Änderungstext

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Beschluss eines Anhangs 1 (Datensatzbeschreibung für das Berichtsjahr 2014) zu Anlage 1 (Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für das Berichtsjahr 2014)

Vom 16. April 2015
(BAnz. AT vom 26.06.2015 B3)



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. April 2015 beschlossen, die Regelungen gemäß § 137 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser, Qb-R) in der Fassung vom 16. Mai 2013 (BAnz AT 24.07.2013 B5), zuletzt geändert am 19. März 2015 (BAnz AT 10.06.2015 B2), wie folgt zu ändern:

I.

Der Anhang 1 (Datensatzbeschreibung für das Berichtsjahr 2014) zur Anlage 1 (Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für das Berichtsjahr 2014) der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser wird gemäß Anlage zum Beschluss gefasst.

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II.

Die Änderung der Regelungen tritt am 1. Juli 2015 in Kraft.

ID: 16/0986

ENDE