Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Apremilast

Vom 6. August 2015
(BAnz. AT vom 12.10.2015 B2)



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 6. August 2015 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung ( Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 16. Juli 2015 (BAnz AT 01.10.2015 B2), wie folgt zu ändern:

Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Apremilast wie folgt ergänzt:

Apremilast

Zugelassenes Anwendungsgebiet:

Psoriasis-Arthritis

Otezla allein oder in Kombination mit krankheitsmodifizierenden antirheumatischen Arzneimitteln (DMARDs) ist indiziert zur Behandlung der aktiven Psoriasis-Arthritis (PsA) bei erwachsenen Patienten, die auf eine vorangegangene DMARD-Therapie unzureichend angesprochen oder diese nicht vertragen haben (siehe Abschnitt 5.1 der Fachinformation).

Psoriasis

Otezla ist indiziert zur Behandlung der mittelschweren bis schweren chronischen Plaque-Psoriasis bei erwachsenen Patienten, die auf eine andere systemische Therapie, wie Ciclosporin oder Methotrexat oder Psoralen in Kombination mit UVA-Licht (PUVA), nicht angesprochen haben oder bei denen eine solche Therapie kontraindiziert ist oder die diese nicht vertragen haben.

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie

a) Psoriasis-Arthritis

Zweckmäßige Vergleichstherapie:

Die zweckmäßige Vergleichstherapie für die Behandlung der aktiven Psoriasis-Arthritis bei erwachsenen Patienten, die auf eine vorangegangene DMARD-Therapie unzureichend angesprochen oder diese nicht vertragen haben, ist:

- TNF-alpha-Hemmer (Etanercept oder Adalimumab oder Infliximab oder Golimumab) gegebenenfalls in Kombination mit Methotrexat.

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.

b) Plaque-Psoriasis

Zweckmäßige Vergleichstherapie:

Die zweckmäßige Vergleichstherapie für die Behandlung von erwachsenen Patienten mit mittelschwerer bis schwerer chronischen Plaque-Psoriasis, die auf eine andere systemische Therapie, wie Ciclosporin oder Methotrexat oder Psoralen in Kombination mit UVA-Licht (PUVA), nicht angesprochen haben oder bei denen eine solche Therapie kontraindiziert ist oder die diese nicht vertragen haben, ist:

- Adalimumab oder Infliximab oder Ustekinumab

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.

2. Anzahl der Patienten bzw. Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen

a) Psoriasis-Arthritis

ca. 18.400 bis 43.400 Patienten

b) Plaque-Psoriasis

ca. 32.400 bis 97.100 Patienten

3. Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung

Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Otezla® (Wirkstoff: Apremilast) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 27. Mai 2015):

http://www.ema.europa.eu/docs/de_DE/document_library/EPAR_-_Product_Information/human/003746/ WC500182627.pdf

Die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Apremilast sollte nur durch in der Therapie von Patienten mit Psoriasis bzw. der Psoriasis-Arthritis erfahrene Ärztinnen und Ärzte erfolgen.

Ist bei einem Patienten nach 24 Wochen noch kein therapeutischer Nutzen erkennbar, sollte die Behandlung mit Apremilast überdacht werden.

4. Therapiekosten

a) Psoriasis-Arthritis und b) Plaque-Psoriasis Behandlungsdauer:

Bezeichnung der Therapie Behandlungsmodus Behandlungsdauer je Behandlung Behandlungstage pro Patient pro Jahr
Zu bewertendes Arzneimittel
Apremilast 2 x täglich kontinuierlich 365
Methotrexat 1 1 x wöchentlich kontinuierlich 52
Zweckmäßige Vergleichstherapie für die Indikation a) Psoriasis-Arthritis
Etanercept 2 x wöchentlich 25 mg oder 1 x wöchentlich 50 mg kontinuierlich 104 oder 52
Adalimumab jede 2. Woche kontinuierlich 26
Infliximab alle 8 Wochen kontinuierlich 6,5
Golimumab 1 x monatlich kontinuierlich 12
Methotrexat 2 1 x wöchentlich kontinuierlich 52
Zweckmäßige Vergleichstherapie für die Indikation b) Plaque-Psoriasis
Adalimumab jede 2. Woche kontinuierlich 26
Infliximab alle 8 Wochen kontinuierlich 6,5
Ustekinumab alle 12 Wochen kontinuierlich 4,3

Verbrauch:

Bezeichnung der Therapie Wirkstärke (mg) Dosierung Menge pro Packung
(Fertigspritzen [FS]/(Film-)Tabletten [(F)Tab]/Durchstechflaschen [DF])
Jahresdurchschnittsverbrauch (Fertigspritzen [FS]/(Film-)Tabletten [(F)Tab])
Zu bewertendes Arzneimittel
Apremilast 30 mg 3 60 mg/Tag 168 FTab 730 FTab
Methotrexat 1 7,5 - 15 mg 7,5 - 30 mg 30 Tab 52 - 104 Tab
Zweckmäßige Vergleichstherapie für die Indikation a) Psoriasis-Arthritis
Etanercept 25 mg 2 x wöchentlich 25 mg 24 FS 104 FS
50 mg 1 x wöchentlich 50 mg 12 FS 52 FS
Adalimumab 40 mg 40 mg 6 FS 26 FS
Infliximab 100 mg/Durchstechflasche 5 mg/kg KG 5 DF 26 DF4
Golimumab 50 mg 50 mg 3 FS 12 FS
Methotrexat 7,5 - 15 mg 7,5 - 30 mg 30 Tab 52 - 104 Tab
Zweckmäßige Vergleichstherapie für die Indikation b) Plaque-Psoriasis
Adalimumab 140 mg 140 mg 16 FS 126 FS
Infliximab 100 mg/Durchstechflasche 5 mg/kg KG 5 DF 26 DF 4
Ustekinumab 45 mg 45 mg 1 FS 4,3 FS

Kosten:

Kosten der Arzneimittel:

Bezeichnung der Therapie Kosten (Apothekenabgabepreis) Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte
Zu bewertendes Arzneimittel
Apremilast 4.080,34 Euro 3.848,81 Euro
[1,77 Euro 5; 229,76 Euro 6]
Methotrexat 7,5 mg 1 33,42 Euro 7 29,88 Euro
[1,77 Euro 5; 1,77 Euro 6]
Methotrexat 10 mg 1 41,29 Euro 7 37,12 Euro
[1,77 Euro 5; 2,40 Euro 6]
Methotrexat 15 mg 1 57,45 Euro 7 52,00 Euro
[1,77 Euro 5; 3,68 Euro 6]
Zweckmäßige Vergleichstherapie für die Indikation a) Psoriasis-Arthritis
Etanercept 25 mg 5.231,36 Euro 4.934,10 Euro
[1,77 Euro 5; 295,49 Euro 6]
Etanercept 50 mg 5.231,36 Euro 4.934,10 Euro
[1,77 Euro 5; 295,49 Euro 6]
Adalimumab 5.231,36 Euro 4.934,10 Euro
[1,77 Euro 5; 295,49 Euro 6]
Infliximab 3.506,19 Euro 3.335,59 Euro
[1,77 Euro 5; 295,49 Euro 6]
Etanercept 50 mg 5.231,36 Euro 4.934,10 Euro
[1,77 Euro 5; 168,83 Euro 6]
Adalimumab 5.231,36 Euro 4.934,10 Euro
[1,77 Euro 5; 299,76 Euro 6]
Infliximab 3.506,19 Euro 3.335,59 Euro
[1,77 Euro 5; 1,77 Euro 6]
Golimumab 5.308,97 Euro 5.007,28 Euro
Methotrexat 7,5 mg 33,42 Euro 7 29,88 Euro
MSethotrexat 10 mg 41,29 Euro 7 37,12 Euro
[1,77 Euro 5; 2,40 Euro 6]
Methotrexat 15 mg 57,45 Euro 7 52,00 Euro
[1,77 Euro 5; 3,68 Euro 6]
Zweckmäßige Vergleichstherapie für die Indikation b) Plaque-Psoriasis
Adalimumab 5.231,36 Euro 4.934,10 Euro
[1,77 Euro; 295,49 Euro 6]
Infliximab 3.506,19 Euro 3.335,59 Euro
[1,77 Euro 5; 168,83 Euro 6]
Ustekinumab 5.021,41 Euro 4.736,14 Euro
[1,77 Euro; 283,50 Euro 6]

Stand Lauer-Taxe: 15. Juni 2015

Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen:

Bezeichnung der Therapie Bezeichnung der Leistung Anzahl Kosten pro Einheit Kosten pro Patient pro Jahr
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Adalimumab
Etanercept
Golimumab
Infliximab
Ustekinumab
Quantitative Bestimmung einer in-vitro Interferongamma Freisetzung nach exvivo Stimulation mit Antigenen (mindestens ESAT-6 und CFP-10) spezifisch für Mycobacterium tuberculosiscomplex (außer BCG) (GOP 32670) 1 58,00 Euro 58,00 Euro
Adalimumab
Etanercept
Golimumab
Infliximab
HBs-Antigen (GOP 32781) 1 5,50 Euro 5,50 Euro
anti-HBs-Antikörper (GOP 32617) 8 1 5,50 Euro 5,50 Euro
anti-HBc-Antikörper (GOP 32614) 1 5,90 Euro 5,90 Euro
HBV-DNA (GOP 32823) 8 1 89,50 Euro 89,50 Euro

Jahrestherapiekosten:

Bezeichnung der Therapie Jahrestherapiekosten pro Patient
Zu bewertendes Arzneimittel
Apremilast 16.724,00 Euro
Apremilast gegebenenfalls in Kombination mit DMARD (z.B. MTX) 1 16.775,79 Euro - 16.904,27 Euro
Zweckmäßige Vergleichstherapie für die Indikation a) Psoriasis-Arthritis
Etanercept oder Adalimumab oder Infliximab oder Golimumab 17.345,07 Euro - 21.381,10 Euro
Etanercept oder Adalimumab oder Infliximab gegebenenfalls in Kombination mit MTX oder Golimumab gegebenenfalls in Kombination mit MTX 17.396,86 Euro - 21.381,10 Euro 10
Zusätzlich notwendige GKV-Leistungen 69,40 Euro - 164,40 Euro
Zweckmäßige Vergleichstherapie für die Indikation b) Plaque-Psoriasis
Adalimumab oder Infliximab oder Ustekinumab 17.345,07 Euro - 21.381,10 Euro
Zusätzlich notwendige GKV-Leistungen 69,40 Euro - 164,40 Euro

Sonstige GKV-Leistungen:

Zuschlag für die Herstellung einer parenteralen Lösung 11

Bezeichnung der Therapie Kosten pro Einheit Anzahl pro Zyklus Anzahl pro Patient pro Jahr Kosten pro Patient pro Jahr
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Infliximab maximal 81,00 Euro 1 6,5 maximal 526,50 Euro

Nur wenn HBs-Antigen negativ und Anti-HBc-Antikörper positiv.

II.

Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung im Internet auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses am 6. August 2015 in Kraft.

1) Nur für die Indikation Psoriasis-Arthritis. Beispielhaft für die Kombination mit krankheitsmodifizierenden antirheumatischen Arzneimitteln (DMARDs) ist Methotrexat genannt.

2) MTX nur in Kombination mit Infliximab oder Golimumab, sofern angezeigt

3) Verfügbare weitere Dosierungen: Starterpackung mit 4 x 10 mg, 4 x 20 mg, 19 x 30 mg Apremilast

4) Basierend auf einem Körpergewicht von 76,3 kg (Mikrozensus 2013)

5) Rabatt nach § 130 SGB V

6) Rabatt nach § 130a SGB V

7) Festbetrag

8) Nur wenn HBs-Antigen negativ und Anti-HBc-Antikörper positiv.

9) Abrechnung der GOP 32823 vor oder während der antiviralen Therapie mit Interferon und/oder Nukleinsäureanaloga möglich.

10) Die Spanne ergibt sich aus den Kosten für Infliximab + 7,5 mg MTX (untere Spanne) und Etanercept bzw. Adalimumab (obere Spanne). Eine explizite Empfehlung besteht für die Kombinationstherapie mit MTX laut Fachinformation nur für Infliximab und Golimumab.

11) Die Hilfstaxe (Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen) wird zur Berechnung der Kosten nicht vollumfänglich herangezogen, da sie (1) dynamisch verhandelt wird, (2) aufgrund der Vielzahl in der GKV-Versorgung bestehender, größtenteils in nicht öffentlichen Verträgen geregelten Abrechnungsmodalitäten für Zytostatika-Zubereitungen, die nicht an die Hilfstaxe gebunden sind, für die Versorgung nicht repräsentativ ist, (3) gegebenenfalls zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht alle relevanten Wirkstoffe umfasst und aus diesen Gründen insgesamt für eine standardisierte Kostenerhebung nicht geeignet ist. Demgegenüber ist der in den Verzeichnisdiensten nach § 131 Absatz 4 SGB V öffentlich zugängliche Apothekenverkaufspreis eine für eine standardisierte Berechnung geeignete Grundlage.

Bei zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitungen fallen nach der Hilfstaxe (Stand: 5. Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen vom 10. Dezember 2014) Zuschläge für die Herstellung von maximal 81 E pro applikationsfertiger Zubereitung an. Dieser Betrag kann in Verträgen unterschritten werden. Diese zusätzlichen sonstigen Kosten fallen nicht additiv zur Höhe des Apothekenverkaufspreises an, sondern folgen den Regularien zur Berechnung in der Hilfstaxe. Die Kostendarstellung erfolgt aufgrund des AVP und des maximalen Zuschlages für die Herstellung und stellt nur eine näherungsweise Abbildung der Therapiekosten dar. In dieser Darstellung unberücksichtigt sind beispielsweise die Abschläge auf den Apothekeneinkaufspreis des Wirkstoffes, die Abrechnung der Verwürfe, die Berechnung der Applikationsgefäße und Trägerlösungen sowie die unterschiedlichen Arbeitspreise nach den Regularien der Anlage 3 der Hilfstaxe.

UWS Umweltmanagement GmbH ENDE