarbeitsstunden dividiert werden. Zum Beispiel ergeben

  • 2 Halbzeitbeschäftigte mit jeweils 19,25 Wochenstunden = 38,5 Wochenstunden = dividiert durch 38,5 Wochenstunden je vollzeitbeschäftigter Person = 1 Vollkraft (Vollzeitäquivalent),
  • 1 Vollzeitkraft mit 39 Wochenstunden und 2 Halbzeitkräfte mit jeweils 19,5 Wochenstunden = 78 Wochenstunden = dividiert durch 39 Wochenstunden je vollzeitbeschäftigter Person = 2 Vollkräfte (Vollzeitäquivalente),
  • 3 Teilzeitkräfte mit jeweils 15 Wochenstunden = 45 Wochenstunden = dividiert durch 40 Wochenstunden je vollzeitbeschäftigter Person = gerundet 1,1 Vollkräfte (Vollzeitäquivalente).

Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 300 Zeichen pro Zelle der Tabelle (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

Pflegerische Fachexpertise der Abteilung

Nummer Anerkannte Fachweiterbildung/ zusätzlicher akademischer Abschluss Kommentar/Erläuterung
PQ04 Intensivpflege und Anästhesie
... ...
Nummer Zusatzqualifikation Kommentar/Erläuterung
ZP1 1 Notaufnahme
... ...

Ausfüllhinweis:
In den Tabellen "Pflegerische Fachexpertise der Abteilung" sollen die pflegebezogenen anerkannten Fachweiterbildungen/zusätzlichen akademischen Abschlüsse und Zusatzqualifikationen, die auf einer pflegerischen Ausbildung beruhen, gemäß den Auswahllisten in Anhang 2 angegeben werden. Es soll hier nicht die Anzahl der Qualifikationen, sondern nur deren Vorliegen in der Abteilung (als Expertise) angegeben werden.

Zu jeder Fachweiterbildung/jedem zusätzlichen akademischen Abschluss bzw. Zusatzqualifikation können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung gemacht werden. Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

B-[X].11.3 Spezielles therapeutisches Personal in Fachabteilungen für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik 14 14b

Spezielles therapeutisches Personal Anzahl
(Vollkräfte)
Fälle je Vollkraft bzw. Person Kommentar/Erläuterung
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen ...
Psychologische Psychotherapeuten und Psychologische Psychotherapeutinnen ...
Diplom-Psychologen und Diplom-Psychologinnen ...
Klinische Neuropsychologen und Klinische Neuropsychologinnen ...

Ausfüllhinweis:
Die Angaben zur personellen Ausstattung in Fachabteilungen für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik zum Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahres sind verpflichtend. Das spezielle therapeutische Personal ist jeweils in der Zeile zu zählen, die ihrer höchsten Qualifikation entspricht.

Die Berufsbezeichnungen mit Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben sowie an den Weiterbildungsordnungen der jeweiligen Landespsychotherapeutenkammern in der im jeweiligen Berichtsjahr gültigen Fassung. Unter" Klinischer Neuropsychologe und Klinische Neuropsychologin" sind nur Psychologische Psychotherapeuten und -therapeutinnen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und -therapeutinnen, die über eine von einer Landespsychotherapeutenkammer anerkannte abgeschlossene Zusatzweiterbildung in Klinischer Neuropsychologie verfügen, einzutragen. Fachkundenachweise, andere Fort- und Weiterbildungskurse etc. sollen hier nicht abgebildet werden. Davon abweichende Qualifikationen (insbesondere ältere Berufsbezeichnungen) sollen sinngemäß zugeordnet werden.

Zu jeder Berufsgruppe des therapeutischen Personals können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung gemacht werden.

Für die Angabe in Vollkräften erfolgt eine Zusammenfassung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten zu Vollzeitäquivalenten, indem die für jeden Beschäftigten oder jede Beschäftigte vereinbarten Wochen-, Monats- oder Jahresarbeitsstunden addiert und durch die von einer vollzeitbeschäftigten Person gemäß jeweiligem Tarifvertrag zu erbringenden Wochen-, Monats- oder Jahresarbeitsstunden dividiert werden. Zum Beispiel ergeben

  • 2 Halbzeitbeschäftigte mit jeweils 19,25 Wochenstunden = 38,5 Wochenstunden = dividiert durch 38,5 Wochenstunden je vollzeitbeschäftigter Person = 1 Vollkraft (Vollzeitäquivalent),
  • 1 Vollzeitkraft mit 39 Wochenstunden und 2 Halbzeitkräfte mit jeweils 19,5 Wochenstunden = 78 Wochenstunden = dividiert durch 39 Wochenstunden je vollzeitbeschäftigter Person = 2 Vollkräfte (Vollzeitäquivalente),
  • 3 Teilzeitkräfte mit jeweils 15 Wochenstunden = 45 Wochenstunden = dividiert durch 40 Wochenstunden je vollzeitbeschäftigter Person = gerundet 1,1 Vollkräfte (Vollzeitäquivalente).

In der Spalte "Fälle je Vollkraft bzw. Person" ist das Verhältnis von Vollkräften zu der unter B-[X].5 angegebenen vollstationären Fallzahl der Organisationseinheit/Fachabteilung anzugeben.

Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 300 Zeichen pro Zelle der Tabelle (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

C Qualitätssicherung

C-1 Teilnahme an der externen vergleichenden Qualitätssicherung nach § 137 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V 14

Ausfüllhinweis:
Die Übermittlung der Angaben zu C-1.1.[Y] und der Angaben zu C-1.2.[Z] für die Qualitätsindikatoren des Anhangs 3 erfolgt direkt durch die nach QSKH-RL auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen. Hierfür übermitteln die auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen die genannten Angaben nach Abschluss des Strukturierten Dialogs (gemäß QSKH-RL) tabellarisch an das Krankenhaus zur Fehlerprüfung und Kommentierung. In diesem Zusammenhang ist auch die Zuordnung der Auswertungen von den auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen zu Institutionskennzeichen und Standortnummern) des Krankenhauses vorzunehmen, um eine eindeutige Zusammenführung der Berichtsteile zu ermöglichen.

Ab dem Berichtsjahr 2013 erfolgen Fehlerprüfung, Kommentierung und Rückmeldung an die auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen spätestens bis zum 30. November des Erstellungsjahres. Die auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen übermitteln gemäß § 6 Absatz 2 dieser Qb-R in der Zeit vom 15. November bis 15. Dezember des Erstellungsjahres die fehlergeprüften und kommentierten Daten an die Annahmestelle gemäß den in Anhang 1 definierten Vorgaben.

C-1.1.[Y] Erbrachte Leistungsbereiche/Dokumentationsrate 14
für:...................................................
(z.B. Krankenhaus, Standort, Betriebsstätte, Fachabteilung/Organisationseinheit)
[Version für die auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen]

Leistungsbereich Fallzahl Dokumentationsrate (%) Kommentar/Erläuterung des Krankenhauses
Ambulant erworbene Pneumonie
Aortenklappenchirurgie, isoliert
Cholezystektomie
Pflege: Dekubitusprophylaxe
Geburtshilfe
Gynäkologische Operationen
(ohne Hysterektomien)
Herzschrittmacher-Aggregatwechsel
Herzschrittmacher- Implantation
Herzschrittmacher-Revision/-Systemwechsel/-Explantation
Herztransplantation
Hüft-Endoprothesen-Erstimplantation
Hüft-Endoprothesenwechsel und -komponentenwechsel
Hüftgelenknahe Femurfraktur
Karotis-Revaskularisation
Knie-Totalendoprothesen-Erstimplantation
Knie-Endoprothesenwechsel und -komponentenwechsel
Kombinierte Koronar- und Aortenklappenchirurgie
Koronarangiographie und Perkutane Koronarintervention (PCI)
Koronarchirurgie, isoliert
Mammachirurgie
Lebertransplantation
Leberlebendspende
Nierentransplantation
Nierenlebendspende
Lungen- und Herz-Lungentransplantation
Pankreas- und Pankreas-Nierentransplantation
Neonatologie
Implantierbare Defibrillatoren-Implantation
Implantierbare Defibrillatoren-Aggregatwechsel
Implantierbare Defibrillatoren-Revision/ Systemwechsel/Explantation

Ausfüllhinweis:
Sofern das Krankenhaus an den Maßnahmen der verpflichtenden externen Qualitätssicherung (Verfahren gemäß QSKH-Richtlinie) teilnimmt, ist hier anzugeben, wie hoch die Fallzahl der erbrachten dokumentationspflichtigen Leistungen (Soll) und die Dokumentationsrate im Krankenhaus je Leistungsbereich im Berichtsjahr war.

Es sollen nur die tatsächlich erbrachten Leistungen angegeben werden. Die nicht benötigten Felder sollen ggf. gelöscht werden.

Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

Gemäß der Systematik des Verfahrens können in einigen Leistungsbereichen Dokumentationsraten von über 100 % erreicht werden.

Für die drei herzchirurgischen Leistungsbereiche "isolierte Aortenklappenchirurgie", "kombinierte Koronar- und Aortenklappenchirurgie" und "isolierte Koronarchirurgie" ist nur die Dokumentationsrate des Leistungsbereichs "HCH" und keine Fallzahl anzugeben. Entsprechendes gilt für die beiden Leistungsbereiche "Nierentransplantation" und "Pankreas- und Pankreas-Nierentransplantation". Hier ist nur die Dokumentationsrate des Leistungsbereichs "PNTX" anzugeben.

Folgende Fälle sind für die Darstellung der erbrachten Leistungsbereiche und Dokumentationsraten zu unterscheiden:

  • Im Regelfall wird für jedes Krankenhaus mit nur einem Standort eine Dokumentationsrate je Leistungsbereich errechnet, die anzugeben ist.
  • Hat ein Krankenhaus mehrere Standorte, werden in den standortspezifischen Qualitätsberichten je Leistungsbereich standortspezifische Angaben gemacht. Wird eine dokumentationspflichtige Leistung nur an einigen Standorten erbracht, sind die entsprechenden Angaben auch nur in deren Qualitätsberichten auszuweisen.
  • Übergangsregelung für die Berichtsjahre 2012 und 2013:
    Liegt für die Berichtsjahre 2012 und 2013 für mehrere Krankenhausstandorte nur eine gemeinsame Dokumentationsrate je Leistungsbereich vor, ist diese in jedem Qualitätsbericht der betroffenen Standorte anzugeben und als solche im Feld "Kommentar/Erläuterung" auszuweisen.
  • Liegen für ein Krankenhaus oder einen Krankenhausstandort mehrere Dokumentationsraten je Leistungsbereich vor (z.B. bei Vorhandensein verschiedener Fachabteilungen/Organisationseinheiten mit eigener Auswertung), ist C-1.1.[Y] mehrfach anzugeben.
  • Im Gesamtbericht eines Krankenhauses über mehrere Standorte kann eine gemeinsame Dokumentationsrate je Leistungsbereich angegeben werden.

C- 1.2.[Z] Ergebnisse für Qualitätsindikatoren aus dem Verfahren gemäß QSKH-RL für: 14  14b
(z.B. Standort, Betriebsstätte, Fachabteilung/Organisationseinheit)
[Version für die auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen]

Qualitätsindikator Bundesergebnis Rechnerisches Ergebnis
des Krankenhauses
Qualitative Bewertung
des Krankenhauses
durch die beauftragten
Stellen
Kommentar Erläuterung
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
Leistungsbereich Qualitätsindikator Indikator
mit Bezug
zu Infektionen im Krankenhaus
Empirisch- statistische
Bewertung *
Bundesdurchschnitt Referenzbereich
(bundesweit)
Vertrauens
bereich
(bundesweit)
Zähler/
Nenner
Ergebnis
(Einheit)
Entwicklung Ergebnis zum
vorherigen
Berichtsjahr
Vertrauens
bereich
(Krankenhaus)
Ergebnis
im
Berichtsjahr
Vergleich
zum vorherigen
Berichtsjahr
der auf Bundesbzw. Landesebene beauftragten Stellen des
Krankenhauses
*) gemäß "Bericht zur Prüfung und Bewertung der Indikatoren der extemen stationären Qualitätssicherung hinsichtlich ihrer Eignung für die einrichtungsbezogene öffentliche Berichterstattung" vom 21. März 2014, siehe www.sqg.de

Ausfüllhinweis:
Die im Folgenden beschriebene Darstellung der Qualitätsindikatoren und ihrer Ergebnisse bezieht sich ausschließlich auf diejenigen Leistungsbereiche, die vom Krankenhaus erbracht und unter C-1.1.[Y] aufgeführt wurden.

Die Darstellung der Qualitätsindikatoren erfolgt gemäß Anhang 1. Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • In der Spalte 1 "Leistungsbereich" ist die jeweils allgemeinverständliche Bezeichnung aus den Tabellen in Anhang 3 zu übernehmen.
  • In der Spalte 2 "Qualitätsindikator" ist die jeweils allgemeinverständliche Bezeichnung aus den Tabellen in Anhang 3 zu übernehmen.
  • In der Spalte 3 "Indikator mit Bezug zu Infektionen im Krankenhaus" sind alle zum Berichtsjahr verfügbaren Indikatoren mit Bezug zu Infektionen im Krankenhaus aus Spalte 2 als solche mit "X" zu kennzeichnen.
  • In der Spalte 4 "Empirischstatistische Bewertung" ist die "Statistische Einstufung (Empirie)" aus dem "Bericht zur Prüfung und Bewertung der Indikatoren der externen stationären Qualitätssicherung hinsichtlich ihrer Eignung für die einrichtungsbezogene öffentliche Berichterstattung" der Institution nach § 137a SGB V vom 21. März 2014 (siehe Anlage 1, Spalte "Statistische Einstufung (Empirie)" im Bericht unter www.sqg.de) einzutragen.
  • In der Spalte 5 "Bundesdurchschnitt" ist der Bundesdurchschnittswert dieses Qualitätsindikators anzugeben.
  • In der Spalte 6 "Referenzbereich" ist der bundesweite Referenzbereich für diesen Qualitätsindikator, ggf. unter Angabe der Einheit, einzutragen. Wurde auf Bundesebene kein Referenzbereich festgelegt, ist "nicht festgelegt" einzutragen.
  • In der Spalte 7 (Vertrauensbereich bundesweit) ist das bundesweite Ergebnis für diesen Qualitätsindikator als 95 %-Vertrauensbereich einzutragen.
  • In der Spalte 8 "Zähler/Nenner" ist das Ergebnis des Krankenhauses als Zähler und Nenner einzutragen.
  • In der Spalte 9 "Ergebnis (Einheit)" ist das Ergebnis des Krankenhauses für diesen Qualitätsindikator einzutragen. Sofern in Spalte 8 die Anforderungen zum Datenschutz zu erfüllen sind, ist auch hier "< 4" anzugeben.
  • In der Spalte 10 (Entwicklung Ergebnis zum vorherigen Berichtsjahr) ist anzugeben, ob sich das Ergebnis statistisch signifikant gegenüber dem Ergebnis des vorherigen Berichtsjahres "verbessert" oder "verschlechtert" hat, ob es "unverändert" oder "eingeschränkt/nicht vergleichbar" ist. Ein statistisch signifikanter Unterschied liegt vor, wenn sich die Vertrauensbereiche der jeweiligen Ergebnisse nicht überschneiden. Zur Berechnung der Vertrauensbereiche sind die Rechenregeln der externen stationären Qualitätssicherung zu verwenden. Sofern dort keine Festlegung erfolgt ist, sind für den Qualitätsbericht die Vertrauensbereiche bis auf zwei Nachkommastellen genau auszuweisen.
    Das Ergebnis ist "eingeschränkt/nicht vergleichbar" mit dem Vorjahr, wenn im Vorjahr kein Ergebnis vorlag oder der Indikator laut dem Dokument "Beschreibung der Qualitätsindikatoren" (dort im Anhang "Historie der Qualitätsindikatoren") unter www.sqg.de als "eingeschränkt vergleichbar" mit dem Vorjahr eingestuft ist.
  • In der Spalte 11 "Vertrauensbereich" ist das Ergebnis des Krankenhauses für diesen Qualitätsindikator als 95 %- Vertrauensbereich einzutragen. Sofern in Spalte 8 die Anforderungen zum Datenschutz zu erfüllen sind, ist auch hier "< 4" anzugeben.
  • In der Spalte 12 "Ergebnis im Berichtsjahr" ist die Bewertung des Strukturierten Dialogs ebenso wie die nicht vorgesehene Bewertung (Kategorie N) verpflichtend darzustellen. Aus der folgenden Liste sind die zutreffenden Buchstaben-Zahlenkombinationen aus der Kategorie der Einstufung und aus der Ziffer der Begründung einzutragen, z.B. U31:
    Kategorie Einstufung Ziffer Begründung
    N Bewertung nicht vorgesehen 01 Qualitätsindikator ohne Ergebnis, da entsprechende Fälle nicht aufgetreten sind
    02 Referenzbereich ist für diesen Indikator nicht definiert
    99 Sonstiges (im Kommentar erläutert)
    R Ergebnis liegt im Referenzbereich 10 Ergebnis rechnerisch unauffällig, daher kein Strukturierter Dialog erforderlich
    H Einrichtung auf rechnerisch auffälliges Ergebnis hingewiesen 20 Aufforderung an das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement der Einrichtung zur Analyse der rechnerischen Auffälligkeit
    99 Sonstiges (im Kommentar erläutert)
    U Bewertung nach Strukturiertem Dialog als qualitativ unauffällig 31 Besondere klinische Situation
    32 Das abweichende Ergebnis erklärt sich durch Einzelfälle
    99 Sonstiges (im Kommentar erläutert)
    A Bewertung nach Strukturiertem Dialog als qualitativ auffällig 41 Hinweise auf Struktur- oder Prozessmängel
    42 Keine (ausreichend erklärenden) Gründe für die rechnerische Auffälligkeit benannt
    99 Sonstiges (im Kommentar erläutert)
    D Bewertung nicht möglich wegen fehlerhafter Dokumentation 50 Unvollzählige oder falsche Dokumentation
    51 Softwareprobleme haben eine falsche Dokumentation verursacht
    99 Sonstiges (im Kommentar erläutert)
    S Sonstiges 90 Verzicht auf Maßnahmen im Strukturierten Dialog
    91 Strukturierter Dialog noch nicht abgeschlossen
    99 Sonstiges (im Kommentar erläutert)
  • In der Spalte 13 "Vergleich zum vorherigen Berichtsjahr" ist anzugeben, ob die qualitative Bewertung eines Qualitätsindikators mit oder ohne Auslösung eines Strukturierten Dialogs im Vergleich zum letzten Qualitätsbericht "verbessert", "unverändert", "verschlechtert" oder "eingeschränkt/nicht vergleichbar" ist.
  • Die Einordnung erfolgt auf Basis folgender Matrix:
    Kategorien Bewertung Erfassungsjahr gemäß QSKH-RL
    N R H U A D S
    Bewertung Vorjahr N eingeschränkt/ nicht vergleichbar eingeschränkt/ nicht vergleichbar eingeschränkt/ nicht vergleichbar eingeschränkt/ nicht vergleichbar eingeschränkt/ nicht vergleichbar eingeschränkt/ nicht vergleichbar eingeschränkt/ nicht vergleichbar
    R eingeschränkt/ nicht vergleichbar unverändert eingeschränkt/ nicht vergleichbar unverändert verschlechtert verschlechtert eingeschränkt/ nicht vergleichbar
    H eingeschränkt/ nicht vergleichbar eingeschränkt/ nicht vergleichbar eingeschränkt/ nicht vergleichbar eingeschränkt/ nicht vergleichbar eingeschränkt/ nicht vergleichbar eingeschränkt/ nicht vergleichbar eingeschränkt/ nicht vergleichbar
    U eingeschränkt/ nicht vergleichbar unverändert eingeschränkt/ nicht vergleichbar unverändert verschlechtert eingeschränkt/ nicht vergleichbar eingeschränkt/ nicht vergleichbar
    A eingeschränkt/ nicht vergleichbar verbessert eingeschränkt/ nicht vergleichbar verbessert unverändert eingeschränkt/ nicht vergleichbar eingeschränkt/ nicht vergleichbar
    D eingeschränkt/ nicht vergleichbar verbessert eingeschränkt/ nicht vergleichbar eingeschränkt/ nicht vergleichbar eingeschränkt/ nicht vergleichbar unverändert eingeschränkt/ nicht vergleichbar
    S eingeschränkt/ nicht vergleichbar eingeschränkt/ nicht vergleichbar eingeschränkt/ nicht vergleichbar eingeschränkt/ nicht vergleichbar eingeschränkt/ nicht vergleichbar eingeschränkt/ nicht vergleichbar eingeschränkt/ nicht vergleichbar
  • Lesebeispiel:
  • Wenn eine auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragte Stelle das Indikatorergebnis eines Krankenhauses wegen fehlerhafter Dokumentation im Vorjahr als "D" einstuft und im Berichtsjahr wegen qualitativer Auffälligkeiten als "A", dann ist die Bewertung dieses Qualitätsindikators "eingeschränkt/nicht vergleichbar".
  • In der Spalte 14 "Kommentar/Erläuterung der auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen" ist die über die Bewertung in Spalte 12 hinausgehende Kommentierung der auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen zum Ergebnis des Strukturierten Dialogs als Freitext bis zu einem Zeichenumfang von 500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) aufzunehmen, soweit ein Strukturierter Dialog durchgeführt wurde und eine solche Bewertung vorliegt.
  • In der Spalte 15 "Kommentar/Erläuterung des Krankenhauses" können ergänzende Informationen des Krankenhauses bis zu einem Zeichenumfang von 500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) aufgenommen werden. An dieser Stelle kann auch zum Vergleich der Landesdurchschnitt für diesen Qualitätsindikator dargestellt werden oder können Hinweise auf weiterführende Informationen an anderer Stelle, z.B. Links auf die eigene Homepage, aufgenommen werden.

Aus methodischen Gründen sind nicht in jedem Fall Daten für alle Qualitätsindikatoren unter C-1.2 für die Spalten 8 bis 11 vorhanden.

Wenn bei einem bestimmten Qualitätsindikator eines Leistungsbereichs, der vom Krankenhaus erbracht und unter C-1.1.[Y] aufgeführt wird, keine Fälle vorliegen, entfallen die Angaben zu Ergebnis, Zähler, Nenner und Vertrauensbereich. Bsp.: Hat ein Krankenhaus im Leistungsbereich Geburtshilfe keine Fälle mit Frühgeburten, kann für das Krankenhaus beim Qualitätsindikator "Anwesenheit eines Pädiaters bei Frühgeborenen" auch kein Ergebnis vorliegen.

Folgende Fälle sind für die Darstellung der Ergebnisse aus dem Verfahren gemäß QSKH-RL zu unterscheiden:

  1. Im Regelfall wird für jedes Krankenhaus eine Auswertung je Qualitätsindikator übermittelt, die anzugeben ist.
  2. Hat ein Krankenhaus mehrere Standorte, sind die Auswertungen der Qualitätsindikatoren im Qualitätsbericht des Standorts anzugeben, für den die Auswertung vorgenommen wurde.
  3. Übergangsregelung für die Berichtsjahre 2012 und 2013: Liegt für die Berichtsjahre 2012 und 2013 für mehrere Krankenhausstandorte nur eine gemeinsame Auswertung der Qualitätsindikatoren vor, ist diese in jedem Qualitätsbericht der betroffenen Standorte anzugeben und als solche im Feld "Kommentar/Erläuterung" auszuweisen.
  4. Liegen für ein Krankenhaus oder einen Krankenhausstandort mehrere Auswertungen je Qualitätsindikator vor (z.B. beim Vorhandensein verschiedener Fachabteilungen/Organisationseinheiten mit eigener Auswertung), kann C-1.2.[Z] mehrfach angegeben werden. Für [Z] ist eine fortlaufende Nummerierung einzufügen. In der Überschrift ist dabei jeweils kenntlich zu machen, auf welche Fachabteilung/Organisationseinheit sich die dargestellte Auswertung bezieht.
  5. Hat ein Krankenhaus mehrere Standorte, können im Gesamtbericht die Ergebnisse einer aggregierten Datenauswertung durch die auf Bundes- und Landesebene beauftragten Stellen angegeben werden. Andernfalls werden die Auswertungen der einzelnen Standorte aufgeführt.

Ausfüllhinweis:
Die Darstellung der Qualitätsindikatoren aus dem Verfahren gemäß QSKH-RL berücksichtigt:

  • inwieweit Qualitätsindikatoren verpflichtend veröffentlicht werden müssen (vgl. Tabellen A, B und C des Anhang 3 zu Anlage 1)
  • inwieweit die Bewertung durch den Strukturierten Dialog bereits vorliegt (I.) bzw. noch nicht vorliegt (II.)

Für die Veröffentlichung gilt deshalb Folgendes:

Qualitätsindikator Bundesergebnis Rechnerisches Ergebnis des Krankenhauses Qualitative Bewertung
des Krankenhauses
durch die beauftragten
Stellen
Kommentar/
Erläuterung
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
Leistungsbereich Qualitäts-
Indikator
Indikator mit Bezug zu Infektionen im Krankenhaus Empirischstatistische Bewertung* Bundesdurchschnitt Referenzbereich Vertrauensbereich Zähler/
Nenner
Ergebnis
(Einheit)
Entwicklung
Ergebnis
zum
vorherigen
Berichtsjahr
Vertrauensbereich Ergebnis
im Berichtsjahr
Vergleich zum vorherigen Berichtsjahr der auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen des Krankenhauses
I. Qualitätsindikatoren, deren Ergebnisse keiner Bewertung durch den Strukturierten Dialog bedürfen oder für die eine Bewertung durch den Strukturierten Dialog bereits vorliegt.
Qualitätsindikatoren, die vom G-BA als uneingeschränkt zur Veröffentlichung geeignet bewertet wurden (Tabelle A). Inhalt ergibt sich aus Qualitätsindikator und wird automatisch gemäß Anhang 1 gefüllt. Verpflichtend. Inhalt ergibt sich aus Qualitätsindikator und wird automatisch gemäß Anhang 1 gefüllt. Inhalt ist bundesweit vorgegeben und wird automatisch gemäß Anhang 1 gefüllt. Verpflichtend. Verpflichtend. Verpflichtend, soweit vorhanden. Freiwillige Ergänzung.
Vom Gemeinsamen Bundesausschuss eingeschränkt zur Veröffentlichung empfohlene Qualitätsindikatoren (Tabelle B). Inhalt ergibt sich aus Qualitätsindikator und
wird automatisch gemäß Anhang 1 gefüllt.
Veröffentlichung empfohlen. Inhalt ergibt sich aus Qualitätsindikator und wird automatisch gemäß Anhang 1 gefüllt. Bei freiwilliger Veröffentlichung anzugeben. Inhalt ist bundesweit vorgegeben und wird automatisch gemäß Anhang 1 gefüllt. Bei freiwilliger Veröffentlichung anzugeben. Bei freiwilliger Veröffentlichung anzugeben. Bei freiwilliger Veröffentlichung
anzugeben.
Freiwillige Ergänzung.
Vom G-BA nicht zur Veröffentlichung empfohlene Qualitätsindikatoren (Tabelle C) Keine Übermittlung durch die auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen an Annahmestelle.
*) gemäß "Bericht zur Prüfung und Bewertung der Indikatoren der externen stationären Qualitätssicherung hinsichtlich ihrer Eignung für die einrichtungsbezogene öffentliche Berichterstattung" vom 21. März 2014, siehe www.sqg.de
II. Qualitätsindikatoren, bei denen die Bewertung der Ergebnisse im Strukturierten Dialog noch nicht abgeschlossen ist und deren Ergebnisse daher für einen Vergleich noch nicht geeignet sind. Eine Veröffentlichung der Ergebnisse an dieser Stelle ist ausgeschlossen, um Fehlinterpretationen und Falschinformationen zu vermeiden.
Tabelle A Inhalt ergibt sich aus Qualitätsindikator und wird automatisch gemäß Anhang 1 gefüllt. Verpflichtend Inhalt ergibt sich aus Qualitätsindikator und wird automatisch gemäß Anhang 1 gefüllt. Keine Übermittlung, ist bundesweit vorgegeben. Keine Veröffentlichung, deshalb keine Datenübermittlung. Freiwillige Ergänzung.
Tabelle B Inhalt ergibt sich aus Qualitätsindikator und wird automatisch gemäß Anhang 1 gefüllt. Veröffentlichung empfohlen. Inhalt ergibt sich
aus Qualitätsindikator und wird automatisch gemäß Anhang 1 gefüllt.
Keine Übermittlung, ist bundesweit vorgegeben. Keine Veröffentlichung, deshalb keine Datenübermittlung. Freiwillige
Ergänzung.
Tabelle C Keine Übermittlung durch die auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen an Annahmestelle.
*) gemäß "Bericht zur Prüfung und Bewertung der Indikatoren der externen stationären Qualitätssicherung hinsichtlich ihrer Eignung für die einrichtungsbezogene öffentliche Berichterstattung" vom 21. März 2014, siehe www.sqg.de

Hinweis: die Daten für die automatische Befüllung finden sich in dem Downloadbereich "Indikatorenübersicht" unter www.sqg.de.

Tabelle A: siehe Anhang 3
Tabelle B: siehe Anhang 3
Tabelle C: siehe Anhang 3.

C-2 Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht gemäß § 112 SGB V

[ ] Über § 137 SGB V hinaus ist auf Landesebene keine verpflichtende Qualitätssicherung vereinbart.

[ ] Über § 137 SGB V hinaus ist auf Landesebene eine verpflichtende Qualitätssicherung vereinbart.

Gemäß seinem Leistungsspektrum nimmt das Krankenhaus an folgenden Qualitätssicherungsmaßnahmen (Leistungsbereiche) teil:

Ausfüllhinweis:
Die Leistungsbereiche sind der Auswahlliste zu C-2 (Anhang 2) zu entnehmen.

Es bestehen möglicherweise ergänzende verpflichtende Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 112 SGB V auf der Landesebene. Hier gibt das Krankenhaus zunächst an, ob auf der Landesebene über die nach § 137 SGB V verpflichtenden Qualitätssicherungsmaßnahmen hinaus landesspezifische, verpflichtende Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß Anhang 2 (Auswahllisten) vereinbart wurden. Sollte dies der Fall sein, so listet das Krankenhaus die Leistungsbereiche im Weiteren auf und kann zu jedem Leistungsbereich einen Kommentar oder eine Erläuterung (Zeichenbegrenzung: 300 Zeichen einschließlich Leerzeichen) hinzufügen. Die Angabe beschränkt sich auf Leistungsbereiche, an denen das Krankenhaus teilnimmt. Nimmt das Krankenhaus nicht an den ergänzenden verpflichtenden Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 112 SGB V auf der Landesebene teil, so ist im Kommentarfeld der Hinweis "trifft nicht zu"/ "entfällt" aufzunehmen.

Die Teilnahme an freiwilligen externen Qualitätssicherungsmaßnahmen kann unter C-4 eingetragen werden.

C-3 Qualitätssicherung bei Teilnahme an Disease-Management-Programmen (DMP) nach § 137f SGB V

DMP Kommentar/Erläuterung
Diabetes mellitus Typ 1
Diabetes mellitus Typ 2
Brustkrebs
Koronare Herzkrankheit (KHK)
Modul Chronische Herzinsuffizienz (bei KHK)
Asthma bronchiale
Chronische obstruktive Lungenerkrankung (COPD)

Ausfüllhinweis:
Gemäß § 137f SGB V werden strukturierte Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme, DMP) entwickelt, die den Behandlungsablauf und die Qualität der medizinischen Versorgung chronisch Kranker verbessern sollen. Hierzu gehören auch in diesem Zusammenhang durchzuführende Qualitätssicherungsmaßnahmen.

Hier sind nur die DMP aus der vorgegebenen Tabelle anzugeben, an denen das Krankenhaus gemäß seinem Leistungsspektrum teilgenommen hat. Zu jedem DMP kann ein Kommentar oder eine Erläuterung hinzugefügt werden (Zeichenbegrenzung: 500 Zeichen einschließlich Leerzeichen).

C-4 Teilnahme an sonstigen Verfahren der externen vergleichenden Qualitätssicherung

Leistungsbereich
Bezeichnung des Qualitätsindikators
Ergebnis
Messzeitraum
Datenerhebung
Rechenregeln
Referenzbereiche
Vergleichswerte
Quellenangabe zu einer Dokumentation des Qualitätsindikators bzw. des Qualitätsindikatoren-Sets mit Evidenzgrundlage

Ausfüllhinweis:
Hier können freiwillige Verfahren der externen Qualitätssicherung (z.B. freiwillige Verfahren auf Landesebene, Verfahren der Fachgesellschaften, Nutzung von Routineabrechnungsdaten) dargestellt werden. Es sollen vor allem Verfahren, die einem datengestützten Vergleich von Krankenhäusern dienen, genannt werden.

Bei Teilnahme an mehreren Verfahren kann dieser Berichtsteil mehrfach angegeben werden.

Wenn Ergebnisse von Qualitätssicherungsmaßnahmen dargestellt werden, soll das Zustandekommen der Ergebnisse verständlich und kurz erläutert werden (ggf. Link auf Homepage z.B. der Fachgesellschaft). Da an dieser Stelle keine Rechenregeln oder Verfahren zur Risikoadjustierung vorgegeben sind, sollen die Angaben zum jeweiligen Indikator um die verwendete Rechenregel ergänzt werden.

Es gelten die Anforderungen zum Datenschutz gemäß C-1.2.[Z]. Zeichenbegrenzung: Insgesamt 2.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen)

C-5 Umsetzung der Mindestmengenregelungen nach § 137 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 SGB V 14 

Leistungsbereich Mindestmenge Erbrachte
Menge
Ausnahmetatbestand Kommentar/
Erläuterung
1 2 3 4 5
Lebertransplantation 20
Nierentransplantation 25
Knie-TEP (ausgesetz)
Komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus 10
Komplexe Eingriffe am Organsystem Pankreas 10
Koronarchirurgische Eingriffe -
Stammzelltransplantation 25
Versorgung von Früh- und Neugeborenen (mit einem Geburtsgewicht < 1250 g) bei einem Krankenhaus mit ausgewiesenem Level 1 14

Ausfüllhinweis:
Es sind nur die zutreffenden Leistungsbereiche aufzulisten.

Krankenhäuser, die Leistungsbereiche erbringen, für die gemäß der für das Berichtsjahr geltenden Mindestmengenregelungen (nach § 137 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 SGB V) Mindestmengen festgelegt sind, stellen verpflichtend dar, wie hoch die erbrachte Leistungsmenge in den erbrachten Leistungsbereichen ist.

Spalte 1: Der Leistungsbereich entsprechend den Mindestmengenregelungen ist für das Berichtsjahr vorgegeben. Spalte 2: Die Mindestmenge pro Krankenhaus entsprechend den im Berichtsjahr gültigen Mindestmengenregelungen ist vorgegeben.

Spalte 3: Hier gibt das Krankenhaus die im Berichtsjahr erbrachte Anzahl an mindestmengenrelevanten Prozeduren pro Leistungsbereich an.

Spalte 4: Hier macht das Krankenhaus Angaben zu in Anspruch genommenen Ausnahmeregelungen. Die Ausnahmetatbestände sind aus der Auswahlliste in Anhang 2 (Auswahllisten) auszuwählen.

Spalte 5: In der Spalte "Kommentar/Erläuterung" soll angegeben werden, seit wann Ausnahmetatbestände bestehen und mit welchen ergänzenden Maßnahmen gemäß § 6 der Regelungen nach § 137 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 SGB V die Versorgungsqualität sichergestellt wird (Zeichenbegrenzung: 500 Zeichen einschließlich Leerzeichen).

C-6 Umsetzung von Beschlüssen zur Qualitätssicherung nach § 137 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V 14 

Nummer Vereinbarung bzw. Richtlinie Kommentar/Erläuterung
CQ01 Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung bei der Indikation Bauchaortenaneurysma
... ...

Ausfüllhinweis:
An dieser Stelle ist die Umsetzung von Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung nach § 137 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V darzustellen. Die Einhaltung der in den Richtlinien vorgegebenen Mindestanforderungen an die Struktur-, Prozess- oder Ergebnisqualität ist Voraussetzung für die Erbringung bestimmter Leistungen.

Die Stichtagsregelung gilt analog dem Ausfüllhinweis für A-11.

Wenn Angaben gemacht werden, dann sind aus der Auswahlliste (Anhang 2) die entsprechenden Richtlinien/Vereinbarungen auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen. Bei Angaben zur Vereinbarung zur Versorgung von Früh- und Neugeborenen ist dabei die vorgehaltene Versorgungsstufe zu berücksichtigen.

Zu jeder Richtlinie/Vereinbarung können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben gemacht werden. Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

C-7 Umsetzung der Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus nach § 137 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB V 14

Anzahl
1. Fachärzte und Fachärztinnen, Psychologische Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und -psychotherapeutinnen, die der Fortbildungspflicht * unterliegen (fortbildungsverpflichtete Personen) Personen
1.1 - Davon diejenigen, die der Pflicht zum Fortbildungsnachweis unterliegen, da ihre Facharztanerkennung bzw. Approbation mehr als 5 Jahre zurückliegt Personen
1.1.1 - Davon diejenigen, die den Fortbildungsnachweis erbracht haben Personen
*) nach den "Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus" (siehe www.gba.de)

Ausfüllhinweis:
An dieser Stelle ist die Umsetzung der Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung im Krankenhaus (FKH-R) nach § 137 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB V darzustellen. Die Stichtagsregelung gilt analog dem Ausfüllhinweis für A-11.

Gemäß § 2 Satz 1 der FKH-R müssen fortbildungsverpflichtete Personen innerhalb von fünf Jahren an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, die nach Anerkennung entsprechend dem Fortbildungszertifikat der Ärztekammern bzw. der Psychotherapeutenkammern mit insgesamt mindestens 250 Fortbildungspunkten bewertet wurden.

Alle fortbildungsverpflichteten Personen, deren fachärztliche Anerkennung bzw. psychotherapeutische Approbation mindestens fünf Jahre zurückliegt, haben den Nachweis der Erfüllung der Fortbildungspflicht zu erbringen.

Allgemeine Hinweise

In diesem Dokument werden Inhalte, Umfang und Datenformat des strukturierten Qualitätsberichts nach § 137 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 SGB V (a. F.) beschrieben.

Sofern keine Aussagen zur Darstellung bestimmter Inhalte des Qualitätsberichts gemacht werden, liegt die Darstellung im Ermessen des Bericht erstattenden Krankenhauses.

1. Erläuterungen zur Berichterstellung

Benennung des Qualitätsberichts

Der Qualitätsbericht trägt die Bezeichnung "Strukturierter Qualitätsbericht gemäß § 137 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 SGB V (a. F.) über das Berichtsjahr [JJJJ]" (jeweiliges Berichtsjahr). Das Datum der Erstellung ist aufzuführen.

Betroffene Krankenhäuser

Entsprechend § 2 Absatz 2 sind diese Regelungen von allen nach § 108 SGB V (a. F.) zugelassenen Krankenhäusern für die Erstellung des Qualitätsberichts anzuwenden, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Krankenhäuser oder Einrichtungen handelt, die nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) mit DRG, nach der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) oder dem pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-System) abrechnen.

Krankenhäuser mit mehreren Standorten

Der Qualitätsbericht ist von einem Krankenhaus zu erstellen und nicht beispielsweise von einer Trägerschaft gemeinsam für mehrere Krankenhäuser. Bei einem nach § 108 SGB V (a. F.) zugelassenen Krankenhaus mit einem nach Standorten differenzierten Versorgungsauftrag ist ein vollständiger standortspezifischer Qualitätsbericht je Standort (Standortbericht) sowie zusätzlich ein Gesamtbericht über alle Standorte (Gesamtbericht) zu erstellen und zu übermitteln.

Der Gesamtbericht ist dabei die Zusammenfassung aller Standortberichte und hat entsprechend die Daten aller Standortberichte mit einzubeziehen.

Ziel ist eine unverfälschte Darstellung des Krankenhauses und seiner Standorte als umfassende Informationsgrundlage für alle Interessierten.

Berichtszeitraum

Zu berichten ist immer nur über die Krankenhäuser, Krankenhausstandorte und Organisationseinheiten bzw. Fachabteilungen eines Krankenhauses, die am Ende des Jahres, über das berichtet wird (Berichtsjahr), an der Versorgung teilgenommen haben (Stichtagsprinzip). Abweichend davon muss für den Fall, dass ein Krankenhaus, ein Krankenhausstandort oder eine Organisationseinheit bzw. Fachabteilung eines Krankenhauses bis zum 30. September des dem Berichtsjahr folgenden Jahres geschlossen wird, für das betreffende Krankenhaus bzw. den Krankenhausstandort kein Qualitätsbericht erstellt bzw. die betreffende Organisationseinheit/Fachabteilung nicht im Qualitätsbericht des Krankenhauses berücksichtigt werden.

Alle im Bericht gemachten Angaben müssen sich auf die im Berichtsjahr gültigen Regelungen (z.B. Verträge, Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses, Klassifikationen wie ICD, OPS) beziehen.

2. Umfang und Format des Qualitätsberichts 14

Format

Der Qualitätsbericht ist in einem maschinenverwertbaren standardisierten Datensatzformat gemäß den in Anhang 1 definierten Vorgaben zu erstellen.

Der Vermerk "[Version für die auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen]" kennzeichnet die Berichtsteile, die separat von den nach QSKH-RL (Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern) auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen an die Annahmestelle übermittelt werden.

Hierfür übermitteln die auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen die genannten Angaben nach Abschluss des Strukturierten Dialogs (gemäß QSKH-RL) tabellarisch an das Krankenhaus zur Fehlerprüfung und Kommentierung.

Fehlerprüfung, Kommentierung und Rückmeldung erfolgen an die auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen spätestens bis zum 30. November des Erstellungsjahres. Die auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen übermitteln in der Zeit vom 15. November bis 15. Dezember des Erstellungsjahres krankenhausbezogen die fehlergeprüften und kommentierten Daten an die Annahmestelle gemäß den in Anhang 1 definierten Vorgaben. Zusätzlich übermitteln die beauftragten Stellen eine Kopie der Daten an das Krankenhaus.

Anforderungen zum Datenschutz

Aus Datenschutzgründen werden Häufigkeiten < 4, die sich aus Zahlen mit Patientenbezug ergeben (z.B. OPS-Anzahl, Fallzahl pro Leistungsbereich), mit " < 4" angegeben. Die Angaben von Standorten, die diesen Tatbestand erfüllen, sind in der Summenbildung für den Gesamtbericht des Krankenhauses nicht zu berücksichtigen. In diesem Fall ist im Gesamtbericht zusätzlich zu dieser Summe ein "+ < 4" anzugeben.

Zu einigen Kapiteln (z.B. C-1.2, C-4) sind spezifische Anforderungen zum Datenschutz vorgegeben.

Umfang

Um den Umfang des Qualitätsberichts zweckmäßig zu begrenzen, sind an einigen Stellen Zeichenbegrenzungen vorgesehen. Es wird empfohlen, auf weitergehende Informationen bzw. andere Informationsquellen (z.B. Unternehmensberichte, Broschüren, Homepage, Ansprechperson) zu verweisen, sofern das Krankenhaus hierzu Angaben machen möchte.

3. Struktur der Inhalte des Qualitätsberichts

Gliederung des Qualitätsberichts

Der Qualitätsbericht besteht aus drei Teilen:

  • Teil A über die Struktur- und Leistungsdaten des Krankenhauses,
  • Teil B über die Struktur- und Leistungsdaten der Organisationseinheiten bzw. Fachabteilungen,
  • Teil C über die Qualitätssicherung.

Pflichtangaben versus freiwillige Angaben

Die Anforderungen gemäß der vorliegenden Anlage 1 zu den Regelungen gemäß § 137 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 SGB V (a. F.) über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V (a. F.) zugelassene Krankenhäuser sind als Mindestanforderungen zu verstehen. Bei darüber hinausgehenden freiwilligen Angaben ist darauf zu achten, dass die jeweiligen Zeichenbegrenzungen nicht überschritten werden. Für freiwillige Angaben stehen die Felder "Kommentar/Erläuterung" zur Verfügung.

Für alle Freitextangaben sollen möglichst umgangssprachliche Bezeichnungen verwendet werden.

Einige Kapitel des Qualitätsberichts müssen nur ausgefüllt werden, wenn diese auf das Krankenhaus zutreffen (z.B. C-5 Umsetzung der Mindestmengenregelungen nach § 137 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 SGB V).

Um eine technisch möglichst einfache Struktur der Datenbankversion zu erreichen, sind die Hinweise "trifft nicht zu"/"entfällt" in den meisten Fällen nicht explizit aufzunehmen, sondern über die technischen Vorgaben der XML-Struktur beschrieben.

Auswahllisten

Zu einigen Kapiteln (z.B. zu A-5, A-6) sind im Anhang 2 Auswahllisten vorgegeben. Die Auswahllisten dienen durch die Verwendung standardisierter Informationen der besseren Vergleichbarkeit und Auffindbarkeit der relevanten Informationen in den Qualitätsberichten.

Kontaktdaten

Zur Sicherstellung einer einheitlichen Angabe von personen- oder standortbezogenen Kontaktdaten sind sie standardisiert zu erfassen.

Das heißt im Einzelnen:

"Kontakt - Person lang" enthält:

  • Name
  • Vorname
  • Titel (freiwillig)
  • Funktion/Arbeitsschwerpunkt
  • Telefon
  • Telefax (freiwillig)
  • E-Mail

"Kontakt - Person kurz" enthält:

  • Name
  • Vorname
  • Titel (freiwillig)
  • Funktion/Arbeitsschwerpunkt
  • Telefon (freiwillig)
  • Telefax (freiwillig)
  • E-Mail (freiwillig)

"Kontakt - Adresse" enthält:

  • Straße
  • Hausnummer (freiwillig)

alternativ: Postfach (freiwillig)

  • Adresszusatz (freiwillig)
  • Postleitzahl
  • Ort

"Kontakt - Zugang" enthält:

  • Straße
  • Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • Adress-Link (freiwillig)

In der folgenden Beschreibung der Inhalte werden entsprechend nur noch die Kurzformen angegeben:

"Kontakt - Person lang"

"Kontakt - Person kurz"

"Kontakt - Adresse"

"Kontakt - Zugang"

Einleitung des Qualitätsberichts

Hier sind folgende Angaben zu machen:

  • Datum der Erstellung des Berichts
  • Name des Herstellers der Software zur Erstellung des XML
  • Verwendete Software mit Versionsangabe
  • Für die Erstellung des Qualitätsberichts verantwortliche Person: ["Kontakt - Person lang"]
  • Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben im Qualitätsbericht verantwortliche Person: Krankenhausleitung, vertreten durch ["Kontakt - Person lang"]
  • Weiterführende Links (z.B. zur Internetseite des Krankenhauses, zu Broschüren, Unternehmensberichten), sofern diese nicht an geeigneter Stelle im Qualitätsbericht eingefügt werden können (freiwillig)

A Struktur- und Leistungsdaten des Krankenhauses bzw. des Krankenhausstandorts

A-1 Allgemeine Kontaktdaten des Krankenhauses 14

Hier müssen vollständige Angaben zur Erreichbarkeit gemacht werden.

Verpflichtend sind folgende Kontaktdaten anzugeben:

I. Angaben zum Krankenhaus

Diese Angaben beziehen sich auf das Krankenhaus und sind in jedem Qualitätsbericht zu machen.

  1. Name und Hausanschrift des Krankenhauses ["Kontakt - Zugang"]; zusätzlich optional: Postanschrift ["Kontakt - Adresse"]
  2. Institutionskennzeichen
    1. Institutionskennzeichen des Berichtsjahres
      Hier ist das Institutionskennzeichen des Berichtsjahres anzugeben, das sowohl für die Identifikation bei der Annahmestelle als auch bei den mit der Durchführung der externen vergleichenden Qualitätssicherung beauftragten Stellen verwendet wurde. Liefert das Krankenhaus keine Daten für die externe vergleichende Qualitätssicherung, ist nur darauf zu achten, dass an dieser Stelle dasselbe Institutionskennzeichen angegeben wird, welches als Identifikation bei der Annahmestelle verwendet wird.
    2. Weitere relevante Institutionskennzeichen
      Hier können weitere, z.B. aktuellere Institutionskennzeichen angegeben werden.
  3. Standortnummer
    Bei Krankenhäusern mit nur einem Standort ist die Ziffer 00 anzugeben.
    Bei Krankenhäusern mit mehreren Standorten ist die Ziffer 99 anzugeben.
  4. Angaben zur Leitung des Krankenhauses: Ärztliche Leitung, Pflegedienstleitung und Verwaltungsleitung mit Daten zur Erreichbarkeit ["Kontakt - Person lang"]

Bei Krankenhäusern mit mehreren Standorten zusätzlich:

II. Angaben zum Standort, über den berichtet wird

  1. Name und Hausanschrift des Krankenhausstandorts ["Kontakt - Zugang"]; zusätzlich optional: Postanschrift ["Kontakt - Adresse"]
  2. Institutionskennzeichen
  3. Standortnummer
    Hier ist die interne laufende Nummer des Standortes, auf den sich der Qualitätsbericht bezieht, anzugeben, beginnend mit der Ziffer 01. Dabei muss es sich um die Standortnummer handeln, die auch für die Identifikation bei der Annahmestelle sowie spätestens ab dem Berichtsjahr 2014 bei den mit der Durchführung der externen vergleichenden Qualitätssicherung beauftragten Stellen verwendet wird.
  4. Angaben zur Leitung des Krankenhausstandorts: Ärztliche Leitung, Pflegedienstleitung und Verwaltungsleitung mit Daten zur Erreichbarkeit ["Kontakt - Person lang"]

III. Gesamtbericht

Im Gesamtbericht eines Krankenhauses über mehrere Standorte sind zusätzlich die Kontaktdaten aller Standorte anzugeben.

A-2 Name und Art des Krankenhausträgers

Hier ist der Name des Krankenhausträgers und die Art der Trägerschaft anzugeben: freigemeinnützig, öffentlich oder privat. Lässt sich der Krankenhausträger mit diesen Kategorien nicht fassen, ist die Art des Trägers (ebenso wie der Name) als Freitext anzugeben.

A-3 Universitätsklinikum oder akademisches Lehrkrankenhaus
(nur wenn zutreffend)

Hier gibt das Krankenhaus an, ob es Universitätsklinikum oder akademisches Lehrkrankenhaus ist.

Ein akademisches Lehrkrankenhaus muss zusätzlich die zugehörige Universität (Name, Ort) angeben.

A-4 Regionale Versorgungsverpflichtung für die Psychiatrie
(nur wenn zutreffend)

Hier geben psychiatrische Fachkrankenhäuser bzw. Krankenhäuser mit einer psychiatrischen Fachabteilung an, ob eine regionale Versorgungsverpflichtung besteht oder nicht (Ja/Nein).

A-5 Medizinischpflegerische Leistungsangebote des Krankenhauses

Bei den Angaben zu medizinischpflegerischen Leistungsangeboten liegt der Schwerpunkt auf den nichtärztlichen Leistungen. Es sind alle medizinischpflegerischen Leistungsangebote des Krankenhauses darzustellen. Basis der Angaben bildet die Auswahlliste "Medizinischpflegerische Leistungsangebote" (A-5) des Anhangs 2. Dort sind die entsprechenden medizinischpflegerischen Leistungsangebote auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen.

Zu jedem medizinischpflegerischen Leistungsangebot können ergänzende Angaben zur Konkretisierung gemacht werden. Diese Kommentare sind auf maximal 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

A-6 Weitere nichtmedizinische Leistungsangebote des Krankenhauses

Angaben zu weiteren nichtmedizinischen Leistungsangeboten werden - sofern vorhanden - für das gesamte Krankenhaus (allgemein) gemacht. Sie werden aus der Auswahlliste "Weitere nichtmedizinische Leistungsangebote" (A-6) des Anhangs 2 mit den dort aufgeführten verpflichtenden Zusatzangaben übernommen.

So ist beispielsweise unter der Schlüsselnummer NM66 "Berücksichtigung von besonderen Ernährungsgewohnheiten (im Sinne von Kultursensibilität)" zusätzlich anzugeben, welches konkrete Angebot (z.B. jüdische/muslimische Ernährung, vegetarische/vegane Küche) vorgehalten wird.

Eventuelle Preisangaben beziehen sich jeweils auf den Stichtag 1. Oktober des Erstellungsjahres.

Die Auswahlliste sieht bei bestimmten Leistungsangeboten verpflichtende Zusatzangaben vor. Darüber hinaus können ergänzende Angaben (z.B. zur Anzahl der jeweiligen Patientenzimmer oder über relevante Internetseiten des Krankenhauses) gemacht werden. Zusatzangaben und weitergehende Kommentare sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

Beispiel:

Nummer Leistungsangebot Zusatzangaben Kommentar
NM66 Berücksichtigung von besonderen Ernährungsgewohnheiten (im Sinne von Kultursensibilität) vegane Küche Rezepte auf Webseite

A-7 Aspekte der Barrierefreiheit 14

Angaben zur Barrierefreiheit können entweder für das gesamte Krankenhaus (allgemein) oder spezifisch für eine Organisationseinheit bzw. Fachabteilung (fachabteilungsbezogen) gemacht werden. Unter A-7 sind nur die übergreifend verwirklichten Elemente der Barrierefreiheit für das gesamte Krankenhaus darzustellen. Dies bedeutet, dass all diejenigen Elemente der Barrierefreiheit, die schon unter A-7 angegeben werden, nicht unter B-[X].4 wiederholt werden dürfen.

Die Angaben sind aus der Auswahlliste "Aspekte der Barrierefreiheit" (A-7 und B-[X].4) des Anhangs 2 auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen.

Wenn die genannten Aspekte der Barrierefreiheit nicht umfassend, sondern nur eingeschränkt verwirklicht sind, ist dies verpflichtend zu kommentieren.

"Besondere personelle Unterstützung" ist dann anzugeben, wenn das Pflegepersonal besondere Weiterbildungen im Umgang mit Menschen mit Demenz, geistigen Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen hat. In diesem Fall ist zu erläutern, auf welches Personal sich die Angabe bezieht.

Dolmetscherdienste sind nur dann anzugeben, wenn es eine vertragliche Beziehung zu einem gewerblichen Dolmetscher oder einer gewerblichen Dolmetscherin gibt. Hier und bei "Behandlungsmöglichkeiten durch fremdsprachliches Personal" ist aufzuführen, auf welche Sprachen sich die Angabe bezieht.

Neben den genannten verpflichtenden Konkretisierungen können zu jedem Aspekt der Barrierefreiheit ergänzende Angaben gemacht werden. Diese Kommentare sind auf jeweils 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

Beispiel:

Nummer Aspekt der Barrierefreiheit Kommentar
BF01 Beschriftung von Zimmern in Blindenschrift Keine Beschriftung von Behandlungs- und Funktionsräumen in Blindenschrift

A-8 Forschung und Lehre des Krankenhauses

A-8.1 Forschung und akademische Lehre

Werden Angaben zur Forschung und akademischen Lehre gemacht, sind die entsprechenden Inhalte aus der Auswahlliste "Forschung und akademische Lehre" (A-8.1) des Anhangs 2 auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen.

Zu jeder Nennung können ergänzende Angaben zur Konkretisierung gemacht werden. Diese Kommentare sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

A-8.2 Ausbildung in anderen Heilberufen

Werden Angaben zum Ausbildungsangebot gemacht, sind aus der Auswahlliste "Ausbildung in anderen Heilberufen" (A-8.2) des Anhangs 2 die entsprechenden Heilberufe auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen.

Zu jedem Heilberuf können ergänzende Angaben zur Konkretisierung gemacht werden. Diese Kommentare sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

A-9 Anzahl der Betten im gesamten Krankenhaus

Hier gibt das Krankenhaus die Anzahl der Akut-Betten nach §§ 108, 109 SGB V (a. F.) zum Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahres an.

Reha-Betten werden nicht berücksichtigt.

A-10 Gesamtfallzahlen

Anzugeben sind:

Gesamtzahl der im Berichtsjahr behandelten Fälle:

  1. Vollstationäre Fallzahl
  2. Teilstationäre Fallzahl
  3. Ambulante Fallzahl

Die Angabe der vollstationären und teilstationären Fälle ist verpflichtend. Die Gesamtzahl der im Berichtsjahr behandelten Fälle muss > 0 sein (SUMME aus a, b, c). Für die Regelung zur Fallzählung werden die gesetzlichen Vorgaben und Bundesvereinbarungen zu den Abrechnungsbestimmungen zugrunde gelegt:

Zählung der voll- und teilstationären Fälle:

Für Krankenhäuser bzw. Krankenhausbereiche, die unter den Anwendungsbereich des KHEntgG fallen, richtet sich die Fallzählung der voll- und teilstationären Fälle nach § 8 der Fallpauschalenvereinbarung (FPV) des jeweiligen Berichtsjahres.

Entsprechend den Abrechnungsbestimmungen in § 8 FPV des jeweiligen Berichtsjahres zählt jede abgerechnete vollstationäre DRG-Fallpauschale im Jahr der Entlassung als ein Fall. Bei der Wiederaufnahme oder Rückverlegung in dasselbe Krankenhaus ist hier jeweils nur die Fallpauschale zu zählen, die nach der Neueinstufung für die zusammengefassten Krankenhausaufenthalte abgerechnet wird.

Für Krankenhäuser bzw. Krankenhausbereiche im Anwendungsbereich der BPflV, die nicht das PEPP-System nach § 17d des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG), sondern die BPflV mit Stand vom 31. Dezember 2012 (BPflV a. F.) anwenden, richtet sich die Fallzählung nach der Fußnote 11 zur Leistungs- und Kalkulationsaufstellung (Anhang 2 der Anlage 1 zu § 17 Absatz 4 BPflV a. F.). Für Krankenhäuser bzw. Krankenhausbereiche, die das PEPP-System anwenden, richtet sich die Fallzählung nach § 1 Absatz 5 der Vereinbarung über die pauschalierenden Entgelte für die Psychiatrie und Psychosomatik (PEPPV) des jeweiligen Berichtsjahres.

Nach § 3 Absatz 3 PEPPV haben Krankenhäuser, die dem Geltungsbereich der BPflV und dem Geltungsbereich des KHEntgG unterliegen, bei internen Verlegungen zwischen den Geltungsbereichen eine getrennte Abrechnung der Fälle vorzunehmen und sie damit jeweils als eigenständige Fälle zu zählen.

Zählung der ambulanten Fälle:

Es können alle ambulanten Fälle - einschließlich der Fälle der Privatambulanz - angegeben werden. Vorstationäre, teilstationäre und nachstationäre Fälle sowie ambulante Operationen werden an dieser Stelle nicht mitgezählt. Ambulante Operationen werden in Kapitel B-[X].9 dargestellt.

Es wird die Fallzählweise verwendet. Dabei wird jeder ambulante Kontakt eines Patienten oder einer Patientin mit den Organisationseinheiten/Fachabteilungen eines Krankenhauses gezählt.

A-11Personal des Krankenhauses 15d

Hier gibt das Krankenhaus seine personelle Ausstattung als Vollkräfte umgerechnet auf den Jahresdurchschnitt an.

Grundsätzlich folgt die Berechnung des Personals in den Berichtsteilen A und B den nachfolgenden Regeln.

Die Gesamtzahl der Vollkräfte im Jahresdurchschnitt ergibt sich aus der Summe der auf die volle tarifliche Arbeitszeit umgerechneten Teilzeitkräfte, der umgerechneten kurzfristig oder geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen und der Beschäftigten, die im gesamten Jahr bei voller tariflicher Arbeitszeit eingesetzt waren. Überstunden und Bereitschaftsdienste werden nicht in die Berechnung mit einbezogen.

Es wird nur das Personal, welches in der Patientenversorgung tätig ist, gezählt. Dazu gehören neben dem ärztlichen, pflegerischen und psychologischen/psychotherapeutischen Personal insbesondere der medizinisch-technische Dienst und der Funktionsdienst. Nicht dazu gehören Personen, die ausschließlich administrativ und organisatorisch tätig sind und nicht unmittelbar oder mittelbar in die Diagnostik und Therapie der im Krankenhaus behandelten Patientinnen und Patienten eingebunden sind und nicht mit der Heilbehandlung und Bekämpfung von Krankheiten praktisch befasst sind. Darunter fallen z.B. das Personal in der Verwaltung, Wirtschafts- und Versorgungsdienst und technischer Dienst.

Es werden nur besetzte Stellen gezählt. Tätigkeitsunterbrechungen von mehr als sechs Wochen im Berichtsjahr durch z.B. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit u. Ä. werden nicht einberechnet.

Die maßgeblichen wöchentlichen tariflichen Arbeitszeiten für das in der Patientenversorgung tätige Personal (ärztliches und Pflegepersonal) werden nachrichtlich angegeben.

Die Kosten für nicht fest angestelltes Personal werden in durchschnittlich eingesetztes Personal umgerechnet und gesondert ausgewiesen. Sie werden nach den gleichen Regeln wie die hauptamtlichen Ärzte und Ärztinnen in Vollkräfte im Jahresdurchschnitt umgerechnet. Nicht hauptamtliche Ärzte und Ärztinnen (Beleg- und Konsiliarärzte) sind nicht einzubeziehen. Analog werden das nicht fest angestellte Pflegepersonal und sonstige Personalzahlen nicht fest angestellter Personen umgerechnet.

Berufsgruppen, wie Belegärzte und Beleghebammen, für die kein Zeitäquivalent in Vollkräften errechnet wird, werden als Personen zum Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahres gezählt.

Personal aus einem Personal-Pool, welches fachabteilungs- und/oder stationsübergreifend eingesetzt wird, und weiteres Personal, wie z.B. aus Intensivstationen, Ambulanzen, OP-Personal, Funktionspersonal, Radiologie etc., welches nicht eindeutig einer Fachabteilung zugeordnet ist oder zugeordnet werden kann, ist gesondert auszuweisen.

Die Erfassung des Personals erfolgt getrennt nach "stationäre Versorgung" und "ambulante Versorgungsformen".

Ambulanzpersonal wird, sofern es eindeutig einer Fachabteilung zugeordnet werden kann, bei dieser gezählt.

Die Gesamtzahl der Vollkräfte des Krankenhauses muss der Anzahl der Vollkräfte aller Organisationseinheiten/Fachabteilungen (B-[X].11) addiert mit der Anzahl Vollkräfte, die keiner Fachabteilung zuzuordnen sind, entsprechen. Dies gilt nur für die in Kapitel A-11.1 bis A-11.3 anzugebenden Berufsgruppen.

A-11.1 Ärzte und Ärztinnen 14

Anzugeben ist die Zahl der:

  • Ärzte und Ärztinnen insgesamt (ohne Belegärzte) in Vollkräften
  • davon Fachärzte und Fachärztinnen in Vollkräften
  • Belegärzte und Belegärztinnen (nach § 121 SGB V) in Personen zum Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahres
  • Ärzte und Ärztinnen sowie Fachärzte und Fachärztinnen, die keiner Fachabteilung zugeordnet sind, in Vollkräften

Belegärzte und Belegärztinnen sind für jeden Standort anzugeben, an dem sie tätig sind. Im Gesamtbericht kann daher die Anzahl der Belegärzte und Belegärztinnen von der Summe der Anzahl der Belegärzte und Belegärztinnen der Standorte abweichen.

Die Erfassung des ärztlichen Personals erfolgt getrennt nach "stationäre Versorgung" und "ambulante Versorgungsformen".

Die Gesamtzahl der ärztlichen Vollkräfte des Krankenhauses muss der Anzahl der ärztlichen Vollkräfte aller Abteilungen (B-[X].11.1) addiert mit der Anzahl ärztlicher Vollkräfte, die keiner Fachabteilung zuzuordnen sind, entsprechen.

Zu jeder Angabe können Konkretisierungen vorgenommen werden. Diese Kommentare sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

Angaben zu weiteren ärztlichen Abschlüssen und Zusatzqualifikationen können fachabteilungsbezogen in B-[X].11.1 gemacht werden.

A-11.2 Pflegepersonal 14

Die pflegerischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind nur einmal mit ihrer jeweils höchsten Qualifikation zu erfassen.

Anzugeben ist die Zahl der:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger und Gesundheits- und Krankenpflegerinnen (Ausbildungsdauer drei Jahre) in Vollkräften
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen (Ausbildungsdauer drei Jahre) in Vollkräften
  • Altenpfleger und Altenpflegerinnen (Ausbildungsdauer drei Jahre) in Vollkräften
  • Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen (Ausbildungsdauer zwei Jahre) in Vollkräften
  • Krankenpflegehelfer und Krankenpflegehelferinnen (Ausbildungsdauer ein Jahr) in Vollkräften
  • Pflegehelfer und Pflegehelferinnen (Ausbildungsdauer ab 200 Stunden Basiskurs) in Vollkräften
  • Entbindungspfleger und Hebammen (Ausbildungsdauer drei Jahre) in Vollkräften
  • Belegentbindungspfleger und Beleghebammen in Personen zum Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahres
  • Operationstechnische Assistenten und Operationstechnische Assistentinnen (Ausbildungsdauer drei Jahre) in Vollkräften
  • Medizinische Fachangestellte (Ausbildungsdauer drei Jahre) in Vollkräften

Belegentbindungspfleger und Beleghebammen sind für jeden Standort anzugeben, an dem sie tätig sind. Im Gesamtbericht kann daher die Anzahl der Belegentbindungspfleger und Beleghebammen von der Summe der Anzahl der Entbindungspfleger und Hebammen der Standorte abweichen.

Die Anzahl des Pflegepersonals, welches keiner Fachabteilung zuzuordnen ist, ist gesondert anzugeben.

Die Erfassung des Pflegepersonals erfolgt getrennt nach "stationäre Versorgung" und "ambulante Versorgungsformen".

Die Gesamtzahl der pflegerischen Vollkräfte des Krankenhauses muss der Anzahl der pflegerischen Vollkräfte aller Abteilungen (B-[X].11.2) addiert mit der Anzahl pflegerischer Vollkräfte, die keiner Fachabteilung zuzuordnen sind, entsprechen.

Zu jeder Angabe können Konkretisierungen vorgenommen werden. Diese Kommentare sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

Weitere Angaben zu Abschlüssen und Zusatzqualifikationen können fachabteilungsbezogen unter B-[X].11.2 gemacht werden.

A-11.3 Angaben zu ausgewähltem therapeutischen Personal in Psychiatrie und Psychosomatik

Zusätzlich zu den Angaben zum gesamten speziellen therapeutischen Personal unter A-11.4 ist für alle psychiatrischen und psychosomatischen Fachabteilungen das therapeutische Personal als Vollkräfte im Jahresdurchschnitt anzugeben.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind nur einmal entsprechend der jeweils höchsten Qualifikation zuzuordnen.

Anzugeben ist die Zahl der:

  • Diplom-Psychologen und Diplom-Psychologinnen
  • Klinische Neuropsychologen und Klinische Neuropsychologinnen
  • Psychologische Psychotherapeuten und Psychologische Psychotherapeutinnen
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen
  • Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen in Ausbildung während der praktischen Tätigkeit (gemäß § 8 Absatz 3 Nummer 3 des Psychotherapeutengesetzes - Psych ThG)
  • Ergotherapeuten
  • Bewegungstherapeuten, Krankengymnasten, Physiotherapeuten
  • Sozialarbeiter, Sozialpädagogen

Die Berufsbezeichnungen mit Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben sowie an den Weiterbildungsordnungen der jeweiligen Landespsychotherapeutenkammern in der im jeweiligen Berichtsjahr gültigen Fassung.

Unter "Klinischer Neuropsychologe und Klinische Neuropsychologin" sind nur Psychologische Psychotherapeuten und -therapeutinnen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und -therapeutinnen, die über eine von einer Landespsychotherapeutenkammer anerkannte abgeschlossene Zusatzweiterbildung in Klinischer Neuropsychologie verfügen, einzutragen. Fachkundenachweise, andere Fort- und Weiterbildungskurse etc. sollen hier nicht abgebildet werden. Davon abweichende Qualifikationen (insbesondere ältere Berufsbezeichnungen) sollen sinngemäß zugeordnet werden.

Die Erfassung des psychologischen/psychotherapeutischen Personals erfolgt getrennt nach "stationäre Versorgung" und "ambulante Versorgungsformen".

Zu jeder Berufsgruppe können Ergänzungen zur Konkretisierung gemacht werden. Diese Kommentare sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

Die hier ausgewiesene Gesamtzahl der psychologischen/psychotherapeutischen Vollkräfte muss der Summe der psychologischen/psychotherapeutischen Vollkräfte aller psychiatrischen/psychosomatischen Fachabteilungen (B-[X].11.3) entsprechen.

A-11.4 Spezielles therapeutisches Personal

Die entsprechenden Personalqualifikationen sind aus der Auswahlliste "spezielles therapeutisches Personal" (A-11.4) des Anhangs 2 auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen. Anzugeben ist jeweils die Anzahl in Vollkräften im Jahresdurchschnitt.

Unter A-11.4 ist das unter A-11.3 erfasste Personal ebenfalls zu zählen.

Der Schwerpunkt soll dabei auf Berufsgruppen liegen, die direkt an der Therapie beteiligt sind.

Zu jeder Berufsgruppe des therapeutischen Personals können Ergänzungen zur Konkretisierung gemacht werden. Diese Kommentare sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

A-12 Umgang mit Risiken in der Patientenversorgung

A-12.1 Qualitätsmanagement

A-12.1.1 Verantwortliche Person

Verantwortliche Person des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements

Hier sind die Kontaktdaten der für das zentrale einrichtungsinterne Qualitätsmanagement verantwortlichen Person anzugeben ["Kontakt - Person lang"].

A-12.1.2 Lenkungsgremium

Darüber hinaus ist anzugeben, ob es eine zentrale Arbeitsgruppe in Form eines Lenkungsgremiums bzw. einer Steuergruppe gibt, die sich regelmäßig zum Thema austauscht.

Auswahloptionen: ja; nein

Wenn ja,

  • Beteiligte Abteilungen/Funktionsbereiche

Angabe als Freitext mit einer Zeichenbegrenzung von 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen)

  • Tagungsfrequenz des Gremiums

Auswahloptionen: wöchentlich; monatlich; quartalsweise; halbjährlich; jährlich; bei Bedarf; andere Frequenz

A-12.2 Klinisches Risikomanagement

Klinisches Risikomanagement beschreibt die Strukturen, Prozesse, Instrumente und Aktivitäten, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in einem Krankenhaus unterstützen, medizinische/pflegerische/therapeutische Risiken bei der Patientenversorgung zu erkennen und zu bewältigen. In diesem Abschnitt sind entsprechend verantwortliche Personen, Instrumente sowie patienten- bzw. hygienebezogene Maßnahmen zu benennen.

A-12.2.1 Verantwortliche Person

Hier ist die für das klinische Risikomanagement verantwortliche Person anzugeben.

Auswahloptionen: entspricht den Angaben zum Qualitätsmanagement; eigenständige Position für Risikomanagement; keine Person benannt

Ist das Qualitätsmanagement gemäß Stellen- bzw. Aufgabenprofil auch für das klinische Risikomanagement verantwortlich, werden die Kontaktdaten durch die Software aus A-12.1.1 übernommen.

Handelt es sich um eine eigenständige Position, sind die entsprechenden Kontaktdaten anzugeben ["Kontakt - Person lang"].

A-12.2.2 Lenkungsgremium

Darüber hinaus ist anzugeben, ob es eine zentrale Arbeitsgruppe in Form eines Lenkungsgremiums bzw. einer Steuergruppe gibt, die sich regelmäßig zum Thema Risikomanagement austauscht.

Auswahloptionen: ja - wie Arbeitsgruppe Qualitätsmanagement; ja - Arbeitsgruppe nur Risikomanagement; nein

Wird "ja - Arbeitsgruppe nur Risikomanagement" ausgewählt, ist zusätzlich anzugeben:

  • Beteiligte Abteilungen/Funktionsbereiche

Angabe als Freitext mit einer Zeichenbegrenzung von 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen)

  • Tagungsfrequenz des Gremiums

Auswahloptionen: wöchentlich; monatlich; quartalsweise; halbjährlich; jährlich; bei Bedarf; andere Frequenz

Entspricht das Gremium dem des Qualitätsmanagements, werden die entsprechenden Daten durch die Software aus A-12.1.2 übernommen.

A-12.2.3 Instrumente und Maßnahmen

Die Angaben zu den Instrumenten und Maßnahmen des klinischen Risikomanagements sind aus der Auswahlliste [A-12.2.3] des Anhangs 2 zu übernehmen und - wo angegeben - um die jeweils aufgeführten verpflichtenden Zusatzangaben zu ergänzen.

Grundlage der dort gelisteten Instrumente und Maßnahmen des klinischen Risikomanagements sind anerkannte Expertenstandards bzw. Leitlinien und Handlungsempfehlungen von relevanten nationalen (z.B. Aktionsbündnis Patientensicherheit) oder internationalen Fachgesellschaften. Diese werden an die Besonderheiten der eigenen Organisation angepasst, schriftlich dokumentiert, an die beteiligten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen kommuniziert, regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

Die Umsetzung erfolgt in der Regel über Verfahrensbeschreibungen bzw. Standard Operating Procedures (SOP), die einzeln erstellt oder in einer übergreifenden, elektronischen oder papierbasierten QM- bzw. RM-Dokumentation zusammengefasst werden. Um die risikominimierenden Aktivitäten einer Einrichtung möglichst konkret abzubilden, gibt es die Möglichkeit, diese entweder als einzelne Maßnahme oder als Bestandteil einer QM/RM-Gesamtdokumentation anzugeben. Voraussetzung für die Angabe als Teil einer Gesamtdokumentation ist die Auswahl "Übergreifende Qualitäts- und/oder Risikomanagement-Dokumentation liegt vor" mit der Angabe des Namens und letzten Aktualisierungsdatums. Diese Werte werden - wählt man bei den Zusatzangaben die Option "Teil der QM/RM-Dokumentation" - entsprechend durch die Software übertragen.

A-12.2.3.1 Einsatz eines einrichtungsinternen Fehlermeldesystems

Hier ist anzugeben, ob in der Einrichtung ein internes Fehlermeldesystem eingesetzt wird. Auswahloptionen: ja; nein

Wenn ja,

  • Gremium, das die gemeldeten Ereignisse regelmäßig bewertet

Auswahloptionen: ja; nein

Wenn ja,

  • Tagungsfrequenz des Gremiums
    Auswahloptionen: wöchentlich; monatlich; quartalsweise; halbjährlich; jährlich; bei Bedarf; andere Frequenz
  • Umgesetzte Veränderungsmaßnahmen bzw. sonstige konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit. Diese Angaben sind auf 500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

Weitere Angaben zum "Einsatz eines einrichtungsinternen Fehlermeldesystems" sind aus der gleichnamigen Auswahlliste [A-12.2.3.1] des Anhangs 2 zu übernehmen und - wo angegeben - um die dort aufgeführten verpflichtenden Zusatzangaben zu ergänzen.

A-12.2.3.2 Teilnahme an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen

Hier ist anzugeben, ob das Krankenhaus zusätzlich zum internen Fehlermeldesystem auch ein einrichtungsübergreifendes (Critical Incident Reporting System/CIRS) nutzt. Einrichtungsübergreifend bedeutet die aktive Beteiligung an einem Fehlermeldesystem, in dem sowohl die anonymisierten Meldungen als auch die fachlichen Bewertungen öffentlich zugänglich sind (Beispiel CIRSmedical). Dies kann geografisch und/oder fachlich organisiert sein.

Teilnahme an einem einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystem

Auswahloptionen: ja; nein

Wenn ja,

  • Angabe des genutzten Systems gemäß Auswahlliste A-12.2.3.2 des Anhangs 2. Nimmt eine Einrichtung an verschiedenen (z.B. fachlich spezialisierten) Systemen teil, können mehrere angegeben werden.
  • Ist das eingesetzte System nicht in der Auswahlliste enthalten, kann es unter "Sonstiges" frei angegeben werden. Diese Angaben sind auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

Darüber hinaus ist anzugeben, ob es ein Gremium gibt, das die gemeldeten Ereignisse regelmäßig bewertet.

Auswahloptionen: ja; nein

Wenn ja,

  • Tagungsfrequenz des Gremiums

Auswahloptionen: wöchentlich; monatlich; quartalsweise; halbjährlich; jährlich; bei Bedarf; andere Frequenz

A-12.3 Hygienebezogene und infektionsmedizinische Aspekte

A-12.3.1 Hygienepersonal

Anzugeben ist hier die Anzahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die gemäß den Vorgaben der einzelnen Krankenhaushygieneverordnungen der Bundesländer mit der Krankenhaushygiene und Infektionsprävention betraut sind. Dabei werden auch die landesspezifischen Übergangsvorschriften berücksichtigt. Bei der Veröffentlichung nach § 9 Qb-R ist auf Folgendes hinzuweisen: "Gemäß § 23 Absatz 8 Nummer 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gelten bis einschließlich 31. Dezember 2016 Übergangsvorschriften zur Erfüllung der personellen Ausstattung mit Hygienefachkräften und Krankenhaushygienikern und zur Bestellung von hygienebeauftragten Ärzten."

  • Krankenhaushygieniker und Krankenhaushygienikerinnen (Anzahl Personen)
  • Hygienebeauftragte Ärzte und hygienebeauftragte Ärztinnen (Anzahl Personen)
  • Hygienefachkräfte (HFK) (Anzahl Personen)
  • Hygienebeauftragte in der Pflege (Anzahl Personen)

Es ist jeweils die Gesamtzahl der Personen anzugeben, die von Seiten des Krankenhauses beauftragt sind. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die an mehreren Standorten tätig sind, sind auch mehrfach anzugeben. Hier kann die Summe der einzelnen Standorte die Gesamtsumme übersteigen.

Die Aufgaben des Hygienefachpersonals ergeben sich in der Regel direkt aus den einzelnen Krankenhaushygieneverordnungen der Bundesländer. Zur weiteren Orientierung dient die Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zu "Personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen" (Stand 2009).

Bei Inanspruchnahme einer Ausnahmeregelung aufgrund einer landesspezifischen Übergangsvorschrift bzw. aufgrund eines in der Verordnung explizit formulierten Bestandsschutzes ist ein entsprechender Hinweis aufzunehmen. Diese Kommentare sind jeweils auf 500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

Darüber hinaus ist anzugeben, ob eine Hygienekommission eingerichtet wurde:

Auswahloptionen: ja; nein

Wenn ja,

  • Angabe des oder der Kommissionsvorsitzenden ["Kontakt - Person kurz"]
  • Tagungsfrequenz des Gremiums

Auswahloptionen: monatlich; quartalsweise; halbjährlich; jährlich; bei Bedarf

A-12.3.2 Weitere Informationen zur Hygiene

Hier ist anzugeben, welche hygienebezogenen Maßnahmen zur Risikoreduktion, zur Verbesserung der Patientensicherheit und zur Reduzierung von Infektionen im Krankenhaus ergriffen werden. Die Angaben beziehen sich dabei auf standortspezifische, fachabteilungsübergreifende Standards, die für den gesamten Standort des Berichts gelten. Diese Standards können gegebenenfalls durch fachabteilungsspezifische oder auch einzelne fachabteilungsübergreifende Standards ergänzt werden. Bei den einzelnen Maßnahmen ist nur dann "ja" anzugeben, wenn die jeweiligen Standards mit den entsprechenden Dokumenten für alle betreffenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einfach verfügbar und ganzjährig in Kraft waren. In Entwicklung befindliche oder unterjährig in Kraft gesetzte Standards, Arbeitsanweisungen oder hausinterne Leitlinien können nicht berücksichtigt werden. Dabei ist es unerheblich, ob das jeweilige Dokument elektronisch oder in gedruckter Form zur Verfügung steht.

Der Ärztliche Direktor oder die Ärztliche Direktorin ist als Teil der Geschäftsführung anzusehen.

Die Maßnahmen im Einzelnen:

A-12.3.2.1 Vermeidung gefäßkatheterassoziierter Infektionen

  1. Standortspezifischer Standard zur Hygiene bei ZVK- Anlage liegt vor.
  2. Werden am Standort keine zentralen Venenkatheter eingesetzt, ist "trifft nicht zu" anzugeben.
  3. Auswahloptionen: ja; nein; trifft nicht zu
  4. Wenn ja:
  5. Der Standard thematisiert insbesondere
    1. Hygienische Händedesinfektion
    2. Hautdesinfektion (Hautantiseptik) der Kathetereinstichstelle mit adäquatem Hautantiseptikum
    3. Beachtung der Einwirkzeit
    4. Anwendung weiterer Hygienemaßnahmen:
      • sterile Handschuhe
      • steriler Kittel
      • Kopfhaube
      • Mund-Nasen-Schutz
      • steriles Abdecktuch
  6. Auswahloptionen: ja; nein; teilweise
  7. Der Standard wurde durch die Geschäftsführung oder die Hygienekommission autorisiert
  8. Auswahloptionen: ja; neins
  9. Standortspezifischer Standard für die Überprüfung der Liegedauer von zentralen Venenverweilkathetern liegt vor.
  10. Auswahloptionen: ja; nein; trifft nicht zu
  11. Der Standard wurde durch die Geschäftsführung oder die Hygienekommission autorisiert.
  12. Auswahloptionen: ja; nein

A-12.3.2.2 Durchführung von Antibiotikaprophylaxe und Antibiotikatherapie

Die Antibiotikaprophylaxe und Antibiotikatherapie dürfen in einer gemeinsamen internen Leitlinie geregelt sein. Als Orientierung können die Leitlinien der wissenschaftlichen Fachgesellschaften und insbesondere Kapitel 2.1 der S3-Leitlinie "Strategien zur Sicherung rationaler Antibiotika-Anwendung im Krankenhaus" (2013) der Paul-Ehrlich-Gesellschaft oder die Empfehlungen einer Expertenkommission der Paul-Ehrlich-Gesellschaft für Chemotherapie e.V. zur "Perioperative Antibiotika-Prophylaxe" (2010) dienen. Aktualisierungen berücksichtigen neben der gültigen wissenschaftlichen Leitlinie die aktuelle Bewertung der auftretenden Infektionserreger (NI), des Antibiotikaverbrauchs und der Resistenzlage (siehe IfSG und Länder-Hygieneverordnungen).

Standortspezifische Leitlinie zur Antibiotikatherapie liegt vor.

Auswahloptionen: ja; nein

Die Leitlinie ist an die aktuelle lokale/hauseigene Resistenzlage angepasst.

Auswahloptionen: ja; nein

Die Leitlinie wurde durch die Geschäftsführung oder die Arzneimittelkommission oder die Hygienekommission autorisiert.

Auswahloptionen: ja; nein

Standortspezifischer Standard zur perioperativen Antibiotikaprophylaxe liegt vor.

Auswahloptionen: ja; nein; trifft nicht zu

  1. Der Standard thematisiert insbesondere:
    1. Indikationsstellung zur Antibiotikaprophylaxe
    2. Zu verwendende Antibiotika (unter Berücksichtigung des zu erwartenden Keimspektrums und der lokalen/regionalen Resistenzlage)
    3. Zeitpunkt/Dauer der Antibiotikaprophylaxe
  2. Auswahloptionen: ja; nein; teilweise
  3. Der Standard wurde durch die Geschäftsführung oder die Arzneimittelkommission oder die Hygienekommission autorisiert.
  4. Auswahloptionen: ja; nein
  5. Die standardisierte Antibiotikaprophylaxe wird bei jedem operierten Patienten und jeder operierten Patientin mittels Checkliste (z.B. anhand der "WHO Surgical Checklist" oder anhand eigener/adaptierter Checklisten) strukturiert überprüft.
  6. Auswahloptionen: ja; nein

A-12.3.2.3 Umgang mit Wunden

Der interne Standard zu Wundversorgung und Verbandwechsel soll sich sowohl auf chronische, als auch auf traumatische und postoperative Wunden erstrecken und die einrichtungsindividuellen Besonderheiten berücksichtigen.

Standortspezifischer Standard zu Wundversorgung und Verbandwechsel liegt vor.

Wird am Standort keine Wundversorgung durchgeführt, ist "trifft nicht zu" anzugeben.

Auswahloptionen: ja; nein; trifft nicht zu

Der interne Standard thematisiert insbesondere:

  1. Hygienische Händedesinfektion (vor, gegebenenfalls während und nach dem Verbandwechsel)
  2. Verbandwechsel unter aseptischen Bedingungen (Anwendung aseptischer Arbeitstechniken (No-Touch-Technik, sterile Einmalhandschuhe))
  3. Antiseptische Behandlung von infizierten Wunden
  4. Prüfung der weiteren Notwendigkeit einer sterilen Wundauflage
  5. Meldung an den Arzt oder die Ärztin und Dokumentation bei Verdacht auf eine postoperative Wundinfektion

Auswahloptionen: ja; nein; teilweise

Der interne Standard wurde durch die Geschäftsführung oder die Arzneimittelkommission oder die Hygienekommission autorisiert.

Auswahloptionen: ja; nein

A-12.3.2.4 Händedesinfektion

Hier ist der Verbrauch von Händedesinfektionsmitteln in Millilitern pro Patiententag anzugeben.

Die Erhebung orientiert sich am Erhebungsprotokoll von HAND-KISS (www.nrzhygiene.de/surveillance/kiss/handkiss/).

Als Patiententage zählen im DRG-System die Belegungstage auf den Stationen. Ein Patiententag wird folgendermaßen definiert: Der Aufnahmetag zählt als 1. Patiententag; der Entlassungstag wird nicht mehr gezählt.

Als Surrogat der Verbrauchsmenge auf Station ist die während eines Jahres auf diese Station gelieferte, d. h. auf die Kostenstelle der Station verbuchte Menge an Händedesinfektionsmittel anzugeben. Eine Inventur am Jahresende mit Bestimmung der Rest-Lagermenge auf Station ist nicht erforderlich.

Als Intensivstation zählen alle Bereiche mit "Betten zur intensivmedizinischen Versorgung". Zur Abgrenzung einer Station von Einzelbetten ist es erforderlich, dass eine eigene interne Kostenstelle für diesen Bereich geführt wird, die es u. a. erlaubt, die Bestell-/Liefermenge des Händedesinfektionsmittels aus der Abrechnung zu identifizieren.

Knochenmarktransplantationsstationen werden den Intensivstationen zugeordnet.

Aufwachbereiche/-stationen oder Intermediate Care Stationen (Stroke Unit, oder andere) zählen als Allgemeinstationen.

Der Händedesinfektionsmittelverbrauch wurde für das Berichtsjahr erhoben.

Auswahloptionen: ja; nein

Wenn ja,

  • Händedesinfektionsmittelverbrauch auf allen Intensivstationen
    Einheit: ml/Patiententag
  • Händedesinfektionsmittelverbrauch auf allen Allgemeinstationen
    Einheit: ml/Patiententag

Die Erfassung des Händedesinfektionsmittelverbrauchs erfolgt auch stationsbezogen.

Auswahloptionen: ja; nein; teilweise

A-12.3.2.5 Umgang mit Patienten mit multiresistenten Erregern (MRE)

Die standardisierte Information der Patienten und Patientinnen mit einer bekannten Besiedlung oder Infektion durch Methicillinresistente Staphylokokkus aureus (MRSA) erfolgt z.B. durch die Flyer der MRSA-Netzwerke (www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Netzwerke/Netzwerke_node.html).

Auswahloptionen: ja; nein

Ein standortspezifisches Informationsmanagement bezüglich MRSA-besiedelter Patienten und Patientinnen liegt vor (standortspezifisches Informationsmanagement meint, dass strukturierte Vorgaben existieren, wie Informationen zu Besiedelung oder Infektionen mit resistenten Erregern am Standort anderen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Standorts zur Vermeidung der Erregerverbreitung kenntlich gemacht werden).

Auswahloptionen: ja; nein

Es erfolgt ein risikoadaptiertes Aufnahmescreening auf der Grundlage der aktuellen RKI-Empfehlungen.

Auswahloptionen: ja; nein; teilweise

Es erfolgen regelmäßige und strukturierte Schulungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zum Umgang mit von MRSA/MRE/Noro-Viren besiedelten Patienten und Patientinnen.

Auswahloptionen: ja; nein; teilweise

Zusätzliche Angaben sind aus der Auswahlliste "Weitere Informationen zur Hygiene" (A-12.3.2) des Anhangs 2 auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen. Soweit in der Auswahlliste vorgesehen, sind zusätzliche Angaben zur Durchführung der entsprechenden Maßnahme zu machen. Zusätzlich können zu jedem Aspekt freiwillige Erläuterungen ergänzt werden. Diese Kommentare sind auf jeweils 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

A-12.4 Patientenorientiertes Lob- und Beschwerdemanagement

Hier erfolgen Angaben zum Lob- und Beschwerdemanagement:

Im Krankenhaus ist ein strukturiertes Lob- und Beschwerdemanagement eingeführt.

Auswahloptionen: ja; nein

Im Krankenhaus existiert ein schriftliches, verbindliches Konzept zum Beschwerdemanagement (Beschwerdestimulierung, Beschwerdeannahme, Beschwerdebearbeitung, Beschwerdeauswertung).

Auswahloptionen: ja; nein

Das Beschwerdemanagement regelt den Umgang mit mündlichen Beschwerden.

Auswahloptionen: ja; nein

Das Beschwerdemanagement regelt den Umgang mit schriftlichen Beschwerden.

Auswahloptionen: ja; nein

Die Zeitziele für die Rückmeldung an die Beschwerdeführer oder Beschwerdeführerinnen sind schriftlich definiert.

Auswahloptionen: ja; nein

Eine Ansprechperson für das Beschwerdemanagement mit definierten Verantwortlichkeiten und Aufgaben ist benannt. [Kontakt - Person lang] und Link zum Bericht (optional)

Ein Patientenfürsprecher oder eine Patientenfürsprecherin mit definierten Verantwortlichkeiten und Aufgaben ist benannt. [Kontakt - Person lang]

Anonyme Eingabemöglichkeiten von Beschwerden

Auswahloptionen: ja; nein

Es werden regelmäßig Patientenbefragungen durchgeführt.

Auswahloptionen: ja; nein

Link zur Internetseite (optional)

Es werden regelmäßig Einweiserbefragungen durchgeführt.

Auswahloptionen: ja; nein

Link zur Internetseite (optional)

Zu jedem dieser Aspekte können ergänzende Angaben zur Konkretisierung gemacht werden. Diese Kommentare sind jeweils auf 500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

A-13 Besondere apparative Ausstattung

Hier erfolgt die Darstellung der besonderen Geräteausstattung der Einrichtung auf Basis der Auswahlliste "Besondere apparative Ausstattung" (A-13) des Anhangs 2. Dort sind die entsprechenden Geräte auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer und umgangssprachlichen Bezeichnung in den Qualitätsbericht zu übernehmen.

In der Auswahlliste ist jedes Gerät mit einem "X" markiert, für das Angaben zur 24 h-Notfallverfügbarkeit zu machen sind. Bei Auswahl eines solchen Gerätes ist die Zusatzangabe verpflichtend, ob es auch tatsächlich 24 h zur Verfügung steht (Ja/Nein).

Der Schwerpunkt liegt auf Geräten, die nicht zur üblichen apparativen Ausstattung eines Krankenhauses gehören. Es können auch Geräte angegeben werden, die nicht vom Krankenhaus betrieben werden, auf die das Krankenhaus aber ständigen Zugriff hat. In diesem Fall ist ein entsprechender Kommentar aufzunehmen.

Zu jedem Gerät können ergänzende Angaben zur Konkretisierung gemacht werden. Diese Kommentare sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

Beispiel:

Nummer Vorhandene Geräte
(X = Zusatzangabe verpflichtend)
Umgangssprachliche
Bezeichnung
Zusatzangabe:
24 h-Notfallverfügbarkeit
Kommentar
AA14 Gerät für Nierenersatzverfahren (X) Gerät zur Blutreinigung bei Nierenversagen (Dialyse) Ja/Nein
AA26 Positronenemissionstomograph (PET)/PET-CT Schnittbildverfahren in der Nuklearmedizin in Kooperation mit niedergelassenem Radiologen

B Struktur- und Leistungsdaten der Organisationseinheiten/Fachabteilungen

Die Organisationseinheiten/Fachabteilungen sind jeweils komplett gemäß nachfolgender Gliederung darzustellen und fortlaufend zu nummerieren. Die Darstellung nicht bettenführender Abteilungen ist ebenfalls möglich. Der Begriff "Organisationseinheit/Fachabteilung" ist durch den entsprechenden krankenhausindividuellen Namen der Organisationseinheit/Fachabteilung zu ersetzen.

Die Organisationseinheit/Fachabteilung ist anhand von Fachabteilungsschlüsseln gemäß § 301 SGB V (a. F.) darzustellen. Zur Darstellung des tatsächlichen Fachspektrums der Organisationseinheit/Fachabteilung ist die Nennung mehrerer Fachabteilungsschlüssel nach § 301 SGB V (a. F.) möglich.

Pro Organisationseinheit/Fachabteilung ist mindestens ein Schlüssel nach § 301 SGB V (a. F.) verpflichtend anzugeben. Mit der differenzierten Nutzung der 3. und 4. Stelle des Fachabteilungsschlüssels besteht die Möglichkeit, die medizinischen Schwerpunkte der Organisationseinheiten/Fachabteilungen auszuweisen. Ziel ist es, modernen Organisationsformen im Krankenhaus Rechnung zu tragen und durch Zuordnung entsprechender Schlüssel nach § 301 SGB V (a. F.) (unabhängig von den zu Abrechnungszwecken verwendeten Schlüsseln) das tatsächliche Leistungsspektrum der Organisationseinheit/Fachabteilung abzubilden, um den Nutzern und Nutzerinnen einer Qualitätsberichtsdatenbank eine möglichst genaue Suche nach der gewünschten Abteilung zu ermöglichen. So ist auch die Angabe desselben spezifischen Schlüssels nach § 301 SGB V (a. F.) für mehrere Organisationseinheiten/Fachabteilungen eines Krankenhauses möglich. Wenn der Organisationseinheit/Fachabteilung kein spezifischer Schlüssel nach § 301 SGB V (a. F.) zu Abrechnungszwecken zugeordnet wurde, ist als Schlüssel 3700 "Sonstige Fachabteilung" oder ein dem Fachspektrum der Organisationseinheit/Fachabteilung entsprechender Schlüssel nach § 301 SGB V (a. F.) anzugeben.

B-[X].1 Name der Organisationseinheit/Fachabteilung 14

Fachabteilungsschlüssel (mindestens ein Schlüssel/vierstellig)

Name des Chefarztes oder der Chefärztin ["Kontakt - Person lang"] und ["Kontakt - Zugang"]

Art der Organisationseinheit/Fachabteilung

Auswahloptionen:

  • Hauptabteilung
  • Belegabteilung
  • Gemischte Haupt- und Belegabteilung
  • Nicht bettenführende Abteilung/sonstige Organisationseinheit

B-[X].2 Zielvereinbarungen mit leitenden Ärzten und Ärztinnen 14

Hier ist verpflichtend anzugeben, ob sich das Krankenhaus bei der Vereinbarung von Verträgen mit leitenden Ärzten und Ärztinnen dieser Organisationseinheit/Fachabteilung an die Empfehlungen der DKG vom 17. September 2014 nach § 136a SGB V (a. F.) hält.

Auswahloptionen: ja; nein; keine Vereinbarung geschlossen

Bei "nein" sind die Leistungen, Leistungskomplexe oder Leistungsaggregationen oder Case-Mix-Volumina, für die leistungsbezogene Zielvereinbarungen getroffen wurden, als Freitext allgemeinverständlich anzugeben.

Wichtig ist vor allem die Angabe von Operationen/Eingriffen oder Leistungen, für die finanzielle Anreize vereinbart wurden, da diese die Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen beeinflussen können.

Zu jeder leistungsbezogenen Zielvereinbarung können ergänzende Angaben zur Konkretisierung gemacht werden. Diese Kommentare sind jeweils auf 500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

B-[X].3 Medizinische Leistungsangebote der Organisationseinheit/Fachabteilung 14

An dieser Stelle sind die fachabteilungsbezogenen medizinischen Leistungsangebote der jeweiligen Organisationseinheit/Fachabteilung darzustellen. Hierzu sind aus der Auswahlliste B-[X].3 in Anhang 2 die zutreffenden medizinischen Leistungsangebote auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen. Dabei können die Nummern für "Sonstiges" (z.B. VR00) mehrfach angegeben werden, um zusätzliche fachabteilungsbezogene medizinische Leistungsangebote darzustellen.

Zu jedem Versorgungsschwerpunkt können ergänzende Angaben zur Konkretisierung gemacht werden. Diese Kommentare sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

Die Gliederung der Auswahlliste in Fachgebiete dient ausschließlich der besseren Übersichtlichkeit. Eine Organisationseinheit/Fachabteilung kann hier aus allen Fachgebieten, d. h. aus der gesamten Auswahlliste zu B-[X].3, ihre individuellen Versorgungsschwerpunkte auswählen.

B-[X].4 Fachabteilungsspezifische Aspekte der Barrierefreiheit der Organisationseinheit/Fachabteilung 14

Angaben zur Barrierefreiheit können entweder für das gesamte Krankenhaus (allgemein) oder spezifisch für eine Organisationseinheit bzw. Fachabteilung (fachabteilungsbezogen) gemacht werden. Hier sind nur die Elemente anzugeben, die nicht bereits unter A-7 für das gesamte Krankenhaus dargestellt wurden. Das bedeutet, die Elemente der Barrierefreiheit, die schon unter A-7 angegeben werden, dürfen nicht unter B-[X].4 wiederholt werden.

Die fachabteilungsspezifischen Angaben sind aus der Auswahlliste zu A-7/B-[X].4 im Anhang 2 auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen.

Zu jedem Aspekt der Barrierefreiheit können ergänzende Angaben zur Konkretisierung gemacht werden. Diese Kommentare sind auf jeweils 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

B-[X].5 Fallzahlen der Organisationseinheit/Fachabteilung 14

Angegeben werden müssen:

  1. Vollstationäre Fallzahl
  2. Teilstationäre Fallzahl

Teilstationäre Fälle werden nicht in die Fallzahl der vollstationären Fälle eingerechnet, werden aber gesondert dargestellt. Die Regelung zur Fallzählung basiert auf den gesetzlichen Vorgaben und den Bundesvereinbarungen zu den Abrechnungsbestimmungen.

Zählung der voll- und teilstationären Fälle:

Für Krankenhäuser bzw. Krankenhausbereiche, die unter den Anwendungsbereich des KHEntgG fallen, richtet sich die Fallzählung der voll- und teilstationären Fälle nach § 8 FPV des jeweiligen Berichtsjahres.

Entsprechend den Abrechnungsbestimmungen in § 8 FPV des jeweiligen Berichtsjahres zählt jede abgerechnete vollstationäre DRG-Fallpauschale im Jahr der Entlassung als ein Fall. Bei der Wiederaufnahme oder Rückverlegung in dasselbe Krankenhaus ist hier jeweils nur die Fallpauschale zu zählen, die nach der Neueinstufung für die zusammengefassten Krankenhausaufenthalte abgerechnet wird. Bei internen Verlegungen in verschiedene Organisationseinheiten/Fachabteilungen bzw. bei der Teilnahme an der medizinischen Versorgung durch nichtbettenführende Abteilungen wird der Fall derjenigen Fachabteilung zugeordnet, aus der der Patient oder die Patientin nach extern entlassen/verlegt wird.

Für Krankenhäuser bzw. Krankenhausbereiche im Anwendungsbereich der BPflV, die nicht das PEPP-System nach § 17d des KHG, sondern die BPflV mit Stand vom 31. Dezember 2012 (BPflV a. F.) anwenden, richtet sich die Fallzählung nach der Fußnote 11 zur Leistungs- und Kalkulationsaufstellung (Anhang 2 der Anlage 1 zu § 17 Absatz 4 BPflV a. F.). Für Krankenhäuser bzw. Krankenhausbereiche, die das PEPP-System anwenden, richtet sich die Fallzählung nach § 1 Absatz 5 PEPPV des jeweiligen Berichtsjahres.

Nach § 3 Absatz 3 PEPPV haben Krankenhäuser, die dem Geltungsbereich der BPflV und dem Geltungsbereich des KHEntgG unterliegen, bei internen Verlegungen zwischen den Geltungsbereichen eine getrennte Abrechnung der Fälle vorzunehmen und sie damit jeweils als eigenständige Fälle zu zählen.

B-[X].6 Hauptdiagnosen nach ICD 14

Hier sind alle Hauptdiagnosen nach ICD-10 mit der jeweiligen Fallzahl anzugeben.

Für Krankenhausbereiche, die unter den Anwendungsbereich des KHEntgG fallen, sind die Hauptdiagnosen gemäß ICD-10-GM nach den Deutschen Kodierrichtlinien anzugeben. Im BPflV-Bereich ist die Hauptdiagnose diejenige, die bei der Abrechnung eines Falles angegeben wurde. Es sind hier nur vollstationäre Fälle zu berücksichtigen. Die Hauptdiagnose eines Falles ist von der Organisationseinheit/Fachabteilung anzugeben, die den Fall gemäß der Zuordnung der Fallzahlen unter B-[X].5 zählt.

Alle ICD-Ziffern der Organisationseinheit/Fachabteilung sind vierstellig (z.B. G20.2) und mit Fallzahl (Zahl > 0) anzugeben. Es ist die jeweils für das Berichtsjahr aktuelle amtliche ICD-10-GM-Version zu verwenden.

B-[X].7 Durchgeführte Prozeduren nach OPS 14

Hier sind alle durchgeführten Prozeduren mit ihrer jeweiligen OPS-Ziffer anzugeben. Zu jeder Prozedur ist darzustellen, wie häufig sie im Berichtsjahr durchgeführt wurde. Alle OPS-Ziffern der Organisationseinheit/Fachabteilung sind endstellig (z.B. 5-877.2) anzugeben.

Für psychiatrische und psychotherapeutische bzw. psychosomatische und psychotherapeutische Organisationseinheiten/Fachabteilungen ist die OPS-Darstellung freiwillig.

Es ist der jeweils für das Berichtsjahr aktuelle amtliche OPS-Katalog zu verwenden.

Die Häufigkeit einer OPS-Ziffer in einer Fachabteilung ergibt sich daraus, wie oft die entsprechende Prozedur von der Fachabteilung im Berichtsjahr erbracht wurde. Die OPS-Zählung erfolgt demnach immer bei der Fachabteilung, die die Leistung erbracht hat. Dieses Verfahren dient dazu, das tatsächliche Leistungsgeschehen der Fachabteilung möglichst realistisch abzubilden.

Es werden nur die OPS-Ziffern der voll- und teilstationären Fälle berücksichtigt, die auch unter A-10 gezählt werden. OPS-Ziffern, die im Zusammenhang mit ambulanten Behandlungen erfasst wurden, sind hier nicht anzugeben. Verbringungsleistungen sind nicht vom beauftragenden Krankenhaus darzustellen, da sie nicht von diesem unmittelbar durchgeführt wurden. Im Qualitätsbericht des beauftragten Krankenhauses hingegen können sie an entsprechender Stelle aufgenommen werden.

B-[X].8 Ambulante Behandlungsmöglichkeiten 14

Hier können grundsätzlich alle ambulanten ärztlichen Behandlungsmöglichkeiten unabhängig von der gesetzlichen oder vertraglichen Grundlage und der Art der Abrechnung dargestellt werden. Die entsprechenden Ambulanzarten sind aus der Auswahlliste "Ambulante Behandlungsmöglichkeiten" zu B-[X].8 in Anhang 2 auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen. Neben der Fach- bzw. Vertragsbezeichnung kann eine kurze alltagssprachliche Bezeichnung der Ambulanz angegeben werden (z.B. Diabetes-Ambulanz oder Schrittmacher-Ambulanz).

Die jeweils ambulant angebotenen Leistungen sind aus der Auswahlliste für die fachabteilungsbezogenen medizinischen Leistungsangebote zu B-[X].3 in Anhang 2 auszuwählen und mit der entsprechenden Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen. Die Hinweise zu B-[X].3 gelten entsprechend.

Abweichend davon sind die angebotenen Leistungen für die Ambulanzart AM06 "Bestimmung zur ambulanten Behandlung nach § 116b SGB V" aus dem entsprechenden Abschnitt der Auswahlliste "Leistungen im Katalog nach § 116b SGB V" zu B-[X].8 in Anhang 2 auszuwählen und mit den jeweiligen Nummern anzugeben.

Zu jeder Ambulanzart können ergänzende Angaben zur Konkretisierung gemacht werden. Diese Kommentare sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

Sofern angebotene Leistungen nicht für alle Patienten und Patientinnen zugänglich sind (z.B. Verträge mit einzelnen Krankenkassen), sollte ein entsprechender Hinweis aufgenommen werden. Krankenhausinterne Konsilleistungen sind hier nicht anzugeben.

Beispiel:

Nummer Art der Ambulanz Bezeichnung Nummer
der
Leistung
Angebotene Leistungen Kommentar
AM04 Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V (a. F.) bzw. § 31a Absatz 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) Diabetes-
Ambulanz
VI10 Diagnostik und Therapie von endokrinen Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten z.B. Diabetes, Schilddrüse
... ...
AM04 Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V (a. F.) bzw. § 31a Absatz 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) Schrittmacher-Ambulanz VI03 Diagnostik und Therapie von sonstigen Formen der Herzkrankheit
... ...
AM06 Bestimmung zur ambulanten Behandlung nach § 116b SGB V (a. F.) LK03 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Mukoviszidose
... ... ... ... ...

Ambulante Operationen sind im Kapitel B-[X].9 darzustellen.

B-[X].9 Ambulante Operationen nach § 115b SGB V (a. F.) 14

Hier ist die Anzahl der ambulanten Operationen mit der jeweiligen OPS-Ziffer anzugeben. Alle OPS-Ziffern der Organisationseinheit/Fachabteilung sind endstellig (z.B. 5-877.2) anzugeben.

Für psychiatrische und psychotherapeutische bzw. psychosomatische und psychotherapeutische Fachabteilungen/Krankenhäuser ist die OPS-Darstellung freiwillig.

Die Häufigkeit der jeweiligen OPS-Ziffer in der jeweiligen Fachabteilung ergibt sich daraus, wie oft die jeweilige Prozedur von der Fachabteilung im Berichtsjahr erbracht wurde. Die OPS-Zählung erfolgt demnach immer in der Fachabteilung, von der die Leistung erbracht wurde. Dieses Verfahren dient dazu, das tatsächliche Leistungsgeschehen der Fachabteilung möglichst realistisch abzubilden.

Die OPS-Prozeduren sind gemäß der jeweils für das Berichtsjahr geltenden Fassung des Katalogs ambulant durchführbarer Operationen (der Anlage des Vertrags nach § 115b Absatz 1 SGB V (a. F.) - Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus (AOP-Vertrag)) anzugeben. Berücksichtigt werden hier nur die OPS-Ziffern, die in Abschnitt 1 und 2 des Katalogs ambulant durchführbarer Operationen (der Anlage des AOP-Vertrags) aufgeführt sind.

Die Leistungen des Abschnitts 3 des Katalogs (ohne OPS-Zuordnung) können unter B-[X].8 dargestellt werden.

B-[X].10 Zulassung zum Durchgangs-Arztverfahren der Berufsgenossenschaft

Hier soll angegeben werden, ob es in der Organisationseinheit/Fachabteilung eine Zulassung zum D-Arztverfahren der Berufsgenossenschaft gibt.

Auswahloptionen: ja; nein

Wenn ja ist anzugeben, ob

  • es einen Arzt oder eine Ärztin mit ambulanter D-Arzt-Zulassung gibt und/oder
  • eine stationäre BG-Zulassung vorliegt.

B-[X].11 Personelle Ausstattung 14

Hier gibt das Krankenhaus die personelle Ausstattung der jeweiligen Organisationseinheit/Fachabteilung als Vollkräfte umgerechnet auf den Jahresdurchschnitt an.

Grundsätzlich folgt die Berechnung des Personals in den Berichtsteilen A und B den nachfolgenden Regeln.

Die Gesamtzahl der Vollkräfte im Jahresdurchschnitt ergibt sich aus der Summe der auf die volle tarifliche Arbeitszeit umgerechneten Teilzeitkräfte, der kurzfristig oder geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen und der Beschäftigten, die im gesamten Jahr bei voller tariflicher Arbeitszeit eingesetzt waren. Überstunden und Bereitschaftsdienste werden nicht in die Berechnung mit einbezogen.

Es wird nur das Personal, welches in der Patientenversorgung tätig ist, gezählt. Dazu gehören neben dem ärztlichen, pflegerischen und psychologischen/psychotherapeutischen Personal insbesondere der medizinisch-technische Dienst und der Funktionsdienst. Nicht dazu gehören Personen, die ausschließlich administrativ und organisatorisch tätig sind und nicht unmittelbar oder mittelbar in die Diagnostik und Therapie der im Krankenhaus behandelten Patientinnen und Patienten eingebunden sind und nicht mit der Heilbehandlung und Bekämpfung von Krankheiten praktisch befasst sind. Darunter fallen z.B. das Personal in der Verwaltung, Wirtschafts- und Versorgungsdienst und technischer Dienst.

Es werden nur besetzte Stellen gezählt. Tätigkeitsunterbrechungen von mehr als sechs Wochen im Berichtsjahr durch z.B. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit u. Ä. werden nicht einberechnet.

Die maßgeblichen wöchentlichen tariflichen Arbeitszeiten für das in der Patientenversorgung tätige Personal (ärztliches und Pflegepersonal) werden nachrichtlich angegeben.

Die Kosten für nicht fest angestelltes Personal werden in durchschnittlich eingesetztes Personal umgerechnet und gesondert ausgewiesen. Sie werden nach den gleichen Regeln wie die hauptamtlichen Ärzte und Ärztinnen in Vollkräfte im Jahresdurchschnitt umgerechnet. Nicht hauptamtliche Ärzte und Ärztinnen (Beleg- und Konsiliarärzte) sind nicht einzubeziehen. Analog werden das nicht fest angestellte Pflegepersonal und sonstige Personalzahlen nicht fest angestellter Personen umgerechnet.

Berufsgruppen, wie Belegärzte und Beleghebammen, für die kein Zeitäquivalent in Vollkräften errechnet wird, werden als Personen zum Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahres gezählt.

Personal aus einem Personal-Pool, welches fachabteilungs- und oder stationsübergreifend eingesetzt wird, und weiteres Personal, wie z.B. aus Intensivstationen, Ambulanzen, OP-Personal, Funktionspersonal, Radiologie etc., welches nicht eindeutig einer Fachabteilung zugeordnet ist oder zugeordnet werden kann, wird ausschließlich im A-Teil ausgewiesen.

Die Erfassung des Personals erfolgt getrennt nach "stationäre Versorgung" und "ambulante Versorgungsformen".

Ambulanzpersonal wird, sofern es eindeutig einer Fachabteilung zugeordnet werden kann, bei dieser gezählt.

B-[X].11.1 Ärzte und Ärztinnen 14 14b

Hier ist nur das ärztliche Personal zu erfassen, das dieser Abteilung zugeordnet werden kann. Ärztliches Personal, welches nicht eindeutig einer Fachabteilung zugeordnet ist oder zugeordnet werden kann, ist in A-11.1 Ärzte und Ärztinnen unter A-11.1 "Anzahl Vollkräfte, die keiner Fachabteilung zugeordnet sind" zu erfassen. Die Gesamtzahl der ärztlichen Vollkräfte des Krankenhauses muss der Anzahl der ärztlichen Vollkräfte aller Organisationseinheiten/Fachabteilungen (B-[X].11.1) addiert mit der Anzahl ärztlicher Vollkräfte, die keiner Fachabteilung zuzuordnen sind, entsprechen. Es ist sicherzustellen, dass das jeweilige ärztliche Personal nur einmal gezählt wird.

Anzugeben ist die Zahl der:

  • Ärzte und Ärztinnen insgesamt (ohne Belegärzte) in Vollkräften
  • davon Fachärzte und Fachärztinnen in Vollkräften
  • Belegärzte und Belegärztinnen (nach § 121 SGB V) in Personen zum Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahres

Belegärzte und Belegärztinnen sind für jede Organisationseinheit/Fachabteilung anzugeben, in der sie tätig sind.

Die Erfassung des ärztlichen Personals erfolgt getrennt nach "stationäre Versorgung" und "ambulante Versorgungsformen".

Zu jeder Angabe können Konkretisierungen vorgenommen werden. Diese Kommentare sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

Darüber hinaus ist das Verhältnis der unter B-[X].5 angegebenen vollstationären Fallzahl der Organisationseinheit/Fachabteilung zu den Vollkräften bzw. Personen anzugeben.

Zu jeder Angabe können Ergänzungen zur Konkretisierung gemacht werden. Diese Kommentare sind auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

Ärztliche Fachexpertise der Abteilung

Unter "Ärztliche Fachexpertise der Abteilung" sollen die Facharztqualifikationen und Zusatz-Weiterbildungen gemäß den Auswahllisten zu B-[X].11.1 in Anhang 2 angegeben werden. Die vorliegenden Facharztqualifikationen und Zusatz-Weiterbildungen sind aus diesen Listen auszuwählen und mit ihren Nummern in den Qualitätsbericht zu übernehmen. Es soll hier nicht die Anzahl der Qualifikationen, sondern nur deren Vorliegen in der Abteilung (als Expertise) angegeben werden.

Die Schlüssel in der Auswahlliste orientieren sich an der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (MWBO) in der im jeweiligen Berichtsjahr gültigen Fassung und bilden die "offiziellen" Facharztbezeichnungen mit Schwerpunkten und die derzeit gültigen Zusatz-Weiterbildungen ab. Fachkundenachweise, Weiterbildungskurse etc. sollen hier nicht abgebildet werden. Davon abweichende Qualifikationen (insbesondere ältere Facharztbezeichnungen) sollen sinngemäß zugeordnet werden.

Beispiele:

  • Facharzt oder Fachärztin für Nervenheilkunde ist Facharzt oder Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie = AQ42 + AQ51.
  • Spezielle Anästhesiologische Intensivmedizin ist Facharzt oder Fachärztin für Anästhesiologie und Zusatz-Weiterbildung Intensivmedizin = AQ01 + ZF15.

Zu jeder Facharztbezeichnung bzw. Zusatz-Weiterbildung können ergänzende Angaben zur Konkretisierung gemacht werden. Diese Kommentare sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

B-[X].11.2 Pflegepersonal 14 14b

Hier ist nur das Pflegepersonal zu erfassen, das dieser Abteilung zugeordnet werden kann. Pool-Personal, welches fachabteilungs- und oder stationsübergreifend eingesetzt wird und weiteres Personal, wie z.B. aus Intensivstationen, Ambulanzen, OP-Personal, Funktionspersonal, Radiologie etc., sofern es nicht eindeutig einer Fachabteilung zugeordnet ist oder zugeordnet werden kann, ist in A-11.2 Pflegepersonal unter A-11.2 Pflegepersonal "Anzahl Vollkräfte, die keiner Fachabteilung zugeordnet sind" zu erfassen. Die Gesamtzahl der pflegerischen Vollkräfte des Krankenhauses muss der Anzahl der pflegerischen Vollkräfte aller Organisationseinheiten/Fachabteilungen (B-[X].11.2) addiert mit der Anzahl pflegerischer Vollkräfte, die keiner Fachabteilung zuzuordnen sind, entsprechen.

Die pflegerischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind nur einmal mit ihrer jeweils höchsten Qualifikation zu erfassen. Es ist sicherzustellen, dass jede Vollkraft nur einmal gezählt wird.

Anzugeben ist die Zahl der:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger und Gesundheits- und Krankenpflegerinnen (Ausbildungsdauer drei Jahre) in Vollkräften
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen (Ausbildungsdauer drei Jahre) in Vollkräften
  • Altenpfleger und Altenpflegerinnen (Ausbildungsdauer drei Jahre) in Vollkräften
  • Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen (Ausbildungsdauer zwei Jahre) in Vollkräften
  • Krankenpflegehelfer und Krankenpflegehelferinnen (Ausbildungsdauer ein Jahr) in Vollkräften
  • Pflegehelfer und Pflegehelferinnen (Ausbildungsdauer ab 200 Stunden Basiskurs) in Vollkräften
  • Entbindungspfleger und Hebammen (Ausbildungsdauer drei Jahre) in Vollkräften
  • Beleghebammen und -entbindungspfleger in Personen zum Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahres
  • Operationstechnische Assistenten und Operationstechnische Assistentinnen (Ausbildungsdauer drei Jahre) in Vollkräften
  • Medizinische Fachangestellte (Ausbildungsdauer drei Jahre) in Vollkräften

Darüber hinaus ist das Verhältnis der unter B-[X].5 angegebenen vollstationären Fallzahl der Organisationseinheit/Fachabteilung zu den Vollkräften bzw. Personen anzugeben.

Die Erfassung des pflegerischen Personals erfolgt getrennt nach "stationäre Versorgung" und "ambulante Versorgungsformen".

Sofern der Organisationseinheit/Fachabteilung Auszubildende der Gesundheits- und Krankenpflege und Krankenpflegehilfe zugeordnet sind, werden diese nicht in die Anzahl der Vollkräfte eingerechnet. Sie können zusätzlich zur jeweiligen Berufsgruppe angegeben werden. Diese Kommentare sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

Fachweiterbildungen und Zusatzqualifikationen können unter "Pflegerische Fachexpertise der Abteilung" angegeben werden.

Bei der Darstellung des Pflegepersonals ist nur das in den Organisationseinheiten/Fachabteilungen eingesetzte Pflegepersonal, d. h. nicht die Mitglieder der Pflegedienstleitung, der Verwaltung, des Qualitätsmanagements oder der innerbetrieblichen Krankentransporte zu berücksichtigen. Bei einer interdisziplinär belegten Station, d. h. einer Station, auf der Patienten oder Patientinnen mehrerer Organisationseinheiten bzw. Fachabteilungen liegen (z.B. interdisziplinäre Intensivstation) und die nicht als eigene Organisationseinheit/Fachabteilung dargestellt wird, erfolgt die Darstellung des Personals anteilsmäßig bezogen auf die jeweilige Organisationseinheit bzw. Fachabteilung. Pflegerisches Personal, das in der direkten Patientenversorgung tätig ist, jedoch in keiner eigenen Organisationseinheit/Fachabteilung dargestellt wird (z.B."OP-Personal" oder "Personal der Radiologie"), kann einer passenden Fachabteilung zugeordnet oder in A-11.2 eingetragen werden. Das Personal aus Organisationseinheiten bzw. Fachabteilungen kooperierender Krankenhäuser ist nicht auszuweisen.

Pflegerische Fachexpertise der Abteilung

Unter "Pflegerische Fachexpertise der Abteilung" sollen die pflegebezogenen anerkannten Fachweiterbildungen/zusätzlichen akademischen Abschlüsse und Zusatzqualifikationen, die auf einer pflegerischen Ausbildung beruhen, gemäß den Auswahllisten B-[X].11.2 in Anhang 2 angegeben werden. Die vorliegenden Fachweiterbildungen/zusätzlichen akademischen Abschlüsse und Zusatz-Qualifikationen sind aus diesen Listen auszuwählen und mit ihren Nummern in den Qualitätsbericht zu übernehmen.

Es soll hier nicht die Anzahl der Qualifikationen, sondern nur deren Vorliegen in der Abteilung (als Expertise) angegeben werden.

Zu jeder Fachweiterbildung/jedem zusätzlichen akademischen Abschluss bzw. Zusatzqualifikation können ergänzende Angaben zur Konkretisierung gemacht werden. Diese Kommentare sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

B-[X].11.3 Angaben zu ausgewähltem therapeutischen Personal in Fachabteilungen für Psychiatrie und Psychosomatik 14 14b

Für alle psychiatrischen und psychosomatischen Fachabteilungen ist das therapeutische Personal als Vollkräfte im Jahresdurchschnitt anzugeben. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind nur einmal entsprechend ihrer jeweils höchsten Qualifikation zuzuordnen.

Anzugeben ist die Zahl der:

  • Diplom-Psychologen und Diplom-Psychologinnen in Vollkräften
  • Klinische Neuropsychologen und Klinische Neuropsychologinnen in Vollkräften
  • Psychologische Psychotherapeuten und Psychologische Psychotherapeutinnen in Vollkräften
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen in Vollkräften
  • Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen in Ausbildung während der praktischen Tätigkeit (gemäß § 8 Absatz 3 Nummer 3 Psych ThG) in Vollkräften
  • Ergotherapeuten in Vollkräften
  • Bewegungstherapeuten, Krankengymnasten, Physiotherapeuten in Vollkräften
  • Sozialarbeiter, Sozialpädagogen in Vollkräften

Die Erfassung des psychologischen/psychotherapeutischen Personals erfolgt getrennt nach "stationäre Versorgung" und "ambulante Versorgungsformen".

Für jede Kategorie sind die Anzahl der Vollkräfte und das Verhältnis von der unter B-[X].5 angegebenen vollstationären Fallzahl der Organisationseinheit/Fachabteilung) zu den Vollkräften anzugeben.

Die Berufsbezeichnungen mit Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben sowie an den Weiterbildungsordnungen der jeweiligen Landespsychotherapeutenkammern in der im jeweiligen Berichtsjahr gültigen Fassung.

Unter "Klinischer Neuropsychologe und Klinische Neuropsychologin" sind nur Psychologische Psychotherapeuten und -therapeutinnen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und -therapeutinnen, die über eine von einer Landespsychotherapeutenkammer anerkannte abgeschlossene Zusatzweiterbildung in Klinischer Neuropsychologie verfügen, einzutragen. Fachkundenachweise, andere Fort- und Weiterbildungskurse etc. sollen hier nicht abgebildet werden. Davon abweichende Qualifikationen (insbesondere ältere Berufsbezeichnungen) sollen sinngemäß zugeordnet werden.

Zu jeder Berufsgruppe des therapeutischen Personals können ergänzende Angaben zur Konkretisierung gemacht werden. Diese Kommentare sind jeweils auf 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

C Qualitätssicherung

C-1 Teilnahme an der externen vergleichenden Qualitätssicherung nach § 137 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB V 14

Hinweis:

Die Übermittlung der Angaben zu C-1.1[Y] und zu C-1.2[Z] für die Qualitätsindikatoren des Anhangs 3 erfolgt direkt durch die nach QSKH-RL auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen. Hierzu stellen sie den Krankenhäusern die genannten Angaben nach Abschluss des Strukturierten Dialogs (gemäß QSKH-RL) zur Fehlerprüfung und Kommentierung zur Verfügung.

Voraussetzung für eine Zusammenführung der C-1-Daten mit den Berichtsteilen A, B und C-2 ff., die durch die Krankenhäuser selbst übermittelt werden, ist die Verwendung einheitlicher identifizierender Daten (Institutionskennzeichen und Standortnummer). Um die Übereinstimmung zu gewährleisten, gleichen die auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen im Rahmen der Korrekturphase nach Anlage 2 Nummer 5 während des Anmelde- und Registrierungsprozesses die von der Annahmestelle übermittelten Anmeldedaten der Krankenhäuser zur Übermittlung der Qualitätsberichte mit denen aus der externen vergleichenden Qualitätssicherung ab.

Dazu übermittelt die Annahmestelle folgende Parameter in Form einer Excel-Tabelle:

  • Name und Vorname des Ansprechpartners des Krankenhauses bzw. des Krankenhausstandorts
  • Bundesland
  • Institutionskennzeichen des Gesamtberichts
  • Institutionskennzeichen IST
  • Standortnummer IST
  • Weitere Institutionskennzeichen
  • Krankenhausname
  • Krankenhaus Straße und Hausnummer
  • Krankenhaus Postleitzahl und Ort
  • Telefon des Ansprechpartners
  • E-Mail des Ansprechpartners
  • Registrierungsdatum?

Die auf Bundes- und Landesebene beauftragten Stellen tragen beobachtete Abweichungen bei Institutionskennzeichen und Standortnummer sowie das Datum der Bearbeitung der Excel-Tabelle in entsprechend markierte Spalten ein. Darüber hinaus gibt es ein Kommentarfeld, in das zusätzlich Freitext eingegeben werden kann. Die so bearbeitete Excel-Tabelle ist fristgerecht an die Annahmestelle zurückzusenden. Diese informiert die betroffenen Krankenhäuser über die Abweichungen und bittet um Prüfung und gegebenenfalls Korrektur der Anmeldedaten.

Nur die Krankenhäuser selbst können die notwendigen Korrekturen vornehmen.

Der zeitliche Ablauf dieses Verfahrens wird in Form eines Zeitstrahls auf den Internetseiten des G-BA unter www.gba.de veröffentlicht.

Angaben zum Krankenhaus bzw. Standort:

  • Institutionskennzeichen
  • Standortnummer

Diese Angaben dienen der eindeutigen Identifikation des Krankenhauses oder Standortes, zu dem die nachfolgend berichteten Daten gehören.

Hinweis zum Datenschutz:

  • Die Vorgaben zum Datenschutz sind erfüllt, wenn die "Grundgesamtheit/Fallzahl" oder "beobachtete Ereignisse/beobachtet" zwischen 1 und einschließlich 3 liegen.

C-1.1.[Y] Leistungsbereiche mit Fallzahlen und Dokumentationsrate 14

Die Übermittlung der Daten zu C-1.1 erfolgt durch die nach QSKH-RL auf Landesebene beauftragten Stellen.

Hier sind die Fallzahlen und Dokumentationsraten für die bundesweit verpflichtenden Leistungsbereiche anzugeben. Dies umfasst auch die Meldung von Fallzahlen = 0.

Folgende Anforderungen sind für die Darstellung der Leistungsbereiche und Dokumentationsraten zu beachten:

  • Liegen für ein Krankenhaus keine erbrachten Leistungen in einem der bundesweit verpflichtenden Leistungsbereiche vor (Soll und Ist = 0), ist das Feld "Dokumentationsrate" leer zu lassen und der Kommentar "In diesem Leistungsbereich wurde keine dokumentationspflichtige Leistung erbracht." anzugeben.
  • Ist eine Dokumentationsrate nicht berechenbar (Soll = 0 und Ist > 0), ist das Feld "Dokumentationsrate" leer zu lassen und der Kommentar "Dokumentationsrate nicht berechenbar" anzugeben.
  • Für jedes Krankenhaus mit nur einem Standort wird eine Dokumentationsrate je Leistungsbereich errechnet, die anzugeben ist.
  • Hat ein Krankenhaus mehrere Standorte, werden in den standortspezifischen Qualitätsberichten je Leistungsbereich standortspezifische Angaben gemacht.
  • Im Gesamtbericht eines Krankenhauses über mehrere Standorte ist eine gemeinsame Dokumentationsrate je Leistungsbereich anzugeben.

Die Daten werden wie folgt übermittelt:

  • Die Daten sind gemäß "Aufstellung der Zahl der zu dokumentierenden Datensätze (Soll) gemäß § 23 Absatz 2 der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V (a. F.) zugelassene Krankenhäuser gemäß § 137 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 SGB V (a. F.) in Verbindung mit § 135a SGB V" (Meldung zur Sollstatistik) für bundesweit verpflichtende Leistungsbereiche des jeweiligen Berichtsjahres zu übermitteln. Für Leistungsbereiche, für die in der Sollstatistik aufgrund von Überliegern zwei Fallzahlen angegeben werden, ist die Summe aus beiden zu bilden und anzugeben.
  • "Leistungsbereich": Hier ist das Kürzel (Leistungsbereich-ID) und bei Veröffentlichung die jeweils allgemeinverständliche Bezeichnung der Leistungsbereiche aus den Tabellen in Anhang 3 zu übernehmen.
  • "Fallzahl": Hier ist die Fallzahl der erbrachten dokumentationspflichtigen Leistungen (Soll) anzugeben. Bei Fallzahlen von 1 bis einschließlich 3 ist die Fallzahl nicht anzugeben und auf den Datenschutz zu verweisen.
  • "Dokumentationsrate": Hier ist die Dokumentationsrate im Leistungsbereich in Prozent (%) anzugeben. Bei Fallzahlen von 1 bis einschließlich 3 ist die Dokumentationsrate nicht anzugeben und auf den Datenschutz zu verweisen. Aufgrund der Systematik des Verfahrens können Dokumentationsraten von über 100 % erreicht werden.
  • "Kommentar/Erläuterung des Krankenhauses": Hier ist, soweit vorhanden, der Kommentar des Krankenhauses anzugeben. Die Angaben sind auf 500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

Besonderheiten in einzelnen Leistungsbereichen gemäß QSKH-RL:

  1. Für die Herzchirurgie (HCH) und die Pankreas-Nierentransplantation (PNTX) stellen die angegebenen Dokumentationsraten aggregierte Soll- und Ist-Zahlen für mehrere in den Auswertungen weiter differenzierte Leistungsbereiche dar.
  2. Die Ergebnisse in Teil C-1.2 sind entsprechend der folgenden Bereiche differenziert:
    • Die Dokumentationsraten der Herzchirurgie beziehen sich auf die Bereiche "Koronarchirurgie, isoliert", "Aortenklappenchirurgie, isoliert" und "Kombinierte Koronar- und Aortenklappenchirurgie".
    • Die Dokumentationsraten der Pankreas-Nierentransplantation beziehen sich auf die Bereiche "Nierentransplantation" und "Pankreas- und Pankreas-Nierentransplantation".
    • Für die Leistungsbereiche der Hüft- und Kniegelenksendoprothetik (HEP, KEP) erfolgt eine weitere Differenzierung der Fallzahlen (Soll) für Erstimplantationen ("HEP IMP", "KEP IMP") und Wechseleingriffe ("HEP WE", "KEP WE").
    • Für die kathetergestützte Implantation von Aortenklappen erfolgt eine differenzierte Darstellung der Fallzahlen (Soll)."Aort Kath Endo" stellt die Zahl der erbrachten über einen endovaskulären Zugangsweg implantierten Aortenklappen dar."Aort Kath Trapi" stellt die Zahl der erbrachten über den transapikalen Zugangsweg implantierten Aortenklappen dar.

C- 1.2.[Z] Ergebnisse für Qualitätsindikatoren aus dem Verfahren gemäß QSKH-RL 14  14b

Die Übermittlung der Ergebnisse zu C-1.2 erfolgt durch die nach QSKH-RL auf Bundes- und Landesebene beauftragten Stellen. Hierbei werden die Ergebnisse der Leistungsbereiche der direkten Verfahren durch die auf Bundesebene beauftragte Stelle und die Ergebnisse der Leistungsbereiche der indirekten Verfahren durch die auf Landesebene beauftragte Stelle übermittelt. Sofern den auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen Daten zu den im Anhang 3 aufgeführten Leistungsbereichen der verpflichtend zu übermittelnden Qualitätsindikatoren (Tabelle A) vorliegen, sind die Ergebnisse der entsprechenden Indikatoren zu übermitteln.

Folgende Fälle sind für die Darstellung der Ergebnisse zu unterscheiden:

Liegen für ein Krankenhaus keine erbrachten Leistungen der bundesweit verpflichtenden Leistungsbereiche vor, erfolgt keine Angabe zu den Ergebnissen.

Liegen für ein Krankenhaus zwar erbrachte Leistungen in einem Leistungsbereich vor, aber keine Fälle zu einem bestimmten Qualitätsindikator, erfolgt für diesen Qualitätsindikator keine Angabe zu "Rechnerisches Ergebnis", "Vertrauensbereich (Krankenhaus)", "Entwicklung Rechnerisches Ergebnis zum vorherigen Berichtsjahr", "beobachtete Ereignisse/beobachtet", "erwartete Ereignisse/erwartet", "Grundgesamtheit/Fallzahl".

Für jedes Krankenhaus mit nur einem Standort wird ein Ergebnis je Qualitätsindikator übermittelt, das anzugeben ist.

Hat ein Krankenhaus mehrere Standorte, sind die Ergebnisse der Qualitätsindikatoren im Qualitätsbericht des Standorts anzugeben, für den die Auswertung vorgenommen wurde.

Liegen für ein Krankenhaus oder einen Krankenhausstandort mehrere Ergebnisse je Qualitätsindikator vor (z.B. beim Vorhandensein verschiedener Fachabteilungen/Organisationseinheiten mit eigener Auswertung), ist das entsprechende Ergebnis unter der Auflistung der Auswertungseinheiten anzugeben. Für die Auswertungseinheiten ist eine fortlaufende Nummerierung und eindeutige Benennung anzugeben.

Hat ein Krankenhaus mehrere Standorte werden im Gesamtbericht die Auswertungen der einzelnen Standorte als Auswertungseinheit aufgeführt.

Die Übermittlung der Qualitätsindikatoren erfolgt gemäß Anhang 1. Dargestellt werden folgende Parameter:

"Leistungsbereich": Hier ist die Leistungsbereich-ID und bei Veröffentlichungen die allgemeinverständliche Bezeichnung des Leistungsbereiches aus den Tabellen in Anhang 3 zu übernehmen.

"Qualitätsindikator": Hier ist die Indikator-ID und bei Veröffentlichungen die allgemeinverständliche Bezeichnung des Qualitätsindikators aus den Tabellen in Anhang 3 zu übernehmen.

"Indikator mit Bezug zu Infektionen im Krankenhaus": Hier sind alle zum Berichtsjahr verfügbaren Indikatoren mit Bezug zu Infektionen im Krankenhaus als solche zu kennzeichnen.

"Empirischstatistische Bewertung": Hier ist die "Statistische Einstufung (Empirie)" aus dem "Bericht zur Prüfung und Bewertung der Indikatoren der externen stationären Qualitätssicherung hinsichtlich ihrer Eignung für die einrichtungsbezogene öffentliche Berichterstattung" des Institutes nach § 137a SGB V anzugeben. Dieser wird von dem Institut nach § 137a SGB V jährlich zum 31. März für das Berichtsjahr dem G-BA vorgelegt.

"Einheit": Hier ist die Einheit des Qualitätsindikators anzugeben. Bei Veröffentlichung soll sie den Werten aus "Rechnerisches Ergebnis", "Vertrauensbereich (Krankenhaus)", "Bundesergebnis", "Vertrauensbereich (Bundesergebnis)", "Referenzbereich" zugeordnet werden.

"Rechnerisches Ergebnis": Hier ist das Ergebnis des Krankenhauses für diesen Qualitätsindikator anzugeben. Sofern die Anforderungen zum Datenschutz erfüllt sind, erfolgt die Angabe entsprechend den Vorgaben zum Datenschutz.

"Vertrauensbereich (Krankenhaus)": Hier ist der 95 %-Vertrauensbereich des Ergebnisses des Krankenhauses für diesen Qualitätsindikator anzugeben. Sofern die Anforderungen zum Datenschutz erfüllt sind, erfolgt die Angabe entsprechend den Vorgaben zum Datenschutz.

"Entwicklung Rechnerisches Ergebnis zum vorherigen Berichtsjahr": Hier ist anzugeben, ob sich das Ergebnis statistisch signifikant gegenüber dem Ergebnis des vorherigen Berichtsjahres "verbessert" oder "verschlechtert" hat, ob es "unverändert" oder "eingeschränkt/nicht vergleichbar" ist. Ein statistisch signifikanter Unterschied liegt vor, wenn sich die Vertrauensbereiche der jeweiligen Ergebnisse nicht überschneiden. Zur Berechnung der Vertrauensbereiche sind die bundeseinheitlichen Rechenregeln der externen stationären Qualitätssicherung gemäß § 8 QSKH-RL zu verwenden. Das Ergebnis ist "eingeschränkt/nicht vergleichbar" mit dem Vorjahr, wenn im Vorjahr kein Ergebnis vorlag oder der Indikator laut dem Dokument "Beschreibung der Qualitätsindikatoren" (dort im Anhang "Historie der Qualitätsindikatoren") unter www.sqg.de als "eingeschränkt vergleichbar" mit dem Vorjahr eingestuft ist.

"Qualitative Bewertung durch die beauftragten Stellen im Berichtsjahr": Hier ist die Bewertung des Strukturierten Dialogs ebenso wie die nicht vorgesehene Bewertung (Kategorie N) verpflichtend darzustellen. Aus der folgenden Liste sind die zutreffenden Kombinationen aus der Kategorie der Einstufung und aus der Begründung einzutragen (z.B. Bewertung nicht vorgesehen - Referenzbereich ist für diesen Indikator nicht definiert - > N02)

Kategorie Einstufung Ziffer Begründung
N Bewertung nicht vorgesehen 01 Qualitätsindikator ohne Ergebnis, da entsprechende Fälle nicht aufgetreten sind
02 Referenzbereich ist für diesen Indikator nicht definiert
99 Sonstiges (im Kommentar erläutert)
R Ergebnis liegt im Referenzbereich 10 Ergebnis rechnerisch unauffällig, daher kein Strukturierter Dialog erforderlich
H Einrichtung auf rechnerisch
auffälliges Ergebnis hingewiesen
20 Aufforderung an das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement zur Analyse der rechnerischen Auffälligkeit
99 Sonstiges (im Kommentar erläutert)
U Bewertung nach Strukturiertem Dialog als qualitativ unauffällig 31 Besondere klinische Situation
32 Das abweichende Ergebnis erklärt sich durch Einzelfälle
33 Kein Hinweis auf Mängel der medizinischen Qualität (vereinzelte Dokumentationsprobleme)
99 Sonstiges (im Kommentar erläutert)
A Bewertung nach Strukturiertem Dialog als qualitativ auffällig 41 Hinweise auf Struktur- oder Prozessmängel
42 Keine (ausreichend erklärenden) Gründe für die rechnerische Auffälligkeit benannt
99 Sonstiges (im Kommentar erläutert)
D Bewertung nicht möglich wegen fehlerhafter Dokumentation 50 Unvollzählige oder falsche Dokumentation
51 Softwareprobleme haben eine falsche Dokumentation verursacht
99 Sonstiges (im Kommentar erläutert)
S Sonstiges 90 Verzicht auf Maßnahmen im Strukturierten Dialog
91 Strukturierter Dialog noch nicht abgeschlossen
99 Sonstiges (im Kommentar erläutert)

"Qualitative Bewertung im Vergleich zum vorherigen Berichtsjahr": Hier ist anzugeben, ob die qualitative Bewertung eines Qualitätsindikators mit oder ohne Auslösung eines Strukturierten Dialogs im Vergleich zum letzten Qualitätsbericht "verbessert", "unverändert", "verschlechtert" oder "eingeschränkt/nicht vergleichbar" ist.

Die Einordnung erfolgt auf Basis folgender Matrix:

Bewertung Erfassungsjahr gemäß QSKH-RL
Kategorien N R H U A D S
Bewertung Vorjahr N eingeschränkt/
nicht vergleichbar
eingeschränkt/
nicht vergleichbar
eingeschränkt/
nicht vergleichbar
eingeschränkt/
nicht vergleichbar
eingeschränkt/
nicht vergleichbar
eingeschränkt/
nicht vergleichbar
eingeschränkt/
nicht vergleichbar
R eingeschränkt/
nicht vergleichbar
unverändert eingeschränkt/
nicht vergleichbar
unverändert verschlechtert verschlechtert eingeschränkt/
nicht vergleichbar
H eingeschränkt/
nicht vergleichbar
eingeschränkt/
nicht vergleichbar
eingeschränkt/
nicht vergleichbar
eingeschränkt/
nicht vergleichbar
eingeschränkt/
nicht vergleichbar
eingeschränkt/
nicht vergleichbar
eingeschränkt/
nicht vergleichbar
U eingeschränkt/
nicht vergleichbar
unverändert eingeschränkt/nicht vergleichbar unverändert verschlechtert eingeschränkt/
nicht vergleichbar
eingeschränkt/
nicht vergleichbar
A eingeschränkt/
nicht vergleichbar
verbessert eingeschränkt/
nicht vergleichbar
verbessert unverändert eingeschränkt/
nicht vergleichbar
eingeschränkt/
nicht vergleichbar
D eingeschränkt/
nicht vergleichbar
verbessert eingeschränkt/nicht vergleichbar eingeschränkt/
nicht vergleichbar
eingeschränkt/
nicht vergleichbar
unverändert eingeschränkt/
nicht vergleichbar
S eingeschränkt/
nicht vergleichbar
eingeschränkt/
nicht vergleichbar
eingeschränkt/
nicht vergleichbar
eingeschränkt/
nicht vergleichbar
eingeschränkt/
nicht vergleichbar
eingeschränkt/
nicht vergleichbar
eingeschränkt/
nicht vergleichbar
Lesebeispiel: Wenn eine auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragte Stelle das Indikatorergebnis eines Krankenhauses wegen fehlerhafter Dokumentation im Vorjahr als "D" einstuft und im Berichtsjahr wegen qualitativer Auffälligkeiten als "A", dann ist die Bewertung dieses Qualitätsindikators "eingeschränkt/nicht vergleichbar".

"Bundesergebnis": Hier ist das Ergebnis auf Bundesebene anzugeben.

"Vertrauensbereich (Bundesergebnis)": Hier ist der 95 %-Vertrauensbereich des bundesweiten Ergebnisses anzugeben.

"Referenzbereich": Hier ist der bundesweite Referenzbereich für diesen Qualitätsindikator anzugeben.

"beobachtete Ereignisse/beobachtet": Hier ist die Anzahl der beobachteten Ereignisse anzugeben. Sofern die Anforderungen zum Datenschutz erfüllt sind, erfolgt die Angabe entsprechend den Vorgaben zum Datenschutz. Für Medianbasierte Indikatoren erfolgt keine Angabe.

"erwartete Ereignisse/erwartet": Hier ist die Anzahl der rechnerisch erwarteten Ereignisse für risikoadjustierte O/E-Indikatoren anzugeben. Sofern die Anforderungen zum Datenschutz erfüllt sind, erfolgt die Angabe entsprechend den Vorgaben zum Datenschutz.

"Grundgesamtheit/Fallzahl": Hier ist die Grundgesamtheit (Anzahl der Patienten und Patientinnen, für die der Qualitätsindikator untersucht wurde) einzutragen. Bei Fallzahlen von 1 bis einschließlich 3 ist die Fallzahl nicht anzugeben und auf den Datenschutz zu verweisen.

"Kommentar/Erläuterung der auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen": Hier ist die über die "Qualitative Bewertung durch die beauftragten Stellen im Berichtsjahr" hinausgehende Kommentierung der auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen zum Ergebnis des Strukturierten Dialogs als Freitext bis zu einem Zeichenumfang von 500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) aufzunehmen.

"Kommentar/Erläuterung des Krankenhauses": Hier können ergänzende Informationen des Krankenhauses bis zu einem Zeichenumfang von 500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) aufgenommen werden.

"Nummer" und "Bezeichnung": Hier ist nur bei einem Krankenhaus oder einem Krankenhausstandort mit mehreren Auswertungen je Qualitätsindikator eine fortlaufende Nummer und die Bezeichnung der Auswertungseinheit anzugeben. Bei einem Krankenhaus oder einem Krankenhausstandort mit nur einer Auswertung je Qualitätsindikator entfällt diese Angabe.

Die Angaben zu

  • Leistungsbereich-ID und allgemeinverständliche Bezeichnung des Leistungsbereichs,
  • Indikator-ID und allgemeinverständliche Bezeichnung des Qualitätsindikators,
  • Qualitätsindikator mit Bezug zu Infektionen,
  • Empirischstatistische Bewertung,
  • Einheit,
  • Bundesergebnis,
  • Vertrauensbereich (Bundesergebnis) und
  • Referenzbereich

finden sich auf der Internetseite des Instituts nach § 137a SGB V, www.iqtig.org.

Für Qualitätsindikatoren, bei denen die Bewertung durch den Strukturierten Dialog noch nicht abgeschlossen ist und deren Ergebnisse daher für den Vergleich noch nicht geeignet sind, ist eine Veröffentlichung der Ergebnisse an dieser Stelle ausgeschlossen, um Fehlinterpretationen und Falschinformationen zu vermeiden.

Tabelle A: siehe Anhang 3
Tabelle B: siehe Anhang 3
Tabelle C: siehe Anhang 3.

C-2 Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht gemäß § 112 SGB V (a. F.)

Hier gibt das Krankenhaus an, ob auf Landesebene über die nach § 137 SGB V (a. F.) verpflichtenden Qualitätssicherungsmaßnahmen hinausgehende landesspezifische, verpflichtende Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 112 SGB V (a. F.) vereinbart wurden.

Auswahloptionen: ja; nein

Wenn ja, sind die für das jeweilige Bundesland relevanten Leistungsbereiche aus der Auswahlliste "Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht" (C-2) des Anhangs 2 auszuwählen und in den Qualitätsbericht zu übernehmen.

Zu jedem Leistungsbereich ist vom Krankenhaus anzugeben, ob es an der entsprechenden externen Qualitätssicherung nach Landesrecht teilnimmt. Gehört ein Bereich nicht zum Leistungsspektrum des Hauses, so ist "trifft nicht zu" anzugeben.

Auswahloptionen: ja; nein; trifft nicht zu

Die Teilnahme an freiwilligen externen Qualitätssicherungsmaßnahmen kann unter C-4 angegeben werden.

C-3 Qualitätssicherung bei Teilnahme an Disease-Management-Programmen (DMP) nach § 137f SGB V (a. F.)

Gemäß § 137f SGB V (a. F.) werden strukturierte Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme, DMP) entwickelt, die den Behandlungsablauf und die Qualität der medizinischen Versorgung chronisch Kranker verbessern sollen. Hierzu gehören auch in diesem Zusammenhang durchzuführende Qualitätssicherungsmaßnahmen.

DMP gibt es zu folgenden Indikationen:

  • Diabetes mellitus Typ 1
  • Diabetes mellitus Typ 2
  • Brustkrebs
  • Koronare Herzkrankheit (KHK)
  • Chronische Herzinsuffizienz (bei KHK)
  • Asthma bronchiale
  • Chronische obstruktive Lungenerkrankung (COPD)

An dieser Stelle sind die DMP anzugeben, an denen das Krankenhaus gemäß seinem Leistungsspektrum im Berichtsjahr teilgenommen hat. Zu jeder Angabe können Ergänzungen gemacht werden. Diese Kommentare sind jeweils auf 500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

C-4 Teilnahme an sonstigen Verfahren der externen vergleichenden Qualitätssicherung

Hier können freiwillige Verfahren der externen Qualitätssicherung (z.B. freiwillige Verfahren auf Landesebene, Verfahren der Fachgesellschaften, Nutzung von Routineabrechnungsdaten) dargestellt werden. Dabei geht es insbesondere um Verfahren, die einen datengestützten Vergleich von Krankenhäusern ermöglichen.

Bei Teilnahme an mehreren Verfahren können diese jeweils nach folgender Logik dargestellt werden:

Werden Ergebnisse von Qualitätssicherungsmaßnahmen angegeben, ist das Zustandekommen der Ergebnisse verständlich und kurz zu erläutern (gegebenenfalls Link auf Internetseite z.B. der Fachgesellschaft). Da an dieser Stelle keine Rechenregeln oder Verfahren zur Risikoadjustierung vorgegeben sind, sollen die Angaben zu den einzelnen Indikatoren um die jeweils verwendete Rechenregel ergänzt werden.

Folgende Aspekte sind dabei zu berücksichtigen:

  • Leistungsbereich
  • Bezeichnung des Qualitätsindikators
  • Ergebnis
  • Messzeitraum
  • Datenerhebung
  • Rechenregeln
  • Referenzbereiche
  • Vergleichswerte
  • Quellenangabe zu einer Dokumentation des Qualitätsindikators bzw. des Qualitätsindikatoren-Sets mit Evidenzgrundlage

Es gelten die Anforderungen zum Datenschutz gemäß C-1.2.[Z].

Zeichenbegrenzung: Insgesamt 2.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) pro Verfahren.

C-5 Umsetzung der Mindestmengenregelungen nach § 137 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 SGB V

Für folgende Leistungsbereiche gelten im aktuellen Berichtsjahr die Mindestmengenregelungen nach § 137 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 SGB V:

Leistungsbereich Mindestmenge
Lebertransplantation 20
Nierentransplantation 25
Komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus 10
Komplexe Eingriffe am Organsystem Pankreas 10
Stammzelltransplantation 25
Kniegelenk-Totalendoprothesen 50
Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht < 1.250 g
(bei einem Krankenhaus mit ausgewiesenem Level 1)
14

Für den Leistungsbereich "Koronarchirurgische Eingriffe" wurde bislang keine Mindestmenge definiert, deshalb ist hierzu keine Angabe vorzunehmen.

Krankenhäuser, die mindestmengenrelevante Leistungen erbringen, geben für diese Leistungsbereiche die jeweils im Berichtsjahr erbrachte Menge an. Bei Unterschreitung der Menge ist der einschlägige Ausnahmetatbestand aus der Auswahlliste "Umsetzung der Mindestmengenregelungen - Ausnahmetatbestände" (C-5) auszuwählen und in den Qualitätsbericht zu übernehmen.

Zusätzlich ist dazu anzugeben, seit wann Ausnahmetatbestände bestehen und mit welchen ergänzenden Maßnahmen gemäß § 6 der Regelungen nach § 137 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 SGB V (a. F.) die Versorgungsqualität sichergestellt wird. Diese Kommentare sind jeweils auf 500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

C-6 Umsetzung von Beschlüssen zur Qualitätssicherung nach § 137 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V (a. F.)

An dieser Stelle ist die Umsetzung von Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung nach § 137 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V (a. F.) darzustellen. Die Einhaltung der in den Richtlinien vorgegebenen Mindestanforderungen an die Struktur-, Prozess- oder Ergebnisqualität ist Voraussetzung für die Erbringung bestimmter Leistungen.

Die Angaben sind stichtagsbezogen, d. h. zum 31. Dezember des Berichtsjahres zu machen. Werden Beschlüsse umgesetzt, so sind aus der Auswahlliste "Umsetzung von Beschlüssen zur Qualitätssicherung nach § 137 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V" (C-6) die entsprechenden Nummern auszuwählen und in den Qualitätsbericht zu übernehmen. Bei Angaben zu Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen ist dabei die vorgehaltene Versorgungsstufe zu berücksichtigen.

Zu jeder ausgewählten Vereinbarung bzw. Richtlinie können ergänzende Angaben gemacht werden. Diese sind jeweils auf 500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

C-7 Umsetzung der Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus nach § 137 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB V (a. F.)

An dieser Stelle ist die Umsetzung der Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung im Krankenhaus (FKH-R) nach § 137 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB V (a. F.) darzustellen. Stichtag ist der 31. Dezember des Berichtsjahres.

Gemäß § 2 Satz 1 FKH-R müssen fortbildungsverpflichtete Personen innerhalb von fünf Jahren an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, die nach Anerkennung entsprechend dem Fortbildungszertifikat der Ärztekammern bzw. der Psychotherapeutenkammern mit insgesamt mindestens 250 Fortbildungspunkten bewertet wurden.

Alle fortbildungsverpflichteten Personen, deren fachärztliche Anerkennung bzw. psychotherapeutische Approbation mindestens fünf Jahre zurückliegt, haben den Nachweis der Erfüllung der Fortbildungspflicht zu erbringen.

Anzugeben ist die Anzahl der Fachärzte und Fachärztinnen, Psychologischen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und -psychotherapeutinnen, die der Fortbildungspflicht nach den "Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus" unterliegen (siehe www.gba.de).

Aus der Gesamtanzahl der fortbildungsverpflichteten Personen ist dann die Anzahl derjenigen anzugeben, die der Pflicht zum Fortbildungsnachweis unterliegen, da ihre Facharztanerkennung bzw. Approbation mehr als fünf Jahre zurückliegt.

Aus dieser Gruppe ist dann die Anzahl derjenigen anzugeben, die den Fortbildungsnachweis erbracht haben.

Beispiel:

Anzahl
1. Fachärzte und Fachärztinnen, Psychologische Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und -psychotherapeutinnen, die der Fortbildungspflicht* unterliegen (fortbildungsverpflichtete Personen) ... Personen
1.1 - Davon diejenigen, die der Pflicht zum Fortbildungsnachweis unterliegen, da ihre Facharztanerkennung bzw. Approbation mehr als 5 Jahre zurückliegt ... Personen
1.1.1 - Davon diejenigen, die den Fortbildungsnachweis erbracht haben ... Personen

Anhänge

Anhang 1: Datensatzbeschreibung für das Berichtsjahr 2015

Anhang 2: Auswahllisten für das Berichtsjahr 2015

Anhang 3: Qualitätsindikatoren aus den Verfahren gemäß QSKH-RL für das Berichtsjahr 2015

.

Anhang 2 zu Anlage 1 Auswahllisten für das Berichtsjahr 2015 Anlage 2


alt neu
Auswahlliste "Medizinischpflegerische Leistungsangebote" (A-5)
Nummer Medizinischpflegerisches Leistungsangebot Kommentar/Erläuterung
MP01 Akupressur z.B. Akupressurbehandlung bei Kopfschmerzen
MP02 Akupunktur
MP03 Angehörigenbetreuung/-beratung/-seminare
MP53 Aromapflege/-therapie
MP54 Asthmaschulung
MP04 Atemgymnastik/-therapie
MP55 Audiometrie/Hördiagnostik
MP06 Basale Stimulation
MP56 Belastungstraining/-therapie/Arbeitserprobung
MP08 Berufsberatung/Rehabilitationsberatung
MP09 Besondere Formen/Konzepte der Betreuung von Sterbenden z.B. Hospizdienst, Palliativzimmer, Trauerbegleitung, Abschiedsraum
MP10 Bewegungsbad/Wassergymnastik
MP1 1 Sporttherapie/Bewegungstherapie z.B. Feldenkrais, Eurhythmie, Tanztherapie
MP57 Biofeedback-Therapie
MP12 Bobath-Therapie (für Erwachsene und/oder Kinder)
MP14 Diät- und Ernährungsberatung z.B. bei Diabetes mellitus
MP69 Eigenblutspende
MP15 Entlassungsmanagement/Brückenpflege/Überleitungspflege
MP16 Ergotherapie/Arbeitstherapie
MP17 Fallmanagement/Case Management/Primary Nursing/ Bezugspflege
MP18 Fußreflexzonenmassage
MP19 Geburtsvorbereitungskurse/Schwangerschaftsgymnastik
MP59 Gedächtnistraining/Hirnleistungstraining/Kognitives Training/ Konzentrationstraining
MP20 Hippotherapie/Therapeutisches Reiten/Reittherapie
MP21 Kinästhetik
MP22 Kontinenztraining/Inkontinenzberatung
MP23 Kreativtherapie/Kunsttherapie/Theatertherapie/Bibliotherapie
MP24 Manuelle Lymphdrainage
MP25 Massage z.B. Akupunktmassage, Bindegewebsmassage, Shiatsu
MP26 Medizinische Fußpflege
MP27 Musiktherapie
MP28 Naturheilverfahren/Homöopathie/Phytotherapie
MP29 Osteopathie/Chiropraktik/Manualtherapie
MP30 Pädagogisches Leistungsangebot z.B. Unterricht für schulpflichtige Kinder
MP31 Physikalische Therapie/Bädertherapie z.B. medizinische Bäder, Stangerbäder, Vierzellenbäder, Hydrotherapie, Kneippanwendungen, Ultraschalltherapie, Elektrotherapie
MP32 Physiotherapie/Krankengymnastik als Einzel- und/ oder Gruppentherapie z.B. Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP), Krankengymnastik am Gerät/med. Trainingstherapie
MP33 Präventive Leistungsangebote/Präventionskurse z.B. Nichtraucher/innen-Kurse, Koronarsportgruppe
MP60 Propriozeptive neuromuskuläre Fazilitation (PNF)
MP34 Psychologisches/psychotherapeutisches Leistungsangebot/Psychosozialdienst z.B. psychoonkologische Beratung, Gesprächstherapie, Verhaltenstherapie, Suchttherapie, Konzentrative Bewegungstherapie
MP61 Redressionstherapie
MP35 Rückenschule/Haltungsschulung/Wirbelsäulengymnastik
MP36 Säuglingspflegekurse
MP37 Schmerztherapie/-management
MP38 Sehschule/Orthoptik
MP62 Snoezelen
MP63 Sozialdienst
MP64 Spezielle Angebote für die Öffentlichkeit z.B. Besichtigungen und Führungen (Kreißsaal, Hospiz etc.), Vorträge, Informationsveranstaltungen
MP39 Spezielle Angebote zur Anleitung und Beratung von Patienten und Patientinnen sowie Angehörigen z.B. Beratung zur Sturzprophylaxe
MP05 Spezielle Angebote zur Betreuung von Säuglingen und Kleinkindern z.B. Babyschwimmen, Babymassage, PEKiP
MP40 Spezielle Entspannungstherapie z.B. Autogenes Training, Progressive Muskelentspannung, Meditation, Qi Gong, Yoga, Feldenkrais
MP13 Spezielles Leistungsangebot für Diabetiker und Diabetikerinnen
MP65 Spezielles Leistungsangebot für Eltern und Familien z.B. Schreiambulanz, Tragetuchkurs, Babymassagekurs, Elterncafé, Erziehungsberatung
MP66 Spezielles Leistungsangebot für neurologisch erkrankte Personen z.B. Forced-Use-Therapie, Taub'sche Therapie, Bewegungsinduktionstherapie, Therapie des Facio-Oralen Traktes (F.O.T.T.), Spiegeltherapie, Schlucktherapie
MP41 Spezielles Leistungsangebot von Entbindungspflegern und/ oder Hebammen z.B. Unterwassergeburten, spezielle Kursangebote
MP42 Spezielles pflegerisches Leistungsangebot z.B. Pflegevisiten, Pflegeexperten oder Pflegeexpertinnen, Beratung durch Brustschwester
MP43 Stillberatung
MP44 Stimm- und Sprachtherapie/Logopädie
MP45 Stomatherapie/-beratung
MP46 Traditionelle Chinesische Medizin
MP47 Versorgung mit Hilfsmitteln/Orthopädietechnik
MP67 Vojtatherapie für Erwachsene und/oder Kinder
MP48 Wärme- und Kälteanwendungen
MP50 Wochenbettgymnastik/Rückbildungsgymnastik
MP51 Wundmanagement z.B. spezielle Versorgung chronischer Wunden wie Dekubitus und Ulcus cruris
MP68 Zusammenarbeit mit Pflegeeinrichtungen/Angebot ambulanter Pflege/ Kurzzeitpflege
MP52 Zusammenarbeit mit/Kontakt zu Selbsthilfegruppen

Auswahlliste "Weitere nichtmedizinische Leistungsangebote" (A-6)

Nummer Leistungsangebot Zusatzangaben (verpflichtend) Kommentar/Erläuterung
Patientenzimmer
NM02 Ein-Bett-Zimmer z.B. Anzahl
NM03 Ein-Bett-Zimmer mit eigener Nasszelle z.B. Anzahl
NM05 Mutter-Kind-Zimmer z.B. Anzahl
NM10 Zwei-Bett-Zimmer z.B. Anzahl
NM11 Zwei-Bett-Zimmer mit eigener Nasszelle z.B. Anzahl
Ausstattung der Patientenzimmer
NM 14 Fernsehgerät am Bett/im Zimmer Kosten pro Tag z.B. Link zur Webseite mit aktuellen Preisangaben
NM 15 Internetanschluss am Bett/im Zimmer Kosten pro Tag z.B. Link zur Webseite mit aktuellen Preisangaben
NM 17 Rundfunkempfang am Bett Kosten pro Tag z.B. Link zur Webseite mit aktuellen Preisangaben
NM 18 Telefon am Bett Kosten pro Tag/pro Minute ins deutsche Festnetz/ bei eintreffenden Anrufen z.B. Link zur Webseite mit aktuellen Preisangaben
NM 19 Wertfach/Tresor am Bett/im Zimmer
Besondere Ausstattung des Krankenhauses
NM48 Geldautomat
NM30 Klinikeigene Parkplätze für Besucher und Besucherinnen sowie Patienten und Patientinnen Kosten pro Stunde/Tag z.B. Link zur Webseite mit aktuellen Preisangaben
NM36 Schwimmbad/Bewegungsbad
NM01 Gemeinschafts- oder Aufenthaltsraum
Angebote für schulpflichtige Patienten, Patientinnen und deren Kinder
NM62 Schulteilnahme in externer Schule/ Einrichtung
NM63 Schule im Krankenhaus
NM64 Schule über elektronische Kommunikationsmittel, z.B. Internet
M50 Kinderbetreuung z.B. Alter der Kinder, Öffnungszeiten, Link zur Webseite mit aktuellen Angaben
Individuelle Hilfs- und Serviceangebote
NM07 Roomingin
NM09 Unterbringung Begleitperson
(grundsätzlich möglich)
NM40 Empfangs- und Begleitdienst für Patienten und Patientinnen sowie Besucher und Besucherinnen durch ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
NM49 Informationsveranstaltungen für Patienten und Patientinnen
NM65 Hotelleistungen z.B. Link zur Webseite
NM60 Zusammenarbeit mit Selbsthilfeorganisationen
NM66 Berücksichtigung von besonderen Ernährungsgewohnheit (im Sinne von Kultursensibilität) Art der besonderen Ernährungsgewohnheiten (z.B. vegane Küche z.B. jüdische/muslimische Ernährung, vegetarische/vegane Küche
NM42 Seelsorge
NM67 Andachtsraum

Auswahlliste "Aspekte der Barrierefreiheit" (A-7 und B-X.4) 14

Nummer Aspekt der Barrierefreiheit Kommentar/Erläuterung
Unterstützung von sehbehinderten oder blinden Menschen
BF01 Beschriftung von Zimmern in Blindenschrift z.B. Keine Beschriftung von Behandlungs- und Funktionsräumen in Blindenschrift
BF02 Aufzug mit Sprachansage/Braille-Beschriftung
BF03 Tastbarer Gebäudeplan
BF04 Gut lesbare, große und kontrastreiche Beschriftung
BF05 Blindenleitsystem bzw. personelle Unterstützung für sehbehinderte oder blinde Menschen
Bauliche und organisatorische Maßnahmen zur Berücksichtigung des besonderen Bedarfs von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
BF06 Zimmer mit rollstuhlgerechter Toilette und Dusche o. Ä.
BF07 Zimmer mit rollstuhlgerechter Toilette
BF08 Rollstuhlgerechter Zugang zu allen/den meisten Serviceeinrichtungen
BF09 Rollstuhlgerecht bedienbarer Aufzug
BF10 Rollstuhlgerechte Toiletten für Besucher und Besucherinnen
BF11 Besondere personelle Unterstützung
Organisatorische Maßnahmen zur Berücksichtigung des besonderen Bedarfs von Menschen mit Hörbehinderung oder Gehörlosigkeit
BF12 Gebärdendolmetscher oder Gebärdendolmetscherin
BF13 Übertragung von Informationen in LEICHTE SPRACHE
Bauliche und organisatorische Maßnahmen zur Berücksichtigung des besonderen Bedarfs von Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung
BF14 Arbeit mit Piktogrammen
BF15 Bauliche Maßnahmen für Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung
BF16 Besondere personelle Unterstützung von Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung
Bauliche und organisatorische Maßnahmen zur Berücksichtigung des besonderen Bedarfs von Patienten und Patientinnen mit besonderem Übergewicht oder besonderer Körpergröße
BF17 Geeignete Betten für Patienten und Patientinnen mit besonderem Übergewicht oder besonderer Körpergröße (Übergröße, elektrisch verstellbar)
BF18 OP-Einrichtungen für Patienten und Patientinnen mit besonderem Übergewicht oder besonderer Körpergröße: Schleusen, OP-Tische
BF19 Röntgeneinrichtungen für Patienten und Patientinnen mit besonderem Übergewicht oder besonderer Körpergröße
BF20 Untersuchungsgeräte für Patienten und Patientinnen mit besonderem Übergewicht oder besonderer Körpergröße: z.B. Körperwaagen, Blutdruckmanschetten
BF21 Hilfsgeräte zur Pflege für Patienten und Patientinnen mit besonderem Übergewicht oder besonderer Körpergröße, z.B. Patientenlifter
BF22 Hilfsmittel für Patienten und Patientinnen mit besonderem Übergewicht oder besonderer Körpergröße, z.B. Anti-Thrombosestrümpfe
Bauliche und organisatorische Maßnahmen zur Berücksichtigung des besonderen Bedarfs von Patienten oder Patientinnen mit schweren Allergien
BF23 Allergenarme Zimmer
BF24 Diätetische Angebote Berücksichtigung von Fremdsprachlichkeit
BF25 Dolmetscherdienst z.B. Türkisch
BF26 Behandlungsmöglichkeiten durch fremdsprachiges Personal z.B. Russisch, Englisch
Organisatorische Rahmenbedingungen zur Barrierefreiheit
BF27 Beauftragter und Beauftragte für Patienten und Patientinnen mit Behinderungen und für "Barrierefreiheit" Namen), Telefon, E-Mail
BF28 Interne und/oder externe Erhebung der Barrierefreiheit

Auswahlliste "Forschung und akademische Lehre" (A-8.1)

Nummer Forschung, akademische Lehre und weitere ausgewählte wissenschaftliche Tätigkeiten Kommentar/Erläuterung
FL01 Dozenturen/Lehrbeauftragungen an Hochschulen und Universitäten
FL02 Dozenturen/Lehrbeauftragungen an Fachhochschulen
FL03 Studierendenausbildung (Famulatur/Praktisches Jahr)
FL04 Projektbezogene Zusammenarbeit mit Hochschulen und Universitäten
FL05 Teilnahme an multizentrischen Phase-I/II-Studien
FL06 Teilnahme an multizentrischen Phase-III/IV-Studien
FL07 Initiierung und Leitung von uni-/multizentrischen klinischwissenschaftlichen Studien
FL08 Herausgeberschaften wissenschaftlicher Journale/Lehrbücher
FL09 Doktorandenbetreuung

Auswahlliste "Ausbildung in anderen Heilberufen" (A-8.2) 14

Nummer Ausbildung in anderen Heilberufen Kommentar/Erläuterung
HB15 Anästhesietechnischer Assistent und Anästhesietechnische Assistentin (ATA)
HB16 Diätassistent und Diätassistentin
HB10 Entbindungspfleger und Hebamme
HB06 Ergotherapeut und Ergotherapeutin
HB01 Gesundheits- und Krankenpfleger und Gesundheits- und Krankenpflegerin
HB02 Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
HB03 Krankengymnast und Krankengymnastin/Physiotherapeut und Physiotherapeutin
HB17 Krankenpflegehelfer und Krankenpflegehelferin
HB09 Logopäde und Logopädin
HB13 Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik und Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik (MTAF)
HB12 Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent und Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin (MTLA)
HB05 Medizinisch-technischer-Radiologieassistent und Medizinisch-technische-Radiologieassistentin (MTRA)
HB07 Operationstechnischer Assistent und Operationstechnische Assistentin (OTA)
HB14 Orthoptist und Orthoptistin
HB11 Podologe und Podologin

Auswahlliste "Spezielles therapeutisches Personal" (A-11.3)

Nummer Spezielles therapeutisches Personal Kommentar/Erläuterung
SP04 Diätassistent und Diätassistentin
SP36 Entspannungspädagoge und Entspannungspädagogin/Entspannungstherapeut und Entspannungstherapeutin/ Entspannungstrainer und Entspannungstrainerin (mit psychologischer, therapeutischer und pädagogischer Vorbildung)/Heileurhythmielehrer und Heileurhythmielehrerin/Feldenkraislehrer und Feldenkraislehrerin
SP05 Ergotherapeut und Ergotherapeutin
SP06 Erzieher und Erzieherin
SP31 Gymnastik- und Tanzpädagoge/Gymnastik- und Tanzpädagogin
SP08 Heilerziehungspfleger und Heilerziehungspflegerin
SP09 Heilpädagoge und Heilpädagogin
SP39 Heilpraktiker und Heilpraktikerin
SP30 Hörgeräteakustiker und Hörgeräteakustikerin
SP54 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
SP57 Klinischer Neuropsychologe und Klinische Neuropsychologin
SP13 Kunsttherapeut und Kunsttherapeutin
SP14 Logopäde und Logopädin/Klinischer Linguist und Klinische Linguistin/Sprechwissenschaftler und Sprechwissenschaftlerin/Phonetiker und Phonetikerin
SP15 Masseur/Medizinischer Bademeister und Masseurin/Medizinische z.B. für Babymassage Bademeisterin
SP02 Medizinischer Fachangestellter und Medizinische Fachangestellte
SP43 Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik und Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik (MTAF)
SP55 Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent und Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin (MTLA)
SP56 Medizinisch-technischer Radiologieassistent und Medizinisch-technische Radiologieassistentin (MTRA)
SP16 Musiktherapeut und Musiktherapeutin
SP17 Oecotrophologe und Oecothrophologin (Ernährungswissenschaftler und Ernährungswissenschaftlerin)
SP18 Orthopädiemechaniker und Bandagist und Orthopädiemechanikerin und Bandagistin/Orthopädieschuhmacher und Orthopädieschuhmacherin
SP19 Orthoptist und Orthoptistin/Augenoptiker und Augenoptikerin
SP20 Pädagoge und Pädagogin/Lehrer und Lehrerin
SP21 Physiotherapeut und Physiotherapeutin
SP22 Podologe und Podologin (Fußpfleger und Fußpflegerin)
SP23 Diplom-Psychologe und Diplom-Psychologin
SP24 Psychologischer Psychotherapeut und Psychologische Psychotherapeutin
SP25 Sozialarbeiter und Sozialarbeiterin
SP26 Sozialpädagoge und Sozialpädagogin
SP40 Sozialpädagogischer Assistent und Sozialpädagogische Assistentin/ Kinderpfleger und Kinderpflegerin
SP35 Personal mit Weiterbildung zum Diabetesberater/ zur Diabetesberaterin
SP32 Personal mit Zusatzqualifikation nach Bobath oder Vojta
SP42 Personal mit Zusatzqualifikation in der Manualtherapie
SP27 Personal mit Zusatzqualifikation in der Stomatherapie
SP28 Personal mit Zusatzqualifikation im Wundmanagement

Auswahlliste "Klinisches Risikomanagement - Instrumente und Maßnahmen" (A-12.2.3) 15a

Nr. Instrument bzw. Maßnahme Zusatzangaben
RM01 Übergreifende Qualitäts- und/oder Risikomanagement-Dokumentation (QM/RM-Dokumentation) liegt vor Name
letzte Aktualisierung (Datum)
RM02 Regelmäßige Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen
RM03 Mitarbeiterbefragungen
RM04 Klinisches Notfallmanagement Teil der QM/RM-Dokumentation
(gemäß RM01)
oder
Name der Verfahrensbeschreibung/SOP
letzte Aktualisierung (Datum)
RM05 Schmerzmanagement Teil der QM/RM-Dokumentation
(gemäß RM01)
oder
Name der Verfahrensbeschreibung/SOP
letzte Aktualisierung (Datum)
RM06 Sturzprophylaxe Teil der QM/RM-Dokumentation
(gemäß RM01)
oder
Name der Verfahrensbeschreibung/SOP
letzte Aktualisierung (Datum)
RM07 Nutzung eines standardisierten Konzepts zur Dekubitusprophylaxe (z.B."Expertenstandard Dekubitusprophylaxe in der Pflege") Teil der QM/RM-Dokumentation
(gemäß RM01)
oder
Name der Verfahrensbeschreibung/SOP
letzte Aktualisierung (Datum)
RM08 Geregelter Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen Teil der QM/RM-Dokumentation
(gemäß RM01)
oder
Name der Verfahrensbeschreibung/SOP
letzte Aktualisierung (Datum)
RM09 Geregelter Umgang mit auftretenden Fehlfunktionen von Geräten Teil der QM/RM-Dokumentation
(gemäß RM01)
oder
Name der Verfahrensbeschreibung/SOP
letzte Aktualisierung (Datum)
RM10 Strukturierte Durchführung von interdisziplinären Fallbesprechungen/-konferenzen Auswahloptionen (Mehrfachangaben möglich):
  • Tumorkonferenzen
  • Mortalitäts- und Morbiditätskonferenzen
  • Pathologiebesprechungen
  • Palliativbesprechungen
  • Qualitätszirkel
  • Andere: (Freitext maximal
    300 Zeichen inklusive Leerzeichen)
RM11 Standards zur sicheren Medikamentenvergabe Teil der QM/RM-Dokumentation
(gemäß RM01)
oder
Name der Verfahrensbeschreibung/SOP
letzte Aktualisierung (Datum)
RM12 Verwendung standardisierter Aufklärungsbögen
RM13 Anwendung von standardisierten OP-Checklisten
RM14 Präoperative Zusammenfassung vorhersehbarer kritischer
OP-Schritte, OP Zeit- und erwartetem Blutverlust
Teil der QM/RM-Dokumentation
(gemäß RM01)
oder
Name der Verfahrensbeschreibung/SOP
letzte Aktualisierung (Datum)
RM15 Präoperative, vollständige Präsentation notwendiger Befunde Teil der QM/RM-Dokumentation
(gemäß RM01)
oder
Name der Verfahrensbeschreibung/SOP
letzte Aktualisierung (Datum)
RM16 Vorgehensweise zur Vermeidung von Eingriffs- und Patientenverwechselungen Teil der QM/RM-Dokumentation
(gemäß RM01)
oder
Name der Verfahrensbeschreibung/SOP
letzte Aktualisierung (Datum)
RM17 Standards für Aufwachphase und postoperative Versorgung Teil der QM/RM-Dokumentation
(gemäß RM01)
oder
Name der Verfahrensbeschreibung/SOP
letzte Aktualisierung (Datum)
RM18 Entlassungsmanagement Teil der QM/RM-Dokumentation
(gemäß RM01)
oder
Name der Verfahrensbeschreibung/SOP
letzte Aktualisierung (Datum)

Auswahlliste "Einsatz eines einrichtungsinternen Fehlermeldesystems" (A-12.2.3.1) 15a

Nr. Instrument bzw. Maßnahme Zusatzangaben
IF01 Dokumentation und Verfahrensanweisungen zum Umgang mit dem Fehlermeldesystem liegen vor Letzte Aktualisierung (Datum)
IF02 Interne Auswertungen der eingegangenen Meldungen Auswahloptionen:
  • monatlich
  • quartalsweise
  • halbjährlich
  • jährlich
  • bei Bedarf
IF03 Schulungen der Mitarbeiter zum Umgang mit dem Fehlermeldesystem und zur Umsetzung von Erkenntnissen aus dem Fehlermeldesystem Auswahloptionen:
  • monatlich
  • quartalsweise
  • halbjährlich
  • jährlich
  • bei Bedarf

Auswahlliste "Teilnahme an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen" (A-12.2.3.2) 15a

Nr. Instrument bzw. Maßnahme
(Mehrfachauswahl möglich)
EF01 CIRS AINS (Berufsverband Deutscher Anästhesisten und Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung)
EF02 CIRS Berlin (Ärztekammer Berlin, Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung)
EF03 KH-CIRS (Deutsche Krankenhausgesellschaft, Aktionsbündnis Patientensicherheit, Deutscher Pflegerat, Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung)
EF04 CIRS-Palliativ (Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung)
EF05 CIRS-msp (Referenzzentrum Mammographie Berlin, Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung)
EF06 CIRS NRW (Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe, Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, Kassenärztliche Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe, Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung)
EF07 CIRS Urologie (Berufsverband der Urologen, Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung)
EF08 CIRS Notfallmedizin (Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Notfallmedizin, Klinikum Kempten)
EF09 Coliquio (kooperatives Forschungsprojekt der Hochschule Konstanz)
EF10 CIRS der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH)
EF11 CIRS der Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes (DGSS)
EF12 "Jeder Fehler zählt" (Institut für Allgemeinmedizin Frankfurt)
EF13 DokuPIK (Dokumentation Pharmazeutischer Interventionen im Krankenhaus beim Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA))
EF14 CIRS Health Care
EF15 PaSIS (Patientensicherheits- und Informationssystem des Universitätsklinikums Tübingen)
EF16 CIRS-Pädiatrie (Bundesverband Kinder- und Jugendärzte; Kassenärztliche Bundesvereinigung, Bundesärztekammer; Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin)
EF17 DGHO-CIRS (Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und medizinische Onkologie)
EF00 Sonstiges (Freitext maximal 300 Zeichen inklusive Leerzeichen)

Auswahlliste "Hygienebezogenes Risikomanagement" (A-12.3.2) 15a

Nr. Instrument bzw. Maßnahme Zusatzangaben
HM01 Öffentlich zugängliche Berichterstattung zu Infektionsraten Link angeben
HM02 Teilnahme am Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System (KISS) des nationalen Referenzzentrums für Surveillance von nosokomialen Infektionen Auswahloptionen/Module:
  • AMBU-KISS
  • CDAD-KISS
  • DEVICE-KISS
  • HAND-KISS
  • ITS-KISS
  • MRSA-KISS
  • NEO-KISS
  • ONKO-KISS
  • OP-KISS
  • STATIONS-KISS
  • SARI

(Mehrfachangaben möglich)

HM03 Teilnahme an anderen regionalen, nationalen oder internationalen Netzwerken zur Prävention von nosokomialen Infektionen Name
(Freitext maximal 300 Zeichen inklusive Leerzeichen)
HM04 Teilnahme an der (freiwilligen) "Aktion Saubere Hände" (ASH) Auswahloptionen:
  • Teilnahme (ohne Zertifikat)
  • Zertifikat Bronze
  • Zertifikat Silber
  • Zertifikat Gold
HM05 Jährliche Überprüfung der Aufbereitung und Sterilisation von Medizinprodukten
HM06 Regelmäßig tagende Hygienekommission Auswahloptionen:
  • monatlich
  • quartalsweise
  • halbjährlich
  • jährlich
  • bei Bedarf
HM07 Risikoadaptiertes MRSA-Aufnahmescreening
HM08 Schulungen der Mitarbeiter zum Umgang mit von MRSA/MRE/Noro-Viren besiedelten Patienten
HM09 Schulungen der Mitarbeiter zu hygienebezogenen Themen

Auswahlliste "Besondere apparative Ausstattung" (A- 13) 15a

Nr. Vorhandene Geräte
(X = Zusatzangabe
verpflichtend)
Umgangssprachliche
Bezeichnung
Zusatzangabe:
24 h-Notfallverfügbarkeit
Kommentar/Erläuterung
AA01 Angiographiegerät/DSA
(X)
Gerät zur Gefäßdarstellung Ja/Nein
AA38 Beatmungsgerät zur Beatmung von Früh- und Neugeborenen
(X)
Maskenbeatmungsgerät mit dauerhaft positivem Beatmungsdruck Ja/Nein
AA08 Computertomograph (CT)
(X)
Schichtbildverfahren im Querschnitt mittels Röntgenstrahlen Ja/Nein
AA09 Druckkammer für hyperbare Sauerstofftherapie Druckkammer zur Sauerstoffüberdruckbehandlung
AA10 Elektroenzephalographiegerät (EEG)
(X)
Hirnstrommessung Ja/Nein
AA43 Elektrophysiologischer Messplatz mit EMG, NLG, VEP, SEP, AEP Messplatz zur Messung feinster elektrischer Potentiale im Nervensystem, die durch eine Anregung eines der fünf Sinne hervorgerufen wurden
AA18 Hochfrequenzthermotherapiegerät Gerät zur Gewebezerstörung mittels Hochtemperaturtechnik
AA47 Inkubatoren Neonatologie
(X)
Geräte für Früh- und Neugeborene (Brutkasten) Ja/Nein
AA50 Kapselendoskop Verschluckbares Spiegelgerät zur Darmspiegelung
AA21 Lithotripter (ESWL) Stoßwellen-Steinzerstörung
AA15 Gerät zur Lungenersatztherapie/
-unterstützung
(X)
Ja/Nein z.B. ECMO/ECLA
AA22 Magnetresonanztomograph (MRT)
(X)
Schnittbildverfahren mittels starker Magnetfelder und elektromagnetischer Wechselfelder Ja/Nein
AA68 Offener Ganzkörper-Magnetresonanztomograph
(X)
Ja/Nein
AA23 Mammographiegerät Röntgengerät für die weibliche Brustdrüse
AA14 Gerät für Nierenersatzverfahren
(X)
Gerät zur Blutreinigung bei Nierenversagen (Dialyse) Ja/Nein z.B. Hämofiltration, Dialyse, Peritonealdialyse
AA26 Positronenemissionstomograph (PET)/PET-CT Schnittbildverfahren in der Nuklearmedizin, Kombination mit Computertomographie möglich
AA56 Protonentherapie Bestrahlungen mit Wasserstoff-Ionen
AA57 Radiofrequenzablation (RFA) und/oder andere Thermoablationsverfahren Gerät zur Gewebezerstörung mittels Hochtemperaturtechnik
AA30 Single-Photon-Emissionscomputertomograph (SPECT) Schnittbildverfahren unter Nutzung eines Strahlenkörperchens
AA32 Szintigraphiescanner/
Gammasonde
Nuklearmedizinisches Verfahren zur Entdeckung bestimmter, zuvor markierter Gewebe, z.B. Lymphknoten zur Sentinel-Lymph-Node-Detektion
AA33 Uroflow/Blasendruckmessung/Urodynamischer Messplatz Harnflussmessung

Auswahlliste "Medizinische Leistungsangebote" (B-[X].3) und (B-[X].8) 14

Nummer Versorgungsschwerpunkte im Bereich Augenheilkunde Kommentar/Erläuterung
VA01 Diagnostik und Therapie von Tumoren des Auges und der Augenanhangsgebilde
VA02 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Augenlides, des Tränenapparates und der Orbita
VA03 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Konjunktiva
VA04 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Sklera, der Hornhaut, der Iris und des Ziliarkörpers z.B. auch Hornhauttransplantation
VA05 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Linse
VA06 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Aderhaut und der Netzhaut z.B. Behandlung von Gefäßverschlüssen (Rheologie), Diagnostik und Therapie der Frühgeborenenretinopathie
VA07 Diagnostik und Therapie des Glaukoms
VA08 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Glaskörpers und des Augapfels z.B. intravitreale Injektionen
VA09 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Sehnervs und der Sehbahn
VA10 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Augenmuskeln, Störungen der Blickbewegungen sowie Akkommodationsstörungen und Refraktionsfehler z.B. auch refraktive Chirurgie
VA11 Diagnostik und Therapie von Sehstörungen und Blindheit z.B. Sehschule
VA12 Ophthalmologische Rehabilitation
VA13 Anpassung von Sehhilfen
VA14 Diagnostik und Therapie von strabologischen und neuroophthalmologischen Erkrankungen
VA15 Plastische Chirurgie
VA16 Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde
VA17 Spezialsprechstunde
VA18 Laserchirurgie des Auges
VA00 ("Sonstiges")


Nummer Versorgungsschwerpunkte im Bereich Chirurgie Kommentar/Erläuterung
Herzchirurgie
VC01 Koronarchirurgie z.B. Bypasschirurgie
VC02 Chirurgie der Komplikationen der koronaren Herzerkrankung:
Ventrikelaneurysma, Postinfarkt-VSD, Papillarmuskelabriss, Ventrikelruptur
VC03 Herzklappenchirurgie z.B. Klappenkorrektur, Klappenersatz
VC04 Chirurgie der angeborenen Herzfehler
VC05 Schrittmachereingriffe
VC06 Defibrillatoreingriffe
VC07 Herztransplantation
VC08 Lungenembolektomie
VC09 Behandlung von Verletzungen am Herzen
VC10 Eingriffe am Perikard z.B. bei Panzerherz
Thoraxchirurgie
VC11 Lungenchirurgie
VC12 Tracheobronchiale Rekonstruktionen bei angeborenen
Malformationen
VC13 Operationen wegen Thoraxtrauma
VC14 Speiseröhrenchirurgie
VC15 Thorakoskopische Eingriffe
VC59 Mediastinoskopie
Gefäßchirurgie/Viszeralchirurgie
VC16 Aortenaneurysmachirurgie
VC17 Offen chirurgische und endovaskuläre Behandlung von Gefäßerkrankungen z.B. Carotischirurgie
VC18 Konservative Behandlung von arteriellen Gefäßerkrankungen
VC19 Diagnostik und Therapie von venösen Erkrankungen und Folgeerkrankungen z.B. Varizenchirurgie (Krampfaderchirurgie), Thrombosen, Ulcus cruris (offenes Bein)
VC20 Nierenchirurgie
VC21 Endokrine Chirurgie z.B. Schilddrüsenchirurgie
VC22 Magen-Darm-Chirurgie z.B. Hernienchirurgie, Koloproktologie
VC23 Leber-, Gallen-, Pankreaschirurgie
VC24 Tumorchirurgie
VC25 Transplantationschirurgie
VC60 Adipositaschirurgie
VC61 Dialyseshuntchirurgie
VC62 Portimplantation
VC68 Mammachirurgie
Unfall- und Wiederherstellungschirurgie
VC26 Metall-/Fremdkörperentfernungen
VC27 Bandrekonstruktionen/Plastiken
VC28 Gelenkersatzverfahren/Endoprothetik
VC29 Behandlung von Dekubitalgeschwüren
VC30 Septische Knochenchirurgie
VC31 Diagnostik und Therapie von Knochenentzündungen
VC32 Diagnostik und Therapie von Verletzungen des Kopfes
VC33 Diagnostik und Therapie von Verletzungen des Halses
VC34 Diagnostik und Therapie von Verletzungen des Thorax
VC35 Diagnostik und Therapie von Verletzungen der Lumbosakralgegend, der Lendenwirbelsäule und des Beckens
VC36 Diagnostik und Therapie von Verletzungen der Schulter und des Oberarmes
VC37 Diagnostik und Therapie von Verletzungen des Ellenbogens und des Unterarmes
VC38 Diagnostik und Therapie von Verletzungen des Handgelenkes und der Hand
VC39 Diagnostik und Therapie von Verletzungen der Hüfte und des Oberschenkels
VC40 Diagnostik und Therapie von Verletzungen des Knies und des Unterschenkels
VC41 Diagnostik und Therapie von Verletzungen der Knöchelregion und des Fußes
VC42 Diagnostik und Therapie von sonstigen Verletzungen
VC63 Amputationschirurgie
VC64 Ästhetische Chirurgie/Plastische Chirurgie
VO15 Fußchirurgie
VO16 Handchirurgie
VO19 Schulterchirurgie
VO20 Sportmedizin/Sporttraumatologie
VC65 Wirbelsäulenchirurgie
VC69 Verbrennungschirurgie
Neurochirurgie
VC43 Chirurgie der Hirntumoren (gutartig, bösartig, einschl. Schädelbasis)
VC44 Chirurgie der Hirngefäßerkrankungen z.B. Aneurysma, Angiome, Kavernome
VC45 Chirurgie der degenerativen und traumatischen Schäden der Hals-, z.B. Vertebroplastie
Brust- und Lendenwirbelsäule
VC46 Chirurgie der Missbildungen von Gehirn und Rückenmark
VC47 Chirurgische Korrektur von Missbildungen des Schädels
VC48 Chirurgie der intraspinalen Tumoren
VC49 Chirurgie der Bewegungsstörungen
VC50 Chirurgie der peripheren Nerven
VC51 Chirurgie chronischer Schmerzerkrankungen z.B. Trigeminusneuralgie, Tumorschmerzen, chronische Wirbelsäulenschmerzen
VC52 Elektrische Stimulation von Kerngebieten bei Schmerzen und Bewegungsstörungen (sog. "Funktionelle Neurochirurgie")
VC53 Chirurgische und intensivmedizinische Akutversorgung von Schädel-Hirn-Verletzungen
VC54 Diagnosesicherung unklarer Hirnprozesse mittels Stereotaktischer Biopsie
VC65 Wirbelsäulenchirurgie
VC70 Kinderneurochirurgie
Allgemein
VC55 Minimalinvasive laparoskopische Operationen
VC56 Minimalinvasive endoskopische Operationen z.B. auch NOTES (Chirurgie via natürliche Körperöffnungen)
VC57 Plastischrekonstruktive Eingriffe
VC58 Spezialsprechstunde
VC66 Arthroskopische Operationen
VC67 Chirurgische Intensivmedizin
VC71 Notfallmedizin
VC00 ("Sonstiges")


Nummer Versorgungsschwerpunkte im Bereich Chirurgie Kommentar/Erläuterung
VD01 Diagnostik und Therapie von Allergien
VD02 Diagnostik und Therapie von Autoimmunerkrankungen und HIV assoziierten Erkrankungen
VD03 Diagnostik und Therapie von Hauttumoren z.B. Photodynamische Tumortherapie
VD04 Diagnostik und Therapie von Infektionen der Haut und der Unterhaut
VD05 Diagnostik und Therapie von bullösen Dermatosen
VD06 Diagnostik und Therapie von papulosquamösen Hautkrankheiten
VD07 Diagnostik und Therapie von Urtikaria und Erythemen
VD08 Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Haut und der Unterhaut durch Strahleneinwirkung
VD09 Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Hautanhangsgebilde z.B. Schweiß- und Talgdrüsenerkrankungen
VD10 Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten der Haut und Unterhautaltersbedingte Hautveränderungen z.B. auch Kollagenosen,
VD11 Spezialsprechstunde
VD12 Dermatochirurgie z.B. auch ästhetische Dermatochirurgie
VD13 Ästhetische Dermatologie
VD14 Andrologie
VD15 Dermatohistologie
VD16 Dermatologische Lichttherapie
VD17 Diagnostik und Therapie von Dermatitis und Ekzemen z.B. auch Extrakorporale Photopherese
VD18 Diagnostik und Therapie bei Hämangiomen
VD19 Diagnostik und Therapie von sexuell übertragbaren Krankheiten (Venerologie)
VD20 Wundheilungsstörungen
VD00 ("Sonstiges")
Nummer Versorgungsschwerpunkte im Bereich Gynäkologie und Geburtshilfe Kommentar/Erläuterung
VG01 Diagnostik und Therapie von bösartigen Tumoren der Brustdrüse
VG02 Diagnostik und Therapie von gutartigen Tumoren der Brustdrüse
VG03 Diagnostik und Therapie von sonstigen Erkrankungen der Brustdrüse
VG04 Kosmetische/Plastische Mammachirurgie
VG05 Endoskopische Operationen z.B. Laparoskopie, Hysteroskopie
VG06 Gynäkologische Chirurgie
VG07 Inkontinenzchirurgie
VG08 Diagnostik und Therapie gynäkologischer Tumoren z.B. Zervix-, Corpus-, Ovarial-, Vulva-, Vaginalkarzinom
VG09 Pränataldiagnostik und -therapie
VG10 Betreuung von Risikoschwangerschaften
VG1 1 Diagnostik und Therapie von Krankheiten während der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes
VG12 Geburtshilfliche Operationen
VG13 Diagnostik und Therapie von entzündlichen Krankheiten der weiblichen Beckenorgane
VG14 Diagnostik und Therapie von nichtentzündlichen Krankheiten des weiblichen Genitaltraktes z.B. Endometriose
VG15 Spezialsprechstunde
VG16 Urogynäkologie
VG17 Reproduktionsmedizin
VG18 Gynäkologische Endokrinologie
VG19 Ambulante Entbindung
VG00 ("Sonstiges")
Nummer Versorgungsschwerpunkte im Bereich HNO Kommentar/Erläuterung
Ohr
VH01 Diagnostik und Therapie von Krankheiten des äußeren Ohres
VH02 Diagnostik und Therapie von Krankheiten des Mittelohres und des Warzenfortsatzes
VH03 Diagnostik und Therapie von Krankheiten des Innenohres
VH04 Mittelohrchirurgie z.B. Hörverbesserung, implantierbare Hörgeräte
VH05 Cochlearimplantation
VH06 Operative Fehlbildungskorrektur des Ohres
VH07 Schwindeldiagnostik/-therapie
VH27 Pädaudiologie
Nase
VH08 Diagnostik und Therapie von Infektionen der oberen Atemwege
VH09 Sonstige Krankheiten der oberen Atemwege
VH10 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Nasennebenhöhlen
VH11 Transnasaler Verschluss von Liquorfisteln
VH12 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Tränenwege
VH13 Plastischrekonstruktive Chirurgie
VI 32 Diagnostik und Therapie von Schlafstörungen/Schlafmedizin
Mund/Hals
VH14 Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Mundhöhle
VH15 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Kopfspeicheldrüsen
VH16 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Kehlkopfes z.B. auch Stimmstörungen
VH17 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Trachea
VH24 Diagnostik und Therapie von Schluckstörungen
VH25 Schnarchoperationen
Onkologie
VH18 Diagnostik und Therapie von Tumoren im Kopf-Hals-Bereich
VH19 Diagnostik und Therapie von Tumoren im Bereich der Ohren
VH20 Interdisziplinäre Tumornachsorge
Rekonstruktive Chirurgie
VH21 Rekonstruktive Chirurgie im Kopf-Hals-Bereich
VH22 Rekonstruktive Chirurgie im Bereich der Ohren
Allgemein
VH23 Spezialsprechstunde
VH26 Laserchirurgie
VI22 Diagnostik und Therapie von Allergien
VH00 ("Sonstiges")


Nummer Versorgungsschwerpunkte im Bereich Innere Medizin Kommentar/Erläuterung
VI01 Diagnostik und Therapie von ischämischen Herzkrankheiten z.B. Herzkatheter, perkutane transluminale koronare Angioplastie (PTCA)
VI02 Diagnostik und Therapie der pulmonalen Herzkrankheit und von Krankheiten des Lungenkreislaufes
VI03 Diagnostik und Therapie von sonstigen Formen der Herzkrankheit
VI04 Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Arterien, Arteriolen und Kapillaren
VI05 Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Venen, der Lymphgefäße und der Lymphknoten
VI06 Diagnostik und Therapie von zerebrovaskulären Krankheiten
VI07 Diagnostik und Therapie der Hypertonie (Hochdruckkrankheit)
VI08 Diagnostik und Therapie von Nierenerkrankungen
VI09 Diagnostik und Therapie von hämatologischen Erkrankungen
VI10 Diagnostik und Therapie von endokrinen Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten z.B. Diabetes, Schilddrüse
VI11 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes (Gastroenterologie)
VI12 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Darmausgangs
VI13 Diagnostik und Therapie von Krankheiten des Peritoneums
VI14 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Leber, der Galle und des Pankreas
VI15 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Atemwege und der Lunge
VI16 Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Pleura
VI17 Diagnostik und Therapie von rheumatologischen Erkrankungen
VI18 Diagnostik und Therapie von onkologischen Erkrankungen z.B. Diagnostik und Therapie von Lungenkrebs
VI19 Diagnostik und Therapie von infektiösen und parasitären Krankheiten
VI20 Intensivmedizin
VI21 Betreuung von Patienten und Patientinnen vor und nach Transplantation
VI22 Diagnostik und Therapie von Allergien
VI23 Diagnostik und Therapie von angeborenen und erworbenen Immundefekterkrankungen (einschließlich HIV und AIDS)
VI24 Diagnostik und Therapie von geriatrischen Erkrankungen
VI25 Diagnostik und Therapie von psychischen und Verhaltensstörungen
VI26 Naturheilkunde
VI27 Spezialsprechstunde
VI28 Anthroposophische Medizin
VI29 Behandlung von Blutvergiftung/Sepsis
VI30 Diagnostik und Therapie von Autoimmunerkrankungen
VI31 Diagnostik und Therapie von Herzrhythmusstörungen
VI32 Diagnostik und Therapie von Schlafstörungen/Schlafmedizin
VI33 Diagnostik und Therapie von Gerinnungsstörungen
VI34 Elektrophysiologie
VI35 Endoskopie z.B. auch Kapselendoskopie
VI36 Mukoviszidosezentrum
VI37 Onkologische Tagesklinik
VI38 Palliativmedizin
VI39 Physikalische Therapie
VI40 Schmerztherapie
VI41 Shuntzentrum
VI42 Transfusionsmedizin
VI43 Chronisch entzündliche Darmerkrankungen z.B. Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn
VI44 Geriatrische Tagesklinik
VI45 Stammzelltransplantation
VI00 ("Sonstiges")


Nummer Versorgungsschwerpunkte im Bereich Neurologie Kommentar/Erläuterung
VN01 Diagnostik und Therapie von zerebrovaskulären Erkrankungen
VN02 Diagnostik und Therapie von sonstigen neurovaskulären Erkrankungen
VN03 Diagnostik und Therapie von entzündlichen ZNS-Erkrankungen
VN04 Diagnostik und Therapie von neuroimmunologischen Erkrankungen
VN05 Diagnostik und Therapie von Anfallsleiden
VN06 Diagnostik und Therapie von malignen Erkrankungen des Gehirns
VN07 Diagnostik und Therapie von gutartigen Tumoren des Gehirns
VN08 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Hirnhäute
VN09 Betreuung von Patienten und Patientinnen mit Neurostimulatoren zur Hirnstimulation
VN10 Diagnostik und Therapie von Systematrophien, die vorwiegend das Zentralnervensystem betreffen
VN11 Diagnostik und Therapie von extrapyramidalen Krankheiten und Bewegungsstörungen
VN12 Diagnostik und Therapie von degenerativen Krankheiten des Nervensystems
VN13 Diagnostik und Therapie von demyelinisierenden Krankheiten des Zentralnervensystems z.B. Multiple Sklerose
VN14 Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Nerven, der Nervenwurzeln und des Nervenplexus z.B. von Hirnnerven
VN15 Diagnostik und Therapie von Polyneuropathien und sonstigen Krankheiten des peripheren Nervensystems
VN16 Diagnostik und Therapie von Krankheiten im Bereich der neuromuskulären Synapse und des Muskels
VN17 Diagnostik und Therapie von zerebraler Lähmung und sonstigen Lähmungssyndromen
VN18 Neurologische Notfall- und Intensivmedizin
VN19 Diagnostik und Therapie von geriatrischen Erkrankungen
VN20 Spezialsprechstunde
VN21 Neurologische Frührehabilitation
VN22 Schlafmedizin
VN23 Schmerztherapie
VN24 Stroke Unit
VN00 ("Sonstiges")
Nummer Versorgungsschwerpunkte im Bereich Orthopädie Kommentar/Erläuterung
VO01 Diagnostik und Therapie von Arthropathien
VO02 Diagnostik und Therapie von Systemkrankheiten des Bindegewebes
VO03 Diagnostik und Therapie von Deformitäten der Wirbelsäule und des Rückens
VO04 Diagnostik und Therapie von Spondylopathien
VO05 Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens
VO06 Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Muskeln
VO07 Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Synovialis und der Sehnen
VO08 Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten des Weichteilgewebes
VO09 Diagnostik und Therapie von Osteopathien und Chondropathien
VO10 Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
VO11 Diagnostik und Therapie von Tumoren der Haltungs- und Bewegungsorgane
VO12 Kinderorthopädie
VO13 Spezialsprechstunde
VO14 Endoprothetik
VO15 Fußchirurgie
VO16 Handchirurgie
VO17 Rheumachirurgie
VO18 Schmerztherapie/Multimodale Schmerztherapie
VO19 Schulterchirurgie
VO20 Sportmedizin/Sporttraumatologie
VC26 Metall-/Fremdkörperentfernungen
VC65 Wirbelsäulenchirurgie
VC66 Arthroskopische Operationen
VC65 Wirbelsäulenchirurgie
VC66 Arthroskopische Operationen
VO21 Traumatologie
VO00 ("Sonstiges")
Nummer Versorgungsschwerpunkte im Bereich Pädiatrie Kommentar/Erläuterung
VK01 Diagnostik und Therapie von (angeborenen) Herzerkrankungen
VK02 Betreuung von Patienten und Patientinnen vor und nach Transplantation
VK03 Diagnostik und Therapie von (angeborenen) Gefäßerkrankungen
VK04 Diagnostik und Therapie von (angeborenen) pädiatrischen Nierenerkrankungen
VK05 Diagnostik und Therapie von (angeborenen) Erkrankungen der endokrinen Drüsen (Schilddrüse, Nebenschilddrüse, Nebenniere, Diabetes)
VK06 Diagnostik und Therapie von (angeborenen) Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes
VK07 Diagnostik und Therapie von (angeborenen) Erkrankungen der Leber, der Galle und des Pankreas
VK08 Diagnostik und Therapie von (angeborenen) Erkrankungen der Atemwege und der Lunge
VK09 Diagnostik und Therapie von (angeborenen) rheumatischen Erkrankungen
VK10 Diagnostik und Therapie von onkologischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen
VK1 1 Diagnostik und Therapie von (angeborenen) hämatologischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen
VK12 Neonatologische/Pädiatrische Intensivmedizin
VK13 Diagnostik und Therapie von Allergien
VK14 Diagnostik und Therapie von angeborenen und erworbenen Immundefekterkrankungen (einschließlich HIV und AIDS)
VK15 Diagnostik und Therapie von (angeborenen) Stoffwechselerkrankungen
VK16 Diagnostik und Therapie von (angeborenen) neurologischen Erkrankungen
VK17 Diagnostik und Therapie von (angeborenen) neuromuskulären Erkrankungen
VK18 Diagnostik und Therapie von (angeborenen) neurometabolischen/ neurodegenerativen Erkrankungen
VK20 Diagnostik und Therapie von sonstigen angeborenen Fehlbildungen, angeborenen Störungen oder perinatal erworbenen Erkrankungen
VK21 Diagnostik und Therapie chromosomaler Anomalien z.B. Ullrich-Turner-Syndrom, Klinefelter-Syndrom, Prader-Willi-Syndrom, Marfan-Syndrom)
VK22 Diagnostik und Therapie spezieller Krankheitsbilder Frühgeborener und reifer Neugeborener
VK23 Versorgung von Mehrlingen
VK24 Perinatale Beratung Hochrisikoschwangerer im Perinatalzentrum gemeinsam mit Frauenärzten und Frauenärztinnen
VK25 Neugeborenenscreening z.B. Hypothyreose, Adrenogenitales Syndrom (AGS)
VK26 Diagnostik und Therapie von Entwicklungsstörungen im Säuglings-, Kleinkindes- und Schulalter
VK27 Diagnostik und Therapie von psychosomatischen Störungen des Kindes
VK28 Pädiatrische Psychologie
VK29 Spezialsprechstunde
VK30 Immunologie
VK31 Kinderchirurgie
VK32 Kindertraumatologie
VK33 Mukoviszidosezentrum
VK34 Neuropädiatrie
VK35 Sozialpädiatrisches Zentrum
VK36 Neonatologie
VK37 Diagnostik und Therapie von Wachstumsstörungen
VK00 ("Sonstiges")


Nummer Versorgungsschwerpunkte im Bereich Psychiatrie/Psychosomatik Kommentar/Erläuterung
VP01 Diagnostik und Therapie von psychischen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen z.B. durch Alkohol oder andere Suchtmittel
VP02 Diagnostik und Therapie von Schizophrenie, schizotypen und wahnhaften Störungen
VP03 Diagnostik und Therapie von affektiven Störungen
VP04 Diagnostik und Therapie von neurotischen, Belastungs- und somatoformen Störungen
VP05 Diagnostik und Therapie von Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren
VP06 Diagnostik und Therapie von Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
VP07 Diagnostik und Therapie von Intelligenzstörungen
VP08 Diagnostik und Therapie von Entwicklungsstörungen
VP09 Diagnostik und Therapie von Verhaltens- und emotionalen Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend
VP10 Diagnostik und Therapie von gerontopsychiatrischen Störungen
VP11 Diagnostik, Behandlung, Prävention und Rehabilitation psychischer, psychosomatischer und entwicklungsbedingter Störungen im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter
VP12 Spezialsprechstunde
VP13 Psychosomatische Komplexbehandlung
VP14 Psychoonkologie
VP15 Psychiatrische Tagesklinik
VP16 Psychosomatische Tagesklinik
VP00 ("Sonstiges")


Nummer Versorgungsschwerpunkte im Bereich Radiologie Kommentar/Erläuterung
VR01 Konventionelle Röntgenaufnahmen
Ultraschalluntersuchungen
VR02 Native Sonographie
VR03 Eindimensionale Dopplersonographie
VR04 Duplexsonographie
VR05 Sonographie mit Kontrastmittel
VR06 Endosonographie
Projektionsradiographie
VR07 Projektionsradiographie mit Spezialverfahren (Mammographie)
VR08 Fluoroskopie/Durchleuchtung als selbständige Leistung
VR09 Projektionsradiographie mit Kontrastmittelverfahren z.B. Myelographie, Bronchographie, Ösophagographie, Gastrographie, Cholangiographie, Kolonkontrastuntersuchung, Urographie, Arthrographie
Computertomographie (CT)
VR10 Computertomographie (CT), nativ
VR1 1 Computertomographie (CT) mit Kontrastmittel
VR12 Computertomographie (CT), Spezialverfahren
VR13 Elektronenstrahltomographie (EBT)
Optische Verfahren
VR14 Optische laserbasierte Verfahren
Darstellung des Gefäßsystems
VR15 Arteriographie
VR16 Phlebographie
VR17 Lymphographie
Nuklearmedizinische diagnostische Verfahren
VR1 8 Szintigraphie
VR1 9 Single-Photon-Emissionscomputertomographie (SPECT)
VR20 Positronenemissionstomographie (PET) mit Vollring-Scanner
VR21 Sondenmessungen und Inkorporationsmessungen
Magnetresonanztomographie (MRT)
VR22 Magnetresonanztomographie (MRT), nativ
VR23 Magnetresonanztomographie (MRT) mit Kontrastmittel
VR24 Magnetresonanztomographie (MRT), Spezialverfahren
Andere bildgebende Verfahren
VR25 Knochendichtemessung (alle Verfahren)
Zusatzinformationen zu bildgebenden Verfahren
VR26 Computergestützte Bilddatenanalyse mit 3D-Auswertung
VR27 Computergestützte Bilddatenanalyse mit 4D-Auswertung
VR28 Intraoperative Anwendung der Verfahren
VR29 Quantitative Bestimmung von Parametern
Strahlentherapie
VR30 Oberflächenstrahlentherapie
VR31 Orthovoltstrahlentherapie
VR32 Hochvoltstrahlentherapie z.B. Intensitätsmodulierte
Radiotherapie (IMRT)
VR33 Brachytherapie mit umschlossenen Radionukliden
VR34 Radioaktive Moulagen
VR35 Konstruktion und Anpassung von Fixations- und Behandlungshilfen bei Strahlentherapie
VR36 Bestrahlungssimulation für externe Bestrahlung und Brachytherapie
VR37 Bestrahlungsplanung für perkutane Bestrahlung und Brachytherapie
Nuklearmedizinische Therapie
VR38 Therapie mit offenen Radionukliden
VR39 Radiojodtherapie
Allgemein
VR40 Spezialsprechstunde
VR41 Interventionelle Radiologie
VR42 Kinderradiologie
VR43 Neuroradiologie
VR44 Teleradiologie
VR45 Intraoperative Bestrahlung
VR46 Endovaskuläre Behandlung von Hirnarterienaneurysmen, zerebralen und spinalen Gefäßmissbildungen
VR47 Tumorembolisation
VR00 ("Sonstiges")


Nummer Versorgungsschwerpunkte im Bereich Urologie und Nephrologie Kommentar/Erläuterung
VU01 Diagnostik und Therapie von tubulointerstitiellen Nierenkrankheiten
VU02 Diagnostik und Therapie von Niereninsuffizienz
VU03 Diagnostik und Therapie von Urolithiasis
VU04 Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten der Niere und des Ureters
VU05 Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten des Harnsystems
VU06 Diagnostik und Therapie von Krankheiten der männlichen Genitalorgane
VU07 Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten des Urogenitalsystems
VU08 Kinderurologie
VU09 Neuro-Urologie
VU10 Plastischrekonstruktive Eingriffe an Niere, Harnwegen und Harnblase
VU11 Minimalinvasive laparoskopische Operationen
VU12 Minimalinvasive endoskopische Operationen
VU13 Tumorchirurgie
VU14 Spezialsprechstunde
VU15 Dialyse
VU16 Nierentransplantation
VU17 Prostatazentrum
VU18 Schmerztherapie
VU19 Urodynamik/Urologische Funktionsdiagnostik
VG16 Urogynäkologie
VU00 ("Sonstiges")


Nummer Versorgungsschwerpunkte im Bereich Zahnheilkunde/Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie Kommentar/Erläuterung
VZ01 Akute und sekundäre Traumatologie
VZ02 Ästhetische Zahnheilkunde
VZ03 Dentale Implantologie
VZ04 Dentoalveoläre Chirurgie
VZ05 Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Mundhöhle
VZ06 Diagnostik und Therapie von dentofazialen Anomalien
VZ17 Diagnostik und Therapie von Spaltbildungen im Kiefer- und Gesichtsbereich
VZ07 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Kopfspeicheldrüsen
VZ08 Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Zähne
VZ09 Diagnostik und Therapie von Krankheiten des Zahnhalteapparates
VZ18 Diagnostik und Therapie von Störungen der Zahnentwicklung und des Zahndurchbruchs
VZ16 Diagnostik und Therapie von Krankheiten des Kiefers und Kiefergelenks
VZ10 Diagnostik und Therapie von Tumoren im Mund-Kiefer-Gesichtsbereich
VZ11 Endodontie z.B. Wurzelkanalbehandlungen
VZ12 Epithetik z.B. Rekonstruktion des Gesichts durch Gesichtsepithesen
VZ13 Kraniofaziale Chirurgie
VZ19 Laserchirurgie
VZ14 Operationen an Kiefer- und Gesichtsschädelknochen
VZ15 Plastischrekonstruktive Chirurgie
VZ20 Zahnärztliche und operative Eingriffe in Vollnarkose
VZ00 ("Sonstiges")


Nummer Versorgungsschwerpunkte in sonstigen medizinischen Bereichen Kommentar/Erläuterung
VX00 ("Sonstiges")

Auswahlliste "Ambulante Behandlungsmöglichkeiten" (B-[X].8) 14

Nummer Art der Ambulanz (Mehrfachnennungen möglich)
AM01 Hochschulambulanz nach § 117 SGB V
AM02 Psychiatrische Institutsambulanz nach § 118 SGB V
AM03 Sozialpädiatrisches Zentrum nach § 119 SGB V
AM04 Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Absatz 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen)
AM05 Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116a SGB V bzw. § 31 Absatz 1a Ärzte-ZV (Unterversorgung)
AM06 Bestimmung zur ambulanten Behandlung nach § 116b SGB V
AM07 Privatambulanz
AM08 Notfallambulanz (24h)
AM09 D-Arzt-/Berufsgenossenschaftliche Ambulanz
AM10 Medizinisches Versorgungszentrum nach § 95 SGB V
AM11 Vor- und nachstationäre Leistungen nach § 115a SGB V
AM12 Ambulanz im Rahmen eines Vertrages zur Integrierten Versorgung nach § 140b SGB V
AM13 Ambulanz nach § 311 SGB V (DDR-Altverträge)
AM14 Ambulanz im Rahmen von DMP
AM15 Belegarztpraxis am Krankenhaus
AM16 Heilmittelambulanz nach § 124 Absatz 3 SGB V (Abgabe von Physikalischer Therapie, Podologischer Therapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie und Ergotherapie)

Auswahlliste "Leistungen im Katalog nach § 116b SGB V" (B-[X].8) 15a

Nummer Nr. der Anlage zur Richtlinie über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V in der Fassung vom 20. Februar 2014 Angebotene Leistungen Kommentar/Erläuterung
LK01 Anlage 1 Nummer 1 CT-/MRT-gestützte interventionelle schmerztherapeutische Leistungen
LK02 Anlage 1 Nummer 2 Brachytherapie
LK03 Anlage 2 Nummer 1 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Mukoviszidose
LK04 Anlage 2 Nummer 2 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Gerinnungsstörungen (z.B. Hämophilie)
LK05 Anlage 2 Nummer 3 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Fehlbildungen, angeborenen Skelettsystemfehlbildungen
LK06 Anlage 2 Nummer 4 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit schwerwiegenden immunologischen Erkrankungen
LK07 Anlage 2 Nummer 5 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Swyer-James-/McLeod-Syndrom (spezielle Form des Lungenemphysems)
LK08 Anlage 2 Nummer 6 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit biliärer Zirrhose
LK09 Anlage 2 Nummer 7 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit primär sklerosierender Cholangitis
LK10 Anlage 2 Nummer 8 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Morbus Wilson
LK11 Anlage 2 Nummer 9 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Transsexualismus
LK12 Anlage 2 Nummer 10 Diagnostik und Versorgung von Kindern mit folgenden angeborenen Stoffwechselstörungen:
  1. Adrenogenitales Syndrom
  2. Hypothyreose
  3. Phenylketonurie
  4. Mediumchain-Acyl-CoA-Dehydrogenase-Mangel (MCAD-Mangel)
  5. Galactosaemie
LK13 Anlage 2 Nummer 11 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Marfan-Syndrom
LK14 Anlage 2 Nummer 12 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit pulmonaler Hypertonie
LK25 Anlage 2 Nummer 13 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Tuberkulose
LK26 Anlage 2 Nummer 14 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit neuromuskulären Erkrankungen
LK27 Anlage 2 Nummer 15 Diagnostik und Therapie von Patienten und Patientinnen mit Kurzdarmsyndrom
LK28 Anlage 2 Nummer 16 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen vor oder nach Lebertransplantation
LK15 Anlage 3 Nummer 1 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit onkologischen Erkrankungen
LK16 Anlage 3 Nummer 2 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit HIV/AIDS
LK17 Anlage 3 Nummer 3 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit schweren Verlaufsformen rheumatologischer Erkrankungen (Teil Erwachsene/Teil Kinder und Jugendliche)
LK18 Anlage 3 Nummer 4 Spezialisierte Diagnostik und Therapie der schweren Herzinsuffizienz (NYHA-Stadium 3-4)
LK20 Anlage 3 Nummer 6 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Multipler Sklerose
LK21 Anlage 3 Nummer 7 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Anfallsleiden
LK22 Anlage 3 Nummer 8 Diagnostik und Versorgung von Patienten

und Patientinnen im Rahmen der pädiatrischen Kardiologie

LK23 Anlage 3 Nummer 9 Diagnostik und Versorgung von Frühgeborenen mit Folgeschäden
LK24 Anlage 3 Nummer 10 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Querschnittslähmung bei Komplikationen, die eine interdisziplinäre Versorgung erforderlich machen
LK29 Anlage 1a onkologische Erkrankungen - Tumorgruppe 1: gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle
LK30 Anlage 2a Tuberkulose und atypische Mykobakteriose

Auswahlliste"Ärztliche Fachexpertise der Abteilung" (B-[X].11.1) 14

Nummer Facharztbezeichnung
(Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen)
Kommentar/Erläuterung
(z.B. Weiterbildungsbefugnisse)
AQ06 Allgemeinchirurgie
AQ63 Allgemeinmedizin
AQ0 1 Anästhesiologie
AQ02 Anatomie
AQ03 Arbeitsmedizin
AQ04 Augenheilkunde
AQ05 Biochemie
AQ14 Frauenheilkunde und Geburtshilfe
AQ15 Frauenheilkunde und Geburtshilfe, SP Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin
AQ16 Frauenheilkunde und Geburtshilfe, SP Gynäkologische Onkologie
AQ17 Frauenheilkunde und Geburtshilfe, SP Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin
AQ07 Gefäßchirurgie
AQ1 8 Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
AQ20 Haut- und Geschlechtskrankheiten
AQ08 Herzchirurgie
AQ21 Humangenetik
AQ22 Hygiene und Umweltmedizin
AQ23 Innere Medizin
AQ24 Innere Medizin und SP Angiologie
AQ25 Innere Medizin und SP Endokrinologie und Diabetologie
AQ26 Innere Medizin und SP Gastroenterologie
AQ27 Innere Medizin und SP Hämatologie und Onkologie
AQ28 Innere Medizin und SP Kardiologie
AQ29 Innere Medizin und SP Nephrologie
AQ30 Innere Medizin und SP Pneumologie
AQ31 Innere Medizin und SP Rheumatologie
AQ65 Kieferorthopädie
AQ32 Kinder- und Jugendmedizin
AQ33 Kinder- und Jugendmedizin, SP Kinder-Hämatologie und -Onkologie
AQ34 Kinder- und Jugendmedizin, SP Kinder-Kardiologie
AQ35 Kinder- und Jugendmedizin, SP Neonatologie
AQ36 Kinder- und Jugendmedizin, SP Neuropädiatrie
AQ37 Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
AQ09 Kinderchirurgie
AQ47 Klinische Pharmakologie
AQ38 Laboratoriumsmedizin
AQ39 Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
AQ40 Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
AQ41 Neurochirurgie
AQ42 Neurologie
AQ43 Neuropathologie
AQ44 Nuklearmedizin
AQ45 Öffentliches Gesundheitswesen
AQ66 Oralchirurgie
AQ61 Orthopädie
AQ10 Orthopädie und Unfallchirurgie
AQ46 Pathologie
AQ48 Pharmakologie und Toxikologie
AQ49 Physikalische und Rehabilitative Medizin
AQ50 Physiologie
AQ1 1 Plastische und Ästhetische Chirurgie
AQ51 Psychiatrie und Psychotherapie
AQ52 Psychiatrie und Psychotherapie, SP Forensische Psychiatrie
AQ53 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
AQ54 Radiologie
AQ55 Radiologie, SP Kinderradiologie
AQ56 Radiologie, SP Neuroradiologie
AQ57 Rechtsmedizin
AQ1 9 Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen
AQ58 Strahlentherapie
AQ12 Thoraxchirurgie
AQ59 Transfusionsmedizin
AQ62 Unfallchirurgie
AQ60 Urologie
AQ13 Viszeralchirurgie
AQ64 Zahnmedizin


Nummer Zusatz-Weiterbildung Kommentar/Erläuterung
ZF01 Ärztliches Qualitätsmanagement
ZF02 Akupunktur
ZF03 Allergologie
ZF04 Andrologie
ZF05 Betriebsmedizin
ZF06 Dermatohistologie
ZF07 Diabetologie
ZF08 Flugmedizin
ZF09 Geriatrie
ZF10 Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie
ZF11 Hämostaseologie
ZF12 Handchirurgie
ZF13 Homöopathie
ZF14 Infektiologie
ZF15 Intensivmedizin
ZF16 Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie
ZF17 Kinder-Gastroenterologie
ZF1 Kinder-Nephrologie
ZF19 Kinder-Orthopädie
ZF20 Kinder-Pneumologie
ZF21 Kinder-Rheumatologie
ZF22 Labordiagnostik - fachgebunden -
ZF23 Magnetresonanztomographie - fachgebunden -
ZF24 Manuelle Medizin/Chirotherapie
ZF25 Medikamentöse Tumortherapie
ZF26 Medizinische Informatik
ZF27 Naturheilverfahren
ZF28 Notfallmedizin
ZF29 Orthopädische Rheumatologie
ZF30 Palliativmedizin
ZF31 Phlebologie
ZF32 Physikalische Therapie und Balneologie
ZF33 Plastische Operationen
ZF34 Proktologie
ZF35 Psychoanalyse
ZF36 Psychotherapie - fachgebunden -
ZF37 Rehabilitationswesen
ZF38 Röntgendiagnostik - fachgebunden -
ZF39 Schlafmedizin
ZF40 Sozialmedizin
ZF41 Spezielle Orthopädische Chirurgie
ZF42 Spezielle Schmerztherapie
ZF43 Spezielle Unfallchirurgie
ZF49 Spezielle Viszeralchirurgie
ZF44 Sportmedizin
ZF45 Suchtmedizinische Grundversorgung
ZF46 Tropenmedizin

Auswahlliste "Pflegerische Fachexpertise der Abteilung" (B-[X].11.2) 14

Nummer Anerkannte Fachweiterbildung/zusätzlicher akademischer Abschluss Kommentar/Erläuterung
PQ01 Bachelor
PQ02 Diplom
PQ04 Intensivpflege und Anästhesie
PQ05 Leitung von Stationen oder Funktionseinheiten
PQ06 Master
PQ1 1 Nephrologische Pflege
PQ07 Onkologische Pflege
PQ08 Operationsdienst
PQ09 Pädiatrische Intensivpflege
PQ10 Psychiatrische Pflege
Nummer Zusatzqualifikation Kommentar/Erläuterung
ZP01 Basale Stimulation
ZP02 Bobath
ZP17 Case Management
ZP18 Dekubitusmanagement
ZP03 Diabetes z.B. Diabetesberatung
ZP04 Endoskopie/Funktionsdiagnostik
ZP05 Entlassungsmanagement z.B. Überleitungspflege
ZP06 Ernährungsmanagement
ZP07 Geriatrie z.B. Zercur
ZP08 Kinästhetik
ZP09 Kontinenzmanagement
ZP1 1 Notaufnahme
ZP20 Palliative Care
ZP12 Praxisanleitung
ZP13 Qualitätsmanagement
ZP21 Rehabilitation
ZP14 Schmerzmanagement
ZP15 Stomamanagement
ZP19 Sturzmanagement
ZP16 Wundmanagement

Auswahlliste "Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht" (C-2) 14

Bundesland Leistungsbereich Kommentar/Erläuterung
Baden-Württemberg Schlaganfall: Akutbehandlung
MRSA
Bayern Schlaganfall
Hamburg Anästhesiologie
Perkutane transluminale Angioplastie (PTA)
Schlaganfall
Hessen Gynäkologische Operationen:

Operationen des Uterus myomatosus, die nicht vom bundesweit verpflichtenden Leistungsbereich erfasst sind

Schlaganfall: Akutbehandlung
Schlaganfall: neurologische Frührehabilitation
Rheinland-Pfalz Schlaganfall

Auswahlliste "Umsetzung der Mindestmengenregelungen -Ausnahmetatbestände" (C-5) 14

Nummer Ausnahmetatbestand Kommentar/Erläuterung
MM01 Notfälle, keine planbaren Leistungen
MM02 Aufbau eines neuen Leistungsbereiches
MM03 Personelle Neuausrichtung
MM04 Votum der Landesbehörde wegen Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung
MM05 Kein Ausnahmetatbestand

Auswahlliste "Umsetzung von Beschlüssen zur Qualitätssicherung nach § 137 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V" (C-6) 14

Nummer Beschluss Kommentar/Erläuterung
CQ01 Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung bei der Indikation Bauchaortenaneurysma
CQ02 Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit hämatoonkologischen Krankheiten
CQ03 Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Durchführung der Positronenemissionstomographie (PET) in Krankenhäusern bei den Indikationen nichtkleinzelliges Lungenkarzinom (NSCLC) und solide Lungenrundherde
CQ04 Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Durchführung der Protonentherapie in Krankenhäusern bei der Indikation Rektumkarzinom
CQ05 Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen - Perinatalzentrum LEVEL 1
CQ06 Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen - Perinatalzentrum LEVEL 2
CQ07 Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen - Perinataler Schwerpunkt
CQ08 Maßnahmen zur Qualitätssicherung der herzchirurgischen Versorgung bei Kindern und Jugendlichen gemäß § 137 Absatz 1 Nummer 2 SGB V
CQ09 Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei kollagengedeckter und periostgedeckter autologer Chondrozytenimplantation am Kniegelenk
CQ10 Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei matrixassoziierter autologer Chondrozytenimplantation (ACI-M) am Kniegelenk
CQ11 Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie bei Patienten und Patientinnen mit inoperablem hepatozellulärem Karzinom (HCC)
CQ12 Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie des Prostatakarzinoms
CQ13 Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei nichtmedikamentösen lokalen Verfahren zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms für das Verfahren Kontakt-Laserablation der Prostata (CLAP)
CQ14 Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei nichtmedikamentösen lokalen Verfahren zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms für das Verfahren Visuelle Laserablation der Prostata (VLAP)
CQ15 Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei nichtmedikamentösen lokalen Verfahren zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms für das Verfahren Photoselektive Vaporisation der Prostata (PVP)
CQ16 Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei nichtmedikamentösen lokalen Verfahren zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms für das Verfahren Thulium-Laserresektion der Prostata (TmLRP)
CQ17 Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei nichtmedikamentösen lokalen Verfahren zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms für das Verfahren Transurethrale Mikrowellentherapie (TUMT)
CQ18 Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Positronenemissionstomographie bei Patienten und Patientinnen mit Hodgkin-Lymphomen und aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen zum Interim-Staging nach zwei bis vier Zyklen Chemotherapie/Chemoimmuntherapie zur Entscheidung über die Fortführung der Chemotherapie/ Chemoimmuntherapie
CQ19 Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Protonentherapie bei Patienten und Patientinnen mit inoperablem nichtkleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) der UICC Stadien I-III
CQ20 Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Enukleation der Prostata mittels Thulium-Laser (TmLEP) zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (BPS)
CQ21 Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Protonentherapie bei Patientinnen und Patienten mit Ösophaguskarzinom
 dfdf

Auswahlliste "Medizinischpflegerische Leistungsangebote" (A-5)

Nummer Medizinischpflegerisches Leistungsangebot Kommentar/Erläuterung
MP01 Akupressur z.B. Akupressurbehandlung bei Kopfschmerzen
MP02 Akupunktur
MP03 Angehörigenbetreuung/-beratung/-seminare
MP53 Aromapflege/-therapie
MP54 Asthmaschulung
MP04 Atemgymnastik/-therapie
MP55 Audiometrie/Hördiagnostik
MP06 Basale Stimulation
MP56 Belastungstraining/-therapie/Arbeitserprobung
MP08 Berufsberatung/Rehabilitationsberatung
MP09 Besondere Formen/Konzepte der Betreuung von Sterbenden z.B. Hospizdienst, Palliativzimmer, Trauerbegleitung, Abschiedsraum
MP10 Bewegungsbad/Wassergymnastik
MP11 Sporttherapie/Bewegungstherapie z.B. Feldenkrais, Eurhythmie, Tanztherapie
MP57 Biofeedback-Therapie
MP12 Bobath-Therapie (für Erwachsene und/oder Kinder)
MP14 Diät- und Ernährungsberatung z.B. bei Diabetes mellitus
MP69 Eigenblutspende
MP15 Entlassungsmanagement/Brückenpflege/Überleitungspflege
MP16 Ergotherapie/Arbeitstherapie
MP17 Fallmanagement/Case Management/Primary Nursing/Bezugspflege
MP18 Fußreflexzonenmassage
MP19 Geburtsvorbereitungskurse/Schwangerschaftsgymnastik
MP59 Gedächtnistraining/Hirnleistungstraining/Kognitives Training/Konzentrationstraining
MP20 Hippotherapie/Therapeutisches Reiten/Reittherapie
MP21 Kinästhetik
MP22 Kontinenztraining/Inkontinenzberatung
MP23 Kreativtherapie/Kunsttherapie/Theatertherapie/Bibliotherapie
MP24 Manuelle Lymphdrainage
MP25 Massage z.B. Akupunktmassage, Bindegewebsmassage, Shiatsu
MP26 Medizinische Fußpflege
MP27 Musiktherapie
MP28 Naturheilverfahren/Homöopathie/Phytotherapie
MP29 Osteopathie/Chiropraktik/Manualtherapie
MP30 Pädagogisches Leistungsangebot z.B. Unterricht für schulpflichtige Kinder
MP31 Physikalische Therapie/Bädertherapie z.B. medizinische Bäder, Stangerbäder, Vierzellenbäder, Hydrotherapie, Kneippanwendungen, Ultraschalltherapie, Elektrotherapie
MP32 Physiotherapie/Krankengymnastik als Einzel- und/oder Gruppentherapie z.B. Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP), Krankengymnastik am Gerät/med. Trainingstherapie
MP33 Präventive Leistungsangebote/Präventionskurse z.B. Nichtraucher/innen-Kurse, Koronarsportgruppe
MP60 Propriozeptive neuromuskuläre Fazilitation (PNF)
MP34 Psychologisches/psychotherapeutisches Leistungsangebot/Psychosozialdienst z.B. psychoonkologische Beratung, Gesprächstherapie, Verhaltenstherapie, Suchttherapie, Konzentrative Bewegungstherapie
MP61 Redressionstherapie
MP35 Rückenschule/Haltungsschulung/Wirbelsäulengymnastik
MP36 Säuglingspflegekurse
MP37 Schmerztherapie/-management
MP38 Sehschule/Orthoptik
MP62 Snoezelen
MP63 Sozialdienst
MP64 Spezielle Angebote für die Öffentlichkeit z.B. Besichtigungen und Führungen (Kreißsaal, Hospiz etc.), Vorträge, Informationsveranstaltungen
MP39 Spezielle Angebote zur Anleitung und Beratung von Patienten und Patientinnen sowie Angehörigen z.B. Beratung zur Sturzprophylaxe
MP05 Spezielle Angebote zur Betreuung von Säuglingen und Kleinkindern z.B. Babyschwimmen, Babymassage, PEKiP
MP40 Spezielle Entspannungstherapie z.B. Autogenes Training, Progressive Muskelentspannung, Meditation, Qi Gong, Yoga, Feldenkrais
MP13 Spezielles Leistungsangebot für Diabetiker und Diabetikerinnen
MP65 Spezielles Leistungsangebot für Eltern und Familien z.B. Schreiambulanz, Tragetuchkurs, Babymassagekurs, Elterncafé, Erziehungsberatung
MP66 Spezielles Leistungsangebot für neurologisch erkrankte Personen z.B. Forced-Use-Therapie, Taub'sche Therapie, Bewegungsinduktionstherapie, Therapie des Facio-Oralen Traktes (F.O.T.T.), Spiegeltherapie, Schlucktherapie
MP41 Spezielles Leistungsangebot von Entbindungspflegern und/oder Hebammen z.B. Unterwassergeburten, spezielle Kursangebote
MP42 Spezielles pflegerisches Leistungsangebot z.B. Pflegevisiten, Pflegeexperten oder Pflegeexpertinnen, Beratung durch Brustschwester
MP43 Stillberatung
MP44 Stimm- und Sprachtherapie/Logopädie
MP45 Stomatherapie/-beratung
MP46 Traditionelle Chinesische Medizin
MP47 Versorgung mit Hilfsmitteln/Orthopädietechnik
MP67 Vojtatherapie für Erwachsene und/oder Kinder
MP48 Wärme- und Kälteanwendungen
MP50 Wochenbettgymnastik/Rückbildungsgymnastik
MP51 Wundmanagement z.B. spezielle Versorgung chronischer Wunden wie Dekubitus und Ulcus cruris
MP68 Zusammenarbeit mit Pflegeeinrichtungen/Angebot ambulanter Pflege/Kurzzeitpflege
MP52 Zusammenarbeit mit/Kontakt zu Selbsthilfegruppen

Auswahlliste "Weitere nichtmedizinische Leistungsangebote" (A-6)

Nummer Leistungsangebot Zusatzangaben
(verpflichtend)
Kommentar/Erläuterung
Patientenzimmer
NM02 Ein-Bett-Zimmer z.B. Anzahl
NM03 Ein-Bett-Zimmer mit eigener Nasszelle z.B. Anzahl
NM05 Mutter-Kind-Zimmer z.B. Anzahl
NM10 Zwei-Bett-Zimmer z.B. Anzahl
NM11 Zwei-Bett-Zimmer mit eigener Nasszelle z.B. Anzahl
Ausstattung der Patientenzimmer
NM14 Fernsehgerät am Bett/im Zimmer Kosten pro Tag z.B. Link zur Webseite mit aktuellen Preisangaben
NM15 Internetanschluss am Bett/im Zimmer Kosten pro Tag z.B. Link zur Webseite mit aktuellen Preisangaben
NM17 Rundfunkempfang am Bett Kosten pro Tag z.B. Link zur Webseite mit aktuellen Preisangaben
NM18 Telefon am Bett Kosten pro Tag/pro Minute ins deutsche Festnetz/bei eintreffenden Anrufen z.B. Link zur Webseite mit aktuellen Preisangaben
NM19 Wertfach/Tresor am Bett/im Zimmer
Besondere Ausstattung des Krankenhauses
NM48 Geldautomat
NM30 Klinikeigene Parkplätze für Besucher und Besucherinnen sowie Patienten und Patientinnen Kosten pro Stunde/Tag z.B. Link zur Webseite mit aktuellen Preisangaben
NM36 Schwimmbad/Bewegungsbad
NM01 Gemeinschafts- oder Aufenthaltsraum
Angebote für schulpflichtige Patienten, Patientinnen und deren Kinder
NM62 Schulteilnahme in externer Schule/Einrichtung
NM63 Schule im Krankenhaus
NM64 Schule über elektronische Kommunikationsmittel, z.B. Internet
NM50 Kinderbetreuung z.B. Alter der Kinder, Öffnungszeiten, Link zur Webseite mit aktuellen Angaben
Individuelle Hilfs- und Serviceangebote
NM07 Roomingin
NM09 Unterbringung Begleitperson (grundsätzlich möglich)
NM40 Empfangs- und Begleitdienst für Patienten und Patientinnen sowie Besucher und Besucherinnen durch ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
NM49 Informationsveranstaltungen für Patienten und Patientinnen
NM65 Hotelleistungen z.B. Link zur Webseite
NM60 Zusammenarbeit mit Selbsthilfeorganisationen
NM66 Berücksichtigung von besonderen Ernährungsgewohnheiten (im Sinne von Kultursensibilität) Art der besonderen Ernährungsgewohnheit (z.B. vegane Küche) z.B. jüdische/muslimische Ernährung, vegetarische/vegane Küche
NM42 Seelsorge
NM67 Andachtsraum

Auswahlliste "Aspekte der Barrierefreiheit" (A-7 und B-[X].4)

Nummer Aspekt der Barrierefreiheit Kommentar/Erläuterung
Unterstützung von sehbehinderten oder blinden Menschen
BF01 Beschriftung von Zimmern in Blindenschrift z.B. keine Beschriftung von Behandlungs- und Funktionsräumen in Blindenschrift
BF02 Aufzug mit Sprachansage/Braille-Beschriftung
BF03 Tastbarer Gebäudeplan
BF04 Gut lesbare, große und kontrastreiche Beschriftung
BF05 Blindenleitsystem bzw. personelle Unterstützung für sehbehinderte oder blinde Menschen
Bauliche und organisatorische Maßnahmen zur Berücksichtigung des besonderen Bedarfs von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
BF06 Zimmer mit rollstuhlgerechter Toilette und Dusche oder Ähnliches
BF07 Zimmer mit rollstuhlgerechter Toilette
BF08 Rollstuhlgerechter Zugang zu allen/den meisten Serviceeinrichtungen
BF09 Rollstuhlgerecht bedienbarer Aufzug
BF10 Rollstuhlgerechte Toiletten für Besucher und Besucherinnen
BF11 Besondere personelle Unterstützung
Organisatorische Maßnahmen zur Berücksichtigung des besonderen Bedarfs von Menschen mit Hörbehinderung oder Gehörlosigkeit
BF12 Gebärdendolmetscher oder Gebärdendolmetscherin
BF13 Übertragung von Informationen in LEICHTE SPRACHE
Bauliche und organisatorische Maßnahmen zur Berücksichtigung des besonderen Bedarfs von Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung
BF14 Arbeit mit Piktogrammen
BF15 Bauliche Maßnahmen für Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung
BF16 Besondere personelle Unterstützung von Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung
Bauliche und organisatorische Maßnahmen zur Berücksichtigung des besonderen Bedarfs von Patienten und Patientinnen mit besonderem Übergewicht oder besonderer Körpergröße
BF17 Geeignete Betten für Patienten und Patientinnen mit besonderem Übergewicht oder besonderer Körpergröße (Übergröße, elektrisch verstellbar)
BF18 OP-Einrichtungen für Patienten und Patientinnen mit besonderem Übergewicht oder besonderer Körpergröße: Schleusen, OP-Tische
BF19 Röntgeneinrichtungen für Patienten und Patientinnen mit besonderem Übergewicht oder besonderer Körpergröße
BF20 Untersuchungsgeräte für Patienten und Patientinnen mit besonderem Übergewicht oder besonderer Körpergröße: z.B. Körperwaagen, Blutdruckmanschetten
BF21 Hilfsgeräte zur Pflege für Patienten und Patientinnen mit besonderem Übergewicht oder besonderer Körpergröße, z.B. Patientenlifter
BF22 Hilfsmittel für Patienten und Patientinnen mit besonderem Übergewicht oder besonderer Körpergröße, z.B. Anti-Thrombosestrümpfe
Bauliche und organisatorische Maßnahmen zur Berücksichtigung des besonderen Bedarfs von Patienten oder Patientinnen mit schweren Allergien
BF23 Allergenarme Zimmer
BF24 Diätetische Angebote
Berücksichtigung von Fremdsprachlichkeit
BF25 Dolmetscherdienst z.B. Türkisch
BF26 Behandlungsmöglichkeiten durch fremdsprachiges Personal z.B. Russisch, Englisch
Organisatorische Rahmenbedingungen zur Barrierefreiheit
BF27 Beauftragter und Beauftragte für Patienten und Patientinnen mit Behinderungen und für "Barrierefreiheit" Name(n), Telefon, E-Mail
BF28 Interne und/oder externe Erhebung der Barrierefreiheit

Auswahlliste "Forschung und akademische Lehre" (A-8.1)

Nummer Forschung, akademische Lehre
und weitere ausgewählte wissenschaftliche Tätigkeiten
Kommentar/Erläuterung
FL01 Dozenturen/Lehrbeauftragungen an Hochschulen und Universitäten
FL02 Dozenturen/Lehrbeauftragungen an Fachhochschulen
FL03 Studierendenausbildung (Famulatur/Praktisches Jahr)
FL04 Projektbezogene Zusammenarbeit mit Hochschulen und Universitäten
FL05 Teilnahme an multizentrischen Phase-I/II-Studien
FL06 Teilnahme an multizentrischen Phase-III/IV-Studien
FL07 Initiierung und Leitung von uni-/multizentrischen klinischwissenschaftlichen Studien
FL08 Herausgeberschaften wissenschaftlicher Journale/Lehrbücher
FL09 Doktorandenbetreuung

Auswahlliste "Ausbildung in anderen Heilberufen" (A-8.2)

Nummer Ausbildung in anderen Heilberufen Kommentar/Erläuterung
HB15 Anästhesietechnischer Assistent und Anästhesietechnische Assistentin (ATA)
HB16 Diätassistent und Diätassistentin
HB10 Entbindungspfleger und Hebamme
HB06 Ergotherapeut und Ergotherapeutin
HB01 Gesundheits- und Krankenpfleger und Gesundheits- und Krankenpflegerin
HB02 Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
HB03 Krankengymnast und Krankengymnastin/Physiotherapeut und Physiotherapeutin
HB17 Krankenpflegehelfer und Krankenpflegehelferin
HB09 Logopäde und Logopädin
HB13 Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik und Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik (MTAF)
HB12 Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent und Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin (MTLA)
HB05 Medizinisch-technischer Radiologieassistent und Medizinisch-technische Radiologieassistentin (MTRA)
HB07 Operationstechnischer Assistent und Operationstechnische Assistentin (OTA)
HB14 Orthoptist und Orthoptistin
HB11 Podologe und Podologin

Auswahlliste "Spezielles therapeutisches Personal" (A-11.4)

Nummer Spezielles therapeutisches Personal Kommentar/Erläuterung
SP04 Diätassistent und Diätassistentin
SP36 Entspannungspädagoge und Entspannungspädagogin/Entspannungstherapeut und Entspannungstherapeutin/Entspannungstrainer und Entspannungstrainerin (mit psychologischer, therapeutischer und pädagogischer Vorbildung)/Heileurhythmielehrer und Heileurhythmielehrerin/Feldenkraislehrer und Feldenkraislehrerin
SP05 Ergotherapeut und Ergotherapeutin
SP06 Erzieher und Erzieherin
SP31 Gymnastik- und Tanzpädagoge/Gymnastik- und Tanzpädagogin
SP08 Heilerziehungspfleger und Heilerziehungspflegerin
SP09 Heilpädagoge und Heilpädagogin
SP39 Heilpraktiker und Heilpraktikerin
SP30 Hörgeräteakustiker und Hörgeräteakustikerin
SP54 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
SP57 Klinischer Neuropsychologe und Klinische Neuropsychologin
SP13 Kunsttherapeut und Kunsttherapeutin
SP14 Logopäde und Logopädin/Klinischer Linguist und Klinische Linguistin/Sprechwissenschaftler und Sprechwissenschaftlerin/Phonetiker und Phonetikerin
SP15 Masseur/Medizinischer Bademeister und Masseurin/Medizinische Bademeisterin z.B. für Babymassage
SP02 Medizinischer Fachangestellter und Medizinische Fachangestellte
SP43 Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik und Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik (MTAF)
SP55 Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent und Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin (MTLA)
SP56 Medizinisch-technischer Radiologieassistent und Medizinisch-technische Radiologieassistentin (MTRA)
SP16 Musiktherapeut und Musiktherapeutin
SP17 Oecotrophologe und Oecothrophologin (Ernährungswissenschaftler und Ernährungswissenschaftlerin)
SP18 Orthopädiemechaniker und Bandagist und Orthopädiemechanikerin und Bandagistin/Orthopädieschuhmacher und Orthopädieschuhmacherin
SP19 Orthoptist und Orthoptistin/Augenoptiker und Augenoptikerin
SP20 Pädagoge und Pädagogin/Lehrer und Lehrerin
SP21 Physiotherapeut und Physiotherapeutin
SP22 Podologe und Podologin (Fußpfleger und Fußpflegerin)
SP23 Diplom-Psychologe und Diplom-Psychologin
SP24 Psychologischer Psychotherapeut und Psychologische Psychotherapeutin
SP25 Sozialarbeiter und Sozialarbeiterin
SP26 Sozialpädagoge und Sozialpädagogin
SP40 Sozialpädagogischer Assistent und Sozialpädagogische Assistentin/Kinderpfleger und Kinderpflegerin
SP35 Personal mit Weiterbildung zum Diabetesberater/zur Diabetesberaterin
SP32 Personal mit Zusatzqualifikation nach Bobath oder Vojta
SP42 Personal mit Zusatzqualifikation in der Manualtherapie
SP27 Personal mit Zusatzqualifikation in der Stomatherapie
SP28 Personal mit Zusatzqualifikation im Wundmanagement
SP58 Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen in Ausbildung während der praktischen Tätigkeit (gemäß § 8 Absatz 3 Nummer 3 Psych ThG)

Auswahlliste "Klinisches Risikomanagement - Instrumente und Maßnahmen" (A-12.2.3)

Nummer Instrument bzw. Maßnahme Zusatzangaben
RM01 Übergreifende Qualitäts- und/oder Risikomanagement-Dokumentation (QM/RM-Dokumentation) liegt vor Name
letzte Aktualisierung (Datum)
RM02 Regelmäßige Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen
RM03 Mitarbeiterbefragungen
RM04 Klinisches Notfallmanagement Teil der QM/RM-Dokumentation (gemäß RM01)
oder
Name der
Verfahrensbeschreibung/SOP
letzte Aktualisierung (Datum)
RM05 Schmerzmanagement Teil der QM/RM-Dokumentation (gemäß RM01)
oder
Name der
Verfahrensbeschreibung/SOP
letzte Aktualisierung (Datum)
RM06 Sturzprophylaxe Teil der QM/RM-Dokumentation (gemäß RM01)
oder
Name der
Verfahrensbeschreibung/SOP
letzte Aktualisierung (Datum)
RM07 Nutzung eines standardisierten Konzepts zur Dekubitusprophylaxe (z.B."Expertenstandard Dekubitusprophylaxe in der Pflege") Teil der QM/RM-Dokumentation (gemäß RM01)
oder
Name der
Verfahrensbeschreibung/SOP
letzte Aktualisierung (Datum)
RM08 Geregelter Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen Teil der QM/RM-Dokumentation (gemäß RM01)
oder
Name der
Verfahrensbeschreibung/SOP
letzte Aktualisierung (Datum)
RM09 Geregelter Umgang mit auftretenden Fehlfunktionen von Geräten Teil der QM/RM-Dokumentation (gemäß RM01)
oder
Name der
Verfahrensbeschreibung/SOP
letzte Aktualisierung (Datum)
RM10 Strukturierte Durchführung von interdisziplinären Fallbesprechungen/-konferenzen Auswahloptionen
(Mehrfachangaben möglich):

- Tumorkonferenzen

- Mortalitäts- und Morbiditätskonferenzen

- Pathologiebesprechungen

- Palliativbesprechungen

- Qualitätszirkel

- Andere: (Freitext maximal 300 Zeichen inklusive Leerzeichen)

RM11 Standards zur sicheren Medikamentenvergabe Teil der QM/RM-Dokumentation (gemäß RM01)
oder
Name der
Verfahrensbeschreibung/SOP
letzte Aktualisierung (Datum)
RM12 Verwendung standardisierter Aufklärungsbögen
RM13 Anwendung von standardisierten OP-Checklisten
RM14 Präoperative Zusammenfassung vorhersehbarer kritischer OP-Schritte, OP-Zeit und erwarteten Blutverlust Teil der QM/RM-Dokumentation (gemäß RM01)
oder
Name der
Verfahrensbeschreibung/SOP
letzte Aktualisierung (Datum)
RM15 Präoperative, vollständige Präsentation notwendiger Befunde Teil der QM/RM-Dokumentation (gemäß RM01)
oder
Name der
Verfahrensbeschreibung/SOP
letzte Aktualisierung (Datum)
RM16 Vorgehensweise zur Vermeidung von Eingriffs- und Patientenverwechselungen Teil der QM/RM-Dokumentation (gemäß RM01)
oder
Name der
Verfahrensbeschreibung/SOP
letzte Aktualisierung (Datum)
RM17 Standards für Aufwachphase und postoperative Versorgung Teil der QM/RM-Dokumentation (gemäß RM01)
oder
Name der
Verfahrensbeschreibung/SOP
letzte Aktualisierung (Datum)
RM18 Entlassungsmanagement Teil der QM/RM-Dokumentation (gemäß RM01)
oder
Name der
Verfahrensbeschreibung/SOP
letzte Aktualisierung (Datum)

Auswahlliste "Einsatz eines einrichtungsinternen Fehlermeldesystems" (A-12.2.3.1)

Nummer Instrument bzw. Maßnahme Zusatzangaben
IF01 Dokumentation und Verfahrensanweisungen zum Umgang mit dem Fehlermeldesystem liegen vor Letzte Aktualisierung (Datum)
IF02 Interne Auswertungen der eingegangenen Meldungen Auswahloptionen:

- monatlich

- quartalsweise

- halbjährlich

- jährlich

- bei Bedarf

IF03 Schulungen der Mitarbeiter zum Umgang mit dem Fehlermeldesystem und zur Umsetzung von Erkenntnissen aus dem Fehlermeldesystem Auswahloptionen:

- monatlich

- quartalsweise

- halbjährlich

- jährlich

- bei Bedarf

Auswahlliste "Teilnahme an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen" (A-12.2.3.2)

Nummer Instrument bzw. Maßnahme
(Mehrfachauswahl möglich)
EF01 CIRS AINS (Berufsverband Deutscher Anästhesisten und Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung)
EF02 CIRS Berlin (Ärztekammer Berlin, Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung)
EF03 KH-CIRS (Deutsche Krankenhausgesellschaft, Aktionsbündnis Patientensicherheit, Deutscher Pflegerat, Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung)
EF04 CIRS-Palliativ (Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung)
EF05 CIRS-msp (Referenzzentrum Mammographie Berlin, Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung)
EF06 CIRS NRW (Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe, Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, Kassenärztliche Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe, Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung)
EF07 CIRS Urologie (Berufsverband der Urologen, Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung)
EF08 CIRS Notfallmedizin (Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Notfallmedizin, Klinikum Kempten)
EF09 Coliquio (kooperatives Forschungsprojekt der Hochschule Konstanz)
EF10 CIRS der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH)
EF11 CIRS der Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes (DGSS)
EF12 "Jeder Fehler zählt" (Institut für Allgemeinmedizin Frankfurt)
EF13 DokuPIK (Dokumentation Pharmazeutischer Interventionen im Krankenhaus beim Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA))
EF14 CIRS Health Care
EF15 PaSIS (Patientensicherheits- und Informationssystem des Universitätsklinikums Tübingen)
EF16 CIRS-Pädiatrie (Bundesverband Kinder- und Jugendärzte, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Bundesärztekammer, Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin)
EF17 DGHO-CIRS (Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und medizinische Onkologie)
EF00 Sonstiges (Freitext maximal 300 Zeichen inklusive Leerzeichen)

Auswahlliste "Weitere Informationen zur Hygiene" (A-12.3.2)

Nummer Instrument bzw. Maßnahme Zusatzangaben
HM01 Öffentlich zugängliche Berichterstattung zu Infektionsraten Link angeben
HM02 Teilnahme am Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System (KISS) des nationalen Referenzzentrums für Surveillance von nosokomialen Infektionen Auswahloptionen/Module:

- AMBU-KISS

- CDAD-KISS

- DEVICE-KISS

- HAND-KISS

- ITS-KISS

- MRSA-KISS

- NEO-KISS

- ONKO-KISS

- OP-KISS

- STATIONS-KISS

- SARI

(Mehrfachangaben möglich)

HM03 Teilnahme an anderen regionalen, nationalen oder internationalen Netzwerken zur Prävention von nosokomialen Infektionen Name
(Freitext maximal 300 Zeichen inklusive Leerzeichen)
HM04 Teilnahme an der (freiwilligen) "Aktion Saubere Hände" (ASH) Auswahloptionen:

- Teilnahme (ohne Zertifikat)

- Zertifikat Bronze

- Zertifikat Silber

- Zertifikat Gold

HM05 Jährliche Überprüfung der Aufbereitung und Sterilisation von Medizinprodukten
HM09 Schulungen der Mitarbeiter zu hygienebezogenen Themen

Auswahlliste "Besondere apparative Ausstattung" (A-13)

Nummer Vorhandene Geräte
(X = Zusatzangabe
verpflichtend)
Umgangssprachliche Bezeichnung Zusatzangabe:
24 h-Notfall-
verfügbarkeit
Kommentar/Erläuterung
AA01 Angiographiegerät/DSA
(X)
Gerät zur Gefäßdarstellung Ja/Nein
AA38 Beatmungsgerät zur Beatmung von Früh- und Neugeborenen
(X)
Maskenbeatmungsgerät mit dauerhaft positivem Beatmungsdruck Ja/Nein
AA08 Computertomograph (CT)
(X)
Schichtbildverfahren im Querschnitt mittels Röntgenstrahlen Ja/Nein
AA09 Druckkammer für hyperbare Sauerstofftherapie Druckkammer zur Sauerstoffüberdruckbehandlung
AA10 Elektroenzephalographiegerät (EEG)
(X)
Hirnstrommessung Ja/Nein
AA43 Elektrophysiologischer Messplatz mit EMG, NLG, VEP, SEP, AEP Messplatz zur Messung feinster elektrischer Potentiale im Nervensystem, die durch eine Anregung eines der fünf Sinne hervorgerufen wurden
AA18 Hochfrequenzthermotherapiegerät Gerät zur Gewebezerstörung mittels Hochtemperaturtechnik
AA47 Inkubatoren Neonatologie
(X)
Geräte für Früh- und Neugeborene (Brutkasten) Ja/Nein
AA50 Kapselendoskop Verschluckbares Spiegelgerät zur Darmspiegelung
AA21 Lithotripter (ESWL) Stoßwellen-Steinzerstörung
AA15 Gerät zur Lungenersatztherapie/-unterstützung
(X)
Ja/Nein z.B. ECMO/ECLA
AA22 Magnetresonanztomograph (MRT)
(X)
Schnittbildverfahren mittels starker Magnetfelder und elektromagnetischer Wechselfelder Ja/Nein
AA68 Offener Ganzkörper-
Magnetresonanztomograph
(X)
Ja/Nein
AA23 Mammographiegerät Röntgengerät für die weibliche Brustdrüse
AA14 Gerät für Nierenersatzverfahren
(X)
Gerät zur Blutreinigung bei Nierenversagen (Dialyse) Ja/Nein z.B. Hämofiltration, Dialyse, Peritonealdialyse
AA26 Positronenemissionstomograph (PET)/PET-CT Schnittbildverfahren in der Nuklearmedizin, Kombination mit Computertomographie möglich
AA56 Protonentherapie Bestrahlungen mit Wasserstoff-Ionen
AA57 Radiofrequenzablation (RFA) und/oder andere Thermoablationsverfahren Gerät zur Gewebezerstörung mittels Hochtemperaturtechnik
AA30 Single-Photon-Emissionscomputertomograph (SPECT) Schnittbildverfahren unter Nutzung eines Strahlenkörperchens
AA32 Szintigraphiescanner/Gammasonde Nuklearmedizinisches Verfahren zur Entdeckung bestimmter, zuvor markierter Gewebe, z.B. Lymphknoten zur Sentinel-Lymph-Node-Detektion
AA33 Uroflow/Blasendruckmessung/Urodynamischer Messplatz Harnflussmessung

Auswahlliste "Medizinische Leistungsangebote" (B-[X].3 und B-[X].8)

Nummer Versorgungsschwerpunkte im Bereich Augenheilkunde Kommentar/Erläuterung
VA01 Diagnostik und Therapie von Tumoren des Auges und der Augenanhangsgebilde
VA02 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Augenlides, des Tränenapparates und der Orbita
VA03 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Konjunktiva
VA04 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Sklera, der Hornhaut, der Iris und des Ziliarkörpers z.B. auch Hornhauttransplantation
VA05 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Linse
VA06 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Aderhaut und der Netzhaut z.B. Behandlung von Gefäßverschlüssen (Rheologie), Diagnostik und Therapie der Frühgeborenenretinopathie
VA07 Diagnostik und Therapie des Glaukoms
VA08 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Glaskörpers und des Augapfels z.B. intravitreale Injektionen
VA09 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Sehnervs und der Sehbahn
VA10 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Augenmuskeln, Störungen der Blickbewegungen sowie Akkommodationsstörungen und Refraktionsfehler z.B. auch refraktive Chirurgie
VA11 Diagnostik und Therapie von Sehstörungen und Blindheit z.B. Sehschule
VA12 Ophthalmologische Rehabilitation
VA13 Anpassung von Sehhilfen
VA14 Diagnostik und Therapie von strabologischen und neuroophthalmologischen Erkrankungen
VA15 Plastische Chirurgie
VA16 Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde
VA17 Spezialsprechstunde
VA18 Laserchirurgie des Auges
VA00 ("Sonstiges")


Nummer Versorgungsschwerpunkte im Bereich Chirurgie Kommentar/Erläuterung
Herzchirurgie
VC01 Koronarchirurgie z.B. Bypasschirurgie
VC02 Chirurgie der Komplikationen der koronaren Herzerkrankung: Ventrikelaneurysma, Postinfarkt-VSD, Papillarmuskelabriss, Ventrikelruptur
VC03 Herzklappenchirurgie z.B. Klappenkorrektur, Klappenersatz
VC04 Chirurgie der angeborenen Herzfehler
VC05 Schrittmachereingriffe
VC06 Defibrillatoreingriffe
VC07 Herztransplantation
VC08 Lungenembolektomie
VC09 Behandlung von Verletzungen am Herzen
VC10 Eingriffe am Perikard z.B. bei Panzerherz
Thoraxchirurgie
VC11 Lungenchirurgie
VC12 Tracheobronchiale Rekonstruktionen bei angeborenen Malformationen
VC13 Operationen wegen Thoraxtrauma
VC14 Speiseröhrenchirurgie
VC15 Thorakoskopische Eingriffe
VC59 Mediastinoskopie
Gefäßchirurgie/Viszeralchirurgie
VC16 Aortenaneurysmachirurgie
VC17 Offen chirurgische und endovaskuläre Behandlung von Gefäßerkrankungen z.B. Carotischirurgie
VC18 Konservative Behandlung von arteriellen Gefäßerkrankungen
VC19 Diagnostik und Therapie von venösen Erkrankungen und Folgeerkrankungen z.B. Varizenchirurgie (Krampfaderchirurgie), Thrombosen, Ulcus cruris (offenes Bein)
VC20 Nierenchirurgie
VC21 Endokrine Chirurgie z.B. Schilddrüsenchirurgie
VC22 Magen-Darm-Chirurgie z.B. Hernienchirurgie, Koloproktologie
VC23 Leber-, Gallen-, Pankreaschirurgie
VC24 Tumorchirurgie
VC25 Transplantationschirurgie
VC60 Adipositaschirurgie
VC61 Dialyseshuntchirurgie
VC62 Portimplantation
VC68 Mammachirurgie
Unfall- und Wiederherstellungschirurgie
VC26 Metall-/Fremdkörperentfernungen
VC27 Bandrekonstruktionen/Plastiken
VC28 Gelenkersatzverfahren/Endoprothetik
VC29 Behandlung von Dekubitalgeschwüren
VC30 Septische Knochenchirurgie
VC31 Diagnostik und Therapie von Knochenentzündungen
VC32 Diagnostik und Therapie von Verletzungen des Kopfes
VC33 Diagnostik und Therapie von Verletzungen des Halses
VC34 Diagnostik und Therapie von Verletzungen des Thorax
VC35 Diagnostik und Therapie von Verletzungen der Lumbosakralgegend, der Lendenwirbelsäule und des Beckens
VC36 Diagnostik und Therapie von Verletzungen der Schulter und des Oberarmes
VC37 Diagnostik und Therapie von Verletzungen des Ellenbogens und des Unterarmes
VC38 Diagnostik und Therapie von Verletzungen des Handgelenkes und der Hand
VC39 Diagnostik und Therapie von Verletzungen der Hüfte und des Oberschenkels
VC40 Diagnostik und Therapie von Verletzungen des Knies und des Unterschenkels
VC41 Diagnostik und Therapie von Verletzungen der Knöchelregion und des Fußes
VC42 Diagnostik und Therapie von sonstigen Verletzungen
VC63 Amputationschirurgie
VC64 Ästhetische Chirurgie/Plastische Chirurgie
VO15 Fußchirurgie
VO16 Handchirurgie
VO19 Schulterchirurgie
VO20 Sportmedizin/Sporttraumatologie
VC65 Wirbelsäulenchirurgie
VC69 Verbrennungschirurgie
Neurochirurgie
VC43 Chirurgie der Hirntumoren (gutartig, bösartig, einschließlich Schädelbasis)
VC44 Chirurgie der Hirngefäßerkrankungen z.B. Aneurysma, Angiome, Kavernome
VC45 Chirurgie der degenerativen und traumatischen Schäden der Hals-, Brust- und Lendenwirbelsäule z.B. Vertebroplastie
VC46 Chirurgie der Missbildungen von Gehirn und Rückenmark
VC47 Chirurgische Korrektur von Missbildungen des Schädels
VC48 Chirurgie der intraspinalen Tumoren
VC49 Chirurgie der Bewegungsstörungen
VC50 Chirurgie der peripheren Nerven
VC51 Chirurgie chronischer Schmerzerkrankungen z.B. Trigeminusneuralgie, Tumorschmerzen, chronische Wirbelsäulenschmerzen
VC52 Elektrische Stimulation von Kerngebieten bei Schmerzen und Bewegungsstörungen (sogenannte "Funktionelle Neurochirurgie")
VC53 Chirurgische und intensivmedizinische Akutversorgung von Schädel-Hirn-Verletzungen
VC54 Diagnosesicherung unklarer Hirnprozesse mittels Stereotaktischer Biopsie
VC65 Wirbelsäulenchirurgie
VC70 Kinderneurochirurgie
Allgemein
VC55 Minimalinvasive laparoskopische Operationen
VC56 Minimalinvasive endoskopische Operationen z.B. auch NOTES (Chirurgie via natürliche Körperöffnungen)
VC57 Plastischrekonstruktive Eingriffe
VC58 Spezialsprechstunde
VC66 Arthroskopische Operationen
VC67 Chirurgische Intensivmedizin
VC71 Notfallmedizin
VC00 ("Sonstiges")


Nummer Versorgungsschwerpunkte im Bereich Dermatologie Kommentar/Erläuterung
VD01 Diagnostik und Therapie von Allergien
VD02 Diagnostik und Therapie von Autoimmunerkrankungen und HIV-assoziierten Erkrankungen
VD03 Diagnostik und Therapie von Hauttumoren z.B. Photodynamische Tumortherapie
VD04 Diagnostik und Therapie von Infektionen der Haut und der Unterhaut
VD05 Diagnostik und Therapie von bullösen Dermatosen
VD06 Diagnostik und Therapie von papulosquamösen Hautkrankheiten
VD07 Diagnostik und Therapie von Urtikaria und Erythemen
VD08 Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Haut und der Unterhaut durch Strahleneinwirkung
VD09 Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Hautanhangsgebilde z.B. Schweiß- und Talgdrüsenerkrankungen
VD10 Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten der Haut und Unterhaut z.B. auch Kollagenosen, altersbedingte Hautveränderungen
VD11 Spezialsprechstunde
VD12 Dermatochirurgie z.B. auch ästhetische Dermatochirurgie
VD13 Ästhetische Dermatologie
VD14 Andrologie
VD15 Dermatohistologie
VD16 Dermatologische Lichttherapie
VD17 Diagnostik und Therapie von Dermatitis und Ekzemen z.B. auch Extrakorporale Photopherese
VD18 Diagnostik und Therapie bei Hämangiomen
VD19 Diagnostik und Therapie von sexuell übertragbaren Krankheiten (Venerologie)
VD20 Wundheilungsstörungen
VD00 ("Sonstiges")


Nummer Versorgungsschwerpunkte im Bereich Gynäkologie und Geburtshilfe Kommentar/Erläuterung
VG01 Diagnostik und Therapie von bösartigen Tumoren der Brustdrüse
VG02 Diagnostik und Therapie von gutartigen Tumoren der Brustdrüse
VG03 Diagnostik und Therapie von sonstigen Erkrankungen der Brustdrüse
VG04 Kosmetische/Plastische Mammachirurgie
VG05 Endoskopische Operationen z.B. Laparoskopie, Hysteroskopie
VG06 Gynäkologische Chirurgie
VG07 Inkontinenzchirurgie
VG08 Diagnostik und Therapie gynäkologischer Tumoren z.B. Zervix-, Corpus-, Ovarial-, Vulva-, Vaginalkarzinom
VG09 Pränataldiagnostik und -therapie
VG10 Betreuung von Risikoschwangerschaften
VG11 Diagnostik und Therapie von Krankheiten während der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes
VG12 Geburtshilfliche Operationen
VG13 Diagnostik und Therapie von entzündlichen Krankheiten der weiblichen Beckenorgane
VG14 Diagnostik und Therapie von nichtentzündlichen Krankheiten des weiblichen Genitaltraktes z.B. Endometriose
VG15 Spezialsprechstunde
VG16 Urogynäkologie
VG17 Reproduktionsmedizin
VG18 Gynäkologische Endokrinologie
VG19 Ambulante Entbindung
VG00 ("Sonstiges")


Nummer Versorgungsschwerpunkte im Bereich HNO Kommentar/Erläuterung
Ohr
VH01 Diagnostik und Therapie von Krankheiten des äußeren Ohres
VH02 Diagnostik und Therapie von Krankheiten des Mittelohres und des Warzenfortsatzes
VH03 Diagnostik und Therapie von Krankheiten des Innenohres
VH04 Mittelohrchirurgie z.B. Hörverbesserung, implantierbare Hörgeräte
VH05 Cochlearimplantation
VH06 Operative Fehlbildungskorrektur des Ohres
VH07 Schwindeldiagnostik/-therapie
VH27 Pädaudiologie
Nase
VH08 Diagnostik und Therapie von Infektionen der oberen Atemwege
VH09 Sonstige Krankheiten der oberen Atemwege
VH10 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Nasennebenhöhlen
VH11 Transnasaler Verschluss von Liquorfisteln
VH12 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Tränenwege
VH13 Plastischrekonstruktive Chirurgie
VI 32 Diagnostik und Therapie von Schlafstörungen/Schlafmedizin
Mund/Hals
VH14 Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Mundhöhle
VH15 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Kopfspeicheldrüsen
VH16 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Kehlkopfes z.B. auch Stimmstörungen
VH17 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Trachea
VH24 Diagnostik und Therapie von Schluckstörungen
VH25 Schnarchoperationen
Onkologie
VH18 Diagnostik und Therapie von Tumoren im Kopf-Hals-Bereich
VH19 Diagnostik und Therapie von Tumoren im Bereich der Ohren
VH20 Interdisziplinäre Tumornachsorge
Rekonstruktive Chirurgie
VH21 Rekonstruktive Chirurgie im Kopf-Hals-Bereich
VH22 Rekonstruktive Chirurgie im Bereich der Ohren
Allgemein
VH23 Spezialsprechstunde
VH26 Laserchirurgie
VI22 Diagnostik und Therapie von Allergien
VH00 ("Sonstiges")


Nummer Versorgungsschwerpunkte im Bereich Innere Medizin Kommentar/Erläuterung
VI01 Diagnostik und Therapie von ischämischen Herzkrankheiten z.B. Herzkatheter, perkutane transluminale koronare Angioplastie (PTCA)
VI02 Diagnostik und Therapie der pulmonalen Herzkrankheit und von Krankheiten des Lungenkreislaufes
VI03 Diagnostik und Therapie von sonstigen Formen der Herzkrankheit
VI04 Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Arterien, Arteriolen und Kapillaren
VI05 Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Venen, der Lymphgefäße und der Lymphknoten
VI06 Diagnostik und Therapie von zerebrovaskulären Krankheiten
VI07 Diagnostik und Therapie der Hypertonie (Hochdruckkrankheit)
VI08 Diagnostik und Therapie von Nierenerkrankungen
VI09 Diagnostik und Therapie von hämatologischen Erkrankungen
VI10 Diagnostik und Therapie von endokrinen Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten z.B. Diabetes, Schilddrüse
VI11 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes (Gastroenterologie)
VI12 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Darmausgangs
VI13 Diagnostik und Therapie von Krankheiten des Peritoneums
VI14 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Leber, der Galle und des Pankreas
VI15 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Atemwege und der Lunge
VI16 Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Pleura
VI17 Diagnostik und Therapie von rheumatologischen Erkrankungen
VI18 Diagnostik und Therapie von onkologischen Erkrankungen z.B. Diagnostik und Therapie von Lungenkrebs
VI19 Diagnostik und Therapie von infektiösen und parasitären Krankheiten
VI20 Intensivmedizin
VI21 Betreuung von Patienten und Patientinnen vor und nach Transplantation
VI22 Diagnostik und Therapie von Allergien
VI23 Diagnostik und Therapie von angeborenen und erworbenen Immundefekterkrankungen (einschließlich HIV und AIDS)
VI24 Diagnostik und Therapie von geriatrischen Erkrankungen
VI25 Diagnostik und Therapie von psychischen und Verhaltensstörungen
VI26 Naturheilkunde
VI27 Spezialsprechstunde
VI28 Anthroposophische Medizin
VI29 Behandlung von Blutvergiftung/Sepsis
VI30 Diagnostik und Therapie von Autoimmunerkrankungen
VI31 Diagnostik und Therapie von Herzrhythmusstörungen
VI32 Diagnostik und Therapie von Schlafstörungen/Schlafmedizin
VI33 Diagnostik und Therapie von Gerinnungsstörungen
VI34 Elektrophysiologie
VI35 Endoskopie z.B. auch Kapselendoskopie
VI36 Mukoviszidosezentrum
VI37 Onkologische Tagesklinik
VI38 Palliativmedizin
VI39 Physikalische Therapie
VI40 Schmerztherapie
VI41 Shuntzentrum
VI42 Transfusionsmedizin
VI43 Chronisch entzündliche Darmerkrankungen z.B. Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn
VI44 Geriatrische Tagesklinik
VI45 Stammzelltransplantation
VI00 ("Sonstiges")


Nummer Versorgungsschwerpunkte im Bereich Neurologie Kommentar/Erläuterung
VN01 Diagnostik und Therapie von zerebrovaskulären Erkrankungen
VN02 Diagnostik und Therapie von sonstigen neurovaskulären Erkrankungen
VN03 Diagnostik und Therapie von entzündlichen ZNS-Erkrankungen
VN04 Diagnostik und Therapie von neuroimmunologischen Erkrankungen
VN05 Diagnostik und Therapie von Anfallsleiden
VN06 Diagnostik und Therapie von malignen Erkrankungen des Gehirns
VN07 Diagnostik und Therapie von gutartigen Tumoren des Gehirns
VN08 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Hirnhäute
VN09 Betreuung von Patienten und Patientinnen mit Neurostimulatoren zur Hirnstimulation
VN10 Diagnostik und Therapie von Systematrophien, die vorwiegend das Zentralnervensystem betreffen
VN11 Diagnostik und Therapie von extrapyramidalen Krankheiten und Bewegungsstörungen
VN12 Diagnostik und Therapie von degenerativen Krankheiten des Nervensystems
VN13 Diagnostik und Therapie von demyelinisierenden Krankheiten des Zentralnervensystems z.B. Multiple Sklerose
VN14 Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Nerven, der Nervenwurzeln und des Nervenplexus z.B. von Hirnnerven
VN15 Diagnostik und Therapie von Polyneuropathien und sonstigen Krankheiten des peripheren Nervensystems
VN16 Diagnostik und Therapie von Krankheiten im Bereich der neuromuskulären Synapse und des Muskels
VN17 Diagnostik und Therapie von zerebraler Lähmung und sonstigen Lähmungssyndromen
VN18 Neurologische Notfall- und Intensivmedizin
VN19 Diagnostik und Therapie von geriatrischen Erkrankungen
VN20 Spezialsprechstunde
VN21 Neurologische Frührehabilitation
VN22 Schlafmedizin
VN23 Schmerztherapie
VN24 Stroke Unit
VN00 ("Sonstiges")


Nummer Versorgungsschwerpunkte im Bereich Orthopädie Kommentar/Erläuterung
VO01 Diagnostik und Therapie von Arthropathien
VO02 Diagnostik und Therapie von Systemkrankheiten des Bindegewebes
VO03 Diagnostik und Therapie von Deformitäten der Wirbelsäule und des Rückens
VO04 Diagnostik und Therapie von Spondylopathien
VO05 Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens
VO06 Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Muskeln
VO07 Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Synovialis und der Sehnen
VO08 Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten des Weichteilgewebes
VO09 Diagnostik und Therapie von Osteopathien und Chondropathien
VO10 Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
VO11 Diagnostik und Therapie von Tumoren der Haltungs- und Bewegungsorgane
VO12 Kinderorthopädie
VO13 Spezialsprechstunde
VO14 Endoprothetik
VO15 Fußchirurgie
VO16 Handchirurgie
VO17 Rheumachirurgie
VO18 Schmerztherapie/Multimodale Schmerztherapie
VO19 Schulterchirurgie
VO20 Sportmedizin/Sporttraumatologie
VC26 Metall-/Fremdkörperentfernungen
VC65 Wirbelsäulenchirurgie
VC66 Arthroskopische Operationen
VO21 Traumatologie
VO00 ("Sonstiges")


Nummer Versorgungsschwerpunkte im Bereich Pädiatrie Kommentar/Erläuterung
VK01 Diagnostik und Therapie von (angeborenen) Herzerkrankungen
VK02 Betreuung von Patienten und Patientinnen vor und nach Transplantation
VK03 Diagnostik und Therapie von (angeborenen) Gefäßerkrankungen
VK04 Diagnostik und Therapie von (angeborenen) pädiatrischen Nierenerkrankungen
VK05 Diagnostik und Therapie von (angeborenen) Erkrankungen der endokrinen Drüsen (Schilddrüse, Nebenschilddrüse, Nebenniere, Diabetes)
VK06 Diagnostik und Therapie von (angeborenen) Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes
VK07 Diagnostik und Therapie von (angeborenen) Erkrankungen der Leber, der Galle und des Pankreas
VK08 Diagnostik und Therapie von (angeborenen) Erkrankungen der Atemwege und der Lunge
VK09 Diagnostik und Therapie von (angeborenen) rheumatischen Erkrankungen
VK10 Diagnostik und Therapie von onkologischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen
VK11 Diagnostik und Therapie von (angeborenen) hämatologischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen
VK12 Neonatologische/Pädiatrische Intensivmedizin
VK13 Diagnostik und Therapie von Allergien
VK14 Diagnostik und Therapie von angeborenen und erworbenen Immundefekterkrankungen (einschließlich HIV und AIDS)
VK15 Diagnostik und Therapie von (angeborenen) Stoffwechselerkrankungen
VK16 Diagnostik und Therapie von (angeborenen) neurologischen Erkrankungen
VK17 Diagnostik und Therapie von (angeborenen) neuromuskulären Erkrankungen
VK18 Diagnostik und Therapie von (angeborenen) neurometabolischen/neurodegenerativen Erkrankungen
VK20 Diagnostik und Therapie von sonstigen angeborenen Fehlbildungen, angeborenen Störungen oder perinatal erworbenen Erkrankungen
VK21 Diagnostik und Therapie chromosomaler Anomalien z.B. Ullrich-Turner-Syndrom, Klinefelter-Syndrom, Prader-Willi-Syndrom, Marfan-Syndrom
VK22 Diagnostik und Therapie spezieller Krankheitsbilder Frühgeborener und reifer Neugeborener
VK23 Versorgung von Mehrlingen
VK24 Perinatale Beratung Hochrisikoschwangerer im Perinatalzentrum gemeinsam mit Frauenärzten und Frauenärztinnen
VK25 Neugeborenenscreening z.B. Hypothyreose, Adrenogenitales Syndrom (AGS)
VK26 Diagnostik und Therapie von Entwicklungsstörungen im Säuglings-, Kleinkindes- und Schulalter
VK27 Diagnostik und Therapie von psychosomatischen Störungen des Kindes
VK28 Pädiatrische Psychologie
VK29 Spezialsprechstunde
VK30 Immunologie
VK31 Kinderchirurgie
VK32 Kindertraumatologie
VK33 Mukoviszidosezentrum
VK34 Neuropädiatrie
VK35 Sozialpädiatrisches Zentrum
VK36 Neonatologie
VK37 Diagnostik und Therapie von Wachstumsstörungen
VK00 ("Sonstiges")


Nummer Versorgungsschwerpunkte im Bereich Psychiatrie/Psychosomatik Kommentar/Erläuterung
VP01 Diagnostik und Therapie von psychischen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen z.B. durch Alkohol oder andere Suchtmittel
VP02 Diagnostik und Therapie von Schizophrenie, schizotypen und wahnhaften Störungen
VP03 Diagnostik und Therapie von affektiven Störungen
VP04 Diagnostik und Therapie von neurotischen, Belastungs- und somatoformen Störungen
VP05 Diagnostik und Therapie von Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren
VP06 Diagnostik und Therapie von Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
VP07 Diagnostik und Therapie von Intelligenzstörungen
VP08 Diagnostik und Therapie von Entwicklungsstörungen
VP09 Diagnostik und Therapie von Verhaltens- und emotionalen Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend
VP10 Diagnostik und Therapie von gerontopsychiatrischen Störungen
VP11 Diagnostik, Behandlung, Prävention und Rehabilitation psychischer, psychosomatischer und entwicklungsbedingter Störungen im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter
VP12 Spezialsprechstunde
VP13 Psychosomatische Komplexbehandlung
VP14 Psychoonkologie
VP15 Psychiatrische Tagesklinik
VP16 Psychosomatische Tagesklinik
VP00 ("Sonstiges")


Nummer Versorgungsschwerpunkte im Bereich Radiologie Kommentar/Erläuterung
VR01 Konventionelle Röntgenaufnahmen
Ultraschalluntersuchungen
VR02 Native Sonographie
VR03 Eindimensionale Dopplersonographie
VR04 Duplexsonographie
VR05 Sonographie mit Kontrastmittel
VR06 Endosonographie
Projektionsradiographie
VR07 Projektionsradiographie mit Spezialverfahren (Mammographie)
VR08 Fluoroskopie/Durchleuchtung als selbständige Leistung
VR09 Projektionsradiographie mit Kontrastmittelverfahren z.B. Myelographie, Bronchographie, Ösophagographie, Gastrographie, Cholangiographie, Kolonkontrastuntersuchung, Urographie, Arthrographie
Computertomographie (CT)
VR10 Computertomographie (CT), nativ
VR11 Computertomographie (CT) mit Kontrastmittel
VR12 Computertomographie (CT), Spezialverfahren
VR13 Elektronenstrahltomographie (EBT)
Optische Verfahren
VR14 Optische laserbasierte Verfahren
Darstellung des Gefäßsystems
VR15 Arteriographie
VR16 Phlebographie
VR17 Lymphographie
Nuklearmedizinische diagnostische Verfahren
VR18 Szintigraphie
VR19 Single-Photon-Emissionscomputertomographie (SPECT)
VR20 Positronenemissionstomographie (PET) mit Vollring-Scanner
VR21 Sondenmessungen und Inkorporationsmessungen
Magnetresonanztomographie (MRT)
VR22 Magnetresonanztomographie (MRT), nativ
VR23 Magnetresonanztomographie (MRT) mit Kontrastmittel
VR24 Magnetresonanztomographie (MRT), Spezialverfahren
Andere bildgebende Verfahren
VR25 Knochendichtemessung (alle Verfahren)
Zusatzinformationen zu bildgebenden Verfahren
VR26 Computergestützte Bilddatenanalyse mit 3D-Auswertung
VR27 Computergestützte Bilddatenanalyse mit 4D-Auswertung
VR28 Intraoperative Anwendung der Verfahren
VR29 Quantitative Bestimmung von Parametern
Strahlentherapie
VR30 Oberflächenstrahlentherapie
VR31 Orthovoltstrahlentherapie
VR32 Hochvoltstrahlentherapie z.B. Intensitätsmodulierte Radiotherapie (IMRT)
VR33 Brachytherapie mit umschlossenen Radionukliden
VR34 Radioaktive Moulagen
VR35 Konstruktion und Anpassung von Fixations- und Behandlungshilfen bei Strahlentherapie
VR36 Bestrahlungssimulation für externe Bestrahlung und Brachytherapie
VR37 Bestrahlungsplanung für perkutane Bestrahlung und Brachytherapie
Nuklearmedizinische Therapie
VR38 Therapie mit offenen Radionukliden
VR39 Radiojodtherapie
Allgemein
VR40 Spezialsprechstunde
VR41 Interventionelle Radiologie
VR42 Kinderradiologie
VR43 Neuroradiologie
VR44 Teleradiologie
VR45 Intraoperative Bestrahlung
VR46 Endovaskuläre Behandlung von Hirnarterienaneurysmen, zerebralen und spinalen Gefäßmissbildungen
VR47 Tumorembolisation
VR00 ("Sonstiges")


Nummer Versorgungsschwerpunkte im Bereich Urologie und Nephrologie Kommentar/Erläuterung
VU01 Diagnostik und Therapie von tubulointerstitiellen Nierenkrankheiten
VU02 Diagnostik und Therapie von Niereninsuffizienz
VU03 Diagnostik und Therapie von Urolithiasis
VU04 Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten der Niere und des Ureters
VU05 Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten des Harnsystems
VU06 Diagnostik und Therapie von Krankheiten der männlichen Genitalorgane
VU07 Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten des Urogenitalsystems
VU08 Kinderurologie
VU09 Neuro-Urologie
VU10 Plastischrekonstruktive Eingriffe an Niere, Harnwegen und Harnblase
VU11 Minimalinvasive laparoskopische Operationen
VU12 Minimalinvasive endoskopische Operationen
VU13 Tumorchirurgie
VU14 Spezialsprechstunde
VU15 Dialyse
VU16 Nierentransplantation
VU17 Prostatazentrum
VU18 Schmerztherapie
VU19 Urodynamik/Urologische Funktionsdiagnostik
VG16 Urogynäkologie
VU00 ("Sonstiges")


Nummer Versorgungsschwerpunkte
im Bereich Zahnheilkunde/Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
Kommentar/Erläuterung
VZ01 Akute und sekundäre Traumatologie
VZ02 Ästhetische Zahnheilkunde
VZ03 Dentale Implantologie
VZ04 Dentoalveoläre Chirurgie
VZ05 Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Mundhöhle
VZ06 Diagnostik und Therapie von dentofazialen Anomalien
VZ17 Diagnostik und Therapie von Spaltbildungen im Kiefer- und Gesichtsbereich
VZ07 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Kopfspeicheldrüsen
VZ08 Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Zähne
VZ09 Diagnostik und Therapie von Krankheiten des Zahnhalteapparates
VZ18 Diagnostik und Therapie von Störungen der Zahnentwicklung und des Zahndurchbruchs
VZ16 Diagnostik und Therapie von Krankheiten des Kiefers und Kiefergelenks
VZ10 Diagnostik und Therapie von Tumoren im Mund-Kiefer-Gesichtsbereich
VZ11 Endodontie z.B. Wurzelkanalbehandlungen
VZ12 Epithetik z.B. Rekonstruktion des Gesichts durch Gesichtsepithesen
VZ13 Kraniofaziale Chirurgie
VZ19 Laserchirurgie
VZ14 Operationen an Kiefer- und Gesichtsschädelknochen
VZ15 Plastischrekonstruktive Chirurgie
VZ20 Zahnärztliche und operative Eingriffe in Vollnarkose
VZ00 ("Sonstiges")


Nummer Versorgungsschwerpunkte in sonstigen medizinischen Bereichen Kommentar/Erläuterung
VX00 ("Sonstiges")

Auswahlliste "Ambulante Behandlungsmöglichkeiten" (B-[X].8)

Nummer Art der Ambulanz
(Mehrfachnennungen möglich)
AM01 Hochschulambulanz nach § 117 SGB V (a. F.)
AM02 Psychiatrische Institutsambulanz nach § 118 SGB V (a. F.)
AM03 Sozialpädiatrisches Zentrum nach § 119 SGB V (a. F.)
AM04 Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V (a. F.) bzw. § 31a Absatz 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen)
AM05 Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116a SGB V (a. F.) bzw. § 31 Absatz 1a Ärzte-ZV (Unterversorgung)
AM06 Bestimmung zur ambulanten Behandlung nach § 116b SGB V (a. F.)
AM07 Privatambulanz
AM08 Notfallambulanz (24 h)
AM09 D-Arzt-/Berufsgenossenschaftliche Ambulanz
AM10 Medizinisches Versorgungszentrum nach § 95 SGB V (a. F.)
AM11 Vor- und nachstationäre Leistungen nach § 115a SGB V (a. F.)
AM12 Ambulanz im Rahmen eines Vertrages zur Integrierten Versorgung nach § 140b SGB V (a. F.)
AM13 Ambulanz nach § 311 SGB V (a. F.) (DDR-Altverträge)
AM14 Ambulanz im Rahmen von DMP
AM15 Belegarztpraxis am Krankenhaus
AM16 Heilmittelambulanz nach § 124 Absatz 3 SGB V (a. F.) (Abgabe von Physikalischer Therapie, Podologischer Therapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie und Ergotherapie)

Auswahlliste "Leistungen im Katalog nach § 116b SGB V (a. F.)" (B-[X].8)

Nummer Nummer der Anlage
zur Richtlinie über
die ambulante
spezialärztliche
Versorgung nach
§ 116b SGB V (a. F.)
in der Fassung
vom 22. Januar 2015
Angebotene Leistungen Kommentar/Erläuterung
LK01 Anlage 1 Nummer 1 CT-/MRT-gestützte interventionelle schmerztherapeutische Leistungen
LK02 Anlage 1 Nummer 2 Brachytherapie
LK03 Anlage 2 Nummer 1 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Mukoviszidose
LK04 Anlage 2 Nummer 2 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Gerinnungsstörungen (z.B. Hämophilie)
LK05 Anlage 2 Nummer 3 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Fehlbildungen, angeborenen Skelettsystemfehlbildungen
LK06 Anlage 2 Nummer 4 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit schwerwiegenden immunologischen Erkrankungen
LK07 Anlage 2 Nummer 5 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Swyer-James-/McLeod-Syndrom (spezielle Form des Lungenemphysems)
LK08 Anlage 2 Nummer 6 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit biliärer Zirrhose
LK09 Anlage 2 Nummer 7 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit primär sklerosierender Cholangitis
LK10 Anlage 2 Nummer 8 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Morbus Wilson
LK11 Anlage 2 Nummer 9 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Transsexualismus
LK12 Anlage 2 Nummer 10 Diagnostik und Versorgung von Kindern mit folgenden angeborenen Stoffwechselstörungen:

a) Adrenogenitales Syndrom

b) Hypothyreose

c) Phenylketonurie

d) Mediumchain-Acyl-CoA-Dehydrogenase-Mangel (MCAD-Mangel)

e) Galactosaemie

LK13 Anlage 2 Nummer 11 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Marfan-Syndrom
LK14 Anlage 2 Nummer 12 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit pulmonaler Hypertonie
LK25 Anlage 2 Nummer 13 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Tuberkulose
LK26 Anlage 2 Nummer 14 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit neuromuskulären Erkrankungen
LK27 Anlage 2 Nummer 15 Diagnostik und Therapie von Patienten und Patientinnen mit Kurzdarmsyndrom
LK28 Anlage 2 Nummer 16 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen vor oder nach Lebertransplantation
LK15 Anlage 3 Nummer 1 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit onkologischen Erkrankungen
LK16 Anlage 3 Nummer 2 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit HIV/AIDS
LK17 Anlage 3 Nummer 3 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit schweren Verlaufsformen rheumatologischer Erkrankungen (Teil Erwachsene/Teil Kinder und Jugendliche)
LK18 Anlage 3 Nummer 4 Spezialisierte Diagnostik und Therapie der schweren Herzinsuffizienz (NYHA-Stadium 3 - 4)
LK20 Anlage 3 Nummer 6 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Multipler Sklerose
LK21 Anlage 3 Nummer 7 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Anfallsleiden
LK22 Anlage 3 Nummer 8 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen im Rahmen der pädiatrischen Kardiologie
LK23 Anlage 3 Nummer 9 Diagnostik und Versorgung von Frühgeborenen mit Folgeschäden
LK24 Anlage 3 Nummer 10 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Querschnittslähmung bei Komplikationen, die eine interdisziplinäre Versorgung erforderlich machen


Nummer Nummer der Anlage
zur Richtlinie über
die ambulante
spezialfachärztliche
Versorgung nach
§ 116b SGB V (a. F.)
in der Fassung
vom 22. Januar 2015
Angebotene Leistungen Kommentar/Erläuterung
LK29 Anlage 1 a Onkologische Erkrankungen - Tumorgruppe 1: gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle
LK30 Anlage 2 a Tuberkulose und atypische Mykobakteriose
LK 31 Anlage 2 k Marfan-Syndrom

Auswahlliste "Ärztliche Fachexpertise der Abteilung" (B-[X].11.1)

Nummer Facharztbezeichnung (Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen) Kommentar/Erläuterung
(z.B. Weiterbildungsbefugnisse)
AQ06 Allgemeinchirurgie
AQ63 Allgemeinmedizin
AQ01 Anästhesiologie
AQ02 Anatomie
AQ03 Arbeitsmedizin
AQ04 Augenheilkunde
AQ05 Biochemie
AQ14 Frauenheilkunde und Geburtshilfe
AQ15 Frauenheilkunde und Geburtshilfe, SP Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin
AQ16 Frauenheilkunde und Geburtshilfe, SP Gynäkologische Onkologie
AQ17 Frauenheilkunde und Geburtshilfe, SP Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin
AQ07 Gefäßchirurgie
AQ18 Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
AQ20 Haut- und Geschlechtskrankheiten
AQ08 Herzchirurgie
AQ21 Humangenetik
AQ22 Hygiene und Umweltmedizin
AQ23 Innere Medizin
AQ24 Innere Medizin und SP Angiologie
AQ25 Innere Medizin und SP Endokrinologie und Diabetologie
AQ26 Innere Medizin und SP Gastroenterologie
AQ27 Innere Medizin und SP Hämatologie und Onkologie
AQ28 Innere Medizin und SP Kardiologie
AQ29 Innere Medizin und SP Nephrologie
AQ30 Innere Medizin und SP Pneumologie
AQ31 Innere Medizin und SP Rheumatologie
AQ65 Kieferorthopädie
AQ32 Kinder- und Jugendmedizin
AQ33 Kinder- und Jugendmedizin, SP Kinder-Hämatologie und -Onkologie
AQ34 Kinder- und Jugendmedizin, SP Kinder-Kardiologie
AQ35 Kinder- und Jugendmedizin, SP Neonatologie
AQ36 Kinder- und Jugendmedizin, SP Neuropädiatrie
AQ37 Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
AQ09 Kinderchirurgie
AQ47 Klinische Pharmakologie
AQ38 Laboratoriumsmedizin
AQ39 Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
AQ40 Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
AQ41 Neurochirurgie
AQ42 Neurologie
AQ43 Neuropathologie
AQ44 Nuklearmedizin
AQ45 Öffentliches Gesundheitswesen
AQ66 Oralchirurgie
AQ61 Orthopädie
AQ10 Orthopädie und Unfallchirurgie
AQ46 Pathologie
AQ48 Pharmakologie und Toxikologie
AQ49 Physikalische und Rehabilitative Medizin
AQ50 Physiologie
AQ11 Plastische und Ästhetische Chirurgie
AQ51 Psychiatrie und Psychotherapie
AQ52 Psychiatrie und Psychotherapie, SP Forensische Psychiatrie
AQ53 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
AQ54 Radiologie
AQ55 Radiologie, SP Kinderradiologie
AQ56 Radiologie, SP Neuroradiologie
AQ57 Rechtsmedizin
AQ19 Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen
AQ58 Strahlentherapie
AQ12 Thoraxchirurgie
AQ59 Transfusionsmedizin
AQ62 Unfallchirurgie
AQ60 Urologie
AQ13 Viszeralchirurgie
AQ64 Zahnmedizin


Nummer Zusatz-Weiterbildung Kommentar/Erläuterung
ZF01 Ärztliches Qualitätsmanagement
ZF02 Akupunktur
ZF03 Allergologie
ZF04 Andrologie
ZF05 Betriebsmedizin
ZF06 Dermatohistologie
ZF07 Diabetologie
ZF08 Flugmedizin
ZF09 Geriatrie
ZF10 Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie
ZF11 Hämostaseologie
ZF12 Handchirurgie
ZF13 Homöopathie
ZF14 Infektiologie
ZF15 Intensivmedizin
ZF16 Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie
ZF17 Kinder-Gastroenterologie
ZF18 Kinder-Nephrologie
ZF19 Kinder-Orthopädie
ZF20 Kinder-Pneumologie
ZF21 Kinder-Rheumatologie
ZF22 Labordiagnostik - fachgebunden -
ZF23 Magnetresonanztomographie - fachgebunden -
ZF24 Manuelle Medizin/Chirotherapie
ZF25 Medikamentöse Tumortherapie
ZF26 Medizinische Informatik
ZF27 Naturheilverfahren
ZF28 Notfallmedizin
ZF29 Orthopädische Rheumatologie
ZF30 Palliativmedizin
ZF31 Phlebologie
ZF32 Physikalische Therapie und Balneologie
ZF33 Plastische Operationen
ZF34 Proktologie
ZF35 Psychoanalyse
ZF36 Psychotherapie - fachgebunden -
ZF37 Rehabilitationswesen
ZF38 Röntgendiagnostik - fachgebunden -
ZF39 Schlafmedizin
ZF40 Sozialmedizin
ZF41 Spezielle Orthopädische Chirurgie
ZF42 Spezielle Schmerztherapie
ZF43 Spezielle Unfallchirurgie
ZF49 Spezielle Viszeralchirurgie
ZF44 Sportmedizin
ZF45 Suchtmedizinische Grundversorgung
ZF46 Tropenmedizin

Auswahlliste "Pflegerische Fachexpertise der Abteilung" (B-[X].11.2)

Nummer Anerkannte Fachweiterbildung/zusätzlicher akademischer Abschluss Kommentar/Erläuterung
PQ01 Bachelor
PQ02 Diplom
PQ04 Intensivpflege und Anästhesie
PQ05 Leitung von Stationen oder Funktionseinheiten
PQ06 Master
PQ11 Nephrologische Pflege
PQ07 Onkologische Pflege
PQ08 Operationsdienst
PQ09 Pädiatrische Intensivpflege
PQ10 Psychiatrische Pflege


Nummer Zusatzqualifikation Kommentar/Erläuterung
ZP01 Basale Stimulation
ZP02 Bobath
ZP17 Case Management
ZP18 Dekubitusmanagement
ZP03 Diabetes z.B. Diabetesberatung
ZP04 Endoskopie/Funktionsdiagnostik
ZP05 Entlassungsmanagement z.B. Überleitungspflege
ZP06 Ernährungsmanagement
ZP07 Geriatrie z.B. Zercur
ZP08 Kinästhetik
ZP09 Kontinenzmanagement
ZP11 Notaufnahme
ZP20 Palliative Care
ZP12 Praxisanleitung
ZP13 Qualitätsmanagement
ZP21 Rehabilitation
ZP14 Schmerzmanagement
ZP15 Stomamanagement
ZP19 Sturzmanagement
ZP16 Wundmanagement

Auswahlliste "Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht" (C-2)

Bundesland Leistungsbereich Zusatzangaben
Baden-Württemberg Schlaganfall: Akutbehandlung Auswahloptionen:
Ja = Krankenhaus nimmt teil
Nein = Krankenhaus nimmt nicht teil
Trifft nicht zu = nicht im Leistungsspektrum
MRSA Auswahloptionen:
Ja = Krankenhaus nimmt teil
Nein = Krankenhaus nimmt nicht teil
Trifft nicht zu = nicht im Leistungsspektrum
Bayern Schlaganfall Auswahloptionen:
Ja = Krankenhaus nimmt teil
Nein = Krankenhaus nimmt nicht teil
Trifft nicht zu = nicht im Leistungsspektrum
Hamburg Anästhesiologie Auswahloptionen:
Ja = Krankenhaus nimmt teil
Nein = Krankenhaus nimmt nicht teil
Trifft nicht zu = nicht im Leistungsspektrum
Perkutane transluminale Angioplastie (PTA) Auswahloptionen:
Ja = Krankenhaus nimmt teil
Nein = Krankenhaus nimmt nicht teil
Trifft nicht zu = nicht im Leistungsspektrum
Schlaganfall Auswahloptionen:
Ja = Krankenhaus nimmt teil
Nein = Krankenhaus nimmt nicht teil
Trifft nicht zu = nicht im Leistungsspektrum
Hessen Gynäkologische Operationen:
Operationen des Uterus myomatosus, die nicht vom bundesweit verpflichtenden Leistungsbereich erfasst sind
Auswahloptionen:
Ja = Krankenhaus nimmt teil
Nein = Krankenhaus nimmt nicht teil
Trifft nicht zu = nicht im Leistungsspektrum
Schlaganfall: Akutbehandlung Auswahloptionen:
Ja = Krankenhaus nimmt teil
Nein = Krankenhaus nimmt nicht teil
Trifft nicht zu = nicht im Leistungsspektrum
Schlaganfall: neurologische Frührehabilitation Auswahloptionen:
Ja = Krankenhaus nimmt teil
Nein = Krankenhaus nimmt nicht teil
Trifft nicht zu = nicht im Leistungsspektrum
Rheinland-Pfalz Schlaganfall Auswahloptionen:
Ja = Krankenhaus nimmt teil
Nein = Krankenhaus nimmt nicht teil
Trifft nicht zu = nicht im Leistungsspektrum

Auswahlliste "Umsetzung der Mindestmengenregelungen - Ausnahmetatbestände" (C-5)

Nummer Ausnahmetatbestand Kommentar/Erläuterung
MM01 Notfälle, keine planbaren Leistungen
MM02 Aufbau eines neuen Leistungsbereiches
MM03 Personelle Neuausrichtung
MM04 Votum der Landesbehörde wegen Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung
MM05 Kein Ausnahmetatbestand

Auswahlliste "Umsetzung von Beschlüssen zur Qualitätssicherung nach § 137 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V (a. F.)" (C-6)

Nummer Beschluss Kommentar/Erläuterung
CQ01 Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung bei der Indikation Bauchaortenaneurysma
CQ02 Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit hämatoonkologischen Krankheiten
CQ03 Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Durchführung der Positronenemissionstomographie (PET) in Krankenhäusern bei den Indikationen nichtkleinzelliges Lungenkarzinom (NSCLC) und solide Lungenrundherde
CQ04 Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Durchführung der Protonentherapie in Krankenhäusern bei der Indikation Rektumkarzinom
CQ05 Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen - Perinatalzentrum LEVEL 1
CQ06 Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen - Perinatalzentrum LEVEL 2
CQ07 Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen - Perinataler Schwerpunkt
CQ08 Maßnahmen zur Qualitätssicherung der herzchirurgischen Versorgung bei Kindern und Jugendlichen gemäß § 137 Absatz 1 Nummer 2 SGB V (a. F.)
CQ09 Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei kollagengedeckter und periostgedeckter autologer Chondrozytenimplantation am Kniegelenk
CQ10 Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei matrixassoziierter autologer Chondrozytenimplantation (ACI-M) am Kniegelenk
CQ11 Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie bei Patienten und Patientinnen mit inoperablem hepatozellulärem Karzinom (HCC)
CQ12 Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie des Prostatakarzinoms
CQ13 Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei nichtmedikamentösen lokalen Verfahren zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms für das Verfahren Kontakt-Laserablation der Prostata (CLAP)
CQ14 Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei nichtmedikamentösen lokalen Verfahren zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms für das Verfahren Visuelle Laserablation der Prostata (VLAP)
CQ15 Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei nichtmedikamentösen lokalen Verfahren zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms für das Verfahren Photoselektive Vaporisation der Prostata (PVP)
CQ16 Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei nichtmedikamentösen lokalen Verfahren zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms für das Verfahren Thulium-Laserresektion der Prostata (TmLRP)
CQ17 Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei nichtmedikamentösen lokalen Verfahren zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms für das Verfahren Transurethrale Mikrowellentherapie (TUMT)
CQ18 Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Positronenemissionstomographie bei Patienten und Patientinnen mit Hodgkin-Lymphomen und aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen zum Interim-Staging nach zwei bis vier Zyklen Chemotherapie/Chemoimmuntherapie zur Entscheidung über die Fortführung der Chemotherapie/Chemoimmuntherapie
CQ19 Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Protonentherapie bei Patienten und Patientinnen mit inoperablem nichtkleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) der UICC Stadien I - III
CQ20 Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Enukleation der Prostata mittels Thulium-Laser (TmLEP) zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (BPS)
CQ21 Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Protonentherapie bei Patientinnen und Patienten mit Ösophaguskarzinom

ID: 16/0985


ENDE