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AzB - Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen *

Vom 19. November 2008
(BAnz. Nr. 195a vom 23.12.2008 S. 2)



1 Anwendungsbereich und Zielsetzung

Die "Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB)" legt gemäß dem "Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm" in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.10.2007 (BGBl. I S. 2550) [1] das Verfahren zur Berechnung der Lärmschutzbereiche fest. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der mit der "Anleitung zur Datenerfassung über den Flugbetrieb ( AzD)" eingeholten Daten über Art und Umfang des voraussehbaren Flugbetriebs des Flugplatzes. Diese Daten werden in der AzB als Datenerfassungssystem (DES) bezeichnet.

Die AzB ist für folgende Flugplatzarten anzuwenden:

  1. Verkehrsflughäfen mit Fluglinien- oder Pauschalflugreiseverkehr,
  2. Verkehrslandeplätze mit Fluglinien- oder Pauschalflugreiseverkehr und mit einem Verkehrsaufkommen von über 25.000 Bewegungen pro Jahr; hiervon sind ausschließlich der Ausbildung dienende Bewegungen mit Leichtflugzeugen ausgenommen,
  3. militärische Flugplätze, die dem Betrieb von Flugzeugen mit Strahltriebwerken zu dienen bestimmt sind,
  4. militärische Flugplätze, die dem Betrieb von Flugzeugen mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 20 t zu dienen bestimmt sind, mit einem Verkehrsaufkommen von über 25.000 Bewegungen pro Jahr; hiervon sind ausschließlich der Ausbildung dienende Bewegungen mit Leichtflugzeugen ausgenommen.

Darüber hinaus sollen gemäß § 4 Abs. 8 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm auch für andere als die vorstehend genannten Flugplätze Lärmschutzbereiche festgesetzt werden, wenn es der Schutz der Allgemeinheit erfordert. Auch hierfür ist die AzB zu verwenden.

2 Beschreibung des Berechnungsverfahrens

Das Verfahren ermöglicht die Berechnung von äquivalenten Dauerschallpegeln für den Tag und für die Nacht sowie des Häufigkeits-Maximalpegelkriteriums in der Umgebung eines Flugplatzes. In die Berechnung des Lärmschutzbereichs gehen insbesondere die Geräuschemissionsdaten der Luftfahrzeuge; die Zahl der Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten des Prognosejahres sowie die Verläufe der Ab- und Anflugstrecken und Platzrunden ein. Darüber hinaus werden die Flugstrecken der Hubschrauber und die Verläufe der Rollwege berücksichtigt.

Zur Berechnung der Lärmschutzbereiche wird ein Segmentierungsverfahren angewendet, das auf einer geeigneten Zerlegung der dreidimensionalen Flugbahn des Luftfahrzeugs in lineare Segmente basiert. Von jedem dieser Segmente trägt das Luftfahrzeug mit einem Beitrag Ei zur Schallexposition E an einem Immissionsort P bei. Das Segmentierungsverfahren ist in Abbildung 1 schematisch für den zweidimensionalen Fall dargestellt.

Abbildung 1: Prinzip der Segmentierung am Beispiel der Zerlegung eines kreisbogenförmigen Flugstreckensegments in zwei lineare Teilsegmente

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3 Ermittlung der Beurteilungsgrößen

3.1 Beurteilungsgrößen

Im Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm ist die getrennte Bestimmung von äquivalenten Dauerschallpegeln für den Tag und für die Nacht (LpAeq, Tag und LpAeq,Nacht) vorgesehen. Die äquivalenten Dauerschallpegel werden für einen beliebigen Punkt in der Umgebung eines Flugplatzes (Immissionsort) aus dem Schallexpositionspegel LpAE für jeden Vorbeiflug eines Luftfahrzeuges ermittelt. Dabei werden als Erhebungszeit die sechs verkehrsreichsten Monate des Prognosejahres (180 Tage) zu Grunde gelegt.

Die äquivalenten Dauerschallpegel für die Tages- und Nachtzeit ergeben sich aus einem unkorrigierten Wert (d. h. ohne Berücksichtigung der Flugbewegungsverteilung nach der Sigma-Regelung)

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für das Prognosejahr jeweils durch Hinzufügen eines Zuschlags als

LpAeq,Tag = L*pAeq,Tag + 3 ⋅ Kσ ,Leq,Tag dB (3)
LpAeq,Nacht = L*pAeq,Nacht + 3 ⋅ Kσ ,Leq,Nacht dB (4)

mit:

LpAeq,Tag A-bewerteter korrigierter äquivalenter Dauerschallpegel für den Tag (6.00 bis 22.00 Uhr)
LpAeq,Nacht A-bewerteter korrigierter äquivalenter Dauerschallpegel für die Nacht (22.00 bis 6.00 Uhr)
L*pAeq,Tag unkorrigierter Wert des äquivalenten Dauerschallpegels für den Tag (6.00 bis 22.00 Uhr)
L*pAeq,Nacht unkorrigierter Wert des äquivalenten Dauerschallpegels für die Nacht (22.00 bis 6.00 Uhr)
TE Erhebungszeit ins (TE = 1,5552 ⋅ 107 s, d. h. 180 Tage)
T0 Bezugszeit (T0 =1 s)
Tr Beurteilungszeit. Die AzB verwendet die Beurteilungszeiten von 6.00 bis 22.00 Uhr (Tag) und 22.00 bis 6.00 Uhr (Nacht).
Σ Summe über alle Flugbewegungen während der Erhebungszeit TE
NTag Flugbewegungen während der Beurteilungszeit Tr zwischen 6.00 und 22.00 Uhr
NNacht Flugbewegungen während der Beurteilungszeit Tr zwischen 22.00 und 6.00 Uhr
i hier: laufender Index des einzelnen Fluglärmereignisses
LpAE,i A-bewerteter Schallexpositionspegel, ermittelt aus der Geräuschemission des Luftfahrzeuges unter Berücksichtigung des Abstandes zur Flugbahn und der Schallausbreitungsverhältnisse
Kσ,Leq,Tag Zuschlag zur Berücksichtigung der zeitlich variierenden Nutzung der einzelnen Bahnrichtungen (Sigma-Regelung) für die Tageszeit
Kσ,Leq,Nacht Zuschlag zur Berücksichtigung der zeitlich variierenden Nutzung der einzelnen Bahnrichtungen (Sigma-Regelung) für die Nachtzeit

Anmerkung:

Die Definitionen des äquivalenten Dauerschallpegels nach Gl. (1) und Gl. (2) weichen von denjenigen nach der Anlage zu § 3 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm ab. Diese Abweichung ergibt sich zwingend aus der Art des verwendeten Berechnungsverfahrens, das auf einem Segmentierungsansatz beruht, der eine explizite Ausweisung der 10 dB-downtime t10 nur näherungsweise ermöglicht. Der Segmentierungsansatz wurde gewählt, weil er dem derzeitigen praktikablen Kenntnisstand bei der Berechnung von Fluglärm entspricht. Der Zusammenhang zwischen beiden Definitionen lässt sich durch die Relation

LpAE = LAmax + 10 ⋅ lg (t10 / 2) + Δt10 (5)

wiedergeben. Für Fluglärm verschwindet der Korrekturzuschlag Δt10 so dass die Definition nach Gl. (1) und Gl. (2) äquivalent zu derjenigen nach der Anlage zu § 3 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm ist.

Gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm werden zwei Tag-Schutzzonen und eine Nacht-Schutzzone in der Umgebung des Flugplatzes festgesetzt. Die Tag-Schutzzonen werden jeweils durch eine Kontur des äquivalenten Dauerschallpegels für die Tageszeit begrenzt. Die Nacht-Schutzzone beruht auf zwei Beurteilungskriterien und wird durch die Umhüllende einer Kontur des äquivalenten Dauerschallpegels und einer Häufigkeits-Maximalpegelkontur für die Nachtzeit begrenzt.

Das Häufigkeits-Maximalpegelkriterium ist im § 2 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm definiert. Dieses Kriterium basiert auf der Überschreitungshäufigkeit NAT(Lp,Schw) eines Schwellenwerts Lp,Schw des AS-bewerteten Maximalpegels LpAS,max:

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Dabei ist:

LpAS,max,i AS-bewerteter Maximalschalldruckpegel der iten Flugbewegung in der Beurteilungszeit TNacht
NNacht durchschnittliche Anzahl der innerhalb einer Nacht auftretenden Flugbewegungen

Das Kriterium NAT(NS* x Lp,Schw) ist verletzt, wenn NAT(Lp,Schw) den Wert NS* überschreitet. Das Gebiet, in dem das Kriterium verletzt ist, wird durch die Kurve NAT(Lp,Schw) = NS begrenzt. Gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm ist NS* = 6.

Um die zeitlich variierende Nutzung der einzelnen Bahnrichtungen bei der Berechnung zu berücksichtigen, wird anstelle der Überschreitungshäufigkeit NS*, die Überschreitungshäufigkeit NS = NS*+ 3 ⋅ Kσ ,NAT berechnet.

Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm sind die Häufigkeits-Maximalpegelkriterien auf Innenpegel bezogen. Der Pegelschwellenwert Lp,Schw ergibt sich aus diesen Innenpegeln unter Berücksichtigung eines Zuschlages von 15 dB ("gekipptes Fenster") nach der Anlage zu § 3 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm.

3.2 Überlagerungsverfahren

Das Gebiet, das von der Nacht-Schutzzone (NSz) eingeschlossen wird, bestimmt sich als die Umhüllende einer Kontur des äquivalenten Dauerschallpegels LpAeq,Nacht und einer Häufigkeits-Maximalpegelkontur NAT( Lp,Sch w) = NS. Aus den beiden Lärmkonturen wird die Nacht-Schutzzone als Hüllkurve nach folgendem Überlagerungsverfahren gebildet:

NSz := LpAeq,Nacht U NAT( Lp,Schw) = NS (7)

3.3 Berechnung des Zuschlags für die Streuung der Nutzungsanteile der jeweiligen Betriebsrichtungen ("Sigma-Regelung")

Im Idealfall kann eine Start- und Landebahn in zwei Betriebsrichtungen genutzt werden. Da in jeder Betriebsrichtung sowohl Starts als auch Landungen möglich sind, kann man einer Bahn maximal vier bahnbezogene Betriebsrichtungen zuordnen. In der Praxis kann die Anzahl der bahnbezogenen Betriebsrichtungen bedingt durch Betriebsbeschränkungen oder Nutzungskonzepte auch kleiner sein.

Wie in Abbildung 2 beispielhaft dargestellt, kann von der Start- und Landebahn 09/27 in Ost-Richtung (90°) oder in West-Richtung (270°) gestartet oder in diesen Richtungen gelandet werden. Es ergeben sich somit die vier ausgewiesenen bahnbezogenen Betriebsrichtungen Start 09, Landung 09, Start 27 und Landung 27.

Abbildung 2: Beispiel für bahnbezogene Betriebsrichtungen

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Die Verteilung der Flugbewegungen auf die verschiedenen bahnbezogenen Betriebsrichtungen hängt neben möglichen Flugbetriebsbeschränkungen vor allem von der Windrichtung ab. Daher variiert die Verteilung der Flugbewegungen auf die bahnbezogenen Betriebsrichtungen.

Bezogen auf die Ermittlung von Lärmkonturen für ein prognostiziertes Bezugsjahr heißt dies, dass man zwar für das Prognosejahr ein langjähriges Mittel der Bahnnutzungsverteilung zu Grunde legen kann, dass die auf dieser Basis ermittelte Lärmbelastung aber jährlichen Schwankungen unterliegt. Es werden deshalb auf der Grundlage einer statistischen Auswertung der langjährigen Verteilung der bahnbezogenen Betriebsrichtungen während der Beurteilungszeiten Tag und Nacht für jeden Immissionsort Zuschläge Kσ,Leq,Tag und Kσ,Leq,Nacht zum äquivalenten Dauerschallpegel und Kσ,NAT zur Überschreitungshäufigkeit ermittelt.

Dazu wird zunächst für einen Zeitraum von zehn Jahren die Verteilung der Flugbewegungen auf die verschiedenen bahnbezogenen Betriebsrichtungen innerhalb der Tages- und Nachtzeit bestimmt. Dabei werden die Nutzungsanteile über 12 Monate des jeweiligen Kalenderjahres gemittelt. Der Bewegungsanteil αi,j,Tr für die Bahnnutzungsrichtung i im Jahr j ergibt sich als

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mit:

ai,j,Tr Bahnnutzungsanteil der bahnbezogenen Betriebsrichtung i im Jahr j während der Beurteilungszeit Tr
Ni,j,Tr Anzahl der Flugbewegungen in der bahnbezogenen Betriebsrichtung i im Jahr j während der Beurteilungszeit Tr
Nj,Tr Gesamtzahl der Flugbewegungen im Jahr j während der Beurteilungszeit Tr
BB Anzahl der bahnbezogenen Betriebsrichtungen

Hierzu ist die in Tabelle 1 beispielhaft für den Tag dargestellte Matrix zu verwenden. Entsprechend ist für die Nachtperiode zu verfahren.

Tabelle 1: Matrix zur Auswertung der 10-jährigen Verteilung der bahnbezogenen Betriebsrichtungen (Beispiel für die Tagesperiode)

  Bewegungsanteil für die bahnbezogene Betriebsrichtung
hier: tags von 06.00 bis 22.00 Uhr
 
Jahr 1 2 3 4 ... BB Summe
Beispiel Start 09 Landung 09 Start 27 Landung 27      
1 α1,1 α2,1 α3,1 α4,1 ... αBB,1 1
2 α1,2 α2,2 α3,2 α4,2 ... αBB,2 1
3 α1,3 α2,3 α3,3 α4,3 ... αBB,3 1
4 α1,4 α2,4 α3,4 α4,4 ... αBB,4 1
5 α1,5 α2,5 α3,5 α4,5 ... αBB,5 1
6 α1,6 α2,6 α3,6 α4,6 ... αBB,6 1
7 α1,7 α2,7 α3,7 α4,7 ... αBB,7 1
8 α1,8 α2,8 α3,8 α4,8 ... αBB,8 1
9 α1,9 α2,9 α3,9 α4,9 ... αBB,9 1
10 α1,10 α2,10 α3,10 α4,10 ... αBB,10 1

Für das Prognosejahr werden die Bahnnutzungsanteile γi wie folgt bestimmt:

(9)

mit:

γi,Tr Bahnnutzungsanteil der bahnbezogenen Betriebsrichtung i im Prognosejahr während der Beurteilungszeit Tr
NP,Tr Gesamtzahl der Flugbewegungen im Prognosejahr während der Beurteilungszeit Tr
Ni,p,Tr Anzahl der Flugbewegungen in der bahnbezogenen Betriebsrichtung i im Prognosejahr während der Beurteilungszeit Tr
BB Anzahl der bahnbezogenen Betriebsrichtungen

Die Werte für αi,j,Tr sind dem Abschnitt 6 des DES zu entnehmen.

Zur Ermittlung der Zuschläge Kσ,Leq,Tag, Kσ,Leq,Nacht und Kσ,NAT wird zunächst das Prognosejahr betrachtet. Jede bahnbezogene Betriebsrichtung i liefert an einem Punkt P(x,y,HP) des Rechengitters in der Beurteilungszeit Tr einen Immissionsbeitrag LpAeq,Tr,i (x,y,Hp) bzw. einen Anteil NATi(LP,Schw;x,y,HP). Diese Beiträge werden wie folgt zu den unkorrigierten äquivalenten Dauerschallpegeln bzw. zur unkorrigierten Überschreitungshäufigkeit des Maximalpegels Lp,Schw summiert:

(10)
(11)
(12)

Anschließend werden für jedes Jahr j an jedem Punkt des Rechengitters die gewichteten Immissionsanteile LpAeq,Tag,i (x,y,HP), LpAeq,Nacht,i (x,y,Hp) und NATi(Lp,Schw; x,y,HP) zum unkorrigierten äquivalenten Dauerschallpegel für die Tages- und Nachtzeit wie folgt summiert:

(13)
(14)
(15)

Durch die Gewichtung mit dem Ausdruck αi,ji wird die Verteilung der bahnbezogenen Betriebsrichtungen für das Jahr j auf das Prognosejahr unter Einhaltung der Gesamtbewegungszahl abgebildet.

Aus diesen Werten werden die Mittelwerte

(16)
(17)
(18)

und die Standardabweichungen

(19)
(20)
(21)

bestimmt. Aus diesen Standardabweichungen ergeben sich die Zuschläge zu den unkorrigierten äquivalenten Dauerschallpegeln L*pAeq bzw. zur unkorrigierten Überschreitungshäufigkeit NS*.

Anmerkung 1:

Für Hubschrauberstrecken können keine bahnbezogenen Betriebsrichtungen ausgewiesen werden. In die Berechnung der Standardabweichung gehen deshalb die Flugbewegungen mit Hubschraubern ungewichtet ein.

Anmerkung 2:

Für Luft/Boden-Schießplätze lassen sich keine bahnbezogenen Betriebsrichtungen angeben. In die Berechnung der Standardabweichung gehen deshalb die Flugbewegungen an Luft/Boden-Schießplätzen ungewichtet ein.

3.4 Berechnung des Zuschlags für die Streuung der Nutzungsanteile der jeweiligen Betriebsrichtungen bei nicht vollständiger Datenlage

Die Berechnung der Standardabweichung soll grundsätzlich auf der Basis einer Analyse der tatsächlichen Bahnnutzungsverteilung der letzten zehn Jahre erfolgen. Sofern für diesen Zeitraum keine vollständigen Angaben vorliegen, ist die Analyse mindestens für sechs Jahre durchzuführen. In diesem Fall sind die Mittelwerte und die Standardabweichungen in Gleichungen (16) bis (21) nicht mit dem Wert 10, sondern mit der Anzahl n der in die Analyse eingehenden Jahre zu bilden. Die hieraus berechneten Standardabweichungen Kσ (n) sind dann mit einem Korrekturfaktor ε zu multiplizieren, der sich aus Tabelle 2 ergibt:

Kσ(10 Jahre) = ε ⋅ Kσ(n Jahre) (22)

Tabelle 2: Korrekturfaktor ε für die Standardabweichung

n ε
6 Jahre 1,07
7 Jahre 1,05
8 Jahre 1,03
9 Jahre 1,02

Sofern nur statistischen Daten über die langjährige Bahnnutzungsverteilung für weniger als sechs Jahre vorliegen, entscheidet die zuständige Behörde über die Art der Bestimmung der Zuschläge zur Berücksichtigung der zeitlich variierenden Nutzung der einzelnen Bahnrichtungen.

Im Fall der Anlegung eines Flugplatzes oder des Neubaus einzelner Bahnen können keine entsprechenden statistischen Daten herangezogen werden. Hier sind diese Werte auf der Grundlage von Daten über die örtliche Windrichtungsverteilung oder auf der Basis von Daten vergleichbarer Flugplätze abzuschätzen.

4 Bezugssystem

4.1 Koordinatensystem

Die für die Fluglärmberechnung zu verwendenden Bezugspunkte und Bahnrichtungen beziehen sich auf folgendes Koordinatensystem: UTM-Abbildung, entsprechend Lage des Flugplatzes in Zone 32 oder 33 (Mittelmeridian 9° oder 15°), Ellipsoid GRS80, Datum ETRS89 oder WGS84.

4.2 Streckenkoordinaten

Längen auf den Flugstrecken werden durch die Bogenlängen σund σ" (Streckenkoordinaten) ausgedrückt.

Die Bogenlänge σ wird bei Flugstrecken, die von einer Start- und Landebahn ausgehen, vom Bahnbezugspunkt PB, bei Flugmanövern an Luft/Boden-Schießplätzen vom Anfangspunkt des Flugmanövers und bei Hubschrauberstrecken von der Hubschrauberstart- und -landestelle aus gezählt. Die Bogenlänge σ wird unabhängig von der Flugrichtung in der vom Flugplatz wegführenden Richtung positiv gezählt. σ dient zur Beschreibung streckenspezifischer Kenngrößen.

Die Bogenlänge σ" wird vom Luftfahrzeugklassen-Bezugspunkt PF aus unabhängig von der Flugrichtung in der vom Flugplatz wegführenden Richtung positiv gezählt. σ" dient zur Beschreibung luftfahrzeugklassenspezifischer Kenngrößen. Zwischen den Bogenlängen σund σ" besteht die Transformationsgleichung σ" = σ- σo.

σo ist der Wert der Bogenlänge σam Luftfahrzeugklassen-Bezugspunkt PF. Bei Flugstrecken, die von einer Start- und Landebahn ausgehen, ergeben sich die Zahlenwerte für σ o aus dem DES. Bei Hubschrauberstrecken ist σo = 0.

Die Lage eines Punktes P wird in Streckenkoordinaten durch ein Koordinatenpaar (σ, p) bzw. (σ", p) definiert. Die p-Koordinatenachse steht senkrecht auf der Flugstrecke, wobei die p-Koordinate in Richtung zunehmender Bogenlänge gesehen nach rechts positiv gezählt wird. Abbildung 3 stellt das Streckenkoordinatensystem für eine Ab- und eine Anflugstrecke schematisch dar.

Abbildung 3: Verwendetes Streckenkoordinatensystem

5 Luftfahrzeugklassen

5.1 Klassifizierung

Für die Berechnung wird von standardisierten Luftfahrzeuggruppen ausgegangen, denen jeweils mindestens ein Datensatz (Luftfahrzeugklasse) für Start (S) oder Landung (L) zugeordnet ist (Tabelle 3). Eine Luftfahrzeugklasse besitzt einheitliche akustische und flugbetriebliche Eigenschaften für Start oder Landung.

Die Daten für die Luftfahrzeugklassen werden - soweit möglich - flugplatzunabhängig festgesetzt.

Tabelle 3: Aufteilung der Luftfahrzeuggruppen in Luftfahrzeugklassen

Luftfahrzeuggruppe Betriebsbedingung Luftfahrzeugklasse
P 1.0 Abflug P 1.0 - S
P 1.0 Anflug P 1.0 - L
P 1.1 Abflug P 1.1 - S
P 1.1 Anflug P 1.1 - L
P 1.2 Abflug P 1.2 - S
P 1.2 Anflug P 1.2 - L
P 1.3 Abflug P 1.3 - S
P 1.3 Anflug P 1.3 - L
P 1.4 Abflug P 1.4 - S
P 1.4 Anflug P 1.4 - L
P 2.1 Abflug P 2.1 - S
P 2.1 Anflug P 2.1 - L
P 2.2 Abflug P 2.2 - S
P2.2 Anflug P2.2-L
S 1.0 Abflug S 1.0 - S
S 1.0 Anflug S 1.0 - L
S 1.1 Abflug S 1.1 - S
S 1.1 Anflug S 1.1 - L
S 1.2 Abflug S 1.2 - S
S 1.2 Anflug S 1.2 - L
S 1.3 Abflug S 1.3 - S
S 1.3 Anflug S 1.3 - L
S 2 Abflug S 2-S
S 2 Anflug S 2- L
S 3.1 Abflug, Auslastung a S 3.1 a) - S
S 3.1 Abflug, Auslastung b S 3.1 b) - S
S 3.1 Anflug S 3.1 a/b) - L
S 3.2 Abflug, Auslastung a S 3.2 a) - S
S 3.2 Abflug, Auslastung b S 3.2 b) - S
S 3.2 Anflug S 3.2 a/b) - L
S 4 Abflug S 4- S
S 4 Anflug S 4-L
S 5.1 Abflug S 5.1 - S
S 5.1 Anflug S 5.1 - L
S 5.2 Abflug S 5.2-S
S 5.2 Anflug S 5.2-L
S 5.3 Abflug S 5.3 - S
S 5.3 Anflug S 5.3 - L
S 6.1 Abflug S 6.1 - S
S 6.1 Anflug S 6.1 - L
S 6.2 Abflug, Auslastung a S 6.2 a) - S
S 6.2 Abflug, Auslastung b S 6.2 b) - S
S 6.2 Anflug S 6.2 a/b) - L
S 6.3 Abflug S 6.3 - S
S 6.3 Anflug S 6.3 - L
S 7 Abflug, Auslastung a S 7 a) - S
S 7 Abflug, Auslastung b S 7 b) - S
S 7 Anflug S 7 a/b) - L
S 8 Abflug, Auslastung a S 8 a) - S
S 8 Abflug, Auslastung b S 8 b) - S
S 8 Anflug S 8 a/b) - L
P-MIL 1 Abflug P-MIL 1 - S
P-MIL 1 Anflug P-MIL 1 - L
P-M1 L 2 Abflug P-MIL 2 - S
P-MIL 2 Anflug P-MIL 2 - L
S-MIL 1 Abflug S-MIL 1 - S
S-MIL 1 Anflug S-MIL 1 - L
S-MIL 2 Abflug S-MIL 2- S
S-MIL 2 Anflug S-MIL 2 - L
S-MIL 3 Abflug S-MIL 3- S
S-MIL 3 Anflug S-MIL 3 - L
S-MIL 4 Abflug S-MIL 4- S
S-MIL 4 Anflug S-MIL 4 - L
S-MIL 5 Abflug S-MIL 5- S
S-MIL 5 Anflug S-MIL 5- L
S-MIL 6 Abflug S-MIL 6 - S
S-MIL 6 Anflug S-MIL 6 - L
H 1.0 Abflug H 1.0-S
H 1.0 Anflug H 1.0 - L
H 1.1 Abflug H 1.1 - S
H 1.1 Anflug H 1.1 - L
H 1.2 Abflug H 1.2 - S
H 1.2 Anflug H 1.2 - L
H 2.1 Abflug H 2.1 - S
H 2.1 Anflug H 2.1 - L
H 2.2 Abflug H 2.2 - S
H 2.2 Anflug H 2.2 - L

5.2 Fortschreibung der Luftfahrzeugklassen

Die Luftfahrzeugklassen haben große Bedeutung für die Berechnung der Lärmschutzbereiche. Eine Überprüfung sollte insbesondere durchgeführt werden, wenn

  1. die letzte Überprüfung zehn Jahre zurück liegt und
  2. besondere fachliche Erkenntnisse oder Entwicklungen im Luftverkehr (z.B. die Einführung neuer Luftfahrzeugmuster in größerem Umfang) eine Überarbeitung der Luftfahrzeugklassen erforderlich erscheinen lassen.

Soweit es sich als notwendig erweist, sollen die bestehenden Luftfahrzeugklassen modifiziert oder ergänzt werden.

5.3 Kenngrößen der Luftfahrzeugklassen

Für jede Luftfahrzeugklasse ist ein Satz von akustischen und flugbetrieblichen Kenngrößen definiert, die bei der Berechnung verwendet werden (Tabelle 4). Die Kenngrößen der Luftfahrzeugklassen sind - zusammengefasst zu standardisierten Datensätzen auf Datenblättern dargestellt (s. Anhang).

Tabelle 4: Übersicht über die Kenngrößen der Luftfahrzeugklassen und die zugehörigen Datensätze

Kenngröße Formelzeichen Datensatz Nr.
Oktavpegel für die Bezugsentfernung s = son On (1)
Richtungsfaktor Rn{a1, a2, a3} (2)
Luftfahrzeugklassen-Bezugspunkt PF (3)
Zusatzpegel Z(σ") (4)
Fluggeschwindigkeit V(σ") (5)
Flughöhe über Abhebe-/Aufsetzpunkt H(σ") (6)
Quellhöhe hQ (7)
Standardabweichung (8)
Verzögerungsstrecke (nur bei Anflug) SV (9)

5.3.1 Oktavpegel On

Das Schallspektrum der einzelnen Luftfahrzeugklassen wird durch die Oktavpegel On bei einer Bezugsentfernung son beschrieben. Der Index n bezeichnet die Oktavmittenfrequenzen (Tabelle 5).

Tabelle 5: Oktavmittenfrequenzen

n 1 2 3 4 5 6 7 8
Oktavmittenfrequenz [Hz] 63 125 250 500 1000 2000 4000 8000

5.3.2 Richtungsfaktor Rn

Der Richtungsfaktor Rn beschreibt in vereinfachender Weise die zweidimensionale Richtcharakteristik der Schallabstrahlung des Luftfahrzeugs. Er ist ein Tripel von ganzen Zahlen {a1, a2, a3}. Diese Zahlen stellen die Koeffizienten einer Reihenentwicklung im Kosinus des Abstrahlwinkels dar.

5.3.3 Luftfahrzeugklassen-Bezugspunkt PF

Der Luftfahrzeugklassen-Bezugspunkt PF bildet den Ursprung des Streckenkoordinatensystems σ". PF ist bei Abflügen der Startpunkt, bei Anflügen die Landeschwelle und bei Hubschraubern die Hubschrauberstart- und -landestelle.

5.3.4 Zusatzpegel Z(σ")

Der Zusatzpegel Z dient zur Modellierung von Änderungen in der Triebwerksleistung während des Fluges, um Änderungen in der Emissionscharakteristik bei der Berechnung zu berücksichtigen.

5.3.5 Fluggeschwindigkeit V(σ")

Die Fluggeschwindigkeit V ist der Betrag des Geschwindigkeitsvektors am aktuellen, durch die Streckenkoordinate σ" beschriebenen Flugbahnpunkt. Der Geschwindigkeitsvektor weist in Richtung der aktuellen Flugbahn. Die Fluggeschwindigkeit wird zur Berechnung des Pegels der längenbezogenen Schallleistungsexposition LWE,n benötigt.

5.3.6 Flughöhe H(σ")

H(σ") ist für Abflüge die Flughöhe über dem Abhebepunkt und für Anflüge die Flughöhe über dem Aufsetzpunkt. Durch die stückweise lineare Funktion H(σ") wird der vertikale Verlauf der Flugbahn als eine Folge von Flugprofilsegmenten beschrieben.

5.3.7 Quellhöhe hQ

Das Luftfahrzeug wird als Punktschallquelle angenommen. Die Quellhöhe hQ ist der Abstand von der Start- und Landebahn bis zur Triebwerksmitte, wenn sich das Luftfahrzeug am Boden befindet. Da in einer Luftfahrzeuggruppe die Triebwerke in unterschiedlicher Höhe an den Luftfahrzeugen angebracht sind, wird eine durchschnittliche Quellhöhe verwendet.

5.3.8 Standardabweichung Qσ

Bei den aus den Datenblättern abzuleitenden AS-bewerteten Maximalschalldruckpegeln der jeweiligen Luftfahrzeugklasse handelt es sich um Klassenmittelwerte. Die Streuung der Pegel wird durch die Standardabweichung Qσ beschrieben.

5.3.9 Verzögerungsstrecke SV

Die Verzögerungsstrecke SV ist diejenige Strecke, die das Luftfahrzeug nach dem Aufsetzen benötigt, um auf die für ein Verlassen der Landebahn über die Abrollbahn geeignete Rollgeschwindigkeit zu verzögern.

5.4 Daten der Luftfahrzeugklassen

Durch die Datensätze (4), (5) und (6) werden der Zusatzpegel Z, die Fluggeschwindigkeit V und die Flughöhe H als stückweise lineare Funktion der Bogenlänge σ" erklärt. Die Zahlenwerte in der Spalte σ" definieren die Knickstellen dieser Funktionen. Die Werte, welche die Funktionen an einer Knickstelle annehmen, sind in der betreffenden Zeile angegeben. Ein Strich in einer solchen Zeile bedeutet, dass diese Stelle für die betreffenden Funktionen nicht Knickstelle ist. Zwischen zwei benachbarten Knickstellen haben die Funktionen einen konstanten Anstieg. Für Werte der Bogenlänge σ", die kleiner sind als der in der ersten Zeile stehende Wert für σ", sind die Funktionen konstant und haben die in der ersten Zeile stehenden Werte. Für Werte der Bogenlänge σ", die größer sind als der letzte Zahlenwert in der Spalte σ", sind die Anstiege der drei Funktionen in der letzten Zeile der Tabelle des Datenblatts angegeben.

Die Datenblätter der Luftfahrzeugklassen sind im Anhang der AzB zusammengestellt.

6 Flugstrecken

6.1 Begriffsbestimmung

Flugstrecken im Sinne der AzB sind Abflugstrecken, Anflugstrecken, Platzrunden, Hubschrauberstrecken und Rollwege sowie Flugmanöver an Luft/Boden-Schießplätzen.

Die Flugstrecken sind im DES im Streckenkoordinatensystem σbeschrieben und setzen sich aus einzelnen Abschnitten zusammen. Ein Abschnitt einer Flugstrecke besteht entweder aus einem Geradenstück oder aus einem Kreisbogen.

6.2 Kenngrößen der Flugstrecken

6.2.1 Flugstreckenbezugspunkt

Als Bezugspunkt der Flugstrecke im Streckenkoordinatensystem 6 gilt:

6.2.2 Flugkorridorbreite b(σ)

Zur Berücksichtigung der seitlichen Abweichung der Flüge von der festgesetzten Flugstrecke wird jeder Flugstrecke ein Flugkorridor mit einer Korridorbreite b(σ) zugeordnet. Die Korridorbreite b(σ) wird als stückweise lineare Funktion von σfestgesetzt und ist im DES angegeben. Die im DES durch eine Folge von Geraden und Kreisbögen beschriebene "Soll-Flugstrecke" stellt die Mittellinie des Flugkorridors dar.

Die Verteilung der Flugbahnen im Flugkorridor der Flugstrecke wird durch die Verteilungsfunktion

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beschrieben. Dabei ist p die Längenkoordinate auf der Normalen zur Flugstrecke. Die normierte Längenkoordinate η nimmt innerhalb des Korridors Werte zwischen -1/2 und +1/2 an.

Die Verteilung der Flugbewegungen über den Flugkorridor wird durch eine Aufteilung des Korridors in eine ungerade Anzahl von gleich breiten Teilkorridoren realisiert. Abbildung 4 zeigt dies am Beispiel einer Zerlegung in drei Teilkorridore.

Die Mittellinie eines Teilkorridors wird als Flugweg bezeichnet. Die Flugwege und die zugehörigen Teilkorridore werden ausgehend von der Flugstrecke nach außen fortlaufend nummeriert: Die Flugstrecke als Korridormittellinie bekommt die laufende Nummer 1, die links zur Richtung der Flugstrecke liegenden Flugwege erhalten gradzahlige, die rechts davon liegenden Flugwege ungradzahlige Nummern.

Bei Berechnungen gemäß der AzB sind 15 Teilkorridore zu Grunde zu legen.

Abbildung 4: Beschreibung eines Flugkorridors durch Teilkorridore und Flugwege (beispielhaft für eine Zerlegung in drei Teilkorridore)

Der Anteil der Vorbeiflüge von Luftfahrzeugen auf einem Flugweg (also innerhalb eines Teilkorridors) an der Anzahl der auf der Flugstrecke verkehrenden Luftfahrzeuge ergibt sich durch Integration der Verteilungsfunktion v(η) über den Teilkorridor. Tabelle 6 zeigt diese Anteile für die vorgesehene Zerlegung in 15 Teilkorridore.

Flugweg Nr. η-Koordinate des Flugwegs Anteil an Flugbewegungen [%]
1 0,000 12,48
2/3 -/+0,067 12,02
4/5 -/+0,133 10,76
6/7 -/+ 0,200 8,80
8/9 -/+0,267 6,39
10/11 -/+ 0,333 3,87

Tabelle 6: Parameter für die Zerlegung eines Flugkorridors in 15 Teilkorridore

Flugweg Nr. A-Koordinate des Flugwegs Anteil an Flugbewegungen [%]
12 / 13 -/+ 0,400 1,65
14 / 15 -/+ 0,467 0,27

Jedem Flugweg sind aufgrund der unterschiedlichen Flugleistungsdaten der zu berücksichtigenden Luftfahrzeugklassen in der Regel mehrere Flugbahnen zugeordnet, die sich voneinander durch unterschiedliche Zusatzpegel Z, Fluggeschwindigkeiten V und Flughöhen H unterscheiden. Diese Werte werden punktweise den einzelnen Flugwegen zugeordnet.

Zur Festlegung dieser Eigenschaften ist die Bogenlänge der Flugstrecke an der Position des Normalenfußpunktes F maßgeblich, d. h. längs der Koordinate p werden die Flugleistungsdaten jeder Luftfahrzeuggruppe als konstant angenommen:

Z (σ", p) = const. = Z (σ", p = 0)

V (σ", p) = const. = V (σ", p = 0)

H (σ", p) = const. = H (σ", p = 0)

(24)

Im Gegensatz zur Flugstrecke besitzen die zugeordneten Flugwege kein eigenes Streckenkoordinatensystem (σ", p) bzw. (σ", p).

6.2.3 Flughöhe HDES(σ)

Bei Anflügen, bei Platzrunden und bei Flugstrecken an militärischen Flugplätzen ist die Flughöhe im Allgemeinen streckenabhängig. Die Flughöhe HDES(σ) ist im DES angegeben und hat Priorität gegenüber den Angaben des Datensatzes (σ) in den Datenblättern der Luftfahrzeugklassen. Zwischen den Knickpunkten des Höhenprofils ist der Verlauf linear.

Zwischen der Flughöhe H(σ") und der Flughöhe HDES(σ) besteht die Beziehung

HDES(σ) = H(σ") = H(σ - σ0) (25)

6.3 Flugstreckenarten

6.3.1 Abflugstrecken

Der Verlauf der Abflugstrecken ist im DES beschrieben. Die Flugkorridorbreite b(σ) ergibt sich als stückweise lineare Funktion aus dem DES. Sie beginnt am Abhebepunkt, der luftfahrzeugklassenspezifisch festgelegt ist. Jeder Abflugstrecke ist im DES ein Abflug-Rollweg zugeordnet. Bei gleicher Abstellfläche und gleichem Startabrollpunkt kann eine Bündelung der Rollbewegungen vorgenommen werden.

6.3.2 Anflugstrecken

Anflugstrecken werden im DES entgegen der Anflugrichtung beschrieben. Zur Berücksichtigung der Lärmemission der Luftfahrzeuge beim Rollen auf den Flugbetriebsflächen ist ein nahtloser Übergang bei der Modellierung des fliegenden Verkehrs und des Rollverkehrs notwendig. Das bedeutet, dass einer im Luftfahrthandbuch beschriebenen (realen) Anflugstrecke mehrere (modellierte) Anflugstrecken in der AzB zugeordnet werden müssen. Diese Flugstrecken unterscheiden sich nur durch die Lage des Abrollpunktes. Im DES wird daher jeder Anflugstrecke ein Anflug-Rollweg zugeordnet.

Bei der Zuordnung von Flugbewegungen zu den Anflugstrecken ist darauf zu achten, dass die Differenz zwischen dem im Datenblatt einer Luftfahrzeugklasse ausgewiesenem Aufsetzpunkt und dem Abrollpunkt nicht kleiner ist als die im Datenblatt angegebene Verzögerungsstrecke SV (Abbildung 5). Die Teilstrecke nach dem Ende der Verzögerungsstrecke Sv bis zum Erreichen des Abrollpunktes ist Bestandteil des Rollwegs (Nr. 2.2.4 AzD). Dafür gelten die Werte der Tabelle B.

Abbildung 5: Zusammenhang zwischen Aufsetzpunkt, Abrollpunkt und Verzögerungsstrecke

6.3.3 Platzrunden

Platzrunden werden in Abflug-, Horizontalflug- und Anflugteil gegliedert. Für den Abflug- und den Anflugteil gelten grundsätzlich die Luftfahrzeugklassendaten der AzB. Dabei wird für die Luftfahrzeuggruppen S 3.1, S 3.2, S 6.2, S 7 und S 8 die Auslastung a zugrunde gelegt. Für den Horizontalflugteil werden die Oktavpegel und Richtungsfaktoren des Anfluges in Verbindung mit einem Zusatzpegel Z (Tabelle 7) verwendet.

Tabelle 7 : Zusatzpegel Z für den Horizontalflugteil bei Platzrunden

Luftfahrzeuggruppe Zusatzpegel Z
[dB]
P 1.0 6
P 1.1 4
P 1.2 2
P 1.3 2
P 1.4 2
P 2.1 5
P 2.2 5
S 1.0 5
S 1.1 5
S 1.2 5
S 1.3 5
S 2 5
S 3.1 3
S 3.2 3
S 4 3
S 5.1 3
S 5.2 3
S 5.3 3
S 6.1 3
S 6.2 3
S 6.3 3
S 7 3
S 8 3
P-MIL 1 2
P-MIL 2 5
S-MIL 1 3
S-MIL 2 6
S-MIL 3 6
S-MIL 4 - 6
S-MIL 5 6
S-MIL 6 6
H 1.0 0
H 1.1 0
H 1.2 0
H 2.1 0
H 2.2 0

Im Einzelnen gilt Folgendes:

Bei der Berechnung gelten

  1. für alle Propellerflugzeuge (Luftfahrzeuggruppen: P 1.0, P 1.1, P 1.2, P 1.3, P 1.4, P 2.1, P 2.2, P-MIL 1, P-MIL 2) und Hubschrauber von dem Punkt 1000 m hinter dem Ende des Horizontalfluges,
  2. für alle zivilen Strahlflugzeuge (Luftfahrzeuggruppen: S 1.0 bis S 8) von dem Punkt 7400 m vor der Landeschwelle

bis zum Ende der Landebahn die Daten V(σ") und Z(σ") der Anflugdatensätze.

Im Übergangsabschnitt zwischen dem Ende des Horizontalflugteils und den unter a) und b) angegebenen Punkten gehen die Daten V(σ") und Z(σ") des Horizontalflugteils linear in die Werte der Anflugdatensätze über.

Bei der Berechnung der, Lärmschutzbereiche an militärischen Flugplätzen gelten von dem Punkt an, der - in Flugrichtung gesehen - 500 m hinter dem Beginn des Anflugteils liegt, die Daten V(σ") und H(σ") der Anflugdatensätze.

Von dem Punkt 500 m vor bis zum Punkt 500 m hinter dem Beginn des Anflugteils gehen die Daten V(σ") und Z(σ") des Horizontalflugteils linear in die Werte der Anflugdatensätze über.

6.3.4 Flugmanöver an Luft/Boden-Schießplätzen

Die Ausführungen im Abschnitt 6.3.3 gelten entsprechend für Flugmanöver an Luft/Boden-Schießplätzen. Dabei sind die im DES angegebenen Werte für die Fluggeschwindigkeit V und den Zusatzpegel Z zu beachten.

6.3.5 Hubschrauberstrecken

Hubschrauberstrecken sind Abflugstrecken, Anflugstrecken und Platzrunden von Hubschraubern (Luftfahrzeuggruppen: H 1.0 bis H 2.2). Der Verlauf der Hubschrauberstrecken ergibt sich aus dem DES. In die Beschreibung der Ab- oder Anflugstrecken geht auch der Verlauf des Rollschwebens von Hubschraubern auf den Flugbetriebsflächen des Flugplatzes (hovertaxiing) ein.

6.3.6 Rollwege

Der Rollverkehr auf den Flugbetriebsflächen erfolgt in der Praxis

  1. für zum Start rollende Flugzeuge von der Abstellposition zum Startpunkt (Taxi-Out) und
  2. für gelandete Flugzeuge vom Abrollpunkt zur Abstellposition (Taxi-In).

Im Gegensatz dazu werden in der AzB alle Rollwege von Flugzeugen jeweils ausgehend vom Startpunkt oder Abrollpunkt beschrieben (Abbildung 6), da dort der Ursprung des Streckenkoordinatensystems 6 liegt.

Abbildung 6: Streckenkoordinaten von Abflug- und Anflug-Rollwegen

  1. Abflug-Rollweg 1 Draufsicht auf die Bezugsebene
  2. Anflug-Rollweg / Draufsicht auf die Bezugsebene

Sowohl bei Zu- als auch bei Abrollvorgängen mit Flugzeugen werden für die jeweiligen Luftfahrzeuggruppen die Oktavpegel On und Richtungsfaktoren Rn der Anflugdatensätze verwendet. Die Werte für den Zusatzpegel Z und die Geschwindigkeit V bleiben längs des Rollwegs konstant. Sie entsprechen denjenigen Werten, die in den Anflugdatenblättern nach Durchlaufen der Verzögerungsstrecke ausgewiesen sind (Tabelle 8). Die Flughöhe H ist Null gesetzt.

Tabelle 8 : Zusatzpegel Z und Geschwindigkeit V für Rollvorgänge mit Flugzeugen

Luftfahrzeuggruppe Z

[dB]

V

[m/s]

P 1.0 -10 10
P 1.1 -10 10
P 1.2 -10 10
P 1.3 -10 10
P 1.4 -10 15
P 2.1 -10 15
P 2.2 -10 15
S 1.0 -10 15
S 1.1 -10 15
S 1.2 -10 15
S 1.3 -10 15
S 2 -10 15
S 3.1 -10 15
S 3.2 -10 15
S 4 -10 15
S 5.1 -10 15
S 5.2 -10 15
S 5.3 -10 15
S 6.1 -10 15
S 6.2 -10 15
S 6.3 -10 15
S 7 -10 15
S 8 -10 15
P-MIL 1 -10 15
P-MIL 2 -10 15
S-MIL 1 -10 15
S-MIL 2 -10 15
S-MIL 3 -10 15
S-MIL 4 -10 15
S-MIL 5 -10 15
S-MIL 6 -10 15

7 Berechnung der Immissionswerte an Einzelpunkten

7.1 Modell der Linienschallquelle

Das der AzB zu Grunde liegende Modell geht von der Annahme einer bewegten Punktschallquelle aus, für die an jedem Punkt der Flugbahn die Schallleistung, die Geschwindigkeit sowie die Abstrahlcharakteristik bekannt sind. Die bewegte Punktschallquelle wird hier durch eine Linienschallquelle nachgebildet, die für die Berechnung der benötigten Immissionskenngrößen verwendet wird. Die einzelnen sich bewegenden Schallquellen repräsentieren die Luftfahrzeugklassen der AzB.

Zur !Ermittlung der äquivalenten Dauerschallpegel sowie des Häufigkeits-Maximalpegelkriteriums an einem Immissionsort müssen die Beiträge aller im DES angegebenen Luftfahrzeugklassen in Form des Schallleistungsexpositionspegels LpAE und des Maximalschalldruckpegels LpAS,max bestimmt werden.

7.1.1 Segmentierung der Flugbahn

Um das Modell der Linienschallquelle anwenden zu können, ist es zunächst notwendig, die dreidimensionale Flugbahn des betrachteten Luftfahrzeugs in geeigneter Form in eine Reihe von geradlinigen Segmenten zu zerlegen. Wie dies zu geschehen hat, ist in Abbildung 7 schematisch dargestellt.

Die dreidimensionale Flugbahn wird durch ihren Verlauf in der Horizontalebene sowie durch ein vertikales Flughöhenprofil (repräsentiert durch den Datensatz H(σ")) beschrieben. Diese Flugbahn wird in drei Schritten zerlegt:

  1. Der erste Schritt der Segmentierung ist die Zerlegung der Flugstrecke. Bei der Berechnung werden alle im DES beschriebenen Flugstrecken berücksichtigt. Jede dieser Flugstrecken ist durch eine Folge von Abschnitten (Geraden, Kreisbögen) dargestellt. Kreisbögen mit Radius R und der Richtungsänderung ξ werden in n1 Segmente mit konstanter Richtungsänderung Δξ unterteilt:

    Δξ = ξ / n1 mit n1 = ξ / 15°

    Bei der Division wird n1 ganzzahlig aufgerundet. Falls die aus dieser Unterteilung resultierende Bogenlänge des Segments größer als 100 m ist, wird in n2 Segmente nach

    Δξ= ξ/ n2 mit n2 = ξ⋅ π⋅ R / 100 m ⋅180°

    unterteilt. Auch n2 wird bei der Division ganzzahlig aufgerundet. Auf der Grundlage dieser Zerlegung wird der Kreisbogen durch eine Folge von Sekanten beschrieben. Dadurch ergibt sich der gesamte Flugstreckenverlauf als eine Folge von geradlinigen Streckenteilabschnitten (Abbildung 7).

  2. Die den jeweiligen Luftfahrzeugklassen zugeordneten Vertikalprofile (Höhenprofile) stellen ebenfalls eine Folge von linearen Teilstücken dar, die als Profilsegmente bezeichnet werden. Art und Länge der Profilsegmente ergeben sich aus den Datenblättern der Luftfahrzeugklassen (s. Anhang). Im zweiten Schritt wird nun die segmentierte Flugstrecke mit dem Höhenprofil verschnitten. Daraus resultiert eine Folge von Flugbahnsegmenten.
  3. Im dritten Schritt werden aus den Flugbahnsegmenten durch Belegung mit luftfahrzeugklassenspezifischen Emissionen Flugbahnteilsegmente generiert. Dazu werden die Pegeldifferenzen δLE der längenbezogenen Schallleistungsexposition LWAE" ( Abschnitt 7.1.1) und δL der Schallleistungspegel LWA (Abschnitt 7.4.1) zwischen Anfang und Ende des Flugbahnsegmentes gebildet und ganzzahlig aufgerundet. Aus diesen beiden Werten wird das Maximum δZ = max (δLE, δL) bestimmt. Anschließend erfolgt eine Unterteilung in δZ gleich lange Flugbahnteilsegmente, so dass die Pegel der längenbezogenen Schallleistungsexposition LWAE" bzw. die A-bewerteten Schallleistungspegel LWA aufeinander folgender Flugbahnteilsegmente sich in keinem Fall um mehr als 1 dB unterscheiden. Die Flugbahnteilsegmente gehen dann als Schallquellen in die Berechnung ein.

Abbildung 7: Prinzip des Segmentierungsverfahrens

σ" ist die Bogenlänge der Flugstrecke, ΔLWAE" ist Differenz des längenbezogenen Schallleistungsexpositionspegels, ΔLWA diejenige des A-bewerteten Schallleistungspegels zwischen zwei Flugbahnteilsegmenten

Bei Vorhandensein eines Flugkorridors werden der Flugstrecke in Abhängigkeit von der Korridorbreite äquidistant verlaufende Flugwege zugeordnet (Abbildung 4). Für Kreisbögen mit nicht konstanter Korridorbreite entsprechen die zugeordneten Flugwegabschnitte daher Teilbögen einer archimedischen Spirale. Die durch Zerlegung des Flugwegabschnittes erzeugten Segmente ergeben sich aus den Schnittpunkten der durch den Kreismittelpunkt und die Enden der Streckenabschnitte des Flugweges 1 gehenden Geraden mit den jeweiligen spiralförmigen Flugwegabschnitten. Die Flugwege liegen damit ebenfalls in segmentierter Form vor. Anschließend werden die Flugbahnteilsegmente von der Flugstrecke (Flugweg 1) auf die jeweiligen Flugwege abgebildet, so dass jeder Flugweg in die gleiche Anzahl von Flugbahnteilsegmenten zerlegt wird. Die Werte der Kenngrößen Z, V und H an den Enden der jeweiligen Flugbahnteilsegmente sind für alle Flugwege gleich.

7.1.2 Generierung von Teilstücken

Beträgt die Länge eines Flugbahnteilsegmentes mehr als 1/10 des kürzesten Abstandes r0 eines Immissionsortes P zum Flugbahnteilsegment, so muss dieses Segment in Teilstücke unterteilt werden (Abbildung 8). Für den Fall r0 < 10 m wird r0 = 10 m gesetzt.

Die Teilung erfolgt ausgehend vom Punkt Q0 auf der Basis des kürzesten Abstandes r0 zum Flugbahnteilsegment durch sukzessive Bildung von Teilstücken, die der Bedingung

li / ri =0,1 (26)

genügen müssen. Dabei sind drei Fälle zu unterscheiden:

  1. Flugbahnteilsegment und Immissionsort P liegen in einer Ebene und es kann ein Lot mit dem Fußpunkt Q0 von P auf das Segment gefällt werden. In diesem Fall erfolgt die Teilstückbildung ausgehend vom Punkt Q0 symmetrisch in Richtung auf die Segmentenden (symmetrische Teilstückbildung). Der Punkt Q0 liegt in der Regel in der Mitte des Teilstückes mit der Länge l0.
  2. Flugbahnteilsegment und Immissionsort P liegen in einer Ebene, aber es kann kein Lot von P auf das Segment gefällt werden. In diesem Fall erfolgt die Teilstückbildung ausgehend vom Punkt Q0 in Richtung auf das Segmentende. Das erste Teilstück erhält die Länge l0 /2.
  3. Es kann keine Ebene zwischen Immissionsort und Flugbahnteilsegment aufgespannt werden (dieser Fall kann nur auftreten, wenn der Immissionsort direkt hinter der Landebahn in Höhe der Schallquelle liegt). In diesem Fall erfolgt die Teilung nach Teilbild c) von Abbildung B. Auch hier erhält das erste Teilstück nur die Länge 10/2.

Bei der Bildung von Teilstücken ergeben sich in der Regel an den Segmentenden Teilstücke, die kürzer sind als gefordert.

Bei der Immissionsberechnung wird jedes Teilstück durch eine Punktschallquelle Qi in ihrem Mittelpunkt ersetzt. In den Fällen, in denen kein Lot auf das Flugbahnteilsegment gefällt werden kann (Fälle b) und c) nach Abbildung 8), wird die Punktschallquelle im ersten Teilstück auf den Punkt Q0 gelegt. Dadurch werden Fehler bei der Bestimmung des Maximalpegels minimiert (es ist immer r0 = s0). In die Berechnung des äquivalenten Dauerschallpegels geht in diesen Fällen nur die Hälfte eines fiktiven Teilstücks der Länge /0 mit der Ersatzschallquelle in der Teilstückmitte ein.

Abbildung 8: Unterteilung eines Flugbahnteilsegments in Teilstücke der Länge li

ri ist der kleinste Abstand zwischen Teilstück und Immissionsort P, si ist der Abstand der das Flugbahnteilsegment repräsentierenden Schallquelle (Darstellung nicht maßstabsgerecht).

7.1.3 Pegel der längenbezogenen Schallleistungsexposition

Der Pegel der längenbezogenen Schallleistungsexposition LWE" für die jeweilige Luftfahrzeugklasse für das nte Oktavband wird nach folgender Gleichung berechnet:

LWE,n" (σ", V, sOn)= On - Ds (sOn) - DL,n (sOn) - DΩ0 + DV (V) + Z(σ") dB (27)

mit:

On Oktavschalldruckpegel für die Bezugsentfernung sOn (Tabelle 5)
n laufende Oktavbandnummer (Tabelle 5)
Ds Abstandsmaß
DL,n Luftabsorptionsmaß für das nte Oktavband
0 Raumwinkelmaß für Bezugsbedingungen (DΩ 0 = 3 dB)
DV Geschwindigkeitsmaß
Z Zusatzpegel als Funktion der relativen Bogenlänge σ"


(28)

mit:

n laufende Oktavbandnummer (Tabelle 5)
LWE,n" Pegel der längenbezogenen Schallleistungsexposition für das nte Oktavband
An Frequenzkorrektur für die A-Bewertung für das nte Oktavband (Tabelle 9).

7.1.4 Schallleistungsexpositionspegel

Die Pegel der längenbezogenen Schallleistungsexposition LWE,n" und LWAE" nach Gln. (27) und (28) sind auf eine Bezugslänge von 1 m normiert. Die durch die Zerlegung in Flugbahnteilsegmente und die anschließende Bildung von Teilstücken (s.. Abschnitt 7.1.2) erzeugten Linienquellen haben in der Regel aber eine davon abweichende Länge. Einem solchen Teilstück i kann man einen Schallleistungsexpositionspegel LWE,n,i und LWAE,i zuordnen:

LWE,ni = LWE,n,i" + 10 ⋅lg (li / l0) dB (29)
LWAE,i = LWAE,i" + 10 ⋅ lg (li / l0) dB (30)

mit:

LWE,n,i" Pegel der längenbezogenen Schallleistungsexposition des iten Teilstückes für das nte Oktavband
LWAE,i" A-bewerteter Pegel der längenbezogenen Schallleistungsexposition des iten Teilstückes
li Länge des iten Teilstückes
l0 Bezugslänge (l0 = 1 m)
i hier: Nummer des Teilstückes des Flugweges

7.2 Schallpegelminderung auf dem Ausbreitungsweg

7.2.1 Allgemeines

Der Schalldruckexpositionspegel LpAE an einem Immissionsort ergibt sich als:

(31)

mit:

LpE,n = LWE,n+ Dl,n+ Ds+ DL,n+ DZ,n DΩdB (32)

wobei:

n laufende Oktavbandnummer (Tabelle 5)
An Frequenzkorrektur für die A-Bewertung für das nte Oktavband (Tabelle 9)
LWE,n Schallleistungsexpositionspegel des Luftfahrzeuges für das nte Oktavband
Dl,n Richtwirkungsmaß für das nte Oktavband
Ds Abstandsmaß
DL,n Luftabsorptionsmaß für das nte Oktavband
DZ,n Bodendämpfungsmaß für das nte Oktavband
Raumwinkelmaß

Für die Bestimmung der Schallpegelminderung auf dem Ausbreitungsweg muss das Höhenprofil des Geländes (Topografie) beachtet werden. Die Einbeziehung der Topografie wird in Abschnitt 7.2.8 beschrieben.

7.2.2 Richtwirkungsmaß

Das Richtwirkungsmaß Dl,n beschreibt die durch Quelleneigenschaften bedingte unterschiedliche Abstrahlung in verschiedene Richtungen. Es berechnet sich aus den Richtungsfaktoren Rn{a1, a2, a3} als Funktion des Winkels θzwischen der Luftfahrzeuglängsachse (Flugrichtung) und dem Ausbreitungsvektor zum Immissionsort (Abbildung 9) nach folgender Gleichung:

Dl,n (θ) = D*l,n (θ) - max (D*l,n (θ)) dB (33)

mit:

D*l,n (θ) = 3 ⋅[a1 ⋅ cos (θ) + a2 ⋅cos (2θ) + a3 ⋅ cos (3θ) ] dB (34)

Beim Richtwirkungsmaß wird von Rotationssymmetrie um die Luftfahrzeuglängsachse ausgegangen.

Abbildung 9: Geometrie zur Bestimmung des Richtwirkungsmaßes

7.2.3 Abstandsmaß

Das Abstandsmaß Gis beschreibt die geometrische Dämpfung bei der Ausbreitung von Kugelwellen. Es ergibt sich als:

DS (s) = -10 ⋅ lg (4TTs2/s02) dB (35)

mit:

s Entfernung zwischen Schallquelle und Immissionsort [m]
s0 Bezugsentfernung (s0 = 1 m)

7.2.4 Luftabsorptionsmaß

Das Luftabsorptionsmaß DL,n beschreibt die Schallabsorption aufgrund von Dissipation und molekularer Dämpfung auf dem Ausbreitungsweg. Es ergibt sich als:

DL,n = - dn ⋅ s / s0 dB (36)

mit:

dn Absorptionskoeffizient für das nte Oktavband (Tabelle 9)
s Entfernung zwischen Luftfahrzeug und Immissionsort [m]
s0 Bezugsentfernung (s0 = 1 m)

7.2.5 Bodendämpfungsmaß

Das Bodendämpfungsmaß DZ beschreibt Dämpfungseffekte, die bei bodennaher Schallausbreitung auftreten. Es ergibt sich als:

DZ,n (s,α) = - DZ,0,n (s) ⋅ Δ (α) dB (37)

mit:

DZ,0n Zusatzdämpfung für das nte Oktavband als Funktion der Entfernung für einen Höhenwinkel α= 0° zwischen Luftfahrzeug und Immissionsort
Δ(α) Funktion zur Berücksichtigung der Abhängigkeit vom Höhenwinkel αnach Gl. (39)
a Höhenwinkel nach Abbildung 10

Der entfernungsabhängige Teil DZ,0,n ergibt sich als:

(38)

mit:

Gn frequenzabhängige asymptotische Pegelminderung bei Boden-Boden-Schallausbreitung nach Tabelle 9
s Entfernung zwischen Luftfahrzeug und Immissionsort P [m]
s1 Normierungsentfernung (s1 = 700 m)

Die winkelabhängige Funktion Δ(α) ist definiert als



(39)

Abbildung 10: Geometrie zur Bestimmung des Bodendämpfungsmaßes

Tabelle 9: Zahlenwerte für die Absorptionskoeffizienten d n, die asymptotischen Pegelminderungen Gn und die Konstanten An für die A-Bewertung der Oktavpegel

n Oktavmittenfrequenz
[Hz]
dn
[dB]
Gn
[dB]
An
[dB]
1 63 0,33 ⋅10-3 5 - 26,2
2 125 0,66 ⋅10-3 7,5 - 16,1
3 250 1,3 ⋅10-3 10 - 8,6
4 500 2,3 ⋅10-3 9 - 3,2
5 1000 4,9 ⋅10-3 8 0
6 2000 10,2 ⋅10-3 7 1,2
7 4000 25,6 ⋅10-3 6 1
8 8000 43,0 ⋅10-3 5 - 1,1

7.2.6 Raumwinkelmaß

Das Raumwinkelmaß DΩ beschreibt den Einfluss der Bodenreflexion auf den Schallpegel.

(40)

mit:

hs Höhe der Schallquelle Q über Boden [m]
hr Höhe des Empfängers P über Boden [m]

Im Regelfall, d. h. bei großem Abstand s bzw. großer Quellhöhe hs im Vergleich zur Empfängerhöhe hr, gilt DΩ = 3 dB.

7.2.7 Geschwindigkeitsmaß

Das Geschwindigkeitsmaß DV beschreibt den Zu- bzw. Abschlag für die Abweichung der teilsegmentbezogenen Fluggeschwindigkeit von der Bezugsgeschwindigkeit V0.

(41)

mit:

V mittlere Geschwindigkeit der Schallquelle innerhalb des Flugbahnteilsegmentes oder Teilstücks der Flugbahn
V0 Bezugsgeschwindigkeit (V0 = 1 m/s)

7.2.8 Berücksichtigung der Topografie

Zur E3erücksichtigung der Topografie wird ein Digitales Geländemodell (DGM) verwendet, wobei zumindest das Digitale Geländemodell für Deutschland (DGM-D) mit einer Gitterweite von 50 m benutzt werden sollte. Sofern detaillierte geographische Daten vorliegen, können diese alternativ zum DGM-D verwendet werden.

Abbildung 11: Geometrie zur Berücksichtigung der Topografie

Im Digitalen Geländemodell lässt sich jedem Immissionsort P eine Höhenkoordinate HDGM (P) zuordnen, die sich wie folgt ergibt:

HDGM (P) = HDGM (P") + hr (42)

mit:

HDGM (P) Höhenkoordinate des Empfängers P im Digitalen Geländemodell [m]
HDGM (P") Höhenkoordinate des Fußpunktes P" des Empfängers im Digitalen Geländemodell [m]
hr Höhe des Empfängers P über Boden [m].

Die Höhenkoordinate HDGM Q der Schallquelle ergibt sich im DGM als

HDGM (Q) = HDGM (σ") + hQ für σ" ≤ σ"PA (43)
= HDGM (σ"PA) + H(σ") + hQ für σ" > σ "PA  

mit:

HDGM (Q) Höhenkoordinate der Schallquelle Q im Digitalen Geländemodell [m]
HDGM (σ") Höhenkoordinate der Luftfahrzeugklasse als Funktion der Bogenlänge σ" im Digitalen Geländemodell [m]
HDGM (σ"PA) Höhenkoordinate des Abhebe- oder Aufsetzpunktes PA der Luftfahrzeugklasse im Digitalen Geländemodell [m]
H(σ") Flughöhe als Funktion der Bogenlänge σ " [m]
hQ Höhe der Schallquelle über dem Boden, wenn sich das Luftfahrzeug am Boden befindet (Quellhöhe) [m]

In die Ausbreitungsrechnung geht die Höhenkoordinate des Immissionsortes sowohl in die Ermittlung der Ausbreitungsentfernung s als auch des Höhenwinkels a ein. Negative Werte des Höhenwinkels werden nicht berücksichtigt; hier wird α Null gesetzt.

Die geometrischen Beziehungen sind in Abbildung 11 dargestellt. Die Flughöhe H(σ") bezieht sich auf den von der Luftfahrzeugklasse abhängigen Abhebe- oder Aufsetzpunkt PA. Für Werte σ" ≤ σ"PA ist H(σ') = 0.

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