Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Apixaban (neues Anwendungsgebiet)

Vom 19. Februar 2015
(BAnz. AT vom 24.03.2015 B2)



Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 19. Februar 2015 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung ( Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 19. Februar 2015 (BAnz AT 11.03.2015 B5), wie folgt zu ändern:

I.

In Anlage XII werden den Angaben zur Nutzenbewertung von Apixaban in dem Anwendungsgebiet "Zur Prophylaxe venöser Thromboembolien (VTE) bei erwachsenen Patienten nach elektiven Hüft- oder Kniegelenksersatzoperationen" gemäß den Beschlüssen vom 7. Juni 2012 und 6. September 2012 sowie den Angaben zur Nutzenbewertung von Apixaban in dem Anwendungsgebiet'Zur Prophylaxe von Schlaganfällen und systemischen Embolien bei erwachsenen Patienten mit nichtvalvulärem Vorhofflimmern (NVAF) und einem oder mehreren Risikofaktoren, wie Schlaganfall oder TIA (transitorischer ischämischer Attacke) in der Anamnese, Alter > 75 Jahren, Hypertonie, Diabetes mellitus, symptomatische Herzinsuffizienz (NYHA Klasse > II)."vom 20. Juni 2013 nach Nummer 4 folgende Angaben angefügt:

Apixaban
(neues Anwendungsgebiet)

Zugelassenes Anwendungsgebiet
(neues Anwendungsgebiet vom 28. Juli 2014):

Eliquis® ist angezeigt zur Behandlung von tiefen Venenthrombosen (TVT) und Lungenembolien (LE) sowie Prophylaxe von rezidivierenden TVT und LE bei Erwachsenen. (Bei hämodynamisch instabilen LE-Patienten siehe Abschnitt 4.4 der Fachinformation).

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie

a) Initial-Behandlung einer tiefen Venenthrombose (TVT) bzw. einer Lungenembolie (LE) und parallel einzuleitende Prophylaxe bei Erwachsenen (für eine Behandlung bis 6 Monate)

Zweckmäßige Vergleichstherapie:

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber niedermolekularen Heparinen (Enoxaparin), die für diese Indikationen zugelassen sind, sowie gegenüber Vitamin-K-Antagonisten (Warfarin):

Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen

b) Langzeitprophylaxe von rezidivierenden tiefen Venenthrombosen (TVT) bzw. einer Lungenembolie (LE) bei Erwachsenen (nach Abschluss einer 6-monatigen Behandlung der TVT oder LE), für die eine weiterführende Antikoagulation angezeigt ist

Zweckmäßige Vergleichstherapie:

Vitamin-K-Antagonisten

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Vitamin-K-Antagonisten (Warfarin): Der Zusatznutzen gilt als nicht belegt.

Zu a)

Initial-Behandlung einer tiefen Venenthrombose (TVT) bzw. einer Lungenembolie (LE) und parallel einzuleitende Prophylaxe bei Erwachsenen

Studienergebnisse nach Endpunkten:

Vergleich des Therapieregimes Apixaban vs. Enoxaparin/Warfarin [Studie AMPLIFY (CV185056)] 1:

Endpunktkategorie
Endpunkt
Apixaban Enoxaparin/Warfarin Apixaban vs.
Enoxaparin/Warfarin
N Patienten
mit Ereignissen
n (%)


N Patienten
mit Ereignissen
n (%)
RR [95 %-KI];
p-Wert a
A
bsolute Risiko-
Reduktion (ARR %) 2
Mortalität
Gesamtmortalität

2.608

41 (1,6 b)

2630

52 (2,0 b)

0,80 [0,53; 1,19]
0,296 c

Morbidität
Kombinierter Endpunkt: Symptomatische, rezidivierende VTE (nicht tödliche TVT nicht tödliche LE) oder Gesamtmortalität
Gesamt 2.609 84 (3,2) 2635 104 (3,9 b) 0,82 [0,61; 1,08]
0,155
Symptomatische nicht tödliche TVT
Gesamt 2.608 22 (0,8) 2633 35 (1,3) 0,63 [0,37; 1,08]
0,090
Symptomatische nicht tödliche LE
Gesamt 2.606 27 (1,0) 2632 25 (0,9 b) 1,09 [0,63; 1,89]
0,746
Gesundheitsbezogene Lebensqualität
Endpunkt nicht erhoben
Nebenwirkungen
Kombinierter Endpunkt: schwere Blutungen oder Klinisch relevante nicht schwere Blutungen
Gesamt 2.676 115 (4,3) 2689 261 (9,7) 0,44 [0,36; 0,55]
< 0,001
4,3 vs. 9,7
(5,4%)
schwere Blutungen
Gesamt 2.676 15 (0,6 b) 2689 49 (1,8) 0,31 [0,17; 0,55]
< 0,001
0,6 vs. 1,8
(1,2%)
Klinisch relevante nicht schwere Blutungen
Gesamt 2.676 103 (3,8 b) 2689 215 (8,0) 0,48 [0,38; 0,60]
< 0,001
3,8 vs. 8,0
(4,2%)
UE d
Gesamt 2.676 1.713 (64,0) 2689 1.787 (66,5) n. a.
SUE d
Gesamt 2.676 343 (12,8) 2689 308 (11,5) 1,11 [0,96; 1,29]
0,141
Therapieabbruch wegen UE d
Gesamt 2.676 109( 4,1) 2689 113 (4,2) 0,97 [0,74; 1,25]
0,796

Verwendete Abkürzungen:
ARR: absolute Risikoreduktion;
KI: Konfidenzintervall;
LE: Lungenembolie;
N: Anzahl ausgewerteter Patienten;
n: Anzahl Patienten mit Ereignis;
pU: pharmazeutischer Unternehmer;
RCT: randomisierte kontrollierte Studie;
RR: relatives Risiko;
SUE: schwerwiegende unerwünschte Ereignisse;
TVT: tiefe Venenthrombose;
UE: unerwünschte Ereignisse;
VTE: venöse Thromboembolie

2. Anzahl der Patienten bzw. Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen

  1. Initial-Behandlung einer tiefen Venenthrombose (TVT) bzw. einer Lungenembolie (LE) und parallel einzuleitende Prophylaxe bei Erwachsenen
    ca. 114.000
  2. Langzeitprophylaxe von rezidivierenden tiefen Venenthrombosen (TVT) bzw. einer Lungenembolie (LE) bei Erwachsenen (nach Abschluss einer 6monatigen Behandlung der TVT oder LE), für die eine weiterführende Antikoagulation angezeigt ist
    ca. 127.000

3. Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung

Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Eliquis® (Wirkstoff: Apixaban) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 4. Dezember 2014):

http://www.ema.europa.eu/docs/de_DE/document_library/EPAR_-_Product_Information/human/002148/ WC500107728.pdf

Eliquis® wird bei Patienten mit einer Lungenembolie, die hämodynamisch instabil sind oder eventuell eine Thrombolyse oder pulmonale Embolektomie benötigen, nicht als Alternative zu unfraktioniertem Heparin empfohlen, da die Wirksamkeit und Sicherheit von Apixaban unter diesen klinischen Bedingungen nicht untersucht wurden.

Gemäß der Vorgaben der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hinsichtlich zusätzlicher Maßnahmen zur Risikominimierung ist seitens des pharmazeutischen Unternehmers allen Ärzten, die Apixaban voraussichtlich anwenden werden, Schulungsmaterial zur Verfügung zu stellen. Das Schulungsmaterial für Ärzte enthält neben der Fachinformation einen Leitfaden für den verschreibenden Arzt sowie einen Patientenausweis.

Patienten mit transienten Risikofaktoren (z.B. vorausgegangene Operation, Trauma, Immobilisierung), für die möglicherweise eine kürzere Therapiedauer mit Apixaban (mindestens 3 Monate) angezeigt wäre, wurden in der AMPLIFY-Studie nicht untersucht. Es liegen keine Daten für diese Patientenpopulation vor.

Ein geringeres Körpergewicht (< 60 kg) kann gemäß Fachinformation von Eliquis® 5 mg mit erhöhtem Blutungsrisiko einhergehen.

Es ist kein Antidot für Apixaban verfügbar.

Für Patienten, für die nach Einschätzung des Arztes eine Umstellung auf Vitamin-K-Antagonisten, vor allem unter dem Aspekt der mit der Umstellung verbundenen Gefährdung der Patienten, nicht in Frage kommt, aber eine weiterführende Prophylaxe (über 6 Monate hinaus) geboten ist, kann die Fortführung der Therapie mit Apixaban gemäß Fachinformation angezeigt sein. Zur Sicherstellung der qualitätsgesicherten Anwendung von Apixaban ist die Begründung für die Fortführung der Therapie in der Arztdokumentation festzuhalten.

4. Therapiekosten

a) Initial-Behandlung einer tiefen Venenthrombose (TVT) bzw. einer Lungenembolie (LE) und parallel einzuleitende Prophylaxe bei Erwachsenen 3

Behandlungsdauer:

Bezeichnung der Therapie Behandlungsmodus Behandlungsdauer
je Behandlung
(Tage)
Behandlungstage
pro Patient
pro Jahr
Initial-Behandlung einer TVT bzw. LE
Zu bewertendes Arzneimittel
Apixaban
Erste Behandlungswoche
kontinuierlich,
2 x täglich
7 7
Zweckmäßige Vergleichstherapie (niedermolekulare Heparine, z.B. Enoxaparin)
Enoxaparin-Natrium 4 kontinuierlich,
2 x täglich
5 5
Sekundär-Prophylaxe einer rezidivierenden TVT bzw. LE
Zu bewertendes Arzneimittel
Apixaban
2. - 26. Behandlungswoche
kontinuierlich,
2 x täglich
183 183
Zweckmäßige Vergleichstherapie (Vitamin K-Antagonist; die Therapie ist parallel zur Initialbehandlung einzuleiten)
Phenprocoumon 5 kontinuierlich 182 182
Warfarin 5 kontinuierlich 182 182

Verbrauch:

Bezeichnung der Therapie Wirkstärke (mg) Dosierungsschema Menge pro Packung
(Tabletten,
Fertigspritzen)
Jahresdurchschnitts-
verbrauch
(Tabletten (Tbl.),
Fertigspritzen)
Initial-Behandlung einer TVT bzw. LE
Zu bewertendes Arzneimittel
Apixaban 5 mg 2 x tgl. 10 mg 200 Tbl. 28 Tbl.
Zweckmäßige Vergleichstherapie (niedermolekulare Heparine, z.B. Enoxaparin)
Enoxaparin-Natrium 80 mg 2 x tgl. 1 mg pro kg KG 6 s.c. 12 Fertigspritzen 10 Fertigspritzen
Sekundär-Prophylaxe einer rezidivierenden TVT bzw. LE
Zu bewertendes Arzneimittel
Apixaban 5 mg 2 xtgl. 5 mg 200 Tbl. 366 Tbl.
Zweckmäßige Vergleichstherapie (Vitamin-K-Antagonist, die Therapie ist parallel zur Initialbehandlung einzuleiten 5)
Phenprocoumon 3 mg 1. Tag 1 x tgl. 6 - 9 mg;
2. Tag 1 x tgl. 6 mg;
Ab 3. Tag
1 x tgl. 1,5 - 4,5 mg
100 Tbl. Initial 4 - 5 Tbl.
Ab 3. Tag:
90 - 270 Tbl.
Warfarin 5 mg Initial
1 x tgl. 2,5 - 5 mg;
Ab 3. Tag
1 x tgl. 2,5 - 10 mg
100 Tbl. Initial
1 - 2 Tbl.
Ab 3. Tag
90 - 360 Tbl.

Kosten:

Kosten der Arzneimittel:

Bezeichnung der Therapie Kosten
(Apothekenabgabepreis)
Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte
Zu bewertendes Arzneimittel
Apixaban 282,80 Euro 7 281,03 Euro
[1,77 Euro 8)
Zweckmäßige Vergleichstherapie (Vitamin-K-Antagonist)
Phenprocoumon 18,03 Euro 9 15,70 Euro
[1,77 Euro 8, 0,56 Euro 10]
Warfarin 18,03Euro 9 16,26 Euro
[1,77 Euro 8, 11]
Zweckmäßige Vergleichstherapie (niedermolekulare Heparine, z.B. Enoxaparin)
Enoxaparin-Natrium 122,03 Euro 9 120,26 Euro
[1,77 Euro 8, 13]

Stand Lauer-Taxe: 1. Januar 2015

Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen:

Bezeichnung der Therapie Kosten Anzahl der zusätzlich notwendigen GKV-Leistungen je Episode, Zyklus etc. Anzahl der zusätzlich notwendigen GKV-Leistungen pro Patient pro Jahr Kosten/Jahr
zweckmäßige Vergleichstherapie (Vitamin-K-Antagonisten)
Untersuchung des Gerinnungssystems unter Einschluss von PT, aPTT, Thrombinzeit und Fibrinogen 12 1,55 Euro einmalig vor Behandlungsbeginn, der Höchstwert für die Untersuchungen entsprechend der Gebührenordnungspositionen 32110 bis 32116 beträgt 1,55 Euro. 1 1,55 Euro
Bestimmung der Thromboplastinzeit -aus Plasma (GOPa 32113) 0,60 Euro regelmäßig mindestens alle 3 - 4 Wochen 6 - 8 3,60 Euro - 4,80 Euro
zweckmäßige Vergleichstherapie (Enoxaparin)
Thrombozytenzählung (32037) 0,25 Euro vor Beginn der Therapie am 1. Tag nach Beginn der Therapie

anschließend während der ersten 3 Wochen regelmäßig alle 3 bis 4 Tage

sowie am Ende der Therapie

3 13 0,75 Euro

Jahrestherapiekosten:

Bezeichnung der Therapie Jahrestherapiekosten pro Patient
Zu bewertendes Arzneimittel
Apixaban 14 562,06 Euro
Zweckmäßige Vergleichstherapie (Vitamin-K-Antagonist)
Phenprocoumon 15,70 Euro - 47,10 Euro
Warfarin 16,26 Euro - 65,04 Euro
Kosten für zusätzliche GKV-Leistungen 5,15 Euro - 6,35 Euro
Untersuchung des Gerinnungssystems, Bestimmung der Thromboplastinzeit


Bezeichnung der Therapie Jahrestherapiekosten pro Patient
Zweckmäßige Vergleichstherapie (niedermolekulare Heparine)
Enoxaparin-Natrium 15 100,22 Euro
Kosten für zusätzliche GKV-Leistungen 0,75 Euro

Thrombozytenzählung

b) Langzeitprophylaxe von rezidivierenden tiefen Venenthrombosen (TVT) bzw. einer Lungenembolie (LE) bei Erwachsenen (nach Abschluss einer 6monatigen Behandlung der TVT oder LE) 16, für die eine weiterführende Antikoagulation angezeigt ist

Behandlungsdauer:

Bezeichnung der Therapie Behandlungsmodus Anzahl Behandlungen
pro Patient
pro Jahr
Behandlungsdauer
je Behandlung
(Tage)
Behandlungstage
pro Patient
pro Jahr
Zu bewertendes Arzneimittel
Apixaban kontinuierlich,
2 x täglich 2,5 mg
kontinuierlich 365 365
Zweckmäßige Vergleichstherapie (Vitamin-K-Antagonist)
Phenprocoumon kontinuierlich,
1 x täglich
1,5 mg - 4,5 mg 17
kontinuierlich 365 365
Warfarin kontinuierlich,
1 x täglich
2,5 mg - 10 mg 17
kontinuierlich 365 365

Verbrauch:

Bezeichnung der Therapie Wirkstärke (mg) Menge pro Packung
(Tabletten)
Jahresdurchschnittsverbrauch
(Tabletten)
Zu bewertendes Arzneimittel
Apixaban 2,5 mg 200 730
Zweckmäßige Vergleichstherapie (Vitamin-K-Antagonist)
Phenprocoumon 3 mg 100 182,5 - 547,5
Warfarin 5 mg 100 182,5-730

Kosten:

Kosten der Arzneimittel:

Bezeichnung der Therapie Kosten
(Apothekenabgabepreis)
Kosten nach Abzug
gesetzlich vorgeschriebener Rabatte
Zu bewertendes Arzneimittel
Apixaban 282,80 Euro 9 281,03 Euro
[1,77 Euro 10]
Zweckmäßige Vergleichstherapie (Vitamin-K-Antagonist)
Phenprocoumon 18,03 Euro 11 15,70 Euro
[1,77 Euro 8, 0,56 Euro 12]
Warfarin 18,03 Euro 9 16,26 Euro
[1,77 Euro 8, 13]

Stand Lauer-Taxe: 1. Januar 2015

Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen:

Bezeichnung der Therapie zusätzlich notwendige GKV-Leistungen
Bezeichnung Kosten Anzahl der zusätzlich notwendigen GKV-Leistungen je Episode, Zyklus etc. Anzahl der zusätzlich notwendigen GKV-Leistungen pro Patient pro Jahr Kosten/Jahr
Zweckmäßige Vergleichstherapie
(Vitamin-K Antagonisten)
Bestimmung der Thromboplastinzeit

- aus Plasma
(GOPa 32113)

0,60 Euro regelmäßig mindestens alle 3 - 4 Wochen 13-17 7,80 Euro - 10,20 Euro

Jahrestherapiekosten:

Bezeichnung der Therapie Jahrestherapiekosten pro Patient
Zu bewertendes Arzneimittel
Apixaban 1.025,76 Euro
Zweckmäßige Vergleichstherapie (Vitamin-K-Antagonist)
Phenprocoumon 28,65 Euro - 85,96 Euro
Warfarin 29,67 Euro - 118,70 Euro
Zusätzlich notwendige GKV-Leistungen
(Bestimmung der Thromboplastinzeit)
7,80 Euro - 10,20 Euro

II.

Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung im Internet auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses am 19. Februar 2015 in Kraft.

1) IQWiGDossierbewertungA14-28, Version1.0, Stand:26.November2014;betrachtetwerdendichotome Endpunkte.

2) Angabe der ARR nur bei signifikanten Unterschieden.

3) Betrachtet wird ein 6monatiger Behandlungszeitraum bis zum empfohlenen Beginn einer indizierten prophylaktischen Therapie. Patienten mit transienten Risikofaktoren (z.B. vorausgegangene Operation, Trauma, Immobilisierung), für die ggf. auch eine kürzere Therapiedauer (mindestens 3 Monate) infrage kommt, werden nicht gesondert dargestellt.

4) Mindest-Behandlungsdauer 5 Tage. Mögliche Weiterführung der Therapie bis Erreichen eines INR-Wertes von 2 bis 3 (siehe Fachinformation Clexane®).

5) Therapiebeginn parallel zur Initialbehandlung innerhalb von 2 bis spätestens 3 Tagen nach Beginn der Therapie mit NMH (hier Enoxaparin). Für die Darstellung der Therapiekosten wird davon ausgegangen, dass ab dem 2. Tag, nach Beginn der Therapie mit NMH, die Therapie mit VKA begonnen wird.

6) Grundlage für Körpergewichts-(KG)-bezogene Dosierungen ist das durchschnittliche Gewicht der deutschen Bevölkerung ab 18 Jahren von 76,3 kg. Statistisches Bundesamt. Mikrozensus 2013: Fragen zur Gesundheit; Körpermaße der Bevölkerung 2013 (online). 5. November 2014 (Zugriff: 8. Dezember 2014). URL: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Gesundheit/Gesundheitszustand/Koerpermasse5239003139004. pdf?__ blob="publication" File.

7) Taxe-Verkaufspreis (zusammengesetzt aus dem Erstattungsbetrag zuzüglich der Großhandels- und Apothekenzuschläge und der Mehrwertsteuer).

8) Rabatt nach § 130 SGB V.

9) Festbetrag

10) Rabatt nach § 130a SGB V.

11) Der 10 %ige Abschlag vom Herstellerabgabepreis nach § 130a Absatz 3b SGB V entfällt.

12) Der Höchstwert für die Untersuchungen entsprechend der Gebührenordnungspositionen 32110 bis 32116 beträgt 1,55 Euro. (Einheitlicher Bewertungsmaßstab [EBM]; Stand: 4. Quartal 2014) (letzter Zugriff: 8. Dezember 2014).

13) Betrachtet wird eine Mindestbehandlungsdauer von 5 Tagen.

14) Gemeinsame Kostenabbildung beider Behandlungsphasen.

15) Berücksichtigung des Verwurfes, da nach Abschluss der Initialbehandlung keine Weiterverwendung.

16) Betrachtet wird der Behandlungszeitraum einer indizierten prophylaktischen Therapie, bezogen auf ein Kalenderjahr, im Anschluss an eine vorausgehende 6monatige Initial-Behandlung.

17) Mögliche Tagesdosen in der Erhaltungstherapie laut Fachinformation.

a) Wenn nicht anders angegeben, handelt es sich beim RR, dem zugehörigen 95 %-KI und dem entsprechenden p-Wert um Ergebnisse, die der pU mit Hilfe der Cochran-Mantel-Haenszel-Methode bestimmt hat. Dabei wurde die Stratifizierung bezüglich des Indexereignisses (nur TVT oder LE mit/ohne TVT) berücksichtigt.

b) Berechnung des IQWIG.

c) Wegen abweichender Angaben zu der Anzahl ausgewerteter Patienten zwischen Modul 4 und Studienbericht eigene Berechnung von RR, Konfidenzintervall und p-Wert (exakter Fisher-Test).

d) Ausschließlich einzeln vom pU ausgewertete Endpunkte.

UWS Umweltmanagement GmbH ENDE