Änderungstext

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser

Vom 16. Dezember 2010
(BAnz. Nr. 68a vom 04.05.2011 S. 1)



Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2010 beschlossen, die Regelungen gemäß § 137 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser) in der Fassung vom 19. März 2009 (BAnz. Nr. 105a vom 21. Juli 2009), zuletzt geändert am 16. Juli 2009 (BAnz. Nr. 124a vom 21. August 2009), wie folgt zu ändern:

I.

Die Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser werden wie folgt geändert:

1. In § 4 Satz 1 werden die Wörter "im maschinenlesbaren Datensatzformat" durch die Wörter "in maschinenverwertbarer Form" ersetzt.

2. § 6 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 3 werden nach dem Wort "Annahmestelle" die Wörter "und das Datenlieferverfahren" eingefügt.

b) In Absatz 1 Satz 4 wird die Angabe "30. Juni" durch die Angabe "15. Juli" ersetzt.

c) In Absatz 1 wird Satz 5

Für das Jahr 2009 erfolgt die Übermittlung ausnahmsweise bis zum 31. August.

gestrichen.

d) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe "Satz 1, 4 und 5" durch die Angabe "Sätze 1 und 4" ersetzt.

e) In Absatz 3 Satz 1 werden vor dem Wort "Krankenhaus" die Wörter "gemäß Anlage 2 angemeldete" eingefügt.

f) Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst:

alt neu
 (4) Die Annahmestelle stellt gleichzeitig den gesetzlichen Krankenkassen, ihren Verbänden und dem Verband der privaten Krankenversicherung sowie der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses die angenommenen Qualitätsberichte in den jeweiligen Lieferzeiträumen einmal pro Woche gebündelt in beiden Formaten nach § 4 unverändert zur Verfügung. Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses übermittelt unverzüglich diese erhaltenen Qualitätsberichte gleichzeitig an die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen nach § 140f SGB V sowie die weiteren nach § 137 Absatz 3 Satz 5 SGB V zu beteiligenden Organisationen. "(4) Die Annahmestelle stellt gleichzeitig den gesetzlichen Krankenkassen, ihren Verbänden und dem Verband der privaten Krankenversicherung - sowie der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, den Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen nach § 140f SGB V sowie den weiteren nach § 137 Absatz 3 Satz 5 SGB V zu beteiligenden Organisationen die angenommenen Qualitätsberichte unverändert zur Verfügung. Hierfür ermöglicht sie dem Empfängerkreis in den jeweiligen Lieferzeiträumen einmal pro Woche den gebündelten Download der beiden Formate nach § 4 ."

g) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 eingefügt:

"(5) Die Annahmestelle stellt zusätzlich zu der Übermittlung nach Absatz 4 gleichzeitig den gesetzlichen Krankenkassen, ihren Verbänden und dem Verband der privaten Krankenversicherung sowie der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses alle angenommenen Qualitätsberichte in ihrer jeweils letzten Fassung unverzüglich nach Ablauf der jeweiligen Lieferzeiträume gebündelt in beiden Formaten nach § 4 unverändert auf einem Datenträger zur Verfügung. Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses vervielfältigt und übermittelt diese Datenträger unverzüglich nach Erhalt gleichzeitig an die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen nach § 140f SGB V sowie die weiteren nach § 137 Absatz 3 Satz 5 SGB V zu beteiligenden Organisationen."

3. § 7 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 1 werden vor dem Wort "Krankenhaus" die Wörter "gemäß Anlage 2 angemeldete" eingefügt.

b) In Absatz 1 Satz 2 wird das Wort "ordnungsgemäße" durch die Wörter "formal korrekte" ersetzt.

c) Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:

alt neu
 (2) Hat das Krankenhaus den Qualitätsbericht nicht ordnungsgemäß geliefert, informiert die Annahmestelle das Krankenhaus schriftlich über die Mängel, welche die nicht ordnungsgemäße Lieferung begründen. Gleichzeitig wird dem Krankenhaus eine Frist von 14 Tagen gegeben, die ordnungsgemäße Lieferung des Qualitätsberichts nachzuholen. "(2) Hat das gemäß Anlage 2 angemeldete Krankenhaus den Qualitätsbericht nicht formal korrekt geliefert, informiert die Annahmestelle das Krankenhaus schriftlich über die Mängel, welche die nicht formal korrekte Lieferung begründen."

d) In Absatz 3 wird das Wort "weder" durch das Wort "nicht" ersetzt und vor dem Wort "eingeht" die Angabe "noch innerhalb der weiteren Frist nach § 7 Absatz 2 Satz 2" gestrichen.

4. § 8 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe "31. Juli" durch die Angabe "15. August" ersetzt.

b) In Absatz 1 wird Satz 2

Für das Jahr 2009 erfolgt diese Veröffentlichung ausnahmsweise spätestens zum 30. September.

gestrichen.

c) In Absatz 2 Satz 4 werden nach dem Wort "hierüber" die Wörter "rechtzeitig vorab" eingefügt.

II.

Der Anhang 1 zu Anlage 1 (Datensatzbeschreibung) der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser wird aufgehoben. Die Datensatzbeschreibung wird derzeit überarbeitet und rechtzeitig vor dem Abgabetermin des maschinenverwertbaren Qualitätsberichts zur Verfügung gestellt.

III.

Die Anlage 1, die Anhänge 2 und 3 zu Anlage 1 sowie die Anlage 2 der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser werden gemäß Anhang zu diesem Beschluss neu gefasst.

IV.

Die Änderungen der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Anhang
(zu Anlage 1 Qb-R)

Allgemeine Ausfüllhinweise

Die Ausfüllhinweise sind für die Berichtersteller als Erläuterungen zu den einzelnen Berichtsteilen in Kästen eingefügt. Sofern weder in den Regelungen nach § 137 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 SGB V noch in ihren Anlagen Aussagen zur Darstellung bestimmter Inhalte des Qualitätsberichts gemacht werden, liegen Art und Inhalt des Qualitätsberichts im Ermessen des Bericht erstattenden Krankenhauses.

1. Erläuterungen zur Berichterstellung

Benennung des Qualitätsberichts

Auf dem Deckblatt der PDF-Version des Qualitätsberichts ist die Bezeichnung "Strukturierter Qualitätsbericht gemäß § 137 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 SGB V über das Berichtsjahr 2010" und das Datum der Erstellung aufzuführen.

Betroffene Krankenhäuser

Entsprechend den Regelungen zum Qualitätsbericht sind die Ausfüllhinweise von allen nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern anwendbar, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Krankenhäuser oder Einrichtungen handelt, die nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) mit DRG oder nach der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) abrechnen.

Krankenhäuser mit mehreren Standorten

Der Qualitätsbericht ist von einem Krankenhaus zu erstellen und nicht etwa von einer Trägerschaft gemeinsam für mehrere Krankenhäuser. Bei einem Krankenhaus bzw. einem Krankenhausträger mit mehreren nach § 108 SGB V zugelassenen Standorten ist der Qualitätsbericht in der Regel je Standort zu erstellen.

Ziel ist eine unverfälschte Darstellung des Krankenhauses und seiner Standorte als umfassende Informationsgrundlage für alle Interessierten.

Berichtszeitraum

Zu berichten ist immer nur über die Krankenhäuser, Krankenhausstandorte und Organisationseinheiten bzw. Fachabteilungen eines Krankenhauses, die am Ende des Jahres, über das berichtet wird (Berichtsjahr), an der Versorgung teilgenommen haben (Stichtagsprinzip). Abweichend davon muss für den Fall, dass ein Krankenhaus, ein Krankenhausstandort oder eine Organisationseinheit bzw. Fachabteilung eines Krankenhauses bis zum 30. September des Jahres, in dem der Qualitätsbericht erstellt und veröffentlicht wird (Erstellungsjahr), geschlossen wird, für das betreffende Krankenhaus bzw. den Krankenhausstandort kein Qualitätsbericht erstellt bzw. die betreffende Organisationseinheit/Fachabteilung nicht im Qualitätsbericht des Krankenhauses berücksichtigt werden.

Alle im Bericht gemachten Angaben müssen sich auf die im Berichtsjahr gültigen Regelungen (z.B. Verträge, Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses, Klassifikationen wie ICD, OPS) beziehen. Abweichend davon können in Teil D nicht nur Maßnahmen des Qualitätsmanagements, die im Berichtsjahr durchgeführt wurden, Eingang finden, sondern auch Maßnahmen, die sich aus dem vorherigen Jahr in das Berichtsjahr oder in das Erstellungsjahr erstrecken bzw. im Erstellungsjahr stattfinden.

2. Umfang und Format des Qualitätsberichts

Format

Der Qualitätsbericht ist in zwei Formaten, einer PDF-Version und einer Datenbankversion, zu erstellen. Für die PDF-Version gelten folgende formale Vorgaben:

Gemäß BITV ist die Barrierefreiheit nach bestem Bemühen umzusetzen. Bei Schwierigkeiten mit der Umsetzung kann mit der Annahmestelle für die Qualitätsberichte Rücksprache gehalten werden. Ein alternatives, barrierefreies Angebot wird in Form der Datenbank zur Verfügung stehen. In jedem Fall ist die Word-Datei, sofern Word als Grundlage zur Umwandlung in die PDF-Version verwendet wird, dem Programm entsprechend (z.B. mit Bildunterschriften, Formatierung von Absätzen und Überschriften) zu formatieren und anschließend auf elektronischem Wege (nicht durch Einscannen) in ein PDF-Dokument umzuwandeln.

Die Datenbankversion ist gemäß den in Anhang 1 definierten Vorgaben zu erstellen. Der Vermerk "[Datenbankversion]" kennzeichnet die Bereiche, die vom Krankenhaus in die Datenbankversion aufgenommen werden.

Der Vermerk "[Datenbankversion für die auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen]" kennzeichnet die Bereiche (C-1.1.[Y] und Angaben zu C-1.2.[Z] für die Indikatoren des Anhangs 3), die separat von den auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen an die Annahmestelle übermittelt werden. Hierfür übermitteln die auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen die genannten Angaben nach Abschluss des Strukturierten Dialogs (31. Oktober laut Beschluss des G-BA vom 18. Dezember 2008) tabellarisch an das Krankenhaus zur Fehlerprüfung und Kommentierung. Fehlerprüfung, Kommentierung und Rückmeldung an die auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen erfolgen spätestens bis zum 30. November des Erstellungsjahrs. Die auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen übermitteln in der Zeit vom 15. November bis 31. Dezember des Erstellungsjahrs krankenhausbezogen die fehlergeprüften und kommentierten Daten an die Annahmestelle gemäß den in Anhang 1 definierten Vorgaben.

Umfang

Um den Umfang des Qualitätsberichts zweckmäßig zu begrenzen, sind an einigen Stellen Zeichenbegrenzungen vorgesehen. Es wird empfohlen, auf weitergehende Informationen bzw. andere Informationsquellen (z.B. Unternehmensberichte, Broschüren, Homepage, Ansprechpartner) zu verweisen, sofern das Krankenhaus hierzu Angaben machen möchte.

Der Qualitätsbericht besteht aus vier Teilen:

Pflichtangaben versus freiwillige Angaben

Die Anforderungen gemäß der vorliegenden Anlage 1 zu den Regelungen gemäß § 137 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser sind als Mindestanforderungen zu verstehen. Bei darüber hinausgehenden freiwilligen Angaben ist darauf zu achten, dass die Maximalgröße der PDF-Version und die jeweiligen Zeichenbegrenzungen nicht überschritten werden. Für freiwillige Angaben stehen die Felder "Kommentar/Erläuterung" zur Verfügung. Grundsätzlich sind zusätzliche Freitextangaben außerhalb dieser Felder nicht vorgesehen, jedoch möglich, solange die maximale Dateigröße von 5 MB nicht überschritten wird. Es ist aber zu bedenken, dass bei zu viel Freitext die Gefahr besteht, dass der Qualitätsbericht eher unübersichtlich und schwer verständlich wird. Für alle Freitextangaben sollen möglichst umgangssprachliche Bezeichnungen verwendet werden.

Einige Kapitel des Qualitätsberichts müssen nur ausgefüllt werden, wenn diese auf das Krankenhaus zutreffen (z.B. C-5 Umsetzung der Mindestmengenvereinbarung nach § 137 SGB V). Wird ein Kapitel nicht ausgefüllt, soll in der PDF-Version ein entsprechender Hinweis ("trifft nicht zu"/"entfällt") aufgenommen werden. Die hier vorgegebene Nummerierung der einzelnen Kapitel ist in jedem Fall beizubehalten. An den Stellen, in denen in der PDF-Version der Hinweis "trifft nicht zu"/"entfällt" verpflichtend aufzunehmen ist (z.B. B-[X].6.1 Angabe von ICD- 10-Ziffern), ist dies in den Ausfüllhinweisen jeweils vermerkt.

Hinweis zur Datenbankversion: Um eine technisch möglichst einfache Struktur der Datenbankversion zu erreichen, sind die Hinweise "trifft nicht zu"/"entfällt" in den meisten Fällen nicht explizit aufzunehmen, sondern über die technischen Vorgaben der XML-Struktur beschrieben.

Auswahllisten

Zu einigen Kapiteln (z.B. zu A-8, A-9) sind im Anhang 2 Auswahllisten vorgegeben. Die Auswahllisten sollen durch die Verwendung standardisierter Informationen der besseren Vergleichbarkeit und Auffindbarkeit der relevanten Informationen in den Qualitätsberichten dienen. Es besteht jedoch immer die Möglichkeit, zusätzliche Erläuterungen als Freitext anzugeben. Dieses System ist als "lernendes System" angelegt, sodass durch eine Auswertung der Qualitätsberichte bestimmte, häufig wiederkehrende Freitextangaben für zukünftige Qualitätsberichte in die Auswahllisten aufgenommen, dagegen selten verwendete Angaben daraus gelöscht werden können.

Die Reihenfolge der Nummernangabe aus den Auswahllisten ist grundsätzlich frei gestaltbar. Für eine bessere Lesbar- und Vergleichbarkeit wird jedoch empfohlen, die Angaben alphabetisch zu ordnen.

Einleitung

Ausfüllhinweis:

In der Einleitung soll das Krankenhaus kurz vorgestellt werden. Es besteht die Möglichkeit, an dieser Stelle ein Foto des Krankenhauses einzufügen. Darüber hinaus sollen hier folgende Angaben gemacht werden:

  • für die Erstellung des Qualitätsberichts verantwortliche Person,
  • Ansprechpartner (z.B. Qualitätsbeauftragte, Patientenfürsprecher, Pressereferenten, Leitungskräfte verschiedener Hierarchieebenen), sofern diese nicht bei den Kontaktdaten des Krankenhauses oder der Fachabteilungen benannt werden,
  • weiterführende Links (z.B. zur Homepage des Krankenhauses, zu Broschüren, Unternehmensberichten), sofern diese nicht an geeigneter Stelle im Text eingefügt werden.

Folgender Satz ist am Ende der Einleitung anzufügen:

"Die Krankenhausleitung, vertreten durch ......................, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben im Qualitätsbericht."

A Struktur- und Leistungsdaten des Krankenhauses

A-1 Allgemeine Kontaktdaten des Krankenhauses (vollständige Angaben zur Erreichbarkeit)

[Datenbankversion]

Ausfüllhinweis:

Hier müssen ausreichende Angaben zur Erreichbarkeit gemacht werden. Verpflichtend sind folgende Kontaktdaten anzugeben:

  1. Krankenhausname, PLZ und Ort der Hausanschrift
  2. Erreichbarkeit per Telefon, Telefax
  3. E-Mail-Adresse
  4. Internet-Adresse

Die Postanschrift kann zusätzlich zur Hausanschrift optional angegeben werden.

Sofern ein Krankenhaus für mehrere Standorte einen einzigen Qualitätsbericht erstellt, sind die Kontaktdaten des Hauptstandortes anzugeben. In der PDF-Version können hier zusätzlich die Kontaktdaten der anderen im vorliegenden Qualitätsbericht dargestellten Standorte angegeben werden.

Angaben zur Erreichbarkeit der Standorte können darüber hinaus jeweils im Abschnitt B "Organisationseinheiten/Fachabteilungen" gemacht werden.

A-2 Institutionskennzeichen des Krankenhauses

[Datenbankversion]

Ausfüllhinweis:

Zur eindeutigen Identifikation des Krankenhauses ist mindestens ein Institutionskennzeichen (IK-Nummer) verpflichtend anzugeben. Dabei sollte es sich um das Institutionskennzeichen handeln, das auch für die Identifikation bei der Annahmestelle verwendet wird.

Wenn mehrere Institutionskennzeichen vorhanden sind, sollen alle angegeben werden.

A-3 Standort(nummer)

[Datenbankversion]

Ausfüllhinweis:

Wenn zu einer IK-Nummer Qualitätsberichte für mehrere Standorte erstellt werden, ist hier die interne laufende Nummer des Standortes, auf den sich der Qualitätsbericht bezieht, anzugeben, beginnend mit der Ziffer 01. Dabei sollte es sich um die Standortnummer handeln, die auch für die Identifikation bei der Annahmestelle verwendet wird.

Krankenhäuser, die nur einen Standort haben, geben hier 00 an. Krankenhäuser, die einen gemeinsamen Qualitätsbericht für mehrere Standorte erstellen, geben hier 99 an.

A-4 Name und Art des Krankenhausträgers

[Datenbankversion]

Name: ....................................................................................................................................

Art:

[ ] freigemeinnützig
[ ] öffentlich
[ ] privat
[ ] Sonstiges: ..............................


Ausfüllhinweis:

Wenn die Art des Krankenhausträgers nicht einer der drei Kategorien "freigemeinnützig, öffentlich, privat" zuzuordnen ist, ist im Feld "Sonstiges" die Art des Krankenhausträgers anzugeben.

A-5 Akademisches Lehrkrankenhaus

[Datenbankversion]

[ ] ja Universität:
[ ] nein
Ausfüllhinweis:

Hier gibt das Krankenhaus an, ob es akademisches Lehrkrankenhaus ist. Falls ja, so ist die zugehörige Universität anzugeben.

A-6 Organisationsstruktur des Krankenhauses

Ausfüllhinweis:

Hier soll das Krankenhaus eine Übersicht über die Fachabteilungen/Disziplinen bzw. Organisationseinheiten/Zentren in tabellarischer oder grafischer Form (Organigramm) geben. Die Übersicht muss deutlich lesbar sein und kann durch stichpunktartige Freitextangaben kommentiert werden.

A-7 Regionale Versorgungsverpflichtung für die Psychiatrie

[Datenbankversion]

Für psychiatrische Fachkrankenhäuser bzw. Krankenhäuser mit einer psychiatrischen Fachabteilung: Besteht eine regionale Versorgungsverpflichtung?

[ ] ja [ ] nein


Ausfüllhinweis:

Hier geben psychiatrische Fachkrankenhäuser bzw. Krankenhäuser mit einer psychiatrischen Fachabteilung an, ob eine regionale Versorgungsverpflichtung besteht oder nicht.

A-8 Fachabteilungsübergreifende Versorgungsschwerpunkte des Krankenhauses

[Datenbankversion]

Nr. Fachabteilungsübergreifender Versorgungsschwerpunkt Fachabteilungen, die an dem Versorgungsschwerpunkt beteiligt sind Kommentar/ Erläuterung
VS02 Perinatalzentrum z.B. Gynäkologie, Pädiatrie z.B. Betreuung von Risikoschwangerschaften
... ... ...  
VS00 ("Sonstiges")    


Ausfüllhinweis:

Angaben zu Versorgungsschwerpunkten können entweder für das gesamte Krankenhaus (fachabteilungsübergreifend) oder spezifisch für eine Organisationseinheit bzw. Fachabteilung (fachabteilungsbezogen) gemacht werden. Dies bedeutet, dass all diejenigen Versorgungsschwerpunkte, die schon unter A-8 angegeben werden, nicht unter B-[X].2 wiederholt werden dürfen. Unter A-8 sind nur die fachabteilungsübergreifenden Versorgungsschwerpunkte des Krankenhauses darzustellen. Krankenhäuser mit nur einer Fachabteilung stellen dementsprechend ihre Versorgungsschwerpunkte unter B-[X].2 dar.

Wenn Angaben gemacht werden, sind aus der Auswahlliste (Anhang 2) die entsprechenden Versorgungsschwerpunkte auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen.

Die Nummer VS00 für "Sonstiges" kann mehrfach angegeben werden, um zusätzliche fachabteilungsübergreifende Versorgungsschwerpunkte darzustellen. Dabei ist in der PDF-Version das Wort "Sonstiges" zu streichen und durch die Bezeichnung des _jeweiligen krankenhausindividuellen Versorgungsschwerpunktes zu ersetzen. In der Datenbankversion dagegen kann der kranlcenhausindividuelle Versorgungsschwerpunkt in ein eigenes Bezeichnungsfeld eingetragen werden.

Zu jedem Versorgungsschwerpunkt können in der Spalte "Fachabteilungen, die an dem Versorgungsschwerpunkt beteiligt sind" die entsprechenden Fachabteilungen aufgeführt werden. In der Spalte "Kommentar/Erläuterung" können ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung gemacht werden. Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 1.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

A-9 Fachabteilungsübergreifende medizinischpflegerische Leistungsangebote des Krankenhauses

[Datenbankversion]

Nr. Medizinischpflegerisches Leistungsangebot Kommentar/Erläuterung
MP01 Akupressur z.B. Akupressurbehandlung bei Kopfschmerzen
... ...  
MP00 ("Sonstiges")  


Ausfüllhinweis:

Bei den Angaben zu medizinischpflegerischen Leistungsangeboten soll der Schwerpunkt auf den nichtärztlichen Leistungen liegen. Sie können entweder für das gesamte Krankenhaus (fachabteilungsübergreifend) oder spezifisch für eine Organisationseinheit bzw. Fachabteilung (fachabteilungsbezogen) gemacht werden. Dies bedeutet, dass all diejenigen Leistungsangebote, die schon unter A-9 angegeben werden, nicht unter B-[X].3 wiederholt werden dürfen. Unter A-9 sind nur die fachabteilungsübergreifenden medizinischpflegerischen Leistungsangebote des Krankenhauses darzustellen. Krankenhäuser mit nur einer Fachabteilung stellen dementsprechend ihre Leistungsangebote unter B-[X].3 dar.

Wenn Angaben gemacht werden, sind aus der Auswahlliste (Anhang 2) die entsprechenden medizinischpflegerischen Leistungsangebote auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen.

Die Nummer MP00 für "Sonstiges" kann mehrfach angegeben werden, um zusätzliche fachabteilungsübergreifende medizinischpflegerische Leistungsangebote darzustellen. Dabei ist in der PDF-Version das Wort "Sonstiges" zu streichen und durch die Bezeichnung des jeweiligen krankenhausindividuellen Leistungsangebots zu ersetzen. In der Datenbankversion dagegen kann das krankenhausindividuelle Leistungsangebot in ein eigenes Bezeichnungsfeld eingetragen werden.

Zu jedem medizinischpflegerischen Leistungsangebot können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung gemacht werden. Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 1000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt

A-10 Allgemeine nichtmedizinische Serviceangebote des Krankenhauses

[Datenbankversion]

Nr. Serviceangebot Kommentar/Erläuterung
SA09 Unterbringung Begleitperson z.B. bei Begleitpersonen von Kindern kostenlos, sonst kostenpflichtig möglich
... ...  
SA00 ("Sonstiges")  


Ausfüllhinweis:

Angaben zu Serviceangeboten können entweder für das gesamte Krankenhaus (allgemein) oder spezifisch für eine Organisationseinheit bzw. Fachabteilung (fachabteilungsbezogen) gemacht werden. Unter A-10 sind nur die allgemeinen Serviceangebote des Krankenhauses darzustellen. Dies bedeutet, dass all diejenigen Serviceangebote, die schon unter A-10 angegeben werden, nicht unter B-[X].4 wiederholt werden dürfen.

Die Nummer SA00 für "Sonstiges" kann mehrfach angegeben werden, um zusätzliche Serviceangebote darzustellen. Dabei ist in der PDF-Version das Wort "Sonstiges" zu streichen und durch die Bezeichnung des jeweiligen krankenhausindividuellen Serviceangebots zu ersetzen. In der Datenbankversion dagegen kann das krankenhausindividuelle Serviceangebot in ein eigenes Bezeichnungsfeld eingetragen werden.

Zu jedem Serviceangebot können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung gemacht werden. Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 1.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

A-11 Forschung und Lehre des Krankenhauses

Ausfüllhinweis:

Hier können stichpunktartige Freitextangaben zu Forschungsschwerpunkten und tabellarische Angaben zu akademischer Lehre und Ausbildungen in anderen Heilberufen gemacht werden. Wissenschaftliches Personal, das nicht in der direkten Patientenversorgung tätig ist, kann unter A-11.1 als Freitext dargestellt werden. Für weitere Informationen können Links zu den entsprechenden Internetseiten eingefügt werden.

A-11.1 Forschungsschwerpunkte

(max. 10000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen))

A-11.2 Akademische Lehre

[Datenbankversion]

Nr. Akademische Lehre und weitere ausgewählte wissenschaftliche Tätigkeiten Kommentar/Erläuterung
FL01 Dozenturen/Lehrbeauftragungen an Hochschulen und Universitäten  
... ...  
FL00 ("Sonstiges")  


Ausfüllhinweis:

Wenn Angaben zur akademischen Lehre gemacht werden, sind aus der Auswahlliste (Anhang 2) die entsprechenden Inhalte auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen.

Die Nummer FL00 für "Sonstiges" kann mehrfach angegeben werden, um zusätzliche Angaben zur akademischen Lehre oder zu wissenschaftlichen Tätigkeiten darzustellen. Dabei ist in der PDF-Version das Wort "Sonstiges" zu streichen und durch die jeweiligen Angaben zur akademischen Lehre oder zu wissenschaftlichen Tätigkeiten zu ersetzen. In der Datenbankversion dagegen kann die krankenhausindividuelle Angabe zur akademischen Lehre oder zu wissenschaftlichen Tätigkeiten in ein eigenes Bezeichnungsfeld eingetragen werden.

Zu jeder Nennung können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung gemacht werden. Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 1.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

A-11.3 Ausbildung in anderen Heilberufen

[Datenbankversion]

Nr. Ausbildung in anderen Heilberufen Kommentar/Erläuterung
HB01 Gesundheits- und Krankenpfleger und Gesundheits- und Krankenpflegerin  
... ...  
HB00 ("Sonstiges")  


Ausfüllhinweis:

Wenn Angaben zur Ausbildung in anderen Heilberufen gemacht werden, sind aus der Auswahlliste (Anhang 2) die entsprechenden Heilberufe auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen.

Die Nummer HB00 für "Sonstiges" kann mehrfach angegeben werden, uni zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten in anderen Heilberufen darzustellen. Dabei ist in der PDF-Version das Wort "Sonstiges" zu streichen und durch den jeweiligen Heilberuf zu ersetzen. In der Datenbankversion dagegen kann die krankenhausindividuelle Angabe in ein eigenes Bezeichnungsfeld eingetragen werden.

Zu jedem Heilberuf können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung gemacht werden. Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 1.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

A-12 Anzahl der Betten im gesamten Krankenhaus

[Datenbankversion]

Ausfüllhinweis:

Hier gibt das Krankenhaus die Anzahl der Akut-Betten nach § 108 /109 SGB V zum Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahrs an. Das bedeutet, dass beispielsweise Reha-Betten nicht gezählt werden.

A-13 Fallzahlen des Krankenhauses

[Datenbankversion]

Gesamtzahl der im Berichtsjahr behandelten Fälle:


Vollstationäre Fallzahl:
 
 Teilstationäre Fallzahl:
Ambulante Fallzahl:  
Fallzählweise:
Quartalszählweise:
Patientenzählweise:
Sonstige Zählweise:


Ausfüllhinweis zur vollstationären und teilstationären Fallzahl:

Die Angabe der vollstationären und teilstationären Fälle ist verpflichtend. Krankenhäuser, die keine vollstationären oder teilstationären Fälle haben, geben in der PDF-Version jeweils "0" an. Für die Regelung zur Fallzählung wurden die gesetzlichen Vorgaben zugrunde gelegt.

Zählung der vollstationären Fälle:

Für Krankenhäuser bzw. Krankenhausbereiche, die unter den Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) fallen, richtet sich die Fallzählung nach § 8 der Fallpauschalenvereinbarung (FPV) des jeweiligen Berichtsjahrs.

Entsprechend den Abrechungsbestimmungen in § 8 FPV des jeweiligen Berichtsjahrs zählt jede abgerechnete vollstationäre DRG-Fallpauschale im Jahr der Entlassung als ein Fall. Bei der Wiederaufnahme oder Rückverlegung in dasselbe Krankenhaus ist hier jeweils nur die Fallpauschale zu zählen, die nach der Neueinstufung für die zusammengefassten Krankenhausaufenthalte abgerechnet wird.

Für Krankenhäuser bzw. Krankenhausbereiche, die unter den Anwendungsbereich der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) fallen, richtet sich die Fallzählung nach der Fußnote 11 zur Leistungs- und Kalkulationsaufstellung (Anhang 2 der Anlage 1 zu § 17 Absatz 4 BPflV).

Entsprechend den unterschiedlichen Vorschriften zur Fallzählweise ergibt sich, dass bei interner Verlegung vom KHEntgG- ins BPflV-System (und umgekehrt) jeweils ein neuer Fall entsteht.

Zählung der teilstationären Fälle:

Für Krankenhäuser bzw. Krankenhausbereiche, die unter den Anwendungsbereich des KHEntgG fallen, richtet sich die Fallzählung nach § 8 FPV des jeweiligen Berichtsjahrs.

Die Fallzählung von teilstationären Fällen richtet sich für Krankenhausbereiche, die unter den Anwendungsbereich der BPflV fallen, nach der Fußnote 1 1a zur Leistungs- und Kalkulationsaufstellung (Anhang 2 der Anlage 1 zu § 17 Absatz 4 BPflV), sodass Patienten und Patientinnen, die wegen derselben Erkrankung regelmäßig oder mehrfach behandelt werden, je Quartal als ein Fall gezählt werden.

Entsprechend den unterschiedlichen Vorschriften zur Fallzählweise ergibt sich, dass bei interner Verlegung vom KHEntgG- ins BPflV-System (und umgekehrt) jeweils ein neuer Fall entsteht.

Ausfüllhinweis zu den ambulanten Fallzahlen:

Es können alle ambulanten Fälle - einschließlich der Fälle der Privatambulanz - angegeben werden. Vorstationäre, teilstationäre und nachstationäre Fälle sowie ambulante Operationen werden an dieser Stelle nicht mitgezählt. Ambulante Operationen werden in Kapitel 13-[X].9 dargestellt.

Unter "Fallzählweise" wird jeder ambulante Kontakt eines Patienten oder einer Patientin mit den Organisationseinheiten/Fachabteilungen eines Krankenhauses, unter "Quartalszählweise" die einmalige Zählung eines Patienten oder einer Patientin pro Quartal pro Organisationseinheit/Fachabteilung des Krankenhauses (unabhängig von der Zahl der Kontakte im Quartal) und unter "Patientenzählweise" die Zählung der ambulanten Patienten und Patientinnen des Krankenhauses pro Organisationseinheit/Fachabteilung (unabhängig von der Zahl der Kontakte) verstanden. Sofern im Krankenhaus eine weitere Zählweise angewendet wird, sind diese ambulanten Fälle unter "Sonstige Zählweise" anzugeben. In der PDF-Version können zur Erläuterung der "Sonstigen Zählweise" nähere Angaben gemacht werden.

Mindestens eines der vier für die Anzahl der ambulanten Fälle vorgesehenen Felder ist verpflichtend auszufüllen. Wenn keine ambulanten Fälle erbracht wurden, ist in der PDF-Version "0" in eines der Felder einzutragen. Die nicht verwendeten Felder können in der PDF-Version gelöscht werden. Es sind ganze Zahlen einzutragen. Existieren mehrere Zählweisen in unterschiedlichen Bereichen eines Krankenhauses, können die resultierenden Fallzahlen der einzelnen Bereiche in die entsprechenden Felder eingetragen werden.

Bei der Angabe der Anzahl der ambulanten Fälle sind die im Krankenhaus verwendeten Zählweisen zu beachten und die Fallzahlen in die dafür vorgesehenen Felder einzutragen.

A-14 Personal des Krankenhauses

[Datenbankversion]

Ausfüllhinweis:

Die Angaben zur personellen Ausstattung zum Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahrs sind verpflichtend.

Für die Angabe in Vollkräften erfolgt eine Zusammenfassung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten zu Vollzeitäquivalenten, indem die für jeden Beschäftigten oder jede Beschäftigte vereinbarten Wochen-, Monats- oder Jahresarbeitsstunden addiert und durch die von einer vollzeitbeschäftigten Person gemäß jeweiligem Tarifvertrag zu erbringenden Wochen-, Monats- oder Jahresarbeitsstunden dividiert werden. Zum Beispiel ergeben

  • 2 Halbzeitbeschäftigte mit jeweils 19,25 Wochenstunden = 38,5 Wochenstunden = dividiert durch 38,5 Wochenstunden je vollzeitbeschäftigter Person = 1 Vollkraft (Vollzeitäquivalent),
  • 1 Vollzeitkraft mit 39 Wochenstunden und 2 Halbzeitkräfte mit jeweils 19,5 Wochenstunden = 78 Wochenstunden = dividiert durch 39 Wochenstunden je vollzeitbeschäftigter Person = 2 Vollkräfte (Vollzeitäquivalente),
  • 3 Teilzeitkräfte mit jeweils 15 Wochenstunden = 45 Wochenstunden = dividiert durch 40 Wochenstunden je vollzeitbeschäftigter Person = gerundet 1,1 Vollkräfte (Vollzeitäquivalente).

A-14.1 Ärzte und Ärztinnen

  Anzahl Kommentar/Erläuterung
Ärzte und Ärztinnen insgesamt
(außer Belegärzte und Belegärztinnen)
... Vollkräfte  
- davon Fachärzte und Fachärztinnen ... Vollkräfte  
Belegärzte und Belegärztinnen
(nach § 121 SGB V)
... Personen  
Ärzte und Ärztinnen, die keiner Fachabteilung zugeordnet sind ... Vollkräfte  


Ausfüllhinweis:

Die Angaben in der Zeile "Ärzte und Ärztinnen insgesamt (außer Belegärzte und Belegärztinnen)" und der Zeile "- davon Fachärzte und Fachärztinnen" sollten der Summe der Angaben in allen Fachabteilungen/Organisationseinheiten entsprechen. In Zeile 4 können zusätzlich Ärzte und Ärztinnen angegeben werden, die keiner Fachabteilung zugeordnet sind.

Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 1000 Zeichen pro Zelle der Tabelle (einschließlich Leerzeichen) begrenzt. Angaben zu weiteren ärztlichen Abschlüssen und Zusatzqualifikationen können fachabteilungsbezogen in B-[X].12.1 gemacht werden.

A-14.2 Pflegepersonal

  Anzahl Ausbildungsdauer Kommentar/Erläuterung
Gesundheits- und Krankenpfleger und Gesundheits- und Krankenpflegerinnen ... Vollkräfte 3 Jahre  
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen ... Vollkräfte 3 Jahre  
Altenpfleger und Altenpflegerinnen ... Vollkräfte 3 Jahre  
Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen ... Vollkräfte 2 Jahre  
Krankenpflegehelfer und Krankenpflegehelferinnen ... Vollkräfte 1 Jahr  
Pflegehelfer und Pflegehelferinnen ... Vollkräfte ab 200 Std. Basiskurs  
Entbindungspfleger und Hebammen ... Personen 3 Jahre  
Operationstechnische Assistenten und Operationstechnische Assistentinnen ... Vollkräfte 3 Jahre  
("Sonstiges")
z.B. ausländische oder akademische Abschlüsse
     


Ausfüllhinweis:

Die pflegerischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind jeweils nur einmalig in der Zeile zu erfassen, die ihrer höchsten Qualifikation entspricht.

Die Angaben in der Zeile "Gesundheits- und Krankenpfleger und Gesundheits- und Krankenpflegerinnen" und der Zeile "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen" sollten der Summe der Angaben in allen Fachabteilungen/Organisationseinheften entsprechen.

Zusätzlich können weitere Angaben unter "Sonstiges" gemacht werden, um beispielsweise pflegebezogene akademische oder ausländische Abschlüsse sowie Pflegepersonal, das keiner Fachabteilung zuzuordnen ist, anzugeben. Dabei ist in der PDF-Version das Wort "Sonstiges" zu streichen und durch den jeweiligen Abschluss zu ersetzen. In der Datenbankversion dagegen kann der jeweilige Abschluss in ein eigenes Bezeichnungsfeld eingetragen werden. "Sonstiges" kann mehrfach angegeben werden.

Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 1000 Zeichen der Tabelle (einschließlich Leerzeichen) begrenzt. Weitere Angaben zu Abschlüssen und Zusatzqualifikationen können fachabteilungsbezogen unter B-[X].12.2 gemacht werden.

A-14.3 Spezielles therapeutisches Personal

Nr. Spezielles therapeutisches Personal Anzahl Kommentar/Erläuterung
SP04 Diätassistent und Diätassistentin ... Vollkräfte  
... ...    
SP00 ("Sonstiges")    


Ausfüllhinweis:

Die entsprechenden Personalqualifikationen sind aus der Auswahlliste (Anhang 2) auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen.

Die Nummer SP00 für "Sonstiges" kann mehrfach angegeben werden, um zusätzliches therapeutisches Personal darzustellen. Dabei ist in der PDF-Version das Wort "Sonstiges" zu streichen und durch die Bezeichnung des therapeutischen Personals zu ersetzen. In der Datenbankversion dagegen kann krankenhausindividuelles spezielles therapeutisches Personal in ein eigenes Bezeichnungsfeld eingetragen werden.

Der Schwerpunkt soll dabei auf Berufsgruppen liegen, die direkt an der Therapie beteiligt sind. Zu jeder Berufsgruppe des therapeutischen Personals können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung, z.B. zum Ausbildungsstand, gemacht werden.

Für die Angabe in Vollkräften erfolgt eine Zusammenfassung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten zu Vollzeitäquivalenten, indem die für jeden Beschäftigten oder jede Beschäftigte vereinbarten Wochen-, Monats- oder Jahresarbeitsstunden addiert und durch die von einer vollzeitbeschäftigten Person gemäß jeweiligem Tarifvertrag zu erbringenden Wochen-, Monats- oder Jahresarbeitsstunden dividiert werden. Zum Beispiel ergeben

  • 2 Halbzeitbeschäftigte mit jeweils 19,25 Wochenstunden = 38,5 Wochenstunden = dividiert durch 38,5 Wochenstunden je vollzeitbeschäftigter Person = 1 Vollkraft (Vollzeitäquivalent),
  • 1 Vollzeitkraft mit 39 Wochenstunden und 2 Halbzeitkräfte mit jeweils 19,5 Wochenstunden = 78 Wochenstunden = dividiert durch 39 Wochenstunden je vollzeitbeschäftigter Person = 2 Vollkräfte (Vollzeitäquivalente),
  • 3 Teilzeitkräfte mit jeweils 15 Wochenstunden = 45 Wochenstunden = dividiert durch 40 Wochenstunden je vollzeitbeschäftigter Person = gerundet 1,1 Vollkräfte (Vollzeitäquivalente).

Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 1000 Zeichen pro Zelle der Tabelle (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

A-15 Apparative Ausstattung

[Datenbankversion]

Nr. Vorhandene Geräte Umgangssprachliche Bezeichnung 24h-Notfallverfügbarkeit Kommentar/Erläuterung
AA08 Computertomograph (CT) Schichtbildverfahren im Querschnitt mittels Röntgenstrahlen X  
... ...   ...  
AA00 ("Sonstiges")   ...  


Ausfüllhinweis:

An dieser Stelle kann die apparative Ausstattung des Krankenhauses dargestellt werden. Dazu sind aus der Auswahlliste (Anhang 2) die entsprechenden Geräte auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer und umgangssprachlichen Bezeichnung in den Qualitätsbericht zu übernehmen.

Die Nummer AA00 für "Sonstiges" kann mehrfach angegeben werden, um zusätzliche Geräte darzustellen. Dabei ist in der PDF-Version das Wort "Sonstiges" zu streichen und durch die Bezeichnung des jeweiligen krankenhausindividuellen Geräts zu ersetzen. In der Datenbankversion dagegen kann das krankenhausindividuelle Gerät in ein eigenes Bezeichnungsfeld eingetragen werden.

Der Schwerpunkt soll dabei auf relevanten Geräten ("Großgeräten") liegen. Geräte, die zur üblichen Ausstattung eines Krankenhauses gehören (z.B. Blutdruckmessgeräte, Blutzuckermessgeräte, Infusionspumpen), sind nicht anzugeben. Es können auch Geräte angegeben werden, die nicht vom Krankenhaus betrieben werden, auf die das Krankenhaus aber ständigen Zugriff hat; in diesem Fall ist ein entsprechender Hinweis in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" aufzunehmen (z.B. "MRT in Kooperation mit niedergelassenem Radiologen").

In der Auswahlliste ist vermerkt, für welche Geräte Angaben zur 24h-Notfallverfügbarkeit zu machen sind.

Zu jedem Gerät können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung gemacht werden. Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 1000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

B. Struktur- und Leistungsdaten der Organisationseinheiten/Fachabteilungen

B-[X].1 Name der Organisationseinheit/Fachabteilung

[Datenbankversion]

.....................................................................................................................................
Name des Chefarztes oder der Chefärztin (optional)

[Datenbankversion]

.....................................................................................................................................
Kontaktdaten

[Datenbankversion]

.....................................................................................................................................
Art der Organisationseinheit/Fachabteilung

[Datenbankversion]

[ ] Hauptabteilung
[ ] Belegabteilung
[ ] Gemischte Haupt- und Belegabteilung
[ ] Nicht bettenführende Abteilung/sonstige Organisationseinheit
Ausfüllhinweis:

Für [X] ist eine fortlaufende Nummerierung einzufügen. Die Darstellung nicht bettenführender Abteilungen ist ebenfalls möglich. Der Begriff "Organisationseinheit/Fachabteilung" ist in den Kapitelüberschriften des B-Teils durch den entsprechenden krankenhausindividuellen Namen der Organisationseinheit/Fachabteilung zu ersetzen.

Hinweis zur Datenbankversion: Die Organisationseinheit/Fachabteilung ist in der Datenbankversion anhand von Fachabteilungsschlüsseln gemäß § 301 SGB V darzustellen. Die Nennung mehrerer Fachabteilungsschlüssel nach § 301 SGB V zur Darstellung des tatsächlichen Fachspektrums der Organisationseinheit/Fachabteilung ist möglich.

Mindestens ein Schlüssel nach § 301 SGB V ist pro Organisationseinheit/Fachabteilung verpflichtend anzugeben. Mit der differenzierten Nutzung der 3. und 4. Stelle des Fachabteilungsschlüssels besteht die Möglichkeit, die medizinischen Schwerpunkte der Organisationseinheiten/Fachabteilungen auszuweisen. Ziel ist es, modernen Organisationsformen im Krankenhaus Rechnung zu tragen und durch Zuordnung entsprechender Schlüssel nach § 301 SGB V (unabhängig von den zu Abrechnungszwecken verwendeten Schlüsseln) das tatsächliche Leistungsspektrum der Organisationseinheit/Fachabteilung abzubilden, um den Nutzern und Nutzerinnen einer Qualitätsberichtsdatenbank eine möglichst genaue Suche nach der gewünschten Abteilung zu ermöglichen. So ist auch die Angabe desselben spezifischen Schlüssels nach § 301 SGB V für mehrere Organisationseinheiten/Fachabteilungen eines Krankenhauses möglich. Wenn der Organisationseinheit/Fachabteilung kein spezifischer Schlüssel nach § 301 SGB V zu Abrechnungszwecken zugeordnet wurde, ist als Schlüssel 3700 "Sonstige Fachabteilung" oder ein dem Fachspektrum der Organisationseinheit/Fachabteilung entsprechender Schlüssel nach § 301 SGB V anzugeben.

Bei den Kontaktdaten müssen ausreichende Angaben zur Erreichbarkeit gemacht werden. Verpflichtend sind folgende Daten anzugeben:

  1. Erreichbarkeit per Telefon, Telefax
  2. E-Mail-Adresse
  3. Internet-Adresse

Die Art der Abteilung (betten führende Hauptabteilung, bettenführende Belegabteilung, bettenführende gemischte Haupt- und Belegabteilung, nicht bettenführende Fachabteilung/sonstige Organisationseinheit) ist verpflichtend anzugeben. Sofern es sich um eine nicht bettenführende Abteilung oder eine sonstige Organisationseinheit handelt, ist dies in der PDF-Version anzukreuzen. In der Datenbankversion (siehe Anhang I) ist für diesen Fall die Angabe von "Nicht bettenführend/sonstige Organisationseinheit" ohne weitere Untergliederung vorgesehen.

B-[X].2Versorgungsschwerpunkte der Organisationseinheit/Fachabteilung

[Datenbankversion]

Nr. Versorgungsschwerpunkte im Bereich X Kommentar/Erläuterung
VI18 Diagnostik und Therapie von onkologischen Erkrankungen z.B. Diagnostik und Therapie von Lungenkrebs
... ...  
VR00 ("Sonstiges")  


Ausfüllhinweis:

Angaben zu Versorgungsschwerpunkten können entweder für das gesamte Krankenhaus (fachabteilungsübergreifend) oder spezifisch für eine Organisationseinheit bzw. Fachabteilung (fachabteilungsbezogen) gemacht werden. Dies bedeutet, dass hier unter B-[X].2 nur diejenigen Versorgungsschwerpunkte angegeben werden dürfen, die noch nicht unter A-8 angegeben wurden. An dieser Stelle sind nur die fachabteilungsbezogenen Versorgungsschwerpunkte des Krankenhauses darzustellen.

Wenn Angaben gemacht werden, sind aus der Auswahlliste (Anhang 2) die zutreffenden Versorgungsschwerpunkte auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen.

Die Nummern für "Sonstiges" (z.B. VR00) können mehrfach angegeben werden, um zusätzliche fachabteilungsbezogene Versorgungsschwerpunkte darzustellen. Dabei ist in der PDF-Version das Wort "Sonstiges" zu streichen und durch die Bezeichnung des jeweiligen Versorgungsschwerpunktes der Organisationseinheit/Fachabteilung zu ersetzen. In der Datenbankversion dagegen kann der krankenhausindividuelle Versorgungsschwerpunkt in ein eigenes Bezeichnungsfeld eingetragen werden.

Zu jedem Versorgungsschwerpunkt können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung gemacht werden. Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 1.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

Die Gliederung der Auswahlliste in Fachgebiete dient ausschließlich der besseren Übersichtlichkeit. Eine Organisationseinheit/Fachabteilung kann hier aus allen Fachgebieten, d. h. aus der gesamten Auswahlliste zu B-[X].2, ihre individuellen Versorgungsschwerpunkte auswählen.

B-[X].3 Medizinischpflegerische Leistungsangebote der Organisationseinheit/Fachabteilung

[Datenbankversion]

Nr. Medizinischpflegerisches Leistungsangebot Kommentar/Erläuterung
MP01 Akupressur z.B. Akupressurbehandlung bei Kopfschmerzen
... ... ...
MP00 ("Sonstiges")  


Ausfüllhinweis:

Bei den Angaben zu medizinischpflegerischen Leistungsangeboten soll der Schwerpunkt auf den nichtärztlichen Leistungen liegen. Sie können entweder für das gesamte Krankenhaus (fachabteilungsübergreifend) oder spezifisch für eine Organisationseinheit bzw. Fachabteilung (fachabteilungsbezogen) gemacht werden. Dies bedeutet, dass hier unter B-[X].3 nur diejenigen Leistungsangebote angegeben werden dürfen, die noch nicht unter A-9 angegeben wurden. An dieser. Stelle sind nur die fachabteilungsbezogenen medizinischpflegerischen Leistungsangebote des Krankenhauses darzustellen.

Wenn Angaben gemacht werden, sind aus der Auswahlliste (Anhang 2) die entsprechenden medizinischpflegerischen Leistungsangebote auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen.

Die Nummer MPOO für "Sonstiges" kann mehrfach angegeben werden, um zusätzliche fachabteilungsbezogene medizinischpflegerische Leistungsangebote darzustellen. Dabei ist in der PDF-Version das Wort "Sonstiges" zu streichen und durch die Bezeichnung des jeweiligen krankenhausindividuellen Leistungsangebots zu ersetzen. In der Datenbankversion dagegen kann das krankenhausindividuelle medizinischpflegerische Leistungsangebot in ein eigenes Bezeichnungsfeld eingetragen werden.

Zu jedem medizinischpflegerischen Leistungsangebot können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung gemacht werden. Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 1.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

Nichtmedizinische Serviceangebote der Organisationseinheit/Fachabteilung [Datenbankversion]

Nr. Serviceangebot Kommentar/Erläuterung
SA09 Unterbringung Begleitperson z.B. bei Begleitpersonen von Kindern kostenlos, sonst kostenpflichtig möglich
  ...  
SA00 ("Sonstiges")  


Ausfüllhinweis:

Angaben zu Serviceangeboten können entweder für das gesamte Krankenhaus (allgemein) oder spezifisch für eine Organisationseinheit bzw. Fachabteilung (fachabteilungsbezogen) gemacht werden. An dieser Stelle sind nur die allgemeinen Serviceangebote der Organisationseinheit/ Fachabteilung darzustellen. Dies bedeutet, dass hier unter B-[X].4 nur diejenigen Serviceangebote angegeben werden dürfen, die noch nicht unter A-10 angegeben wurden.

Wenn Angaben gemacht werden, sind aus der Auswahlliste (Anhang 2) die entsprechenden Serviceangebote auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen.

Die Nummer SA00 für "Sonstiges" kann mehrfach angegeben werden, um zusätzliche Serviceangebote darzustellen. Dabei ist in der PDF-Version das Wort "Sonstiges" zu streichen und durch die Bezeichnung des jeweiligen krankenhausindividuellen Serviceangebots zu ersetzen. In der Datenbankversion dagegen kann das krankenhausindividuelle Serviceangebot in ein eigenes Bezeichnungsfeld eingetragen werden.

Zu jedem Serviceangebot können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung gemacht werden. Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 1.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

B-[X].5 Fallzahlen der Organisationseinheit/Fachabteilung

[Datenbankversion]

Vollstationäre Fallzahl:
Teilstationäre Fallzahl:


Ausfüllhinweis:

Die Angabe der stationären Fälle ist verpflichtend. Fachabteilungen, die keine stationären Fälle haben, geben in der PDF-Version "0" an. Teilstationäre Fälle werden nicht in die Fallzahl der vollstationären Fälle eingerechnet, werden aber gesondert dargestellt. Die Regelung zur Fallzählung basiert auf den gesetzlichen Vorgaben.

Zählung der vollstationären Fälle:

Für Krankenhausbereiche, die unter den Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) fallen, richtet sich die Fallzählung nach § 8 der Fallpauschalenvereinbarung (FPV) des jeweiligen Berichtsjahrs, sodass nur Fälle, die unter A-13 gezählt werden, für die Fallzahl in einer Organisationseinheit/Fachabteilung berücksichtigt werden. Bei internen Verlegungen in verschiedene Organisationseinheiten/Fachabteilungen bzw. bei der Teilnahme an der medizinischen Versorgung durch nichtbettenführende Abteilungen wird der Fall derjenigen Fachabteilung zugeordnet, aus der der Patient oder die Patientin nach extern entlassen/verlegt wurde.

Für Krankenhausbereiche, die unter den Anwendungsbereich der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) fallen, richtet sich die Fallzählung nach den Fußnoten 11 und 15 zur Leistungs- und Kalkulationsaufstellung (Anhang 2 der Anlage 1 zu § 17 Absatz 4 BPflV), d. h. interne Verlegungen werden als ein neuer Fall der Fachabteilung/Organisationseinheit gezählt. Dadurch kann die Summe der Fälle aller Fachabteilungen/Organisationseinheiten die Fallzahl in A-13 übersteigen. Hierzu kann ein entsprechender Hinweis in der PDF-Version des Qualitätsberichts gegeben werden (z.B. "Eventuelle Unterschiede zwischen Gesamtfallzahl des Krankenhauses und der Summe der Fallzahlen der Organisationseinheiten/Fachabteilungen können im Anwendungsbereich der BPflV auf internen Verlegungen innerhalb der Psychiatrie/Psychosomatik beruhen").

Entsprechend den unterschiedlichen Vorschriften zur Fallzählweise ergibt sich, dass bei interner Verlegung vom KHEntgG- ins BPflV-System (und umgekehrt) jeweils ein neuer Fall entsteht.

Zählung der teilstationären Fälle:

Die Fallzählung von teilstationären Fällen richtet sich für Krankenhausbereiche, die unter den Anwendungsbereich des KHEntgG fallen, nach § 8 FPV des jeweiligen Berichtsjahrs.

Die Fallzählung von teilstationären Fällen richtet sich für Krankenhausbereiche, die unter den Anwendungsbereich der BPflV fallen, nach der Fußnote 11a zur Leistungs- und Kalkulationsaufstellung (Anhang 2 der Anlage 1 zu § 17 Absatz 4 BPflV), sodass Patienten und Patientinnen, die wegen derselben Erkrankung regelmäßig oder mehrfach behandelt werden, je Quartal als ein Fall gezählt werden.

Entsprechend den unterschiedlichen Vorschriften zur Fallzählweise ergibt sich, dass bei interner Verlegung vom KHEntgG- ins BPflV-System (und umgekehrt) jeweils ein neuer Fall entsteht.

B-[X].6 Diagnosen nach ICD

[Datenbankversion]

B-[X].6.1 Hauptdiagnosen nach ICD

Rang ICD- 1 0- Ziffer * Fallzahl Umgangssprachliche Bezeichnung
1      
2      
3      
4      
5      
6      
7      
8      
9      
10      
*) Hauptdiagnose gemäß der jeweils geltenden Fassung der Deutschen Kodierrichtlinien.


Ausfüllhinweis:

Die Angabe der Hauptdiagnosen nach ICD-10 nach Häufigkeit ist verpflichtend. Sind der Fachabteilung/Organisationseinheit keine ICD-10-Ziffern zuzuordnen, ist in der PDF-Version der Hinweis "trifft nicht zu"/"entfällt" aufzunehmen. Aus Datenschutzgründen sind ICD-Ziffern mit einer Fallzahl < 5 Fälle mit "< 5" anzugeben.

Für Krankenhausbereiche, die unter den Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) fallen, sind die Hauptdiagnosen gemäß ICD-10-GM nach den Deutschen Kodierrichtlinien anzugeben. Im BPflV-Bereich ist die Hauptdiagnose diejenige, die bei der Abrechnung eines Falles angegeben wurde. Es sind hier nur vollstationäre Fälle zu berücksichtigen. Die Hauptdiagnose eines Falles ist von derjenigen Fachabteilung/Organisationseinheit anzugeben, die den Fall gemäß Ausfüllhinweis zu B-[X].5 zählt.

In der PDF-Version sind die 10 häufigsten ICD-Ziffern dreistellig (z.B. G20) mit Fallzahl anzugeben. Durch die dreistellige Angabe werden die differenzierteren vier- und höherstelligen Ziffern zusammengefasst. Wenn das Krankenhaus weniger als 10 unterschiedliche dreistellige ICD-Ziffern zu dokumentieren hat, sind alle anzugeben. Die Anzahl der ausgewiesenen Hauptdiagnosen ist in der PDF-Version auf maximal 30 begrenzt. Umgangssprachliche Bezeichnungen sind nur in der PDF-Version aufzunehmen) 1

In der Datenbankversion sind 100 % aller ICD-Ziffern der Organisationseinheit/Fachabteilung vierstellig (z.B. G20.2) mit Fallzahl anzugeben.

Die in der PDF-Version und in der Datenbankversion vorliegenden Informationen dienen unterschiedlichen Zwecken. Durch die fehlende genaue Fallzahlangabe bei Fallzahlen < 5 und die unterschiedliche Stelligkeit der ICD-Ziffern sind die Angaben zu den Hauptdiagnosen in PDF- und Datenbankversion unterschiedlich und nicht ohne Weiteres vergleichbar. Dies ist bei der Erstellung des Qualitätsberichts zu berücksichtigen.

Es sind in der PDF-Version alle ICD-Ziffern mit gleicher Fallzahl anzugeben, bis die Grenze von 10 ICD-Ziffern erreicht ist. Wenn sich mehrere ICD-Ziffern mit gleicher Fallzahl den 10. Rang teilen, kann das Krankenhaus eine eigene Auswahl treffen oder bis zu der maximalen Anzahl von 30 ICD-Ziffern weitere Angaben machen.

B-[X].6.2 Weitere Kompetenzdiagnosen

ICD-10-Ziffer Anzahl Umgangssprachliche Bezeichnung
     
     
     
     
     
     
     
     
     


Ausfüllhinweis:

Hier besteht für das Krankenhaus die Möglichkeit, Diagnosen und deren Anzahl darzustellen, in denen es besondere Kompetenz ausweisen möchte. Die ICD-Ziffer kann drei- bis fünfstellig angegeben werden, um eine adäquate Differenzierung zu ermöglichen.

Auch Organisationseinheiten/Fachabteilungen, die aufgrund der Zählweise gemäß Ausfüllhinweis zu B-[X].5 ihr Diagnosespektrum nur unzureichend abbilden können, haben an dieser Stelle die Möglichkeit, weitere relevante Diagnosen (Hauptdiagnosen oder Nebendiagnosen) abzubilden. Ebenso können an dieser Stelle die Diagnosen teilstationärer Fälle angegeben werden.

Die Anzahl der hier ausgewiesenen Kompetenzdiagnosen ist in der Datenbankversion unbegrenzt und in der PDF-Version auf maximal 30 Eintragungen begrenzt. In der PDF-Version sollen hier nur weitere Diagnosen dargestellt werden, die noch nicht in der Liste der Hauptdiagnosen der PDF-Version in gleicher Weise genannt werden. Dagegen können Doppelnennungen in der Datenbankversion auftreten. Umgangssprachliche Bezeichnungen sind nur in der PDF-Version aufzunehmen. ICD-Ziffern mit einer Anzahl < 5 sind mit "< 5" anzugeben.

B-[X].7 Prozeduren nach OPS

[Datenbankversion]

B-[X].7.1 Durchgeführte Prozeduren nach OPS

Rang OPS-Ziffer Anzahl Umgangssprachliche Bezeichnung
1      
2      
3      
4      
5      
6      
7      
8      
9      
10      


Ausfüllhinweis:

Die Angabe der durchgeführten Prozeduren nach OPS nach Häufigkeit ist grundsätzlich verpflichtend. Sind der Fachabteilung/Organisationseinheit keine OPS-Ziffern zuzuordnen, ist in der PDF-Version der Hinweis "trifft nicht zu"/"entfällt" aufzunehmen. Operative Organisationseinheiten/Fachabteilungen können sich in der PDF-Version auf die Darstellung der OPS-Ziffern ausschließlich auf der Grundlage des Kapitels 5 ("Operationen") des OPS-Katalogs beschränken, wenn dieses die Relevanz der Leistungsdarstellung verbessert. Für psychiatrische und psychotherapeutische bzw. psychosomatische und psychotherapeutische Fachabteilungen/Krankenhäuser ist die OPS-Darstellung freiwillig.

Die Anzahl der jeweiligen OPS-Ziffer in der jeweiligen Fachabteilung ergibt sich daraus, wie oft die jeweilige Prozedur von der Fachabteilung im Berichtsjahr erbracht wurde. Die OPS-Zählung erfolgt demnach immer bei der Fachabteilung, von der die Leistung erbracht wurde. Dieses Verfahren dient dazu, das tatsächliche Leistungsgeschehen der Fachabteilung möglichst realistisch abzubilden. Es werden nur die OPS-Ziffern der voll- und teilstationären Fälle berücksichtigt, die unter A-13 gezählt werden. OPS-Ziffern, die im Zusammenhang mit ambulanten Behandlungen erfasst wurden, sind hier nicht anzugeben. Verbringungsleistungen sind nicht vom beauftragenden Krankenhaus darzustellen, da sie nicht von diesem unmittelbar durchgeführt wurden. Im Qualitätsbericht des beauftragten Krankenhauses hingegen können sie an entsprechender Stelle aufgenommen werden.

Es ist der amtliche OPS-Katalog zu verwenden. Aus Datenschutzgründen sind OPS-Ziffern mit einer Anzahl < 5 mit "< 5" anzugeben.

In der PDF-Version sind die 10 häufigsten OPS-Ziffern vierstellig (z.B. 5-876) mit Anzahl anzugeben. Durch die vierstellige Angabe werden die differenzierteren fünf- und höherstelligen Ziffern zusammengefasst. Wenn das Krankenhaus weniger als 10 unterschiedliche vierstellige OPS-Ziffern zu dokumentieren hat, sind alle anzugeben. Die Anzahl der ausgewiesenen Prozeduren ist in der PDF-Version auf maximal 30 begrenzt. Umgangssprachliche Bezeichnungen sind nur in der PDF-Version aufzunehmen.

In der Datenbankversion sind 100 % aller OPS-Ziffern der Organisationseinheit/Fachabteilung endstellig (z.B. 5-876.2) mit Anzahl anzugeben.

Die in der PDF-Version und in der Datenbankversion vorliegenden Informationen dienen unterschiedlichen Zwecken. Durch die fehlende genaue Anzahlangabe bei Anzahlen 5 und die unterschiedliche Stelligkeit der OPS-Ziffern sind die Angaben zu den Prozeduren in PDF- und Datenbankversion unterschiedlich und nicht ohne Weiteres vergleichbar. Dies ist bei der Erstellung des Qualitätsberichts zu berücksichtigen.

Es sind in der PDF-Version alle OPS-Ziffern mit gleicher Anzahl anzugeben, bis die Grenze von 10 OPS-Ziffern erreicht ist. Wenn sich mehrere OPS-Ziffern mit gleicher Anzahl den 10. Rang teilen, kann das Krankenhaus eine Auswahl treffen oder bis zu der maximalen Anzahl von 30 OPS-Ziffern weitere Angaben machen.

B-[X].7.2 Weitere Kompetenzprozeduren

OPS-Ziffer Anzahl Umgangssprachliche Bezeichnung
     
     
     
     
     


Ausfüllhinweis:

Hier besteht für das Krankenhaus die Möglichkeit, Prozeduren und deren Anzahl darzustellen, in denen es besondere Kompetenz ausweisen möchte. Die OPS-Ziffer kann vier- bis sechsstellig angegeben werden, um eine adäquate Differenzierung zu ermöglichen.

Die Anzahl der hier ausgewiesenen Kompetenzprozeduren ist in der Datenbankversion unbegrenzt und in der PDF-Version auf maximal 30 Eintragungen begrenzt. In der PDF-Version sollen hier nur weitere Prozeduren dargestellt werden, die noch nicht in gleicher Weise in obiger Liste der Prozeduren der PDF-Version genannt werden. Dagegen können Doppelnennungen in der Datenbankversion auftreten. Umgangssprachliche Bezeichnungen sind nur in der PDF-Version aufzunehmen. OPS-Ziffern mit einer Anzahl < 5 sind mit < 5" anzugeben.

B-[X].8 Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

[Datenbankversion]

Nr. der Ambulanz Art der Ambulanz Bezeichnung der Ambulanz Nr. der Leistung Angebotene Leistungen Kommentar/Erläuterung
AM04 Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Absatz 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten) Diabetes-Ambulanz VI10 Diagnostik und Therapie von endokrinen Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten z.B. Diabetes, Schilddrüse
... ...
AM04 Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Absatz 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten) Schrittmacher- Ambulanz VI03 Diagnostik und Therapie sonstiger Formen der Herzkrankheit  
... ...


Nr. der Ambulanz Art der Ambulanz Bezeichnung der Ambulanz Nr. der Leistung Angebotene Leistungen Kommentar/Erläuterung
AM06 Bestimmung zur ambulanten Behandlung nach § 116b SGB V   LK03 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Mukoviszidose  
... ... ... ... ... ...
AM00 ("Sonstiges")   z.B. VC00 ("Sonstiges")  


Ausfüllhinweis:

Es können grundsätzlich alle ambulanten ärztlichen Behandlungsmöglichkeiten unabhängig von der gesetzlichen oder vertraglichen Grundlage und der Art der Abrechnung dargestellt werden. Sofern angebotene Leistungen nicht für alle Patienten und Patientinnen zugänglich sind (z.B. Verträge mit einzelnen Krankenkassen), sollte ein entsprechender Hinweis aufgenommen werden. Krankenhausinterne Konsilleistungen sind hier nicht anzugeben. Angaben zu ambulanten Operationen sollten nur im Kapitel B-[X].9 gemacht werden.

Wenn Angaben gemacht werden, sind aus der Auswahlliste (Anhang 2) die entsprechenden Ambulanzarten auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen.

Die Nummer AMOO für "Sonstiges" kann mehrfach angegeben werden, um zusätzliche Ambulanzarten darzustellen. Dabei ist in der PDF-Version das Wort "Sonstiges" zu streichen und durch die Bezeichnung der jeweiligen krankenhausindividuellen Ambulanzart zu ersetzen. In der Datenbankversion dagegen kann die krankenhausindividuelle Ambulanzart in ein eigenes Bezeichnungsfeld eingetragen werden.

Zu jeder Ambulanzart kann der Name der Ambulanz in der Spalte "Bezeichnung der Ambulanz" sowie in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung gemacht werden. Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 1000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

Die Angabe der angebotenen Leistungen erfolgt anhand der Auswahlliste für die fachabteilungsbezogenen Versorgungsschwerpunkte zu B-[X].2 in Anhang 2. Die Ausfüllhinweise zu B-[X].2 gelten entsprechend.

Abweichend davon sind die angebotenen Leistungen für die Ambulanzart AMO6 "Bestimmung zur ambulanten Behandlung nach § 116b SGB V" anhand der Auswahlliste in Anhang 2 anzugeben.

B-[X].9 Ambulante Operationen nach § 115b SGB V

[Datenbankversion]

Rang OPS-Ziffer Anzahl Umgangssprachliche Bezeichnung
1      
2      
3      
4      
5      
6      
7      
8      
9      
10      


Ausfüllhinweis:

Die Angabe der ambulanten Operationen nach OP S nach Häufigkeit ist grundsätzlich verpflichtend. Für psychiatrische und psychotherapeutische bzw. psychosomatische und psychotherapeutische Fachabteilungen/Krankenhäuser ist die OPS-Darstellung freiwillig. Sind der Fachabteilung/ Organisationseinheit keine ambulanten Operationen zuzuordnen, ist in der PDF-Version der Hinweis "trifft nicht zu"/"entfällt" aufzunehmen.

Die Anzahl der jeweiligen OPS-Ziffer in der jeweiligen Fachabteilung ergibt sich daraus, wie oft die jeweilige Prozedur von der Fachabteilung im Berichtsjahr erbracht wurde. Die OPS-Zählung erfolgt demnach immer bei der Fachabteilung, von der die Leistung erbracht wurde. Dieses Verfahren dient dazu, das tatsächliche Leistungsgeschehen der Fachabteilung möglichst realistisch abzubilden.

Die OPS-Prozeduren sind gemäß der jeweils für das Berichtsjahr geltenden Fassung des Katalogs ambulant durchführbarer Operationen (der Anlage des Vertrags nach § 115b Absatz 1 SGB V - Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus (AOP-Vertrag)) anzugeben. Berücksichtigt werden hier nur die OPS-Ziffern, die in Abschnitt 1 und 2 des Katalogs ambulant durchführbarer Operationen (der Anlage des AOP-Vertrags) aufgeführt sind. Die Leistungen des Abschnitts 3 des Katalogs (ohne OPS-Zuordnung) können unter B-[X].8 dargestellt werden.

Aus Datenschutzgründen sind OPS-Ziffern mit einer Anzahl < 5 mit "< 5" anzugeben.

In der PDF-Version sind die 10 häufigsten OPS-Ziffern vierstellig (z.B. 5-876) mit Anzahl anzugeben. Durch die vierstellige Angabe werden die differenzierteren fünf- und höherstelligen Ziffern zusammengefasst. Wenn das Krankenhaus weniger als 10 unterschiedliche vierstellige OPS-Ziffern zu dokumentieren hat, sind alle anzugeben. Die Anzahl der ausgewiesenen Prozeduren ist in der PDF-Version auf maximal 30 begrenzt. Umgangssprachliche Bezeichnungen sind nur in der PDF-Version aufzunehmen.

In der Datenbankversion sind 100 % aller OPS-Ziffern der Organisationseinheit/Fachabteilung endstellig (z.B. 5-876.2) mit Anzahl anzugeben.

Die in der PDF-Version und in der Datenbankversion vorliegenden Informationen dienen unterschiedlichen Zwecken. Durch die fehlende genaue Anzahlangabe bei Anzahlen < 5 und die unterschiedliche Stelligkeit der OPS-Ziffern sind die Angaben zu den Prozeduren in PDF- und Datenbankversion unterschiedlich und nicht ohne Weiteres vergleichbar. Dies ist bei der Erstellung des Qualitätsberichts zu berücksichtigen.

Es sind in der PDF-Version alle OPS-Ziffern mit gleicher Anzahl anzugeben, bis die Grenze von 10 OPS-Ziffern erreicht ist. Wenn sich mehrere OPS-Ziffern mit gleicher Anzahl den 10. Rang teilen, kann das Krankenhaus eine Auswahl treffen oder bis zu der maximalen Anzahl von 30 OPS-Ziffern weitere Angaben machen.

B-[X].10 Zulassung zum Durchgangs-Arztverfahren der Berufsgenossenschaft

[Datenbankversion]

[ ] Arzt oder Ärztin mit ambulanter D-Arzt-Zulassung vorhanden stationäre
[ ] BG-Zulassung
[ ] nicht vorhanden
Ausfüllhinweis:

Hier soll angegeben werden, ob in der Organisationseinheit/Fachabteilung ein Arzt oder eine Ärztin mit ambulanter D-Arzt-Zulassung vorhanden ist, ob eine stationäre BG-Zulassung vorliegt oder ob beides nicht vorhanden ist.

B-[X].11 Personelle Ausstattung

[Datenbankversion]

B-[X].11.1 Ärzte und Ärztinnen

  Anzahl Kommentar/Erläuterung
z.B. Weiterbildungsbefugnisse
Ärzte und Ärztinnen insgesamt
(außer Belegärzte und Belegärztinnen)
... Vollkräfte  
- davon Fachärzte und Fachärztinnen ... Vollkräfte  
Belegärzte und Belegärztinnen
(nach § 121 SGB V)
.... Personen  


Ausfüllhinweis:

Die Angaben zur personellen Ausstattung zum Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahrs sind verpflichtend. Organisationseinheiten/Fachabteilungen, denen kein ärztliches Personal zuzuordnen ist, geben bei "Ärzte und Ärztinnen insgesamt (außer Belegärzte und Belegärztinnen)" in der PDF-Version "0" an; in diesem Fall entfallen die übrigen Angaben zur personellen Ausstattung im Bereich der Ärzte und Ärztinnen. Ärztliches Personal, das in der direkten Patientenversorgung tätig ist, jedoch in keiner eigenen Organisationseinheit/Fachabteilung dargestellt wird (z.B. "OP-Personal" oder "Personal der Radiologie"), kann einer passenden Fachabteilung zugeordnet oder unter A-14.1 eingetragen werden. Das Personal aus Organisationseinheiten bzw. Fachabteilungen kooperierender Krankenhäuser ist nicht auszuweisen. Die zu machenden Angaben sind unabhängig vom Stichtagsverfahren der Psych-PV.

Für die Angabe in Vollkräften erfolgt eine Zusammenfassung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten zu Vollzeitäquivalenten, indem die für jeden Beschäftigten oder jede Beschäftigte vereinbarten Wochen-, Monats- oder Jahresarbeitsstunden addiert und durch die von einer vollzeitbeschäftigten Person gemäß jeweiligem Tarifvertrag zu erbringenden Wochen-, Monats- oder Jahresarbeitsstunden dividiert werden. Zum Beispiel ergeben

  • 2 Halbzeitbeschäftigte mit jeweils 19,25 Wochenstunden = 38,5 Wochenstunden = dividiert durch 38,5 Wochenstunden je vollzeitbeschäftigter Person = 1 Vollkraft (Vollzeitäquivalent),
  • 1 Vollzeitkraft mit 39 Wochenstunden und 2 Halbzeitkräfte mit jeweils 19,5 Wochenstunden = 78 Wochenstunden = dividiert durch 39 Wochenstunden je vollzeitbeschäftigter Person = 2 Vollkräfte (Vollzeitäquivalente),
  • 3 Teilzeitkräfte mit jeweils 15 Wochenstunden = 45 Wochenstunden = dividiert durch 40 Wochenstunden je vollzeitbeschäftigter Person = gerundet 1,1 Vollkräfte (Vollzeitäquivalente).

Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 1000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

Ärztliche Fachexpertise der Abteilung

Nr. Facharztbezeichnung (Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen) Kommentar/Erläuterung
AQ13 Viszeralchirurgie  
... ...  
AQ00 ("Sonstiges")  


Nr. Zusatz-Weiterbildung Kommentar/Erläuterung
ZF30 Palliativmedizin  
... ...  
ZF00 ("Sonstiges")  


Ausfüllhinweis:

In den Tabellen "Ärztliche Fachexpertise der Abteilung" sollen die Facharztqualifikationen und Zusatz-Weiterbildungen gemäß den Auswahllisten in Anhang 2 angegeben werden. Es soll hier nicht die Anzahl der Qualifikationen, sondern nur deren Vorliegen in der Abteilung (als Expertise) angegeben werden. Die Schlüssel in der Auswahlliste orientieren sich an der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (MWBO 2003 - in der Fassung vom 28. März 2008) und bilden die "offiziellen" Facharztbezeichnungen mit Schwerpunkten und die derzeit gültigen Zusatz-Weiterbildungen ab. Fachkundenachweise, Weiterbildungskurse etc. sollen hier nicht abgebildet werden. Davon abweichende Qualifikationen (insbesondere ältere Facharztbezeichnungen) sollen sinngemäß zugeordnet werden.

Beispiel: Facharzt für Nervenheilkunde ist Facharzt für Neurologie und Psychiatrie = AQ42 + AQ51.

Beispiel: Spezielle Anästhesiologische Intensivmedizin ist Facharzt für Anästhesiologie und Zusatz-Weiterbildung Intensivmedizin = AQ01 + ZF15.

Die Nummern AQ00 bzw. ZF00 für "Sonstiges" sollen lediglich genutzt werden, um abweichende Facharztbezeichnungen und Zusatz-Weiterbildungen anzugeben, die sich nicht zuordnen lassen. Dabei ist in der PDF-Version das Wort "Sonstiges" zu streichen und durch die Bezeichnung der jeweiligen Facharztbezeichnung bzw. Zusatz-Weiterbildung zu ersetzen. In der Datenbankversion dagegen kann die krankenhausindividuelle Bezeichnung in ein eigenes Bezeichnungsfeld eingetragen werden.

Zu jeder Facharztbezeichnung bzw. Zusatz-Weiterbildung können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung gemacht werden. Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 1000 Zeichen pro Zelle der Tabelle (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

B-[X].11.2 Pflegepersonal

  Anzahl Ausbildungsdauer Kommentar/Erläuterung
Gesundheits- und Krankenpfleger und Gesundheits- und Krankenpflegerinnen ... Vollkräfte 3 Jahre  
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen ... Vollkräfte 3 Jahre  
Altenpfleger und Altenpflegerinnen ... Vollkräfte 3 Jahre  
Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen ... Vollkräfte 2 Jahre  
Krankenpflegehelfer und Krankenpflegehelferinnen ... Vollkräfte 1 Jahr  
Pflegehelfer und Pflegehelferinnen ... Vollkräfte ab 200 Std. Basiskurs  
Entbindungspfleger und Hebammen ... Personen 3 Jahre  
Operationstechnische Assistenten und Operationstechnische Assistentinnen ... Vollkräfte 3 Jahre  
("Sonstiges")
z.B. ausländische oder akademische Abschlüsse
     


Ausfüllhinweis:

Die Angaben zur personellen Ausstattung zum Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahrs sind verpflichtend. Organisationseinheiten/Fachabteilungen, denen kein pflegerisches Personal zuzuordnen ist, geben in der PDF-Version "trifft nicht zu"/"entfällt" an.

Die pflegerischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind jeweils in der Zeile zu zählen, die ihrer höchsten Qualifikation entspricht.

Zusätzlich können weitere Angaben unter "Sonstiges" gemacht werden, um beispielsweise akademische oder ausländische Abschlüsse anzugeben. An dieser Stelle sind auch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einzutragen, die ausschließlich einen akademischen Abschluss in der Pflege haben und vor Ort in der Fachabteilung eingesetzt sind. Dabei ist in der PDF-Version das Wort "Sonstiges" zu streichen und durch den jeweiligen Abschluss zu ersetzen. In der Datenbankversion dagegen kann der jeweilige Abschluss in ein eigenes Bezeichnungsfeld eingetragen werden. "Sonstiges" kann mehrfach angegeben werden.

Fachweiterbildungen und Zusatzqualifikationen können in den entsprechenden Tabellen angegeben werden.

Bei der Darstellung des Pflegepersonals ist nur das in den Organisationseinheiten/Fachabteilungen eingesetzte Pflegepersonal, d. h. nicht die Mitglieder der Pflegedienstleitung, der Verwaltung, des Qualitätsmanagements oder der innerbetrieblichen Krankentransporte, zu berücksichtigen. Bei einer interdisziplinär belegten Station, d. h. einer Station, auf der Patienten oder Patientinnen mehrerer Organisationseinheiten bzw. Fachabteilungen liegen (z.B. interdisziplinäre Intensivstation) und die nicht als eigene Organisationseinheit/Fachabteilung dargestellt wird, erfolgt die Darstellung des Personals anteilsmäßig bezogen auf die jeweilige Organisationseinheit bzw. Fachabteilung. Pflegerisches Personal, das in der direkten Patientenversorgung tätig ist, jedoch in keiner eigenen Organisationseinheit/Fachabteilung dargestellt wird (z.B. "OP-Personal" oder "Personal der Radiologie"), kann einer passenden Fachabteilung zugeordnet oder in A-14.2 eingetragen werden. Das Personal aus Organisationseinheiten bzw. Fachabteilungen kooperierender Krankenhäuser ist nicht auszuweisen.

Sofern der Organisationseinheit/Fachabteilung Auszubildende der Gesundheits- und Krankenpflege und Krankenpflegehilfe zugeordnet sind, werden diese nicht in die Anzahl der Vollkräfte eingerechnet. Sie können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" zur jeweiligen Berufsgruppe angegeben werden.

Für die Angabe in Vollkräften erfolgt eine Zusammenfassung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten zu Vollzeitäquivalenten, indem die für jeden Beschäftigten oder jede Beschäftigte vereinbarten Wochen-, Monats- oder Jahresarbeitsstunden addiert und durch die von einer vollzeitbeschäftigten Person gemäß jeweiligem Tarifvertrag zu erbringenden Wochen-, Monats- oder Jahresarbeitsstunden dividiert werden. Zum Beispiel ergeben

  • 2 Halbzeitbeschäftigte mit jeweils 19,25 Wochenstunden = 38,5 Wochenstunden = dividiert durch 38,5 Wochenstunden je vollzeitbeschäftigter Person = 1 Vollkraft (Vollzeitäquivalent),
  • 1 Vollzeitkraft mit 39 Wochenstunden und 2 Halbzeitkräfte mit jeweils 19,5 Wochenstunden = 78 Wochenstunden = dividiert durch 39 Wochenstunden je vollzeitbeschäftigter Person = 2 Vollkräfte (Vollzeitäquivalente),
  • 3 Teilzeitkräfte mit jeweils 15 Wochenstunden = 45 Wochenstunden = dividiert durch 40 Wochenstunden je vollzeitbeschäftigter Person = gerundet 1,1 Vollkräfte (Vollzeitäquivalente).

Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 1000 Zeichen pro Zelle der Tabelle (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

Pflegerische Fachexpertise der Abteilung

Nr. Anerkannte Fachweiterbildung/zusätzlicher akademischer Abschluss Kommentar/Erläuterung
PQ04 Intensivpflege und Anästhesie  
... ...  
PQ00 ("Sonstiges")  


Nr. Zusatzqualifikation Kommentar/Erläuterung
ZP01 Notaufnahme  
... ...  
ZP00 ("Sonstiges")  


Ausfüllhinweis:

In den Tabellen "Pflegerische Fachexpertise der Abteilung" sollen die pflegebezogenen anerkannten Fachweiterbildungen/zusätzlichen akademischen Abschlüsse und Zusatzqualifikationen, die auf einer pflegerischen Ausbildung beruhen, gemäß den Auswahllisten in Anhang 2 angegeben werden. Es soll hier nicht die Anzahl der Qualifikationen, sondern nur deren Vorliegen in der Abteilung (als Expertise) angegeben werden.

Die Nummern PQ00 bzw. ZP00 für "Sonstiges" können mehrfach angegeben werden, um zusätzliche Fachweiterbildungen/zusätzliche akademische Abschlüsse und Zusatzqualifikationen darzustellen. Dabei ist in der PDF-Version das Wort "Sonstiges" zu streichen und durch die Bezeichnung der jeweiligen Fachweiterbildung bzw. Zusatzqualifikation zu ersetzen. In der Datenbankversion dagegen kann die Angabe des einzelnen Krankenhauses in ein eigenes Bezeichnungsfeld eingetragen werden.

Zu jeder Fachweiterbildung/jedem zusätzlichen akademischen Abschluss bzw. Zusatzqualifikation können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung gemacht werden. Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 1000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

B-[X].11.3 Spezielles therapeutisches Personal

Für die Organisationseinheit/Fachabteilung steht folgendes spezielles therapeutisches Personal zur Verfügung:

Nr. Spezielles therapeutisches Personal Anzahl Kommentar/Erläuterung
SPO4 Diätassistent und Diätassistentin ... Vollkräfte  
... ...    
SP00 ("Sonstiges")    


Ausfüllhinweis:

Die entsprechenden Personalqualifikationen sind aus der Auswahlliste (Anhang 2) auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen.

Die Nummer SP00 für "Sonstiges" kann mehrfach angegeben werden, um zusätzliches therapeutisches Personal darzustellen. Dabei ist in der PDF-Version das Wort "Sonstiges" zu streichen und durch die Bezeichnung des therapeutischen Personals zu ersetzen. In der Datenbankversion dagegen kann krankenhausindividuelles spezielles therapeutisches Personal in ein eigenes Bezeichnungsfeld eingetragen werden.

Der Schwerpunkt soll dabei auf Berufsgruppen liegen, die direkt an der Therapie beteiligt sind. Zu jeder Berufsgruppe des therapeutischen Personals können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung, z.B. zum Ausbildungsstand, gemacht werden.

Für die Angabe in Vollkräften erfolgt eine Zusammenfassung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten zu Vollzeitäquivalenten, indem die für jeden Beschäftigten oder jede Beschäftigte vereinbarten Wochen-, Monats- oder Jahresarbeitsstunden addiert und durch die von einer vollzeitbeschäftigten Person gemäß jeweiligem Tarifvertrag zu erbringenden Wochen-, Monats- oder Jahresarbeitsstunden dividiert werden. Zum Beispiel ergeben

  • 2 Halbzeitbeschäftigte mit jeweils 19,25 Wochenstunden = 38,5 Wochenstunden = dividiert durch 38,5 Wochenstunden je vollzeitbeschäftigter Person = 1 Vollkraft (Vollzeitäquivalent),
  • 1 Vollzeitkraft mit 39 Wochenstunden und 2 Halbzeitkräfte mit jeweils 19,5 Wochenstunden = 78 Wochenstunden = dividiert durch 39 Wochenstunden je vollzeitbeschäftigter Person = 2 Vollkräfte (Vollzeitäquivalente),
  • 3 Teilzeitkräfte mit jeweils 15 Wochenstunden = 45 Wochenstunden = dividiert durch 40 Wochenstunden je vollzeitbeschäftigter Person = gerundet 1,1 Vollkräfte (Vollzeitäquivalente).

Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 1000 Zeichen pro Zelle der Tabelle (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

C. Qualitätssicherung

C-1 Teilnahme an der externen vergleichenden Qualitätssicherung nach § 137 SGB V

Ausfüllhinweis:

Für die Datenbankversion erfolgt die Übermittlung der Angaben zu C-1.1.[Y] und der Angaben zu C-1.2.[Z] für die Indikatoren des Anhangs 3 direkt durch die auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen. Hierfür übermitteln die auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen die genannten Angaben nach Abschluss des Strukturierten Dialogs (31. Oktober laut Beschluss des G-BA vom 18. Dezember 2008) tabellarisch an das Krankenhaus zur Fehlerprüfung und Kommentierung. In diesem Zusammenhang ist auch die Zuordnung der Auswertungen von den auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen zu Institutionskennzeichen und Standortnummer(n) des Krankenhauses vorzunehmen, um eine eindeutige Zusammenführung der Berichtsteile zu ermöglichen. Fehlerprüfung, Kommentierung und Rückmeldung an die auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen erfolgen spätestens bis zum 30. November des Erstellungsjahrs. Die auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen übermitteln in der Zeit vom 15. November bis 31. Dezember des Erstellungsjahrs krankenhausbezogen die fehlergeprüften und kommentierten Daten an die Annahmestelle gemäß den in Anhang I definierten Vorgaben.

Bis zum 31. Dezember können die Krankenhäuser darüber hinaus eine um das Kapitel C-1 ergänzte PDF-Version an die Annahmestellen übermitteln. Die Daten der auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen sind dabei unverändert in die PDF-Version aufzunehmen.

C-1.1.[Y] Erbrachte Leistungsbereiche/Dokumentationsrate für:

(z.B. Krankenhaus, Standort, Betriebsstätte, Fachabteilung/Organisationseinheit)

[Datenbankversion für die auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen]

Leistungsbereich Fallzahl Dokumentationsrate (%) Kommentar/Erläuterung des Krankenhauses
Ambulant erworbene Pneumonie      
Aortenklappenchirurgie, isoliert      
Cholezystektomie      
Pflege: Dekubitusprophylaxe      
Geburtshilfe      
Gynäkologische Operationen      
Herzschrittmacher-Aggregatwechsel      
Herzschrittmacher-Implantation      
Herzschrittmacher-Revision/ -Systemwechsel/-Explantation      
Herztransplantation      
Hüft-Endoprothesen-Erstimplantation      
Hüft-Endoprothesenwechsel und -komponentenwechsel      
Hüftgelenknahe Femurfraktur      
Karotis-Rekonstruktion      
Knie-Totalendoprothesen-Erstimplantation      
Knie-Endoprothesenwechsel und -komponentenwechsel      
Kombinierte Koronar- und Aortenklappenchirurgie      
Koronarangiographie und perkutane Koronarintervention (PCI)      
Koronarchirurgie, isoliert      
Mammachirurgie      
Lebertransplantation      
Leberlebendspende      
Nierentransplantation      
Nierenlebendspende      
Lungen- und Herz-Lungentransplantation      
Pankreas- und Pankreas-Nierentransplantation      
Neonatologie      
Implantierbare Defibrillatoren-Implantation      
Implantierbare Defibrillatoren-Aggregatwechsel      
Implantierbare Defibrillatoren-Revision/Systemwechsel/ Explantation      


Ausfüllhinweis:

Sofern das Krankenhaus an den Maßnahmen der verpflichtenden externen Qualitätssicherung (Verfahren gemäß QSKH-Richtlinie) teilnimmt, ist hier anzugeben, wie hoch die Fallzahl der erbrachten dokumentationspflichtigen Leistungen (Soll) und die Dokumentationsrate im Krankenhaus je Leistungsbereich im Berichtsjahr war. Für Leistungsbereiche mit Fallzahlen < 5 ist keine Fallzahl anzugeben. In der PDF-Version ist stattdessen die Angabe "< 5" zu machen.

Es sollen nur die tatsächlich erbrachten Leistungen angegeben werden. Die nicht benötigten Felder sollen ggf. gelöscht werden. Sofern das Krankenhaus keine Leistungen erbringt, die eine Teilnahme am Verfahren gemäß QSKH-Richtlinie gestatten, ist in der PDF-Version unter C-1.1.[Y] ein entsprechender Satz aufzunehmen, z.B. "Das Krankenhaus erbringt keine Leistungen, die eine Teilnahme an den Maßnahmen der verpflichtenden externen Qualitätssicherung ermöglichen."

Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 1000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

Gemäß der Systematik des Verfahrens können in einigen Leistungsbereichen Dokumentationsraten von über 100 % erreicht werden. Da die Angabe von Dokumentationsraten von über 100 % mit einer vollständigen Dokumentation gleichzusetzen und für den Laien schwer verständlich ist, ist in diesem Fall "100,0 %" einzutragen.

Für die drei herzchirurgischen Leistungsbereiche 1) isolierte Aortenklappenchirurgie, 2) kombinierte Koronar- und Aortenklappenchirurgie und 3) isolierte Koronarchirurgie ist nur die gemeinsame Gesamtdokumentationsrate und keine Fallzahl anzugeben. In diesem Fall ist folgende Fußnote in der PDF-Version aufzunehmen: "Für die Leistungsbereiche isolierte Aortenklappenchirurgie, kombinierte Koronar- und Aortenklappenchirurgie und isolierte Koronarchirurgie wird nur eine Gesamtdokumentationsrate berechnet."

Folgende Fälle sind für die Darstellung der erbrachten Leistungsbereiche und Dokumentationsraten zu unterscheiden:

  • Im Regelfall wird für jedes Krankenhaus eine Dokumentationsrate je Leistungsbereich errechnet, die in der Tabelle anzugeben ist.
  • Hat ein Krankenhaus mehrere Standorte, für die jeweils ein eigenständiger Qualitätsbericht zu erstellen ist, sind die Dokumentationsraten im Qualitätsbericht des Standorts anzugeben, der die Leistungen aus dem Leistungsbereich erbracht hat.
  • Liegt für mehrere Standorte, für die jeweils ein eigenständiger Qualitätsbericht zu erstellen ist, nur eine gemeinsame Dokumentationsrate je Leistungsbereich vor (z.B. bei Erstellung eigenständiger Qualitätsberichte für mehrere Standorte eines Krankenhauses, die alle die Leistungen aus dem Leistungsbereich erbringen), ist diese gemeinsame Dokumentationsrate für jeden Standort in der Tabelle anzugeben und darauf im Feld "Kommentar/Erläuterung" hinzuweisen.
  • Liegen für ein Krankenhaus mehrere Dokumentationsraten je Leistungsbereich vor (z.B. bei Zusammenfassung verschiedener nicht eigenständiger Standorte in einem Qualitätsbericht eines Krankenhauses oder Vorhandensein verschiedener Fachabteilungen/Organisationseinheiten mit eigener Auswertung), ist C-1.1.[Y] mehrfach anzugeben. In der Überschrift ist dabei kenntlich zu machen, auf welchen Standort oder welche Fachabteilung/Organisationseinheit sich die dargestellte Dokumentationsrate bezieht. Die Organisationseinheit, auf die sich die Angaben beziehen, ist in der Überschrift jeweils zu nennen. Für [Y] ist eine fortlaufende Nummerierung einzufügen.

C-1.2.[Z] Ergebnisse für Qualitätsindikatoren aus dem Verfahren gemäß QSKH-RL für:

(z.B. Krankenhaus, Standort, Betriebsstätte, Fachabteilung/Organisationseinheit)

[Datenbankversion für die auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen]

1 2 3 4 5 6 7 8 9
Leistungsbereich Qualitätsindikator/ Qualitätskennzahl Bewertung durch Strukt. Dialog Vertrauensbereich Ergebnis
(Einheit)
Zähler/
Nenner
Referenzbereich (bundesweit) Kommentar/ Erläuterung der auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen Kommentar/ Erläuterung des Krankenhauses
                 
                 


Ausfüllhinweis:

Die im Folgenden beschriebene Darstellung der Qualitätsindikatoren und ihrer Ergebnisse bezieht sich ausschließlich auf diejenigen Leistungsbereiche, die vom Krankenhaus erbracht und unter C-1.1.[Y] aufgeführt wurden.

Die Darstellung der Qualitätsindikatoren erfolgt in der PDF-Version in der dargestellten Tabelle und in der Datenbankversion mit den in die

Tabelle einzufügenden krankenhausindividuellen Informationen gemäß Anhang 1. Dabei ist Folgendes in der PDF-Version zu beachten:

  • In der PDF-Version ist in der Spalte 1 "Leistungsbereich" eine jeweils laienverständliche Bezeichnung - wenn vorhanden - vom Leistungsbereich (siehe www.sqg.de) zu übernehmen. Wenn keine laienverständlichen Bezeichnungen vorhanden sind, ist die Bezeichnung des Leistungsbereichs aus den Tabellen in Anhang 3 zu übernehmen.
  • In der Spalte 2 "Qualitätsindikator/Qualitätskennzahl" ist die eindeutige Bezeichnung aus den Tabellen in Anhang 3 zu übernehmen.
  • In der Spalte 3 "Bewertung durch Strukt. Dialog" ist die Bewertung des Strukturierten Dialogs verpflichtend darzustellen. Aus folgender Liste ist die zutreffende Zahl (und optional der zugehörige Text) einzutragen:
0 = der Strukturierte Dialog ist noch nicht abgeschlossen. Derzeit ist noch keine Einstufung der Ergebnisse möglich.

1 = Das Ergebnis wird nach Abschluss des Strukturierten Dialogs als qualitativ unauffällig eingestuft.

2 = Das Ergebnis wird nach Abschluss des Strukturierten Dialogs als qualitativ unauffällig eingestuft. Die Ergebnisse werden im Verlauf besonders kontrolliert.

3 = Das Ergebnis wird nach Abschluss des Strukturierten Dialogs als qualitativ auffällig eingestuft.

4 = Das Ergebnis wird nach Abschluss des Strukturierten Dialogs als emeut qualitativ auffällig eingestuft.

5 = Das Ergebnis wird bei mangelnder Mitwirkung am Stnikturierten Dialog als qualitativ auffällig eingestuft.

(6 = nicht besetzt)

(7 = nicht besetzt)

8 = Das Ergebnis st unauffällig. Es ist kein Strukturierter Dialog erforderlich.

9 = Sonstiges (im Kommentar erläutert)

(10 = nicht besetzt)

(11 = nicht besetzt)

(12 = nicht besetzt)

13 = Das Ergebnis wird nach Abschluss des Strukturierten Dialogs wegen fehlerhafter Dokumentation als qualitativ auffällig eingestuft.

14 = Das Ergebnis wird nach Abschluss des Strukturierten Dialogs wegen fehlerhafter Dokumentation als erneut qualitativ auffällig eingestuft. In der PDF-Version ist diese die Spalte 3 erläuternde Liste für den Leser und die Leserin am Ende des Abschnitts C-1.2 einzufügen.

  • In der Spalte 4 "Vertrauensbereich" ist das Ergebnis des Krankenhauses für diesen Qualitätsindikator als 95 %-Vertrauensbereich einzutragen. In der Spalte 5 "Ergebnis" ist das Ergebnis des Krankenhauses für diesen Qualitätsindikator einzutragen. In der PDF-Version ist zusätzlich ggf. die Einheit anzugeben.
  • In der Spalte 6 "Zähler/Nenner" ist das Ergebnis des Krankenhauses als Zähler (= Anzahl der Patienten und Patientinnen, für die die Kennzahl zutrifft) und Nenner (= Anzahl der Patienten und Patientinnen, für die die Kennzahl untersucht wurde) einzutragen. Aus Datenschutzgründen ist hier keine Angabe zu machen, wenn der Zähler 1-5 oder der Nenner 5 sind.
  • In der Spalte 7 "Referenzbereich" ist der bundesweite Referenzbereich für diesen Qualitätsindikator, ggf. unter Angabe der Einheit, einzutragen. Wurde auf Bundesebene kein Referenzbereich festgelegt, ist "nicht festgelegt" einzutragen.
  • In der Spalte 8 "Kommentar/Erläuterung der auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen" ist die über die kodierte Bewertung in Spalte 3 hinausgehende Kommentierung der auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen zum Ergebnis des Strukturierten Dialogs als Freitext bis zu einem Zeichenumfang von 1000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) aufzunehmen, soweit ein Strukturierter Dialog durchgeführt wurde und eine solche Bewertung vorliegt.
  • In der Spalte 9 "Kommentar/Erläuterung des Krankenhauses" können ergänzende Informationen des Krankenhauses bis zu einem Zeichenumfang von 1000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) aufgenommen werden. An dieser Stelle kann auch zum Vergleich der Bundes- oder Landesdurchschnitt für diesen Qualitätsindikator dargestellt werden oder können Hinweise auf weiterführende Informationen an anderer Stelle, z.B. Links auf die eigene Homepage, aufgenommen werden.

Aus methodischen Gründen sind nicht in jedem Fall Daten für alle Qualitätsindikatoren unter C-1.2 für die Spalten 4 und 6 vorhanden. In diesem Fall ist in der PDF-Version "trifft nicht zu" oder "entfällt" einzutragen.

PDF-Version:

Falls für einen vom Krankenhaus erbrachten Leistungsbereich für eine Qualitätskennzahl von den auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen kein Ergebnis berechnet wurde (z.B. auf Grund geringer Fallzahl), wird in der PDF-Version im entsprechenden Feld der Spalte 3 [Bewertung durch Strukturierten Dialog] die Zahl 9 "Sonstiges" eingetragen und im entsprechenden Feld der Spalte 8 [Kommentar/Erläuterung der auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen] zusätzlich der folgende Eintrag vorgenommen: "Ein Ergebnis wurde von den auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen nicht berechnet." Die Felder der Spalten 4, 5 und 6 bleiben in diesem Fall leer.

Datenbankversion:

Die Angaben zu Ergebnis, Zähler, Nenner und Vertrauensbereich entfallen ebenfalls. Als Kommentar der beauftragten Stelle wird wie in der PDF-Version übermittelt: "Ein Ergebnis wurde von den auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen nicht berechnet".

PDF-Version:

Wenn bei einer bestimmten Qualitätskennzahl eines Leistungsbereichs, der vom Krankenhaus erbracht und unter C-1.1.[Y] aufgeführt wird, keine Fälle vorliegen, wird in der PDF-Version im entsprechenden Feld der Spalte 3 [Bewertung durch Strukturierten Dialog] die Zahl 9 "Sonstiges" eingetragen und im entsprechenden Feld der Spalte 8 [Kommentar/Erläuterung der auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen] zusätzlich der folgende Eintrag vorgenommen: "Das Krankenhaus hat in diesem Qualitätsindikator kein Ergebnis, da solche Fälle im Krankenhaus nicht aufgetreten sind." Die Felder der Spalten 4, 5 und 6 bleiben in diesem Fall leer.

Bsp.: Hat ein Krankenhaus im Leistungsbereich Geburtshilfe keine Fälle mit Frühgeburten, kann für das Krankenhaus beim Qualitätsindikator "Anwesenheit eines Pädiaters bei Frühgeborenen" auch kein Ergebnis vorliegen.

Datenbankversion:

Die Angaben zu Ergebnis, Zähler, Nenner und Vertrauensbereich entfallen ebenfalls. Als Kommentar der beauftragten Stelle wird wie in der PDF-
Version übermittelt: "Das Krankenhaus hat in diesem Qualitätsindikator kein Ergebnis, da solche Fälle im Krankenhaus nicht aufgetreten sind".

Abweichend davon ist für diejenigen Qualitätsindikatoren, für die noch keine Bewertung durch den Strukturierten Dialog vorliegt, die Spalte 3 mit "0" auszufüllen und eine Darstellung der Ergebnisse an dieser Stelle ausgeschlossen. Die Spalten 4 bis 7 sind deshalb wegzulassen.

Folgende Fälle sind für die Darstellung der Ergebnisse aus dem Verfahren gemäß QSKH-RL zu unterscheiden:

  1. Im Regelfall wird für jedes Krankenhaus eine Auswertung je Qualitätsindikator übermittelt, die in der Tabelle anzugeben ist.
  2. Hat ein Krankenhaus mehrere Standorte, für die jeweils ein eigenständiger Qualitätsbericht zu erstellen ist, sind die Auswertungen der Qualitätsindikatoren im Qualitätsbericht des Standorts anzugeben, für den die Auswertung vorgenommen wurde.
  3. Liegt für mehrere Standorte, für die jeweils ein eigenständiger Qualitätsbericht zu erstellen ist, nur eine gemeinsame Auswertung je Qualitätsindikator vor (z.B. bei Erstellung eigenständiger Qualitätsberichte für mehrere Standorte eines Krankenhauses, die alle die Leistungen aus dem Leistungsbereich erbringen), ist diese gemeinsame Auswertung für jeden Standort in der Tabelle anzugeben und darauf im Feld "Kommentar/Erläuterung" des Krankenhauses (Spalte 9) hinzuweisen.
  4. Liegen für ein Krankenhaus mehrere Auswertungen je Qualitätsindikator vor (z.B. bei Zusammenfassung verschiedener nicht eigenständiger Standorte in einem Qualitätsbericht eines Krankenhauses oder Vorhandensein verschiedener Fachabteilungen/Organisationseinheiten mit eigener Auswertung), kann C-1.2.[Z] mehrfach angegeben werden. In der Überschrift ist dabei jeweils kenntlich zu machen, auf welchen Standort oder welche Fachabteilung/Organisationseinheit sich die dargestellte Auswertung bezieht. Die Organisationseinheit, auf die sich die Angaben beziehen, ist in der Überschrift jeweils zu nennen. Für [Z] ist eine fortlaufende Nummerierung einzufügen.


Ausfüllhinweis:

Die Darstellung der Qualitätsindikatoren aus dem Verfahren gemäß QSKH-RL berücksichtigt, inwieweit Qualitätsindikatoren zur Veröffentlichung geeignet sind (aus Tabellen A, B oder C des Anhangs 3) und die Bewertung durch den Strukturierten Dialog bereits vorliegt (I.) bzw. noch nicht vorliegt (II.).

Datenbankversion vs. PDF-Version

Für die Veröffentlichung in der von den auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen direkt an die Annahmestelle übermittelten Daten gilt deshalb Folgendes:

Datenbankversion

der auf Bundes-/Landesebene beauftragten Stellen

1
Leistungs- bereich
2
Kennzahl-ID
3
Bewertung durch Sinkt. Dialog
4 Vertrauensbereich

5
Ergebnis (Einheit)

6
Zähler/Nenner

7
Referenzbereich (bundesweit)
8
Kommentar/ Erläuterung der auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen
9
Kommentar/ Erläuterung des Krankenhauses
I. Qualitätsindikatoren, deren Ergebnisse keiner Bewertung durch den Strukturierten Dialog bedürfen oder für die eine Bewertung durch den Strukturierten Dialog bereits vorliegt
Qualitätsindikatoren, die vom G-BA als uneingeschränkt zur Veröffentlichung geeignet bewertet wurden
(Tabelle A)
Nicht in Datenbankversion zu übermitteln, ergibt sich aus Kennzahl Verpflichtend Verpflichtend Verpflichtend Nicht in Datenbankversion zu übermitteln, ist bundesweit vorgegeben Verpflichtend Freiwillige
Ergänzung
Vom G-BA eingeschränkt zur Veröffentlichung empfohlene Qualitätsindikatoren/Qualitätsindikatoren mit eingeschränkter methodischer Eignung (Tabelle B) Nicht in Datenbankversion zu übermitteln, ergibt sich aus Kennzahl Veröffentlichung empfohlen Bei freiwilliger Veröffentlichung anzugeben Bei freiwilliger Veröffentlichung anzugeben Nicht in Datenbankversion zu übermitteln, ist bundesweit vorgegeben Bei freiwilliger Veröffentlichung anzugeben Freiwillige
Ergänzung
Vom G-BA nicht zur Veröffentlichung empfohlene Qualitätsindikatoren (Tabelle C) Keine Übermittlung durch die auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen an Annahmestelle
II. Qualitätsindikatoren, bei denen die Bewertung der Ergebnisse im Strukturierten Dialog noch nicht abgeschlossen ist und deren Ergebnisse daher für einen Vergleich noch nicht geeignet sind

Eine Veröffentlichung der Ergebnisse ist an dieser Stelle ausgeschlossen, um Fehlinterpretationen und Falschinformationen zu verhindern.

Qualitätsindikatoren, die vom G-BA als uneingeschränkt zur Veröffentlichung geeignet bewertet wurden
(Tabelle A)
Nicht in Datenbankversion zu übermitteln, ergibt sich aus Kennzahl Verpflichtend Verpflichtend Keine Veröffentlichung, deshalb keine Datenübermittlung Nicht in Datenbankversion zu übermitteln, ist bundesweit vorgegeben Keine Veröffentlichung, deshalb keine Datenübermittlung Freiwillige
Ergänzung
Vom G-BA eingeschränkt zur Veröffentlichung empfohlene Qualitätsindikatoren/Qualitätsindikatoren mit eingeschränkter methodischer Eignung (Tabelle B) Nicht in Datenbankversion zu übermitteln, ergibt sich aus Kennzahl Veröffentlichung empfohlen Bei freiwilliger Veröffentlichung anzugeben Keine Veröffentlichung, deshalb keine Datenübermittlung Nicht in Datenbankversion zu übermitteln, ist bundesweit vorgegeben Keine Veröffentlichung, deshalb keine Datenübermittlung Freiwillige
Ergänzung
Vom G-BA nicht zur Veröffentlichung empfohlene Qualitätsindikatoren (Tabelle C) Keine Veröffentlichung, deshalb keine Datenübermittlung
               
               

Für die Veröffentlichung in der PDF-Version gilt deshalb Folgendes:

PDF-Version 1
Leistungsbereich
2 Qualitätsindikator/Qualitätskennzahl 3
Bewertung durch Strukt. Dialog
4
Vertrauensbereich

5
Ergebnis
(Einheit)

6
Zähler/Nenner

7
Referenzbereich (bundesweit)
8
Kommentar/ Erläuterung der auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen
9
Kommentar/ Erläuterung des Krankenhauses
I. Qualitätsindikatoren, deren Ergebnisse keiner Bewertung durch den Strukturierten Dialog bedürfen oder für die eine Bewertung durch den Strukturierten Dialog bereits vorliegt
Qualitätsindikatoren, die vom G-BA als uneingeschränkt zur Veröffentlichung geeignet bewertet wurden
(Tabelle A)
Freiwillige
Ergänzung
Bei freiwilliger Veröffentlichung anzugeben Bei freiwilliger Veröffentlichung anzugeben Bei freiwilliger Veröffentlichung anzugeben Bei freiwilliger Veröffentlichung anzugeben Bei freiwilliger Veröffentlichung anzugeben Freiwillig
Vom G-BA eingeschränkt zur Veröffentlichung empfohlene Qualitätsindikatoren/Qualitätsindikatoren mit eingeschränkter methodischer Eignung (Tabelle B) Freiwillige
Ergänzung
Bei freiwilliger Veröffentlichung anzugeben Bei freiwilliger Veröffentlichung anzugeben Bei freiwilliger Veröffentlichung anzugeben Bei freiwilliger Veröffentlichung anzugeben Bei freiwilliger Veröffentlichung anzugeben Freiwillig
Vom G-BA nicht zur Veröffentlichung empfohlene Qualitätsindikatoren (Tabelle C) Freiwillige
Ergänzung
Bei freiwilliger Veröffentlichung anzugeben Bei freiwilliger Veröffentlichung anzugeben Bei freiwilliger Veröffentlichung anzugeben Bei freiwilliger Veröffentlichung anzugeben Bei freiwilliger Veröffentlichung anzugeben Freiwillig
II. Qualitätsindikatoren, bei denen die Bewertung der Ergebnisse im Strukturierten Dialog noch nicht abgeschlossen ist und deren Ergebnisse daher für einen Vergleich noch nicht geeignet sind Eine Veröffentlichung der Ergebnisse ist an dieser Stelle ausgeschlossen, um Fehlinterpretationen und Falschinformationen zu verhindern.
Qualitätsindikatoren, die vom G-BA als uneingeschränkt zur Veröffentlichung geeignet bewertet wurden
(Tabelle A)
Freiwillige
Ergänzung
Bei freiwilliger Veröffentlichung anzugeben Bei freiwilliger Veröffentlichung anzugeben Keine Veröffentlichung, deshalb keine Datenübermittlung Keine Veröffentlichung, deshalb keine Datenübermittlung Keine Veröffentlichung, deshalb keine Datenübermittlung Freiwillig
Vom G-BA eingeschränkt zur Veröffentlichung empfohlene Qualitätsindikatoren/Qualitätsindikatoren mit eingeschränkter methodischer Eignung (Tabelle B) Freiwillige
Ergänzung
Bei freiwilliger Veröffentlichung anzugeben Bei freiwilliger Veröffentlichung anzugeben Keine Veröffentlichung, deshalb keine Datenübermittlung Keine Veröffentlichung, deshalb keine Datenübermittlung Keine Veröffentlichung, deshalb keine Datenübermittlung Freiwillig
Vom G-BA nicht zur Veröffentlichung empfohlene Qualitätsindikatoren (Tabelle C) Freiwillige
Ergänzung
Bei freiwilliger Veröffentlichung anzugeben Bei freiwilliger Veröffentlichung anzugeben Keine Veröffentlichung, deshalb keine Datenübermittlung Keine Veröffentlichung, deshalb keine Datenübermittlung Keine Veröffentlichung, deshalb keine Datenübermittlung Freiwillig

C-2 Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht gemäß § 112 SGB V

[Datenbankversion]

[ ] Über § 137 SGB V hinaus ist auf Landesebene keine verpflichtende Qualitätssicherung vereinbart.

[ ] Über § 137 SGB V hinaus ist auf Landesebene eine verpflichtende Qualitätssicherung vereinbart. Gemäß seinem Leistungsspektrum nimmt das Krankenhaus an folgenden Qualitätssicherungsmaßnahmen (Leistungsbereiche) teil:

Leistungsbereich Kommentar/Erläuterung
z.B. Neonatalerhebung  
...  


Ausfüllhinweis:

Die Leistungsbereiche sind der Auswahlliste zu C-2 (Anhang 2) zu entnehmen.

Es bestehen möglicherweise ergänzende verpflichtende Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 112 SGB V auf der Landesebene. Hier gibt das Krankenhaus zunächst an, ob auf der Landesebene über die nach § 137 SGB V verpflichtenden Qualitätssicherungsmaßnahmen hinaus landesspezifische, verpflichtende Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß Anhang 2 (Auswahllisten) vereinbart wurden. Sollte dies der Fall sein, so listet das Krankenhaus die Leistungsbereiche im Weiteren auf und kann zu jedem Leistungsbereich einen Kommentar oder eine Erläuterung (Zeichenbegrenzung: 1000 Zeichen einschließlich Leerzeichen) hinzufügen. Die Angabe beschränkt sich auf Leistungsbereiche, an denen das Krankenhaus teilnimmt. Nimmt das Krankenhaus nicht an den ergänzenden verpflichtenden Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 112 SGB V auf der Landesebene teil, so ist hier der Hinweis "trifft nicht zu"/"entfällt" aufzunehmen.

Die Teilnahme an freiwilligen externen Qualitätssicherungsmaßnahmen kann unter C-4 eingetragen werden.

C-3 Qualitätssicherung bei Teilnahme an Disease-Management-Programmen (DMP) nach § 137f SGB V

[Datenbankversion]

Gemäß seinem Leistungsspektrum nimmt das Krankenhaus an folgenden DMP teil:

DMP Kommentar/Erläuterung
Diabetes mellitus Typ 1  
Diabetes mellitus Typ 2  
Brustkrebs  
Koronare Herzkrankheit (KHK)  
Modul Chronische Herzinsuffizienz (bei KHK)  
Asthma bronchiale  
Chronische obstruktive Lungenerkrankung (COPD)  


Ausfüllhinweis:

Disease-Management-Programme, an denen das Krankenhaus nicht teilnimmt, sollen in der PDF-Version aus der Tabelle gelöscht werden.

Gemäß § 137f SGB V werden strukturierte Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme) entwickelt, die den Behandlungsablauf und die Qualität der medizinischen Versorgung chronisch Kranker verbessern sollen. Hierzu gehören auch in diesem Zusammenhang durchzuführende Qualitätssicherungsmaßnahmen. Unter C-3 gibt das Krankenhaus gemäß der vorgegebenen Tabelle nur die Disease-Management-Programme (DMP) an, an denen es teilgenommen hat, und kann zu jedem DMP einen Kommentar oder eine Erläuterung hinzufügen (Zeichenbegrenzung: 1000 Zeichen einschließlich Leerzeichen).

C-4 Teilnahme an sonstigen Verfahren der externen vergleichenden Qualitätssicherung

Leistungsbereich  
Bezeichnung des Qualitätsindikators  
Ergebnis  
Messzeitraum  
Datenerhebung  
Rechenregeln  
Referenzbereiche  
Vergleichswerte  
Quellenangabe zu einer Dokumentation des Qualitätsindikators bzw. des Qualitätsindikatoren-Sets mit Evidenzgrundlage  


Ausfüllhinweis:

Hier können freiwillige Verfahren der externen Qualitätssicherung (z.B. freiwillige Verfahren auf Landesebene, Verfahren der Fachgesellschaften, Nutzung von Routineabrechnungsdaten) dargestellt werden. Es sollen vor allem Verfahren, die einem datengestützten Vergleich von Krankenhäusern dienen, genannt werden (Zeichenbegrenzung: 10.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen). Qualitätsmanagementverfahren können unter D-4, D-5 sowie D-6 dargestellt werden.

Wenn Ergebnisse von sonstigen Qualitätssicherungsmaßnahmen dargestellt werden, soll das Zustandekommen der Ergebnisse verständlich und kurz erläutert werden (ggf. Link auf Homepage z.B. der Fachgesellschaft).

Da an dieser Stelle keine Rechenregeln oder Verfahren zur Risikoadjustierung vorgegeben sind, sollen die Angaben zum jeweiligen Indikator um die verwendete Rechenregel ergänzt werden (innerhalb der Tabelle oder auch zusätzlich als Freitext).

C-5 Umsetzung der Mindestmengenvereinbarung nach § 137 SGB V[Datenbankversion]

Leistungsbereich Mindestmenge Erbrachte Menge Ausnahmetatbestand Kommentar/Erläuterung
Lebertransplantation 20      
Nierentransplantation 25      
Komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus 10      
Komplexe Eingriffe am Organsystem Pankreas 10      
Stammzelltransplantation 25      
Knie-TEP 50      
Versorgung von Früh- und Neugeborenen (mit einem Geburtsgewicht < 1250 g) bei einem Krankenhaus mit ausgewiesenem Level 1 14      
Versorgung von Früh- und Neugeborenen (mit einem Geburtsgewicht 1250 g-1499 g) bei einem Krankenhaus mit ausgewiesenem Level 2 14      


Ausfüllhinweis:

Es sind nur die zutreffenden Leistungsbereiche aufzulisten.

Krankenhäuser, die Leistungsbereiche erbringen, für die gemäß der für das Berichtsjahr geltenden Mindestmengenvereinbarung (Vereinbarung nach § 137 SGB V) Mindestmengen festgelegt sind, stellen verpflichtend dar, wie hoch die erbrachte Leistungsmenge in den erbrachten Leistungsbereichen ist.


Spalte 1: Der Leistungsbereich entsprechend der Mindestmengenvereinbarung ist für das Berichtsjahr vorgegeben.
Spalte 2: Die Mindestmenge pro Krankenhaus entsprechend der im Berichtsjahr gültigen Mindestmengenvereinbarung ist vorgegeben.
Spalte 3: Hier gibt das Krankenhaus die im Berichtsjahr erbrachte Anzahl an mindestmengenrelevanten Prozeduren pro Leistungsbereich an.
Spalte 4: Hier macht das Krankenhaus Angaben zu in Anspruch genommenen Ausnahmeregelungen. Die Ausnahmetatbestände sind aus der Auswahlliste in Anhang 2 (Auswahllisten) auszuwählen.
Spalte 5: In der Spalte "Kommentar/Erläuterung" soll angegeben werden, seit wann Ausnahmetatbestände bestehen und mit welchen ergänzenden Maßnahmen gemäß § 6 der Vereinbarung nach § 137 SGB V die Versorgungsqualität sichergestellt wird (Zeichenbegrenzung: 1000 Zeichen einschließlich Leerzeichen).

C-6 Umsetzung von Beschlüssen zur Qualitätssicherung nach § 137 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V ("Strukturqualitätsvereinbarung")

[Datenbankversion]

Nr. Vereinbarung bzw. Richtlinie Kommentar/Erläuterung
CQ01 Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung bei der Indikation Bauchaortenaneurysma  
... ...  


Ausfüllhinweis:

An dieser Stelle ist die Umsetzung von Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung nach § 137 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V ("Strukturqualitätsvereinbarung") darzustellen. Die Einhaltung der in den Richtlinien vorgegebenen Mindestanforderungen an die Struktur-, Prozess- oder Ergebnisqualität ist Voraussetzung für die Erbringung bestimmter Leistungen.

Wenn Angaben gemacht werden, dann sind aus der Auswahlliste (Anhang 2) die entsprechenden Richtlinien/Vereinbarungen auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen. Bei Angaben zur Vereinbarung zur Versorgung von Früh- und Neugeborenen ist dabei die vorgehaltene Versorgungsstufe zu berücksichtigen.

Zu jeder Richtlinie/Vereinbarung können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben gemacht werden. Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 1000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

C-7 Umsetzung der Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus nach § 137 SGB V

[Datenbankversion]

  Anzahl
1. Fachärztinnen und Fachärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die der Fortbildungspflicht * unterliegen ... Personen
2. Anzahl derjenigen Fachärztinnen und Fachärzte aus Nummer 1, die einen Fünfjahreszeitraum der Fortbildung abgeschlossen haben und damit der Nachweispflicht unterliegen
[Teilmenge von Nummer 1, Nenner von Nummer 3]
... Personen
3. Anzahl derjenigen Personen aus Nummer 2, die den Fortbildungsnachweis gemäß § 3 der G-BA-Regelungen erbracht haben **
[Zähler von Nummer 2]
... Personen
*) Nach den "Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus" in der Fassung vom 19. März 2009 (siehe www.gba.de)

**) Hat eine fortbildungsverpflichtete Person zum Ende des für sie maßgeblichen Fünfjahreszeitraums ein Fortbildungszertifikat nicht vorgelegt, kann sie die gebotene Fortbildung binnen eines folgenden Zeitraumes von höchstens zwei Jahren nachholen.


Ausfüllhinweis:

An dieser Stelle ist die Umsetzung der Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung im Krankenhaus nach § 137 Absatz 3 Nummer 1 SGB V darzustellen. Die Stichtagsregelung gilt analog dem Ausfüllhinweis für A-14.

Gemäß § 2 Absatz 1 der Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus müssen fortbildungsverpflichtete Personen innerhalb von fünf Jahren an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, die nach Anerkennung entsprechend dem Fortbildungszertifikat der Ärztekammern oder der Psychotherapeutenkammern mit insgesamt 250 Fortbildungspunkten bewertet wurden.

Der Fünfjahreszeitraum beginnt für Fachärztinnen und Fachärzte gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 zum 1. Januar 2006, für die weiteren fortbildungsverpflichteten Personen zum 1. Januar 2009, daher sind in der Tabelle für Letztere vorerst keine Angaben bei den Nummern 2 und 3 zu machen.

D Qualitätsmanagement

Ausfüllhinweis:

Orientiert an der Vereinbarung gemäß § 137 Absatz 1 SGB V über die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser wird im Teil D das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement krankenhausindividuell beschrieben. Teil D ist im Unterschied zu den Teilen A bis C weniger standardisiert und gibt den Krankenhäusern Spielräume in der Themenauswahl und Themendarstellung. Konkret sollen die folgenden Themenbereiche in Teil D des Qualitätsberichts Berücksichtigung finden:

  • Qualitätspolitik
  • Qualitätsziele
  • Aufbau des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements
  • Instrumente des Qualitätsmanagements
  • Qualitätsmanagementprojekte
  • Bewertung des Qualitätsmanagements

D-1 Qualitätspolitik

Ausfüllhinweis:

Unter Qualitätspolitik sind die übergeordneten Absichten und die Ausrichtung einer Organisation zur Qualität, wie sie von der obersten Leitung (Geschäftsführung/Klinikvorstand) formell ausgedrückt wurden, zu verstehen. Generell steht die Qualitätspolitik mit der übergeordneten Politik der Organisation im Einklang und bildet den Rahmen für die Festlegung von Qualitätszielen. Qualitätsmanagementgrundsätze dienen als Grundlage für die Festlegung einer Qualitätspolitik.

In erster Linie können unter "Qualitätspolitik" folgende Inhalte aufgeführt werden:

  • Leitbild (Leitmotto) des Krankenhauses, Vision, Mission
  • Qualitätsmanagementansatz/-grundsätze des Krankenhauses mit den Elementen:
  • Patientenorientierung
  • Verantwortung und Führung
  • Mitarbeiterorientierung und -beteiligung
  • Wirtschaftlichkeit
  • Prozessorientierung
  • Zielorientierung und Flexibilität
  • Fehlervermeidung und Umgang mit Fehlern
  • kontinuierlicher Verbesserungsprozess
  • Umsetzung/Kommunikation der Qualitätspolitik im Krankenhaus (z.B. Information an Patienten und Patientinnen, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, niedergelassene Ärzte und Ärztinnen sowie die interessierte Fachöffentlichkeit)

Zeichenbegrenzung: 10000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen).

D-2 Qualitätsziele

Ausfüllhinweis:

Qualitätsziele operationalisieren die Qualitätspolitik für die einzelnen Ebenen des Krankenhauses. Sie machen den Qualitätsanspruch somit nachvollziehbar und transparent.

Hier sollen

  • strategische/operative Ziele,
  • Messung und Evaluation der Zielerreichung,
  • Kommunikation der Ziele und der Zielerreichung

dargestellt werden.

Typische Qualitätsziele in Einrichtungen des Gesundheitswesens können sich auf die Patienten- und Mitarbeiterzufriedenheit sowie weitere Prozesskennzahlen bzw. Qualitätsindikatoren mit den ihnen zugeordneten Referenzbereichen beziehen.

Zeichenbegrenzung: 10000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen).

D-3 Aufbau des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements

Ausfüllhinweis:

Hier sollen die QM-Strukturen (z.B. Organigramm/zentrales QM, Stabsstelle, Kommission, Konferenzen, berufsgruppenübergreifende Teams) und deren Einbindung in die Krankenhausleitung, die QM-Aufgaben und die dafür vorhandenen Ressourcen (personell, zeitlich, ohne Budget-Angaben) dargestellt werden.

Zeichenbegrenzung: 10000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen).

D-4 Instrumente des Qualitätsmanagements

Ausfüllhinweis:

Instrumente des Qualitätsmanagements sind kontinuierlich eingesetzte Prozesse zur Messung und Verbesserung der Qualität. Die Instrumente des Qualitätsmanagements können sowohl für das gesamte Krankenhaus als auch für einzelne Fachabteilungen/Organisationseinheiten an dieser Stelle aufgeführt werden.

Beispiele:

Interne Auditinstrumente zur Überprüfung der Umsetzungsqualität nationaler Expertenstandards (z.B. Dekubitusprophylaxe, Entlassungsmanagement, Schmerzmanagement, Sturzprophylaxe, Förderung der Harnkontinenz)

  • Beschwerdemanagement
  • Fehler- und Risikomanagement (z.B. Critical Incident Reporting System (CIRS), Maßnahmen und Projekte zur Erhöhung der Patientensicherheit)
  • Morbiditäts- und Mortalitätsbesprechungen
  • Patientenbefragungen
  • Mitarbeiterbefragungen
  • Einweiserbefragungen
  • Maßnahmen zur Patienteninformation und -aufklärung
  • Wartezeitenmanagement
  • Hygienemanagement

Zeichenbegrenzung: 20000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen).

Hier sollen u. a. auch Maßnahmen und Projekte zur Erhöhung der Patientensicherheit mit Angaben zum klinikinternen Durchdringungs- und Verbreitungsgrad dargestellt werden, wie etwa klinisches Risikomanagement/Risikoberichtssystem (z.B. CIRS), Erhöhung der Arzneitherapiesicherheit, Vermeidung von Patientenverwechslungen, Proben- oder Befund- und Eingriffsverwechslungen, Hygiene-Management, insbesondere MRSA-Management.

D-5 Qualitätsmanagementprojekte

Ausfüllhinweis:

Qualitätsmanagementprojekte sind einmalige, zeitlich begrenzte Prozesse zur Erreichung von Qualitätszielen. Sie können sowohl für das gesamte Krankenhaus als auch für einzelne Fachabteilungen/Organisationseinheiten an dieser Stelle aufgeführt werden.

Wenn möglich sollen qualitätsorientierte Projekte systematisch dargelegt werden:

  • Hintergrund des Problems
  • Ausmaß des Problems (Ist-Analyse)
  • Zielformulierung
  • Maßnahmen und deren Umsetzung
  • Evaluation der Zielerreichung

Zeichenbegrenzung: 20000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen).

D-6 Bewertung des Qualitätsmanagements

Ausfüllhinweis:

Maßnahmen zur Bewertung des Qualitätsmanagements können sowohl für das gesamte Krankenhaus als auch für einzelne Fachabteilungen/Organisationseinheiten an dieser Stelle aufgeführt werden.

Hier können z.B. dargestellt werden:

  • allgemeine Zertifizierungsverfahren
  • krankenhausspezifische Zertifizierungsverfahren
  • Excellence-Modelle
  • Peer Reviews
  • und/oder andere interne Selbstbewertungen

Das Krankenhaus hat hier die Möglichkeit, die Beteiligung an Maßnahmen zur Bewertung von Qualität bzw. des Qualitätsmanagements darzustellen. Dabei sollen die jeweiligen Maßnahmen kurz vorgestellt und ihre Bedeutung für die Versorgungsqualität und das Qualitätsmanagement hervorgehoben werden.

Zeichenbegrenzung: 10000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen).

1) Wenn eine laienverständliche Übersetzung der Diagnosebezeichnungen bundeseinheitlich vorliegt, soll diese verwendet werden.

Anhang 2
(zu Anlage 1 Qb-R)

Auswahllisten

Auswahlliste "Fachabteilungsübergreifende Versorgungsschwerpunkte des Krankenhauses" (A-8)

Nr. Fachabteilungsübergreifender Versorgungsschwerpunkt Fachabteilungen, die an dem Versorgungsschwerpunkt beteiligt sind Kommentar/ Erläuterung
VS10 Abdominalzentrum (Magen-Darm-Zentrum)    
VS11 Adipositaszentrum    
VS12 Ambulantes OP-Zentrum    
VS13 Beckenbodenzentrum    
VS01 Brustzentrum    
VS14 Diabeteszentrum    
VS15 Dialysezentrum    
VS16 Endoprothesenzentrum    
VS17 Epilepsiezentrum    
VS18 Fußzentrum    
VS19 Gefäßzentrum    
VS20 Gelenkzentrum    
VS21 Geriatriezentrum (Zentrum für Altersmedizin)    
VS22 Herzzentrum    
VS23 Inkontinenzzentrum/Kontinenzzentrum    
VS24 Interdisziplinäre Intensivmedizin    
VS25 Interdisziplinäre Tumornachsorge    
VS26 Kinderzentrum    
VS27 Kompetenzzentrum Telematik/Telemedizin    
VS28 Kopfzentrum    
VS29 Lungenzentrum    
VS30 Mukoviszidosezentrum    
VS31 Muskelzentrum    
VS32 Mutter-Kind-Zentrum    
VS33 Neurozentrum    
VS50 Operative Intensivmedizin    
VS34 Palliativzentrum    
VS51 Pankreaszentrum    
VS02 Perinatalzentrum   z.B. Betreuung von Risikoschwangerschaften
VS35 Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie    
VS36 Pneumologisch-Thoraxchirurgisches Zentrum    
VS37 Polytraumaversorgung    
VS38 Prostatazentrum    
VS39 Rheumazentrum    
VS40 Schilddrüsenzentrum    
VS41 Schlafmedizinisches Zentrum    
VS03 Schlaganfallzentrum    
VS42 Schmerzzentrum    
VS43 Thoraxzentrum    
VSO4 Transplantationszentrum    
VS05 Traumazentrum    
VS06 Tumorzentrum    
VS44 Wirbelsäulenzentrum    
VS45 Wundzentrum    
VS07 Zentrum für angeborene und erworbene Fehlbildungen    
VS46 Zentrum für Diabetes und Schwangerschaft    
VS47 Zentrum für Herz-Kreislauf-Erkrankungen    
VS48 Zentrum für Minimalinvasive Chirurgie    
VS49 Zentrum für Orthopädie und Unfallchirurgie    
VS09 Zentrum für Schwerbrandverletzte    
VS00 ("Sonstiges")    

Auswahlliste "Medizinischpflegerische Leistungsangebote" (A-9 und B-[X].3)

Nr. Medizinischpflegerisches Leistungsangebot Kommentar/Erläuterung
MP01 Akupressur z.B. Akupressurbehandlung bei Kopfschmerzen
MP02 Akupunktur  
MP03 Angehörigenbetreuung/-beratung/-seminare  
MP53 Aromapflege/-therapie  
MP54 Asthmaschulung  
MP04 Atemgymnastik/-therapie  
MP55 Audiometrie/Hördiagnostik  
MP06 Basale Stimulation  
MP56 Belastungstraining/-therapie/Arbeitserprobung  
MP08 Berufsberatung/Rehabilitationsberatung  
MP09 Besondere Formen/Konzepte der Betreuung von Sterbenden z.B. Hospizdienst, Palliativzimmer, Trauerbegleitung, Abschiedsraum
MP10 Bewegungsbad/Wassergymnastik  
MP11 Bewegungstherapie z.B. Feldenkrais, Eurhythmie. Tanztherapie
MP57 Biofeedback-Therapie  
MP12 Bobath-Therapie (für Erwachsene und/oder Kinder)  
MP14 Diät- und Ernährungsberatung  
MP69 Eigenblutspende  
MP15 Entlassungsmanagement/Brückenpflege/Überleitungspflege  
MP16 Ergotherapie/Arbeitstherapie  
MP17 Fallmanagement/Case Management/Primary Nursing/Bezugspflege  
MP18 Fußreflexzonenmassage  
MP19 Geburtsvorbereitungskurse/Schwangerschaftsgymnastik  
MP59 Gedächtnistraining/Hirnleistungstraining/Kognitives Training/ Konzentrationstraining  
MP20 Hippotherapie/Therapeutisches Reiten/Reittherapie  
MP21 Kinästhetik  
MP22 Kontinenztraining/Inkontinenzberatung  
MP23 Kreativtherapie/Kunsttherapie/Theatertherapie/Bibliotherapie  
MP24 Manuelle Lymphdrainage  
MP25 Massage z.B. Akupunktmassage, Bindegewebsmassage, Shiatsu
MP26 Medizinische Fußpflege  
MP27 Musiktherapie  
MP28 Naturheilverfahren/Homöopathie/Phytotherapie  
MP29 Osteopathie/Chiropraktik/Manualtherapie  
MP30 Pädagogisches Leistungsangebot z.B. Unterricht für schulpflichtige Kinder
MP31 Physikalische Therapie/Bädertherapie z.B. medizinische Bäder, Stangerbäder, Vierzellenbäder, Hydrotherapie, Kneippanwendungen, Ultraschalltherapie, Elektrotherapie
MP32 Physiotherapie/Krankengymnastik als Einzel- und/oder Gruppentherapie z.B. Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP), Krankengymnastik am Gerät/med. Trainingstherapie
MP33 Präventive Leistungsangebote/Präventionskurse z.B. Nichtraucherkurse, Koronarsportgruppe
MP60 Propriozeptive neuromuskuläre Fazilitation (PNF)  
MP34 Psychologisches/psychotherapeutisches Leistungsangebot/Psychosozialdienst z.B. psychoonkologische Beratung, Gesprächstherapie, Verhaltenstherapie, Suchttherapie, Konzentrative Bewegungstherapie
M P61 Redressionstherapie  
MP35 Rückenschule/Haltungsschulung/Wirbelsäulengymnastik  
MP36 Säuglingspflegekurse  
MP37 Schmerztherapie/-management  
MP38 Sehschule/Orthoptik  
MP62 Snoezelen  
MP63 Sozialdienst  
MP64 Spezielle Angebote für die Öffentlichkeit z.B. Besichtigungen und Führungen (Kreißsaal, Hospiz etc.), Vorträge, Informationsveranstaltungen
MP39 Spezielle Angebote zur Anleitung und Beratung von Patienten und Patientinnen sowie Angehörigen z.B. Beratung zur Sturzprophylaxe
MP05 Spezielle Angebote zur Betreuung von Säuglingen und Kleinkindern z.B. Babyschwimmen, Babymassage, PEKiP
MP40 Spezielle Entspannungstherapie z.B. Autogenes Training, Progressive Muskelentspannung, Meditation, Qi Gong, Yoga, Feldenkrais
MP13 Spezielles Leistungsangebot für Diabetiker und Diabetikerinnen  
MP65 Spezielles Leistungsangebot für Eltern und Familien z.B. Schreiambulanz, Tragetuchkurs, Babymassagekurs, Elternca&, Erziehungsberatung
MP66 Spezielles Leistungsangebot für neurologisch erkrankte Personen z.B. Forced-Use-Therapie, Taub'sche Therapie, Bewegungsinduktionstherapie, Therapie des Facio-Oralen Traktes (F.O.T.T.), Spiegeltherapie, Schlucktherapie
MP41 Spezielles Leistungsangebot von Entbindungspflegern und/oder Hebammen z.B. Unterwassergeburten, spezielle Kursangebote
MP42 Spezielles pflegerisches Leistungsangebot z.B. Pflegevisiten, Pflegeexperten oder Pflegeexpertinnen, Beratung durch Brustschwester
MP43 Stillberatung  
MP44 Stimm- und Sprachtherapie/Logopädie  
MP45 Stomatherapie/-beratung  
MP46 Traditionelle Chinesische Medizin  
MP47 Versorgung mit Hilfsmitteln/Orthopädietechnik  
MP67 Vojtatherapie für Erwachsene und/oder Kinder  
MP48 Wärme- und Kälteanwendungen  
MP50 Wochenbettgymnastik/Rückbildungsgymnastik  
MP51 Wundmanagement z.B. spezielle Versorgung chronischer Wunden wie Dekubitus und Ulcus cruris
MP68 Zusammenarbeit mit Pflegeeinrichtungen/Angebot ambulanter Pflege/Kurzzeitpflege  
MP52 Zusammenarbeit mit/Kontakt zu Selbsthilfegruppen  
MP00 ("Sonstiges")  

Auswahlliste "Serviceangebote" (A-10) und (B-[X].4)

Nr. Serviceangebot Kommentar/Erläuterung
  Räumlichkeiten  
SA43 Abschiedsraum  
SA01 Aufenthaltsräume  
SA59 Barrierefreie Behandlungsräume  
SA02 Ein-Bett-Zimmer  
SA03 Ein-Bett-Zimmer mit eigener Nasszelle  
SA04 Fernsehraum  
SA05 Mutter-Kind-Zimmer/Familienzimmer  
SA06 Rollstuhlgerechte Nasszellen  
SA07 Roomingin  
SA08 Teeküche für Patienten und Patientinnen  
SA09 Unterbringung Begleitperson z.B. bei Begleitpersonen von Kindern kostenlos, sonst kostenpflichtig möglich
SAIO Zwei-Bett-Zimmer  
SA11 Zwei-Bett-Zimmer mit eigener Nasszelle  
  Ausstattung der Patientenzimmer  
SAl2 Balkon/Terrasse  
SA61 Betten und Matratzen in Übergröße  
SA13 Elektrisch verstellbare Betten  
SA14 Fernsehgerät am Bett/im Zimmer  
SA15 Internetanschluss am Bett/im Zimmer  
SA16 Kühlschrank  
SA17 Rundfunkempfang am Bett  
SA18 Telefon  
SA19 Wertfach/Tresor am Bett/im Zimmer  
  Verpflegung  
SA20 Frei wählbare Essenszusammenstellung (Komponentenwahl)  
SA21 Kostenlose Getränkebereitstellung z.B. Mineralwasser
SA44 Diät-/Ernährungsangebot  
SA45 Frühstücks-/Abendbuffet  
SA46 Getränkeautomat  
SA47 Nachmittagstee/-kaffee  
  Ausstattung/Besondere Serviceangebote des Krankenhauses  
SA48 Geldautomat  
SA22 Bibliothek  
SA23 Cafeteria  
SA24 Faxempfang für Patienten und Patientinnen  
SA25 Fitnessraum  
SA49 Fortbildungsangebote/Informationsveranstaltungen  
SA26 Frisiersalon  
SA27 Internetzugang  
SA50 Kinderbetreuung  
SA28 Kiosk/Einkaufsmöglichkeiten  
SA29 Kirchlichreligiöse Einrichtungen z.B. Kapelle, Meditationsraum
SA30 Klinikeigene Parkplätze für Besucher und Besucherinnen sowie Patienten und Patientinnen  
SA31 Kulturelle Angebote  
SA32 Maniküre/Pediküre  
SA51 Orientierungshilfen z.B. Lagepläne, gut lesbare Beschilderung
SA33 Parkanlage  
SA52 Postdienst  
SA34 Rauchfreies Krankenhaus  
SA35 Sauna  
SA53 Schuldienst  
SA36 Schwimmbad/Bewegungsbad  
SA37 Spielplatz/Spielecke  
SA54 Tageszeitungsangebot  
SA38 Wäscheservice  
  Persönliche Betreuung  
SA60 Beratung durch Selbsthilfeorganisationen  
SA55 Beschwerdemanagement  
SA39 Besuchsdienst/"Grüne Damen"  
SA41 Dolmetscherdienste z.B. Sprache; ggf. Gebärdendolmetscher oder Gebärdendolmetscherin
SA40 Empfangs- und Begleitdienst für Patienten und Patientinnen sowie Besucher und Besucherinnen  
SA56 Patientenfürsprache  
SA42 Seelsorge  
SA58 Wohnberatung  
SA00 ("Sonstiges")  

Auswahlliste "Akademische Lehre" (A-11.2)

Nr. Akademische Lehre und weitere ausgewählte wissenschaftliche Tätigkeiten Kommentar/Erläuterung
FL01 Dozenturen/Lehrbeauftragungen an Hochschulen und Universitäten  
FL02 Dozenturen/Lehrbeauftragungen an Fachhochschulen  
FL03 Studierendenausbildung (Famulatur/Praktisches Jahr)  
FL04 Projektbezogene Zusammenarbeit mit Hochschulen und Universitäten  
FL05 Teilnahme an multizentrischen Phase-FIT-Studien  
FL06 Teilnahme an multizentrischen Phase-III/IV-Studien  
FL07 Initiierung und Leitung von uni-/multizentrischen klinischwissenschaftlichen Studien  
FL08 Herausgeberschaften wissenschaftlicher Journale/Lehrbücher  
FL09 Doktorandenbetreuung  
FL00 ("Sonstiges")  

Auswahlliste "Ausbildung in anderen Heilberufen" (A-11.3)

Nr. Ausbildung in anderen Heilberufen Kommentar/Erläuterung
HB01 Gesundheits- und Krankenpfleger und Gesundheits- und Krankenpflegerin  
HB02 Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin  
HB03 Physiotherapeut und Physiotherapeutin  
HB04 Medizinisch-technischer Assistent und Medizinisch-technische Assistentin (MTA)  
HB05 Medizinisch-technischer Radiologieassistent und Medizinisch-technische Radiologieassistentin (MTRA)  
HB06 Ergotherapeut und Ergotherapeutin  
HB07 Operationstechnischer Assistent und Operationstechnische Assistentin (OTA)  
HB08 Masseur/Medizinischer Bademeister und Masseurin/Medizinische Bademeisterin  
HB09 Logopäde und Logopädin  
HB10 Entbindungspfleger und Hebamme  
HB 11 Podologe und Podologin  
HBOO ("Sonstiges")  

Auswahlliste "Spezielles therapeutisches Personal" (A-14.3) und (B-[X].11.3)

Nr. Spezielles therapeutisches Personal Kommentar/Erläuterung
SP29 Altentherapeut und Altentherapeut n  
SP51 Apotheker und Apothekerin  
SP02 Arzthelfer und Arzthelferin  
SP52 Asthmaberater und Asthmaberaterin/Asthmatherapeut und Asthmatherapeutin/Asthmatrainer und Asthmatrainerin  
SP30 Audiologe und Audiologin/Audiologieassistent und Audiologieassistentin/Audiometrieassistent und Audiometrieassistentin/ Audiometrist und Audiometristin/Hörgeräteakustiker und Hörgeräteakustikerin  
SP31 Bewegungstherapeut und Bewegungstherapeutin (z.B. nach DAKBT)/Tanztherapeut und Tanztherapeutin  
SP32 Bobath-Therapeut und Bobath-Therapeutin für Erwachsene und/ oder Kinder  
SP33 Castillo-Morales-Therapeut und Castillo-Morales-Therapeutin  
SP34 Deeskalationstrainer und Deeskalationstrainerin/Deeskalationsmanager und Deeskalationsmanagerin/Deeskalationsfachkraft (mit psychologischer, pädagogischer oder therapeutischer Vorbildung)  
SP35 Diabetologe und Diabetologin/Diabetesassistent und Diabetesassistentin/Diabetesberater und Diabetesberaterin/Diabetesbeauftragter und Diabetesbeauftragte/Wundassistent und Wundassistentin DDG/Diabetesfachkraft Wundmanagement  
SP04 Diätassistent und Diätassistentin  
SP36 Entspannungspädagoge und Entspannungspädagogin/Entspannungstherapeut und Entspannungstherapeutin/Entspannungstrainer und Enspannungstrainerin (mit psychologischer, therapeutischer oder pädagogischer Vorbildung)/Heileurhythmielehrer und Heileurhythmielehrerin/Feldenkraislehrer und Feldenkraislehrerin  
SP05 Ergotherapeut und Ergotherapeutin/Arbeits- und Beschäftigungstherapeut und Arbeits- und Beschäftigungstherapeutin  
SP06 Erz eher und Erzieherin  
SP37 Fotograf und Fotografin  
SP38 Freizeit- und Erlebnispädagoge und Freizeit- und Erlebnispädagogin/Freizeit- und Erlebnistherapeut und Freizeit- und Erlebnistherapeutin (mit psychologischer, pädagogischer oder therapeutischer Vorbildung)  
SP53 Gefäßassistent und Gefäßassistentin  
SP08 Heilerziehungspfleger und Heilerziehungspflegerin  
SP09 Heilpädagoge und Heilpädagogin  
SP39 Heilpraktiker und Hellpraktikerin/Homöopath und Homöopathin  
SP10 Hippotherapeut und Hippotherapeutin/Reittherapeut und Reittherapeutin  
SP11 Kinästhetikbeauftragter und Kinästhetikbeauftragte  
SP54 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin  
SP40 Kinderpfleger und Kinderpflegerin  
SP41 Kosmetiker und Kosmetikerin/medizinischer Linergist und medizinische Linergistin (Permanent Makeup oder Pigmentierung)  
SP13 Kunsttherapeut und Kunsttherapeutin/Maltherapeut und Maltherapeutin/Gestaltungstherapeut und Gestaltungstherapeutin/Bibliotherapeut und Bibliotherapeutin  
SP14 Logopäde und Logopädin/Sprachheilpädagoge und Sprachheilpädagogin/Klinischer Linguist und Klinische Linguistin/Sprechwissenschaftler und Sprechwissenschaftlerin/Phonetiker und Phonetikerin  
SP42 Manualtherapeut und Manualtherapeutin  
SP15 Masseur/Medizinischer Bademeister und Masseurin/Medizinische Bademeisterin z.B. für Babymassage
SP43 Medizinisch-technischer Assistent und Medizinisch-technische Assistentin/Funktionspersonal z.B. für Funktionsdiagnostik, Radiologie
SP44 Motopäde und Motopädin/Motopädagoge und Motopädagogin/ Mototherapeut und Mototherapeutin/Motologe und Motologin  
SP16 Musiktherapeut und Musiktherapeutin  
SP17 Oecotrophologe und Oecothrophologin/Ernährungswissenschaftler und Ernährungswissenschaftlerin  
SP18 Orthopädietechniker und Orthopädietechnikerin/Orthopädiemechaniker und Orthopädiemechanikerin/Orthopädieschuhmacher und Orthopädieschuhmacherin/Bandagist und Bandagistin  
SP19 Orthoptist und Orthoptistin/Therapeut und Therapeutin für Sehstörungen/Perimetrist und Perimetristin/Augenoptiker und Augenoptikerin  
SP21 Physiotherapeut und Physiotherapeutin  
SP22 Podologe und Podologin/Fußpfleger und Fußpflegerin  
SP23 Psychologe und Psychologin  
SP24 Psychologischer Psychotherapeut und Psychologische Psychotherapeutin  
SP20 Sonderpädagoge und Sonderpädagogin/Pädagoge und Pädagogin/ Lehrer und Lehrerin  
SP25 Sozialarbeiter und Sozialarbeiterin  
SP26 Sozialpädagoge und Sozialpädagogin  
SP45 Sozialtherapeut und Sozialtherapeutin (z.B. DFS)  
SP46 Sportlehrer und Sportlehrerin/Gymnastiklehrer und Gymnastiklehrerin/Sportpädagoge und Sportpädagogin z.B. Lehrer oder Lehrerin für Bothmer-Gymnastik
SP27 Stomatherapeut und Stomatherapeutin  
SP47 Urotherapeut und Urotherapeutin  
SP48 Vojtatherapeut und Vojtatherapeutin für Erwachsene und/oder Kinder  
SP28 Wundmanager und Wundmanagerin/Wundberater und Wundberaterin/Wundexperte und Wundexpertin/Wundbeauftragter und Wundbeauftragte  
SP49 Zahnmedizinischer Fachangestellter und Zahnmedizinische Fachangestellte/Dentalhygieniker und Dentalhygienikerin/Zahnmedizinischer Prophylaxeassistent und Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin  
SP50 Zahntechniker und Zahntechnikerin  
SP00 ("Sonstige")  

Auswahlliste "Apparative Ausstattung" (A-15)

Nr. Vorhandene Geräte Umgangssprachliche Bezeichnung 24h-Notfallverfügbarkeit Kommentar/ Erläuterung
AA34 AICD-Implantation/Kontrolle/Programmiersystem Einpflanzbarer Herzrhythmusdefibrillator    
AA35 Gerät zur analen Sphinktermanometrie Afterdruckmessgerät    
AA01 Angiographiegerät/DSA Gerät zur Gefäßdarstellung x  
AA36 Gerät zur Argon-Plasma-Koagulation Blutstillung und Gewebeverödung mittels Argon-Plasma x  
AA37 Arthroskop Gelenksspiegelung    
AA02 Audiometrie-Labor Hörtestlabor    
AA38 Beatmungsgeräte/CPAP-Geräte Maskenbeatmungsgerät mit dauerhaft positivem Beatmungsdruck    
AA03 Belastungs-EKG/Ergometrie Belastungstest mit Herzstrommessung    
AA04 Bewegungsanalysesystem      
AA05 Bodyplethysmograph Umfangreiches Lungenfunktionstestsystem    
AA06 Brachytherapiegerät Bestrahlung von "innen"    
AA39 Bronchoskop Gerät zur Luftröhren- und Bronchienspiegelung x  
AA07 Cell Saver Eigenblutaufbereitungsgerät   im Rahmen einer Bluttransfusion
AA08 Computertomograph (CT) Schichtbildverfahren im Querschnitt mittels Röntgenstrahlen x  
AA40 Defibrillator Gerät zur Behandlung von lebensbedrohlichen Herzrhythmusstörungen    
AA41 Gerät zur Durchflusszytometrie/FACS-Scan Gerät zur Zellzahlmessung und Zellsortenunterscheidung in Flüssigkeiten    
AA09 Druckkammer für hyperbare Sauerstofftherapie Druckkammer zur Sauerstoffüberdruckbehandlung    
AA65 Echokardiographiegerät      
AA10 Elektroenzephalographiegerät (EEG) Hirnstrommessung x  
AA11 Elektromyographie (EMG)/Gerät zur Bestimmung der Nervenleitgeschwindigkeit Messung feinster elektrischer Ströme im Muskel    
AA42 Elektronenmikroskop Mikroskop mit sehr hoher Auflösung    
AA66 Elektro-/Videonystagmografiegerät Gerät zur Messung ruckhafter Augenbewegungen    
AA43 Elektrophysiologischer Messplatz mit EMG, NLG, VEP, SEP, AEP Messplatz zur Messung feinster elektrischer Potenziale im Nervensystem, die durch eine Anregung eines der fünf Sinne hervorgerufen wurden    
AA44 Elektrophysiologischer Messplatz zur Diagnostik von Herzrhythmusstörungen      
AAl2 Gastroenterologisches Endoskop Gerät zur Magen-Darm-Spiegelung x  
AA45 Endosonographiegerät Ultraschalldiagnostik im Körperinneren    
AA46 Endoskopischretrograde-Cholangio-Pankreaticograph (ERCP) Spiegelgerät zur Darstellung der Gallen- und Bauchspeicheldrüsengänge mittels Röntgenkontrastmittel    
AA 13 Geräte der invasiven Kardiologie Behandlungen mittels Herzkatheter x z.B. Herzkatheterlabor, Ablationsgenerator, Kardioversionsgerät, Herzschrittmacherlabor
AA 14 Geräte für Nierenersatzverfahren   x Hämofiltration, Dialyse, Peritonealdialyse
AA15 Geräte zur Lungenersatztherapie/-unterstützung   x z.B. ECMO/ ECLA
AA16 Geräte zur Strahlentherapie      
AA17 Herzlungenmaschine   x  
AA 18 Hochfrequenzthermotherapiegerät Gerät zur Gewebezerstörung mittels Hochtemperaturtechnik    
AA47 Inkubatoren Neonatologie Geräte für Früh- und Neugeborene (Brutkasten) x  
AA48 Gerät zur intraaortalen Ballongegenpulsation (IABP) Mechanisches Gerät zur Unterstützung der Pumpleistung des Herzens    
AA49 Kapillarmikroskop Mikroskop für die Sichtung der Beschaffenheit kleinster Blutgefäße    
AA50 Kapselendoskop Verschluckbares Spiegelgerät zur Darmspiegelung    
AA51 Gerät zur Kardiotokographie Gerät zur gleichzeitigen Messung der Herztöne und der Wehentätigkeit (Wehenschreiber) x  
AA19 Kipptisch Gerät zur Messung des Verhaltens der Kenngrößen des Blutkreislaufs bei Lageänderung   z.B. zur Diagnose des orthostatischen Syndroms
AA52 Laboranalyseautomaten für Hämatologie, klinische Chemie, Gerinnung und Mikrobiologie Laborgeräte zur Messung von Blutwerten bei Blutkrankheiten, Stoffwechselleiden, Gerinnungsleiden und Infektionen x  
AA53 Laparoskop Bauchhöhlenspiegelungsgerät    
AA20 Laser      
AA54 Linksherzkathetermessplatz Darstellung der Herzkranzgefäße mittels Röntgen-Kontrastmittel x  
AA21 Lithotripter (ESWL) Stoßwellen-Steinzerstörung    
AA22 Magnetresonanztomograph (MRT) Schnittbildverfahren mittels starker Magnetfelder und elektromagnetischer Wechselfelder x  
AA23 Mammographiegerät Röntgengerät für die weibliche Brustdrüse    
AA55 MIC-Einheit (Minimalinvasive Chirurgie) Minimal in den Körper eindringende, also gewebeschonende Chirurgie    
AA67 Operationsmikroskop      
AA24 OP-Navigationsgerät      
AA25 Oszillographie Erfassung von Volumenschwankungen der Extremitätenabschnitte    
AA26 Positronenemissionstomograph (PET)/PET-CT Schnittbildverfahren in der Nuklearmedizin, Kombination mit Computertomographie möglich    
AA64 Petrophagen-Extraktor Steinlausentferner    
AA56 Protonentherapie Bestrahlungen mit Wasserstoff-Ionen    
AA57 Radiofrequenzablation (RFA) und/oder andere Thermoablationsverfahren Gerät zur Gewebezerstörung mittels Hochtemperaturtechnik    
AA27 Röntgengerät/Durchleuchtungsgerät   x z.B. C-Bogen
AA28 Schlaflabor      
AA29 Sonographiegerät/Dopplersonographiegerät/ Duplexsonographiegerät Ultraschallgerät/mit Nutzung des Dopplereffekts/farbkodierter Ultraschall x  
AA30 Single-Photon-Emissionscomputertomograph (SPECT) Schnittbildverfahren unter Nutzung eines Strahlenkörperchens .    
AA31 Spirometrie/Lungenfunktionsprüfung      
AA32 Szintigraphiescanner/Gammasonde Nuklearmedizinisches Verfahren zur Entdeckung bestimmter, zuvor markierter Gewebe, z.B. Lymphknoten   zur SentinelLymph-NodeDetektion
A A33 Uroflow/Blasendruckmessung/ Urodynamischer Messplatz Harnflussmessung    
AA58 24h-Blutdruck-Messung      
AA59 24h-EKG-Messung      
AA60 24h-pH-Metrie pH-Wertmessung des Magens    
AA61 Gerät zur 3-D-Bestrahlungsplanung Bestrahlungsplanung in drei Dimensionen    
AA62 3-D/4-D-Ultraschallgerät      
AA63 72h-Blutzucker-Messung      
AA00 ("Sonstiges")      

Auswahlliste "Versorgungsschwerpunkte der Organisationseinheit/Fachabteilung" (B-[X].2) und (B-[X].8)

Nr. Versorgungsschwerpunkte m Bereich Augenheilkunde Kommentar/Erläuterung
VA01 Diagnostik und Therapie von Tumoren des Auges und der Augenanhangsgebilde  
VA02 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Augenlides, des Tränenapparates und der Orbita  
VA03 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Konjunktiva  
VA04 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Sklera, der Horn- haut, der Iris und des Ziliarkörpers z.B. auch Hornhauttransplantation
VA05 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Linse  
VA06 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Aderhaut und der Netzhaut z.B. Behandlung von Gefäßverschlüssen (Rheologie), Diagnostik und Therapie der Frühgeborenenretinopathie
VA07 Diagnostik und Therapie des Glaukoms  
VA08 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Glaskörpers und des Augapfels z.B. intravitreale Injektionen
VA09 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Sehnervs und der Sehbahn  
VA10 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Augenmuskeln, Störungen der Blickbewegungen sowie Akkommodationsstörungen und Refraktionsfehlern z.B. auch refraktive Chirurgie
VA11 Diagnostik und Therapie von Sehstörungen und Blindheit z.B. Sehschule
VAl2 Ophthalmologische Rehabilitation  
VA13 Anpassung von Sehhilfen  
VA14 Diagnostik und Therapie von strabologischen und neuroophthalmologischen Erkrankungen  
VA15 Plastische Chirurgie  
VA16 Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde  
VA17 Spezialsprechstunde  
VA18 Laserchirurgie des Auges  
VA00 ("Sonstiges")  
Nr. Versorgungsschwerpunkte m Bereich Chirurgie Kommentar/Erläuterung
  Herzchirurgie  
VC01 Koronarchirurgie z.B. Bypasschirurgie
VC02 Chirurgie der Komplikationen der koronaren Herzerkrankung: Ventrikelaneurysma, Postinfarkt-VSD, Papillarmuskelabriss, Ventrikelruptur  
VC03 Herzklappenchirurgie z.B. Klappenkorrektur, Klappenersatz
VC04 Chirurgie der angeborenen Herzfehler  
VC05 Schrittmachereingriffe  
VC06 Defibrillatoreingriffe  
VC07 Herztransplantation  
VC08 Lungenembolektomie  
VC09 Behandlung von Verletzungen am Herzen  
VC10 Eingriffe am Perikard z.B. bei Panzerherz
  Thoraxchirurgie  
VC11 Lungenchirurgie  
VC12 Tracheobronchiale Rekonstruktionen bei angeborenen Malformationen  
VC13 Operationen wegen Thoraxtrauma  
VC14 Speiseröhrenchirurgie  
VC15 Thorakoskopische Eingriffe  
VC59 Mediastinoskopie  
  Gefäßchirurgie/Viszeralchirurgie  
VC16 Aortenaneurysmachirurgie  
VC17 Offen chirurgische und endovaskuläre Behandlung von Gefäßerkrankungen z.B. Carotischirurgie
VC18 Konservative Behandlung von arteriellen Gefäßerkrankungen  
VC19 Diagnostik und Therapie von venösen Erkrankungen und Folgeerkrankungen z.B. Varizenchirurgie (Krampfaderchirurgie), Thrombosen, Ulcus cruris (offenes Bein)
VC20 Nierenchirurgie  
VC21 Endokrine Chirurgie z.B. Schilddrüsenchirurgie
VC22 Magen-Darm-Chirurgie z.B. Hernienchirurgie, Koloproktologie
VC23 Leber-, Gallen-, Pankreaschirurgie  
VC24 Tumorchirurgie  
VC25 Transplantationschirurgie  
VC60 Adipositaschirurgie  
VC61 Dialyseshuntchirurgie  
VC62 Portimplantation  
VC68 Mammachirurgie  
  Unfall- und Wiederherstellungschirurgie  
VC26 Metall-/Fremdkörperentfernungen  
VC27 Bandrekonstruktionen/Plastiken  
VC28 Gelenkersatzverfahren/Endoprothetik  
VC29 Behandlung von Dekubitalgeschwüren  
VC30 Septische Knochenchirurgie  
VC31 Diagnostik und Therapie von Knochenentzündungen .
VC32 Diagnostik und Therapie von Verletzungen des Kopfes  
VC33 Diagnostik und Therapie von Verletzungen des Halses  
VC34 Diagnostik und Therapie von Verletzungen des Thorax  
VC35 Diagnostik und Therapie von Verletzungen der Lumbosakralgegend, der Lendenwirbelsäule und des Beckens  
VC36 Diagnostik und Therapie von Verletzungen der Schulter und des Oberarmes  
VC37 Diagnostik und Therapie von Verletzungen des Ellenbogens und des Unterarmes  
VC38 Diagnostik und Therapie von Verletzungen des Handgelenkes und der Hand  
VC39 Diagnostik und Therapie von Verletzungen der Hüfte und des Oberschenkels  
VC40 Diagnostik und Therapie von Verletzungen des Knies und des Unterschenkels  
VC41 Diagnostik und Therapie von Verletzungen der Knöchelregion und des Fußes  
VC42 Diagnostik und Therapie von sonstigen Verletzungen  
VC63 Amputationschirurgie  
VC64 Ästhetische Chirurgie/Plastische Chirurgie  
V015 Fußchirurgie  
V016 Handchirurgie  
V019 Schulterchirurgie  
V020 Sportmedizin/Sporttraumatologie  
VC65 Wirbelsäulenchirurgie  
VC69 Verbrennungschirurgie  
  Neurochirurgie  
VC43 Chirurgie der Hirntumoren (gutartig, bösartig, einschl. Schädelbasis)  
VC44 Chirurgie der Hirngefäßerkrankungen z.B. Aneurysma, Angiome, Kavernome
VC45 Chirurgie der degenerativen und traumatischen Schäden der Hals-, Brust- und Lendenwirbelsäule z.B. Vertebroplastie
VC46 Chirurgie der Missbildungen von Gehirn und Rückenmark  
VC47 Chirurgische Korrektur von Missbildungen des Schädels  
VC48 Chirurgie der intraspinalen Tumoren  
VC49 Chirurgie der Bewegungsstörungen  
VC50 Chirurgie der peripheren Nerven  
VC51 Chirurgie chronischer Schmerzerkrankungen z.B. Trigeminusneuralgie, Tumorschmerzen, chronische Wirbelsäulenschmerzen
VC52 Elektrische Stimulation von Kerngebieten bei Schmerzen und Bewegungsstörungen (sog. "Funktionelle Neurochirurgie")  
VC53 Chirurgische und intensivmedizinische Akutversorgung von Schädel-Hirn-Verletzungen  
VC54 Diagnosesicherung unklarer Hirnprozesse mittels Stereotaktischer Biopsie  
VC65 Wirbelsäulenchirurgie  
VC70 Kinderneurochirurgie  
  Allgemein  
VC55 Minimalinvasive laparoskopische Operationen  
VC56 Minimalinvasive endoskopische Operationen z.B. auch NOTES (Chirurgie via natürliche Körperöffnungen)
VC57 Plastischrekonstruktive Eingriffe  
VC58 Spezialsprechstunde  
VC66 Arthroskopische Operationen  
VC67 Chirurgische Intensivmedizin  
VC71 Notfallmedizin  
VC00 ("Sonstiges")  

Nr.

Versorgungsschwerpunkte im Bereich Dermatologie

Kommentar/Erläuterung
VD01 Diagnostik und Therapie von Allergien  
VD02 Diagnostik und Therapie von Autoimmunerkrankungen und HIV-assoziierten Erkrankungen  
VD03 Diagnostik und Therapie von Hauttumoren z.B. Photodynamische Tumortherapie
VD04 Diagnostik und Therapie von Infektionen der Haut und der Unterhaut  
VD05 Diagnostik und Therapie von bullösen Dermatosen  
VD06 Diagnostik und Therapie von papulosquamösen Hautkrankheiten  
VD07 Diagnostik und Therapie von Urtikaria und Erythemen  
VD08 Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Haut und der Unterhaut durch Strahleneinwirkung  
VD09 Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Hautanhangsgebilde z.B. Schweiß- und Talgdrüsenerkrankungen
VD10 Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten der Haut und Unterhaut z.B. auch Kollagenosen, altersbedingte Hautveränderungen
VD11 Spezialsprechstunde  
VD12 Dermatochirurgie z.B. auch ästhetische Dermatochirurgie
VD13 Ästhetische Dermatologie  
VD14 Andrologie  
VD15 Dermatohistologie  
VD16 Dermatologische Lichttherapie  
VD17 Diagnostik und Therapie von Dermatitis und Ekzemen z.B. auch Extrakorporale Photopherese
VD18 Diagnostik und Therapie bei Hämangiomen  
VD19 Diagnostik und Therapie von sexuell übertragbaren Krankheiten (Venerologie)  
VD20 Wundheilungsstörungen  
VD00 ("Sonstiges")  
VG01 Diagnostik und Therapie von bösartigen Tumoren der Brustdrüse  
VG02 Diagnostik und Therapie von gutartigen Tumoren der Brustdrüse  
VG03 Diagnostik und Therapie von sonstigen Erkrankungen der Brustdrüse  
VG04 Kosmetische/Plastische Mammachirurgie  
VG05 Endoskopische Operationen z.B. Laparoskopie, Hysteroskopie
VG06 Gynäkologische Chirurgie  
VG07 Inkontinenzchirurgie  
VG08 Diagnostik und Therapie gynäkologischer Tumoren z.B. Zervix-, Corpus-, Ovarial-, Vulva-, Vaginalkarzinom
VG09 Pränataldiagnostik und -therapie  
VG10 Betreuung von Risikoschwangerschaften  
VG11 Diagnostik und Therapie von Krankheiten während der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes  
VG 12 Geburtshilfliche Operationen  
VG13 Diagnostik und Therapie von entzündlichen Krankheiten der weiblichen Beckenorgane  
VG14 Diagnostik und Therapie von nichtentzündlichen Krankheiten des weiblichen Genitaltraktes z.B. Endometriose
VG 15 Spezialsprechstunde  
VG16 Urogynäkologie  
VG17 Reproduktionsmedizin  
VG 18 Gynäkologische Endokrinologie  
VG19 Ambulante Entbindung  
VG00 ("Sonstiges")  
Nr. Versorgungsschwerpunkte im Bereich HNO Kommentar/Erläuterung
  Ohr  
VH01 Diagnostik und Therapie von Krankheiten des äußeren Ohres  
VH02 Diagnostik und Therapie von Krankheiten des Mittelohres und des Warzenfortsatzes  
VH03 Diagnostik und Therapie von Krankheiten des Innenohres  
VH04 Mittelohrchirurgie z.B. Hörverbesserung, implantierbare Hörgeräte
VH05 Cochlearimplantation  
VH06 Operative Fehlbildungskorrektur des Ohres  
VH07 Schwindeldiagnostik/-therapie  
VH27 Pädaudiologie  
  Nase  
VH08 Diagnostik und Therapie von Infektionen der oberen Atemwege  
VH09 Sonstige Krankheiten der oberen Atemwege  
VH 10 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Nasennebenhöhlen  
VH11 Transnasaler Verschluss von Liquorfisteln  
VH12 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Tränenwege  
VH13 Plastischrekonstruktive Chirurgie  
VI32 Diagnostik und Therapie von Schlafstörungen/Schlafmedizin  
  Mund/Hals  
VH14 Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Mundhöhle  
VH15 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Kopfspeicheldrüsen  
VH16 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Kehlkopfes z.B. auch Stimmstörungen
VH17 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Trachea  
VH24 Diagnostik und Therapie von Schluckstörungen  
VH25 Schnarchoperationen  
  Onkologie  
VH18 Diagnostik und Therapie von Tumoren im Kopf-Hals-Bereich  
VH19 Diagnostik und Therapie von Tumoren im Bereich der Ohren  
VH20 Interdisziplinäre Tumornachsorge  
  Rekonstruktive Chirurgie  
VH21 Rekonstruktive Chirurgie im Kopf-Hals-Bereich  
VH22 Rekonstruktive Chirurgie im Bereich der Ohren  
  Allgemein  
VH23 Spezialsprechstunde  
VH26 Laserchirurgie  
VI22 Diagnostik und Therapie von Allergien  
VH00 ("Sonstiges")  
Nr. Versorgungsschwerpunkte im Bereich Innere Medizin Kommentar/Erläuterung
VI01 Diagnostik und Therapie von ischämischen Herzkrankheiten z.B. Herzkatheter, perkutane transluminale koronare Angioplastie (PTCA)
VI02 Diagnostik und Therapie der pulmonalen Herzkrankheit und von Krankheiten des Lungenkreislaufes  
VI03 Diagnostik und Therapie von sonstigen Formen der Herzkrankheit  
VI04 Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Arterien, Arteriolen und Kapillaren  
VI05 Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Venen, der Lymphgefäße und der Lymphknoten  
VI06 Diagnostik und Therapie von zerebrovaskulären Krankheiten  
VI07 Diagnostik und Therapie der Hypertonie (Hochdruckkrankheit)  
VI08 Diagnostik und Therapie von Nierenerkrankungen  
VI09 Diagnostik und Therapie von hämatologischen Erkrankungen  
VI10 Diagnostik und Therapie von endokrinen Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten z.B. Diabetes, Schilddrüse
VI11 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes (Gastroenterologie)  
VI12 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Darmausgangs  
VI13 Diagnostik und Therapie von Krankheiten des Peritoneums  
VI14 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Leber, der Galle und des Pankreas  
VI15 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Atemwege und der Lunge  
VI16 Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Pleura  
VI17 Diagnostik und Therapie von rheumatologischen Erkrankungen  
VI18 Diagnostik und Therapie von onkologischen Erkrankungen z.B. Diagnostik und Therapie von Lungenkrebs
VI19 Diagnostik und Therapie von infektiösen und parasitären Krankheiten  
VI20 Intensivmedizin  
VI21 Betreuung von Patienten und Patientinnen vor und nach Transplantation  
VI22 Diagnostik und Therapie von Allergien  
VI23 Diagnostik und Therapie von angeborenen und erworbenen Immundefekterkrankungen (einschließlich HIV und AIDS)  
VI24 Diagnostik und Therapie von geriatrischen Erkrankungen  
VI25 Diagnostik und Therapie von psychischen und Verhaltensstörungen  
VI26 Naturheilkunde  
VI27 Spezialsprechstunde  
VI28 Anthroposophische Medizin  
VI29 Behandlung von Blutvergiftung/Sepsis  
VI30 Diagnostik und Therapie von Autoimmunerkrankungen  
VI31 Diagnostik und Therapie von Herzrhythmusstörungen  
VI32 Diagnostik und Therapie von Schlafstörungen/Schlafmedizin  
VI33 Diagnostik und Therapie von Gerinnungsstörungen  
VI34 Elektrophysiologie  
VI35 Endoskopie z.B. auch Kapselendoskopie
VI36 Mukoviszidosezentrum  
VI37 Onkologische Tagesklinik  
VI38 Palliativmedizin  
VI39 Physikalische Therapie  
VI40 Schmerztherapie  
VI41 Shuntzentrum  
VI42 Transfusionsmedizin  
VI43 Chronisch entzündliche Darmerkrankungen z.B. Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn
VI44 Geriatrische Tagesklinik  
VI45 Stammzelltransplantation  
VI00 ("Sonstiges")  
Nr. Versorgungsschwerpunkte im Bereich Neurologie Kommentar/Erläuterung
VN01 Diagnostik und Therapie von zerebrovaskulären Erkrankungen  
VN02 Diagnostik und Therapie von sonstigen neurovaskulären Erkrankungen  
VN03 Diagnostik und Therapie von entzündlichen ZNS-Erkrankungen  
VN04 Diagnostik und Therapie von neuroimmunologischen Erkrankungen  
VN05 Diagnostik und Therapie von Anfallsleiden  
VN06 Diagnostik und Therapie von malignen Erkrankungen des Gehirns  
VN07 Diagnostik und Therapie von gutartigen Tumoren des Gehirns  
VN08 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Hirnhäute  
VN09 Betreuung von Patienten und Patientinnen mit Neurostimulatoren zur Hirnstimulation  
VN10 Diagnostik und Therapie von Systematrophien, die vorwiegend das Zentralnervensystem betreffen  
VN11 Diagnostik und Therapie von extrapyramidalen Krankheiten und Bewegungsstörungen  
VN12 Diagnostik und Therapie von degenerativen Krankheiten des Nervensystems  
VN13 Diagnostik und Therapie von demyelinisierenden Krankheiten des Zentralnervensystems z.B. Multiple Sklerose
VN14 Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Nerven, der Nerven- wurzeln und des Nervenplexus z.B. von Hirnnerven
VN15 Diagnostik und Therapie von Polyneuropathien und sonstigen Krankheiten des peripheren Nervensystems  
VN16 Diagnostik und Therapie von Krankheiten im Bereich der neuromuskulären Synapse und des Muskels  
VN17 Diagnostik und Therapie von zerebraler Lähmung und sonstigen Lähmungssyndromen  
VN18 Neurologische Notfall- und Intensivmedizin  
VN19 Diagnostik und Therapie von geriatrischen Erkrankungen  
VN20 Spezialsprechstunde  
VN21 Neurologische Frührehabilitation  
VN22 Schlafmedizin  
VN23 Schmerztherapie  
VN24 Stroke Unit  
VN00 ("Sonstiges")  
Nr. Versorgungsschwerpunkte im Bereich Orthopädie Kommentar/Erläuterung
VO01 Diagnostik und Therapie von Arthropathien  
VO02 Diagnostik und Therapie von Systemkrankheiten des Bindegewebes  
VO03 Diagnostik und Therapie von Deformitäten der Wirbelsäule und des Rückens  
VO04 Diagnostik und Therapie von Spondylopathien  
VO05 Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens  
VO06 Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Muskeln  
VO07 Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Synovialis und der Sehnen  
VO08 Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten des Weichteilgewebes  
VO09 Diagnostik und Therapie von Osteopathien und Chondropathien  
VO10 Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes  
VO11 Diagnostik und Therapie von Tumoren der Haltungs- und Bewegungsorgane  
VO12 Kinderorthopädie  
VO13 Spezialsprechstunde  
VO14 Endoprothetik  
VO15 Fußchirurgie  
VO16 Handchirurgie  
VO17 Rheumachirurgie  
VO18 Schmerztherapie/Multimodale Schmerztherapie  
VO19 Schulterchirurgie  
VO20 Sportmedizin/Sporttraumatologie  
VC26 Metall-/Fremdkörperentfernungen  
VC65 Wirbelsäulenchirurgie  
VC66 Arthroskopische Operationen  
VO21 Traumatologie  
VO00 ("Sonstiges")  
Nr. Versorgungsschwerpunkte im Bereich Pädiatrie Kommentar/Erläuterung
VK01 Diagnostik und Therapie von (angeborenen) Herzerkrankungen  
VK02 Betreuung von Patienten und Patientinnen vor und nach Transplantation  
VK03 Diagnostik und Therapie von (angeborenen) Gefäßerkrankungen  
VK04 Diagnostik und Therapie von (angeborenen) pädiatrischen Nierenerkrankungen  
VK05 Diagnostik und Therapie von (angeborenen) Erkrankungen der endokrinen Drüsen (Schilddrüse, Nebenschilddrüse, Nebenniere, Diabetes)  
VK06 Diagnostik und Therapie von (angeborenen) Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes  
VK07 Diagnostik und Therapie von (angeborenen) Erkrankungen der Leber, der Galle und des Pankreas  
VK08 Diagnostik und Therapie von (angeborenen) Erkrankungen der Atemwege und der Lunge  
VK09 Diagnostik und Therapie von (angeborenen) rheumatischen Erkrankungen  
VK10 Diagnostik und Therapie von onkologischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen  
VK11 Diagnostik und Therapie von (angeborenen) hämatologischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen  
VK12 Neonatologische/Pädiatrische Intensivmedizin  
VK13 Diagnostik und Therapie von Allergien  
VK14 Diagnostik und Therapie von angeborenen und erworbenen Immundefekterkrankungen (einschließlich HIV und AIDS)  
VK15 Diagnostik und Therapie von (angeborenen) Stoffwechselerkrankungen  
VK16 Diagnostik und Therapie von (angeborenen) neurologischen Erkrankungen  
VK17 Diagnostik und Therapie von (angeborenen) neuromuskulären Erkrankungen  
VK18 Diagnostik und Therapie von (angeborenen) neurometabolischen/ neurodegenerativen Erkrankungen  
VK20 Diagnostik und Therapie von sonstigen angeborenen Fehlbildungen, angeborenen Störungen oder perinatal erworbenen Erkrankungen  
VK21 Diagnostik und Therapie chromosomaler Anomalien z.B. Ullrich-Turner-Syndrom, Klinefelter-Syndrom, PraderWilli-Syndrom, Marfan-Syndrom)
VK22 Diagnostik und Therapie spezieller Krankheitsbilder Frühgeborener und reifer Neugeborener  
VK23 Versorgung von Mehrlingen  
VK24 Perinatale Beratung Hochrisikoschwangerer im Perinatalzentrum gemeinsam mit Frauenärzten und Frauenärztinnen  
VK25 Neugeborenenscreening z.B. Hypothyreose, Adrenogenitales Syndrom (AGS)
VK26 Diagnostik und Therapie von Entwicklungsstörungen im Säuglings-, Kleinkindes- und Schulalter  
VK27 Diagnostik und Therapie von psychosomatischen Störungen des Kindes  
VK28 Pädiatrische Psychologie  
VK29 Spezialsprechstunde  
VK30 Immunologie  
VK31 Kinderchirurgie  
VK32 Kindertraumatologie  
VK33 Mukoviszidosezentrum  
VK34 Neuropädiatrie  
VK35 Sozialpädiatrisches Zentrum  
VK36 Neonatologie  
VK37 Diagnostik und Therapie von Wachstumsstörungen  
VK00 ("Sonstiges")  
Nr.

Versorgungsschwerpunkte im Bereich Psychiatrie/Psychosomatik

Kommentar/Erläuterung

VP01 Diagnostik und Therapie von psychischen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen z.B. durch Alkohol oder andere Suchtmittel
VP02 Diagnostik und Therapie von Schizophrenie, schizotypen und wahnhaften Störungen  
VP03 Diagnostik und Therapie von affektiven Störungen  
VP04 Diagnostik und Therapie von neurotischen, Belastungs- und somatoformen Störungen  
VP05 Diagnostik und Therapie von Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren  
VP06 Diagnostik und Therapie von Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen  
VP07 Diagnostik und Therapie von Intelligenzstörungen  
VP08 Diagnostik und Therapie von Entwicklungsstörungen  
VP09 Diagnostik und Therapie von Verhaltens- und emotionalen Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend  
VP10 Diagnostik und Therapie von gerontopsychiatrischen Störungen  
VP11 Diagnostik, Behandlung, Prävention und Rehabilitation psychischer, psychosomatischer und entwicklungsbedingter Störungen im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter  
VP12 Spezialsprechstunde  
VP13 Psychosomatische Komplexbehandlung  
VP14 Psychoonkologie  
VP15 Psychiatrische Tagesklinik  
VP16 Psychosomatische Tagesklinik  
VP00 ("Sonstiges")  
Nr.

Versorgungsschwerpunkte im Bereich Radiologie

Kommentar/Erläuterung

VR01 Konventionelle Röntgenaufnahmen  
  Ultraschalluntersuchungen  
VR02 Native Sonographie  
VR03 Eindimensionale Dopplersonographie  
VR04 Duplexsonographie  
VR05 Sonographie mit Kontrastmittel  
VR06 Endosonographie  
  Projektionsradiographie  
VR07 Projektionsradiographie mit Spezialverfahren (Mammographie)  
VR08 Fluoroskopie/Durchleuchtung als selbständige Leistung  
VR09 Projektionsradiographie mit Kontrastmittelverfahren z.B. Myelographie, Bronchographie, Ösophagographie, Gastrographie, Cholangiographie, Kolonkontrastuntersuchung, Urographie, Arthrographie
  Computertomographie (CT)  
VR10 Computertomographie (CT), nativ  
VR11 Computertomographie (CT) mit Kontrastmittel  
VR12 Computertomographie (CT), Spezialverfahren  
VR13 Elektronenstrahltomographie (EBT)  
  Optische Verfahren  
VR14 Optische laserbasierte Verfahren  
  Darstellung des Gefäßsystems  
VR15 Arteriographie  
VR16 Phlebographie  
VR17 Lymphographie  
  Nuklearmedizinische diagnostische Verfahren  
VR18 Szintigraphie  
VR19 Single-Photon-Emissionscomputertomographie (SPECT)  
VR20 Positronenemissionstomographie (PET) mit Vollring-Scanner  
VR21 Sondenmessungen und Inkorporationsmessungen  
  Magnetresonanztomographie (MRT)  
VR22 Magnetresonanztomographie (MRT), nativ  
VR23 Magnetresonanztomographie (MRT) mit Kontrastmittel  
VR24 Magnetresonanztomographie (MRT), Spezialverfahren  
  Andere bildgebende Verfahren  
VR25 Knochendichtemessung (alle Verfahren)  
  Zusatzinformationen zu bildgebenden Verfahren  
VR26 Computergestützte Bilddatenanalyse mit 3D-Auswertung  
VR27 Computergestützte Bilddatenanalyse mit 4D-Auswertung  
VR28 Intraoperative Anwendung der Verfahren  
VR29 Quantitative Bestimmung von Parametern  
  Strahlentherapie  
VR30 Oberflächenstrahlentherapie  
VR31 Orthovoltstrahlentherapie  
VR32 Hochvoltstrahlentherapie z.B. Intensitätsmodulierte Radiotherapie (IMRT)
VR33 Brachytherapie mit umschlossenen Radionukliden  
VR34 Radioaktive Moulagen  
VR35 Konstruktion und Anpassung von Fixations- und Behandlungshilfen bei Strahlentherapie  
VR36 Bestrahlungssimulation für externe Bestrahlung und Brachytherapie  
VR37 Bestrahlungsplanung für perkutane Bestrahlung und Brachytherapie  
  Nuklearmedizinische Therapie  
VR38 Therapie mit offenen Radionukliden  
VR39 Radiojodtherapie  
  Allgemein  
VR40 Spezialsprechstunde  
VR41 Interventionelle Radiologie  
VR42 Kinderradiologie  
VR43 Neuroradiologie  
VR44 Teleradiologie  
VR45 Intraoperative Bestrahlung  
VR46 Endovaskuläre Behandlung von Hirnarterienaneurysmen, zerebralen und spinalen Gefäßmissbildungen  
VR47 Tumorembolisation  
VR00 ("Sonstiges")  
Nr. Versorgungsschwerpunkte im Bereich Urologie und Nephrologie Kommentar/Erläuterung
VU01 Diagnostik und Therapie von tubulointerstitiellen Nierenkrankheiten  
VU02 Diagnostik und Therapie von Niereninsuffizienz  
VU03 Diagnostik und Therapie von Urolithiasis  
VU04 Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten der Niere und des Ureters  
VU05 Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten des Harnsystems  
VU06 Diagnostik und Therapie von Krankheiten der männlichen Genitalorgane  
VU07 Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten des Urogenitalsystems  
VU08 Kinderurologie  
VU09 Neuro-Urologie  
VU10 Plastischrekonstruktive Eingriffe an Niere, Harnwegen und Harnblase  
VU11 Minimalinvasive laparoskopische Operationen  
VU12 Minimalinvasive endoskopische Operationen  
VU13 Tumorchirurgie  
VU14 Spezialsprechstunde  
VU15 Dialyse  
VU16 Nierentransplantation  
VU17 Prostatazentrum  
VU18 Schmerztherapie  
VU19 Urodynamik/Urologische Funktionsdiagnostik  
VG16 Urogynäkologie  
VU00 ("Sonstiges")  
Nr. Versorgungsschwerpunkte im Bereich Zahnheilkunde/Mund- Kiefer-Gesichtschirurgie Kommentar/Erläuterung
VZ01 Akute und sekundäre Traumatologie  
VZ02 Ästhetische Zahnheilkunde  
VZ03 Dentale Implantologie  
VZ04 Dentoalveoläre Chirurgie  
VZ05 Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Mundhöhle  
VZ06 Diagnostik und Therapie von dentofazialen Anomalien  
VZ17 Diagnostik und Therapie von Spaltbildungen im Kiefer- und Gesichtsbereich  
VZ07 Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Kopfspeicheldrüsen  
VZ08 Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Zähne  
VZ09 Diagnostik und Therapie von Krankheiten des Zahnhalteapparates  
VZ18 Diagnostik und Therapie von Störungen der Zahnentwicklung und des Zahndurchbruchs  
VZ16 Diagnostik und Therapie von Krankheiten des Kiefers und Kiefergelenks  
VZ10 Diagnostik und Therapie von Tumoren im Mund-Kiefer-Gesichtsbereich  
VZ11 Endodontie z.B. Wurzelkanalbehandlungen
VZ12 Epithetik z.B. Rekonstruktion des Gesichts durch Gesichtsepithesen
VZ13 Kraniofaziale Chirurgie  
VZ19 Laserchirurgie  
VZ14 Operationen an Kiefer- und Gesichtsschädelknochen  
VZ15 Plastischrekonstruktive Chirurgie  
VZ20 Zahnärztliche und operative Eingriffe in Vollnarkose  
VZ00 ("Sonstiges")  
Nr. Versorgungsschwerpunkte in sonstigen medizinischen Bereichen Kommentar/Erläuterung
VX00 ("Sonstiges")  

Auswahlliste "Ambulante Behandlungsmöglichkeiten" (B-[X].8)

Nr. Art der Ambulanz (Mehrfachnennungen möglich)
AM0 Hochschiilambulanz nach § 117 SGB V
AM02 Psychiatrische Institutsambulanz nach § 118 SGB V
AM03 Sozialpädiatrisches Zentrum nach § 119 SGB V
AM04 Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Absatz 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten)
AM05 Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116a SGB V bzw. § 31 Absatz la Ärzte-ZV (Unterversorgung)
AM06 Bestimmung zur ambulanten Behandlung nach § 116b SGB V
AM07 Privatambulanz
AM08 Notfallambulanz (24h)
AM09 D-Arzt-/Berufsgenossenschaftliche Ambulanz
AM10 Medizinisches Versorgungszentrum nach § 95 SGB V
AM11 Vor- und nachstationäre Leistungen nach § 115a SGB V
AM12 Ambulanz im Rahmen eines Vertrages zur Integrierten Versorgung nach § 140b SGB V
AM13 Ambulanz nach § 311 SGB V (DDR-Altverträge)
AM14 Ambulanz im Rahmen von DMP
AMI5 Belegarztpraxis am Krankenhaus
AM16 Heilmittelambulanz nach § 124 Absatz 3 SGB V (Abgabe von Physikalischer Therapie, Podologischer Therapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie und Ergotherapie)
AM00 ("Sonstiges")

Auswahlliste "Leistungen im Katalog nach § 116b Absatz 3 SGB V" (B-[X].8)

Nr. Nr. der Anlage zur Richtlinie nach § 116b SGB V Angebotene Leistungen Kommentar/Erläuterung
LK01 Anlage 1 Nr. 1 CT-/MRT-gestützte interventionelle schmerztherapeutische Leistungen  
LK02 Anlage 1 Nr. 2 Brachytherapie  
LK03 Anlage 2 Nr. 1 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Mukoviszidose  
LK04 Anlage 2 Nr. 2 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Gerinnungsstörungen (z.B. Hämophilie)  
LK05 Anlage 2 Nr. 3 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Fehlbildungen, angeborenen Skelettsystemfehlbildungen  
LK06 Anlage 2 Nr. 4 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit schwerwiegenden immunologischen Erkrankungen  
LK07 Anlage 2 Nr. 5 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit SwyerJames-/McLeod-Syndrom (spezielle Form des Lungenemphysems)  
LK08 Anlage 2 Nr. 6 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit biliärer Zirrhose  
LK09 Anlage 2 Nr. 7 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit primär sklerosierender Cholangitis  
LK10 Anlage 2 Nr. 8 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Morbus Wilson  
LK11 Anlage 2 Nr. 9 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Transsexualismus  
LK12 Anlage 2 Nr. 10 Diagnostik und Versorgung von Kindern mit folgenden angeborenen Stoffwechselstörungen:

a) Adrenogenitales Syndrom

b) Hypothyreose

c) Phenylketonurie

d) Mediumchain-Acyl-CoA-Dehydrogenase-Mangel

(MCAD-Mangel)

e) Galactosaemie

 
LK13 Anlage 2 Nr. 11 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit MarfanSyndrom  
LK14 Anlage 2 Nr. 12 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit pulmonaler Hypertonie  
LK25 Anlage 2 Nr. 13 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Tuberkulose  
LK26 Anlage 2 Nr. 14 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit neuromuskulären Erkrankungen  
LK27 Anlage 2 Nr. 15 Diagnostik und Therapie von Patienten und Patientinnen mit Kurzdarmsyndrom  
LK15 Anlage 3 Nr. 1 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit onkologischen Erkrankungen  
LK16 Anlage 3 Nr. 2 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit HIV/AIDS  
LK17 Anlage 3 Nr. 3 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit schweren Verlaufsformen rheumatologischer Erkrankungen (Teil Erwachsene/Teil Kinder und Jugendliche)  
LK18 Anlage 3 Nr. 4 Spezialisierte Diagnostik und Therapie der schweren Herzinsuffizienz (NYHA-Stadium 3-4)  
LK20 Anlage 3 Nr. 6 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Multipler Sklerose  
LK21 Anlage 3 Nr. 7 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Anfallsleiden  
LK22 Anlage 3 Nr. 8 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen im Rahmen der pädiatrischen Kardiologie  
LK23 Anlage 3 Nr. 9 Diagnostik und Versorgung von Frühgeborenen mit Folgeschäden  
LK24 Anlage 3 Nr. 10 Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Querschnittslähmung bei Komplikationen, die eine interdisziplinäre Versorgung erforderlich machen  

Auswahlliste "Ärztliche Fachexpertise der Abteilung" (B-[X].11.1)

Nr. Facharztbezeichnung (Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen) Kommentar/Erläuterung
(z.B. Weiterbildungsbefugnisse)
AQ06 Allgemeine Chirurgie  
AQ63 Allgemeinmedizin  
AQ01 Anästhesiologie  
AQ02 Anatomie  
AQ03 Arbeitsmedizin  
AQ04 Augenheilkunde  
AQ05 Biochemie  
AQ14 Frauenheilkunde und Geburtshilfe  
AQ15 Frauenheilkunde und Geburtshilfe, SP Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin  
AQ16 Frauenheilkunde und Geburtshilfe, SP Gynäkologische Onkologie  
AQ17 Frauenheilkunde und Geburtshilfe, SP Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin  
AQ07 Gefäßchirurgie  
AQ18 Hals-Nasen-Ohrenheilkunde "  
AQ20 Haut- und Geschlechtskrankheiten  
AQ08 Herzchirurgie  
AQ21 Humangenetik  
AQ22 Hygiene und Umweltmedizin  
AQ23 Innere Medizin  
AQ67 Innere Medizin und Allgemeinmedizin  
AQ24 Innere Medizin und SP Angiologie  
AQ25 Innere Medizin und SP Endokrinologie und Diabetologie  
AQ26 Innere Medizin und SP Gastroenterologie  
AQ27 Innere Medizin und SP Hämatologie und Onkologie  
AQ28 Innere Medizin und SP Kardiologie  
AQ29 Innere Medizin und SP Nephrologie  
AQ30 Innere Medizin und SP Pneumologie  
AQ31 Innere Medizin und SP Rheumatologie  
AQ65 Kieferorthopädie  
AQ32 Kinder- und Jugendmedizin  
AQ33 Kinder- und Jugendmedizin, SP Kinder-Hämatologie und -Onkologie  
AQ34 Kinder- und Jugendmedizin, SP Kinder-Kardiologie  
AQ35 Kinder- und Jugendmedizin, SP Neonatologie  
AQ36 Kinder- und Jugendmedizin, SP Neuropädiatrie  
AQ37 Kinder- und Jugendpsychiatrie  
AQ09 Kinderchirurgie  
AQ47 Klinische Pharmakologie  
AQ38 Laboratoriumsmedizin  
AQ39 Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie  
AQ40 Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie  
AQ41 Neurochirurgie  
AQ42 Neurologie  
AQ43 Neuropathologie  
AQ44 Nuklearmedizin  
AQ45 Öffentliches Gesundheitswesen  
AQ66 Oralchirurgie  
AQ61 Orthopädie  
AQ10 Orthopädie und Unfallchirurgie  
AQ46 Pathologie  
AQ48 Pharmakologie und Toxikologie  
AQ49 Physikalische und Rehabilitative Medizin  
AQ50 Physiologie  
AQ11 Plastische und Ästhetische Chirurgie  
AQ51 Psychiatrie und Psychotherapie  
AQ52 Psychiatrie und Psychotherapie, SP Forensische Psychiatrie  
AQ53 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie  
AQ54 Radiologie  
AQ55 Radiologie, SP Kinderradiologie  
AQ56 Radiologie, SP Neuroradiologie  
AQ57 Rechtsmedizin  
AQ19 Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen  
AQ58 Strahlentherapie  
AQ12 Thoraxchirurgie  
AQ59 Transfusionsmedizin  
AQ62 Unfallchirurgie  
AQ60 Urologie  
AQ13 Viszeralchirurgie  
AQ64 Zahnmedizin  
AQ00 ("Sonstiges")  
Nr. Zusatz-Weiterbildung Kommentar/Erläuterung
ZF01 Ärztliches Qualitätsmanagement  
ZF02 Akupunktur  
ZF03 Allergologie  
ZF04 Andrologie  
ZF05 Betriebsmedizin  
ZF06 Dermatologie  
ZF07 Diabetologie  
ZF47 Ernährungsmedizin  
ZF08 Flugmedizin  
ZF48 Fußchirurgie  
ZF09 Geriatrie  
ZF10 Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie  
ZF11 Hämostaseologie  
ZF 12 Handchirurgie  
ZF13 Homöopathie  
ZF14 Infektiologie  
ZF15 Intensivmedizin  
ZF16 Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie  
ZF17 Kinder-Gastroenterologie  
ZF18 Kinder-Nephrologie  
ZF19 Kinder-Orthopädie  
ZF20 Kinder-Pneumologie  
ZF21 Kinder-Rheumatologie  
ZF22 Labordiagnostik  
ZF23 Magnetresonanztomographie  
ZF24 Manuelle Medizin/Chirotherapie  
ZF25 Medikamentöse Tumortherapie  
Nr.

Zusatz-Weiterbildung

Kommentar/Erläuterung
ZF26 Medizinische Informatik
ZF27 Naturheilverfahren
ZF28 Notfallmedizin
ZF29 Orthopädische Rheumatologie
ZF30 Palliativmedizin
ZF31 Phlebologie
ZF32 Physikalische Therapie und Balneologie
ZF33 Plastische Operationen
ZF34 Proktologie
ZF35 Psychoanalyse
ZF36 Psychotherapie
ZF37 Rehabilitationswesen
ZF38 Röntgendiagnostik
ZF39 Schlafmedizin
ZF40 Sozialmedizin
ZF41 Spezielle Orthopädische Chirurgie
ZF42 Spezielle Schmerztherapie
ZF43 Spezielle Unfallchirurgie
ZF44 Sportmedizin
ZF45 Suchtmedizinische Grundversorgung
ZF46 Tropenmedizin
ZF00 ("Sonstiges")

Auswahlliste "Pflegerische Fachexpertise der Abteilung" (B-[X].11.2)

Nr. Anerkannte Fachweiterbildung/zusätzlicher akademischer Abschluss Kommentar/Erläuterung
PQ01 Bachelor  
PQ02 Diplom  
PQ03 Hygienefachkraft  
PQ04 Intensivpflege und Anästhesie  
PQ05 Leitung von Stationen oder Funktionseinheiten  
PQ06 Master  
PQ11 Nephrologische Pflege  
PQ07 Onkologische Pflege/Palliative Care  
PQ08 Operationsdienst  
PQ09 Pädiatrische Intensivpflege  
PQ10 Psychiatrische Pflege  
PQ00 ("Sonstiges")  
Nr. Zusatzqualifikation Kommentar/Erläuterung
ZP01 Basale Stimulation  
ZP02 Bobath  
ZP17 Case Management  
ZP18 Dekubitusmanagement  
ZP03 Diabetes z.B. Diabetesberatung
ZP04 Endoskopie/Funktionsdiagnostik  
ZP05 Entlassungsmanagement z.B. Überleitungspflege
ZP06 Ernährungsmanagement  
ZP07 Geriatrie z.B. Zercur
ZP08 Kinästhetik  
ZP09 Kontinenzberatung  
Nr. Anerkannte Fachweiterbildung/zusätzlicher akademischer Abschluss Kommentar/Erläuterung
ZP10 Mentor und Mentorin  
ZP11 Notaufnahme  
ZP12 Praxisanleitung  
ZP13 Qualitätsmanagement  
ZP14 Schmerzmanagement  
ZP15 Stomapflege  
ZP19 Sturzmanagement  
ZP16 Wundmanagement  
ZP00 ("Sonstiges")  

Auswahlliste "Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht" (C-2)

Bundesland Leistungsbereich Kommentar/Erläuterung
Baden-Württemberg Schlaganfall  
Hamburg Anästhesiologie  
  Pflege: Dekubitusprophylaxe: ganzjährige Erhebung  
  Perkutane transluminale Angioplastie (PTA)  
  Schlaganfall  
Hessen Gynäkologische Operationen:

Operationen des Uterus myomatosus, die nicht vom bundesweit verpflichtenden Leistungsbereich erfasst sind

 
  Schlaganfall: Akutbehandlung  
  Schlaganfall: neurologische Frührehabilitation  
Rheinland-Pfalz Schlaganfall  

Auswahlliste "Umsetzung der Mindestmengenvereinbarung - Ausnahmetatbestände" (C-5)

Nr. Ausnahmetatbestand Kommentar/Erläuterung
MM01 Notfälle, keine planbaren Leistungen  
MM02 Aufbau eines neuen Leistungsbereiches  
MM03 Personelle Neuausrichtung  
MM04 Votum der Landesbehörde wegen Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung  
MM05 Kein Ausnahmetatbestand  

Auswahlliste "Umsetzung von Beschlüssen zur Qualitätssicherung nach § 137 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V ("Strukturqualitätsvereinbarung")" (C-6)

Nr. Vereinbarung bzw. Richtlinie Kommentar/Erläuterung
CQ01 Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung bei der Indikation Bauchaortenaneurysma  
CQ02 Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit hämatoonkologischen Krankheiten  
CQ03 Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Durchführung der Positronenemissionstomographie (PET) in Krankenhäusern bei den Indikationen nichtkleinzelliges Lungenkarzinom (NSCLC) und solide Lungenrundherde  
CQ04 Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Durchführung der Protonentherapie in Krankenhäusern bei der Indikation Rektumkarzinom  
CQ05 Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen - Perinatalzentrum LEVEL 1  
CQ06 Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen - Perinatalzentrum LEVEL 2  
CQ07 Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen - Perinataler Schwerpunkt  
CQ08 Maßnahmen zur Qualitätssicherung der herzchirurgischen Versorgung bei Kindern und Jugendlichen gemäß § 137 Absatz 1 Nummer 2 SGB V  
CQ09 Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei kollagengedeckter und periostgedeckter autologer Chondrozytenimplantation am Kniegelenk  
CQ10 Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei matrixassoziierter autologer Chondrozytenimplantation (ACI-M) am Kniegelenk  
CQ11 Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie bei Patientinnen und Patienten mit inoperablem hepatozellulärem Karzinom (HCC)  
CQ12 Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie des Prostatakarzinoms  


.

Qualitätsindikatoren aus dem Verfahren gemäß QSKH-RL Anhang 3
(zu Anlage 1 Qb-R)

Tabelle A: Vom Gemeinsamen Bundesausschuss als uneingeschränkt zur Veröffentlichung geeignet bewertete Qualitätsindikatoren

Leistungsbereich Indikator- Nr. Bezeichnung des Qualitätsindikators/der Qualitätskennzahl Kennzahl-ID
Herzschrittmacher-Implantation 1 Leitlinienkonforme Indikationsstellung bei bradykarden Herzrhythmusstörungen: Patienten mit bradykarden Herzrhythmusstörungen und leitlinienkonformer Indikation zur Herzschrittmacherimplantation 690
3 Leitlinienkonforme Systemwahl bei bradykarden Herzrhythmusstörungen: Alle Patienten mit leitlinienkonformer Systemwahl und implantiertem Ein- oder Zweikammersystem 2196
7 Perioperative Komplikationen: Patienten mit chirurgischen Komplikationen 1103
Perioperative Komplikationen: Vorhofsondendislokation bei Patienten mit implantierter Vorhofsonde 209
Perioperative Komplikationen: Ventrikelsondendislokation bei Patienten mit implantierter Ventrikelsonde 581
Karotis-Rekonstruktion 1 Indikation bei asymptomatischer Karotisstenose: Stenosegrad 60 % (NASCET) 603
7 Perioperative Schlaganfälle oder Tod risikoadjustiert nach logistischem Karotis-Score I: Risikoadjustierte Rate an perioperativen Schlaganfällen oder Tod 11705
Cholezystektomie 3 Erhebung eines histologischen Befundes: Patienten, bei denen postoperativ ein histologischer Befund der Gallenblase erhoben wurde 218
6 Reinterventionsrate: Reintervention nach laparoskopischer Operation unter den Patienten mit Risikoklasse ASA 1 bis 3 ohne akute Entzündungszeichen 227
Gynäkologische Operationen 7 Antibiotikaprophylaxe bei Hysterektomie 235
9 Thromboseprophylaxe bei Hysterektomie: Patientinnen 40 Jahre 1057
Geburtshilfe 1 E-E-Zeit bei Notfallkaiserschnitt: > 20 Minuten 1058
2 Anwesenheit eines Pädiaters bei Frühgeborenen: Pädiater bei Geburt anwesend 318
7 Antenatale Kortikosteroidtherapie: mind. 2 Tage präp. Aufenthalt 330
Hüft-Endoprothesen-Erstimplantation 7 Endoprothesenluxation 451
8 Postoperative Wundinfektion 452
11 Reoperationen wegen Komplikation 456
Knie-Totalendoprothesen-Erstimplantation 7 Postoperative Wundinfektion: Patienten mit postoperativen Wundinfektionen 286
10 Reoperationen wegen Komplikation 290
Mammachirurgie 2 Intraoperatives Präparatröntgen 303
3 Hormonrezeptoranalyse und HER-2/neu-Analyse: Hormonrezeptoranalyse 2135
4 Angabe Sicherheitsabstand: Brusterhaltende Therapie 2131
Angabe Sicherheitsabstand: Mastektomie 2162
Koronarangiographie und Perkutane Koronarintervention (PCI) 1 Indikation zur Koronarangiographie - Ischämiezeichen 399
3 Indikation zur PCI: Ohne Nachweis von Ischämiezeichen bei Belastung (d. h. ohne Prüfung oder bei Prüfung ohne objektive (apparative) Ischämiezeichen) 2062
4 Erreichen des wesentlichen Interventionsziels bei PCI: Alle PCI mit Indikation "akutes Koronarsyndrom mit ST-Hebung bis 24 h" nach Stellung der Diagnose 2063
Koronarchirurgie, isoliert 1 Verwendung der linksseitigen Arteria mammaria interna: OP-Dringlichkeit elektiv/dringlich 332
5 Risikoadjustierte In-Hospital-Letalität: nach logistischem KCH-SCORE 3.0 11618
Ambulant erworbene Pneumonie 1 Erste Blutgasanalyse oder Pulsoxymetrie: Patienten, bei denen die erste Blutgasanalyse oder Pulsoxymetrie innerhalb der ersten 8 Stunden nach der Aufnahme durchgeführt wurde 2005
Geburtshilfe 4 Azidose bei reifen Einlingen mit Nabelarterien-pH-Bestimmung: pH-Wert < 7,0 321
Pflege: Dekubitusprophylaxe 1 Veränderung des Dekubitusstatus während des stationären Aufenthalts bei Patienten, die ohne Dekubitus aufgenommen wurden: Risikoadjustierte Rate an Dekubitus Grad 2 bis 4 bei Entlassung 11733
Veränderung des Dekubitusstatus während des stationären Aufenthalts bei Patienten, die ohne Dekubitus aufgenommen wurden: Risikoadjustierte Rate an Dekubitus Grad 1 bis 4 bei Entlassung 11742

Tabelle B: Vom Gemeinsamen Bundesausschuss eingeschränkt zur Veröffentlichung empfohlene Qualitätsindikatoren/Qualitätsindikatoren mit eingeschränkter methodischer Eignung

[leer]

Tabelle C: Vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zur Veröffentlichung empfohlene Qualitätsindikatoren

Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zur Veröffentlichung empfohlenen Qualitätsindikatoren werden durch die Institution nach § 137a SGB V auf ihrer Homepage www.sqg.de im Internet öffentlich bekannt gegeben.

Anlage 2
(zur Qb-R)
Annahmestelle und Datenlieferverfahren

Zugelassene Krankenhäuser sind gemäß § 137 Absatz 3 Nummer 4 SGB V verpflichtet, alle 2 Jahre einen strukturierten Qualitätsbericht gemäß den Vorgaben des G-BA zu erstellen und an die in der Anlage 2 der Regelungen bestimmte Annahmestelle zu liefern.

Annahmestelle

Die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) ist die Datenannahmestelle der Qualitätsberichte über das Berichtsjahr 2010 gemäß den Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 137 Absatz 3 Satz I Nummer 4 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser.

Die Kontaktadresse der gemeinsamen Annahmestelle lautet:

Informationstechnische Servicestelle
der gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG)
Seligenstädter Grund 11
63150 Heusenstamm
Telefon-Zentrale: 06104 - 600 50 0
Telefax: 06104 - 600 50.300
E-Mail: hotline@itsg.de

Datenlieferverfahren

Anmeldung

  1. Zugelassene Krankenhäuser melden sich vor der Lieferung der Qualitätsberichte bei der Annahmestelle an. Die Anmeldung erfolgt online über ein Webformular und ist auch direkt vor der Lieferung möglich.
  2. Das Anmeldeverfahren beginnt 8 Wochen vor dem Ablauf der ersten Übermittlungsfrist für die Qualitätsberichte gemäß § 6 Absatz 1 und endet mit dem Ablauf dieser ersten Übermittlungsfrist.
  3. Für jeden Bericht (nicht für jedes Format), der geliefert werden soll, ist eine eigene Anmeldung notwendig. Für die Anmeldung übermittelt das Krankenhaus folgende Angaben:
    • Aktuelle(s) Institutionskennzeichen und Standortnummer: gemäß Anlage 1 (Berichtsteil A-2 und A-3)
    • Kontaktdaten des Krankenhauses (Name des Krankenhauses, Ansprechpartner, Telefonnummern, E-Mail-Adressen)
    • Grundlage der Zulassung des Krankenhauses nach § 108 SGB V (Angabe, ob anerkannte Hochschulklinik, Plankrankenhaus oder Versorgungsvertrag)
  4. Die Annahmestelle bestätigt dem Krankenhaus unverzüglich per E-Mail die Anmeldung.
  5. Die Freischaltung der Adresse erfolgt erst nach Bestätigung durch das Krankenhaus (Double-Opt-In-Prinzip). Erst nach dieser Freischaltung ist die Übermittlung von Dateien möglich. Das Krankenhaus erhält für jede Anmeldung Zugangsdaten (Benutzername und Passwort).
  6. Damit können die krankenhauseigenen Kontaktdaten innerhalb der Übermittlungsfristen nach § 6 Absatz 1 und 2 aktualisiert werden. Annahmeverfahren gemäß § 6 Absatz 1 (alle Berichtsteile außer C-1)
  7. Die Annahmestelle versendet unverzüglich eine Bestätigung der Datenannahme für alle eingehenden Dateien per E-Mail.
  8. Es erfolgt eine Prüfung der Dateien auf ihre formale Korrektheit:
    XML-Dateien werden anhand des festgelegten Datenschemas (gemäß Anhang 1 zu Anlage 1) und PDF-Dateien auf ihre Größe geprüft.
  9. Die Annahmestelle informiert das Krankenhaus unverzüglich über das Prüfergebnis per E-Mail.
  10. Angemeldete Krankenhäuser, von denen bis 14 Tage vor dem Ende der Übermittlungsfrist gemäß § 6 Absatz 1 kein formal korrekter Bericht eingegangen ist, erhalten eine Erinnerungs-E-Mail.

    Mitgeteilt wird, ob bisher

    • keine korrekte Datenlieferung erfolgte,
    • das XML-Format formal korrekt vorliegt, jedoch die formal korrekte PDF-Datei fehlt oder
    • die PDF-Datei formal korrekt vorliegt, jedoch das formal korrekte XML-Format fehlt.

    Annahmeverfahren gemäß § 6 Absatz 2 und 3 (inkl. Berichtsteil C-1)

  11. Die Annahmestelle liefert die Liste der Daten aus Ziffer 3, erster und zweiter Spiegelstrich an die auf Bundes- und Landesebene beauftragten Stellen.
  12. Die Daten zur externen vergleichenden Qualitätssicherung - inklusive der Kommentare des Krankenhauses - werden nur für angemeldete Krankenhäuser geliefert. Für angemeldete Krankenhäuser, für die keine Qualitätssicherungsdaten vorliegen, erfolgt eine Null-Meldung.
  13. Die Annahmestelle prüft die Dateien auf ihre formale Korrektheit:
    XML-Dateien werden anhand des festgelegten Datenschemas (gemäß Anhang 1 zu Anlage 1) geprüft. Die Annahmestelle informiert die auf Bundes- und Landesebene beauftragten Stellen unverzüglich über das Prüfergebnis per E-Mail
  14. Die Annahmestelle informiert die auf Bundes- und Landesebene beauftragten Stellen 14 Tage vor dem Ablauf der Übermittlungsfrist gemäß § 6 Absatz 2, für welche Krankenhäuser noch keine Qualitätsdaten geliefert wurden.
  15. In der Frist gemäß § 6 Absatz 3 können Krankenhäuser ihre gemäß § 6 Absatz 1 gelieferten Berichte korrigieren bzw. den PDF-Bericht um die Qualitätssicherungsdaten erweitern. Eine erneute Anmeldung ist nicht erforderlich und auch nicht möglich, da nur Fehlerkorrekturen und Erweiterungen um die Qualitätssicherungsdaten bereits gelieferter Berichte zulässig sind.