Änderungstext
Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Anpassungen für das Berichtsjahr 2017
Vom 17. November 2017
(BAnz. AT vom 28.12.2017 B4)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 17. November 2017 beschlossen, die Regelungen gemäß § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser, Qb-R) in der Fassung vom 16. Mai 2013 (BAnz AT 24.07.2013 B5), zuletzt geändert am 15. Juni 2017 (BAnz AT 30.06.2017 B7), wie folgt zu ändern:
Für das Berichtsjahr 2017 wird eine Anlage 1 (Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für das Berichtsjahr 2017) gemäß Anlage 1 zum Beschluss eingefügt.
Für das Berichtsjahr 2017 wird ein Anhang 2 zu Anlage 1 (Auswahllisten für das Berichtsjahr 2017) gemäß Anlage 2 zum Beschluss eingefügt.
Die Änderung der Regelungen tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
| Anlage 1 | Anlage 1 |
Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts
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A Struktur- und Leistungsdaten des Krankenhauses bzw. des Krankenhausstandorts
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B Struktur- und Leistungsdaten der Organisationseinheiten/Fachabteilungen
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C. Qualitätssicherung
| Anhang 2 zu Anlage 1 | Anlage 2 |
ID: 180696
| ENDE |