Änderungstext

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern

Vom 20. Oktober 2011
(BAnz. Nr. 19 vom 02.02.2012 S. 402)



Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2011 beschlossen, die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gemäß § 137 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in Verbindung mit § 135a SGB V über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern - QSKH-RL) in der Fassung vom 15. August 2006 (BAnz. S. 6361), zuletzt geändert am 23. Juni 2011 (BAnz. S. 3165), wie folgt zu ändern:

I.

Die Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern wird wie folgt geändert:

1. § 6 Absatz 4 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 wird die Angabe "bis zu einem vom Gemeinsamen Bundesausschuss zu bestimmenden Zeitpunkt" gestrichen.

b) Satz 2

Der Gemeinsame Bundesausschuss wird über den Zeitpunkt nach Satz 1 innerhalb von drei Monaten nach Bestimmung einer Vertrauensstelle entscheiden

wird gestrichen.

2. § 9 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 4 Satz 1 werden nach dem Wort "Datenabgleich" die Wörter "im indirekten Verfahren" eingefügt.

b) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 4a eingefügt:

"Dem Stichprobenverfahren mit Datenabgleich im direkten Verfahren sind pro Leistungsbereich mindestens 5 % der Krankenhäuser und mindestens 5 % der Fälle bezogen auf die von allen Krankenhäusern in dem ausgewählten Leistungsbereich dokumentierten Fälle zu unterwerfen. Es sind mindestens 2 Krankenhäuser in das Stichprobenverfahren einzubeziehen. Absatz 4 Satz 2 und 3 finden Anwendung. Absatz 4 Satz 4 bis 7 finden entsprechende Anwendung dahingehend, dass die Institution nach § 137a SGB V den Abgleich durchführt."

c) In Absatz 5 wird nach der Angabe "nach Absatz 4" die Angabe "oder Absatz 4a" eingefügt.

3. In § 10 Absatz 3 letzter Satz wird nach der Angabe " § 11" die Angabe "Abs. 1" gestrichen.

4. § 15 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a) Satz 2 wird wie folgt gefasst:

alt neu
 Der Bericht der auf Landesebene beauftragten Stellen wird nach bundeseinheitlichen Vorgaben erstellt und an die Institution nach § 137a SGB V gesendet. "Dieser Bericht der auf Landesebene beauftragten Stellen wird nach bundeseinheitlichen Vorgaben als Datenbank erstellt und ihr Inhalt elektronisch, in maschinenlesbarer Form an die Institution nach § 137a SGB V übermittelt."

b) In Satz 3 werden nach dem Wort "Spezifikation" die Wörter "für die Übermittlung nach Satz 2" eingefügt.

5. § 19 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

alt neu
 Der Gemeinsame Bundesausschuss und die von ihm beauftragte Stelle gewährleisten die datenschutzrechtlich einwandfreie Durchführung der Erfassung, Speicherung, Auswertung und Weiterleitung der Daten. "Die Institution nach § 137a SGB V und die auf Landesebene beauftragten Stellen gewährleisten die datenschutzrechtlich einwandfreie Durchführung der Erfassung, Speicherung, Auswertung und Weiterleitung der Daten."

6. § 23 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 2 und 3 werden jeweils die Wörter "und Konformitätserklärungen" durch die Wörter "in elektronischer Form" ersetzt.

b) Nach Satz 3 werden folgende Sätze angefügt:

"Bei Bedarf übersendet die auf Landesebene beauftragte Stelle der Institution nach § 137a SGB V ebenso eine Kopie der Aufstellung als Ausdruck mit der Konformitätserklärung als pdf-Dokument. Die auf Landesebene beauftragte Stelle informiert die Institution nach § 137a SGB V über das Nichtvorliegen einer Konformitätserklärung."

7. § 24 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a) Die Sätze 2 und 3 werden wie folgt gefasst:

alt neu
 Die Dokumentationsrate [dokumentierte Datensätze (Ist)/zu dokumentierende Datensätze (Soll)] wird über alle Leistungsbereiche für das ganze Krankenhaus berechnet. Bei einer Dokumentationsrate des Krankenhauses von unter 80 % wird ein Abschlag für jeden nicht dokumentierten Datensatz in Höhe von 150 e festgelegt. "Die Dokumentationsrate [dokumentierte Datensätze (Ist)/ zu dokumentierende Datensätze (Soll)] wird für jeden Leistungsbereich des Krankenhauses gesondert berechnet. Bei einer Dokumentationsrate eines Leistungsbereiches von unter 95 % wird ein Abschlag für jeden nicht dokumentierten Datensatz in Höhe von 150,00 Euro festgelegt."

b) Nach Satz 3 wird folgender Satz 4 eingefügt:

"Die herzchirurgischen Leistungsbereiche 2, 17 und 19 nach Anlage 1 werden als ein Leistungsbereich gezählt."

II.

Anlage 1 der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern wird wie folgt geändert:

Im Textblock unter der Tabelle wird Satz 3 wie folgt gefasst:

alt neu
 Diese werden in der jeweils geltenden Fassung durch die Institution nach § 137a SGB V auf ihrer Homepage im Internet öffentlich bekannt gemacht. "Diese werden durch den G-BA beschlossen und in der jeweils geltenden Fassung durch die Institution nach § 137a SGB V auf ihrer Homepage im Internet öffentlich bekannt gemacht."

III.

Anlage 2 der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift wird nach dem Wort "Followup" die Angabe "im Erfassungsjahr 2012" angefügt.

2. Im Textblock zu "Allgemeines" werden die Sätze 3 und 4 durch den folgenden Satz ersetzt:

alt neu
 Die Regelungen der Anlage 2 sind zeitlich begrenzt. Sie dienen der Erprobung von Strukturen für längsschnittliche Datenerhebung und -zusammenführung, insbesondere unter Einsatz eines Pseudonymisierungsverfahrens und leisten so einen Beitrag zur Umsetzung der einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung des § 137 SGB V. "Die Regelungen der Anlage 2 dienen der Erprobung von Strukturen für eine längsschnittliche Datenerhebung und -zusammenführung, insbesondere unter Einsatz eines Pseudonymisierungsverfahrens und leisten so einen Beitrag zur Umsetzung der einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung des § 137 SGB V."

3. § 1 wird wie folgt gefasst:

alt neu
 Für die Leistungsbereiche 11, 12, 15, 16 sowie 5 und 27 der Anlage 1 gelten bis zu einem vom Gemeinsamen Bundesausschuss zu bestimmenden Zeitpunkt zusätzlich die Regelungen der Anlage 2, die in einer ersten Stufe neben der Erhebung der Qualitätssicherungsdaten (QS-Daten) auch eine Erhebung patientenidentifizierender Daten für die genannten Leistungsbereiche im Krankenhaus vorsehen. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird über den Zeitpunkt nach Satz 1 innerhalb von drei Monaten nach Bestimmung einer Vertrauensstelle entscheiden. "Für die Leistungsbereiche Hüft-Endoprothesen-Erstimplantation (11), Hüft-Endoprothesenwechsel und -komponentenwechsel (12), Knie-Totalendoprothesen-Erstimplantation (15), Knie-Endoprothesenwechsel und -komponentenwechsel (16) sowie Geburtshilfe (5) und Neonatologie (27) der Anlage 1 gelten zusätzlich für das Erfassungsjahr 2012 die Regelungen der Anlage 2, die in einer ersten Stufe neben der Erhebung der Qualitätssicherungsdaten (QS-Daten) auch eine Erhebung patientenidentifizierender Daten für die genannten Leistungsbereiche im Krankenhaus vorsehen. Bei übereinstimmenden patientenidentifizierenden Daten werden die Datensätze der Leistungsbereiche 11 und 12, 15 und 16 sowie 5 und 27 der Anlage 1 jeweils testweise zusammengeführt. Dieser Test dient zur Überprüfung einer grundsätzlichen technischen und inhaltlichen Machbarkeit der längsschnittlichen zukünftigen Qualitätsdatenzusammenführung."

4. § 2 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort "ab" durch das Wort "seit" ersetzt.

b) In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe "im Juni 2010" durch die Angabe "jeweils im Juni des Vorjahres" ersetzt.

c) Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

alt neu
Da die Vertrauensstelle im Erfassungsjahr 2011 noch nicht zur Verfügung steht, verbleibt der Testdatensatz (patientenidentifizierende Daten und QS-Daten) bis zur Schaffung der Voraussetzungen in Absatz 4 zunächst im Krankenhaus. "Der Testdatensatz (patientenidentifizierende Daten und QS-Daten) verbleibt bis zur Schaffung der Voraussetzungen in Absatz 4 zunächst im Krankenhaus."

d) In Absatz 4 werden die Sätze 1 und 2 wie folgt gefasst:

alt neu
 Nach Information der Vertrauensstelle an die auf Landesebene beauftragten Stellen über den erfolgten Aufbau einer Public Key Infrastruktur (PKI), informieren diese die Krankenhäuser. Das Krankenhaus ruft den gültigen öffentlichen Schlüssel bei der Vertrauensstelle ab, verschlüsselt mit diesem die patientenidentifizierenden Daten des Testdatensatzes und verschickt den gesamten Testdatensatz (QS-Daten und verschlüsselte patientenidentifizierende Daten) an die jeweilige auf Landesebene beauftragte Stelle. "Nach Information der Vertrauensstelle an die auf Landesebene beauftragten Stellen über die Verfügbarkeit des öffentlichen Schlüssels der Vertrauensstelle informieren diese die Krankenhäuser. Das Krankenhaus ruft den gültigen öffentlichen Schlüssel bei der Vertrauensstelle ab, verschlüsselt mit diesem die patientenidentifizierenden Daten des Testdatensatzes und verschickt den gesamten Testdatensatz (QS-Daten und verschlüsselte patientenidentifizierende Daten) zusätzlich zum Datenfluss des Routineverfahrens für die Datensätze eines Jahres entsprechend den dort vereinbarten Fristen an die jeweilige auf Landesebene beauftragte Stelle."

e) In Absatz 4 wird folgender Satz 3 eingefügt:

"Falls der öffentliche Schlüssel bis zum 15. Januar 2012 nicht zur Verfügung steht, erfolgt die Lieferung innerhalb von sechs Wochen nachdem die Vertrauensstelle die auf Landesebene beauftragten Stellen über die Verfügbarkeit des öffentlichen Schlüssels informiert hat."

5. § 5 wird wie folgt geändert:

a) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:

"Die Institution nach § 137a SGB V wertet die Testdaten technisch aus und überprüft sie auf Plausibilität."

b) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4.

c) In Absatz 4 (neu) werden die Wörter "den im Testverfahren" ersetzt durch die Wörter "dem Testverfahren".

6. § 9

§ 9 Endpunkt der Datenerhebung

Die Datenerhebung gemäß Anlage 2 wird ab dem Erfassungsjahr 2011 durchgeführt. Im Übrigen gilt § 1.

wird aufgehoben.

7. Der Anlage 2 der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern wird folgender Anhang angefügt:

"Anhang

Tabelle 1: Datenfelder des Leistungsbereichs Hüft-Endoprothesen-Erstimplantation

Zeile Bezeichnung
1 Von Versichertenkarte eingelesene PID-Daten sind in QS-Software verfügbar
2 Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte
3 Versichertennummer der alten Versichertenkarte
4 Versichertennummer der neuen Versichertenkarte (eGK)
5 Ist Patient(in) gesetzlich versichert?
6 Institutionskennzeichen
7 Betriebsstätten-Nummer
8 Fachabteilung
9 Identifikationsnummer des Patienten
10 Geburtsdatum
11 Geschlecht
12 Aufnahmedatum Krankenhaus
13 Schmerzen
14 Voroperation am Hüftgelenk oder hüftgelenknah
15 Bewegungsausmaß passiv mit Neutral-Null-Methode bestimmt
16 Extension/Flexion 1
17 Extension/Flexion 2
18 Extension/Flexion 3
19 Ab-/Adduktion 1
20 Ab-/Adduktion 2
21 Ab-/Adduktion 3
22 Außen-/Innenrotation 1
23 Außen-/Innenrotation 2
24 Außen-/Innenrotation 3
25 Osteophyten
26 Gelenkspalt
27 Sklerose
28 Deformierung
29 Einstufung nach ASA-Klassifikation
30 Wundkontaminationsklassifikation
31 OP-Datum
32 Operation
33 Dauer des Eingriffs
34 perioperative Antibiotikaprophylaxe
35 postoperatives Röntgenbild a/p
36 postoperatives Röntgenbild axial oder Lauenstein
37 behandlungsbedürftige intra-/postoperative chirurgische Komplikation(en)
38 Implantatfehllage
39 Implantatdislokation
40 Endoprothesenluxation
41 Wundhämatom/Nachblutung
42 Gefäßläsion
43 Nervenschaden
44 Fraktur
45 Sonstige
46 postoperative Wundinfektion
47 CDC-Klassifikation
48 Reoperation wegen Komplikation(en) erforderlich
49 allgemeine behandlungsbedürftige postoperative Komplikation(en)
50 Pneumonie
51 kardiovaskuläre Komplikation(en)
52 tiefe Bein-/Beckenvenenthrombose
53 Lungenembolie
54 Sonstige
55 Bewegungsausmaß passiv mit Neutral-Null-Methode bestimmt
56 Extension/Flexion 1
57 Extension/Flexion 2
58 Extension/Flexion 3
59 selbstständiges Gehen bei Entlassung möglich
60 War der Patient präoperativ selbstständig gehfähig?
61 selbstständige Versorgung in der täglichen Hygiene bei Entlassung möglich
62 War der Patient präoperativ selbstständig in der täglichen Hygiene?
63 Entlassungsdatum Krankenhaus
64 Entlassungsdiagnose(n)
65 Entlassungsgrund

Tabelle 2: Datenfelder des Leistungsbereichs Hüft-Endoprothesenwechsel und -komponentenwechsel

Zeile Bezeichnung
1 Von Versichertenkarte eingelesene PID-Daten sind in QS-Software verfügbar
2 Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte
3 Versichertennummer der alten Versichertenkarte
4 Versichertennummer der neuen Versichertenkarte (eGK)
5 Ist Patient(in) gesetzlich versichert?
6 Institutionskennzeichen
7 Betriebsstätten-Nummer
8 Fachabteilung
9 Identifikationsnummer des Patienten
10 Geburtsdatum
11 Geschlecht
12 Aufnahmedatum Krankenhaus
13 Simultaneingriff an der kontralateralen Seite
14 Schmerzen
15 Entzündungszeichen im Labor
16 Gelenkpunktion
17 Erregernachweis
18 Implantatwanderung/-versagen/-verschleiß
19 Lockerung Pfannen-Komponente
20 Lockerung Schaft-Komponente
21 Substanzverluste Pfanne
22 Substanzverluste Femur
23 periprothetische Fraktur
24 (rezidivierende) Prothesen(sub)luxation
25 Einstufung nach ASA-Klassifikation
26 Wundkontaminationsklassifikation
27 OP-Datum
28 Operation
29 Zweizeitiger Wechsel
30 Dauer des Eingriffs
31 perioperative Antibiotikaprophylaxe
32 postoperatives Röntgenbild a/p
33 postoperatives Röntgenbild axial oder Lauenstein
34 behandlungsbedürftige intra-/postoperative chirurgische Komplikation(en)
35 Implantatfehllage
36 Implantatdislokation
37 Endoprothesenluxation
38 Wundhämatom/Nachblutung
39 Gefäßläsion
40 Nervenschaden
41 Fraktur
42 sonstige
43 postoperative Wundinfektion
44 CDC-Klassifikation
45 Reoperation wegen Komplikation(en) erforderlich
46 allgemeine behandlungsbedürftige postoperative Komplikation(en)
47 Pneumonie
48 kardiovaskuläre Komplikation(en)
49 tiefe Bein-/Beckenvenenthrombose
50 Lungenembolie
51 sonstige
52 selbstständiges Gehen bei Entlassung möglich
53 War der Patient präoperativ selbstständig gehfähig?
54 selbstständige Versorgung in der täglichen Hygiene bei Entlassung möglich
55 War der Patient präoperativ selbstständig in der täglichen Hygiene?
56 Entlassungsdatum Krankenhaus
57 Entlassungsdiagnose(n)
58 Entlassungsgrund

Tabelle 3: Datenfelder des Leistungsbereichs Knie-Totalendoprothesen-Erstimplantation

Zeile Bezeichnung
1 Von Versichertenkarte eingelesene PID-Daten sind in QS-Software verfügbar
2 Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte
3 Versichertennummer der alten Versichertenkarte
4 Versichertennummer der neuen Versichertenkarte (eGK)
5 Ist Patient(in) gesetzlich versichert?
6 Institutionskennzeichen
7 Betriebsstätten-Nummer
8 Fachabteilung
9 Identifikationsnummer des Patienten
10 Geburtsdatum
11 Geschlecht
12 Aufnahmedatum Krankenhaus
13 Simultaneingriff an der kontralateralen Seite
14 Schmerzen
15 Voroperation am Kniegelenk oder kniegelenknah
16 Osteophyten
17 Gelenkspalt
18 Sklerose
19 Deformierung
20 Einstufung nach ASA-Klassifikation
21 Wundkontaminationsklassifikation
22 OP-Datum
23 Operation
24 Dauer des Eingriffs
25 perioperative Antibiotikaprophylaxe
26 postoperatives Röntgenbild in 2 Ebenen
27 behandlungsbedürftige intra-/postoperative chirurgische Komplikation(en)
28 Implantatfehllage
29 Implantatdislokation
30 Patellafehlstellung
31 Wundhämatom/Nachblutung
32 Gefäßläsion
33 Nervenschaden
34 Fraktur
35 sonstige
36 postoperative Wundinfektion
37 CDC-Klassifikation
38 Reoperation wegen Komplikation(en) erforderlich
39 allgemeine behandlungsbedürftige postoperative Komplikation(en)
40 Pneumonie
41 kardiovaskuläre Komplikation(en)
42 tiefe Bein-/Beckenvenenthrombose
43 Lungenembolie
44 sonstige
45 Bewegungsausmaß aktiv mit Neutral-Null-Methode bestimmt
46 Extension/Flexion 1
47 Extension/Flexion 2
48 Extension/Flexion 3
49 selbstständiges Gehen bei Entlassung möglich
50 War der Patient präoperativ selbstständig gehfähig?
51 selbstständige Versorgung in der täglichen Hygiene bei Entlassung möglich
52 War der Patient präoperativ selbstständig in der täglichen Hygiene?
53 Entlassungsdatum Krankenhaus
54 Entlassungsdiagnose(n)
55 Entlassungsgrund

Tabelle 4: Datenfelder des Leistungsbereichs Knie-Endoprothesenwechsel und -komponentenwechsel

Zeile Bezeichnung
1 Von Versichertenkarte eingelesene PID-Daten sind in QS-Software verfügbar
2 Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte
3 Versichertennummer der alten Versichertenkarte
4 Versichertennummer der neuen Versichertenkarte (eGK)
5 Ist Patient(in) gesetzlich versichert?
6 Institutionskennzeichen
7 Betriebsstätten-Nummer
8 Fachabteilung
9 Identifikationsnummer des Patienten
10 Geburtsdatum
11 Geschlecht
12 Aufnahmedatum Krankenhaus
13 Simultaneingriff an der kontralateralen Seite
14 Schmerzen
15 Entzündungszeichen im Labor
16 Gelenkpunktion
17 Erregernachweis
18 Implantatwanderung/-versagen
19 Lockerung Femur-Komponente
20 Lockerung Tibia-Komponente
21 Lockerung Patella-Komponente
22 Substanzverlust Femur
23 Substanzverlust Tibia
24 Verschleiß der Gleitfläche
25 periprothetische Fraktur
26 Prothesen(sub)luxation
27 Instabilität im Kniegelenk
28 Zunahme der Arthrose
29 Einstufung nach ASA-Klassifikation
30 Wundkontaminationsklassifikation
31 OP-Datum
32 Operation
33 Zweizeitiger Wechsel
34 Dauer des Eingriffs
35 perioperative Antibiotikaprophylaxe
36 postoperatives Röntgenbild in 2 Ebenen
37 behandlungsbedürftige intra-/postoperative chirurgische Komplikation(en)
38 Implantatfehllage
39 Implantatdislokation
40 Patellafehlstellung
41 Wundhämatom/Nachblutung
42 Gefäßläsion
43 Nervenschaden
44 Fraktur
45 sonstige
46 postoperative Wundinfektion
47 CDC-Klassifikation
48 Reoperation wegen Komplikation(en) erforderlich
49 allgemeine behandlungsbedürftige postoperative Komplikation(en)
50 Pneumonie
51 kardiovaskuläre Komplikation(en)
52 tiefe Bein-/Beckenveneuthrombose
53 Lungenembolie
54 sonstige
55 selbstständiges Gehen bei Entlassung möglich
56 War der Patient präoperativ selbstständig gehfähig?
57 selbstständige Versorgung in der täglichen Hygiene bei Entlassung möglich
58 War der Patient präoperativ selbstständig in der täglichen Hygiene?
59 Entlassungsdatum Krankenhaus
60 Entlassungsdiagnose(n)
61 Entlassungsgrund

Tabelle 5: Datenfelder des Leistungsbereichs Geburtshilfe

Zeile Bezeichnung
1 PID-Daten von Versichertenkarte der Mutter eingelesen und in QS-Software verfügbar
2 Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte
3 Versichertennummer der alten Versichertenkarte
4 Versichertennummer der neuen Versichertenkarte (eGK)
5 Ist Patient(in) gesetzlich versichert?
6 Institutionskennzeichen Mutter
7 Betriebsstätten-Nummer Mutter
8 Fachabteilung Mutter
9 Identifikationsnummer des Patienten Mutter
10 Kliniknummer Mutter
11 Geburtsnummer
12 Anzahl Mehrlinge
13 Geburtsdatum der Schwangeren
14 Aufnahmedatum
15 Aufnahmediagnose Mutter
16 Aufnahmediagnose Mutter kombiniert mit
17 Vorstationäre Behandlung
18 Nachstationäre Behandlung
19 5-stellige PLZ des Wohnortes
20 Herkunftsland: Deutschland
21 Anderes Land
22 Mutter alleinstehend ohne festen Partner
23 Berufstätigkeit während der jetzigen Schwangerschaft
24 Tätigkeit der Mutter
25 Anzahl vorausgegangene Schwangerschaften
26 Anzahl Lebendgeburten
27 Anzahl Totgeburten
28 Anzahl Aborte
29 Anzahl Abbrüche
30 Anzahl EU
31 Anzahl Zigaretten pro Tag nach bekannt werden der Schwangerschaft
32 Schwangere während Ss. einem Arzt/Belegarzt der Geburtsklinik vorgestellt
33 Ss. im Mutterpass als Risiko-Ss. dokumentiert
34 Schwangerschafts-Risiken
35 Schwangerschafts-Risiko
36 gesamter stationärer Klinikaufenthalt während der Ss. ohne zur Geburt führender Aufenthalt in Tagen
37 Schwangerschaftswoche des ersten Aufenthalts nicht zur Geburt führend
38 Indikation für stat. Aufenthalt
39 SSW der Erst-Untersuchung
40 Gesamtanzahl Vorsorge-Untersuchung
41 SSW der ersten Ultraschall-Untersuchung
42 Gesamtzahl Ultraschall-Untersuchungen
43 Körpergewicht bei Erstuntersuchung
44 Letztes Gewicht vor Geburt
45 Körpergröße
46 Chorionzottenbiopsie
47 Amniozentese bis unter 22+0 Wochen
48 Wehen-Belastungstest
49 Dopplersonographie durchgeführt
50 Indikation für Dopplersonographie
51 Pathologischer Dopplerbefund
52 pathologischer Befund bei Risiko
53 Zustand nach Konisation
54 Zervixverschluss-OP
55 Tokolyse i. v.
56 Dauer der i. v. Tokolyse
57 Tokolyse oral
58 Berechneter, ggf. korrigierter Geburtstermin
59 Tragzeit nach klinischem Befund
60 pränatal gesicherte/vermutete Fehlbildungen
61 Diagnose der pränatal gesicherten/vermuteten Fehlbildung
62 pränatal gesicherte/vermutete Fehlbildung gesichert/ Verdacht auf
63 SSW der pränatal gesicherten/vermuteten Fehlbildung
64 Aufnahmeart
65 Muttermundsweite bei Aufnahme
66 Lungenreifebehandlung
67 Lungenreifebehandlung: zuletzt am
68 Aufnahme-CTG
69 Dopplersonographie in geburtshilflicher Abteilung durchgeführt
70 Indikation für Dopplersonographie in geburtshilflicher Abteilung
71 Pathologischer Dopplerbefund
72 Geburtsrisiken
73 Geburtsrisiko
74 Medikamentöse Zervixreifung
75 Geburtseinleitung
76 Indikation zur Geburtseinleitung
77 Geburtseinleitung medikamentös
78 Geburtseinleitung mit Amniotomie
79 Wehenmittel s. p.
80 Tokolyse s. p.
81 Analgetika
82 Akupunktur
83 alternative Analgesien
84 Episiotomie
85 Plazentalösungsstörung
86 Dammriss
87 andere Weichteilverletzungen
88 Zervixriss als Weichteilverletzung
89 Scheidenriss als Weichteilverletzung
90 Labien-/Klitorisriss als Weichteilverletzung
91 parakolpisches Hämatom als Weichteilverletzung
92 Blutung >1000 ml
93 revisionsbedürftige Wundheilungsstörungen des Geburtskanals durch Eröffnung und/oder Sekundärnaht
94 Hysterektomie/Laparotomie
95 Eklampsie
96 Sepsis
97 Fieber im Wochenbett >38 °C >2 Tg.
98 Anämie Hb <10 g/dl
99 allgemeine behandlungsbedürftige postpartale Komplikationen
100 Pneumonie
101 kardiovaskuläre Komplikation(en)
102 tiefe Bein-/Beckenvenenthrombose
103 Lungenembolie
104 Harnwegsinfektion
105 Wundinfektion/Abszessbildung
106 Wundhämatom/Nachblutung
107 sonstige Komplikation
108 Entlassungs-/Verlegungsdiagnose Mutter
109 Weitere kombinierte Entlassungs-/Verlegungsdiagnose Mutter
110 Entlassungsgrund Mutter
111 Entlassungsdatum Mutter
112 Tod der Mutter im Zusammenhang mit der Geburt
113 lfd. Nr. des Mehrlings
114 Blasensprung vor Wehenbeginn
115 Datum des vorzeitigen Blasensprungs
116 Uhrzeit des vorzeitigen Blasensprungs
117 Zeitpunkt des Blasensprungs nicht bekannt
118 Zeitpunkt der ersten Antibiotika-Gabe nach vorzeitigem Blasensprung
119 Beginn der Antibiotika-Gabe
120 CTG-Kontrolle
121 externes CTG
122 internes CTG
123 Blutgasanalyse Fetalblut
124 Base Excess der Fetalblutanalyse
125 pH-Wert der Fetalblutanalyse
126 Lage
127 Entbindungsposition zum Zeitpunkt der Geburt
128 Geburtsdauer ab Beginn regelmäßiger Wehen
129 Aktive Pressperiode
130 Anästhesien
131 Allgemeinanästhesie
132 Pudendusanästhesie
133 sonstige Anästhesie
134 Epi-/Periduralanästhesie
135 Spinalanästhesie
136 Entbindungsmodus
137 Indikation zur operativen Entbindung
138 Dauer des Eingriffs Schnitt-Nahtzeit bei Sectio caesarea
139 Perioperative Antibiotikaprophylaxe (Mutter) bei Kaiserschnitt-Entbindung
140 OP-Pflegekraft bei Sectio caesarea
141 Notsektio
142 Hauptindikation bei Notsektio
143 E-E-Zeit bei Notsektio
144 Hebamme
145 Identifikations-Kodierung der Hebamme
146 Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
147 Identifikations-Kodierung des Facharztes
148 Assistent in Facharzt-Weiterbildung
149 Identifikations-Kodierung des Assistenten
150 Pädiater vor Kindsgeburt eingetroffen
151 Identifikations-Kodierung des Pädiaters
152 Pädiater nach Kindsgeburt eingetroffen
153 Identifikations-Kodierung des Pädiaters
154 Geburtsdatum des Kindes
155 Uhrzeit der Geburt
156 Geburtsdiagnose Kind
157 weitere kombinierte Geburtsdiagnose Kind
158 Geschlecht des Kindes
159 APGAR
160 APGAR
161 APGAR
162 Gewicht des Kindes
163 Länge des Kindes
164 Kopfumfang des Kindes
165 Blutgasanalyse Nabelschnurarterie
166 Base Excess Blutgasanalyse Nabelschnurarterie
167 pH-Wert Blutgasanalyse Nabelschnurarterie
168 Pulsoxymetrie
169 Intubation
170 Volumensubstitution
171 Pufferung
172 Maskenbeatmung
173 02-Anreicherung
174 U2 durchgeführt bei kinderärztlicher Untersuchung
175 Fehlbildung vorhanden
176 Fehlbildung pränatal diagnostiziert
177 Diagnose Morbidität des Kindes
178 Totgeburt
179 Tod vor Klinikaufnahme bei Totgeburt
180 Todeszeitpunkt bei Totgeburt
181 Kind in Kinderklinik verlegt
182 Kinderkliniknummer bei Verlegung des Kindes
183 Fachabteilung der Kinderklinik bei Verlegung des Kindes
184 Entlassungs-/Verlegungsdatum aus der Geburtsklinik Kind
185 Entlassungs-/Verlegungsuhrzeit aus der Geburtsklinik Kind
186 Endgültige Entlassung aus/Tod in/stationär in
187 Entlassungs-/Verlegungsdiagnose aus der Geburtsklinik Kind
188 Entlassungsgrund aus der Geburtsklinik Kind
189 Tod des lebendgeborenen Kindes innerhalb der ersten 7 Tage
190 Todesursache des lebendgeborenen Kindes
191 Datum des Todes - lebendgeborenes Kind
192 Uhrzeit des Todes - lebendgeborenes Kind

Tabelle 6: Datenfelder des Leistungsbereichs Neonatologie

Zeile Bezeichnung
1 PID-Daten von Versichertenkarte der Mutter eingelesen und in QS-Software verfügbar
2 Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte
3 Versichertennummer der alten Versichertenkarte
4 Versichertennummer der neuen Versichertenkarte (eGK)
5 Ist Patient(in) gesetzlich versichert?
6 Institutionskennzeichen
7 Betriebsstätten-Nummer
8 Fachabteilung
9 Identifikationsnummer des Kindes
10 Geschlecht
11 Mehrlingsgeburt
12 Anzahl Mehrlinge
13 laufende Nummer des Mehrlings
14 berechneter, ggf. korrigierter Geburtstermin
15 endgültig (postnatal) bestimmtes Gestationsalter (komplette Wochen)
16 endgültig (postnatal) bestimmtes Gestationsalter (plus zusätzliche Tage)
17 Geburtsdatum des Kindes
18 Uhrzeit der Geburt
19 Gewicht des Kindes bei Geburt
20 Wo wurde das Kind geboren?
21 Transport zur Neonatologie
22 primärer Verzicht auf kurative Therapie bei verstorbenen Kindern mit einem Gestationsalter von 22+0 bis 23+6 Wochen
23 Aufnahmedatum (ins Krankenhaus)
24 Uhrzeit (Aufnahme ins Krankenhaus)
25 Aufnahmedatum in pädiatrische Fachabteilung
26 Uhrzeit (Aufnahme in pädiatrische Fachabteilung)
27 Aufnahme ins Krankenhaus von
28 Institutionskennzeichen des externen Krankenhauses
29 Betriebsstätten-Nummer des externen Krankenhauses
30 Fachabteilung des externen Krankenhauses
31 Gewicht bei Aufnahme
32 Kopfumfang bei Aufnahme
33 Körpertemperatur bei Aufnahme
34 Fehlbildungen
35 größtes Basendefizit
36 Max. FiO2.
37 Min. Fi02
38 Schädelsonogramm durchgeführt/vorhanden
39 Intraventrikuläre (IVH) oder periventrikuläre (PVH) Hämorrhagie
40 Zystische periventrikuläre Leukomalazie (PVL)
41 ophthalmologische Untersuchung durchgeführt/vorhanden
42 Frühgeborenen-Retinopathie (ROP)
43 ROP-Status bei Aufnahme
44 Sauerstoffzufuhr jeglicher Art nach Aufnahme (von mehr als 15 Minuten)
45 Beginn
46 endgültige Beendigung
47 Beatmung (von mehr als 15 Minuten) durchgeführt
48 Beginn
49 endgültige Beendigung der intratrachealen Beatmung
50 endgültige Beendigung jeglicher Atemhilfe
51 Pneumothorax
52 Bronchopulmonale Dysplasie (BPD)
53 perinatale Hypoxie/Ischämie (Asphyxie)
54 HIE (Hypoxisch ischämische Enzephalopathie)
55 Krampfanfälle
56 Bewusstseinslage
57 Muskeltonus
58 Saugreflex
59 Mororeaktion
60 erstes (a)EEG
61 Befund
62 Sepsis/SIRS
63 Sepsis/SIRS innerhalb 72 Stunden nach Geburt
64 Sepsis/SIRS später als 72 Stunden ab Geburt
65 Anzahl Septitiden/SIRS später als 72 Stunden ab Geburt
66 Pneumonie
67 Pneumonie innerhalb 72 Stunden nach Geburt
68 Pneumonie später als 72 Stunden ab Geburt
69 Antibiotikatherapie, systemisch
70 Nekrotisierende Enterokolitis (NEC) (Stadium II oder III)
71 Neugeborenen-Hörscreening
72 Operation(en) während des aktuellen stationären Aufenthaltes
73 OP einer ROP (Frühgeborenenretinopathie)
74 OP einer NEC (nekrotisierende Enterokolitis)
75 Indikation(en) zu(r) weiteren Operation(en)
76 Entlassungsdatum Krankenhaus/Todesdatum
77 Entlassungsuhrzeit/Todeszeitpunkt
78 Körpergewicht bei Entlassung
79 Kopfumfang bei Entlassung
80 Entlassung/Verlegung mit zusätzlichem Sauerstoffbedarf
81 Entlassungsgrund
82 Institutionskennzeichen des Krankenhauses
83 Obduktion
84 Todesursache
85 weitere (Entlassungs-)Diagnose(n)"

IV.

Die Änderungen treten am 1. Januar 2012 in Kraft.