Änderungstext
Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser
Vom 16. Dezember 2010
(BAnz. Nr. 68a vom 04.05.2011 S. 1)
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2010 beschlossen, die Regelungen gemäß § 137 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser) in der Fassung vom 19. März 2009 (BAnz. Nr. 105a vom 21. Juli 2009), zuletzt geändert am 16. Juli 2009 (BAnz. Nr. 124a vom 21. August 2009), wie folgt zu ändern:
Die Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser werden wie folgt geändert:
1. In § 4 Satz 1 werden die Wörter "im maschinenlesbaren Datensatzformat" durch die Wörter "in maschinenverwertbarer Form" ersetzt.
2. § 6 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 3 werden nach dem Wort "Annahmestelle" die Wörter "und das Datenlieferverfahren" eingefügt.
b) In Absatz 1 Satz 4 wird die Angabe "30. Juni" durch die Angabe "15. Juli" ersetzt.
c) In Absatz 1 wird Satz 5
Für das Jahr 2009 erfolgt die Übermittlung ausnahmsweise bis zum 31. August.
gestrichen.
d) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe "Satz 1, 4 und 5" durch die Angabe "Sätze 1 und 4" ersetzt.
e) In Absatz 3 Satz 1 werden vor dem Wort "Krankenhaus" die Wörter "gemäß Anlage 2 angemeldete" eingefügt.
f) Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst:
| alt | neu |
| (4) Die Annahmestelle stellt gleichzeitig den gesetzlichen Krankenkassen, ihren Verbänden und dem Verband der privaten Krankenversicherung sowie der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses die angenommenen Qualitätsberichte in den jeweiligen Lieferzeiträumen einmal pro Woche gebündelt in beiden Formaten nach § 4 unverändert zur Verfügung. Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses übermittelt unverzüglich diese erhaltenen Qualitätsberichte gleichzeitig an die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen nach § 140f SGB V sowie die weiteren nach § 137 Absatz 3 Satz 5 SGB V zu beteiligenden Organisationen. | "(4) Die Annahmestelle stellt gleichzeitig den gesetzlichen Krankenkassen, ihren Verbänden und dem Verband der privaten Krankenversicherung - sowie der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, den Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen nach § 140f SGB V sowie den weiteren nach § 137 Absatz 3 Satz 5 SGB V zu beteiligenden Organisationen die angenommenen Qualitätsberichte unverändert zur Verfügung. Hierfür ermöglicht sie dem Empfängerkreis in den jeweiligen Lieferzeiträumen einmal pro Woche den gebündelten Download der beiden Formate nach § 4 ." |
g) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 eingefügt:
"(5) Die Annahmestelle stellt zusätzlich zu der Übermittlung nach Absatz 4 gleichzeitig den gesetzlichen Krankenkassen, ihren Verbänden und dem Verband der privaten Krankenversicherung sowie der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses alle angenommenen Qualitätsberichte in ihrer jeweils letzten Fassung unverzüglich nach Ablauf der jeweiligen Lieferzeiträume gebündelt in beiden Formaten nach § 4 unverändert auf einem Datenträger zur Verfügung. Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses vervielfältigt und übermittelt diese Datenträger unverzüglich nach Erhalt gleichzeitig an die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen nach § 140f SGB V sowie die weiteren nach § 137 Absatz 3 Satz 5 SGB V zu beteiligenden Organisationen."
3. § 7 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 1 werden vor dem Wort "Krankenhaus" die Wörter "gemäß Anlage 2 angemeldete" eingefügt.
b) In Absatz 1 Satz 2 wird das Wort "ordnungsgemäße" durch die Wörter "formal korrekte" ersetzt.
c) Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:
| alt | neu |
| (2) Hat das Krankenhaus den Qualitätsbericht nicht ordnungsgemäß geliefert, informiert die Annahmestelle das Krankenhaus schriftlich über die Mängel, welche die nicht ordnungsgemäße Lieferung begründen. Gleichzeitig wird dem Krankenhaus eine Frist von 14 Tagen gegeben, die ordnungsgemäße Lieferung des Qualitätsberichts nachzuholen. | "(2) Hat das gemäß Anlage 2 angemeldete Krankenhaus den Qualitätsbericht nicht formal korrekt geliefert, informiert die Annahmestelle das Krankenhaus schriftlich über die Mängel, welche die nicht formal korrekte Lieferung begründen." |
d) In Absatz 3 wird das Wort "weder" durch das Wort "nicht" ersetzt und vor dem Wort "eingeht" die Angabe "noch innerhalb der weiteren Frist nach § 7 Absatz 2 Satz 2" gestrichen.
4. § 8 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe "31. Juli" durch die Angabe "15. August" ersetzt.
b) In Absatz 1 wird Satz 2
Für das Jahr 2009 erfolgt diese Veröffentlichung ausnahmsweise spätestens zum 30. September.
gestrichen.
c) In Absatz 2 Satz 4 werden nach dem Wort "hierüber" die Wörter "rechtzeitig vorab" eingefügt.
Der Anhang 1 zu Anlage 1 (Datensatzbeschreibung) der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser wird aufgehoben. Die Datensatzbeschreibung wird derzeit überarbeitet und rechtzeitig vor dem Abgabetermin des maschinenverwertbaren Qualitätsberichts zur Verfügung gestellt.
Die Anlage 1, die Anhänge 2 und 3 zu Anlage 1 sowie die Anlage 2 der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser werden gemäß Anhang zu diesem Beschluss neu gefasst.
Die Änderungen der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Anhang
(zu Anlage 1 Qb-R)
Allgemeine Ausfüllhinweise
Die Ausfüllhinweise sind für die Berichtersteller als Erläuterungen zu den einzelnen Berichtsteilen in Kästen eingefügt. Sofern weder in den Regelungen nach § 137 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 SGB V noch in ihren Anlagen Aussagen zur Darstellung bestimmter Inhalte des Qualitätsberichts gemacht werden, liegen Art und Inhalt des Qualitätsberichts im Ermessen des Bericht erstattenden Krankenhauses.
1. Erläuterungen zur Berichterstellung
Benennung des Qualitätsberichts
Auf dem Deckblatt der PDF-Version des Qualitätsberichts ist die Bezeichnung "Strukturierter Qualitätsbericht gemäß § 137 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 SGB V über das Berichtsjahr 2010" und das Datum der Erstellung aufzuführen.
Betroffene Krankenhäuser
Entsprechend den Regelungen zum Qualitätsbericht sind die Ausfüllhinweise von allen nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern anwendbar, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Krankenhäuser oder Einrichtungen handelt, die nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) mit DRG oder nach der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) abrechnen.
Krankenhäuser mit mehreren Standorten
Der Qualitätsbericht ist von einem Krankenhaus zu erstellen und nicht etwa von einer Trägerschaft gemeinsam für mehrere Krankenhäuser. Bei einem Krankenhaus bzw. einem Krankenhausträger mit mehreren nach § 108 SGB V zugelassenen Standorten ist der Qualitätsbericht in der Regel je Standort zu erstellen.
Ziel ist eine unverfälschte Darstellung des Krankenhauses und seiner Standorte als umfassende Informationsgrundlage für alle Interessierten.
Berichtszeitraum
Zu berichten ist immer nur über die Krankenhäuser, Krankenhausstandorte und Organisationseinheiten bzw. Fachabteilungen eines Krankenhauses, die am Ende des Jahres, über das berichtet wird (Berichtsjahr), an der Versorgung teilgenommen haben (Stichtagsprinzip). Abweichend davon muss für den Fall, dass ein Krankenhaus, ein Krankenhausstandort oder eine Organisationseinheit bzw. Fachabteilung eines Krankenhauses bis zum 30. September des Jahres, in dem der Qualitätsbericht erstellt und veröffentlicht wird (Erstellungsjahr), geschlossen wird, für das betreffende Krankenhaus bzw. den Krankenhausstandort kein Qualitätsbericht erstellt bzw. die betreffende Organisationseinheit/Fachabteilung nicht im Qualitätsbericht des Krankenhauses berücksichtigt werden.
Alle im Bericht gemachten Angaben müssen sich auf die im Berichtsjahr gültigen Regelungen (z.B. Verträge, Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses, Klassifikationen wie ICD, OPS) beziehen. Abweichend davon können in Teil D nicht nur Maßnahmen des Qualitätsmanagements, die im Berichtsjahr durchgeführt wurden, Eingang finden, sondern auch Maßnahmen, die sich aus dem vorherigen Jahr in das Berichtsjahr oder in das Erstellungsjahr erstrecken bzw. im Erstellungsjahr stattfinden.
2. Umfang und Format des Qualitätsberichts
Format
Der Qualitätsbericht ist in zwei Formaten, einer PDF-Version und einer Datenbankversion, zu erstellen. Für die PDF-Version gelten folgende formale Vorgaben:
Gemäß BITV ist die Barrierefreiheit nach bestem Bemühen umzusetzen. Bei Schwierigkeiten mit der Umsetzung kann mit der Annahmestelle für die Qualitätsberichte Rücksprache gehalten werden. Ein alternatives, barrierefreies Angebot wird in Form der Datenbank zur Verfügung stehen. In jedem Fall ist die Word-Datei, sofern Word als Grundlage zur Umwandlung in die PDF-Version verwendet wird, dem Programm entsprechend (z.B. mit Bildunterschriften, Formatierung von Absätzen und Überschriften) zu formatieren und anschließend auf elektronischem Wege (nicht durch Einscannen) in ein PDF-Dokument umzuwandeln.
Die Datenbankversion ist gemäß den in Anhang 1 definierten Vorgaben zu erstellen. Der Vermerk "[Datenbankversion]" kennzeichnet die Bereiche, die vom Krankenhaus in die Datenbankversion aufgenommen werden.
Der Vermerk "[Datenbankversion für die auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen]" kennzeichnet die Bereiche (C-1.1.[Y] und Angaben zu C-1.2.[Z] für die Indikatoren des Anhangs 3), die separat von den auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen an die Annahmestelle übermittelt werden. Hierfür übermitteln die auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen die genannten Angaben nach Abschluss des Strukturierten Dialogs (31. Oktober laut Beschluss des G-BA vom 18. Dezember 2008) tabellarisch an das Krankenhaus zur Fehlerprüfung und Kommentierung. Fehlerprüfung, Kommentierung und Rückmeldung an die auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen erfolgen spätestens bis zum 30. November des Erstellungsjahrs. Die auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen übermitteln in der Zeit vom 15. November bis 31. Dezember des Erstellungsjahrs krankenhausbezogen die fehlergeprüften und kommentierten Daten an die Annahmestelle gemäß den in Anhang 1 definierten Vorgaben.
Umfang
Um den Umfang des Qualitätsberichts zweckmäßig zu begrenzen, sind an einigen Stellen Zeichenbegrenzungen vorgesehen. Es wird empfohlen, auf weitergehende Informationen bzw. andere Informationsquellen (z.B. Unternehmensberichte, Broschüren, Homepage, Ansprechpartner) zu verweisen, sofern das Krankenhaus hierzu Angaben machen möchte.
Der Qualitätsbericht besteht aus vier Teilen:
Pflichtangaben versus freiwillige Angaben
Die Anforderungen gemäß der vorliegenden Anlage 1 zu den Regelungen gemäß § 137 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser sind als Mindestanforderungen zu verstehen. Bei darüber hinausgehenden freiwilligen Angaben ist darauf zu achten, dass die Maximalgröße der PDF-Version und die jeweiligen Zeichenbegrenzungen nicht überschritten werden. Für freiwillige Angaben stehen die Felder "Kommentar/Erläuterung" zur Verfügung. Grundsätzlich sind zusätzliche Freitextangaben außerhalb dieser Felder nicht vorgesehen, jedoch möglich, solange die maximale Dateigröße von 5 MB nicht überschritten wird. Es ist aber zu bedenken, dass bei zu viel Freitext die Gefahr besteht, dass der Qualitätsbericht eher unübersichtlich und schwer verständlich wird. Für alle Freitextangaben sollen möglichst umgangssprachliche Bezeichnungen verwendet werden.
Einige Kapitel des Qualitätsberichts müssen nur ausgefüllt werden, wenn diese auf das Krankenhaus zutreffen (z.B. C-5 Umsetzung der Mindestmengenvereinbarung nach § 137 SGB V). Wird ein Kapitel nicht ausgefüllt, soll in der PDF-Version ein entsprechender Hinweis ("trifft nicht zu"/"entfällt") aufgenommen werden. Die hier vorgegebene Nummerierung der einzelnen Kapitel ist in jedem Fall beizubehalten. An den Stellen, in denen in der PDF-Version der Hinweis "trifft nicht zu"/"entfällt" verpflichtend aufzunehmen ist (z.B. B-[X].6.1 Angabe von ICD- 10-Ziffern), ist dies in den Ausfüllhinweisen jeweils vermerkt.
Hinweis zur Datenbankversion: Um eine technisch möglichst einfache Struktur der Datenbankversion zu erreichen, sind die Hinweise "trifft nicht zu"/"entfällt" in den meisten Fällen nicht explizit aufzunehmen, sondern über die technischen Vorgaben der XML-Struktur beschrieben.
Auswahllisten
Zu einigen Kapiteln (z.B. zu A-8, A-9) sind im Anhang 2 Auswahllisten vorgegeben. Die Auswahllisten sollen durch die Verwendung standardisierter Informationen der besseren Vergleichbarkeit und Auffindbarkeit der relevanten Informationen in den Qualitätsberichten dienen. Es besteht jedoch immer die Möglichkeit, zusätzliche Erläuterungen als Freitext anzugeben. Dieses System ist als "lernendes System" angelegt, sodass durch eine Auswertung der Qualitätsberichte bestimmte, häufig wiederkehrende Freitextangaben für zukünftige Qualitätsberichte in die Auswahllisten aufgenommen, dagegen selten verwendete Angaben daraus gelöscht werden können.
Die Reihenfolge der Nummernangabe aus den Auswahllisten ist grundsätzlich frei gestaltbar. Für eine bessere Lesbar- und Vergleichbarkeit wird jedoch empfohlen, die Angaben alphabetisch zu ordnen.
Einleitung
| Ausfüllhinweis:
In der Einleitung soll das Krankenhaus kurz vorgestellt werden. Es besteht die Möglichkeit, an dieser Stelle ein Foto des Krankenhauses einzufügen. Darüber hinaus sollen hier folgende Angaben gemacht werden:
Folgender Satz ist am Ende der Einleitung anzufügen: "Die Krankenhausleitung, vertreten durch ......................, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben im Qualitätsbericht." |
A Struktur- und Leistungsdaten des Krankenhauses
A-1 Allgemeine Kontaktdaten des Krankenhauses (vollständige Angaben zur Erreichbarkeit)
[Datenbankversion]
| Ausfüllhinweis:
Hier müssen ausreichende Angaben zur Erreichbarkeit gemacht werden. Verpflichtend sind folgende Kontaktdaten anzugeben:
Die Postanschrift kann zusätzlich zur Hausanschrift optional angegeben werden. Sofern ein Krankenhaus für mehrere Standorte einen einzigen Qualitätsbericht erstellt, sind die Kontaktdaten des Hauptstandortes anzugeben. In der PDF-Version können hier zusätzlich die Kontaktdaten der anderen im vorliegenden Qualitätsbericht dargestellten Standorte angegeben werden. Angaben zur Erreichbarkeit der Standorte können darüber hinaus jeweils im Abschnitt B "Organisationseinheiten/Fachabteilungen" gemacht werden. |
A-2 Institutionskennzeichen des Krankenhauses
[Datenbankversion]
| Ausfüllhinweis:
Zur eindeutigen Identifikation des Krankenhauses ist mindestens ein Institutionskennzeichen (IK-Nummer) verpflichtend anzugeben. Dabei sollte es sich um das Institutionskennzeichen handeln, das auch für die Identifikation bei der Annahmestelle verwendet wird. Wenn mehrere Institutionskennzeichen vorhanden sind, sollen alle angegeben werden. |
A-3 Standort(nummer)
[Datenbankversion]
| Ausfüllhinweis:
Wenn zu einer IK-Nummer Qualitätsberichte für mehrere Standorte erstellt werden, ist hier die interne laufende Nummer des Standortes, auf den sich der Qualitätsbericht bezieht, anzugeben, beginnend mit der Ziffer 01. Dabei sollte es sich um die Standortnummer handeln, die auch für die Identifikation bei der Annahmestelle verwendet wird. Krankenhäuser, die nur einen Standort haben, geben hier 00 an. Krankenhäuser, die einen gemeinsamen Qualitätsbericht für mehrere Standorte erstellen, geben hier 99 an. |
A-4 Name und Art des Krankenhausträgers
[Datenbankversion]
Name: ....................................................................................................................................
Art:
[ ] freigemeinnützig
[ ] öffentlich
[ ] privat
[ ] Sonstiges: ..............................
| Ausfüllhinweis:
Wenn die Art des Krankenhausträgers nicht einer der drei Kategorien "freigemeinnützig, öffentlich, privat" zuzuordnen ist, ist im Feld "Sonstiges" die Art des Krankenhausträgers anzugeben. |
A-5 Akademisches Lehrkrankenhaus
[Datenbankversion]
[ ] ja Universität: [ ] nein
| Ausfüllhinweis:
Hier gibt das Krankenhaus an, ob es akademisches Lehrkrankenhaus ist. Falls ja, so ist die zugehörige Universität anzugeben. |
A-6 Organisationsstruktur des Krankenhauses
| Ausfüllhinweis:
Hier soll das Krankenhaus eine Übersicht über die Fachabteilungen/Disziplinen bzw. Organisationseinheiten/Zentren in tabellarischer oder grafischer Form (Organigramm) geben. Die Übersicht muss deutlich lesbar sein und kann durch stichpunktartige Freitextangaben kommentiert werden. |
A-7 Regionale Versorgungsverpflichtung für die Psychiatrie
[Datenbankversion]
Für psychiatrische Fachkrankenhäuser bzw. Krankenhäuser mit einer psychiatrischen Fachabteilung: Besteht eine regionale Versorgungsverpflichtung?
[ ] ja [ ] nein
| Ausfüllhinweis:
Hier geben psychiatrische Fachkrankenhäuser bzw. Krankenhäuser mit einer psychiatrischen Fachabteilung an, ob eine regionale Versorgungsverpflichtung besteht oder nicht. |
A-8 Fachabteilungsübergreifende Versorgungsschwerpunkte des Krankenhauses
[Datenbankversion]
| Nr. | Fachabteilungsübergreifender Versorgungsschwerpunkt | Fachabteilungen, die an dem Versorgungsschwerpunkt beteiligt sind | Kommentar/ Erläuterung |
| VS02 | Perinatalzentrum | z.B. Gynäkologie, Pädiatrie | z.B. Betreuung von Risikoschwangerschaften |
| ... | ... | ... | |
| VS00 | ("Sonstiges") |
| Ausfüllhinweis:
Angaben zu Versorgungsschwerpunkten können entweder für das gesamte Krankenhaus (fachabteilungsübergreifend) oder spezifisch für eine Organisationseinheit bzw. Fachabteilung (fachabteilungsbezogen) gemacht werden. Dies bedeutet, dass all diejenigen Versorgungsschwerpunkte, die schon unter A-8 angegeben werden, nicht unter B-[X].2 wiederholt werden dürfen. Unter A-8 sind nur die fachabteilungsübergreifenden Versorgungsschwerpunkte des Krankenhauses darzustellen. Krankenhäuser mit nur einer Fachabteilung stellen dementsprechend ihre Versorgungsschwerpunkte unter B-[X].2 dar. Wenn Angaben gemacht werden, sind aus der Auswahlliste (Anhang 2) die entsprechenden Versorgungsschwerpunkte auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen. Die Nummer VS00 für "Sonstiges" kann mehrfach angegeben werden, um zusätzliche fachabteilungsübergreifende Versorgungsschwerpunkte darzustellen. Dabei ist in der PDF-Version das Wort "Sonstiges" zu streichen und durch die Bezeichnung des _jeweiligen krankenhausindividuellen Versorgungsschwerpunktes zu ersetzen. In der Datenbankversion dagegen kann der kranlcenhausindividuelle Versorgungsschwerpunkt in ein eigenes Bezeichnungsfeld eingetragen werden. Zu jedem Versorgungsschwerpunkt können in der Spalte "Fachabteilungen, die an dem Versorgungsschwerpunkt beteiligt sind" die entsprechenden Fachabteilungen aufgeführt werden. In der Spalte "Kommentar/Erläuterung" können ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung gemacht werden. Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 1.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt. |
A-9 Fachabteilungsübergreifende medizinischpflegerische Leistungsangebote des Krankenhauses
[Datenbankversion]
| Nr. | Medizinischpflegerisches Leistungsangebot | Kommentar/Erläuterung |
| MP01 | Akupressur | z.B. Akupressurbehandlung bei Kopfschmerzen |
| ... | ... | |
| MP00 | ("Sonstiges") |
| Ausfüllhinweis:
Bei den Angaben zu medizinischpflegerischen Leistungsangeboten soll der Schwerpunkt auf den nichtärztlichen Leistungen liegen. Sie können entweder für das gesamte Krankenhaus (fachabteilungsübergreifend) oder spezifisch für eine Organisationseinheit bzw. Fachabteilung (fachabteilungsbezogen) gemacht werden. Dies bedeutet, dass all diejenigen Leistungsangebote, die schon unter A-9 angegeben werden, nicht unter B-[X].3 wiederholt werden dürfen. Unter A-9 sind nur die fachabteilungsübergreifenden medizinischpflegerischen Leistungsangebote des Krankenhauses darzustellen. Krankenhäuser mit nur einer Fachabteilung stellen dementsprechend ihre Leistungsangebote unter B-[X].3 dar. Wenn Angaben gemacht werden, sind aus der Auswahlliste (Anhang 2) die entsprechenden medizinischpflegerischen Leistungsangebote auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen. Die Nummer MP00 für "Sonstiges" kann mehrfach angegeben werden, um zusätzliche fachabteilungsübergreifende medizinischpflegerische Leistungsangebote darzustellen. Dabei ist in der PDF-Version das Wort "Sonstiges" zu streichen und durch die Bezeichnung des jeweiligen krankenhausindividuellen Leistungsangebots zu ersetzen. In der Datenbankversion dagegen kann das krankenhausindividuelle Leistungsangebot in ein eigenes Bezeichnungsfeld eingetragen werden. Zu jedem medizinischpflegerischen Leistungsangebot können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung gemacht werden. Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 1000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt |
A-10 Allgemeine nichtmedizinische Serviceangebote des Krankenhauses
[Datenbankversion]
| Nr. | Serviceangebot | Kommentar/Erläuterung |
| SA09 | Unterbringung Begleitperson | z.B. bei Begleitpersonen von Kindern kostenlos, sonst kostenpflichtig möglich |
| ... | ... | |
| SA00 | ("Sonstiges") |
| Ausfüllhinweis:
Angaben zu Serviceangeboten können entweder für das gesamte Krankenhaus (allgemein) oder spezifisch für eine Organisationseinheit bzw. Fachabteilung (fachabteilungsbezogen) gemacht werden. Unter A-10 sind nur die allgemeinen Serviceangebote des Krankenhauses darzustellen. Dies bedeutet, dass all diejenigen Serviceangebote, die schon unter A-10 angegeben werden, nicht unter B-[X].4 wiederholt werden dürfen. Die Nummer SA00 für "Sonstiges" kann mehrfach angegeben werden, um zusätzliche Serviceangebote darzustellen. Dabei ist in der PDF-Version das Wort "Sonstiges" zu streichen und durch die Bezeichnung des jeweiligen krankenhausindividuellen Serviceangebots zu ersetzen. In der Datenbankversion dagegen kann das krankenhausindividuelle Serviceangebot in ein eigenes Bezeichnungsfeld eingetragen werden. Zu jedem Serviceangebot können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung gemacht werden. Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 1.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt. |
A-11 Forschung und Lehre des Krankenhauses
| Ausfüllhinweis:
Hier können stichpunktartige Freitextangaben zu Forschungsschwerpunkten und tabellarische Angaben zu akademischer Lehre und Ausbildungen in anderen Heilberufen gemacht werden. Wissenschaftliches Personal, das nicht in der direkten Patientenversorgung tätig ist, kann unter A-11.1 als Freitext dargestellt werden. Für weitere Informationen können Links zu den entsprechenden Internetseiten eingefügt werden. |
A-11.1 Forschungsschwerpunkte
(max. 10000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen))
A-11.2 Akademische Lehre
[Datenbankversion]
| Nr. | Akademische Lehre und weitere ausgewählte wissenschaftliche Tätigkeiten | Kommentar/Erläuterung |
| FL01 | Dozenturen/Lehrbeauftragungen an Hochschulen und Universitäten | |
| ... | ... | |
| FL00 | ("Sonstiges") |
| Ausfüllhinweis: Wenn Angaben zur akademischen Lehre gemacht werden, sind aus der Auswahlliste (Anhang 2) die entsprechenden Inhalte auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen. Die Nummer FL00 für "Sonstiges" kann mehrfach angegeben werden, um zusätzliche Angaben zur akademischen Lehre oder zu wissenschaftlichen Tätigkeiten darzustellen. Dabei ist in der PDF-Version das Wort "Sonstiges" zu streichen und durch die jeweiligen Angaben zur akademischen Lehre oder zu wissenschaftlichen Tätigkeiten zu ersetzen. In der Datenbankversion dagegen kann die krankenhausindividuelle Angabe zur akademischen Lehre oder zu wissenschaftlichen Tätigkeiten in ein eigenes Bezeichnungsfeld eingetragen werden. Zu jeder Nennung können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung gemacht werden. Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 1.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt. |
A-11.3 Ausbildung in anderen Heilberufen
[Datenbankversion]
| Nr. | Ausbildung in anderen Heilberufen | Kommentar/Erläuterung |
| HB01 | Gesundheits- und Krankenpfleger und Gesundheits- und Krankenpflegerin | |
| ... | ... | |
| HB00 | ("Sonstiges") |
| Ausfüllhinweis:
Wenn Angaben zur Ausbildung in anderen Heilberufen gemacht werden, sind aus der Auswahlliste (Anhang 2) die entsprechenden Heilberufe auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen. Die Nummer HB00 für "Sonstiges" kann mehrfach angegeben werden, uni zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten in anderen Heilberufen darzustellen. Dabei ist in der PDF-Version das Wort "Sonstiges" zu streichen und durch den jeweiligen Heilberuf zu ersetzen. In der Datenbankversion dagegen kann die krankenhausindividuelle Angabe in ein eigenes Bezeichnungsfeld eingetragen werden. Zu jedem Heilberuf können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung gemacht werden. Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 1.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt. |
A-12 Anzahl der Betten im gesamten Krankenhaus
[Datenbankversion]
| Ausfüllhinweis:
Hier gibt das Krankenhaus die Anzahl der Akut-Betten nach § 108 /109 SGB V zum Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahrs an. Das bedeutet, dass beispielsweise Reha-Betten nicht gezählt werden. |
A-13 Fallzahlen des Krankenhauses
[Datenbankversion]
Gesamtzahl der im Berichtsjahr behandelten Fälle:
| Vollstationäre Fallzahl: | | |
| Teilstationäre Fallzahl: | | |
| Ambulante Fallzahl: | ||
| Fallzählweise: | | |
| Quartalszählweise: | | |
| Patientenzählweise: | | |
| Sonstige Zählweise: | |
| Ausfüllhinweis zur vollstationären und teilstationären Fallzahl:
Die Angabe der vollstationären und teilstationären Fälle ist verpflichtend. Krankenhäuser, die keine vollstationären oder teilstationären Fälle haben, geben in der PDF-Version jeweils "0" an. Für die Regelung zur Fallzählung wurden die gesetzlichen Vorgaben zugrunde gelegt. Zählung der vollstationären Fälle: Für Krankenhäuser bzw. Krankenhausbereiche, die unter den Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) fallen, richtet sich die Fallzählung nach § 8 der Fallpauschalenvereinbarung (FPV) des jeweiligen Berichtsjahrs. Entsprechend den Abrechungsbestimmungen in § 8 FPV des jeweiligen Berichtsjahrs zählt jede abgerechnete vollstationäre DRG-Fallpauschale im Jahr der Entlassung als ein Fall. Bei der Wiederaufnahme oder Rückverlegung in dasselbe Krankenhaus ist hier jeweils nur die Fallpauschale zu zählen, die nach der Neueinstufung für die zusammengefassten Krankenhausaufenthalte abgerechnet wird. Für Krankenhäuser bzw. Krankenhausbereiche, die unter den Anwendungsbereich der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) fallen, richtet sich die Fallzählung nach der Fußnote 11 zur Leistungs- und Kalkulationsaufstellung (Anhang 2 der Anlage 1 zu § 17 Absatz 4 BPflV). Entsprechend den unterschiedlichen Vorschriften zur Fallzählweise ergibt sich, dass bei interner Verlegung vom KHEntgG- ins BPflV-System (und umgekehrt) jeweils ein neuer Fall entsteht. Zählung der teilstationären Fälle: Für Krankenhäuser bzw. Krankenhausbereiche, die unter den Anwendungsbereich des KHEntgG fallen, richtet sich die Fallzählung nach § 8 FPV des jeweiligen Berichtsjahrs. Die Fallzählung von teilstationären Fällen richtet sich für Krankenhausbereiche, die unter den Anwendungsbereich der BPflV fallen, nach der Fußnote 1 1a zur Leistungs- und Kalkulationsaufstellung (Anhang 2 der Anlage 1 zu § 17 Absatz 4 BPflV), sodass Patienten und Patientinnen, die wegen derselben Erkrankung regelmäßig oder mehrfach behandelt werden, je Quartal als ein Fall gezählt werden. Entsprechend den unterschiedlichen Vorschriften zur Fallzählweise ergibt sich, dass bei interner Verlegung vom KHEntgG- ins BPflV-System (und umgekehrt) jeweils ein neuer Fall entsteht. Ausfüllhinweis zu den ambulanten Fallzahlen: Es können alle ambulanten Fälle - einschließlich der Fälle der Privatambulanz - angegeben werden. Vorstationäre, teilstationäre und nachstationäre Fälle sowie ambulante Operationen werden an dieser Stelle nicht mitgezählt. Ambulante Operationen werden in Kapitel 13-[X].9 dargestellt. Unter "Fallzählweise" wird jeder ambulante Kontakt eines Patienten oder einer Patientin mit den Organisationseinheiten/Fachabteilungen eines Krankenhauses, unter "Quartalszählweise" die einmalige Zählung eines Patienten oder einer Patientin pro Quartal pro Organisationseinheit/Fachabteilung des Krankenhauses (unabhängig von der Zahl der Kontakte im Quartal) und unter "Patientenzählweise" die Zählung der ambulanten Patienten und Patientinnen des Krankenhauses pro Organisationseinheit/Fachabteilung (unabhängig von der Zahl der Kontakte) verstanden. Sofern im Krankenhaus eine weitere Zählweise angewendet wird, sind diese ambulanten Fälle unter "Sonstige Zählweise" anzugeben. In der PDF-Version können zur Erläuterung der "Sonstigen Zählweise" nähere Angaben gemacht werden. Mindestens eines der vier für die Anzahl der ambulanten Fälle vorgesehenen Felder ist verpflichtend auszufüllen. Wenn keine ambulanten Fälle erbracht wurden, ist in der PDF-Version "0" in eines der Felder einzutragen. Die nicht verwendeten Felder können in der PDF-Version gelöscht werden. Es sind ganze Zahlen einzutragen. Existieren mehrere Zählweisen in unterschiedlichen Bereichen eines Krankenhauses, können die resultierenden Fallzahlen der einzelnen Bereiche in die entsprechenden Felder eingetragen werden. Bei der Angabe der Anzahl der ambulanten Fälle sind die im Krankenhaus verwendeten Zählweisen zu beachten und die Fallzahlen in die dafür vorgesehenen Felder einzutragen. |
A-14 Personal des Krankenhauses
[Datenbankversion]
| Ausfüllhinweis:
Die Angaben zur personellen Ausstattung zum Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahrs sind verpflichtend. Für die Angabe in Vollkräften erfolgt eine Zusammenfassung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten zu Vollzeitäquivalenten, indem die für jeden Beschäftigten oder jede Beschäftigte vereinbarten Wochen-, Monats- oder Jahresarbeitsstunden addiert und durch die von einer vollzeitbeschäftigten Person gemäß jeweiligem Tarifvertrag zu erbringenden Wochen-, Monats- oder Jahresarbeitsstunden dividiert werden. Zum Beispiel ergeben
|
A-14.1 Ärzte und Ärztinnen
| Anzahl | Kommentar/Erläuterung | |
| Ärzte und Ärztinnen insgesamt (außer Belegärzte und Belegärztinnen) | ... Vollkräfte | |
| - davon Fachärzte und Fachärztinnen | ... Vollkräfte | |
| Belegärzte und Belegärztinnen (nach § 121 SGB V) | ... Personen | |
| Ärzte und Ärztinnen, die keiner Fachabteilung zugeordnet sind | ... Vollkräfte |
| Ausfüllhinweis:
Die Angaben in der Zeile "Ärzte und Ärztinnen insgesamt (außer Belegärzte und Belegärztinnen)" und der Zeile "- davon Fachärzte und Fachärztinnen" sollten der Summe der Angaben in allen Fachabteilungen/Organisationseinheiten entsprechen. In Zeile 4 können zusätzlich Ärzte und Ärztinnen angegeben werden, die keiner Fachabteilung zugeordnet sind. Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 1000 Zeichen pro Zelle der Tabelle (einschließlich Leerzeichen) begrenzt. Angaben zu weiteren ärztlichen Abschlüssen und Zusatzqualifikationen können fachabteilungsbezogen in B-[X].12.1 gemacht werden. |
A-14.2 Pflegepersonal
| Anzahl | Ausbildungsdauer | Kommentar/Erläuterung | |
| Gesundheits- und Krankenpfleger und Gesundheits- und Krankenpflegerinnen | ... Vollkräfte | 3 Jahre | |
| Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen | ... Vollkräfte | 3 Jahre | |
| Altenpfleger und Altenpflegerinnen | ... Vollkräfte | 3 Jahre | |
| Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen | ... Vollkräfte | 2 Jahre | |
| Krankenpflegehelfer und Krankenpflegehelferinnen | ... Vollkräfte | 1 Jahr | |
| Pflegehelfer und Pflegehelferinnen | ... Vollkräfte | ab 200 Std. Basiskurs | |
| Entbindungspfleger und Hebammen | ... Personen | 3 Jahre | |
| Operationstechnische Assistenten und Operationstechnische Assistentinnen | ... Vollkräfte | 3 Jahre | |
| ("Sonstiges") z.B. ausländische oder akademische Abschlüsse |
| Ausfüllhinweis:
Die pflegerischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind jeweils nur einmalig in der Zeile zu erfassen, die ihrer höchsten Qualifikation entspricht. Die Angaben in der Zeile "Gesundheits- und Krankenpfleger und Gesundheits- und Krankenpflegerinnen" und der Zeile "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen" sollten der Summe der Angaben in allen Fachabteilungen/Organisationseinheften entsprechen. Zusätzlich können weitere Angaben unter "Sonstiges" gemacht werden, um beispielsweise pflegebezogene akademische oder ausländische Abschlüsse sowie Pflegepersonal, das keiner Fachabteilung zuzuordnen ist, anzugeben. Dabei ist in der PDF-Version das Wort "Sonstiges" zu streichen und durch den jeweiligen Abschluss zu ersetzen. In der Datenbankversion dagegen kann der jeweilige Abschluss in ein eigenes Bezeichnungsfeld eingetragen werden. "Sonstiges" kann mehrfach angegeben werden. Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 1000 Zeichen der Tabelle (einschließlich Leerzeichen) begrenzt. Weitere Angaben zu Abschlüssen und Zusatzqualifikationen können fachabteilungsbezogen unter B-[X].12.2 gemacht werden. |
A-14.3 Spezielles therapeutisches Personal
| Nr. | Spezielles therapeutisches Personal | Anzahl | Kommentar/Erläuterung |
| SP04 | Diätassistent und Diätassistentin | ... Vollkräfte | |
| ... | ... | ||
| SP00 | ("Sonstiges") |
| Ausfüllhinweis:
Die entsprechenden Personalqualifikationen sind aus der Auswahlliste (Anhang 2) auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen. Die Nummer SP00 für "Sonstiges" kann mehrfach angegeben werden, um zusätzliches therapeutisches Personal darzustellen. Dabei ist in der PDF-Version das Wort "Sonstiges" zu streichen und durch die Bezeichnung des therapeutischen Personals zu ersetzen. In der Datenbankversion dagegen kann krankenhausindividuelles spezielles therapeutisches Personal in ein eigenes Bezeichnungsfeld eingetragen werden. Der Schwerpunkt soll dabei auf Berufsgruppen liegen, die direkt an der Therapie beteiligt sind. Zu jeder Berufsgruppe des therapeutischen Personals können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung, z.B. zum Ausbildungsstand, gemacht werden. Für die Angabe in Vollkräften erfolgt eine Zusammenfassung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten zu Vollzeitäquivalenten, indem die für jeden Beschäftigten oder jede Beschäftigte vereinbarten Wochen-, Monats- oder Jahresarbeitsstunden addiert und durch die von einer vollzeitbeschäftigten Person gemäß jeweiligem Tarifvertrag zu erbringenden Wochen-, Monats- oder Jahresarbeitsstunden dividiert werden. Zum Beispiel ergeben
Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 1000 Zeichen pro Zelle der Tabelle (einschließlich Leerzeichen) begrenzt. |
A-15 Apparative Ausstattung
[Datenbankversion]
| Nr. | Vorhandene Geräte | Umgangssprachliche Bezeichnung | 24h-Notfallverfügbarkeit | Kommentar/Erläuterung |
| AA08 | Computertomograph (CT) | Schichtbildverfahren im Querschnitt mittels Röntgenstrahlen | X | |
| ... | ... | ... | ||
| AA00 | ("Sonstiges") | ... |
| Ausfüllhinweis:
An dieser Stelle kann die apparative Ausstattung des Krankenhauses dargestellt werden. Dazu sind aus der Auswahlliste (Anhang 2) die entsprechenden Geräte auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer und umgangssprachlichen Bezeichnung in den Qualitätsbericht zu übernehmen. Die Nummer AA00 für "Sonstiges" kann mehrfach angegeben werden, um zusätzliche Geräte darzustellen. Dabei ist in der PDF-Version das Wort "Sonstiges" zu streichen und durch die Bezeichnung des jeweiligen krankenhausindividuellen Geräts zu ersetzen. In der Datenbankversion dagegen kann das krankenhausindividuelle Gerät in ein eigenes Bezeichnungsfeld eingetragen werden. Der Schwerpunkt soll dabei auf relevanten Geräten ("Großgeräten") liegen. Geräte, die zur üblichen Ausstattung eines Krankenhauses gehören (z.B. Blutdruckmessgeräte, Blutzuckermessgeräte, Infusionspumpen), sind nicht anzugeben. Es können auch Geräte angegeben werden, die nicht vom Krankenhaus betrieben werden, auf die das Krankenhaus aber ständigen Zugriff hat; in diesem Fall ist ein entsprechender Hinweis in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" aufzunehmen (z.B. "MRT in Kooperation mit niedergelassenem Radiologen"). In der Auswahlliste ist vermerkt, für welche Geräte Angaben zur 24h-Notfallverfügbarkeit zu machen sind. Zu jedem Gerät können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung gemacht werden. Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 1000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt. |
B. Struktur- und Leistungsdaten der Organisationseinheiten/Fachabteilungen
B-[X].1 Name der Organisationseinheit/Fachabteilung
[Datenbankversion]
.....................................................................................................................................
Name des Chefarztes oder der Chefärztin (optional)
[Datenbankversion]
.....................................................................................................................................
Kontaktdaten
[Datenbankversion]
.....................................................................................................................................
Art der Organisationseinheit/Fachabteilung
[Datenbankversion]
[ ] Hauptabteilung
[ ] Belegabteilung
[ ] Gemischte Haupt- und Belegabteilung
[ ] Nicht bettenführende Abteilung/sonstige Organisationseinheit
| Ausfüllhinweis:
Für [X] ist eine fortlaufende Nummerierung einzufügen. Die Darstellung nicht bettenführender Abteilungen ist ebenfalls möglich. Der Begriff "Organisationseinheit/Fachabteilung" ist in den Kapitelüberschriften des B-Teils durch den entsprechenden krankenhausindividuellen Namen der Organisationseinheit/Fachabteilung zu ersetzen. Hinweis zur Datenbankversion: Die Organisationseinheit/Fachabteilung ist in der Datenbankversion anhand von Fachabteilungsschlüsseln gemäß § 301 SGB V darzustellen. Die Nennung mehrerer Fachabteilungsschlüssel nach § 301 SGB V zur Darstellung des tatsächlichen Fachspektrums der Organisationseinheit/Fachabteilung ist möglich. Mindestens ein Schlüssel nach § 301 SGB V ist pro Organisationseinheit/Fachabteilung verpflichtend anzugeben. Mit der differenzierten Nutzung der 3. und 4. Stelle des Fachabteilungsschlüssels besteht die Möglichkeit, die medizinischen Schwerpunkte der Organisationseinheiten/Fachabteilungen auszuweisen. Ziel ist es, modernen Organisationsformen im Krankenhaus Rechnung zu tragen und durch Zuordnung entsprechender Schlüssel nach § 301 SGB V (unabhängig von den zu Abrechnungszwecken verwendeten Schlüsseln) das tatsächliche Leistungsspektrum der Organisationseinheit/Fachabteilung abzubilden, um den Nutzern und Nutzerinnen einer Qualitätsberichtsdatenbank eine möglichst genaue Suche nach der gewünschten Abteilung zu ermöglichen. So ist auch die Angabe desselben spezifischen Schlüssels nach § 301 SGB V für mehrere Organisationseinheiten/Fachabteilungen eines Krankenhauses möglich. Wenn der Organisationseinheit/Fachabteilung kein spezifischer Schlüssel nach § 301 SGB V zu Abrechnungszwecken zugeordnet wurde, ist als Schlüssel 3700 "Sonstige Fachabteilung" oder ein dem Fachspektrum der Organisationseinheit/Fachabteilung entsprechender Schlüssel nach § 301 SGB V anzugeben. Bei den Kontaktdaten müssen ausreichende Angaben zur Erreichbarkeit gemacht werden. Verpflichtend sind folgende Daten anzugeben:
Die Art der Abteilung (betten führende Hauptabteilung, bettenführende Belegabteilung, bettenführende gemischte Haupt- und Belegabteilung, nicht bettenführende Fachabteilung/sonstige Organisationseinheit) ist verpflichtend anzugeben. Sofern es sich um eine nicht bettenführende Abteilung oder eine sonstige Organisationseinheit handelt, ist dies in der PDF-Version anzukreuzen. In der Datenbankversion (siehe Anhang I) ist für diesen Fall die Angabe von "Nicht bettenführend/sonstige Organisationseinheit" ohne weitere Untergliederung vorgesehen. |
B-[X].2Versorgungsschwerpunkte der Organisationseinheit/Fachabteilung
[Datenbankversion]
| Nr. | Versorgungsschwerpunkte im Bereich X | Kommentar/Erläuterung |
| VI18 | Diagnostik und Therapie von onkologischen Erkrankungen | z.B. Diagnostik und Therapie von Lungenkrebs |
| ... | ... | |
| VR00 | ("Sonstiges") |
| Ausfüllhinweis:
Angaben zu Versorgungsschwerpunkten können entweder für das gesamte Krankenhaus (fachabteilungsübergreifend) oder spezifisch für eine Organisationseinheit bzw. Fachabteilung (fachabteilungsbezogen) gemacht werden. Dies bedeutet, dass hier unter B-[X].2 nur diejenigen Versorgungsschwerpunkte angegeben werden dürfen, die noch nicht unter A-8 angegeben wurden. An dieser Stelle sind nur die fachabteilungsbezogenen Versorgungsschwerpunkte des Krankenhauses darzustellen. Wenn Angaben gemacht werden, sind aus der Auswahlliste (Anhang 2) die zutreffenden Versorgungsschwerpunkte auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen. Die Nummern für "Sonstiges" (z.B. VR00) können mehrfach angegeben werden, um zusätzliche fachabteilungsbezogene Versorgungsschwerpunkte darzustellen. Dabei ist in der PDF-Version das Wort "Sonstiges" zu streichen und durch die Bezeichnung des jeweiligen Versorgungsschwerpunktes der Organisationseinheit/Fachabteilung zu ersetzen. In der Datenbankversion dagegen kann der krankenhausindividuelle Versorgungsschwerpunkt in ein eigenes Bezeichnungsfeld eingetragen werden. Zu jedem Versorgungsschwerpunkt können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung gemacht werden. Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 1.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt. Die Gliederung der Auswahlliste in Fachgebiete dient ausschließlich der besseren Übersichtlichkeit. Eine Organisationseinheit/Fachabteilung kann hier aus allen Fachgebieten, d. h. aus der gesamten Auswahlliste zu B-[X].2, ihre individuellen Versorgungsschwerpunkte auswählen. |
B-[X].3 Medizinischpflegerische Leistungsangebote der Organisationseinheit/Fachabteilung
[Datenbankversion]
| Nr. | Medizinischpflegerisches Leistungsangebot | Kommentar/Erläuterung |
| MP01 | Akupressur | z.B. Akupressurbehandlung bei Kopfschmerzen |
| ... | ... | ... |
| MP00 | ("Sonstiges") |
| Ausfüllhinweis:
Bei den Angaben zu medizinischpflegerischen Leistungsangeboten soll der Schwerpunkt auf den nichtärztlichen Leistungen liegen. Sie können entweder für das gesamte Krankenhaus (fachabteilungsübergreifend) oder spezifisch für eine Organisationseinheit bzw. Fachabteilung (fachabteilungsbezogen) gemacht werden. Dies bedeutet, dass hier unter B-[X].3 nur diejenigen Leistungsangebote angegeben werden dürfen, die noch nicht unter A-9 angegeben wurden. An dieser. Stelle sind nur die fachabteilungsbezogenen medizinischpflegerischen Leistungsangebote des Krankenhauses darzustellen. Wenn Angaben gemacht werden, sind aus der Auswahlliste (Anhang 2) die entsprechenden medizinischpflegerischen Leistungsangebote auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen. Die Nummer MPOO für "Sonstiges" kann mehrfach angegeben werden, um zusätzliche fachabteilungsbezogene medizinischpflegerische Leistungsangebote darzustellen. Dabei ist in der PDF-Version das Wort "Sonstiges" zu streichen und durch die Bezeichnung des jeweiligen krankenhausindividuellen Leistungsangebots zu ersetzen. In der Datenbankversion dagegen kann das krankenhausindividuelle medizinischpflegerische Leistungsangebot in ein eigenes Bezeichnungsfeld eingetragen werden. Zu jedem medizinischpflegerischen Leistungsangebot können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung gemacht werden. Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 1.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt. |
Nichtmedizinische Serviceangebote der Organisationseinheit/Fachabteilung [Datenbankversion]
| Nr. | Serviceangebot | Kommentar/Erläuterung |
| SA09 | Unterbringung Begleitperson | z.B. bei Begleitpersonen von Kindern kostenlos, sonst kostenpflichtig möglich |
| ... | ||
| SA00 | ("Sonstiges") |
| Ausfüllhinweis:
Angaben zu Serviceangeboten können entweder für das gesamte Krankenhaus (allgemein) oder spezifisch für eine Organisationseinheit bzw. Fachabteilung (fachabteilungsbezogen) gemacht werden. An dieser Stelle sind nur die allgemeinen Serviceangebote der Organisationseinheit/ Fachabteilung darzustellen. Dies bedeutet, dass hier unter B-[X].4 nur diejenigen Serviceangebote angegeben werden dürfen, die noch nicht unter A-10 angegeben wurden. Wenn Angaben gemacht werden, sind aus der Auswahlliste (Anhang 2) die entsprechenden Serviceangebote auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen. Die Nummer SA00 für "Sonstiges" kann mehrfach angegeben werden, um zusätzliche Serviceangebote darzustellen. Dabei ist in der PDF-Version das Wort "Sonstiges" zu streichen und durch die Bezeichnung des jeweiligen krankenhausindividuellen Serviceangebots zu ersetzen. In der Datenbankversion dagegen kann das krankenhausindividuelle Serviceangebot in ein eigenes Bezeichnungsfeld eingetragen werden. Zu jedem Serviceangebot können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung gemacht werden. Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 1.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt. |
B-[X].5 Fallzahlen der Organisationseinheit/Fachabteilung
[Datenbankversion]
| Vollstationäre Fallzahl: | |
| Teilstationäre Fallzahl: |
| Ausfüllhinweis:
Die Angabe der stationären Fälle ist verpflichtend. Fachabteilungen, die keine stationären Fälle haben, geben in der PDF-Version "0" an. Teilstationäre Fälle werden nicht in die Fallzahl der vollstationären Fälle eingerechnet, werden aber gesondert dargestellt. Die Regelung zur Fallzählung basiert auf den gesetzlichen Vorgaben. Zählung der vollstationären Fälle: Für Krankenhausbereiche, die unter den Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) fallen, richtet sich die Fallzählung nach § 8 der Fallpauschalenvereinbarung (FPV) des jeweiligen Berichtsjahrs, sodass nur Fälle, die unter A-13 gezählt werden, für die Fallzahl in einer Organisationseinheit/Fachabteilung berücksichtigt werden. Bei internen Verlegungen in verschiedene Organisationseinheiten/Fachabteilungen bzw. bei der Teilnahme an der medizinischen Versorgung durch nichtbettenführende Abteilungen wird der Fall derjenigen Fachabteilung zugeordnet, aus der der Patient oder die Patientin nach extern entlassen/verlegt wurde. Für Krankenhausbereiche, die unter den Anwendungsbereich der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) fallen, richtet sich die Fallzählung nach den Fußnoten 11 und 15 zur Leistungs- und Kalkulationsaufstellung (Anhang 2 der Anlage 1 zu § 17 Absatz 4 BPflV), d. h. interne Verlegungen werden als ein neuer Fall der Fachabteilung/Organisationseinheit gezählt. Dadurch kann die Summe der Fälle aller Fachabteilungen/Organisationseinheiten die Fallzahl in A-13 übersteigen. Hierzu kann ein entsprechender Hinweis in der PDF-Version des Qualitätsberichts gegeben werden (z.B. "Eventuelle Unterschiede zwischen Gesamtfallzahl des Krankenhauses und der Summe der Fallzahlen der Organisationseinheiten/Fachabteilungen können im Anwendungsbereich der BPflV auf internen Verlegungen innerhalb der Psychiatrie/Psychosomatik beruhen"). Entsprechend den unterschiedlichen Vorschriften zur Fallzählweise ergibt sich, dass bei interner Verlegung vom KHEntgG- ins BPflV-System (und umgekehrt) jeweils ein neuer Fall entsteht. Zählung der teilstationären Fälle: Die Fallzählung von teilstationären Fällen richtet sich für Krankenhausbereiche, die unter den Anwendungsbereich des KHEntgG fallen, nach § 8 FPV des jeweiligen Berichtsjahrs. Die Fallzählung von teilstationären Fällen richtet sich für Krankenhausbereiche, die unter den Anwendungsbereich der BPflV fallen, nach der Fußnote 11a zur Leistungs- und Kalkulationsaufstellung (Anhang 2 der Anlage 1 zu § 17 Absatz 4 BPflV), sodass Patienten und Patientinnen, die wegen derselben Erkrankung regelmäßig oder mehrfach behandelt werden, je Quartal als ein Fall gezählt werden. Entsprechend den unterschiedlichen Vorschriften zur Fallzählweise ergibt sich, dass bei interner Verlegung vom KHEntgG- ins BPflV-System (und umgekehrt) jeweils ein neuer Fall entsteht. |
B-[X].6 Diagnosen nach ICD
[Datenbankversion]
B-[X].6.1 Hauptdiagnosen nach ICD
| Rang | ICD- 1 0- Ziffer * | Fallzahl | Umgangssprachliche Bezeichnung |
| 1 | |||
| 2 | |||
| 3 | |||
| 4 | |||
| 5 | |||
| 6 | |||
| 7 | |||
| 8 | |||
| 9 | |||
| 10 | |||
| *) Hauptdiagnose gemäß der jeweils geltenden Fassung der Deutschen Kodierrichtlinien. | |||
| Ausfüllhinweis:
Die Angabe der Hauptdiagnosen nach ICD-10 nach Häufigkeit ist verpflichtend. Sind der Fachabteilung/Organisationseinheit keine ICD-10-Ziffern zuzuordnen, ist in der PDF-Version der Hinweis "trifft nicht zu"/"entfällt" aufzunehmen. Aus Datenschutzgründen sind ICD-Ziffern mit einer Fallzahl < 5 Fälle mit "< 5" anzugeben. Für Krankenhausbereiche, die unter den Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) fallen, sind die Hauptdiagnosen gemäß ICD-10-GM nach den Deutschen Kodierrichtlinien anzugeben. Im BPflV-Bereich ist die Hauptdiagnose diejenige, die bei der Abrechnung eines Falles angegeben wurde. Es sind hier nur vollstationäre Fälle zu berücksichtigen. Die Hauptdiagnose eines Falles ist von derjenigen Fachabteilung/Organisationseinheit anzugeben, die den Fall gemäß Ausfüllhinweis zu B-[X].5 zählt. In der PDF-Version sind die 10 häufigsten ICD-Ziffern dreistellig (z.B. G20) mit Fallzahl anzugeben. Durch die dreistellige Angabe werden die differenzierteren vier- und höherstelligen Ziffern zusammengefasst. Wenn das Krankenhaus weniger als 10 unterschiedliche dreistellige ICD-Ziffern zu dokumentieren hat, sind alle anzugeben. Die Anzahl der ausgewiesenen Hauptdiagnosen ist in der PDF-Version auf maximal 30 begrenzt. Umgangssprachliche Bezeichnungen sind nur in der PDF-Version aufzunehmen) 1 In der Datenbankversion sind 100 % aller ICD-Ziffern der Organisationseinheit/Fachabteilung vierstellig (z.B. G20.2) mit Fallzahl anzugeben. Die in der PDF-Version und in der Datenbankversion vorliegenden Informationen dienen unterschiedlichen Zwecken. Durch die fehlende genaue Fallzahlangabe bei Fallzahlen < 5 und die unterschiedliche Stelligkeit der ICD-Ziffern sind die Angaben zu den Hauptdiagnosen in PDF- und Datenbankversion unterschiedlich und nicht ohne Weiteres vergleichbar. Dies ist bei der Erstellung des Qualitätsberichts zu berücksichtigen. Es sind in der PDF-Version alle ICD-Ziffern mit gleicher Fallzahl anzugeben, bis die Grenze von 10 ICD-Ziffern erreicht ist. Wenn sich mehrere ICD-Ziffern mit gleicher Fallzahl den 10. Rang teilen, kann das Krankenhaus eine eigene Auswahl treffen oder bis zu der maximalen Anzahl von 30 ICD-Ziffern weitere Angaben machen. |
B-[X].6.2 Weitere Kompetenzdiagnosen
| ICD-10-Ziffer | Anzahl | Umgangssprachliche Bezeichnung |
| Ausfüllhinweis:
Hier besteht für das Krankenhaus die Möglichkeit, Diagnosen und deren Anzahl darzustellen, in denen es besondere Kompetenz ausweisen möchte. Die ICD-Ziffer kann drei- bis fünfstellig angegeben werden, um eine adäquate Differenzierung zu ermöglichen. Auch Organisationseinheiten/Fachabteilungen, die aufgrund der Zählweise gemäß Ausfüllhinweis zu B-[X].5 ihr Diagnosespektrum nur unzureichend abbilden können, haben an dieser Stelle die Möglichkeit, weitere relevante Diagnosen (Hauptdiagnosen oder Nebendiagnosen) abzubilden. Ebenso können an dieser Stelle die Diagnosen teilstationärer Fälle angegeben werden. Die Anzahl der hier ausgewiesenen Kompetenzdiagnosen ist in der Datenbankversion unbegrenzt und in der PDF-Version auf maximal 30 Eintragungen begrenzt. In der PDF-Version sollen hier nur weitere Diagnosen dargestellt werden, die noch nicht in der Liste der Hauptdiagnosen der PDF-Version in gleicher Weise genannt werden. Dagegen können Doppelnennungen in der Datenbankversion auftreten. Umgangssprachliche Bezeichnungen sind nur in der PDF-Version aufzunehmen. ICD-Ziffern mit einer Anzahl < 5 sind mit "< 5" anzugeben. |
B-[X].7 Prozeduren nach OPS
[Datenbankversion]
B-[X].7.1 Durchgeführte Prozeduren nach OPS
| Rang | OPS-Ziffer | Anzahl | Umgangssprachliche Bezeichnung |
| 1 | |||
| 2 | |||
| 3 | |||
| 4 | |||
| 5 | |||
| 6 | |||
| 7 | |||
| 8 | |||
| 9 | |||
| 10 |
| Ausfüllhinweis:
Die Angabe der durchgeführten Prozeduren nach OPS nach Häufigkeit ist grundsätzlich verpflichtend. Sind der Fachabteilung/Organisationseinheit keine OPS-Ziffern zuzuordnen, ist in der PDF-Version der Hinweis "trifft nicht zu"/"entfällt" aufzunehmen. Operative Organisationseinheiten/Fachabteilungen können sich in der PDF-Version auf die Darstellung der OPS-Ziffern ausschließlich auf der Grundlage des Kapitels 5 ("Operationen") des OPS-Katalogs beschränken, wenn dieses die Relevanz der Leistungsdarstellung verbessert. Für psychiatrische und psychotherapeutische bzw. psychosomatische und psychotherapeutische Fachabteilungen/Krankenhäuser ist die OPS-Darstellung freiwillig. Die Anzahl der jeweiligen OPS-Ziffer in der jeweiligen Fachabteilung ergibt sich daraus, wie oft die jeweilige Prozedur von der Fachabteilung im Berichtsjahr erbracht wurde. Die OPS-Zählung erfolgt demnach immer bei der Fachabteilung, von der die Leistung erbracht wurde. Dieses Verfahren dient dazu, das tatsächliche Leistungsgeschehen der Fachabteilung möglichst realistisch abzubilden. Es werden nur die OPS-Ziffern der voll- und teilstationären Fälle berücksichtigt, die unter A-13 gezählt werden. OPS-Ziffern, die im Zusammenhang mit ambulanten Behandlungen erfasst wurden, sind hier nicht anzugeben. Verbringungsleistungen sind nicht vom beauftragenden Krankenhaus darzustellen, da sie nicht von diesem unmittelbar durchgeführt wurden. Im Qualitätsbericht des beauftragten Krankenhauses hingegen können sie an entsprechender Stelle aufgenommen werden. Es ist der amtliche OPS-Katalog zu verwenden. Aus Datenschutzgründen sind OPS-Ziffern mit einer Anzahl < 5 mit "< 5" anzugeben. In der PDF-Version sind die 10 häufigsten OPS-Ziffern vierstellig (z.B. 5-876) mit Anzahl anzugeben. Durch die vierstellige Angabe werden die differenzierteren fünf- und höherstelligen Ziffern zusammengefasst. Wenn das Krankenhaus weniger als 10 unterschiedliche vierstellige OPS-Ziffern zu dokumentieren hat, sind alle anzugeben. Die Anzahl der ausgewiesenen Prozeduren ist in der PDF-Version auf maximal 30 begrenzt. Umgangssprachliche Bezeichnungen sind nur in der PDF-Version aufzunehmen. In der Datenbankversion sind 100 % aller OPS-Ziffern der Organisationseinheit/Fachabteilung endstellig (z.B. 5-876.2) mit Anzahl anzugeben. Die in der PDF-Version und in der Datenbankversion vorliegenden Informationen dienen unterschiedlichen Zwecken. Durch die fehlende genaue Anzahlangabe bei Anzahlen 5 und die unterschiedliche Stelligkeit der OPS-Ziffern sind die Angaben zu den Prozeduren in PDF- und Datenbankversion unterschiedlich und nicht ohne Weiteres vergleichbar. Dies ist bei der Erstellung des Qualitätsberichts zu berücksichtigen. Es sind in der PDF-Version alle OPS-Ziffern mit gleicher Anzahl anzugeben, bis die Grenze von 10 OPS-Ziffern erreicht ist. Wenn sich mehrere OPS-Ziffern mit gleicher Anzahl den 10. Rang teilen, kann das Krankenhaus eine Auswahl treffen oder bis zu der maximalen Anzahl von 30 OPS-Ziffern weitere Angaben machen. |
B-[X].7.2 Weitere Kompetenzprozeduren
| OPS-Ziffer | Anzahl | Umgangssprachliche Bezeichnung |
| Ausfüllhinweis:
Hier besteht für das Krankenhaus die Möglichkeit, Prozeduren und deren Anzahl darzustellen, in denen es besondere Kompetenz ausweisen möchte. Die OPS-Ziffer kann vier- bis sechsstellig angegeben werden, um eine adäquate Differenzierung zu ermöglichen. Die Anzahl der hier ausgewiesenen Kompetenzprozeduren ist in der Datenbankversion unbegrenzt und in der PDF-Version auf maximal 30 Eintragungen begrenzt. In der PDF-Version sollen hier nur weitere Prozeduren dargestellt werden, die noch nicht in gleicher Weise in obiger Liste der Prozeduren der PDF-Version genannt werden. Dagegen können Doppelnennungen in der Datenbankversion auftreten. Umgangssprachliche Bezeichnungen sind nur in der PDF-Version aufzunehmen. OPS-Ziffern mit einer Anzahl < 5 sind mit < 5" anzugeben. |
B-[X].8 Ambulante Behandlungsmöglichkeiten
[Datenbankversion]
| Nr. der Ambulanz | Art der Ambulanz | Bezeichnung der Ambulanz | Nr. der Leistung | Angebotene Leistungen | Kommentar/Erläuterung |
| AM04 | Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Absatz 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten) | Diabetes-Ambulanz | VI10 | Diagnostik und Therapie von endokrinen Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten | z.B. Diabetes, Schilddrüse |
| ... | ... | ||||
| AM04 | Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Absatz 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten) | Schrittmacher- Ambulanz | VI03 | Diagnostik und Therapie sonstiger Formen der Herzkrankheit | |
| ... | ... |
| Nr. der Ambulanz | Art der Ambulanz | Bezeichnung der Ambulanz | Nr. der Leistung | Angebotene Leistungen | Kommentar/Erläuterung |
| AM06 | Bestimmung zur ambulanten Behandlung nach § 116b SGB V | LK03 | Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Mukoviszidose | ||
| ... | ... | ... | ... | ... | ... |
| AM00 | ("Sonstiges") | z.B. VC00 | ("Sonstiges") |
| Ausfüllhinweis:
Es können grundsätzlich alle ambulanten ärztlichen Behandlungsmöglichkeiten unabhängig von der gesetzlichen oder vertraglichen Grundlage und der Art der Abrechnung dargestellt werden. Sofern angebotene Leistungen nicht für alle Patienten und Patientinnen zugänglich sind (z.B. Verträge mit einzelnen Krankenkassen), sollte ein entsprechender Hinweis aufgenommen werden. Krankenhausinterne Konsilleistungen sind hier nicht anzugeben. Angaben zu ambulanten Operationen sollten nur im Kapitel B-[X].9 gemacht werden. Wenn Angaben gemacht werden, sind aus der Auswahlliste (Anhang 2) die entsprechenden Ambulanzarten auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen. Die Nummer AMOO für "Sonstiges" kann mehrfach angegeben werden, um zusätzliche Ambulanzarten darzustellen. Dabei ist in der PDF-Version das Wort "Sonstiges" zu streichen und durch die Bezeichnung der jeweiligen krankenhausindividuellen Ambulanzart zu ersetzen. In der Datenbankversion dagegen kann die krankenhausindividuelle Ambulanzart in ein eigenes Bezeichnungsfeld eingetragen werden. Zu jeder Ambulanzart kann der Name der Ambulanz in der Spalte "Bezeichnung der Ambulanz" sowie in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung gemacht werden. Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 1000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt. Die Angabe der angebotenen Leistungen erfolgt anhand der Auswahlliste für die fachabteilungsbezogenen Versorgungsschwerpunkte zu B-[X].2 in Anhang 2. Die Ausfüllhinweise zu B-[X].2 gelten entsprechend. Abweichend davon sind die angebotenen Leistungen für die Ambulanzart AMO6 "Bestimmung zur ambulanten Behandlung nach § 116b SGB V" anhand der Auswahlliste in Anhang 2 anzugeben. |
B-[X].9 Ambulante Operationen nach § 115b SGB V
[Datenbankversion]
| Rang | OPS-Ziffer | Anzahl | Umgangssprachliche Bezeichnung |
| 1 | |||
| 2 | |||
| 3 | |||
| 4 | |||
| 5 | |||
| 6 | |||
| 7 | |||
| 8 | |||
| 9 | |||
| 10 |
| Ausfüllhinweis:
Die Angabe der ambulanten Operationen nach OP S nach Häufigkeit ist grundsätzlich verpflichtend. Für psychiatrische und psychotherapeutische bzw. psychosomatische und psychotherapeutische Fachabteilungen/Krankenhäuser ist die OPS-Darstellung freiwillig. Sind der Fachabteilung/ Organisationseinheit keine ambulanten Operationen zuzuordnen, ist in der PDF-Version der Hinweis "trifft nicht zu"/"entfällt" aufzunehmen. Die Anzahl der jeweiligen OPS-Ziffer in der jeweiligen Fachabteilung ergibt sich daraus, wie oft die jeweilige Prozedur von der Fachabteilung im Berichtsjahr erbracht wurde. Die OPS-Zählung erfolgt demnach immer bei der Fachabteilung, von der die Leistung erbracht wurde. Dieses Verfahren dient dazu, das tatsächliche Leistungsgeschehen der Fachabteilung möglichst realistisch abzubilden. Die OPS-Prozeduren sind gemäß der jeweils für das Berichtsjahr geltenden Fassung des Katalogs ambulant durchführbarer Operationen (der Anlage des Vertrags nach § 115b Absatz 1 SGB V - Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus (AOP-Vertrag)) anzugeben. Berücksichtigt werden hier nur die OPS-Ziffern, die in Abschnitt 1 und 2 des Katalogs ambulant durchführbarer Operationen (der Anlage des AOP-Vertrags) aufgeführt sind. Die Leistungen des Abschnitts 3 des Katalogs (ohne OPS-Zuordnung) können unter B-[X].8 dargestellt werden. Aus Datenschutzgründen sind OPS-Ziffern mit einer Anzahl < 5 mit "< 5" anzugeben. In der PDF-Version sind die 10 häufigsten OPS-Ziffern vierstellig (z.B. 5-876) mit Anzahl anzugeben. Durch die vierstellige Angabe werden die differenzierteren fünf- und höherstelligen Ziffern zusammengefasst. Wenn das Krankenhaus weniger als 10 unterschiedliche vierstellige OPS-Ziffern zu dokumentieren hat, sind alle anzugeben. Die Anzahl der ausgewiesenen Prozeduren ist in der PDF-Version auf maximal 30 begrenzt. Umgangssprachliche Bezeichnungen sind nur in der PDF-Version aufzunehmen. In der Datenbankversion sind 100 % aller OPS-Ziffern der Organisationseinheit/Fachabteilung endstellig (z.B. 5-876.2) mit Anzahl anzugeben. Die in der PDF-Version und in der Datenbankversion vorliegenden Informationen dienen unterschiedlichen Zwecken. Durch die fehlende genaue Anzahlangabe bei Anzahlen < 5 und die unterschiedliche Stelligkeit der OPS-Ziffern sind die Angaben zu den Prozeduren in PDF- und Datenbankversion unterschiedlich und nicht ohne Weiteres vergleichbar. Dies ist bei der Erstellung des Qualitätsberichts zu berücksichtigen. Es sind in der PDF-Version alle OPS-Ziffern mit gleicher Anzahl anzugeben, bis die Grenze von 10 OPS-Ziffern erreicht ist. Wenn sich mehrere OPS-Ziffern mit gleicher Anzahl den 10. Rang teilen, kann das Krankenhaus eine Auswahl treffen oder bis zu der maximalen Anzahl von 30 OPS-Ziffern weitere Angaben machen. |
B-[X].10 Zulassung zum Durchgangs-Arztverfahren der Berufsgenossenschaft
[Datenbankversion]
[ ] Arzt oder Ärztin mit ambulanter D-Arzt-Zulassung vorhanden stationäre
[ ] BG-Zulassung
[ ] nicht vorhanden
| Ausfüllhinweis:
Hier soll angegeben werden, ob in der Organisationseinheit/Fachabteilung ein Arzt oder eine Ärztin mit ambulanter D-Arzt-Zulassung vorhanden ist, ob eine stationäre BG-Zulassung vorliegt oder ob beides nicht vorhanden ist. |
B-[X].11 Personelle Ausstattung
[Datenbankversion]
B-[X].11.1 Ärzte und Ärztinnen
| Anzahl | Kommentar/Erläuterung z.B. Weiterbildungsbefugnisse | |
| Ärzte und Ärztinnen insgesamt (außer Belegärzte und Belegärztinnen) | ... Vollkräfte | |
| - davon Fachärzte und Fachärztinnen | ... Vollkräfte | |
| Belegärzte und Belegärztinnen (nach § 121 SGB V) | .... Personen |
| Ausfüllhinweis:
Die Angaben zur personellen Ausstattung zum Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahrs sind verpflichtend. Organisationseinheiten/Fachabteilungen, denen kein ärztliches Personal zuzuordnen ist, geben bei "Ärzte und Ärztinnen insgesamt (außer Belegärzte und Belegärztinnen)" in der PDF-Version "0" an; in diesem Fall entfallen die übrigen Angaben zur personellen Ausstattung im Bereich der Ärzte und Ärztinnen. Ärztliches Personal, das in der direkten Patientenversorgung tätig ist, jedoch in keiner eigenen Organisationseinheit/Fachabteilung dargestellt wird (z.B. "OP-Personal" oder "Personal der Radiologie"), kann einer passenden Fachabteilung zugeordnet oder unter A-14.1 eingetragen werden. Das Personal aus Organisationseinheiten bzw. Fachabteilungen kooperierender Krankenhäuser ist nicht auszuweisen. Die zu machenden Angaben sind unabhängig vom Stichtagsverfahren der Psych-PV. Für die Angabe in Vollkräften erfolgt eine Zusammenfassung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten zu Vollzeitäquivalenten, indem die für jeden Beschäftigten oder jede Beschäftigte vereinbarten Wochen-, Monats- oder Jahresarbeitsstunden addiert und durch die von einer vollzeitbeschäftigten Person gemäß jeweiligem Tarifvertrag zu erbringenden Wochen-, Monats- oder Jahresarbeitsstunden dividiert werden. Zum Beispiel ergeben
Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 1000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt. |
Ärztliche Fachexpertise der Abteilung
| Nr. | Facharztbezeichnung (Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen) | Kommentar/Erläuterung |
| AQ13 | Viszeralchirurgie | |
| ... | ... | |
| AQ00 | ("Sonstiges") |
| Nr. | Zusatz-Weiterbildung | Kommentar/Erläuterung |
| ZF30 | Palliativmedizin | |
| ... | ... | |
| ZF00 | ("Sonstiges") |
| Ausfüllhinweis:
In den Tabellen "Ärztliche Fachexpertise der Abteilung" sollen die Facharztqualifikationen und Zusatz-Weiterbildungen gemäß den Auswahllisten in Anhang 2 angegeben werden. Es soll hier nicht die Anzahl der Qualifikationen, sondern nur deren Vorliegen in der Abteilung (als Expertise) angegeben werden. Die Schlüssel in der Auswahlliste orientieren sich an der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (MWBO 2003 - in der Fassung vom 28. März 2008) und bilden die "offiziellen" Facharztbezeichnungen mit Schwerpunkten und die derzeit gültigen Zusatz-Weiterbildungen ab. Fachkundenachweise, Weiterbildungskurse etc. sollen hier nicht abgebildet werden. Davon abweichende Qualifikationen (insbesondere ältere Facharztbezeichnungen) sollen sinngemäß zugeordnet werden. Beispiel: Facharzt für Nervenheilkunde ist Facharzt für Neurologie und Psychiatrie = AQ42 + AQ51. Beispiel: Spezielle Anästhesiologische Intensivmedizin ist Facharzt für Anästhesiologie und Zusatz-Weiterbildung Intensivmedizin = AQ01 + ZF15. Die Nummern AQ00 bzw. ZF00 für "Sonstiges" sollen lediglich genutzt werden, um abweichende Facharztbezeichnungen und Zusatz-Weiterbildungen anzugeben, die sich nicht zuordnen lassen. Dabei ist in der PDF-Version das Wort "Sonstiges" zu streichen und durch die Bezeichnung der jeweiligen Facharztbezeichnung bzw. Zusatz-Weiterbildung zu ersetzen. In der Datenbankversion dagegen kann die krankenhausindividuelle Bezeichnung in ein eigenes Bezeichnungsfeld eingetragen werden. Zu jeder Facharztbezeichnung bzw. Zusatz-Weiterbildung können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung gemacht werden. Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 1000 Zeichen pro Zelle der Tabelle (einschließlich Leerzeichen) begrenzt. |
B-[X].11.2 Pflegepersonal
| Anzahl | Ausbildungsdauer | Kommentar/Erläuterung | |
| Gesundheits- und Krankenpfleger und Gesundheits- und Krankenpflegerinnen | ... Vollkräfte | 3 Jahre | |
| Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen | ... Vollkräfte | 3 Jahre | |
| Altenpfleger und Altenpflegerinnen | ... Vollkräfte | 3 Jahre | |
| Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen | ... Vollkräfte | 2 Jahre | |
| Krankenpflegehelfer und Krankenpflegehelferinnen | ... Vollkräfte | 1 Jahr | |
| Pflegehelfer und Pflegehelferinnen | ... Vollkräfte | ab 200 Std. Basiskurs | |
| Entbindungspfleger und Hebammen | ... Personen | 3 Jahre | |
| Operationstechnische Assistenten und Operationstechnische Assistentinnen | ... Vollkräfte | 3 Jahre | |
| ("Sonstiges") z.B. ausländische oder akademische Abschlüsse |
| Ausfüllhinweis:
Die Angaben zur personellen Ausstattung zum Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahrs sind verpflichtend. Organisationseinheiten/Fachabteilungen, denen kein pflegerisches Personal zuzuordnen ist, geben in der PDF-Version "trifft nicht zu"/"entfällt" an. Die pflegerischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind jeweils in der Zeile zu zählen, die ihrer höchsten Qualifikation entspricht. Zusätzlich können weitere Angaben unter "Sonstiges" gemacht werden, um beispielsweise akademische oder ausländische Abschlüsse anzugeben. An dieser Stelle sind auch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einzutragen, die ausschließlich einen akademischen Abschluss in der Pflege haben und vor Ort in der Fachabteilung eingesetzt sind. Dabei ist in der PDF-Version das Wort "Sonstiges" zu streichen und durch den jeweiligen Abschluss zu ersetzen. In der Datenbankversion dagegen kann der jeweilige Abschluss in ein eigenes Bezeichnungsfeld eingetragen werden. "Sonstiges" kann mehrfach angegeben werden. Fachweiterbildungen und Zusatzqualifikationen können in den entsprechenden Tabellen angegeben werden. Bei der Darstellung des Pflegepersonals ist nur das in den Organisationseinheiten/Fachabteilungen eingesetzte Pflegepersonal, d. h. nicht die Mitglieder der Pflegedienstleitung, der Verwaltung, des Qualitätsmanagements oder der innerbetrieblichen Krankentransporte, zu berücksichtigen. Bei einer interdisziplinär belegten Station, d. h. einer Station, auf der Patienten oder Patientinnen mehrerer Organisationseinheiten bzw. Fachabteilungen liegen (z.B. interdisziplinäre Intensivstation) und die nicht als eigene Organisationseinheit/Fachabteilung dargestellt wird, erfolgt die Darstellung des Personals anteilsmäßig bezogen auf die jeweilige Organisationseinheit bzw. Fachabteilung. Pflegerisches Personal, das in der direkten Patientenversorgung tätig ist, jedoch in keiner eigenen Organisationseinheit/Fachabteilung dargestellt wird (z.B. "OP-Personal" oder "Personal der Radiologie"), kann einer passenden Fachabteilung zugeordnet oder in A-14.2 eingetragen werden. Das Personal aus Organisationseinheiten bzw. Fachabteilungen kooperierender Krankenhäuser ist nicht auszuweisen. Sofern der Organisationseinheit/Fachabteilung Auszubildende der Gesundheits- und Krankenpflege und Krankenpflegehilfe zugeordnet sind, werden diese nicht in die Anzahl der Vollkräfte eingerechnet. Sie können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" zur jeweiligen Berufsgruppe angegeben werden. Für die Angabe in Vollkräften erfolgt eine Zusammenfassung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten zu Vollzeitäquivalenten, indem die für jeden Beschäftigten oder jede Beschäftigte vereinbarten Wochen-, Monats- oder Jahresarbeitsstunden addiert und durch die von einer vollzeitbeschäftigten Person gemäß jeweiligem Tarifvertrag zu erbringenden Wochen-, Monats- oder Jahresarbeitsstunden dividiert werden. Zum Beispiel ergeben
Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 1000 Zeichen pro Zelle der Tabelle (einschließlich Leerzeichen) begrenzt. |
Pflegerische Fachexpertise der Abteilung
| Nr. | Anerkannte Fachweiterbildung/zusätzlicher akademischer Abschluss | Kommentar/Erläuterung |
| PQ04 | Intensivpflege und Anästhesie | |
| ... | ... | |
| PQ00 | ("Sonstiges") |
| Nr. | Zusatzqualifikation | Kommentar/Erläuterung |
| ZP01 | Notaufnahme | |
| ... | ... | |
| ZP00 | ("Sonstiges") |
| Ausfüllhinweis:
In den Tabellen "Pflegerische Fachexpertise der Abteilung" sollen die pflegebezogenen anerkannten Fachweiterbildungen/zusätzlichen akademischen Abschlüsse und Zusatzqualifikationen, die auf einer pflegerischen Ausbildung beruhen, gemäß den Auswahllisten in Anhang 2 angegeben werden. Es soll hier nicht die Anzahl der Qualifikationen, sondern nur deren Vorliegen in der Abteilung (als Expertise) angegeben werden. Die Nummern PQ00 bzw. ZP00 für "Sonstiges" können mehrfach angegeben werden, um zusätzliche Fachweiterbildungen/zusätzliche akademische Abschlüsse und Zusatzqualifikationen darzustellen. Dabei ist in der PDF-Version das Wort "Sonstiges" zu streichen und durch die Bezeichnung der jeweiligen Fachweiterbildung bzw. Zusatzqualifikation zu ersetzen. In der Datenbankversion dagegen kann die Angabe des einzelnen Krankenhauses in ein eigenes Bezeichnungsfeld eingetragen werden. Zu jeder Fachweiterbildung/jedem zusätzlichen akademischen Abschluss bzw. Zusatzqualifikation können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung gemacht werden. Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 1000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt. |
B-[X].11.3 Spezielles therapeutisches Personal
Für die Organisationseinheit/Fachabteilung steht folgendes spezielles therapeutisches Personal zur Verfügung:
| Nr. | Spezielles therapeutisches Personal | Anzahl | Kommentar/Erläuterung |
| SPO4 | Diätassistent und Diätassistentin | ... Vollkräfte | |
| ... | ... | ||
| SP00 | ("Sonstiges") |
| Ausfüllhinweis:
Die entsprechenden Personalqualifikationen sind aus der Auswahlliste (Anhang 2) auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen. Die Nummer SP00 für "Sonstiges" kann mehrfach angegeben werden, um zusätzliches therapeutisches Personal darzustellen. Dabei ist in der PDF-Version das Wort "Sonstiges" zu streichen und durch die Bezeichnung des therapeutischen Personals zu ersetzen. In der Datenbankversion dagegen kann krankenhausindividuelles spezielles therapeutisches Personal in ein eigenes Bezeichnungsfeld eingetragen werden. Der Schwerpunkt soll dabei auf Berufsgruppen liegen, die direkt an der Therapie beteiligt sind. Zu jeder Berufsgruppe des therapeutischen Personals können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben zur Konkretisierung und Spezifizierung, z.B. zum Ausbildungsstand, gemacht werden. Für die Angabe in Vollkräften erfolgt eine Zusammenfassung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten zu Vollzeitäquivalenten, indem die für jeden Beschäftigten oder jede Beschäftigte vereinbarten Wochen-, Monats- oder Jahresarbeitsstunden addiert und durch die von einer vollzeitbeschäftigten Person gemäß jeweiligem Tarifvertrag zu erbringenden Wochen-, Monats- oder Jahresarbeitsstunden dividiert werden. Zum Beispiel ergeben
Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 1000 Zeichen pro Zelle der Tabelle (einschließlich Leerzeichen) begrenzt. |
C. Qualitätssicherung
C-1 Teilnahme an der externen vergleichenden Qualitätssicherung nach § 137 SGB V
| Ausfüllhinweis:
Für die Datenbankversion erfolgt die Übermittlung der Angaben zu C-1.1.[Y] und der Angaben zu C-1.2.[Z] für die Indikatoren des Anhangs 3 direkt durch die auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen. Hierfür übermitteln die auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen die genannten Angaben nach Abschluss des Strukturierten Dialogs (31. Oktober laut Beschluss des G-BA vom 18. Dezember 2008) tabellarisch an das Krankenhaus zur Fehlerprüfung und Kommentierung. In diesem Zusammenhang ist auch die Zuordnung der Auswertungen von den auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen zu Institutionskennzeichen und Standortnummer(n) des Krankenhauses vorzunehmen, um eine eindeutige Zusammenführung der Berichtsteile zu ermöglichen. Fehlerprüfung, Kommentierung und Rückmeldung an die auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen erfolgen spätestens bis zum 30. November des Erstellungsjahrs. Die auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen übermitteln in der Zeit vom 15. November bis 31. Dezember des Erstellungsjahrs krankenhausbezogen die fehlergeprüften und kommentierten Daten an die Annahmestelle gemäß den in Anhang I definierten Vorgaben. Bis zum 31. Dezember können die Krankenhäuser darüber hinaus eine um das Kapitel C-1 ergänzte PDF-Version an die Annahmestellen übermitteln. Die Daten der auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen sind dabei unverändert in die PDF-Version aufzunehmen. |
C-1.1.[Y] Erbrachte Leistungsbereiche/Dokumentationsrate für:
(z.B. Krankenhaus, Standort, Betriebsstätte, Fachabteilung/Organisationseinheit)
[Datenbankversion für die auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen]
| Leistungsbereich | Fallzahl | Dokumentationsrate (%) | Kommentar/Erläuterung des Krankenhauses |
| Ambulant erworbene Pneumonie | |||
| Aortenklappenchirurgie, isoliert | |||
| Cholezystektomie | |||
| Pflege: Dekubitusprophylaxe | |||
| Geburtshilfe | |||
| Gynäkologische Operationen | |||
| Herzschrittmacher-Aggregatwechsel | |||
| Herzschrittmacher-Implantation | |||
| Herzschrittmacher-Revision/ -Systemwechsel/-Explantation | |||
| Herztransplantation | |||
| Hüft-Endoprothesen-Erstimplantation | |||
| Hüft-Endoprothesenwechsel und -komponentenwechsel | |||
| Hüftgelenknahe Femurfraktur | |||
| Karotis-Rekonstruktion | |||
| Knie-Totalendoprothesen-Erstimplantation | |||
| Knie-Endoprothesenwechsel und -komponentenwechsel | |||
| Kombinierte Koronar- und Aortenklappenchirurgie | |||
| Koronarangiographie und perkutane Koronarintervention (PCI) | |||
| Koronarchirurgie, isoliert | |||
| Mammachirurgie | |||
| Lebertransplantation | |||
| Leberlebendspende | |||
| Nierentransplantation | |||
| Nierenlebendspende | |||
| Lungen- und Herz-Lungentransplantation | |||
| Pankreas- und Pankreas-Nierentransplantation | |||
| Neonatologie | |||
| Implantierbare Defibrillatoren-Implantation | |||
| Implantierbare Defibrillatoren-Aggregatwechsel | |||
| Implantierbare Defibrillatoren-Revision/Systemwechsel/ Explantation |
| Ausfüllhinweis:
Sofern das Krankenhaus an den Maßnahmen der verpflichtenden externen Qualitätssicherung (Verfahren gemäß QSKH-Richtlinie) teilnimmt, ist hier anzugeben, wie hoch die Fallzahl der erbrachten dokumentationspflichtigen Leistungen (Soll) und die Dokumentationsrate im Krankenhaus je Leistungsbereich im Berichtsjahr war. Für Leistungsbereiche mit Fallzahlen < 5 ist keine Fallzahl anzugeben. In der PDF-Version ist stattdessen die Angabe "< 5" zu machen. Es sollen nur die tatsächlich erbrachten Leistungen angegeben werden. Die nicht benötigten Felder sollen ggf. gelöscht werden. Sofern das Krankenhaus keine Leistungen erbringt, die eine Teilnahme am Verfahren gemäß QSKH-Richtlinie gestatten, ist in der PDF-Version unter C-1.1.[Y] ein entsprechender Satz aufzunehmen, z.B. "Das Krankenhaus erbringt keine Leistungen, die eine Teilnahme an den Maßnahmen der verpflichtenden externen Qualitätssicherung ermöglichen." Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 1000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt. Gemäß der Systematik des Verfahrens können in einigen Leistungsbereichen Dokumentationsraten von über 100 % erreicht werden. Da die Angabe von Dokumentationsraten von über 100 % mit einer vollständigen Dokumentation gleichzusetzen und für den Laien schwer verständlich ist, ist in diesem Fall "100,0 %" einzutragen. Für die drei herzchirurgischen Leistungsbereiche 1) isolierte Aortenklappenchirurgie, 2) kombinierte Koronar- und Aortenklappenchirurgie und 3) isolierte Koronarchirurgie ist nur die gemeinsame Gesamtdokumentationsrate und keine Fallzahl anzugeben. In diesem Fall ist folgende Fußnote in der PDF-Version aufzunehmen: "Für die Leistungsbereiche isolierte Aortenklappenchirurgie, kombinierte Koronar- und Aortenklappenchirurgie und isolierte Koronarchirurgie wird nur eine Gesamtdokumentationsrate berechnet." Folgende Fälle sind für die Darstellung der erbrachten Leistungsbereiche und Dokumentationsraten zu unterscheiden:
|
C-1.2.[Z] Ergebnisse für Qualitätsindikatoren aus dem Verfahren gemäß QSKH-RL für:
(z.B. Krankenhaus, Standort, Betriebsstätte, Fachabteilung/Organisationseinheit)
[Datenbankversion für die auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen]
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 |
| Leistungsbereich | Qualitätsindikator/ Qualitätskennzahl | Bewertung durch Strukt. Dialog | Vertrauensbereich | Ergebnis (Einheit) | Zähler/ Nenner | Referenzbereich (bundesweit) | Kommentar/ Erläuterung der auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen | Kommentar/ Erläuterung des Krankenhauses |
| Ausfüllhinweis:
Die im Folgenden beschriebene Darstellung der Qualitätsindikatoren und ihrer Ergebnisse bezieht sich ausschließlich auf diejenigen Leistungsbereiche, die vom Krankenhaus erbracht und unter C-1.1.[Y] aufgeführt wurden. Die Darstellung der Qualitätsindikatoren erfolgt in der PDF-Version in der dargestellten Tabelle und in der Datenbankversion mit den in die Tabelle einzufügenden krankenhausindividuellen Informationen gemäß Anhang 1. Dabei ist Folgendes in der PDF-Version zu beachten:
|
| 0 = der Strukturierte Dialog ist noch nicht abgeschlossen. Derzeit ist noch keine Einstufung der Ergebnisse möglich.
1 = Das Ergebnis wird nach Abschluss des Strukturierten Dialogs als qualitativ unauffällig eingestuft. 2 = Das Ergebnis wird nach Abschluss des Strukturierten Dialogs als qualitativ unauffällig eingestuft. Die Ergebnisse werden im Verlauf besonders kontrolliert. 3 = Das Ergebnis wird nach Abschluss des Strukturierten Dialogs als qualitativ auffällig eingestuft. 4 = Das Ergebnis wird nach Abschluss des Strukturierten Dialogs als emeut qualitativ auffällig eingestuft. 5 = Das Ergebnis wird bei mangelnder Mitwirkung am Stnikturierten Dialog als qualitativ auffällig eingestuft. (6 = nicht besetzt) (7 = nicht besetzt) 8 = Das Ergebnis st unauffällig. Es ist kein Strukturierter Dialog erforderlich. 9 = Sonstiges (im Kommentar erläutert) (10 = nicht besetzt) (11 = nicht besetzt) (12 = nicht besetzt) 13 = Das Ergebnis wird nach Abschluss des Strukturierten Dialogs wegen fehlerhafter Dokumentation als qualitativ auffällig eingestuft. 14 = Das Ergebnis wird nach Abschluss des Strukturierten Dialogs wegen fehlerhafter Dokumentation als erneut qualitativ auffällig eingestuft. In der PDF-Version ist diese die Spalte 3 erläuternde Liste für den Leser und die Leserin am Ende des Abschnitts C-1.2 einzufügen. |
Aus methodischen Gründen sind nicht in jedem Fall Daten für alle Qualitätsindikatoren unter C-1.2 für die Spalten 4 und 6 vorhanden. In diesem Fall ist in der PDF-Version "trifft nicht zu" oder "entfällt" einzutragen. PDF-Version: Falls für einen vom Krankenhaus erbrachten Leistungsbereich für eine Qualitätskennzahl von den auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen kein Ergebnis berechnet wurde (z.B. auf Grund geringer Fallzahl), wird in der PDF-Version im entsprechenden Feld der Spalte 3 [Bewertung durch Strukturierten Dialog] die Zahl 9 "Sonstiges" eingetragen und im entsprechenden Feld der Spalte 8 [Kommentar/Erläuterung der auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen] zusätzlich der folgende Eintrag vorgenommen: "Ein Ergebnis wurde von den auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen nicht berechnet." Die Felder der Spalten 4, 5 und 6 bleiben in diesem Fall leer. Datenbankversion: Die Angaben zu Ergebnis, Zähler, Nenner und Vertrauensbereich entfallen ebenfalls. Als Kommentar der beauftragten Stelle wird wie in der PDF-Version übermittelt: "Ein Ergebnis wurde von den auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen nicht berechnet". PDF-Version: Wenn bei einer bestimmten Qualitätskennzahl eines Leistungsbereichs, der vom Krankenhaus erbracht und unter C-1.1.[Y] aufgeführt wird, keine Fälle vorliegen, wird in der PDF-Version im entsprechenden Feld der Spalte 3 [Bewertung durch Strukturierten Dialog] die Zahl 9 "Sonstiges" eingetragen und im entsprechenden Feld der Spalte 8 [Kommentar/Erläuterung der auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen] zusätzlich der folgende Eintrag vorgenommen: "Das Krankenhaus hat in diesem Qualitätsindikator kein Ergebnis, da solche Fälle im Krankenhaus nicht aufgetreten sind." Die Felder der Spalten 4, 5 und 6 bleiben in diesem Fall leer. Bsp.: Hat ein Krankenhaus im Leistungsbereich Geburtshilfe keine Fälle mit Frühgeburten, kann für das Krankenhaus beim Qualitätsindikator "Anwesenheit eines Pädiaters bei Frühgeborenen" auch kein Ergebnis vorliegen. Datenbankversion: Die Angaben zu Ergebnis, Zähler, Nenner und Vertrauensbereich entfallen ebenfalls. Als Kommentar der beauftragten Stelle wird wie in der PDF- Abweichend davon ist für diejenigen Qualitätsindikatoren, für die noch keine Bewertung durch den Strukturierten Dialog vorliegt, die Spalte 3 mit "0" auszufüllen und eine Darstellung der Ergebnisse an dieser Stelle ausgeschlossen. Die Spalten 4 bis 7 sind deshalb wegzulassen. Folgende Fälle sind für die Darstellung der Ergebnisse aus dem Verfahren gemäß QSKH-RL zu unterscheiden:
|
| Ausfüllhinweis:
Die Darstellung der Qualitätsindikatoren aus dem Verfahren gemäß QSKH-RL berücksichtigt, inwieweit Qualitätsindikatoren zur Veröffentlichung geeignet sind (aus Tabellen A, B oder C des Anhangs 3) und die Bewertung durch den Strukturierten Dialog bereits vorliegt (I.) bzw. noch nicht vorliegt (II.). Datenbankversion vs. PDF-Version Für die Veröffentlichung in der von den auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen direkt an die Annahmestelle übermittelten Daten gilt deshalb Folgendes:
Für die Veröffentlichung in der PDF-Version gilt deshalb Folgendes:
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
C-2 Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht gemäß § 112 SGB V
[Datenbankversion]
[ ] Über § 137 SGB V hinaus ist auf Landesebene keine verpflichtende Qualitätssicherung vereinbart.[ ] Über § 137 SGB V hinaus ist auf Landesebene eine verpflichtende Qualitätssicherung vereinbart. Gemäß seinem Leistungsspektrum nimmt das Krankenhaus an folgenden Qualitätssicherungsmaßnahmen (Leistungsbereiche) teil:
| Leistungsbereich | Kommentar/Erläuterung |
| z.B. Neonatalerhebung | |
| ... |
| Ausfüllhinweis:
Die Leistungsbereiche sind der Auswahlliste zu C-2 (Anhang 2) zu entnehmen. Es bestehen möglicherweise ergänzende verpflichtende Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 112 SGB V auf der Landesebene. Hier gibt das Krankenhaus zunächst an, ob auf der Landesebene über die nach § 137 SGB V verpflichtenden Qualitätssicherungsmaßnahmen hinaus landesspezifische, verpflichtende Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß Anhang 2 (Auswahllisten) vereinbart wurden. Sollte dies der Fall sein, so listet das Krankenhaus die Leistungsbereiche im Weiteren auf und kann zu jedem Leistungsbereich einen Kommentar oder eine Erläuterung (Zeichenbegrenzung: 1000 Zeichen einschließlich Leerzeichen) hinzufügen. Die Angabe beschränkt sich auf Leistungsbereiche, an denen das Krankenhaus teilnimmt. Nimmt das Krankenhaus nicht an den ergänzenden verpflichtenden Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 112 SGB V auf der Landesebene teil, so ist hier der Hinweis "trifft nicht zu"/"entfällt" aufzunehmen. Die Teilnahme an freiwilligen externen Qualitätssicherungsmaßnahmen kann unter C-4 eingetragen werden. |
C-3 Qualitätssicherung bei Teilnahme an Disease-Management-Programmen (DMP) nach § 137f SGB V
[Datenbankversion]
Gemäß seinem Leistungsspektrum nimmt das Krankenhaus an folgenden DMP teil:
| DMP | Kommentar/Erläuterung |
| Diabetes mellitus Typ 1 | |
| Diabetes mellitus Typ 2 | |
| Brustkrebs | |
| Koronare Herzkrankheit (KHK) | |
| Modul Chronische Herzinsuffizienz (bei KHK) | |
| Asthma bronchiale | |
| Chronische obstruktive Lungenerkrankung (COPD) |
| Ausfüllhinweis:
Disease-Management-Programme, an denen das Krankenhaus nicht teilnimmt, sollen in der PDF-Version aus der Tabelle gelöscht werden. Gemäß § 137f SGB V werden strukturierte Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme) entwickelt, die den Behandlungsablauf und die Qualität der medizinischen Versorgung chronisch Kranker verbessern sollen. Hierzu gehören auch in diesem Zusammenhang durchzuführende Qualitätssicherungsmaßnahmen. Unter C-3 gibt das Krankenhaus gemäß der vorgegebenen Tabelle nur die Disease-Management-Programme (DMP) an, an denen es teilgenommen hat, und kann zu jedem DMP einen Kommentar oder eine Erläuterung hinzufügen (Zeichenbegrenzung: 1000 Zeichen einschließlich Leerzeichen). |
C-4 Teilnahme an sonstigen Verfahren der externen vergleichenden Qualitätssicherung
| Leistungsbereich | |
| Bezeichnung des Qualitätsindikators | |
| Ergebnis | |
| Messzeitraum | |
| Datenerhebung | |
| Rechenregeln | |
| Referenzbereiche | |
| Vergleichswerte | |
| Quellenangabe zu einer Dokumentation des Qualitätsindikators bzw. des Qualitätsindikatoren-Sets mit Evidenzgrundlage |
| Ausfüllhinweis:
Hier können freiwillige Verfahren der externen Qualitätssicherung (z.B. freiwillige Verfahren auf Landesebene, Verfahren der Fachgesellschaften, Nutzung von Routineabrechnungsdaten) dargestellt werden. Es sollen vor allem Verfahren, die einem datengestützten Vergleich von Krankenhäusern dienen, genannt werden (Zeichenbegrenzung: 10.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen). Qualitätsmanagementverfahren können unter D-4, D-5 sowie D-6 dargestellt werden. Wenn Ergebnisse von sonstigen Qualitätssicherungsmaßnahmen dargestellt werden, soll das Zustandekommen der Ergebnisse verständlich und kurz erläutert werden (ggf. Link auf Homepage z.B. der Fachgesellschaft). Da an dieser Stelle keine Rechenregeln oder Verfahren zur Risikoadjustierung vorgegeben sind, sollen die Angaben zum jeweiligen Indikator um die verwendete Rechenregel ergänzt werden (innerhalb der Tabelle oder auch zusätzlich als Freitext). |
C-5 Umsetzung der Mindestmengenvereinbarung nach § 137 SGB V[Datenbankversion]
| Leistungsbereich | Mindestmenge | Erbrachte Menge | Ausnahmetatbestand | Kommentar/Erläuterung |
| Lebertransplantation | 20 | |||
| Nierentransplantation | 25 | |||
| Komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus | 10 | |||
| Komplexe Eingriffe am Organsystem Pankreas | 10 | |||
| Stammzelltransplantation | 25 | |||
| Knie-TEP | 50 | |||
| Versorgung von Früh- und Neugeborenen (mit einem Geburtsgewicht < 1250 g) bei einem Krankenhaus mit ausgewiesenem Level 1 | 14 | |||
| Versorgung von Früh- und Neugeborenen (mit einem Geburtsgewicht 1250 g-1499 g) bei einem Krankenhaus mit ausgewiesenem Level 2 | 14 |
| Ausfüllhinweis:
Es sind nur die zutreffenden Leistungsbereiche aufzulisten. Krankenhäuser, die Leistungsbereiche erbringen, für die gemäß der für das Berichtsjahr geltenden Mindestmengenvereinbarung (Vereinbarung nach § 137 SGB V) Mindestmengen festgelegt sind, stellen verpflichtend dar, wie hoch die erbrachte Leistungsmenge in den erbrachten Leistungsbereichen ist. |
| Spalte 1: | Der Leistungsbereich entsprechend der Mindestmengenvereinbarung ist für das Berichtsjahr vorgegeben. |
| Spalte 2: | Die Mindestmenge pro Krankenhaus entsprechend der im Berichtsjahr gültigen Mindestmengenvereinbarung ist vorgegeben. |
| Spalte 3: | Hier gibt das Krankenhaus die im Berichtsjahr erbrachte Anzahl an mindestmengenrelevanten Prozeduren pro Leistungsbereich an. |
| Spalte 4: | Hier macht das Krankenhaus Angaben zu in Anspruch genommenen Ausnahmeregelungen. Die Ausnahmetatbestände sind aus der Auswahlliste in Anhang 2 (Auswahllisten) auszuwählen. |
| Spalte 5: | In der Spalte "Kommentar/Erläuterung" soll angegeben werden, seit wann Ausnahmetatbestände bestehen und mit welchen ergänzenden Maßnahmen gemäß § 6 der Vereinbarung nach § 137 SGB V die Versorgungsqualität sichergestellt wird (Zeichenbegrenzung: 1000 Zeichen einschließlich Leerzeichen). |
C-6 Umsetzung von Beschlüssen zur Qualitätssicherung nach § 137 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V ("Strukturqualitätsvereinbarung")
[Datenbankversion]
| Nr. | Vereinbarung bzw. Richtlinie | Kommentar/Erläuterung |
| CQ01 | Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung bei der Indikation Bauchaortenaneurysma | |
| ... | ... |
| Ausfüllhinweis:
An dieser Stelle ist die Umsetzung von Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung nach § 137 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V ("Strukturqualitätsvereinbarung") darzustellen. Die Einhaltung der in den Richtlinien vorgegebenen Mindestanforderungen an die Struktur-, Prozess- oder Ergebnisqualität ist Voraussetzung für die Erbringung bestimmter Leistungen. Wenn Angaben gemacht werden, dann sind aus der Auswahlliste (Anhang 2) die entsprechenden Richtlinien/Vereinbarungen auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen. Bei Angaben zur Vereinbarung zur Versorgung von Früh- und Neugeborenen ist dabei die vorgehaltene Versorgungsstufe zu berücksichtigen. Zu jeder Richtlinie/Vereinbarung können in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" ergänzende Angaben gemacht werden. Die Angaben in der Spalte "Kommentar/Erläuterung" sind jeweils auf 1000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt. |
C-7 Umsetzung der Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus nach § 137 SGB V
[Datenbankversion]
| Anzahl | ||
| 1. | Fachärztinnen und Fachärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die der Fortbildungspflicht * unterliegen | ... Personen |
| 2. | Anzahl derjenigen Fachärztinnen und Fachärzte aus Nummer 1, die einen Fünfjahreszeitraum der Fortbildung abgeschlossen haben und damit der Nachweispflicht unterliegen [Teilmenge von Nummer 1, Nenner von Nummer 3] | ... Personen |
| 3. | Anzahl derjenigen Personen aus Nummer 2, die den Fortbildungsnachweis gemäß § 3 der G-BA-Regelungen erbracht haben ** [Zähler von Nummer 2] | ... Personen |
| *) Nach den "Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus" in der Fassung vom 19. März 2009 (siehe www.gba.de)
**) Hat eine fortbildungsverpflichtete Person zum Ende des für sie maßgeblichen Fünfjahreszeitraums ein Fortbildungszertifikat nicht vorgelegt, kann sie die gebotene Fortbildung binnen eines folgenden Zeitraumes von höchstens zwei Jahren nachholen. | ||
| Ausfüllhinweis:
An dieser Stelle ist die Umsetzung der Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung im Krankenhaus nach § 137 Absatz 3 Nummer 1 SGB V darzustellen. Die Stichtagsregelung gilt analog dem Ausfüllhinweis für A-14. Gemäß § 2 Absatz 1 der Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus müssen fortbildungsverpflichtete Personen innerhalb von fünf Jahren an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, die nach Anerkennung entsprechend dem Fortbildungszertifikat der Ärztekammern oder der Psychotherapeutenkammern mit insgesamt 250 Fortbildungspunkten bewertet wurden. Der Fünfjahreszeitraum beginnt für Fachärztinnen und Fachärzte gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 zum 1. Januar 2006, für die weiteren fortbildungsverpflichteten Personen zum 1. Januar 2009, daher sind in der Tabelle für Letztere vorerst keine Angaben bei den Nummern 2 und 3 zu machen. |
D Qualitätsmanagement
| Ausfüllhinweis:
Orientiert an der Vereinbarung gemäß § 137 Absatz 1 SGB V über die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser wird im Teil D das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement krankenhausindividuell beschrieben. Teil D ist im Unterschied zu den Teilen A bis C weniger standardisiert und gibt den Krankenhäusern Spielräume in der Themenauswahl und Themendarstellung. Konkret sollen die folgenden Themenbereiche in Teil D des Qualitätsberichts Berücksichtigung finden:
|
D-1 Qualitätspolitik
| Ausfüllhinweis:
Unter Qualitätspolitik sind die übergeordneten Absichten und die Ausrichtung einer Organisation zur Qualität, wie sie von der obersten Leitung (Geschäftsführung/Klinikvorstand) formell ausgedrückt wurden, zu verstehen. Generell steht die Qualitätspolitik mit der übergeordneten Politik der Organisation im Einklang und bildet den Rahmen für die Festlegung von Qualitätszielen. Qualitätsmanagementgrundsätze dienen als Grundlage für die Festlegung einer Qualitätspolitik. In erster Linie können unter "Qualitätspolitik" folgende Inhalte aufgeführt werden:
Zeichenbegrenzung: 10000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen). |
D-2 Qualitätsziele
| Ausfüllhinweis:
Qualitätsziele operationalisieren die Qualitätspolitik für die einzelnen Ebenen des Krankenhauses. Sie machen den Qualitätsanspruch somit nachvollziehbar und transparent. Hier sollen
dargestellt werden. Typische Qualitätsziele in Einrichtungen des Gesundheitswesens können sich auf die Patienten- und Mitarbeiterzufriedenheit sowie weitere Prozesskennzahlen bzw. Qualitätsindikatoren mit den ihnen zugeordneten Referenzbereichen beziehen. Zeichenbegrenzung: 10000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen). |
D-3 Aufbau des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements
| Ausfüllhinweis:
Hier sollen die QM-Strukturen (z.B. Organigramm/zentrales QM, Stabsstelle, Kommission, Konferenzen, berufsgruppenübergreifende Teams) und deren Einbindung in die Krankenhausleitung, die QM-Aufgaben und die dafür vorhandenen Ressourcen (personell, zeitlich, ohne Budget-Angaben) dargestellt werden. Zeichenbegrenzung: 10000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen). |
D-4 Instrumente des Qualitätsmanagements
| Ausfüllhinweis:
Instrumente des Qualitätsmanagements sind kontinuierlich eingesetzte Prozesse zur Messung und Verbesserung der Qualität. Die Instrumente des Qualitätsmanagements können sowohl für das gesamte Krankenhaus als auch für einzelne Fachabteilungen/Organisationseinheiten an dieser Stelle aufgeführt werden. Beispiele: Interne Auditinstrumente zur Überprüfung der Umsetzungsqualität nationaler Expertenstandards (z.B. Dekubitusprophylaxe, Entlassungsmanagement, Schmerzmanagement, Sturzprophylaxe, Förderung der Harnkontinenz)
Zeichenbegrenzung: 20000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen). Hier sollen u. a. auch Maßnahmen und Projekte zur Erhöhung der Patientensicherheit mit Angaben zum klinikinternen Durchdringungs- und Verbreitungsgrad dargestellt werden, wie etwa klinisches Risikomanagement/Risikoberichtssystem (z.B. CIRS), Erhöhung der Arzneitherapiesicherheit, Vermeidung von Patientenverwechslungen, Proben- oder Befund- und Eingriffsverwechslungen, Hygiene-Management, insbesondere MRSA-Management. |
D-5 Qualitätsmanagementprojekte
| Ausfüllhinweis:
Qualitätsmanagementprojekte sind einmalige, zeitlich begrenzte Prozesse zur Erreichung von Qualitätszielen. Sie können sowohl für das gesamte Krankenhaus als auch für einzelne Fachabteilungen/Organisationseinheiten an dieser Stelle aufgeführt werden. Wenn möglich sollen qualitätsorientierte Projekte systematisch dargelegt werden:
Zeichenbegrenzung: 20000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen). |
D-6 Bewertung des Qualitätsmanagements
| Ausfüllhinweis:
Maßnahmen zur Bewertung des Qualitätsmanagements können sowohl für das gesamte Krankenhaus als auch für einzelne Fachabteilungen/Organisationseinheiten an dieser Stelle aufgeführt werden. Hier können z.B. dargestellt werden:
Das Krankenhaus hat hier die Möglichkeit, die Beteiligung an Maßnahmen zur Bewertung von Qualität bzw. des Qualitätsmanagements darzustellen. Dabei sollen die jeweiligen Maßnahmen kurz vorgestellt und ihre Bedeutung für die Versorgungsqualität und das Qualitätsmanagement hervorgehoben werden. Zeichenbegrenzung: 10000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen). |
Anhang 2
(zu Anlage 1 Qb-R)
Auswahllisten
Auswahlliste "Fachabteilungsübergreifende Versorgungsschwerpunkte des Krankenhauses" (A-8)
| Nr. | Fachabteilungsübergreifender Versorgungsschwerpunkt | Fachabteilungen, die an dem Versorgungsschwerpunkt beteiligt sind | Kommentar/ Erläuterung |
| VS10 | Abdominalzentrum (Magen-Darm-Zentrum) | ||
| VS11 | Adipositaszentrum | ||
| VS12 | Ambulantes OP-Zentrum | ||
| VS13 | Beckenbodenzentrum | ||
| VS01 | Brustzentrum | ||
| VS14 | Diabeteszentrum | ||
| VS15 | Dialysezentrum | ||
| VS16 | Endoprothesenzentrum | ||
| VS17 | Epilepsiezentrum | ||
| VS18 | Fußzentrum | ||
| VS19 | Gefäßzentrum | ||
| VS20 | Gelenkzentrum | ||
| VS21 | Geriatriezentrum (Zentrum für Altersmedizin) | ||
| VS22 | Herzzentrum | ||
| VS23 | Inkontinenzzentrum/Kontinenzzentrum | ||
| VS24 | Interdisziplinäre Intensivmedizin | ||
| VS25 | Interdisziplinäre Tumornachsorge | ||
| VS26 | Kinderzentrum | ||
| VS27 | Kompetenzzentrum Telematik/Telemedizin | ||
| VS28 | Kopfzentrum | ||
| VS29 | Lungenzentrum | ||
| VS30 | Mukoviszidosezentrum | ||
| VS31 | Muskelzentrum | ||
| VS32 | Mutter-Kind-Zentrum | ||
| VS33 | Neurozentrum | ||
| VS50 | Operative Intensivmedizin | ||
| VS34 | Palliativzentrum | ||
| VS51 | Pankreaszentrum | ||
| VS02 | Perinatalzentrum | z.B. Betreuung von Risikoschwangerschaften | |
| VS35 | Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie | ||
| VS36 | Pneumologisch-Thoraxchirurgisches Zentrum | ||
| VS37 | Polytraumaversorgung | ||
| VS38 | Prostatazentrum | ||
| VS39 | Rheumazentrum | ||
| VS40 | Schilddrüsenzentrum | ||
| VS41 | Schlafmedizinisches Zentrum | ||
| VS03 | Schlaganfallzentrum | ||
| VS42 | Schmerzzentrum | ||
| VS43 | Thoraxzentrum | ||
| VSO4 | Transplantationszentrum | ||
| VS05 | Traumazentrum | ||
| VS06 | Tumorzentrum | ||
| VS44 | Wirbelsäulenzentrum | ||
| VS45 | Wundzentrum | ||
| VS07 | Zentrum für angeborene und erworbene Fehlbildungen | ||
| VS46 | Zentrum für Diabetes und Schwangerschaft | ||
| VS47 | Zentrum für Herz-Kreislauf-Erkrankungen | ||
| VS48 | Zentrum für Minimalinvasive Chirurgie | ||
| VS49 | Zentrum für Orthopädie und Unfallchirurgie | ||
| VS09 | Zentrum für Schwerbrandverletzte | ||
| VS00 | ("Sonstiges") |
Auswahlliste "Medizinischpflegerische Leistungsangebote" (A-9 und B-[X].3)
| Nr. | Medizinischpflegerisches Leistungsangebot | Kommentar/Erläuterung |
| MP01 | Akupressur | z.B. Akupressurbehandlung bei Kopfschmerzen |
| MP02 | Akupunktur | |
| MP03 | Angehörigenbetreuung/-beratung/-seminare | |
| MP53 | Aromapflege/-therapie | |
| MP54 | Asthmaschulung | |
| MP04 | Atemgymnastik/-therapie | |
| MP55 | Audiometrie/Hördiagnostik | |
| MP06 | Basale Stimulation | |
| MP56 | Belastungstraining/-therapie/Arbeitserprobung | |
| MP08 | Berufsberatung/Rehabilitationsberatung | |
| MP09 | Besondere Formen/Konzepte der Betreuung von Sterbenden | z.B. Hospizdienst, Palliativzimmer, Trauerbegleitung, Abschiedsraum |
| MP10 | Bewegungsbad/Wassergymnastik | |
| MP11 | Bewegungstherapie | z.B. Feldenkrais, Eurhythmie. Tanztherapie |
| MP57 | Biofeedback-Therapie | |
| MP12 | Bobath-Therapie (für Erwachsene und/oder Kinder) | |
| MP14 | Diät- und Ernährungsberatung | |
| MP69 | Eigenblutspende | |
| MP15 | Entlassungsmanagement/Brückenpflege/Überleitungspflege | |
| MP16 | Ergotherapie/Arbeitstherapie | |
| MP17 | Fallmanagement/Case Management/Primary Nursing/Bezugspflege | |
| MP18 | Fußreflexzonenmassage | |
| MP19 | Geburtsvorbereitungskurse/Schwangerschaftsgymnastik | |
| MP59 | Gedächtnistraining/Hirnleistungstraining/Kognitives Training/ Konzentrationstraining | |
| MP20 | Hippotherapie/Therapeutisches Reiten/Reittherapie | |
| MP21 | Kinästhetik | |
| MP22 | Kontinenztraining/Inkontinenzberatung | |
| MP23 | Kreativtherapie/Kunsttherapie/Theatertherapie/Bibliotherapie | |
| MP24 | Manuelle Lymphdrainage | |
| MP25 | Massage | z.B. Akupunktmassage, Bindegewebsmassage, Shiatsu |
| MP26 | Medizinische Fußpflege | |
| MP27 | Musiktherapie | |
| MP28 | Naturheilverfahren/Homöopathie/Phytotherapie | |
| MP29 | Osteopathie/Chiropraktik/Manualtherapie | |
| MP30 | Pädagogisches Leistungsangebot | z.B. Unterricht für schulpflichtige Kinder |
| MP31 | Physikalische Therapie/Bädertherapie | z.B. medizinische Bäder, Stangerbäder, Vierzellenbäder, Hydrotherapie, Kneippanwendungen, Ultraschalltherapie, Elektrotherapie |
| MP32 | Physiotherapie/Krankengymnastik als Einzel- und/oder Gruppentherapie | z.B. Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP), Krankengymnastik am Gerät/med. Trainingstherapie |
| MP33 | Präventive Leistungsangebote/Präventionskurse | z.B. Nichtraucherkurse, Koronarsportgruppe |
| MP60 | Propriozeptive neuromuskuläre Fazilitation (PNF) | |
| MP34 | Psychologisches/psychotherapeutisches Leistungsangebot/Psychosozialdienst | z.B. psychoonkologische Beratung, Gesprächstherapie, Verhaltenstherapie, Suchttherapie, Konzentrative Bewegungstherapie |
| M P61 | Redressionstherapie | |
| MP35 | Rückenschule/Haltungsschulung/Wirbelsäulengymnastik | |
| MP36 | Säuglingspflegekurse | |
| MP37 | Schmerztherapie/-management | |
| MP38 | Sehschule/Orthoptik | |
| MP62 | Snoezelen | |
| MP63 | Sozialdienst | |
| MP64 | Spezielle Angebote für die Öffentlichkeit | z.B. Besichtigungen und Führungen (Kreißsaal, Hospiz etc.), Vorträge, Informationsveranstaltungen |
| MP39 | Spezielle Angebote zur Anleitung und Beratung von Patienten und Patientinnen sowie Angehörigen | z.B. Beratung zur Sturzprophylaxe |
| MP05 | Spezielle Angebote zur Betreuung von Säuglingen und Kleinkindern | z.B. Babyschwimmen, Babymassage, PEKiP |
| MP40 | Spezielle Entspannungstherapie | z.B. Autogenes Training, Progressive Muskelentspannung, Meditation, Qi Gong, Yoga, Feldenkrais |
| MP13 | Spezielles Leistungsangebot für Diabetiker und Diabetikerinnen | |
| MP65 | Spezielles Leistungsangebot für Eltern und Familien | z.B. Schreiambulanz, Tragetuchkurs, Babymassagekurs, Elternca&, Erziehungsberatung |
| MP66 | Spezielles Leistungsangebot für neurologisch erkrankte Personen | z.B. Forced-Use-Therapie, Taub'sche Therapie, Bewegungsinduktionstherapie, Therapie des Facio-Oralen Traktes (F.O.T.T.), Spiegeltherapie, Schlucktherapie |
| MP41 | Spezielles Leistungsangebot von Entbindungspflegern und/oder Hebammen | z.B. Unterwassergeburten, spezielle Kursangebote |
| MP42 | Spezielles pflegerisches Leistungsangebot | z.B. Pflegevisiten, Pflegeexperten oder Pflegeexpertinnen, Beratung durch Brustschwester |
| MP43 | Stillberatung | |
| MP44 | Stimm- und Sprachtherapie/Logopädie | |
| MP45 | Stomatherapie/-beratung | |
| MP46 | Traditionelle Chinesische Medizin | |
| MP47 | Versorgung mit Hilfsmitteln/Orthopädietechnik | |
| MP67 | Vojtatherapie für Erwachsene und/oder Kinder | |
| MP48 | Wärme- und Kälteanwendungen | |
| MP50 | Wochenbettgymnastik/Rückbildungsgymnastik | |
| MP51 | Wundmanagement | z.B. spezielle Versorgung chronischer Wunden wie Dekubitus und Ulcus cruris |
| MP68 | Zusammenarbeit mit Pflegeeinrichtungen/Angebot ambulanter Pflege/Kurzzeitpflege | |
| MP52 | Zusammenarbeit mit/Kontakt zu Selbsthilfegruppen | |
| MP00 | ("Sonstiges") |
Auswahlliste "Serviceangebote" (A-10) und (B-[X].4)
| Nr. | Serviceangebot | Kommentar/Erläuterung |
| Räumlichkeiten | ||
| SA43 | Abschiedsraum | |
| SA01 | Aufenthaltsräume | |
| SA59 | Barrierefreie Behandlungsräume | |
| SA02 | Ein-Bett-Zimmer | |
| SA03 | Ein-Bett-Zimmer mit eigener Nasszelle | |
| SA04 | Fernsehraum | |
| SA05 | Mutter-Kind-Zimmer/Familienzimmer | |
| SA06 | Rollstuhlgerechte Nasszellen | |
| SA07 | Roomingin | |
| SA08 | Teeküche für Patienten und Patientinnen | |
| SA09 | Unterbringung Begleitperson | z.B. bei Begleitpersonen von Kindern kostenlos, sonst kostenpflichtig möglich |
| SAIO | Zwei-Bett-Zimmer | |
| SA11 | Zwei-Bett-Zimmer mit eigener Nasszelle | |
| Ausstattung der Patientenzimmer | ||
| SAl2 | Balkon/Terrasse | |
| SA61 | Betten und Matratzen in Übergröße | |
| SA13 | Elektrisch verstellbare Betten | |
| SA14 | Fernsehgerät am Bett/im Zimmer | |
| SA15 | Internetanschluss am Bett/im Zimmer | |
| SA16 | Kühlschrank | |
| SA17 | Rundfunkempfang am Bett | |
| SA18 | Telefon | |
| SA19 | Wertfach/Tresor am Bett/im Zimmer | |
| Verpflegung | ||
| SA20 | Frei wählbare Essenszusammenstellung (Komponentenwahl) | |
| SA21 | Kostenlose Getränkebereitstellung | z.B. Mineralwasser |
| SA44 | Diät-/Ernährungsangebot | |
| SA45 | Frühstücks-/Abendbuffet | |
| SA46 | Getränkeautomat | |
| SA47 | Nachmittagstee/-kaffee | |
| Ausstattung/Besondere Serviceangebote des Krankenhauses | ||
| SA48 | Geldautomat | |
| SA22 | Bibliothek | |
| SA23 | Cafeteria | |
| SA24 | Faxempfang für Patienten und Patientinnen | |
| SA25 | Fitnessraum | |
| SA49 | Fortbildungsangebote/Informationsveranstaltungen | |
| SA26 | Frisiersalon | |
| SA27 | Internetzugang | |
| SA50 | Kinderbetreuung | |
| SA28 | Kiosk/Einkaufsmöglichkeiten | |
| SA29 | Kirchlichreligiöse Einrichtungen | z.B. Kapelle, Meditationsraum |
| SA30 | Klinikeigene Parkplätze für Besucher und Besucherinnen sowie Patienten und Patientinnen | |
| SA31 | Kulturelle Angebote | |
| SA32 | Maniküre/Pediküre | |
| SA51 | Orientierungshilfen | z.B. Lagepläne, gut lesbare Beschilderung |
| SA33 | Parkanlage | |
| SA52 | Postdienst | |
| SA34 | Rauchfreies Krankenhaus | |
| SA35 | Sauna | |
| SA53 | Schuldienst | |
| SA36 | Schwimmbad/Bewegungsbad | |
| SA37 | Spielplatz/Spielecke | |
| SA54 | Tageszeitungsangebot | |
| SA38 | Wäscheservice | |
| Persönliche Betreuung | ||
| SA60 | Beratung durch Selbsthilfeorganisationen | |
| SA55 | Beschwerdemanagement | |
| SA39 | Besuchsdienst/"Grüne Damen" | |
| SA41 | Dolmetscherdienste | z.B. Sprache; ggf. Gebärdendolmetscher oder Gebärdendolmetscherin |
| SA40 | Empfangs- und Begleitdienst für Patienten und Patientinnen sowie Besucher und Besucherinnen | |
| SA56 | Patientenfürsprache | |
| SA42 | Seelsorge | |
| SA58 | Wohnberatung | |
| SA00 | ("Sonstiges") |
Auswahlliste "Akademische Lehre" (A-11.2)
| Nr. | Akademische Lehre und weitere ausgewählte wissenschaftliche Tätigkeiten | Kommentar/Erläuterung |
| FL01 | Dozenturen/Lehrbeauftragungen an Hochschulen und Universitäten | |
| FL02 | Dozenturen/Lehrbeauftragungen an Fachhochschulen | |
| FL03 | Studierendenausbildung (Famulatur/Praktisches Jahr) | |
| FL04 | Projektbezogene Zusammenarbeit mit Hochschulen und Universitäten | |
| FL05 | Teilnahme an multizentrischen Phase-FIT-Studien | |
| FL06 | Teilnahme an multizentrischen Phase-III/IV-Studien | |
| FL07 | Initiierung und Leitung von uni-/multizentrischen klinischwissenschaftlichen Studien | |
| FL08 | Herausgeberschaften wissenschaftlicher Journale/Lehrbücher | |
| FL09 | Doktorandenbetreuung | |
| FL00 | ("Sonstiges") |
Auswahlliste "Ausbildung in anderen Heilberufen" (A-11.3)
| Nr. | Ausbildung in anderen Heilberufen | Kommentar/Erläuterung |
| HB01 | Gesundheits- und Krankenpfleger und Gesundheits- und Krankenpflegerin | |
| HB02 | Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin | |
| HB03 | Physiotherapeut und Physiotherapeutin | |
| HB04 | Medizinisch-technischer Assistent und Medizinisch-technische Assistentin (MTA) | |
| HB05 | Medizinisch-technischer Radiologieassistent und Medizinisch-technische Radiologieassistentin (MTRA) | |
| HB06 | Ergotherapeut und Ergotherapeutin | |
| HB07 | Operationstechnischer Assistent und Operationstechnische Assistentin (OTA) | |
| HB08 | Masseur/Medizinischer Bademeister und Masseurin/Medizinische Bademeisterin | |
| HB09 | Logopäde und Logopädin | |
| HB10 | Entbindungspfleger und Hebamme | |
| HB 11 | Podologe und Podologin | |
| HBOO | ("Sonstiges") |
Auswahlliste "Spezielles therapeutisches Personal" (A-14.3) und (B-[X].11.3)
| Nr. | Spezielles therapeutisches Personal | Kommentar/Erläuterung |
| SP29 | Altentherapeut und Altentherapeut n | |
| SP51 | Apotheker und Apothekerin | |
| SP02 | Arzthelfer und Arzthelferin | |
| SP52 | Asthmaberater und Asthmaberaterin/Asthmatherapeut und Asthmatherapeutin/Asthmatrainer und Asthmatrainerin | |
| SP30 | Audiologe und Audiologin/Audiologieassistent und Audiologieassistentin/Audiometrieassistent und Audiometrieassistentin/ Audiometrist und Audiometristin/Hörgeräteakustiker und Hörgeräteakustikerin | |
| SP31 | Bewegungstherapeut und Bewegungstherapeutin (z.B. nach DAKBT)/Tanztherapeut und Tanztherapeutin | |
| SP32 | Bobath-Therapeut und Bobath-Therapeutin für Erwachsene und/ oder Kinder | |
| SP33 | Castillo-Morales-Therapeut und Castillo-Morales-Therapeutin | |
| SP34 | Deeskalationstrainer und Deeskalationstrainerin/Deeskalationsmanager und Deeskalationsmanagerin/Deeskalationsfachkraft (mit psychologischer, pädagogischer oder therapeutischer Vorbildung) | |
| SP35 | Diabetologe und Diabetologin/Diabetesassistent und Diabetesassistentin/Diabetesberater und Diabetesberaterin/Diabetesbeauftragter und Diabetesbeauftragte/Wundassistent und Wundassistentin DDG/Diabetesfachkraft Wundmanagement | |
| SP04 | Diätassistent und Diätassistentin | |
| SP36 | Entspannungspädagoge und Entspannungspädagogin/Entspannungstherapeut und Entspannungstherapeutin/Entspannungstrainer und Enspannungstrainerin (mit psychologischer, therapeutischer oder pädagogischer Vorbildung)/Heileurhythmielehrer und Heileurhythmielehrerin/Feldenkraislehrer und Feldenkraislehrerin | |
| SP05 | Ergotherapeut und Ergotherapeutin/Arbeits- und Beschäftigungstherapeut und Arbeits- und Beschäftigungstherapeutin | |
| SP06 | Erz eher und Erzieherin | |
| SP37 | Fotograf und Fotografin | |
| SP38 | Freizeit- und Erlebnispädagoge und Freizeit- und Erlebnispädagogin/Freizeit- und Erlebnistherapeut und Freizeit- und Erlebnistherapeutin (mit psychologischer, pädagogischer oder therapeutischer Vorbildung) | |
| SP53 | Gefäßassistent und Gefäßassistentin | |
| SP08 | Heilerziehungspfleger und Heilerziehungspflegerin | |
| SP09 | Heilpädagoge und Heilpädagogin | |
| SP39 | Heilpraktiker und Hellpraktikerin/Homöopath und Homöopathin | |
| SP10 | Hippotherapeut und Hippotherapeutin/Reittherapeut und Reittherapeutin | |
| SP11 | Kinästhetikbeauftragter und Kinästhetikbeauftragte | |
| SP54 | Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin | |
| SP40 | Kinderpfleger und Kinderpflegerin | |
| SP41 | Kosmetiker und Kosmetikerin/medizinischer Linergist und medizinische Linergistin (Permanent Makeup oder Pigmentierung) | |
| SP13 | Kunsttherapeut und Kunsttherapeutin/Maltherapeut und Maltherapeutin/Gestaltungstherapeut und Gestaltungstherapeutin/Bibliotherapeut und Bibliotherapeutin | |
| SP14 | Logopäde und Logopädin/Sprachheilpädagoge und Sprachheilpädagogin/Klinischer Linguist und Klinische Linguistin/Sprechwissenschaftler und Sprechwissenschaftlerin/Phonetiker und Phonetikerin | |
| SP42 | Manualtherapeut und Manualtherapeutin | |
| SP15 | Masseur/Medizinischer Bademeister und Masseurin/Medizinische Bademeisterin | z.B. für Babymassage |
| SP43 | Medizinisch-technischer Assistent und Medizinisch-technische Assistentin/Funktionspersonal | z.B. für Funktionsdiagnostik, Radiologie |
| SP44 | Motopäde und Motopädin/Motopädagoge und Motopädagogin/ Mototherapeut und Mototherapeutin/Motologe und Motologin | |
| SP16 | Musiktherapeut und Musiktherapeutin | |
| SP17 | Oecotrophologe und Oecothrophologin/Ernährungswissenschaftler und Ernährungswissenschaftlerin | |
| SP18 | Orthopädietechniker und Orthopädietechnikerin/Orthopädiemechaniker und Orthopädiemechanikerin/Orthopädieschuhmacher und Orthopädieschuhmacherin/Bandagist und Bandagistin | |
| SP19 | Orthoptist und Orthoptistin/Therapeut und Therapeutin für Sehstörungen/Perimetrist und Perimetristin/Augenoptiker und Augenoptikerin | |
| SP21 | Physiotherapeut und Physiotherapeutin | |
| SP22 | Podologe und Podologin/Fußpfleger und Fußpflegerin | |
| SP23 | Psychologe und Psychologin | |
| SP24 | Psychologischer Psychotherapeut und Psychologische Psychotherapeutin | |
| SP20 | Sonderpädagoge und Sonderpädagogin/Pädagoge und Pädagogin/ Lehrer und Lehrerin | |
| SP25 | Sozialarbeiter und Sozialarbeiterin | |
| SP26 | Sozialpädagoge und Sozialpädagogin | |
| SP45 | Sozialtherapeut und Sozialtherapeutin (z.B. DFS) | |
| SP46 | Sportlehrer und Sportlehrerin/Gymnastiklehrer und Gymnastiklehrerin/Sportpädagoge und Sportpädagogin | z.B. Lehrer oder Lehrerin für Bothmer-Gymnastik |
| SP27 | Stomatherapeut und Stomatherapeutin | |
| SP47 | Urotherapeut und Urotherapeutin | |
| SP48 | Vojtatherapeut und Vojtatherapeutin für Erwachsene und/oder Kinder | |
| SP28 | Wundmanager und Wundmanagerin/Wundberater und Wundberaterin/Wundexperte und Wundexpertin/Wundbeauftragter und Wundbeauftragte | |
| SP49 | Zahnmedizinischer Fachangestellter und Zahnmedizinische Fachangestellte/Dentalhygieniker und Dentalhygienikerin/Zahnmedizinischer Prophylaxeassistent und Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin | |
| SP50 | Zahntechniker und Zahntechnikerin | |
| SP00 | ("Sonstige") |
Auswahlliste "Apparative Ausstattung" (A-15)
| Nr. | Vorhandene Geräte | Umgangssprachliche Bezeichnung | 24h-Notfallverfügbarkeit | Kommentar/ Erläuterung |
| AA34 | AICD-Implantation/Kontrolle/Programmiersystem | Einpflanzbarer Herzrhythmusdefibrillator | ||
| AA35 | Gerät zur analen Sphinktermanometrie | Afterdruckmessgerät | ||
| AA01 | Angiographiegerät/DSA | Gerät zur Gefäßdarstellung | x | |
| AA36 | Gerät zur Argon-Plasma-Koagulation | Blutstillung und Gewebeverödung mittels Argon-Plasma | x | |
| AA37 | Arthroskop | Gelenksspiegelung | ||
| AA02 | Audiometrie-Labor | Hörtestlabor | ||
| AA38 | Beatmungsgeräte/CPAP-Geräte | Maskenbeatmungsgerät mit dauerhaft positivem Beatmungsdruck | ||
| AA03 | Belastungs-EKG/Ergometrie | Belastungstest mit Herzstrommessung | ||
| AA04 | Bewegungsanalysesystem | |||
| AA05 | Bodyplethysmograph | Umfangreiches Lungenfunktionstestsystem | ||
| AA06 | Brachytherapiegerät | Bestrahlung von "innen" | ||
| AA39 | Bronchoskop | Gerät zur Luftröhren- und Bronchienspiegelung | x | |
| AA07 | Cell Saver | Eigenblutaufbereitungsgerät | im Rahmen einer Bluttransfusion | |
| AA08 | Computertomograph (CT) | Schichtbildverfahren im Querschnitt mittels Röntgenstrahlen | x | |
| AA40 | Defibrillator | Gerät zur Behandlung von lebensbedrohlichen Herzrhythmusstörungen | ||
| AA41 | Gerät zur Durchflusszytometrie/FACS-Scan | Gerät zur Zellzahlmessung und Zellsortenunterscheidung in Flüssigkeiten | ||
| AA09 | Druckkammer für hyperbare Sauerstofftherapie | Druckkammer zur Sauerstoffüberdruckbehandlung | ||
| AA65 | Echokardiographiegerät | |||
| AA10 | Elektroenzephalographiegerät (EEG) | Hirnstrommessung | x | |
| AA11 | Elektromyographie (EMG)/Gerät zur Bestimmung der Nervenleitgeschwindigkeit | Messung feinster elektrischer Ströme im Muskel | ||
| AA42 | Elektronenmikroskop | Mikroskop mit sehr hoher Auflösung | ||
| AA66 | Elektro-/Videonystagmografiegerät | Gerät zur Messung ruckhafter Augenbewegungen | ||
| AA43 | Elektrophysiologischer Messplatz mit EMG, NLG, VEP, SEP, AEP | Messplatz zur Messung feinster elektrischer Potenziale im Nervensystem, die durch eine Anregung eines der fünf Sinne hervorgerufen wurden | ||
| AA44 | Elektrophysiologischer Messplatz zur Diagnostik von Herzrhythmusstörungen | |||
| AAl2 | Gastroenterologisches Endoskop | Gerät zur Magen-Darm-Spiegelung | x | |
| AA45 | Endosonographiegerät | Ultraschalldiagnostik im Körperinneren | ||
| AA46 | Endoskopischretrograde-Cholangio-Pankreaticograph (ERCP) | Spiegelgerät zur Darstellung der Gallen- und Bauchspeicheldrüsengänge mittels Röntgenkontrastmittel | ||
| AA 13 | Geräte der invasiven Kardiologie | Behandlungen mittels Herzkatheter | x | z.B. Herzkatheterlabor, Ablationsgenerator, Kardioversionsgerät, Herzschrittmacherlabor |
| AA 14 | Geräte für Nierenersatzverfahren | x | Hämofiltration, Dialyse, Peritonealdialyse | |
| AA15 | Geräte zur Lungenersatztherapie/-unterstützung | x | z.B. ECMO/ ECLA | |
| AA16 | Geräte zur Strahlentherapie | |||
| AA17 | Herzlungenmaschine | x | ||
| AA 18 | Hochfrequenzthermotherapiegerät | Gerät zur Gewebezerstörung mittels Hochtemperaturtechnik | ||
| AA47 | Inkubatoren Neonatologie | Geräte für Früh- und Neugeborene (Brutkasten) | x | |
| AA48 | Gerät zur intraaortalen Ballongegenpulsation (IABP) | Mechanisches Gerät zur Unterstützung der Pumpleistung des Herzens | ||
| AA49 | Kapillarmikroskop | Mikroskop für die Sichtung der Beschaffenheit kleinster Blutgefäße | ||
| AA50 | Kapselendoskop | Verschluckbares Spiegelgerät zur Darmspiegelung | ||
| AA51 | Gerät zur Kardiotokographie | Gerät zur gleichzeitigen Messung der Herztöne und der Wehentätigkeit (Wehenschreiber) | x | |
| AA19 | Kipptisch | Gerät zur Messung des Verhaltens der Kenngrößen des Blutkreislaufs bei Lageänderung | z.B. zur Diagnose des orthostatischen Syndroms | |
| AA52 | Laboranalyseautomaten für Hämatologie, klinische Chemie, Gerinnung und Mikrobiologie | Laborgeräte zur Messung von Blutwerten bei Blutkrankheiten, Stoffwechselleiden, Gerinnungsleiden und Infektionen | x | |
| AA53 | Laparoskop | Bauchhöhlenspiegelungsgerät | ||
| AA20 | Laser | |||
| AA54 | Linksherzkathetermessplatz | Darstellung der Herzkranzgefäße mittels Röntgen-Kontrastmittel | x | |
| AA21 | Lithotripter (ESWL) | Stoßwellen-Steinzerstörung | ||
| AA22 | Magnetresonanztomograph (MRT) | Schnittbildverfahren mittels starker Magnetfelder und elektromagnetischer Wechselfelder | x | |
| AA23 | Mammographiegerät | Röntgengerät für die weibliche Brustdrüse | ||
| AA55 | MIC-Einheit (Minimalinvasive Chirurgie) | Minimal in den Körper eindringende, also gewebeschonende Chirurgie | ||
| AA67 | Operationsmikroskop | |||
| AA24 | OP-Navigationsgerät | |||
| AA25 | Oszillographie | Erfassung von Volumenschwankungen der Extremitätenabschnitte | ||
| AA26 | Positronenemissionstomograph (PET)/PET-CT | Schnittbildverfahren in der Nuklearmedizin, Kombination mit Computertomographie möglich | ||
| AA64 | Petrophagen-Extraktor | Steinlausentferner | ||
| AA56 | Protonentherapie | Bestrahlungen mit Wasserstoff-Ionen | ||
| AA57 | Radiofrequenzablation (RFA) und/oder andere Thermoablationsverfahren | Gerät zur Gewebezerstörung mittels Hochtemperaturtechnik | ||
| AA27 | Röntgengerät/Durchleuchtungsgerät | x | z.B. C-Bogen | |
| AA28 | Schlaflabor | |||
| AA29 | Sonographiegerät/Dopplersonographiegerät/ Duplexsonographiegerät | Ultraschallgerät/mit Nutzung des Dopplereffekts/farbkodierter Ultraschall | x | |
| AA30 | Single-Photon-Emissionscomputertomograph (SPECT) | Schnittbildverfahren unter Nutzung eines Strahlenkörperchens . | ||
| AA31 | Spirometrie/Lungenfunktionsprüfung | |||
| AA32 | Szintigraphiescanner/Gammasonde | Nuklearmedizinisches Verfahren zur Entdeckung bestimmter, zuvor markierter Gewebe, z.B. Lymphknoten | zur SentinelLymph-NodeDetektion | |
| A A33 | Uroflow/Blasendruckmessung/ Urodynamischer Messplatz | Harnflussmessung | ||
| AA58 | 24h-Blutdruck-Messung | |||
| AA59 | 24h-EKG-Messung | |||
| AA60 | 24h-pH-Metrie | pH-Wertmessung des Magens | ||
| AA61 | Gerät zur 3-D-Bestrahlungsplanung | Bestrahlungsplanung in drei Dimensionen | ||
| AA62 | 3-D/4-D-Ultraschallgerät | |||
| AA63 | 72h-Blutzucker-Messung | |||
| AA00 | ("Sonstiges") |
Auswahlliste "Versorgungsschwerpunkte der Organisationseinheit/Fachabteilung" (B-[X].2) und (B-[X].8)
| Nr. | Versorgungsschwerpunkte m Bereich Augenheilkunde | Kommentar/Erläuterung | ||
| VA01 | Diagnostik und Therapie von Tumoren des Auges und der Augenanhangsgebilde | |||
| VA02 | Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Augenlides, des Tränenapparates und der Orbita | |||
| VA03 | Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Konjunktiva | |||
| VA04 | Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Sklera, der Horn- haut, der Iris und des Ziliarkörpers | z.B. auch Hornhauttransplantation | ||
| VA05 | Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Linse | |||
| VA06 | Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Aderhaut und der Netzhaut | z.B. Behandlung von Gefäßverschlüssen (Rheologie), Diagnostik und Therapie der Frühgeborenenretinopathie | ||
| VA07 | Diagnostik und Therapie des Glaukoms | |||
| VA08 | Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Glaskörpers und des Augapfels | z.B. intravitreale Injektionen | ||
| VA09 | Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Sehnervs und der Sehbahn | |||
| VA10 | Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Augenmuskeln, Störungen der Blickbewegungen sowie Akkommodationsstörungen und Refraktionsfehlern | z.B. auch refraktive Chirurgie | ||
| VA11 | Diagnostik und Therapie von Sehstörungen und Blindheit | z.B. Sehschule | ||
| VAl2 | Ophthalmologische Rehabilitation | |||
| VA13 | Anpassung von Sehhilfen | |||
| VA14 | Diagnostik und Therapie von strabologischen und neuroophthalmologischen Erkrankungen | |||
| VA15 | Plastische Chirurgie | |||
| VA16 | Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde | |||
| VA17 | Spezialsprechstunde | |||
| VA18 | Laserchirurgie des Auges | |||
| VA00 | ("Sonstiges") | |||
| Nr. | Versorgungsschwerpunkte m Bereich Chirurgie | Kommentar/Erläuterung | ||
| Herzchirurgie | ||||
| VC01 | Koronarchirurgie | z.B. Bypasschirurgie | ||
| VC02 | Chirurgie der Komplikationen der koronaren Herzerkrankung: Ventrikelaneurysma, Postinfarkt-VSD, Papillarmuskelabriss, Ventrikelruptur | |||
| VC03 | Herzklappenchirurgie | z.B. Klappenkorrektur, Klappenersatz | ||
| VC04 | Chirurgie der angeborenen Herzfehler | |||
| VC05 | Schrittmachereingriffe | |||
| VC06 | Defibrillatoreingriffe | |||
| VC07 | Herztransplantation | |||
| VC08 | Lungenembolektomie | |||
| VC09 | Behandlung von Verletzungen am Herzen | |||
| VC10 | Eingriffe am Perikard | z.B. bei Panzerherz | ||
| Thoraxchirurgie | ||||
| VC11 | Lungenchirurgie | |||
| VC12 | Tracheobronchiale Rekonstruktionen bei angeborenen Malformationen | |||
| VC13 | Operationen wegen Thoraxtrauma | |||
| VC14 | Speiseröhrenchirurgie | |||
| VC15 | Thorakoskopische Eingriffe | |||
| VC59 | Mediastinoskopie | |||
| Gefäßchirurgie/Viszeralchirurgie | ||||
| VC16 | Aortenaneurysmachirurgie | |||
| VC17 | Offen chirurgische und endovaskuläre Behandlung von Gefäßerkrankungen | z.B. Carotischirurgie | ||
| VC18 | Konservative Behandlung von arteriellen Gefäßerkrankungen | |||
| VC19 | Diagnostik und Therapie von venösen Erkrankungen und Folgeerkrankungen | z.B. Varizenchirurgie (Krampfaderchirurgie), Thrombosen, Ulcus cruris (offenes Bein) | ||
| VC20 | Nierenchirurgie | |||
| VC21 | Endokrine Chirurgie | z.B. Schilddrüsenchirurgie | ||
| VC22 | Magen-Darm-Chirurgie | z.B. Hernienchirurgie, Koloproktologie | ||
| VC23 | Leber-, Gallen-, Pankreaschirurgie | |||
| VC24 | Tumorchirurgie | |||
| VC25 | Transplantationschirurgie | |||
| VC60 | Adipositaschirurgie | |||
| VC61 | Dialyseshuntchirurgie | |||
| VC62 | Portimplantation | |||
| VC68 | Mammachirurgie | |||
| Unfall- und Wiederherstellungschirurgie | ||||
| VC26 | Metall-/Fremdkörperentfernungen | |||
| VC27 | Bandrekonstruktionen/Plastiken | |||
| VC28 | Gelenkersatzverfahren/Endoprothetik | |||
| VC29 | Behandlung von Dekubitalgeschwüren | |||
| VC30 | Septische Knochenchirurgie | |||
| VC31 | Diagnostik und Therapie von Knochenentzündungen | . | ||
| VC32 | Diagnostik und Therapie von Verletzungen des Kopfes | |||
| VC33 | Diagnostik und Therapie von Verletzungen des Halses | |||
| VC34 | Diagnostik und Therapie von Verletzungen des Thorax | |||
| VC35 | Diagnostik und Therapie von Verletzungen der Lumbosakralgegend, der Lendenwirbelsäule und des Beckens | |||
| VC36 | Diagnostik und Therapie von Verletzungen der Schulter und des Oberarmes | |||
| VC37 | Diagnostik und Therapie von Verletzungen des Ellenbogens und des Unterarmes | |||
| VC38 | Diagnostik und Therapie von Verletzungen des Handgelenkes und der Hand | |||
| VC39 | Diagnostik und Therapie von Verletzungen der Hüfte und des Oberschenkels | |||
| VC40 | Diagnostik und Therapie von Verletzungen des Knies und des Unterschenkels | |||
| VC41 | Diagnostik und Therapie von Verletzungen der Knöchelregion und des Fußes | |||
| VC42 | Diagnostik und Therapie von sonstigen Verletzungen | |||
| VC63 | Amputationschirurgie | |||
| VC64 | Ästhetische Chirurgie/Plastische Chirurgie | |||
| V015 | Fußchirurgie | |||
| V016 | Handchirurgie | |||
| V019 | Schulterchirurgie | |||
| V020 | Sportmedizin/Sporttraumatologie | |||
| VC65 | Wirbelsäulenchirurgie | |||
| VC69 | Verbrennungschirurgie | |||
| Neurochirurgie | ||||
| VC43 | Chirurgie der Hirntumoren (gutartig, bösartig, einschl. Schädelbasis) | |||
| VC44 | Chirurgie der Hirngefäßerkrankungen | z.B. Aneurysma, Angiome, Kavernome | ||
| VC45 | Chirurgie der degenerativen und traumatischen Schäden der Hals-, Brust- und Lendenwirbelsäule | z.B. Vertebroplastie | ||
| VC46 | Chirurgie der Missbildungen von Gehirn und Rückenmark | |||
| VC47 | Chirurgische Korrektur von Missbildungen des Schädels | |||
| VC48 | Chirurgie der intraspinalen Tumoren | |||
| VC49 | Chirurgie der Bewegungsstörungen | |||
| VC50 | Chirurgie der peripheren Nerven | |||
| VC51 | Chirurgie chronischer Schmerzerkrankungen | z.B. Trigeminusneuralgie, Tumorschmerzen, chronische Wirbelsäulenschmerzen | ||
| VC52 | Elektrische Stimulation von Kerngebieten bei Schmerzen und Bewegungsstörungen (sog. "Funktionelle Neurochirurgie") | |||
| VC53 | Chirurgische und intensivmedizinische Akutversorgung von Schädel-Hirn-Verletzungen | |||
| VC54 | Diagnosesicherung unklarer Hirnprozesse mittels Stereotaktischer Biopsie | |||
| VC65 | Wirbelsäulenchirurgie | |||
| VC70 | Kinderneurochirurgie | |||
| Allgemein | ||||
| VC55 | Minimalinvasive laparoskopische Operationen | |||
| VC56 | Minimalinvasive endoskopische Operationen | z.B. auch NOTES (Chirurgie via natürliche Körperöffnungen) | ||
| VC57 | Plastischrekonstruktive Eingriffe | |||
| VC58 | Spezialsprechstunde | |||
| VC66 | Arthroskopische Operationen | |||
| VC67 | Chirurgische Intensivmedizin | |||
| VC71 | Notfallmedizin | |||
| VC00 | ("Sonstiges") | |||
|
Nr. |
Versorgungsschwerpunkte im Bereich Dermatologie | Kommentar/Erläuterung | ||
| VD01 | Diagnostik und Therapie von Allergien | |||
| VD02 | Diagnostik und Therapie von Autoimmunerkrankungen und HIV-assoziierten Erkrankungen | |||
| VD03 | Diagnostik und Therapie von Hauttumoren | z.B. Photodynamische Tumortherapie | ||
| VD04 | Diagnostik und Therapie von Infektionen der Haut und der Unterhaut | |||
| VD05 | Diagnostik und Therapie von bullösen Dermatosen | |||
| VD06 | Diagnostik und Therapie von papulosquamösen Hautkrankheiten | |||
| VD07 | Diagnostik und Therapie von Urtikaria und Erythemen | |||
| VD08 | Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Haut und der Unterhaut durch Strahleneinwirkung | |||
| VD09 | Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Hautanhangsgebilde | z.B. Schweiß- und Talgdrüsenerkrankungen | ||
| VD10 | Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten der Haut und Unterhaut | z.B. auch Kollagenosen, altersbedingte Hautveränderungen | ||
| VD11 | Spezialsprechstunde | |||
| VD12 | Dermatochirurgie | z.B. auch ästhetische Dermatochirurgie | ||
| VD13 | Ästhetische Dermatologie | |||
| VD14 | Andrologie | |||
| VD15 | Dermatohistologie | |||
| VD16 | Dermatologische Lichttherapie | |||
| VD17 | Diagnostik und Therapie von Dermatitis und Ekzemen | z.B. auch Extrakorporale Photopherese | ||
| VD18 | Diagnostik und Therapie bei Hämangiomen | |||
| VD19 | Diagnostik und Therapie von sexuell übertragbaren Krankheiten (Venerologie) | |||
| VD20 | Wundheilungsstörungen | |||
| VD00 | ("Sonstiges") | |||
| VG01 | Diagnostik und Therapie von bösartigen Tumoren der Brustdrüse | |||
| VG02 | Diagnostik und Therapie von gutartigen Tumoren der Brustdrüse | |||
| VG03 | Diagnostik und Therapie von sonstigen Erkrankungen der Brustdrüse | |||
| VG04 | Kosmetische/Plastische Mammachirurgie | |||
| VG05 | Endoskopische Operationen | z.B. Laparoskopie, Hysteroskopie | ||
| VG06 | Gynäkologische Chirurgie | |||
| VG07 | Inkontinenzchirurgie | |||
| VG08 | Diagnostik und Therapie gynäkologischer Tumoren | z.B. Zervix-, Corpus-, Ovarial-, Vulva-, Vaginalkarzinom | ||
| VG09 | Pränataldiagnostik und -therapie | |||
| VG10 | Betreuung von Risikoschwangerschaften | |||
| VG11 | Diagnostik und Therapie von Krankheiten während der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes | |||
| VG 12 | Geburtshilfliche Operationen | |||
| VG13 | Diagnostik und Therapie von entzündlichen Krankheiten der weiblichen Beckenorgane | |||
| VG14 | Diagnostik und Therapie von nichtentzündlichen Krankheiten des weiblichen Genitaltraktes | z.B. Endometriose | ||
| VG 15 | Spezialsprechstunde | |||
| VG16 | Urogynäkologie | |||
| VG17 | Reproduktionsmedizin | |||
| VG 18 | Gynäkologische Endokrinologie | |||
| VG19 | Ambulante Entbindung | |||
| VG00 | ("Sonstiges") | |||
| Nr. | Versorgungsschwerpunkte im Bereich HNO | Kommentar/Erläuterung | ||
| Ohr | ||||
| VH01 | Diagnostik und Therapie von Krankheiten des äußeren Ohres | |||
| VH02 | Diagnostik und Therapie von Krankheiten des Mittelohres und des Warzenfortsatzes | |||
| VH03 | Diagnostik und Therapie von Krankheiten des Innenohres | |||
| VH04 | Mittelohrchirurgie | z.B. Hörverbesserung, implantierbare Hörgeräte | ||
| VH05 | Cochlearimplantation | |||
| VH06 | Operative Fehlbildungskorrektur des Ohres | |||
| VH07 | Schwindeldiagnostik/-therapie | |||
| VH27 | Pädaudiologie | |||
| Nase | ||||
| VH08 | Diagnostik und Therapie von Infektionen der oberen Atemwege | |||
| VH09 | Sonstige Krankheiten der oberen Atemwege | |||
| VH 10 | Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Nasennebenhöhlen | |||
| VH11 | Transnasaler Verschluss von Liquorfisteln | |||
| VH12 | Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Tränenwege | |||
| VH13 | Plastischrekonstruktive Chirurgie | |||
| VI32 | Diagnostik und Therapie von Schlafstörungen/Schlafmedizin | |||
| Mund/Hals | ||||
| VH14 | Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Mundhöhle | |||
| VH15 | Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Kopfspeicheldrüsen | |||
| VH16 | Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Kehlkopfes | z.B. auch Stimmstörungen | ||
| VH17 | Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Trachea | |||
| VH24 | Diagnostik und Therapie von Schluckstörungen | |||
| VH25 | Schnarchoperationen | |||
| Onkologie | ||||
| VH18 | Diagnostik und Therapie von Tumoren im Kopf-Hals-Bereich | |||
| VH19 | Diagnostik und Therapie von Tumoren im Bereich der Ohren | |||
| VH20 | Interdisziplinäre Tumornachsorge | |||
| Rekonstruktive Chirurgie | ||||
| VH21 | Rekonstruktive Chirurgie im Kopf-Hals-Bereich | |||
| VH22 | Rekonstruktive Chirurgie im Bereich der Ohren | |||
| Allgemein | ||||
| VH23 | Spezialsprechstunde | |||
| VH26 | Laserchirurgie | |||
| VI22 | Diagnostik und Therapie von Allergien | |||
| VH00 | ("Sonstiges") | |||
| Nr. | Versorgungsschwerpunkte im Bereich Innere Medizin | Kommentar/Erläuterung | ||
| VI01 | Diagnostik und Therapie von ischämischen Herzkrankheiten | z.B. Herzkatheter, perkutane transluminale koronare Angioplastie (PTCA) | ||
| VI02 | Diagnostik und Therapie der pulmonalen Herzkrankheit und von Krankheiten des Lungenkreislaufes | |||
| VI03 | Diagnostik und Therapie von sonstigen Formen der Herzkrankheit | |||
| VI04 | Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Arterien, Arteriolen und Kapillaren | |||
| VI05 | Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Venen, der Lymphgefäße und der Lymphknoten | |||
| VI06 | Diagnostik und Therapie von zerebrovaskulären Krankheiten | |||
| VI07 | Diagnostik und Therapie der Hypertonie (Hochdruckkrankheit) | |||
| VI08 | Diagnostik und Therapie von Nierenerkrankungen | |||
| VI09 | Diagnostik und Therapie von hämatologischen Erkrankungen | |||
| VI10 | Diagnostik und Therapie von endokrinen Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten | z.B. Diabetes, Schilddrüse | ||
| VI11 | Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes (Gastroenterologie) | |||
| VI12 | Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Darmausgangs | |||
| VI13 | Diagnostik und Therapie von Krankheiten des Peritoneums | |||
| VI14 | Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Leber, der Galle und des Pankreas | |||
| VI15 | Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Atemwege und der Lunge | |||
| VI16 | Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Pleura | |||
| VI17 | Diagnostik und Therapie von rheumatologischen Erkrankungen | |||
| VI18 | Diagnostik und Therapie von onkologischen Erkrankungen | z.B. Diagnostik und Therapie von Lungenkrebs | ||
| VI19 | Diagnostik und Therapie von infektiösen und parasitären Krankheiten | |||
| VI20 | Intensivmedizin | |||
| VI21 | Betreuung von Patienten und Patientinnen vor und nach Transplantation | |||
| VI22 | Diagnostik und Therapie von Allergien | |||
| VI23 | Diagnostik und Therapie von angeborenen und erworbenen Immundefekterkrankungen (einschließlich HIV und AIDS) | |||
| VI24 | Diagnostik und Therapie von geriatrischen Erkrankungen | |||
| VI25 | Diagnostik und Therapie von psychischen und Verhaltensstörungen | |||
| VI26 | Naturheilkunde | |||
| VI27 | Spezialsprechstunde | |||
| VI28 | Anthroposophische Medizin | |||
| VI29 | Behandlung von Blutvergiftung/Sepsis | |||
| VI30 | Diagnostik und Therapie von Autoimmunerkrankungen | |||
| VI31 | Diagnostik und Therapie von Herzrhythmusstörungen | |||
| VI32 | Diagnostik und Therapie von Schlafstörungen/Schlafmedizin | |||
| VI33 | Diagnostik und Therapie von Gerinnungsstörungen | |||
| VI34 | Elektrophysiologie | |||
| VI35 | Endoskopie | z.B. auch Kapselendoskopie | ||
| VI36 | Mukoviszidosezentrum | |||
| VI37 | Onkologische Tagesklinik | |||
| VI38 | Palliativmedizin | |||
| VI39 | Physikalische Therapie | |||
| VI40 | Schmerztherapie | |||
| VI41 | Shuntzentrum | |||
| VI42 | Transfusionsmedizin | |||
| VI43 | Chronisch entzündliche Darmerkrankungen | z.B. Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn | ||
| VI44 | Geriatrische Tagesklinik | |||
| VI45 | Stammzelltransplantation | |||
| VI00 | ("Sonstiges") | |||
| Nr. | Versorgungsschwerpunkte im Bereich Neurologie | Kommentar/Erläuterung | ||
| VN01 | Diagnostik und Therapie von zerebrovaskulären Erkrankungen | |||
| VN02 | Diagnostik und Therapie von sonstigen neurovaskulären Erkrankungen | |||
| VN03 | Diagnostik und Therapie von entzündlichen ZNS-Erkrankungen | |||
| VN04 | Diagnostik und Therapie von neuroimmunologischen Erkrankungen | |||
| VN05 | Diagnostik und Therapie von Anfallsleiden | |||
| VN06 | Diagnostik und Therapie von malignen Erkrankungen des Gehirns | |||
| VN07 | Diagnostik und Therapie von gutartigen Tumoren des Gehirns | |||
| VN08 | Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Hirnhäute | |||
| VN09 | Betreuung von Patienten und Patientinnen mit Neurostimulatoren zur Hirnstimulation | |||
| VN10 | Diagnostik und Therapie von Systematrophien, die vorwiegend das Zentralnervensystem betreffen | |||
| VN11 | Diagnostik und Therapie von extrapyramidalen Krankheiten und Bewegungsstörungen | |||
| VN12 | Diagnostik und Therapie von degenerativen Krankheiten des Nervensystems | |||
| VN13 | Diagnostik und Therapie von demyelinisierenden Krankheiten des Zentralnervensystems | z.B. Multiple Sklerose | ||
| VN14 | Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Nerven, der Nerven- wurzeln und des Nervenplexus | z.B. von Hirnnerven | ||
| VN15 | Diagnostik und Therapie von Polyneuropathien und sonstigen Krankheiten des peripheren Nervensystems | |||
| VN16 | Diagnostik und Therapie von Krankheiten im Bereich der neuromuskulären Synapse und des Muskels | |||
| VN17 | Diagnostik und Therapie von zerebraler Lähmung und sonstigen Lähmungssyndromen | |||
| VN18 | Neurologische Notfall- und Intensivmedizin | |||
| VN19 | Diagnostik und Therapie von geriatrischen Erkrankungen | |||
| VN20 | Spezialsprechstunde | |||
| VN21 | Neurologische Frührehabilitation | |||
| VN22 | Schlafmedizin | |||
| VN23 | Schmerztherapie | |||
| VN24 | Stroke Unit | |||
| VN00 | ("Sonstiges") | |||
| Nr. | Versorgungsschwerpunkte im Bereich Orthopädie | Kommentar/Erläuterung | ||
| VO01 | Diagnostik und Therapie von Arthropathien | |||
| VO02 | Diagnostik und Therapie von Systemkrankheiten des Bindegewebes | |||
| VO03 | Diagnostik und Therapie von Deformitäten der Wirbelsäule und des Rückens | |||
| VO04 | Diagnostik und Therapie von Spondylopathien | |||
| VO05 | Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens | |||
| VO06 | Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Muskeln | |||
| VO07 | Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Synovialis und der Sehnen | |||
| VO08 | Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten des Weichteilgewebes | |||
| VO09 | Diagnostik und Therapie von Osteopathien und Chondropathien | |||
| VO10 | Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes | |||
| VO11 | Diagnostik und Therapie von Tumoren der Haltungs- und Bewegungsorgane | |||
| VO12 | Kinderorthopädie | |||
| VO13 | Spezialsprechstunde | |||
| VO14 | Endoprothetik | |||
| VO15 | Fußchirurgie | |||
| VO16 | Handchirurgie | |||
| VO17 | Rheumachirurgie | |||
| VO18 | Schmerztherapie/Multimodale Schmerztherapie | |||
| VO19 | Schulterchirurgie | |||
| VO20 | Sportmedizin/Sporttraumatologie | |||
| VC26 | Metall-/Fremdkörperentfernungen | |||
| VC65 | Wirbelsäulenchirurgie | |||
| VC66 | Arthroskopische Operationen | |||
| VO21 | Traumatologie | |||
| VO00 | ("Sonstiges") | |||
| Nr. | Versorgungsschwerpunkte im Bereich Pädiatrie | Kommentar/Erläuterung | ||
| VK01 | Diagnostik und Therapie von (angeborenen) Herzerkrankungen | |||
| VK02 | Betreuung von Patienten und Patientinnen vor und nach Transplantation | |||
| VK03 | Diagnostik und Therapie von (angeborenen) Gefäßerkrankungen | |||
| VK04 | Diagnostik und Therapie von (angeborenen) pädiatrischen Nierenerkrankungen | |||
| VK05 | Diagnostik und Therapie von (angeborenen) Erkrankungen der endokrinen Drüsen (Schilddrüse, Nebenschilddrüse, Nebenniere, Diabetes) | |||
| VK06 | Diagnostik und Therapie von (angeborenen) Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes | |||
| VK07 | Diagnostik und Therapie von (angeborenen) Erkrankungen der Leber, der Galle und des Pankreas | |||
| VK08 | Diagnostik und Therapie von (angeborenen) Erkrankungen der Atemwege und der Lunge | |||
| VK09 | Diagnostik und Therapie von (angeborenen) rheumatischen Erkrankungen | |||
| VK10 | Diagnostik und Therapie von onkologischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen | |||
| VK11 | Diagnostik und Therapie von (angeborenen) hämatologischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen | |||
| VK12 | Neonatologische/Pädiatrische Intensivmedizin | |||
| VK13 | Diagnostik und Therapie von Allergien | |||
| VK14 | Diagnostik und Therapie von angeborenen und erworbenen Immundefekterkrankungen (einschließlich HIV und AIDS) | |||
| VK15 | Diagnostik und Therapie von (angeborenen) Stoffwechselerkrankungen | |||
| VK16 | Diagnostik und Therapie von (angeborenen) neurologischen Erkrankungen | |||
| VK17 | Diagnostik und Therapie von (angeborenen) neuromuskulären Erkrankungen | |||
| VK18 | Diagnostik und Therapie von (angeborenen) neurometabolischen/ neurodegenerativen Erkrankungen | |||
| VK20 | Diagnostik und Therapie von sonstigen angeborenen Fehlbildungen, angeborenen Störungen oder perinatal erworbenen Erkrankungen | |||
| VK21 | Diagnostik und Therapie chromosomaler Anomalien | z.B. Ullrich-Turner-Syndrom, Klinefelter-Syndrom, PraderWilli-Syndrom, Marfan-Syndrom) | ||
| VK22 | Diagnostik und Therapie spezieller Krankheitsbilder Frühgeborener und reifer Neugeborener | |||
| VK23 | Versorgung von Mehrlingen | |||
| VK24 | Perinatale Beratung Hochrisikoschwangerer im Perinatalzentrum gemeinsam mit Frauenärzten und Frauenärztinnen | |||
| VK25 | Neugeborenenscreening | z.B. Hypothyreose, Adrenogenitales Syndrom (AGS) | ||
| VK26 | Diagnostik und Therapie von Entwicklungsstörungen im Säuglings-, Kleinkindes- und Schulalter | |||
| VK27 | Diagnostik und Therapie von psychosomatischen Störungen des Kindes | |||
| VK28 | Pädiatrische Psychologie | |||
| VK29 | Spezialsprechstunde | |||
| VK30 | Immunologie | |||
| VK31 | Kinderchirurgie | |||
| VK32 | Kindertraumatologie | |||
| VK33 | Mukoviszidosezentrum | |||
| VK34 | Neuropädiatrie | |||
| VK35 | Sozialpädiatrisches Zentrum | |||
| VK36 | Neonatologie | |||
| VK37 | Diagnostik und Therapie von Wachstumsstörungen | |||
| VK00 | ("Sonstiges") | |||
| Nr. |
Versorgungsschwerpunkte im Bereich Psychiatrie/Psychosomatik |
Kommentar/Erläuterung | ||
| VP01 | Diagnostik und Therapie von psychischen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen | z.B. durch Alkohol oder andere Suchtmittel | ||
| VP02 | Diagnostik und Therapie von Schizophrenie, schizotypen und wahnhaften Störungen | |||
| VP03 | Diagnostik und Therapie von affektiven Störungen | |||
| VP04 | Diagnostik und Therapie von neurotischen, Belastungs- und somatoformen Störungen | |||
| VP05 | Diagnostik und Therapie von Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren | |||
| VP06 | Diagnostik und Therapie von Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen | |||
| VP07 | Diagnostik und Therapie von Intelligenzstörungen | |||
| VP08 | Diagnostik und Therapie von Entwicklungsstörungen | |||
| VP09 | Diagnostik und Therapie von Verhaltens- und emotionalen Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend | |||
| VP10 | Diagnostik und Therapie von gerontopsychiatrischen Störungen | |||
| VP11 | Diagnostik, Behandlung, Prävention und Rehabilitation psychischer, psychosomatischer und entwicklungsbedingter Störungen im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter | |||
| VP12 | Spezialsprechstunde | |||
| VP13 | Psychosomatische Komplexbehandlung | |||
| VP14 | Psychoonkologie | |||
| VP15 | Psychiatrische Tagesklinik | |||
| VP16 | Psychosomatische Tagesklinik | |||
| VP00 | ("Sonstiges") | |||
| Nr. |
Versorgungsschwerpunkte im Bereich Radiologie |
Kommentar/Erläuterung | ||
| VR01 | Konventionelle Röntgenaufnahmen | |||
| Ultraschalluntersuchungen | ||||
| VR02 | Native Sonographie | |||
| VR03 | Eindimensionale Dopplersonographie | |||
| VR04 | Duplexsonographie | |||
| VR05 | Sonographie mit Kontrastmittel | |||
| VR06 | Endosonographie | |||
| Projektionsradiographie | ||||
| VR07 | Projektionsradiographie mit Spezialverfahren (Mammographie) | |||
| VR08 | Fluoroskopie/Durchleuchtung als selbständige Leistung | |||
| VR09 | Projektionsradiographie mit Kontrastmittelverfahren | z.B. Myelographie, Bronchographie, Ösophagographie, Gastrographie, Cholangiographie, Kolonkontrastuntersuchung, Urographie, Arthrographie | ||
| Computertomographie (CT) | ||||
| VR10 | Computertomographie (CT), nativ | |||
| VR11 | Computertomographie (CT) mit Kontrastmittel | |||
| VR12 | Computertomographie (CT), Spezialverfahren | |||
| VR13 | Elektronenstrahltomographie (EBT) | |||
| Optische Verfahren | ||||
| VR14 | Optische laserbasierte Verfahren | |||
| Darstellung des Gefäßsystems | ||||
| VR15 | Arteriographie | |||
| VR16 | Phlebographie | |||
| VR17 | Lymphographie | |||
| Nuklearmedizinische diagnostische Verfahren | ||||
| VR18 | Szintigraphie | |||
| VR19 | Single-Photon-Emissionscomputertomographie (SPECT) | |||
| VR20 | Positronenemissionstomographie (PET) mit Vollring-Scanner | |||
| VR21 | Sondenmessungen und Inkorporationsmessungen | |||
| Magnetresonanztomographie (MRT) | ||||
| VR22 | Magnetresonanztomographie (MRT), nativ | |||
| VR23 | Magnetresonanztomographie (MRT) mit Kontrastmittel | |||
| VR24 | Magnetresonanztomographie (MRT), Spezialverfahren | |||
| Andere bildgebende Verfahren | ||||
| VR25 | Knochendichtemessung (alle Verfahren) | |||
| Zusatzinformationen zu bildgebenden Verfahren | ||||
| VR26 | Computergestützte Bilddatenanalyse mit 3D-Auswertung | |||
| VR27 | Computergestützte Bilddatenanalyse mit 4D-Auswertung | |||
| VR28 | Intraoperative Anwendung der Verfahren | |||
| VR29 | Quantitative Bestimmung von Parametern | |||
| Strahlentherapie | ||||
| VR30 | Oberflächenstrahlentherapie | |||
| VR31 | Orthovoltstrahlentherapie | |||
| VR32 | Hochvoltstrahlentherapie | z.B. Intensitätsmodulierte Radiotherapie (IMRT) | ||
| VR33 | Brachytherapie mit umschlossenen Radionukliden | |||
| VR34 | Radioaktive Moulagen | |||
| VR35 | Konstruktion und Anpassung von Fixations- und Behandlungshilfen bei Strahlentherapie | |||
| VR36 | Bestrahlungssimulation für externe Bestrahlung und Brachytherapie | |||
| VR37 | Bestrahlungsplanung für perkutane Bestrahlung und Brachytherapie | |||
| Nuklearmedizinische Therapie | ||||
| VR38 | Therapie mit offenen Radionukliden | |||
| VR39 | Radiojodtherapie | |||
| Allgemein | ||||
| VR40 | Spezialsprechstunde | |||
| VR41 | Interventionelle Radiologie | |||
| VR42 | Kinderradiologie | |||
| VR43 | Neuroradiologie | |||
| VR44 | Teleradiologie | |||
| VR45 | Intraoperative Bestrahlung | |||
| VR46 | Endovaskuläre Behandlung von Hirnarterienaneurysmen, zerebralen und spinalen Gefäßmissbildungen | |||
| VR47 | Tumorembolisation | |||
| VR00 | ("Sonstiges") | |||
| Nr. | Versorgungsschwerpunkte im Bereich Urologie und Nephrologie | Kommentar/Erläuterung | ||
| VU01 | Diagnostik und Therapie von tubulointerstitiellen Nierenkrankheiten | |||
| VU02 | Diagnostik und Therapie von Niereninsuffizienz | |||
| VU03 | Diagnostik und Therapie von Urolithiasis | |||
| VU04 | Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten der Niere und des Ureters | |||
| VU05 | Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten des Harnsystems | |||
| VU06 | Diagnostik und Therapie von Krankheiten der männlichen Genitalorgane | |||
| VU07 | Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten des Urogenitalsystems | |||
| VU08 | Kinderurologie | |||
| VU09 | Neuro-Urologie | |||
| VU10 | Plastischrekonstruktive Eingriffe an Niere, Harnwegen und Harnblase | |||
| VU11 | Minimalinvasive laparoskopische Operationen | |||
| VU12 | Minimalinvasive endoskopische Operationen | |||
| VU13 | Tumorchirurgie | |||
| VU14 | Spezialsprechstunde | |||
| VU15 | Dialyse | |||
| VU16 | Nierentransplantation | |||
| VU17 | Prostatazentrum | |||
| VU18 | Schmerztherapie | |||
| VU19 | Urodynamik/Urologische Funktionsdiagnostik | |||
| VG16 | Urogynäkologie | |||
| VU00 | ("Sonstiges") | |||
| Nr. | Versorgungsschwerpunkte im Bereich Zahnheilkunde/Mund- Kiefer-Gesichtschirurgie | Kommentar/Erläuterung | ||
| VZ01 | Akute und sekundäre Traumatologie | |||
| VZ02 | Ästhetische Zahnheilkunde | |||
| VZ03 | Dentale Implantologie | |||
| VZ04 | Dentoalveoläre Chirurgie | |||
| VZ05 | Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Mundhöhle | |||
| VZ06 | Diagnostik und Therapie von dentofazialen Anomalien | |||
| VZ17 | Diagnostik und Therapie von Spaltbildungen im Kiefer- und Gesichtsbereich | |||
| VZ07 | Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Kopfspeicheldrüsen | |||
| VZ08 | Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Zähne | |||
| VZ09 | Diagnostik und Therapie von Krankheiten des Zahnhalteapparates | |||
| VZ18 | Diagnostik und Therapie von Störungen der Zahnentwicklung und des Zahndurchbruchs | |||
| VZ16 | Diagnostik und Therapie von Krankheiten des Kiefers und Kiefergelenks | |||
| VZ10 | Diagnostik und Therapie von Tumoren im Mund-Kiefer-Gesichtsbereich | |||
| VZ11 | Endodontie | z.B. Wurzelkanalbehandlungen | ||
| VZ12 | Epithetik | z.B. Rekonstruktion des Gesichts durch Gesichtsepithesen | ||
| VZ13 | Kraniofaziale Chirurgie | |||
| VZ19 | Laserchirurgie | |||
| VZ14 | Operationen an Kiefer- und Gesichtsschädelknochen | |||
| VZ15 | Plastischrekonstruktive Chirurgie | |||
| VZ20 | Zahnärztliche und operative Eingriffe in Vollnarkose | |||
| VZ00 | ("Sonstiges") | |||
| Nr. | Versorgungsschwerpunkte in sonstigen medizinischen Bereichen | Kommentar/Erläuterung | ||
| VX00 | ("Sonstiges") | |||
Auswahlliste "Ambulante Behandlungsmöglichkeiten" (B-[X].8)
| Nr. | Art der Ambulanz (Mehrfachnennungen möglich) |
| AM0 | Hochschiilambulanz nach § 117 SGB V |
| AM02 | Psychiatrische Institutsambulanz nach § 118 SGB V |
| AM03 | Sozialpädiatrisches Zentrum nach § 119 SGB V |
| AM04 | Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Absatz 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten) |
| AM05 | Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116a SGB V bzw. § 31 Absatz la Ärzte-ZV (Unterversorgung) |
| AM06 | Bestimmung zur ambulanten Behandlung nach § 116b SGB V |
| AM07 | Privatambulanz |
| AM08 | Notfallambulanz (24h) |
| AM09 | D-Arzt-/Berufsgenossenschaftliche Ambulanz |
| AM10 | Medizinisches Versorgungszentrum nach § 95 SGB V |
| AM11 | Vor- und nachstationäre Leistungen nach § 115a SGB V |
| AM12 | Ambulanz im Rahmen eines Vertrages zur Integrierten Versorgung nach § 140b SGB V |
| AM13 | Ambulanz nach § 311 SGB V (DDR-Altverträge) |
| AM14 | Ambulanz im Rahmen von DMP |
| AMI5 | Belegarztpraxis am Krankenhaus |
| AM16 | Heilmittelambulanz nach § 124 Absatz 3 SGB V (Abgabe von Physikalischer Therapie, Podologischer Therapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie und Ergotherapie) |
| AM00 | ("Sonstiges") |
Auswahlliste "Leistungen im Katalog nach § 116b Absatz 3 SGB V" (B-[X].8)
| Nr. | Nr. der Anlage zur Richtlinie nach § 116b SGB V | Angebotene Leistungen | Kommentar/Erläuterung |
| LK01 | Anlage 1 Nr. 1 | CT-/MRT-gestützte interventionelle schmerztherapeutische Leistungen | |
| LK02 | Anlage 1 Nr. 2 | Brachytherapie | |
| LK03 | Anlage 2 Nr. 1 | Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Mukoviszidose | |
| LK04 | Anlage 2 Nr. 2 | Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Gerinnungsstörungen (z.B. Hämophilie) | |
| LK05 | Anlage 2 Nr. 3 | Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Fehlbildungen, angeborenen Skelettsystemfehlbildungen | |
| LK06 | Anlage 2 Nr. 4 | Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit schwerwiegenden immunologischen Erkrankungen | |
| LK07 | Anlage 2 Nr. 5 | Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit SwyerJames-/McLeod-Syndrom (spezielle Form des Lungenemphysems) | |
| LK08 | Anlage 2 Nr. 6 | Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit biliärer Zirrhose | |
| LK09 | Anlage 2 Nr. 7 | Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit primär sklerosierender Cholangitis | |
| LK10 | Anlage 2 Nr. 8 | Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Morbus Wilson | |
| LK11 | Anlage 2 Nr. 9 | Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Transsexualismus | |
| LK12 | Anlage 2 Nr. 10 | Diagnostik und Versorgung von Kindern mit folgenden angeborenen Stoffwechselstörungen: a) Adrenogenitales Syndrom b) Hypothyreose c) Phenylketonurie d) Mediumchain-Acyl-CoA-Dehydrogenase-Mangel (MCAD-Mangel) e) Galactosaemie | |
| LK13 | Anlage 2 Nr. 11 | Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit MarfanSyndrom | |
| LK14 | Anlage 2 Nr. 12 | Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit pulmonaler Hypertonie | |
| LK25 | Anlage 2 Nr. 13 | Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Tuberkulose | |
| LK26 | Anlage 2 Nr. 14 | Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit neuromuskulären Erkrankungen | |
| LK27 | Anlage 2 Nr. 15 | Diagnostik und Therapie von Patienten und Patientinnen mit Kurzdarmsyndrom | |
| LK15 | Anlage 3 Nr. 1 | Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit onkologischen Erkrankungen | |
| LK16 | Anlage 3 Nr. 2 | Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit HIV/AIDS | |
| LK17 | Anlage 3 Nr. 3 | Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit schweren Verlaufsformen rheumatologischer Erkrankungen (Teil Erwachsene/Teil Kinder und Jugendliche) | |
| LK18 | Anlage 3 Nr. 4 | Spezialisierte Diagnostik und Therapie der schweren Herzinsuffizienz (NYHA-Stadium 3-4) | |
| LK20 | Anlage 3 Nr. 6 | Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Multipler Sklerose | |
| LK21 | Anlage 3 Nr. 7 | Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Anfallsleiden | |
| LK22 | Anlage 3 Nr. 8 | Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen im Rahmen der pädiatrischen Kardiologie | |
| LK23 | Anlage 3 Nr. 9 | Diagnostik und Versorgung von Frühgeborenen mit Folgeschäden | |
| LK24 | Anlage 3 Nr. 10 | Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Querschnittslähmung bei Komplikationen, die eine interdisziplinäre Versorgung erforderlich machen |
Auswahlliste "Ärztliche Fachexpertise der Abteilung" (B-[X].11.1)
| Nr. | Facharztbezeichnung (Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen) | Kommentar/Erläuterung (z.B. Weiterbildungsbefugnisse) | ||
| AQ06 | Allgemeine Chirurgie | |||
| AQ63 | Allgemeinmedizin | |||
| AQ01 | Anästhesiologie | |||
| AQ02 | Anatomie | |||
| AQ03 | Arbeitsmedizin | |||
| AQ04 | Augenheilkunde | |||
| AQ05 | Biochemie | |||
| AQ14 | Frauenheilkunde und Geburtshilfe | |||
| AQ15 | Frauenheilkunde und Geburtshilfe, SP Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin | |||
| AQ16 | Frauenheilkunde und Geburtshilfe, SP Gynäkologische Onkologie | |||
| AQ17 | Frauenheilkunde und Geburtshilfe, SP Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin | |||
| AQ07 | Gefäßchirurgie | |||
| AQ18 | Hals-Nasen-Ohrenheilkunde " | |||
| AQ20 | Haut- und Geschlechtskrankheiten | |||
| AQ08 | Herzchirurgie | |||
| AQ21 | Humangenetik | |||
| AQ22 | Hygiene und Umweltmedizin | |||
| AQ23 | Innere Medizin | |||
| AQ67 | Innere Medizin und Allgemeinmedizin | |||
| AQ24 | Innere Medizin und SP Angiologie | |||
| AQ25 | Innere Medizin und SP Endokrinologie und Diabetologie | |||
| AQ26 | Innere Medizin und SP Gastroenterologie | |||
| AQ27 | Innere Medizin und SP Hämatologie und Onkologie | |||
| AQ28 | Innere Medizin und SP Kardiologie | |||
| AQ29 | Innere Medizin und SP Nephrologie | |||
| AQ30 | Innere Medizin und SP Pneumologie | |||
| AQ31 | Innere Medizin und SP Rheumatologie | |||
| AQ65 | Kieferorthopädie | |||
| AQ32 | Kinder- und Jugendmedizin | |||
| AQ33 | Kinder- und Jugendmedizin, SP Kinder-Hämatologie und -Onkologie | |||
| AQ34 | Kinder- und Jugendmedizin, SP Kinder-Kardiologie | |||
| AQ35 | Kinder- und Jugendmedizin, SP Neonatologie | |||
| AQ36 | Kinder- und Jugendmedizin, SP Neuropädiatrie | |||
| AQ37 | Kinder- und Jugendpsychiatrie | |||
| AQ09 | Kinderchirurgie | |||
| AQ47 | Klinische Pharmakologie | |||
| AQ38 | Laboratoriumsmedizin | |||
| AQ39 | Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie | |||
| AQ40 | Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie | |||
| AQ41 | Neurochirurgie | |||
| AQ42 | Neurologie | |||
| AQ43 | Neuropathologie | |||
| AQ44 | Nuklearmedizin | |||
| AQ45 | Öffentliches Gesundheitswesen | |||
| AQ66 | Oralchirurgie | |||
| AQ61 | Orthopädie | |||
| AQ10 | Orthopädie und Unfallchirurgie | |||
| AQ46 | Pathologie | |||
| AQ48 | Pharmakologie und Toxikologie | |||
| AQ49 | Physikalische und Rehabilitative Medizin | |||
| AQ50 | Physiologie | |||
| AQ11 | Plastische und Ästhetische Chirurgie | |||
| AQ51 | Psychiatrie und Psychotherapie | |||
| AQ52 | Psychiatrie und Psychotherapie, SP Forensische Psychiatrie | |||
| AQ53 | Psychosomatische Medizin und Psychotherapie | |||
| AQ54 | Radiologie | |||
| AQ55 | Radiologie, SP Kinderradiologie | |||
| AQ56 | Radiologie, SP Neuroradiologie | |||
| AQ57 | Rechtsmedizin | |||
| AQ19 | Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen | |||
| AQ58 | Strahlentherapie | |||
| AQ12 | Thoraxchirurgie | |||
| AQ59 | Transfusionsmedizin | |||
| AQ62 | Unfallchirurgie | |||
| AQ60 | Urologie | |||
| AQ13 | Viszeralchirurgie | |||
| AQ64 | Zahnmedizin | |||
| AQ00 | ("Sonstiges") | |||
| Nr. | Zusatz-Weiterbildung | Kommentar/Erläuterung | ||
| ZF01 | Ärztliches Qualitätsmanagement | |||
| ZF02 | Akupunktur | |||
| ZF03 | Allergologie | |||
| ZF04 | Andrologie | |||
| ZF05 | Betriebsmedizin | |||
| ZF06 | Dermatologie | |||
| ZF07 | Diabetologie | |||
| ZF47 | Ernährungsmedizin | |||
| ZF08 | Flugmedizin | |||
| ZF48 | Fußchirurgie | |||
| ZF09 | Geriatrie | |||
| ZF10 | Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie | |||
| ZF11 | Hämostaseologie | |||
| ZF 12 | Handchirurgie | |||
| ZF13 | Homöopathie | |||
| ZF14 | Infektiologie | |||
| ZF15 | Intensivmedizin | |||
| ZF16 | Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie | |||
| ZF17 | Kinder-Gastroenterologie | |||
| ZF18 | Kinder-Nephrologie | |||
| ZF19 | Kinder-Orthopädie | |||
| ZF20 | Kinder-Pneumologie | |||
| ZF21 | Kinder-Rheumatologie | |||
| ZF22 | Labordiagnostik | |||
| ZF23 | Magnetresonanztomographie | |||
| ZF24 | Manuelle Medizin/Chirotherapie | |||
| ZF25 | Medikamentöse Tumortherapie | |||
| Nr. |
Zusatz-Weiterbildung | Kommentar/Erläuterung | ||
| ZF26 | Medizinische Informatik | |||
| ZF27 | Naturheilverfahren | |||
| ZF28 | Notfallmedizin | |||
| ZF29 | Orthopädische Rheumatologie | |||
| ZF30 | Palliativmedizin | |||
| ZF31 | Phlebologie | |||
| ZF32 | Physikalische Therapie und Balneologie | |||
| ZF33 | Plastische Operationen | |||
| ZF34 | Proktologie | |||
| ZF35 | Psychoanalyse | |||
| ZF36 | Psychotherapie | |||
| ZF37 | Rehabilitationswesen | |||
| ZF38 | Röntgendiagnostik | |||
| ZF39 | Schlafmedizin | |||
| ZF40 | Sozialmedizin | |||
| ZF41 | Spezielle Orthopädische Chirurgie | |||
| ZF42 | Spezielle Schmerztherapie | |||
| ZF43 | Spezielle Unfallchirurgie | |||
| ZF44 | Sportmedizin | |||
| ZF45 | Suchtmedizinische Grundversorgung | |||
| ZF46 | Tropenmedizin | |||
| ZF00 | ("Sonstiges") | |||
Auswahlliste "Pflegerische Fachexpertise der Abteilung" (B-[X].11.2)
| Nr. | Anerkannte Fachweiterbildung/zusätzlicher akademischer Abschluss | Kommentar/Erläuterung |
| PQ01 | Bachelor | |
| PQ02 | Diplom | |
| PQ03 | Hygienefachkraft | |
| PQ04 | Intensivpflege und Anästhesie | |
| PQ05 | Leitung von Stationen oder Funktionseinheiten | |
| PQ06 | Master | |
| PQ11 | Nephrologische Pflege | |
| PQ07 | Onkologische Pflege/Palliative Care | |
| PQ08 | Operationsdienst | |
| PQ09 | Pädiatrische Intensivpflege | |
| PQ10 | Psychiatrische Pflege | |
| PQ00 | ("Sonstiges") | |
| Nr. | Zusatzqualifikation | Kommentar/Erläuterung |
| ZP01 | Basale Stimulation | |
| ZP02 | Bobath | |
| ZP17 | Case Management | |
| ZP18 | Dekubitusmanagement | |
| ZP03 | Diabetes | z.B. Diabetesberatung |
| ZP04 | Endoskopie/Funktionsdiagnostik | |
| ZP05 | Entlassungsmanagement | z.B. Überleitungspflege |
| ZP06 | Ernährungsmanagement | |
| ZP07 | Geriatrie | z.B. Zercur |
| ZP08 | Kinästhetik | |
| ZP09 | Kontinenzberatung | |
| Nr. | Anerkannte Fachweiterbildung/zusätzlicher akademischer Abschluss | Kommentar/Erläuterung |
| ZP10 | Mentor und Mentorin | |
| ZP11 | Notaufnahme | |
| ZP12 | Praxisanleitung | |
| ZP13 | Qualitätsmanagement | |
| ZP14 | Schmerzmanagement | |
| ZP15 | Stomapflege | |
| ZP19 | Sturzmanagement | |
| ZP16 | Wundmanagement | |
| ZP00 | ("Sonstiges") |
Auswahlliste "Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht" (C-2)
| Bundesland | Leistungsbereich | Kommentar/Erläuterung |
| Baden-Württemberg | Schlaganfall | |
| Hamburg | Anästhesiologie | |
| Pflege: Dekubitusprophylaxe: ganzjährige Erhebung | ||
| Perkutane transluminale Angioplastie (PTA) | ||
| Schlaganfall | ||
| Hessen | Gynäkologische Operationen: Operationen des Uterus myomatosus, die nicht vom bundesweit verpflichtenden Leistungsbereich erfasst sind | |
| Schlaganfall: Akutbehandlung | ||
| Schlaganfall: neurologische Frührehabilitation | ||
| Rheinland-Pfalz | Schlaganfall |
Auswahlliste "Umsetzung der Mindestmengenvereinbarung - Ausnahmetatbestände" (C-5)
| Nr. | Ausnahmetatbestand | Kommentar/Erläuterung |
| MM01 | Notfälle, keine planbaren Leistungen | |
| MM02 | Aufbau eines neuen Leistungsbereiches | |
| MM03 | Personelle Neuausrichtung | |
| MM04 | Votum der Landesbehörde wegen Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung | |
| MM05 | Kein Ausnahmetatbestand |
Auswahlliste "Umsetzung von Beschlüssen zur Qualitätssicherung nach § 137 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V ("Strukturqualitätsvereinbarung")" (C-6)
| Nr. | Vereinbarung bzw. Richtlinie | Kommentar/Erläuterung |
| CQ01 | Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung bei der Indikation Bauchaortenaneurysma | |
| CQ02 | Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit hämatoonkologischen Krankheiten | |
| CQ03 | Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Durchführung der Positronenemissionstomographie (PET) in Krankenhäusern bei den Indikationen nichtkleinzelliges Lungenkarzinom (NSCLC) und solide Lungenrundherde | |
| CQ04 | Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Durchführung der Protonentherapie in Krankenhäusern bei der Indikation Rektumkarzinom | |
| CQ05 | Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen - Perinatalzentrum LEVEL 1 | |
| CQ06 | Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen - Perinatalzentrum LEVEL 2 | |
| CQ07 | Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen - Perinataler Schwerpunkt | |
| CQ08 | Maßnahmen zur Qualitätssicherung der herzchirurgischen Versorgung bei Kindern und Jugendlichen gemäß § 137 Absatz 1 Nummer 2 SGB V | |
| CQ09 | Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei kollagengedeckter und periostgedeckter autologer Chondrozytenimplantation am Kniegelenk | |
| CQ10 | Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei matrixassoziierter autologer Chondrozytenimplantation (ACI-M) am Kniegelenk | |
| CQ11 | Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie bei Patientinnen und Patienten mit inoperablem hepatozellulärem Karzinom (HCC) | |
| CQ12 | Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie des Prostatakarzinoms |
.
| Qualitätsindikatoren aus dem Verfahren gemäß QSKH-RL | Anhang 3 (zu Anlage 1 Qb-R) |
Tabelle A: Vom Gemeinsamen Bundesausschuss als uneingeschränkt zur Veröffentlichung geeignet bewertete Qualitätsindikatoren
| Leistungsbereich | Indikator- Nr. | Bezeichnung des Qualitätsindikators/der Qualitätskennzahl | Kennzahl-ID |
| Herzschrittmacher-Implantation | 1 | Leitlinienkonforme Indikationsstellung bei bradykarden Herzrhythmusstörungen: Patienten mit bradykarden Herzrhythmusstörungen und leitlinienkonformer Indikation zur Herzschrittmacherimplantation | 690 |
| 3 | Leitlinienkonforme Systemwahl bei bradykarden Herzrhythmusstörungen: Alle Patienten mit leitlinienkonformer Systemwahl und implantiertem Ein- oder Zweikammersystem | 2196 | |
| 7 | Perioperative Komplikationen: Patienten mit chirurgischen Komplikationen | 1103 | |
| Perioperative Komplikationen: Vorhofsondendislokation bei Patienten mit implantierter Vorhofsonde | 209 | ||
| Perioperative Komplikationen: Ventrikelsondendislokation bei Patienten mit implantierter Ventrikelsonde | 581 | ||
| Karotis-Rekonstruktion | 1 | Indikation bei asymptomatischer Karotisstenose: Stenosegrad 60 % (NASCET) | 603 |
| 7 | Perioperative Schlaganfälle oder Tod risikoadjustiert nach logistischem Karotis-Score I: Risikoadjustierte Rate an perioperativen Schlaganfällen oder Tod | 11705 | |
| Cholezystektomie | 3 | Erhebung eines histologischen Befundes: Patienten, bei denen postoperativ ein histologischer Befund der Gallenblase erhoben wurde | 218 |
| 6 | Reinterventionsrate: Reintervention nach laparoskopischer Operation unter den Patienten mit Risikoklasse ASA 1 bis 3 ohne akute Entzündungszeichen | 227 | |
| Gynäkologische Operationen | 7 | Antibiotikaprophylaxe bei Hysterektomie | 235 |
| 9 | Thromboseprophylaxe bei Hysterektomie: Patientinnen 40 Jahre | 1057 | |
| Geburtshilfe | 1 | E-E-Zeit bei Notfallkaiserschnitt: > 20 Minuten | 1058 |
| 2 | Anwesenheit eines Pädiaters bei Frühgeborenen: Pädiater bei Geburt anwesend | 318 | |
| 7 | Antenatale Kortikosteroidtherapie: mind. 2 Tage präp. Aufenthalt | 330 | |
| Hüft-Endoprothesen-Erstimplantation | 7 | Endoprothesenluxation | 451 |
| 8 | Postoperative Wundinfektion | 452 | |
| 11 | Reoperationen wegen Komplikation | 456 | |
| Knie-Totalendoprothesen-Erstimplantation | 7 | Postoperative Wundinfektion: Patienten mit postoperativen Wundinfektionen | 286 |
| 10 | Reoperationen wegen Komplikation | 290 | |
| Mammachirurgie | 2 | Intraoperatives Präparatröntgen | 303 |
| 3 | Hormonrezeptoranalyse und HER-2/neu-Analyse: Hormonrezeptoranalyse | 2135 | |
| 4 | Angabe Sicherheitsabstand: Brusterhaltende Therapie | 2131 | |
| Angabe Sicherheitsabstand: Mastektomie | 2162 | ||
| Koronarangiographie und Perkutane Koronarintervention (PCI) | 1 | Indikation zur Koronarangiographie - Ischämiezeichen | 399 |
| 3 | Indikation zur PCI: Ohne Nachweis von Ischämiezeichen bei Belastung (d. h. ohne Prüfung oder bei Prüfung ohne objektive (apparative) Ischämiezeichen) | 2062 | |
| 4 | Erreichen des wesentlichen Interventionsziels bei PCI: Alle PCI mit Indikation "akutes Koronarsyndrom mit ST-Hebung bis 24 h" nach Stellung der Diagnose | 2063 | |
| Koronarchirurgie, isoliert | 1 | Verwendung der linksseitigen Arteria mammaria interna: OP-Dringlichkeit elektiv/dringlich | 332 |
| 5 | Risikoadjustierte In-Hospital-Letalität: nach logistischem KCH-SCORE 3.0 | 11618 | |
| Ambulant erworbene Pneumonie | 1 | Erste Blutgasanalyse oder Pulsoxymetrie: Patienten, bei denen die erste Blutgasanalyse oder Pulsoxymetrie innerhalb der ersten 8 Stunden nach der Aufnahme durchgeführt wurde | 2005 |
| Geburtshilfe | 4 | Azidose bei reifen Einlingen mit Nabelarterien-pH-Bestimmung: pH-Wert < 7,0 | 321 |
| Pflege: Dekubitusprophylaxe | 1 | Veränderung des Dekubitusstatus während des stationären Aufenthalts bei Patienten, die ohne Dekubitus aufgenommen wurden: Risikoadjustierte Rate an Dekubitus Grad 2 bis 4 bei Entlassung | 11733 |
| Veränderung des Dekubitusstatus während des stationären Aufenthalts bei Patienten, die ohne Dekubitus aufgenommen wurden: Risikoadjustierte Rate an Dekubitus Grad 1 bis 4 bei Entlassung | 11742 |
Tabelle B: Vom Gemeinsamen Bundesausschuss eingeschränkt zur Veröffentlichung empfohlene Qualitätsindikatoren/Qualitätsindikatoren mit eingeschränkter methodischer Eignung
[leer]
Tabelle C: Vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zur Veröffentlichung empfohlene Qualitätsindikatoren
Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zur Veröffentlichung empfohlenen Qualitätsindikatoren werden durch die Institution nach § 137a SGB V auf ihrer Homepage www.sqg.de im Internet öffentlich bekannt gegeben.
Anlage 2
(zur Qb-R)
Annahmestelle und Datenlieferverfahren
Zugelassene Krankenhäuser sind gemäß § 137 Absatz 3 Nummer 4 SGB V verpflichtet, alle 2 Jahre einen strukturierten Qualitätsbericht gemäß den Vorgaben des G-BA zu erstellen und an die in der Anlage 2 der Regelungen bestimmte Annahmestelle zu liefern.
Annahmestelle
Die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) ist die Datenannahmestelle der Qualitätsberichte über das Berichtsjahr 2010 gemäß den Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 137 Absatz 3 Satz I Nummer 4 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser.
Die Kontaktadresse der gemeinsamen Annahmestelle lautet:
Informationstechnische Servicestelle
der gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG)
Seligenstädter Grund 11
63150 Heusenstamm
Telefon-Zentrale: 06104 - 600 50 0
Telefax: 06104 - 600 50.300
E-Mail: hotline@itsg.de
Datenlieferverfahren
Anmeldung
Mitgeteilt wird, ob bisher
Annahmeverfahren gemäß § 6 Absatz 2 und 3 (inkl. Berichtsteil C-1)